D. Das Urtheil des Begriffs.

_Urtheile des Daseyns_ fällen zu wissen: _Die Rose_ ist _roth_, der

Schnee ist weiß u. s. f., wird schwerlich dafür gelten, daß es große

Urtheilskraft zeige. Die _Urtheile der Reflexion_ sind mehr _Sätze_;

in dem Urtheile der Nothwendigkeit ist der Gegenstand zwar in seiner

objektiven Allgemeinheit, aber erst im jetzt zu betrachtenden Urtheil

ist _seine Beziehung auf den Begriff vorhanden_. Dieser ist darin zu

Grund gelegt, und da er in Beziehung auf den Gegenstand ist als _ein

Sollen_, dem die Realität angemessen seyn kann oder auch nicht.

--Solches Urtheil enthält daher erst eine wahrhafte Beurtheilung; die

Prädikate _gut, schlecht, wahr schön, richtig u. s. f._ drücken aus,

daß die Sache an ihrem allgemeinen _Begriffe_, als dem schlechthin

vorausgesetzten _Sollen gemessen_, und in _Übereinstimmung_ mit

demselben ist, oder nicht.

Man hat das Urtheil des Begriffs Urtheil der _Modalität_ genannt, und

sieht es dafür an, daß es die Form enthalte, wie die Beziehung des

Subjekts und Prädikats sich in einem _äußerlichen Verstande_ verhalte,

und daß es den Werth der Kopula nur in _Beziehung auf das Denken_

angehe. Das _problematische_ Urtheil bestehe hiernach darin, wenn

man das Bejahen oder Verneinen als _beliebig_ oder als _möglich_;

--das _assertorische_, wenn man es als _wahr, d. h. wirklich_, und

das _apodiktische_, wenn man es als _nothwendig_ annehme.--Man sieht

leicht, warum es so nahe liegt, bei diesem Urtheil aus dem Urtheile

selbst herauszutreten, und seine Bestimmung als etwas bloß

_Subjektives_ zu betrachten. Es ist hier nämlich der Begriff, das

Subjekte, welches am Urtheil wieder hervortritt, und sich zu einer

unmittelbaren Wirklichkeit verhält. Allein dieß Subjektive ist nicht

mit der _äußerlichen Reflexion_ zu verwechseln, die freilich auch

etwas Subjektives ist, aber in anderem Sinne als der Begriff selbst;

dieser, der aus dem disjunktiven Urtheil wieder hervortritt, ist

vielmehr das Gegentheil einer bloßen _Art_ und _Weise_. Die früheren

Urtheile sind in diesem Sinne nur ein Subjektes, denn sie beruhen auf

einer Abstraktion und Einseitigkeit, in der der Begriff verloren ist.

Das Urtheil des Begriffs ist vielmehr das objektive und die Wahrheit

gegen sie, eben weil ihm der Begriff, aber nicht in äußerer Reflexion

oder in _Beziehung auf_ ein subjektives, d. h. zufälliges _Denken_,

in seiner Bestimmtheit als Begriff zu Grunde liegt.

In disjunktiven Urtheile war der Begriff als Identität der

allgemeinen Natur mit ihrer Besonderung gesetzt; hiermit hatte sich

das Verhältniß des Urtheils aufgehoben. Dieses _Konkrete_ der

Allgemeinheit und der Besonderung ist zunächst einfaches Resultat; es

hat sich nun weiter zur Totalität auszubilden, indem die Momente, die

es enthält, darin zunächst untergegangen, und noch nicht in

bestimmter Selbstständigkeit einander gegenüberstehen.--Der Mangel

des Resultats kann bestimmter auch so ausgedrückt werden, daß im

disjunktiven Urtheile die objektive _Allgemeinheit_ zwar in _ihrer

Besonderung_ vollkommen geworden ist, daß aber die negative Einheit

der letztern nur _in jene_ zurückgeht, und noch nicht zum Dritten,

_zur Einzelnheit_, sich bestimmt hat.--Insofern aber das Resultat

selbst die _negative Einheit_ ist, so ist es zwar schon diese

_Einzelnheit_; aber so ist es nur diese _Eine_ Bestimmtheit, die nun

ihre Negativität _zu setzen_, sich in die _Extreme_ zu dirimiren, und

auf diese Weise vollends _zum Schlusse_ zu entwickeln hat.

Die nächste Diremtion dieser Einheit ist das Urtheil, in welchem sie

das eine Mal als Subjekt, als ein _unmittelbar Einzelnes_, und dann

als Prädikat, als bestimmte Beziehung ihrer Momente gesetzt ist.

a. Das assertorische Urtheil.

Das Urtheil des Begriffs ist zuerst _unmittelbar_; so ist es das

_assertorische_ Urtheil. Das Subjekt ist ein konkretes Einzelnes

überhaupt, das Prädikat drückt dasselbe als die _Beziehung_ seiner

_Wirklichkeit_, Bestimmtheit oder _Beschaffenheit_, auf seinen

_Begriff_ aus. (Dieß Haus ist _schlecht_, diese Handlung ist _gut_.)

Näher enthält es also, a) daß das Subjekt etwas seyn _soll_; seine

_allgemeine Natur_ hat sich als der selbstständige Begriff gesetzt;

b) die _Besonderheit_, welche nicht nur um ihrer Unmittelbarkeit,

sondern um ihrer ausdrücklichen Unterscheidung willen von ihrer

selbstständigen allgemeinen Natur, als _Beschaffenheit_ und

_äußerliche Existenz_ ist; diese ist um der Selbstständigkeit des

Begriffs willen ihrer Seits auch gleichgültig gegen das Allgemeine,

und kann ihm angemessen oder auch nicht seyn.--Diese Beschaffenheit

ist die _Einzelnheit_, welche über die notwendige _Bestimmung_ des

Allgemeinen im disjunktiven Urtheil hinausliegt, eine Bestimmung,

welche nur als die Besonderung der _Art_ und als negatives _Princip_

der Gattung ist. Insofern ist die konkrete Allgemeinheit, die aus

dem disjunktiven Urtheil hervorgegangen ist, in dem assertorischen

Urtheil in die Form von _Extremen_ entzweit, denen der Begriff selbst

als _gesetzte_, sie beziehende Einheit noch fehlt.

