_Urtheile des Daseyns_ fällen zu wissen: _Die Rose_ ist _roth_, der
Schnee ist weiß u. s. f., wird schwerlich dafür gelten, daß es große
Urtheilskraft zeige. Die _Urtheile der Reflexion_ sind mehr _Sätze_;
in dem Urtheile der Nothwendigkeit ist der Gegenstand zwar in seiner
objektiven Allgemeinheit, aber erst im jetzt zu betrachtenden Urtheil
ist _seine Beziehung auf den Begriff vorhanden_. Dieser ist darin zu
Grund gelegt, und da er in Beziehung auf den Gegenstand ist als _ein
Sollen_, dem die Realität angemessen seyn kann oder auch nicht.
--Solches Urtheil enthält daher erst eine wahrhafte Beurtheilung; die
Prädikate _gut, schlecht, wahr schön, richtig u. s. f._ drücken aus,
daß die Sache an ihrem allgemeinen _Begriffe_, als dem schlechthin
vorausgesetzten _Sollen gemessen_, und in _Übereinstimmung_ mit
demselben ist, oder nicht.
Man hat das Urtheil des Begriffs Urtheil der _Modalität_ genannt, und
sieht es dafür an, daß es die Form enthalte, wie die Beziehung des
Subjekts und Prädikats sich in einem _äußerlichen Verstande_ verhalte,
und daß es den Werth der Kopula nur in _Beziehung auf das Denken_
angehe. Das _problematische_ Urtheil bestehe hiernach darin, wenn
man das Bejahen oder Verneinen als _beliebig_ oder als _möglich_;
--das _assertorische_, wenn man es als _wahr, d. h. wirklich_, und
das _apodiktische_, wenn man es als _nothwendig_ annehme.--Man sieht
leicht, warum es so nahe liegt, bei diesem Urtheil aus dem Urtheile
selbst herauszutreten, und seine Bestimmung als etwas bloß
_Subjektives_ zu betrachten. Es ist hier nämlich der Begriff, das
Subjekte, welches am Urtheil wieder hervortritt, und sich zu einer
unmittelbaren Wirklichkeit verhält. Allein dieß Subjektive ist nicht
mit der _äußerlichen Reflexion_ zu verwechseln, die freilich auch
etwas Subjektives ist, aber in anderem Sinne als der Begriff selbst;
dieser, der aus dem disjunktiven Urtheil wieder hervortritt, ist
vielmehr das Gegentheil einer bloßen _Art_ und _Weise_. Die früheren
Urtheile sind in diesem Sinne nur ein Subjektes, denn sie beruhen auf
einer Abstraktion und Einseitigkeit, in der der Begriff verloren ist.
Das Urtheil des Begriffs ist vielmehr das objektive und die Wahrheit
gegen sie, eben weil ihm der Begriff, aber nicht in äußerer Reflexion
oder in _Beziehung auf_ ein subjektives, d. h. zufälliges _Denken_,
in seiner Bestimmtheit als Begriff zu Grunde liegt.
In disjunktiven Urtheile war der Begriff als Identität der
allgemeinen Natur mit ihrer Besonderung gesetzt; hiermit hatte sich
das Verhältniß des Urtheils aufgehoben. Dieses _Konkrete_ der
Allgemeinheit und der Besonderung ist zunächst einfaches Resultat; es
hat sich nun weiter zur Totalität auszubilden, indem die Momente, die
es enthält, darin zunächst untergegangen, und noch nicht in
bestimmter Selbstständigkeit einander gegenüberstehen.--Der Mangel
des Resultats kann bestimmter auch so ausgedrückt werden, daß im
disjunktiven Urtheile die objektive _Allgemeinheit_ zwar in _ihrer
Besonderung_ vollkommen geworden ist, daß aber die negative Einheit
der letztern nur _in jene_ zurückgeht, und noch nicht zum Dritten,
_zur Einzelnheit_, sich bestimmt hat.--Insofern aber das Resultat
selbst die _negative Einheit_ ist, so ist es zwar schon diese
_Einzelnheit_; aber so ist es nur diese _Eine_ Bestimmtheit, die nun
ihre Negativität _zu setzen_, sich in die _Extreme_ zu dirimiren, und
auf diese Weise vollends _zum Schlusse_ zu entwickeln hat.
Die nächste Diremtion dieser Einheit ist das Urtheil, in welchem sie
das eine Mal als Subjekt, als ein _unmittelbar Einzelnes_, und dann
als Prädikat, als bestimmte Beziehung ihrer Momente gesetzt ist.
a. Das assertorische Urtheil.
Das Urtheil des Begriffs ist zuerst _unmittelbar_; so ist es das
_assertorische_ Urtheil. Das Subjekt ist ein konkretes Einzelnes
überhaupt, das Prädikat drückt dasselbe als die _Beziehung_ seiner
_Wirklichkeit_, Bestimmtheit oder _Beschaffenheit_, auf seinen
_Begriff_ aus. (Dieß Haus ist _schlecht_, diese Handlung ist _gut_.)
Näher enthält es also, a) daß das Subjekt etwas seyn _soll_; seine
_allgemeine Natur_ hat sich als der selbstständige Begriff gesetzt;
b) die _Besonderheit_, welche nicht nur um ihrer Unmittelbarkeit,
sondern um ihrer ausdrücklichen Unterscheidung willen von ihrer
selbstständigen allgemeinen Natur, als _Beschaffenheit_ und
_äußerliche Existenz_ ist; diese ist um der Selbstständigkeit des
Begriffs willen ihrer Seits auch gleichgültig gegen das Allgemeine,
und kann ihm angemessen oder auch nicht seyn.--Diese Beschaffenheit
ist die _Einzelnheit_, welche über die notwendige _Bestimmung_ des
Allgemeinen im disjunktiven Urtheil hinausliegt, eine Bestimmung,
welche nur als die Besonderung der _Art_ und als negatives _Princip_
der Gattung ist. Insofern ist die konkrete Allgemeinheit, die aus
dem disjunktiven Urtheil hervorgegangen ist, in dem assertorischen
Urtheil in die Form von _Extremen_ entzweit, denen der Begriff selbst
als _gesetzte_, sie beziehende Einheit noch fehlt.
