Der Geist ist in seiner einfachen Wahrheit Bewußtsein, und schlägt
seine Momente auseinander. Die _Handlung_ trennt ihn in die Substanz
und das Bewußtsein derselben; und trennt ebensowohl die Substanz als
das Bewußtsein. Die Substanz tritt als allgemeines _Wesen_ und
_Zweck_, sich als der _vereinzelnten_ Wirklichkeit gegenüber; die
unendliche Mitte ist das Selbstbewußtsein, welches _an sich_ Einheit
seiner und der Substanz, es nun _für sich_ wird, das allgemeine Wesen
und seine vereinzelnte Wirklichkeit vereint, diese zu jenem erhebt,
und sittlich handelt--und jenes zu dieser herunterbringt, und den
Zweck, die nur gedachte Substanz ausführt; es bringt die Einheit
seines Selbsts und der Substanz als _sein Werk_ und damit als
_Wirklichkeit_ hervor.
In dem Auseinandertreten des Bewußtseins hat die einfache Substanz
den Gegensatz teils gegen das Selbstbewußtsein erhalten, teils stellt
sie damit ebensosehr an ihr selbst die Natur des Bewußtseins, sich in
sich selbst zu unterscheiden, als eine in ihre Massen gegliederte
Welt dar. Sie spaltet sich also in ein unterschiednes sittliches
Wesen, in ein menschliches und göttliches Gesetz. Ebenso das ihr
gegenübertretende Selbstbewußtsein teilt sich nach seinem Wesen der
einen dieser Mächte zu, und als Wissen in die Unwissenheit dessen,
was es tut, und in das Wissen desselben, das deswegen ein betrognes
Wissen ist. Es erfährt also in seiner Tat sowohl den Widerspruch
_jener Mächte_, worein die Substanz sich entzweite, und ihre
gegenseitige Zerstörung, wie den Widerspruch seines Wissens von der
Sittlichkeit seines Handelns--mit dem, was an und für sich sittlich
ist, und findet _seinen eignen_ Untergang. In der Tat aber ist die
sittliche Substanz durch diese Bewegung zum _wirklichen
Selbstbewußtsein_ geworden, oder _dieses_ Selbst zum _An_- und
_Fürsich_seienden, aber darin ist eben die Sittlichkeit zugrunde
gegangen.
a. Die sittliche Welt,das menschliche und göttliche Gesetz,der Mann
und das Weib
Die einfache Substanz des Geistes teilt sich als Bewußtsein. Oder
wie das Bewußtsein des abstrakten, des sinnlichen Seins in die
Wahrnehmung übergeht, so auch die unmittelbare Gewißheit des realen,
sittlichen Seins; und wie für die sinnliche Wahrnehmung das einfache
Sein ein Ding von vielen Eigenschaften wird, so ist für die sittliche
der Fall des Handelns eine Wirklichkeit von vielen sittlichen
Beziehungen. Jener zieht sich aber die unnütze Vielheit der
Eigenschaften in den wesentlichen Gegensatz der Einzelnheit und
Allgemeinheit zusammen, und noch mehr dieser, die das gereinigte,
substantielle Bewußtsein ist, wird die Vielheit der sittlichen
Momente das Zwiefache eines Gesetzes der Einzelnheit und eines der
Allgemeinheit. Jede dieser Massen der Substanz bleibt aber der ganze
Geist; wenn in der sinnlichen Wahrnehmung die Dinge keine andre
Substanz als die beiden Bestimmungen der Einzelnheit und der
Allgemeinheit haben, so drücken sie hier nur den oberflächlichen
Gegensatz der beiden Seiten gegeneinander aus.
Die Einzelnheit hat an dem Wesen, das wir hier betrachten, die
Bedeutung des _Selbstbewußtseins_ überhaupt, nicht eines einzelnen
zufälligen Bewußtseins. Die sittliche Substanz ist also in dieser
Bestimmung die _wirkliche_ Substanz, der absolute Geist in der
Vielheit des daseienden _Bewußtseins realisiert_; er ist das
_Gemeinwesen_, welches _für uns_ bei dem Eintritt in die praktische
Gestaltung der Vernunft überhaupt das absolute Wesen war, und hier in
seiner Wahrheit _für sich_ selbst als bewußtes sittliches Wesen, und
als das _Wesen für das_ Bewußtsein, das wir zum Gegenstande haben,
hervorgetreten ist. Es ist Geist, welcher _für sich_, indem er im
_Gegenschein der Individuen_ sich,--und _an sich_ oder Substanz ist,
indem er sie in sich erhält. Als die _wirkliche Substanz_ ist er
_ein Volk_, als _wirkliches Bewußtsein Bürger_ des Volkes. Dies
Bewußtsein hat an dem einfachen Geiste sein _Wesen_, und die
Gewißheit seiner selbst in der _Wirklichkeit_ dieses Geistes, dem
ganzen Volke, und unmittelbar darin seine _Wahrheit_, also nicht in
etwas, das nicht wirklich ist, sondern in einem Geiste, der
_existiert_ und _gilt_.
Dieser Geist kann das menschliche Gesetz genannt werden, weil er
wesentlich in der Form der _ihrer selbst bewußten Wirklichkeit_ ist.
Er ist in der Form der Allgemeinheit das _bekannte_ Gesetz und die
_vorhandene_ Sitte; in der Form der Einzelnheit ist er die wirkliche
Gewißheit seiner selbst in dem _Individuum_ überhaupt, und die
Gewißheit seiner als _einfacher Individualität_ ist er als Regierung;
seine Wahrheit ist die offene an dem Tag liegende _Gültigkeit_; eine
_Existenz_, welche für die unmittelbare Gewißheit in die Form des
frei entlassenen Daseins tritt.
Dieser sittlichen Macht und Offenbarkeit tritt aber eine andere Macht,
das _göttliche Gesetz_, gegenüber. Denn die sittliche _Staatsmacht_
hat als die _Bewegung_ des sich _bewußten Tuns_ an dem _einfachen_
und _unmittelbaren Wesen_ der Sittlichkeit ihren Gegensatz; als
_wirkliche Allgemeinheit_ ist sie eine Gewalt gegen das individuelle
Für-sich-sein; und als Wirklichkeit überhaupt hat sie an dem _innern_
Wesen noch ein Anders, als sie ist.
Es ist schon erinnert worden, daß jede der entgegengesetzten Weisen
der sittlichen Substanz zu existieren sie ganz und alle Momente ihres
Inhalts enthält. Wenn also das Gemeinwesen sie als das seiner
bewußte wirkliche Tun ist, so hat die andere Seite die Form der
unmittelbaren oder seienden Substanz. Diese ist so einerseits der
innre Begriff oder die allgemeine Möglichkeit der Sittlichkeit
überhaupt, hat aber anderseits das Moment des Selbstbewußtseins
ebenso an ihr. Dieses in diesem Elemente der _Unmittelbarkeit_ oder
des _Seins_ die Sittlichkeit ausdrückend, oder ein _unmittelbares_
Bewußtsein seiner wie als Wesens so als dieses Selbsts in einem
Andern, das heißt, ein _natürliches sittliches_ Gemeinwesen,--ist die
_Familie_. Sie steht als der _bewußtlose_ noch innre Begriff seiner
sich bewußten Wirklichkeit, als das _Element_ der Wirklichkeit des
Volks, dem Volke selbst, als _unmittelbares_ sittliches _Sein_,--der
durch die _Arbeit_ für das Allgemeine sich bildenden und erhaltenden
Sittlichkeit, die Penaten dem allgemeinen Geiste gegenüber.
Ob sich aber wohl das _sittliche Sein_ der Familie als das
_unmittelbare_ bestimmt, so ist sie innerhalb ihrer _sittliches_
Wesen nicht, _insofern_ sie das Verhältnis _der Natur_ ihrer Glieder,
oder deren Beziehung die _unmittelbare einzelner wirklicher_ ist;
denn das sittliche ist an sich _allgemein_, und dies Verhältnis der
Natur ist wesentlich ebensosehr ein Geist, und nur als geistiges
Wesen sittlich. Es ist zu sehen, worin seine eigentümliche
Sittlichkeit besteht.--Zunächst, weil das Sittliche das an sich
Allgemeine ist, ist die sittliche Beziehung der Familienglieder nicht
die Beziehung der Empfindung oder das Verhältnis der Liebe. Das
Sittliche scheint nun in das Verhältnis des _einzelnen_
Familiengliedes zur _ganzen_ Familie als der Substanz gelegt werden
zu müssen; so daß sein Tun und Wirklichkeit nur sie zum Zweck und
Inhalt hat. Aber der bewußte Zweck, den das _Tun_ dieses Ganzen,
insofern er auf es selbst geht, hat, ist selbst das Einzelne. Die
Erwerbung und Erhaltung von Macht und Reichtum geht teils nur auf das
Bedürfnis und gehört der Begierde an; teils wird sie in ihrer höhern
Bestimmung etwas nur Mittelbares. Diese Bestimmung fällt nicht in
die Familie selbst, sondern geht auf das wahrhaft Allgemeine, das
Gemeinwesen; sie ist vielmehr negativ gegen die Familie, und besteht
darin, den Einzelnen aus ihr herauszusetzen, seine Natürlichkeit und
Einzelnheit zu unterjochen, und ihn zur _Tugend_, zum Leben in und
fürs Allgemeine zu ziehen. Der der Familie eigentümliche, _positive_
Zweck ist der Einzelne als solcher. Daß nun diese Beziehung sittlich
sei, kann er nicht, weder der, welcher handelt, noch der, auf welchen
sich die Handlung bezieht, nach einer _Zufälligkeit_ auftreten, wie
etwa in irgendeiner Hülfe oder Dienstleistung geschieht. Der Inhalt
der sittlichen Handlung muß substantiell oder ganz und allgemein sein;
sie kann sich daher nur auf den _ganzen_ Einzelnen, oder auf ihn als
allgemeinen beziehen. Auch dies wieder nicht etwa so, daß sich nur
_vorgestellt_ wäre, eine _Dienstleistung_ fördere sein ganzes Glück,
während sie so, wie sie unmittelbare und wirkliche Handlung ist, nur
etwas Einzelnes an ihm tut;--noch daß sie auch wirklich als Erziehung,
in einer _Reihe_ von Bemühungen, ihn als Ganzes zum Gegenstand hat
und als Werk hervorbringt; wo außer dem gegen die Familie negativen
Zwecke die _wirkliche Handlung_ nur einen beschränkten Inhalt hat;
--ebensowenig endlich, daß sie eine Nothülfe ist, wodurch in Wahrheit
der ganze Einzelne errettet wird; denn sie ist selbst eine völlig
zufällige Tat, deren Gelegenheit eine gemeine Wirklichkeit ist,
welche sein und auch nicht sein kann. Die Handlung also, welche die
ganze Existenz des Blutsverwandten umfaßt, und ihn--nicht den Bürger,
denn dieser gehört nicht der Familie an, noch den, der Bürger werden
und _aufhören_ soll, als _dieser Einzelne_ zu gelten, sondern ihn,
_diesen_ der Familie angehörigen Einzelnen, als ein _allgemeines_,
der sinnlichen, d.i. einzelnen Wirklichkeit enthobenes Wesen zu ihrem
Gegenstande und Inhalt hat, betrifft nicht mehr den _Lebenden,_
sondern den _Toten_, der aus der langen Reihe seines zerstreuten
Daseins sich in die vollendete _eine_ Gestaltung zusammengefaßt, und
aus der Unruhe des zufälligen Lebens sich in die Ruhe der einfachen
Allgemeinheit erhoben hat.--Weil er nur als Bürger _wirklich_ und
_substantiell_ ist, so ist der Einzelne, wie er nicht Bürger ist, und
der Familie angehört, nur der _unwirkliche_ marklose Schatten.
