In dem Sturm und Drang der großen Reformperiode war für die Umgestaltung
des alten preußischen Akzisewesens wenig geschehen; man hatte sich
begnügt, dem flachen Lande mehrere städtische Steuern aufzulegen und in
Altpreußen die Einfuhr fremder Fabrikwaren gegen eine Akzise von 8 1⁄3
Prozent des Wertes zu gestatten. Daneben bestanden in den alten Provinzen
noch 67 verschiedene Tarife, nahezu 3000 Warenklassen umfassend; außerdem
die kursächsische Generalakzise im Herzogtum Sachsen, das schwedische
Zollwesen in Neuvorpommern, in den Rheinlanden endlich seit Aufhebung der
napoleonischen Douanen ein schlechterdings anarchischer Zustand. Und diese
unerträgliche Belästigung des Verkehrs gewährte doch, da eine geordnete
Grenzbewachung noch fehlte, keinen Schutz gegen das Ausland. Auch in dem
chaotischen Geldwesen zeigte sich die Abhängigkeit des verarmten Staates
von den Fremden: in Posen und Pommern mußten 48, in den Provinzen links
von der Elbe 71 fremde Geldsorten amtlich anerkannt und tarifiert werden.
Schon längst bemerkte der König mit Besorgnis, wie schwer der gesetzliche
Sinn des Volkes durch die Fortdauer des überlebten Prohibitivsystems
geschädigt wurde. Seit die bürgerlichen Gewerbe auf dem platten Lande sich
ansiedelten, nahm der Schmuggel einen ungeheuren Aufschwung. Im Jahre 1815
versteuerte jeder Materialwarenladen der alten Provinzen täglich nur zwei
Pfund Kaffee.
Auch die unhaltbaren Verhältnisse an der Ostgrenze mahnten zu rascher Tat.
Sobald Preußen, Polen und Rußland im März 1816 zu Warschau wegen der
Ausführung des Wiener Vertrages vom 3. Mai 1815 zu verhandeln begannen,
stellte sich bald heraus, daß Hardenberg in Wien von dem Fürsten
Czartoryski überlistet worden war. Die scheinbar so harmlosen Bestimmungen
des Vertrags über die freie Durchfuhr und den freien Verkehr mit den
Landeserzeugnissen aller vormals polnischen Landschaften legten dem
preußischen Staate fast nur Pflichten auf, da sein Gebiet das
Durchfuhrland bildete. Um der Abrede buchstäblich zu genügen, hätte
Preußen seine polnischen Provinzen von dem übrigen Staatsgebiete durch
eine Zollinie trennen müssen, während Rußland, dem Vertrage zuwider, seine
alte Zollgrenze, die das polnische Litauen von Warschau abschied,
unverändert ließ und auch Österreich sich keineswegs geneigt zeigte,
seinen polnischen Kronlanden handelspolitische Selbständigkeit
zuzugestehen. Die polnischen Unterhändler sahen in dem Vertrage ein
willkommenes Mittel, um durch die Ansiedlung von Handelsagenten und
Kommissionären ihre nationale Propaganda in Preußens polnische Gebiete
hineinzutragen. Sie erdreisteten sich, der Krone Preußen geradezu die
unbeschränkte Souveränität über Danzig zu bestreiten, und stellten so
übermütige Forderungen, daß der König mit einer entschiedenen Ablehnung
antwortete, als Zar Alexander nach seiner Gewohnheit versuchte, die
Ansprüche der Polen durch einen zärtlichen Freundesbrief zu unterstützen.
Der unerquickliche Verlauf dieser Verhandlungen zwang zu dem Entschlusse,
die polnischen Landschaften den übrigen Provinzen des Ostens völlig
gleichzustellen. Auf der anderen Seite lehrten die Frankfurter
Erfahrungen, daß ein Bundeszollgesetz ganz unmöglich war und Preußen
mithin zunächst im eigenen Hause Ordnung schaffen mußte.
