18. Fall.

~Verletzung des Herzens und Zwerchfells.~

Eine 34jährige Frau wurde augenblicklich durch eine ~Herzwunde~

getödtet, die ihr mit einem scharf geschliffenen, dreikantigen

Instrumente beigebracht worden war, das den linken Ventrikel ganz

durchbohrt hatte. Ausserdem fanden sich der vordere Rand der linken

Lunge eingestochen und das ~Zwerchfell~ durchbohrt. Auffallend war eine

Einklemmung der Zunge zwischen die Zähne, die man beim Verblutungstod

nicht hätte erwarten sollen. Wir werden auf den Werth dieses Zeichens

als gerichtlichen Sectionsbefund noch unten zurückkommen.[11]

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Erstes Hundert. · 第 23 / 118 题