Das Allgemeine ist einzeln

darum, weil sie in dem _einen_ positiven Urtheile enthalten sind,

vereinigt würden, so daß somit beide, sowohl das Subjekt als Prädikat,

als Einheit der Einzelnheit und Allgemeinheit bestimmt wären, so

wären beide das _Besondere_; was _an sich_ als ihr innere Bestimmung

anzuerkennen ist. Allein Theils wäre diese Verbindung nur durch eine

äußere Reflexion zu Stande gekommen, Theils wäre der Satz: _das

Besondere ist das Besondere_, der daraus resultirte, kein Urtheil

mehr, sondern ein leerer identischer Satz, wie die bereits darin

gefundenen Sätze: _das Einzelne ist einzeln_, und _das Allgemeine ist

allgemein_, waren.--Einzelnheit und Allgemeinheit können noch nicht

in die Besonderheit vereinigt werden, weil sie im positiven Urtheile

noch als _unmittelbare_ gesetzt sind.--Oder es muß das Urtheil seiner

Form und seinem Inhalte nach noch unterschieden werden, weil eben

Subjekt und Prädikat noch als Unmittelbarkeit und Vermitteltes

unterschieden sind, oder weil das Urtheil nach seiner Beziehung

beides ist; Selbstständigkeit der Bezogenen, und ihre

Wechselbestimmung, oder Vermittelung.

Das Urtheil also _erstens_ noch seiner _Form_ betrachtet, heißt es:

_Das Einzelne ist allgemein_. Vielmehr aber ist ein solches

_unmittelbares_ Einzelnes _nicht_ allgemein; sein Prädikat ist von

weitrem Umfang, es entspricht ihm also nicht. Das _Subjekt_ ist ein

_unmittelbar für sich seyendes_, und daher das _Gegentheil_ jener

Abstraktion, der durch Vermittelung gesetzten Allgemeinheit, die von

ihm ausgesagt werden sollte.

_Zweitens_ das Urtheil nach seinem _Inhalt_ betrachtet oder als der

Satz: _Das Allgemeine ist einzeln_, so ist das Subjekt ein

Allgemeines von Qualitäten, ein Konkretes, das unendlich bestimmt ist,

und indem seine Bestimmtheiten nur erst Qualitäten, Eigenschaften

oder Accidenzen sind, so ist seine Totalität die _schlecht unendliche

Vielheit_ derselben. Ein solches Subjekt ist daher vielmehr nicht

eine _einzelne_ solche Eigenschaft, als sein Prädikat aussagt. Beide

Sätze müssen daher _verneint_ werden, und das positive Urtheil

vielmehr als _negatives_ gesetzt werden.

b. Negatives Urtheil.

1. Es ist schon oben von der gewöhnlichen Vorstellung die Rede

gewesen, daß es nur vom Inhalte des Urtheils abhänge, ob es wahr sey

oder nicht, indem die logische Wahrheit nichts als die Form betreffe

und nichts fordere, als daß jener Inhalt sich nicht widerspreche.

Zur Form des Urtheils selbst wird nichts gerechnet, als daß es die

Beziehung _zweier_ Begriffe sey. Es hat sich aber ergeben, daß diese

beiden Begriffe nicht bloß die verhältnißlose Bestimmung einer

_Anzahl_ haben, sondern als _Einzelnes_ und _Allgemeines_ sich

verhalten. Diese Bestimmungen machen den wahrhaft logischen _Inhalt_,

und zwar in dieser Abstraktion den Inhalt des positiven Urtheils aus;