Im Jahre 1816 erfolgten die ersten vorbereitenden Schritte. Das Verbot der
Geldausfuhr ward aufgehoben, das Salzregal in allen Provinzen gleichmäßig
eingeführt; dann sprach die Verordnung vom 11. Juni die Aufhebung der
Wasser-, Binnen- und Provinzialzölle als Grundsatz aus und verhieß die
Einführung eines allgemeinen und einfachen Grenzzollsystems. Zu Anfang des
folgenden Jahres war der Entwurf für das neue Zollgesetz beendigt. Sobald
aber von den reformatorischen Absichten des Entwurfs Einiges ruchbar ward,
erscholl der Notschrei der geängstigten Produzenten weithin durch das
Land. Leidenschaftliche Eingaben der Baumwoll- und Kattunfabrikanten aus
Schlesien und Berlin, die doch allesamt unter der bestehenden Unordnung
schwer litten, bestätigten die alte Wahrheit, daß die Selbstsucht der
Menschen der schlimmste Feind ihres eigenen Interesses ist. Der Lärm ward
so bedrohlich, daß der König für nötig hielt, zunächst eine
Spezialkommission mit der Prüfung dieser Vorstellungen zu beauftragen.
Hier errang die alte friderizianische Schule noch einmal die Oberhand. Der
Vorsitzende, Oberpräsident v. Heydebreck, betrachtete als höchste Aufgabe
der Handelspolitik »das Numeraire dem Lande zu konservieren«; die Mehrheit
beschloß, der Krone die Wiederherstellung des Verbotsystems, wie es bis
zum Jahre 1806 bestanden, anzuraten. Aber zugleich mit diesem Bericht ging
auch ein geharnischtes Minderheitsgutachten ein, verfaßt von Staatsrat
Kunth, dem Erzieher der Gebrüder Humboldt, einem selbstbewußten Vertreter
des altpreußischen Beamtenstolzes, der das gute Recht der Bureaukratie
oftmals gegen die aristokratische Geringschätzung seines Freundes Stein
verteidigte. Mit den Zuständen des Fabrikwesens aus eigener Anschauung
gründlich vertraut, lebte und webte er in den Gedanken der neuen
Volkswirtschaftslehre. »Eigentum und Freiheit, darin liegt alles; es gibt
nichts anderes« — so lautete sein Kernspruch. Als das ärgste Gebrechen der
preußischen Industrie erschien ihm die erstaunlich mangelhafte Bildung der
meisten Fabrikanten, eine schlimme Frucht des Übergewichts der gelehrten
Klassen, welche nur durch den Einfluß des auswärtigen Wettbewerbs
allmählich beseitigt werden konnte; waren doch selbst unter den ersten
Fabrikherren Berlins viele, die kaum notdürftig ihren Namen zu schreiben
vermochten.
Kunths Gutachten fand im Staatsrate fast ungeteilte Zustimmung; es ließ
sich nicht mehr verkennen, daß die Aufhebung der Handelsverbote nur die
notwendige Ergänzung der Reformen von 1808 bildete. Als das Plenum des
Staatsrats am 3. Juli über das Zollgesetz beriet, sprachen die politischen
Gegner Gneisenau und Schuckmann einmütig für die Befreiung des Verkehrs.
Oberpräsident Merckel und Geh. Rat Ferber, ein aus dem sächsischen Dienste
herübergekommener trefflicher Nationalökonom, führten aus, daß dem
Notstande des Gewerbefleißes in Schlesien und Sachsen nur durch die
Freiheit zu begegnen sei; und zuletzt stimmten von 56 Anwesenden nur drei
gegen das Gesetz: Heydebreck, Ladenberg und Geh Rat Beguelin. Am 1. August
genehmigte der König von Karlsbad aus »das Prinzip der freien Einfuhr für
alle Zukunft«. Nun folgten neue peinliche Verhandlungen, da es anfangs
unmöglich schien, die neue Ordnung gleichzeitig in den beiden Hälften des
Staatsgebiets einzuführen. Endlich, am 26. Mai 1818, kam das Zollgesetz
für die gesamte Monarchie zustande.
