Anmerkungen zur Transkription: Kursivschrift wurde markiert mit "_",
gesperrte mit "#". Fettdruck wurde markiert mit "+". Doppelte
Unterstreichungen wurden mit "~" dargestellt. Hochgestellte Zeichen
(superscripts) wurden mit "^" gekennzeichnet.
Ein Verzeichnis der vorgenommenen Änderungen befindet sich am Ende
des Textes.
DAS
GESCHLECHTSLEBEN
IN DER
DEUTSCHEN
VERGANGENHEIT
VON
MAX BAUER
LEIPZIG 1902
HERMANN SEEMANN NACHFOLGER
Alle Rechte vom Verleger vorbehalten!
Zum Geleit.
Einen kurzen, nur die behandelten Themen erschöpfenden Abriss des
Geschlechtslebens der deutschen Vorzeit zu geben, ist der Zweck der
vorliegenden Arbeit, die kein Lehrbuch, sondern hauptsächlich eine auf
wissenschaftlicher Grundlage fussende Abhandlung über eine Materie
sein will, der alle für jung und alt geschriebenen Kulturgeschichten
ängstlich aus dem Wege gehen.
Für den ernsten Laien ist mein Werkchen bestimmt, für den gebildeten
Mann und die reife, denkende Frau, denen es »ein herrliches Ergötzen,
sich in den Geist der Zeiten zu versetzen«, auch dann, wenn dieser
Geist düstere Bilder zeitigt, auf die unsere vielgeschmähte Gegenwart
mit Schaudern zurückblickt.
Manch kerniges Wort ist in den nachfolgenden Blättern gesprochen, doch
nur, wenn es der Stoff erforderte. Gar mancher wird sich darob
entsetzen und entrüsten, aber: »Niemand lügt so viel, als der
Entrüstete,« sagt Friedrich Nietzsche -- und ich glaube, er hat recht!
#Friedenau#, September 1902.
+Max Bauer.+
INHALT.
Seite
Das frühe Mittelalter 1
Das Leben auf dem Dorfe 51
Die Klöster 74
Beilager und Ehe 89
Die feile Liebe 133
Das Badewesen 215
Tanz und Spiel 265
Das Schönheitsideal 304
Die Kleidung 318
Liebeszauber und Zauberliebe 339
Das frühe Mittelalter.
An einer dem Urwalde abgerungenen Stelle, die ein Bächlein
durchrieselt, dessen Ufer Blumen schmücken und Weiden beschirmen,
liegt das Gehöft des Germanen. Wiesen mit vereinzelten Bäumen und
Felder von bescheidener Ausdehnung, bestellt mit der Brotfrucht oder
Gerste, um den Trank des Hausherrn daraus zu brauen, oder dem
gelbblühenden Hanf, aus dessen Fäden die Hausfrau manch Gewand zu
wirken weiss, umschliessen die Baulichkeiten bis an die Grenze des
Waldes hin, dessen breitästige Riesen ihre Schatten auf die wogenden
Halme werfen. Waldesnähe war Notwendigkeit für den Urdeutschen, denn
der gewaltige Wald war geradezu Lebensbedingung für ihn. Aus seinen
Stämmen zimmerte er das kunstlose, schirmende Dach; seine harzreichen
Äste und das Reisig gaben der fensterlosen Halle Licht und Wärme im
rauhen Herbste; die aus Waldesstämmen geschnittenen Pallisaden und der
aus biegsamen Zweigen geflochtene Zaun hielten das Raubzeug von dem
Einbruch in des Herrn Herden ab, wenn Schnee und Eis die Erde deckte
und der Hunger die Tiere den menschlichen Behausungen zutrieb. Die aus
seinen Scheiten genährten Essen verflüssigten das Erz, aus dem der
Germane die Schutz- und Trutzwaffen schmiedete, wie die Werkzeuge für
das Feld: Sichel und Sense. Im Waldesdickicht barg sich das Wild:
Hirsch, Reh, Elen, Ur, das Schwarzwild, Meister Petz und anderes
Getier, dessen Jagd des Mannes Herzensfreude war, und das ihn und die
Seinen mit Fleisch und wärmendem Rauchwerk zur Kleidung versorgte. Aus
Waldesdüster stieg vom Opfersteine der Rauch gen Walhalla auf; an
entlegenen, schwer zugänglichen Stellen hauste einsam die Seherin,
»die weit und breit für ein göttliches Wesen galt«[1], durch dessen
Mund die Götter in seltsam gefügter Rede sprachen, ihren Willen
kundgaben, lobten oder tadelten, verhiessen oder verdammten, die
Prophetin, verehrter als der Oberpriester, als der erkorene Herr und
Führer in Frieden und Kampf, sie #das heilige Weib#!
[1] Tacitus, Germania, § 8.
Denn »der Germane schreibt dem Weibe eine gewisse Heiligkeit und
prophetische Gabe zu«[2]. Darum war ihm auch heilig die Frau, die er
an seinen Herd genommen, heilig das Weib des Nachbarn und unantastbar,
wie die eigenen Töchter. Nur den Feind traf er tödlich damit, dass er
nach erfochtenem Sieg dessen Weiber seinen Lüsten opferte. »Die
frouwen sie nôtzogeten, Und die megde wol getan« heisst es noch
Jahrhunderte später von den Weibern einer erstürmten Stadt. Aber auch
das Gegenteil lässt sich bezeugen. Als König Rudolf 925 die Stadt Auga
(Eu) erstürmte, in die sich die Normannen unter Rallo geworfen hatten,
wurden alle Männer niedergemacht, die Frauen aber unberührt gelassen.
Gleiche Schonung hatte früher Totila den Neapolitanerinnen und
Römerinnen bewiesen, und als ein vornehmer Gote sich eine
Ungebührlichkeit gegen ein neapolitanisches Mädchen erlaubt hatte,
liess er ihn trotz allgemeiner Verwendung hinrichten und sein Vermögen
jenem Mädchen geben.[3] Also auch im Kriege bewahrten deutsche Stämme
die Achtung vor den Frauen.
[2] Tacitus a. a. O. § 8.
[3] Karl Weinhold, Die deutschen Frauen in dem Mittelalter, I. 218 ff.
