1. Maaßen und das neue Preußische Zollgesetz.

In dem Sturm und Drang der großen Reformperiode war für die Umgestaltung

des alten preußischen Akzisewesens wenig geschehen; man hatte sich

begnügt, dem flachen Lande mehrere städtische Steuern aufzulegen und in

Altpreußen die Einfuhr fremder Fabrikwaren gegen eine Akzise von 8 1⁄3

Prozent des Wertes zu gestatten. Daneben bestanden in den alten Provinzen

noch 67 verschiedene Tarife, nahezu 3000 Warenklassen umfassend; außerdem

die kursächsische Generalakzise im Herzogtum Sachsen, das schwedische

Zollwesen in Neuvorpommern, in den Rheinlanden endlich seit Aufhebung der

napoleonischen Douanen ein schlechterdings anarchischer Zustand. Und diese

unerträgliche Belästigung des Verkehrs gewährte doch, da eine geordnete

Grenzbewachung noch fehlte, keinen Schutz gegen das Ausland. Auch in dem

chaotischen Geldwesen zeigte sich die Abhängigkeit des verarmten Staates

von den Fremden: in Posen und Pommern mußten 48, in den Provinzen links

von der Elbe 71 fremde Geldsorten amtlich anerkannt und tarifiert werden.

Schon längst bemerkte der König mit Besorgnis, wie schwer der gesetzliche

Sinn des Volkes durch die Fortdauer des überlebten Prohibitivsystems

geschädigt wurde. Seit die bürgerlichen Gewerbe auf dem platten Lande sich

ansiedelten, nahm der Schmuggel einen ungeheuren Aufschwung. Im Jahre 1815

versteuerte jeder Materialwarenladen der alten Provinzen täglich nur zwei

Pfund Kaffee.

Auch die unhaltbaren Verhältnisse an der Ostgrenze mahnten zu rascher Tat.

Sobald Preußen, Polen und Rußland im März 1816 zu Warschau wegen der

Ausführung des Wiener Vertrages vom 3. Mai 1815 zu verhandeln begannen,

stellte sich bald heraus, daß Hardenberg in Wien von dem Fürsten

Czartoryski überlistet worden war. Die scheinbar so harmlosen Bestimmungen

des Vertrags über die freie Durchfuhr und den freien Verkehr mit den

Landeserzeugnissen aller vormals polnischen Landschaften legten dem

preußischen Staate fast nur Pflichten auf, da sein Gebiet das

Durchfuhrland bildete. Um der Abrede buchstäblich zu genügen, hätte

Preußen seine polnischen Provinzen von dem übrigen Staatsgebiete durch

eine Zollinie trennen müssen, während Rußland, dem Vertrage zuwider, seine

alte Zollgrenze, die das polnische Litauen von Warschau abschied,

unverändert ließ und auch Österreich sich keineswegs geneigt zeigte,

seinen polnischen Kronlanden handelspolitische Selbständigkeit

zuzugestehen. Die polnischen Unterhändler sahen in dem Vertrage ein

willkommenes Mittel, um durch die Ansiedlung von Handelsagenten und

Kommissionären ihre nationale Propaganda in Preußens polnische Gebiete

hineinzutragen. Sie erdreisteten sich, der Krone Preußen geradezu die

unbeschränkte Souveränität über Danzig zu bestreiten, und stellten so

übermütige Forderungen, daß der König mit einer entschiedenen Ablehnung

antwortete, als Zar Alexander nach seiner Gewohnheit versuchte, die

Ansprüche der Polen durch einen zärtlichen Freundesbrief zu unterstützen.

Der unerquickliche Verlauf dieser Verhandlungen zwang zu dem Entschlusse,

die polnischen Landschaften den übrigen Provinzen des Ostens völlig

gleichzustellen. Auf der anderen Seite lehrten die Frankfurter

Erfahrungen, daß ein Bundeszollgesetz ganz unmöglich war und Preußen

mithin zunächst im eigenen Hause Ordnung schaffen mußte.

