3. Der Kampf um das preußische Zollgesetz auf den Wiener Konferenzen.

Als Hardenberg seine Weisungen (für die nach Wien berufene

Ministerkonferenz) an Bernstorff(32) erteilte, schärfte er ihm noch einmal

ein, daß ein Bundeszollwesen bei dem gegenwärtigen Zustande der deutschen

Staaten unmöglich sei. Sodann wiederholte er ihm wörtlich, was er

gleichzeitig den Abgesandten des Listschen Handelsvereins antwortete und

durch die Staatszeitung veröffentlichen ließ: »Man kann daher die Sache

nur darauf zurückführen, daß einzelne Staaten, welche durch den jetzigen

Zustand sich beschwert glauben, mit denjenigen Bundesgliedern, woher nach

ihrer Meinung die Beschwerde kommt, sich zu vereinigen suchen, und daß so

übereinstimmende Anordnungen von Grenze zu Grenze weiter geleitet werden,

welche den Zweck haben, die inneren Scheidewände mehr und mehr fallen zu

lassen.« So war das handelspolitische Programm der preußißschen Regierung

nochmals klar und unzweideutig ausgesprochen. Indem sie an ihrem

Zollgesetze festhielt, erklärte sie sich bereit, anderen Bundesstaaten

durch freie Verträge den Zollanschluß oder Handelserleichterungen zu

gewähren; aber sie sah auch ein — und hierin lag ihre Überlegenheit — daß

alle Klagen wider die Binnenmauten müßige Reden blieben, solange die

deutschen Staaten sich über ein gemeinsames Zollgesetz nicht einigen

konnten.

Auf lebhaften Widerspruch war Bernstorff von vornherein gefaßt; er wußte

wohl, wie unfaßbar diese nüchternen handelspolitischen Gedanken, die heute

jedem geläufig sind, der großen Mehrzahl der deutschen Höfe noch

erschienen. Der leidenschaftliche Ausbruch »gehässiger Vorurteile«, den er

in Wien erleben mußte, übertraf doch seine schlimmsten Erwartungen. Die

naive volkswirtschaftliche Unwissenheit der Epoche feierte auf den

Konferenzen ihre Saturnalien; fast die gesamte deutsche Diplomatie lief

Sturm wider das preußische Zollgesetz. Sobald auf die Fragen des Handels

die Rede kam, verschob sich die Stellung der Parteien vollständig. Der

preußische Bevollmächtigte, der fast in allen andern Fragen die Mehrheit

der Versammlung nach sich zog, stand in den handelspolitischen Beratungen

ebenso vereinsamt wie in den militärischen, er erschien wie der

Störenfried der deutschen Einigkeit. Dieselben Höfe, die überall sonst den

Wirkungskreis des Bundes ängstlich zu beschränken suchten, hofften durch

einen rechtswidrigen Bundesbeschluß jene segensreiche Reform, welche dem

preußischen Deutschland den freien Verkehr geschenkt hatte, wieder

umzustoßen. Von Mund zu Mund ging die sophistische Behauptung, das

preußische Gesetz verstoße wider den Artikel 19 der Bundesakte, der nichts

weiter enthielt als die Zusage, daß der Bundestag wegen des Handels und

Verkehrs »in Beratung treten« solle.

Preußens böser Genius, so ließen sich selbst Wohlmeinende vernehmen, hat

dies unglückliche Gesetz geschaffen, das ihm überall Zutrauen und

Zuneigung verscherzt; Preußen wird es dereinst noch bereuen! Und seltsam,

die Angriffe der entrüsteten Vorkämpfer deutscher Handelsfreiheit

richteten sich ausschließlich gegen Preußen, obgleich auch andere

Bundesstaaten des gleichen Frevels schuldig waren. Bayern hatte soeben

(22. Juli 1819), wie Preußen, ein neues Zollgesetz verkündigt, aber

niemand eiferte dawider. Vollends das österreichische Prohibitivsystem

belastete nicht nur alle Waren ungleich härter als das preußische Gesetz,

es verbot sogar einzelne deutsche Erzeugnisse gänzlich, namentlich die

Franken- und Rheinweine. Keiner unter den deutschen Ministern nahm daran

Anstoß. Metternich sagte kurzweg zu Berstett: »Ich betrachte Österreich

als gar nicht in der Handelsfrage befangen«, und der badische Staatsmann

nahm diese Erklärung ohne Widerspruch als selbstverständlich hin. Also

ward gerade durch den leidenschaftlichen Eifer der Kleinen bewiesen, wie

fest ihre Interessen mit Preußen verkettet waren, wie lose mit Österreich.

Einige der kleinen Minister vertraten den Gedanken der Bundeszölle: so

Fritsch(33), dem sein Großherzog befohlen hatte, die Verlegung aller

Zollinien an die Bundesgrenze zu fordern, so Berstett, der noch immer der

Meinung blieb, durch die Verkündigung allgemeiner Verkehrsfreiheit werde

der Bund am sichersten die Unzufriedenheit der Nation beschwichtigen.

Andere wollten nur den Verkehr mit deutschen Produkten frei lassen, und

diese so wenig wie jene wußten die Mittel zur Ausführung ihres Planes

anzugeben: gegen das Ausland, meinte Berstett gemütlich, möge jeder

Bundesstaat seine Zölle nach Belieben anordnen, genug, wenn im Innern

Deutschlands die Mauten hinwegfielen. Zu diesen ehrlichen Enthusiasten

gesellten sich einige Bundesgenossen, die ihre unlauteren Hintergedanken

kaum verbargen. Der Herzog von Coburg(34) erschien selbst in Wien, um

durch sein Veto den Abschluß der Bundeskriegsverfassung zu vereiteln,

falls ihm nicht unbeschränkte Verkehrsfreiheit gewährt würde; doch da die

Konferenz das Bundesmilitärgesetz nicht ins reine brachte, so ward der

feine Plan zu Schanden. Noch dreister trat Marschall(35) auf. Der witterte

mit dem Instinkt des Hasses, daß die neue Zollgesetzgebung, das Werk der

»demagogischen Subalternen« in den Berliner Bureaus, dem preußischen

Staate vielleicht dereinst die Hegemonie im Norden verschaffen könne;

durch ihre Vernichtung dachte er zugleich diesen Staat des Unheils zu

demütigen und der Schlange der Revolution das Haupt zu zertreten.

Ähnliche Gesinnungen hegte der Kasseler Hof, der bereits, ohne eine

Verständigung mit dem Nachbarstaate auch nur zu versuchen, den Zollkrieg

gegen Preußen eröffnet hatte. Durch ein Gesetz vom 17. September 1819

wurde die Ein- und Durchfuhr vieler preußischer Waren verboten oder mit

schweren Zöllen belegt. Der Mehrbetrag der erhöhten Abgaben sollte

verwendet werden zum Besten der hessischen Gewerbetreibenden, welche das

preußische Zollgesetz an den Bettelstab gebracht habe — ein Versprechen,

das der geizige Kurfürst(36) selbstverständlich niemals einlöste. In

Berlin dachte man anfangs an Retorsionen. Der König aber hielt sich streng

an die Zusage, daß die preußischen Zölle vornehmlich die außerdeutschen

Waren treffen sollten, und wollte feindselige Schritte gegen deutsche

Staaten, wenn irgend möglich, vermeiden. Auch ein Gutachten des

Finanzministeriums gelangte zu dem Schlusse, die hessischen Retorsionen

seien für Hessen überaus schädlich, für Preußen ungefährlich, also »nur

der Form wegen zu bekämpfen«. Der Gesandte in Kassel sprach sich in diesem

Sinne vertraulich gegen den Kurfürsten aus. Unterdessen ließ Preußen die

Köln-Berliner Kunststraße über Höxter und Paderborn, mit Umgehung des

hessischen Gebiets, ausbauen. Der Verkehr des Nordostens mit dem Süden zog

sich von Hanau hinweg nach Würzburg, die hessischen Straßen begannen zu

veröden. Der Kurfürst mußte seine Kampfzölle wieder herabsetzen und harrte

nun um so ungeduldiger auf einen Bundesbeschluß, der die Zollinien des

unangreifbaren Nachbarn zerstören sollte.

