Als Hardenberg seine Weisungen (für die nach Wien berufene
Ministerkonferenz) an Bernstorff(32) erteilte, schärfte er ihm noch einmal
ein, daß ein Bundeszollwesen bei dem gegenwärtigen Zustande der deutschen
Staaten unmöglich sei. Sodann wiederholte er ihm wörtlich, was er
gleichzeitig den Abgesandten des Listschen Handelsvereins antwortete und
durch die Staatszeitung veröffentlichen ließ: »Man kann daher die Sache
nur darauf zurückführen, daß einzelne Staaten, welche durch den jetzigen
Zustand sich beschwert glauben, mit denjenigen Bundesgliedern, woher nach
ihrer Meinung die Beschwerde kommt, sich zu vereinigen suchen, und daß so
übereinstimmende Anordnungen von Grenze zu Grenze weiter geleitet werden,
welche den Zweck haben, die inneren Scheidewände mehr und mehr fallen zu
lassen.« So war das handelspolitische Programm der preußißschen Regierung
nochmals klar und unzweideutig ausgesprochen. Indem sie an ihrem
Zollgesetze festhielt, erklärte sie sich bereit, anderen Bundesstaaten
durch freie Verträge den Zollanschluß oder Handelserleichterungen zu
gewähren; aber sie sah auch ein — und hierin lag ihre Überlegenheit — daß
alle Klagen wider die Binnenmauten müßige Reden blieben, solange die
deutschen Staaten sich über ein gemeinsames Zollgesetz nicht einigen
konnten.
Auf lebhaften Widerspruch war Bernstorff von vornherein gefaßt; er wußte
wohl, wie unfaßbar diese nüchternen handelspolitischen Gedanken, die heute
jedem geläufig sind, der großen Mehrzahl der deutschen Höfe noch
erschienen. Der leidenschaftliche Ausbruch »gehässiger Vorurteile«, den er
in Wien erleben mußte, übertraf doch seine schlimmsten Erwartungen. Die
naive volkswirtschaftliche Unwissenheit der Epoche feierte auf den
Konferenzen ihre Saturnalien; fast die gesamte deutsche Diplomatie lief
Sturm wider das preußische Zollgesetz. Sobald auf die Fragen des Handels
die Rede kam, verschob sich die Stellung der Parteien vollständig. Der
preußische Bevollmächtigte, der fast in allen andern Fragen die Mehrheit
der Versammlung nach sich zog, stand in den handelspolitischen Beratungen
ebenso vereinsamt wie in den militärischen, er erschien wie der
Störenfried der deutschen Einigkeit. Dieselben Höfe, die überall sonst den
Wirkungskreis des Bundes ängstlich zu beschränken suchten, hofften durch
einen rechtswidrigen Bundesbeschluß jene segensreiche Reform, welche dem
preußischen Deutschland den freien Verkehr geschenkt hatte, wieder
umzustoßen. Von Mund zu Mund ging die sophistische Behauptung, das
preußische Gesetz verstoße wider den Artikel 19 der Bundesakte, der nichts
weiter enthielt als die Zusage, daß der Bundestag wegen des Handels und
Verkehrs »in Beratung treten« solle.
Preußens böser Genius, so ließen sich selbst Wohlmeinende vernehmen, hat
dies unglückliche Gesetz geschaffen, das ihm überall Zutrauen und
Zuneigung verscherzt; Preußen wird es dereinst noch bereuen! Und seltsam,
die Angriffe der entrüsteten Vorkämpfer deutscher Handelsfreiheit
richteten sich ausschließlich gegen Preußen, obgleich auch andere
Bundesstaaten des gleichen Frevels schuldig waren. Bayern hatte soeben
(22. Juli 1819), wie Preußen, ein neues Zollgesetz verkündigt, aber
niemand eiferte dawider. Vollends das österreichische Prohibitivsystem
belastete nicht nur alle Waren ungleich härter als das preußische Gesetz,
es verbot sogar einzelne deutsche Erzeugnisse gänzlich, namentlich die
Franken- und Rheinweine. Keiner unter den deutschen Ministern nahm daran
Anstoß. Metternich sagte kurzweg zu Berstett: »Ich betrachte Österreich
als gar nicht in der Handelsfrage befangen«, und der badische Staatsmann
nahm diese Erklärung ohne Widerspruch als selbstverständlich hin. Also
ward gerade durch den leidenschaftlichen Eifer der Kleinen bewiesen, wie
fest ihre Interessen mit Preußen verkettet waren, wie lose mit Österreich.
Einige der kleinen Minister vertraten den Gedanken der Bundeszölle: so
Fritsch(33), dem sein Großherzog befohlen hatte, die Verlegung aller
Zollinien an die Bundesgrenze zu fordern, so Berstett, der noch immer der
Meinung blieb, durch die Verkündigung allgemeiner Verkehrsfreiheit werde
der Bund am sichersten die Unzufriedenheit der Nation beschwichtigen.
Andere wollten nur den Verkehr mit deutschen Produkten frei lassen, und
diese so wenig wie jene wußten die Mittel zur Ausführung ihres Planes
anzugeben: gegen das Ausland, meinte Berstett gemütlich, möge jeder
Bundesstaat seine Zölle nach Belieben anordnen, genug, wenn im Innern
Deutschlands die Mauten hinwegfielen. Zu diesen ehrlichen Enthusiasten
gesellten sich einige Bundesgenossen, die ihre unlauteren Hintergedanken
kaum verbargen. Der Herzog von Coburg(34) erschien selbst in Wien, um
durch sein Veto den Abschluß der Bundeskriegsverfassung zu vereiteln,
falls ihm nicht unbeschränkte Verkehrsfreiheit gewährt würde; doch da die
Konferenz das Bundesmilitärgesetz nicht ins reine brachte, so ward der
feine Plan zu Schanden. Noch dreister trat Marschall(35) auf. Der witterte
mit dem Instinkt des Hasses, daß die neue Zollgesetzgebung, das Werk der
»demagogischen Subalternen« in den Berliner Bureaus, dem preußischen
Staate vielleicht dereinst die Hegemonie im Norden verschaffen könne;
durch ihre Vernichtung dachte er zugleich diesen Staat des Unheils zu
demütigen und der Schlange der Revolution das Haupt zu zertreten.
Ähnliche Gesinnungen hegte der Kasseler Hof, der bereits, ohne eine
Verständigung mit dem Nachbarstaate auch nur zu versuchen, den Zollkrieg
gegen Preußen eröffnet hatte. Durch ein Gesetz vom 17. September 1819
wurde die Ein- und Durchfuhr vieler preußischer Waren verboten oder mit
schweren Zöllen belegt. Der Mehrbetrag der erhöhten Abgaben sollte
verwendet werden zum Besten der hessischen Gewerbetreibenden, welche das
preußische Zollgesetz an den Bettelstab gebracht habe — ein Versprechen,
das der geizige Kurfürst(36) selbstverständlich niemals einlöste. In
Berlin dachte man anfangs an Retorsionen. Der König aber hielt sich streng
an die Zusage, daß die preußischen Zölle vornehmlich die außerdeutschen
Waren treffen sollten, und wollte feindselige Schritte gegen deutsche
Staaten, wenn irgend möglich, vermeiden. Auch ein Gutachten des
Finanzministeriums gelangte zu dem Schlusse, die hessischen Retorsionen
seien für Hessen überaus schädlich, für Preußen ungefährlich, also »nur
der Form wegen zu bekämpfen«. Der Gesandte in Kassel sprach sich in diesem
Sinne vertraulich gegen den Kurfürsten aus. Unterdessen ließ Preußen die
Köln-Berliner Kunststraße über Höxter und Paderborn, mit Umgehung des
hessischen Gebiets, ausbauen. Der Verkehr des Nordostens mit dem Süden zog
sich von Hanau hinweg nach Würzburg, die hessischen Straßen begannen zu
veröden. Der Kurfürst mußte seine Kampfzölle wieder herabsetzen und harrte
nun um so ungeduldiger auf einen Bundesbeschluß, der die Zollinien des
unangreifbaren Nachbarn zerstören sollte.