Sein Verfasser war der Generaldirektor Karl Georg _Maaßen_(1), ein Beamter
von umfassenden Kenntnissen, mit Leib und Seele in den Geschäften lebend,
ein Mann, der hinter kindlich anspruchslosen Umgangsformen den kühnen Mut
des Reformers, eine tiefe und freie Auffassung des sozialen Lebens
verbarg. Aus Cleve gebürtig, hatte er zuerst als preußischer Beamter in
seiner Heimat, dann eine Zeitlang im bergischen Staatsdienste die
Großindustrie des Niederrheins, nachher bei der Potsdamer Regierung die
Volkswirtschaft des Nordostens kennen und also die Theorien Adam
Smiths(2), denen er von frühauf huldigte, durch vielseitige praktische
Erfahrung zu ergänzen gelernt. So ging er auch beim Entwerfen des
Zollgesetzes nicht von einer fertigen Doktrin aus, sondern von drei
Gesichtspunkten der praktischen Staatskunst. Die Aufgabe war: zunächst in
der gesamten Monarchie durch Befreiung des inneren Verkehrs eine lebendige
Gemeinschaft der Interessen zu begründen, sodann dem Staate neue
Einnahmequellen zu eröffnen, endlich dem heimischen Gewerbefleiß einen
mächtigen Schutz gegen die englische Übermacht zu gewähren und ihm doch
den heilsamen Stachel des ausländischen Wettbewerbs nicht gänzlich zu
nehmen. Wo die Wünsche der Industrie den Ansprüchen der Staatskassen
widersprachen, da mußte das Interesse der Finanzen vorgehen; dies gebot
die Bedrängnis des Staatshaushalts.
Die beiden ersten Paragraphen des Gesetzes verkündigten die Freiheit der
Ein-, Aus- und Durchfuhr für den ganzen Umfang des Staates. Damit wurde
die volle Hälfte des nichtösterreichischen Deutschlands zu einem freien
Marktgebiete vereinigt, zu einer wirtschaftlichen Gemeinschaft, welche,
wenn sie die Probe bestand, sich auch über die andere Hälfte der Nation
erweitern konnte. Denn die schroffsten Gegensätze unseres vielgestaltigen
sozialen Lebens lagen innerhalb der preußischen Grenzen. War es möglich,
Posen und das Rheinland ohne Schädigung ihrer wirtschaftlichen Eigenart
derselben wirtschaftlichen Gesetzgebung zu unterwerfen, so war schon
erwiesen, daß diese Gesetze mit einigen Änderungen auch für Baden und
Hannover genügen mußten. Preußen hatte sich — so sagte Maaßen oftmals —
genau die nämlichen Fragen vorzulegen wie alle die anderen deutschen
Staaten, welche ernstlich nach Zolleinheit verlangten, und konnte, wegen
der Mannigfaltigkeit seiner wirtschaftlichen Interessen, leichter als jene
die richtige Antwort finden. Aber die Ausführung des Gedankens, die
Verlegung der Zölle an die Grenzen des Staates war in Preußen schwieriger
als in irgendeinem anderen Reiche; sie erschien zuerst vielen ganz
unausführbar. Man sollte eine Zollinie von 1073 Meilen bewachen, je eine
Grenzmeile auf kaum fünf Geviertmeilen des Staatsgebiets, und zwar unter
den denkbar ungünstigsten Verhältnissen, da die kleinen deutschen Staaten,
die mit dem preußischen Gebiete im Gemenge lagen, zumeist noch kein
geordnetes Zollwesen besaßen, ja sogar den Schmuggel grundsätzlich
begünstigten. Solche Bedrängnis veranlaßte die preußischen Finanzmänner
zur Aufstellung eines einfachen übersichtlichen Tarifs, der die Waren in
wenige große Klassen einordnete. Eine umfängliche, verwickelte Zollrolle,
wie sie in England oder Frankreich bestand, erforderte ein zahlreiches
Beamtenpersonal, das in Preußen den Ertrag der Zölle verschlungen hätte.
Durch denselben Grund wurde Maaßen bewogen, die Erhebung der Zölle nach
dem Gewichte der Waren vorzuschlagen, während in allen anderen Staaten das
von der herrschenden Theorie allein gebilligte System der Wertzölle galt.
Die Abstufung der Zölle nach dem Werte würde die Kosten der Zollverwaltung
unverhältnismäßig erhöht haben; zudem lag in der hohen Besteuerung
kostbarer Waren eine starke Versuchung zum Schmuggelhandel, welche ein
Staat von so schwer zu bewachenden Grenzen nicht ertragen konnte.
