5. Motzs deutsche Handelspolitik.

In das achte Jahr hinein hatte Minister Klewiz sein schweres Amt ertragen,

mit unwandelbarer Geduld die große Steuerreform aufrecht gehalten wider

zahllose Angriffe von innen und von außen. Aber das Defizit vermochte er

nicht zu beseitigen, trotz allen neu angeordneten Ersparnissen; denn er

begnügte sich mit einer bescheidenen Stellung, die es ihm unmöglich

machte, den Staatshaushalt vollständig zu übersehen. Er trug vor der Welt

die Verantwortung für das gesamte Finanzwesen; und gleichwohl verfügte

Ladenberg(54) mit seiner Generalkontrolle selbständig über alle Ausgaben

und einen Teil der Einnahmen des Staates. Und dazu noch die unabhängige

Staatsschuldenverwaltung, bei deren Einsetzung Klewiz nicht einmal befragt

wurde. Da der Streit der Departements einen vollständigen Etat gar nicht

mehr zustande kommen ließ, so mußte der Minister schon 1824 die für jedes

dritte Jahr versprochene Bekanntmachung des Budgets unterlassen. Müde der

ewigen Reibungen und doch zu schüchtern, um für sich selber die gebührende

Macht zu fordern, erklärte er im Dezember 1824 dem Könige, unter den

bestehenden Ressortverhältnissen vermöge er das Gleichgewicht der Finanzen

nicht herzustellen, und erbat sich nachher die Oberpräsidentenstelle in

seiner sächsischen Heimat.

Der König ließ darauf (12. Dezember) den vier Präsidenten Schön, Vincke,

Motz und Schönberg den Entwurf des neuen Etats zusenden mit der Anfrage:

welche Bedenken sie dawider hätten und welche besonderen Befugnisse sie

für den künftigen Finanzminister noch verlangten, damit er das

Gleichgewicht wieder herstellen könne. Jeder der vier sollte antworten,

als ob er selber zur Übernahme des Finanzministeriums bestimmt sei; keiner

durfte von der Befragung der anderen etwas erfahren … Nur Motz traf in

seiner Antwort mit sicherer Hand den eigentlichen Sitz des Übels, den

Dualismus der Finanzverwaltung. Er forderte für den Minister kurz und gut

Sitz und Stimme in der Generalkontrolle, so daß auch die Ausgabeetats

nicht ohne seine Genehmigung zustande kommen könnten; sodann ganz freie

Hand bei der Auswahl seiner Räte, endlich Zentralisation des Kassenwesens.

In zwei weiteren Denkschriften … verlangte er ferner die Aufstellung

völlig zuverlässiger Etats und erklärte sich entschieden gegen die

Wiedereinführung der Provinzialministerien. Denn neben solchen

Unterministern sei ein mächtiger Finanzminister unmöglich; dieser müsse

unmittelbar an der Verwaltung teilnehmen, um »unverbesserliche Mißgriffe,

Einseitigkeit und Indolenz« zu verhüten: »er kann nicht darauf beschränkt

bleiben, durch Etats und Verwaltungsnormen nur die Zukunft nach seinen

Ansichten zu regeln; auch kann es ihm nicht helfen, die Vergangenheit nach

toten Zahlen zu meistern«. —

Die Entscheidung konnte nicht zweifelhaft sein … Der König entschied sich

für Motz. Er ahnte in jenem Augenblicke selber nicht, wie segensreich

dieser Entschluß auf den Gang der deutschen Geschichte einwirken sollte.

Motz stand in seinem 50. Jahre, als er am 1. Juli 1825 sein Amt übernahm,

der einzige Staatsmann in einem Kabinett von Geschäftsmännern(55). Auch

dieser Kurhesse war einst, wie Eichhorn, durch den Glanz der

friderizianischen Zeiten aus seiner kleinstaatlichen Heimat in den

preußischen Staatsdienst hinübergeführt worden. Eine ungleich glänzendere

und doch nicht minder gediegene Natur als der stille gelehrte Maaßen,

tatkräftig, wagelustig, voll kecken Selbstvertrauens, das sich oft in

beißenden Sarkasmen äußerte, hatte der rüstige Naturalist in einer

wechselreichen praktischen Laufbahn alle Bücherweisheit verachten gelernt

und doch verstanden, die lebendigen Ideen der Zeit sich anzueignen … Das

waren seine frohesten Tage gewesen, da er als junger Landrat auf dem

Eichsfelde bald zu Pferd bald mit der Jagdflinte auf der Schulter seinen

Kreis durchstreifte und die Bauern auf ihren Höfen besuchte, selten mit

Befehlen eingreifend, immer bereit, dem geringen Manne zu zeigen, wie man

sich selber helfen könne, denn »Selbsttätigkeit entspricht dem energischen

Charakter des preußischen Volkes.« Dort gewöhnte er sich den Bauernstand

als den Kern der Nation zu schätzen: »lieber die drückendsten

Luxusauflagen, lieber wie Pitt alle Elemente besteuern, als den Schweiß

des Landmanns belasten.« Der Friede von Tilsit zwang ihn, in die Dienste

des verhaßten Königreichs Westfalen zu treten; er leitete das Steuerwesen

im Harzdepartement, erschien zweimal als Deputierter bei dem Gaukelspiele

des Kasseler Landtages und beobachtete voll froher Ahnungen, wie

unterdessen der preußische Staat die Gedanken echter deutscher Freiheit in

sich aufnahm. Kaum kam die Kunde von der Leipziger Schlacht, so rief er

seine Eichsfelder wieder unter die alten Fahnen und war sodann in Halle

und Fulda bei der Organisation der wiedereroberten Provinzen tätig.

Als Präsident in Erfurt half er nachher, jenen Zollvertrag mit

Sondershausen abschließen, der so vielen anderen zum Vorbilde dienen

sollte. Hier in Thüringen trat ihm die ganze Hilflosigkeit der deutschen

Kleinstaaterei vor Augen. Grenzenlos war seine Verachtung gegen die

kleinen Höfe. Er kannte ihre Gesinnung genugsam aus den Schicksalen seiner

eigenen Familie, die unter dem Geize des hessischen Kurfürsten schwer zu

leiden hatte, und lernte sie noch richtiger schätzen, als der König ihn

einmal nach Kassel sendete, um die ehelichen Zwistigkeiten im hessischen

Hause — natürlich ohne Erfolg — zu beschwichtigen. Ein stolzer Preuße von

Grund aus, freimütig, selbständig in allem, wollte er das Lob Österreichs,

das in den Beamtenkreisen gesungen wurde, niemals gelten lassen: pfui über

diese faule, unwissende, unredliche k. k. Verwaltung. Außer Canning(56)