Das Urtheil ist darum nur erst _assertorisch_; seine _Bewährung_ ist

eine subjektive _Versicherung_. Daß Etwas gut oder schlecht, richtig,

passend oder nicht u. s. f. ist, hat seinen Zusammenhang in einem

äußern Dritten. Daß er aber _äußerlich gesetzt_ ist, ist dasselbe,

daß er nur erst _an sich_ oder _innerlich_ ist.--Wenn Etwas gut oder

schlecht u. s. f. ist, wird daher wohl Niemand meinen, daß es nur im

_subjektiven Bewußtseyn_ etwa gut, aber an sich vielleicht schlecht,

oder daß gut und schlecht, richtig, passend u. s. f. nicht Prädikate

der Gegenstände selbst seyen. Das bloß Subjektive der Assertion

dieses Urtheils besteht also darin, daß der _an sich_ seyende

Zusammenhang des Subjekts und Prädikats noch nicht _gesetzt_, oder

was dasselbe ist, daß er nur _äußerlich_ ist; die Kopula ist noch ein

unmittelbares, _abstraktes Seyn_.

Der Versicherung des assertorischen Urtheils steht daher mit eben dem

Rechte die entgegengesetzte gegenüber. Wenn versichert wird: Diese

Handlung ist gut; so hat die entgegengesetzte: Diese Handlung ist

schlecht, noch gleiche Berechtigung.--Oder _an sich_ betrachtet, weil

das Subjekt des Urtheils _unmittelbares Einzelnes_ ist, hat es in

dieser Abstraktion noch die _Bestimmtheit_ nicht _an ihm_ gesetzt,

welche seine Beziehung auf den allgemeinen Begriff enthielte; es ist

so noch ein Zufälliges, ebenso wohl dem Begriffe zu entsprechen, oder

auch nicht. Das Urtheil ist daher wesentlich _problematisch_.

b. Das problematische Urtheil.

Das _problematische_ Urtheil ist das assertorische, insofern dieses

ebenso wohl positiv als negativ genommen werden muß.--Nach dieser

qualitativen Seite ist das _partikulare_ Urtheil gleichfalls ein

problematisches; denn es gilt ebenso sehr positiv als negativ;

--ingleichen ist am _hypothetischen_ Urtheil das Seyn des Subjekts

und Prädikats problematisch;--auch durch sie ist es gesetzt, daß das

singulare und das kategorische Urtheil noch etwas bloß Subjektives

ist. Im problematischen Urtheile als solchem ist aber dieß Setzen

immanenter als in den erwähnten Urtheilen, weil in jenem der _Inhalt

des Prädikats die Beziehung des Subjekts auf den Begriff ist_, hier

hiermit _die Bestimmung des Unmittelbaren als eines Zufälligen_

selbst _vorhanden_ ist.

Zunächst erscheint es nur als problematisch, ob das Prädikat mit

einem gewissen Subjekte verbunden werden soll oder nicht, und die

Unbestimmtheit fällt insofern in die Kopula. Für das _Prädikat_ kann

daraus keine Bestimmung hervorgehen, denn es ist schon die objektive,

konkrete Allgemeinheit. Das Problematische geht also die

Unmittelbarkeit des Subjekts an, welche hierdurch als _Zufälligkeit_

bestimmt wird.--Ferner aber ist darum nicht von der Einzelnheit des

Subjekts zu abstrahiren; von dieser überhaupt gereinigt, wäre es nur

ein Allgemeines; Das Prädikat enthält eben dieß, daß der Begriff des

Subjekts in Beziehung auf seine Einzelnheit gesetzt seyn soll.--Es

kann nicht gesagt werden: _Das Haus oder ein Haus_ ist gut, sondern:

_je nachdem es beschaffen ist_.--Das Problematische des Subjekts an

ihm selbst macht seine _Zufälligkeit_ als _Moment_ aus; die

_Subjektivität_ der _Sache_, ihrer objektiven Natur oder ihrem

Begriffe gegenüber gestellt, die bloße _Art und Weise_, oder die

_Beschaffenheit_. Somit ist das _Subjekt_ selbst in seine

Allgemeinheit oder objektive Natur, sein _Sollen_, und in die

besondere Beschaffenheit des Daseyns unterschieden. Hiermit enthält

es den _Grund_, ob es so ist, wie es _seyn soll_. Auf diese Weise

ist es mit dem Prädikate ausgeglichen.--Die _Negativität_ des

Problematischen, insofern sie gegen die Unmittelbarkeit des

_Subjekts_ gerichtet ist, heißt hiernach nur diese ursprüngliche

Theilung desselben, welches _an sich_ schon als Einheit des

Allgemeinen und Besondern ist, _in diese seine Momente_;--eine

Theilung, welche das Urtheil selbst ist.

Es kann noch die Bemerkung gemacht werden, daß jede der _beiden_

Seiten des Subjekts, sein Begriff und seine Beschaffenheit, dessen

_Subjektivität_ genannt werden könne. Der _Begriff_ ist das in sich

gegangene allgemeine Wesen einer Sache, ihre negative Einheit mit

sich selbst; diese macht ihre Subjektivität aus. Aber eine Sache ist

auch wesentlich _zufällig_, und hat eine _äußerliche Beschaffenheit_;

diese heißt ebenso sehr deren bloße Subjektivität, jener Objektivität

gegenüber. Die Sache selbst ist eben dieß, daß ihr Begriff als die

negative Einheit seiner selbst seine Allgemeinheit negirt, und in die

Äußerlichkeit der Einzelnheit sich heraussetzt.--Als dieses

Gedoppelte ist das Subjekt des Urtheils hier gesetzt; jene

entgegenstehenden Bedeutungen der Subjektivität sind ihrer Wahrheit

nach in einem.--Die Bedeutung des Subjektiven ist dadurch selbst

problematisch geworden, daß es die unmittelbare _Bestimmtheit_,

welche es im unmittelbaren Urtheile hatte, und seinen bestimmten

_Gegensatz_ gegen das _Prädikat verloren hat_.--Jene auch in dem

Raisonnement der gewöhnlichen Reflexion vorkommende entgegengesetzte

Bedeutung des Subjektiven könnte für sich wenigstens darauf

aufmerksam machen, daß es in _einer_ derselben keine Wahrheit hat.