Unter den Widersachern Preußens verstand doch keiner eine so urwüchsig
grobe Sprache zu führen wie der Herzog Ferdinand von Köthen, ein eitler,
nichtiger Mensch, der im Jahre 1806 wegen erwiesener Unfähigkeit den
preußischen Kriegsdienst hatte verlassen müssen und jetzt persönlich an
die Donau eilte, um »die Mediatisierung des uralten Hauses Anhalt«
abzuwenden. Die wirkliche Herrin seines Ländchens war seine Gemahlin
Julia, eine geborene Gräfin Brandenburg, Halbschwester des Königs von
Preußen, eine Dame von Geist und Bildung, unermeßlich stolz auf ihre
fürstliche Würde, den katholisierenden Lehren der romantischen Schule
eifrig zugetan. Da Metternich den Wert einer solchen Bundesgenossin wohl
zu würdigen wußte, so hatte er Adam Müller(37) beauftragt, neben dem
Leipziger Konsulate auch das Amt des österreichischen Geschäftsträgers an
den anhaltischen Höfen zu bekleiden, und der gefeierte Publizist der
ultramontanen Partei wurde der romantischen Herzogin bald ein
unentbehrlicher Ratgeber. Müller haßte seine preußische Heimat mit dem
ganzen Ingrimm des Konvertiten. Seinem erfinderischen Kopfe entsprang der
Plan zu einem großen Gaunerstücke kleinfürstlicher Staatskunst, das die
preußische Zollgesetzgebung von innen heraus durchlöchern und mindestens
für die Provinz Sachsen unmöglich machen sollte. Das Köthensche Land wurde
einige Stunden weit von der Elbe durchflossen, und die Elbe zählte zu den
konventionellen Flüssen, denen der Wiener Kongreß die »vollkommene
Freiheit der Schiffahrt« zugesagt hatte. Welch eine glänzende Aussicht
eröffnete sich also für die Machtstellung Köthens, wenn die Konferenz sich
bewegen ließ, die Freiheit der Elbe sofort und unbedingt von Bundes wegen
einzuführen! Dann konnte der Herzog, obgleich sein Land von preußischem
Gebiete umschlossen war, eine selbständige europäische Handelspolitik
beginnen, er konnte die Freiheit der Elbschiffahrt mißbrauchen, um im
Herzen des preußischen Staates dem Schleichhandel eine große Freistätte zu
eröffnen, den gehaßten Nachbarstaat mit geschmuggelten Waren zu
überschwemmen und ihn vielleicht zur Änderung seines Zollsystems zu
zwingen. Begierig ging der kleine Herr auf diese freundnachbarlichen
Gedanken ein; Gewissensbedenken berührten ihn nicht, und den Unterschied
von Macht und Ohnmacht vermochte er nicht zu begreifen. Die wiederholten
wohlwollenden Einladungen zum freiwilligen Anschluß an das preußische
Zollsystem hatte er sämtlich schroff abgefertigt, in jenem pöbelhaft
schreienden Tone, der allen Schriftstücken dieses Hofes gemein war.
»Anhalt — so erklärte er stolz — kann seine Rettung nur suchen in dem
allgemeinen europäischen völkerrechtlichen Staatenverein und in den
Hilfsmitteln, welche ihm seine geographische Lage an großen Strömen
darbietet.«
Mehr oder minder eifrig klagten auch die meisten übrigen Bevollmächtigten
wider die Selbstsucht des Staates, der allein dem Ideale der deutschen
Handelseinheit im Wege stehe. Nur die Hansestädte, befriedigt mit ihrer
kosmopolitischen Handelsstellung, wiesen jeden Versuch gemeinsamer
deutscher Handelspolitik kühl zurück. Auch Zentner(38) zeichnete sich
wieder durch kluge Besonnenheit aus; dem gestaltlosen Traumbilde einer
allgemeinen Verkehrsfreiheit, deren Bedingungen noch niemand kannte,
wollte er das neue bayrische Zollgesetz nicht opfern. Metternich aber ließ
mit schlecht verhehlter Schadenfreude die Kleinen wider Preußen lärmen.
Meisterhaft verstand der Wiener Hof, die Angst vor dem preußischen
Ehrgeiz, die allen Kleinstaaten in den Gliedern lag, je nach Umständen für
seine Zwecke auszubeuten. Im Oktober hatte Graf Bombelles(39) auf
ausdrücklichen Befehl des Kaisers Franz dem Großherzog von Weimar(40)
gedroht: wenn man die Karlsbader Beschlüsse nicht überall streng ausführe,
dann müßten die beiden Großmächte aus dem Bunde ausscheiden, und dann
würde der Kaiser sich genötigt sehen, seinem preußischen Alliierten »in
Deutschland eine erweiterte Stellung zu verschaffen«. Ebenso unbedenklich
benutzte Metternich jetzt die Eifersucht der Kleinen, um Preußens
Handelspolitik zu bekämpfen. Freilich durfte er nicht wagen, die Gegner
seines unentbehrlichen Bundesgenossen offen zu unterstützen, zumal da er
selber an dem österreichischen Zollwesen nicht das Mindeste ändern wollte.
Unter der Hand jedoch ermutigte er die Ergrimmten und flüsterte ihnen zu,
das preußische Zollgesetz sei das Werk einer Partei, deren Zwecke mit
»treuem Bundessinn« nichts gemein hätten. Als handelspolitischen Ratgeber
hatte er sich den Urheber der anhaltischen Schleichhandelspläne, Adam
Müller, nach Wien kommen lassen.
Die Nation war über das Problem der Zolleinheit noch ebenso wenig ins
Klare gekommen wie ihre Staatsmänner. Von dem politischen Ergebnis der
Konferenzen erwartete sie, nach den Karlsbader Erfahrungen, nichts
Erfreuliches; nur die Aufhebung der Binnenmauten und namentlich der
preußischen Zollinien erschien allen Parteien als ein bescheidener Wunsch,
der bei einigem guten Willen der Regierungen leicht erfüllt werden konnte.
Eine Flugschrift »Freimütige Worte eines Deutschen aus Anhalt« sprach mit
drastischen Worten aus, was nahezu alle Nichtpreußen über die Berliner
Handelspolitik dachten. Der offenbar wohlmeinende Verfasser fand es
ehrenrührig, daß man die von preußischem Gebiete umschlossenen Staaten als
Enklaven bezeichne, und schlechthin rechtswidrig, daß Preußen von
»Fremden« Steuern erhebe; das Strafurteil der öffentlichen Meinung müsse
der Sache »der Wahrheit und des Rechts« unfehlbar zum Siege verhelfen.
