I. Die Welt des sich entfremdeten Geistes

Die Welt dieses Geistes zerfällt in die gedoppelte; die erste ist die

Weit der Wirklichkeit oder seiner Entfremdung selbst; die andre aber

die, welche er, über die erste sich erhebend, im Äther des reinen

Bewußtseins sich erbaut. Diese, jener Entfremdung _entgegengesetzt_,

ist eben darum nicht frei davon, sondern vielmehr nur die andre Form

der Entfremdung, welche eben darin besteht, in zweierlei Welten das

Bewußtsein zu haben, und beide umfaßt. Es ist also nicht das

Selbstbewußtsein des absoluten Wesens, wie es _an_ und _für sich_ ist,

nicht die Religion, welche hier betrachtet wird, sondern der

_Glauben_, insofern er die _Flucht_ aus der wirklichen Welt und also

nicht _an_ und _für sich_ ist. Diese Flucht aus dem Reiche der

Gegenwart ist daher an ihr selbst unmittelbar die gedoppelte. Das

reine Bewußtsein ist das Element, in welches der Geist sich erhebt;

aber es ist nicht nur das Element des _Glaubens_, sondern ebenso des

_Begriffs_; beide treten daher zugleich miteinander ein, und jener

kömmt nur in Betracht im Gegensatze gegen diesen.

a. Die Bildungund ihr Reich der Wirklichkeit

Der Geist dieser Welt ist das von einem _Selbst_bewußtsein

durchdrungne geistige _Wesen_, das sich als _dieses für sich seiende_

unmittelbar gegenwärtig, und das _Wesen_ als eine Wirklichkeit sich

gegenüber weiß. Aber das Dasein dieser Welt sowie die Wirklichkeit

des Selbstbewußtseins beruht auf der Bewegung, daß dieses seiner

Persönlichkeit sich entäußert, hiedurch seine Welt hervorbringt, und

sich gegen sie als eine Fremde so verhält, daß es sich ihrer nunmehr

zu bemächtigen hat. Aber die Entsagung seines Für-sich-seins ist

selbst die Erzeugung der Wirklichkeit, und durch sie bemächtigt es

sich also unmittelbar derselben.--Oder das Selbstbewußtsein ist nur

_Etwas_, es hat nur _Realität_, insofern es sich selbst entfremdet;

hiedurch setzt es sich als allgemeines, und diese seine Allgemeinheit

ist sein Gelten und Wirklichkeit. Diese _Gleichheit_ mit allen ist

daher nicht jene Gleichheit des Rechts, nicht jenes unmittelbare

Anerkanntsein und Gelten des Selbstbewußtseins, darum weil es _ist_;

sondern daß es gelte, ist durch die entfremdende Vermittlung, sich

dem Allgemeinen gemäß gemacht zu haben. Die geistlose Allgemeinheit

des Rechts nimmt jede natürliche Weise des Charakters wie des Daseins

in sich auf und berechtigt sie. Die Allgemeinheit aber, welche hier

gilt, ist die _gewordne_, und darum ist sie _wirklich_.

Wodurch also das Individuum hier Gelten und Wirklichkeit hat, ist die

_Bildung_. Seine wahre _ursprüngliche Natur_ und Substanz ist der

Geist der _Entfremdung_ des _natürlichen_ Seins. Diese Entäußerung

ist daher ebenso _Zweck_ als _Dasein_ desselben; sie ist zugleich das

_Mittel_ oder der _Übergang_ sowohl der _gedachten Substanz_ in die

_Wirklichkeit_, als umgekehrt der _bestimmten Individualität_ in die

_Wesentlichkeit_. Diese Individualität _bildet_ sich zu dem, was sie

_an sich_ ist, und erst dadurch _ist_ sie _an sich_, und hat

wirkliches Dasein; soviel sie Bildung hat, soviel Wirklichkeit und

Macht. Obwohl das Selbst als _dieses_ sich hier wirklich weiß, so

besteht doch seine Wirklichkeit allein in dem Aufheben des

natürlichen Selbsts; die ursprünglich _bestimmte_ Natur reduziert

sich daher auf den _unwesentlichen_ Unterschied der Größe, auf eine

größere oder geringere Energie des Willens. Zweck und Inhalt aber

desselben gehört allein der allgemeinen Substanz selbst an, und kann

nur ein Allgemeines sein; die Besonderheit einer Natur, die Zweck und

Inhalt wird, ist etwas _Unmächtiges_ und _Unwirkliches_; sie ist eine

_Art_, die sich vergeblich und lächerlich abmüht, sich ins Werk zu

setzen; sie ist der Widerspruch, dem Besondern die Wirklichkeit zu

geben, die unmittelbar das Allgemeine ist. Wenn daher

fälschlicherweise die Individualität in die _Besonderheit_ der Natur

und des Charakters gesetzt wird, so finden sich in der realen Welt

keine Individualitäten und Charaktere, sondern die Individuen haben

ein gleiches Dasein füreinander; jene vermeintliche Individualität

ist eben nur das _gemeinte_ Dasein, welches in dieser Welt, worin nur

das sich selbst Entäußernde und darum nur das Allgemeine Wirklichkeit

erhält, kein Bleiben hat.--Das _Gemeinte_ gilt darum für das, was es

ist, für eine Art. Art ist nicht ganz dasselbe, was _Espèce,_ "von

allen Spitznamen der fürchterlichste, denn er bezeichnet die

Mittelmäßigkeit, und drückt die höchste Stufe der Verachtung aus."

_Art_ und in _seiner Art gut_ sein ist aber ein deutscher Ausdruck,

welcher dieser Bedeutung die ehrliche Miene hinzufügt, als ob es

nicht so schlimm gemeint sei, oder auch in der Tat das Bewußtsein,

was Art, und was Bildung und Wirklichkeit ist, noch nicht in sich

schließt.

Was in Beziehung auf das einzelne _Individuum_ als seine Bildung

erscheint, ist das wesentliche Moment der _Substanz_ selbst, nämlich

das unmittelbare Übergehen ihrer gedachten Allgemeinheit in die

Wirklichkeit, oder die einfache Seele derselben, wodurch das _An-sich

Anerkanntes_ und _Dasein_ ist. Die Bewegung der sich bildenden

Individualität ist daher unmittelbar das Werden derselben als des

allgemeinen gegenständlichen Wesens, d.h. das Werden der wirklichen

Welt. Diese, obwohl geworden durch die Individualität, ist für das

Selbstbewußtsein ein unmittelbar entfremdetes, und hat für es die

Form unverrückter Wirklichkeit. Aber gewiß zugleich, daß sie seine

Substanz ist, geht es, sich derselben zu bemächtigen; es erlangt

diese Macht über sie durch die Bildung, welche von dieser Seite so

erscheint, daß es sich der Wirklichkeit gemäß macht, und soviel, als

die Energie des ursprünglichen Charakters und Talents ihm zuläßt.

Was hier als die Gewalt des Individuums erscheint, unter welche die

Substanz komme und hiemit aufgehoben werde, ist dasselbe, was die

Verwirklichung der letztern ist. Denn die Macht des Individuums

besteht darin, daß es sich ihr gemäß macht, d.h. daß es sich seines

Selbsts entäußert, also sich als die gegenständliche seiende Substanz

setzt. Seine Bildung und seine eigne Wirklichkeit ist daher die

Verwirklichung der Substanz selbst.

Das Selbst ist sich nur als _aufgehobnes_ wirklich. Es macht daher

für es nicht die Einheit des _Bewußtseins_ seiner selbst und des

Gegenstandes aus; sondern dieser ist ihm das Negative seiner.--Durch

das Selbst als die Seele wird die Substanz also so in ihren Momenten

ausgebildet, daß das Entgegengesetzte das Andre begeistet, jedes

durch seine Entfremdung dem Andern Bestehen gibt, und es ebenso von

ihm erhält. Zugleich hat jedes Moment seine Bestimmtheit als ein

unüberwindliches Gelten und eine feste Wirklichkeit gegen das Andre.

Das Denken fixiert diesen Unterschied auf die allgemeinste Weise

durch die absolute Entgegensetzung von _Gut_ und _Schlecht_, die,

sich fliehend, auf keine Weise dasselbe werden können. Aber dieses

feste Sein hat zu seiner Seele den unmittelbaren Übergang in das

Entgegengesetzte; das Dasein ist vielmehr die Verkehrung jeder

Bestimmtheit in ihre entgegengesetzte, und nur diese Entfremdung ist

das Wesen und Erhaltung des Ganzen. Diese verwirklichende Bewegung

und Begeistung der Momente ist nun zu betrachten; die Entfremdung

wird sich selbst entfremden, und das Ganze durch sie in seinen

Begriff sich zurücknehmen.

Zuerst ist die einfache Substanz selbst in der unmittelbaren

Organisation ihrer daseienden noch unbegeisteten Momente zu

betrachten.--Wie die Natur sich in die allgemeinen Elemente auslegt,

worunter die _Luft_ das _bleibende_ rein allgemeine durchsichtige

Wesen ist,--das Wasser aber das Wesen, das immer _aufgeopfert_ wird,

--das _Feuer_ ihre _beseelende_ Einheit, welche ihren Gegensatz

ebenso immer auflöst, als ihre Einfachheit in ihn entzweit,--die

_Erde_ endlich der _feste Knoten_ dieser Gegliederung und das

_Subjekt_ dieser Wesen wie ihres Prozesses, ihr Ausgehen und ihre

Rückkehr ist,--so legt sich in ebensolche allgemeine, aber geistige

Massen das innere _Wesen_ oder der einfache Geist der selbstbewußten

Wirklichkeit als eine Welt aus,--in die _erste_ Masse, das _an sich

Allgemeine_, sich _selbst gleiche_ geistige Wesen;--in die andere,

das _für sich seiende_ in sich _ungleich_ gewordene, sich

_aufopfernde_ und _hingebende_ Wesen, und in das _dritte_, welches

als Selbstbewußtsein Subjekt ist, und die Kraft des Feuers

unmittelbar an ihm selbst hat;--im ersten Wesen ist es seiner als des

_An-sich-seins_ bewußt; in dem zweiten aber hat es das Werden des

_Für-sich-seins_ durch die Aufopferung des Allgemeinen. Der Geist

aber selbst ist das _An_- und _Für-sich-sein_ des Ganzen, das sich in

die Substanz als bleibende und in sie als sich aufopfernde _entzweit_,

und ebenso sie auch wieder in seine Einheit _zurücknimmt_, sowohl

als die ausbrechende sie verzehrende Flamme wie als die bleibende

Gestalt derselben.--Wir sehen, daß diese Wesen dem Gemeinwesen und

der Familie der sittlichen Welt entsprechen, ohne aber den heimischen

Geist zu besitzen, den diese haben; dagegen, wenn diesem das

Schicksal fremde ist, so ist und weiß sich hier das Selbstbewußtsein

als die wirkliche Macht derselben.