Unter den Widersachern Preußens verstand doch keiner eine so urwüchsig

grobe Sprache zu führen wie der Herzog Ferdinand von Köthen, ein eitler,

nichtiger Mensch, der im Jahre 1806 wegen erwiesener Unfähigkeit den

preußischen Kriegsdienst hatte verlassen müssen und jetzt persönlich an

die Donau eilte, um »die Mediatisierung des uralten Hauses Anhalt«

abzuwenden. Die wirkliche Herrin seines Ländchens war seine Gemahlin

Julia, eine geborene Gräfin Brandenburg, Halbschwester des Königs von

Preußen, eine Dame von Geist und Bildung, unermeßlich stolz auf ihre

fürstliche Würde, den katholisierenden Lehren der romantischen Schule

eifrig zugetan. Da Metternich den Wert einer solchen Bundesgenossin wohl

zu würdigen wußte, so hatte er Adam Müller(37) beauftragt, neben dem

Leipziger Konsulate auch das Amt des österreichischen Geschäftsträgers an

den anhaltischen Höfen zu bekleiden, und der gefeierte Publizist der

ultramontanen Partei wurde der romantischen Herzogin bald ein

unentbehrlicher Ratgeber. Müller haßte seine preußische Heimat mit dem

ganzen Ingrimm des Konvertiten. Seinem erfinderischen Kopfe entsprang der

Plan zu einem großen Gaunerstücke kleinfürstlicher Staatskunst, das die

preußische Zollgesetzgebung von innen heraus durchlöchern und mindestens

für die Provinz Sachsen unmöglich machen sollte. Das Köthensche Land wurde

einige Stunden weit von der Elbe durchflossen, und die Elbe zählte zu den

konventionellen Flüssen, denen der Wiener Kongreß die »vollkommene

Freiheit der Schiffahrt« zugesagt hatte. Welch eine glänzende Aussicht

eröffnete sich also für die Machtstellung Köthens, wenn die Konferenz sich

bewegen ließ, die Freiheit der Elbe sofort und unbedingt von Bundes wegen

einzuführen! Dann konnte der Herzog, obgleich sein Land von preußischem

Gebiete umschlossen war, eine selbständige europäische Handelspolitik

beginnen, er konnte die Freiheit der Elbschiffahrt mißbrauchen, um im

Herzen des preußischen Staates dem Schleichhandel eine große Freistätte zu

eröffnen, den gehaßten Nachbarstaat mit geschmuggelten Waren zu

überschwemmen und ihn vielleicht zur Änderung seines Zollsystems zu

zwingen. Begierig ging der kleine Herr auf diese freundnachbarlichen

Gedanken ein; Gewissensbedenken berührten ihn nicht, und den Unterschied

von Macht und Ohnmacht vermochte er nicht zu begreifen. Die wiederholten

wohlwollenden Einladungen zum freiwilligen Anschluß an das preußische

Zollsystem hatte er sämtlich schroff abgefertigt, in jenem pöbelhaft

schreienden Tone, der allen Schriftstücken dieses Hofes gemein war.

»Anhalt — so erklärte er stolz — kann seine Rettung nur suchen in dem

allgemeinen europäischen völkerrechtlichen Staatenverein und in den

Hilfsmitteln, welche ihm seine geographische Lage an großen Strömen

darbietet.«

Mehr oder minder eifrig klagten auch die meisten übrigen Bevollmächtigten

wider die Selbstsucht des Staates, der allein dem Ideale der deutschen

Handelseinheit im Wege stehe. Nur die Hansestädte, befriedigt mit ihrer

kosmopolitischen Handelsstellung, wiesen jeden Versuch gemeinsamer

deutscher Handelspolitik kühl zurück. Auch Zentner(38) zeichnete sich

wieder durch kluge Besonnenheit aus; dem gestaltlosen Traumbilde einer

allgemeinen Verkehrsfreiheit, deren Bedingungen noch niemand kannte,

wollte er das neue bayrische Zollgesetz nicht opfern. Metternich aber ließ

mit schlecht verhehlter Schadenfreude die Kleinen wider Preußen lärmen.

Meisterhaft verstand der Wiener Hof, die Angst vor dem preußischen

Ehrgeiz, die allen Kleinstaaten in den Gliedern lag, je nach Umständen für

seine Zwecke auszubeuten. Im Oktober hatte Graf Bombelles(39) auf

ausdrücklichen Befehl des Kaisers Franz dem Großherzog von Weimar(40)

gedroht: wenn man die Karlsbader Beschlüsse nicht überall streng ausführe,

dann müßten die beiden Großmächte aus dem Bunde ausscheiden, und dann

würde der Kaiser sich genötigt sehen, seinem preußischen Alliierten »in

Deutschland eine erweiterte Stellung zu verschaffen«. Ebenso unbedenklich

benutzte Metternich jetzt die Eifersucht der Kleinen, um Preußens

Handelspolitik zu bekämpfen. Freilich durfte er nicht wagen, die Gegner

seines unentbehrlichen Bundesgenossen offen zu unterstützen, zumal da er

selber an dem österreichischen Zollwesen nicht das Mindeste ändern wollte.

Unter der Hand jedoch ermutigte er die Ergrimmten und flüsterte ihnen zu,

das preußische Zollgesetz sei das Werk einer Partei, deren Zwecke mit

»treuem Bundessinn« nichts gemein hätten. Als handelspolitischen Ratgeber

hatte er sich den Urheber der anhaltischen Schleichhandelspläne, Adam

Müller, nach Wien kommen lassen.

Die Nation war über das Problem der Zolleinheit noch ebenso wenig ins

Klare gekommen wie ihre Staatsmänner. Von dem politischen Ergebnis der

Konferenzen erwartete sie, nach den Karlsbader Erfahrungen, nichts

Erfreuliches; nur die Aufhebung der Binnenmauten und namentlich der

preußischen Zollinien erschien allen Parteien als ein bescheidener Wunsch,

der bei einigem guten Willen der Regierungen leicht erfüllt werden konnte.

Eine Flugschrift »Freimütige Worte eines Deutschen aus Anhalt« sprach mit

drastischen Worten aus, was nahezu alle Nichtpreußen über die Berliner

Handelspolitik dachten. Der offenbar wohlmeinende Verfasser fand es

ehrenrührig, daß man die von preußischem Gebiete umschlossenen Staaten als

Enklaven bezeichne, und schlechthin rechtswidrig, daß Preußen von

»Fremden« Steuern erhebe; das Strafurteil der öffentlichen Meinung müsse

der Sache »der Wahrheit und des Rechts« unfehlbar zum Siege verhelfen.