Das Urtheil ist darum nur erst _assertorisch_; seine _Bewährung_ ist
eine subjektive _Versicherung_. Daß Etwas gut oder schlecht, richtig,
passend oder nicht u. s. f. ist, hat seinen Zusammenhang in einem
äußern Dritten. Daß er aber _äußerlich gesetzt_ ist, ist dasselbe,
daß er nur erst _an sich_ oder _innerlich_ ist.--Wenn Etwas gut oder
schlecht u. s. f. ist, wird daher wohl Niemand meinen, daß es nur im
_subjektiven Bewußtseyn_ etwa gut, aber an sich vielleicht schlecht,
oder daß gut und schlecht, richtig, passend u. s. f. nicht Prädikate
der Gegenstände selbst seyen. Das bloß Subjektive der Assertion
dieses Urtheils besteht also darin, daß der _an sich_ seyende
Zusammenhang des Subjekts und Prädikats noch nicht _gesetzt_, oder
was dasselbe ist, daß er nur _äußerlich_ ist; die Kopula ist noch ein
unmittelbares, _abstraktes Seyn_.
Der Versicherung des assertorischen Urtheils steht daher mit eben dem
Rechte die entgegengesetzte gegenüber. Wenn versichert wird: Diese
Handlung ist gut; so hat die entgegengesetzte: Diese Handlung ist
schlecht, noch gleiche Berechtigung.--Oder _an sich_ betrachtet, weil
das Subjekt des Urtheils _unmittelbares Einzelnes_ ist, hat es in
dieser Abstraktion noch die _Bestimmtheit_ nicht _an ihm_ gesetzt,
welche seine Beziehung auf den allgemeinen Begriff enthielte; es ist
so noch ein Zufälliges, ebenso wohl dem Begriffe zu entsprechen, oder
auch nicht. Das Urtheil ist daher wesentlich _problematisch_.
b. Das problematische Urtheil.
Das _problematische_ Urtheil ist das assertorische, insofern dieses
ebenso wohl positiv als negativ genommen werden muß.--Nach dieser
qualitativen Seite ist das _partikulare_ Urtheil gleichfalls ein
problematisches; denn es gilt ebenso sehr positiv als negativ;
--ingleichen ist am _hypothetischen_ Urtheil das Seyn des Subjekts
und Prädikats problematisch;--auch durch sie ist es gesetzt, daß das
singulare und das kategorische Urtheil noch etwas bloß Subjektives
ist. Im problematischen Urtheile als solchem ist aber dieß Setzen
immanenter als in den erwähnten Urtheilen, weil in jenem der _Inhalt
des Prädikats die Beziehung des Subjekts auf den Begriff ist_, hier
hiermit _die Bestimmung des Unmittelbaren als eines Zufälligen_
selbst _vorhanden_ ist.
Zunächst erscheint es nur als problematisch, ob das Prädikat mit
einem gewissen Subjekte verbunden werden soll oder nicht, und die
Unbestimmtheit fällt insofern in die Kopula. Für das _Prädikat_ kann
daraus keine Bestimmung hervorgehen, denn es ist schon die objektive,
konkrete Allgemeinheit. Das Problematische geht also die
Unmittelbarkeit des Subjekts an, welche hierdurch als _Zufälligkeit_
bestimmt wird.--Ferner aber ist darum nicht von der Einzelnheit des
Subjekts zu abstrahiren; von dieser überhaupt gereinigt, wäre es nur
ein Allgemeines; Das Prädikat enthält eben dieß, daß der Begriff des
Subjekts in Beziehung auf seine Einzelnheit gesetzt seyn soll.--Es
kann nicht gesagt werden: _Das Haus oder ein Haus_ ist gut, sondern:
_je nachdem es beschaffen ist_.--Das Problematische des Subjekts an
ihm selbst macht seine _Zufälligkeit_ als _Moment_ aus; die
_Subjektivität_ der _Sache_, ihrer objektiven Natur oder ihrem
Begriffe gegenüber gestellt, die bloße _Art und Weise_, oder die
_Beschaffenheit_. Somit ist das _Subjekt_ selbst in seine
Allgemeinheit oder objektive Natur, sein _Sollen_, und in die
besondere Beschaffenheit des Daseyns unterschieden. Hiermit enthält
es den _Grund_, ob es so ist, wie es _seyn soll_. Auf diese Weise
ist es mit dem Prädikate ausgeglichen.--Die _Negativität_ des
Problematischen, insofern sie gegen die Unmittelbarkeit des
_Subjekts_ gerichtet ist, heißt hiernach nur diese ursprüngliche
Theilung desselben, welches _an sich_ schon als Einheit des
Allgemeinen und Besondern ist, _in diese seine Momente_;--eine
Theilung, welche das Urtheil selbst ist.
Es kann noch die Bemerkung gemacht werden, daß jede der _beiden_
Seiten des Subjekts, sein Begriff und seine Beschaffenheit, dessen
_Subjektivität_ genannt werden könne. Der _Begriff_ ist das in sich
gegangene allgemeine Wesen einer Sache, ihre negative Einheit mit
sich selbst; diese macht ihre Subjektivität aus. Aber eine Sache ist
auch wesentlich _zufällig_, und hat eine _äußerliche Beschaffenheit_;
diese heißt ebenso sehr deren bloße Subjektivität, jener Objektivität
gegenüber. Die Sache selbst ist eben dieß, daß ihr Begriff als die
negative Einheit seiner selbst seine Allgemeinheit negirt, und in die
Äußerlichkeit der Einzelnheit sich heraussetzt.--Als dieses
Gedoppelte ist das Subjekt des Urtheils hier gesetzt; jene
entgegenstehenden Bedeutungen der Subjektivität sind ihrer Wahrheit
nach in einem.--Die Bedeutung des Subjektiven ist dadurch selbst
problematisch geworden, daß es die unmittelbare _Bestimmtheit_,
welche es im unmittelbaren Urtheile hatte, und seinen bestimmten
_Gegensatz_ gegen das _Prädikat verloren hat_.--Jene auch in dem
Raisonnement der gewöhnlichen Reflexion vorkommende entgegengesetzte
Bedeutung des Subjektiven könnte für sich wenigstens darauf
aufmerksam machen, daß es in _einer_ derselben keine Wahrheit hat.
