In das achte Jahr hinein hatte Minister Klewiz sein schweres Amt ertragen,
mit unwandelbarer Geduld die große Steuerreform aufrecht gehalten wider
zahllose Angriffe von innen und von außen. Aber das Defizit vermochte er
nicht zu beseitigen, trotz allen neu angeordneten Ersparnissen; denn er
begnügte sich mit einer bescheidenen Stellung, die es ihm unmöglich
machte, den Staatshaushalt vollständig zu übersehen. Er trug vor der Welt
die Verantwortung für das gesamte Finanzwesen; und gleichwohl verfügte
Ladenberg(54) mit seiner Generalkontrolle selbständig über alle Ausgaben
und einen Teil der Einnahmen des Staates. Und dazu noch die unabhängige
Staatsschuldenverwaltung, bei deren Einsetzung Klewiz nicht einmal befragt
wurde. Da der Streit der Departements einen vollständigen Etat gar nicht
mehr zustande kommen ließ, so mußte der Minister schon 1824 die für jedes
dritte Jahr versprochene Bekanntmachung des Budgets unterlassen. Müde der
ewigen Reibungen und doch zu schüchtern, um für sich selber die gebührende
Macht zu fordern, erklärte er im Dezember 1824 dem Könige, unter den
bestehenden Ressortverhältnissen vermöge er das Gleichgewicht der Finanzen
nicht herzustellen, und erbat sich nachher die Oberpräsidentenstelle in
seiner sächsischen Heimat.
Der König ließ darauf (12. Dezember) den vier Präsidenten Schön, Vincke,
Motz und Schönberg den Entwurf des neuen Etats zusenden mit der Anfrage:
welche Bedenken sie dawider hätten und welche besonderen Befugnisse sie
für den künftigen Finanzminister noch verlangten, damit er das
Gleichgewicht wieder herstellen könne. Jeder der vier sollte antworten,
als ob er selber zur Übernahme des Finanzministeriums bestimmt sei; keiner
durfte von der Befragung der anderen etwas erfahren … Nur Motz traf in
seiner Antwort mit sicherer Hand den eigentlichen Sitz des Übels, den
Dualismus der Finanzverwaltung. Er forderte für den Minister kurz und gut
Sitz und Stimme in der Generalkontrolle, so daß auch die Ausgabeetats
nicht ohne seine Genehmigung zustande kommen könnten; sodann ganz freie
Hand bei der Auswahl seiner Räte, endlich Zentralisation des Kassenwesens.
In zwei weiteren Denkschriften … verlangte er ferner die Aufstellung
völlig zuverlässiger Etats und erklärte sich entschieden gegen die
Wiedereinführung der Provinzialministerien. Denn neben solchen
Unterministern sei ein mächtiger Finanzminister unmöglich; dieser müsse
unmittelbar an der Verwaltung teilnehmen, um »unverbesserliche Mißgriffe,
Einseitigkeit und Indolenz« zu verhüten: »er kann nicht darauf beschränkt
bleiben, durch Etats und Verwaltungsnormen nur die Zukunft nach seinen
Ansichten zu regeln; auch kann es ihm nicht helfen, die Vergangenheit nach
toten Zahlen zu meistern«. —
Die Entscheidung konnte nicht zweifelhaft sein … Der König entschied sich
für Motz. Er ahnte in jenem Augenblicke selber nicht, wie segensreich
dieser Entschluß auf den Gang der deutschen Geschichte einwirken sollte.
Motz stand in seinem 50. Jahre, als er am 1. Juli 1825 sein Amt übernahm,
der einzige Staatsmann in einem Kabinett von Geschäftsmännern(55). Auch
dieser Kurhesse war einst, wie Eichhorn, durch den Glanz der
friderizianischen Zeiten aus seiner kleinstaatlichen Heimat in den
preußischen Staatsdienst hinübergeführt worden. Eine ungleich glänzendere
und doch nicht minder gediegene Natur als der stille gelehrte Maaßen,
tatkräftig, wagelustig, voll kecken Selbstvertrauens, das sich oft in
beißenden Sarkasmen äußerte, hatte der rüstige Naturalist in einer
wechselreichen praktischen Laufbahn alle Bücherweisheit verachten gelernt
und doch verstanden, die lebendigen Ideen der Zeit sich anzueignen … Das
waren seine frohesten Tage gewesen, da er als junger Landrat auf dem
Eichsfelde bald zu Pferd bald mit der Jagdflinte auf der Schulter seinen
Kreis durchstreifte und die Bauern auf ihren Höfen besuchte, selten mit
Befehlen eingreifend, immer bereit, dem geringen Manne zu zeigen, wie man
sich selber helfen könne, denn »Selbsttätigkeit entspricht dem energischen
Charakter des preußischen Volkes.« Dort gewöhnte er sich den Bauernstand
als den Kern der Nation zu schätzen: »lieber die drückendsten
Luxusauflagen, lieber wie Pitt alle Elemente besteuern, als den Schweiß
des Landmanns belasten.« Der Friede von Tilsit zwang ihn, in die Dienste
des verhaßten Königreichs Westfalen zu treten; er leitete das Steuerwesen
im Harzdepartement, erschien zweimal als Deputierter bei dem Gaukelspiele
des Kasseler Landtages und beobachtete voll froher Ahnungen, wie
unterdessen der preußische Staat die Gedanken echter deutscher Freiheit in
sich aufnahm. Kaum kam die Kunde von der Leipziger Schlacht, so rief er
seine Eichsfelder wieder unter die alten Fahnen und war sodann in Halle
und Fulda bei der Organisation der wiedereroberten Provinzen tätig.