Im Jahre 1816 erfolgten die ersten vorbereitenden Schritte. Das Verbot der

Geldausfuhr ward aufgehoben, das Salzregal in allen Provinzen gleichmäßig

eingeführt; dann sprach die Verordnung vom 11. Juni die Aufhebung der

Wasser-, Binnen- und Provinzialzölle als Grundsatz aus und verhieß die

Einführung eines allgemeinen und einfachen Grenzzollsystems. Zu Anfang des

folgenden Jahres war der Entwurf für das neue Zollgesetz beendigt. Sobald

aber von den reformatorischen Absichten des Entwurfs Einiges ruchbar ward,

erscholl der Notschrei der geängstigten Produzenten weithin durch das

Land. Leidenschaftliche Eingaben der Baumwoll- und Kattunfabrikanten aus

Schlesien und Berlin, die doch allesamt unter der bestehenden Unordnung

schwer litten, bestätigten die alte Wahrheit, daß die Selbstsucht der

Menschen der schlimmste Feind ihres eigenen Interesses ist. Der Lärm ward

so bedrohlich, daß der König für nötig hielt, zunächst eine

Spezialkommission mit der Prüfung dieser Vorstellungen zu beauftragen.

Hier errang die alte friderizianische Schule noch einmal die Oberhand. Der

Vorsitzende, Oberpräsident v. Heydebreck, betrachtete als höchste Aufgabe

der Handelspolitik »das Numeraire dem Lande zu konservieren«; die Mehrheit

beschloß, der Krone die Wiederherstellung des Verbotsystems, wie es bis

zum Jahre 1806 bestanden, anzuraten. Aber zugleich mit diesem Bericht ging

auch ein geharnischtes Minderheitsgutachten ein, verfaßt von Staatsrat

Kunth, dem Erzieher der Gebrüder Humboldt, einem selbstbewußten Vertreter

des altpreußischen Beamtenstolzes, der das gute Recht der Bureaukratie

oftmals gegen die aristokratische Geringschätzung seines Freundes Stein

verteidigte. Mit den Zuständen des Fabrikwesens aus eigener Anschauung

gründlich vertraut, lebte und webte er in den Gedanken der neuen

Volkswirtschaftslehre. »Eigentum und Freiheit, darin liegt alles; es gibt

nichts anderes« — so lautete sein Kernspruch. Als das ärgste Gebrechen der

preußischen Industrie erschien ihm die erstaunlich mangelhafte Bildung der

meisten Fabrikanten, eine schlimme Frucht des Übergewichts der gelehrten

Klassen, welche nur durch den Einfluß des auswärtigen Wettbewerbs

allmählich beseitigt werden konnte; waren doch selbst unter den ersten

Fabrikherren Berlins viele, die kaum notdürftig ihren Namen zu schreiben

vermochten.

Kunths Gutachten fand im Staatsrate fast ungeteilte Zustimmung; es ließ

sich nicht mehr verkennen, daß die Aufhebung der Handelsverbote nur die

notwendige Ergänzung der Reformen von 1808 bildete. Als das Plenum des

Staatsrats am 3. Juli über das Zollgesetz beriet, sprachen die politischen

Gegner Gneisenau und Schuckmann einmütig für die Befreiung des Verkehrs.

Oberpräsident Merckel und Geh. Rat Ferber, ein aus dem sächsischen Dienste

herübergekommener trefflicher Nationalökonom, führten aus, daß dem

Notstande des Gewerbefleißes in Schlesien und Sachsen nur durch die

Freiheit zu begegnen sei; und zuletzt stimmten von 56 Anwesenden nur drei

gegen das Gesetz: Heydebreck, Ladenberg und Geh Rat Beguelin. Am 1. August

genehmigte der König von Karlsbad aus »das Prinzip der freien Einfuhr für

alle Zukunft«. Nun folgten neue peinliche Verhandlungen, da es anfangs

unmöglich schien, die neue Ordnung gleichzeitig in den beiden Hälften des

Staatsgebiets einzuführen. Endlich, am 26. Mai 1818, kam das Zollgesetz

für die gesamte Monarchie zustande.