Dem Germanen, dem rauhen Sohne eines unwirtlichen Landes, galt eben
sein Weib als die Gefährtin seines Lebens, eins mit ihm in Freud und
Leid, die für ihn schaffte, für ihn sorgte, ihn pflegte, wenn er siech
darniederlag, seine Wunden verband und sie mit geheimnisvollen
Sprüchen zu heilen suchte; die er dafür mit seinem Leibe schützte, für
die er starb, wenn es das Geschick erforderte, gleichwie sie selbst
den Tod der Ehrlosigkeit vorzog. Ihre Gemeinschaft war ernst und
unverbrüchlich, kein loses Spiel, wie bei vielen kulturell höher
stehenden Völkern jener Epoche, die in der Frau nur den Gegenstand zur
Befriedigung der Lüste, oder die tief unter dem Manne stehende
Sklavin, im günstigsten Falle das zur Fortpflanzung nötige Werkzeug
sahen. Nimmt es da wunder, wenn #Cornelius Tacitus#, der erste, dem
wir sichere Kunde von germanischen Sitten und Gebräuchen verdanken,
der elegante Römer, das leichtlebige Kind der Weltkloake Roma mit
ihren marklosen Männern, ihren entarteten Weibern, bei denen der
Ehebruch zum guten Ton gehörte, deren abgestumpfte Nerven nur die
raffinierteste Wollust reizte, in Germanien und der unverfälschten
Natürlichkeit seiner Eingeborenen eine neue Welt, ein Utopien zu sehen
glaubte, das er seinen Landsleuten nicht genug preisen konnte. »So
lebt denn das Weib dahin, unter der Obhut reiner Sitten, nicht
verderbt vom Sinnenreiz lüsterner Theaterstücke, noch durch
wollustreizende Gelage. Geheimen Verkehr durch (Liebes-) Briefe kennt
weder Mann noch Frau. Ehebruch ist unter diesem doch so zahlreichen
Volke äusserst selten. Seine Bestrafung ist schnell, und dem Ehemanne
überlassen. Mit abgeschnittenem Haar, nackt, und in Gegenwart der
Verwandten, stösst der Gatte die Schuldige zum Hause hinaus und
peitscht sie durch das ganze Dorf. Auch die preisgegebene
Jungfräulichkeit findet keine Verzeihung. Nicht Schönheit, noch
Jugend, noch Reichtum gewinnt ihr einen Mann. Denn dort freilich lacht
niemand des Lasters; verführen und verführt werden nennt man nicht
Zeitgeist. Besser, wenigstens bis jetzt noch, steht es mit einem
Lande, wo nur Jungfrauen in die Ehe treten und wo es mit der Hoffnung
und dem Gelübde der Gattin ein für allemal abgethan ist. So erhalten
sie nur den einen Gatten, gleichwie sie Leib und Leben nur einmal
empfingen, damit in Zukunft kein Gedanke über ihn hinaus, kein
weiteres Gelübde sich rege, damit Liebe nicht sowohl zum Ehemanne, als
zum Ehebunde sie beseele.«[4]
[4] Tacitus a. a. O. § 19.
Nur das reine Weib hatte Geltung bei den Germanen. Der auf uralten
Rechtsgrundsätzen sich aufbauende Sachsenspiegel, das sächsische
Landrecht, niedergeschrieben im 13. Jahrhundert, vertritt die
Anschauung, dass ein einmal gefallenes Weib, selbst wenn sie wider
ihren Willen ihre Ehre verloren, nie wieder die Rechte eines reinen
Mädchens erlangen könne.[5] Da den germanischen Jünglingen strenge
Gesetze die Keuschheit bis zur vollendeten Männlichkeit zur Pflicht
machten -- der Umgang mit Weibern galt für den jungen Mann vor
Vollendung des 20. Lebensjahres für eine Schmach[6] -- ebenso wie den
Mädchen, so war der Unmoral nur ein enger Spielraum gegeben. Sexuelle
Ausschreitungen kamen wohl vor, doch dürften sie immerhin als
Ausnahmen zu betrachten sein.
[5] Der 37. Artikel: Wer eines Mannes ehelich Weib öffentlich behuret,
oder sonst ein Weib oder Magd notzöget, nimpt er sie darnach zur Ehe,
eheliche Kinder gewinnet er nimmermehr bey ihr. (Übers. von Jacob
Friedrich Ludovici 1750.)
[6] Caesar, De bello gallico, VI. 21.
Mit der Errichtung von befestigten Dörfern, den Vorläufern der
deutschen Städte, dem engeren Aneinanderrücken ursprünglich weit
voneinander abgelegener Anwesen und dem Eindringen fremder oder aus
der Fremde wieder heimgekehrter Elemente, vollzog sich allmählich eine
Sittenwandlung zum schlechteren, die aber vorderhand noch nicht bis
zum häuslichen Herde vordrang. Die Hausfrau und die Töchter des
Deutschen blieben ebenso keusch und züchtig wie vordem.
War es erst die römische Invasion und die Rückkehr deutscher Krieger
aus römischen Kriegsdiensten, die manche Unsitte auf deutschen Boden
verpflanzten, manche leichtere Sittenanschauung nach Germanien
eingeführt hatten, die wie stets bei allen Naturvölkern nur zu leicht
Wurzeln fasste und üppig weiterwucherte, so ging auch später die
Völkerwanderung und die mit ihr einbrechenden wilden Horden nicht
spurlos an den Vorfahren vorüber. Auch das Christentum räumte mit
vielem Althergebrachten für immer auf oder entstellte es, wo es galt,
die Gefühle der Bekehrten zu schonen, nach und nach bis zur
Unkenntlichkeit.
Eine neue, von der alten grundverschiedene Zeit war für Germania
angebrochen. Das Volk, das ein Tacitus als Muster hingestellt, das das
römische Weltreich zertrümmert hatte, war aus dem Naturzustand in die
Kultur eingetreten. Der rauhe Naturmensch, dem bislang Krieg und Jagd
als Um und Auf des Lebens galten, der jede Arbeit, die nicht mit
diesen seinen Herzensneigungen zusammenhing, verachtete und sie den
Frauen und den Sklaven überliess, war zum Edeling oder zum Bauerbürger
geworden, der nun nicht mehr ganz so schalten und walten durfte, wie
damals, wo er als unbeschränkter Gebieter auf seinem Grund und Boden
hauste. Er musste jetzt selbst die Hände rühren und die Oberaufsicht
über sein Eigentum übernehmen. Das mit elementarer Macht sich
verbreitende Christentum erschloss eine neue Gedankenwelt und milderte
vieles von der Rauheit des früheren Sohnes der Wildnis. Die allerorts
entstehenden Klöster wurden zu den ersten und einzigen Bildungsstätten,
aus deren festen, bewehrten Mauern so manche Kunde drang von der
Kunst, seine Gedanken aufzeichnen zu können und sie auf diese Weise
selbst dem Fernen mitzuteilen; dann von Glaubenshelden, die ihre Treue
gegen den Heiland mit dem Leben bezahlt, die für das Christentum den
Märtyrertod erlitten; vom Heiland selbst, seinem Leben, Leiden und
Sterben, und von seiner Mutter, der herrlichsten, edelsten und
erhabensten aller Frauen, der gebenedeiten Jungfrau Maria. In ihr
erstand für den Deutschen neuerdings das göttliche Weib der Germanen,
darum sammelte sich auch in dem Marienkultus die ganze Verehrung, die
der Deutsche einem Weibe zu zollen vermag, in einem Brennpunkte
zusammen, der aber im Gange der Jahrhunderte verblasste, um später
noch einmal, aber weniger intensiv und mit einer Beimischung von
Groteskkomik, als Minne und Minnedienst aufzuleuchten, ehe er für
immer erlöschte.
Noch war das deutsche Staatengefüge lose aus einer Unzahl deutscher
Stämme zusammengesetzt, die, in nie ruhender Eifersucht einander
befehdend, kaum ein Gefühl der Zusammengehörigkeit kannten.