Auch in der großen Prinzipienfrage der Handelspolitik gab die Rücksicht
auf die Finanzen den Ausschlag. Der Staat hatte die Wahl zwischen zwei
Wegen. Man konnte entweder nach Englands und Frankreichs Beispiel
Prohibitivzölle einführen, um diese sodann als Unterhandlungsmittel gegen
die Westmächte zu benutzen und also Zug um Zug durch Differentialzölle zur
Erleichterung des Verkehrs zu gelangen; oder man wagte sogleich in Preußen
ein System mäßiger Zölle zu gründen, in der Hoffnung, daß die Natur der
Dinge die großen Nachbarreiche dereinst in dieselbe Bahn drängen werde.
Maaßen fand den Mut, den letzteren Weg zu wählen, vornehmlich, weil der
zweifelhafte Ertrag aus hohen Schutzzöllen dem Bedürfnis der Staatskassen
nicht genügen konnte. Verboten wurde allein die Einfuhr von Salz und
Spielkarten; die Rohstoffe blieben in der Regel abgabenfrei oder einem
ganz niedrigen Zolle unterworfen. Von den Manufakturwaren sollte ein
mäßiger Schutzzoll erhoben werden, nicht über 10 Prozent, ungefähr der
üblichen Schmuggelprämie entsprechend. Die Kolonialwaren dagegen
unterlagen einem ergiebigen Finanzzolle, bis zu 20 Prozent, da Preußen an
seiner leicht zu bewachenden Seegrenze die Mittel besaß, diese Produkte
wirksam zu besteuern.
Dies freieste und reifste staatswirtschaftliche Gesetz des Zeitraums wich
von den herrschenden Vorurteilen so weit ab, daß man im Auslande anfangs
über die gutmütige Schwäche der preußischen Doktrinäre spottete. Den
Staatsmännern der absoluten Monarchie fällt ein undankbares
entsagungsvolles Los. Wie laut preist England heute seinen William
Huskisson(3), *one of the world’s great spirits*; alle gesitteten Völker
bewundern die Freihandelsreden des großen Britten. Der Name Maaßens aber
ist bis zur Stunde in seinem eigenen Vaterlande nur einem engen
Gelehrtenkreise vertraut. _Und doch hat die große Freihandelsbewegung
unseres Jahrhunderts nicht in England, sondern in Preußen ihren ersten
bahnbrechenden Erfolg errungen._ Das wiederhergestellte französische
Königtum hielt in dem Tarife von 1816 die strengen napoleonischen
Prohibitivzölle gegen fremde Fabrikwaren hartnäckig fest. Die Selbstsucht
der Emigranten fügte noch schwere Zölle auf die Erzeugnisse des Landbaues,
namentlich auf Schlachtvieh und Wolle, hinzu. Auch in England war nur ein
Teil des Handelsstandes für die Lehren der Verkehrsfreiheit gewonnen. Noch
stand der Grundherr treu zu den hohen Kornzöllen, der Reeder zu Cromwells
Navigationsakte(4), der Fabrikant zu dem harten Prohibitivsysteme; noch
urteilte die Mehrzahl der Gebildeten wie einst Burke(5) über Adam Smith:
solche abstrakte Theorien sind gut genug für das stille Katheder von
Glasgow(6). Erst das kühne Vorgehen der Berliner Staatsmänner ermutigte
die englischen Freihändler, mit ihrer Meinung herauszurücken. Auf das
»glänzende Beispiel, welches Preußen der Welt gegeben«, berief sich die
freihändlerische Petition der Londoner City, welche Baring im Mai 1820 dem
Parlamente übergab. An Preußen dachte Huskisson, als er seinen berühmten
Satz aufstellte: »Der Handel ist nicht Zweck, er ist das Mittel, Wohlstand
und Behagen unter den Völkern zu verbreiten« und seinem Volke zurief:
»Dies Land kann nicht still stehen, während andere Länder vorschreiten in
Bildung und Gewerbefleiß«.