Als Wortführer der Kaufleute und Gewerbtreibenden fand sich F. List mit

seinen Getreuen J. J. Schnell und E. Weber auf den Konferenzen ein und

legte eine Denkschrift vor, deren hochgemutes patriotisches Pathos

inmitten der engherzigen partikularistischen Interessenpolitik der Wiener

Versammlung wildfremd erschien. Mit der Einheit der Nation — so führte er

in beredten Worten aus — sei die vollkommene Unabhängigkeit der

Einzelstaaten nicht vereinbar; der Bund müsse den 30 Millionen Deutschen

den Segen des freien Verkehrs schaffen und also in Wahrheit ein Bund der

Deutschen werden. Und was war der praktische Vorschlag, der diesen

begeisterten Worten folgte? List verlangte, daß die deutschen Staaten ihre

Zölle an eine Aktiengesellschaft verpachten sollten, und machte sich

anheischig, die Aktien unterzubringen; diese Gesellschaft würde das

deutsche Bundeszollwesen begründen und den Regierungen alle Sorge um

lästige Einzelheiten abnehmen! Seltsam doch, in welche holden

Selbsttäuschungen der feurige Patriot sich einwiegte. Er behauptete,

Preußen sei geneigt, sein Zollgesetz aufzugeben, obgleich man ihm soeben

von Berlin aus amtlich das Gegenteil versichert hatte. Er sah sich von der

Wiener Polizei argwöhnisch beobachtet und schrieb in die Heimat: »wir sind

von allen Seiten mit Spionen umgeben, bei einem Spion einquartiert, von

einem Spion bedient«; er wußte, daß Metternich in der Konferenz erklärt

hatte, mit den Individuen, welche sich für die Vertreter des deutschen

Handelsstandes ausgäben, könne man sich auf keine Verhandlungen einlassen,

da der Bundestag bereits den Deutschen Handelsverein als ein

gesetzwidriges und unzulässiges Unternehmen verurteilt habe. Das alles

beirrte ihn nicht in seiner rührenden Zuversicht. Als nun gar Adam Müller

eine Denkschrift Lists über deutsche Industrieausstellungen wohlwollend

begutachtete und Kaiser Franz in einer Audienz dem unverwüstlichen

Agitator versicherte, seine Regierung werde gern das Wohl des deutschen

Vaterlandes fördern, da wähnte er sich schon fast am Ziele: »Aller Augen

sind nunmehr auf die Kaiserlich österreichische Regierung gerichtet. Wie

würde sich nicht Österreichs edelmütiger menschenfreundlicher Kaiser die

Völker deutscher Zunge aufs neue verbinden, wenn ihnen so große Wohltat

von seinen Händen käme!« Als auch diese Täuschung schwand, warf er seine

Hoffnungen auf die süddeutschen Höfe und meinte, seine Sache habe durch

die Verzögerung nur gewonnen. So klammerte sich der edle Patriot an jeden

Strohhalm; nur das preußische Zollgesetz, das dereinst der Eckstein

unserer wirtschaftlichen Einheit werden sollte, erschien ihm, wie der

gesamten Nation, als der Quell des Verderbens.

In der Konferenz eröffnete Marschall den Kampf durch eine Denkschrift vom

8. Januar, welche den preußischen Staat mit so grobem Unglimpf überhäufte,

daß Bernstorff sie dem Verfasser zurückgab. Durch die neuen

Zolleinrichtungen, hieß es da, würden die Eigentumsrechte von

Hunderttausenden angegriffen, das Eigentum und der Besitz vermindert. Dann

forderte der Nassauer getrost: Aufhebung aller seit dem Jahre 1814 neu

eingeführten Mauten und sofortige Vollziehung der Beschlüsse des Wiener

Kongresses über die Flußschiffahrt; im übrigen volle Freiheit für jeden

deutschen Staat, die Zölle gegen das Ausland willkürlich festzusetzen,

wenn er nur keine Binnenmauten errichte. Daß der letztere Vorschlag einen

plumpen Widerspruch enthielt, daß kein Einzelstaat sich gegen das Ausland

schützen konnte, wenn seine deutschen Binnengrenzen unbewacht blieben —

diese handgreifliche Wahrheit war dem nassauischen Staatsmanne ganz

entgangen; er sprach wie der Blinde von den Farben, da sein Ländchen gar

keine Grenzzölle besaß.

Dann wiederholte Berstett seine alten Klagen gegen die Binnenmauten und

verteilte unter den Genossen jene gedankenreiche Denkschrift von Nebenius

über die Bundeszölle; bei ruhiger Prüfung mußten jedoch alle die

Unmöglichkeit einer Bundeszollverwaltung zugestehen, und der badische

Minister selbst ließ den Plan seines geistvollen Untergebenen fallen.

Darauf neue wütende Ausfälle Marschalls, so grob und ungeschlacht, daß

Bernstorff beim Schluß der Konferenzen dem Bundesgesandten schrieb: »es

würde unter der Würde unseres höchsten Hofes sein, diesem in keiner

Hinsicht achtungswerten Manne irgendeine gegen seine Person gerichtete

Empfindlichkeit zu äußern«, Goltz möge sich also dem nassauischen Kollegen

gleichgültig fern halten. Nunmehr protestierte auch Fritsch im Namen der

Thüringer wider Preußens Enklavensystem und verlangte, jedem Produzenten

müsse gestattet werden, seine Erzeugnisse überall in Deutschland frei

abzusetzen, jedem Konsumenten, seinen Bedarf auf dem nächsten Wege zu

beziehen. Dazwischen hinein fuhr der Köthener Herzog, dessen anmaßendes

Benehmen Bernstorff nicht grell genug schildern konnte, mit wiederholten

geharnischten Verwahrungen. Er klagte, man lasse ihn alle Lasten des

preußischen Zollwesens tragen, nicht die Vorteile, während es doch

lediglich an ihm lag, auf Preußens Anerbietungen einzugehen und auch der

Vorteile teilhaftig zu werden. Er drohte die auswärtigen Garanten der

Bundesakte anzurufen zum Schutze der »über allem Angriff erhabenen Sache«

des uralten Hauses Anhalt. Schließlich verweigerte er geradezu der

Schlußakte seine Unterschrift, wenn ihm der Bund nicht die »freie

Kommunikation mit Europa« sicherstellte: »so lange die Herzöge von Anhalt

sich in einer drückenden unfreiwilligen Zinsbarkeit gegen einen mächtigen

Nachbarstaat befinden, kann für dieses alte Fürstenhaus keine Bundesakte

und also auch keine Schlußakte existieren.«

Inmitten dieses Gezänks bewahrte Graf Bernstorff vornehme Ruhe und

aufrichtigen Freimut. Er beklagte laut, daß die Bundesakte durch ihre

allgemeinen Versprechungen unerfüllbare Erwartungen geweckt habe. Fest und

stolz wies der preußische Minister jede ehrenrührige Zumutung zurück: von

der Aufhebung des neuen Gesetzes könne gar nicht die Rede sein. Zugleich

wiederholte er unermüdlich in immer neuen Umschreibungen die in der

Staatszeitung veröffentlichten Gedanken. Es sei »unmöglich, eine solche

Einigung anders als durch allmähliche Vorbereitung und die mühsamste

Ausgleichung streitender Interessen bewirkt zu sehen«. Nur Verträge

zwischen den Einzelstaaten könnten dem wirtschaftlichen Elend steuern.