Erst dem Heros #Karl dem Grossen#, seiner eisernen Faust, seinem
mächtigen, zielbewussten Willen, der mit unbeugsamer Energie das
für richtig Erkannte durchzusetzen wusste, gelang es, das
Völkerkonglomerat auf deutscher Erde zusammenzuschweissen und zu einer
Einheit, dem römisch-deutschen Reiche, zu gestalten. Karls
staatsmännisches und kulturelles Wirken zu würdigen ist nicht meine
Aufgabe. Hier soll nur der Einfluss erörtert werden, den Karls
Regierung auf das Geschlechtsleben seiner Zeit ausübte. Kaiser Karls
Leben war in dieser Hinsicht nicht einwandsfrei. Wenn er auch am 29.
Dezember 1165 heilig gesprochen und diese Kanonisation von der Kirche
stillschweigend bestätigt wurde, so war Karl durchaus kein Heiliger.
Er war fünfmal verheiratet. Seine erste Frau, die Fränkin Himiltrud,
verstiess er, ebenso die zweite, eine Tochter des Longobardenkönigs
Desiderius, nach der Angabe eines Mönches von St. Gallen deshalb, weil
sie unfruchtbar gewesen. Hildegard, die dritte Gattin, ein Fräulein
aus hohem schwäbischen Adel, zählte erst 13 Jahre, als er sie
heimführte. Sie starb 783 im 26. Lebensjahre, nachdem sie ihm neun
Kinder, darunter Hludoic, seinen Thronerben, geboren hatte. Wenige
Monate nach Hildegards Tode heiratete Karl die Ostfrankin Fastrada,
nach deren Hinscheiden er die Alemannin Luitgard zur Gemahlin nahm,
mit der er schon vor der Verheiratung Beziehungen unterhalten hatte.
Sie war seine letzte rechtmässig angetraute Gattin, und als sie um das
Jahr 800 in Tours starb, wirtschaftete der Kaiser bis zu seinem
Ableben mit Kebsweibern, von denen vier namhaft gemacht werden:
Madelgard, Gersuinda, Regina und Adallinde.[7]
[7] Einhard, Das Leben Karls d. Gr. Übers. und erl. von H. Althof,
S. 42 ff.
Karls sinnliche Natur vererbte sich auf seine Töchter, von denen
Einhard schreibt: »Obwohl diese Töchter sehr schön waren und von ihm
überaus geliebt wurden, wollte er wunderbarerweise keine von ihnen
einem der Seinen oder einem Fremden zur Ehe geben; er behielt sie
vielmehr alle bis an sein Ende in seinem Hause und sagte, er könne den
näheren Umgang mit ihnen nicht entbehren. Aber deswegen musste er,
sonst so glücklich, die Abgunst des Schicksals erfahren, was er sich
jedoch so wenig merken liess, als ob in Bezug auf seine Töchter
niemals irgend ein Verdacht der Unkeuschheit sich erhoben, niemals das
Gerücht hiervon sich verbreitet hätte.«[8] Dieses Gerücht bestand in
der That und stützte sich auf Thatsachen. Alkuin, des Kaisers Ratgeber
und Freund, warnte seine Schüler vor den »gekrönten Tauben, die
nächtlich durch die Pfalz fliegen.« Die Folgen der Lasterhaftigkeit
liessen nicht auf sich warten.
[8] Einhard a. a. O. S. 45.
Bertha, aus des Kaisers Ehe mit Hildegard, hatte vom gelehrten Dichter
Angilbert zwei Söhne. Diese Bertha ist die Urheberin der reizenden
Sage von dem treuen Liebespaare Eginhard (Einhard) und Emma (Imma),
nach welcher Emma ihren Geliebten, während dessen nächtlichem
Besuche Schnee im Schlosshofe gefallen war, der durch die in ihm
hinterlassenen Fusstapfen des Geliebten Fortgehen hätte verraten
müssen, auf ihrem Rücken zu seiner Wohnung trug. Der Kaiser, den
Schmerzen auf seinem Lager wachhielten, sah dies, und gerührt von so
viel Liebe, gab er dem Paare seinen Segen. »Offenbar hat die
geschäftig webende Sage hier einen anderen Günstling und vertrauten
Rat Karls, den gelehrten Angilbert, mit Einhard verwechselt. Letzterer
hatte allerdings eine vornehme Jungfrau von trefflichem Charakter und
hervorragender Bildung, Namens Imma, zum Weibe, mit der er bis zum
Jahre 836 in glücklichster Ehe lebte, doch war er sicher nicht Karls
Schwiegersohn, da der Kaiser eine Tochter Imma unseres Wissens nicht
hatte.«
Berthas Schwester Hruotrud, in Hofkreisen Columba genannt, hatte mit
dem Grafen Rorich von Maine einen Sohn, und die anderen Töchter Karls
waren ebenso leichtfertig, wie die erwähnten. Das grössere Leben
Ludwigs des Frommen, Karls Nachfolger, erzählt, das Treiben, das seine
Schwestern im väterlichen Hause führten, habe Ludwigs Sinn, obgleich
er von Natur milde war, schon lange geärgert. Bald nach seiner
Thronbesteigung habe er daher den ganzen, sehr grossen weiblichen
Tross mit Ausnahme der geringen Dienerinnen aus dem Palaste schaffen
lassen, und seine Schwestern veranlasst, sich auf die ihnen vom Vater
bestimmten oder von ihm selbst verliehenen Klöster zurückzuziehen.[9]
[9] Einhard, a. a. O. S. 45 Anmerkung 3.
So gerne Karl in der eigenen Familie beide Augen zudrückte
und geflissentlich übersah, was allgemein offenkundig war, so
unnachsichtlich zeigte er sich gegen die öffentliche Unsittlichkeit.
Aus Paris z. B. suchte er alle öffentlichen Mädchen zu vertreiben. Die
Dirnen sollten, falls man sie bei der Ausübung ihres Gewerbes
ertappte, gestäupt werden. Wer ihnen Vorschub geleistet oder ihnen
Obdach gegeben, sollte sie auf dem Rücken zum Richtplatze tragen. Der
Erfolg dieses Erlasses war ganz belanglos, denn die »verliebten
Weiber« -- filles folles de leurs corps -- trieben ihr lichtscheues
Handwerk offen und im geheimen nach wie vor und vermehrten sich wie
die Wasserpest.
Gegen die auch in Deutschland immer mehr um sich greifende
Sittenlockerung konnte oder wollte Karl nicht einschreiten, vielleicht
schon deshalb nicht, weil sie in erster Linie bei dem an Gut und Macht
vielvermögenden Adel zuerst und am auffallendsten zum Vorschein kam.
Zu jedem der festen Häuser, aus denen sich die Burgen entwickelten,
gehörten die Genitia, ursprünglich Werkstätten, in denen hörige und
freie Dienerinnen unter Aufsicht der weiblichen Herrschaft die Stoffe
für die Kleidung herzustellen, zu sticken, weben, waschen, kochen,
kurz alle weibliche Hand- und Hausarbeit vorzunehmen hatten.
Diese Genitia oder Frauenhäuser waren von dem Hauptgebäude, der
Herrenwohnung, streng geschieden und mit Zäunen, Wall, Graben und
Wachttürmen gegen fremde Eindringlinge wohl verwahrt. In diesen
Frauenhäusern befanden sich auch die Schlafräume nicht allein der
Mägde sondern auch der weiblichen Familienmitglieder, ein Grund mehr,
sie zu sichern, besonders das vordere Abteil der Genitia, in dem die
Angehörigen des Hausherrn nächtigten, während das Hinterhaus die
Dienerschaft beherbergte. Nach dem alten alemannischen Rechte wurde
die Notzucht an einer Insassin des Vorderhauses mit sechs Schillingen,
an einer des Hintergebäudes mit nur drei Schillingen geahndet. Jedes
der Häuser der Grossen und jeder Meierhof besass solch Frauenhaus oder
#Bordell#, nach dem angelsächsischen Bord, Schwelle, benannt. Die
anrüchige Nebenbedeutung kam erst viel später in Gebrauch. Diese
Frauenhäuser galten bald mit Fug und Recht für die Harems ihrer
Besitzer,[10] da damals, bis tief in das Mittelalter hinein, die
Frauen und Töchter der Unfreien im vollsten Sinne des Wortes die
Leibeigenen ihrer Herren waren. Die Allgewaltigen besassen das Recht
auf Leben und Tod über ihre Hörigen, die nur als Wertobjekte galten,
über dessen Vermietung, Verkauf oder Verpfändung der Besitzer
nach Gutdünken zu verfügen vermochte. Da der Wille des Herrn
unverbrüchlichen Gehorsam bedingte, so wehrte keine Schranke seinen
sinnlichen Gelüsten; er durfte verlangen und war der Gewährung sicher.
[10] Scheible, Das Kloster, VI.
Zu den Herrenrechten des Feudalen gehörte auch die Erteilung der
Eheerlaubnis für seine Unfreien. Er durfte jeden Mann, sobald er das
18., und jedes Mädchen, das das 14. Lebensjahr erreicht hatte, zur Ehe
zwingen, ebenso verwitweten Gutsleuten eine neue Ehe mit der ihnen
zugeteilten Braut aufnötigen. Lag es doch in seinem Interesse, recht
viele Ehepaare unter seinen Hörigen zu haben, da sich mit ihrer
Kinderzahl auch sein Besitztum an Seelen vergrösserte, was einem
Vermögenszuwachs gleichkam. Bisweilen hielt er es jedoch für
angebracht, seine Einwilligung zu versagen oder diese von dem _Jus
primae noctis_, nämlich dem Rechte abhängig zu machen, in der ersten
Nacht den Gatten bei der Neuvermählten vertreten zu dürfen, wenn er
nicht ein für allemal dieses Recht auszuüben für gut fand. Wie weit
diese schmachvolle Gepflogenheit in die graue Vorzeit zurückreicht,
ist meines Wissens nicht festgestellt. Doch ist ihr hohes Alter als
wahrscheinlich anzunehmen, da bei der mittelalterlichen absoluten und
rechenschaftsfreien Machtvollkommenheit die Herren nur zu leicht auf
derartige Übergriffe verfallen mussten. Man empfand vielleicht
beiderseits nicht die Erniedrigung, die in der Ausübung und Duldung
dieses schmachvollsten aller Rechte bestand. Im späteren Mittelalter
bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts ist das Bestehen des _Jus primae
noctis_ dokumentarisch festgestellt, trotz aller Ableugnungsversuche,
die z. B. Karl Schmidt in seinem Werke »_Jus primae noctis_« (Freiburg
i. B. 1881) mit recht negativem Ergebnisse zu unternehmen suchte. Aus
der deutschen Schweiz sind zwei Gesetze vom Jahre 1538 und 1543
überliefert, die haarscharf diese Unmenschlichkeit beweisen. Diesen
Dokumenten einen anderen als den unzweideutig in ihnen ausgesprochenen
Sinn zu unterschieben, wie dies Karl Schmidt unternimmt, liegt keine
Veranlassung vor, ebensowenig wie ich Weinholds Ansicht beipflichten
kann, der mit Osenbrüggen und Gierke jene Bestimmung nur als
Ausdruck »einer symbolischen Anerkennung der Leibherrschaft
durch die scherzhafte Voranstellung und Ausmalung der äussersten
Rechtskonsequenzen« aufgefasst wissen will.[11] Man droht mit »der
äussersten Rechtskonsequenz« nicht, wenn man sie nicht, sei es auch
nur in aussergewöhnlichen Fällen, zur Ausführung bringen will.
[11] Weinhold a. a. O. I. 301.
Das eine der erwähnten Schriftstücke, die »Oefnung von Hirslanden und
Stadelhofen« im Kanton Zürich vom Jahre 1538, lautet: »Ouch hand die
burger die rechtung, wer der ist, der uf den gütern, die in den
Kelnhof gehörend, _die erste nacht bi sinem wibe ligen wil, die er
nüwlich zu der ee genommen hat, der sol den obgenanten burger vogt
dieselben ersten nacht bi demselben sinen wibe lassen ligen_; wil er
aber das nüt thun, so soll er dem vogt geben 4 und 3 fl Züricher
pfenning, weders er wil: die wal hat der brugom (Bräutigam), und sol
man ouch demselben brugome ze stür (zur Steuer, Beihilfe) an dem
brutlouf geben ein fuder holtz usz dem Zürichberg, ob er wil an
demselben holtz hat.« Der Tenor des zweiten Gesetzes entspricht dem
eben gegebenen ziemlich genau. Doch nicht die weltlichen Herren allein
beschmutzten sich mit der Ausübung des _Jus primae noctis_, auch die
hohe, grundbesitzende Geistlichkeit machte sich dieses Recht zu nutze
-- brachte es doch etwas ein. Nach dem Lagerbuche des schwäbischen
Klosters Adelberg vom Jahre 1496 mussten die zu Bortlingen sesshaften
Leibeigenen dies Recht dadurch ablösen, dass der Bräutigam eine
Scheibe Holz, die Braut ein Pfund sieben Schillinge Heller oder eine
Pfanne, »dass sie mit dem Hinteren darein sitzen kann oder mag«
darbringen musste. Anderwärts hatten die Bräute dem Grundherrn so viel
Käse oder Butter zu entrichten, »als dick und schwer ihr Hinterteil
war«. An anderen Orten wieder mussten sie einen zierlichen
Korduansessel geben, »den sie damit ausfüllen konnten«.[12] Nach den
Schilderungen des bayerischen Oberappellationsgerichtsrats Welsch
bestand übrigens die Verpflichtung der Lösung vom _Jus primae noctis_
in Bayern noch im 18. Jahrhundert.[13]
[12] Memmingen, Stälin u. a. »Beschreibung der württemb. Aemter«,
Heft 20.
[13] Aug. Bebel, Die Frau und der Sozialismus, 29. Aufl., S. 67.