Als Wortführer der Kaufleute und Gewerbtreibenden fand sich F. List mit
seinen Getreuen J. J. Schnell und E. Weber auf den Konferenzen ein und
legte eine Denkschrift vor, deren hochgemutes patriotisches Pathos
inmitten der engherzigen partikularistischen Interessenpolitik der Wiener
Versammlung wildfremd erschien. Mit der Einheit der Nation — so führte er
in beredten Worten aus — sei die vollkommene Unabhängigkeit der
Einzelstaaten nicht vereinbar; der Bund müsse den 30 Millionen Deutschen
den Segen des freien Verkehrs schaffen und also in Wahrheit ein Bund der
Deutschen werden. Und was war der praktische Vorschlag, der diesen
begeisterten Worten folgte? List verlangte, daß die deutschen Staaten ihre
Zölle an eine Aktiengesellschaft verpachten sollten, und machte sich
anheischig, die Aktien unterzubringen; diese Gesellschaft würde das
deutsche Bundeszollwesen begründen und den Regierungen alle Sorge um
lästige Einzelheiten abnehmen! Seltsam doch, in welche holden
Selbsttäuschungen der feurige Patriot sich einwiegte. Er behauptete,
Preußen sei geneigt, sein Zollgesetz aufzugeben, obgleich man ihm soeben
von Berlin aus amtlich das Gegenteil versichert hatte. Er sah sich von der
Wiener Polizei argwöhnisch beobachtet und schrieb in die Heimat: »wir sind
von allen Seiten mit Spionen umgeben, bei einem Spion einquartiert, von
einem Spion bedient«; er wußte, daß Metternich in der Konferenz erklärt
hatte, mit den Individuen, welche sich für die Vertreter des deutschen
Handelsstandes ausgäben, könne man sich auf keine Verhandlungen einlassen,
da der Bundestag bereits den Deutschen Handelsverein als ein
gesetzwidriges und unzulässiges Unternehmen verurteilt habe. Das alles
beirrte ihn nicht in seiner rührenden Zuversicht. Als nun gar Adam Müller
eine Denkschrift Lists über deutsche Industrieausstellungen wohlwollend
begutachtete und Kaiser Franz in einer Audienz dem unverwüstlichen
Agitator versicherte, seine Regierung werde gern das Wohl des deutschen
Vaterlandes fördern, da wähnte er sich schon fast am Ziele: »Aller Augen
sind nunmehr auf die Kaiserlich österreichische Regierung gerichtet. Wie
würde sich nicht Österreichs edelmütiger menschenfreundlicher Kaiser die
Völker deutscher Zunge aufs neue verbinden, wenn ihnen so große Wohltat
von seinen Händen käme!« Als auch diese Täuschung schwand, warf er seine
Hoffnungen auf die süddeutschen Höfe und meinte, seine Sache habe durch
die Verzögerung nur gewonnen. So klammerte sich der edle Patriot an jeden
Strohhalm; nur das preußische Zollgesetz, das dereinst der Eckstein
unserer wirtschaftlichen Einheit werden sollte, erschien ihm, wie der
gesamten Nation, als der Quell des Verderbens.
In der Konferenz eröffnete Marschall den Kampf durch eine Denkschrift vom
8. Januar, welche den preußischen Staat mit so grobem Unglimpf überhäufte,
daß Bernstorff sie dem Verfasser zurückgab. Durch die neuen
Zolleinrichtungen, hieß es da, würden die Eigentumsrechte von
Hunderttausenden angegriffen, das Eigentum und der Besitz vermindert. Dann
forderte der Nassauer getrost: Aufhebung aller seit dem Jahre 1814 neu
eingeführten Mauten und sofortige Vollziehung der Beschlüsse des Wiener
Kongresses über die Flußschiffahrt; im übrigen volle Freiheit für jeden
deutschen Staat, die Zölle gegen das Ausland willkürlich festzusetzen,
wenn er nur keine Binnenmauten errichte. Daß der letztere Vorschlag einen
plumpen Widerspruch enthielt, daß kein Einzelstaat sich gegen das Ausland
schützen konnte, wenn seine deutschen Binnengrenzen unbewacht blieben —
diese handgreifliche Wahrheit war dem nassauischen Staatsmanne ganz
entgangen; er sprach wie der Blinde von den Farben, da sein Ländchen gar
keine Grenzzölle besaß.
Dann wiederholte Berstett seine alten Klagen gegen die Binnenmauten und
verteilte unter den Genossen jene gedankenreiche Denkschrift von Nebenius
über die Bundeszölle; bei ruhiger Prüfung mußten jedoch alle die
Unmöglichkeit einer Bundeszollverwaltung zugestehen, und der badische
Minister selbst ließ den Plan seines geistvollen Untergebenen fallen.
Darauf neue wütende Ausfälle Marschalls, so grob und ungeschlacht, daß
Bernstorff beim Schluß der Konferenzen dem Bundesgesandten schrieb: »es
würde unter der Würde unseres höchsten Hofes sein, diesem in keiner
Hinsicht achtungswerten Manne irgendeine gegen seine Person gerichtete
Empfindlichkeit zu äußern«, Goltz möge sich also dem nassauischen Kollegen
gleichgültig fern halten. Nunmehr protestierte auch Fritsch im Namen der
Thüringer wider Preußens Enklavensystem und verlangte, jedem Produzenten
müsse gestattet werden, seine Erzeugnisse überall in Deutschland frei
abzusetzen, jedem Konsumenten, seinen Bedarf auf dem nächsten Wege zu
beziehen. Dazwischen hinein fuhr der Köthener Herzog, dessen anmaßendes
Benehmen Bernstorff nicht grell genug schildern konnte, mit wiederholten
geharnischten Verwahrungen. Er klagte, man lasse ihn alle Lasten des
preußischen Zollwesens tragen, nicht die Vorteile, während es doch
lediglich an ihm lag, auf Preußens Anerbietungen einzugehen und auch der
Vorteile teilhaftig zu werden. Er drohte die auswärtigen Garanten der
Bundesakte anzurufen zum Schutze der »über allem Angriff erhabenen Sache«
des uralten Hauses Anhalt. Schließlich verweigerte er geradezu der
Schlußakte seine Unterschrift, wenn ihm der Bund nicht die »freie
Kommunikation mit Europa« sicherstellte: »so lange die Herzöge von Anhalt
sich in einer drückenden unfreiwilligen Zinsbarkeit gegen einen mächtigen
Nachbarstaat befinden, kann für dieses alte Fürstenhaus keine Bundesakte
und also auch keine Schlußakte existieren.«
Inmitten dieses Gezänks bewahrte Graf Bernstorff vornehme Ruhe und
aufrichtigen Freimut. Er beklagte laut, daß die Bundesakte durch ihre
allgemeinen Versprechungen unerfüllbare Erwartungen geweckt habe. Fest und
stolz wies der preußische Minister jede ehrenrührige Zumutung zurück: von
der Aufhebung des neuen Gesetzes könne gar nicht die Rede sein. Zugleich
wiederholte er unermüdlich in immer neuen Umschreibungen die in der
Staatszeitung veröffentlichten Gedanken. Es sei »unmöglich, eine solche
Einigung anders als durch allmähliche Vorbereitung und die mühsamste
Ausgleichung streitender Interessen bewirkt zu sehen«. Nur Verträge
zwischen den Einzelstaaten könnten dem wirtschaftlichen Elend steuern.