war Motz der einzige Staatsmann dieser Epoche, der die Hohlheit

Metternichs völlig durchschaute. Während fast alle anderen preußischen

Staatsmänner ein stilles Zagen nicht überwinden konnten, blieb diesem

frischen Geiste die frohe Zuversicht des Jahres 1813 ungeschwächt. »Ein

guter Krieg wird uns wohl tun, sagte er oft. Aber es muß ein Volkskrieg

sein, und dann werden wir Kräfte entwickeln, über die man staunen wird.«

Motz wollte die Stein-Hardenbergischen Reformen bis in die letzten

Konsequenzen vollendet sehen: eine neue Landgemeindeordnung sollte

ergänzend neben die Städteordnung treten, die Ablösung der Grundlasten

vollständig ausgeführt, auch die Ausgleichung der Grundsteuer vollzogen

werden — um der Gerechtigkeit willen, selbst wenn der Staat dabei Verluste

erlitte …

Während seiner angestrengten Verwaltungstätigkeit in Erfurt und nachher

als Oberpräsident in Magdeburg entstanden die Denkschriften über die

Abrundung des preußischen Staatsgebietes, über den Anschluß der kleinen

Kontingente an das preußische Heer, über die Reform der Verwaltung. Diese

rasch hingeworfenen Arbeiten zeigen schon sein ganzes Wesen: weiten,

scharfen Blick, vorurteilsfreien, hochherzigen Patriotismus, aber auch

einen Zug von genialem Leichtsinn, der notwendig zu seinem Bilde gehört.

Ohne solche Lust am kecken Wagen und Pläneschmieden hätte er schwerlich

die Kraft gefunden, in einer Epoche der Ermattung und Entsagung den Neubau

des deutschen Staates vorzubereiten. Die ihm näher standen, empfingen den

Eindruck, daß hier eine groß angelegte Natur, ein gedankenreicher,

unruhiger, überaus produktiver Kopf in allzu engem Wirkungskreise sich

aufzureiben drohte. Der Mann bedurfte einer großen Tätigkeit, wenn die

Ideen, die in seinem Geiste gärten, sich abklären, wenn sein starker

Ehrgeiz und seine frohe Willenskraft sich frei entfalten sollten.

Um das Defizit zu beseitigen, hatte der König den neuen Minister berufen.

Die glückliche Lösung dieser nächsten Aufgabe bildete zugleich die

Vorbedingung für das Gelingen der handelspolitischen Pläne, welche Motz

seit jenem Sondershausener Vertrage nicht mehr aus den Augen verloren

hatte; nur wenn das Gleichgewicht des Staatshaushalts gesichert war,

konnte die Krone Zollverträge von zweifelhaftem finanziellem Erfolge

wagen. In den Kreisen des hohen Beamtentums wurde die Lage der Finanzen

allgemein sehr ungünstig beurteilt. Hatte man vor sechs Jahren

schlechterdings nicht glauben wollen, daß in Preußen ein Defizit bestehen

könne, so hielt man jetzt den Zustand für ganz verzweifelt, weil man die

Ergiebigkeit der neuen Steuern nicht genau kannte. Motz teilte diese

düstere Ansicht nicht. Er war überzeugt, das vielbeklagte Defizit sei

längst nicht mehr vorhanden, wenn nur erst Einheit, Übersicht, Ordnung in

das Finanzwesen komme; »aber, sagte er später zu seiner Tochter, ich

hütete mich wohl, Überschüsse zu versprechen, man hätte mich für

wahnsinnig gehalten.« —

Einen minder mutigen Mann hätte die Lage des Marktes wohl erschrecken

können. Zur selben Zeit, da Motz ins Amt trat, brach über England eine

furchtbare Handelskrisis herein, eine der schwersten Erschütterungen,

welche die Handelsgeschichte kennt. Die Eröffnung des südamerikanischen

Marktes hatte eine fieberische Spekulation erweckt, welcher nun der

natürliche Rückschlag folgte: in fünf Vierteljahren stürzten mehr als 70

Banken und an 3600 Geschäftshäuser zusammen. Auch Deutschland blieb von

dem Unheil nicht verschont, wie bescheiden auch sein Anteil am Weltverkehr

noch war: die große Firma Reichenbach in Leipzig und einige der ersten

Häuser Berlins gingen zugrunde. Doch was bedeutete diese Bedrängnis des

Geldmarkts neben der namenlosen Not des deutschen Landbaues, die wie alle

landwirtschaftlichen Krisen ungleich langsamer überwunden wurde? Die

Hungerjahre waren kaum überstanden, da fielen die Preise aller

landwirtschaftlichen Erzeugnisse schnell und anhaltend. Die Zollgesetze

des Auslandes und der elende Zustand der Straßen hemmten die Abfuhr der

überreichen Ernten; selbst die technischen Fortschritte, welche die

deutsche Landwirtschaft ihren Lehrern Thaer und Schwerz verdankte, wirkten

für jetzt nachteilig, da die Konsumtion dem gesteigerten Angebot so rasch

nicht zu folgen vermochte. Der Wert der Grundstücke sank in manchen

Landesteilen tiefer als einst zur Zeit des Krieges. Nur die Schäfereien

behaupteten sich noch; Deutschland allein führte nach England über zweimal

soviel Wolle aus als alle übrigen Länder zusammen. Aber auch dieser

Vorteil drohte zu schwinden, seit die Fremden von uns zu lernen begannen,

deutsche Hirten und Schafe in Rußland, Schweden, Frankreich, Australien

verwendet wurden. Am härtesten litt das unglückliche Altpreußen; während

der Kriegsjahre war mehr als die Hälfte seines Viehstandes draufgegangen,

jetzt stand in einzelnen Gegenden der Tagelohn auf 3 bis 4 Sgr., in

anderen wurde der Scheffel Roggen für 5 Sgr. ausgeboten. Schöns Schwager,

Oberst Brünneck, suchte den Nachbarn zu helfen durch die Einführung der

Schafzucht und anderer technischer Verbesserungen; doch nur wenige waren

imstande, sich auf neue Unternehmungen einzulassen. Auf die flehentliche

Bitte der Stände gewährte der König »dieser alten Kernprovinz« abermals

außerordentliche Unterstützungen: Chausseen wurden gebaut, große

Getreideankäufe für die Armee angeordnet, auch Magazine angelegt, welche

den Preis des Scheffels Roggen auf der Höhe von 1 Taler halten sollten.