Als Präsident in Erfurt half er nachher, jenen Zollvertrag mit
Sondershausen abschließen, der so vielen anderen zum Vorbilde dienen
sollte. Hier in Thüringen trat ihm die ganze Hilflosigkeit der deutschen
Kleinstaaterei vor Augen. Grenzenlos war seine Verachtung gegen die
kleinen Höfe. Er kannte ihre Gesinnung genugsam aus den Schicksalen seiner
eigenen Familie, die unter dem Geize des hessischen Kurfürsten schwer zu
leiden hatte, und lernte sie noch richtiger schätzen, als der König ihn
einmal nach Kassel sendete, um die ehelichen Zwistigkeiten im hessischen
Hause — natürlich ohne Erfolg — zu beschwichtigen. Ein stolzer Preuße von
Grund aus, freimütig, selbständig in allem, wollte er das Lob Österreichs,
das in den Beamtenkreisen gesungen wurde, niemals gelten lassen: pfui über
diese faule, unwissende, unredliche k. k. Verwaltung. Außer Canning(56)
war Motz der einzige Staatsmann dieser Epoche, der die Hohlheit
Metternichs völlig durchschaute. Während fast alle anderen preußischen
Staatsmänner ein stilles Zagen nicht überwinden konnten, blieb diesem
frischen Geiste die frohe Zuversicht des Jahres 1813 ungeschwächt. »Ein
guter Krieg wird uns wohl tun, sagte er oft. Aber es muß ein Volkskrieg
sein, und dann werden wir Kräfte entwickeln, über die man staunen wird.«
Motz wollte die Stein-Hardenbergischen Reformen bis in die letzten
Konsequenzen vollendet sehen: eine neue Landgemeindeordnung sollte
ergänzend neben die Städteordnung treten, die Ablösung der Grundlasten
vollständig ausgeführt, auch die Ausgleichung der Grundsteuer vollzogen
werden — um der Gerechtigkeit willen, selbst wenn der Staat dabei Verluste
erlitte …
Während seiner angestrengten Verwaltungstätigkeit in Erfurt und nachher
als Oberpräsident in Magdeburg entstanden die Denkschriften über die
Abrundung des preußischen Staatsgebietes, über den Anschluß der kleinen
Kontingente an das preußische Heer, über die Reform der Verwaltung. Diese
rasch hingeworfenen Arbeiten zeigen schon sein ganzes Wesen: weiten,
scharfen Blick, vorurteilsfreien, hochherzigen Patriotismus, aber auch
einen Zug von genialem Leichtsinn, der notwendig zu seinem Bilde gehört.
Ohne solche Lust am kecken Wagen und Pläneschmieden hätte er schwerlich
die Kraft gefunden, in einer Epoche der Ermattung und Entsagung den Neubau
des deutschen Staates vorzubereiten. Die ihm näher standen, empfingen den
Eindruck, daß hier eine groß angelegte Natur, ein gedankenreicher,
unruhiger, überaus produktiver Kopf in allzu engem Wirkungskreise sich
aufzureiben drohte. Der Mann bedurfte einer großen Tätigkeit, wenn die
Ideen, die in seinem Geiste gärten, sich abklären, wenn sein starker
Ehrgeiz und seine frohe Willenskraft sich frei entfalten sollten.
Um das Defizit zu beseitigen, hatte der König den neuen Minister berufen.
Die glückliche Lösung dieser nächsten Aufgabe bildete zugleich die
Vorbedingung für das Gelingen der handelspolitischen Pläne, welche Motz
seit jenem Sondershausener Vertrage nicht mehr aus den Augen verloren
hatte; nur wenn das Gleichgewicht des Staatshaushalts gesichert war,
konnte die Krone Zollverträge von zweifelhaftem finanziellem Erfolge
wagen. In den Kreisen des hohen Beamtentums wurde die Lage der Finanzen
allgemein sehr ungünstig beurteilt. Hatte man vor sechs Jahren
schlechterdings nicht glauben wollen, daß in Preußen ein Defizit bestehen
könne, so hielt man jetzt den Zustand für ganz verzweifelt, weil man die
Ergiebigkeit der neuen Steuern nicht genau kannte. Motz teilte diese
düstere Ansicht nicht. Er war überzeugt, das vielbeklagte Defizit sei
längst nicht mehr vorhanden, wenn nur erst Einheit, Übersicht, Ordnung in
das Finanzwesen komme; »aber, sagte er später zu seiner Tochter, ich
hütete mich wohl, Überschüsse zu versprechen, man hätte mich für
wahnsinnig gehalten.« —
Einen minder mutigen Mann hätte die Lage des Marktes wohl erschrecken
können. Zur selben Zeit, da Motz ins Amt trat, brach über England eine
furchtbare Handelskrisis herein, eine der schwersten Erschütterungen,
welche die Handelsgeschichte kennt. Die Eröffnung des südamerikanischen
Marktes hatte eine fieberische Spekulation erweckt, welcher nun der
natürliche Rückschlag folgte: in fünf Vierteljahren stürzten mehr als 70
Banken und an 3600 Geschäftshäuser zusammen. Auch Deutschland blieb von
dem Unheil nicht verschont, wie bescheiden auch sein Anteil am Weltverkehr
noch war: die große Firma Reichenbach in Leipzig und einige der ersten
Häuser Berlins gingen zugrunde. Doch was bedeutete diese Bedrängnis des
Geldmarkts neben der namenlosen Not des deutschen Landbaues, die wie alle
landwirtschaftlichen Krisen ungleich langsamer überwunden wurde? Die
Hungerjahre waren kaum überstanden, da fielen die Preise aller
landwirtschaftlichen Erzeugnisse schnell und anhaltend. Die Zollgesetze
des Auslandes und der elende Zustand der Straßen hemmten die Abfuhr der
überreichen Ernten; selbst die technischen Fortschritte, welche die
deutsche Landwirtschaft ihren Lehrern Thaer und Schwerz verdankte, wirkten
für jetzt nachteilig, da die Konsumtion dem gesteigerten Angebot so rasch
nicht zu folgen vermochte. Der Wert der Grundstücke sank in manchen
Landesteilen tiefer als einst zur Zeit des Krieges. Nur die Schäfereien
behaupteten sich noch; Deutschland allein führte nach England über zweimal
soviel Wolle aus als alle übrigen Länder zusammen. Aber auch dieser
Vorteil drohte zu schwinden, seit die Fremden von uns zu lernen begannen,
deutsche Hirten und Schafe in Rußland, Schweden, Frankreich, Australien
verwendet wurden. Am härtesten litt das unglückliche Altpreußen; während
der Kriegsjahre war mehr als die Hälfte seines Viehstandes draufgegangen,
jetzt stand in einzelnen Gegenden der Tagelohn auf 3 bis 4 Sgr., in
anderen wurde der Scheffel Roggen für 5 Sgr. ausgeboten. Schöns Schwager,
Oberst Brünneck, suchte den Nachbarn zu helfen durch die Einführung der
Schafzucht und anderer technischer Verbesserungen; doch nur wenige waren
imstande, sich auf neue Unternehmungen einzulassen. Auf die flehentliche
Bitte der Stände gewährte der König »dieser alten Kernprovinz« abermals
außerordentliche Unterstützungen: Chausseen wurden gebaut, große
Getreideankäufe für die Armee angeordnet, auch Magazine angelegt, welche
den Preis des Scheffels Roggen auf der Höhe von 1 Taler halten sollten.