»Geschieht dieses im Süden wie im Norden von Deutschland, und werden diese

Versuche unter der Mitwirkung und Pflege des Bundes gemacht, so läßt es

sich wohl denken, daß man auf diesem freilich langsamen, aber vielleicht

einzig möglichen Wege dahin gelangen werde, die jetzt bestehenden

Scheidewände aus dem Wege zu räumen und in Beziehung auf Handel und

Verkehr diejenige Einheit der Gesetzgebung und Verwaltung hervorzubringen,

welche ein Verein nebeneinander bestehender freier und besonderer Staaten,

wie ihn der Deutsche Bund bildet, irgend zulassen kann.« Auf die

Schmähungen des Kötheners bemerkte er trocken, daß in Dresden bereits seit

mehreren Monaten eine Konferenz der Elbuferstaaten tage; dort allein sei

der Ort, die Frage der freien Elbschiffahrt zum Austrage zu bringen.

Wahrlich, ein historischer Augenblick! Der große Kampf zweier

Jahrhunderte, der alte unversöhnliche Gegensatz österreichischer und

preußisch-deutscher Politik erneuerte sich in diesen unscheinbaren

Händeln, noch ohne daß die Kämpfer den tiefen Sinn des Streites begriffen

… Die ganze Zukunft deutscher Politik hing daran, daß Preußens verständige

Redlichkeit triumphierte über dies Bündnis der Unklarheit und der Lüge.

Und Preußen siegte.

Da die Gegner nur in ihrem Hasse, nicht in irgendeinem positiven Gedanken

übereinstimmten, so errang Bernstorff bereits am 10. Februar einen

durchschlagenden Erfolg in dem handelspolitischen Ausschusse der

Konferenz; er bewog den Ausschuß, seine Anträge auf einige »mehr

vorbereitende als entscheidende, keinen künftigen bundesförderlichen

Beschlüssen vorgreifende Bestimmungen zu beschränken«. Der Ausschuß

beantragte demnach lediglich, daß der Bundestag, dem Artikel 19 gemäß, die

Beförderung des Handels als einen der Hauptgegenstände seiner Tätigkeit

ansehen solle. Nur über die Freiheit des Getreidehandels, welche Preußen

schon vor drei Jahren in Frankfurt befürwortet hatte, schienen jetzt alle

Teile endlich einig, und der Ausschuß schlug vor, die Frage durch

schleunige Vereinbarung zu erledigen. Als diese Anträge am 4. März in der

Konferenz zur Verlesung kamen, da brach, sobald der Name des Bundestags

erklang, einer der Anwesenden in lautes Lachen aus, und die ganze

Versammlung stimmte fröhlich ein. Und diese Staatsmänner, die ihr Urteil

über die Leistungsfähigkeit des Bundestages so unzweideutig bekundeten,

hatten sich soeben noch vermessen, das preußische Zollgesetz durch einen

Bundesbeschluß aufzuheben! Die Anträge des Ausschusses wurden angenommen,

und um auch den widerspenstigen Köthener zu gewinnen, fügte man noch ein

Separatprotokoll hinzu, kraft dessen die beteiligten Staaten sich

verpflichteten, die Beschlüsse des Wiener Kongresses über die

Flußschiffahrt unverbrüchlich zu halten, die Verhandlungen deshalb tätig

zu betreiben.

Über die Freiheit des Getreidehandels setzte man ebenfalls ein besonderes

Protokoll auf, aber Metternich vereitelte schließlich auch diesen einzigen

heilsamen Plan, in dem sich alle Parteien zusammenfanden. Er schob die

Entscheidung immer wieder hinaus, und als die Konferenz endlich zum

Beschlusse schreiten wollte, da war Kaiser Franz, zum lebhaften Bedauern

seines Ministers, bereits nach Prag abgereist. Arglos meldete Bernstorff

einige Tage später, die Erwiderung Sr. Majestät sei noch immer nicht

eingetroffen. Die Konferenz mußte auseinandergehen, ohne das Protokoll

abzuschließen. Erst gegen Mitte Juni lief die österreichische Antwort beim

Bundestage ein. Der gute Kaiser, der sich gegen F. List so väterlich über

das Wohl des deutschen Vaterlandes geäußert hatte, meinte jetzt trocken:

das Wiener Protokoll »sei eigentlich nur bestimmt, die Veranlassung zur

weiteren Entwickelung der darin ausgesprochenen Grundsätze zu geben«; man

brauche also nicht förmlich darüber abzustimmen, sondern solle nur

sogleich die vorbehaltene Beratung am Bundestage beginnen. Dies geschah

denn auch. In einem salbungsvollen Präsidialvortrage feierte Buol(41) die

Reize des freien Getreidehandels; seine Worte waren aber so allgemein

gehalten, daß selbst der harmlose Goltz sofort bemerkte, Österreich hege

Hintergedanken. Darauf beriet der Bundestag mit gewohnter Emsigkeit

weiter, und nach einem Vierteljahr (5. Oktober) beschloß er, zunächst

Nachrichten über den Stand der Gesetzgebung in den Einzelstaaten

einzuholen. Der freie Getreidehandel verschwand in jenem geheimnisvollen

Schlunde, in dessen Tiefen die ewig unvollendeten Bundesbeschlüsse

gebettet lagen. Das waren Österreichs Liebesdienste zum Besten der

deutschen Verkehrsfreiheit. —

Der Verlauf der Konferenzen selbst bestätigte durchweg, was Bernstorff

vorhergesagt: daß ein Bund ohne politische Einheit keine gemeinsame

Handelspolitik treiben könne. Angesichts dieser Erfahrungen begannen

einige der süddeutschen Staatsmänner sich doch endlich mit den Ratschlägen

Bernstorffs zu befreunden. Eingepreßt zwischen den Mautlinien Frankreichs,

Österreichs, Preußens, vermochte die Volkswirtschaft des Oberlandes kaum

mehr zu atmen, zumal da noch keiner der süddeutschen Staaten, außer

Bayern, ein geordnetes Zollwesen besaß. Die Frage ließ sich nicht mehr

abweisen, ob man nicht zunächst versuchen solle, diese zerstückelten

Gebiete in einem handelspolitischen Sonderbunde zu vereinigen, also genau

dasselbe zu tun, was man soeben dem preußischen Staate als

Bundesfriedensbruch vorgeworfen hatte. Den ersten Anstoß zu solchen Plänen

gab der wackere du Thil; noch späterhin pflegte der Darmstädter Hof sich

dieses Verdienstes gern zu rühmen. Aber erst durch Berstetts rührige

Tätigkeit gewann der Gedanke Leben. Der Badener hegte, wie du Thil, die

ehrliche Hoffnung, daß aus diesem Sonderbunde »nach und nach ein Ganzes«

hervorgehen werde; indes dachte er auch an Retorsionen gegen die

preußischen Zölle und gab eine kurz abweisende Antwort, als Bernstorff ihm

versicherte, mit einem süddeutschen Zollverein werde Preußen gern

Handelsverträge abschließen. Auch Marschall ließ sich auf den Plan nur

ein, weil er erwartete, daß Süddeutschland nunmehr mit vereinter Kraft den

Zollkrieg gegen Preußen eröffnen werde. Württemberg endlich spielte mit

Triasplänen und hoffte, den politischen Bund des konstitutionellen »reinen

Deutschlands« aus dem Handelsverein hervorgehen zu sehen — ein Gedanke,

der weder in München noch in Darmstadt Anklang fand.