Dann erlangte Schön(57) noch eine neue Bewilligung von 3 Millionen Taler

zur Rettung verschuldeter Grundbesitzer. Als guter Patriot wollte er

vornehmlich die alten, mit der Geschichte des Landes verwachsenen

Geschlechter im Besitze ihrer Stammgüter erhalten. Dieselbe Meinung

vertrat sein Freund Stägemann(58) im königlichen Kabinett; der war, obwohl

ein Anhänger der neuen Volkswirtschaftslehre, doch von jeher der Ansicht

gewesen, daß durch den Untergang der alten Grundbesitzer der Staat selber

zugrunde gehe: »es scheint mir ganz simpel, weil ein anderer Staat daraus

wird«. Aber die bewilligte Summe reichte nicht von fern aus, obwohl sie

fast den sechszehnten Teil der gesamten Staatseinnahmen ausmachte; zudem

mußte die große Kreditanstalt der Provinz, die »Landschaft«, der die

bedrängten Grundherren allesamt verschuldet waren, um jeden Preis vor dem

Bankrott bewahrt werden, wenn man nicht das ganze Land dem Verderben

preisgeben wollte. Daher befahl der König auf Schöns Vorschlag (1824), die

Unterstützungsgelder zwar zunächst zur Rettung der alten

Grundherrengeschlechter zu verwenden; wenn es aber ganz unmöglich sei,

eine Familie im Besitze zu erhalten, dann solle sie mit einer notdürftigen

Pension abgefunden und ihr Stammgut durch die Landschaft unter den Hammer

gebracht werden.

Mit dieser fast unbeschränkten Vollmacht schritt Schön ans Werk. Das

Schicksal des altpreußischen Adels lag in seiner Hand. Abermals, und noch

stürmischer, als vor Jahren bei der Verteilung der ersten

Kriegsentschädigungsgelder, drängte sich alles um die Gunst des

Beherrschers der Provinz. Er tat sein Bestes, viele wackere Männer vom

Landadel verdankten allein seiner Fürsorge die Erhaltung ihres Besitzes;

wo er aber die Lage für hoffnungslos hielt, da ließ er die Landschaft

unerbittlich zur Subhastation schreiten. So geschah es, daß unter der

Mitwirkung dieser wohlwollenden Regierung die Grafen Schlieben, die Grafen

Goltz und viele andere angesehene Adelsgeschlechter von Haus und Hof

verjagt wurden — die meisten schuldlos, denn der letzte Grund ihrer Not

lag doch in den patriotischen Opfern der Kriegszeit. Hunderte von

Landgütern wurden versteigert, einmal ihrer 218 fast zu gleicher Zeit; das

unmäßige Angebot drückte die Preise so tief herab, daß die Landschaft

selber nur durch Zuschüsse des Staates sich behaupten konnte. In manchen

Teilen der Provinz wechselte die volle Hälfte der großen Güter ihren

Besitzer …

Mit diesen traurigen Wirren hatte der Finanzminister unmittelbar nichts zu

schaffen, aber an dem Ertrage der Abgaben lernte er die Not der

Landwirtschaft nur zu gründlich kennen, obwohl der König bei allen seinen

Unterstützungen streng den Grundsatz einhielt, daß auch dem Bedürftigsten

niemals ein Nachlaß an den Staatssteuern bewilligt werden dürfe. Um die

Schwierigkeiten zu bemeistern, wollte Motz zunächst die Lage des

Staatshaushalts genau übersehen und erneuerte daher seine alte Forderung,

daß der Finanzminister in der Generalkontrolle Sitz und Stimme haben

müsse. Der König suchte nach seiner Gewohnheit zu vermitteln, weil er den

verdienten alten Ladenberg nicht kränken mochte, und ordnete an, der

Finanzminister solle im Falle der Meinungsverschiedenheit durch einen

seiner Räte mündlich mit dem Präsidenten der Generalkontrolle

unterhandeln. Mit einer solchen Halbheit konnte sich Motz nicht zufrieden

geben; denn zwischen den beiden koordinierten Behörden hatte sich längst

ein tragikomischer Wettstreit des Amtseifers entsponnen, wie er nur in der

preußischen Bureaukratie möglich ist. Die Generalkontrolle suchte ihre

Lebenskraft zu erweisen, indem sie den Etats zahllose lächerliche Monita

zusetzte, zum Domänenetat allein 91, zum Forstetat 146, und die

Kalkulatoren des Finanzministeriums erwiderten natürlich mit gleicher

Münze. Das Gezänk war so unerträglich, daß Motz sich entschloß, den König

um seine Entlassung zu bitten, wenn ihm seine berechtigte Forderung nicht

gewährt würde. »Ich kann mich nicht dazu verstehen — schrieb er an Lottum

— die Rolle zu übernehmen, welche Herr v. Klewiz viele Jahre zum Nachteil

der Finanzen des Staates ertragen hat.« Ein solches Abschiedsgesuch galt

nach den Grundsätzen des alten Absolutismus als strafbarer Trotz, und Motz

selber hielt für nötig, die Versicherung hinzuzufügen: »ich würde der

Gnade des Königs mich selbst unwürdig erkennen, wenn ich, in Eitelkeit und

Torheit befangen, mich auf anderem Wege in meiner Dienststelle zu

konservieren bemüht sein wollte.«

Seit Stein im Frühjahr 1807 aus ähnlichem Anlaß ungnädig entlassen worden,

hatte kein Minister mehr gewagt, in diesem Tone zu reden; selbst

Hardenberg hatte nur einmal, als er auf die Zustimmung des Königs sicher

rechnen konnte, leise mit einem Abgang gedroht. Friedrich Wilhelm brauchte

auch volle vier Monate, bis er dem neuen Minister sein selbstbewußtes

Auftreten ganz verzieh. Dann aber hatte er sich durch Lottums Vorträge von

der Unhaltbarkeit des bestehenden Dualismus gründlich überzeugt, und da er

seine bureaukratischen Hartköpfe kannte, so ging er nunmehr sogleich weit

über die Vorschläge des Finanzministers selber hinaus. Am 8. April 1826

überraschte er diesen durch die willkommene Mitteilung: er denke die

Generalkontrolle ganz aufzuheben, ihre Geschäfte dem Finanzministerium zu

übertragen. Am 29. Mai wurde dieser Befehl vollzogen, und Ladenberg mußte

sich wehmütig mit dem Präsidium der Oberrechnungskammer begnügen. Motz

aber war jetzt endlich Herr der Lage, und die anderen Minister empfanden

bald, daß er sich berechtigt hielt, alle Gebiete der Verwaltung scharf zu

überwachen. Der langsame Altenstein mochte wohl Grund haben, sich über die

Anmaßung des Finanzministers zu beschweren, denn umständliche

Bedachtsamkeit reizte den stürmischen Mann leicht; doch über seine

Kargheit konnte niemand klagen. Den Anforderungen der Kunst und

Wissenschaft entsprach er, nach dem Maße der vorhandenen Mittel, sehr

freigebig; als Kamptz(59) ihn wegen der hohen Kosten der Revision des

Landrechts befragte, erwiderte er nachdrücklich: für ein solches Werk muß

in Preußen immer Rat geschafft werden.