was für _anderer Inhalt_ (die _Sonne ist rund_, _Cicero war ein

großer Redner in Rom_, _jetzt_ ist's _Tag u. s.f._) in einem Urtheil

vorkommt, geht das Urtheil als solches nichts an; es spricht nur dieß

aus: Das _Subjekt_ ist _Prädikat_, oder, da dieß nur Namen sind,

bestimmter: _das Einzelne ist allgemein und umgekehrt._--um dieses

_rein logischen Inhalts_ willen ist das positive Urtheil _nicht wahr_,

sondern hat seine Wahrheit im negativen Urtheil.--Der Inhalt,

fordert man, soll sich im Urtheile nur nicht widersprechen; er

widerspricht sich aber in jenem Urtheile, wie sich gezeigt hat.--Es

ist jedoch völlig gleichgültig, jenen logischen Inhalt auch Form zu

nennen, und unter Inhalt nur die sonstige empirische Erfüllung zu

verstehen, so enthält die Form nicht bloß die leere Identität, außer

welcher die Inhaltsbestimmung läge. Das positive Urtheil hat alsdann

durch seine _Form_ als positives Urtheil keine Wahrheit; wer die

_Richtigkeit_ einer _Anschauung_ oder _Wahrnehmung_, die

Übereinstimmung der _Vorstellung_ mit dem Gegenstand _Wahrheit_

nennte, hat wenigstens keinen Ausdruck mehr für für dasjenige, was

Gegenstand und Zweck der Philosophie ist. Man müßte den letztern

wenigstens Vernunftwahrheit nennen, und man wird wohl zugeben, daß

solche Urtheile, daß Cicero ein großer Redner gewesen, daß es jetzt

Tag ist u. s. f. keine Vernunftwahrheiten sind. Aber sie sind dieß

nicht, nicht weil sie gleichsam zufällig einen empirischen Inhalt

haben, sondern weil sie nur positive Urtheile sind, die keinen andern

Inhalt als ein unmittelbar Einzelnes und eine abstrakte Bestimmtheit

zum Inhalte haben können und sollen.

Das positive Urtheil hat seine Wahrheit zunächst in dem negativen:

_Das Einzelne ist nicht_ abstrakt _allgemein_--_sondern_ das Prädikat

des Einzelnen ist darum, weil es solches Prädikat oder für sich ohne

die Beziehung auf das Subjekt betrachtet, weil es

_abstrakt_-Allgemeines ist, selbst ein Bestimmtes; das _Einzelne_ ist

daher _zunächst_ ein _Besonderes_. Ferner nach dem andern Satze, der

im positiven Urtheile enthalten ist, heißt das negative Urtheil, das

_Allgemeine_ ist nicht abstrakt _einzeln, sondern_ dieß Prädikat,

schon weil es Prädikat ist, oder weil es in Beziehung auf ein

allgemeines Subjekt steht, ist ein Weiteres als bloße Einzelnheit,

und das _Allgemeine_ ist daher gleichfalls _zunächst ein Besonderes_.

--Indem dieß Allgemeine, als Subjekt, selbst in der

Urtheilsbestimmung der Einzelnheit ist, so reduciren sich beide Sätze

auf den einen: _Das Einzelne ist ein Besonderes_.

Es kann bemerkt werden, a) daß sich hier die _Besonderheit_ für das

Prädikat ergiebt, von der vorhin schon die Rede war; allein hier ist

sie nicht durch äußerliche Reflexion gesetzt, sondern vermittelst der

am Urtheil aufgezeigten negativen Beziehung entstanden. b) Diese

Bestimmung ergiebt sich hier nur für das Prädikat. Im

_unmittelbaren_ Urtheile, dem Urtheile des Daseyns, ist das Subjekt

das zum Grunde Liegende; die _Bestimmung_ schient sich daher zunächst

am _Prädikate_ zu _verlaufen_. In der That aber kann diese erste

Negation noch keine Bestimmung, oder eigentlich noch kein _Setzen des

Einzelnen_ seyn, da es erst das Zweite, das Negative des Negativen

ist.

_Das Einzelne ist ein Besonderes_, ist der _positive_ Ausdruck des

negativen Urtheils. Dieser Ausdruck ist insofern nicht positives

Urtheil selbst, als diese um seiner Unmittelbarkeit willen nur das

abstrakte zu seinen Extremen hat, das Besondere aber eben durch das

Setzen der Beziehung des Urtheils sich als die erste _vermittelte_

Bestimmung ergiebt.--Diese Bestimmung ist aber nicht nur als Moment

des Extrems zu nehmen, sondern auch, wie sie eigentlich zunächst ist,

als _Bestimmung_ der _Beziehung_; oder das Urtheil ist auch als

_negatives_ zu betrachten. Dieser Übergang gründet sich auf das

Verhältniß der Extreme und ihrer Beziehung im Urtheile überhaupt.