»Geschieht dieses im Süden wie im Norden von Deutschland, und werden diese
Versuche unter der Mitwirkung und Pflege des Bundes gemacht, so läßt es
sich wohl denken, daß man auf diesem freilich langsamen, aber vielleicht
einzig möglichen Wege dahin gelangen werde, die jetzt bestehenden
Scheidewände aus dem Wege zu räumen und in Beziehung auf Handel und
Verkehr diejenige Einheit der Gesetzgebung und Verwaltung hervorzubringen,
welche ein Verein nebeneinander bestehender freier und besonderer Staaten,
wie ihn der Deutsche Bund bildet, irgend zulassen kann.« Auf die
Schmähungen des Kötheners bemerkte er trocken, daß in Dresden bereits seit
mehreren Monaten eine Konferenz der Elbuferstaaten tage; dort allein sei
der Ort, die Frage der freien Elbschiffahrt zum Austrage zu bringen.
Wahrlich, ein historischer Augenblick! Der große Kampf zweier
Jahrhunderte, der alte unversöhnliche Gegensatz österreichischer und
preußisch-deutscher Politik erneuerte sich in diesen unscheinbaren
Händeln, noch ohne daß die Kämpfer den tiefen Sinn des Streites begriffen
… Die ganze Zukunft deutscher Politik hing daran, daß Preußens verständige
Redlichkeit triumphierte über dies Bündnis der Unklarheit und der Lüge.
Und Preußen siegte.
Da die Gegner nur in ihrem Hasse, nicht in irgendeinem positiven Gedanken
übereinstimmten, so errang Bernstorff bereits am 10. Februar einen
durchschlagenden Erfolg in dem handelspolitischen Ausschusse der
Konferenz; er bewog den Ausschuß, seine Anträge auf einige »mehr
vorbereitende als entscheidende, keinen künftigen bundesförderlichen
Beschlüssen vorgreifende Bestimmungen zu beschränken«. Der Ausschuß
beantragte demnach lediglich, daß der Bundestag, dem Artikel 19 gemäß, die
Beförderung des Handels als einen der Hauptgegenstände seiner Tätigkeit
ansehen solle. Nur über die Freiheit des Getreidehandels, welche Preußen
schon vor drei Jahren in Frankfurt befürwortet hatte, schienen jetzt alle
Teile endlich einig, und der Ausschuß schlug vor, die Frage durch
schleunige Vereinbarung zu erledigen. Als diese Anträge am 4. März in der
Konferenz zur Verlesung kamen, da brach, sobald der Name des Bundestags
erklang, einer der Anwesenden in lautes Lachen aus, und die ganze
Versammlung stimmte fröhlich ein. Und diese Staatsmänner, die ihr Urteil
über die Leistungsfähigkeit des Bundestages so unzweideutig bekundeten,
hatten sich soeben noch vermessen, das preußische Zollgesetz durch einen
Bundesbeschluß aufzuheben! Die Anträge des Ausschusses wurden angenommen,
und um auch den widerspenstigen Köthener zu gewinnen, fügte man noch ein
Separatprotokoll hinzu, kraft dessen die beteiligten Staaten sich
verpflichteten, die Beschlüsse des Wiener Kongresses über die
Flußschiffahrt unverbrüchlich zu halten, die Verhandlungen deshalb tätig
zu betreiben.
Über die Freiheit des Getreidehandels setzte man ebenfalls ein besonderes
Protokoll auf, aber Metternich vereitelte schließlich auch diesen einzigen
heilsamen Plan, in dem sich alle Parteien zusammenfanden. Er schob die
Entscheidung immer wieder hinaus, und als die Konferenz endlich zum
Beschlusse schreiten wollte, da war Kaiser Franz, zum lebhaften Bedauern
seines Ministers, bereits nach Prag abgereist. Arglos meldete Bernstorff
einige Tage später, die Erwiderung Sr. Majestät sei noch immer nicht
eingetroffen. Die Konferenz mußte auseinandergehen, ohne das Protokoll
abzuschließen. Erst gegen Mitte Juni lief die österreichische Antwort beim
Bundestage ein. Der gute Kaiser, der sich gegen F. List so väterlich über
das Wohl des deutschen Vaterlandes geäußert hatte, meinte jetzt trocken:
das Wiener Protokoll »sei eigentlich nur bestimmt, die Veranlassung zur
weiteren Entwickelung der darin ausgesprochenen Grundsätze zu geben«; man
brauche also nicht förmlich darüber abzustimmen, sondern solle nur
sogleich die vorbehaltene Beratung am Bundestage beginnen. Dies geschah
denn auch. In einem salbungsvollen Präsidialvortrage feierte Buol(41) die
Reize des freien Getreidehandels; seine Worte waren aber so allgemein
gehalten, daß selbst der harmlose Goltz sofort bemerkte, Österreich hege
Hintergedanken. Darauf beriet der Bundestag mit gewohnter Emsigkeit
weiter, und nach einem Vierteljahr (5. Oktober) beschloß er, zunächst
Nachrichten über den Stand der Gesetzgebung in den Einzelstaaten
einzuholen. Der freie Getreidehandel verschwand in jenem geheimnisvollen
Schlunde, in dessen Tiefen die ewig unvollendeten Bundesbeschlüsse
gebettet lagen. Das waren Österreichs Liebesdienste zum Besten der
deutschen Verkehrsfreiheit. —
Der Verlauf der Konferenzen selbst bestätigte durchweg, was Bernstorff
vorhergesagt: daß ein Bund ohne politische Einheit keine gemeinsame
Handelspolitik treiben könne. Angesichts dieser Erfahrungen begannen
einige der süddeutschen Staatsmänner sich doch endlich mit den Ratschlägen
Bernstorffs zu befreunden. Eingepreßt zwischen den Mautlinien Frankreichs,
Österreichs, Preußens, vermochte die Volkswirtschaft des Oberlandes kaum
mehr zu atmen, zumal da noch keiner der süddeutschen Staaten, außer
Bayern, ein geordnetes Zollwesen besaß. Die Frage ließ sich nicht mehr
abweisen, ob man nicht zunächst versuchen solle, diese zerstückelten
Gebiete in einem handelspolitischen Sonderbunde zu vereinigen, also genau
dasselbe zu tun, was man soeben dem preußischen Staate als
Bundesfriedensbruch vorgeworfen hatte. Den ersten Anstoß zu solchen Plänen
gab der wackere du Thil; noch späterhin pflegte der Darmstädter Hof sich
dieses Verdienstes gern zu rühmen. Aber erst durch Berstetts rührige
Tätigkeit gewann der Gedanke Leben. Der Badener hegte, wie du Thil, die
ehrliche Hoffnung, daß aus diesem Sonderbunde »nach und nach ein Ganzes«
hervorgehen werde; indes dachte er auch an Retorsionen gegen die
preußischen Zölle und gab eine kurz abweisende Antwort, als Bernstorff ihm
versicherte, mit einem süddeutschen Zollverein werde Preußen gern
Handelsverträge abschließen. Auch Marschall ließ sich auf den Plan nur
ein, weil er erwartete, daß Süddeutschland nunmehr mit vereinter Kraft den
Zollkrieg gegen Preußen eröffnen werde. Württemberg endlich spielte mit
Triasplänen und hoffte, den politischen Bund des konstitutionellen »reinen
Deutschlands« aus dem Handelsverein hervorgehen zu sehen — ein Gedanke,
der weder in München noch in Darmstadt Anklang fand.
