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des Textes.

DAS

GESCHLECHTSLEBEN

IN DER

DEUTSCHEN

VERGANGENHEIT

VON

MAX BAUER

LEIPZIG 1902

HERMANN SEEMANN NACHFOLGER

Alle Rechte vom Verleger vorbehalten!

Zum Geleit.

Einen kurzen, nur die behandelten Themen erschöpfenden Abriss des

Geschlechtslebens der deutschen Vorzeit zu geben, ist der Zweck der

vorliegenden Arbeit, die kein Lehrbuch, sondern hauptsächlich eine auf

wissenschaftlicher Grundlage fussende Abhandlung über eine Materie

sein will, der alle für jung und alt geschriebenen Kulturgeschichten

ängstlich aus dem Wege gehen.

Für den ernsten Laien ist mein Werkchen bestimmt, für den gebildeten

Mann und die reife, denkende Frau, denen es »ein herrliches Ergötzen,

sich in den Geist der Zeiten zu versetzen«, auch dann, wenn dieser

Geist düstere Bilder zeitigt, auf die unsere vielgeschmähte Gegenwart

mit Schaudern zurückblickt.

Manch kerniges Wort ist in den nachfolgenden Blättern gesprochen, doch

nur, wenn es der Stoff erforderte. Gar mancher wird sich darob

entsetzen und entrüsten, aber: »Niemand lügt so viel, als der

Entrüstete,« sagt Friedrich Nietzsche -- und ich glaube, er hat recht!

#Friedenau#, September 1902.

+Max Bauer.+

INHALT.

Seite

Das frühe Mittelalter 1

Das Leben auf dem Dorfe 51

Die Klöster 74

Beilager und Ehe 89

Die feile Liebe 133

Das Badewesen 215

Tanz und Spiel 265

Das Schönheitsideal 304

Die Kleidung 318

Liebeszauber und Zauberliebe 339

Das frühe Mittelalter.

An einer dem Urwalde abgerungenen Stelle, die ein Bächlein

durchrieselt, dessen Ufer Blumen schmücken und Weiden beschirmen,

liegt das Gehöft des Germanen. Wiesen mit vereinzelten Bäumen und

Felder von bescheidener Ausdehnung, bestellt mit der Brotfrucht oder

Gerste, um den Trank des Hausherrn daraus zu brauen, oder dem

gelbblühenden Hanf, aus dessen Fäden die Hausfrau manch Gewand zu

wirken weiss, umschliessen die Baulichkeiten bis an die Grenze des

Waldes hin, dessen breitästige Riesen ihre Schatten auf die wogenden

Halme werfen. Waldesnähe war Notwendigkeit für den Urdeutschen, denn

der gewaltige Wald war geradezu Lebensbedingung für ihn. Aus seinen

Stämmen zimmerte er das kunstlose, schirmende Dach; seine harzreichen

Äste und das Reisig gaben der fensterlosen Halle Licht und Wärme im

rauhen Herbste; die aus Waldesstämmen geschnittenen Pallisaden und der

aus biegsamen Zweigen geflochtene Zaun hielten das Raubzeug von dem

Einbruch in des Herrn Herden ab, wenn Schnee und Eis die Erde deckte

und der Hunger die Tiere den menschlichen Behausungen zutrieb. Die aus

seinen Scheiten genährten Essen verflüssigten das Erz, aus dem der

Germane die Schutz- und Trutzwaffen schmiedete, wie die Werkzeuge für

das Feld: Sichel und Sense. Im Waldesdickicht barg sich das Wild:

Hirsch, Reh, Elen, Ur, das Schwarzwild, Meister Petz und anderes

Getier, dessen Jagd des Mannes Herzensfreude war, und das ihn und die

Seinen mit Fleisch und wärmendem Rauchwerk zur Kleidung versorgte. Aus

Waldesdüster stieg vom Opfersteine der Rauch gen Walhalla auf; an

entlegenen, schwer zugänglichen Stellen hauste einsam die Seherin,

»die weit und breit für ein göttliches Wesen galt«[1], durch dessen

Mund die Götter in seltsam gefügter Rede sprachen, ihren Willen

kundgaben, lobten oder tadelten, verhiessen oder verdammten, die

Prophetin, verehrter als der Oberpriester, als der erkorene Herr und

Führer in Frieden und Kampf, sie #das heilige Weib#!

[1] Tacitus, Germania, § 8.

Denn »der Germane schreibt dem Weibe eine gewisse Heiligkeit und

prophetische Gabe zu«[2]. Darum war ihm auch heilig die Frau, die er

an seinen Herd genommen, heilig das Weib des Nachbarn und unantastbar,

wie die eigenen Töchter. Nur den Feind traf er tödlich damit, dass er

nach erfochtenem Sieg dessen Weiber seinen Lüsten opferte. »Die

frouwen sie nôtzogeten, Und die megde wol getan« heisst es noch

Jahrhunderte später von den Weibern einer erstürmten Stadt. Aber auch

das Gegenteil lässt sich bezeugen. Als König Rudolf 925 die Stadt Auga

(Eu) erstürmte, in die sich die Normannen unter Rallo geworfen hatten,

wurden alle Männer niedergemacht, die Frauen aber unberührt gelassen.

Gleiche Schonung hatte früher Totila den Neapolitanerinnen und

Römerinnen bewiesen, und als ein vornehmer Gote sich eine

Ungebührlichkeit gegen ein neapolitanisches Mädchen erlaubt hatte,

liess er ihn trotz allgemeiner Verwendung hinrichten und sein Vermögen

jenem Mädchen geben.[3] Also auch im Kriege bewahrten deutsche Stämme

die Achtung vor den Frauen.

[2] Tacitus a. a. O. § 8.

[3] Karl Weinhold, Die deutschen Frauen in dem Mittelalter, I. 218 ff.