Das positive Urtheil ist die Beziehung des _unmittelbar_ Einzelnen

und Allgemeinen, also solcher, deren das eine zugleich _nicht_ ist,

was das andere; die Beziehung ist daher ebenso wesentlich _Trennung_

oder _negativ_; daher das positive Urtheil als negatives zu setzen

war. Es war daher von Logikern kein solches Aufheben darüber zu

machen, daß das _nicht_ des negativen Urtheil zur _Kopula_ gezogen

worden sey. Was im Urtheile _Bestimmung_ des Extrems ist, ist ebenso

sehr _bestimmte Beziehung_. Die Urtheilsbestimmung oder das Extrem

ist nicht die rein qualitative des _unmittelbaren_ Seyns, welche nur

einem _Andern außer_ ihm entgegenstehen soll. Noch ist sie

Bestimmung der Reflexion, die sich nach ihrer allgemeinen Form als

positiv und negativ verhält, deren jedes als ausschließend gesetzt,

und nur _an sich_ identisch mit der andern ist. Die Urtheils- als

Begriffsbestimmung ist an ihr selbst ein Allgemeines, gesetzt als

sich in ihre andere _Kontinuirendes_. Umgekehrt ist die _Beziehung_

des Urtheils dieselbe Bestimmung, als die Extreme haben; denn sie ist

eben diese Allgemeinheit und Kontinuation derselben in einander;

insofern diese unterschieden sind, hat sie auch die Negativität an

ihr.

Der oben angegebene Übergang von der Form der _Beziehung_ zur Form

der _Bestimmung_ macht die _unmittelbare Konsequenz_ aus, daß das

_nicht_ der Kopula ebenso sehr zum Prädikate geschlagen, und dasselbe

als das _Nicht-allgemeine_ bestimmt werden muß. Das Nichtallgemeine

aber ist durch eine ebenso unmittelbare Konsequenz das _Besondere_.

--Wird das _Negative_ nach der ganz abstrakten Bestimmung des

unmittelbaren _Nichtseyns_ festgehalten, so ist das Prädikat nur das

_ganz unbestimmte_ Nichtallgemeine. Von dieser Bestimmung wird sonst

in der Logik bei den _kontradiktorischen_ Begriffen gehandelt, und

als etwas Wichtiges eingeschärft, daß beim _Negativen_ eines Begriffs

nur am Negativen festgehalten, und es als der bloß _unbestimmte_

Umfang des _Andern_ des positiven Begriffs genommen werden soll. So

wäre das bloße _Nicht-weiße_ ebenso wohl das Rothe, Gelbe, Blaue u.