Bei solcher Verschiedenheit der politischen Absichten konnte Berstett nach
langwierigen vertraulichen Beratungen nur einen bescheidenen Erfolg
erreichen. Am 19. Mai verpflichteten sich die beiden süddeutschen
Königreiche, Baden, Darmstadt, Nassau und die thüringischen Staaten, noch
im Laufe des Jahres Bevollmächtigte nach Darmstadt zu senden, welche dort
auf Grund einer unverbindlichen Punktation über die Bildung eines
süddeutschen Zollvereins verhandeln sollten. Mehr wollte der vorsichtige
Zentner, der sein bayrisches Zollgesetz behüten mußte, schlechterdings
nicht versprechen. Immerhin war jetzt doch ein Weg betreten, der aus dem
Elend der Binnenmauten vielleicht hinausführen konnte. Die liberale Presse
begrüßte dankbar die patriotische Tat ihrer Lieblinge. Der allzeit
vertrauensvolle List sah das Ideal der deutschen Zolleinheit bereits
nahezu verwirklicht, und als er bald darauf nach Frankfurt kam, fand er
seinen Gönner Wangenheim(42) in einem Rausche des Entzückens: so trug das
reine Deutschland der gesamten Nation doch endlich die Fackel voran!
Minder hoffnungsvoll, aber durchaus wohlwollend beurteilte Bernstorff den
Entschluß der süddeutschen Höfe. Er versicherte Berstett seiner
Zustimmung; denn gelang es den Mittelstaaten, ihr zerrüttetes
Verkehrsleben aus eigener Kraft zu ordnen, so blieb für die Zukunft eine
Verständigung mit Preußen möglich. Seinem König schrieb er: trotz manchen
feindseligen politischen und staatswirtschaftlichen Hintergedanken bestehe
für Preußen kein Grund, das Unternehmen zu mißbilligen, zumal da das
Gelingen noch sehr fraglich scheine.
Der Versuch, das preußische Zollgesetz durch ein Machtgebot des Bundes zu
vernichten, war gescheitert. Doch unterdessen führte der Köthener Herzog
seinen Schmuggelkrieg wider die preußischen Mauten wohlgemut weiter und
hemmte dadurch zugleich die Verhandlungen über die Elbschiffahrt. Wie oft
hatten einst die Fremden gespottet über die *furiosa dementia*(43) der
Deutschen, die sich ihre herrlichen Ströme durch ihre Zölle selber
versperrten! Erst seit Frankreich das linke Rheinufer an sich riß, ward
dies sprichwörtliche Leiden Deutschlands etwas gelindert. Im Jahre 1804
wurde statt der alten drückenden Rheinzölle das Rheinoktroi eingeführt,
das im wesentlichen nur bestimmt war, die Kosten der Strombauten und der
Leinpfade(44) zu decken, und diese neue Ordnung bewährte sich so gut, daß
der Wiener Kongreß sie auch für die anderen konventionellen Ströme
Deutschlands als Regel vorschrieb. Seitdem war die Weserschiffahrt in der
Tat frei geworden: nach einem langen Streite mit Bremen ließ sich
Oldenburg durch die Vermittlung des Bundestages bewegen, auf den
widerrechtlichen Elsflether Zoll endlich zu verzichten (August 1819).
Schwieriger lagen die Verhältnisse zwischen den zehn Uferstaaten der Elbe.
Die von W. Humboldt redigierten Artikel 108–116 der Wiener Kongreßakte
stellten den Grundsatz auf, daß die Schiffahrt auf den konventionellen
Strömen frei, das will sagen: niemandem verwehrt sein sollte, und
verpflichteten die Uferstaaten, binnen sechs Monaten Verhandlungen
einzuleiten, damit die Schiffahrtsabgaben gleichmäßig und unabänderlich,
ungefähr dem Betrage des Rheinoktrois entsprechend, festgesetzt würden.
Offenbar vermochten diese wohltätigen Verheißungen nur dann ins Leben zu
treten, wenn die Erhebung der Schiffahrtsabgaben, wie der Artikel 115
ausdrücklich vorschrieb, von dem Zollwesen der Uferstaaten durchaus
getrennt blieb und alle Beteiligten durch eine strenge Uferpolizei
verhinderten, daß die freie Schiffahrt zum Schmuggel in die Nachbarlande
mißbraucht würde. Nur unter dieser Bedingung konnte Preußen, das jene
Artikel der Kongreßakte als sein eigenes Werk betrachtete, seine Hand zu
ihrer Ausführung bieten; wie durfte man — so fragte späterhin eine
preußische Staatsschrift — einem mächtigen Staate zumuten, »in seinem
Herzen einen Wurm zu dulden, der seine innere Lebenswurzel annagt?« Nur
wenn Anhalt, das von der Provinz Sachsen rings umschlossen war, dem
preußischen Zollsysteme beitrat, konnte die verheißene Freiheit der
Elbschiffahrt und der rechtmäßige Ertrag der preußischen Einfuhrzölle
zugleich gesichert werden. Seit der alte Dessauer einst die sämtlichen
Landgüter seiner Ritterschaft aufgekauft, hatten sich Landbau und
Forstwirtschaft in den anhaltischen Ländchen unter der sorgsamen Pflege
ihrer Fürsten glücklich entwickelt; alle seine natürlichen Interessen
verwiesen dies blühende Gartenland, das der Industrie noch gänzlich
entbehrte, auf den freien Verkehr mit den benachbarten gewerbereichen
Bezirken Preußens. Was der Vereinbarung im Wege stand, war allein der
tolle Souveränitätsdünkel des Herzogs von Köthen und die weiter blickende
Feindseligkeit seines Ratgebers Adam Müller. Die
»Anschließungsinsinuationen« des Berliner Kabinetts wies der Herzog empört
zurück: ob man denn nicht einsehe, so fragte er einmal, »wie schon die
bloße Unnatur eines solchen Verhältnisses, die Unterordnung eines
souveränen Fürsten unter die Zolladministration eines benachbarten
Staates, dem Bestande eines freundschaftlichen Verhältnisses mit der
Regierung desselben durchaus ungünstig sei!«
Da mit Vernunftgründen bei diesem Hofe nichts auszurichten war, so
begnügte sich Preußen vorläufig, sein Enklavensystem gegen Anhalt aufrecht
zu halten. Alle zu Lande nach Anhalt eingehenden Waren wurden dem
preußischen Eingangszolle unterworfen. Nur den Elbschiffern erlaubte man
Sicherheit zu stellen für die Zahlung der preußischen Abgaben und
erstattete ihnen den Betrag zurück, falls der Verbleib der eingeführten
Waren in Anhalt nachgewiesen wurde.