In jedem Zweige des Finanzwesens spürte man die rüstigen Hände des neuen

Leiters. Durch eine gründliche Reform der Kassenverwaltung verschaffte er

sich einen genauen Überblick über alle Bestände. Das Steuerwesen ließ er

in den Händen Maaßens, des Urhebers der neuen Zollgesetzgebung. Die beiden

galten in der Beamtenwelt als Nebenbuhler, aber sie wurden Freunde. Maaßen

fügte sich gern der raschen Entschlossenheit des jüngeren Vorgesetzten,

und dieser wußte wohl, was er der Umsicht und Sachkenntnis des

Generalsteuerdirektors verdankte. »Alles mit Maaßen«, sagte er lächelnd,

wenn ihn der besonnene Freund von einem übereilten Wagnis zurückgehalten

hatte. Unter Maaßen arbeitete der geistreiche Ludwig Kühne(60), Motzs

alter Freund von Erfurt her, der Schrecken aller Trägen und Mittelmäßigen;

wie wußte er seine Leute in Atem zu halten, wenn er ihnen zurief:

»Dummheit ist eine Gottesgabe, aber sie zu mißbrauchen ist schändlich!«

In den Provinzen war das Steuerwesen bisher von den Regierungen verwaltet

worden; der König hatte indes bald eingesehen, wie wenig das langsame

Kollegialsystem sich für diesen Zweig der Verwaltung eignet, und daher

(1822) zunächst in den beiden westlichen Provinzen das gesamte Steuerwesen

einem Provinzialsteuerdirektor unterstellt. Diese Einrichtung bewährte

sich vollständig und wurde durch Motz auch in den übrigen Provinzen

eingeführt. Die neuen Behörden mußten nach Landesbrauch anfangs oft mit

der Eifersucht der Regierungen kämpfen, auch das Volk empfing sie mit

Argwohn, denn der Name der Zöllner hatte einen bösen Klang, in den alten

Provinzen dachte man noch mit Schrecken an die Regiedirektoren des großen

Königs. Doch bald lernte man die Pünktlichkeit und schlagfertige Raschheit

der Steuerbehörden schätzen; am Rhein wurde der Steuerdirektor v. Schütz

sogar ein volksbeliebter Mann. Jede tiefgreifende Steuerreform bedarf der

Zeit, um ihren Wert zu erproben. Jetzt hatte die Geschäftswelt sich nach

und nach an die neuen Abgaben gewöhnt, die Beamten Übung und Sicherheit

erlangt in den ungewohnten Formen. Auch der Schmuggel begann nachzulassen.

Etwa um das Jahr l827 konnte die Reform als abgeschlossen und in den

Volksgewohnheiten festgewurzelt gelten.

Zu ihrer Ergänzung unternahm Motz die Neugestaltung der Domänenverwaltung,

die unter dem Drucke der großen landwirtschaftlichen Krisis ganz in

Verwirrung geraten war. Der Minister selbst und der neue Direktor des

Domänenwesens, Keßler, bereisten persönlich sämtliche Domänen und Forsten

der Monarchie, überall jubelnd empfangen von der Jägerei und den Pächtern,

die es kaum fassen konnten, daß die Herren in Berlin sich endlich einmal

ihrer Not annahmen. Dann überwies Motz, um mit dem alten Jammer

aufzuräumen, alle Rückstände einer besonderen Verwaltung und schloß für

das gesamte Domanium neue, billigere Pachtverträge, welche streng

eingehalten wurden, aber hunderte von Pächtern vor dem Untergange

bewahrten. Mit der Veräußerung der Domänen verfuhr er sehr vorsichtig; nur

in Westpreußen und Posen ließ er zahlreiche Vorwerke an deutsche

Kolonisten veräußern, »um einen selbständigen und der Regierung

anhänglichen Bauernstand zu bilden«.

Das Beste blieb doch, daß man nun endlich wußte, woran man war. Nach kaum

drei Jahren, am 30. Mai 1828, konnte Motz dem Monarchen berichten, daß

statt des gefürchteten Defizits ein reiner Überschuß von 4,4 Millionen

erzielt worden sei, der sich nach Eingang der Rückstände auf 7,8 Millionen

steigern müsse; 3,245 Millionen waren bereits bar an den Staatsschatz

abgeführt, 1,172 Millionen zu außerordentlichen Ausgaben verwendet.

Dankbar gestand er zu, ohne die großen unter seinem Vorgänger vollzogenen

Reformen würde er nicht imstande sein, dem König so erfreuliche Ergebnisse

vorzulegen; aber er durfte sich sagen, nur er habe vermocht, die Ernte

dieser Saaten einzuheimsen, und er fühlte sich bereits so sicher, daß er

eine mäßige Verminderung der Klassensteuer vorzuschlagen wagte: die

Steuerpflichtigkeit sollte fortan zwei Jahre später als bisher, erst mit

dem sechzehnten Lebensjahre beginnen. Auch fernerhin, so schloß der von L.

Kühne entworfene Bericht, werden die Grundsätze der Finanzverwaltung

bleiben: »Sparsamkeit und Ordnung in den gewöhnlichen Ausgaben;

Bereithaltung der Kräfte, welche der Friede gewährt hat, für die Zeit des

ersten Krieges; Aufrechterhaltung des Kredits durch Pünktlichkeit;

Verwendung eines Teiles der Überschüsse als werbendes Kapital für die

Zukunft für den Gewerbefleiß.«

Seitdem war Motz der Achtung des Königs sicher. Bei Hofe betrachtete man

ihn als einen Emporkömmling, da sein altes hessisches Adelsgeschlecht im

preußischen Dienste neu war. Die Partei Wittgensteins [des

Polizeiministers] witterte bald den Liberalismus des Ministers heraus;