Die gedoppelte Bedeutung ist die Erscheinung hiervon, daß jede
einzeln für sich einseitig ist.
Das Problematische, so als Problematisches der _Sache_, die Sache mit
ihrer _Beschaffenheit_, gesetzt, so ist das Urtheil selbst nicht mehr
problematisch, sondern _apodiktisch_.
c. Das apodiktische Urtheil.
Das Subjekt des apodiktischen Urtheils (das Haus so und so beschaffen
ist _gut_, die die Handlung so und so _beschaffen_ ist recht) hat an
ihm _erstens_ das Allgemeine, was es _seyn soll, zweitens_ seine
_Beschaffenheit_; diese enthält den _Grund_, warum dem _ganzen
Subjekt_ ein Prädikat des Begriffurtheils zukommt oder nicht, d. i.
ob das Subjekt seinem Begriffe entspricht oder nicht.--Dieses Urtheil
ist nun _wahrhaft_ objektiv; oder es ist die _Wahrheit_ des
_Urtheils_ überhaupt. Subjekt und Prädikat entsprechen sich, und
haben denselben Inhalt, und dieser _Inhalt_ ist selbst die gesetzte
_konkrete Allgemeinheit_; er enthält nämlich die zwei Momente, das
objektive Allgemeine oder die _Gattung_, und das _Vereinzelnte_. Es
ist hier also das Allgemeine, welches _es selbst_ ist, und durch
_sein Gegentheil_ sich kontinuirt, und als _Einheit_ mit diesem erst
Allgemeines ist.--Ein solches Allgemeines, wie das Prädikat: gut,
passend, richtig u. s. w., hat ein _Sollen_ zu Grunde liegen, und
enthält das _Entsprechen_ des _Daseyns_ zugleich; nicht jenes Sollen
oder die Gattung für sich, sondern dieß _Entsprechen_ ist die
_Allgemeinheit_, welche das Prädikat des apodiktischen Urtheils
ausmacht.
Das _Subjekt_ enthält gleichfalls diese beiden Momente in
_unmittelbarer_ Einheit als die _Sache_. Es ist aber die Wahrheit
derselben, daß sie in sich _gebrochen_ ist in ihr _Sollen_ und ihr
_Seyn_; dieß ist das _absolute Urtheil über alle Wirklichkeit_.--Daß
diese ursprüngliche Theilung, welche die Allmacht des Begriffes ist,
ebenso sehr Rückkehr in seine Einheit und absolute Beziehung des
Sollens und Seyns aufeinander ist, macht das Wirkliche zu _einer
Sache_; ihre innere Beziehung, diese konkrete Identität, macht die
_Seele_ der Sache aus.
Der Übergang von der unmittelbaren Einfachheit der Sache zu dem
_Entsprechen_, welches die _bestimmte_ Beziehung ihres Sollens und
ihres Seyns ist,--oder die _Kopula_, zeigt sich nun näher in der
besondern _Bestimmtheit_ der Sache zu liegen. Die Gattung ist das
_an und für sich seyende_ Allgemeine; Das insofern als das unbezogene
erscheint; die Bestimmtheit aber dasjenige, was sich in jener
Allgemeinheit _in sich_, aber sich zugleich _in ein Anderes_
reflektirt. Das Urtheil hat daher an der Beschaffenheit des Subjekts
seinen _Grund_, und ist dadurch _apodiktisch_. Es ist damit nunmehr
die _bestimmte_ und _erfüllte Kopula_ vorhanden, die vorher in dem
abstrakten _Ist_ bestand, jetzt aber zum _Grunde_ überhaupt sich
weiter gebildet hat. Sie ist zunächst als _unmittelbare_
Bestimmtheit an dem Subjekte, aber ist ebenso sehr die _Beziehung_
auf das Prädikat, welches keinen andern _Inhalt_ hat, als dieß
_Entsprechen_ selbst, oder die Beziehung des Subjekts auf die
Allgemeinheit.
So ist die Form des Urtheils untergegangen, erstens, weil Subjekt und
Prädikat _an sich_ derselbe Inhalt sind; aber zweitens, weil das
Subjekt durch seine Bestimmtheit über sich hinausweist, und sich auf
das Prädikat bezieht, aber ebenso drittens ist _dieß Beziehen_ in das
Prädikat übergegangen, macht nur dessen Inhalt aus, und ist so die
_gesetzte_ Beziehung oder das Urtheil selbst.--So ist die konkrete
Identität des Begriffs, welche das _Resultat_ des disjunktiven
Urtheils war, und welche die _innere_ Grundlage des Begriffsurtheils
ausmacht, _im Ganzen_ hergestellt, die zunächst nur im Prädikate
gesetzt war.
Das Positive dieses Resultats, das den Übergang des Urtheils in eine
andere Form macht, näher betrachtet, so zeigen sich, wie wir gesehen,
Subjekt und Prädikat im apodiktischen Urtheile, jedes als der ganze
Begriff.--Die Begriffs_einheit_ ist als die _Bestimmtheit_, welche
die sie beziehende Kopula ausmacht, zugleich von ihnen
_unterschieden_. Zunächst steht sie nur auf der andern Seite des
Subjekts als dessen _unmittelbare Beschaffenheit_. Aber indem sie
wesentlich das _Beziehende_ ist, ist sie nicht nur solche
unmittelbare Beschaffenheit, sondern das durch Subjekt und Prädikat
_Hindurchgehende_ und _Allgemeine_.--Indem Subjekt und Prädikat
denselben _Inhalt_ haben, so ist dagegen durch jene Bestimmtheit die
_Formbeziehung_ gesetzt; _die Bestimmtheit als ein Allgemeines_ oder
die _Besonderheit_.--So enthält sie die beiden Formbestimmungen der
Extreme in sich; und ist die _bestimmte_ Beziehung des Subjekts und
Prädikats; sie ist die _erfüllte oder inhaltsvolle Kopula_ des
Urtheils, die aus dem _Urtheil_, worin sie in die Extreme verloren
war, wieder hervorgetretene Einheit des Begriffs.--_Durch diese
Erfüllung der Kopula_ ist das Urtheil zum _Schlusse_ geworden.