Dem Germanen, dem rauhen Sohne eines unwirtlichen Landes, galt eben

sein Weib als die Gefährtin seines Lebens, eins mit ihm in Freud und

Leid, die für ihn schaffte, für ihn sorgte, ihn pflegte, wenn er siech

darniederlag, seine Wunden verband und sie mit geheimnisvollen

Sprüchen zu heilen suchte; die er dafür mit seinem Leibe schützte, für

die er starb, wenn es das Geschick erforderte, gleichwie sie selbst

den Tod der Ehrlosigkeit vorzog. Ihre Gemeinschaft war ernst und

unverbrüchlich, kein loses Spiel, wie bei vielen kulturell höher

stehenden Völkern jener Epoche, die in der Frau nur den Gegenstand zur

Befriedigung der Lüste, oder die tief unter dem Manne stehende

Sklavin, im günstigsten Falle das zur Fortpflanzung nötige Werkzeug

sahen. Nimmt es da wunder, wenn #Cornelius Tacitus#, der erste, dem

wir sichere Kunde von germanischen Sitten und Gebräuchen verdanken,

der elegante Römer, das leichtlebige Kind der Weltkloake Roma mit

ihren marklosen Männern, ihren entarteten Weibern, bei denen der

Ehebruch zum guten Ton gehörte, deren abgestumpfte Nerven nur die

raffinierteste Wollust reizte, in Germanien und der unverfälschten

Natürlichkeit seiner Eingeborenen eine neue Welt, ein Utopien zu sehen

glaubte, das er seinen Landsleuten nicht genug preisen konnte. »So

lebt denn das Weib dahin, unter der Obhut reiner Sitten, nicht

verderbt vom Sinnenreiz lüsterner Theaterstücke, noch durch

wollustreizende Gelage. Geheimen Verkehr durch (Liebes-) Briefe kennt

weder Mann noch Frau. Ehebruch ist unter diesem doch so zahlreichen

Volke äusserst selten. Seine Bestrafung ist schnell, und dem Ehemanne

überlassen. Mit abgeschnittenem Haar, nackt, und in Gegenwart der

Verwandten, stösst der Gatte die Schuldige zum Hause hinaus und

peitscht sie durch das ganze Dorf. Auch die preisgegebene

Jungfräulichkeit findet keine Verzeihung. Nicht Schönheit, noch

Jugend, noch Reichtum gewinnt ihr einen Mann. Denn dort freilich lacht

niemand des Lasters; verführen und verführt werden nennt man nicht

Zeitgeist. Besser, wenigstens bis jetzt noch, steht es mit einem

Lande, wo nur Jungfrauen in die Ehe treten und wo es mit der Hoffnung

und dem Gelübde der Gattin ein für allemal abgethan ist. So erhalten

sie nur den einen Gatten, gleichwie sie Leib und Leben nur einmal

empfingen, damit in Zukunft kein Gedanke über ihn hinaus, kein

weiteres Gelübde sich rege, damit Liebe nicht sowohl zum Ehemanne, als

zum Ehebunde sie beseele.«[4]

[4] Tacitus a. a. O. § 19.

Nur das reine Weib hatte Geltung bei den Germanen. Der auf uralten

Rechtsgrundsätzen sich aufbauende Sachsenspiegel, das sächsische

Landrecht, niedergeschrieben im 13. Jahrhundert, vertritt die

Anschauung, dass ein einmal gefallenes Weib, selbst wenn sie wider

ihren Willen ihre Ehre verloren, nie wieder die Rechte eines reinen

Mädchens erlangen könne.[5] Da den germanischen Jünglingen strenge

Gesetze die Keuschheit bis zur vollendeten Männlichkeit zur Pflicht

machten -- der Umgang mit Weibern galt für den jungen Mann vor

Vollendung des 20. Lebensjahres für eine Schmach[6] -- ebenso wie den

Mädchen, so war der Unmoral nur ein enger Spielraum gegeben. Sexuelle

Ausschreitungen kamen wohl vor, doch dürften sie immerhin als

Ausnahmen zu betrachten sein.

[5] Der 37. Artikel: Wer eines Mannes ehelich Weib öffentlich behuret,

oder sonst ein Weib oder Magd notzöget, nimpt er sie darnach zur Ehe,

eheliche Kinder gewinnet er nimmermehr bey ihr. (Übers. von Jacob

Friedrich Ludovici 1750.)

[6] Caesar, De bello gallico, VI. 21.

Mit der Errichtung von befestigten Dörfern, den Vorläufern der

deutschen Städte, dem engeren Aneinanderrücken ursprünglich weit

voneinander abgelegener Anwesen und dem Eindringen fremder oder aus

der Fremde wieder heimgekehrter Elemente, vollzog sich allmählich eine

Sittenwandlung zum schlechteren, die aber vorderhand noch nicht bis

zum häuslichen Herde vordrang. Die Hausfrau und die Töchter des

Deutschen blieben ebenso keusch und züchtig wie vordem.

War es erst die römische Invasion und die Rückkehr deutscher Krieger

aus römischen Kriegsdiensten, die manche Unsitte auf deutschen Boden

verpflanzten, manche leichtere Sittenanschauung nach Germanien

eingeführt hatten, die wie stets bei allen Naturvölkern nur zu leicht

Wurzeln fasste und üppig weiterwucherte, so ging auch später die

Völkerwanderung und die mit ihr einbrechenden wilden Horden nicht

spurlos an den Vorfahren vorüber. Auch das Christentum räumte mit

vielem Althergebrachten für immer auf oder entstellte es, wo es galt,

die Gefühle der Bekehrten zu schonen, nach und nach bis zur

Unkenntlichkeit.

Eine neue, von der alten grundverschiedene Zeit war für Germania

angebrochen. Das Volk, das ein Tacitus als Muster hingestellt, das das

römische Weltreich zertrümmert hatte, war aus dem Naturzustand in die

Kultur eingetreten. Der rauhe Naturmensch, dem bislang Krieg und Jagd

als Um und Auf des Lebens galten, der jede Arbeit, die nicht mit

diesen seinen Herzensneigungen zusammenhing, verachtete und sie den

Frauen und den Sklaven überliess, war zum Edeling oder zum Bauerbürger

geworden, der nun nicht mehr ganz so schalten und walten durfte, wie

damals, wo er als unbeschränkter Gebieter auf seinem Grund und Boden

hauste. Er musste jetzt selbst die Hände rühren und die Oberaufsicht

über sein Eigentum übernehmen. Das mit elementarer Macht sich

verbreitende Christentum erschloss eine neue Gedankenwelt und milderte

vieles von der Rauheit des früheren Sohnes der Wildnis. Die allerorts

entstehenden Klöster wurden zu den ersten und einzigen Bildungsstätten,

aus deren festen, bewehrten Mauern so manche Kunde drang von der

Kunst, seine Gedanken aufzeichnen zu können und sie auf diese Weise

selbst dem Fernen mitzuteilen; dann von Glaubenshelden, die ihre Treue

gegen den Heiland mit dem Leben bezahlt, die für das Christentum den

Märtyrertod erlitten; vom Heiland selbst, seinem Leben, Leiden und

Sterben, und von seiner Mutter, der herrlichsten, edelsten und

erhabensten aller Frauen, der gebenedeiten Jungfrau Maria. In ihr

erstand für den Deutschen neuerdings das göttliche Weib der Germanen,

darum sammelte sich auch in dem Marienkultus die ganze Verehrung, die

der Deutsche einem Weibe zu zollen vermag, in einem Brennpunkte

zusammen, der aber im Gange der Jahrhunderte verblasste, um später

noch einmal, aber weniger intensiv und mit einer Beimischung von

Groteskkomik, als Minne und Minnedienst aufzuleuchten, ehe er für

immer erlöschte.

Noch war das deutsche Staatengefüge lose aus einer Unzahl deutscher

Stämme zusammengesetzt, die, in nie ruhender Eifersucht einander

befehdend, kaum ein Gefühl der Zusammengehörigkeit kannten.

Erst dem Heros #Karl dem Grossen#, seiner eisernen Faust, seinem

mächtigen, zielbewussten Willen, der mit unbeugsamer Energie das

für richtig Erkannte durchzusetzen wusste, gelang es, das

Völkerkonglomerat auf deutscher Erde zusammenzuschweissen und zu einer

Einheit, dem römisch-deutschen Reiche, zu gestalten. Karls

staatsmännisches und kulturelles Wirken zu würdigen ist nicht meine

Aufgabe. Hier soll nur der Einfluss erörtert werden, den Karls

Regierung auf das Geschlechtsleben seiner Zeit ausübte. Kaiser Karls

Leben war in dieser Hinsicht nicht einwandsfrei. Wenn er auch am 29.