Die gedoppelte Bedeutung ist die Erscheinung hiervon, daß jede

einzeln für sich einseitig ist.

Das Problematische, so als Problematisches der _Sache_, die Sache mit

ihrer _Beschaffenheit_, gesetzt, so ist das Urtheil selbst nicht mehr

problematisch, sondern _apodiktisch_.

c. Das apodiktische Urtheil.

Das Subjekt des apodiktischen Urtheils (das Haus so und so beschaffen

ist _gut_, die die Handlung so und so _beschaffen_ ist recht) hat an

ihm _erstens_ das Allgemeine, was es _seyn soll, zweitens_ seine

_Beschaffenheit_; diese enthält den _Grund_, warum dem _ganzen

Subjekt_ ein Prädikat des Begriffurtheils zukommt oder nicht, d. i.

ob das Subjekt seinem Begriffe entspricht oder nicht.--Dieses Urtheil

ist nun _wahrhaft_ objektiv; oder es ist die _Wahrheit_ des

_Urtheils_ überhaupt. Subjekt und Prädikat entsprechen sich, und

haben denselben Inhalt, und dieser _Inhalt_ ist selbst die gesetzte

_konkrete Allgemeinheit_; er enthält nämlich die zwei Momente, das

objektive Allgemeine oder die _Gattung_, und das _Vereinzelnte_. Es

ist hier also das Allgemeine, welches _es selbst_ ist, und durch

_sein Gegentheil_ sich kontinuirt, und als _Einheit_ mit diesem erst

Allgemeines ist.--Ein solches Allgemeines, wie das Prädikat: gut,

passend, richtig u. s. w., hat ein _Sollen_ zu Grunde liegen, und

enthält das _Entsprechen_ des _Daseyns_ zugleich; nicht jenes Sollen

oder die Gattung für sich, sondern dieß _Entsprechen_ ist die

_Allgemeinheit_, welche das Prädikat des apodiktischen Urtheils

ausmacht.

Das _Subjekt_ enthält gleichfalls diese beiden Momente in

_unmittelbarer_ Einheit als die _Sache_. Es ist aber die Wahrheit

derselben, daß sie in sich _gebrochen_ ist in ihr _Sollen_ und ihr

_Seyn_; dieß ist das _absolute Urtheil über alle Wirklichkeit_.--Daß

diese ursprüngliche Theilung, welche die Allmacht des Begriffes ist,

ebenso sehr Rückkehr in seine Einheit und absolute Beziehung des

Sollens und Seyns aufeinander ist, macht das Wirkliche zu _einer

Sache_; ihre innere Beziehung, diese konkrete Identität, macht die

_Seele_ der Sache aus.

Der Übergang von der unmittelbaren Einfachheit der Sache zu dem

_Entsprechen_, welches die _bestimmte_ Beziehung ihres Sollens und

ihres Seyns ist,--oder die _Kopula_, zeigt sich nun näher in der

besondern _Bestimmtheit_ der Sache zu liegen. Die Gattung ist das

_an und für sich seyende_ Allgemeine; Das insofern als das unbezogene

erscheint; die Bestimmtheit aber dasjenige, was sich in jener

Allgemeinheit _in sich_, aber sich zugleich _in ein Anderes_

reflektirt. Das Urtheil hat daher an der Beschaffenheit des Subjekts

seinen _Grund_, und ist dadurch _apodiktisch_. Es ist damit nunmehr

die _bestimmte_ und _erfüllte Kopula_ vorhanden, die vorher in dem

abstrakten _Ist_ bestand, jetzt aber zum _Grunde_ überhaupt sich

weiter gebildet hat. Sie ist zunächst als _unmittelbare_

Bestimmtheit an dem Subjekte, aber ist ebenso sehr die _Beziehung_

auf das Prädikat, welches keinen andern _Inhalt_ hat, als dieß

_Entsprechen_ selbst, oder die Beziehung des Subjekts auf die

Allgemeinheit.

So ist die Form des Urtheils untergegangen, erstens, weil Subjekt und

Prädikat _an sich_ derselbe Inhalt sind; aber zweitens, weil das

Subjekt durch seine Bestimmtheit über sich hinausweist, und sich auf

das Prädikat bezieht, aber ebenso drittens ist _dieß Beziehen_ in das

Prädikat übergegangen, macht nur dessen Inhalt aus, und ist so die

_gesetzte_ Beziehung oder das Urtheil selbst.--So ist die konkrete

Identität des Begriffs, welche das _Resultat_ des disjunktiven

Urtheils war, und welche die _innere_ Grundlage des Begriffsurtheils

ausmacht, _im Ganzen_ hergestellt, die zunächst nur im Prädikate

gesetzt war.

Das Positive dieses Resultats, das den Übergang des Urtheils in eine

andere Form macht, näher betrachtet, so zeigen sich, wie wir gesehen,

Subjekt und Prädikat im apodiktischen Urtheile, jedes als der ganze

Begriff.--Die Begriffs_einheit_ ist als die _Bestimmtheit_, welche

die sie beziehende Kopula ausmacht, zugleich von ihnen

_unterschieden_. Zunächst steht sie nur auf der andern Seite des

Subjekts als dessen _unmittelbare Beschaffenheit_. Aber indem sie

wesentlich das _Beziehende_ ist, ist sie nicht nur solche

unmittelbare Beschaffenheit, sondern das durch Subjekt und Prädikat

_Hindurchgehende_ und _Allgemeine_.--Indem Subjekt und Prädikat

denselben _Inhalt_ haben, so ist dagegen durch jene Bestimmtheit die

_Formbeziehung_ gesetzt; _die Bestimmtheit als ein Allgemeines_ oder

die _Besonderheit_.--So enthält sie die beiden Formbestimmungen der

Extreme in sich; und ist die _bestimmte_ Beziehung des Subjekts und

Prädikats; sie ist die _erfüllte oder inhaltsvolle Kopula_ des

Urtheils, die aus dem _Urtheil_, worin sie in die Extreme verloren

war, wieder hervorgetretene Einheit des Begriffs.--_Durch diese

Erfüllung der Kopula_ ist das Urtheil zum _Schlusse_ geworden.