Drittes Kapitel. Der Schluß.
Der _Schluß_ hat sich als die Wiederherstellung des _Begriffes_ im
_Urtheile_, und somit als die Einheit und Wahrheit beider ergeben.
Der Begriff als solcher hält seine Momente in der _Einheit_
aufgehoben; im Urtheil ist diese Einheit ein Innerliches, oder was
dasselbe ist, ein Äußerliches, und die Momente sind zwar bezogen,
aber sie sind als _selbstständige Extreme_ gesetzt. Im _Schlusse_
sind die Begriffsbestimmungen wie die Extreme des Urtheils, zugleich
ist die bestimmte _Einheit_ derselben gesetzt.
Der Schluß ist somit der vollständig gesetzte Begriff; er ist daher
das _Vernünftige_.--Der Verstand wird als das Vermögen des
_bestimmten_ Begriffes genommen, welcher durch die Abstraktion und
Form der Allgemeinheit _für sich_ festgehalten wird. In der Vernunft
aber sind die _bestimmten_ Begriffe in ihrer _Totalität_ und
_Einheit_ gesetzt. Der Schluß ist daher nicht nur vernünftig,
sondern _alles Vernünftige ist ein Schluß_. Das Schließen ist von
langer Zeit her der Vernunft zugeschrieben worden; auf der andern
Seite aber wird von der Vernunft an und für sich, vernünftigen
Grundsätzen und Gesetzen so gesprochen, daß nicht erhellt, wie jene
Vernunft, welche schließt, und diese Vernunft, welche die Quelle von
Gesetzen und sonstigen ewigen Wahrheiten und absoluten Gedanken ist,
mit einander zusammenhängen. Wenn jene nur die formale Vernunft seyn,
diese aber Inhalt erzeugen soll, so müßte nach diesem Unterschiede
an der letztern gerade die _Form_ der Vernunft, der Schluß, nicht
fehlen können. Dessen ungeachtet pflegen beide so auseinander
gehalten und bei keiner der andern erwähnt zu werden, daß die
Vernunft absoluter Gedanken gleichsam sich der Vernunft des Schlusses
zu schämen, und der Schluß fast nur hergebrachtermaßen auch als ein
Thun der Vernunft aufgeführt zu werden scheint. Es muß aber, wie so
eben bemerkt worden, offenbar die logische Vernunft, wenn sie als die
_formelle_ betrachtet wird, wesentlich auch in der Vernunft, die es
mit einem Inhalte zu thun hat, zu erkennen seyn; ja vielmehr kann
aller Inhalt, nur durch die vernünftige Form, vernünftig seyn. An
ein sehr gewöhnliches Gerede von Vernunft kann man sich hierüber
nicht wenden, denn dasselbe enthält sich, anzugeben, was denn unter
der Vernunft zu verstehen sey; diese vernünftig seyn sollende
Erkenntniß ist meist mit ihren Gegenständen so beschäftigt, daß sie
vergißt, die Vernunft selbst zu erkennen, und sie nur durch die
Gegenstände, die sie habe, unterscheidet und bezeichnet. Wenn die
Vernunft das Erkennen seyn soll, welches von Gott, der Freiheit, dem
Recht und der Pflicht, dem Unendlichen, Unbedingten, Übersinnlichen
wisse, oder auch nur Vorstellungen und Gefühle davon gebe, so sind
Theils diese letzteren nur negative Gegenstände, Theils bleibt
überhaupt die erste Frage übrig, was es in allen jenen Gegenständen
ist, um dessen willen sie vernünftig sind?--Es ist dieß, daß das
Unendliche derselben nicht die leere Abstraktion vom Endlichen und
die inhalts- und bestimmungslose Allgemeinheit ist, sondern die
erfüllte Allgemeinheit, der Begriff, der _bestimmt_ ist, und seine
Bestimmtheit auf diese wahrhafte Weise an ihm hat, daß er sich in
sich unterscheidet, und als die Einheit von diesen seinen
verständigen und bestimmten Unterschieden ist. Nur so _erhebt_ sich
die Vernunft über das Endliche, Bedingte, Sinnliche, oder wie es
sonst bestimmt werden mag, und ist in dieser Negativität wesentlich
_Inhaltsvoll_, denn sie ist die Einheit als von bestimmten Extremen;
so aber ist _das Vernünftige_ nur _der Schluß_.
Zunächst ist nun der Schluß wie das Urtheil _unmittelbar_; so sind
die Bestimmungen (termini) desselben _einfache, abstrakte_
Bestimmtheiten; es ist so _Verstandesschluß_. Wenn bei dieser
Gestalt desselben festgeblieben wird, so ist freilich die
Vernünftigkeit in ihm, ob zwar vorhanden und gesetzt, unscheinbar.
Das Wesentliche desselben ist die _Einheit_ der Extreme, die sie
vereinigende _Mitte_ und haltende _Grund_. Die Abstraktion, indem
sie die _Selbstständigkeit_ der Extreme festhält, setzt ihnen diese
_Einheit_ als eine ebenso feste _für sich seyende_ Bestimmtheit
entgegen, und faßt dieselbe auf diese Art vielmehr als _Nichteinheit_,
denn als Einheit. Der Ausdruck: _Mitte_ ( medius terminus) ist von
räumlicher Vorstellung hergenommen, und trägt das seinige dazu bei,
daß beim _Außereineinander_ der Bestimmungen stehen geblieben wird.
Wenn nun der Schluß darin besteht, daß die _Einheit der Extreme_ in
ihm _gesetzt_ ist, wenn diese Einheit aber schlechthin einer Seits
als ein Besonderes für sich, anderer Seits als nur äußerliche
Beziehung genommen, und zum wesentlichen Verhältnisse des Schlusses
die _Nichteinheit_ gemacht wird, so hilft die Vernunft, die er ist,
nicht zur Vernünftigkeit.