Dann erlangte Schön(57) noch eine neue Bewilligung von 3 Millionen Taler
zur Rettung verschuldeter Grundbesitzer. Als guter Patriot wollte er
vornehmlich die alten, mit der Geschichte des Landes verwachsenen
Geschlechter im Besitze ihrer Stammgüter erhalten. Dieselbe Meinung
vertrat sein Freund Stägemann(58) im königlichen Kabinett; der war, obwohl
ein Anhänger der neuen Volkswirtschaftslehre, doch von jeher der Ansicht
gewesen, daß durch den Untergang der alten Grundbesitzer der Staat selber
zugrunde gehe: »es scheint mir ganz simpel, weil ein anderer Staat daraus
wird«. Aber die bewilligte Summe reichte nicht von fern aus, obwohl sie
fast den sechszehnten Teil der gesamten Staatseinnahmen ausmachte; zudem
mußte die große Kreditanstalt der Provinz, die »Landschaft«, der die
bedrängten Grundherren allesamt verschuldet waren, um jeden Preis vor dem
Bankrott bewahrt werden, wenn man nicht das ganze Land dem Verderben
preisgeben wollte. Daher befahl der König auf Schöns Vorschlag (1824), die
Unterstützungsgelder zwar zunächst zur Rettung der alten
Grundherrengeschlechter zu verwenden; wenn es aber ganz unmöglich sei,
eine Familie im Besitze zu erhalten, dann solle sie mit einer notdürftigen
Pension abgefunden und ihr Stammgut durch die Landschaft unter den Hammer
gebracht werden.
Mit dieser fast unbeschränkten Vollmacht schritt Schön ans Werk. Das
Schicksal des altpreußischen Adels lag in seiner Hand. Abermals, und noch
stürmischer, als vor Jahren bei der Verteilung der ersten
Kriegsentschädigungsgelder, drängte sich alles um die Gunst des
Beherrschers der Provinz. Er tat sein Bestes, viele wackere Männer vom
Landadel verdankten allein seiner Fürsorge die Erhaltung ihres Besitzes;
wo er aber die Lage für hoffnungslos hielt, da ließ er die Landschaft
unerbittlich zur Subhastation schreiten. So geschah es, daß unter der
Mitwirkung dieser wohlwollenden Regierung die Grafen Schlieben, die Grafen
Goltz und viele andere angesehene Adelsgeschlechter von Haus und Hof
verjagt wurden — die meisten schuldlos, denn der letzte Grund ihrer Not
lag doch in den patriotischen Opfern der Kriegszeit. Hunderte von
Landgütern wurden versteigert, einmal ihrer 218 fast zu gleicher Zeit; das
unmäßige Angebot drückte die Preise so tief herab, daß die Landschaft
selber nur durch Zuschüsse des Staates sich behaupten konnte. In manchen
Teilen der Provinz wechselte die volle Hälfte der großen Güter ihren
Besitzer …
Mit diesen traurigen Wirren hatte der Finanzminister unmittelbar nichts zu
schaffen, aber an dem Ertrage der Abgaben lernte er die Not der
Landwirtschaft nur zu gründlich kennen, obwohl der König bei allen seinen
Unterstützungen streng den Grundsatz einhielt, daß auch dem Bedürftigsten
niemals ein Nachlaß an den Staatssteuern bewilligt werden dürfe. Um die
Schwierigkeiten zu bemeistern, wollte Motz zunächst die Lage des
Staatshaushalts genau übersehen und erneuerte daher seine alte Forderung,
daß der Finanzminister in der Generalkontrolle Sitz und Stimme haben
müsse. Der König suchte nach seiner Gewohnheit zu vermitteln, weil er den
verdienten alten Ladenberg nicht kränken mochte, und ordnete an, der
Finanzminister solle im Falle der Meinungsverschiedenheit durch einen
seiner Räte mündlich mit dem Präsidenten der Generalkontrolle
unterhandeln. Mit einer solchen Halbheit konnte sich Motz nicht zufrieden
geben; denn zwischen den beiden koordinierten Behörden hatte sich längst
ein tragikomischer Wettstreit des Amtseifers entsponnen, wie er nur in der
preußischen Bureaukratie möglich ist. Die Generalkontrolle suchte ihre
Lebenskraft zu erweisen, indem sie den Etats zahllose lächerliche Monita
zusetzte, zum Domänenetat allein 91, zum Forstetat 146, und die
Kalkulatoren des Finanzministeriums erwiderten natürlich mit gleicher
Münze. Das Gezänk war so unerträglich, daß Motz sich entschloß, den König
um seine Entlassung zu bitten, wenn ihm seine berechtigte Forderung nicht
gewährt würde. »Ich kann mich nicht dazu verstehen — schrieb er an Lottum
— die Rolle zu übernehmen, welche Herr v. Klewiz viele Jahre zum Nachteil
der Finanzen des Staates ertragen hat.« Ein solches Abschiedsgesuch galt
nach den Grundsätzen des alten Absolutismus als strafbarer Trotz, und Motz
selber hielt für nötig, die Versicherung hinzuzufügen: »ich würde der
Gnade des Königs mich selbst unwürdig erkennen, wenn ich, in Eitelkeit und
Torheit befangen, mich auf anderem Wege in meiner Dienststelle zu
konservieren bemüht sein wollte.«
Seit Stein im Frühjahr 1807 aus ähnlichem Anlaß ungnädig entlassen worden,
hatte kein Minister mehr gewagt, in diesem Tone zu reden; selbst
Hardenberg hatte nur einmal, als er auf die Zustimmung des Königs sicher
rechnen konnte, leise mit einem Abgang gedroht. Friedrich Wilhelm brauchte
auch volle vier Monate, bis er dem neuen Minister sein selbstbewußtes
Auftreten ganz verzieh. Dann aber hatte er sich durch Lottums Vorträge von
der Unhaltbarkeit des bestehenden Dualismus gründlich überzeugt, und da er
seine bureaukratischen Hartköpfe kannte, so ging er nunmehr sogleich weit
über die Vorschläge des Finanzministers selber hinaus. Am 8. April 1826
überraschte er diesen durch die willkommene Mitteilung: er denke die
Generalkontrolle ganz aufzuheben, ihre Geschäfte dem Finanzministerium zu
übertragen. Am 29. Mai wurde dieser Befehl vollzogen, und Ladenberg mußte
sich wehmütig mit dem Präsidium der Oberrechnungskammer begnügen. Motz
aber war jetzt endlich Herr der Lage, und die anderen Minister empfanden
bald, daß er sich berechtigt hielt, alle Gebiete der Verwaltung scharf zu
überwachen. Der langsame Altenstein mochte wohl Grund haben, sich über die
Anmaßung des Finanzministers zu beschweren, denn umständliche
Bedachtsamkeit reizte den stürmischen Mann leicht; doch über seine
Kargheit konnte niemand klagen. Den Anforderungen der Kunst und
Wissenschaft entsprach er, nach dem Maße der vorhandenen Mittel, sehr
freigebig; als Kamptz(59) ihn wegen der hohen Kosten der Revision des
Landrechts befragte, erwiderte er nachdrücklich: für ein solches Werk muß
in Preußen immer Rat geschafft werden.