Bei solcher Verschiedenheit der politischen Absichten konnte Berstett nach

langwierigen vertraulichen Beratungen nur einen bescheidenen Erfolg

erreichen. Am 19. Mai verpflichteten sich die beiden süddeutschen

Königreiche, Baden, Darmstadt, Nassau und die thüringischen Staaten, noch

im Laufe des Jahres Bevollmächtigte nach Darmstadt zu senden, welche dort

auf Grund einer unverbindlichen Punktation über die Bildung eines

süddeutschen Zollvereins verhandeln sollten. Mehr wollte der vorsichtige

Zentner, der sein bayrisches Zollgesetz behüten mußte, schlechterdings

nicht versprechen. Immerhin war jetzt doch ein Weg betreten, der aus dem

Elend der Binnenmauten vielleicht hinausführen konnte. Die liberale Presse

begrüßte dankbar die patriotische Tat ihrer Lieblinge. Der allzeit

vertrauensvolle List sah das Ideal der deutschen Zolleinheit bereits

nahezu verwirklicht, und als er bald darauf nach Frankfurt kam, fand er

seinen Gönner Wangenheim(42) in einem Rausche des Entzückens: so trug das

reine Deutschland der gesamten Nation doch endlich die Fackel voran!

Minder hoffnungsvoll, aber durchaus wohlwollend beurteilte Bernstorff den

Entschluß der süddeutschen Höfe. Er versicherte Berstett seiner

Zustimmung; denn gelang es den Mittelstaaten, ihr zerrüttetes

Verkehrsleben aus eigener Kraft zu ordnen, so blieb für die Zukunft eine

Verständigung mit Preußen möglich. Seinem König schrieb er: trotz manchen

feindseligen politischen und staatswirtschaftlichen Hintergedanken bestehe

für Preußen kein Grund, das Unternehmen zu mißbilligen, zumal da das

Gelingen noch sehr fraglich scheine.

Der Versuch, das preußische Zollgesetz durch ein Machtgebot des Bundes zu

vernichten, war gescheitert. Doch unterdessen führte der Köthener Herzog

seinen Schmuggelkrieg wider die preußischen Mauten wohlgemut weiter und

hemmte dadurch zugleich die Verhandlungen über die Elbschiffahrt. Wie oft

hatten einst die Fremden gespottet über die *furiosa dementia*(43) der

Deutschen, die sich ihre herrlichen Ströme durch ihre Zölle selber

versperrten! Erst seit Frankreich das linke Rheinufer an sich riß, ward

dies sprichwörtliche Leiden Deutschlands etwas gelindert. Im Jahre 1804

wurde statt der alten drückenden Rheinzölle das Rheinoktroi eingeführt,

das im wesentlichen nur bestimmt war, die Kosten der Strombauten und der

Leinpfade(44) zu decken, und diese neue Ordnung bewährte sich so gut, daß

der Wiener Kongreß sie auch für die anderen konventionellen Ströme

Deutschlands als Regel vorschrieb. Seitdem war die Weserschiffahrt in der

Tat frei geworden: nach einem langen Streite mit Bremen ließ sich

Oldenburg durch die Vermittlung des Bundestages bewegen, auf den

widerrechtlichen Elsflether Zoll endlich zu verzichten (August 1819).

Schwieriger lagen die Verhältnisse zwischen den zehn Uferstaaten der Elbe.

Die von W. Humboldt redigierten Artikel 108–116 der Wiener Kongreßakte

stellten den Grundsatz auf, daß die Schiffahrt auf den konventionellen

Strömen frei, das will sagen: niemandem verwehrt sein sollte, und

verpflichteten die Uferstaaten, binnen sechs Monaten Verhandlungen

einzuleiten, damit die Schiffahrtsabgaben gleichmäßig und unabänderlich,

ungefähr dem Betrage des Rheinoktrois entsprechend, festgesetzt würden.

Offenbar vermochten diese wohltätigen Verheißungen nur dann ins Leben zu

treten, wenn die Erhebung der Schiffahrtsabgaben, wie der Artikel 115

ausdrücklich vorschrieb, von dem Zollwesen der Uferstaaten durchaus

getrennt blieb und alle Beteiligten durch eine strenge Uferpolizei

verhinderten, daß die freie Schiffahrt zum Schmuggel in die Nachbarlande

mißbraucht würde. Nur unter dieser Bedingung konnte Preußen, das jene

Artikel der Kongreßakte als sein eigenes Werk betrachtete, seine Hand zu

ihrer Ausführung bieten; wie durfte man — so fragte späterhin eine

preußische Staatsschrift — einem mächtigen Staate zumuten, »in seinem

Herzen einen Wurm zu dulden, der seine innere Lebenswurzel annagt?« Nur

wenn Anhalt, das von der Provinz Sachsen rings umschlossen war, dem

preußischen Zollsysteme beitrat, konnte die verheißene Freiheit der

Elbschiffahrt und der rechtmäßige Ertrag der preußischen Einfuhrzölle

zugleich gesichert werden. Seit der alte Dessauer einst die sämtlichen

Landgüter seiner Ritterschaft aufgekauft, hatten sich Landbau und

Forstwirtschaft in den anhaltischen Ländchen unter der sorgsamen Pflege

ihrer Fürsten glücklich entwickelt; alle seine natürlichen Interessen

verwiesen dies blühende Gartenland, das der Industrie noch gänzlich

entbehrte, auf den freien Verkehr mit den benachbarten gewerbereichen

Bezirken Preußens. Was der Vereinbarung im Wege stand, war allein der

tolle Souveränitätsdünkel des Herzogs von Köthen und die weiter blickende

Feindseligkeit seines Ratgebers Adam Müller. Die

»Anschließungsinsinuationen« des Berliner Kabinetts wies der Herzog empört

zurück: ob man denn nicht einsehe, so fragte er einmal, »wie schon die

bloße Unnatur eines solchen Verhältnisses, die Unterordnung eines

souveränen Fürsten unter die Zolladministration eines benachbarten

Staates, dem Bestande eines freundschaftlichen Verhältnisses mit der

Regierung desselben durchaus ungünstig sei!«

Da mit Vernunftgründen bei diesem Hofe nichts auszurichten war, so

begnügte sich Preußen vorläufig, sein Enklavensystem gegen Anhalt aufrecht

zu halten. Alle zu Lande nach Anhalt eingehenden Waren wurden dem

preußischen Eingangszolle unterworfen. Nur den Elbschiffern erlaubte man

Sicherheit zu stellen für die Zahlung der preußischen Abgaben und

erstattete ihnen den Betrag zurück, falls der Verbleib der eingeführten

Waren in Anhalt nachgewiesen wurde.