Der _Schluß des Daseyns erstens_, in welchem die Bestimmungen so
unmittelbar und abstrakt bestimmt sind, zeigt an ihm selbst, weil er,
wie das Urtheil, die _Beziehung_ derselben ist, dieß auf, daß sie
nicht solche abstrakte Bestimmungen, sondern jede die _Beziehung auf
die andere_, und die Mitte nicht nur die Besonderheit gegen die
Bestimmungen der Extreme, sondern diese an ihr _gesetzt_ enthält.
Durch diese seine Dialektik macht er sich zum _Schlusse der
Reflexion_, dem _zweiten_ Schlusse,--mit Bestimmung, als solchen, in
welchen wesentlich _die andere scheint_, oder die als _vermittelte_
gesetzt sind, was sie nach dem Schlusse überhaupt seyn sollen.
_Drittens_ indem dieß _Scheinen_ oder Vermitteltseyn sich in sich
selbst reflektirt, so ist der Schluß als _Schluß der Nothwendigkeit_
bestimmt, worin das Vermittlende die objektive Natur der Sache ist.
Indem dieser Schluß die Extreme des Begriffs ebenso sehr als
Totalitäten bestimmt, so ist der _Schluß_ zum Entsprechen seines
Begriffs oder der Mitte, und seines Daseyns oder der extremen
Unterschiede, zu seiner Wahrheit gelangt, und ist damit aus der
Subjektivität in die _Objektivität_ übergetreten.
A. Der Schluß des Daseyns.
1. Der Schluß, wie er _unmittelbar_ ist, hat zu seinen Momenten die
Begriffsbestimmungen als _unmittelbare_. Sie sind somit die
abstrakten Bestimmtheiten der Form, welche noch nicht durch
Vermittelung zur _Konkretion_ gebildet, sondern nur die _einzelnen_
Bestimmtheiten sind. Der _erste_ Schluß ist daher der eigentlich
_formelle_. Der _Formalismus_ des Schließens besteht darin, bei der
Bestimmung dieses ersten Schlusses stehen zu bleiben. Der Begriff,
in seine _abstrakten_ Momente dirimirt, hat die _Einzelnheit_ und
_Allgemeinheit_ zu seinen Extremen, und er selbst erscheint als die
zwischen ihnen stehende _Besonderheit_. Sie sind um ihrer
Unmittelbarkeit willen als sich nur auf sich beziehende
Bestimmtheiten, insgesammt ein _einzelner Inhalt_. Die Besonderheit
macht zunächst insofern die Mitte aus, als sie die beiden Momente der
Einzelnheit und Allgemeinheit _unmittelbar_ in sich vereinigt. Um
ihrer Bestimmtheit willen ist sie einer Seits unter das Allgemeine
subsumirt, anderer Seits ist das Einzelne, gegen welches sie
Allgemeinheit hat, unter sie subsumirt. Diese _Konkretion_ ist aber
zunächst nur _eine Zweiseitigkeit_; um der Unmittelbarkeit willen, in
der der Medius Terminus in dem unmittelbaren Schlusse ist, ist er als
_einfache_ Bestimmtheit, und die _Vermittelung_, die er ausmacht,
_noch nicht gesetzt_. Die dialektische Bewegung des Schlusses des
Daseyns besteht nun darin, daß die Vermittelung, die den Schluß
allein ausmacht, an seinen Momenten gesetzt werde.
a. Erste Figur des Schlusses.
E-B-A ist das allgemeine Schema des bestimmten Schlusses. Die
Einzelnheit schließt sich durch die Besonderheit mit der
Allgemeinheit zusammen; das Einzelne ist nicht unmittelbar allgemein,
sondern durch die Besonderheit; und umgekehrt ist ebenso das
Allgemeine nicht unmittelbar einzeln, sondern es läßt sich durch die
Besonderheit dazu herab.--Diese Bestimmungen stehen als _Extreme_
einander gegenüber, und sind in einem _verschiedenen_ Dritten eins.
Sie sind beide Bestimmtheit; darin sind sie _identisch_; diese ihre
allgemeine Bestimmtheit ist die _Besonderheit_. Sie sind aber ebenso
_Extreme_ gegen diese, als gegen einander, weil jedes in seiner
_unmittelbaren_ Bestimmtheit ist.
Die allgemeine Bedeutung dieses Schlusses ist, daß das Einzelne, das
als solches unendliche Beziehung auf sich ist, und somit nur ein
_inneres_ wäre, durch die Besonderheit in das _Daseyn_, als in die
Allgemeinheit, heraustritt, worin es nicht mehr nur sich selbst
angehört, sondern _in äußerem Zusammenhange_ steht; umgekehrt indem
das Einzelne sich in seine Bestimmtheit als Besonderheit abscheidet,
so ist es in dieser Trennung ein konkretes, und als Beziehung der
Bestimmtheit auf sich selbst ein _allgemeines_, sich auf sich
beziehendes, und somit auch ein wahrhaft einzelnes; es ist in dem
Extreme der Allgemeinheit aus der Äußerlichkeit _in sich_ gegangen.
--Die objektive Bedeutung des Schlusses ist in dem ersten Schlusse
nur erst _oberflächlich_ vorhanden, indem darin die Bestimmungen noch
nicht als die Einheit, welche das Wesen des Schlusses ausmacht,
gesetzt sind. Insofern ist er noch ein Subjektives, als die
abstrakte Bedeutung, welche seine Termini haben, nicht an und für
sich, sondern nur im subjektiven Bewußtseyn, so isolirt ist.
--Übrigens ist das Verhältniß von Einzelnheit, Besonderheit und
Allgemeinheit, wie sich ergeben, das _nothwendige und wesentliche
Formverhältniß_ der Bestimmungen des Schlusses; der Mangel besteht
nicht in dieser Bestimmtheit der Form, sondern daß nicht _unter
dieser Form_ jede einzelne Bestimmung zugleich _reicher_ ist.