Diese Glieder sind sowohl wie sie zunächst innerhalb des reinen

Bewußtseins als _Gedanken_ oder _an sich_ seiende, als auch wie sie

im wirklichen Bewußtsein als _gegenständliche_ Wesen vorgestellt

werden, zu betrachten.--In jener Form der Einfachheit ist das erste,

als _das sich selbst gleiche_, unmittelbare und unwandelbare _Wesen_

aller Bewußtsein, das _Gute_--die unabhängige geistige Macht des

_An-sich_, bei der die Bewegung des fürsichseienden Bewußtseins nur

beiherspielt. Das andere dagegen ist das _passive_ geistige Wesen

oder das Allgemeine, insofern es sich preisgibt und die Individuen

das Bewußtsein ihrer Einzelnheit sich an ihm nehmen läßt; es ist das

nichtige Wesen, das _Schlechte_.--Dieses absolute Aufgelöstwerden des

Wesens ist selbst bleibend; wie das erste Wesen, Grundlage,

Ausgangspunkt und Resultat der Individuen und diese rein allgemein

darin sind, so ist das zweite dagegen einerseits das sich aufopfernde

_Sein für Anderes_, andererseits eben darum deren beständige Rückkehr

zu sich selbst als das _Einzelne_ und ihr bleibendes

_Für-sich-werden_.

Aber diese einfachen _Gedanken_ des Guten und Schlechten sind ebenso

unmittelbar sich entfremdet; sie sind _wirklich_ und im wirklichen

Bewußtsein als _gegenständliche_ Momente. So ist das erste Wesen die

_Staatsmacht_, das andere der _Reichtum_.--Die Staatsmacht ist wie

die einfache _Substanz_ so das allgemeine _Werk_;--die absolute

_Sache selbst_, worin den Individuen ihr _Wesen_ ausgesprochen und

ihre Einzelnheit schlechthin nur Bewußtsein ihrer _Allgemeinheit_ ist;

--sie ist ebenso das Werk und einfache _Resultat_, aus welchem dies,

daß es aus ihrem _Tun_ herkömmt, verschwindet; es bleibt die absolute

Grundlage und Bestehen alles ihres Tuns.--Diese _einfache_ ätherische

Substanz ihres Lebens ist durch diese Bestimmung ihrer unwandelbaren

Sichselbstgleichheit _Sein_, und damit nur _Sein für anderes_. Sie

ist also an sich unmittelbar das Entgegengesetzte ihrer selbst,

_Reichtum_. Ob er zwar das Passive oder Nichtige ist, ist er

ebenfalls allgemeines geistiges Wesen, ebenso das beständig _werdende

Resultat_ der _Arbeit_ und des _Tuns Aller_, wie es sich wieder in

den _Genuß_ Aller auflöst. In dem Genusse wird die Individualität

zwar _für sich_ oder als _einzelne_, aber dieser Genuß selbst ist

Resultat des allgemeinen Tuns; so wie er gegenseitig die allgemeine

Arbeit und den Genuß aller hervorbringt. Das _Wirkliche_ hat

schlechthin die geistige Bedeutung, unmittelbar allgemein zu sein.

Es meint wohl in diesem Momente jeder Einzelne _eigennützig_ zu

handeln; denn es ist das Moment, worin er sich das Bewußtsein gibt,

für sich zu sein, und er nimmt es deswegen nicht für etwas Geistiges;

allein auch nur äußerlich angesehen, zeigt es sich, daß in seinem

Genusse jeder allen zu genießen gibt, in seiner Arbeit ebenso für

alle arbeitet als für sich, und alle für ihn. Sein _Für-sich_-sein

ist daher an sich _allgemein_ und der Eigennutz etwas nur Gemeintes,

das nicht dazu kommen kann, dasjenige wirklich zu machen, was es

meint, nämlich etwas zu tun, das nicht allen zugut käme.

In diesen beiden geistigen Mächten erkennt also das Selbstbewußtsein

seine Substanz, Inhalt und Zweck; es schaut sein Doppelwesen darin an,

in der einen sein _An-sich-sein_, in der andern sein _Für-sich-sein_.

--Es ist aber zugleich als der Geist, die negative _Einheit_ ihres

Bestehens und der Trennung der Individualität und des Allgemeinen,

oder der Wirklichkeit und des Selbsts. Herrschaft und Reichtum sind

daher für das Individuum als Gegenstände vorhanden, d.h. als solche,

von denen es sich _frei_ weiß und zwischen ihnen und selbst keines

von beiden wählen zu können meint. Es tritt als dieses freie und

_reine_ Bewußtsein dem Wesen als einem solchen gegenüber, das nur

_für es_ ist. Es hat alsdenn das Wesen als _Wesen_ in sich.--In

diesem reinen Bewußtsein sind ihm die Momente der Substanz nicht

Staatsmacht und Reichtum, sondern die Gedanken von _Gut_ und

_Schlecht_.--Das Selbstbewußtsein ist aber ferner die Beziehung

seines reinen Bewußtseins auf sein wirkliches, des Gedachten auf das

gegenständliche Wesen, es ist wesentlich das _Urteil_.--Es hat sich

zwar schon für die beiden Seiten des wirklichen Wesens durch ihre

unmittelbaren Bestimmungen ergeben, welche das Gute und welche das

Schlechte sei; jenes die Staatsmacht, dies der Reichtum. Allein dies

erste Urteil kann nicht als ein geistiges Urteil angesehen werden;

denn in ihm ist die eine Seite nur als das _Ansichseiende_ oder

Positive, die andre nur als das _Für-sich-_seiende und Negative

bestimmt worden. Aber sie sind, als geistige Wesen, jedes die

Durchdringung beider Momente, also in jenen Bestimmungen nicht

erschöpft; und das Selbstbewußtsein, das sich auf sie bezieht, ist

_an_ und _für sich_; es muß daher sich auf jedes auf die gedoppelte

Weise beziehen, wodurch sich ihre Natur, sich selbst entfremdete

Bestimmungen zu sein, herauskehren wird.

Dem Selbstbewußtsein ist nun derjenige Gegenstand _gut_ und _an sich_,

worin es sich selbst, derjenige aber schlecht, worin es das

Gegenteil seiner findet; das _Gute_ ist die _Gleichheit_ der

gegenständlichen Realität mit ihm; das _Schlechte_ aber ihre

_Ungleichheit_. Zugleich was _für es_ gut und schlecht ist, ist _an

sich_ gut und schlecht, denn es ist eben dasjenige, worin diese

beiden Momente des _An-sich-_ und des _Für-es_-sein dasselbe sind; es

ist der wirkliche Geist der gegenständlichen Wesen, und das Urteil

der Erweis seiner Macht an ihnen, die sie zu dem _macht_, was sie _an

sich_ sind. Nicht dies, wie sie unmittelbar an sich selbst das

_Gleiche_ oder _Ungleiche_, d.h. das abstrakte An-sich- oder

Für-sich-sein sind, ist ihr Kriterium und ihre Wahrheit, sondern was

sie in der Beziehung des Geistes auf sie sind; ihre Gleichheit oder

Ungleichheit mit ihm. Seine _Beziehung_ auf sie, die zuerst als

_Gegenstände_ gesetzt, _durch ihn_ zum _An-sich_ werden, wird

zugleich ihre _Reflexion in sich selbst_, durch welche sie wirkliches

geistiges Sein erhalten, und was _ihr Geist_ ist, hervortritt. Aber

wie ihre erste _unmittelbare Bestimmung_ sich von der _Beziehung_ des

Geistes auf sie unterscheidet, so wird auch das dritte, der eigne

Geist derselben, sich von dem zweiten unterscheiden.--Das _zweite

An-sich_ derselben zunächst, das durch die Beziehung des Geistes auf

sie hervortritt, muß schon anders ausfallen als das _unmittelbare_;

denn diese _Vermittlung_ des Geistes bewegt vielmehr die

_unmittelbare_ Bestimmtheit, und macht sie zu etwas anderem.

Hiernach findet nun das _an_ und _für sich_ seiende Bewußtsein in der

_Staatsmacht_ wohl sein _einfaches Wesen_ und _Bestehen_ überhaupt,

allein nicht seine _Individualität_ als solche, wohl sein _An-sich-_

nicht sein _Für-sich-_sein, es findet darin vielmehr das Tun als

einzelnes Tun verleugnet und zum Gehorsam unterjocht. Das Individuum

reflektiert sich also vor dieser Macht in sich selbst; sie ist ihm

das unterdrückende Wesen und das _Schlechte_; denn statt das Gleiche

zu sein, ist sie das der Individualität schlechthin Ungleiche.

--Hingegen der _Reichtum_ ist das _Gute_; er geht auf allgemeinen

Genuß, gibt sich preis, und verschafft allen das Bewußtsein ihres

Selbsts. Er ist _an sich_ allgemeines Wohltun; wenn er irgendeine

Wohltat versagt, und nicht jedem Bedürfnisse gefällig ist, so ist

dies eine Zufälligkeit, welche seinem allgemeinen notwendigen Wesen,

sich allen Einzelnen mitzuteilen und tausendhändiger Geber zu sein,

keinen Eintrag tut.

Diese beiden Urteile geben den Gedanken von Gut und Schlecht einen

Inhalt, welcher das Gegenteil von dem ist, den sie für uns hatten.

--Das Selbstbewußtsein hat sich aber nur erst unvollständig auf seine

Gegenstände bezogen, nämlich nur nach dem Maßstabe des

_Für-sich-seins_. Aber das Bewußtsein ist ebenso _ansich_seiendes

Wesen, und muß diese Seite gleichfalls zum Maßstabe machen, wodurch

sich erst das geistige Urteil vollendet. Nach dieser Seite spricht

ihm die _Staatsmacht_ sein _Wesen_ aus; sie ist teils ruhendes Gesetz,

teils Regierung und Befehl, welcher die einzelnen Bewegungen des

allgemeinen Tuns anordnet; das eine die einfache Substanz selbst, das

andere ihr sich selbst und alle belebendes und erhaltendes Tun. Das

Individuum findet also darin seinen Grund und Wesen ausgedrückt,

organisiert und betätigt.--Hingegen durch den Genuß des _Reichtums_

erfährt es nicht sein allgemeines Wesen, sondern erhält nur das

_vergängliche_ Bewußtsein und den Genuß seiner selbst als einer

fürsichseienden _Einzelnheit_, und der _Ungleichheit_ mit seinem

Wesen.--Die Begriffe von Gut und Schlecht erhalten also hier den

entgegengesetzten Inhalt gegen den vorherigen.

Diese beiden Weisen des Urteilens finden jede eine _Gleichheit_ und

eine _Ungleichheit_; das erste urteilende Bewußtsein findet die

Staatsmacht _ungleich_, den Genuß des Reichtums _gleich_ mit ihm; das

zweite hingegen die erstere gleich, und den letztern _ungleich_ mit

ihm. Es ist ein zweifaches _Gleichfinden_ und ein zweifaches

_Ungleichfinden_, eine entgegengesetzte Beziehung auf die beiden

realen Wesenheiten vorhanden.--Wir müssen dieses verschiedene

Urteilen selbst beurteilen, wozu wir den aufgestellten Maßstab

anzulegen haben. Die _gleichfindende_ Beziehung des Bewußtseins ist

hienach das _Gute_, die ungleichfindende das _Schlechte_; und diese

beiden Weisen der Beziehung sind nunmehr selbst als _verschiedene

Gestalten des Bewußtseins_ festzuhalten. Das Bewußtsein kommt

dadurch, daß es sich auf verschiedene Weise verhält, selbst unter die

Bestimmung der Verschiedenheit, gut oder schlecht zu sein, nicht

darnach, daß es entweder das _Für-sich-sein_ oder das reine

_An-sich-sein_ zum Prinzip hätte, denn beide sind gleich wesentliche

Momente; das gedoppelte Urteilen, das betrachtet wurde, stellte die

Prinzipien getrennt vor, und enthält daher nur _abstrakte_ Weisen des

_Urteilens_. Das wirkliche Bewußtsein hat beide Prinzipien an ihm,

und der Unterschied fällt allein in sein _Wesen_, nämlich in die

_Beziehung_ seiner selbst auf das Reale.