Drittes Kapitel. Der Schluß.

Der _Schluß_ hat sich als die Wiederherstellung des _Begriffes_ im

_Urtheile_, und somit als die Einheit und Wahrheit beider ergeben.

Der Begriff als solcher hält seine Momente in der _Einheit_

aufgehoben; im Urtheil ist diese Einheit ein Innerliches, oder was

dasselbe ist, ein Äußerliches, und die Momente sind zwar bezogen,

aber sie sind als _selbstständige Extreme_ gesetzt. Im _Schlusse_

sind die Begriffsbestimmungen wie die Extreme des Urtheils, zugleich

ist die bestimmte _Einheit_ derselben gesetzt.

Der Schluß ist somit der vollständig gesetzte Begriff; er ist daher

das _Vernünftige_.--Der Verstand wird als das Vermögen des

_bestimmten_ Begriffes genommen, welcher durch die Abstraktion und

Form der Allgemeinheit _für sich_ festgehalten wird. In der Vernunft

aber sind die _bestimmten_ Begriffe in ihrer _Totalität_ und

_Einheit_ gesetzt. Der Schluß ist daher nicht nur vernünftig,

sondern _alles Vernünftige ist ein Schluß_. Das Schließen ist von

langer Zeit her der Vernunft zugeschrieben worden; auf der andern

Seite aber wird von der Vernunft an und für sich, vernünftigen

Grundsätzen und Gesetzen so gesprochen, daß nicht erhellt, wie jene

Vernunft, welche schließt, und diese Vernunft, welche die Quelle von

Gesetzen und sonstigen ewigen Wahrheiten und absoluten Gedanken ist,

mit einander zusammenhängen. Wenn jene nur die formale Vernunft seyn,

diese aber Inhalt erzeugen soll, so müßte nach diesem Unterschiede

an der letztern gerade die _Form_ der Vernunft, der Schluß, nicht

fehlen können. Dessen ungeachtet pflegen beide so auseinander

gehalten und bei keiner der andern erwähnt zu werden, daß die

Vernunft absoluter Gedanken gleichsam sich der Vernunft des Schlusses

zu schämen, und der Schluß fast nur hergebrachtermaßen auch als ein

Thun der Vernunft aufgeführt zu werden scheint. Es muß aber, wie so

eben bemerkt worden, offenbar die logische Vernunft, wenn sie als die

_formelle_ betrachtet wird, wesentlich auch in der Vernunft, die es

mit einem Inhalte zu thun hat, zu erkennen seyn; ja vielmehr kann

aller Inhalt, nur durch die vernünftige Form, vernünftig seyn. An

ein sehr gewöhnliches Gerede von Vernunft kann man sich hierüber

nicht wenden, denn dasselbe enthält sich, anzugeben, was denn unter

der Vernunft zu verstehen sey; diese vernünftig seyn sollende

Erkenntniß ist meist mit ihren Gegenständen so beschäftigt, daß sie

vergißt, die Vernunft selbst zu erkennen, und sie nur durch die

Gegenstände, die sie habe, unterscheidet und bezeichnet. Wenn die

Vernunft das Erkennen seyn soll, welches von Gott, der Freiheit, dem

Recht und der Pflicht, dem Unendlichen, Unbedingten, Übersinnlichen

wisse, oder auch nur Vorstellungen und Gefühle davon gebe, so sind

Theils diese letzteren nur negative Gegenstände, Theils bleibt

überhaupt die erste Frage übrig, was es in allen jenen Gegenständen

ist, um dessen willen sie vernünftig sind?--Es ist dieß, daß das

Unendliche derselben nicht die leere Abstraktion vom Endlichen und

die inhalts- und bestimmungslose Allgemeinheit ist, sondern die

erfüllte Allgemeinheit, der Begriff, der _bestimmt_ ist, und seine

Bestimmtheit auf diese wahrhafte Weise an ihm hat, daß er sich in

sich unterscheidet, und als die Einheit von diesen seinen

verständigen und bestimmten Unterschieden ist. Nur so _erhebt_ sich

die Vernunft über das Endliche, Bedingte, Sinnliche, oder wie es

sonst bestimmt werden mag, und ist in dieser Negativität wesentlich

_Inhaltsvoll_, denn sie ist die Einheit als von bestimmten Extremen;

so aber ist _das Vernünftige_ nur _der Schluß_.

Zunächst ist nun der Schluß wie das Urtheil _unmittelbar_; so sind

die Bestimmungen (termini) desselben _einfache, abstrakte_

Bestimmtheiten; es ist so _Verstandesschluß_. Wenn bei dieser

Gestalt desselben festgeblieben wird, so ist freilich die

Vernünftigkeit in ihm, ob zwar vorhanden und gesetzt, unscheinbar.

Das Wesentliche desselben ist die _Einheit_ der Extreme, die sie

vereinigende _Mitte_ und haltende _Grund_. Die Abstraktion, indem

sie die _Selbstständigkeit_ der Extreme festhält, setzt ihnen diese

_Einheit_ als eine ebenso feste _für sich seyende_ Bestimmtheit

entgegen, und faßt dieselbe auf diese Art vielmehr als _Nichteinheit_,

denn als Einheit. Der Ausdruck: _Mitte_ ( medius terminus) ist von

räumlicher Vorstellung hergenommen, und trägt das seinige dazu bei,

daß beim _Außereineinander_ der Bestimmungen stehen geblieben wird.

Wenn nun der Schluß darin besteht, daß die _Einheit der Extreme_ in

ihm _gesetzt_ ist, wenn diese Einheit aber schlechthin einer Seits

als ein Besonderes für sich, anderer Seits als nur äußerliche

Beziehung genommen, und zum wesentlichen Verhältnisse des Schlusses

die _Nichteinheit_ gemacht wird, so hilft die Vernunft, die er ist,

nicht zur Vernünftigkeit.