--_Aristoteles_ hat sich mehr an das bloße Verhältniß der _Inhärenz_
gehalten, indem er die Natur des Schlusses so angiebt: _Wenn drei
Bestimmungen sich so zu einander verhalten, daß das eine Extrem in
der ganzen mittleren Bestimmung ist, und diese mittlere Bestimmung in
dem ganzen andern Extreme, so sind diese beiden Extreme nothwendig
zusammengeschlossen_. Es ist hier mehr nur die Wiederholung des
_gleichen Verhältnisses_ der Inhärenz des einen Extrems zur Mitte,
und dieser wieder zum andern Extrem ausgedrückt, als die Bestimmtheit
der drei Terminorum zu einander.--Indem nun auf der angegebenen
Bestimmtheit derselben gegen einander der Schluß beruht, so zeigt
sich sogleich, daß andere Verhältnisse der Terminorum, welche die
anderen Figuren geben, nur insofern eine Gültigkeit als
Verstandesschlüsse haben können, als sie sich auf jenes ursprüngliche
Verhältniß _zurückführen_ lassen; es sind nicht _verschiedene Arten_
von Figuren, die _neben der ersten_ stehen, sondern einer Seits,
insofern sie richtige Schlüsse seyn sollen, beruhen sie nur auf der
wesentlichen Form des Schlusses überhaupt, welches die erste Figur
ist; anderer Seits aber, insofern sie davon abweichen, sind sie
Umformungen, in welche jene erste abstrakte Form nothwendig übergeht,
und sich dadurch weiter und zur Totalität bestimmt. Es wird sich
sogleich näher ergeben, welche Bewandtniß es damit hat.
E-B-A ist also das allgemeine Schema des Schlusses in seiner
Bestimmtheit. Das Einzelne ist unter das Besondere subsumirt, dieses
aber unter das Allgemeine; daher ist auch das Einzelne unter das
Allgemeine subsumirt. Oder dem Einzelnen inhärirt das Besondere, dem
Besondern aber das Allgemeine; _daher_ inhärirt dieses auch dem
Einzelnen. Das Besondere ist nach der einen Seite, nämlich gegen das
Allgemeine, Subjekt; gegen das Einzelne ist es Prädikat; oder gegen
jenes ist es Einzelnes, gegen dieses ist es Allgemeines. Weil in ihm
die beiden Bestimmtheiten vereinigt sind, sind die Extreme durch
diese ihre Einheit zusammengeschlossen. Das: _Daher_, erscheint als
die im Subjekte vorgegangene Folgerung, welche aus der _subjektiven_
Einsicht in das Verhältniß der beiden _unmittelbaren_ Prämissen
abgeleitet werde. Indem die subjektive Reflexion die beiden
Beziehungen der Mitte auf die Extreme, als besondere und zwar
unmittelbare _Urtheile_ oder _Sätze_ ausspricht, so ist der
Schlußsatz, als die _vermittelte_ Beziehung, allerdings auch ein
besonderer Satz, und das: _Daher_ oder _Also_ ist der Ausdruck, daß
er der vermittelte ist. Dieß _Daher_ ist aber nicht als eine an
diesem Satze äußerliche Bestimmung, welche nur ihren Grund und Sitz
in der subjektiven Reflexion hätte, zu betrachten, sondern vielmehr
als in der Natur der Extreme selbst gegründet, deren _Beziehung_ nur
zum Behuf und durch die abstrahirende Reflexion wieder als _bloßes
Urtheil_ oder _Satz_ ausgesprochen wird, deren _wahrhafte Beziehung_
aber als der Terminus Medius gesetzt ist.--_Also E ist A_, daß dieß
ein _Urtheil_ ist, ist ein bloß subjektiver Umstand; der Schluß ist
eben dieses, daß dieß nicht bloß ein _Urtheil_ sey, d. h. nicht eine
durch die _bloße Kopula_ oder das leere: _ist_, gemachte Beziehung,
sondern durch die bestimmte, inhaltsvolle Mitte. Wenn deswegen der
Schluß bloß angesehen wird, als _aus drei Urtheilen_ bestehend, so
ist dieß eine formelle Ansicht, welche das Verhältniß der
Bestimmungen, worauf es im Schluß einzig ankommt, nicht erwähnt. Es
ist überhaupt eine bloß subjektive Reflexion, welche die Beziehung
der Terminorum in abgesonderte Prämissen und einen davon
verschiedenen Schlußsatz trennt:
Alle Menschen sind sterblich,
Cajus ist ein Mensch,
Also ist er sterblich.
Man wird sogleich von Langeweile befallen, wenn man einen solchen
Schluß heranziehen hört;--dieß rührt von jener unnützen Form her, die
einen Schein von Verschiedenheit durch die abgesonderten Sätze giebt,
der sich in der Sache selbst sogleich auflöst. Das Schließen
erscheint vornehmlich durch diese subjektive Gestaltung als ein
subjektiver _Nothbehelf_, zu dem die Vernunft oder der Verstand da
ihre Zuflucht nehme, wo sie nicht _unmittelbar_ erkennen könne.--Die
Natur der Dinge, das Vernünftige, geht allerdings nicht so zu Werke,
daß sich zuerst ein Obersatz aufstellte, die Beziehung einer
Besonderheit auf ein bestehendes Allgemeines, und dann sich zweitens
eine abgesonderte Beziehung einer Einzelnheit auf die Besonderheit
vorfände, woraus endlich drittens ein neuer Satz zu Tage käme.--Dieß
durch abgesonderte Sätze fortschreitende Schließen ist nichts als
eine subjektive Form; die Natur der Sache ist, daß die
unterschiedenen Begriffsbestimmungen der Sache in der wesentlichen
Einheit vereinigt sind. Diese Vernünftigkeit ist nicht ein
Nothbehelf, vielmehr ist sie gegen die _Unmittelbarkeit_ der
Beziehung, die im _Urtheil_ noch Statt findet, das _Objektive_, und
jene Unmittelbarkeit des Erkennens ist vielmehr das bloß Subjektive,
der Schluß dagegen ist die Wahrheit des Urtheils.--Alle Dinge sind
der _Schluß_, ein Allgemeines, das durch die Besonderheit mit der
Einzelnheit zusammengeschlossen ist; aber freilich sind sie nicht aus
_drei Sätzen_ bestehende Ganzes.
