Dieselben enthalten kohlensaures Eisenoxydul, meist verbunden mit
kohlensaurem Manganoxydul und kohlensauren alkalischen Erden, oft
gemengt mit Thon und Gangart.
Das gepulverte Mineral wird getrocknet.
a. Den Wassergehalt bestimmt man nach §. 19.
b. Den Gehalt an Kohlensäure nach §. 110. II. b. [Greek: b].
c. Eine dritte Probe löst man in Salzsäure unter Zusatz von
Salpetersäure, filtrirt, nach vollständiger Zersetzung, einen etwaigen
unlöslichen Rückstand ab und trennt im Filtrate die Basen nach einer der
in §. 129 angegebenen Methoden.
d. In einer vierten, bei Luftabschluss in Salzsäure gelösten Probe
bestimmt man die Quantität des Eisenoxyduls maassanalytisch nach §. 89.
2. a.