Schamloser Unterschleif war die Folge dieser Erleichterung. Der

anhaltische Schleichhandel wuchs von Monat zu Monat, und mit Ungeduld

erwarteten die preußischen Finanzmänner die vertragsmäßige Regelung dieser

leidigen Zustände, als endlich im Juni 1819 — viertehalb Jahre nach dem

Zeitpunkt, welchen der Wiener Kongreß vorgeschrieben — die

Elbschiffahrtskonferenz in Dresden eröffnet wurde. Dort sprachen Hamburg

und Österreich eifrig für die Befreiung des Flusses, die ihnen freilich

nur Vorteil bringen konnte, da die Hansestadt gar keine Schiffahrtsabgaben

erhob und die hohen böhmischen Elbzölle auf der wenig befahrenen obersten

Stromstrecke nur geringen Ertrag brachten. Dänemark hingegen, Mecklenburg,

Anhalt zeigten sich schwierig. Am hartnäckigsten aber verteidigte Hannover

seinen Besitzstand; denn das welfische Königreich überließ die Sorge wie

die Kosten für das Fahrwasser der Niederelbe großmütig dem Hamburger

Senate und erhob dafür in Brunshausen, nahe bei Stade, einige Meilen

oberhalb der Mündung, seinerseits einen hohen Zoll von allen eingehenden

Seeschiffen. Sein Bevollmächtigter verwahrte sich feierlich gegen jeden

Versuch, dies Kleinod der Welfenkrone anzutasten: das sei ein Seezoll, der

mit der Elbschiffahrt nichts zu schaffen habe, und nimmermehr könne die

Absicht der Wiener Verheißungen dahin gehen, »die Basis alles

volkstümlichen Glücks, den Rechtszustand zu erschüttern«. Kein Zureden

half; die Konferenz mußte den Stader Zoll ganz aus dem Spiele lassen und

nur den Stromverkehr oberhalb Hamburgs zu erleichtern suchen. Nach

zweijährigen Verhandlungen, die den preußischen Bevollmächtigen oft der

Verzweiflung nahe brachten, kam endlich am 23. Juli 1821 die

Elbschiffahrtsakte zustande, ein dürftiger Vergleich, der in Form und

Inhalt die Spuren mühseliger Kämpfe verriet; immerhin wurden die

bestehenden Schiffahrtsabgaben doch etwas herabgesetzt, und der Verkehr

auf dem Strome begann sich bald zu heben.

Die preußische Regierung behauptete während dieses unleidlichen Gezänks

durchweg eine versöhnliche Haltung. Sie gab für den Elbverkehr ihre

Durchfuhrzölle auf, die einen so wesentlichen Bestandteil ihrer

Handelspolitik bildeten, und war bereit, die Schiffahrtsabgaben noch

weiter herabzusetzen als die kleinen Nachbarn zugestehen wollten; aber sie

erklärte auch von vornherein, daß sie eine Schmugglerherberge im Innern

ihres Staates nicht dulden werde und darum die Elbschiffahrtsakte nur

unterzeichnen könne, wenn Anhalt sich ihrem Zollwesen anschließe. Ihr

Bevollmächtigter fügte warnend hinzu: das eigene Interesse der kleinen

Regierungen gebiete ihnen, das Zollsystem des großen Nachbarstaates zu

unterstützen, »weil dadurch die zu ihren Gunsten bestehende Zerstückelung

Deutschlands in ihren nachteiligen Folgen gemildert werden würde«. Wie

flammte der kleine Köthener Herr auf, als er diese unerhörte Äußerung

preußischen Übermuts erfuhr und gleichzeitig Bernstorff in einem neuen

Mahnschreiben an die Köthener Regierung offen aussprach: »die

norddeutschen Staaten haben den Schutz für ihre Existenz, ihre Wohlfahrt

und Selbständigkeit und ihre gemeinnützigen Anstalten von Preußen zu

erwarten«. Der Herzog, der gerade mit seinem königlichen Schwager zugleich

in Karlsbad verweilte, berichtete sofort alles an Marschall. »Ich

schmeichle mir, so schrieb er, daß alle Gutgesinnten auf meiner Seite

stehen und nicht zugeben, daß es Preußen erlaubt wird, sich alles zu

erlauben. Ob einem Kabinett, das durch einen solchen Mann repräsentiert

ist, zu trauen ist, lasse ich dahingestellt.« Dann fuhr er höhnisch fort:

»das Spaßhafteste ist, daß der König mit uns ebenso freundlich als sonst

ist« — und bat den Nassauer, auch fernerhin auf Wittgenstein(45), »der

ganz im guten Geiste ist«, wirken zu lassen, damit die Partei, welche das

Zollgesetz halte, zu Falle komme. Im gleichen Tone antwortete Marschall:

»Man hat zwar bisher ähnliche Phrasen in dem Munde deutscher Revolutionäre

gehört, nicht aber in dem eines Repräsentanten eines deutschen Königs.

Wenn Preußen das nördliche Deutschland und ganz Deutschland schützt, so

schützt umgekehrt das nördliche Deutschland und ganz Deutschland Preußen.

Rechte und Verbindlichkeiten sind durchaus wechselseitig. Wer das

Gegenteil behauptet, verletzt die erste und Hauptgrundlage des Bundes und

bewegt sich außerhalb des Bundes. Namentlich hat der mächtigste der

deutschen Bundesstaaten, sowohl im Bunde als in Europa, bei jeder

Gelegenheit den entgegengesetzten Grundsatz laut ausgesprochen und bei

jeder Veranlassung geltend gemacht.«

Dieser mächtigste der Bundesstaaten trieb unterdessen sein doppeltes Spiel

weiter. Metternich, der ebenfalls in Karlsbad anwesend war, hielt zwar,

auf Preußens Wunsch, einige Unterredungen mit dem Herzog, angeblich, um

den Streit beizulegen. Aber zur nämlichen Zeit reichte die Köthener

Regierung eine Klage beim Bundestage ein und forderte die Herausgabe eines

dem Köthener Kaufmann Friedheim gehörigen Elbschiffes, das beim

preußischen Zollamte Mühlberg an der Kette lag, weil der Schiffer für den

Betrag der preußischen Zölle keine Sicherheit stellen wollte. Nachher

ergab sich — der österreichische Bevollmächtigte Münch in Dresden mußte es

selber dem preußischen Gesandten [Jordan] eingestehen — daß Adam Müller

den Friedheim zu seiner Weigerung aufgestiftet hatte, um den Streit vor

den Bundestag zu bringen.

Da Preußen unerschütterlich blieb, so bequemten sich die drei anhaltischen

Herzöge schließlich doch zu einem Zugeständnis und versprachen auf der

Dresdener Konferenz feierlich »zu einem Vereine mit Preußen wegen

Sicherstellung seiner Landesabgaben auf möglichst ausführbare Weise die

Hand zu bieten«. Auf dies Fürstenwort vertrauend, hielt König Friedrich

Wilhelm den Hader nunmehr für abgetan; er ratifizierte die Akte, ließ

jenes unglückliche Köthener Schiff freigeben, also daß die Klage am

Bundestage ihren Gegenstand verlor, und Bernstorff lud die anhaltischen

Höfe nochmals ein, in Berlin wegen der Bedingungen des Zollanschlusses zu

verhandeln. Aber Monate vergingen, und kein anhaltischer Bevollmächtigter

erschien. Dem unaufhaltsamen Köthener war es gelungen, seine wohlmeinenden

Vettern von Dessau und Bernburg(46), die ihr Wort halten wollten, wieder

umzustimmen; sie hatten ihm versprechen müssen, nicht ohne ihn dem

preußischen Zollsystem beizutreten, und er war inzwischen mit seinem Adam

Müller über einen neuen Betrug einig geworden.