Der _Schluß des Daseyns erstens_, in welchem die Bestimmungen so

unmittelbar und abstrakt bestimmt sind, zeigt an ihm selbst, weil er,

wie das Urtheil, die _Beziehung_ derselben ist, dieß auf, daß sie

nicht solche abstrakte Bestimmungen, sondern jede die _Beziehung auf

die andere_, und die Mitte nicht nur die Besonderheit gegen die

Bestimmungen der Extreme, sondern diese an ihr _gesetzt_ enthält.

Durch diese seine Dialektik macht er sich zum _Schlusse der

Reflexion_, dem _zweiten_ Schlusse,--mit Bestimmung, als solchen, in

welchen wesentlich _die andere scheint_, oder die als _vermittelte_

gesetzt sind, was sie nach dem Schlusse überhaupt seyn sollen.

_Drittens_ indem dieß _Scheinen_ oder Vermitteltseyn sich in sich

selbst reflektirt, so ist der Schluß als _Schluß der Nothwendigkeit_

bestimmt, worin das Vermittlende die objektive Natur der Sache ist.

Indem dieser Schluß die Extreme des Begriffs ebenso sehr als

Totalitäten bestimmt, so ist der _Schluß_ zum Entsprechen seines

Begriffs oder der Mitte, und seines Daseyns oder der extremen

Unterschiede, zu seiner Wahrheit gelangt, und ist damit aus der

Subjektivität in die _Objektivität_ übergetreten.

A. Der Schluß des Daseyns.

1. Der Schluß, wie er _unmittelbar_ ist, hat zu seinen Momenten die

Begriffsbestimmungen als _unmittelbare_. Sie sind somit die

abstrakten Bestimmtheiten der Form, welche noch nicht durch

Vermittelung zur _Konkretion_ gebildet, sondern nur die _einzelnen_

Bestimmtheiten sind. Der _erste_ Schluß ist daher der eigentlich

_formelle_. Der _Formalismus_ des Schließens besteht darin, bei der

Bestimmung dieses ersten Schlusses stehen zu bleiben. Der Begriff,

in seine _abstrakten_ Momente dirimirt, hat die _Einzelnheit_ und

_Allgemeinheit_ zu seinen Extremen, und er selbst erscheint als die

zwischen ihnen stehende _Besonderheit_. Sie sind um ihrer

Unmittelbarkeit willen als sich nur auf sich beziehende

Bestimmtheiten, insgesammt ein _einzelner Inhalt_. Die Besonderheit

macht zunächst insofern die Mitte aus, als sie die beiden Momente der

Einzelnheit und Allgemeinheit _unmittelbar_ in sich vereinigt. Um

ihrer Bestimmtheit willen ist sie einer Seits unter das Allgemeine

subsumirt, anderer Seits ist das Einzelne, gegen welches sie

Allgemeinheit hat, unter sie subsumirt. Diese _Konkretion_ ist aber

zunächst nur _eine Zweiseitigkeit_; um der Unmittelbarkeit willen, in

der der Medius Terminus in dem unmittelbaren Schlusse ist, ist er als

_einfache_ Bestimmtheit, und die _Vermittelung_, die er ausmacht,

_noch nicht gesetzt_. Die dialektische Bewegung des Schlusses des

Daseyns besteht nun darin, daß die Vermittelung, die den Schluß

allein ausmacht, an seinen Momenten gesetzt werde.

a. Erste Figur des Schlusses.

E-B-A ist das allgemeine Schema des bestimmten Schlusses. Die

Einzelnheit schließt sich durch die Besonderheit mit der

Allgemeinheit zusammen; das Einzelne ist nicht unmittelbar allgemein,

sondern durch die Besonderheit; und umgekehrt ist ebenso das

Allgemeine nicht unmittelbar einzeln, sondern es läßt sich durch die

Besonderheit dazu herab.--Diese Bestimmungen stehen als _Extreme_

einander gegenüber, und sind in einem _verschiedenen_ Dritten eins.

Sie sind beide Bestimmtheit; darin sind sie _identisch_; diese ihre

allgemeine Bestimmtheit ist die _Besonderheit_. Sie sind aber ebenso

_Extreme_ gegen diese, als gegen einander, weil jedes in seiner

_unmittelbaren_ Bestimmtheit ist.

Die allgemeine Bedeutung dieses Schlusses ist, daß das Einzelne, das

als solches unendliche Beziehung auf sich ist, und somit nur ein

_inneres_ wäre, durch die Besonderheit in das _Daseyn_, als in die

Allgemeinheit, heraustritt, worin es nicht mehr nur sich selbst

angehört, sondern _in äußerem Zusammenhange_ steht; umgekehrt indem

das Einzelne sich in seine Bestimmtheit als Besonderheit abscheidet,

so ist es in dieser Trennung ein konkretes, und als Beziehung der

Bestimmtheit auf sich selbst ein _allgemeines_, sich auf sich

beziehendes, und somit auch ein wahrhaft einzelnes; es ist in dem

Extreme der Allgemeinheit aus der Äußerlichkeit _in sich_ gegangen.

--Die objektive Bedeutung des Schlusses ist in dem ersten Schlusse

nur erst _oberflächlich_ vorhanden, indem darin die Bestimmungen noch

nicht als die Einheit, welche das Wesen des Schlusses ausmacht,

gesetzt sind. Insofern ist er noch ein Subjektives, als die

abstrakte Bedeutung, welche seine Termini haben, nicht an und für

sich, sondern nur im subjektiven Bewußtseyn, so isolirt ist.

--Übrigens ist das Verhältniß von Einzelnheit, Besonderheit und

Allgemeinheit, wie sich ergeben, das _nothwendige und wesentliche

Formverhältniß_ der Bestimmungen des Schlusses; der Mangel besteht

nicht in dieser Bestimmtheit der Form, sondern daß nicht _unter

dieser Form_ jede einzelne Bestimmung zugleich _reicher_ ist.