Die Weise dieser Beziehung ist die entgegengesetzte, die eine ist

Verhalten zu Staatsmacht und Reichtum als zu einem _Gleichen_, das

andere als zu einem _Ungleichen_.--Das Bewußtsein der gleichfindenden

Beziehung ist das _edelmütige_. In der öffentlichen Macht betrachtet

es das mit ihm Gleiche, daß es in ihr sein _einfaches Wesen_ und

dessen Betätigung hat, und im Dienste des wirklichen Gehorsams wie

der innern Achtung gegen es steht. Ebenso in dem Reichtume, daß er

ihm das Bewußtsein seiner andern wesentlichen Seite, des

_Für-sich-seins_, verschafft; daher es ihn ebenfalls als _Wesen_ in

Beziehung auf sich betrachtet, und denjenigen, von welchem es genießt,

als Wohltäter anerkennt und sich zum Danke verpflichtet hält.

Das Bewußtsein der andern Beziehung dagegen ist das _niederträchtige_,

das die _Ungleichheit_ mit den beiden Wesenheiten festhält; in der

Herrschergewalt also eine Fessel und Unterdrückung des

_Für-sich-seins_ sieht, und daher den Herrscher haßt, nur mit

Heimtücke gehorcht, und immer auf dem Sprunge zum Aufruhr steht,--im

Reichtum, durch den es zum Genusse seines Für-sich-seins gelangt,

ebenso nur die Ungleichheit, nämlich mit dem bleibenden _Wesen_

betrachtet; indem es durch ihn nur zum Bewußtsein der Einzelnheit und

des vergänglichen Genusses kommt, ihn liebt, aber verachtet, und mit

dem Verschwinden des Genusses, des an sich verschwindenden, auch sein

Verhältnis zu dem Reichen für verschwunden ansieht.

Diese Beziehungen drücken nun erst das _Urteil_ aus, die Bestimmung

dessen, was die beiden Wesen als _Gegenstände_ für das Bewußtsein

sind, noch nicht _an_ und _für sich_. Die Reflexion, die im Urteil

vorgestellt ist, ist teils erst _für uns_ ein Setzen der einen sowie

der andern Bestimmung und daher ein gleiches Aufheben beider, noch

nicht die Reflexion derselben für das Bewußtsein selbst. Teils

_sind_ sie erst unmittelbar _Wesen_, weder dies _geworden_ noch an

ihnen _Selbst_bewußtsein; dasjenige, für welches sie sind, ist noch

nicht ihre Belebung; sie sind Prädikate, die noch nicht selbst

Subjekt sind. Um dieser Trennung willen fällt auch das Ganze des

geistigen Urteilens noch an zwei Bewußtsein auseinander, deren jedes

unter einer einseitigen Bestimmung liegt.--Wie sich nun zuerst die

_Gleichgültigkeit_ der beiden Seiten der Entfremdung--der einen, des

_An-sich_ des reinen Bewußtseins, nämlich der bestimmten _Gedanken_

von Gut und Schlecht; der andern, ihres _Daseins_ als Staatsmacht und

Reichtum--zur Beziehung beider, zum _Urteil_ erhob; so hat sich diese

äußere Beziehung zur innern Einheit, oder als Beziehung des Denkens

zur Wirklichkeit zu erheben, und der Geist der beiden Gestalten des

Urteils hervorzutreten. Dies geschieht, indem das _Urteil_ zum

_Schlusse_ wird, zur vermittelnden Bewegung, worin die Notwendigkeit

und Mitte der beiden Seiten des Urteils hervortritt.

Das edelmütige Bewußtsein findet also im Urteil sich so der

Staatsmacht gegenüber, daß sie zwar noch nicht ein Selbst, sondern

erst die allgemeine Substanz, deren es aber als seines _Wesens_ als

des Zwecks und absoluten Inhalts sich bewußt ist. Sich so positiv

auf sie beziehend, verhält es sich negativ gegen seine eignen Zwecke,

seinen besondern Inhalt und Dasein, und läßt sie verschwinden. Es

ist der Heroismus des _Dienstes_,--die _Tugend_, welche das einzelne

Sein dem Allgemeinen aufopfert, und dies dadurch ins Dasein bringt,

--die _Person_, welche dem Besitze und Genusse von selbst entsagt,

und für die vorhandene Macht handelt und wirklich ist.

Durch diese Bewegung wird das Allgemeine mit dem Dasein überhaupt

zusammengeschlossen, wie das daseiende Bewußtsein durch diese

Entäußerung sich zur Wesentlichkeit bildet. Wessen dieses im Dienste

sich entfremdet, ist sein in das Dasein versenktes Bewußtsein; das

sich entfremdete Sein ist aber das _An-sich_; es bekommt also durch

diese Bildung Achtung vor sich selbst und bei den Andern.--Die

Staatsmacht aber, die nur erst das _gedachte_ Allgemeine, das

_An-sich_ war, wird durch eben diese Bewegung zum _seienden_

Allgemeinen, zur wirklichen Macht. Sie ist diese nur in dem

wirklichen Gehorsam, welchen sie durch das _Urteil_ des

Selbstbewußtseins, daß sie das _Wesen_ ist, und durch die freie

Aufopferung desselben erlangt. Dieses Tun, das das Wesen mit dem

Selbst zusammenschließt, bringt die _gedoppelte_ Wirklichkeit hervor,

sich als das, welches wahre Wirklichkeit hat, und die Staatsmacht als

das _Wahre_, welches gilt.

Diese ist aber durch diese Entfremdung noch nicht ein sich als

Staatsmacht wissendes Selbstbewußtsein; es ist nur ihr _Gesetz_, oder

ihr _An-sich_, das gilt; sie hat noch keinen _besondern Willen_; denn

noch hat das dienende Selbstbewußtsein nicht sein reines Selbst

entäußert und die Staatsmacht damit begeistet, sondern erst mit

seinem Sein; ihr nur sein _Dasein_ aufgeopfert, nicht sein

_An-sich_-sein.--Dies Selbstbewußtsein gilt als ein solches, das dem

_Wesen_ gemäß ist, es ist anerkannt um seines _An-sich-seins_ willen.

Die andern finden in ihm ihr _Wesen_ betätigt, nicht aber ihr

Für-sich-sein,--ihr Denken oder reines Bewußtsein erfüllt, nicht ihre

Individualität. Es gilt daher in ihren _Gedanken_ und genießt der

_Ehre_. Es ist der _stolze_ Vasall, der für die Staatsmacht tätig

ist, insofern sie nicht eigner Willen, sondern _wesentlicher_ ist,

und der sich nur in dieser _Ehre_ gilt, nur in dem _wesentlichen_

Vorstellen der allgemeinen Meinung, nicht in dem _dankbaren_ der

Individualität, denn dieser hat er nicht zu ihrem _Für-sich-sein_

verholfen. Seine _Sprache_, wenn es sich zum eignen Willen der

Staatsmacht verhielte, der noch nicht geworden ist, wäre der _Rat_,

den er zum allgemeinen Besten erteilt.

Die Staatsmacht ist daher noch willenlos gegen den Rat, und nicht

entscheidend zwischen den verschiedenen Meinungen über das allgemeine

Beste. Sie ist noch nicht _Regierung_, und somit noch nicht in

Wahrheit wirkliche Staatsmacht.--Das _Für-sich-sein_, der _Willen_,

der als Willen noch nicht aufgeopfert ist, ist der innre abgeschiedne

Geist der Stände, der seinem Sprechen vom _allgemeinen_ Besten

gegenüber sich sein _besondres_ Bestes vorbehält, und dies Geschwätze

vom allgemeinen Besten zu einem Surrogate für das Handeln zu machen

geneigt ist. Die Aufopferung des Daseins, die im Dienste geschieht,

ist zwar vollständig, wenn sie bis zum Tode fortgegangen ist; aber

die bestandne Gefahr des Todes selbst, der überlebt wird, läßt ein

bestimmtes Dasein, und damit ein _besonderes Für-sich_ übrig, welches

den Rat fürs allgemeine Beste zweideutig und verdächtig macht, und

sich in der Tat die eigne Meinung und den besondern Willen gegen die

Staatsgewalt vorbehält. Es verhält sich daher noch ungleich gegen

dieselbe, und fällt unter die Bestimmung des niederträchtigen

Bewußtseins, immer auf dem Sprunge zur Empörung zu stehen.

Dieser Widerspruch, den es aufzuheben hat, enthält in dieser Form, in

der Ungleichheit des _Für-sich-seins_ gegen die Allgemeinheit der

Staatsmacht zu stehen, zugleich die Form, daß jene Entäußerung des

Daseins, indem sie sich, im Tode nämlich, vollendet, selbst eine

seiende, nicht eine ins Bewußtsein zurückkehrende ist,--daß dieses

sie nicht überlebt, und _an_ und _für sich_ ist, sondern nur ins

unversöhnte Gegenteil übergeht. Die wahre Aufopferung des

_Für-sich-seins_ ist daher allein die, worin es sich so vollkommen

als im Tode hingibt, aber in dieser Entäußerung sich ebensosehr

erhält; es wird dadurch als das wirklich, was es an sich ist, als die

identische Einheit seiner selbst und seiner als des Entgegengesetzten.

Dadurch, daß der abgeschiedne innre Geist, das Selbst als solches,

hervortritt und sich entfremdet, wird zugleich die Staatsmacht zu

eignem Selbst erhoben; so wie ohne diese Entfremdung die Handlungen

der Ehre, des edeln Bewußtseins und die Ratschläge seiner Einsicht

das Zweideutige bleiben würden, das noch jenen abgeschiednen

Hinterhalt der besondern Absicht und des Eigenwillens hätte.

Diese Entfremdung aber geschieht allein in der _Sprache_, welche hier

in ihrer eigentümlichen Bedeutung auftritt.--In der Welt der

Sittlichkeit _Gesetz_ und _Befehl_, in der Welt der Wirklichkeit erst

_Rat_, hat sie das _Wesen_ zum Inhalte, und ist dessen Form; hier

aber erhält sie die Form, welche sie ist, selbst zum Inhalte, und

gilt als _Sprache_; es ist die Kraft des Sprechens als eines solchen,

welche das ausführt, was auszuführen ist. Denn sie ist das _Dasein_

des reinen Selbsts als Selbsts; in ihr tritt die _für sich seiende

Einzelnheit_ des Selbstbewußtseins als solche in die Existenz, so daß

sie _für Andre_ ist. _Ich_ als dieses _reine_ Ich ist sonst nicht

_da_; in jeder andern Äußerung ist es in eine Wirklichkeit versenkt,

und in einer Gestalt, aus welcher es sich zurückziehen kann; es ist

aus seiner Handlung, wie aus seinem physiognomischen Ausdrucke in

sich reflektiert, und läßt solches unvollständiges Dasein, worin

immer ebensosehr zu viel als zu wenig ist, entseelt liegen. Die

Sprache aber enthält es in seiner Reinheit, sie allein spricht _Ich_

aus, es selbst. Dies sein _Dasein_ ist als _Dasein_ eine

Gegenständlichkeit, welche seine wahre Natur an ihr hat. _Ich_ ist

_dieses_ Ich--aber ebenso _allgemeines_; sein Erscheinen ist ebenso

unmittelbar die Entäußerung und das Verschwinden _dieses_ Ichs, und

dadurch sein Bleiben in seiner Allgemeinheit. _Ich_, das sich

ausspricht, ist _vernommen_; es ist eine Ansteckung, worin es

unmittelbar in die Einheit mit denen, für welche es da ist,

übergegangen und allgemeines Selbstbewußtsein ist.--Daß es

_vernommen_ wird, darin ist sein _Dasein_ selbst unmittelbar

_verhallt_; dies sein Anderssein ist in sich zurückgenommen; und

ebendies ist sein Dasein, als selbstbewußtes _Jetzt_, wie es da ist,

nicht da zu sein, und durch dies Verschwinden da zu sein. Dies

Verschwinden ist also selbst unmittelbar sein Bleiben; es ist sein

eignes Wissen von Sich, und sein Wissen von sich als einem, das in

anderes Selbst übergegangen, das vernommen worden und allgemeines ist.

Der Geist erhält hier diese Wirklichkeit, weil die Extreme, deren

_Einheit_ er ist, ebenso unmittelbar die Bestimmung haben, für sich

eigne Wirklichkeiten zu sein. Ihre Einheit ist zersetzt in spröde

Seiten, deren jede für die andre wirklicher von ihr ausgeschlossener

Gegenstand ist. Die Einheit tritt daher als eine _Mitte_ hervor,

welche von der abgeschiedenen Wirklichkeit der Seiten ausgeschlossen

und unterschieden wird; sie hat daher selbst eine wirkliche von ihren

Seiten unterschiedne Gegenständlichkeit, und ist _für sie_, d.h. sie

ist Daseiendes. Die _geistige Substanz_ tritt als solche in die

Existenz, erst indem sie zu ihren Seiten solche Selbstbewußtsein

gewonnen hat, welche dieses reine Selbst als _unmittelbar geltende_

Wirklichkeit wissen, und darin ebenso unmittelbar wissen, dies nur

durch die entfremdende _Vermittlung_ zu sein. Durch jenes sind die

Momente zu der sich selbst wissenden Kategorie und damit bis dahin

geläutert, daß sie Momente des Geistes sind; durch dieses tritt er

als Geistigkeit in das Dasein.--Er ist so die Mitte, welche jene

Extreme voraussetzt, und durch ihr Dasein erzeugt wird,--aber ebenso

das zwischen ihnen hervorbrechende geistige Ganze, das sich in sie

entzweit und jedes erst durch diese Berührung zum Ganzen in seinem

Prinzipe erzeugt.--Daß die beiden Extreme schon _an sich_ aufgehoben

und zersetzt sind, bringt ihre Einheit hervor, und diese ist die

Bewegung, welche beide zusammenschließt, ihre Bestimmungen austauscht,

und sie, und zwar _in jedem Extreme_, zusammenschließt. Diese

Vermittlung setzt hiemit den _Begriff_ eines jeden der beiden Extreme

in seine Wirklichkeit, oder sie macht das, was jedes _an sich_ ist,

zu seinem _Geiste_.

Die beiden Extreme, die Staatsmacht und das edelmütige Bewußtsein,

sind durch dieses zersetzt, jene in das abstrakte Allgemeine, dem

gehorcht wird, und in den fürsichseienden Willen, welcher ihm aber

noch nicht selbst zukommt; dieses in den Gehorsam des aufgehobnen

Daseins oder in das _An-sich-sein_ der Selbstachtung und der Ehre,

und in das noch nicht aufgehobene reine Für-sich-sein, den im

Hinterhalte noch bleibenden Willen. Die beiden Momente, zu welchen

beide Seiten gereinigt, und die daher Momente der Sprache sind, sind

das _abstrakte Allgemeine_, welches das allgemeine Beste heißt, und

das _reine Selbst_, das im Dienste seinem ins vielfache Dasein

versenkten Bewußtsein absagte. Beide sind im Begriffe dasselbe, denn

reines Selbst ist eben das abstrakt Allgemeine, und daher ist ihre

Einheit als ihre Mitte gesetzt. Aber das _Selbst_ ist nur erst am

Extreme des Bewußtseins wirklich--_das An-sich_ aber erst am Extreme

der Staatsmacht; dem Bewußtsein fehlt dies, daß die Staatsmacht nicht

nur als _Ehre_, sondern wirklich an es übergegangen wäre,--der

Staatsmacht, daß ihr nicht nur als dem sogenannten _allgemeinen

Besten_ gehorcht würde, sondern als Willen, oder daß sie das

entscheidende Selbst ist. Die Einheit des Begriffes, in welchem die

Staatsmacht noch steht, und zu dem das Bewußtsein sich geläutert hat,

wird in dieser _vermittelnden Bewegung_ wirklich, deren einfaches

Dasein, als _Mitte_, die Sprache ist.--Sie hat jedoch zu ihren Seiten

noch nicht zwei als _Selbst_ vorhandene Selbst; denn die Staatsmacht

wird erst zum Selbst begeistet; diese Sprache ist daher noch nicht

der Geist, wie er sich vollkommen weiß und ausspricht.

Das edelmütige Bewußtsein, weil es das Extrem des Selbsts ist,

erscheint als dasjenige, von dem die _Sprache_ ausgeht, durch welche

sich die Seiten des Verhältnisses zu beseelten Ganzen gestalten.--Der

Heroismus des stummen Dienstes wird zum _Heroismus_ der

_Schmeichelei_. Diese sprechende Reflexion des Dienstes macht die

geistige sich zersetzende Mitte aus, und reflektiert nicht nur ihr

eigenes Extrem in sich selbst, sondern auch das Extrem der

allgemeinen Gewalt in dieses selbst zurück, und macht sie, die erst

_an sich_ ist, _zum Für-sich-sein_ und zur Einzelnheit des

Selbstbewußtseins. Es wird hiedurch der Geist dieser Macht, ein

_unumschränkter Monarch_ zu sein;--_unumschränkt_: die Sprache der

Schmeichelei erhebt die Macht in ihre geläuterte _Allgemeinheit_; das

Moment als Erzeugnis der Sprache, des zum Geiste geläuterten Daseins,

ist eine Vereinigte Sichselbstgleichheit,--_Monarch_: sie erhebt

ebenso die _Einzelnheit_ auf ihre Spitze; dasjenige, dessen das

edelmütige Bewußtsein sich nach dieser Seite der einfachen geistigen

Einheit entäußert, ist das reine _An-sich seines Denkens_, sein Ich

selbst. Bestimmter erhebt sie die Einzelnheit, die sonst nur ein

_Gemeintes_ ist, dadurch in ihre daseiende Reinheit, daß sie dem

Monarchen den eignen _Namen_ gibt; denn es ist allein der Name, worin

der _Unterschied_ des Einzelnen von allen andern nicht _gemeint_ ist,

sondern von allen wirklich gemacht wird; in dem Namen _gilt_ der

Einzelne als rein Einzelner nicht mehr nur in seinem Bewußtsein,

sondern im Bewußtsein Aller. Durch ihn also wird der Monarch

schlechthin von Allen abgesondert, ausgenommen und einsam; in ihm ist

er das Atom, das von seinem Wesen nichts mitteilen kann und nicht

seinesgleichen hat.--Dieser Name ist hiemit die Reflexion in sich

oder die _Wirklichkeit_, welche die allgemeine Macht _an ihr selbst_

hat; durch ihn ist sie der _Monarch_. Er, _dieser Einzelne_, weiß

umgekehrt dadurch _sich diesen Einzelnen_ als die allgemeine Macht,

daß die Edeln nicht nur als zum Dienst der Staatsmacht bereit,

sondern als _Zieraten_ sich um den Thron stellen, und daß sie dem,

der darauf sitzt, es immer _sagen_, was er _ist_.

Die Sprache ihres Preises ist auf diese Weise der Geist, der in der

_Staatsmacht selbst_ die beiden Extreme zusammenschließt; sie

reflektiert die abstrakte Macht in sich und gibt ihr das Moment des

andern Extrems, das wollende und entscheidende _Für-sich-sein_, und

hiedurch selbstbewußte Existenz; oder dadurch kommt dies _einzelne

wirkliche_ Selbstbewußtsein dazu, sich als die Macht _gewiß zu

wissen_. Sie ist der Punkt des Selbsts, in den durch die Entäußerung

der _innern Gewißheit_ die vielen Punkte zusammengeflossen sind.

--Indem aber dieser eigne Geist der Staatsmacht darin besteht, seine

Wirklichkeit und Nahrung an dem Opfer des Tuns und des Denkens des

edelmütigen Bewußtseins zu haben, ist sie die sich _entfremdete

Selbstständigkeit_; das edelmütige Bewußtsein, das Extrem des

_Für-sich-seins_ erhält das Extrem der _wirklichen Allgemeinheit_ für

die Allgemeinheit des Denkens, der es sich entäußerte, zurück; die

Macht des Staats ist auf es _übergegangen_. An ihm wird die

Staatsgewalt erst wahrhaft betätigt; in seinem _Für-sich-sein_ hört

sie auf, das _träge Wesen_, wie sie als Extrem des abstrakten

An-sich-seins erschien, zu sein.--_An sich_ betrachtet heißt die _in

sich reflektierte Staatsmacht_, oder dies, daß sie Geist geworden,

nichts anderes, als daß sie _Moment_ des _Selbstbewußtseins_ geworden,

d.h. nur als _aufgebobne_ ist. Hiemit ist sie nun das Wesen als ein

solches, dessen Geist es ist, aufgeopfert und preisgegeben zu sein,

oder sie existiert als _Reichtum_.--Sie bleibt zwar dem Reichtume, zu

welchem sie dem Begriffe nach immer wird, gegenüber zugleich als eine

Wirklichkeit bestehen; aber eine solche, deren Begriff eben diese

Bewegung ist, durch den Dienst und die Verehrung, wodurch sie wird,

in ihr Gegenteil, in die Entäußerung der Macht, überzugehen. Für

sich wird also das eigentümliche _Selbst_, das ihr Willen ist, durch

die Wegwerfung des edelmütigen Bewußtseins, zur sich entäußernden

Allgemeinheit, zu einer vollkommnen Einzelnheit und Zufälligkeit, die

jedem mächtigern Willen preisgegeben ist; was ihm an _allgemein_

anerkannter und nicht mittelbarer Selbstständigkeit bleibt, ist der

leere Namen.

