Über die historischen Bedingungen einer preußischen Verfassung (1832)

Wäre Repräsentation das alleinige Element des Liberalismus, so könnte

Preußen in einer frühern oder spätern Zukunft noch der Stimmführer

desselben werden. Aber es ist nicht so. Wir kämpfen nicht um Formen,

sondern um den Geist, der sie beleben soll. Wir dürfen nur die Initiative

der liberalen Ideen stellen und da, wo sie ins Leben eingeführt werden

sollen, wachen, daß sich ihre ursprüngliche Reinheit erhalte; daß sich

nicht Eigennutz, sondern nur das wohlverstandene Interesse in sie mische,

nicht die Willkür sich zu ihrem Ausleger aufwerfe, sondern daß das Gesetz

es sei, das entscheidet. Oder können wir uns mit dem Schwerte bewaffnen

und Konzessionen ertrotzen? Die Geschichte weiß nur von Schwertern in der

Hand des Eroberers oder des Richters. Die Völker demonstrieren nur mit

dem Worte und wenn sie das Schwert ergreifen, so strafen sie. Sie

ertrotzen kein Gesetz, sondern strafen nur das übertretene. Werden die

Forderungen des Liberalismus dann befriedigt sein, wenn Preußen eine

längst versprochene Verfassung erhält? Nein, dann beginnen sie erst.

Jetzt stehen wir noch ruhig versammelt um die langgestreckten Grenzen

dieses Landes und sehen zu, wie der blankgerüstete Krieger seiner Ruhe

pflegt, bald rechts, bald links sich wirft, ohne aufzustehen. Den ersten

Ton, den wir in seinen Schild hineinriefen, hat das Echo noch nicht

zurückgetragen. Fürchtend oder hoffend warten wir die Antwort ab, die der

preußische Staat auf die Frage des Zeitgeistes geben muß. Weil noch

nichts entschieden ist, so finden wir überall Gesinnungen gegen Preußen,

keine Meinungen. Man verehrt es oder haßt es, fühlt Sympathie oder

Antipathie, aber die Gründe für das eine gegen das andre kann man nicht

angeben. Wer für seinen Glauben an diesen Staat einen Beweis führen

wollte, blieb noch immer in der Mitte stecken: Denn wo er alle seine

Gründe gesichert glaubte, da waren sie ihm alle entflohen. Man steht vor

dem preußischen Namen entweder mit gefalteten Händen oder mit dem

Ausdrucke eines moralischen Unbehagens, aber niemand spricht, jeder Mund

ist geschlossen. Erst der Geist, der sich in der preußischen Verfassung

offenbaren wird, kann den Widerspruch wecken, und wenn nicht alle Zeichen

trügen, so wird dieser Widerspruch der lebhafteste werden, da er im

Interesse der innersten Prinzipien des Liberalismus geltend gemacht

werden muß. Die nachfolgenden Bemerkungen sollen diese Besorgnis

rechtfertigen.

Welches Bedürfnis hat den Wunsch nach Verfassungen veranlaßt? Unstreitig

das Bedürfnis eines gesicherten Rechtszustandes. Welches Recht ist unsrer

Zeit angemessen? Die Tradition? Das alte Herkommen? Übereinkünfte über

das, was man sich gegenseitig leisten und so für Recht ansehen wolle?

Oder ein Recht, das auch das Ziel der alten Handvesten und Verträge

gewesen sein mag, das sich aber in der Feuerprobe der Zeit bewährt hat

und auf die ewigen Gesetze der Vernunft begründet ist? Die Völker haben

diese Frage längst entschieden, ihre Fürsten sind noch andrer Meinung:

Entweder wollen sie das, was rechtens ist, nach den Befehlen ihres

Kabinetts feststellen, oder sie erklären sich bereitwillig zur

Umgestaltung der alten Regierungsform (es gibt eine revolutionierende

Reaktion), holen aber die neue nicht aus dem freien Raume der großartigen

Geschichte unsrer Zeit, sondern aus dem Staube der Archive, aus

verwitterten Pergamentblättern, aus den Heften moderner Doktrinäre.