Den freihändlerischen Ansichten der preußischen Staatsmänner genügte das
neue Gesetz nicht völlig. Man ahnte im Finanzministerium wohl, daß der
weitaus größte Teil des Zollertrags allein von den gangbarsten
Kolonialwaren aufgebracht werden und die Staatskasse von anderen Zöllen
nur geringen Vorteil ziehen würde. Aber man sah auch, daß jedem
Steuersystem durch die Gesinnung der Steuerpflichtigen feste Schranken
gezogen sind; die öffentliche Meinung jener Tage würde der Regierung nie
verziehen haben, wenn sie den Kaffee besteuert, den Tee frei gelassen
hätte. Maaßen verwarf jede einseitige Begünstigung eines Zweiges der
Produktion, er rechnete auf das Ineinandergreifen von Ackerbau, Gewerbe
und Handel und betrachtete die Schutzzölle nur als einen Notbehelf, um die
deutsche Industrie allmählich zu Kräften kommen zu lassen. Schon bei der
ersten Revision des Tarifs im Jahre 1821 tat man einen Schritt weiter im
Sinne des Freihandels, vereinfachte den Tarif und setzte mehrere Zölle
herab. Während das Gesetz von 1818 für die westlichen Provinzen einen
eigenen Tarif mit etwas niedrigeren Sätzen aufgestellt hatte, fiel jetzt
der Unterschied zwischen den Provinzen hinweg; die Zollrolle von 1812
bildete in Form und Einrichtung die Grundlage für alle späteren Tarife des
Zollvereins.
Derweil der Staatsrat diese Reform zum Abschluß brachte, erging sich die
unreife nationalökonomische Bildung der Zeit in widersprechenden Klagen.
Die Massen meinten die Verteuerung des Lebensunterhalts nicht ertragen zu
können, die Fabrikanten sahen »dem englischen Handelsdespotismus« Tür und
Tor geöffnet und bestürmten den Thron abermals mit so verzweifelten
Bittschriften, daß der König, obwohl selbst mit Maaßens Plänen ganz
einverstanden, doch eine nochmalige Prüfung des schon unterschriebenen
Gesetzes befahl. Erst am 1. September 1818 wurde das Zollgesetz
veröffentlicht, erst zu Neujahr 1819 traten die neuen Grenzzollämter in
Tätigkeit. Am 8. Februar 1819 erschien das ergänzende Gesetz über die
Besteuerung des Konsums inländischer Erzeugnisse, wonach nur Wein, Bier,
Branntwein und Tabaksblätter einer Steuer unterlagen, die ohne
unmittelbare Belästigung der Verzehrer von den Produzenten zu erheben war.
Die neue Gesetzgebung hielt im ganzen sehr glücklich die Mitte zwischen
Handelsfreiheit und Zollschutz. Nur nach einer Richtung hin wich sie
auffällig ab von den Grundsätzen des gemäßigten Freihandels: sie belastete
den Durchfuhrhandel unverhältnismäßig schwer. Der Zentner Transitgut
zahlte im Durchschnitt einen halben Taler Zoll, auf einzelnen wichtigen
Handelsstraßen noch weit mehr — sicherlich eine sehr drückende Last für
ordinäre Güter, zumal wenn sie das preußische Gebiet mehrmals berührten.
Die nächste Veranlassung zu dieser Härte lag in dem Bedürfnis der
Finanzen. Preußen beherrschte einige der wichtigsten Handelsstraßen
Mitteleuropas: die Verbindung Hollands mit dem Oberlande, die alten
Absatzwege des polnischen Getreides, den Verkehr Leipzigs mit der See, mit
Polen, mit Frankfurt. Man berechnete, daß die volle Hälfte der in Preußen
eingehenden Waren dem Durchfuhrhandel angehörte. Die erschöpfte
Staatskasse war nicht in der Lage, diesen einzigen Vorteil, den ihr die
unglückliche langgestreckte Gestalt des Gebiets gewährte, aus der Hand zu
geben. Überdies stimmten alle Kenner des Mautwesens überein in der für
jene Zeit wohlbegründeten Meinung, daß nur durch Besteuerung der Durchfuhr
der finanzielle Ertrag des Grenzzollsystems gesichert werden könne. Gab
man den Transit völlig frei, so wurde dem Unterschleif Tür und Tor
geöffnet, ein ungeheurer Schmuggelhandel von Hamburg, Frankfurt, Leipzig
her geradezu herausgefordert, das ganze Gelingen der Reform in Frage
gestellt. Die unbillige Höhe der Durchfuhrzölle aber und das zähe
Festhalten der Regierung an diesen für die deutschen Nachbarlande
unleidlichen Sätzen erklärt sich nur aus politischen Gründen. Der
Transitzoll diente dem Berliner Kabinett als ein wirksames
Unterhandlungsmittel, um die deutschen Kleinstaaten zum Anschluß an die
preußische Handelspolitik zu bewegen.