Dezember 1165 heilig gesprochen und diese Kanonisation von der Kirche

stillschweigend bestätigt wurde, so war Karl durchaus kein Heiliger.

Er war fünfmal verheiratet. Seine erste Frau, die Fränkin Himiltrud,

verstiess er, ebenso die zweite, eine Tochter des Longobardenkönigs

Desiderius, nach der Angabe eines Mönches von St. Gallen deshalb, weil

sie unfruchtbar gewesen. Hildegard, die dritte Gattin, ein Fräulein

aus hohem schwäbischen Adel, zählte erst 13 Jahre, als er sie

heimführte. Sie starb 783 im 26. Lebensjahre, nachdem sie ihm neun

Kinder, darunter Hludoic, seinen Thronerben, geboren hatte. Wenige

Monate nach Hildegards Tode heiratete Karl die Ostfrankin Fastrada,

nach deren Hinscheiden er die Alemannin Luitgard zur Gemahlin nahm,

mit der er schon vor der Verheiratung Beziehungen unterhalten hatte.

Sie war seine letzte rechtmässig angetraute Gattin, und als sie um das

Jahr 800 in Tours starb, wirtschaftete der Kaiser bis zu seinem

Ableben mit Kebsweibern, von denen vier namhaft gemacht werden:

Madelgard, Gersuinda, Regina und Adallinde.[7]

[7] Einhard, Das Leben Karls d. Gr. Übers. und erl. von H. Althof,

S. 42 ff.

Karls sinnliche Natur vererbte sich auf seine Töchter, von denen

Einhard schreibt: »Obwohl diese Töchter sehr schön waren und von ihm

überaus geliebt wurden, wollte er wunderbarerweise keine von ihnen

einem der Seinen oder einem Fremden zur Ehe geben; er behielt sie

vielmehr alle bis an sein Ende in seinem Hause und sagte, er könne den

näheren Umgang mit ihnen nicht entbehren. Aber deswegen musste er,

sonst so glücklich, die Abgunst des Schicksals erfahren, was er sich

jedoch so wenig merken liess, als ob in Bezug auf seine Töchter

niemals irgend ein Verdacht der Unkeuschheit sich erhoben, niemals das

Gerücht hiervon sich verbreitet hätte.«[8] Dieses Gerücht bestand in

der That und stützte sich auf Thatsachen. Alkuin, des Kaisers Ratgeber

und Freund, warnte seine Schüler vor den »gekrönten Tauben, die

nächtlich durch die Pfalz fliegen.« Die Folgen der Lasterhaftigkeit

liessen nicht auf sich warten.

[8] Einhard a. a. O. S. 45.

Bertha, aus des Kaisers Ehe mit Hildegard, hatte vom gelehrten Dichter

Angilbert zwei Söhne. Diese Bertha ist die Urheberin der reizenden

Sage von dem treuen Liebespaare Eginhard (Einhard) und Emma (Imma),

nach welcher Emma ihren Geliebten, während dessen nächtlichem

Besuche Schnee im Schlosshofe gefallen war, der durch die in ihm

hinterlassenen Fusstapfen des Geliebten Fortgehen hätte verraten

müssen, auf ihrem Rücken zu seiner Wohnung trug. Der Kaiser, den

Schmerzen auf seinem Lager wachhielten, sah dies, und gerührt von so

viel Liebe, gab er dem Paare seinen Segen. »Offenbar hat die

geschäftig webende Sage hier einen anderen Günstling und vertrauten

Rat Karls, den gelehrten Angilbert, mit Einhard verwechselt. Letzterer

hatte allerdings eine vornehme Jungfrau von trefflichem Charakter und

hervorragender Bildung, Namens Imma, zum Weibe, mit der er bis zum

Jahre 836 in glücklichster Ehe lebte, doch war er sicher nicht Karls

Schwiegersohn, da der Kaiser eine Tochter Imma unseres Wissens nicht

hatte.«

Berthas Schwester Hruotrud, in Hofkreisen Columba genannt, hatte mit

dem Grafen Rorich von Maine einen Sohn, und die anderen Töchter Karls

waren ebenso leichtfertig, wie die erwähnten. Das grössere Leben

Ludwigs des Frommen, Karls Nachfolger, erzählt, das Treiben, das seine

Schwestern im väterlichen Hause führten, habe Ludwigs Sinn, obgleich

er von Natur milde war, schon lange geärgert. Bald nach seiner

Thronbesteigung habe er daher den ganzen, sehr grossen weiblichen

Tross mit Ausnahme der geringen Dienerinnen aus dem Palaste schaffen

lassen, und seine Schwestern veranlasst, sich auf die ihnen vom Vater

bestimmten oder von ihm selbst verliehenen Klöster zurückzuziehen.[9]

[9] Einhard, a. a. O. S. 45 Anmerkung 3.

So gerne Karl in der eigenen Familie beide Augen zudrückte

und geflissentlich übersah, was allgemein offenkundig war, so

unnachsichtlich zeigte er sich gegen die öffentliche Unsittlichkeit.

Aus Paris z. B. suchte er alle öffentlichen Mädchen zu vertreiben. Die

Dirnen sollten, falls man sie bei der Ausübung ihres Gewerbes

ertappte, gestäupt werden. Wer ihnen Vorschub geleistet oder ihnen

Obdach gegeben, sollte sie auf dem Rücken zum Richtplatze tragen. Der

Erfolg dieses Erlasses war ganz belanglos, denn die »verliebten

Weiber« -- filles folles de leurs corps -- trieben ihr lichtscheues

Handwerk offen und im geheimen nach wie vor und vermehrten sich wie

die Wasserpest.

Gegen die auch in Deutschland immer mehr um sich greifende

Sittenlockerung konnte oder wollte Karl nicht einschreiten, vielleicht

schon deshalb nicht, weil sie in erster Linie bei dem an Gut und Macht

vielvermögenden Adel zuerst und am auffallendsten zum Vorschein kam.

Zu jedem der festen Häuser, aus denen sich die Burgen entwickelten,

gehörten die Genitia, ursprünglich Werkstätten, in denen hörige und

freie Dienerinnen unter Aufsicht der weiblichen Herrschaft die Stoffe

für die Kleidung herzustellen, zu sticken, weben, waschen, kochen,

kurz alle weibliche Hand- und Hausarbeit vorzunehmen hatten.