2. In dem _unmittelbaren_ Verstandesschluß haben die Termini die Form
von _unmittelbaren Bestimmung_; von dieser Seite, nach der sie
_Inhalt_ sind, ist er nun zu betrachten. Er kann insofern als der
_qualitative_ Schluß angesehen, wie das Urtheil des Daseyns dieselbe
Seite von qualitativer Bestimmung hat. Die Termini dieses Schlusses
sind, wie die Termini jenes Urtheils, hierdurch _einzelne_
Bestimmtheiten; indem die Bestimmtheit durch ihre Beziehung auf sich,
als gleichgültig gegen die _Form_, somit als Inhalt gesetzt ist. Das
_Einzelne_ ist irgend ein unmittelbarer konkreter Gegenstand, die
_Besonderheit_ eine einzelne von dessen Bestimmtheiten, Eigenschaften,
oder Verhältnissen, die _Allgemeinheit_ wieder eine noch abstrakter,
einzelnere Bestimmtheit an dem Besondern.--Da das Subjekt als ein
_unmittelbar_ bestimmtes noch nicht in seinem Begriffe gesetzt ist,
so ist seine Konkretion nicht auf die wesentlichen
Begriffsbestimmungen zurückgeführt; seine sich auf sich beziehende
Bestimmtheit ist daher unbestimmte, unendliche _Mannigfaltigkeit_.
Das Einzelne hat in dieser Unmittelbarkeit eine unendliche Menge von
Bestimmtheiten, welche zu seiner Besonderheit gehören, deren jede
daher einen Medius Terminus für dasselbe in einem Schlusse ausmachen
kann. Durch _jeden andern_ Medius Terminus aber schließt es sich
_mit einem andern Allgemeinen_ zusammen; durch jede seiner
Eigenschaften ist es in einer andern Berührung und Zusammenhange des
Daseyns.--Ferner ist auch der Medius Terminus ein Konkretes in
Vergleichung gegen das Allgemeine; er enthält selbst mehrere
Prädikate, und das Einzelne kann durch denselben Medius Terminus
wieder mit mehreren Allgemeinen zusammengeschlossen werden. Es ist
daher überhaupt _völlig zufällig_ und _willkürlich_, welche der
vielen Eigenschaften eines Dinges aufgefaßt, und von der aus es mit
einem Prädikate verbunden werde; andere Medii Termini sind die
Übergänge zu anderen Prädikaten, und selbst derselbe Medius Terminus
mag für sich ein Übergang zu verschiedenen Prädikaten seyn, da er
als Besonderes gegen das Allgemeine mehrere Bestimmungen enthält.
Nicht nur aber ist für ein Subjekt eine unbestimmte Menge von
Schlüssen gleich möglich, und ein einzelner Schluß seinem Inhalte
nach _zufällig_, sondern diese Schlüsse, die dasselbe Subjekt
betreffen, müssen auch in den _Widerspruch_ übergehen. Denn der
Unterschied überhaupt, der zunächst gleichgültige _Verschiedenheit_
ist, ist ebenso wesentlich _Entgegensetzung_. Das Konkrete ist nicht
mehr ein bloß Erscheinendes, sondern es ist konkret durch die Einheit
der Entgegengesetzten, welche sich zu Begriffs-Momenten bestimmt
haben, im Begriffe. Indem nun nach der qualitativen Natur der
Terminorum, im formellen Schlusse, das Konkrete nach einer einzelnen
der Bestimmungen aufgefaßt wird, die ihm zukommt, so theilt ihm der
Schluß das diesem Medius Terminus korrespondirende Prädikat zu; aber
indem von einer andern Seite auf die entgegengesetzte Bestimmtheit
geschossen wird, so zeigt sich jener Schlußsatz dadurch als falsch,
obgleich für sich dessen Prämissen und ebenso dessen Konsequenz ganz
richtig sind.--Wenn aus dem Medius Terminus, daß eine Wand blau
angestrichen worden, geschlossen wird, daß sie hiermit blau ist, so
ist dieß richtig geschlossen; aber die Wand kann dieses Schlusses
unerachtet grün seyn, wenn sie auch mit gelber Farbe überzogen worden,
aus welchem letztern Umstande für sich folgen würde, daß sie gelb
sey.--Wenn aus dem Medius Terminus der Sinnlichkeit geschlossen wird,
daß der Mensch weder gut noch böse sey, weil vom Sinnlichen weder das
eine noch das andere prädicirt werden kann, so ist der Schluß richtig,
der Schlußsatz aber falsch; weil vom Menschen, als dem Konkreten,
ebenso sehr auch der Medius Terminus der Geistigkeit gilt.--aus dem
Medius Terminus der Schwere der Planeten, Trabanten und Kometen gegen
die Sonne folgt richtig, daß diese Körper in die Sonne fallen; aber
sie fallen nicht in sie, da sie ebenso sehr für sich ein eigenes
Centrum der Schwere sind, oder, wie man es nennt, von der
Centrifugalkraft getrieben werden. So wie aus dem Medius Terminus
der Socialität die Gütergemeinschaft der Bürger gefolgert werden kann;
aus dem Medius Terminus der Individualität aber, wenn er ebenso
abstrakt verfolgt wird, die Auflösung des Staates folgt, wie sie z.
B. im deutschen Reich erfolgt ist, indem sich an letztern Medius
Terminus gehalten worden.--Es wird billig nichts für so unzureichend
gehalten, als ein solcher formeller Schluß, weil er auf dem Zufall
oder der Willkür beruht, welcher Medius Terminus gebraucht wird.
Wenn eine solche Deduktion noch so schöne durch Schlüsse sich
verlaufen hat, und ihre Richtigkeit völlig zugegeben ist, so führt
dieß noch im geringsten zu nichts, indem es immer übrig bleibt, daß
noch andere Medii Termini sich finden, aus denen das gerade
Gegentheil ebenso richtig abgeleitet werden kann.--Die kantischen
Antinomien der Vernunft sind nichts Anderes, als daß aus einem
Begriffe einmal die eine Bestimmung desselben zu Grunde gelegt wird,
das andere Mal aber ebenso nothwendig die andere.