als das Schwarze. Das _Weiße_ aber als solches ist die _begrifflose_

Bestimmung der Anschauung; das _Nicht_ des Weißen ist dann das ebenso

begrifflose _Nichtseyn_, welche Abstraktion ganz zu Anfang der Logik

betrachtet, und als deren nächste Wahrheit das _Werden_ erkannt

worden ist. Wenn bei Betrachtung der Urtheilsbestimmungen solcher

begrifflose Inhalt aus der Anschauung und Vorstellung als Beispiel

gebraucht, und die Bestimmungen des _Seyns_ und die der _Reflexion_

für Urtheilsbestimmungen genommen werden, so ist dieß dasselbe

_unkritische_ Verfahren, als wenn nach Kant die Verstandesbegriffe

auf die unendliche Vernunftidee oder das sogenannte _Ding-an-sich_

angewendet werden; der _Begriff_, wozu auch das von ihm ausgehende

_Urtheil_ gehört, ist das wahrhafte _Ding-an-sich_ oder das

_Vernünftige_, jene Bestimmungen aber gehören dem _Seyn_ oder _Wesen_

an, und sind noch nicht zu der Art und Weise fortgebildete Formen,

wie sie in ihrer Wahrheit, im _Begriffe_ sind.--Wenn bei dem Weißen,

Rothen, als _sinnlichen_ Vorstellungen, stehen geblieben wird, so

wird, wie gewöhnlich, etwas Begriff genannt, was nur

Vorstellungsbestimmung ist, und dann ist freilich das Nicht-weiße,

Nicht-rothe kein Positives, so wie vollends das nicht Dreieckigte ein

ganz Unbestimmtes ist, denn die auf der Zahl und dem Quantum

überhaupt beruhende Bestimmung ist die wesentlich _gleichgültige,

begrifflose_. Aber wie das _Nichtseyn_ selbst, so soll auch solcher

sinnlicher Inhalt _begriffen_ werden, und jene Gleichgültigkeit und

abstrakte Unmittelbarkeit verlieren, die er in der blinden

bewegungslosen Vorstellung hat. Schon im Daseyn wird das

gedankenlose _Nichts_ zur _Grenze_, wodurch _Etwas_ sich doch auf ein

_Anderes_ außer ihm _bezieht_. In der Reflexion aber ist es das

_Negative_, das sich _wesentlich_ auf ein _Positives bezieht_, und

somit _bestimmt_ ist; ein Negatives ist schon nicht mehr jenes

_unbestimmte Nichtseyn_, es ist gesetzt, nur zu seyn, indem ihm das

Positive entgegen steht, das Dritte ist ihr _Grund_; das Negative ist

somit in einer umschlossenen Sphäre gehalten, worin das, was das eine

_nicht_ ist, etwas _Bestimmtes_ ist.--Noch mehr aber ist in der

absolut flüssigen Kontinuität des Begriffs und seiner Bestimmungen

das _Nicht_ unmittelbar ein Positives, und die _Negation_ nicht nur

Bestimmtheit, sondern in die Allgemeinheit aufgenommen und mit ihr

identisch gesetzt. Das Nichtallgemeine ist daher sogleich das

_Besondere_.

2. Indem die Negation die Beziehung des Urtheils angeht, und das

_negative Urtheil_ noch als solches betrachtet wird, so ist es _vor's

Erste noch ein Urtheil_; es ist somit das Verhältniß von Subjekt und

Prädikat, oder von Einzelnheit und Allgemeinheit vorhanden, und die

Beziehung derselben; _die Form des Urtheils_. Das Subjekt als das zu

Grunde liegende Unmittelbare bleibt unberührt von der Negation, es

behält also seine Bestimmung, ein Prädikat zu haben, oder seine

Beziehung auf die Allgemeinheit. Was daher negirt wird, ist nicht

die Allgemeinheit überhaupt im Prädikate, sondern die Abstraktion

oder die Bestimmtheit desselben, welche gegen jene Allgemeinheit als

_Inhalt_ erschien.--Das negative Urtheil ist also nicht die totale

Negation; die allgemeine Sphäre, welche das Prädikat enthält, bleibt

noch bestehen; die Beziehung des Subjekts auf das Prädikat ist daher

wesentlich noch _positiv_; die noch gebliebene _Bestimmung_ des

Prädikats ist ebenso sehr _Beziehung_.--Wenn z.B. gesagt wird, die

Rose ist _nicht_ roth, so wird damit nur die _Bestimmtheit_ des

Prädikats negirt, und von der Allgemeinheit, die ihm gleichfalls

zukommt, abgetrennt; die allgemeine Sphäre, _die Farbe_, ist erhalten;

wenn die _Rose_ nicht roth ist, so wird dabei angenommen, daß sie

eine Farbe und eine andere Farbe habe; nach dieser allgemeinen Sphäre

ist das Urtheil noch positiv.

_Das Einzelne ist ein Besonderes_,--diese positive Form des negativen

Urtheils drückt dieß unmittelbar aus; das Besondere enthält die

Allgemeinheit. Es drückt überdem auch aus, daß das Prädikat nicht

nur ein Allgemeines sey, sondern auch noch ein Bestimmtes. Die

negative Form enthält dasselbe; denn indem z.B. die Rose zwar nicht

roth ist, so soll sie nicht nur die allgemeine Sphäre der Farbe zum

Prädikate behalten, sondern auch _irgend eine andere bestimmte Farbe_

haben; die _einzelne_ Bestimmtheit des Rothen ist also nur aufgehoben,

und es ist nicht nur die allgemeine Sphäre gelassen, sondern auch

die Bestimmtheit erhalten, aber zu einer _unbestimmten_, zu einer

allgemeinen Bestimmtheit gemacht; somit zur Besonderheit.