Diese Allgemeinheit, zu der der Einzelne als _solcher_ gelangt, ist
das _reine Sein, der Tod_; es ist das _unmittelbare natürliche
Gewordensein_, nicht das _Tun_ eines _Bewußtseins_. Die Pflicht des
Familiengliedes ist deswegen, diese Seite hinzuzufügen, damit auch
sein letztes _Sein_, dies _allgemeine_ Sein, nicht allein der Natur
angehöre und etwas Unvernünftiges bleibe, sondern daß es ein
_getanes_, und das Recht des Bewußtseins in ihm behauptet sei. Oder
der Sinn der Handlung ist vielmehr, daß, weil in Wahrheit die Ruhe
und Allgemeinheit des seiner selbst bewußten Wesens nicht der Natur
angehört, der Schein eines solchen Tuns hinwegfalle, den sich die
Natur angemaßt, und die Wahrheit hergestellt werde.--Was die Natur an
ihm tat, ist die Seite, von welcher sein Werden zum Allgemeinen sich
als die Bewegung eines _Seienden_ darstellt. Sie fällt zwar selbst
innerhalb des sittlichen Gemeinwesens und hat dieses zum Zwecke; der
Tod ist die Vollendung und höchste Arbeit, welche das Individuum als
solches für es übernimmt. Aber insofern es wesentlich _einzelnes_
ist, ist es zufällig, daß sein Tod unmittelbar mit seiner Arbeit fürs
Allgemeine zusammenhing, und Resultat derselben war, teils wenn er's
war, ist er die _natürliche_ Negativität und die Bewegung des
Einzelnen als _Seienden_, worin das Bewußtsein nicht in sich
zurückkehrt und Selbstbewußtsein wird; oder indem die Bewegung des
_Seienden_ diese ist, daß es aufgehoben wird und zum _Für-sich-sein_
gelangt, ist der Tod die Seite der Entzweiung, worin das
Für-sich-sein, das erlangt wird, ein anderes ist als das Seiende,
welches in die Bewegung eintrat.--Weil die Sittlichkeit der Geist in
seiner _unmittelbaren_ Wahrheit ist, so fallen die Seiten, in die
sein Bewußtsein auseinandertritt, auch in diese Form der
_Unmittelbarkeit_, und die Einzelnheit tritt in diese _abstrakte_
Negativität herüber, welche ohne Trost und Versöhnung _an sich
selbst_, sie _wesentlich_ durch eine _wirkliche_ und _äußerliche
Handlung_ empfangen muß.--Die Blutsverwandtschaft ergänzt also die
abstrakte natürliche Bewegung dadurch, daß sie die Bewegung des
Bewußtseins hinzufügt, das Werk der Natur unterbricht, und den
Blutsverwandten der Zerstörung entreißt, oder besser, weil die
Zerstörung, sein Werden zum reinen Sein, notwendig ist, selbst die
Tat der Zerstörung über sich nimmt.--Es kömmt hiedurch zustande, daß
auch das _tote_, das allgemeine _Sein_ ein in sich zurückgekehrtes,
ein _Für-sich-sein_, oder die kraftlose reine _einzelne_ Einzelnheit
zur _allgemeinen Individualität_ erhoben wird. Der Tote, da er sein
Sein von seinem _Tun_ oder negativen Eins freigelassen, ist die leere
Einzelnheit, nur ein passives _Sein für Anderes_, aller niedrigen
vernunftlosen Individualität und den Kräften abstrakter Stoffe
preisgegeben, wovon jene um des Lebens willen, das sie hat, diese um
ihrer negativen Natur willen itzt mächtiger sind als er. Dies ihn
entehrende Tun bewußtloser Begierde und abstrakter Wesen hält die
Familie von ihm ab, setzt das ihrige an die Stelle, und vermählt den
Verwandten dem Schoße der Erde, der elementarischen unvergänglichen
Individualität; sie macht ihn hierdurch zum Genossen eines
Gemeinwesens, welches vielmehr die Kräfte der einzelnen Stoffe und
die niedrigen Lebendigkeiten, die gegen ihn frei werden und ihn
zerstören wollten, überwältigt und gebunden hält.
Diese letzte Pflicht macht also das vollkommene _göttliche_ Gesetz,
oder die positive _sittliche_ Handlung gegen den Einzelnen aus.
Alles andre Verhältnis gegen ihn, das nicht in der Liebe stehenbleibt,
sondern sittlich ist, gehört dem menschlichen Gesetze an, und hat
die negative Bedeutung, den Einzelnen über die Einschließung in das
natürliche Gemeinwesen zu erheben, dem er als _wirklicher_ angehört.
Wenn nun aber schon das menschliche Recht zu seinem Inhalte und Macht
die wirkliche ihrer bewußte sittliche Substanz, das ganze Volk, hat,
das göttliche Recht und Gesetz aber den Einzelnen, der jenseits der
Wirklichkeit ist, so ist er nicht ohne Macht; seine Macht ist das
_abstrakte_ rein _Allgemeine_; das _elementarische_ Individuum,
welches die Individualität, die sich von dem Elemente losreißt, und
die ihrer bewußte Wirklichkeit des Volks ausmacht, in die reine
Abstraktion als in sein Wesen ebenso zurückreißt, als es ihr Grund
ist.--Wie diese Macht am Volke selbst sich darstellt, wird sich noch
weiter entwickeln.
Es gibt nun in dem einen Gesetze, wie in dem andern, auch
_Unterschiede_ und _Stufen_. Denn indem beide Wesen das Moment des
Bewußtseins an ihnen haben, entfaltet sich innerhalb ihrer selbst der
Unterschied; was ihre Bewegung und eigentümliches Leben ausmacht.
Die Betrachtung dieser Unterschiede zeigt die Weise der _Betätigung_
und des _Selbstbewußtseins_ der beiden _allgemeinen Wesen_ der
sittlichen Welt, sowie ihren _Zusammenhang_ und _Übergang_ ineinander.
Das _Gemeinwesen_, das obere und offenbar an der Sonne geltende
Gesetz, hat seine wirkliche Lebendigkeit in der _Regierung_, als
worin es Individuum ist. Sie ist der _in sich reflektierte
wirkliche_ Geist, das einfache _Selbst_ der ganzen sittlichen
Substanz. Diese einfache Kraft erlaubt dem Wesen zwar in seine
Gegliederung sich auszubreiten, und jedem Teile Bestehen und eigenes
Für-sich-sein zu geben. Der Geist hat hieran seine _Realität_ oder
sein _Dasein_, und die Familie ist das _Element_ dieser Realität.
Aber er ist zugleich die Kraft des Ganzen, welche diese Teile wieder
in das negative Eins zusammenfaßt, ihnen das Gefühl ihrer
Unselbstständigkeit gibt, und sie in dem Bewußtsein erhält, ihr Leben
nur im Ganzen zu haben. Das Gemeinwesen mag sich also einerseits in
die Systeme der persönlichen Selbstständigkeit und des Eigentums, des
persönlichen und dinglichen Rechts, organisieren; ebenso die Weisen
des Arbeitens für die zunächst einzelnen Zwecke--des Erwerbs und
Genusses--zu eigenen Zusammenkünften, gliedern und verselbstständigen.
Der Geist der allgemeinen Zusammenkunft ist die _Einfachheit_ und
das _negative_ Wesen dieser sich isolierenden Systeme. Um sie nicht
in dieses Isolieren einwurzeln und festwerden, hiedurch das Ganze
auseinanderfallen und den Geist verfliegen zu lassen, hat die
Regierung sie in ihrem Innern von Zeit zu Zeit durch die Kriege zu
erschüttern, ihre sich zurechtgemachte Ordnung und Recht der
Selbstständigkeit dadurch zu verletzen und zu verwirren, den
Individuen aber, die sich darin vertiefend vom Ganzen losreißen und
dem unverletzbaren _Für-sich-sein_ und Sicherheit der Person
zustreben, in jener auferlegten Arbeit ihren Herrn, den Tod, zu
fühlen zu geben. Der Geist wehrt durch diese Auflösung der Form des
Bestehens das Versinken in das natürliche Dasein aus dem sittlichen
ab, und erhält und erhebt das Selbst seines Bewußtseins in die
_Freiheit_ und in seine _Kraft_.--Das negative Wesen zeigt sich als
die eigentliche _Macht_ des Gemeinwesens und die _Kraft_ seiner
Selbsterhaltung; dieses hat also die Wahrheit und Bekräftigung seiner
Macht an dem Wesen des _göttlichen Gesetzes_ und dem _unterirdischen
Reiche_.
