I. $Analyse natürlicher Gewässer.$

A. $Untersuchung der gewöhnlichen süssen Gewässer (Quell-, Brunnen-,

Bach-, Fluss- etc. Wasser)$[91].

§. 173.

Die Stoffe, deren quantitative Bestimmung bei Untersuchung von süssen

Gewässern $gewöhnlich$ vorgenommen zu werden pflegt, sind folgende:

a. $Basen$: Natron, Kalk, Magnesia.

b. $Säuren$: Schwefelsäure, Kieselsäure, Kohlensäure (gebundene),

Chlor.

c. $Suspendirte Stoffe$: Thon etc.

Ich fasse daher hier auch nur deren Bestimmung ins Auge. Soll sich die

Untersuchung auf sonstige Bestandtheile erstrecken, so verfährt man in

Betreff dieser nach den in §. 174-180 angegebenen Methoden.

[91] Vergleiche den betreffenden Abschnitt in meiner Anleitung zur

qualitativen Analyse, achte Auflage §. 198.

Anleitung zur quantitativen chemischen Analyse · 第 498 / 749 题