Wenn also das edelmütige Bewußtsein sich als dasjenige bestimmte,

welches sich auf die allgemeine Macht auf eine _gleiche_ Weise bezöge,

so ist die Wahrheit desselben vielmehr, in seinem Dienste sein

eignes Für-sich-sein sich zu behalten, in der eigentlichen Entsagung

seiner Persönlichkeit aber das wirkliche Aufheben und Zerreißen der

allgemeinen Substanz zu sein. Sein Geist ist das Verhältnis der

völligen Ungleichheit, einerseits in seiner Ehre seinen Willen zu

behalten; andererseits in dem Aufgeben desselben teils seines Innern

sich zu entfremden, und zur höchsten Ungleichheit mit sich selbst zu

werden, teils die allgemeine Substanz darin sich zu unterwerfen und

diese sich selbst völlig ungleich zu machen.--Es erhellt, daß damit

seine Bestimmtheit, die es im _Urteile_ gegen das hatte, welches

niederträchtiges Bewußtsein hieß, und hiedurch auch dieses

verschwunden ist. Das letztere hat seinen Zweck erreicht, nämlich

die allgemeine Macht unter das Für-sich-sein zu bringen.

So durch die allgemeine Macht bereichert, existiert das

Selbstbewußtsein als die _allgemeine Wohltat_, oder sie ist der

_Reichtum_, der selbst wieder Gegenstand für das Bewußtsein ist.

Denn er ist diesem das zwar unterworfne Allgemeine, das aber durch

dies erste Aufheben noch nicht absolut in das Selbst zurückgegangen

ist.--Das _Selbst_ hat noch nicht _sich als Selbst_, sondern das

_aufgehobne allgemeine Wesen_ zum Gegenstande. Indem dieser erst

geworden, ist die _unmittelbare_ Beziehung des Bewußtseins auf ihn

gesetzt, das also noch nicht seine Ungleichheit mit ihm dargestellt

hat; es ist das edelmütige Bewußtsein, welches an dem unwesentlich

gewordenen Allgemeinen sein Für-sich-sein erhält, daher ihn anerkennt

und gegen den Wohltäter dankbar ist.

Der Reichtum hat an ihm selbst schon das Moment des Für-sich-seins.

Er ist nicht das selbstlose Allgemeine der Staatsmacht, oder die

unbefangene unorganische Natur des Geistes, sondern sie, wie sie

durch den Willen an ihr selbst festhält gegen den, der sich ihrer zum

Genuß bemächtigen will. Aber indem der Reichtum nur die Form des

Wesens hat, ist dies einseitige Für-sich-sein, das nicht _an sich_,

sondern vielmehr das aufgehobne An-sich ist, die in seinem Genusse

wesenlose Rückkehr des Individuums in sich selbst. Er bedarf also

selbst der Belebung; und die Bewegung seiner Reflexion besteht darin,

daß er, der nur für sich ist, zum _An_- und _Für-sich-sein_, daß er,

der das aufgehobene Wesen ist, zum Wesen werde; so erhält er seinen

eigenen Geist an ihm selbst.--Da vorhin die Form dieser Bewegung

auseinandergesetzt worden, so ist es hinreichend, hier den Inhalt

derselben zu bestimmen.

Das edelmütige Bewußtsein bezieht sich also hier nicht auf den

Gegenstand als Wesen überhaupt, sondern es ist das _Für-sich-sein_

selbst, das ihm ein Fremdes ist; es _findet_ sein Selbst als solches

entfremdet _vor_, als eine gegenständliche feste Wirklichkeit, die es

von einem andern festen Für-sich-sein zu empfangen hat. Sein

Gegenstand ist das Für-sich-sein; also das _Seinige_; aber dadurch,

daß es Gegenstand ist, ist es zugleich unmittelbar eine fremde

Wirklichkeit, welche eigenes Für-sich-sein, eigner Willen ist, das

heißt, es sieht sein Selbst in der Gewalt eines fremden Willens, von

dem es abhängt, ob er ihm dasselbe ablassen will.

Von jeder einzelnen Seite kann das Selbstbewußtsein abstrahieren, und

behält darum in einer Verbindlichkeit, die eine solche betrifft, sein

Anerkanntsein und _An-sich-gelten_ als für sich seienden Wesens.

Hier aber sieht es sich von der Seite seiner reinen eigensten

_Wirklichkeit_, oder seines Ichs außer sich und einem Andern

angehörig, sieht seine _Persönlichkeit_ als solche abhängig von der

zufälligen Persönlichkeit eines Andern, von dem Zufall eines

Augenblicks, einer Willkür oder sonst des gleichgültigsten Umstandes.

--Im Rechtszustande erscheint, was in der Gewalt des gegenständlichen

Wesens ist, als ein _zufälliger Inhalt_, von dem abstrahiert werden

kann, und die Gewalt betrifft nicht das _Selbst_ als _solches_,

sondern dieses ist vielmehr anerkannt. Allein hier sieht es die

Gewißheit seiner als solche das wesenloseste, die reine

Persönlichkeit absolute Unpersönlichkeit zu sein. Der Geist seines

Dankes ist daher das Gefühl wie dieser tiefsten Verworfenheit so auch

der tiefsten Empörung. Indem das reine Ich selbst sich außer sich

und zerrissen anschaut, ist in dieser Zerrissenheit zugleich alles,

was Kontinuität und Allgemeinheit hat, was Gesetz, gut und recht

heißt, auseinander und zugrunde gegangen; alles gleiche ist aufgelöst,

denn die _reinste Ungleichheit_, die absolute Unwesentlichkeit des

absolut Wesentlichen, das Außer-sich-sein des Für-sich-seins ist

vorhanden; das reine Ich selbst ist absolut zersetzt.

Wenn also von dem Reichtum dies Bewußtsein wohl die

Gegenständlichkeit des Für-sich-seins zurückerhält und sie aufhebt,

so ist es nicht nur seinem Begriffe nach, wie die vorhergehende

Reflexion nicht vollendet, sondern für es selbst unbefriedigt; die

Reflexion, da das Selbst sich als ein Gegenständliches empfängt, ist

der unmittelbare Widerspruch im reinen Ich selbst gesetzt. Als

Selbst steht es aber zugleich unmittelbar über diesem Widerspruche,

ist die absolute Elastizität, welche dies Aufgehobensein des Selbsts

wieder aufhebt, diese Verworfenheit, daß ihm sein Für-sich-sein als

ein Fremdes werde, verwirft, und gegen dies Empfangen seiner selbst

empört, im _Empfangen_ selbst _für sich_ ist.

Indem also das Verhältnis dieses Bewußtseins mit dieser absoluten

Zerrissenheit verknüpft ist, fällt in seinem Geiste der Unterschied

desselben, als edelmütiges gegen das _niederträchtige_ bestimmt zu

sein, hinweg, und beide sind dasselbe.--Der Geist des wohltuenden

Reichtums kann ferner von dem Geiste des die Wohltat empfangenden

Bewußtseins unterschieden werden, und ist besonders zu betrachten.

--Er war das wesenlose Für-sich-sein, das preisgegebne Wesen. Durch

seine Mitteilung aber wird er zum _An-sich_; indem er seine

Bestimmung erfüllte, sich aufzuopfern, hebt er die Einzelnheit, für

sich nur zu genießen, auf, und als aufgehobne Einzelnheit ist er

_Allgemeinheit_ oder _Wesen_.--Was er mitteilt, was er andern gibt,

ist das _Für-sich-sein_. Er gibt sich aber nicht hin als eine

selbstlose Natur, als die unbefangen sich preisgebende Bedingung des

Lebens, sondern als selbstbewußtes, sich für sich haltendes Wesen: er

ist nicht die unorganische Macht des Elements, welche von dem

empfangenden Bewußtsein als an sich vergänglich gewußt wird, sondern

die Macht über das Selbst, die sich _unabhängig_ und _willkürlich_

weiß, und die zugleich weiß, daß was sie ausspendet, das Selbst eines

Andern ist.--Der Reichtum teilt also mit dem Klienten die

Verworfenheit, aber an die Stelle der Empörung tritt der Übermut.

Denn er weiß nach der einen Seite, wie der Klient, das

_Für-sich-sein_ als ein zufälliges _Ding_; aber er selbst ist diese

Zufälligkeit, in deren Gewalt die Persönlichkeit steht. In diesem

Übermute, der durch eine Mahlzeit ein fremdes Ich-selbst erhalten,

und sich dadurch die Unterwerfung von dessen innerstem Wesen erworben

zu haben meint, übersieht er die innere Empörung des andern; er

übersieht die vollkommene Abwerfung aller Fessel, diese reine

Zerrissenheit, welcher, indem ihr die _Sichselbstgleichheit_ des

Für-sich-seins schlechthin ungleich geworden, alles Gleiche, alles

Bestehen zerrissen ist, und die daher die Meinung und Ansicht des

Wohltäters am meisten zerreißt. Er steht unmittelbar vor diesem

innersten Abgrunde, vor dieser bodenlosen Tiefe, worin aller Halt und

Substanz verschwunden ist; und er sieht in dieser Tiefe nichts als

ein gemeines Ding, ein Spiel seiner Laune, einen Zufall seiner

Willkür; sein Geist ist die ganz wesenlose Meinung, die geistverlaßne

Oberfläche zu sein.

Wie das Selbstbewußtsein gegen die Staatsmacht seine Sprache hatte,

oder der Geist zwischen diesen Extremen als wirkliche Mitte

hervortrat, so hat es auch Sprache gegen den Reichtum, noch mehr aber

hat seine Empörung ihre Sprache. Jene, welche dem Reichtum das

Bewußtsein seiner Wesenheit gibt, und sich seiner dadurch bemächtigt,

ist gleichfalls die Sprache der Schmeichelei, aber der unedeln;--denn

was sie als Wesen ausspricht, weiß sie als das preisgegebne, das

nicht _an sich_ seiende Wesen. Die Sprache der Schmeichelei aber ist,

wie vorhin schon erinnert, der noch einseitige Geist. Denn seine

Momente sind zwar das durch die Bildung des Dienstes zur reinen

Existenz geläuterte _Selbst_, und das _An-sich-sein_ der Macht.

Allein der reine Begriff, in welchem das einfache _Selbst_ und das

_An-sich_, jenes reine Ich und dies reine Wesen oder Denken dasselbe

sind--diese Einheit beider Seiten, zwischen welchen die

Wechselwirkung stattfindet, ist nicht in dem Bewußtsein dieser

Sprache; der Gegenstand ist ihm noch das _An-sich_ im Gegensatze

gegen das Selbst, oder der _Gegenstand_ ist ihm nicht zugleich sein

eignes _Selbst_ als solches.--Die Sprache der Zerrissenheit aber ist

die vollkommne Sprache und der wahre existierende Geist dieser ganzen

Welt der Bildung. Dies Selbstbewußtsein, dem die seine Verworfenheit

verwerfende Empörung zukömmt, ist unmittelbar die absolute

Sichselbstgleichheit in der absoluten Zerrissenheit, die reine

Vermittlung des reinen Selbstbewußtseins mit sich selbst. Es ist die

Gleichheit des identischen Urteils, worin eine und dieselbe

Persönlichkeit sowohl Subjekt als Prädikat ist. Aber dies identische

Urteil ist zugleich das unendliche; denn diese Persönlichkeit ist

absolut entzweit, und Subjekt und Prädikat schlechthin _gleichgültige

Seiende_, die einander nichts angehen, ohne notwendige Einheit, sogar

daß jedes die Macht einer eignen Persönlichkeit ist. Das

_Für-sich-sein_ hat _sein Für-sich-sein_ zum Gegenstande, als ein

schlechthin _Anderes_ und zugleich ebenso unmittelbar als _sich

selbst_--sich als ein Anderes, nicht daß dieses einen andern Inhalt

hätte, sondern der Inhalt ist dasselbe Selbst in der Form absoluter

Entgegensetzung und vollkommen eignen gleichgültigen Daseins.--Es ist

also hier der seiner in seiner Wahrheit und seines _Begriffes

bewußte_ Geist dieser realen Welt der Bildung vorhanden.

