Man fällt den Kalk mit oxalsaurem Ammon (§. 81. 2. b. [Greek: a].),
verdampft das Filtrat zur Trockne und bestimmt die Alkalien im geglühten
Rückstande. Man beachte bei der Bestimmung der Alkalien, dass man den
durch Glühen von den Ammonsalzen befreiten Rückstand in Wasser lösen,
von dem unlöslichen Rückstand abfiltriren, das Filtrat je nach Umständen
mit Salzsäure oder Schwefelsäure ansäuern und erst dann zur Trockne
verdampfen muss, indem oxalsaures Ammon beim Glühen Chloralkalimetalle
theilweise zersetzt und die Basen in kohlensaure Salze verwandelt,
sofern nicht viel Salmiak zugegen ist. Resultate noch genauer als nach
a. (wenn nicht nach Ausfällung mit kohlensaurem Ammon noch oxalsaures
Ammon angewendet worden ist).