Lottum aber und die anderen Anhänger der unbedingten Sparsamkeit tadelten

seinen Leichtsinn, weil er mit den steigenden Einnahmen auch das knappe

Ausgabenbudget allmählich um etwa 900000 Taler erhöhte. Wagten sich solche

Vorwürfe aus dem Dunkel heraus, dann rechtfertigte er sich stets freimütig

vor dem Könige selbst, denn ohne das Vertrauen des Monarchen könne der

Finanzminister als Aufseher der gesamten inneren Verwaltung nicht bestehen

…

In den letzten Jahren hatte Preußens Handelspolitik auch den kleinen

Nachbarn gegenüber nur wenig Erfolge errungen. Die von preußischem Gebiete

umschlossenen Kleinstaaten waren durch das wüste Geschrei, das sich an den

Höfen und in der Presse wider das Zollgesetz erhob, gründlich

eingeschüchtert. Der Fürst von Rudolstadt getraute sich erst nach drei

Jahren (1822) dem verständigen Beispiele seines Sondershausener Vetters zu

folgen und mit seiner Unterherrschaft dem preußischen Zollsystem

beizutreten. Im nächsten Jahre wurden auch zwei weimarische Ämter sowie

das obere Herzogtum Bernburg in die Zollgemeinschaft aufgenommen, und alle

Beteiligten befanden sich wohl bei dem freien Verkehr. Aber auf den so oft

verheißenen Beitritt der gesamten anhaltischen Lande wartete man in Berlin

noch immer vergeblich. Der Köthener Herzog führte den Schmuggelkrieg gegen

seinen königlichen Schwager wohlgemut fort, ermutigt durch die

Einflüsterungen seines Adam Müller und durch das endlose Gezänk am

Bundestage. Als Müller es gar zu frech trieb, mußte sich Hatzfeldt(61) in

Wien beschweren. Metternich gab dem Geschäftsträger sofort einen scharfen

Verweis wegen eines Benehmens, das »den bekanntlich zwischen Österreich

und Preußen bestehenden so innigen und freundschaftlichen Verhältnissen«

durchaus widerspreche, und teilte dies Schreiben dem preußischen Hofe

verbindlich mit. Müllers geheime Weisungen lauteten aber wahrscheinlich

anders; er ließ sich in seinem Treiben keineswegs stören und fand in der

jesuitischen Umgebung der Herzogin treue Bundesgenossen. Die

Wortbrüchigkeit des kleinen Nachbarn mußte den Berliner Hof um so tiefer

verstimmen, da mittlerweile (1824) die hohenzollernschen Fürstentümer mit

Württemberg einen Zollvertrag schlossen, genau nach dem Vorbilde der

preußischen Enklavenverträge. So schlugen die Kleinstaaten sich selber ins

Angesicht. Dieselben verständigen handelspolitischen Grundsätze, welche

Wangenheim in Frankfurt der preußischen Regierung als eine Verletzung des

Völkerrechts vorgeworfen hatte, wurden nun in Schwaben eingeführt, und

dieselbe liberale Presse, die das preußische Enklavensystem mit

Schmähungen überhäufte, fand die Anwendung dieses Systems in Württemberg

hocherfreulich.

Sobald Motz sich in seinem neuen Amte zurecht gefunden hatte, erklärte er

dem auswärtigen Amte: Preußens Langmut gegen den unredlichen kleinen

Nachbarhof werde zur Schwäche, man müsse endlich die ganze Strenge des

Zollgesetzes wider ihn anwenden (Januar 1826). Gleich nachher baten Dessau

und Bernburg um die Aufnahme einiger Ämter in die Zollgemeinschaft und

empfingen, auf Motzs Betrieb, die Antwort: mit solchem Stückwerk sei

nichts getan; wollten die Herzöge mit ihren gesamten Gebieten beitreten,

so würde man sie willkommen heißen. Nach einiger Zögerung erschienen

nunmehr zwei anhaltische Unterhändler in Berlin, und mit dem

bernburgischen, v. Salmuth, einem geistreichen, witzigen Manne, der das

mönchische Unwesen des Köthener Hofes gründlich verachtete, wurde Motz

bald handelseins. Noch im Laufe des Sommers erklärte der Herzog von

Bernburg die Unterwerfung seines gesamten Landes unter das preußische

Zollgesetz. Acht volle Jahre hatte es also gewährt seit der Verkündigung

dieses Gesetzes, bis zum erstenmal ein ganzer deutscher Kleinstaat

beitrat. Der dessauische Bevollmächtigte aber brach die Verhandlungen ab;

denn unterdessen war Adam Müller von Köthen nach Dessau hinübergekommen,

angeblich, um in der Mulde zu baden, in Wahrheit, um den Anschluß an

Preußen zu hintertreiben.

In einem herzbrechenden Klageschreiben sprach Herzog Leopold von Dessau,

der mit einer Nichte des Königs verheiratet war, dem Oheim sein Bedauern

aus: schon vor Jahren habe er dem Köthener Vetter versprochen, nicht ohne

ihn beizutreten. Das preußische Ministerium verlange, »daß die

enklavierten Staaten fremde Gesetze und Verwaltungsformen unweigerlich

annehmen müssen. Dies aber, Allergnädigster König, ich wage es

vertrauensvoll auszusprechen, wollen Allerhöchstdieselben nicht. Preußens

mächtiger und gerechter Monarch, der im zweiten Artikel der Bundesakte

Souveränität und Unabhängigkeit garantierte, wird nie gestatten, daß die

Minister durch strenges Festhalten am Buchstaben des Bundesvertrages den

Geist, der sichtbar in demselben waltet, ertöten, daß aus dem ersteren ein

Rechtstitel für faktischen Zwang entlehnt werde. Wenn ich so das kleine,

auf mich gekommene Erbe meiner Ahnen, das, erhört Gott meine und meiner

vielgeliebten Gemahlin Gebete, der Urenkel eines Königs aus meiner Hand

erhalten wird, vor E. K. Maj. Herzen und Allerhöchstihren mir und meiner

Gemahlin bewiesenen väterlichen Gesinnungen zu verteidigen wage, so fehlt

es mir dazu nicht an einem näheren Anlaß« — worauf denn eine lange Klage

über die dem anhaltischen Lande angedrohte »Polizeilinie« folgte. Der

König aber zeigte sich sehr aufgebracht über die Zweizüngigkeit seines

Neffen. Er erinnerte ihn daran, daß Preußen die Dresdener

Elbschiffahrtsakte erst unterzeichnet habe, nachdem die Askanier ihren

Beitritt zum preußischen Zollsystem förmlich versprochen hätten; er

forderte ihn auf, dem Beispiel Bernburgs zu folgen, und schloß: »Auch kann

ich nicht glauben, daß das in Dresden von sämtlichen Herzögen von Anhalt

gegebene Versprechen einer Einigung durch irgendeine von ihnen späterhin

gegebene Zusage an Verbindlichkeit zu verlieren vermöchte.« Ein zweites

Schreiben des Dessauers, das sich abermals auf die hartnäckige Weigerung

des Köthener Vetters berief, blieb unbeantwortet.