Sein Verfasser war der Generaldirektor Karl Georg _Maaßen_(1), ein Beamter

von umfassenden Kenntnissen, mit Leib und Seele in den Geschäften lebend,

ein Mann, der hinter kindlich anspruchslosen Umgangsformen den kühnen Mut

des Reformers, eine tiefe und freie Auffassung des sozialen Lebens

verbarg. Aus Cleve gebürtig, hatte er zuerst als preußischer Beamter in

seiner Heimat, dann eine Zeitlang im bergischen Staatsdienste die

Großindustrie des Niederrheins, nachher bei der Potsdamer Regierung die

Volkswirtschaft des Nordostens kennen und also die Theorien Adam

Smiths(2), denen er von frühauf huldigte, durch vielseitige praktische

Erfahrung zu ergänzen gelernt. So ging er auch beim Entwerfen des

Zollgesetzes nicht von einer fertigen Doktrin aus, sondern von drei

Gesichtspunkten der praktischen Staatskunst. Die Aufgabe war: zunächst in

der gesamten Monarchie durch Befreiung des inneren Verkehrs eine lebendige

Gemeinschaft der Interessen zu begründen, sodann dem Staate neue

Einnahmequellen zu eröffnen, endlich dem heimischen Gewerbefleiß einen

mächtigen Schutz gegen die englische Übermacht zu gewähren und ihm doch

den heilsamen Stachel des ausländischen Wettbewerbs nicht gänzlich zu

nehmen. Wo die Wünsche der Industrie den Ansprüchen der Staatskassen

widersprachen, da mußte das Interesse der Finanzen vorgehen; dies gebot

die Bedrängnis des Staatshaushalts.

Die beiden ersten Paragraphen des Gesetzes verkündigten die Freiheit der

Ein-, Aus- und Durchfuhr für den ganzen Umfang des Staates. Damit wurde

die volle Hälfte des nichtösterreichischen Deutschlands zu einem freien

Marktgebiete vereinigt, zu einer wirtschaftlichen Gemeinschaft, welche,

wenn sie die Probe bestand, sich auch über die andere Hälfte der Nation

erweitern konnte. Denn die schroffsten Gegensätze unseres vielgestaltigen

sozialen Lebens lagen innerhalb der preußischen Grenzen. War es möglich,

Posen und das Rheinland ohne Schädigung ihrer wirtschaftlichen Eigenart

derselben wirtschaftlichen Gesetzgebung zu unterwerfen, so war schon

erwiesen, daß diese Gesetze mit einigen Änderungen auch für Baden und

Hannover genügen mußten. Preußen hatte sich — so sagte Maaßen oftmals —

genau die nämlichen Fragen vorzulegen wie alle die anderen deutschen

Staaten, welche ernstlich nach Zolleinheit verlangten, und konnte, wegen

der Mannigfaltigkeit seiner wirtschaftlichen Interessen, leichter als jene

die richtige Antwort finden. Aber die Ausführung des Gedankens, die

Verlegung der Zölle an die Grenzen des Staates war in Preußen schwieriger

als in irgendeinem anderen Reiche; sie erschien zuerst vielen ganz

unausführbar. Man sollte eine Zollinie von 1073 Meilen bewachen, je eine

Grenzmeile auf kaum fünf Geviertmeilen des Staatsgebiets, und zwar unter

den denkbar ungünstigsten Verhältnissen, da die kleinen deutschen Staaten,

die mit dem preußischen Gebiete im Gemenge lagen, zumeist noch kein

geordnetes Zollwesen besaßen, ja sogar den Schmuggel grundsätzlich

begünstigten. Solche Bedrängnis veranlaßte die preußischen Finanzmänner

zur Aufstellung eines einfachen übersichtlichen Tarifs, der die Waren in

wenige große Klassen einordnete. Eine umfängliche, verwickelte Zollrolle,

wie sie in England oder Frankreich bestand, erforderte ein zahlreiches

Beamtenpersonal, das in Preußen den Ertrag der Zölle verschlungen hätte.

Durch denselben Grund wurde Maaßen bewogen, die Erhebung der Zölle nach

dem Gewichte der Waren vorzuschlagen, während in allen anderen Staaten das

von der herrschenden Theorie allein gebilligte System der Wertzölle galt.

Die Abstufung der Zölle nach dem Werte würde die Kosten der Zollverwaltung

unverhältnismäßig erhöht haben; zudem lag in der hohen Besteuerung

kostbarer Waren eine starke Versuchung zum Schmuggelhandel, welche ein

Staat von so schwer zu bewachenden Grenzen nicht ertragen konnte.