--_Aristoteles_ hat sich mehr an das bloße Verhältniß der _Inhärenz_

gehalten, indem er die Natur des Schlusses so angiebt: _Wenn drei

Bestimmungen sich so zu einander verhalten, daß das eine Extrem in

der ganzen mittleren Bestimmung ist, und diese mittlere Bestimmung in

dem ganzen andern Extreme, so sind diese beiden Extreme nothwendig

zusammengeschlossen_. Es ist hier mehr nur die Wiederholung des

_gleichen Verhältnisses_ der Inhärenz des einen Extrems zur Mitte,

und dieser wieder zum andern Extrem ausgedrückt, als die Bestimmtheit

der drei Terminorum zu einander.--Indem nun auf der angegebenen

Bestimmtheit derselben gegen einander der Schluß beruht, so zeigt

sich sogleich, daß andere Verhältnisse der Terminorum, welche die

anderen Figuren geben, nur insofern eine Gültigkeit als

Verstandesschlüsse haben können, als sie sich auf jenes ursprüngliche

Verhältniß _zurückführen_ lassen; es sind nicht _verschiedene Arten_

von Figuren, die _neben der ersten_ stehen, sondern einer Seits,

insofern sie richtige Schlüsse seyn sollen, beruhen sie nur auf der

wesentlichen Form des Schlusses überhaupt, welches die erste Figur

ist; anderer Seits aber, insofern sie davon abweichen, sind sie

Umformungen, in welche jene erste abstrakte Form nothwendig übergeht,

und sich dadurch weiter und zur Totalität bestimmt. Es wird sich

sogleich näher ergeben, welche Bewandtniß es damit hat.

E-B-A ist also das allgemeine Schema des Schlusses in seiner

Bestimmtheit. Das Einzelne ist unter das Besondere subsumirt, dieses

aber unter das Allgemeine; daher ist auch das Einzelne unter das

Allgemeine subsumirt. Oder dem Einzelnen inhärirt das Besondere, dem

Besondern aber das Allgemeine; _daher_ inhärirt dieses auch dem

Einzelnen. Das Besondere ist nach der einen Seite, nämlich gegen das

Allgemeine, Subjekt; gegen das Einzelne ist es Prädikat; oder gegen

jenes ist es Einzelnes, gegen dieses ist es Allgemeines. Weil in ihm

die beiden Bestimmtheiten vereinigt sind, sind die Extreme durch

diese ihre Einheit zusammengeschlossen. Das: _Daher_, erscheint als

die im Subjekte vorgegangene Folgerung, welche aus der _subjektiven_

Einsicht in das Verhältniß der beiden _unmittelbaren_ Prämissen

abgeleitet werde. Indem die subjektive Reflexion die beiden

Beziehungen der Mitte auf die Extreme, als besondere und zwar

unmittelbare _Urtheile_ oder _Sätze_ ausspricht, so ist der

Schlußsatz, als die _vermittelte_ Beziehung, allerdings auch ein

besonderer Satz, und das: _Daher_ oder _Also_ ist der Ausdruck, daß

er der vermittelte ist. Dieß _Daher_ ist aber nicht als eine an

diesem Satze äußerliche Bestimmung, welche nur ihren Grund und Sitz

in der subjektiven Reflexion hätte, zu betrachten, sondern vielmehr

als in der Natur der Extreme selbst gegründet, deren _Beziehung_ nur

zum Behuf und durch die abstrahirende Reflexion wieder als _bloßes

Urtheil_ oder _Satz_ ausgesprochen wird, deren _wahrhafte Beziehung_

aber als der Terminus Medius gesetzt ist.--_Also E ist A_, daß dieß

ein _Urtheil_ ist, ist ein bloß subjektiver Umstand; der Schluß ist

eben dieses, daß dieß nicht bloß ein _Urtheil_ sey, d. h. nicht eine

durch die _bloße Kopula_ oder das leere: _ist_, gemachte Beziehung,

sondern durch die bestimmte, inhaltsvolle Mitte. Wenn deswegen der

Schluß bloß angesehen wird, als _aus drei Urtheilen_ bestehend, so

ist dieß eine formelle Ansicht, welche das Verhältniß der

Bestimmungen, worauf es im Schluß einzig ankommt, nicht erwähnt. Es

ist überhaupt eine bloß subjektive Reflexion, welche die Beziehung

der Terminorum in abgesonderte Prämissen und einen davon

verschiedenen Schlußsatz trennt:

Alle Menschen sind sterblich,

Cajus ist ein Mensch,

Also ist er sterblich.

Man wird sogleich von Langeweile befallen, wenn man einen solchen

Schluß heranziehen hört;--dieß rührt von jener unnützen Form her, die

einen Schein von Verschiedenheit durch die abgesonderten Sätze giebt,

der sich in der Sache selbst sogleich auflöst. Das Schließen

erscheint vornehmlich durch diese subjektive Gestaltung als ein

subjektiver _Nothbehelf_, zu dem die Vernunft oder der Verstand da

ihre Zuflucht nehme, wo sie nicht _unmittelbar_ erkennen könne.--Die

Natur der Dinge, das Vernünftige, geht allerdings nicht so zu Werke,

daß sich zuerst ein Obersatz aufstellte, die Beziehung einer

Besonderheit auf ein bestehendes Allgemeines, und dann sich zweitens

eine abgesonderte Beziehung einer Einzelnheit auf die Besonderheit

vorfände, woraus endlich drittens ein neuer Satz zu Tage käme.--Dieß

durch abgesonderte Sätze fortschreitende Schließen ist nichts als

eine subjektive Form; die Natur der Sache ist, daß die

unterschiedenen Begriffsbestimmungen der Sache in der wesentlichen

Einheit vereinigt sind. Diese Vernünftigkeit ist nicht ein

Nothbehelf, vielmehr ist sie gegen die _Unmittelbarkeit_ der

Beziehung, die im _Urtheil_ noch Statt findet, das _Objektive_, und

jene Unmittelbarkeit des Erkennens ist vielmehr das bloß Subjektive,

der Schluß dagegen ist die Wahrheit des Urtheils.--Alle Dinge sind

der _Schluß_, ein Allgemeines, das durch die Besonderheit mit der

Einzelnheit zusammengeschlossen ist; aber freilich sind sie nicht aus

_drei Sätzen_ bestehende Ganzes.