Das göttliche Gesetz, das in der Familie waltet, hat seinerseits
gleichfalls Unterschiede in sich, deren Beziehung die lebendige
Bewegung seiner Wirklichkeit ausmacht. Unter den drei Verhältnissen
aber, des Mannes und der Frau, der Eltern und der Kinder, der
Geschwister als Bruder und Schwester, ist zuerst das _Verhältnis_ des
_Mannes_ und der _Frau_, das _unmittelbare_ Sich-erkennen des einen
Bewußtseins im andern, und das Erkennen des gegenseitigem
Anerkanntseins. Weil es das _natürliche_ Sich-erkennen, nicht das
sittliche ist, ist es nur die _Vorstellung_ und das _Bild_ des
Geistes, nicht der wirkliche Geist selbst.--Die Vorstellung oder das
Bild hat aber seine Wirklichkeit an einem andern, als es ist; dies
Verhältnis hat daher seine Wirklichkeit nicht an ihm selbst, sondern
an dem Kinde,--einem andern, dessen Werden es ist, und worin es
selbst verschwindet; und dieser Wechsel der sich fortwälzenden
Geschlechter hat seinen Bestand in dem Volke.--Die Pietät des Mannes
und der Frau gegeneinander ist also mit natürlicher Beziehung und mit
Empfindung vermischt, und ihr Verhältnis hat seine Rückkehr in sich
nicht an ihm selbst; ebenso das zweite, die _Pietät_ der _Eltern_ und
_Kinder_ gegeneinander. Die der Eltern gegen ihre Kinder ist eben
von dieser Rührung affiziert, das Bewußtsein seiner Wirklichkeit in
dem andern zu haben, und das Für-sich-sein in ihm werden zu sehen,
ohne es zurückzuerhalten; sondern es bleibt eine fremde, eigne
Wirklichkeit;--die der Kinder aber gegen die Eltern umgekehrt mit der
Rührung, das Werden seiner selbst oder das An-sich an einem andern
Verschwindenden zu haben, und das Für-sich-sein und eigene
Selbstbewußtsein zu erlangen, nur durch die Trennung von dem
Ursprung--eine Trennung, worin dieser versiegt.
Diese beiden Verhältnisse bleiben innerhalb des Übergehens und der
Ungleichheit der Seiten stehen, die an sie verteilt sind.--Das
unvermischte Verhältnis aber findet zwischen _Bruder_ und _Schwester_
statt. Sie sind dasselbe Blut, das aber in ihnen in seine _Ruhe_ und
_Gleichgewicht_ gekommen ist. Sie begehren daher einander nicht,
noch haben sie dies Für-sich-sein eins dem andern gegeben, noch
empfangen, sondern sie sind freie Individualität gegeneinander. Das
Weibliche hat daher als Schwester die höchste _Ahndung_ des
sittlichen Wesens; zum _Bewußtsein_ und der Wirklichkeit desselben
kommt es nicht, weil das Gesetz der Familie das _an-sich-_seiende,
_innerliche_ Wesen ist, das nicht am Tage des Bewußtseins liegt,
sondern innerliches Gefühl und das der Wirklichkeit enthobne
Göttliche bleibt. An diese Penaten ist das Weibliche geknüpft,
welches in ihnen teils seine allgemeine Substanz, teils aber seine
Einzelnheit anschaut, so jedoch, daß diese Beziehung der Einzelnheit
zugleich nicht die natürliche der Lust sei.--Als _Tochter_ muß nun
das Weib die Eltern mit natürlicher Bewegung und mit sittlicher Ruhe
verschwinden sehen, denn nur auf Unkosten dieses Verhältnisses kommt
sie zu dem _Für-sich-sein_, dessen sie fähig ist; sie schaut in den
Eltern also ihr Für-sich-sein nicht auf positive Weise an.--Die
Verhältnisse der _Mutter_ und der _Frau_ aber haben die Einzelnheit
teils als etwas Natürliches, das der Lust angehört, teils als etwas
Negatives, das nur sein Verschwinden darin erblickt, teils ist sie
ebendarum etwas Zufälliges, das durch eine andere ersetzt werden kann.
Im Hause der Sittlichkeit ist es nicht _dieser_ Mann, nicht
_dieses_ Kind, sondern _ein Mann, Kinder überhaupt_,--nicht die
Empfindung, sondern das Allgemeine, worauf sich diese Verhältnisse
des Weibes gründen. Der Unterschied seiner Sittlichkeit von der des
Mannes besteht eben darin, daß es in seiner Bestimmung für die
Einzelnheit und in seiner Lust unmittelbar allgemein und der
Einzelnheit der Begierde fremd bleibt; dahingegen in dem Manne diese
beiden Seiten auseinandertreten, und indem er als Bürger die
_selbstbewußte_ Kraft der _Allgemeinheit_ besitzt, erkauft er sich
dadurch das Recht der _Begierde_, und erhält sich zugleich die
Freiheit von derselben. Indem also in dies Verhältnis der Frau die
Einzelnheit eingemischt ist, ist seine Sittlichkeit nicht rein;
insofern sie aber dies ist, ist die Einzelnheit _gleichgültig_, und
die Frau entbehrt das Moment, sich als _dieses_ Selbst im andern zu
erkennen.--Der Bruder aber ist der Schwester das ruhige gleiche Wesen
überhaupt, ihre Anerkennung in ihm rein und unvermischt mit
natürlicher Beziehung; die Gleichgültigkeit der Einzelnheit und die
sittliche Zufälligkeit derselben ist daher in diesem Verhältnisse
nicht vorhanden; sondern das Moment des anerkennenden und anerkannten
_einzelnen Selbsts_ darf hier sein Recht behaupten, weil es mit dem
Gleichgewichte des Blutes und begierdeloser Beziehung verknüpft ist.
Der Verlust des Bruders ist daher der Schwester unersetzlich, und
ihre Pflicht gegen ihn die höchste.
Dies Verhältnis ist zugleich die Grenze, an der sich die in sich
beschlossene Familie auflöst und außer sich geht. Der Bruder ist die
Seite, nach welcher ihr Geist zur Individualität wird, die gegen
Anderes sich kehrt, und in das Bewußtsein der Allgemeinheit übergeht.
Der Bruder verläßt diese _unmittelbare, elementarische_ und darum
eigentlich _negative_ Sittlichkeit der Familie, um die ihrer selbst
bewußte, wirkliche Sittlichkeit zu erwerben und hervorzubringen.
Er geht aus dem göttlichen Gesetz, in dessen Sphäre er lebte, zu dem
menschlichen über. Die Schwester aber wird, oder die Frau bleibt der
Vorstand des Hauses und die Bewahrerin des göttlichen Gesetzes. Auf
diese Weise überwinden die beiden Geschlechter ihr natürliches Wesen,
und treten in ihrer sittlichen Bedeutung auf, als Verschiedenheiten,
welche die beiden Unterschiede, die die sittliche Substanz sich gibt,
unter sich teilen. Diese beiden _allgemeinen_ Wesen der sittlichen
Welt haben ihre bestimmte _Individualität_ darum an _natürlich_
unterschiedenen Selbstbewußtsein, weil der sittliche Geist die
_unmittelbare_ Einheit der Substanz mit dem Selbstbewußtsein ist;
eine _Unmittelbarkeit_, welche also nach der Seite der Realität und
des Unterschieds zugleich als das Dasein eines natürlichen
Unterschieds erscheint.--Es ist diejenige Seite, welche sich an der
Gestalt der sich selbst realen Individualität, in dem Begriffe des
geistigen Wesens, als _ursprünglich bestimmte Natur_ zeigte. Dies
Moment verliert die Unbestimmtheit, die es dort noch hat, und die
zufällige Verschiedenheit von Anlagen und Fähigkeiten. Es ist itzt
der bestimmte Gegensatz der zwei Geschlechter, deren Natürlichkeit
zugleich die Bedeutung ihrer sittlichen Bestimmung erhält.
Der Unterschied der Geschlechter und ihres sittlichen Inhalts bleibt
jedoch in der Einheit der Substanz, und seine Bewegung ist eben das
bleibende Werden derselben. Der Mann wird vom Familiengeiste in das
Gemeinwesen hinausgeschickt, und findet in diesem sein selbstbewußtes
Wesen; wie die Familie hiedurch in ihm ihre allgemeine Substanz und
Bestehen hat, so umgekehrt das Gemeinwesen an der Familie das formale
Element seiner Wirklichkeit und an dem göttlichen Gesetze seine Kraft
und Bewährung. Keins von beiden ist allein an und für sich; das
menschliche Gesetz geht in seiner lebendigen Bewegung von dem
göttlichen, das auf Erden geltende von dem unterirdischen, das
bewußte vom bewußtlosen, die Vermittlung von der Unmittelbarkeit aus,
und geht ebenso dahin zurück, wovon es ausging. Die unterirdische
Macht dagegen hat auf der Erde ihre _Wirklichkeit_; sie wird durch
das Bewußtsein Dasein und Tätigkeit.
Die allgemeinen sittlichen Wesen sind also die Substanz als
allgemeines, und sie als einzelnes Bewußtsein; sie haben das Volk und
die Familie zu ihrer allgemeinen Wirklichkeit, den Mann aber und das
Weib zu ihrem natürlichen Selbst und der betätigenden Individualität.