Diese Genitia oder Frauenhäuser waren von dem Hauptgebäude, der

Herrenwohnung, streng geschieden und mit Zäunen, Wall, Graben und

Wachttürmen gegen fremde Eindringlinge wohl verwahrt. In diesen

Frauenhäusern befanden sich auch die Schlafräume nicht allein der

Mägde sondern auch der weiblichen Familienmitglieder, ein Grund mehr,

sie zu sichern, besonders das vordere Abteil der Genitia, in dem die

Angehörigen des Hausherrn nächtigten, während das Hinterhaus die

Dienerschaft beherbergte. Nach dem alten alemannischen Rechte wurde

die Notzucht an einer Insassin des Vorderhauses mit sechs Schillingen,

an einer des Hintergebäudes mit nur drei Schillingen geahndet. Jedes

der Häuser der Grossen und jeder Meierhof besass solch Frauenhaus oder

#Bordell#, nach dem angelsächsischen Bord, Schwelle, benannt. Die

anrüchige Nebenbedeutung kam erst viel später in Gebrauch. Diese

Frauenhäuser galten bald mit Fug und Recht für die Harems ihrer

Besitzer,[10] da damals, bis tief in das Mittelalter hinein, die

Frauen und Töchter der Unfreien im vollsten Sinne des Wortes die

Leibeigenen ihrer Herren waren. Die Allgewaltigen besassen das Recht

auf Leben und Tod über ihre Hörigen, die nur als Wertobjekte galten,

über dessen Vermietung, Verkauf oder Verpfändung der Besitzer

nach Gutdünken zu verfügen vermochte. Da der Wille des Herrn

unverbrüchlichen Gehorsam bedingte, so wehrte keine Schranke seinen

sinnlichen Gelüsten; er durfte verlangen und war der Gewährung sicher.

[10] Scheible, Das Kloster, VI.

Zu den Herrenrechten des Feudalen gehörte auch die Erteilung der

Eheerlaubnis für seine Unfreien. Er durfte jeden Mann, sobald er das

18., und jedes Mädchen, das das 14. Lebensjahr erreicht hatte, zur Ehe

zwingen, ebenso verwitweten Gutsleuten eine neue Ehe mit der ihnen

zugeteilten Braut aufnötigen. Lag es doch in seinem Interesse, recht

viele Ehepaare unter seinen Hörigen zu haben, da sich mit ihrer

Kinderzahl auch sein Besitztum an Seelen vergrösserte, was einem

Vermögenszuwachs gleichkam. Bisweilen hielt er es jedoch für

angebracht, seine Einwilligung zu versagen oder diese von dem _Jus

primae noctis_, nämlich dem Rechte abhängig zu machen, in der ersten

Nacht den Gatten bei der Neuvermählten vertreten zu dürfen, wenn er

nicht ein für allemal dieses Recht auszuüben für gut fand. Wie weit

diese schmachvolle Gepflogenheit in die graue Vorzeit zurückreicht,

ist meines Wissens nicht festgestellt. Doch ist ihr hohes Alter als

wahrscheinlich anzunehmen, da bei der mittelalterlichen absoluten und

rechenschaftsfreien Machtvollkommenheit die Herren nur zu leicht auf

derartige Übergriffe verfallen mussten. Man empfand vielleicht

beiderseits nicht die Erniedrigung, die in der Ausübung und Duldung

dieses schmachvollsten aller Rechte bestand. Im späteren Mittelalter

bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts ist das Bestehen des _Jus primae

noctis_ dokumentarisch festgestellt, trotz aller Ableugnungsversuche,

die z. B. Karl Schmidt in seinem Werke »_Jus primae noctis_« (Freiburg

i. B. 1881) mit recht negativem Ergebnisse zu unternehmen suchte. Aus

der deutschen Schweiz sind zwei Gesetze vom Jahre 1538 und 1543

überliefert, die haarscharf diese Unmenschlichkeit beweisen. Diesen

Dokumenten einen anderen als den unzweideutig in ihnen ausgesprochenen

Sinn zu unterschieben, wie dies Karl Schmidt unternimmt, liegt keine

Veranlassung vor, ebensowenig wie ich Weinholds Ansicht beipflichten

kann, der mit Osenbrüggen und Gierke jene Bestimmung nur als

Ausdruck »einer symbolischen Anerkennung der Leibherrschaft

durch die scherzhafte Voranstellung und Ausmalung der äussersten

Rechtskonsequenzen« aufgefasst wissen will.[11] Man droht mit »der

äussersten Rechtskonsequenz« nicht, wenn man sie nicht, sei es auch

nur in aussergewöhnlichen Fällen, zur Ausführung bringen will.

[11] Weinhold a. a. O. I. 301.

Das eine der erwähnten Schriftstücke, die »Oefnung von Hirslanden und

Stadelhofen« im Kanton Zürich vom Jahre 1538, lautet: »Ouch hand die

burger die rechtung, wer der ist, der uf den gütern, die in den

Kelnhof gehörend, _die erste nacht bi sinem wibe ligen wil, die er

nüwlich zu der ee genommen hat, der sol den obgenanten burger vogt

dieselben ersten nacht bi demselben sinen wibe lassen ligen_; wil er

aber das nüt thun, so soll er dem vogt geben 4 und 3 fl Züricher

pfenning, weders er wil: die wal hat der brugom (Bräutigam), und sol

man ouch demselben brugome ze stür (zur Steuer, Beihilfe) an dem

brutlouf geben ein fuder holtz usz dem Zürichberg, ob er wil an

demselben holtz hat.« Der Tenor des zweiten Gesetzes entspricht dem

eben gegebenen ziemlich genau. Doch nicht die weltlichen Herren allein

beschmutzten sich mit der Ausübung des _Jus primae noctis_, auch die

hohe, grundbesitzende Geistlichkeit machte sich dieses Recht zu nutze

-- brachte es doch etwas ein. Nach dem Lagerbuche des schwäbischen

Klosters Adelberg vom Jahre 1496 mussten die zu Bortlingen sesshaften

Leibeigenen dies Recht dadurch ablösen, dass der Bräutigam eine

Scheibe Holz, die Braut ein Pfund sieben Schillinge Heller oder eine

Pfanne, »dass sie mit dem Hinteren darein sitzen kann oder mag«

darbringen musste. Anderwärts hatten die Bräute dem Grundherrn so viel

Käse oder Butter zu entrichten, »als dick und schwer ihr Hinterteil

war«. An anderen Orten wieder mussten sie einen zierlichen

Korduansessel geben, »den sie damit ausfüllen konnten«.[12] Nach den

Schilderungen des bayerischen Oberappellationsgerichtsrats Welsch

bestand übrigens die Verpflichtung der Lösung vom _Jus primae noctis_

in Bayern noch im 18. Jahrhundert.[13]

[12] Memmingen, Stälin u. a. »Beschreibung der württemb. Aemter«,

Heft 20.

[13] Aug. Bebel, Die Frau und der Sozialismus, 29. Aufl., S. 67.

Im Grunde genommen barg sich unter dem _Jus primae noctis_ nichts

weiter, als eine Erpressung mehr, da es doch dem Bräutigam freistand,

sich mit Geld oder Geldeswert zu lösen. Wenn nun der arme Bauer dieses

Geld nicht aufzubringen vermochte, denn eine Hochzeit kostete ohnehin

auch damals schon viel Geld? Der Bräutigam hatte vor allem die

Eheerlaubnis teuer durch den Erlag eines Zinses oder Übergabe eines

Hemdes oder Felles zu erkaufen. Dem Zins wusste der Galgenhumor

der Zahler recht bezeichnende Namen zu geben. Einige dieser aus

verschiedenen Gegenden stammenden Bezeichnungen waren: Jungfernzins,

Stechgroschen, Bettmund, #Nadelgeld#, Frauengeld, Hemdschilling,

Bumede, Jungferngeld, Schürzenzins, Vogthemd, Bunzengroschen und

andere, mitunter sehr eindeutige, mehr. Dieser Zins war unter allen

Umständen zu erlegen, auch dann, wenn der Herr sein Recht ausgeübt und

damit die Tugend der Braut ramponiert hatte.