In jedem Zweige des Finanzwesens spürte man die rüstigen Hände des neuen
Leiters. Durch eine gründliche Reform der Kassenverwaltung verschaffte er
sich einen genauen Überblick über alle Bestände. Das Steuerwesen ließ er
in den Händen Maaßens, des Urhebers der neuen Zollgesetzgebung. Die beiden
galten in der Beamtenwelt als Nebenbuhler, aber sie wurden Freunde. Maaßen
fügte sich gern der raschen Entschlossenheit des jüngeren Vorgesetzten,
und dieser wußte wohl, was er der Umsicht und Sachkenntnis des
Generalsteuerdirektors verdankte. »Alles mit Maaßen«, sagte er lächelnd,
wenn ihn der besonnene Freund von einem übereilten Wagnis zurückgehalten
hatte. Unter Maaßen arbeitete der geistreiche Ludwig Kühne(60), Motzs
alter Freund von Erfurt her, der Schrecken aller Trägen und Mittelmäßigen;
wie wußte er seine Leute in Atem zu halten, wenn er ihnen zurief:
»Dummheit ist eine Gottesgabe, aber sie zu mißbrauchen ist schändlich!«
In den Provinzen war das Steuerwesen bisher von den Regierungen verwaltet
worden; der König hatte indes bald eingesehen, wie wenig das langsame
Kollegialsystem sich für diesen Zweig der Verwaltung eignet, und daher
(1822) zunächst in den beiden westlichen Provinzen das gesamte Steuerwesen
einem Provinzialsteuerdirektor unterstellt. Diese Einrichtung bewährte
sich vollständig und wurde durch Motz auch in den übrigen Provinzen
eingeführt. Die neuen Behörden mußten nach Landesbrauch anfangs oft mit
der Eifersucht der Regierungen kämpfen, auch das Volk empfing sie mit
Argwohn, denn der Name der Zöllner hatte einen bösen Klang, in den alten
Provinzen dachte man noch mit Schrecken an die Regiedirektoren des großen
Königs. Doch bald lernte man die Pünktlichkeit und schlagfertige Raschheit
der Steuerbehörden schätzen; am Rhein wurde der Steuerdirektor v. Schütz
sogar ein volksbeliebter Mann. Jede tiefgreifende Steuerreform bedarf der
Zeit, um ihren Wert zu erproben. Jetzt hatte die Geschäftswelt sich nach
und nach an die neuen Abgaben gewöhnt, die Beamten Übung und Sicherheit
erlangt in den ungewohnten Formen. Auch der Schmuggel begann nachzulassen.
Etwa um das Jahr l827 konnte die Reform als abgeschlossen und in den
Volksgewohnheiten festgewurzelt gelten.
Zu ihrer Ergänzung unternahm Motz die Neugestaltung der Domänenverwaltung,
die unter dem Drucke der großen landwirtschaftlichen Krisis ganz in
Verwirrung geraten war. Der Minister selbst und der neue Direktor des
Domänenwesens, Keßler, bereisten persönlich sämtliche Domänen und Forsten
der Monarchie, überall jubelnd empfangen von der Jägerei und den Pächtern,
die es kaum fassen konnten, daß die Herren in Berlin sich endlich einmal
ihrer Not annahmen. Dann überwies Motz, um mit dem alten Jammer
aufzuräumen, alle Rückstände einer besonderen Verwaltung und schloß für
das gesamte Domanium neue, billigere Pachtverträge, welche streng
eingehalten wurden, aber hunderte von Pächtern vor dem Untergange
bewahrten. Mit der Veräußerung der Domänen verfuhr er sehr vorsichtig; nur
in Westpreußen und Posen ließ er zahlreiche Vorwerke an deutsche
Kolonisten veräußern, »um einen selbständigen und der Regierung
anhänglichen Bauernstand zu bilden«.
Das Beste blieb doch, daß man nun endlich wußte, woran man war. Nach kaum
drei Jahren, am 30. Mai 1828, konnte Motz dem Monarchen berichten, daß
statt des gefürchteten Defizits ein reiner Überschuß von 4,4 Millionen
erzielt worden sei, der sich nach Eingang der Rückstände auf 7,8 Millionen
steigern müsse; 3,245 Millionen waren bereits bar an den Staatsschatz
abgeführt, 1,172 Millionen zu außerordentlichen Ausgaben verwendet.
Dankbar gestand er zu, ohne die großen unter seinem Vorgänger vollzogenen
Reformen würde er nicht imstande sein, dem König so erfreuliche Ergebnisse
vorzulegen; aber er durfte sich sagen, nur er habe vermocht, die Ernte
dieser Saaten einzuheimsen, und er fühlte sich bereits so sicher, daß er
eine mäßige Verminderung der Klassensteuer vorzuschlagen wagte: die
Steuerpflichtigkeit sollte fortan zwei Jahre später als bisher, erst mit
dem sechzehnten Lebensjahre beginnen. Auch fernerhin, so schloß der von L.