3. _Die Besonderheit_, welche sich als die positive Bestimmung des

negativen Urtheils ergeben, ist das Vermittelnde zwischen der

Einzelnheit und Allgemeinheit; so ist das negative Urtheil nun

überhaupt das Vermittelnde, zum dritten Schritte, _der Reflexion des

Urtheils des Daseyns in sich selbst_. Es ist nach seiner objektiven

Bedeutung nur das Moment der Veränderung der Accidenzen, oder im

Daseyn der vereinzelnten Eigenschaften des Konkreten. Durch diese

Veränderung tritt die vollständige Bestimmtheit des Prädikats oder

das _Konkrete_ als gesetzt hervor.

_Das Einzelne ist Besonderes_, nach dem positiven Ausdrucke des

negativen Urtheils. Aber das Einzelne ist auch _nicht_ Besonderes;

denn die Besonderheit ist von weiterm Umfange als die Einzelnheit;

sie ist also ein Prädikat, das dem Subjekt nicht entspricht, in dem

es also seine Wahrheit noch nicht hat. _Das Einzelne ist nur

Einzelnes_, die sich nicht auf Anderes, sey es positiv oder negativ,

sondern nur sich auf sich selbst beziehende Negativität.--Die Rose

ist nicht _irgend ein_ Farbiges, sondern sie hat nur die bestimmte

Farbe, welche Rosenfarbe ist. Das Einzelne ist nicht ein unbestimmt

Bestimmtes, sondern das bestimmte Bestimmte.

Von dieser positiven Form des negativen Urtheils ausgegangen,

erscheint diese Negation desselben nur wieder als eine _erste_

Negation. Aber sie ist dieß nicht. Vielmehr ist schon das negative

Urtheil an und für sich die zweite, oder Negation der Negation, und

dieß, was es an und für sich ist, ist zu setzen. Nämlich es _negirt

die Bestimmtheit_ des Prädikats des positiven Urtheils, dessen

_abstrakte_ Allgemeinheit, oder als Inhalt betrachtet die einzelne

Qualität, die es vom Subjekt enthält. Die Negation der Bestimmtheit

ist aber schon die zweite, also die unendliche Rückkehr der

Einzelnheit in sich selbst. Hiermit ist also die _Herstellung_ der

konkreten Totalität des Subjekts geschehen, oder vielmehr ist es

jetzt erst als Einzelnes _gesetzt_, indem es durch die Negation und

das Aufheben derselben mit sich vermittelt worden. Das Prädikat

seiner Seits ist damit aus der ersten Allgemeinheit zur absoluten

Bestimmtheit übergegangen, und hat sich mit dem Subjekte ansgeglichen.

Das Urtheil heißt insofern: _Das Einzelne ist einzeln_.--Von der

andern Seite, indem das Subjekt ebenso sehr als _allgemeines_

anzunehmen war, und insofern im negativen Urtheile sich das Einzelne

ist, zur _Besonderheit erweiterte_, und indem nun ferner die Negation

dieser _Bestimmtheit_ ebenso sehr die _Reinigung_ der Allgemeinheit

ist, welche es enthält, so lautet dieß Urtheil auch so: _Das

Allgemeine ist das Allgemeine_.

In diesen beiden Urtheilen, die sich vorhin durch äußere Reflexion

ergeben hatten, ist das Prädikat schon in seiner Positivität

ausgedrückt. Zunächst muß aber die Negation des negativen Urtheils

selbst in Form eines negativen Urtheils erscheinen. Es hatte sich

gezeigt, daß in ihm noch eine _positive Beziehung_ des Subjekts auf

das Prädikat, und die _allgemeine Sphäre_ des letztern geblieben war.

