~Verletzung des Herzens und Zwerchfells.~
Eine 34jährige Frau wurde augenblicklich durch eine ~Herzwunde~
getödtet, die ihr mit einem scharf geschliffenen, dreikantigen
Instrumente beigebracht worden war, das den linken Ventrikel ganz
durchbohrt hatte. Ausserdem fanden sich der vordere Rand der linken
Lunge eingestochen und das ~Zwerchfell~ durchbohrt. Auffallend war eine
Einklemmung der Zunge zwischen die Zähne, die man beim Verblutungstod
nicht hätte erwarten sollen. Wir werden auf den Werth dieses Zeichens
als gerichtlichen Sectionsbefund noch unten zurückkommen.[11]