Da die Elbschiffahrtsakte im März 1822 in Kraft treten sollte, so

entschloß sich Minister Klewiz im Januar, das Enklavensystem gegen Anhalt

vorläufig aufzuheben, was die Finanzpartei in Berlin schon längst

gefordert, Eichhorn aber, aus Wohlwollen gegen das Nachbarland, bisher

verhindert hatte. Man umringte demnach die drei Herzogtümer mit

preußischen Zollstellen; der Elbverkehr dagegen ward, gemäß der Akte,

freigegeben und Preußen begnügte sich, die nach Anhalt bestimmten Schiffe

einer Durchsuchung zu unterwerfen. Eben auf diese Vertragstreue Preußens

hatte Adam Müller seinen sauberen Plan berechnet. Die Durchsuchung der

Elbschiffe wurde natürlich zu leerem Scheine, sobald man anhaltischerseits

unredlich verfuhr. Nun taten sich sofort mehrere große englische

Exportfirmen mit Köthener Kaufleuten zusammen, um den Schleichhandel unter

dem Schutze des Herzogs in großem Stile zu pflegen. Das gesamte Ländchen

ward ein Schwärzerwirtshaus, ein Stelldichein für die Gauner und

Spitzbuben des deutschen Nordens. Die große Mehrzahl der treuen Köthener

segnete dankbar den Landesherrn, der ihnen billige Waren und reichlichen

Verdienst beim schmutzigen Handel verschaffte. Wunderbar, wie sich die

Verzehrungskraft dieses glücklichen Völkchens mit einem Male hob, als wäre

ein Goldregen über das Land gekommen. Nicht lange, und der anhaltische

Konsum von ausländischen Waren verhielt sich zu dem preußischen wie

64 : 1000, der von baumwollenen Waren, die in Preußen hoch verzollt

wurden, wie 165 : 1000, die Bevölkerung der beiden Lande stand wie

9 : 1000. Für die Drogen dagegen, welche das preußische Gesetz mit einem

niedrigen Zoll belegte, zeigten die Anhalter geringere Neigung; hier

stellte sich das Verhältnis nur wie 13 : 1000. Und bei dieser

übernatürlichen Konsumtion gingen die herzoglichen Zollbeamten dem Volke

mit gutem Beispiel voran: der Zollinspektor Klickermann in Dessau bezog,

wie Preußen aus den Listen seiner Elbzollämter nachwies, in dem einen

Jahre 1825 für seinen Hausbedarf zollfrei auf dem Strome: 53 Oxhoft Wein,

4 Oxhoft Rum, 98 Säcke und 1 Faß Kaffee, 13 Säcke Pigment und Pfeffer,

insgesamt an 1000 Zentner. Mehr denn eine halbe Million Taler im Jahre

wurden durch den anhaltischen Schleichhandel den preußischen Kassen

vorenthalten; der Zollertrag in den Provinzen Brandenburg und Sachsen

stieg nachher, als Anhalt endlich sich dem preußischen System unterworfen

hatte, bald von 3,135 auf 4,128 Millionen.

Der Besitz einer souveränen Krone ohne Macht entsittlicht auf die Dauer

ihren Träger. Wie gründlich mußte das Rechtsgefühl der kleinen Höfe, seit

sie keinen Richter mehr über sich anerkannten, verwüstet sein, wenn dies

rechtschaffene askanische Haus, das von jeher einer wohlverdienten

allgemeinen Achtung genoß und so viele seiner tapferen Söhne in die Reihen

des preußischen Heeres gesendet hatte, sich jetzt unbedenklich

erdreistete, die Gesetzgebung seines alten treuen Beschützers durch groben

Unfug zu untergraben! Ein Unglück, daß der ehrwürdige Senior des

anhaltischen Gesamthauses, der seinem Ländchen unvergeßliche Leopold

Friedrich Franz von Dessau vor kurzem(47) gestorben war; er würde den

zweifachen Vertragsbruch schwerlich geduldet haben, denn Anhalt hatte sich

auf dem Wiener Kongresse zur Unterdrückung des Schleichhandels

verpflichtet und nachher in Dresden feierlich eine Verständigung mit

Preußen versprochen.

Um dieser letzteren Verpflichtung scheinbar zu genügen, sendete Herzog

Ferdinand endlich im Januar 1822 seinen Hofmarschall Sternegg nach Berlin,

befahl ihm, allein mit Hardenberg zu verhandeln; mit Bernstorff zu

sprechen, sei unter der Würde des Kötheners. Der Staatskanzler aber zwang

den Abgesandten kurzweg, sich an das Auswärtige Amt zu wenden, und dort

stellte sich heraus, daß Sternegg durchaus keine Anerbietungen wegen des

Zollanschlusses zu bringen, sondern lediglich eine Entschädigungsforderung

zu überreichen hatte. Der Schaden Köthens betrug, nach dem billigen

Maßstabe der Kopfzahl angeschlagen, etwa 40 000 Taler für drei Jahre. Der

Herzog berechnete das Zehnfache und zeigte sich hoch erstaunt, da Preußen

den Köthener Schmuggel in Gegenrechnung stellte. Nach langen, gereizten

Erörterungen rückten die Herzöge schließlich mit dem Vorschlage heraus:

Preußen möge dem enklavierten Anhalt durch einen Gebietsaustausch auf

ewige Zeiten freien Verkehr mit Sachsen verschaffen, dann seien die drei

Höfe bereit, sich versuchsweise auf einige Jahre dem preußischen

Zollsystem anzuschließen. Sofort wies Bernstorff die »unangemessene«

Zumutung scharf zurück, der Unterhändler mußte abziehen, und Anhalt blieb

mit preußischen Zollinien umgeben. Aber der Schleichhandel blühte fröhlich

fort, die Grenzwache Preußens war machtlos gegen den bösen Willen der

herzoglichen Behörden. Obwohl der Berliner Hof über Adam Müllers Ränke

genau unterrichtet war, so wollte er doch schlechterdings nicht glauben,

daß Fürst Metternich das Treiben seines Generalkonsuls billige. Jahrelang

ertrug der preußische Adler langmütig die Bisse der anhaltischen Maus,

immer in der Hoffnung, daß die drei Herzöge endlich noch ihr Wort einlösen

würden.

Und in diesem Streite, der alle Selbstsucht, allen Dünkel, alle Torheit

der Kleinstaaterei an den Tag brachte, stand die deutsche Presse wie ein

Mann zu den anhaltischen Schmugglern. Der Schmerzensschrei des freien

Kötheners war das Wiegenlied der deutschen Handelseinheit, die erst nach

zwei Menschenaltern auf demselben Elbstrome unter den Weherufen des freien

Hamburgers ihr letztes Ziel erreichen sollte. Mit einer Verblendung

ohnegleichen täuschte sich die Bevölkerung der kleinen Staaten, bei jeder

Wendung dieses wirrenreichen Kampfes, regelmäßig über ihr eigenes und des

Vaterlandes Wohl, um jedesmal, sobald der gefürchtete Anschluß an Preußen

endlich vollzogen war, die Notwendigkeit der Änderung nachträglich dankbar

anzuerkennen. Ebenso regelmäßig verdeckte der Partikularismus seine

Selbstsucht hinter dem schönen Worte der Freiheit; bald nahm er die

Freiheit des Handels, bald das freie Selbstbestimmungsrecht der deutschen

Ströme, bald auch beides zugleich zum Vorwand, und jedesmal ließ sich die

vom Liberalismus beherrschte öffentliche Meinung durch solche hohle

Kraftworte verführen.