In diesem Inhalt der sittlichen Welt sehen wir die Zwecke erreicht,
welche die vorhergehenden substanzlosen Gestalten des Bewußtsein sich
machten; was die Vernunft nur als Gegenstand auffaßte, ist
Selbstbewußtsein geworden, und was dieses nur in ihm selbst hatte,
als wahre Wirklichkeit vorhanden.--Was die Beobachtung als ein
_Vorgefundenes_ wußte, an dem das Selbst keinen Teil hätte, ist hier
vorgefundene Sitte, aber eine Wirklichkeit, die zugleich Tat und Werk
des Findenden ist.--Der Einzelne, die Lust des _Genusses seiner
Einzelnheit_ suchend, findet sie in der Familie, und die
Notwendigkeit, worin die Lust vergeht, ist sein eignes
Selbstbewußtsein als Bürgers seines Volks;--oder es ist dieses, das
_Gesetz des Herzens_ als das Gesetz aller Herzen, das Bewußtsein des
_Selbsts_ als die anerkannte allgemeine Ordnung zu wissen;--es ist
die _Tugend_, welche der Früchte ihrer Aufopferung genießt; sie
bringt zustande, worauf sie geht, nämlich das Wesen zur wirklichen
Gegenwart herauszuheben, und ihr Genuß ist dies allgemeine Leben.
--Endlich das Bewußtsein _der Sache selbst_ wird in der realen
Substanz befriedigt, die auf eine positive Weise die abstrakten
Momente jener leeren Kategorie enthält und erhält. Sie hat an den
sittlichen Mächten einen wahrhaften Inhalt, der an die Stelle der
substanzlosen Gebote getreten, die die gesunde Vernunft geben und
wissen wollte,--so wie hiedurch einen inhaltsvollen, an ihm
selbstbestimmten Maßstab der Prüfung nicht der Gesetze, sondern
dessen, was getan wird.
Das Ganze ist ein ruhiges Gleichgewicht aller Teile, und jeder Teil
ein einheimischer Geist, der seine Befriedigung nicht jenseits seiner
sucht, sondern sie in sich darum hat, weil er selbst in diesem
Gleichgewichte mit dem Ganzen ist.--Dies Gleichgewicht kann zwar nur
dadurch lebendig sein, daß Ungleichheit in ihm entsteht, und von der
_Gerechtigkeit_ zur Gleichheit zurückgebracht wird. Die
Gerechtigkeit ist aber weder ein fremdes jenseits sich befindendes
Wesen, noch die seiner unwürdige Wirklichkeit einer gegenseitigen
Tücke, Verrats, Undanks u.s.f., die in der Weise des gedankenlosen
Zufalls als ein unbegriffner Zusammenhang und ein bewußtloses Tun und
Unterlassen das Gericht vollbrächte, sondern als Gerechtigkeit des
_menschlichen_ Rechts, welche das aus dem Gleichgewichte tretende
Für-sich-sein, die Selbstständigkeit der Stände und Individuen in das
Allgemeine zurückbringt, ist sie die Regierung des Volks, welche die
sich gegenwärtige Individualität des allgemeinen Wesens und der eigne
selbstbewußte Willen Aller ist.--Die Gerechtigkeit aber, welche das
über den Einzelnen übermächtig werdende Allgemeine zum Gleichgewichte
zurückbringt, ist ebenso der einfache Geist desjenigen, der Unrecht
erlitten,--nicht zersetzt in ihn, der es erlitten, und ein
jenseitiges Wesen; er selbst ist die unterirdische Macht, und es ist
_seine_ Erinnye, welche die Rache betreibt; denn seine Individualität,
sein Blut, lebt im Hause fort; seine Substanz hat eine dauernde
Wirklichkeit. Das Unrecht, welches im Reiche der Sittlichkeit dem
Einzelnen zugefügt werden kann, ist nur dieses, daß ihm rein etwas
_geschieht_. Die Macht, welche dies Unrecht an dem Bewußtsein verübt,
es zu einem reinen Dinge zu machen, ist die Natur, es ist die
Allgemeinheit nicht des _Gemeinwesens_, sondern die _abstrakte_ des
_Seins_; und die Einzelnheit wendet sich in der Auflösung des
erlittenen Unrechts nicht gegen jenes, denn von ihm hat es nicht
gelitten, sondern gegen dieses. Das Bewußtsein des Bluts des
Individuums löst dies Unrecht, wie wir gesehen, so auf, daß was
_geschehen_ ist, vielmehr ein _Werk_ wird, damit das _Sein_, das
_Letzte_, auch ein _gewolltes_ und hiemit erfreulich sei.
Das sittliche Reich ist auf diese Weise in seinem _Bestehen_ eine
unbefleckte durch keinen Zwiespalt verunreinigte Welt. Ebenso ist
seine Bewegung ein ruhiges Werden der einen Macht desselben zur
andern, so daß jede die andere selbst erhält und hervorbringt. Wir
sehen sie zwar in zwei Wesen und deren Wirklichkeit sich teilen; aber
ihr Gegensatz ist vielmehr die Bewährung des einen durch das andere,
und, worin sie sich unmittelbar als wirkliche berühren, ihre Mitte
und Element ist die unmittelbare Durchdringung derselben. Das eine
Extrem, der allgemeine sich bewußte Geist, wird mit seinem andern
Extrem, seiner Kraft und seinem Element, mit dem _bewußtlosen_ Geiste,
durch die _Individualität_ des _Mannes_ zusammengeschlossen.
Dagegen hat das _göttliche_ Gesetz seine Individualisierung, oder der
_bewußtlose_ Geist des Einzelnen sein Dasein an dem Weibe, durch
welches als die _Mitte_ er aus seiner Unwirklichkeit in die
Wirklichkeit, aus dem Unwissenden und Ungewußten in das bewußte Reich
herauftritt. Die Vereinigung des Mannes und des Weibes macht die
tätige Mitte des Ganzen und das Element aus, das, in diese Extreme
des göttlichen und menschlichen Gesetzes entzweit, ebenso ihre
unmittelbare Vereinigung ist, welche jene beiden ersten Schlüsse zu
demselben Schlusse macht, und die entgegengesetzte Bewegung, der
Wirklichkeit hinab zur Unwirklichkeit--des menschlichen Gesetzes, das
sich in selbstständige Glieder organisiert, herunter zur Gefahr und
Bewährung des Todes;--und des unterirdischen Gesetzes herauf zur
Wirklichkeit des Tages und zum bewußten Dasein, deren jene dem Manne,
diese dem Weibe zukommt, in _eine_ vereinigt.
b. Die sittliche Handlung,das menschliche und göttliche Wissen,die
Schuld und das Schicksal
Wie aber in diesem Reiche der Gegensatz beschaffen ist, so ist das
Selbstbewußtsein noch nicht in seinem Rechte als _einzelne
Individualität_ aufgetreten; sie gilt in ihm auf der einen Seite nur
als _allgemeiner Willen_, auf der andern als _Blut_ der Familie;
_dieser Einzelne_ gilt nur als der _unwirkliche Schatten_.--Es ist
_noch keine Tat_ begangen; die Tat aber ist das _wirkliche Selbst_.
--Sie stört die ruhige Organisation und Bewegung der sittlichen Welt.
Was in dieser als Ordnung und Übereinstimmung ihrer beiden Wesen
erscheint, deren eins das andere bewährt und vervollständigt, wird
durch die Tat zu einem Übergange _entgegengesetzter_, worin jedes
sich vielmehr als die Nichtigkeit seiner selbst und des andern
beweist, denn als die Bewährung;--es wird zu der negativen Bewegung
oder der ewigen Notwendigkeit des furchtbaren _Schicksals_, welche
das göttliche wie das menschliche Gesetz, sowie die beiden
Selbstbewußtsein, in denen diese Mächte ihr Dasein haben, in den
Abgrund seiner _Einfachheit_ verschlingt--und für uns in das
_absolute Für-sich-sein_ des rein einzelnen Selbstbewußtseins
übergeht.
Der Grund, von dem diese Bewegung aus- und auf dem sie vorgeht, ist
das Reich der Sittlichkeit; aber die _Tätigkeit_ dieser Bewegung ist
das Selbstbewußtsein. Als _sittliches_ Bewußtsein ist es die
_einfache reine Richtung_ auf die sittliche Wesenheit, oder die
Pflicht. Keine Willkür, und ebenso kein Kampf, keine
Unentschiedenheit ist in ihm, indem das Geben und das Prüfen der
Gesetze aufgegeben worden, sondern die sittliche Wesenheit ist ihm
das Unmittelbare, Unwankende, Widerspruchslose. Es gibt daher nicht
das schlechte Schauspiel, sich in einer Kollision von Leidenschaft
und Pflicht, noch das Komische, in einer Kollision von Pflicht und
Pflicht zu befinden--einer Kollision, die dem Inhalte nach dasselbe
ist als die zwischen Leidenschaft und Pflicht; denn die Leidenschaft
ist ebenso fähig, als Pflicht vorgestellt zu werden, weil die Pflicht,
wie sich das Bewußtsein aus ihrer unmittelbaren substantiellen
Wesenheit in sich zurückzieht, zum Formell-Allgemeinen wird, in das
jeder Inhalt gleich gut paßt, wie sich oben ergab. Komisch aber ist
die Kollision der Pflichten, weil sie den Widerspruch, nämlich eines
_entgegengesetzten Absoluten_, also Absolutes und unmittelbar die
Nichtigkeit dieses sogenannten Absoluten oder Pflicht, ausdrückt.
--Das sittliche Bewußtsein aber weiß, was es zu tun hat; und ist
entschieden, es sei dem göttlichen oder dem menschlichen Gesetze
anzugehören. Diese Unmittelbarkeit seiner Entschiedenheit ist ein
_An-sich-_sein, und hat daher zugleich die Bedeutung eines
natürlichen Seins, wie wir gesehen; die Natur, nicht das Zufällige
der Umstände oder der Wahl, teilt das eine Geschlecht dem einen, das
andere dem andern Gesetze zu--oder umgekehrt, die beiden sittlichen
Mächte selbst geben sich an den beiden Geschlechtern ihr
individuelles Dasein und Verwirklichung.