Auch in der großen Prinzipienfrage der Handelspolitik gab die Rücksicht

auf die Finanzen den Ausschlag. Der Staat hatte die Wahl zwischen zwei

Wegen. Man konnte entweder nach Englands und Frankreichs Beispiel

Prohibitivzölle einführen, um diese sodann als Unterhandlungsmittel gegen

die Westmächte zu benutzen und also Zug um Zug durch Differentialzölle zur

Erleichterung des Verkehrs zu gelangen; oder man wagte sogleich in Preußen

ein System mäßiger Zölle zu gründen, in der Hoffnung, daß die Natur der

Dinge die großen Nachbarreiche dereinst in dieselbe Bahn drängen werde.

Maaßen fand den Mut, den letzteren Weg zu wählen, vornehmlich, weil der

zweifelhafte Ertrag aus hohen Schutzzöllen dem Bedürfnis der Staatskassen

nicht genügen konnte. Verboten wurde allein die Einfuhr von Salz und

Spielkarten; die Rohstoffe blieben in der Regel abgabenfrei oder einem

ganz niedrigen Zolle unterworfen. Von den Manufakturwaren sollte ein

mäßiger Schutzzoll erhoben werden, nicht über 10 Prozent, ungefähr der

üblichen Schmuggelprämie entsprechend. Die Kolonialwaren dagegen

unterlagen einem ergiebigen Finanzzolle, bis zu 20 Prozent, da Preußen an

seiner leicht zu bewachenden Seegrenze die Mittel besaß, diese Produkte

wirksam zu besteuern.

Dies freieste und reifste staatswirtschaftliche Gesetz des Zeitraums wich

von den herrschenden Vorurteilen so weit ab, daß man im Auslande anfangs

über die gutmütige Schwäche der preußischen Doktrinäre spottete. Den

Staatsmännern der absoluten Monarchie fällt ein undankbares

entsagungsvolles Los. Wie laut preist England heute seinen William

Huskisson(3), *one of the world’s great spirits*; alle gesitteten Völker

bewundern die Freihandelsreden des großen Britten. Der Name Maaßens aber

ist bis zur Stunde in seinem eigenen Vaterlande nur einem engen

Gelehrtenkreise vertraut. _Und doch hat die große Freihandelsbewegung

unseres Jahrhunderts nicht in England, sondern in Preußen ihren ersten

bahnbrechenden Erfolg errungen._ Das wiederhergestellte französische

Königtum hielt in dem Tarife von 1816 die strengen napoleonischen

Prohibitivzölle gegen fremde Fabrikwaren hartnäckig fest. Die Selbstsucht

der Emigranten fügte noch schwere Zölle auf die Erzeugnisse des Landbaues,

namentlich auf Schlachtvieh und Wolle, hinzu. Auch in England war nur ein

Teil des Handelsstandes für die Lehren der Verkehrsfreiheit gewonnen. Noch

stand der Grundherr treu zu den hohen Kornzöllen, der Reeder zu Cromwells

Navigationsakte(4), der Fabrikant zu dem harten Prohibitivsysteme; noch

urteilte die Mehrzahl der Gebildeten wie einst Burke(5) über Adam Smith:

solche abstrakte Theorien sind gut genug für das stille Katheder von

Glasgow(6). Erst das kühne Vorgehen der Berliner Staatsmänner ermutigte

die englischen Freihändler, mit ihrer Meinung herauszurücken. Auf das

»glänzende Beispiel, welches Preußen der Welt gegeben«, berief sich die

freihändlerische Petition der Londoner City, welche Baring im Mai 1820 dem

Parlamente übergab. An Preußen dachte Huskisson, als er seinen berühmten

Satz aufstellte: »Der Handel ist nicht Zweck, er ist das Mittel, Wohlstand

und Behagen unter den Völkern zu verbreiten« und seinem Volke zurief:

»Dies Land kann nicht still stehen, während andere Länder vorschreiten in

Bildung und Gewerbefleiß«.

