A. $Untersuchung der gewöhnlichen süssen Gewässer (Quell-, Brunnen-,
Bach-, Fluss- etc. Wasser)$[91].
§. 173.
Die Stoffe, deren quantitative Bestimmung bei Untersuchung von süssen
Gewässern $gewöhnlich$ vorgenommen zu werden pflegt, sind folgende:
a. $Basen$: Natron, Kalk, Magnesia.
b. $Säuren$: Schwefelsäure, Kieselsäure, Kohlensäure (gebundene),
Chlor.
c. $Suspendirte Stoffe$: Thon etc.
Ich fasse daher hier auch nur deren Bestimmung ins Auge. Soll sich die
Untersuchung auf sonstige Bestandtheile erstrecken, so verfährt man in
Betreff dieser nach den in §. 174-180 angegebenen Methoden.
[91] Vergleiche den betreffenden Abschnitt in meiner Anleitung zur
qualitativen Analyse, achte Auflage §. 198.