Die zerzauste Tugend machte übrigens schon damals den Herren der

Schöpfung und nicht nur den Bauern allein manchen Kopfschmerz. Und

nicht allein die Mägdelein, sondern auch die Ehegattinnen, ganz

besonders die letzteren, hatten oft unter mehr oder weniger

begründeter Eifersucht zu leiden. Was heutzutage meist Thränen,

Ohnmachten und Beteuerungen durchzusetzen vermögen, bedurfte in jener

kräftiger zufassenden Zeit augenscheinlicher Beweise. Wenn diese nicht

auf gewöhnlichem Wege herbeizuschaffen waren, so griff man, dem

bigott-abergläubischen Zeitgeiste entsprechend, zu dem #Gottesurteil#.

Häufig war es die angeschuldigte Frau selbst, die zu ihrer

Rechtfertigung einer Ordalie unterzogen zu werden begehrte. So die

Frau Karls des Dicken (881-887), die, des Ehebruches bezichtigt, durch

das Gottesurteil nicht allein zeigen wollte, dass sie keine

Verbrecherin, sondern dass sie trotz zwölfjähriger Ehe noch immer

Jungfrau sei: »_Das_ (ihre Unberührtheit) _bewerte sü domitte, dass sü

ein gewihset Hemede ane det und domit in ein Für_ (Feuer) _gieng und

blieb unversert von dem Für_«, schreibt der Chronist Twinger von

Königshofen. Das ganze Mittelalter hindurch waren Ordalien nahezu das

einzige, jedenfalls aber das unfehlbarste Mittel, die eheliche Treue

_ad oculos_ zu demonstrieren.

Zwei Hauptarten der Gottesurteile waren im Schwange: die Feuer- und

die Wasserprobe. Bei der Feuerprobe hatte die Beschuldigte die blosse

Hand ins Feuer zu halten und unbeschädigt wieder herauszuziehen. War

die Hand versengt, so wurde sie verbunden und der Verband nach einer

gewissen Zeit gelöst. Waren die Wunden verheilt, so bewies dies die

Unschuld. Weitere Abarten des Feuerordals waren: Mit einem mit Wachs

durchtränkten Hemd bekleidet den Scheiterhaufen zu durchschreiten, wie

Karls Gattin that; mit blossen Füssen über glühende Pflugscharen zu

wandeln oder diese eine angegebene Strecke weit zu tragen. Kaiserin

Kunigunde, Heinrichs II. (1002-1024) Gattin, unterzog sich dieser

letzteren Probe, die übrigens schon aus den Sophokleischen Tragödien

her bekannt ist.

Die Wasserprobe fusste auf dem Grundgedanken, dass das reine, heilige

Wasser nichts Sündhaftes in sich dulde. Sank daher das gebundene

nackte Weib unter, so war es schuldlos; blieb es auf dem Wasserspiegel

schwimmen, dann war seine Schuld zum Beweis erhoben. Jahrhunderte

später gewannen diese Wasserproben, deren Ausgang ganz in der Hand des

Fesselnden lag, eine hohe Bedeutung bei den Hexenverfolgungen.

Eine dritte, aber seltener geübte Art der Gottesurteile waren die

Zweikämpfe zwischen der Angeklagten und ihrem Ankläger. Der

Kraftunterschied zwischen Mann und Weib fand dadurch seinen Ausgleich,

dass der Mann bis zum Gürtel in einer Grube stehend die Angriffe der

mit einem enganliegenden trikotartigen Anzuge bekleideten Frau

abzuwehren hat. In »Talhoffers Fechtbuch«, der Bilderhandschrift von

1467 auf der Gothaischen Bibliothek, bekämpft die Frau ihren

Widersacher mit einem Schleier, in dem sie einen vier- bis

fünfpfündigen Stein eingebunden hat. Der Mann ist mit einer Keule

bewehrt, ebenso lang wie der Schleier der Gegnerin. Der Kämpfer steht

»bis an die waichin« in einer Grube, dessen Rand die Frau umkreist.

Nach dem Apollonius vertrat mitunter einer der langen Kleiderärmel den

Schleier.[14]

[14]

Diu frowe sol hie ouzen gân,

Einen stein in der stoûchen hân

Mit riemen drîn gepûnden

Swaere pi drîen pfunden

Diu stouche sol sol wesen lînîn (leinen)

Und zweier ellen lanc sîn.

(Apollonius 20446.)

Dass alle Ordalien, der Zweikampf vielleicht ausgenommen, mit der

Niederlage der Frau enden mussten, wenn alles mit rechten Dingen

zuging, liegt auf der Hand -- soferne das schwache Geschlecht in

seiner ererbten Schlauheit nicht Mittel und Wege gefunden hätte, den

Herren der Schöpfung ein Schnippchen zu schlagen. Sie mogelten bei den

wohlvorbereiteten Gottesurteilen nach Herzenslust, und lachten

hinterher die dummen, leichtgläubigen Männer weidlich aus. An Gehilfen

bei dem Betruge fehlte es nicht, wenn nur Geld genug vorhanden war,

die Helfer zu erkaufen.

Gottfried von Strassburg gibt im »Tristan« unumwunden den Schwindel

zu, den die holde Isolde, seine Heldin, bei einem Gottesurteil ausübt.

Isoldchen, bekanntlich kein Tugendspiegel, soll zur Bezeugung ihrer

Unschuld die Feuerprobe bestehen. Sie ist, sehr gerechtfertigter

Weise, mit Tristan, dem Neffen ihres alten Gatten, ins Gerede

gekommen, und muss nun, um die bösen Mäuler zu stopfen und ihrem

Gatten den Glauben an ihre eheliche Treue wiederzugeben, eine Ordalie

bestehen. Klein-Isoldchen hat gewichtige Gründe, alle Vorsicht walten

zu lassen, denn es ist bei ihr sehr viel faul im Staate Dänemark. Sie

weiss sich aber zu helfen. Vor der Probe verteilt sie mit beiden

Händen reiche Geschenke an Gold, Silber und Edelsteinen »um Gottes

Huld«, das heisst an die die Feuerprobe leitenden Geistlichen, die

sich solchen Gaben gegenüber nicht undankbar erweisen dürfen. Sie

wissen die Sache so fein einzufädeln, dass die Ehebrecherin die Probe

tadellos besteht und in ihrer »bewiesenen« Fleckenlosigkeit nun aufs

neue nach Herzenslust sündigen kann. Sie weiss ja, dass bei einem

neuerlichen Gottesurteil ihr die früheren Helfer wieder aus der

Patsche helfen werden.

Einen weiteren Einblick in den Gottesurteil-Schwindel gestattet das

Gedicht eines unbekannt gebliebenen mittelhochdeutschen Dichters, das

Hans Sachs als Vorlage für sein Fastnachtsspiel »Das heisse Eisen«

benützte. Eine Frau zwingt ihren Mann auf Veranlassung der Gevatterin,

»die ist sehr alt und weiss sehr viel«, seine eheliche Treue durch das

Tragen eines »heiss Eysen« zu beweisen. Der Gatte willfahrt scheinbar

dem Wunsche seiner Gattin.

»Ja Frau, das will ich gerne thun!

Lass die Gevatt'rin kommen nun,

Dass sie das Eisen leg in's Feuer,

Ich wage frisch das Abenteuer.

Purgieren will ich mich für's Leben,

Die Gevatterin soll Zeugniss geben.«

Der Schlauberger zieht dabei verstohlen einen Holzspan aus dem Ärmel

in die Handfläche, auf den er das Eisen derart legen kann, dass es

nirgend mit der Haut in Berührung kommt. Natürlich besteht er die

Probe glänzend, weshalb er, nun den Spiess umkehrend, auch seinerseits

die Tugendprobe von seiner Frau begehrt. Winselnd sinkt diese auf die

Knie und gesteht, in die Enge getrieben, dass sie zuerst mit dem Herrn

Kaplan in sträflichem Verkehr gestanden, den erst #ein# Mann, dann

wieder einer, schliesslich nach und nach ein ganzes Dutzend abgelöst

haben. Die würdige Frau, der »St. Stockmann« als unentrinnbarer

Schutzpatron winkt, fasst nach ihrer Beichte unversehens das

inzwischen erkaltete Eisen an, verbrüht sich aber daran, ein Zeichen,

dass sie noch immer nicht die ganze Wahrheit gestanden hat, und rennt

scheltend ab.[15]

[15] Hans Sachs, Ausgew. dramatische Werke, übers. v. K. Pannier, S.

123 ff. Schimpf und Ernst v. Bruder Joh. Pauli, ibid. Nr. 108 S. 84

ff.

Das von Karls eiserner Faust zusammengeschweisste Weltreich

zersplitterte unter seinen schwachen Nachfolgern in jenes

Staatengemengsel, dem erst das 19. Jahrhundert ein Ende machte. Karls

Schöpfungen teilten das Schicksal seines Staates. Nur in den Klöstern

glimmte der von Karl angefachte Funke des Bildungsbedürfnisses unter

den Insassen fort.

Die Weltabgeschiedenheit, die von dem ewigen Einerlei gezeugte

Langeweile liessen wohl auch manche, sonst nicht gerade wissensdurstige

Mönche oder Nonnen zu den Büchern greifen, neben Reliquien, Messgeräten

und Kultgewändern die kostbarsten Besitztümer der Stifte und Klöster.

Und wohl ihnen, wenn sie Gefallen an dieser Beschäftigung fanden, die

sie von weit sündhafterem Treiben abhielt, als es selbst die über alle

Massen schlüpfrige Mönchslitteratur, das Singen und Abschreiben von

weltlichen Liedern, den »winileodes«, war, das Karls Kapitular von

789 verpönte, oder das Studium der erotischen Stücke eines Plautus

oder Terentius und anderer die Sinne erregender klassischer

Schriftsteller. Denn auch in dieser Epoche liess die Sittenreinheit

der Klostergeistlichkeit schon vieles zu wünschen übrig. Durch die

Kapitularien Kaiser Karls ist erwiesen, dass manche Nonne ein

vagierendes Leben führte, sich rückhaltslos, sogar gegen Entlohnung,

hingab, und etwaige Folgen dieser Liebschaften durch Verbrechen

beseitigte.

Der Wortlaut eines der zahmsten dieser Kapitularien (v. J. 802) ist

folgender: »Die Frauenklöster sollen streng bewacht werden, die

Nonnen dürfen nicht umherschweifen, sondern sollen mit grösstem

Fleiss verwahrt werden, auch sollen sie nicht im Streit und Hader

untereinander leben, und in keinem Stücke den Meisterinnen und

Äbtissinnen ungehorsam oder zuwider handeln. Wo sie aber unter eine

Klosterregel gestellt sind, sollen sie diese durchaus einhalten. Nicht

der Hurerei, nicht der Völlerei, nicht der Habsucht sollen sie dienen,

sondern auf jede Weise gerecht und nüchtern leben. Auch soll kein Mann

in ihr Kloster eintreten u. s. w.«

Ebenso verbot Karl, die Mönchsklöster in allzu bequemer Nachbarschaft

der Nonnenklöster anzulegen -- er hatte Gründe dafür.

Aber nicht nur die Nonnen aus niederem Stande setzten sich über die

Klosterregeln hinweg, auch solche aus den höchsten Kreisen brachen ihr

Gelübde, wenn sich Gelegenheit bot. Wiederholt finden sich in den

Chroniken vornehme Klosterschwestern, die sich entführen lassen, oder

der Klausur entfliehen, um zu heiraten. Wer mächtig war, durfte

hoffen, nachträglich die Genehmigung des Ehebundes durch den Kaiser

und durch dessen Vermittlung auch die des Papstes zu erlangen.

»Hadburg, die erste Gemahlin König Heinrichs, war eine Nonne, um die

er als Herzog förmlich warb, die er sich nach alter Weise im Ringe der

Seinen vermählte, als Herrin seines Hofes feiern liess und gegen die

Angriffe der Kirche behauptete. Herzog Miseco von Polen, durch seine

erste Gemahlin bekehrt, erwies sein junges Christentum nach deren Tode

dadurch, dass er um 977 eine deutsche Nonne (Oda) aus ihrem Kloster

entführte und heiratete.«[16]

[16] Gustav Freytag, Bilder aus der deutschen Vergangenheit, 26.

Aufl., I. 371.

Selbst in den sittenreinsten Klöstern dachte man im Zeitalter Karls

und seiner Nachfolger sehr frei, wofür die Dramen #Roswithas von

Gandersheim# Beweise erbringen, jener vielseitigen, hochgebildeten

Nonne, mit der der lange Reigen der deutschen Schriftstellerinnen

anhebt. »Der singende Mund von Gandersheim« (_clamor validus

Gandeshemensis_) lebte und dichtete um die Mitte des 10. bis zu Anfang

des 11. Jahrhunderts. Die Dichterin entnahm ihre Stoffe der

Heiligengeschichte, die sie in einer dem Terenz nachgeahmten

Form dramatisierte. Mit Vorliebe erhitzt sie ihre Phantasie an

sinnlichen Vorwürfen, die stellenweise durch die behaglich-breite

Detailschilderung von einer Vorurteilslosigkeit zeugt, von der sie ihr

letzter Übersetzer trotz aller aufgewandten Mühe nicht völlig

reinzuwaschen vermag.[17] In ihrem dritten Stücke »Die Auferweckung

der Drusiana und des Calimachus« dringt der letztere, ein schöner

heidnischer Jüngling, in die kaum geschlossene Gruft »und sucht in dem

Marmorbette des Leichnams die Umarmung, welche ihm Drusiana lebend

versagte«. Eine Schlange verhindert rechtzeitig die Leichenschändung.