2. In dem _unmittelbaren_ Verstandesschluß haben die Termini die Form

von _unmittelbaren Bestimmung_; von dieser Seite, nach der sie

_Inhalt_ sind, ist er nun zu betrachten. Er kann insofern als der

_qualitative_ Schluß angesehen, wie das Urtheil des Daseyns dieselbe

Seite von qualitativer Bestimmung hat. Die Termini dieses Schlusses

sind, wie die Termini jenes Urtheils, hierdurch _einzelne_

Bestimmtheiten; indem die Bestimmtheit durch ihre Beziehung auf sich,

als gleichgültig gegen die _Form_, somit als Inhalt gesetzt ist. Das

_Einzelne_ ist irgend ein unmittelbarer konkreter Gegenstand, die

_Besonderheit_ eine einzelne von dessen Bestimmtheiten, Eigenschaften,

oder Verhältnissen, die _Allgemeinheit_ wieder eine noch abstrakter,

einzelnere Bestimmtheit an dem Besondern.--Da das Subjekt als ein

_unmittelbar_ bestimmtes noch nicht in seinem Begriffe gesetzt ist,

so ist seine Konkretion nicht auf die wesentlichen

Begriffsbestimmungen zurückgeführt; seine sich auf sich beziehende

Bestimmtheit ist daher unbestimmte, unendliche _Mannigfaltigkeit_.

Das Einzelne hat in dieser Unmittelbarkeit eine unendliche Menge von

Bestimmtheiten, welche zu seiner Besonderheit gehören, deren jede

daher einen Medius Terminus für dasselbe in einem Schlusse ausmachen

kann. Durch _jeden andern_ Medius Terminus aber schließt es sich

_mit einem andern Allgemeinen_ zusammen; durch jede seiner

Eigenschaften ist es in einer andern Berührung und Zusammenhange des

Daseyns.--Ferner ist auch der Medius Terminus ein Konkretes in

Vergleichung gegen das Allgemeine; er enthält selbst mehrere

Prädikate, und das Einzelne kann durch denselben Medius Terminus

wieder mit mehreren Allgemeinen zusammengeschlossen werden. Es ist

daher überhaupt _völlig zufällig_ und _willkürlich_, welche der

vielen Eigenschaften eines Dinges aufgefaßt, und von der aus es mit

einem Prädikate verbunden werde; andere Medii Termini sind die

Übergänge zu anderen Prädikaten, und selbst derselbe Medius Terminus

mag für sich ein Übergang zu verschiedenen Prädikaten seyn, da er

als Besonderes gegen das Allgemeine mehrere Bestimmungen enthält.

Nicht nur aber ist für ein Subjekt eine unbestimmte Menge von

Schlüssen gleich möglich, und ein einzelner Schluß seinem Inhalte

nach _zufällig_, sondern diese Schlüsse, die dasselbe Subjekt

betreffen, müssen auch in den _Widerspruch_ übergehen. Denn der

Unterschied überhaupt, der zunächst gleichgültige _Verschiedenheit_

ist, ist ebenso wesentlich _Entgegensetzung_. Das Konkrete ist nicht

mehr ein bloß Erscheinendes, sondern es ist konkret durch die Einheit

der Entgegengesetzten, welche sich zu Begriffs-Momenten bestimmt

haben, im Begriffe. Indem nun nach der qualitativen Natur der

Terminorum, im formellen Schlusse, das Konkrete nach einer einzelnen

der Bestimmungen aufgefaßt wird, die ihm zukommt, so theilt ihm der

Schluß das diesem Medius Terminus korrespondirende Prädikat zu; aber

indem von einer andern Seite auf die entgegengesetzte Bestimmtheit

geschossen wird, so zeigt sich jener Schlußsatz dadurch als falsch,

obgleich für sich dessen Prämissen und ebenso dessen Konsequenz ganz

richtig sind.--Wenn aus dem Medius Terminus, daß eine Wand blau

angestrichen worden, geschlossen wird, daß sie hiermit blau ist, so

ist dieß richtig geschlossen; aber die Wand kann dieses Schlusses

unerachtet grün seyn, wenn sie auch mit gelber Farbe überzogen worden,

aus welchem letztern Umstande für sich folgen würde, daß sie gelb

sey.--Wenn aus dem Medius Terminus der Sinnlichkeit geschlossen wird,

daß der Mensch weder gut noch böse sey, weil vom Sinnlichen weder das

eine noch das andere prädicirt werden kann, so ist der Schluß richtig,

der Schlußsatz aber falsch; weil vom Menschen, als dem Konkreten,

ebenso sehr auch der Medius Terminus der Geistigkeit gilt.--aus dem

Medius Terminus der Schwere der Planeten, Trabanten und Kometen gegen

die Sonne folgt richtig, daß diese Körper in die Sonne fallen; aber

sie fallen nicht in sie, da sie ebenso sehr für sich ein eigenes

Centrum der Schwere sind, oder, wie man es nennt, von der

Centrifugalkraft getrieben werden. So wie aus dem Medius Terminus

der Socialität die Gütergemeinschaft der Bürger gefolgert werden kann;

aus dem Medius Terminus der Individualität aber, wenn er ebenso

abstrakt verfolgt wird, die Auflösung des Staates folgt, wie sie z.

B. im deutschen Reich erfolgt ist, indem sich an letztern Medius

Terminus gehalten worden.--Es wird billig nichts für so unzureichend

gehalten, als ein solcher formeller Schluß, weil er auf dem Zufall

oder der Willkür beruht, welcher Medius Terminus gebraucht wird.

Wenn eine solche Deduktion noch so schöne durch Schlüsse sich

verlaufen hat, und ihre Richtigkeit völlig zugegeben ist, so führt

dieß noch im geringsten zu nichts, indem es immer übrig bleibt, daß

noch andere Medii Termini sich finden, aus denen das gerade

Gegentheil ebenso richtig abgeleitet werden kann.--Die kantischen

Antinomien der Vernunft sind nichts Anderes, als daß aus einem

Begriffe einmal die eine Bestimmung desselben zu Grunde gelegt wird,

das andere Mal aber ebenso nothwendig die andere.

