$Zinnoxyd$:
a. $durch Behandeln mit Salpetersäure$: metallisches Zinn und
diejenigen Zinnverbindungen, welche keine fixen Säuren enthalten,
sofern keine Chlorverbindungen zugegen sind;
b. $durch Fällung als Oxydhydrat$: alle Zinnverbindungen, welche
flüchtige Säuren enthalten, sofern nichtflüchtige organische
Substanzen und Eisenoxyd nicht zugegen sind;
c. $durch Fällung als Schwefelzinn$: alle Zinnverbindungen ohne
Ausnahme.
Bei den Methoden a. und c. ist es gleichgültig, ob das Zinn als Oxydul
oder Oxyd zugegen ist; die Methode b setzt Oxyd, die maassanalytischen
Methoden setzen Oxydul voraus. -- Wie man Zinnoxydul und Zinnoxyd neben
einander bestimmt, wird im fünften Abschnitte gezeigt werden.