Kühne entworfene Bericht, werden die Grundsätze der Finanzverwaltung
bleiben: »Sparsamkeit und Ordnung in den gewöhnlichen Ausgaben;
Bereithaltung der Kräfte, welche der Friede gewährt hat, für die Zeit des
ersten Krieges; Aufrechterhaltung des Kredits durch Pünktlichkeit;
Verwendung eines Teiles der Überschüsse als werbendes Kapital für die
Zukunft für den Gewerbefleiß.«
Seitdem war Motz der Achtung des Königs sicher. Bei Hofe betrachtete man
ihn als einen Emporkömmling, da sein altes hessisches Adelsgeschlecht im
preußischen Dienste neu war. Die Partei Wittgensteins [des
Polizeiministers] witterte bald den Liberalismus des Ministers heraus;
Lottum aber und die anderen Anhänger der unbedingten Sparsamkeit tadelten
seinen Leichtsinn, weil er mit den steigenden Einnahmen auch das knappe
Ausgabenbudget allmählich um etwa 900000 Taler erhöhte. Wagten sich solche
Vorwürfe aus dem Dunkel heraus, dann rechtfertigte er sich stets freimütig
vor dem Könige selbst, denn ohne das Vertrauen des Monarchen könne der
Finanzminister als Aufseher der gesamten inneren Verwaltung nicht bestehen
…
In den letzten Jahren hatte Preußens Handelspolitik auch den kleinen
Nachbarn gegenüber nur wenig Erfolge errungen. Die von preußischem Gebiete
umschlossenen Kleinstaaten waren durch das wüste Geschrei, das sich an den
Höfen und in der Presse wider das Zollgesetz erhob, gründlich
eingeschüchtert. Der Fürst von Rudolstadt getraute sich erst nach drei
Jahren (1822) dem verständigen Beispiele seines Sondershausener Vetters zu
folgen und mit seiner Unterherrschaft dem preußischen Zollsystem
beizutreten. Im nächsten Jahre wurden auch zwei weimarische Ämter sowie
das obere Herzogtum Bernburg in die Zollgemeinschaft aufgenommen, und alle
Beteiligten befanden sich wohl bei dem freien Verkehr. Aber auf den so oft
verheißenen Beitritt der gesamten anhaltischen Lande wartete man in Berlin
noch immer vergeblich. Der Köthener Herzog führte den Schmuggelkrieg gegen
seinen königlichen Schwager wohlgemut fort, ermutigt durch die
Einflüsterungen seines Adam Müller und durch das endlose Gezänk am
Bundestage. Als Müller es gar zu frech trieb, mußte sich Hatzfeldt(61) in
Wien beschweren. Metternich gab dem Geschäftsträger sofort einen scharfen
Verweis wegen eines Benehmens, das »den bekanntlich zwischen Österreich
und Preußen bestehenden so innigen und freundschaftlichen Verhältnissen«
durchaus widerspreche, und teilte dies Schreiben dem preußischen Hofe
verbindlich mit. Müllers geheime Weisungen lauteten aber wahrscheinlich
anders; er ließ sich in seinem Treiben keineswegs stören und fand in der
jesuitischen Umgebung der Herzogin treue Bundesgenossen. Die
Wortbrüchigkeit des kleinen Nachbarn mußte den Berliner Hof um so tiefer
verstimmen, da mittlerweile (1824) die hohenzollernschen Fürstentümer mit
Württemberg einen Zollvertrag schlossen, genau nach dem Vorbilde der
preußischen Enklavenverträge. So schlugen die Kleinstaaten sich selber ins
Angesicht. Dieselben verständigen handelspolitischen Grundsätze, welche
Wangenheim in Frankfurt der preußischen Regierung als eine Verletzung des
Völkerrechts vorgeworfen hatte, wurden nun in Schwaben eingeführt, und
dieselbe liberale Presse, die das preußische Enklavensystem mit
Schmähungen überhäufte, fand die Anwendung dieses Systems in Württemberg
hocherfreulich.
Sobald Motz sich in seinem neuen Amte zurecht gefunden hatte, erklärte er
dem auswärtigen Amte: Preußens Langmut gegen den unredlichen kleinen
Nachbarhof werde zur Schwäche, man müsse endlich die ganze Strenge des
Zollgesetzes wider ihn anwenden (Januar 1826). Gleich nachher baten Dessau
und Bernburg um die Aufnahme einiger Ämter in die Zollgemeinschaft und
empfingen, auf Motzs Betrieb, die Antwort: mit solchem Stückwerk sei
nichts getan; wollten die Herzöge mit ihren gesamten Gebieten beitreten,
so würde man sie willkommen heißen. Nach einiger Zögerung erschienen
nunmehr zwei anhaltische Unterhändler in Berlin, und mit dem
bernburgischen, v. Salmuth, einem geistreichen, witzigen Manne, der das
mönchische Unwesen des Köthener Hofes gründlich verachtete, wurde Motz
bald handelseins. Noch im Laufe des Sommers erklärte der Herzog von
Bernburg die Unterwerfung seines gesamten Landes unter das preußische
Zollgesetz. Acht volle Jahre hatte es also gewährt seit der Verkündigung
dieses Gesetzes, bis zum erstenmal ein ganzer deutscher Kleinstaat
beitrat. Der dessauische Bevollmächtigte aber brach die Verhandlungen ab;
denn unterdessen war Adam Müller von Köthen nach Dessau hinübergekommen,
angeblich, um in der Mulde zu baden, in Wahrheit, um den Anschluß an
Preußen zu hintertreiben.
In einem herzbrechenden Klageschreiben sprach Herzog Leopold von Dessau,
der mit einer Nichte des Königs verheiratet war, dem Oheim sein Bedauern
aus: schon vor Jahren habe er dem Köthener Vetter versprochen, nicht ohne
ihn beizutreten. Das preußische Ministerium verlange, »daß die
enklavierten Staaten fremde Gesetze und Verwaltungsformen unweigerlich
annehmen müssen. Dies aber, Allergnädigster König, ich wage es
vertrauensvoll auszusprechen, wollen Allerhöchstdieselben nicht. Preußens
mächtiger und gerechter Monarch, der im zweiten Artikel der Bundesakte
Souveränität und Unabhängigkeit garantierte, wird nie gestatten, daß die
Minister durch strenges Festhalten am Buchstaben des Bundesvertrages den
Geist, der sichtbar in demselben waltet, ertöten, daß aus dem ersteren ein
Rechtstitel für faktischen Zwang entlehnt werde. Wenn ich so das kleine,
auf mich gekommene Erbe meiner Ahnen, das, erhört Gott meine und meiner
vielgeliebten Gemahlin Gebete, der Urenkel eines Königs aus meiner Hand
erhalten wird, vor E. K. Maj. Herzen und Allerhöchstihren mir und meiner
Gemahlin bewiesenen väterlichen Gesinnungen zu verteidigen wage, so fehlt
es mir dazu nicht an einem näheren Anlaß« — worauf denn eine lange Klage
über die dem anhaltischen Lande angedrohte »Polizeilinie« folgte. Der
König aber zeigte sich sehr aufgebracht über die Zweizüngigkeit seines
Neffen. Er erinnerte ihn daran, daß Preußen die Dresdener
Elbschiffahrtsakte erst unterzeichnet habe, nachdem die Askanier ihren
Beitritt zum preußischen Zollsystem förmlich versprochen hätten; er
forderte ihn auf, dem Beispiel Bernburgs zu folgen, und schloß: »Auch kann
ich nicht glauben, daß das in Dresden von sämtlichen Herzögen von Anhalt
gegebene Versprechen einer Einigung durch irgendeine von ihnen späterhin
gegebene Zusage an Verbindlichkeit zu verlieren vermöchte.« Ein zweites
Schreiben des Dessauers, das sich abermals auf die hartnäckige Weigerung
des Köthener Vetters berief, blieb unbeantwortet.