Von jenem Traumbilde einer gesamtdeutschen Handelspolitik, das während des
Wiener Kongresses den preußischen Bevollmächtigten vorgeschwebt hatte, war
man in Berlin längst zurückgekommen. Die Unmöglichkeit solcher Pläne ergab
sich nicht bloß aus der Nichtigkeit der Bundesverfassung, sondern auch aus
den inneren Verhältnissen der Bundesstaaten. Hardenberg(7) wußte, daß der
Wiener Hof an seinem altväterlichen Provinzialzollsystem nichts ändern
wollte und seine nichtdeutschen Kronländer einem Bundeszollwesen
schlechterdings nicht unterordnen konnte. Aber auch das übrige Deutschland
bewahrte noch viele Trümmer aus der schmählichen kosmopolitischen Epoche
unserer Vergangenheit. Noch war Hannover von England, Schleswig-Holstein
von Dänemark abhängig, noch stand Luxemburg in unmittelbarer
geographischer Verbindung mit dem niederländischen Gesamtstaate. Wie war
ein gesamtdeutsches Zollwesen denkbar, so lange diese Fremdherrschaft
währte? Auch die Verfassung mehrerer Bundesstaaten bot unübersteigliche
Hindernisse. Die preußische Zollreform ruhte auf dem Gedanken des gemeinen
Rechts. Wer durfte erwarten, daß der mecklenburgische Adel auf seine
Zollfreiheit, der sächsische auf die mit den ständischen Privilegien fest
verkettete Generalakzise verzichten würde, so lange die ständische
Oligarchie in diesen Landen ungestört herrschte? Wie war es möglich, die
preußischen Zölle, welche die Einheit des Staatshaushalts voraussetzten,
in Hannover einzuführen, wo noch die Königliche Domänenkasse und die
ständische Steuerkasse selbständig nebeneinander standen? Das Zollwesen
hing überdies eng zusammen mit der Besteuerung des inländischen Konsums;
nur wenn die Kleinstaaten sich entschlossen, das System ihrer indirekten
Steuern auf preußischen Fuß zu setzen oder doch dem preußischen Muster
anzunähern, war eine ehrliche Gegenseitigkeit, eine dauernde
Zollgemeinschaft zwischen ihnen möglich. Und ließ sich solche
Opferwilligkeit erwarten in jenem Augenblick, da der Rheinbund und das
Ränkespiel des Wiener Kongresses den selbstsüchtigen Dünkel der Dynastien
krankhaft aufgeregt und jeder Scham entwöhnt hatten? Selbst jene Staaten,
denen redlicher Wille nicht fehlte, konnten gar nicht sofort auf die
harten Zumutungen eingehen, welche Preußen ihnen stellen mußte, um sich
den Ertrag seiner Zölle zu sichern. Man mußte, so gestand Eichhorn(8)
späterhin, sich erst orientieren in der veränderten Lage, die
nationalökonomischen Bedürfnisse des eigenen Landes und die zur Deckung
der Staatsausgaben notwendigen Opfer überschlagen; bevor man hierüber ins
Klare gekommen, konnte man sich von einer gemeinsamen Beratung keinen
Erfolg versprechen, am wenigsten von einer Beratung für ganz Deutschland
am Bundestag.
Wie die Dinge lagen, mußte Preußen selbständig vorgehen, ohne jede
schonende Rücksicht für die deutschen Nachbarn. Unter den gemütlichen
Leuten herrschte die Ansicht vor, Preußen solle die Binnengrenzen gegen
Deutschland offen halten und allein an den Grenzen gegen das Ausland Zölle
erheben. Der kindische Vorschlag hätte, ausgeführt, jede Grenzbewachung
unmöglich gemacht, die finanziellen wie die volkswirtschaftlichen Zwecke
der Zollreform völlig vereitelt. Selbst eine mildere Besteuerung deutscher
Produkte war unausführbar. Gerade die deutschen Kleinstaaten mit ihren
verzwickten, mangelhaft oder gar nicht bewachten Grenzen mußten der
preußischen Staatskasse als die gefährlichsten Gegner erscheinen.