Den freihändlerischen Ansichten der preußischen Staatsmänner genügte das

neue Gesetz nicht völlig. Man ahnte im Finanzministerium wohl, daß der

weitaus größte Teil des Zollertrags allein von den gangbarsten

Kolonialwaren aufgebracht werden und die Staatskasse von anderen Zöllen

nur geringen Vorteil ziehen würde. Aber man sah auch, daß jedem

Steuersystem durch die Gesinnung der Steuerpflichtigen feste Schranken

gezogen sind; die öffentliche Meinung jener Tage würde der Regierung nie

verziehen haben, wenn sie den Kaffee besteuert, den Tee frei gelassen

hätte. Maaßen verwarf jede einseitige Begünstigung eines Zweiges der

Produktion, er rechnete auf das Ineinandergreifen von Ackerbau, Gewerbe

und Handel und betrachtete die Schutzzölle nur als einen Notbehelf, um die

deutsche Industrie allmählich zu Kräften kommen zu lassen. Schon bei der

ersten Revision des Tarifs im Jahre 1821 tat man einen Schritt weiter im

Sinne des Freihandels, vereinfachte den Tarif und setzte mehrere Zölle

herab. Während das Gesetz von 1818 für die westlichen Provinzen einen

eigenen Tarif mit etwas niedrigeren Sätzen aufgestellt hatte, fiel jetzt

der Unterschied zwischen den Provinzen hinweg; die Zollrolle von 1812

bildete in Form und Einrichtung die Grundlage für alle späteren Tarife des

Zollvereins.

Derweil der Staatsrat diese Reform zum Abschluß brachte, erging sich die

unreife nationalökonomische Bildung der Zeit in widersprechenden Klagen.

Die Massen meinten die Verteuerung des Lebensunterhalts nicht ertragen zu

können, die Fabrikanten sahen »dem englischen Handelsdespotismus« Tür und

Tor geöffnet und bestürmten den Thron abermals mit so verzweifelten

Bittschriften, daß der König, obwohl selbst mit Maaßens Plänen ganz

einverstanden, doch eine nochmalige Prüfung des schon unterschriebenen

Gesetzes befahl. Erst am 1. September 1818 wurde das Zollgesetz

veröffentlicht, erst zu Neujahr 1819 traten die neuen Grenzzollämter in

Tätigkeit. Am 8. Februar 1819 erschien das ergänzende Gesetz über die

Besteuerung des Konsums inländischer Erzeugnisse, wonach nur Wein, Bier,

Branntwein und Tabaksblätter einer Steuer unterlagen, die ohne

unmittelbare Belästigung der Verzehrer von den Produzenten zu erheben war.

Die neue Gesetzgebung hielt im ganzen sehr glücklich die Mitte zwischen

Handelsfreiheit und Zollschutz. Nur nach einer Richtung hin wich sie

auffällig ab von den Grundsätzen des gemäßigten Freihandels: sie belastete

den Durchfuhrhandel unverhältnismäßig schwer. Der Zentner Transitgut

zahlte im Durchschnitt einen halben Taler Zoll, auf einzelnen wichtigen

Handelsstraßen noch weit mehr — sicherlich eine sehr drückende Last für

ordinäre Güter, zumal wenn sie das preußische Gebiet mehrmals berührten.

Die nächste Veranlassung zu dieser Härte lag in dem Bedürfnis der

Finanzen. Preußen beherrschte einige der wichtigsten Handelsstraßen

Mitteleuropas: die Verbindung Hollands mit dem Oberlande, die alten

Absatzwege des polnischen Getreides, den Verkehr Leipzigs mit der See, mit

Polen, mit Frankfurt. Man berechnete, daß die volle Hälfte der in Preußen

eingehenden Waren dem Durchfuhrhandel angehörte. Die erschöpfte

Staatskasse war nicht in der Lage, diesen einzigen Vorteil, den ihr die

unglückliche langgestreckte Gestalt des Gebiets gewährte, aus der Hand zu

geben. Überdies stimmten alle Kenner des Mautwesens überein in der für

jene Zeit wohlbegründeten Meinung, daß nur durch Besteuerung der Durchfuhr

der finanzielle Ertrag des Grenzzollsystems gesichert werden könne. Gab

man den Transit völlig frei, so wurde dem Unterschleif Tür und Tor

geöffnet, ein ungeheurer Schmuggelhandel von Hamburg, Frankfurt, Leipzig

her geradezu herausgefordert, das ganze Gelingen der Reform in Frage

gestellt. Die unbillige Höhe der Durchfuhrzölle aber und das zähe

Festhalten der Regierung an diesen für die deutschen Nachbarlande

unleidlichen Sätzen erklärt sich nur aus politischen Gründen. Der

Transitzoll diente dem Berliner Kabinett als ein wirksames

Unterhandlungsmittel, um die deutschen Kleinstaaten zum Anschluß an die

preußische Handelspolitik zu bewegen.

