2. $Natron.$

a. Auflösung.

Vom Natron und seinen Salzen gilt ohne Ausnahme das beim Kali (§. 76)

Angeführte.

b. Bestimmung.

Das Natron wird nach §. 48 entweder als _schwefelsaures_ oder

_salpetersaures Natron_, als _Chlornatrium_ oder als _kohlensaures

Natron_ bestimmt.

Anleitung zur quantitativen chemischen Analyse · 第 187 / 749 题