§. 138.
a. Enthält eine Flüssigkeit Salpetersäure oder Chlorsäure neben einer
anderen freien Säure und ist dieselbe frei von Basen, so bestimmt man in
einer Portion die Gesammtmenge freier Säure acidimetrisch, (s. specif.
Th.), dann in einer zweiten die andere Säure und berechnet hieraus die
Menge der Salpetersäure oder Chlorsäure.
b. Hat man mit Salzgemengen zu thun, so bestimmt man in einer Portion
die Salpetersäure oder Chlorsäure volumetrisch (§. 117. II. a. und
§. 118) oder auch, was die Salpetersäure betrifft, mittelst arseniger
Säure (§. 117. II. b.), in einer zweiten die andere Säure. Dass hierbei
stets überlegt werden muss, ob keine Substanzen zugegen sind, welche
die Anwendung der genannten Methoden unsicher machen, bedarf kaum der
Erwähnung.
c. Von denjenigen Chlormetallen, deren entsprechende dreibasisch
phosphorsaure Salze unlöslich sind, lassen sich chlorsaure und
salpetersaure Salze auch auf die Art trennen, dass man die Lösung mit
überschüssigem, frisch gefälltem und wohl ausgewaschenem dreibasisch
phosphorsaurem Silberoxyd digerirt und kocht. Es setzen sich hierdurch
die Chlormetalle in der Art um, dass Chlorsilber und phosphorsaures Salz
entstehen, welche sich mit dem überschüssigen phosphorsauren Silberoxyd
abscheiden, während die chlorsauren und salpetersauren Salze gelöst
bleiben ($Chenevix$, $Lassaigne$).
d. Hat man ein chlorsaures Alkali neben einem Chlormetall, so kann man
auch einen Theil der ungeglühten, sodann einen anderen der vorsichtig
geglühten Verbindung in wässeriger Lösung mit salpetersaurem Silberoxyd
fällen und aus der Differenz der Chlorsilbermengen die Quantität der
Chlorsäure berechnen.