Von jenem Traumbilde einer gesamtdeutschen Handelspolitik, das während des

Wiener Kongresses den preußischen Bevollmächtigten vorgeschwebt hatte, war

man in Berlin längst zurückgekommen. Die Unmöglichkeit solcher Pläne ergab

sich nicht bloß aus der Nichtigkeit der Bundesverfassung, sondern auch aus

den inneren Verhältnissen der Bundesstaaten. Hardenberg(7) wußte, daß der

Wiener Hof an seinem altväterlichen Provinzialzollsystem nichts ändern

wollte und seine nichtdeutschen Kronländer einem Bundeszollwesen

schlechterdings nicht unterordnen konnte. Aber auch das übrige Deutschland

bewahrte noch viele Trümmer aus der schmählichen kosmopolitischen Epoche

unserer Vergangenheit. Noch war Hannover von England, Schleswig-Holstein

von Dänemark abhängig, noch stand Luxemburg in unmittelbarer

geographischer Verbindung mit dem niederländischen Gesamtstaate. Wie war

ein gesamtdeutsches Zollwesen denkbar, so lange diese Fremdherrschaft

währte? Auch die Verfassung mehrerer Bundesstaaten bot unübersteigliche

Hindernisse. Die preußische Zollreform ruhte auf dem Gedanken des gemeinen

Rechts. Wer durfte erwarten, daß der mecklenburgische Adel auf seine

Zollfreiheit, der sächsische auf die mit den ständischen Privilegien fest

verkettete Generalakzise verzichten würde, so lange die ständische

Oligarchie in diesen Landen ungestört herrschte? Wie war es möglich, die

preußischen Zölle, welche die Einheit des Staatshaushalts voraussetzten,

in Hannover einzuführen, wo noch die Königliche Domänenkasse und die

ständische Steuerkasse selbständig nebeneinander standen? Das Zollwesen

hing überdies eng zusammen mit der Besteuerung des inländischen Konsums;

nur wenn die Kleinstaaten sich entschlossen, das System ihrer indirekten

Steuern auf preußischen Fuß zu setzen oder doch dem preußischen Muster

anzunähern, war eine ehrliche Gegenseitigkeit, eine dauernde

Zollgemeinschaft zwischen ihnen möglich. Und ließ sich solche

Opferwilligkeit erwarten in jenem Augenblick, da der Rheinbund und das

Ränkespiel des Wiener Kongresses den selbstsüchtigen Dünkel der Dynastien

krankhaft aufgeregt und jeder Scham entwöhnt hatten? Selbst jene Staaten,

denen redlicher Wille nicht fehlte, konnten gar nicht sofort auf die

harten Zumutungen eingehen, welche Preußen ihnen stellen mußte, um sich

den Ertrag seiner Zölle zu sichern. Man mußte, so gestand Eichhorn(8)

späterhin, sich erst orientieren in der veränderten Lage, die

nationalökonomischen Bedürfnisse des eigenen Landes und die zur Deckung

der Staatsausgaben notwendigen Opfer überschlagen; bevor man hierüber ins

Klare gekommen, konnte man sich von einer gemeinsamen Beratung keinen

Erfolg versprechen, am wenigsten von einer Beratung für ganz Deutschland

am Bundestag.

Wie die Dinge lagen, mußte Preußen selbständig vorgehen, ohne jede

schonende Rücksicht für die deutschen Nachbarn. Unter den gemütlichen

Leuten herrschte die Ansicht vor, Preußen solle die Binnengrenzen gegen

Deutschland offen halten und allein an den Grenzen gegen das Ausland Zölle

erheben. Der kindische Vorschlag hätte, ausgeführt, jede Grenzbewachung

unmöglich gemacht, die finanziellen wie die volkswirtschaftlichen Zwecke

der Zollreform völlig vereitelt. Selbst eine mildere Besteuerung deutscher

Produkte war unausführbar. Gerade die deutschen Kleinstaaten mit ihren

verzwickten, mangelhaft oder gar nicht bewachten Grenzen mußten der

preußischen Staatskasse als die gefährlichsten Gegner erscheinen.

