Nicht selten kommt es bei Analysen vor, dass man eine zusammengesetzte
Substanz in einer Flüssigkeit löst, diese auf ein bestimmtes Volumen
bringt und dann in einzelnen abgemessenen Mengen die verschiedenen
Bestimmungen vornimmt. -- Zu solchem Behufe wendet man zweckmässig mit
einem am Hals angebrachten Theilstrich versehene Kolben (Messkolben) an
(Fig. 7). Man kann sich dieselben sehr leicht selbst darstellen und zwar
auf folgende Art.
[Illustration: Fig. 7.]
Man sucht sich zunächst einen kleinen Kolben mit etwas langem Halse
aus, der, wie man durch einen vorläufigen Versuch bestimmt, in der Art
100 C.C. Wasser fasst, dass dasselbe nur bis an eine geeignete Stelle
des Halses reicht, lässt denselben völlig austropfen (getrocknet dürfen
aber die inneren Wände nicht werden), wägt genau 100 Grm. Wasser von
+4°C. (oder 99,9 von 16° C.) ein, stellt ihn auf eine feste, vollkommen
wagerechte Unterlage, visirt richtig und bezeichnet den oberen wie den
unteren Rand der dunklen Zone mit kleinen Pünktchen, was mit Hülfe einer
in dicken Asphaltfirniss oder dergl. getauchten Spitze leicht gelingt.
Man giesst alsdann das Wasser aus, legt den Kolben bequem vor sich und
ritzt, von den Pünktchen ausgehend, mittelst eines Diamantes feine
deutliche Striche in das Glas.
Auf gleiche Art stellt man sich Kolben dar, welche 200, 300, 400 Grm.
Wasser von 4°, d. h. C.C., ausfliessen lassen, wenn sie bis an die Marken
gefüllt und dann bis zum völligen Austropfen entleert werden. -- Diese
Kolben gehören zu einem System und sind ausser mit der Zahl der C.C., auf
welche sich die Marken beziehen, mit _a_ zu bezeichnen, weil sie beim
$Ausfliessen$ die beistehende Anzahl Cubikcentimeter entleeren.
Ausser diesen Kolben gebraucht man nun Kolben eines zweiten Systems;
wir wollen sie mit _e_ bezeichnen, weil sie, wenn bis an die Marken
Flüssigkeit $eingegossen$ wird, die angegebene Anzahl C.C. fassen. --
Man stellt sie dar, indem man in die $innen völlig trockenen$ Kolben
200, 300, 400, 1000 etc. Grm. Wasser von 4° C. einwägt und dessen Stand
bezeichnet. --
Wie man beim Gebrauch der Kolben zu verfahren hat, mag ein Beispiel
lehren. -- Gesetzt wir haben 10 Grm. eines Gemenges von Chlornatrium
und schwefelsaurer Magnesia in Wasser gelöst und wollen in getrennten
Theilen der Lösung Chlor, Schwefelsäure, Natron und Magnesia bestimmen;
so bringen wir die Lösung etwa in den 500 C.C. fassenden Kolben des
Systems _e_, füllen mit Wasser bis an die Marken, mischen genau
(der Kolben wird dabei mit dem Ballen der Hand verschlossen, eine
abgeschliffene Glasplatte auf abgeschliffenem Rand ist noch besser) und
fällen nun mit der Flüssigkeit den 100 C.C. fassenden Kolben des Systems
_a_ bis an die Marken, entleeren ihn zur Schwefelsäurebestimmung, füllen
ihn wieder und entleeren ihn in ein zweites Gefäss zur Chlorbestimmung
etc.
Um die Nothwendigkeit beider Systeme klar zu machen, wollen wir einmal
ins Auge fassen, was geschehen müsste, wenn der 100 C.C. fassende Kolben
nicht einer des Systems _a_, sondern einer des Systems _e_ gewesen wäre.
-- Man hätte ihn alsdann nach dem ersten Entleeren ausspülen und das
Spülwasser zur Flüssigkeit hinzufügen müssen, -- der Kolben aber wäre
innen wieder vollständig zu trocknen oder aber mit der zu analysirenden
Flüssigkeit auszuspülen gewesen, ehe man ihn zur zweiten Abmessung hätte
gebrauchen können etc.
Der Umstand, dass diese beiden Systeme von Messgefässen nur selten
gehörig unterschieden wurden, war Veranlassung, dass solche Messungen
weit weniger genau ausgefallen sind, als sie ausfallen können. --
Bei Prüfung der graduirten Pipette, Bürette und des Cylinders ist zu
beachten, dass die beiden ersten dem System _a_, der letzte dem _e_
angehören muss.
Um den Unterschied hervorzuheben, welcher zwischen gleich bezeichneten
Kolben der beiden Systeme herrscht, führe ich an, dass mein mit 100 C.C.
bezeichneter Kolben des Systems _a_ in Wirklichkeit 100,2 C.C. fasst.
Handelt es sich nur darum, mehrmals dasselbe Volumen einer Flüssigkeit
abzumessen, so kann man sich auch einer mit einem unten abgerundeten
Glasstopfen versehenen Flasche bedienen.
II. $Das Ueberführen zu untersuchender Körper in Zustände, in
welchen sie sich zur Analyse eignen.$
§. 13.