Er ist diese absolute und allgemeine Verkehrung und Entfremdung der

Wirklichkeit und des Gedankens; die _reine Bildung_. Was in dieser

Welt erfahren wird, ist, daß weder die _wirklichen Wesen_ der Macht

und des Reichtums noch ihre bestimmten _Begriffe_, Gut und Schlecht,

oder das Bewußtsein des Guten und Schlechten, das edelmütige und

niederträchtige Wahrheit haben; sondern alle diese Momente verkehren

sich vielmehr eins im andern, und jedes ist das Gegenteil seiner

selbst.--Die allgemeine Macht, welche die _Substanz_ ist, indem sie

durch das Prinzip der Individualität zur eigenen Geistigkeit gelangt,

empfängt das eigne Selbst nur als den Namen an ihr, und ist, indem

sie _wirkliche_ Macht ist, vielmehr das unmächtige Wesen, das sich

selbst aufopfert.--Aber dies preisgegebene selbstlose Wesen oder das

zum Dinge gewordne Selbst ist vielmehr die Rückkehr des Wesens in

sich selbst; es ist das _fürsichseiende Für-sich-sein_, die Existenz

des Geistes.--Die _Gedanken_ dieser Wesen, des _Guten_ und

_Schlechten_, verkehren sich ebenso in dieser Bewegung; was als gut

bestimmt ist, ist schlecht; was als schlecht, ist gut. Das

Bewußtsein eines jeden dieser Momente als das edle und

niederträchtige Bewußtsein beurteilt, sind in ihrer Wahrheit vielmehr

ebensosehr das Verkehrte dessen, was diese Bestimmungen sein sollen,

das edelmütige ebenso niederträchtig und verworfen, als die

Verworfenheit zum Adel der gebildetsten Freiheit des

Selbstbewußtseins umschlägt.--Alles ist ebenso, formell betrachtet,

_nach außen_ das Verkehrte dessen, was es für _sich_ ist; und wieder

was es für sich ist, ist es nicht in Wahrheit, sondern etwas anderes,

als es sein will, das Für-sich-sein vielmehr der Verlust seiner

selbst, und die Entfremdung seiner vielmehr die Selbsterhaltung.--Was

vorhanden ist, ist also dies, daß alle Momente eine allgemeine

Gerechtigkeit gegeneinander ausüben, jedes ebensosehr an sich selbst

sich entfremdet, als es sich in sein Gegenteil einbildet und es auf

diese Weise verkehrt.--Der wahre Geist aber ist eben diese Einheit

der absolut getrennten, und zwar kommt er eben durch die _freie

Wirklichkeit_ dieser _selbstlosen_ Extreme selbst als ihre Mitte zur

Existenz. Sein Dasein ist das allgemeine _Sprechen_ und zerreißende

_Urteilen_, welchem alle jene Momente, die als Wesen und wirkliche

Glieder des Ganzen gelten sollen, sich auflösen, und welches ebenso

dies sich auflösende Spiel mit sich selbst ist. Dies Urteilen und

Sprechen ist daher das Wahre und Unbezwingbare, während es alles

überwältigt; dasjenige, um welches es in dieser realen Welt _allein

wahrhaft_ zu tun ist. Jeder Teil dieser Welt kommt darin dazu, daß

sein Geist ausgesprochen, oder daß mit Geist von ihm gesprochen und

von ihm gesagt wird, was er ist.--Das ehrliche Bewußtsein nimmt jedes

Moment als eine bleibende Wesenheit und ist die ungebildete

Gedankenlosigkeit, nicht zu wissen, daß es ebenso das Verkehrte tut.

Das zerrissene Bewußtsein aber ist das Bewußtsein der Verkehrung, und

zwar der absoluten Verkehrung; der Begriff ist das Herrschende in ihm,

der die Gedanken zusammenbringt, welche der Ehrlichkeit weit

auseinanderliegen, und dessen Sprache daher geistreich ist.

Der Inhalt der Rede des Geistes von und über sich selbst ist also die

Verkehrung aller Begriffe und Realitäten, der allgemeine Betrug

seiner selbst und der andern, und die Schamlosigkeit, diesen Betrug

zu sagen, ist eben darum die größte Wahrheit. Diese Rede ist die

Verrücktheit des Musikers, "der dreißig Arien, italienische,

französische, tragische, komische, von aller Art Charakter, häufte

und vermischte; bald mit einem tiefen Basse stieg er bis in die Hölle,

dann zog er die Kehle zusammen, und mit einem Fistelton zerriß er

die Höhe der Lüfte, wechselsweise rasend, besänftigt, gebieterisch

und spöttisch."--Dem ruhigen Bewußtsein, das ehrlicherweise die

Melodie des Guten und Wahren in die Gleichheit der Töne, d.h. in

_eine_ Note setzt, erscheint diese Rede als "eine Faselei von

Weisheit und Tollheit, als ein Gemische von ebensoviel Geschick als

Niedrigkeit, von ebenso richtigen als falschen Ideen, von einer so

völligen Verkehrtheit der Empfindung, so vollkommener Schändlichkeit,

als gänzlicher Offenheit und Wahrheit. Es wird es nicht versagen

können, in alle diese Töne einzugehen, und die ganze Skale der

Gefühle von der tiefsten Verachtung und Verwerfung bis zur höchsten

Bewunderung und Rührung auf und nieder zu laufen; in diese wird ein

lächerlicher Zug verschmolzen sein, der ihnen ihre Natur benimmt";

jene werden an ihrer Offenheit selbst einen versöhnenden, an ihrer

erschütternden Tiefe den allgewaltigen Zug haben, der den Geist sich

selbst gibt.

Betrachten wir der Rede dieser sich selbst klaren Verwirrung

gegenüber die Rede jenes _einfachen Bewußtseins_ des Wahren und Guten,

so kann sie gegen die offene und ihrer bewußte Beredsamkeit des

Geistes der Bildung nur einsilbig sein; denn es kann diesem nichts

sagen, was er nicht selbst weiß und sagt. Geht es über seine

Einsilbigkeit hinaus, so sagt es daher dasselbe, was er ausspricht,

begeht aber darin noch dazu die Torheit, zu meinen, daß es etwas

Neues und Anderes sage. Selbst seine Silben, _schändlich,

niederträchtig_, sind schon diese Torheit, denn jener sagt sie von

sich selbst. Wenn dieser Geist in seiner Rede alles Eintönige

verkehrt, weil dieses sich Gleiche nur eine Abstraktion, in seiner

Wirklichkeit aber die Verkehrung an sich selbst ist, und wenn dagegen

das gerade Bewußtsein, das Gute und Edle, d.h. das sich in seiner

Äußerung gleichhaltende, auf die einzige Weise, die hier möglich ist,

in Schutz nimmt--daß es nämlich seinen Wert nicht darum verliere,

weil es an das Schlechte _geknüpft_ oder mit ihm _gemischt_ sei; denn

dies sei seine _Bedingung_ und _Notwendigkeit_, hierin bestehe die

_Weisheit_ der Natur--, so hat dies Bewußtsein, indem es zu

widersprechen meinte, damit nur den Inhalt der Rede des Geistes in

eine triviale Weise zusammengefaßt, welche gedankenlos, indem sie das

_Gegenteil_ des Edeln und Guten zur _Bedingung_ und _Notwendigkeit_

des Edeln und Guten macht, etwas anderes zu sagen meint, als dies,

daß das edel und gut Genannte in seinem Wesen das Verkehrte seiner

selbst, so wie das Schlechte umgekehrt das Vortreffliche ist.

Ersetzt das einfache Bewußtsein diesen geistlosen _Gedan_ken durch

die _Wirklichkeit_ des Vortrefflichen, indem es dasselbe in dem

_Beispiele_ eines fingierten Falles oder auch einer wahren Anekdote

aufführt, und so zeigt, daß es kein leerer Name, sondern _vorhanden

ist_, so steht die _allgemeine_ Wirklichkeit des verkehrten Tuns der

ganzen realen Welt entgegen, worin jenes Beispiel also nur etwas ganz

Vereinzelntes, eine _Espèce_ ausmacht; und das Dasein des Guten und

Edeln als eine einzelne Anekdote, sie sei fingiert oder wahr,

darstellen, ist das Bitterste, was von ihm gesagt werden kann.

--Fordert das einfache Bewußtsein endlich die Auflösung dieser ganzen

Welt der Verkehrung, so kann es nicht an das _Individuum_ die

Entfernung aus ihr fodern, denn Diogenes im Fasse ist durch sie

bedingt, und die Foderung an den Einzelnen ist gerade das, was für

das Schlechte gilt, nämlich _für sich_ als _Einzelnen_ zu sorgen. An

die allgemeine _Individualität_ aber gerichtet kann die Foderung

dieser Entfernung nicht die Bedeutung haben, daß die Vernunft das

geistige gebildete Bewußtsein, zu dem sie gekommen ist, wieder

aufgebe, den ausgebreiteten Reichtum ihrer Momente in die Einfachheit

des natürlichen Herzens zurückversenke, und in die Wildnis und Nähe

des tierischen Bewußtseins, welche Natur, auch Unschuld genannt wird,

zurückfalle; sondern die Foderung dieser Auflösung kann nur an den

_Geist_ der Bildung selbst gehen, daß er aus seiner Verwirrung als

_Geist_ zu sich zurückkehre, und ein noch höheres Bewußtsein gewinne.

In der Tat aber hat der Geist dies schon an sich vollbracht. Die

ihrer selbstbewußte und sich aussprechende Zerrissenheit des

Bewußtseins ist das Hohngelächter über das Dasein sowie über die

Verwirrung des Ganzen und über sich selbst; es ist zugleich das sich

noch vernehmende Verklingen dieser ganzen Verwirrung.--Diese sich

selbst vernehmende Eitelkeit aller Wirklichkeit, und alles bestimmten

Begriffs, ist die gedoppelte Reflexion der realen Welt in sich selbst;

einmal in _diesem Selbst_ des Bewußtseins, als _diesem_, das

andermal in der reinen _Allgemeinheit_ desselben oder im Denken.

Nach jener Seite hat der zu sich gekommene Geist den Blick in die

Welt der Wirklichkeit hineingerichtet, und sie noch zu seinem Zwecke

und unmittelbaren Inhalt; nach der andern aber ist sein Blick teils

nur in sich und negativ gegen sie, teils von ihr weg gen Himmel

gewendet und das Jenseits derselben sein Gegenstand.