Ursprungszeugnisse, von solchen Behörden ausgestellt, boten den genauen

Rechnern der Berliner Bureaus keine genügende Sicherheit. Jede

Erleichterung, die an diesen Grenzen eintrat, ermutigte den Unterschleif,

so lange nicht eine geordnete Zollverwaltung in den kleinen Nachbarstaaten

bestand. Noch mehr: gewährte Preußen den deutschen Staaten Begünstigungen,

so griff das Ausland unfehlbar zu Retorsionen(9), und der Staat wurde

allmählich in ein Differentialzollsystem hineingetrieben, das den

Absichten seiner Staatsmänner schnurstracks zuwiderlief. Differentialzölle

erschienen dem Finanzministerium noch weit bedenklicher als Schutzzölle,

da diese den Verkehr belasteten zugunsten der einheimischen, jene zum

Vorteil der ausländischen Produzenten.

Es war nicht anders: sollte das neue Zollsystem überhaupt ins Leben

treten, so mußten alle nichtpreußischen Waren zuvörderst auf gleichem Fuß

behandelt werden. Allerdings wurden dadurch die deutschen Nachbarn sehr

hart getroffen. Sie waren gewohnt, einen schwunghaften Schmuggelhandel

nach Preußen hinüber zu führen; jetzt trat die strenge Grenzbewachung

dazwischen. Die Zollinien an den Grenzen der neuen Provinzen störten

vielfach altgewohnten Verkehr. Das Königreich Sachsen litt schwer, als die

preußischen Zollschranken dicht vor den Toren Leipzigs aufgerichtet

wurden. Die kleinen rheinischen Lande sahen nahe vor Augen das beginnende

Erstarken der preußischen Volkswirtschaft; was drüben ein Segen, ward

hüben zur Last. Begreiflich genug, daß gerade in der unmittelbaren

Nachbarschaft Preußens die Mißstimmung überhand nahm. Auch die Einrichtung

der Gewichtszölle war für die deutschen Nachbarstaaten unverhältnismäßig

lästig, da das Ausland zumeist feinere, Deutschland gröbere Waren in

Preußen einzuführen pflegte.

Indes, wenn es nicht anging, den Kleinstaaten sofort Begünstigungen zu

gewähren, so war doch die Zollreform von Haus aus darauf berechnet, die

deutschen Nachbarn nach und nach in den preußischen Zollverband

hineinzuziehen. »Die Unmöglichkeit einer Vereinigung für den ganzen Bund

erkennend, suchte Preußen durch Separatverträge sich diesem Ziele zu

nähern« — mit diesen kurzen und erschöpfenden Worten hat Eichhorn zehn

Jahre später den Grundgedanken der preußischen Handelspolitik bezeichnet.

Die Zerstückelung seines Gebietes zwang den Staat, deutsche Politik zu

treiben, machte ihm auf die Dauer unmöglich, sich selbst genügsam

abzuschließen, seine Verwaltung zu ordnen ohne Verständigung mit den

deutschen Nachbarlanden. Ein großer Teil der thüringischen Besitzungen

Preußens, 41 Geviertmeilen, mußte vorderhand aus der Zollinie

ausgeschlossen bleiben. Es war eine unabweisbare Notwendigkeit, die

Zollschranken mindestens so weit hinauszuschieben, daß das gesamte

Staatsgebiet gleichmäßig besteuert werden konnte. In dem Zollgesetz selber

(§ 5) war die Absicht erklärt, durch Handelsverträge den wechselseitigen

Verkehr zu befördern. Die harte Besteuerung der Durchfuhr gab diesem Winke

fühlbaren Nachdruck. Noch bestimmter sprach sich Hardenberg über die

Absicht des Gesetzes aus, schon ehe es in Kraft trat. Als die Fabrikanten

von Rheidt und anderen rheinischen Plätzen den Staatskanzler um

Beseitigung der deutschen Binnenzölle baten, gab er die Antwort (3. Juni

1818): die Vorteile, welche aus der Vereinigung mehrerer deutscher Staaten

zu einem gemeinschaftlichen Fabrik- und Handelssystem hervorgehen können,

seien der Regierung nicht unbekannt; mit steter Rücksicht hierauf sei der

Plan des Königs zur Reife gediehen. »Es liegt ganz im Geiste dieses

Planes, ebensowohl auswärtige Beschränkungen des Handels zu erwidern, als

Willfährigkeit zu vergelten und nachbarliches Anschließen an ein

gemeinsames Interesse zu befördern«. Ebenso erklärte er den Elberfeldern:

die preußischen Zollinien sollten dazu dienen, »eine allgemeine Ausdehnung

oder sonstige Vereinigung vorzubereiten«.