Machen wir die Anwendung auf Preußen. Wenn wir das gegenwärtig dort

herrschende Regime despotisch nennen, so ist es uns natürlich nur um

einen Namen zu tun. Wir meinen jenen humanen Despotismus, der sich von

Friedrichs II. Regierungsverfahren herschreibt. Die Menschen bilden sich

ein, jeder ihrer Schritte sei ein Beispiel von Billigkeit und

Gerechtigkeit, wenn sie andern das zukommen lassen, was sie ihnen zu

bedürfen scheinen. Aber wir bedürfen immer mehr, als wir zu bedürfen

scheinen. Und umgekehrt, soll man uns Recht widerfahren lassen, wenn wir

nicht eingestehen, daß uns Unrecht geschehen sei? Wer darf uns heilen

wollen, wenn wir behaupten, gesund zu sein? Das ist das Grundübel der

sogenannten humanen, weisen Regierungen, daß sie vor unaufhörlichem

Wohltun das rechte Bedürfnis gar nicht aufkommen lassen. Sie wissen schon

alles im voraus, haben mit ihren guten Handlungen alle Hände voll zu tun

und sind so eilig, daß sie nur dazu Atem finden, um sich zu loben. Daher

das Vielregieren, die Beamtenherrschaft, die desto unerträglicher ist, je

gefälliger sie sein will. Diese väterliche, ja mütterliche Sorgfalt ist

bekanntlich die Art der preußischen Regierung. Da piepsen die Kleinen

unter den Flügeln der ängstlich wachenden Henne so zärtlich und sind so

voll Rührung und Dankbarkeit für all das Gute, was ihnen ohne Verdienst

und Würdigkeit erwiesen wird, daß man hier ordentlich von politischen

Tränen sprechen kann. Aber dies Vertrauen soll gestört werden. Der König

hat selbst den Grundsatz anerkannt, daß der Krieg der Vater aller Dinge

sei und die Zusammensetzung von "allgemeinen Reichsständen" in einem

höchsten Dekrete versprochen. Daß ein solches Versprechen dem Lande wird

gehalten werden, ist unbezweifelt, nur soll die gegenwärtige Zeit dazu so

ungeschickt sein. Man zögert, man weist die Bitten der Provinzia1stände

um endliche Gewährung zurück; man will nicht, daß es den Anschein habe,

als gäbe Furcht dem Drohenden, was Liebe dem Hoffenden schenken wird. Von

dem dereinstigen Thronfolger ist allgemein die Ansicht verbreitet, er

werde dem väterlichen Versprechen nicht treu bleiben, sondern sich ihm

durch irgendeinen Gewaltstreich entziehen. Welche Annahme! Der Wille

seines Vaters wird ihm heilig sein, durch seine Befolgung wird er ihn zu

ehren wissen. Noch mehr! Sein erster Regierungsakt dürfte die Verfassung

werden, aber damit zugleich ein Fehdehandschuh, dem ganzen zivilisierten

Europa hingeworfen.

Die Doktrin unterscheidet zwei Ansichten über den Staat. Nach einer ist

er ein Kunstwerk, nach der andern ein Naturprodukt. Näher bezeichnet sich

dieser Gegensatz als politischer Mechanismus und Organismus. Es ist eine

durchaus falsche Konsequenz, wenn man jenen zu einem notwendigen Eigentum

des Liberalismus, diesen zu dem der entgegengesetzten Ansicht machen

will. Die europäischen Staaten bieten Beispiele für die eine Ansicht so

gut, wie für die andere. England, Frankreich, Spanien, selbst Rußland

haben sich auf dem naturgemäßesten Wege entwickelt. Ihre politischen

Institutionen sind nicht nur auf den Geist ihres Volkes berechnet,

sondern auch durch diesen hervorgerufen. Deutschland bietet größtenteils

das Gegenteil dar. Hier, wo man sich so sehr gewöhnt hat, immer auf die

Eigentümlichkeit der Bewohner zu zeigen, wo man gern von Geistern der

Vergangenheit spricht, die in die Gegenwart hineinragen, und noch immer

nicht müde wird, Analogien zwischen sonst und jetzt aus unserm Gemüte,

unsrer Geschichte zu suchen, hier ist gerade im Politischen ein toter

Mechanismus aufgekommen. Wir haben ein Württemberg ohne Württemberger,

ein Baden ohne Badener, ein Weimar ohne Weimarer, ein Hannover ohne

Hannoveraner aus dem einfachen Grunde, weil wir umgekehrt wohl Deutsche,

aber kein Deutschland haben. Preußen ist am meisten von der Geschichte

ironisiert worden: Es repräsentiert den Zufall, das, was ist und auch

nicht ist. Hegel kann den Anfang seines Systems statt in das abstrakte

Sein auch in Preußen setzen, das Ende hat er auch wirklich darein

gesetzt. Ja, diese Ironie wird durch die preußischen Doktrinäre in

lebendiger Anschauung erhalten. Sie reden nach Preußen von keinem Staate

lieber als von England, aus demselben Grunde, warum sie Nordamerika am

meisten hassen. Dort sehen sie die Menschen gleichsam wie Naturerzeugnisse

sich gestalten. (In der Tat haben die Sachsen die Sage, sie wären auf den

Bäumen gewachsen.) Dort entwickelt sich ein Keim aus dem andern: Da ist

nichts Fremdartiges, nichts Neues in den alten Gang hineingetragen:

Selbst die Reformation hat da englisiert werden müssen. Wer bewundert

nicht diesen Vorzug der englischen Geschichte? Wer hat es nicht beklagt,

daß Deutschland, das Mutterland, nicht diesen selben Weg der Entwicklung

einschlagen konnte? Und doch--in Preußen ist jetzt Ähnliches entdeckt.

Die Doktrinäre klagen hier Friedrich II. an, daß er in die Regierung

seines Landes ein System gebracht habe, das die Verwandtschaft mit der

einseitigen Aufklärung seiner Zeit nicht verleugnen könne; daß er den

Adel des Verdienstes höher stellte, als den der Geburt; daß er ein

Gesetzbuch gegründet habe, was mit den Lehren eines Haller und Bonald in

zu grellem Widerspruche liege. Preußen sei berufen, die historischen

Interessen zu vertreten. Es gäbe keinen Fortschritt, als einen durch

frühere Zustände bedingten. Nicht in dem Willen der leicht erregten

Masse, noch weniger in den Deklamationen der heutigen Wortführer und

Tageshelden liege das Gesetz der Vernunft, sondern wir seien die

Leibeigenen der Vernunft, seien ihr untertan. Weil sich nun diese

Vernunft in dem offenbart, was die Geschichte bringt, so müßten wir uns

auch andächtig vor der Macht des Positiven beugen. Das sind die

Zauberformeln, mit denen man in Preußen die Jugend alt macht und das Alte

("Alles Hohe und Edle der Vergangenheit!" ein bekannter auf Marienburg

ausgebrachter Toast) wieder verjüngt. Auf solche sogenannte historische

Bedingungen wird die Verfassung des Landes begründet sein.

Der Grundcharakter des germanischen Staatslebens ist die Repräsentation.

Bei unsern Vorfahren wurde keine Gewalt anerkannt, die nicht ein

förmlicher Vertrag als Recht festgestellt hatte. Was der eine dem andern

zu leisten schuldete, war die Folge einer gegenseitigen Übereinkunft. Die

Zeit der Reformation machte diesem Verhältnisse ein Ende. Die Einführung

des römischen Rechts, die mit dem erwachenden wissenschaftlichen Streben

zusammenhing, zerstörte im Volke sein ursprüngliches Rechtsbewußtsein.

Das Recht wurde Sache der Gelehrsamkeit, und diese konnte nur unter dem

Schutze vermögender Fürsten gedeihen. Die religiöse Anregung band die

Gemüter nur noch insofern an die Ereignisse im weltlichen Gebiete, als

sie jener förderlich oder hinderlich waren. Fürsten und Bürger hatten

dasselbe Interesse, sich gegen die Anmaßungen des Adels sicher zu

stellen. Daraus bildete sich endlich der Begriff der fürstlichen

Souveränität. Aus fürstlichen Bedienten wurden Beamte des Staats. An die

Stelle der Landtage traten Verwaltungen. Aus Rezessen und Abschieden

wurden Kabinettsbefehle. Gegen diese moderne Ausbildung der Souveränität

reagiert unsre Zeit in zwiefacher Weise, als Revolution und Restauration.

Beide kehren sich gegen das Bestehende, beide berufen sich auf die

Geschichte, beide auf die Lehre. Aber die eine spricht von einer

Vertretung der Intelligenz, die andere von der der Interessen. Jene hat

eine Macht gewonnen, die öffentliche Meinung; diese wird in Preußens

nächster Zukunft mit Entschiedenheit auftreten; auch sie hat eine Macht,

die Gewalt. Haben wir aber Grund, zu fürchten? Ist es nicht der alte

Kampf der Demokratie und Aristokratie?

Es wird erlaubt sein, sich die Wege anzusehen, die die Verfasser der

preußischen Konstitution einschlagen mögen. Die gegenwärtigen

Provinzia1stände müssen die Grundlage derselben bilden. Man rühmt die

Liberalität dieses Instituts und preist die Gleichstellung der drei

Stände, des Adel-, Bürger- und Bauern-, d.h. freien Grundbesitzerstandes.

Woher aber das entschiedene Übergewicht der Aristokratie in den

Versammlungen? Welche Forderungen hat sie an die Regierungen gerichtet!

