Gerichtliche

Anmerkungen zur Transkription:

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Der vorliegende Text wurde anhand der 1853 erschienenen dritten

Auflage möglichst originalgetreu wiedergegeben. Lücken im Drucksatz

sowie einzelne fehlende Buchstaben und Satzzeichen wurden sinngemäß

ergänzt. Typische Verwechslungen bei den Buchstaben b/h, b/d, n/u,

usw. wurden stillschweigend korrigiert. Inkonsistenzen (z.B.

"Quaksalber"/"Quacksalber") wurden dagegen beibehalten.

Alte oder regionale Ausdrücke (z.B. "versticken", "ergraben",

"funfzehn") wurden unverändert übernommen. Die folgenden

typographischen Fehler wurden korrigiert:

# S. 32: "constirt" --> "constatirt"

# S. 73: "man sieht" --> "sieht man"

# S. 99: "deulich" --> "deutlich"

# S. 107: "Das kein einziges" --> "Dass kein einziges"

# S. 121: "gallerartige" --> "gallertartige"

# S. 146: "Magengrübe" --> "Magengrube"

# S. 121: "Anhaltpunkt" --> "Anhaltspunkt"

# Fußnote 1: "Boekh" --> "Boeckh" (wahrscheinlich der Philologe

August Boeckh)

Kursive Textstellen wurden mit Unterstrichen gekennzeichnet (_kursiv_),

fettgedruckte dagegen mit Rautensymbolen (#fett#). Gesperrt gedruckte

Passagen werden zwischen Tilden gesetzt (~gesperrt~); Kapitälchen

werden durch Schrägstriche repräsentiert (/Kapitälchen/). Zeichen für

die entsprechenden Apothekergewichte wurden durch [Symbol: Skrupel]

bzw. [Symbol: Unze] ersetzt. Der Ausdruck "_{26}" steht für die

tiefgestellte Ziffernkombination 26.

Gerichtliche

Leichen-Oeffnungen.

Erstes Hundert.

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Erstes Hundert. · 第 1 / 118 题