Im Grunde genommen barg sich unter dem _Jus primae noctis_ nichts
weiter, als eine Erpressung mehr, da es doch dem Bräutigam freistand,
sich mit Geld oder Geldeswert zu lösen. Wenn nun der arme Bauer dieses
Geld nicht aufzubringen vermochte, denn eine Hochzeit kostete ohnehin
auch damals schon viel Geld? Der Bräutigam hatte vor allem die
Eheerlaubnis teuer durch den Erlag eines Zinses oder Übergabe eines
Hemdes oder Felles zu erkaufen. Dem Zins wusste der Galgenhumor
der Zahler recht bezeichnende Namen zu geben. Einige dieser aus
verschiedenen Gegenden stammenden Bezeichnungen waren: Jungfernzins,
Stechgroschen, Bettmund, #Nadelgeld#, Frauengeld, Hemdschilling,
Bumede, Jungferngeld, Schürzenzins, Vogthemd, Bunzengroschen und
andere, mitunter sehr eindeutige, mehr. Dieser Zins war unter allen
Umständen zu erlegen, auch dann, wenn der Herr sein Recht ausgeübt und
damit die Tugend der Braut ramponiert hatte.
Die zerzauste Tugend machte übrigens schon damals den Herren der
Schöpfung und nicht nur den Bauern allein manchen Kopfschmerz. Und
nicht allein die Mägdelein, sondern auch die Ehegattinnen, ganz
besonders die letzteren, hatten oft unter mehr oder weniger
begründeter Eifersucht zu leiden. Was heutzutage meist Thränen,
Ohnmachten und Beteuerungen durchzusetzen vermögen, bedurfte in jener
kräftiger zufassenden Zeit augenscheinlicher Beweise. Wenn diese nicht
auf gewöhnlichem Wege herbeizuschaffen waren, so griff man, dem
bigott-abergläubischen Zeitgeiste entsprechend, zu dem #Gottesurteil#.
Häufig war es die angeschuldigte Frau selbst, die zu ihrer
Rechtfertigung einer Ordalie unterzogen zu werden begehrte. So die
Frau Karls des Dicken (881-887), die, des Ehebruches bezichtigt, durch
das Gottesurteil nicht allein zeigen wollte, dass sie keine
Verbrecherin, sondern dass sie trotz zwölfjähriger Ehe noch immer
Jungfrau sei: »_Das_ (ihre Unberührtheit) _bewerte sü domitte, dass sü
ein gewihset Hemede ane det und domit in ein Für_ (Feuer) _gieng und
blieb unversert von dem Für_«, schreibt der Chronist Twinger von
Königshofen. Das ganze Mittelalter hindurch waren Ordalien nahezu das
einzige, jedenfalls aber das unfehlbarste Mittel, die eheliche Treue
_ad oculos_ zu demonstrieren.
Zwei Hauptarten der Gottesurteile waren im Schwange: die Feuer- und
die Wasserprobe. Bei der Feuerprobe hatte die Beschuldigte die blosse
Hand ins Feuer zu halten und unbeschädigt wieder herauszuziehen. War
die Hand versengt, so wurde sie verbunden und der Verband nach einer
gewissen Zeit gelöst. Waren die Wunden verheilt, so bewies dies die
Unschuld. Weitere Abarten des Feuerordals waren: Mit einem mit Wachs
durchtränkten Hemd bekleidet den Scheiterhaufen zu durchschreiten, wie
Karls Gattin that; mit blossen Füssen über glühende Pflugscharen zu
wandeln oder diese eine angegebene Strecke weit zu tragen. Kaiserin
Kunigunde, Heinrichs II. (1002-1024) Gattin, unterzog sich dieser
letzteren Probe, die übrigens schon aus den Sophokleischen Tragödien
her bekannt ist.
Die Wasserprobe fusste auf dem Grundgedanken, dass das reine, heilige
Wasser nichts Sündhaftes in sich dulde. Sank daher das gebundene
nackte Weib unter, so war es schuldlos; blieb es auf dem Wasserspiegel
schwimmen, dann war seine Schuld zum Beweis erhoben. Jahrhunderte
später gewannen diese Wasserproben, deren Ausgang ganz in der Hand des
Fesselnden lag, eine hohe Bedeutung bei den Hexenverfolgungen.
Eine dritte, aber seltener geübte Art der Gottesurteile waren die
Zweikämpfe zwischen der Angeklagten und ihrem Ankläger. Der
Kraftunterschied zwischen Mann und Weib fand dadurch seinen Ausgleich,
dass der Mann bis zum Gürtel in einer Grube stehend die Angriffe der
mit einem enganliegenden trikotartigen Anzuge bekleideten Frau
abzuwehren hat. In »Talhoffers Fechtbuch«, der Bilderhandschrift von
1467 auf der Gothaischen Bibliothek, bekämpft die Frau ihren
Widersacher mit einem Schleier, in dem sie einen vier- bis
fünfpfündigen Stein eingebunden hat. Der Mann ist mit einer Keule
bewehrt, ebenso lang wie der Schleier der Gegnerin. Der Kämpfer steht
»bis an die waichin« in einer Grube, dessen Rand die Frau umkreist.
Nach dem Apollonius vertrat mitunter einer der langen Kleiderärmel den
Schleier.[14]
[14]
Diu frowe sol hie ouzen gân,
Einen stein in der stoûchen hân
Mit riemen drîn gepûnden
Swaere pi drîen pfunden
Diu stouche sol sol wesen lînîn (leinen)
Und zweier ellen lanc sîn.
(Apollonius 20446.)
Dass alle Ordalien, der Zweikampf vielleicht ausgenommen, mit der
Niederlage der Frau enden mussten, wenn alles mit rechten Dingen
zuging, liegt auf der Hand -- soferne das schwache Geschlecht in
seiner ererbten Schlauheit nicht Mittel und Wege gefunden hätte, den
Herren der Schöpfung ein Schnippchen zu schlagen. Sie mogelten bei den
wohlvorbereiteten Gottesurteilen nach Herzenslust, und lachten
hinterher die dummen, leichtgläubigen Männer weidlich aus. An Gehilfen
bei dem Betruge fehlte es nicht, wenn nur Geld genug vorhanden war,
die Helfer zu erkaufen.
Gottfried von Strassburg gibt im »Tristan« unumwunden den Schwindel
zu, den die holde Isolde, seine Heldin, bei einem Gottesurteil ausübt.
Isoldchen, bekanntlich kein Tugendspiegel, soll zur Bezeugung ihrer
Unschuld die Feuerprobe bestehen. Sie ist, sehr gerechtfertigter
Weise, mit Tristan, dem Neffen ihres alten Gatten, ins Gerede
gekommen, und muss nun, um die bösen Mäuler zu stopfen und ihrem
Gatten den Glauben an ihre eheliche Treue wiederzugeben, eine Ordalie
bestehen. Klein-Isoldchen hat gewichtige Gründe, alle Vorsicht walten
zu lassen, denn es ist bei ihr sehr viel faul im Staate Dänemark. Sie
weiss sich aber zu helfen. Vor der Probe verteilt sie mit beiden
Händen reiche Geschenke an Gold, Silber und Edelsteinen »um Gottes
Huld«, das heisst an die die Feuerprobe leitenden Geistlichen, die
sich solchen Gaben gegenüber nicht undankbar erweisen dürfen. Sie
wissen die Sache so fein einzufädeln, dass die Ehebrecherin die Probe
tadellos besteht und in ihrer »bewiesenen« Fleckenlosigkeit nun aufs
neue nach Herzenslust sündigen kann. Sie weiss ja, dass bei einem
neuerlichen Gottesurteil ihr die früheren Helfer wieder aus der
Patsche helfen werden.