In jener Seite der Rückkehr in das Selbst ist die _Eitelkeit_ aller

_Dinge_ seine _eigene Eitelkeit_, oder es _ist_ eitel. Es ist das

fürsichseiende Selbst, das alles nicht nur zu beurteilen und zu

beschwatzen, sondern geistreich die festen Wesen der Wirklichkeit wie

die festen Bestimmungen, die das Urteil setzt, in ihrem

_Widerspruche_ zu sagen weiß, und dieser Widerspruch ist ihre

Wahrheit.--Nach der Form betrachtet, weiß es alles sich selbst

entfremdet; das _Für-sich-sein_ vom _An-sich-sein_ getrennt; das

Gemeinte und den Zweck von der Wahrheit; und von beiden wieder das

_Sein für Anderes_, das Vorgegebne von der eigentlichen Meinung und

der wahren Sache und Absicht.--Es weiß also jedes Moment gegen das

andere, überhaupt die Verkehrung aller, richtig auszusprechen, es

weiß besser, was jedes ist, als es ist, es sei bestimmt, wie es wolle.

Indem es das Substantielle nach der Seite der _Uneinigkeit_ und des

_Widerstreits_, den es in sich einigt, aber nicht nach der Seite

dieser Einigkeit kennt, versteht es das Substantielle sehr gut zu

_beurteilen_, aber hat die Fähigkeit verloren, es zu _fassen_.--Diese

Eitelkeit bedarf dabei der Eitelkeit aller Dinge, um aus ihnen sich

das Bewußtsein des Selbsts zu geben, erzeugt sie daher selbst, und

ist die Seele, welche sie trägt. Macht und Reichtum sind die

höchsten Zwecke seiner Anstrengung, es weiß, daß es durch Entsagung

und Aufopferung sich zum Allgemeinen bildet, zum Besitze desselben

gelangt, und in diesem Besitze allgemeine Gültigkeit hat; sie sind

die wirklichen anerkannten Mächte. Aber dieses sein Gelten ist

selbst eitel, und eben indem es sich ihrer bemächtigt, weiß es sie

nicht Selbstwesen zu sein, sondern vielmehr sich als ihre Macht, sie

aber als eitel. Daß es so in ihrem Besitze selbst daraus heraus ist,

stellt es in der geistreichen Sprache dar, die daher sein höchstes

Interesse und die Wahrheit des Ganzen ist; in ihr wird _dieses_

Selbst, als dies reine nicht den wirklichen noch gedachten

Bestimmungen angehörige Selbst, sich zum geistigen, wahrhaft

allgemeingültigen. Es _ist_ die sich selbst zerreißende Natur aller

Verhältnisse und das bewußte Zerreißen derselben; nur als empörtes

Selbstbewußtsein aber weiß es seine eigne Zerrissenheit, und in

diesem Wissen derselben hat es sich unmittelbar darüber erhoben. In

jener Eitelkeit wird aller Inhalt zu einem negativen, welches nicht

mehr positiv gefaßt werden kann; der positive Gegenstand ist nur das

_reine Ich selbst_, und das zerrißne Bewußtsein ist _an sich_ diese

reine Sichselbstgleichheit des zu sich zurückgekommnen

Selbstbewußtseins.

b. Der Glauben und die reine Einsicht

Der Geist der Entfremdung seiner selbst hat in der Welt der Bildung

sein Dasein; aber indem dieses Ganze sich selbst entfremdet worden,

steht jenseits ihrer die unwirkliche Welt _des reinen Bewußtseins_

oder des _Denkens_. Ihr Inhalt ist das rein Gedachte, das Denken ihr

absolutes Element. Indem aber das Denken zunächst das _Element_

dieser Welt ist, _hat_ das Bewußtsein nur diese Gedanken, aber es

_denkt_ sie noch nicht, oder weiß nicht, daß es Gedanken sind;

sondern sie sind für es in der Form der _Vorstellung_. Denn es tritt

aus der Wirklichkeit in das reine Bewußtsein, aber es ist selbst

überhaupt noch in der Sphäre und Bestimmtheit der Wirklichkeit. Das

zerrißne Bewußtsein ist _an sich_ erst die _Sichselbstgleichheit_ des

reinen Bewußtseins, für uns, nicht für sich selbst. Es ist also nur

die _unmittelbare_ noch nicht in sich vollendete Erhebung, und hat

sein entgegengesetztes Prinzip, wodurch es bedingt ist, noch in sich,

ohne durch die vermittelte Bewegung darüber Meister geworden zu sein.

Daher gilt ihm das Wesen seines Gedankens nicht als _Wesen_ nur in

der Form des abstrakten An-sich, sondern in der Form eines

_Gemeinwirklichen_, einer Wirklichkeit, die nur in ein anderes

Element erhoben worden, ohne in diesem die Bestimmtheit einer nicht

gedachten Wirklichkeit verloren zu haben.--Es ist wesentlich von dem

_An-sich_ zu unterscheiden, welches das Wesen des _stoischen_

Bewußtseins ist; diesem galt nur die _Form des Gedankens_ als solchen,

der dabei irgendeinen ihm fremden, aus der Wirklichkeit genommnen

Inhalt hat; jenem Bewußtsein ist aber nicht die _Form des Gedankens_

das Geltende;--ebenso von dem _An-sich_ des tugendhaften Bewußtseins,

dem das Wesen zwar in Beziehung auf die Wirklichkeit steht, dem es

Wesen der Wirklichkeit selbst, aber nur erst unwirkliches Wesen ist;

--jenem Bewußtsein gilt es, obzwar jenseits der Wirklichkeit, doch

wirkliches Wesen zu sein. Ebenso hat das an sich Rechte und Gute der

gesetzgebenden Vernunft und das Allgemeine des gesetzprüfenden

Bewußtseins nicht die Bestimmung der Wirklichkeit.--Wenn daher

innerhalb der Welt der Bildung selbst das reine Denken als eine Seite

der Entfremdung fiel, nämlich als der Maßstab des abstrakten Guten

und Schlechten im Urteilen, so ist es, hindurchgegangen durch die

Bewegung des Ganzen, um das Moment der Wirklichkeit und dadurch des

Inhalts bereichert worden. Diese Wirklichkeit des Wesens ist aber

zugleich nur eine Wirklichkeit des _reinen_, nicht des _wirklichen_

Bewußtseins; in das Element des Denkens zwar erhoben, gilt sie diesem

Bewußtsein noch nicht als ein Gedanke, sondern vielmehr ist sie ihm

jenseits seiner eignen Wirklichkeit; denn jene ist die Flucht aus

dieser.

Wie hier die _Religion_--denn es erhellt, daß von ihr die Rede

ist--als der Glauben der Welt der Bildung auftritt, tritt sie noch

nicht auf, wie sie _an und für sich_ ist.--Sie ist uns schon in

andern Bestimmtheiten erschienen, als _unglückliches Bewußtsein_

nämlich, als Gestalt der substanzlosen Bewegung des Bewußtseins

selbst.--Auch an der sittlichen Substanz erschien sie als Glauben an

die Unterwelt, aber das Bewußtsein des abgeschiednen Geistes ist

eigentlich nicht _Glauben_, nicht das Wesen im Elemente des reinen

Bewußtseins jenseits des Wirklichen gesetzt, sondern er hat selbst

unmittelbare Gegenwart; sein Element ist die Familie.--Hier aber ist

die Religion teils aus der _Substanz_ hervorgegangen, und ist reines

Bewußtsein derselben; teils ist dies reine Bewußtsein seinem

wirklichen, das _Wesen_ seinem _Dasein_ entfremdet. Sie ist also

zwar nicht mehr die substanzlose Bewegung des Bewußtseins, aber hat

noch die Bestimmtheit des Gegensatzes gegen die Wirklichkeit als

_diese_ überhaupt, und gegen die des Selbstbewußtseins insbesondere,

sie ist daher wesentlich nur ein _Glauben_.

Dies _reine Bewußtsein_ des absoluten Wesens ist ein _entfremdetes_.

Es ist näher zu sehen, wie dasjenige sich bestimmt, dessen Anderes es

ist, und es ist nur in Verbindung mit diesem zu betrachten. Zunächst

nämlich scheint dies reine Bewußtsein nur die _Welt_ der Wirklichkeit

sich gegenüber zu haben; aber indem es die Flucht aus dieser und

dadurch die _Bestimmtheit des Gegensatzes_ ist, so hat es diese an

ihm selbst; das reine Bewußtsein ist daher wesentlich an ihm selbst

sich entfremdet, und der Glauben macht nur eine Seite desselben aus.

Die andre Seite ist uns zugleich schon entstanden. Das reine

Bewußtsein ist nämlich so die Reflexion aus der Welt der Bildung, daß

die Substanz derselben, sowie die Massen, in welche sie sich gliedert,

sich als das zeigten, was sie an sich sind, als _geistige_

Wesenheiten, als absolut unruhige Bewegungen oder Bestimmungen, die

sich unmittelbar in ihrem Gegenteil aufheben. Ihr Wesen, das

einfache Bewußtsein ist also die Einfachheit des _absoluten

Unterschiedes_, der unmittelbar kein Unterschied ist. Es ist hiemit

das reine _Für-sich-sein_, nicht als _dieses Einzelnen_, sondern das

in sich _allgemeine_ Selbst als unruhige Bewegung, die das _ruhige

Wesen_ der _Sache_ angreift und durchdringt. In ihm ist also die

Gewißheit, welche sich selbst unmittelbar als Wahrheit weiß, das

reine Denken, als der _absolute Begriff_ in der Macht seiner

_Negativität_ vorhanden, die alles gegenständliche, dem Bewußtsein

gegenüber sein sollende Wesen vertilgt, und es zu einem Sein des

Bewußtseins macht.--Dies reine Bewußtsein ist zugleich ebensosehr

_einfach_, weil eben sein Unterschied kein Unterschied ist. Als

diese Form der einfachen Reflexion in sich aber ist es das Element

des Glaubens, worin der Geist die Bestimmtheit _der positiven

Allgemeinheit_, des _An-sich-seins_ gegen jenes Für-sich-sein des

Selbstbewußtseins hat.--Aus der wesenlosen sich nur auflösenden Welt

in sich zurückgedrängt, ist der Geist, nach der Wahrheit, in

ungetrennter Einheit sowohl die _absolute Bewegung_ und _Negativität_

seines Erscheinens, wie ihr in sich _befriedigtes_ Wesen, und ihre

positive _Ruhe._ Aber überhaupt unter der Bestimmtheit der

_Entfremdung_ liegend, treten diese beiden Momente als ein

gedoppeltes Bewußtsein auseinander. Jenes ist die _reine Einsicht_,

als der sich im _Selbst_bewußtsein zusammenfassende geistige _Prozeß_,

welcher das Bewußtsein des Positiven, die Form der

Gegenständlichkeit oder des Vorstellens sich gegenüber hat und sich

dagegen richtet; ihr eigner Gegenstand aber ist nur das _reine Ich_.

--Das einfache Bewußtsein des Positiven oder der ruhigen

Sichselbstgleichheit hat hingegen das innere _Wesen_ als Wesen zum

Gegenstande. Die reine Einsicht hat daher zunächst an ihr selbst

keinen Inhalt, weil sie das negative Für-sich-sein ist; dem Glauben

dagegen gehört der Inhalt an, ohne Einsicht. Wenn jene nicht aus dem

Selbstbewußtsein heraustritt, so hat dieser seinen Inhalt zwar

ebenfalls im Element des reinen Selbstbewußtseins, aber im _Denken_,

nicht in _Begriffen, im reinen Bewußtsein, nicht im reinen

Selbstbewußtsein_. Er ist hiemit zwar reines Bewußtsein des _Wesens_,

das heißt des _einfachen Innern_, und _ist_ also Denken--das

Hauptmoment in der Natur des Glaubens, das gewöhnlich übersehen wird.