Verjährte Rechte nimmt sie in Anspruch, Domstifte und deren Pfründen,

unverhältnismäßigen Erlaß der Steuern u. dgl. Spricht man in diesem Sinne

von einer Beachtung historischer Bedingungen bei den künftigen

Reichsständen, so kann man nur wünschen, diese nie ins Leben treten zu

sehen. Der Bauernstand ist ungebildet und gibt daher seine Rechte den

adeligen Grundbesitzern. Auch die Städter können an Bildung z.B. mit den

Bürgern süddeutscher Städte nicht wetteifern und die sie zum Landtage

schicken, sind meist städtische Beamte, von der Regierung bestätigt, also

mittelbar Regierungsbeamte. Wollten sie auch eine Opposition bilden, so

sind sie gegen den Adel in der Minorität und der Regierung gegenüber zu

schwach, wie die Landstände am Rhein und in Westfalen bewiesen haben.

Die mittelalterlichen Stände haben ihre Freiheiten und Privilegien

vertreten. Solche besitzen die preußischen nicht oder sollen sie ihnen

noch erteilt werden? Sollen die Zünfte wieder eingeführt werden? Wollen

die preußischen Könige wieder Schutzbriefe ausstellen und Urkunden auf

ewige Zeiten? Auch ihre Beutel haben die alten Stände vertreten. Aber

unsere Zeit verlangt eine Vertretung des Nationalvermögens, nicht des

zufälligen Gutes, das der einzelne Stand besitzt. Eine Wiederherstellung

jenes alten Zustandes wäre ein vol1ständiger Umsturz des herrschenden

Finanzsystems, das ohne eignes Verderben nicht aufgeopfert werden kann.

Es ist wahr, daß die Fürsten in den Besitz der meisten Steuern nur durch

ein Unrecht gekommen sind. Denn wenn ihnen die Stände bei dringenden

Gelegenheiten statt Geld die Erlaubnis gaben, auf fünf oder zehn Jahre

Schlacht- oder Mahl- oder Tranksteuer zu erheben, so war diese Erlaubnis

immer nur momentan, und erst der später ausgebildete Begriff der

Souveränität nahm nach göttlichem Rechte von dem ewigen Besitz, was ihm

menschliches nur auf eine bestimmte Zeit zugesagt hatte. Aber jetzt ist

den Ständen mit der Zurückgabe ihres alten Rechts sehr wenig mehr

gedient, weil sie wohl wissen, daß jene verhaßten Abgaben ihnen weniger

bereitwillig würden gegeben werden, als der Regierung. Ehemals zahlten

auch die Ritter nichts. Soll nun jetzt ein moderner Raubadel, der ohne

offnen Angriff auf eine feine Weise plündert, wieder organisiert werden?

Soll die Litanei des armen Landvolkes wieder sein, der liebe Herrgott

möge es behüten vor den Köckeritz und Lüderitz und vor den Kracht und

Itzenplitz? Auch die Prälaten fanden sich auf den Landtagen ein, aber nur

um Geld zu verzehren, keines zu geben. Die Geistlichkeit ist jetzt kein

Stand mehr, obschon man in Preußen Bischöfe und Erzbischöfe nach

englischem Muster angeordnet findet. Die Geistlichkeit vertrat früher die

Rechte ihrer Präbenden, solche hat sie aber nicht mehr: Sie vertrat das

Interesse der Kirche, und wenn irgendwo durch die Bemühungen der

Regierung die Meinung, daß die Kirche in dem Staat aufgehe, verbreitet

ist, so ist es in Preußen. Die Bauern wurden gar nicht vertreten, jetzt

sind sie es aber als freie Grundbesitzer. Soll ihnen ihr Recht wieder

genommen werden? Sollen Ritter, Städte und Geistliche die heilige

Dreizahl bilden? Die preußischen Bauernaufstände gegen den Adel und

Herzog Albrecht werden die Gesetzgeber vorsichtiger machen. Überall mag

man nach historischen Anfängen einer den gegenwärtigen Zeitforderungen

nur einigermaßen genügenden Repräsentation forschen, im Preußischen

finden sich solche am wenigsten. Die brandenburgischen Markgrafen und

pommerschen Herzöge sind eigentlich nur zu den Städten ihrer Territorien

in ständischen Beziehungen gewesen und zwar in einer Art, die jetzt nicht

mehr denkbar ist. Sie waren die ärmsten Fürsten und die schwächsten

zugleich. Nackt und bloß, mußten die Städte sie bekleiden, hungernd, von

ihnen gesättigt werden. Die märkischen Städte waren Republiken mit

vol1ständigem Gemeinwesen. Da sie ihren Ursprung auf Kolonisation

zurückführten, sich selbst konstituierten und Gesetze gaben, so waren es

nicht einmal Privilegien, die ihnen die Fürsten garantierten, sondern was

sie ihnen gaben war Dank und Entschädigung für den Schutz, den ihnen die

Markgrafen, ursprünglich eine militärische Behörde, angedeihen ließen.