Einen weiteren Einblick in den Gottesurteil-Schwindel gestattet das
Gedicht eines unbekannt gebliebenen mittelhochdeutschen Dichters, das
Hans Sachs als Vorlage für sein Fastnachtsspiel »Das heisse Eisen«
benützte. Eine Frau zwingt ihren Mann auf Veranlassung der Gevatterin,
»die ist sehr alt und weiss sehr viel«, seine eheliche Treue durch das
Tragen eines »heiss Eysen« zu beweisen. Der Gatte willfahrt scheinbar
dem Wunsche seiner Gattin.
»Ja Frau, das will ich gerne thun!
Lass die Gevatt'rin kommen nun,
Dass sie das Eisen leg in's Feuer,
Ich wage frisch das Abenteuer.
Purgieren will ich mich für's Leben,
Die Gevatterin soll Zeugniss geben.«
Der Schlauberger zieht dabei verstohlen einen Holzspan aus dem Ärmel
in die Handfläche, auf den er das Eisen derart legen kann, dass es
nirgend mit der Haut in Berührung kommt. Natürlich besteht er die
Probe glänzend, weshalb er, nun den Spiess umkehrend, auch seinerseits
die Tugendprobe von seiner Frau begehrt. Winselnd sinkt diese auf die
Knie und gesteht, in die Enge getrieben, dass sie zuerst mit dem Herrn
Kaplan in sträflichem Verkehr gestanden, den erst #ein# Mann, dann
wieder einer, schliesslich nach und nach ein ganzes Dutzend abgelöst
haben. Die würdige Frau, der »St. Stockmann« als unentrinnbarer
Schutzpatron winkt, fasst nach ihrer Beichte unversehens das
inzwischen erkaltete Eisen an, verbrüht sich aber daran, ein Zeichen,
dass sie noch immer nicht die ganze Wahrheit gestanden hat, und rennt
scheltend ab.[15]
[15] Hans Sachs, Ausgew. dramatische Werke, übers. v. K. Pannier, S.
123 ff. Schimpf und Ernst v. Bruder Joh. Pauli, ibid. Nr. 108 S. 84
ff.
Das von Karls eiserner Faust zusammengeschweisste Weltreich
zersplitterte unter seinen schwachen Nachfolgern in jenes
Staatengemengsel, dem erst das 19. Jahrhundert ein Ende machte. Karls
Schöpfungen teilten das Schicksal seines Staates. Nur in den Klöstern
glimmte der von Karl angefachte Funke des Bildungsbedürfnisses unter
den Insassen fort.
Die Weltabgeschiedenheit, die von dem ewigen Einerlei gezeugte
Langeweile liessen wohl auch manche, sonst nicht gerade wissensdurstige
Mönche oder Nonnen zu den Büchern greifen, neben Reliquien, Messgeräten
und Kultgewändern die kostbarsten Besitztümer der Stifte und Klöster.
Und wohl ihnen, wenn sie Gefallen an dieser Beschäftigung fanden, die
sie von weit sündhafterem Treiben abhielt, als es selbst die über alle
Massen schlüpfrige Mönchslitteratur, das Singen und Abschreiben von
weltlichen Liedern, den »winileodes«, war, das Karls Kapitular von
789 verpönte, oder das Studium der erotischen Stücke eines Plautus
oder Terentius und anderer die Sinne erregender klassischer
Schriftsteller. Denn auch in dieser Epoche liess die Sittenreinheit
der Klostergeistlichkeit schon vieles zu wünschen übrig. Durch die
Kapitularien Kaiser Karls ist erwiesen, dass manche Nonne ein
vagierendes Leben führte, sich rückhaltslos, sogar gegen Entlohnung,
hingab, und etwaige Folgen dieser Liebschaften durch Verbrechen
beseitigte.
Der Wortlaut eines der zahmsten dieser Kapitularien (v. J. 802) ist
folgender: »Die Frauenklöster sollen streng bewacht werden, die
Nonnen dürfen nicht umherschweifen, sondern sollen mit grösstem
Fleiss verwahrt werden, auch sollen sie nicht im Streit und Hader
untereinander leben, und in keinem Stücke den Meisterinnen und
Äbtissinnen ungehorsam oder zuwider handeln. Wo sie aber unter eine
Klosterregel gestellt sind, sollen sie diese durchaus einhalten. Nicht
der Hurerei, nicht der Völlerei, nicht der Habsucht sollen sie dienen,
sondern auf jede Weise gerecht und nüchtern leben. Auch soll kein Mann
in ihr Kloster eintreten u. s. w.«
Ebenso verbot Karl, die Mönchsklöster in allzu bequemer Nachbarschaft
der Nonnenklöster anzulegen -- er hatte Gründe dafür.
Aber nicht nur die Nonnen aus niederem Stande setzten sich über die
Klosterregeln hinweg, auch solche aus den höchsten Kreisen brachen ihr
Gelübde, wenn sich Gelegenheit bot. Wiederholt finden sich in den
Chroniken vornehme Klosterschwestern, die sich entführen lassen, oder
der Klausur entfliehen, um zu heiraten. Wer mächtig war, durfte
hoffen, nachträglich die Genehmigung des Ehebundes durch den Kaiser
und durch dessen Vermittlung auch die des Papstes zu erlangen.
»Hadburg, die erste Gemahlin König Heinrichs, war eine Nonne, um die
er als Herzog förmlich warb, die er sich nach alter Weise im Ringe der
Seinen vermählte, als Herrin seines Hofes feiern liess und gegen die
Angriffe der Kirche behauptete. Herzog Miseco von Polen, durch seine
erste Gemahlin bekehrt, erwies sein junges Christentum nach deren Tode
dadurch, dass er um 977 eine deutsche Nonne (Oda) aus ihrem Kloster
entführte und heiratete.«[16]
[16] Gustav Freytag, Bilder aus der deutschen Vergangenheit, 26.
Aufl., I. 371.
Selbst in den sittenreinsten Klöstern dachte man im Zeitalter Karls
und seiner Nachfolger sehr frei, wofür die Dramen #Roswithas von
Gandersheim# Beweise erbringen, jener vielseitigen, hochgebildeten
Nonne, mit der der lange Reigen der deutschen Schriftstellerinnen
anhebt. »Der singende Mund von Gandersheim« (_clamor validus
Gandeshemensis_) lebte und dichtete um die Mitte des 10. bis zu Anfang
des 11. Jahrhunderts. Die Dichterin entnahm ihre Stoffe der
Heiligengeschichte, die sie in einer dem Terenz nachgeahmten
Form dramatisierte. Mit Vorliebe erhitzt sie ihre Phantasie an
sinnlichen Vorwürfen, die stellenweise durch die behaglich-breite
Detailschilderung von einer Vorurteilslosigkeit zeugt, von der sie ihr
letzter Übersetzer trotz aller aufgewandten Mühe nicht völlig
reinzuwaschen vermag.[17] In ihrem dritten Stücke »Die Auferweckung
der Drusiana und des Calimachus« dringt der letztere, ein schöner
heidnischer Jüngling, in die kaum geschlossene Gruft »und sucht in dem
Marmorbette des Leichnams die Umarmung, welche ihm Drusiana lebend
versagte«. Eine Schlange verhindert rechtzeitig die Leichenschändung.