Der König befahl nunmehr, dem Froschmäusekrieg ein Ende zu machen und das
anhaltische Land mit der gefürchteten »Polizeilinie« zu umgeben, aber
zugleich die beiden Herzöge nochmals zu Unterhandlungen einzuladen. Im
März 1827 wurde die Elbe oberhalb und unterhalb Anhalts gesperrt, von den
eingehenden Schiffen die vorläufige Zahlung der preußischen Zölle
gefordert unter Vorbehalt der Rückvergütung, falls die Waren wirklich in
Anhalt verblieben. Sofort sendete der Köthener Herzog einen Leutnant mit
einem Ultimatum nach Berlin; sei es, daß er einen höheren militärischen
Würdenträger nicht in seinem Vermögen hatte, oder daß er Preußen verhöhnen
wollte. Der tapfere Leutnant forderte drohend die Zurücknahme der
Maßregeln binnen acht Tagen, sonst werde Köthen zu ernsteren Mitteln
greifen. Natürlich erhielt er keine Antwort; Eichhorn und Heinrich
v. Bülow(62), Humboldts geistreicher Schwiegersohn, der in diesen
lächerlichen Händeln sein diplomatisches Talent zuerst bewährte, setzten
nur einige scharfe Bemerkungen an den Rand des Köthener Ultimatums. Nun
brachte Köthen *cette affaire ennuyante*, wie Bernstorff zu seufzen
pflegte, nochmals an den Bundestag. Wieder verteidigte die gesamte Presse
den unschuldigen Kleinstaat, den hochherzigen Beschützer der Schwärzer und
der Schwarzen; wieder trat in der Eschenheimer Gasse(63) ein Ausschuß
zusammen unter dem Vorsitz des k. k. Gesandten. Wieder ward ein Bericht
zugunsten Köthens erstattet, und wieder mußte der preußische Gesandte(64)
eine scharfe Erwiderung verlesen. Nagler sagte geradezu, seine Regierung
sei durch den Kommissionsbericht in der Überzeugung von ihrem Rechte
unerschütterlich befestigt worden. Bernstorff aber erklärte: »Dazu haben
sich große Staaten mit den kleinen nicht in einen Verein zusammengetan,
damit diese nur ihre, bei vernünftigem Gebrauch unantastbare Souveränität
nach Willkür und jeder überspannten Einbildung ausüben dürfen.« Österreich
zeigte bei alledem eine sehr zweideutige Haltung. Adam Müller wurde zwar
auf längere Zeit beurlaubt, doch im übrigen tat die Hofburg gar nichts zur
Unterstützung Preußens; ihr Gesandter Graf Trauttmansdorff beschwerte sich
sogar über die angeordneten Zwangsmaßregeln.
Die kleinen Höfe ergriff ein jäher Schrecken, da sie so unsanft an die
natürlichen Schranken ihrer Souveränität erinnert wurden. In einem
verzweifelten Briefe fragte Großherzog Georg von Strelitz seinen
königlichen Schwager, ob er denn wirklich den Bestand des Deutschen Bundes
gefährden wolle. Friedrich Wilhelm aber ließ sich nicht beirren. Er
sendete dem Schwager (Juli 1827) eine Denkschrift, welche nochmals die
ganze Nichtswürdigkeit der anhaltischen Schleichhandelspolitik darstellte,
und sagte: daraus möge er lernen, »daß das Interesse meiner Untertanen die
getroffenen Maßregeln gebieterisch erheischte, daß ich dazu vollkommen
berechtigt war, und daher weder die Aussprüche der Bundesversammlung noch
das Urteil des Publikums in und außer Deutschland, sondern nur die
Nachgiebigkeit der anhaltischen Fürsten eine Änderung hervorbringen
können.« Dann hob er mit seinem geraden Verstande noch einmal den Kern des
Streites heraus: »E. K. Hoheit wird außerdem einleuchten, daß, wenn sich
die Interessen eines Staates von 30 bis 40 000 Einwohnern mit denen von 12
Millionen in Konflikt befinden, es in der Natur der Verhältnisse liegt,
daß der erstere nachgebe, sobald ihm eine vollständige Entschädigung
geboten wird. Sollte der Bund die aus einer übel verstandenen Souveränität
hergeleiteten Anmaßungen kleiner Staaten gegen mächtigere nicht in die
gehörigen Schranken zurückweisen, so würde für diese das Bundesverhältnis
bald unerträglich werden und der Bund, wie E. K. H. bemerken, allerdings
in Gefahr schweben.«
Mittlerweile begannen die beiden bedrängten Kleinfürsten doch zu merken,
daß sie den ungleichen Kampf nicht durchführen konnten. Sie beschlossen,
ihr verpfändetes Wort endlich einzulösen, und erklärten sich zu
Unterhandlungen bereit. Am 17. Juli 1828, nach neunjährigen
Schmuggelfreuden, _traten Dessau und Köthen dem preußischen Zollsystem
bei_. Beide Landesherren bedauerten in gefühlvollen Manifesten, ihre
geliebten Untertanen so schwer belasten zu müssen; der Köthener berief
sich auf »unabwendbare Umstände«, der aufrichtigere Dessauer — mit jener
zynischen Gemütlichkeit, die dem deutschen Kleinfürsten nicht verargt wird
— auf »die Interessen seines Kammerhaushalts«. Alle diese Enklavenverträge
gewährten den kleinen Höfen einen nach der Volkszahl abgemessenen Anteil
am Ertrage der preußischen Ein- und Ausfuhrzölle, außerdem noch allerhand
Ehrenrechte — das Landeswappen neben dem preußischen für die Zollämter und
was der Eitelkeiten mehr war — aber durchaus keinen Anteil an der
Zollgesetzgebung. Nur Dessau und Köthen behielten sich das Recht des
Widerspruchs vor, falls die Grundsätze und Grundlagen des Zollgesetzes
verändert würden — ein Satz, der glücklicherweise gar nichts bedeutete.
Ebenso harmlos war die Klausel, wonach Dessau und Bernburg nur für sechs
Jahre beitreten sollten. Motz und Eichhorn wußten wohl, wie wenig an einen
Wiederaustritt zu denken sei; so gönnte man den Kleinen das erhebende
Bewußtsein, daß sie sich nicht für ewige Zeiten unterworfen hätten. In der
Tat begann in den anhaltischen Ländern der ehrliche Erwerb wieder zu
gedeihen, und bald fühlte jedermann, die natürliche Ordnung der Dinge sei
hergestellt.