Ursprungszeugnisse, von solchen Behörden ausgestellt, boten den genauen
Rechnern der Berliner Bureaus keine genügende Sicherheit. Jede
Erleichterung, die an diesen Grenzen eintrat, ermutigte den Unterschleif,
so lange nicht eine geordnete Zollverwaltung in den kleinen Nachbarstaaten
bestand. Noch mehr: gewährte Preußen den deutschen Staaten Begünstigungen,
so griff das Ausland unfehlbar zu Retorsionen(9), und der Staat wurde
allmählich in ein Differentialzollsystem hineingetrieben, das den
Absichten seiner Staatsmänner schnurstracks zuwiderlief. Differentialzölle
erschienen dem Finanzministerium noch weit bedenklicher als Schutzzölle,
da diese den Verkehr belasteten zugunsten der einheimischen, jene zum
Vorteil der ausländischen Produzenten.
Es war nicht anders: sollte das neue Zollsystem überhaupt ins Leben
treten, so mußten alle nichtpreußischen Waren zuvörderst auf gleichem Fuß
behandelt werden. Allerdings wurden dadurch die deutschen Nachbarn sehr
hart getroffen. Sie waren gewohnt, einen schwunghaften Schmuggelhandel
nach Preußen hinüber zu führen; jetzt trat die strenge Grenzbewachung
dazwischen. Die Zollinien an den Grenzen der neuen Provinzen störten
vielfach altgewohnten Verkehr. Das Königreich Sachsen litt schwer, als die
preußischen Zollschranken dicht vor den Toren Leipzigs aufgerichtet
wurden. Die kleinen rheinischen Lande sahen nahe vor Augen das beginnende
Erstarken der preußischen Volkswirtschaft; was drüben ein Segen, ward
hüben zur Last. Begreiflich genug, daß gerade in der unmittelbaren
Nachbarschaft Preußens die Mißstimmung überhand nahm. Auch die Einrichtung
der Gewichtszölle war für die deutschen Nachbarstaaten unverhältnismäßig
lästig, da das Ausland zumeist feinere, Deutschland gröbere Waren in
Preußen einzuführen pflegte.
Indes, wenn es nicht anging, den Kleinstaaten sofort Begünstigungen zu
gewähren, so war doch die Zollreform von Haus aus darauf berechnet, die
deutschen Nachbarn nach und nach in den preußischen Zollverband
hineinzuziehen. »Die Unmöglichkeit einer Vereinigung für den ganzen Bund
erkennend, suchte Preußen durch Separatverträge sich diesem Ziele zu
nähern« — mit diesen kurzen und erschöpfenden Worten hat Eichhorn zehn
Jahre später den Grundgedanken der preußischen Handelspolitik bezeichnet.
Die Zerstückelung seines Gebietes zwang den Staat, deutsche Politik zu
treiben, machte ihm auf die Dauer unmöglich, sich selbst genügsam
abzuschließen, seine Verwaltung zu ordnen ohne Verständigung mit den
deutschen Nachbarlanden. Ein großer Teil der thüringischen Besitzungen
Preußens, 41 Geviertmeilen, mußte vorderhand aus der Zollinie
ausgeschlossen bleiben. Es war eine unabweisbare Notwendigkeit, die
Zollschranken mindestens so weit hinauszuschieben, daß das gesamte
Staatsgebiet gleichmäßig besteuert werden konnte. In dem Zollgesetz selber
(§ 5) war die Absicht erklärt, durch Handelsverträge den wechselseitigen
Verkehr zu befördern. Die harte Besteuerung der Durchfuhr gab diesem Winke
fühlbaren Nachdruck. Noch bestimmter sprach sich Hardenberg über die
Absicht des Gesetzes aus, schon ehe es in Kraft trat. Als die Fabrikanten
von Rheidt und anderen rheinischen Plätzen den Staatskanzler um
Beseitigung der deutschen Binnenzölle baten, gab er die Antwort (3. Juni
1818): die Vorteile, welche aus der Vereinigung mehrerer deutscher Staaten
zu einem gemeinschaftlichen Fabrik- und Handelssystem hervorgehen können,
seien der Regierung nicht unbekannt; mit steter Rücksicht hierauf sei der
Plan des Königs zur Reife gediehen. »Es liegt ganz im Geiste dieses
Planes, ebensowohl auswärtige Beschränkungen des Handels zu erwidern, als
Willfährigkeit zu vergelten und nachbarliches Anschließen an ein
gemeinsames Interesse zu befördern«. Ebenso erklärte er den Elberfeldern:
die preußischen Zollinien sollten dazu dienen, »eine allgemeine Ausdehnung
oder sonstige Vereinigung vorzubereiten«.