Die unausrottbaren Vorurteile wider das preußische Zollgesetz wirkten

zusammen mit jener gedankenlosen Gemütlichkeit, die es unbesehen für

unedel hält, bei einem Kampfe zwischen Macht und Ohnmacht die Partei des

Stärkeren zu ergreifen. Und dazu der juristische Formalismus unserer

politischen Bildung, der gar nicht ahnte, daß im Staatenverkehre das

formelle Recht nichtig ist, wenn es nicht durch die lebendige Macht

getragen wird. War denn Köthen nicht ebenso souverän wie Preußen? Wie

durfte man dieser souveränen Macht einen Zollanschluß zumuten, der ihr

freilich nur Segen bringen konnte und sich aus ihrer geographischen Lage

mit unabwendbarer Notwendigkeit ergab, aber ihrem freien

Selbstbestimmungsrechte widersprach? Und wenn es ihr beliebte, die

Freiheit der Elbe zur boshaften Schädigung des Nachbarlandes zu gebrauchen

— in welchem Artikel der Bundesakte war dies denn verboten? Daß Anhalt

sich durch die Wiener Verträge zur Beseitigung des Schleichhandels

verbunden hatte, überging man mit Stillschweigen. Bignon(48), der alte

Anwalt der deutschen Kleinstaaten, trat ebenfalls auf den Kampfplatz mit

einem offenen Briefe über den preußisch-anhaltischen Streit. Er beklagte

schmerzlich, daß Frankreich nicht mehr wie sonst vom Niederrhein her des

Richteramtes über Deutschland warten könne; aber »Frankreich ist von der

Natur bestimmt, immer zu herrschen, und wenn es das Szepter der Macht

verloren hat, so hat es doch das Szepter der öffentlichen Meinung

bewahrt«. Vor dem Szepterträger der öffentlichen Meinung fand Preußen, wie

billig, keine Gnade. Auf diesem Wege der Usurpationen, rief Bignon, ist

das Haus der Capetinger einst schrittweis dahin gelangt, die großen

Vasallen Frankreichs zu vernichten. Treuherzig sprach der deutsche

Liberale die Warnung des Bonapartisten nach.

Auch die Mehrheit am Bundestage kam der Klage des Köthener Hofes, die

selbst nach der Freigebung jenes Elbschiffes nicht zurückgezogen wurde,

bereitwillig entgegen. Umsonst verwahrte sich König Friedrich Wilhelm, als

er im Sommer 1821 durch Frankfurt kam, mit scharfen Worten wider den

Vorwurf, daß er Anhalt mediatisieren wolle. Die kleinen Höfe ließen sichs

nicht ausreden: Preußen wünsche, wie Berstett sich ausdrückte, »seine

geographische Dünnleibigkeit auf Kosten einiger Kleineren zu arrondieren«.

Der neu ernannte badische Bundesgesandte Blittersdorff(49) und die

Klügeren seiner Genossen wußten wohl, wie wenig »bei dem bekannten

Charakter des Herzogs oder vielmehr der Frau Herzogin« auf ein

verständiges Abkommen zu rechnen sei; doch sie meinten, »dies sei die

Gelegenheit für den Bundestag, seine Dauer und Lebenskraft zu erproben«.

Es galt, Preußen zu demütigen vor einem ohnmächtigen Nachbarn; es galt,

der norddeutschen Großmacht zu beweisen, daß sie, nach Marschalls Worten,

ebenso sehr durch Köthen geschützt werde, wie Köthen durch Preußen. Von

den größeren Bundesstaaten zeigte allein Bayern ein Verständnis für die

Machtverhältnisse; nachdem die Münchener Regierung soeben selber die

Schwierigkeiten der Einführung eines neuen Zollsystems kennen gelernt

hatte, meinte sie doch, daß ein kleiner Unterschied bestehe zwischen einem

Reiche und einer Enklave. Die anderen beurteilten die Frage nach den

Gesichtspunkten des Zivilprozesses, und da die Rechtsfrage allerdings

zweifelhaft lag, so entspann sich am Bundestage eine grimmige Fehde, die

durch viele Jahre hingeschleppt, den liberalen Zeitungen immer wieder den

willkommenen Anlaß bot, Preußen als den Friedensbrecher Deutschlands zu

brandmarken.

Das also war für Preußen das Ergebnis der handelspolitischen Verhandlungen

in Wien und Dresden. Das neue Zollgesetz war gegen den Widerstand fast

aller Bundesstaaten unverändert aufrecht geblieben, auch die Freiheit der

Elbe war notdürftig sicher gestellt, und die alte Ansicht der preußischen

Regierung, daß der Bund für den deutschen Verkehr schlechterdings nichts

zu leisten vermöge, hatte sich abermals bestätigt. Aber ebenso fest stand

auch die Erkenntnis, daß Verhandlungen mit den einzelnen Staaten, bei

ihrer gegenwärtigen Stimmung, vorläufig ganz aussichtslos waren. Welche

unbelehrbare Gehässigkeit war dem Grafen Bernstorff entgegengetreten,

welche anmaßende Sprache hatte er anhören müssen, erst in Wien, dann in

Dresden! Nach so niederschlagenden Erfahrungen faßte man in Berlin den

verständigen Entschluß, fortan keine Einladungen mehr ergehen zu lassen,

sondern gelassen zu warten, bis die Not den kleinen Nachbarn die Augen

öffne. In diesem Sinne erging an sämtliche Gesandten in Deutschland die

gemessene Weisung, sich streng zurückzuhalten und auf alle

handelspolitischen Anfragen lediglich zu antworten: der König habe schon

im Jahre 1818 sich zu Verhandlungen bereit erklärt, er hege noch immer den

Wunsch, andere deutsche Staaten mit seinem Zollsysteme zu verbinden, jetzt

sei es an den Nachbarn, dem guten Willen entgegenzukommen. Eichhorn

begründete diesen Entschluß mit der Erwägung, daß die Eifersucht der

Dynastien durch Einladungen erfahrungsgemäß nur gereizt würde: »Solche

Anträge konnten zugleich als Aufforderungen zur Änderung ihrer inneren

Staatsgesetzgebung und als ihre Selbständigkeit gefährdende Anmutungen

mißdeutet werden.« Gegen das tiefeingewurzelte Mißtrauen der kleinen Höfe

wirkte nur eine Waffe: ruhiger Gleichmut, der die Natur der Dinge für sich

wirken ließ. Was verschlug es auch, wenn die Presse unablässig über

Preußens selbstsüchtige Sonderstellung Wehe rief? Von der öffentlichen

Meinung, die sich noch weit verblendeter zeigte als die Höfe, hatte die

Handelseinheit des Vaterlandes nichts zu erwarten; Preußens bester

Bundesgenosse war die wachsende Finanznot der kleinen Staaten.

Quelle: H. v. Treitschke, Deutsche Geschichte usw. III, 29ff.

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32 Christian Günther Graf v. Bernstorff, geb. 3. April 1769, gest. 28.

März 1835, trat 1818 aus schwedischen Diensten in die preußischen

über und wurde Minister des Auswärtigen. 1832 trat er von seinem

Amte zurück.

33 Karl Wilhelm Freiherr v. Fritsch, geb. 16. Juni 1769, gest. 16.

Oktober 1851, war von 1815–1843 Großh. Sächs. Minister.

34 Ernst III. seit 12. November 1826, Ernst I. von Sachsen-Coburg-Gotha

(gest. 29. Januar 1844).

Die Gründung des Deutschen Zollvereins · 第 12 / 34 题