Noch während diese anhaltischen Händel schwebten, eröffnete sich für
Preußen plötzlich die Aussicht, auch größere deutsche Staaten in seine
Zollgemeinschaft aufzunehmen. Gewitzigt durch die niederschlagenden
Erfahrungen der Wiener Konferenzen, hatte der Berliner Hof während der
letzten Jahre gelassen abgewartet, ob die Not der Finanzen einen der
Mittelstaaten bewegen würde, sich freiwillig dem preußischen Zollsystem
anzuschließen. Eine solche Politik gewährte zugleich den Vorteil, daß
Preußen verschont blieb vor den unzähligen Zollvereinsplänen, welche
gleich Nebelgestalten, rasch gebildet und rasch zerfließend, an den
kleinen Höfen auftauchten und oftmals auch an die preußischen Gesandten
herantraten. Leichtfertiges Pläneschmieden war von jeher das Vorrecht der
Ohnmacht. Ein Staat, der eine große nationale Idee vertrat, durfte auf die
Mückenseigerei nassauischer und meiningischer Staatsdilettanten sich nicht
einlassen. Ein einziger von Preußen übereilt abgeschlossener Zollvertrag,
der die Probe nicht bestand und sich wieder auflöste, hätte die Höfe wie
die Nation vollends abgeschreckt und die preußische Handelspolitik auf
Jahre hinaus gelähmt. Nur wenn ein Mittelstaat, Dünkel und Mißtrauen
überwindend, selber in Berlin positive Anerbietungen stellte, dann allein
ließ sich glauben, daß er durch gewichtige Interessen bestimmt werde und
ein dauerhafter Bund möglich sei.
Aus dem Ränkespiel Adam Müllers erfuhr man überdies, welche Kräfte an den
kleinen Höfen ihr Wesen trieben und beschloß daher, alle Verhandlungen
über Zollsachen nur in Berlin zu führen. Nur in Berlin fanden sich die
kundigen Fachmänner, deren, und das reiche statistische Material, dessen
man zur Lösung so vieler verwickelten Einzelfragen bedurfte. Nur hier war
man leidlich gesichert gegen die Umtriebe der Hofburg, wie gegen die
Vorurteile der kleinen Dynastien. Der Aufenthalt in einem ernsten
Gemeinwesen übt immer einen wohltätig ernüchternden Einfluß, und selbst in
jener stillen Zeit bewährte Preußen diese erziehende Kraft. In den
Gesandtschaftsberichten läßt sich deutlich verfolgen, wie die kleinen
Diplomaten stets mit mißtrauischem Zagen den verrufenen Berliner Boden
betraten und schon nach wenigen Monaten ein unbefangenes, ja wohlwollendes
Urteil über die preußischen Dinge sich bildeten. Graf Bernstorff blieb mit
den Gesandten der Mittelstaaten immer auf gutem Fuße, selbst wenn das
Verhältnis zu den Kabinetten sich trübte.
Sodann lernte man aus dem unglücklichen Verlaufe der Darmstädter
Zollkonferenzen, daß Zollverhandlungen mit mehreren Staaten zugleich, bei
der großen Verschiedenheit der Interessen, keinen Erfolg versprechen.
Seitdem stand in Berlin der Entschluß fest, immer nur mit einem einzelnen
Staate über Zollfragen zu verhandeln, mit mehreren nur dann, wenn diese
sich bereits zu einer handelspolitischen Einheit verbunden hätten. Diese
streng eingehaltene Regel erlitt eine einzige Ausnahme. Die kleinen
thüringischen Lande konnten vereinzelt weder eine Zollgrenze bewachen,
noch als Träger eines handelspolitischen Interesses gelten. Darum hatte
das Berliner Kabinett schon im Jahre 1819 dem Gothaer Hofe die Bildung
eines thüringischen Vereins empfohlen — ein Vorschlag, dessen Berechtigung
selbst auf den Darmstädter Konferenzen von dem sachkundigen badischen
Bevollmächtigten anerkannt wurde. Allen anderen Staaten gegenüber blieb
der Grundsatz der Einzelverhandlungen aufrecht.
Über die handelspolitischen Pläne der Mittelstaaten war der Berliner Hof
sehr genau unterrichtet; denn an mehreren der kleinen Höfe bestand eine
einflußreiche preußische Partei, in München und Stuttgart mindestens ein
tiefer Groll gegen Österreich, der unseren Geschäftsmännern zustatten kam.
Dazu der landesübliche Nationalhaß des Nachbars gegen den Nachbar; wie
ließ sich ein Geheimnis bewahren, wenn heute ein darmstädtischer, morgen
ein badischer Minister sich gedrungen fühlte, seine gerechte Entrüstung
über Bayerns oder Württembergs anmaßende Vorschläge in den schweigsamen
Busen des wohlwollenden preußischen Gesandten aus zuschütten? Der
Karlsruher Posten diente als die beste Warte, um den Wandel der kleinen
Gestirne zu beobachten. Die Teilnahme Preußens an dem geplanten
süddeutschen Zollverein befürwortete in Berlin niemand, weil man ihn für
hoffnungslos hielt. Dagegen wurde wiederholt und ernstlich die Frage
erwogen: unter welchen Bedingungen Preußen mit größeren Nachbarstaaten
einen Zollbund abschließen könne? Klewiz beantwortete sie in einem
Gutachten vom 27. Juni 1822 dahin: Nur unter drei Bedingungen können wir
die Nachbarstaaten in unseren Verband aufnehmen. Wir müssen fordern:
»Annahme unserer Branntweinsteuer und einer angemessenen Biersteuer«, nur
dann wird der Verkehr aller Schranken ledig. Ferner »ein sehr
überwiegendes Vorrecht für Preußen bei Bestimmung der Ein-, Aus- und
Durchgangsabgaben«. Endlich »die Douanenlinie in jenen Ländern muß ganz
von uns abhängen«, da die bisherige Zollverwaltung der Nachbarstaaten
keine Bürgschaft gibt für die gewissenhafte Ausführung der Gesetze.
Begreiflich genug, daß ein preußischer Minister für seinen Staat eine
solche handelspolitische Hegemonie wünschte. Bald aber erkannte man in
Berlin, wie wenig die Mittelstaaten gesonnen waren, eine »fremde«
Verwaltung in ihren Ländern zu ertragen, und stimmte daher seine Ansprüche
herab.