Der König befahl nunmehr, dem Froschmäusekrieg ein Ende zu machen und das

anhaltische Land mit der gefürchteten »Polizeilinie« zu umgeben, aber

zugleich die beiden Herzöge nochmals zu Unterhandlungen einzuladen. Im

März 1827 wurde die Elbe oberhalb und unterhalb Anhalts gesperrt, von den

eingehenden Schiffen die vorläufige Zahlung der preußischen Zölle

gefordert unter Vorbehalt der Rückvergütung, falls die Waren wirklich in

Anhalt verblieben. Sofort sendete der Köthener Herzog einen Leutnant mit

einem Ultimatum nach Berlin; sei es, daß er einen höheren militärischen

Würdenträger nicht in seinem Vermögen hatte, oder daß er Preußen verhöhnen

wollte. Der tapfere Leutnant forderte drohend die Zurücknahme der

Maßregeln binnen acht Tagen, sonst werde Köthen zu ernsteren Mitteln

greifen. Natürlich erhielt er keine Antwort; Eichhorn und Heinrich

v. Bülow(62), Humboldts geistreicher Schwiegersohn, der in diesen

lächerlichen Händeln sein diplomatisches Talent zuerst bewährte, setzten

nur einige scharfe Bemerkungen an den Rand des Köthener Ultimatums. Nun

brachte Köthen *cette affaire ennuyante*, wie Bernstorff zu seufzen

pflegte, nochmals an den Bundestag. Wieder verteidigte die gesamte Presse

den unschuldigen Kleinstaat, den hochherzigen Beschützer der Schwärzer und

der Schwarzen; wieder trat in der Eschenheimer Gasse(63) ein Ausschuß

zusammen unter dem Vorsitz des k. k. Gesandten. Wieder ward ein Bericht

zugunsten Köthens erstattet, und wieder mußte der preußische Gesandte(64)

eine scharfe Erwiderung verlesen. Nagler sagte geradezu, seine Regierung

sei durch den Kommissionsbericht in der Überzeugung von ihrem Rechte

unerschütterlich befestigt worden. Bernstorff aber erklärte: »Dazu haben

sich große Staaten mit den kleinen nicht in einen Verein zusammengetan,

damit diese nur ihre, bei vernünftigem Gebrauch unantastbare Souveränität

nach Willkür und jeder überspannten Einbildung ausüben dürfen.« Österreich

zeigte bei alledem eine sehr zweideutige Haltung. Adam Müller wurde zwar

auf längere Zeit beurlaubt, doch im übrigen tat die Hofburg gar nichts zur

Unterstützung Preußens; ihr Gesandter Graf Trauttmansdorff beschwerte sich

sogar über die angeordneten Zwangsmaßregeln.

Die kleinen Höfe ergriff ein jäher Schrecken, da sie so unsanft an die

natürlichen Schranken ihrer Souveränität erinnert wurden. In einem

verzweifelten Briefe fragte Großherzog Georg von Strelitz seinen

königlichen Schwager, ob er denn wirklich den Bestand des Deutschen Bundes

gefährden wolle. Friedrich Wilhelm aber ließ sich nicht beirren. Er

sendete dem Schwager (Juli 1827) eine Denkschrift, welche nochmals die

ganze Nichtswürdigkeit der anhaltischen Schleichhandelspolitik darstellte,

und sagte: daraus möge er lernen, »daß das Interesse meiner Untertanen die

getroffenen Maßregeln gebieterisch erheischte, daß ich dazu vollkommen

berechtigt war, und daher weder die Aussprüche der Bundesversammlung noch

das Urteil des Publikums in und außer Deutschland, sondern nur die

Nachgiebigkeit der anhaltischen Fürsten eine Änderung hervorbringen

können.« Dann hob er mit seinem geraden Verstande noch einmal den Kern des

Streites heraus: »E. K. Hoheit wird außerdem einleuchten, daß, wenn sich

die Interessen eines Staates von 30 bis 40 000 Einwohnern mit denen von 12

Millionen in Konflikt befinden, es in der Natur der Verhältnisse liegt,

daß der erstere nachgebe, sobald ihm eine vollständige Entschädigung

geboten wird. Sollte der Bund die aus einer übel verstandenen Souveränität

hergeleiteten Anmaßungen kleiner Staaten gegen mächtigere nicht in die

gehörigen Schranken zurückweisen, so würde für diese das Bundesverhältnis

bald unerträglich werden und der Bund, wie E. K. H. bemerken, allerdings

in Gefahr schweben.«

Mittlerweile begannen die beiden bedrängten Kleinfürsten doch zu merken,

daß sie den ungleichen Kampf nicht durchführen konnten. Sie beschlossen,

ihr verpfändetes Wort endlich einzulösen, und erklärten sich zu

Unterhandlungen bereit. Am 17. Juli 1828, nach neunjährigen

Schmuggelfreuden, _traten Dessau und Köthen dem preußischen Zollsystem

bei_. Beide Landesherren bedauerten in gefühlvollen Manifesten, ihre

geliebten Untertanen so schwer belasten zu müssen; der Köthener berief

sich auf »unabwendbare Umstände«, der aufrichtigere Dessauer — mit jener

zynischen Gemütlichkeit, die dem deutschen Kleinfürsten nicht verargt wird

— auf »die Interessen seines Kammerhaushalts«. Alle diese Enklavenverträge

gewährten den kleinen Höfen einen nach der Volkszahl abgemessenen Anteil

am Ertrage der preußischen Ein- und Ausfuhrzölle, außerdem noch allerhand

Ehrenrechte — das Landeswappen neben dem preußischen für die Zollämter und

was der Eitelkeiten mehr war — aber durchaus keinen Anteil an der

Zollgesetzgebung. Nur Dessau und Köthen behielten sich das Recht des

Widerspruchs vor, falls die Grundsätze und Grundlagen des Zollgesetzes

verändert würden — ein Satz, der glücklicherweise gar nichts bedeutete.

Ebenso harmlos war die Klausel, wonach Dessau und Bernburg nur für sechs

Jahre beitreten sollten. Motz und Eichhorn wußten wohl, wie wenig an einen

Wiederaustritt zu denken sei; so gönnte man den Kleinen das erhebende

Bewußtsein, daß sie sich nicht für ewige Zeiten unterworfen hätten. In der

Tat begann in den anhaltischen Ländern der ehrliche Erwerb wieder zu

gedeihen, und bald fühlte jedermann, die natürliche Ordnung der Dinge sei

hergestellt.