-- Etwas viel auf einmal für eine schriftstellernde Himmelsbraut! In
dem Drama »Fall und Busse Marias, der Nichte des Einsiedlers Abraham«
führt uns Roswitha in ein Bordell; in »Die Bekehrung der Buhlerin
Thais« schildert sie realistisch ein Freudenmädchen; im »Dulcitius«
sollen die drei christlichen Jungfrauen Agape, Chionia und Irene wegen
ihrer Standhaftigkeit im Glauben römischen Soldaten preisgegeben
werden, nachdem Dulcitius vergeblich versucht hat, seine Begierden an
ihnen zu stillen, und dieses alles und noch mehr trägt Roswitha mit
frommem Augenaufschlag vor -- _ad majorem Dei gloriam_ --. Zur Ehre
der Dichterin, die sich eines kraftvollen, aber barbarischen
Mönchslateins bediente, sei angenommen, dass sie ihre Stoffe nach
schriftlich vorliegenden Vorbildern formte, nichts Selbsterlebtes in
ihre Darstellungen verflocht. Aber mussten nicht derartige Scenen
selbst die reinste Phantasie mit unzüchtigen, dem Gelübde der
Keuschheit diametral entgegenstehenden Bildern füllen und sie zu
weiterer Ausspinnung reizen? Die müssiggängerischen Nönnchen hatten so
unendlich viel Langeweile, wie sie oft selbst gestehen, dass sie sich
wohl recht oft an den Dramen der Gandersheimerin ergötzt und die darin
geschilderten Vorkommnisse recht ausführlich durchgesprochen haben
mögen.....
[17] Die Dramen der Roswitha von Gandersheim. Übersetzt und gewürdigt
von Ottomar Pilz. Leipzig o. J.
Vom 12. Jahrhundert an datiert der geistige und materielle Aufschwung
des deutschen Volkes, das ganz allein aus sich heraus erstarkte. Der
Handel, das Handwerk und auch die, wenn auch nur auf eine engbegrenzte
Menschenklasse, namentlich die Klosterleute und die aus den
Klosterschulen Hervorgegangenen sich erstreckende Bildung, hoben sich
zusehends, erweiterten den Gesichtskreis, schufen neue Lebensformen
und mit ihnen neue Bedürfnisse. Das altgermanische Kriegertum, die
Freude an Fehde und Jagd, das dem Adel noch immer durch die Adern
pulsierte, dessen Andenken die unverklungenen, Begeisterung
anfachenden Heldensagen wachhielten, gewann eine neue, modernisierte
Gestalt im #Rittertume#, dessen romanische Urformen bald stark
mit echt deutschem Geist durchsetzt waren, der manchen welschen
Firlefanz noch vergröberte, um namentlich im #Minnedienst#, einem
Hauptbestandteile des Ritterwesens, tief unsittliche Formen zu
schaffen, die gleich vergiftend auf beide Geschlechter wirkten,
besonders aber den Grundpfeiler der menschlichen Gesellschaft, die
Ehe, untergruben. Die, gleichviel ob real oder platonisch Geliebte
galt alles, die eigene Frau nichts. Man schlug sein Weib, wie
Kriemhilde klagt[18], winselte aber zu Füssen der angebeteten Herrin
um die Gunst, die Hand oder den Fuss küssen und den Saum des Gewandes
berühren zu dürfen. »Die Ehe des Ritters, sein Hauswesen, seine
Kinder, seine Familiengefühle, alles holde Behagen der Heimat stand
ganz ausserhalb der idealen Welt, in welcher er am liebsten
lebte.«[19] Des steirischen Ritters #Ulrich von Lichtenstein#
Donquichoterien, sein Zug als Frau Venus im Jahre 1227, in kostbare
Frauengewänder gekleidet, das Haupt mit Schleiern umhüllt, und seine
sonstigen Läppereien, wie das Trinken des Waschwassers seiner Huldin,
die Operation der breiten Oberlippe, das Abhauen eines ihr zu Ehren im
Turnier verletzten Fingers, das Mischen unter widerliche Aussätzige,
das ihm die Laune der excentrischen Geliebten anbefiehlt, sind der
Gipfelpunkt des sich als ritterlichen Minnedienst gehabenden
Blödsinnes. Diese sich bis zum Wahnsinn steigernden Überspanntheiten
der Ritter, ihre Spielereien, die bandwurmartig anwachsenden Satzungen
umgaben schliesslich das ganze Rittertum mit einem schalen Formelkram,
der stark an die moderne Vereinsmeierei gemahnt, der Geheimbündeleien
des 18. Jahrhunderts gar nicht zu gedenken, denen das Rittertum
vielfach zum Vorbilde diente.
[18] Nibelungen, 903.
[19] Gust. Freytag a. a. O. I. 524.
[20] Scherr, Geschichte der deutschen Frauenwelt, 5. Aufl., I. 177.
Das ritterliche Gehaben führte schliesslich zu einer allgemeinen
Lüderlichkeit, die selbst dem überzeugten Romantiker Saint-Pelaye den
Stossseufzer entlockte: »Nie sah man verderbtere Sitten, als in den
Zeiten unserer Ritter, und nie waren die Ausschweifungen in der Liebe
allgemeiner«.[20] Jede Modedame musste ihren Ritter haben, der ihre
Farben trug und dem Gemahle ins Handwerk pfuschte. Liebschaften
von Frauen aus hohem Stande mit Unebenbürtigen konnten bei
solchen Anschauungen nicht ausbleiben. Die Strenge Herzog Rudolfs
von Österreich, der 1361 eine Hofdame seiner Frau wegen eines
Verhältnisses mit einem ihrer Diener ertränken liess, steht
anscheinend vereinzelt da. Der österreichische Dichter Heinrich, der
zwischen 1153 und 1163 seine Mahnworte an Pfaffen und Laien richtete,
schilderte den Umgangston der ritterlichen Gesellschaft als roh. Der
Hauptgegenstand ihrer Unterhaltung waren die Weiber. Wer sich rühmen
konnte, die meisten verführt zu haben, galt am höchsten.[21] Der
Ehebruch war alltäglich, wenn auch über seine Verwerflichkeit die
damaligen Dichter einig sind. Aber es war Modesache, Ehebrecher zu
sein, oder wenigstens als solcher zu gelten.
[21] Weinhold a. a. O. I. 253.
»Hat ein gutes Weib ein Mann
Und geht zu einer andern dann,
So gleichet er darin dem Schwein.
Wie möcht es jemals ärger sein?
Es lässt den klaren Bronnen
Und legt sich in den trüben Pfuhl.
Gar mancher hat schon so zu thun begonnen.«
klagt Meister Sperrvogel.[22] Gottfried von Strassburgs unsterbliches
»Tristan und Isolde« ist in seiner Gesamtheit eine Verherrlichung des
Ehebruches, doch gab es, wie wir eben in dem biederben Sperrvogel
sahen, auch Minnesänger, die gegenteiliger Meinung waren. Ein
klarblickender deutscher Dichter des 12. Jahrhunderts gesteht es
unumwunden ein, dass die Damen den Rittern keine Vorwürfe zu machen
berechtigt seien, denn:
»Der wiber chiusche (Keuschheit) ist entwicht
frowen und riter
Dine durfen nimmer gefristen
We der ir leben bezzer si.«[23]
[22] Deutscher Minnesang, übertragen v. Bruno Obermann, S. 37 ff.