Hiedurch nun, daß einesteils die Sittlichkeit wesentlich in dieser
unmittelbaren _Entschiedenheit_ besteht, und darum für das Bewußtsein
nur das _eine_ Gesetz das Wesen ist, andernteils, daß die sittlichen
Mächte in dem _Selbst_ des Bewußtseins wirklich sind, erhalten sie
die Bedeutung, sich _auszuschließen_ und sich _entgegengesetzt_ zu
sein;--sie sind in dem Selbstbewußtsein _für sich_, wie sie im
*Reiche* der Sittlichkeit nur _an sich_ sind. Das sittliche
Bewußtsein, weil es für _eins_ derselben _entschieden_ ist, ist
wesentlich _Charakter_; es ist für es nicht die gleiche _Wesenheit_
beider; der Gegensatz erscheint darum als eine _unglückliche_
Kollision der Pflicht nur mit der rechtlosen _Wirklichkeit_. Das
sittliche Bewußtsein ist als Selbstbewußtsein in diesem Gegensatze,
und als solches geht es zugleich darauf, dem Gesetze, dem es angehört,
diese entgegengesetzte Wirklichkeit durch Gewalt zu unterwerfen,
oder sie zu täuschen. Indem es das Recht nur auf seiner Seite, das
Unrecht aber auf der andern sieht, so erblickt von beiden dasjenige,
welches dem göttlichen Gesetze angehört, auf der andern Seite
menschliche zufällige _Gewalttätigkeit_; das aber dem menschlichen
Gesetze zugeteilt ist, auf der andern den Eigensinn und den
_Ungehorsam_ des innerlichen Für-sich-seins; denn die Befehle der
Regierung sind der allgemeine, am Tage liegende öffentliche Sinn; der
Willen des andern Gesetzes aber ist der unterirdische, ins Innre
verschlossne Sinn, der in seinem Dasein als Willen der Einzelnheit
erscheint, und im Widerspruche mit dem ersten der Frevel ist.
Es entsteht hiedurch am Bewußtsein der Gegensatz des _Gewußten_ und
des _Nichtgewußten_, wie in der Substanz, des _Bewußten_ und
_Bewußtlosen_; und das absolute _Recht_ des sittlichen
_Selbstbewußtseins_ kommt mit dem göttlichen _Rechte_ des _Wesens_ in
Streit. Für das Selbstbewußtsein als Bewußtsein hat die
gegenständliche Wirklichkeit als solche Wesen; nach seiner Substanz
aber ist es die Einheit seiner und dieses Entgegengesetzten; und das
sittliche Selbstbewußtsein ist das Bewußtsein der Substanz; der
Gegenstand als dem Selbstbewußtsein entgegengesetzt, hat darum
gänzlich die Bedeutung verloren, für sich Wesen zu haben. Wie die
Sphären, worin er nur ein _Ding_ ist, längst verschwunden, so auch
diese Sphären, worin das Bewußtsein etwas aus sich befestiget und ein
einzelnes Moment zum Wesen macht. Gegen solche Einseitigkeit hat die
Wirklichkeit eine eigene Kraft; sie steht mit der Wahrheit im Bunde
gegen das Bewußtsein, und stellt diesem erst dar, was die Wahrheit
ist. Das sittliche Bewußtsein aber hat aus der Schale der absoluten
Substanz die Vergessenheit aller Einseitigkeit des Für-sich-seins,
seiner Zwecke und eigentümlichen Begriffe getrunken, und darum in
diesem stygischen Wasser zugleich alle eigne Wesenheit und
selbstständige Bedeutung der gegenständlichen Wirklichkeit ertränkt.
Sein absolutes Recht ist daher, daß es, indem es nach dem sittlichen
Gesetze handelt, in dieser Verwirklichung nicht irgend etwas anderes
finde, als nur die Vollbringung dieses Gesetzes selbst, und die Tat
nichts anders zeige, als das sittliche Tun ist.--Das Sittliche, als
das absolute _Wesen_ und die absolute _Macht_ zugleich kann keine
Verkehrung seines Inhalts erleiden. Wäre es nur das absolute _Wesen_
ohne die Macht, so könnte es eine Verkehrung durch die Individualität
erfahren; aber diese als sittliches Bewußtsein hat mit dem Aufgeben
des einseitigen Für-sich-seins dem Verkehren entsagt; so wie die
bloße Macht umgekehrt vom Wesen verkehrt werden würde, wenn sie noch
ein solches Für-sich-sein wäre. Um dieser Einheit willen ist die
Individualität reine Form der Substanz, die der Inhalt ist, und das
Tun ist das Übergehen aus dem Gedanken in die Wirklichkeit, nur als
die Bewegung eines wesenlosen Gegensatzes, dessen Momente keinen
besondern von einander verschiedenen Inhalt und Wesenheit haben. Das
absolute Recht des sittlichen Bewußtseins ist daher, daß die _Tat_,
die Gestalt seiner _Wirklichkeit_, nichts anders sei, als es _weiß_.
Aber das sittliche Wesen hat sich selbst in zwei Gesetze gespalten,
und das Bewußtsein, als unentzweites Verhalten zum Gesetze, ist nur
_einem_ zugeteilt. Wie dies _einfache_ Bewußtsein auf dem absoluten
Rechte besteht, daß ihm als sittlichem das Wesen _erschienen_ sei,
wie es _an sich_ ist, so besteht dieses Wesen auf dem Rechte seiner
_Realität_, oder darauf, gedoppeltes zu sein. Dies Recht des Wesens
steht aber zugleich dem Selbstbewußtsein nicht gegenüber, daß es
irgendwoanders wäre, sondern es ist das eigne Wesen des
Selbstbewußtseins; es hat darin allein sein Dasein und seine Macht,
und sein Gegensatz ist die _Tat_ des _Letztern_. Denn dieses, eben
indem es sich als Selbst ist und zur Tat schreitet, erhebt sich aus
der _einfachen Unmittelbarkeit_ und setzt selbst die _Entzweiung_.
Es gibt durch die Tat die Bestimmtheit der Sittlichkeit auf, die
einfache Gewißheit der unmittelbaren Wahrheit zu sein, und setzt die
Trennung seiner selbst in sich als das Tätige und in die
gegenüberstehende für es negative Wirklichkeit. Es wird also durch
die Tat zur _Schuld_. Denn sie ist sein _Tun_, und das Tun sein
eigenstes Wesen; und die _Schuld_ erhält auch die Bedeutung des
_Verbrechens_: denn als einfaches sittliches Bewußtsein hat es sich
dem einen Gesetze zugewandt, dem andern aber abgesagt, und verletzt
dieses durch seine Tat.--Die _Schuld_ ist nicht das gleichgültige
doppelsinnige Wesen, daß die Tat, wie sie _wirklich_ am Tage liegt,
_Tun_ ihres Selbsts sein könne oder auch nicht, als ob mit dem Tun
sich etwas Äußerliches und Zufälliges verknüpfen könnte, das dem Tun
nicht angehörte, von welcher Seite das Tun also unschuldig wäre.
Sondern das Tun ist selbst diese Entzweiung, sich für sich, und
diesem gegenüber eine fremde äußerliche Wirklichkeit zu setzen; daß
eine solche ist, gehört dem Tun selbst an und ist durch dasselbe.
Unschuldig ist daher nur das Nichttun wie das Sein eines Steines,
nicht einmal eines Kindes.--Dem Inhalte nach aber hat die sittliche
_Handlung_ das Moment des Verbrechens an ihr, weil sie die
_natürliche_ Verteilung der beiden Gesetze an die beiden Geschlechter
nicht aufhebt, sondern vielmehr als _unentzweite_ Richtung auf das
Gesetz innerhalb der _natürlichen Unmittelbarkeit_ bleibt, und als
Tun diese Einseitigkeit zur Schuld macht, nur die eine der Seiten des
Wesens zu ergreifen, und gegen die andre sich negativ zu verhalten, d.
h. sie zu verletzen. Wohin in dem allgemeinen sittlichen Leben
Schuld und Verbrechen, Tun und Handeln fällt, wird nachher bestimmter
ausgedrückt werden; es erhellt unmittelbar soviel, daß es nicht
_dieser Einzelne_ ist, der handelt und schuldig ist; denn er als
_dieses_ Selbst ist nur der unwirkliche Schatten, oder er ist nur als
allgemeines Selbst, und die Individualität rein das _formale_ Moment
des _Tuns_ überhaupt, und der Inhalt die Gesetze und Sitten, und
bestimmt für den Einzelnen, die seines Standes; er ist die Substanz
als Gattung, die durch ihre Bestimmtheit zwar zur Art wird, aber die
Art bleibt zugleich das Allgemeine der Gattung. Das Selbstbewußtsein
steigt innerhalb des Volkes vom Allgemeinen nur bis zur Besonderheit,
nicht bis zur einzelnen Individualität herab, welche ein
ausschließendes Selbst, eine sich negative Wirklichkeit in seinem Tun
setzt; sondern seinem Handeln liegt das sichre Vertrauen zum Ganzen
zugrunde, worin sich nichts Fremdes, keine Furcht noch Feindschaft
einmischt.
Die entwickelte Natur des _wirklichen_ Handelns erfährt nun das
sittliche Selbstbewußtsein an seiner Tat, ebensowohl wenn es dem
göttlichen, als wenn es dem menschlichen Gesetze sich ergab. Das ihm
offenbare Gesetz ist im Wesen mit dem entgegengesetzten verknüpft;
das Wesen ist die Einheit beider; die Tat aber hat nur das eine gegen
das andere ausgeführt. Aber im Wesen mit diesem verknüpft, ruft die
Erfüllung des einen das andere hervor, und, wozu die Tat es machte,
als ein verletztes, und nun feindliches, Rache forderndes Wesen. Dem
Handeln liegt nur die eine Seite des Entschlusses überhaupt an dem
Tage; er ist aber _an sich_ das Negative, das ein ihm Anderes, ein
ihm, der das Wissen ist, Fremdes gegenüberstellt. Die Wirklichkeit
hält daher die andere dem Wissen fremde Seite in sich verborgen, und
zeigt sich dem Bewußtsein nicht, wie sie an und für sich ist--dem
Sohne nicht den Vater in seinem Beleidiger, den er erschlägt; nicht
die Mutter in der Königin, die er zum Weibe nimmt. Dem sittlichen
Selbstbewußtsein stellt auf diese Weise eine lichtscheue Macht nach,
welche erst, wenn die Tat geschehen, hervorbricht und es bei ihr
ergreift; denn die vollbrachte Tat ist der aufgehobne Gegensatz des
wissenden Selbst und der ihm gegenüberstehenden Wirklichkeit. Das
Handelnde kann das Verbrechen und seine Schuld nicht verleugnen;--die
Tat ist dieses, das Unbewegte zu bewegen und das nur erst in der
Möglichkeit Verschlossene hervorzubringen, und hiemit das Unbewußte
dem Bewußten, das Nichtseiende dem Sein zu verknüpfen. In dieser
Wahrheit tritt also die Tat an die Sonne;--als ein solches, worin ein
Bewußtes einem Unbewußten, das Eigne einem Fremden verbunden ist, als
das entzweite Wesen, dessen andere Seite das Bewußtsein, und auch als
die seinige erfährt, aber als die von ihm verletzte und feindlich
erregte Macht.
Es kann sein, daß das Recht, welches sich im Hinterhalte hielt, nicht
in seiner eigentümlichen Gestalt für das handelnde _Bewußtsein_,
sondern nur _an sich_, in der innern Schuld des Entschlusses und des
Handelns vorhanden ist. Aber das sittliche Bewußtsein ist
vollständiger, seine Schuld reiner, wenn es das Gesetz und die Macht
_vorher kennt_, der es gegenübertritt, sie für Gewalt und Unrecht,
für eine sittliche Zufälligkeit nimmt, und wissentlich, wie Antigone,
das Verbrechen begeht. Die vollbrachte Tat verkehrt seine Ansicht;
die _Vollbringung_ spricht es selbst aus, daß was _sittlich_ ist,
_wirklich_ sein müsse; denn die _Wirklichkeit_ des Zwecks ist der
Zweck des Handelns. Das Handeln spricht gerade die _Einheit_ der
_Wirklichkeit_ und der _Substanz_ aus, es spricht aus, daß die
Wirklichkeit dem Wesen nicht zufällig ist, sondern mit ihm im Bunde
keinem gegeben wird, das nicht wahres Recht ist. Das sittliche
Bewußtsein muß sein Entgegengesetztes um dieser Wirklichkeit willen,
und um seines Tuns willen, als die seinige, es muß seine Schuld
anerkennen; _weil wir leiden, anerkennen wir, daß wir gefehlt._
Dies Anerkennen drückt den aufgehobenen Zwiespalt des sittlichen
_Zweckes_ und der _Wirklichkeit_, es drückt die Rückkehr zur
sittlichen _Gesinnung_ aus, die weiß, daß nichts gilt als das Rechte.
Damit aber gibt das Handelnde seinen _Charakter_ und die
_Wirklichkeit_ seines Selbsts auf, und ist zugrunde gegangen. Sein
_Sein_ ist dieses, seinem sittlichen Gesetze als seiner Substanz
anzugehören; in dem Anerkennen des Entgegengesetzten hat dies aber
aufgehört, ihm Substanz zu sein; und statt seiner Wirklichkeit hat es
die Unwirklichkeit, die Gesinnung, erreicht.--Die Substanz erscheint
zwar _an_ der Individualität als das _Pathos_ derselben, und die
Individualität als das, was sie belebt, und daher über ihr steht;
aber sie ist ein Pathos, das zugleich sein Charakter ist; die
sittliche Individualität ist unmittelbar und an sich eins mit diesem
seinem Allgemeinen, sie hat ihre Existenz nur in ihm, und vermag den
Untergang, den diese sittliche Macht durch die entgegengesetzte
leidet, nicht zu überleben.
Sie hat aber dabei die Gewißheit, daß diejenige Individualität, deren
Pathos diese entgegengesetzte Macht ist, _nicht mehr Übel erleidet,
als sie zugefügt_. Die Bewegung der sittlichen Mächte gegeneinander
und der sie in Leben und Handlung setzenden Individualitäten hat nur
darin ihr _wahres Ende_ erreicht, daß beide Seiten denselben
Untergang erfahren. Denn keine der Mächte hat etwas vor der andern
voraus, um _wesentlicheres_ Moment der Substanz zu sein. Die gleiche
Wesentlichkeit und das gleichgültige Bestehen beider nebeneinander
ist ihr selbstloses Sein; in der _Tat_ sind sie als Selbstwesen, aber
ein verschiedenes, was der Einheit des Selbsts widerspricht, und ihre
Rechtlosigkeit und notwendigen Untergang ausmacht. Der _Charakter_
gehört ebenso teils nach seinem Pathos oder Substanz nur der _einen_
an, teils ist nach der Seite des Wissens der eine wie der andere in
ein Bewußtes und Unbewußtes entzweit; und indem jeder selbst diesen
Gegensatz hervorruft, und durch die Tat auch das Nichtwissen sein
Werk ist, setzt er sich in die Schuld, die ihn verzehrt. Der Sieg
der einen Macht und ihres Charakters und das Unterliegen der andern
Seite wäre also nur der Teil und das unvollendete Werk, das
unaufhaltsam zum Gleichgewichte beider fortschreitet. Erst in der
gleichen Unterwerfung beider Seiten ist das absolute Recht vollbracht,
und die sittliche Substanz als die negative Macht, welche beide
Seiten verschlingt, oder das allmächtige und gerechte _Schicksal_
aufgetreten.
Werden beide Mächte nach ihrem bestimmten Inhalte und dessen
Individualisation genommen, so bietet sich das Bild ihres gestalteten
Widerstreits, nach seiner formellen Seite, als der Widerstreit der
Sittlichkeit und des Selbstbewußtseins mit der bewußtlosen Natur und
einer durch sie vorhandenen Zufälligkeit--diese hat ein Recht gegen
jenes, weil es nur der _wahre_ Geist, nur in _unmittelbarer_ Einheit
mit seiner Substanz ist--und seinem Inhalte nach als der Zwiespalt
des göttlichen und menschlichen Gesetzes dar.--Der Jüngling tritt aus
dem bewußtlosen Wesen, aus dem Familiengeiste, und wird die
Individualität des Gemeinwesens; daß er aber der Natur, der er sich
entriß, noch angehöre, erweist sich so, daß er in der Zufälligkeit
zweier Brüder heraustritt, welche mit gleichem Rechte sich desselben
bemächtigen; die Ungleichheit der frühern und spätern Geburt hat _für
sie_, die in das sittliche Wesen eintreten, als Unterschied der Natur,
keine Bedeutung. Aber die Regierung, als die einfache Seele oder
das Selbst des Volksgeistes, verträgt nicht eine Zweiheit der
Individualität; und der sittlichen Notwendigkeit dieser Einheit tritt
die Natur als der Zufall der Mehrheit gegenüber auf. Diese beiden
werden darum uneins, und ihr gleiches Recht an die Staatsgewalt
zertrümmert beide, die gleiches Unrecht haben. Menschlicherweise
angesehen, hat derjenige das Verbrechen begangen, welcher, nicht _im
Besitze_, das Gemeinwesen, an dessen Spitze der andere stand,
angreift; derjenige dagegen hat das Recht auf seiner Seite, welcher
den andern nur als _Einzelnen_, abgelöst von dem Gemeinwesen, zu
fassen wußte und in dieser Machtlosigkeit vertrieb; er hat nur das
Individuum als solches, nicht jenes, nicht das Wesen des menschlichen
Rechts, angetastet. Das von der leeren Einzelnheit angegriffene und
verteidigte Gemeinwesen erhält sich, und die Brüder finden beide
ihren wechselseitigen Untergang durcheinander; denn die
Individualität, welche _an ihr Für-sich-sein_ die Gefahr des Ganzen
knüpft, hat sich selbst vom Gemeinwesen ausgestoßen, und löst sich in
sich auf. Den einen aber, der auf seiner Seite sich fand, wird es
ehren; den andern hingegen, der schon auf den Mauern seine Verwüstung
aussprach, wird die Regierung, die wiederhergestellte Einfachheit des
Selbsts des Gemeinwesens, um die letzte Ehre bestrafen; wer an dem
höchsten Geiste des Bewußtseins, der Gemeine, sich zu vergreifen kam,
muß der Ehre seines ganzen vollendeten Wesens, der Ehre des
abgeschiedenen Geistes, beraubt werden.
Aber wenn so das Allgemeine die reine Spitze seiner Pyramide leicht
abstößt, und über das sich empörende Prinzip der Einzelnheit, die
Familie, zwar den _Sieg_ davonträgt, so hat es sich dadurch mit dem
göttlichen Gesetze, der seiner selbstbewußte Geist sich mit dem
Bewußtlosen nur in _Kampf_ eingelassen; denn dieser ist die andre
wesentliche und darum von jener unzerstörte und nur beleidigte Macht.
Er hat aber gegen das gewalthabende, am Tage liegende Gesetz seine
Hülfe zur _wirklichen_ Ausführung nur an dem blutlosen Schatten. Als
das Gesetz der Schwäche und der Dunkelheit unterliegt er daher
zunächst dem Gesetze des Tages und der Kraft, denn jene Gewalt gilt
unten, nicht auf Erden. Allein das Wirkliche, das dem Innerlichen
seine Ehre und Macht genommen, hat damit sein Wesen aufgezehrt. Der
offenbare Geist hat die Wurzel seiner Kraft in der Unterwelt; die
ihrer selbst sichere und sich versichernde _Gewißheit_ des Volkes hat
die _Wahrheit_ ihres Alle in Eins bindenden Eides nur in der
bewußtlosen und stummen Substanz Aller, in den Wässern der
Vergessenheit. Hiedurch verwandelt sich die Vollbringung des
offenbaren Geistes in das Gegenteil, und er erfährt, daß sein
höchstes Recht das höchste Unrecht, sein Sieg vielmehr sein eigener
Untergang ist. Der Tote, dessen Recht gekränkt ist, weiß darum für
seine Rache Werkzeuge zu finden, welche von gleicher Wirklichkeit und
Gewalt sind mit der Macht, die ihn verletzt. Diese Mächte sind
andere Gemeinwesen, deren Altäre die Hunde oder Vögel mit der Leiche
besudelten, welche nicht durch die ihr gebührende Zurückgabe an das
elementarische Individuum in die bewußtlose Allgemeinheit erhoben,
sondern über der Erde im Reiche der Wirklichkeit geblieben, und als
die Kraft des göttlichen Gesetzes, nun eine selbstbewußte wirkliche
Allgemeinheit erhält. Sie machen sich feindlich auf, und zerstören
das Gemeinwesen, das seine Kraft, die Pietät der Familie, entehrt und
zerbrochen hat.
In dieser Vorstellung hat die Bewegung des menschlichen und
göttlichen Gesetzes den Ausdruck ihrer Notwendigkeit an Individuen,
an denen das Allgemeine als ein _Pathos_ und die Tätigkeit der
Bewegung als _individuelles_ Tun erscheint, welches der Notwendigkeit
derselben den Schein der Zufälligkeit gibt. Aber die Individualität
und das Tun macht das Prinzip der Einzelnheit überhaupt aus, das in
seiner reinen Allgemeinheit das innere göttliche Gesetz genannt wurde.
Als Moment des offenbaren Gemeinwesens hat es nicht nur jene
unterirdische oder in seinem Dasein äußerliche Wirksamkeit, sondern
ein ebenso offenbares an dem wirklichen Volke wirkliches Dasein und
Bewegung. In dieser Form genommen, erhält das, was als einfache
Bewegung des individualisierten Pathos vorgestellt wurde, ein anderes
Aussehen, und das Verbrechen und die dadurch begründete Zerstörung
des Gemeinwesens die eigentliche Form ihres Daseins.--Das menschliche
Gesetz also in seinem allgemeinen Dasein, das Gemeinwesen, in seiner
Betätigung überhaupt die Männlichkeit, in seiner wirklichen
Betätigung die Regierung, _ist, bewegt_ und _erhält_ sich dadurch,
daß es die Absonderung der Penaten oder die selbstständige
Vereinzelung in Familien, welchen die Weiblichkeit vorsteht, in sich
aufzehrt, und sie in der Kontinuität seiner Flüssigkeit aufgelöst
erhält. Die Familie ist aber zugleich überhaupt sein Element, das
einzelne Bewußtsein allgemeiner betätigender Grund. Indem das
Gemeinwesen sich nur durch die Störung der Familienglückseligkeit und
die Auflösung des Selbstbewußtseins in das allgemeine sein Bestehen
gibt, erzeugt es sich an dem, was es unterdrückt und was ihm zugleich
wesentlich ist, an der Weiblichkeit überhaupt seinen innern Feind.
Diese--die ewige Ironie des Gemeinwesens--verändert durch die Intrige
den allgemeinen Zweck der Regierung in einen Privatzweck, verwandelt
ihre allgemeine Tätigkeit in ein Werk dieses bestimmten Individuums,
und verkehrt das allgemeine Eigentum des Staats zu einem Besitz und
Putz der Familie. Sie macht hiedurch die ernsthafte Weisheit des
reifen Alters, das, der Einzelnheit--der Lust und dem Genusse, sowie
der wirklichen Tätigkeit--abgestorben, nur das Allgemeine denkt und
besorgt, zum Spotte für den Mutwillen der unreifen Jugend, und zur
Verachtung für ihren Enthusiasmus; erhebt überhaupt die Kraft der
Jugend zum Geltenden--des Sohnes, an dem die Mutter ihren Herrn
geboren, des Bruders, an dem die Schwester den Mann als ihresgleichen
hat, des Jünglings, durch den die Tochter ihrer Unselbstständigkeit
entnommen, den Genuß und die Würde der Frauenschaft erlangt.--Das
Gemeinwesen kann sich aber nur durch Unterdrückung dieses Geistes der
Einzelnheit erhalten, und, weil er wesentliches Moment ist, erzeugt
es ihn zwar ebenso, und zwar durch die unterdrückende Haltung gegen
denselben als ein feindseliges Prinzip. Dieses würde jedoch, da es
vom allgemeinen Zwecke sich trennend, nur böse und in sich nichtig
ist, nichts vermögen, wenn nicht das Gemeinwesen selbst die Kraft der
Jugend, die Männlichkeit, welche nicht reif noch innerhalb der
Einzelnheit steht, als die _Kraft_ des Ganzen anerkannte. Denn es
ist ein Volk, es ist selbst Individualität und wesentlich nur so für
_sich_, daß _andere Individualitäten für es_ sind, daß es sie von
sich _ausschließt_ und sich unabhängig von ihnen weiß. Die negative
Seite des Gemeinwesens, _nach innen_ die Vereinzelung der Individuen
unterdrückend, nach _außen_ aber _selbsttätig_, hat an der
Individualität seine Waffen. Der Krieg ist der Geist und die Form,
worin das wesentliche Moment der sittlichen Substanz, die absolute
_Freiheit_ des sittlichen _Selbstwesens_ von allem Dasein, in ihrer
Wirklichkeit und Bewährung vorhanden ist. Indem er einerseits den
einzelnen _Systemen_ des Eigentums und der persönlichen
Selbstständigkeit wie auch der einzelnen _Persönlichkeit_ selbst die
Kraft des Negativen zu fühlen gibt, erhebt andererseits in ihm eben
dies negative Wesen sich als das Erhaltende des Ganzen; der tapfre
Jüngling, an welchem die Weiblichkeit ihre Lust hat, das unterdrückte
Prinzip des Verderbens tritt an den Tag und ist das Geltende. Nun
ist es die natürliche Kraft und das, was als Zufall des Glücks
erscheint, welche über das Dasein des sittlichen Wesens und die
geistige Notwendigkeit entscheiden; weil auf Stärke und Glück das
Dasein des sittlichen Wesens beruht, so ist _schon entschieden_, daß
es zugrunde gegangen.--Wie vorhin nur Penaten im Volksgeiste, so
gehen die _lebendigen_ Volksgeister durch ihre Individualität itzt in
einem _allgemeinen_ Gemeinwesen zugrunde, dessen _einfache
Allgemeinheit_ geistlos und tot, und dessen Lebendigkeit das
_einzelne_ Individuum, als einzelnes ist. Die sittliche Gestalt des
Geistes ist verschwunden, und es tritt eine andere an ihre Stelle.
Dieser Untergang der sittlichen Substanz und ihr Übergang in eine
andere Gestalt ist also dadurch bestimmt, daß das sittliche
Bewußtsein auf das Gesetz wesentlich _unmittelbar_ gerichtet ist; in
dieser Bestimmung der Unmittelbarkeit liegt, daß in die Handlung der
Sittlichkeit die Natur überhaupt hereinkommt. Ihre Wirklichkeit
offenbart nur den Widerspruch und den Keim des Verderbens, den die
schöne Einmütigkeit und das ruhige Gleichgewicht des sittlichen
Geistes eben an dieser Ruhe und Schönheit selbst hat; denn die
Unmittelbarkeit hat die widersprechende Bedeutung, die bewußtlose
Ruhe der Natur, und die selbstbewußte unruhige Ruhe des Geistes zu
sein.--Um dieser Natürlichkeit willen ist überhaupt dieses sittliche
Volk eine durch die Natur bestimmte und daher beschränkte
Individualität, und findet also ihre Aufhebung an einer andern.
Indem aber diese Bestimmtheit, die im Dasein gesetzt, Beschränkung,
aber ebenso das Negative überhaupt und das Selbst der Individualität
ist, verschwindet, ist das Leben des Geistes und diese in Allen ihrer
selbstbewußte Substanz verloren. Sie tritt als eine _formelle
Allgemeinheit_ an ihnen heraus, ist ihnen nicht mehr als lebendiger
Geist inwohnend, sondern die einfache Gediegenheit ihrer
Individualität ist in viele Punkte zersprungen.
c. Rechtszustand
Die allgemeine Einheit, in welche die lebendige unmittelbare Einheit
der Individualität und der Substanz zurückgeht, ist das geistlose
Gemeinwesen, das aufgehört hat, die selbstbewußtlose Substanz der
Individuen zu sein, und worin sie itzt nach ihrem einzelnen
Für-sich-sein als Selbstwesen und Substanzen gelten. Das Allgemeine
in die Atome der absolut vielen Individuen zersplittert, dieser
gestorbene Geist ist eine _Gleichheit_, worin _Alle_ als _Jede_, als
_Personen_ gelten.--Was in der Welt der Sittlichkeit das verborgene
göttliche Gesetz genannt wurde, ist in der Tat aus seinem Innern in
die Wirklichkeit getreten; in jener galt und war der _Einzelne_
wirklich nur als das allgemeine _Blut_ der _Familie_. Als _dieser_
Einzelne war er der _selbstlose abgeschiedene_ Geist; nun aber ist er
aus seiner Unwirklichkeit hervorgetreten. Weil die sittliche
Substanz nur der _wahre_ Geist ist, darum geht er in die _Gewißheit_
seiner selbst zurück; jene ist er als das _positive_ Allgemeine, aber
seine Wirklichkeit ist, _negatives_ allgemeines _Selbst_ zu sein.
--Wir sahen die Mächte und die Gestalten der sittlichen Welt in der
einfachen Notwendigkeit des leeren _Schicksals_ versinken. Diese
ihre Macht ist die in ihre Einfachheit sich reflektierende Substanz;
aber das in sich reflektierende absolute Wesen, eben jene
Notwendigkeit des leeren Schicksals, ist nichts anders als das _Ich_
des Selbstbewußtseins.
Dieses gilt hiemit nunmehr als das _an und für sich_ seiende Wesen;
dies _Anerkanntsein_ ist seine Substantialität; aber sie ist die
_abstrakte Allgemeinheit_, weil ihr Inhalt _dieses spröde Selbst_,
nicht das in der Substanz aufgelöste ist.
Die Persönlichkeit ist also hier aus dem Leben der sittlichen
Substanz herausgetreten; sie ist die _wirklich geltende_
Selbstständigkeit des Bewußtseins. Der _unwirkliche Gedanke_
derselben, der sich durch _Verzichttun_ auf die _Wirklichkeit_ wird,
ist früher als _stoisches_ Selbstbewußtsein vorgekommen; wie dieses
aus der Herrschaft und Knechtschaft, als dem unmittelbaren Dasein des
_Selbstbewußtsein_, so ist die Persönlichkeit aus dem unmittelbaren
_Geiste_--der der allgemeine herrschende Willen Aller und ebenso ihr
dienender Gehorsam ist, hervorgegangen. Was dem Stoizismus nur in
der _Abstraktion_ das _An-sich_ war, ist nun _wirkliche_ Welt. Er
ist nichts anderes als das Bewußtsein, welches das Prinzip des
Rechtszustands, die geistlose Selbstständigkeit, auf seine abstrakte
Form bringt; durch seine Flucht aus der _Wirklichkeit_ erreichte es
nur den Gedanken der Selbstständigkeit; es ist absolut für _sich_
dadurch, daß es sein Wesen nicht an irgendein Dasein knüpft, sondern
jedes Dasein aufgegeben, und sein Wesen allein in die Einheit des
reinen Denkens setzt. Auf dieselbe Weise ist das Recht der Person
weder an ein reicheres oder mächtigeres Dasein des Individuums als
eines solchen, noch auch an einen allgemeinen lebendigen Geist
geknüpft, sondern vielmehr an das reine Eins seiner abstrakten
Wirklichkeit oder an es als Selbstbewußtsein überhaupt.
Wie nun die _abstrakte_ Selbstständigkeit des Stoizismus ihre
Verwirklichung darstellte, so wird auch diese letztere die Bewegung
jener ersten wiederholen. Jene geht in die skeptische Verwirrung des
Bewußtseins über, in eine Faselei des Negativen, welche gestaltlos
von einer Zufälligkeit des Seins und Gedankens zur andern irrt, sie
zwar in der absoluten Selbstständigkeit auflöst, aber ebensosehr
wieder erzeugt; und in der Tat nur der Widerspruch der
Selbstständigkeit und Unselbstständigkeit des Bewußtseins ist.
--Ebenso ist die persönliche Selbstständigkeit des _Rechts_ vielmehr
diese gleiche allgemeine Verwirrung und gegenseitige Auflösung. Denn
was als das absolute Wesen gilt, ist das Selbstbewußtsein als das
reine _leere Eins_ der Person. Gegen diese leere Allgemeinheit hat
die Substanz die Form der _Erfüllung_ und des _Inhalts_, und dieser
ist nun völlig freigelassen und ungeordnet; denn der Geist ist nicht
mehr vorhanden, der ihn unterjochte, und in seiner Einheit
zusammenhielt.--Dies leere Eins der Person ist daher in seiner
_Realität_ ein zufälliges Dasein und wesenloses Bewegen und Tun,
welches zu keinem Bestand kommt. Wie der Skeptizismus, ist der
Formalismus des Rechts also durch seinen Begriff ohne eigentümlichen
Inhalt, findet ein mannigfaltiges Bestehen, den Besitz, vor, und
drückt ihm dieselbe abstrakte Allgemeinheit, wodurch er _Eigentum_
heißt, auf wie jener. Wenn aber die so bestimmte Wirklichkeit im
Skeptizismus _Schein_ überhaupt heißt, und nur einen negativen Wert
hat, so hat sie im Rechte einen positiven. Jener negative Wert
besteht darin, daß das Wirkliche die Bedeutung des Selbsts als
Denkens, als des _an sich_ Allgemeinen hat, dieser positive aber
darin, daß es _Mein_ in der Bedeutung der Kategorie, als _ein
anerkanntes_ und _wirkliches_ Gelten ist.--Beides ist dasselbe
_abstrakte Allgemeine_; der wirkliche Inhalt oder die _Bestimmtheit_
des Meinen--es sei nun eines äußerlichen Besitzes, oder auch des
innern Reichtums oder Armut des Geistes und Charakters, ist nicht in
dieser leeren Form enthalten und geht sie nichts an. Er gehört also
einer _eignen Macht_ an, die ein anderes als das formal Allgemeine,
die der Zufall und die Willkür ist.--Das Bewußtsein des Rechts
erfährt darum in seinem wirklichen Gelten selbst vielmehr den Verlust
seiner Realität und seine vollkommne Unwesentlichkeit, und ein
Individuum als eine _Person_ bezeichnen ist Ausdruck der Verachtung.
Die freie Macht des Inhalts bestimmt sich so, daß die Zerstreuung in
die absolute _Vielheit_ der persönlichen Atome durch die Natur dieser
Bestimmtheit zugleich in _einen_ ihnen fremden und ebenso geistlosen
Punkt gesammelt ist, der einesteils gleich der Sprödigkeit ihrer
Personalität rein einzelne Wirklichkeit ist, aber im Gegensatze gegen
ihre leere Einzelnheit zugleich die Bedeutung alles Inhalts, dadurch
des realen Wesens für sie hat, und gegen ihre vermeinte absolute, an
sich aber wesenlose Wirklichkeit die allgemeine Macht und absolute
Wirklichkeit ist. Dieser Herr der Welt ist sich auf diese Weise die
absolute zugleich alles Dasein in sich befassende Person, für deren
Bewußtsein kein höherer Geist existiert. Er ist Person; aber die
einsame Person, welche _allen_ gegenübergetreten; diese Alle machen
die geltende Allgemeinheit der Person aus, denn das Einzelne als
solches ist wahr nur als allgemeine Vielheit der Einzelnheit, von
dieser abgetrennt ist das einsame Selbst in der Tat das unwirkliche,
kraftlose Selbst.--Zugleich ist es das Bewußtsein des Inhalts, der
jener allgemeinen Persönlichkeit gegenübergetreten ist. Dieser
Inhalt aber von seiner negativen Macht befreit ist das Chaos der
geistigen Mächte, die entfesselt als elementarische Wesen in wilder
Ausschweifung sich gegeneinander toll und zerstörend bewegen; ihr
kraftloses Selbstbewußtsein ist die machtlose Umschließung und der
Boden ihres Tumultes. Sich so als den Inbegriff aller wirklichen
Mächte wissend, ist dieser Herr der Welt das ungeheure
Selbstbewußtsein, das sich als den wirklichen Gott weiß; indem er
aber nur das formale Selbst ist, das sie nicht zu bändigen vermag,
ist seine Bewegung und Selbstgenuß die ebenso ungeheure Ausschweifung.
Der Herr der Welt hat das wirkliche Bewußtsein dessen, was er ist,
der allgemeinen Macht der Wirklichkeit, in der zerstörenden Gewalt,
die er gegen das ihm gegenüberstehende Selbst seiner Untertanen
ausübt. Denn seine Macht ist nicht die _Einigkeit_ des Geistes,
worin die Personen ihr eigenes Selbstbewußtsein erkannten, vielmehr
sind sie als Personen für sich und schließen die Kontinuität mit
andern aus der absoluten Sprödigkeit ihrer Punktualität aus; sie sind
also in einem nur negativen Verhältnisse wie zueinander so zu ihm,
der ihre Beziehung oder Kontinuität ist. Als diese Kontinuität ist
er das Wesen und der Inhalt ihres Formalismus; aber der ihnen fremde
Inhalt, und das feindliche Wesen, welches gerade dasjenige, was für
sie als ihr Wesen gilt, das inhaltsleere Für-sich-sein, vielmehr
aufhebt;--und als die Kontinuität ihrer Persönlichkeit eben diese
zerstört. Die rechtliche Persönlichkeit erfährt also, indem der ihr
fremde Inhalt sich in ihr geltend macht, und er macht sich in ihnen
geltend, weil er ihre Realität ist--vielmehr ihre Substanzlosigkeit.
Das zerstörende Wühlen in diesem wesenlosen Boden gibt sich dagegen
das Bewußtsein seiner Allherrschaft, aber dieses Selbst ist bloßes
Verwüsten, daher nur außer sich, und vielmehr das Wegwerfen seines
Selbstbewußtseins.
So ist die Seite beschaffen, in welcher das Selbstbewußtsein als
absolutes Wesen _wirklich_ ist. Das aus dieser Wirklichkeit aber _in
sich zurückgetriebene Bewußtsein_ denkt diese seine Unwesenheit; wir
sahen früher die stoische Selbstständigkeit des reinen Denkens durch
den Skeptizismus hindurchgehen und in dem unglücklichen Bewußtsein
ihre Wahrheit finden--die Wahrheit, welche Bewandtnis es mit seinem
An- und Für-sich-sein hat. Wenn dies Wissen damals nur als die
einseitige Ansicht des Bewußtseins als eines solchen erschien, so ist
hier ihre _wirkliche_ Wahrheit eingetreten. Sie besteht darin, daß
dies _allgemeine Gelten_ des Selbstbewußtseins, die ihm entfremdete
Realität ist. Dies _Gelten_ ist die allgemeine Wirklichkeit des
Selbsts, aber sie ist unmittelbar ebenso die Verkehrung; sie ist der
Verlust seines Wesens.--Die in der sittlichen Welt nicht vorhandne
Wirklichkeit des Selbsts ist durch ihr Zurückgehen in die _Person_
gewonnen worden, was in jener einig war, tritt nun entwickelt, aber
sich entfremdet auf.