Noch während diese anhaltischen Händel schwebten, eröffnete sich für

Preußen plötzlich die Aussicht, auch größere deutsche Staaten in seine

Zollgemeinschaft aufzunehmen. Gewitzigt durch die niederschlagenden

Erfahrungen der Wiener Konferenzen, hatte der Berliner Hof während der

letzten Jahre gelassen abgewartet, ob die Not der Finanzen einen der

Mittelstaaten bewegen würde, sich freiwillig dem preußischen Zollsystem

anzuschließen. Eine solche Politik gewährte zugleich den Vorteil, daß

Preußen verschont blieb vor den unzähligen Zollvereinsplänen, welche

gleich Nebelgestalten, rasch gebildet und rasch zerfließend, an den

kleinen Höfen auftauchten und oftmals auch an die preußischen Gesandten

herantraten. Leichtfertiges Pläneschmieden war von jeher das Vorrecht der

Ohnmacht. Ein Staat, der eine große nationale Idee vertrat, durfte auf die

Mückenseigerei nassauischer und meiningischer Staatsdilettanten sich nicht

einlassen. Ein einziger von Preußen übereilt abgeschlossener Zollvertrag,

der die Probe nicht bestand und sich wieder auflöste, hätte die Höfe wie

die Nation vollends abgeschreckt und die preußische Handelspolitik auf

Jahre hinaus gelähmt. Nur wenn ein Mittelstaat, Dünkel und Mißtrauen

überwindend, selber in Berlin positive Anerbietungen stellte, dann allein

ließ sich glauben, daß er durch gewichtige Interessen bestimmt werde und

ein dauerhafter Bund möglich sei.

Aus dem Ränkespiel Adam Müllers erfuhr man überdies, welche Kräfte an den

kleinen Höfen ihr Wesen trieben und beschloß daher, alle Verhandlungen

über Zollsachen nur in Berlin zu führen. Nur in Berlin fanden sich die

kundigen Fachmänner, deren, und das reiche statistische Material, dessen

man zur Lösung so vieler verwickelten Einzelfragen bedurfte. Nur hier war

man leidlich gesichert gegen die Umtriebe der Hofburg, wie gegen die

Vorurteile der kleinen Dynastien. Der Aufenthalt in einem ernsten

Gemeinwesen übt immer einen wohltätig ernüchternden Einfluß, und selbst in

jener stillen Zeit bewährte Preußen diese erziehende Kraft. In den

Gesandtschaftsberichten läßt sich deutlich verfolgen, wie die kleinen

Diplomaten stets mit mißtrauischem Zagen den verrufenen Berliner Boden

betraten und schon nach wenigen Monaten ein unbefangenes, ja wohlwollendes

Urteil über die preußischen Dinge sich bildeten. Graf Bernstorff blieb mit

den Gesandten der Mittelstaaten immer auf gutem Fuße, selbst wenn das

Verhältnis zu den Kabinetten sich trübte.

Sodann lernte man aus dem unglücklichen Verlaufe der Darmstädter

Zollkonferenzen, daß Zollverhandlungen mit mehreren Staaten zugleich, bei

der großen Verschiedenheit der Interessen, keinen Erfolg versprechen.

Seitdem stand in Berlin der Entschluß fest, immer nur mit einem einzelnen

Staate über Zollfragen zu verhandeln, mit mehreren nur dann, wenn diese

sich bereits zu einer handelspolitischen Einheit verbunden hätten. Diese

streng eingehaltene Regel erlitt eine einzige Ausnahme. Die kleinen

thüringischen Lande konnten vereinzelt weder eine Zollgrenze bewachen,

noch als Träger eines handelspolitischen Interesses gelten. Darum hatte

das Berliner Kabinett schon im Jahre 1819 dem Gothaer Hofe die Bildung

eines thüringischen Vereins empfohlen — ein Vorschlag, dessen Berechtigung

selbst auf den Darmstädter Konferenzen von dem sachkundigen badischen

Bevollmächtigten anerkannt wurde. Allen anderen Staaten gegenüber blieb

der Grundsatz der Einzelverhandlungen aufrecht.

Über die handelspolitischen Pläne der Mittelstaaten war der Berliner Hof

sehr genau unterrichtet; denn an mehreren der kleinen Höfe bestand eine

einflußreiche preußische Partei, in München und Stuttgart mindestens ein

tiefer Groll gegen Österreich, der unseren Geschäftsmännern zustatten kam.

Dazu der landesübliche Nationalhaß des Nachbars gegen den Nachbar; wie

ließ sich ein Geheimnis bewahren, wenn heute ein darmstädtischer, morgen

ein badischer Minister sich gedrungen fühlte, seine gerechte Entrüstung

über Bayerns oder Württembergs anmaßende Vorschläge in den schweigsamen

Busen des wohlwollenden preußischen Gesandten aus zuschütten? Der

Karlsruher Posten diente als die beste Warte, um den Wandel der kleinen

Gestirne zu beobachten. Die Teilnahme Preußens an dem geplanten

süddeutschen Zollverein befürwortete in Berlin niemand, weil man ihn für

hoffnungslos hielt. Dagegen wurde wiederholt und ernstlich die Frage

erwogen: unter welchen Bedingungen Preußen mit größeren Nachbarstaaten

einen Zollbund abschließen könne? Klewiz beantwortete sie in einem

Gutachten vom 27. Juni 1822 dahin: Nur unter drei Bedingungen können wir

die Nachbarstaaten in unseren Verband aufnehmen. Wir müssen fordern:

»Annahme unserer Branntweinsteuer und einer angemessenen Biersteuer«, nur

dann wird der Verkehr aller Schranken ledig. Ferner »ein sehr

überwiegendes Vorrecht für Preußen bei Bestimmung der Ein-, Aus- und

Durchgangsabgaben«. Endlich »die Douanenlinie in jenen Ländern muß ganz

von uns abhängen«, da die bisherige Zollverwaltung der Nachbarstaaten

keine Bürgschaft gibt für die gewissenhafte Ausführung der Gesetze.

Begreiflich genug, daß ein preußischer Minister für seinen Staat eine

solche handelspolitische Hegemonie wünschte. Bald aber erkannte man in

Berlin, wie wenig die Mittelstaaten gesonnen waren, eine »fremde«

Verwaltung in ihren Ländern zu ertragen, und stimmte daher seine Ansprüche

herab.