-- Etwas viel auf einmal für eine schriftstellernde Himmelsbraut! In

dem Drama »Fall und Busse Marias, der Nichte des Einsiedlers Abraham«

führt uns Roswitha in ein Bordell; in »Die Bekehrung der Buhlerin

Thais« schildert sie realistisch ein Freudenmädchen; im »Dulcitius«

sollen die drei christlichen Jungfrauen Agape, Chionia und Irene wegen

ihrer Standhaftigkeit im Glauben römischen Soldaten preisgegeben

werden, nachdem Dulcitius vergeblich versucht hat, seine Begierden an

ihnen zu stillen, und dieses alles und noch mehr trägt Roswitha mit

frommem Augenaufschlag vor -- _ad majorem Dei gloriam_ --. Zur Ehre

der Dichterin, die sich eines kraftvollen, aber barbarischen

Mönchslateins bediente, sei angenommen, dass sie ihre Stoffe nach

schriftlich vorliegenden Vorbildern formte, nichts Selbsterlebtes in

ihre Darstellungen verflocht. Aber mussten nicht derartige Scenen

selbst die reinste Phantasie mit unzüchtigen, dem Gelübde der

Keuschheit diametral entgegenstehenden Bildern füllen und sie zu

weiterer Ausspinnung reizen? Die müssiggängerischen Nönnchen hatten so

unendlich viel Langeweile, wie sie oft selbst gestehen, dass sie sich

wohl recht oft an den Dramen der Gandersheimerin ergötzt und die darin

geschilderten Vorkommnisse recht ausführlich durchgesprochen haben

mögen.....

[17] Die Dramen der Roswitha von Gandersheim. Übersetzt und gewürdigt

von Ottomar Pilz. Leipzig o. J.

Vom 12. Jahrhundert an datiert der geistige und materielle Aufschwung

des deutschen Volkes, das ganz allein aus sich heraus erstarkte. Der

Handel, das Handwerk und auch die, wenn auch nur auf eine engbegrenzte

Menschenklasse, namentlich die Klosterleute und die aus den

Klosterschulen Hervorgegangenen sich erstreckende Bildung, hoben sich

zusehends, erweiterten den Gesichtskreis, schufen neue Lebensformen

und mit ihnen neue Bedürfnisse. Das altgermanische Kriegertum, die

Freude an Fehde und Jagd, das dem Adel noch immer durch die Adern

pulsierte, dessen Andenken die unverklungenen, Begeisterung

anfachenden Heldensagen wachhielten, gewann eine neue, modernisierte

Gestalt im #Rittertume#, dessen romanische Urformen bald stark

mit echt deutschem Geist durchsetzt waren, der manchen welschen

Firlefanz noch vergröberte, um namentlich im #Minnedienst#, einem

Hauptbestandteile des Ritterwesens, tief unsittliche Formen zu

schaffen, die gleich vergiftend auf beide Geschlechter wirkten,

besonders aber den Grundpfeiler der menschlichen Gesellschaft, die

Ehe, untergruben. Die, gleichviel ob real oder platonisch Geliebte

galt alles, die eigene Frau nichts. Man schlug sein Weib, wie

Kriemhilde klagt[18], winselte aber zu Füssen der angebeteten Herrin

um die Gunst, die Hand oder den Fuss küssen und den Saum des Gewandes

berühren zu dürfen. »Die Ehe des Ritters, sein Hauswesen, seine

Kinder, seine Familiengefühle, alles holde Behagen der Heimat stand

ganz ausserhalb der idealen Welt, in welcher er am liebsten

lebte.«[19] Des steirischen Ritters #Ulrich von Lichtenstein#

Donquichoterien, sein Zug als Frau Venus im Jahre 1227, in kostbare

Frauengewänder gekleidet, das Haupt mit Schleiern umhüllt, und seine

sonstigen Läppereien, wie das Trinken des Waschwassers seiner Huldin,

die Operation der breiten Oberlippe, das Abhauen eines ihr zu Ehren im

Turnier verletzten Fingers, das Mischen unter widerliche Aussätzige,

das ihm die Laune der excentrischen Geliebten anbefiehlt, sind der

Gipfelpunkt des sich als ritterlichen Minnedienst gehabenden

Blödsinnes. Diese sich bis zum Wahnsinn steigernden Überspanntheiten

der Ritter, ihre Spielereien, die bandwurmartig anwachsenden Satzungen

umgaben schliesslich das ganze Rittertum mit einem schalen Formelkram,

der stark an die moderne Vereinsmeierei gemahnt, der Geheimbündeleien

des 18. Jahrhunderts gar nicht zu gedenken, denen das Rittertum

vielfach zum Vorbilde diente.

[18] Nibelungen, 903.

[19] Gust. Freytag a. a. O. I. 524.

[20] Scherr, Geschichte der deutschen Frauenwelt, 5. Aufl., I. 177.

Das ritterliche Gehaben führte schliesslich zu einer allgemeinen

Lüderlichkeit, die selbst dem überzeugten Romantiker Saint-Pelaye den

Stossseufzer entlockte: »Nie sah man verderbtere Sitten, als in den

Zeiten unserer Ritter, und nie waren die Ausschweifungen in der Liebe

allgemeiner«.[20] Jede Modedame musste ihren Ritter haben, der ihre

Farben trug und dem Gemahle ins Handwerk pfuschte. Liebschaften

von Frauen aus hohem Stande mit Unebenbürtigen konnten bei

solchen Anschauungen nicht ausbleiben. Die Strenge Herzog Rudolfs

von Österreich, der 1361 eine Hofdame seiner Frau wegen eines

Verhältnisses mit einem ihrer Diener ertränken liess, steht

anscheinend vereinzelt da. Der österreichische Dichter Heinrich, der

zwischen 1153 und 1163 seine Mahnworte an Pfaffen und Laien richtete,

schilderte den Umgangston der ritterlichen Gesellschaft als roh. Der

Hauptgegenstand ihrer Unterhaltung waren die Weiber. Wer sich rühmen

konnte, die meisten verführt zu haben, galt am höchsten.[21] Der

Ehebruch war alltäglich, wenn auch über seine Verwerflichkeit die

damaligen Dichter einig sind. Aber es war Modesache, Ehebrecher zu

sein, oder wenigstens als solcher zu gelten.

[21] Weinhold a. a. O. I. 253.

»Hat ein gutes Weib ein Mann

Und geht zu einer andern dann,

So gleichet er darin dem Schwein.

Wie möcht es jemals ärger sein?

Es lässt den klaren Bronnen

Und legt sich in den trüben Pfuhl.

Gar mancher hat schon so zu thun begonnen.«

klagt Meister Sperrvogel.[22] Gottfried von Strassburgs unsterbliches

»Tristan und Isolde« ist in seiner Gesamtheit eine Verherrlichung des

Ehebruches, doch gab es, wie wir eben in dem biederben Sperrvogel

sahen, auch Minnesänger, die gegenteiliger Meinung waren. Ein

klarblickender deutscher Dichter des 12. Jahrhunderts gesteht es

unumwunden ein, dass die Damen den Rittern keine Vorwürfe zu machen

berechtigt seien, denn:

»Der wiber chiusche (Keuschheit) ist entwicht

frowen und riter

Dine durfen nimmer gefristen

We der ir leben bezzer si.«[23]

[22] Deutscher Minnesang, übertragen v. Bruno Obermann, S. 37 ff.

