a. Auflösung.
Von den Magnesiaverbindungen lösen sich viele in Wasser; die darin
unlöslichen werden (mit Ausnahme einiger Silicate) von Salzsäure
aufgenommen.
b. Bestimmung.
Die Magnesia wird nach §. 53 entweder als _schwefelsaure_, als
_pyrophosphorsaure_ oder als _reine Magnesia_ bestimmt.
Man kann verwandeln in: