Alle Oxyde des Mangans, sowie alle Salze mit flüchtigen Säuren,
sofern keine nichtflüchtigen Substanzen zugegen sind.
Die Methode 1. d. ist die einfachste und genaueste; wo sie angeht, wird
sie den anderen vorgezogen. Die Methode 2. ist bequem und schneller
zum Ziele führend, kann aber nicht angewendet werden, wenn es sich um
absolut genaue Resultate handelt. Die Methode 1. c. wird nur angewendet,
wenn keine der übrigen zulässig ist. -- Von den beiden ersten zieht
man, bei freigestellter Wahl, a. in der Regel b. vor. Enthält die
Manganlösung Zucker oder eine ähnliche nicht flüchtige organische
Substanz, so sind beide nicht anwendbar und c. muss gewählt werden. --
Im phosphorsauren und borsauren Manganoxydul bestimmt man letzteres
entweder nach der Methode 1. b., indem die Salze, aus saurer Lösung
durch Kali niedergeschlagen, beim Kochen mit Kaliüberschuss vollständig
zerlegt werden, -- oder nach 1. c. Im kieselsauren Salze bestimmt man
das Mangan nach Abscheidung der Kieselsäure (§. 111) nach 1. a. --
Chromsaures Manganoxydul zerlegt man nach §. 104.