23. Fall.

~Stichwunde des Zwerchfells, der Leber und des Magens.~

Eine Verletzung des ~Zwerchfells~, der ~Leber~ und des ~Magens~ durch

einen Messerstich tödtete nach zwölf Stunden. Die äussern und innern

Ränder der Stichwunde fanden sich sugillirt. Das _Diaphragma_ war in

seinem musculösen Theil, dicht neben dem sehnigen Spiegel, 1 Zoll

lang eingeschnitten, und die Ränder dieser Wunde zeigten sich sehr

stark sugillirt. Der scharfe Rand des linken Leberlappens war 3/8

Zoll lang eingeschnitten und in der vordern Fläche des Magens fand

sich eine 5/4 Zoll lange Wunde. Sämmtliche Wundränder waren stark

sugillirt. Eine pathologisch-anatomische Seltenheit in der Leiche

bot die Schilddrüse dar. In der rechten Seite fand sich nämlich eine

wallnussgrosse Verknöcherung, die eine Höhle umschloss, welche theils

mit Knochenstückchen, theils mit Speckpartikeln ausgefüllt war, also

eine osteosteatomatöse Kropfgeschwulst.

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Erstes Hundert. · 第 30 / 118 题