Noch anders war die Lage Preußens. Ein fast ganz unabhängiger Städtebund,

blühend durch Handel und Gewerbe, stand hier dem deutschen Ordenskapitel

zur Seite, noch öfter gegenüber. Hier machte der Landadel mit den

mächtigen Städten Danzig, Thorn, Elbing, Kulm, Königsberg gemeinschaftliche

Sache, und die deutschen Ritter, die als Herren des Landes gelten wollten,

verloren ihr Ansehen und ihre Macht immer mehr und zuletzt auch gegen

Polen ihre und des Landes Selbständigkeit. Alle diese Verhältnisse hat

die Zeit anders gestaltet. Sie wieder herzustellen, ist unmöglich. Jede

Annäherung an sie ist eine Halbheit, weil ein Zustand damals den andern

bedingte. Endlich fehlen auch in den neu erworbenen Teilen der preußischen

Monarchie in Sitte und Leben überall die Anklänge der Vergangenheit. Die

Rheinprovinzen und Westfalen sind nicht nur in neuerer Zeit einem ewigen

Wechsel von gesellschaftlichen und rechtlichen Formen unterworfen gewesen,

sondern selbst in jener Zeit, die man neu beleben will, waren gerade diese

Gegenden ein Schauplatz der unsäglichsten Verwirrungen, in denen sich

nichts Altes rein und ursprünglich erhalten konnte. Man denke an die

Stürme, die jene Gegenden am Niederrhein, die Länder Jülich, Cleve, Berg

erschüttert haben! Neben den politischen Umwälzungen, die sich hier ohne

Aufhören folgten, haben auch die kirchlichen und reformatorischen Zwistig-

keiten diese Länder so zerrissen, daß an eine Wiedergeburt hier nur durch

Animpfung einer neuen Bildung zu denken ist.

Vielleicht sind aber die historischen Bedingungen in einem andern Sinne

verstanden worden. Man wird keine Landschaft errichten, sondern wiederum

nach englischem Vorbilde ein Parlament mit zwei Kammern und dazu eine

dreifache Initiative. Die zweite Kammer würde dann die materiellen,

vielleicht auch intelligenten Kräfte vertreten, die erste aber das Ewige,

das Unveränderliche, das Unvergeßliche oder was weiß ich. Man denkt an

eine preußische Pairie mit dem Rechte der Erblichkeit. Ich erschrecke vor

den Männern, die in ihr sitzen werden, vor den Urteilen, die sie fällen

wird. Welche Theorien werden hier zum Vorscheine kommen! Während in der

zweiten Kammer die Aristokratie des Geldes herrscht, prangt in der ersten

die Aristokratie der Geburt im Vereine mit der der Doktrin. Wenn dann

einmal, etwa bei einer Verhandlung über die Erblichkeit, Friedrich der

Große in die Sitzung träte und anhörte, wie z.B. die neuliche Erklärung

der "Staatszeitung", nicht jedem sei es gegeben, die Majestät des

Königtums zu begreifen, interpretiert wird, könnte er noch glauben, in

der Hauptstadt eines von ihm gegründeten Staates zu sein?

Wir gehören nicht zu jenen Toren, die die ehrwürdigen Trümmer früherer

Zeiten zum Gegenstand ihres salzlosen Spottes machen. Wir bewundern die

Vergangenheit, aber wir lassen sie in ihren Gräbern, da auch unsre Zeit

einen so schönen Frühling von neuen Ideen und Hoffnungen keimen läßt. O

wir fürchten den Kampf mit jenen vornehmen Meinungen nicht, die sich in

Preußen so gern mit Purpurmantel, Krone und Szepter bekleiden! Unsre Zeit

zittert vor keinem Gedanken mehr. Schon viele Rätsel hat sie gelöst und

auch jene nordischen Mysterien werden ihr nicht verborgen bleiben. Das

ist aber das Herrliche dieser Zeit, daß, wer die Ansicht widerlegt, auch

die Macht überwunden hat, die sie verteidigen wollte. Wenn ein Ödipus

kommt, stürzt sich die Sphinx in den Abgrund.

Berlin — Panorama einer Weltstadt · 第 23 / 48 题