Damit wurde deutlich angekündigt, daß der Staat, der seit langem das
Schwert des alten Kaisertums führte, jetzt auch die handelspolitischen
Reformgedanken der Reichspolitik des sechzehnten Jahrhunderts wieder
aufnahm und bereit war, der Nation nach und nach die Einheit des
wirtschaftlichen Lebens zu schaffen, welche ihr im ganzen Verlaufe ihrer
Geschichte immer gefehlt hatte. Er dachte dies Ziel, das sich nicht mit
einem Sprunge erjagen ließ, schrittweis, in bedachtsamer Annäherung, durch
Verträge von Staat zu Staat zu erreichen. Mars und Merkur sind die
Gestirne, welche in diesem Jahrhundert der Arbeit das Geschick der Staaten
vornehmlich bestimmen. _Das Heerwesen und die Handelspolitik der
Hohenzollern bildeten fortan die beiden Rechtstitel, auf denen Preußens
Führerstellung in Deutschland ruhte._ Und diese Handelspolitik war
ausschließlich das Werk der Krone und ihres Beamtentums. Sie begegnete,
auch als ihre letzten Ziele sich späterhin völlig enthüllten, regelmäßig
dem verblendeten Widerstande der Nation. Im Zeitalter der Reformation war
die wirtschaftliche Einigung unseres Vaterlandes an dem Widerstande der
Reichsstädte gescheitert; im 19. Jahrhundert ward sie recht eigentlich
gegen den Willen der Mehrzahl der Deutschen von neuem begonnen und
vollendet.
Im Kampfe gegen das preußische Zollgesetz hielten alle deutschen Parteien
zusammen, Kotzebues Wochenblatt so gut wie Ludens Nemesis. Vergeblich
widerlegte J. G. Hoffmann(10) in der Preußischen Staatszeitung mit
überlegener Sachkenntnis das fast durchweg wertlose nationalökonomische
Gerede der Presse. Dieselben Schutzzöllner, die um Hilfe riefen für die
deutsche Industrie, schalten zugleich über die unerschwinglichen Sätze des
preußischen Tarifs, der doch jenen Schutz gewährte. Dieselben Liberalen,
die den Bundestag als einen völlig unbrauchbaren Körper verspotteten,
forderten von dieser Behörde eine schöpferische handelspolitische Tat.
Wenn Hoffmann nachwies, daß das neue Gesetz eine Wohltat für Deutschland
sei, so erwiderten Pölitz, Krug und andere sächsische Publizisten, kein
Staat habe das Recht, seinen Nachbarn Wohltaten aufzudrängen. Alberne
Jagdgeschichten wurden mit der höchsten Bestimmtheit wiederholt und von
der Unwissenheit der Leser begierig geglaubt. Da hatte ein armer Höker aus
dem Reußischen, als er seinen Schubkarren voll Gemüse zum Leipziger
Wochenmarkt fuhr, einen Taler Durchfuhrzoll an die preußische Maut zahlen
müssen — nur schade, daß Preußen von solchen Waren gar keinen Zoll erhob.
Auch die Sentimentalität ward gegen Preußen ins Feld geführt; sie findet
sich ja bei den Deutschen immer ein, wenn ihnen die Gedanken ausgehen. Da
war gleich am ersten Tage, als das unselige Gesetz in Kraft trat, ein
Zollbeamter zu Langensalza von einem gothaischen Patrioten im Rausche
heiligen Zornes erstochen worden; der Mann hatte sich aber selbst
entleibt. Da hieß es wehmütig, König Friedrich Wilhelm hege wohl
menschenfreundliche Absichten, aber »finanzielle Rücksichten vergiften die
besten Maßregeln«; für die harte Notwendigkeit dieser finanziellen
Rücksichten hatte man kein Auge. Die ersehnte Einheit des deutschen
Marktes — darüber bestand unter den liberalen Patrioten kein Streit —
konnte nur gelingen, wenn die bereits vollzogene Einigung der Hälfte
Deutschlands wieder zerstört wurde.
Quelle: H. v. Treitschke, Deutsche Geschichte im Neunzehnten Jahrhundert.
II, 211 ff. — Die Anmerkungen sind vom Herausgeber beigefügt.
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