--Diese Unzureichenheit und Zufälligkeit eines Schlusses muß dabei

nicht insofern bloß auf den Inhalt geschoben werden, als ob sie von

der Form unabhängig sey, und diese allein die Logik angehe. Es liegt

vielmehr in der Form des formalen Schlusses, daß der Inhalt eine so

einseitige Qualität ist; er ist zu dieser Einseitigkeit durch jene

_abstrakte_ Form bestimmt. Er ist nämlich eine einzelne Qualität von

den vielen Qualitäten oder Bestimmungen eines konkreten Gegenstandes,

oder Begriffs, weil er _nach der Form_ nichts weiter als eine so

unmittelbare, einzelne Bestimmtheit seyn soll. Das Extrem der

Einzelnheit ist als die _abstrakte Einzelnheit_ das _unmittelbare_

Konkrete, daher das unendlich oder unbestimmbar Mannigfaltige; die

Mitte ist die ebenso _abstrakte Besonderheit_, daher eine _einzelne_

dieser mannigfaltigen Qualitäten, und ebenso das andere Extrem ist

das _abstrakte Allgemeine_. Der formale Schluß ist daher wesentlich

um seiner Form willen ein seinem Inhalte nach ganz Zufälliges und

zwar nicht insofern, daß es für den Schluß zufällig sey, ob ihm

_dieser_ oder ein _anderer_ Gegenstand unterworfen werde; von diesem

Inhalte abstrahirt die Logik; sondern insofern ein Subjekt zu Grunde

liegt, ist es zufällig, was der Schluß von ihm für

Inhaltsbestimmungen folgere.

3. Die Bestimmungen des Schlusses sind nach der Seite

Inhaltsbestimmungen, insofern die unmittelbare, abstrakte in sich

reflektirte Bestimmungen sind. Das Wesentliche derselben aber ist

vielmehr, daß sie nicht solche in sich reflektirte, gegen einander

gleichgültige, sondern daß sie _Formbestimmungen_ sind; insofern sind

sie _Beziehungen_. Diese Beziehungen sind _erstens_ die der Extreme

auf die Mitte,--Beziehungen, welche _unmittelbar_ sind; die

propositiones praemissae, und zwar Theils die des Besondern auf das

Allgemeine, propositio major; Theils die des Einzelnen auf das

Besondere, propositio minor. _Zweitens_ ist die Beziehung der Extreme

auf einander vorhanden, welches die _vermittelte_ ist, conclusio.

Jene _unmittelbaren_ Beziehungen, die Prämissen, sind Sätze oder

Urtheile überhaupt, und _widersprechen der Natur des Schlusses_, nach

welcher die unterschiedenen Begriffsbestimmungen nicht unmittelbar

bezogen, sondern ebenso deren Einheit gesetzt seyn soll; die Wahrheit

des Urtheils ist der Schluß. Unmittelbare Beziehungen können die

Prämissen um so weniger bleiben, als ihr Inhalt unmittelbar

_unterschiedene_ Bestimmungen, sie also nicht unmittelbar an und für

sich identisch sind; außer sie seyen reine identische Sätze, d. i.

leere zu nichts führende Tautologien.

Die Forderung an die Prämissen lautet daher gewöhnlich, sie sollen

_bewiesen, d. h. sie sollen gleichfalls als Schlußsätze dargestellt_

werden. Die zwei Prämissen geben somit zwei weiter Schlüsse. Aber

diese _zwei_ neuen Schlüsse geben wieder zusammen _vier_ Prämissen,

welche _vier_ neue Schlüsse erfordern; diese haben _acht_ Prämissen,

deren _acht_ Schlüsse wieder für ihre _sechzehn_ Prämissen _sechzehn_

Schlüsse geben, und _so fort_ in einer geometrischen Progression _ins

Unendliche_.

Es thut sich hier also _der Progreß ins Unendliche_ wieder hervor,

der in der niedrigern _Sphäre des Seyns_ früher vorkam, und der im

Felde des Begriffes, der absoluten Reflexion aus dem Endlichen in

sich, im Gebiete der freien Unendlichkeit und Wahrheit, nicht mehr zu

erwarten war. Es ist in der Sphäre des Seyns gezeigt worden, daß, wo

die schlechte Unendlichkeit, die in den Progreß hinausläuft, sich

hervorthut, der Widerspruch eines _qualitativen Seyns_, und eines

darüber hinausgehenden, _unmächtigen Sollens_ vorhanden ist; der

Progreß selbst ist die Wiederholung der gegen das Qualitative

eingetretenen Forderung der Einheit, und des beständigen Rückfalls in

die der Forderung nicht gemäße Schranke. Im formalen Schlusse nun

ist die _unmittelbare_ Beziehung oder das qualitative Urtheil die

Grundlage, und die _Vermittelung_ des Schlusses, das als die höhere

Wahrheit dagegen Gesetzte. Das ins Unendliche fortgehende Beweisen

der Prämissen löst jenen Widerspruch nicht, sondern erneuert ihn nur

immer, und ist die Wiederholung eines und desselben ursprünglichen

Mangels.--Die Wahrheit des unendlichen Progresses ist vielmehr, daß

er selbst und die durch ihn schon als mangelhaft bestimmte Form

aufgehoben werde.--Diese Form ist die der Vermittelung als E-B-A. Die

beiden Beziehungen E-B und B-A sollen vermittelt seyn; geschieht dieß

auf dieselbe Weise, so wird nur die mangelhafte Form E-B-A

verzweifacht, und so ins Unendliche fort. B hat zu E auch die

Formbestimmung eines _Allgemeinen_, und zu A die Formbestimmung eines

_Einzelnen_, weil diese Beziehungen überhaupt Urtheile sind. Sie

bedürfen daher der Vermittelung, durch jene Gestalt derselben tritt

aber nur das Verhältniß wieder ein, das aufgehoben werden soll. Die

Vermittelung muß daher auf eine andere Weise geschehen. Für die

Vermittelung von B-A ist E vorhanden;

es muß daher die Vermittelung die Gestalt

Wissenschaft der Logik — Band 2 · 第 11 / 23 题