Schamloser Unterschleif war die Folge dieser Erleichterung. Der
anhaltische Schleichhandel wuchs von Monat zu Monat, und mit Ungeduld
erwarteten die preußischen Finanzmänner die vertragsmäßige Regelung dieser
leidigen Zustände, als endlich im Juni 1819 — viertehalb Jahre nach dem
Zeitpunkt, welchen der Wiener Kongreß vorgeschrieben — die
Elbschiffahrtskonferenz in Dresden eröffnet wurde. Dort sprachen Hamburg
und Österreich eifrig für die Befreiung des Flusses, die ihnen freilich
nur Vorteil bringen konnte, da die Hansestadt gar keine Schiffahrtsabgaben
erhob und die hohen böhmischen Elbzölle auf der wenig befahrenen obersten
Stromstrecke nur geringen Ertrag brachten. Dänemark hingegen, Mecklenburg,
Anhalt zeigten sich schwierig. Am hartnäckigsten aber verteidigte Hannover
seinen Besitzstand; denn das welfische Königreich überließ die Sorge wie
die Kosten für das Fahrwasser der Niederelbe großmütig dem Hamburger
Senate und erhob dafür in Brunshausen, nahe bei Stade, einige Meilen
oberhalb der Mündung, seinerseits einen hohen Zoll von allen eingehenden
Seeschiffen. Sein Bevollmächtigter verwahrte sich feierlich gegen jeden
Versuch, dies Kleinod der Welfenkrone anzutasten: das sei ein Seezoll, der
mit der Elbschiffahrt nichts zu schaffen habe, und nimmermehr könne die
Absicht der Wiener Verheißungen dahin gehen, »die Basis alles
volkstümlichen Glücks, den Rechtszustand zu erschüttern«. Kein Zureden
half; die Konferenz mußte den Stader Zoll ganz aus dem Spiele lassen und
nur den Stromverkehr oberhalb Hamburgs zu erleichtern suchen. Nach
zweijährigen Verhandlungen, die den preußischen Bevollmächtigen oft der
Verzweiflung nahe brachten, kam endlich am 23. Juli 1821 die
Elbschiffahrtsakte zustande, ein dürftiger Vergleich, der in Form und
Inhalt die Spuren mühseliger Kämpfe verriet; immerhin wurden die
bestehenden Schiffahrtsabgaben doch etwas herabgesetzt, und der Verkehr
auf dem Strome begann sich bald zu heben.
Die preußische Regierung behauptete während dieses unleidlichen Gezänks
durchweg eine versöhnliche Haltung. Sie gab für den Elbverkehr ihre
Durchfuhrzölle auf, die einen so wesentlichen Bestandteil ihrer
Handelspolitik bildeten, und war bereit, die Schiffahrtsabgaben noch
weiter herabzusetzen als die kleinen Nachbarn zugestehen wollten; aber sie
erklärte auch von vornherein, daß sie eine Schmugglerherberge im Innern
ihres Staates nicht dulden werde und darum die Elbschiffahrtsakte nur
unterzeichnen könne, wenn Anhalt sich ihrem Zollwesen anschließe. Ihr
Bevollmächtigter fügte warnend hinzu: das eigene Interesse der kleinen
Regierungen gebiete ihnen, das Zollsystem des großen Nachbarstaates zu
unterstützen, »weil dadurch die zu ihren Gunsten bestehende Zerstückelung
Deutschlands in ihren nachteiligen Folgen gemildert werden würde«. Wie
flammte der kleine Köthener Herr auf, als er diese unerhörte Äußerung
preußischen Übermuts erfuhr und gleichzeitig Bernstorff in einem neuen
Mahnschreiben an die Köthener Regierung offen aussprach: »die
norddeutschen Staaten haben den Schutz für ihre Existenz, ihre Wohlfahrt
und Selbständigkeit und ihre gemeinnützigen Anstalten von Preußen zu
erwarten«. Der Herzog, der gerade mit seinem königlichen Schwager zugleich
in Karlsbad verweilte, berichtete sofort alles an Marschall. »Ich
schmeichle mir, so schrieb er, daß alle Gutgesinnten auf meiner Seite
stehen und nicht zugeben, daß es Preußen erlaubt wird, sich alles zu
erlauben. Ob einem Kabinett, das durch einen solchen Mann repräsentiert
ist, zu trauen ist, lasse ich dahingestellt.« Dann fuhr er höhnisch fort:
»das Spaßhafteste ist, daß der König mit uns ebenso freundlich als sonst
ist« — und bat den Nassauer, auch fernerhin auf Wittgenstein(45), »der
ganz im guten Geiste ist«, wirken zu lassen, damit die Partei, welche das
Zollgesetz halte, zu Falle komme. Im gleichen Tone antwortete Marschall:
»Man hat zwar bisher ähnliche Phrasen in dem Munde deutscher Revolutionäre
gehört, nicht aber in dem eines Repräsentanten eines deutschen Königs.
Wenn Preußen das nördliche Deutschland und ganz Deutschland schützt, so
schützt umgekehrt das nördliche Deutschland und ganz Deutschland Preußen.
Rechte und Verbindlichkeiten sind durchaus wechselseitig. Wer das
Gegenteil behauptet, verletzt die erste und Hauptgrundlage des Bundes und
bewegt sich außerhalb des Bundes. Namentlich hat der mächtigste der
deutschen Bundesstaaten, sowohl im Bunde als in Europa, bei jeder
Gelegenheit den entgegengesetzten Grundsatz laut ausgesprochen und bei
jeder Veranlassung geltend gemacht.«
Dieser mächtigste der Bundesstaaten trieb unterdessen sein doppeltes Spiel
weiter. Metternich, der ebenfalls in Karlsbad anwesend war, hielt zwar,
auf Preußens Wunsch, einige Unterredungen mit dem Herzog, angeblich, um
den Streit beizulegen. Aber zur nämlichen Zeit reichte die Köthener
Regierung eine Klage beim Bundestage ein und forderte die Herausgabe eines
dem Köthener Kaufmann Friedheim gehörigen Elbschiffes, das beim
preußischen Zollamte Mühlberg an der Kette lag, weil der Schiffer für den
Betrag der preußischen Zölle keine Sicherheit stellen wollte. Nachher
ergab sich — der österreichische Bevollmächtigte Münch in Dresden mußte es
selber dem preußischen Gesandten [Jordan] eingestehen — daß Adam Müller
den Friedheim zu seiner Weigerung aufgestiftet hatte, um den Streit vor
den Bundestag zu bringen.
Da Preußen unerschütterlich blieb, so bequemten sich die drei anhaltischen
Herzöge schließlich doch zu einem Zugeständnis und versprachen auf der
Dresdener Konferenz feierlich »zu einem Vereine mit Preußen wegen
Sicherstellung seiner Landesabgaben auf möglichst ausführbare Weise die
Hand zu bieten«. Auf dies Fürstenwort vertrauend, hielt König Friedrich
Wilhelm den Hader nunmehr für abgetan; er ratifizierte die Akte, ließ
jenes unglückliche Köthener Schiff freigeben, also daß die Klage am
Bundestage ihren Gegenstand verlor, und Bernstorff lud die anhaltischen
Höfe nochmals ein, in Berlin wegen der Bedingungen des Zollanschlusses zu
verhandeln. Aber Monate vergingen, und kein anhaltischer Bevollmächtigter
erschien. Dem unaufhaltsamen Köthener war es gelungen, seine wohlmeinenden
Vettern von Dessau und Bernburg(46), die ihr Wort halten wollten, wieder
umzustimmen; sie hatten ihm versprechen müssen, nicht ohne ihn dem
preußischen Zollsystem beizutreten, und er war inzwischen mit seinem Adam
Müller über einen neuen Betrug einig geworden.