--Diese Unzureichenheit und Zufälligkeit eines Schlusses muß dabei
nicht insofern bloß auf den Inhalt geschoben werden, als ob sie von
der Form unabhängig sey, und diese allein die Logik angehe. Es liegt
vielmehr in der Form des formalen Schlusses, daß der Inhalt eine so
einseitige Qualität ist; er ist zu dieser Einseitigkeit durch jene
_abstrakte_ Form bestimmt. Er ist nämlich eine einzelne Qualität von
den vielen Qualitäten oder Bestimmungen eines konkreten Gegenstandes,
oder Begriffs, weil er _nach der Form_ nichts weiter als eine so
unmittelbare, einzelne Bestimmtheit seyn soll. Das Extrem der
Einzelnheit ist als die _abstrakte Einzelnheit_ das _unmittelbare_
Konkrete, daher das unendlich oder unbestimmbar Mannigfaltige; die
Mitte ist die ebenso _abstrakte Besonderheit_, daher eine _einzelne_
dieser mannigfaltigen Qualitäten, und ebenso das andere Extrem ist
das _abstrakte Allgemeine_. Der formale Schluß ist daher wesentlich
um seiner Form willen ein seinem Inhalte nach ganz Zufälliges und
zwar nicht insofern, daß es für den Schluß zufällig sey, ob ihm
_dieser_ oder ein _anderer_ Gegenstand unterworfen werde; von diesem
Inhalte abstrahirt die Logik; sondern insofern ein Subjekt zu Grunde
liegt, ist es zufällig, was der Schluß von ihm für
Inhaltsbestimmungen folgere.
3. Die Bestimmungen des Schlusses sind nach der Seite
Inhaltsbestimmungen, insofern die unmittelbare, abstrakte in sich
reflektirte Bestimmungen sind. Das Wesentliche derselben aber ist
vielmehr, daß sie nicht solche in sich reflektirte, gegen einander
gleichgültige, sondern daß sie _Formbestimmungen_ sind; insofern sind
sie _Beziehungen_. Diese Beziehungen sind _erstens_ die der Extreme
auf die Mitte,--Beziehungen, welche _unmittelbar_ sind; die
propositiones praemissae, und zwar Theils die des Besondern auf das
Allgemeine, propositio major; Theils die des Einzelnen auf das
Besondere, propositio minor. _Zweitens_ ist die Beziehung der Extreme
auf einander vorhanden, welches die _vermittelte_ ist, conclusio.
Jene _unmittelbaren_ Beziehungen, die Prämissen, sind Sätze oder
Urtheile überhaupt, und _widersprechen der Natur des Schlusses_, nach
welcher die unterschiedenen Begriffsbestimmungen nicht unmittelbar
bezogen, sondern ebenso deren Einheit gesetzt seyn soll; die Wahrheit
des Urtheils ist der Schluß. Unmittelbare Beziehungen können die
Prämissen um so weniger bleiben, als ihr Inhalt unmittelbar
_unterschiedene_ Bestimmungen, sie also nicht unmittelbar an und für
sich identisch sind; außer sie seyen reine identische Sätze, d. i.
leere zu nichts führende Tautologien.
Die Forderung an die Prämissen lautet daher gewöhnlich, sie sollen
_bewiesen, d. h. sie sollen gleichfalls als Schlußsätze dargestellt_
werden. Die zwei Prämissen geben somit zwei weiter Schlüsse. Aber
diese _zwei_ neuen Schlüsse geben wieder zusammen _vier_ Prämissen,
welche _vier_ neue Schlüsse erfordern; diese haben _acht_ Prämissen,
deren _acht_ Schlüsse wieder für ihre _sechzehn_ Prämissen _sechzehn_
Schlüsse geben, und _so fort_ in einer geometrischen Progression _ins
Unendliche_.
Es thut sich hier also _der Progreß ins Unendliche_ wieder hervor,
der in der niedrigern _Sphäre des Seyns_ früher vorkam, und der im
Felde des Begriffes, der absoluten Reflexion aus dem Endlichen in
sich, im Gebiete der freien Unendlichkeit und Wahrheit, nicht mehr zu
erwarten war. Es ist in der Sphäre des Seyns gezeigt worden, daß, wo
die schlechte Unendlichkeit, die in den Progreß hinausläuft, sich
hervorthut, der Widerspruch eines _qualitativen Seyns_, und eines
darüber hinausgehenden, _unmächtigen Sollens_ vorhanden ist; der
Progreß selbst ist die Wiederholung der gegen das Qualitative
eingetretenen Forderung der Einheit, und des beständigen Rückfalls in
die der Forderung nicht gemäße Schranke. Im formalen Schlusse nun
ist die _unmittelbare_ Beziehung oder das qualitative Urtheil die
Grundlage, und die _Vermittelung_ des Schlusses, das als die höhere
Wahrheit dagegen Gesetzte. Das ins Unendliche fortgehende Beweisen
der Prämissen löst jenen Widerspruch nicht, sondern erneuert ihn nur
immer, und ist die Wiederholung eines und desselben ursprünglichen
Mangels.--Die Wahrheit des unendlichen Progresses ist vielmehr, daß
er selbst und die durch ihn schon als mangelhaft bestimmte Form
aufgehoben werde.--Diese Form ist die der Vermittelung als E-B-A. Die
beiden Beziehungen E-B und B-A sollen vermittelt seyn; geschieht dieß
auf dieselbe Weise, so wird nur die mangelhafte Form E-B-A
verzweifacht, und so ins Unendliche fort. B hat zu E auch die
Formbestimmung eines _Allgemeinen_, und zu A die Formbestimmung eines
_Einzelnen_, weil diese Beziehungen überhaupt Urtheile sind. Sie
bedürfen daher der Vermittelung, durch jene Gestalt derselben tritt
aber nur das Verhältniß wieder ein, das aufgehoben werden soll. Die
Vermittelung muß daher auf eine andere Weise geschehen. Für die
Vermittelung von B-A ist E vorhanden;
es muß daher die Vermittelung die Gestalt