[23] Heinrichs »Rede von des Todes Gehügede« in Goedeckes
»Mittelalter«, S. 187.
Die Lotterei der französischen Ritter, deren Liebeshöfe oftmals in
Orgien ausarteten, bei denen sich verlarvte Mädchen und Frauen
schamlos preisgaben[24], fanden hin und wieder Nachahmung in
Deutschland, wenn sie sich auch nicht so allgemein verbreiteten, wie
in ihrem Mutterlande, wo Liebeshöfe sogar in den Klöstern eine Stätte
fanden.
[24] De la Curne de Saint-Pelaye, »Das Ritterwesen des Mittelalters«,
deutsch von Klüber, II. 268.
»Uns ist in einem lateinischem Gedicht die Schilderung eines solchen
Hofes bewahrt, welcher in einem Kloster der Diöcese von Toul an
heiterem Maifest gehalten wurde. Es ist -- wohlgemerkt -- nicht die
zornige Schilderung durch einen Frommen, sondern wohlwollende
Darstellung durch jemand, der dabei war, und der den Vorfall ganz in
der Ordnung erachtet. Die Thüren werden verschlossen, die alten Nonnen
abgesperrt, nur einige verschwiegene Priester zugelassen. Statt des
Evangeliums wird von einer Nonne Ovids »Kunst zu lieben« vorgelesen,
zwei Nonnen singen Liebeslieder. Darauf tritt die Domina in die Mitte,
als Mai gekleidet, in einem Gewand, das ganz mit Frühlingsblumen
besetzt ist, und sagt, Amor, der Gott aller Liebenden, habe sie
gesandt, um das Leben der Schwestern zu prüfen. Vor die Richterin
treten einzelne Nonnen und rühmen die Liebe zu geistlichen Herren,
welche Geheimnisse zu bewahren verstehen; andere loben die
Ritterliebe, aber ihre Auffassung wird von der Maigöttin höchlich
gemissbilligt, weil die Laien nicht verschwiegen und allzu
veränderlich sind. Zuletzt werden die Rebellinnen, welche Ritterliebe
nicht meiden wollen, feierlich im Namen der Venus exkommuniziert unter
allgemeinem Beifall, und alle sprechen Amen.«[25]
[25] Gust. Freytag a. a. O. I. 373.
Auch die Kreuzzüge trugen das ihre dazu bei, bisher unbekannt
gebliebene Ausschweifungen aus dem Oriente nach dem Abendlande
zu verpflanzen. Und die gezwungene Strohwitwerschaft eines Heeres
von Frauen, deren Männer unter dem Kreuze fochten, öffnete der
Unsittlichkeit Thür und Thor. Die Männer suchten sich allerdings
der Treue ihrer Gattinnen durch rohe Mittel zu versichern,
deren entwürdigendstes der sogenannte #Keuschheitsgürtel#
(_cingula castitatis_) war. Solche Gürtel werden von den späteren
Schriftstellern häufig erwähnt, sie kommen aber schon im 13.
Jahrhundert vor. In der Bilderhandschrift des Bellifortis von Konrad
Kyeser vom Jahre 1405 ist die Zeichnung eines solchen Gürtels
enthalten; ein Modell eines dieser Instrumente befindet sich im
Museum schlesischer Altertümer in Breslau. Es ist roh aus Eisen
zusammengefügt, während die wirklich verwendeten aus besserem
Material, meist aus Silber oder Gold, gearbeitet waren.
Bei aller Laxheit der Moral bewahrte doch das durch viele
Generationen vererbte deutsche Sittlichkeitsgefühl vor jenen
allzu tollen Excessen, die in Frankreich auf der Tagesordnung waren.
Man darf überhaupt im allgemeinen die Sitten der Vorzeit nicht nach
dem heutigen Moralcodex messen. Andere Zeiten, andere Sitten!
»Die damalige Generation war körperlich gesund und kräftig. Von früher
Jugend an hatten die Männer vor allem ihre Körperkräfte ausgebildet;
viel im Freien lebend, waren sie erstarkt; die fast ausschliesslich
aus scharf gewürzten Fleischgerichten bestehende Kost, der Genuss von
berauschenden Getränken brachte das Blut noch mehr in Wallung; zu viel
Wissen beschwerte ihren Kopf nicht und mit Gewissensskrupeln wusste
man sich abzufinden. Und ebenso vollsaftig und begehrlich sind die
Mädchen aufgewachsen.« Die Schamhaftigkeit im modernen Sinne ist eine
Errungenschaft der verfeinerten und verfeinernden Kultur, die vielen
sonst geistig hochstehenden Völkern abgeht, die ebenso wie die Ahnen
im Mittelalter in absoluter Nacktheit keinen Verstoss gegen die gute
Sitte sehen und erst allmählich zur Moral nach westeuropäischer
Anschauung erzogen werden müssen, denn »das Schamgefühl ist etwas
sekundäres und zwar die Folge, nicht die Ursache der Bekleidung«.[26]
Ist doch sogar zum Teil heute noch den hochentwickelten Japanern unser
mit der Muttermilch eingesogenes Schicklichkeitsgefühl ein fremder
Begriff. Was uns daher im allgemeinen höchst anstössig, im
allergünstigsten Falle noch äusserst naiv erscheint, gehörte in der
Vorzeit zur Alltäglichkeit, die niemandem auffiel, und in der niemand
Übles sah. Man war von Kindsbeinen auf an den Anblick der Nacktheit
gewöhnt -- schlief doch das ganze Mittelalter hindurch alles in
Adamskostüm und bei den beschränkten Raumverhältnissen, meist in einer
grossen Schlafstube die Eltern mit den Kindern, gleichviel ob Knaben
oder Mädchen, zusammen. Von diesem Gesichtspunkte aus betrachtet,
erscheinen sonst anstössige Stellen in den gleichzeitigen Dichtwerken
wesentlich gemildert, auch dann, wenn wir sie als Geschichtsquellen
gelten lassen, was aber gemeinhin einige Vorsicht nötig macht. Die
_licentia poetica_ wird sich nicht immer haarscharf an Thatsachen
gehalten haben, wenn schon sie aus dem wirklichen Leben ihre Kraft
schöpfte und allgemein herrschende Sittenzustände zur Grundlage ihrer
Schilderungen nahm. Wenn wir daher manches Anstössige auch für
übertrieben halten dürfen, so bleibt doch selbst nach Ausmerzung des
zu Grassen noch genug Bedenkliches übrig, um ein fast abgerundetes
Bild der geltenden Moral zu gewähren, das auf Authentizität Anspruch
erheben darf. Auch die Vergleichung von Parallelstellen bei
verschiedenen Dichtern, die sich gegenseitig nicht beeinflussen
konnten, bestätigt die Richtigkeit vieler wie Fabeln anmutender
Vorfälle.
[26] Ed. Westermarck, »Geschichte der menschlichen Ehe«. Aus d. Engl.
von L. Katscher und R. Grazer. 2. Aufl.