a. Auflösung.
Viele Verbindungen des Eisenoxyds lösen sich in Wasser, das reine
Eisenoxyd, sowie die in Wasser unlöslichen Verbindungen desselben,
werden meist von Salzsäure aufgenommen. In manchen Fällen geht
die Lösung schwierig von Statten, daher man die Verbindung im
feinzertheilten Zustande und die Salzsäure concentrirt anwenden muss.
Man nimmt alsdann die Auflösung in einem Kolben vor und beschleunigt sie
durch andauerndes Erwärmen, welches oft viele Stunden lang fortgesetzt
werden muss. Erhitzung bis zum Kochen ist zweckwidrig. -- In Salzsäure
unlösliche Eisenerze werden durch Glühen mit kohlensaurem Natron
aufgeschlossen.
b. Bestimmung.
Das Eisenoxyd wird nach §. 60 immer als solches gewogen. Es kann
ausserdem mittelst einer indirecten Methode und endlich, nach
vorhergegangener Reduction zu Oxydul, mittelst Maassanalyse bestimmt
werden. -- Das Ueberführen in Oxyd geschieht entweder durch Fällung als
Oxydhydrat, welcher zuweilen eine Präcipitation als Schwefeleisen oder
bernsteinsaures Eisenoxyd vorhergeht, oder durch Glühen. -- Während die
indirecte Methode und die Maassanalysen in fast allen Fällen anwendbar
sind, lassen sich verwandeln in
$Eisenoxyd$:
a. _Durch Fällung als Oxydhydrat:_
Alle in Wasser löslichen Salze mit unorganischen oder flüchtigen
organischen Säuren, -- diejenigen unlöslichen, deren Säure sich
beim Auflösen entfernen lässt.
b. _Durch Fällung als Schwefeleisen:_
Alle Eisenverbindungen ohne Ausnahme.
c. _Durch Fällung als bernsteinsaures Eisenoxyd:_
Sämmtliche sub a. genannte Verbindungen.
d. _Durch Glühen:_
Alle Eisenoxydsalze mit flüchtigen Sauerstoffsäuren.
Die Methode d. wird, wo sie angeht, der Schnelligkeit in der Ausführung
wie auch der Genauigkeit halber, den anderen vorgezogen. Die Methode
b. dient hauptsächlich zur Scheidung des Eisenoxyds von anderen Basen.
Sie wird ferner in den Fällen angewendet, in welchen a. nicht zulässig
ist, so namentlich bei Gegenwart von Zucker oder anderweitigen nicht
flüchtigen organischen Substanzen, sowie zur Bestimmung des Eisenoxyds
in seinen Verbindungen mit Phosphorsäure und Borsäure. -- Die Methode
c. wird lediglich bei Scheidungen angewendet. -- Im chromsauren und
kieselsauren Salze bestimmt man das Eisenoxyd nach §. 104 und §. 111.