[23] Heinrichs »Rede von des Todes Gehügede« in Goedeckes

»Mittelalter«, S. 187.

Die Lotterei der französischen Ritter, deren Liebeshöfe oftmals in

Orgien ausarteten, bei denen sich verlarvte Mädchen und Frauen

schamlos preisgaben[24], fanden hin und wieder Nachahmung in

Deutschland, wenn sie sich auch nicht so allgemein verbreiteten, wie

in ihrem Mutterlande, wo Liebeshöfe sogar in den Klöstern eine Stätte

fanden.

[24] De la Curne de Saint-Pelaye, »Das Ritterwesen des Mittelalters«,

deutsch von Klüber, II. 268.

»Uns ist in einem lateinischem Gedicht die Schilderung eines solchen

Hofes bewahrt, welcher in einem Kloster der Diöcese von Toul an

heiterem Maifest gehalten wurde. Es ist -- wohlgemerkt -- nicht die

zornige Schilderung durch einen Frommen, sondern wohlwollende

Darstellung durch jemand, der dabei war, und der den Vorfall ganz in

der Ordnung erachtet. Die Thüren werden verschlossen, die alten Nonnen

abgesperrt, nur einige verschwiegene Priester zugelassen. Statt des

Evangeliums wird von einer Nonne Ovids »Kunst zu lieben« vorgelesen,

zwei Nonnen singen Liebeslieder. Darauf tritt die Domina in die Mitte,

als Mai gekleidet, in einem Gewand, das ganz mit Frühlingsblumen

besetzt ist, und sagt, Amor, der Gott aller Liebenden, habe sie

gesandt, um das Leben der Schwestern zu prüfen. Vor die Richterin

treten einzelne Nonnen und rühmen die Liebe zu geistlichen Herren,

welche Geheimnisse zu bewahren verstehen; andere loben die

Ritterliebe, aber ihre Auffassung wird von der Maigöttin höchlich

gemissbilligt, weil die Laien nicht verschwiegen und allzu

veränderlich sind. Zuletzt werden die Rebellinnen, welche Ritterliebe

nicht meiden wollen, feierlich im Namen der Venus exkommuniziert unter

allgemeinem Beifall, und alle sprechen Amen.«[25]

[25] Gust. Freytag a. a. O. I. 373.

Auch die Kreuzzüge trugen das ihre dazu bei, bisher unbekannt

gebliebene Ausschweifungen aus dem Oriente nach dem Abendlande

zu verpflanzen. Und die gezwungene Strohwitwerschaft eines Heeres

von Frauen, deren Männer unter dem Kreuze fochten, öffnete der

Unsittlichkeit Thür und Thor. Die Männer suchten sich allerdings

der Treue ihrer Gattinnen durch rohe Mittel zu versichern,

deren entwürdigendstes der sogenannte #Keuschheitsgürtel#

(_cingula castitatis_) war. Solche Gürtel werden von den späteren

Schriftstellern häufig erwähnt, sie kommen aber schon im 13.

Jahrhundert vor. In der Bilderhandschrift des Bellifortis von Konrad

Kyeser vom Jahre 1405 ist die Zeichnung eines solchen Gürtels

enthalten; ein Modell eines dieser Instrumente befindet sich im

Museum schlesischer Altertümer in Breslau. Es ist roh aus Eisen

zusammengefügt, während die wirklich verwendeten aus besserem

Material, meist aus Silber oder Gold, gearbeitet waren.

Bei aller Laxheit der Moral bewahrte doch das durch viele

Generationen vererbte deutsche Sittlichkeitsgefühl vor jenen

allzu tollen Excessen, die in Frankreich auf der Tagesordnung waren.

Man darf überhaupt im allgemeinen die Sitten der Vorzeit nicht nach

dem heutigen Moralcodex messen. Andere Zeiten, andere Sitten!

»Die damalige Generation war körperlich gesund und kräftig. Von früher

Jugend an hatten die Männer vor allem ihre Körperkräfte ausgebildet;

viel im Freien lebend, waren sie erstarkt; die fast ausschliesslich

aus scharf gewürzten Fleischgerichten bestehende Kost, der Genuss von

berauschenden Getränken brachte das Blut noch mehr in Wallung; zu viel

Wissen beschwerte ihren Kopf nicht und mit Gewissensskrupeln wusste

man sich abzufinden. Und ebenso vollsaftig und begehrlich sind die

Mädchen aufgewachsen.« Die Schamhaftigkeit im modernen Sinne ist eine

Errungenschaft der verfeinerten und verfeinernden Kultur, die vielen

sonst geistig hochstehenden Völkern abgeht, die ebenso wie die Ahnen

im Mittelalter in absoluter Nacktheit keinen Verstoss gegen die gute

Sitte sehen und erst allmählich zur Moral nach westeuropäischer

Anschauung erzogen werden müssen, denn »das Schamgefühl ist etwas

sekundäres und zwar die Folge, nicht die Ursache der Bekleidung«.[26]

Ist doch sogar zum Teil heute noch den hochentwickelten Japanern unser

mit der Muttermilch eingesogenes Schicklichkeitsgefühl ein fremder

Begriff. Was uns daher im allgemeinen höchst anstössig, im

allergünstigsten Falle noch äusserst naiv erscheint, gehörte in der

Vorzeit zur Alltäglichkeit, die niemandem auffiel, und in der niemand

Übles sah. Man war von Kindsbeinen auf an den Anblick der Nacktheit

gewöhnt -- schlief doch das ganze Mittelalter hindurch alles in

Adamskostüm und bei den beschränkten Raumverhältnissen, meist in einer

grossen Schlafstube die Eltern mit den Kindern, gleichviel ob Knaben

oder Mädchen, zusammen. Von diesem Gesichtspunkte aus betrachtet,

erscheinen sonst anstössige Stellen in den gleichzeitigen Dichtwerken

wesentlich gemildert, auch dann, wenn wir sie als Geschichtsquellen

gelten lassen, was aber gemeinhin einige Vorsicht nötig macht. Die

_licentia poetica_ wird sich nicht immer haarscharf an Thatsachen

gehalten haben, wenn schon sie aus dem wirklichen Leben ihre Kraft

schöpfte und allgemein herrschende Sittenzustände zur Grundlage ihrer

Schilderungen nahm. Wenn wir daher manches Anstössige auch für

übertrieben halten dürfen, so bleibt doch selbst nach Ausmerzung des

zu Grassen noch genug Bedenkliches übrig, um ein fast abgerundetes

Bild der geltenden Moral zu gewähren, das auf Authentizität Anspruch

erheben darf. Auch die Vergleichung von Parallelstellen bei

verschiedenen Dichtern, die sich gegenseitig nicht beeinflussen

konnten, bestätigt die Richtigkeit vieler wie Fabeln anmutender

Vorfälle.

[26] Ed. Westermarck, »Geschichte der menschlichen Ehe«. Aus d. Engl.

von L. Katscher und R. Grazer. 2. Aufl.

Das Geschlechtsleben in der Deutschen Vergangenheit · 第 1 / 18 段