Im Jahre 1824 verhandelten die drei Ministerien des Auswärtigen, des

Handels und der Finanzen nochmals über die Frage, »wie sich Preußen bei

den Zollvereinsunternehmungen zu verhalten habe.« Geh Rat Sotzmann, der

Sohn des bekannten Geographen, eines der ersten Talente der

Finanzverwaltung, und H. v. Bülow faßten das Ergebnis der Beratung in

einer großen Denkschrift zusammen, welche schon mehrere Hauptgrundsätze

der späteren Zollvereinsverfassung aufstellte. Sie erklärten: der Anschluß

an Preußen könne auf zwei Wegen erfolgen — entweder durch vollständige

Unterwerfung, wie sie in Bernburg geschehen sei, oder durch eine freiere

Verbindung. Einem größeren Staate dürfe nur die letztere zugemutet werden;

doch müsse er jedenfalls seine Zölle und Konsumtionssteuern den

preußischen gleichstellen. Der Unterschied von »Zollanschluß« und

»Zollverein« war also schon damals den preußischen Staatsmännern geläufig,

wenngleich sie die modernen Schulausdrücke noch nicht gebrauchen. Da der

Beitritt etwa von Kurhessen »nur soviel Zuwachs bringt als ein einziger

unserer Regierungsbezirke ausmacht«, so kann der Berliner Hof die

Entwicklung seines Zollwesens von der Zustimmung eines solchen

Bundesgenossen nicht unbedingt abhängig machen. Daher soll Preußen sich

nur auf eine Reihe von Jahren binden, um bei Ablauf der Frist über

Änderungen und Zusätze sich von neuem zu vereinbaren. Man verzichtet

mithin auf jedes Vorrecht, erkennt die volle Gleichberechtigung des

kleinen Bundesgenossen an und behält sich nur das Recht der Kündigung vor,

als unentbehrliches Gegengewicht. Jeder der beiden Staaten ernennt seine

Zollbeamten selbst, doch werden sie beiden Regierungen verpflichtet. Der

Plan, die Grenzbewachung allein in Preußens Hände zu legen, war mithin

aufgegeben. Nur noch ein kleiner Schritt weiter, und man mußte erkennen,

daß auch die doppelte Vereidigung der Zollbeamten dem Dünkel der kleinen

Höfe unerträglich sei, bloß eine gegenseitige Kontrolle der Zollverwaltung

sich erlangen lasse. Preußen hatte sein letztes Wort noch nicht

gesprochen; die Denkschrift verhehlte nicht, daß der Berliner Hof gefaßt

sein müsse auf noch größere Zugeständnisse. »Wird nur der Zweck erreicht —

die wirkliche Einführung des preußischen Zoll- und

Konsumtionssteuersystems und die Verfolgung der Kontraventionen —, so kann

man über Formalitäten, die durch öffentliche Unterordnung der jenseitigen

Souveränitätsrechte anstößig werden dürften, leichter hinweggehen.« Zum

Schluß wird ein wichtiger Gedanke entwickelt, den das preußische Kabinett

fortan getreulich festhielt und weiter verfolgte: Sollte Kurhessen nur

gegenseitige Eingangsbegünstigungen wünschen, so wäre dies für Preußen,

wegen unserer höheren Zölle, nicht bloß kostspieliger, sondern auch

gefährlicher; die völlige Verschmelzung der beiden Zollsysteme bleibt in

jeder Hinsicht vorzuziehen. — In der Tat, nicht die Höhe der Binnenzölle

lähmte den deutschen Handel, sondern das Dasein der Binnenmauten selber;

jede Reform, die nicht an diese Wurzel des Übels die Axt legte, blieb ein

Mißgriff.

Leider hatten diese verständigen Grundsätze für den Augenblick gar keine

Wirkung; denn die Verfasser der Denkschrift hielten sich noch buchstäblich

an das Programm von 18l9. Sie wollten in gerader Linie »von Grenze zu

Grenze« vorgehen, von dem nächsten Nachbar zu dem entfernteren. Was schien

auch einfacher als der Plan, zunächst die angrenzenden Staaten zu

gewinnen, die im unmittelbaren Bereich der preußischen Macht lagen, und

dann erst zu versuchen, ob das geeinte Norddeutschland vielleicht mit dem

Süden sich verständigen könne? Und doch war dieser gerade Weg ganz

ungangbar. Die Denkschrift selber gesteht, daß der allen Neuerungen

abgeneigte Dresdner Hof sich, schon wegen der Leipziger Messen, dem

preußischen Zollwesen fernhalten werde. Hannover, als ein Brückenkopf

Englands, wird gar nicht erwähnt, ebensowenig das dänische Holstein.

Thüringen »ist auf Preußen angewiesen«, muß sich aber, wie in einem

besonderen Promemoria ausgeführt wird, zuvörderst zu einem Verein

zusammentun, der dem preußischen Zollsystem als »Vorland und Deckwerk«

dienen soll. Darmstadt »grenzt nicht an uns«, selbst sein Oberhessen kann

nur in Betracht kommen, wenn Kurhessen gleichzeitig beitritt. — Nach

alledem blieb als nächstes erhebliches Ziel nur der Beitritt von Kurhessen

samt Waldeck, und sogar dies war unerreichbar, denn der hessische Kurfürst

zeigte, nachdem er es eine kurze Zeit mit einem verständigen Zollsystem

versucht hatte, dem großen Nachbarstaate bald wieder die alte

Gehässigkeit. Solange in Berlin diese Ansichten vorherrschten, die

offenbar mit dem alten unseligen Gedanken der Mainlinie zusammenhingen,

ließ sich eine Erweiterung des Zollsystems über die kleinen Enklaven

hinaus nicht absehen.

Erst durch Motz wurde der Bannkreis dieser norddeutschen Ideen

durchbrochen. Hierin und in der Beseitigung des Defizits, die eine

Handelspolitik großen Stils erst ermöglichte, liegt sein bleibendes

Verdienst. Er zuerst unter den preußischen Staatsmännern verfiel auf die

Frage: ob nicht in dem wunderlichen Durcheinander unserer Kleinstaaterei

der Umweg vielleicht rascher zum Ziele führe als die gerade Linie? ob man

nicht die Nachbarn, die nicht zu überzeugen waren, vielmehr umgehen und

umklammern müsse? Der kühne Spieler kam mit seinen Bauern auf dem Brette

nicht vorwärts und ließ darum die Springer vorgehen. Er faßte sich das

Herz, sobald eine günstige Stunde kam, über Kurhessen und die anderen

unmittelbaren Nachbarn hinweg den süddeutschen Staaten die Hand zu

reichen. In einer Zeit, da die amtliche deutsche Welt den ewigen Bund

zwischen Österreich und Preußen für ein unverbrüchliches Gesetz ansah,

ging er geradeswegs auf das Ziel los, das gesamte Deutschland mit

Ausschluß Österreichs durch das unzertrennliche Band wirtschaftlicher

Interessen unter der Führung Preußens für immer zu vereinigen und also die

Befreiung von der Herrschaft des Hauses Lothringen vorzubereiten. Sobald

dieser Entschluß feststand, war das Eis gebrochen. Der steile Weg war

betreten, der die Handelspolitik Preußens rasch von Erfolg zu Erfolg

führen sollte.

Quelle: H. v. Treitschke, Deutsche Geschichte usw. III, 453 ff., 477 ff.

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54 Philipp v. Ladenberg, geb. 15. August 1769, gest. 11. Februar 1847,

seit 1817 Direktor der Generalkontrolle der Staatsausgaben, seit

1823 Chefpräsident der Oberrechnungskammer.

Die Gründung des Deutschen Zollvereins · 第 20 / 34 题