Die _Unmittelbarkeit_, mit der das Wesen in ihm ist, liegt darin,

daß sein Gegenstand _Wesen_, das heißt, _reiner Gedanke_ ist. Diese

_Unmittelbarkeit_ aber, insofern das _Denken_ ins _Bewußtsein_ oder

das reine Bewußtsein in das Selbstbewußtsein eintritt, erhält die

Bedeutung eines gegenständlichen _Seins_, das jenseits des

Bewußtseins des Selbsts liegt. Durch diese Bedeutung, welche die

Unmittelbarkeit und Einfachheit des _reinen Denkens_ im _Bewußtsein_

erhält, ist es, daß das _Wesen_ des Glaubens in die _Vorstellung_ aus

dem Denken herabfällt, und zu einer übersinnlichen Welt wird, welche

wesentlich ein _Anders_ des Selbstbewußtseins sei.--In der reinen

Einsicht hingegen hat der Übergang des reinen Denkens ins Bewußtsein

die entgegengesetzte Bestimmung; die Gegenständlichkeit hat die

Bedeutung eines nur negativen, sich aufhebenden und in das Selbst

zurückkehrenden Inhalts, d.h. nur das Selbst ist sich eigentlich der

Gegenstand, oder der Gegenstand hat nur Wahrheit, insofern er die

Form des Selbsts hat.

Wie der Glauben und die reine Einsicht gemeinschaftlich dem Elemente

des reinen Bewußtseins angehören, so sind sie auch gemeinschaftlich

die Rückkehr aus der wirklichen Welt der Bildung. Sie bieten sich

daher nach drei Seiten dar. Das einemal ist jedes außer allem

Verhältnisse _an_ und _für sich_; das andremal bezieht jedes sich auf

die _wirkliche_ dem reinen Bewußtsein entgegengesetzte Welt, und zum

dritten bezieht sich jedes innerhalb des reinen Bewußtseins auf das

andre.

Die Seite des _An_- und _Für-sich-seins_ im _glaubenden_ Bewußtsein

ist sein absoluter Gegenstand, dessen Inhalt und Bestimmung sich

ergeben hat. Denn er ist nach dem Begriffe des Glaubens nichts

anders als die in die Allgemeinheit des reinen Bewußtseins erhobne

reale Welt. Die Gegliederung der letztern macht daher auch die

Organisation der erstern aus, nur daß die Teile in dieser in ihrer

Begeistung sich nicht entfremden, sondern an und für sich seiende

Wesen, in sich zurückgekehrte und bei sich selbst bleibende Geister

sind.--Die Bewegung ihres Übergehens ist daher nur für uns eine

Entfremdung der Bestimmtheit, in der sie in ihrem Unterschiede sind,

und nur für uns eine _notwendige_ Reihe; für den Glauben aber ist ihr

Unterschied eine ruhige Verschiedenheit, und ihre Bewegung ein

_Geschehen_.

Sie nach der äußern Bestimmung ihrer Form kurz zu nennen, so ist, wie

in der Welt der Bildung die Staatsmacht oder das Gute das Erste war,

auch hier das Erste, _das absolute Wesen_, der an und für sich

seiende Geist, insofern er die einfache ewige _Substanz_ ist. In der

Realisierung ihres Begriffes, Geist zu sein, aber geht sie in das

_Sein für Anderes_ über; ihre Sichselbstgleichheit wird zum

_wirklichen_ sich _aufopfernden_ absoluten Wesen; es wird zum

_Selbst_, aber zum vergänglichen Selbst. Daher ist das Dritte die

Rückkehr dieses entfremdeten Selbsts und der erniedrigten Substanz in

ihre erste Einfachheit, erst auf diese Weise ist sie als Geist

vorgestellt.-Diese unterschiednen Wesen, aus dem Wandel der

wirklichen Welt durch das Denken in sich zurückgenommen, sind sie

wandellose ewige Geister, deren Sein ist, die Einheit, welche sie

ausmachen, zu denken. So entrückt dem Selbstbewußtsein, greifen

diese Wesen jedoch in es ein; wäre das Wesen unverrückt in der Form

der ersten einfachen Substanz, so bliebe es ihm fremde. Aber die

Entäußerung dieser Substanz und dann ihr Geist hat das Moment der

Wirklichkeit an ihm, und macht sich hiedurch des glaubenden

Selbstbewußtseins teilhaftig, oder das glaubende Bewußtsein gehört

der realen Welt an.

Nach diesem zweiten Verhältnisse hat das glaubende Bewußtsein teils

selbst seine Wirklichkeit in der realen Welt der Bildung, und macht

ihren Geist und ihr Dasein aus, das betrachtet worden ist; teils aber

tritt es dieser seiner Wirklichkeit als dem Eiteln gegenüber und ist

die Bewegung sie aufzuheben. Diese Bewegung besteht nicht darin, daß

es ein geistreiches Bewußtsein über ihre Verkehrung hätte; denn es

ist das einfache Bewußtsein, welches das Geistreiche zum Eiteln zählt,

weil dieses noch die reale Welt zu seinem Zwecke hat. Sondern dem

ruhigen Reiche seines Denkens steht die Wirklichkeit als ein

geistloses Dasein gegenüber, das daher auf eine äußerliche Weise zu

überwinden ist. Dieser Gehorsam des Dienstes und des Preises bringt

durch das Aufheben des sinnlichen Wissens und Tuns, das Bewußtsein

der Einheit mit dem an und für sich seienden Wesen hervor, doch nicht

als angeschaute wirkliche Einheit, sondern dieser Dienst ist nur das

fortwährende Hervorbringen, das sein Ziel in der Gegenwart nicht

vollkommen erreicht. Die Gemeine gelangt zwar dazu, denn sie ist das

allgemeine Selbstbewußtsein; aber dem einzelnen Selbstbewußtsein

bleibt notwendig das Reich des reinen Denkens ein Jenseits seiner

Wirklichkeit, oder indem dieses durch die Entäußerung des ewigen

Wesens in die Wirklichkeit getreten, ist sie eine unbegriffne

sinnliche Wirklichkeit; eine sinnliche Wirklichkeit aber bleibt

gleichgültig gegen die andre, und das Jenseits hat nur die Bestimmung

der Entfernung in Raum und Zeit noch dazu erhalten.--Der Begriff aber,

die sich selbst gegenwärtige Wirklichkeit des Geistes, bleibt im

glaubenden Bewußtsein das _Innre_, welches alles ist und wirkt, aber

nicht selbst hervortritt.

In der _reinen Einsicht_ aber ist der Begriff das allein Wirkliche;

und diese dritte Seite des Glaubens, Gegenstand für die reine

Einsicht zu sein, ist das eigentliche Verhältnis, in welchem er hier

auftritt.--Die reine Einsicht selbst ist ebenso teils an und für sich,

teils im Verhältnisse zur wirklichen Welt, insofern sie noch positiv,

nämlich als eitles Bewußtsein, vorhanden ist, teils endlich in jenem

Verhältnisse zum Glauben zu betrachten.

Was die reine Einsicht an und für sich ist, haben wir gesehen; wie

der Glauben das ruhige reine _Bewußtsein_ des Geistes, als des

_Wesens_, so ist sie das _Selbst_bewußtsein desselben; sie weiß das

Wesen daher nicht als _Wesen_, sondern als absolutes _Selbst_. Sie

geht also darauf, alle dem Selbstbewußtsein _andre_ Selbstständigkeit,

es sei des Wirklichen oder _An-sich-_seienden, aufzuheben, und sie

zum _Begriffe_ zu machen. Sie ist nicht nur die Gewißheit der

selbstbewußten Vernunft, alle Wahrheit zu sein; sondern sie _weiß_,

daß sie dies ist.

Wie aber der Begriff derselben auftritt, ist er noch nicht

_realisiert_. Sein Bewußtsein erscheint hiernach noch als ein

_zufälliges, einzelnes_, und das, was ihm das Wesen ist, als _Zweck_,

den es zu verwirklichen hat. Es hat erst die _Absicht_, die _reine

Einsicht allgemein_, das heißt, alles, was wirklich ist, zum Begriffe,

und zu einem Begriffe in allen Selbstbewußtsein zu machen. Die

Absicht ist _rein_, denn sie hat die reine Einsicht zum Inhalte; und

diese Einsicht ist ebenso _rein_, denn ihr Inhalt ist nur der

absolute Begriff, der keinen Gegensatz an einem Gegenstande hat, noch

an ihm selbst beschränkt ist. In dem unbeschränkten Begriffe liegen

unmittelbar die beiden Seiten, daß alles Gegenständliche nur die

Bedeutung des _Für-sich-seins_, des Selbstbewußtseins, und daß dieses

die Bedeutung eines _Allgemeinen_ habe, daß die reine Einsicht

Eigentum aller Selbstbewußtsein werde. Diese zweite Seite der

Absicht ist insofern Resultat der Bildung, als darin, wie die

Unterschiede des gegenständlichen Geistes, die Teile und

Urteilsbestimmungen seiner Welt, so auch die Unterschiede, welche als

ursprünglich bestimmte Naturen erscheinen, zugrunde gegangen sind.

Genie, Talent, die besondern Fähigkeiten überhaupt, gehören der Welt

der Wirklichkeit an, insofern sie an ihr noch die Seite hat,

geistiges Tierreich zu sein, welches in gegenseitiger Gewalttätigkeit

und Verwirrung sich um die Wesen der realen Welt bekämpft und betrügt.

--Die Unterschiede haben in ihr zwar nicht als ehrliche Espècen Platz;

weder begnügt sich die Individualität mit der unwirklichen _Sache

selbst_, noch hat sie _besondern_ Inhalt und eigne Zwecke. Sondern

sie gilt nur als ein Allgemeingültiges, nämlich als Gebildetes; und

der Unterschied reduziert sich auf die geringere oder größere Energie,

--einen Unterschied der _Größe_, d.h. den unwesentlichen. Diese

letzte Verschiedenheit aber ist darin zugrunde gegangen, daß der

Unterschied in der vollkommnen Zerrissenheit des Bewußtseins zum

absolut qualitativen umschlug. Was darin dem Ich das Andre ist, ist

nur das Ich selbst. In diesem unendlichen Urteile ist alle

Einseitigkeit und Eigenheit des ursprünglichen Für-sich-seins getilgt;

das Selbst weiß sich als reines Selbst sein Gegenstand zu sein; und

diese absolute Gleichheit beider Seiten ist das Element der reinen

Einsicht.--Sie ist daher das einfache in sich ununterschiedne _Wesen_,

und ebenso das allgemeine _Werk_ und allgemeiner Besitz. In dieser

_einfachen_ geistigen Substanz gibt und erhält sich das

Selbstbewußtsein ebenso in allem Gegenstande das Bewußtsein dieser

seiner _Einzelnheit_ oder des _Tuns_, als umgekehrt die

Individualität desselben darin _sich selbst gleich_ und allgemein ist.

--Diese reine Einsicht ist also der Geist, der allem Bewußtsein

zuruft: _seid für euch selbst_, was ihr alle _an euch selbst_

seid--_vernünftig_.

Phänomenologie des Geistes · 第 38 / 46 题