der Herrschaften Chlumnitz, Gystebnitz,
Raudnitz an der Elbe, Mühlhausen,
Entzowan und Unterberzkowitz,
Erbherrn
der Herrschaften zu Bilin, Liebshausen,
und Miersowitz;
Sr. Kais. und Kön. Maj. hochbetrautem
wirklichen Kammerherrn,
Meinem gnädigsten Fürsten
und Herrn Herrn.
Durchlauchtigster Herzog,
Gnädigster Fürst
und Herr, Herr!
[Illustration]
Schon längst haben =Sich Ew. Durchlaucht= vermöge =Ihrer= tiefen
Einsicht in die Wissenschaften, den Namen eines klugen Fürstens
erworben. Und schon längst ist =Ihnen=, wegen =Ihrer= besondern
Mildthätigkeit, von =Ihren= getreuen Unterthanen der ruhmvolle Beyname
eines gütigen Landesvaters beigelegt worden. Und ich habe mir die
Freyheit angemaßt, der Nachwelt davon Nachricht zu geben.
Bloß diese vorzüglichen Fürstentugenden sind die eigentlichen
Triebfedern gewesen, vermöge deren ich angetrieben worden bin,
gegenwärtige Schrift zu den Füßen =Ew. Durchlaucht= zu legen, um
=Ihnen= dadurch meine Unterthänigkeit und Ehrfurcht öffentlich bezeugen
zu mögen.
Allein ich würde nur gar zu eitel scheinen, wenn ich mir einfallen
lassen wollte, daß ich durch diese schlechte Bemühung meine Absicht
vollkommen erreicht, und meiner Pflicht eine völlige Genüge geleistet
hätte. Nein, ich sehe es vielmehr nur gar zu wohl ein, daß meine Arbeit
viel zu geringe sey, als daß ich mich mit der Hoffnung schmeicheln
sollte, daß solche von einem Fürsten eines gnädigen Anblicks gewürdiget
werden könnte.
Aber eben diese Erkenntniß würde mich ganz gewiß strafbar machen, wenn
die Großmuth, welche nur =Ew. Durchlaucht= eigen ist, nicht gewohnt
wäre, meiner Kühnheit gnädigst Nachsicht zu ertheilen. So groß ist
das Vertrauen, welches sich einzig auf eines gütigen Fürstens Gnade
gründet, dessen Genuß ich vor das größte Glück halten, und für dessen
Erlangung ich in heiligster Ehrfurcht, mit aller Unterthänigkeit ewig
seyn werde