Da die Elbschiffahrtsakte im März 1822 in Kraft treten sollte, so
entschloß sich Minister Klewiz im Januar, das Enklavensystem gegen Anhalt
vorläufig aufzuheben, was die Finanzpartei in Berlin schon längst
gefordert, Eichhorn aber, aus Wohlwollen gegen das Nachbarland, bisher
verhindert hatte. Man umringte demnach die drei Herzogtümer mit
preußischen Zollstellen; der Elbverkehr dagegen ward, gemäß der Akte,
freigegeben und Preußen begnügte sich, die nach Anhalt bestimmten Schiffe
einer Durchsuchung zu unterwerfen. Eben auf diese Vertragstreue Preußens
hatte Adam Müller seinen sauberen Plan berechnet. Die Durchsuchung der
Elbschiffe wurde natürlich zu leerem Scheine, sobald man anhaltischerseits
unredlich verfuhr. Nun taten sich sofort mehrere große englische
Exportfirmen mit Köthener Kaufleuten zusammen, um den Schleichhandel unter
dem Schutze des Herzogs in großem Stile zu pflegen. Das gesamte Ländchen
ward ein Schwärzerwirtshaus, ein Stelldichein für die Gauner und
Spitzbuben des deutschen Nordens. Die große Mehrzahl der treuen Köthener
segnete dankbar den Landesherrn, der ihnen billige Waren und reichlichen
Verdienst beim schmutzigen Handel verschaffte. Wunderbar, wie sich die
Verzehrungskraft dieses glücklichen Völkchens mit einem Male hob, als wäre
ein Goldregen über das Land gekommen. Nicht lange, und der anhaltische
Konsum von ausländischen Waren verhielt sich zu dem preußischen wie
64 : 1000, der von baumwollenen Waren, die in Preußen hoch verzollt
wurden, wie 165 : 1000, die Bevölkerung der beiden Lande stand wie
9 : 1000. Für die Drogen dagegen, welche das preußische Gesetz mit einem
niedrigen Zoll belegte, zeigten die Anhalter geringere Neigung; hier
stellte sich das Verhältnis nur wie 13 : 1000. Und bei dieser
übernatürlichen Konsumtion gingen die herzoglichen Zollbeamten dem Volke
mit gutem Beispiel voran: der Zollinspektor Klickermann in Dessau bezog,
wie Preußen aus den Listen seiner Elbzollämter nachwies, in dem einen
Jahre 1825 für seinen Hausbedarf zollfrei auf dem Strome: 53 Oxhoft Wein,
4 Oxhoft Rum, 98 Säcke und 1 Faß Kaffee, 13 Säcke Pigment und Pfeffer,
insgesamt an 1000 Zentner. Mehr denn eine halbe Million Taler im Jahre
wurden durch den anhaltischen Schleichhandel den preußischen Kassen
vorenthalten; der Zollertrag in den Provinzen Brandenburg und Sachsen
stieg nachher, als Anhalt endlich sich dem preußischen System unterworfen
hatte, bald von 3,135 auf 4,128 Millionen.
Der Besitz einer souveränen Krone ohne Macht entsittlicht auf die Dauer
ihren Träger. Wie gründlich mußte das Rechtsgefühl der kleinen Höfe, seit
sie keinen Richter mehr über sich anerkannten, verwüstet sein, wenn dies
rechtschaffene askanische Haus, das von jeher einer wohlverdienten
allgemeinen Achtung genoß und so viele seiner tapferen Söhne in die Reihen
des preußischen Heeres gesendet hatte, sich jetzt unbedenklich
erdreistete, die Gesetzgebung seines alten treuen Beschützers durch groben
Unfug zu untergraben! Ein Unglück, daß der ehrwürdige Senior des
anhaltischen Gesamthauses, der seinem Ländchen unvergeßliche Leopold
Friedrich Franz von Dessau vor kurzem(47) gestorben war; er würde den
zweifachen Vertragsbruch schwerlich geduldet haben, denn Anhalt hatte sich
auf dem Wiener Kongresse zur Unterdrückung des Schleichhandels
verpflichtet und nachher in Dresden feierlich eine Verständigung mit
Preußen versprochen.
Um dieser letzteren Verpflichtung scheinbar zu genügen, sendete Herzog
Ferdinand endlich im Januar 1822 seinen Hofmarschall Sternegg nach Berlin,
befahl ihm, allein mit Hardenberg zu verhandeln; mit Bernstorff zu
sprechen, sei unter der Würde des Kötheners. Der Staatskanzler aber zwang
den Abgesandten kurzweg, sich an das Auswärtige Amt zu wenden, und dort
stellte sich heraus, daß Sternegg durchaus keine Anerbietungen wegen des
Zollanschlusses zu bringen, sondern lediglich eine Entschädigungsforderung
zu überreichen hatte. Der Schaden Köthens betrug, nach dem billigen
Maßstabe der Kopfzahl angeschlagen, etwa 40 000 Taler für drei Jahre. Der
Herzog berechnete das Zehnfache und zeigte sich hoch erstaunt, da Preußen
den Köthener Schmuggel in Gegenrechnung stellte. Nach langen, gereizten
Erörterungen rückten die Herzöge schließlich mit dem Vorschlage heraus:
Preußen möge dem enklavierten Anhalt durch einen Gebietsaustausch auf
ewige Zeiten freien Verkehr mit Sachsen verschaffen, dann seien die drei
Höfe bereit, sich versuchsweise auf einige Jahre dem preußischen
Zollsystem anzuschließen. Sofort wies Bernstorff die »unangemessene«
Zumutung scharf zurück, der Unterhändler mußte abziehen, und Anhalt blieb
mit preußischen Zollinien umgeben. Aber der Schleichhandel blühte fröhlich
fort, die Grenzwache Preußens war machtlos gegen den bösen Willen der
herzoglichen Behörden. Obwohl der Berliner Hof über Adam Müllers Ränke
genau unterrichtet war, so wollte er doch schlechterdings nicht glauben,
daß Fürst Metternich das Treiben seines Generalkonsuls billige. Jahrelang
ertrug der preußische Adler langmütig die Bisse der anhaltischen Maus,
immer in der Hoffnung, daß die drei Herzöge endlich noch ihr Wort einlösen
würden.
Und in diesem Streite, der alle Selbstsucht, allen Dünkel, alle Torheit
der Kleinstaaterei an den Tag brachte, stand die deutsche Presse wie ein
Mann zu den anhaltischen Schmugglern. Der Schmerzensschrei des freien
Kötheners war das Wiegenlied der deutschen Handelseinheit, die erst nach
zwei Menschenaltern auf demselben Elbstrome unter den Weherufen des freien
Hamburgers ihr letztes Ziel erreichen sollte. Mit einer Verblendung
ohnegleichen täuschte sich die Bevölkerung der kleinen Staaten, bei jeder
Wendung dieses wirrenreichen Kampfes, regelmäßig über ihr eigenes und des
Vaterlandes Wohl, um jedesmal, sobald der gefürchtete Anschluß an Preußen
endlich vollzogen war, die Notwendigkeit der Änderung nachträglich dankbar
anzuerkennen. Ebenso regelmäßig verdeckte der Partikularismus seine
Selbstsucht hinter dem schönen Worte der Freiheit; bald nahm er die
Freiheit des Handels, bald das freie Selbstbestimmungsrecht der deutschen
Ströme, bald auch beides zugleich zum Vorwand, und jedesmal ließ sich die
vom Liberalismus beherrschte öffentliche Meinung durch solche hohle
Kraftworte verführen.