Damit wurde deutlich angekündigt, daß der Staat, der seit langem das

Schwert des alten Kaisertums führte, jetzt auch die handelspolitischen

Reformgedanken der Reichspolitik des sechzehnten Jahrhunderts wieder

aufnahm und bereit war, der Nation nach und nach die Einheit des

wirtschaftlichen Lebens zu schaffen, welche ihr im ganzen Verlaufe ihrer

Geschichte immer gefehlt hatte. Er dachte dies Ziel, das sich nicht mit

einem Sprunge erjagen ließ, schrittweis, in bedachtsamer Annäherung, durch

Verträge von Staat zu Staat zu erreichen. Mars und Merkur sind die

Gestirne, welche in diesem Jahrhundert der Arbeit das Geschick der Staaten

vornehmlich bestimmen. _Das Heerwesen und die Handelspolitik der

Hohenzollern bildeten fortan die beiden Rechtstitel, auf denen Preußens

Führerstellung in Deutschland ruhte._ Und diese Handelspolitik war

ausschließlich das Werk der Krone und ihres Beamtentums. Sie begegnete,

auch als ihre letzten Ziele sich späterhin völlig enthüllten, regelmäßig

dem verblendeten Widerstande der Nation. Im Zeitalter der Reformation war

die wirtschaftliche Einigung unseres Vaterlandes an dem Widerstande der

Reichsstädte gescheitert; im 19. Jahrhundert ward sie recht eigentlich

gegen den Willen der Mehrzahl der Deutschen von neuem begonnen und

vollendet.

Im Kampfe gegen das preußische Zollgesetz hielten alle deutschen Parteien

zusammen, Kotzebues Wochenblatt so gut wie Ludens Nemesis. Vergeblich

widerlegte J. G. Hoffmann(10) in der Preußischen Staatszeitung mit

überlegener Sachkenntnis das fast durchweg wertlose nationalökonomische

Gerede der Presse. Dieselben Schutzzöllner, die um Hilfe riefen für die

deutsche Industrie, schalten zugleich über die unerschwinglichen Sätze des

preußischen Tarifs, der doch jenen Schutz gewährte. Dieselben Liberalen,

die den Bundestag als einen völlig unbrauchbaren Körper verspotteten,

forderten von dieser Behörde eine schöpferische handelspolitische Tat.

Wenn Hoffmann nachwies, daß das neue Gesetz eine Wohltat für Deutschland

sei, so erwiderten Pölitz, Krug und andere sächsische Publizisten, kein

Staat habe das Recht, seinen Nachbarn Wohltaten aufzudrängen. Alberne

Jagdgeschichten wurden mit der höchsten Bestimmtheit wiederholt und von

der Unwissenheit der Leser begierig geglaubt. Da hatte ein armer Höker aus

dem Reußischen, als er seinen Schubkarren voll Gemüse zum Leipziger

Wochenmarkt fuhr, einen Taler Durchfuhrzoll an die preußische Maut zahlen

müssen — nur schade, daß Preußen von solchen Waren gar keinen Zoll erhob.

Auch die Sentimentalität ward gegen Preußen ins Feld geführt; sie findet

sich ja bei den Deutschen immer ein, wenn ihnen die Gedanken ausgehen. Da

war gleich am ersten Tage, als das unselige Gesetz in Kraft trat, ein

Zollbeamter zu Langensalza von einem gothaischen Patrioten im Rausche

heiligen Zornes erstochen worden; der Mann hatte sich aber selbst

entleibt. Da hieß es wehmütig, König Friedrich Wilhelm hege wohl

menschenfreundliche Absichten, aber »finanzielle Rücksichten vergiften die

besten Maßregeln«; für die harte Notwendigkeit dieser finanziellen

Rücksichten hatte man kein Auge. Die ersehnte Einheit des deutschen

Marktes — darüber bestand unter den liberalen Patrioten kein Streit —

konnte nur gelingen, wenn die bereits vollzogene Einigung der Hälfte

Deutschlands wieder zerstört wurde.

Quelle: H. v. Treitschke, Deutsche Geschichte im Neunzehnten Jahrhundert.

II, 211 ff. — Die Anmerkungen sind vom Herausgeber beigefügt.

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Die Gründung des Deutschen Zollvereins · 第 8 / 34 题