Im Jahre 1824 verhandelten die drei Ministerien des Auswärtigen, des
Handels und der Finanzen nochmals über die Frage, »wie sich Preußen bei
den Zollvereinsunternehmungen zu verhalten habe.« Geh Rat Sotzmann, der
Sohn des bekannten Geographen, eines der ersten Talente der
Finanzverwaltung, und H. v. Bülow faßten das Ergebnis der Beratung in
einer großen Denkschrift zusammen, welche schon mehrere Hauptgrundsätze
der späteren Zollvereinsverfassung aufstellte. Sie erklärten: der Anschluß
an Preußen könne auf zwei Wegen erfolgen — entweder durch vollständige
Unterwerfung, wie sie in Bernburg geschehen sei, oder durch eine freiere
Verbindung. Einem größeren Staate dürfe nur die letztere zugemutet werden;
doch müsse er jedenfalls seine Zölle und Konsumtionssteuern den
preußischen gleichstellen. Der Unterschied von »Zollanschluß« und
»Zollverein« war also schon damals den preußischen Staatsmännern geläufig,
wenngleich sie die modernen Schulausdrücke noch nicht gebrauchen. Da der
Beitritt etwa von Kurhessen »nur soviel Zuwachs bringt als ein einziger
unserer Regierungsbezirke ausmacht«, so kann der Berliner Hof die
Entwicklung seines Zollwesens von der Zustimmung eines solchen
Bundesgenossen nicht unbedingt abhängig machen. Daher soll Preußen sich
nur auf eine Reihe von Jahren binden, um bei Ablauf der Frist über
Änderungen und Zusätze sich von neuem zu vereinbaren. Man verzichtet
mithin auf jedes Vorrecht, erkennt die volle Gleichberechtigung des
kleinen Bundesgenossen an und behält sich nur das Recht der Kündigung vor,
als unentbehrliches Gegengewicht. Jeder der beiden Staaten ernennt seine
Zollbeamten selbst, doch werden sie beiden Regierungen verpflichtet. Der
Plan, die Grenzbewachung allein in Preußens Hände zu legen, war mithin
aufgegeben. Nur noch ein kleiner Schritt weiter, und man mußte erkennen,
daß auch die doppelte Vereidigung der Zollbeamten dem Dünkel der kleinen
Höfe unerträglich sei, bloß eine gegenseitige Kontrolle der Zollverwaltung
sich erlangen lasse. Preußen hatte sein letztes Wort noch nicht
gesprochen; die Denkschrift verhehlte nicht, daß der Berliner Hof gefaßt
sein müsse auf noch größere Zugeständnisse. »Wird nur der Zweck erreicht —
die wirkliche Einführung des preußischen Zoll- und
Konsumtionssteuersystems und die Verfolgung der Kontraventionen —, so kann
man über Formalitäten, die durch öffentliche Unterordnung der jenseitigen
Souveränitätsrechte anstößig werden dürften, leichter hinweggehen.« Zum
Schluß wird ein wichtiger Gedanke entwickelt, den das preußische Kabinett
fortan getreulich festhielt und weiter verfolgte: Sollte Kurhessen nur
gegenseitige Eingangsbegünstigungen wünschen, so wäre dies für Preußen,
wegen unserer höheren Zölle, nicht bloß kostspieliger, sondern auch
gefährlicher; die völlige Verschmelzung der beiden Zollsysteme bleibt in
jeder Hinsicht vorzuziehen. — In der Tat, nicht die Höhe der Binnenzölle
lähmte den deutschen Handel, sondern das Dasein der Binnenmauten selber;
jede Reform, die nicht an diese Wurzel des Übels die Axt legte, blieb ein
Mißgriff.
Leider hatten diese verständigen Grundsätze für den Augenblick gar keine
Wirkung; denn die Verfasser der Denkschrift hielten sich noch buchstäblich
an das Programm von 18l9. Sie wollten in gerader Linie »von Grenze zu
Grenze« vorgehen, von dem nächsten Nachbar zu dem entfernteren. Was schien
auch einfacher als der Plan, zunächst die angrenzenden Staaten zu
gewinnen, die im unmittelbaren Bereich der preußischen Macht lagen, und
dann erst zu versuchen, ob das geeinte Norddeutschland vielleicht mit dem
Süden sich verständigen könne? Und doch war dieser gerade Weg ganz
ungangbar. Die Denkschrift selber gesteht, daß der allen Neuerungen
abgeneigte Dresdner Hof sich, schon wegen der Leipziger Messen, dem
preußischen Zollwesen fernhalten werde. Hannover, als ein Brückenkopf
Englands, wird gar nicht erwähnt, ebensowenig das dänische Holstein.
Thüringen »ist auf Preußen angewiesen«, muß sich aber, wie in einem
besonderen Promemoria ausgeführt wird, zuvörderst zu einem Verein
zusammentun, der dem preußischen Zollsystem als »Vorland und Deckwerk«
dienen soll. Darmstadt »grenzt nicht an uns«, selbst sein Oberhessen kann
nur in Betracht kommen, wenn Kurhessen gleichzeitig beitritt. — Nach
alledem blieb als nächstes erhebliches Ziel nur der Beitritt von Kurhessen
samt Waldeck, und sogar dies war unerreichbar, denn der hessische Kurfürst
zeigte, nachdem er es eine kurze Zeit mit einem verständigen Zollsystem
versucht hatte, dem großen Nachbarstaate bald wieder die alte
Gehässigkeit. Solange in Berlin diese Ansichten vorherrschten, die
offenbar mit dem alten unseligen Gedanken der Mainlinie zusammenhingen,
ließ sich eine Erweiterung des Zollsystems über die kleinen Enklaven
hinaus nicht absehen.
Erst durch Motz wurde der Bannkreis dieser norddeutschen Ideen
durchbrochen. Hierin und in der Beseitigung des Defizits, die eine
Handelspolitik großen Stils erst ermöglichte, liegt sein bleibendes
Verdienst. Er zuerst unter den preußischen Staatsmännern verfiel auf die
Frage: ob nicht in dem wunderlichen Durcheinander unserer Kleinstaaterei
der Umweg vielleicht rascher zum Ziele führe als die gerade Linie? ob man
nicht die Nachbarn, die nicht zu überzeugen waren, vielmehr umgehen und
umklammern müsse? Der kühne Spieler kam mit seinen Bauern auf dem Brette
nicht vorwärts und ließ darum die Springer vorgehen. Er faßte sich das
Herz, sobald eine günstige Stunde kam, über Kurhessen und die anderen
unmittelbaren Nachbarn hinweg den süddeutschen Staaten die Hand zu
reichen. In einer Zeit, da die amtliche deutsche Welt den ewigen Bund
zwischen Österreich und Preußen für ein unverbrüchliches Gesetz ansah,
ging er geradeswegs auf das Ziel los, das gesamte Deutschland mit
Ausschluß Österreichs durch das unzertrennliche Band wirtschaftlicher
Interessen unter der Führung Preußens für immer zu vereinigen und also die
Befreiung von der Herrschaft des Hauses Lothringen vorzubereiten. Sobald
dieser Entschluß feststand, war das Eis gebrochen. Der steile Weg war
betreten, der die Handelspolitik Preußens rasch von Erfolg zu Erfolg
führen sollte.
Quelle: H. v. Treitschke, Deutsche Geschichte usw. III, 453 ff., 477 ff.
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54 Philipp v. Ladenberg, geb. 15. August 1769, gest. 11. Februar 1847,
seit 1817 Direktor der Generalkontrolle der Staatsausgaben, seit
1823 Chefpräsident der Oberrechnungskammer.