Die unausrottbaren Vorurteile wider das preußische Zollgesetz wirkten
zusammen mit jener gedankenlosen Gemütlichkeit, die es unbesehen für
unedel hält, bei einem Kampfe zwischen Macht und Ohnmacht die Partei des
Stärkeren zu ergreifen. Und dazu der juristische Formalismus unserer
politischen Bildung, der gar nicht ahnte, daß im Staatenverkehre das
formelle Recht nichtig ist, wenn es nicht durch die lebendige Macht
getragen wird. War denn Köthen nicht ebenso souverän wie Preußen? Wie
durfte man dieser souveränen Macht einen Zollanschluß zumuten, der ihr
freilich nur Segen bringen konnte und sich aus ihrer geographischen Lage
mit unabwendbarer Notwendigkeit ergab, aber ihrem freien
Selbstbestimmungsrechte widersprach? Und wenn es ihr beliebte, die
Freiheit der Elbe zur boshaften Schädigung des Nachbarlandes zu gebrauchen
— in welchem Artikel der Bundesakte war dies denn verboten? Daß Anhalt
sich durch die Wiener Verträge zur Beseitigung des Schleichhandels
verbunden hatte, überging man mit Stillschweigen. Bignon(48), der alte
Anwalt der deutschen Kleinstaaten, trat ebenfalls auf den Kampfplatz mit
einem offenen Briefe über den preußisch-anhaltischen Streit. Er beklagte
schmerzlich, daß Frankreich nicht mehr wie sonst vom Niederrhein her des
Richteramtes über Deutschland warten könne; aber »Frankreich ist von der
Natur bestimmt, immer zu herrschen, und wenn es das Szepter der Macht
verloren hat, so hat es doch das Szepter der öffentlichen Meinung
bewahrt«. Vor dem Szepterträger der öffentlichen Meinung fand Preußen, wie
billig, keine Gnade. Auf diesem Wege der Usurpationen, rief Bignon, ist
das Haus der Capetinger einst schrittweis dahin gelangt, die großen
Vasallen Frankreichs zu vernichten. Treuherzig sprach der deutsche
Liberale die Warnung des Bonapartisten nach.
Auch die Mehrheit am Bundestage kam der Klage des Köthener Hofes, die
selbst nach der Freigebung jenes Elbschiffes nicht zurückgezogen wurde,
bereitwillig entgegen. Umsonst verwahrte sich König Friedrich Wilhelm, als
er im Sommer 1821 durch Frankfurt kam, mit scharfen Worten wider den
Vorwurf, daß er Anhalt mediatisieren wolle. Die kleinen Höfe ließen sichs
nicht ausreden: Preußen wünsche, wie Berstett sich ausdrückte, »seine
geographische Dünnleibigkeit auf Kosten einiger Kleineren zu arrondieren«.
Der neu ernannte badische Bundesgesandte Blittersdorff(49) und die
Klügeren seiner Genossen wußten wohl, wie wenig »bei dem bekannten
Charakter des Herzogs oder vielmehr der Frau Herzogin« auf ein
verständiges Abkommen zu rechnen sei; doch sie meinten, »dies sei die
Gelegenheit für den Bundestag, seine Dauer und Lebenskraft zu erproben«.
Es galt, Preußen zu demütigen vor einem ohnmächtigen Nachbarn; es galt,
der norddeutschen Großmacht zu beweisen, daß sie, nach Marschalls Worten,
ebenso sehr durch Köthen geschützt werde, wie Köthen durch Preußen. Von
den größeren Bundesstaaten zeigte allein Bayern ein Verständnis für die
Machtverhältnisse; nachdem die Münchener Regierung soeben selber die
Schwierigkeiten der Einführung eines neuen Zollsystems kennen gelernt
hatte, meinte sie doch, daß ein kleiner Unterschied bestehe zwischen einem
Reiche und einer Enklave. Die anderen beurteilten die Frage nach den
Gesichtspunkten des Zivilprozesses, und da die Rechtsfrage allerdings
zweifelhaft lag, so entspann sich am Bundestage eine grimmige Fehde, die
durch viele Jahre hingeschleppt, den liberalen Zeitungen immer wieder den
willkommenen Anlaß bot, Preußen als den Friedensbrecher Deutschlands zu
brandmarken.
Das also war für Preußen das Ergebnis der handelspolitischen Verhandlungen
in Wien und Dresden. Das neue Zollgesetz war gegen den Widerstand fast
aller Bundesstaaten unverändert aufrecht geblieben, auch die Freiheit der
Elbe war notdürftig sicher gestellt, und die alte Ansicht der preußischen
Regierung, daß der Bund für den deutschen Verkehr schlechterdings nichts
zu leisten vermöge, hatte sich abermals bestätigt. Aber ebenso fest stand
auch die Erkenntnis, daß Verhandlungen mit den einzelnen Staaten, bei
ihrer gegenwärtigen Stimmung, vorläufig ganz aussichtslos waren. Welche
unbelehrbare Gehässigkeit war dem Grafen Bernstorff entgegengetreten,
welche anmaßende Sprache hatte er anhören müssen, erst in Wien, dann in
Dresden! Nach so niederschlagenden Erfahrungen faßte man in Berlin den
verständigen Entschluß, fortan keine Einladungen mehr ergehen zu lassen,
sondern gelassen zu warten, bis die Not den kleinen Nachbarn die Augen
öffne. In diesem Sinne erging an sämtliche Gesandten in Deutschland die
gemessene Weisung, sich streng zurückzuhalten und auf alle
handelspolitischen Anfragen lediglich zu antworten: der König habe schon
im Jahre 1818 sich zu Verhandlungen bereit erklärt, er hege noch immer den
Wunsch, andere deutsche Staaten mit seinem Zollsysteme zu verbinden, jetzt
sei es an den Nachbarn, dem guten Willen entgegenzukommen. Eichhorn
begründete diesen Entschluß mit der Erwägung, daß die Eifersucht der
Dynastien durch Einladungen erfahrungsgemäß nur gereizt würde: »Solche
Anträge konnten zugleich als Aufforderungen zur Änderung ihrer inneren
Staatsgesetzgebung und als ihre Selbständigkeit gefährdende Anmutungen
mißdeutet werden.« Gegen das tiefeingewurzelte Mißtrauen der kleinen Höfe
wirkte nur eine Waffe: ruhiger Gleichmut, der die Natur der Dinge für sich
wirken ließ. Was verschlug es auch, wenn die Presse unablässig über
Preußens selbstsüchtige Sonderstellung Wehe rief? Von der öffentlichen
Meinung, die sich noch weit verblendeter zeigte als die Höfe, hatte die
Handelseinheit des Vaterlandes nichts zu erwarten; Preußens bester
Bundesgenosse war die wachsende Finanznot der kleinen Staaten.
Quelle: H. v. Treitschke, Deutsche Geschichte usw. III, 29ff.
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32 Christian Günther Graf v. Bernstorff, geb. 3. April 1769, gest. 28.
März 1835, trat 1818 aus schwedischen Diensten in die preußischen
über und wurde Minister des Auswärtigen. 1832 trat er von seinem
Amte zurück.
33 Karl Wilhelm Freiherr v. Fritsch, geb. 16. Juni 1769, gest. 16.
Oktober 1851, war von 1815–1843 Großh. Sächs. Minister.
34 Ernst III. seit 12. November 1826, Ernst I. von Sachsen-Coburg-Gotha
(gest. 29. Januar 1844).