Es enthielt somit von dieser Seite eine von der Beschränktheit

gereinigtere Allgemeinheit, als das positive Urtheil, und ist daher

um so mehr von dem Subjekt als Einzelnem zu negiren. Auf diese Weise

ist der _ganze Umfang_ des Prädikats negirt, und keine positive

Beziehung mehr zwischen ihm und dem Subjekte. Dieß ist das

_unendliche Urtheil_.

c. Unendliches Urtheil.

Das negative Urtheil ist so wenig ein wahres Urtheil, als das

positive. Das unendliche Urtheil aber, das seine Wahrheit seyn soll,

ist nach seinem negativen Ausdrucke das _Negativ-Unendliche_; ein

Urtheil, worin auch die Form des Urtheils aufgehoben ist.--Dieß aber

ist ein _widersinniges Urtheil_. Es soll _ein Urtheil_ seyn, somit

eine Beziehung von Subjekt und Prädikat enthalten; aber eine solche

soll _zugleich nicht_ darin seyn.--Der Name des unendlichen Urtheils

pflegt in den gewöhnlichen Logiken zwar aufgeführt zu werden, aber

ohne daß es eben deutlich würde, was es mit demselben für eine

Bewandtniß habe.--Beispiele von negativ-unendlichen Urtheilen sind

leicht zu haben, indem Bestimmungen zu Subjekt und Prädikat negativ

verbunden werden, deren eine nicht nur die Bestimmtheit der andern

nicht, sondern auch ihre allgemeine Sphäre nicht enthält; also z.B.

der Geist nicht roth, gelb u. s. f., nicht sauer, nicht kalisch u. s.

f., die Rose ist keine Elephant, der Verstand ist kein Tisch und

dergleichen.--Diese Urtheile sind _richtig_ oder _wahr_, wie man es

nennt, aber einer solchen Wahrheit ungeachtet widersinnig und

abgeschmackt.--Oder vielmehr sie sind _keine Urtheile_.--Ein

reelleres Beispiel des unendlichen Urtheils ist die _böse_ Handlung.

Im _bürgerlichen Rechtsstreit_ wird Etwas nur als das Eigenthum der

andern Parthei negirt; so daß aber eingeräumt wird, es sollte das

Ihrige seyn, wenn sie das Recht dazu hätte, und es wird nur unter dem

Titel des Rechtes in Anspruch genommen; die allgemeine Sphäre, das

Recht, wird also in jenem negativen Urtheile anerkannt und erhalten.

Das _Verbrechen_ aber ist das _unendliche Urtheil_, welches nicht nur

das _besondere_ Recht sondern die allgemeine Sphäre zugleich negirt,

das _Recht als Recht_ negirt. Es hat zwar die _Richtigkeit_ damit,

daß es eine wirkliche Handlung ist, aber weil sie sich auf die

Sittlichkeit, welche ihre allgemeine Sphäre ausmacht, durchaus

negativ bezieht, ist sie widersinnig.

Das _Positive_ des unendlichen Urtheils, der Negation der Negation,

ist die _Reflexion der Einzelnheit_ in sich selbst, wodurch sie erst

als die _bestimmte Bestimmtheit_ gesetzt ist. _Das Einzelne ist

einzeln_, war der Ausdruck desselben nach jener Reflexion. Das

Subjekt ist im Urtheile des Daseyns als _unmittelbares_ Einzelnes,

insofern mehr nur als _Etwas_ überhaupt. Durch die Vermittelung des

negativen und unendlichen Urtheils ist es erst als Einzelnes

_gesetzt_.

Das Einzelne ist hiermit _gesetzt_ als sich, _in sein Prädikat_, das

mit ihm identisch ist, _kontinuirend_; somit ist auch die

Allgemeinheit ebenso sehr nicht mehr als die _unmittelbare_, sondern

als ein _Zusammenfassen_ von Unterschiedenen. Das positiv-unendliche

Urtheil lautet ebenso wohl: _Das Allgemeine_ ist _allgemein_, so ist

es ebenso wohl als die Rückkehr in sich selbst gesetzt.

Durch diese Reflexion der Urtheilsbestimmungen in sich hat nun sich

das Urtheil aufgehoben; im negativ-unendlichen Urtheil ist der

Unterschied, so zu sagen, _zu groß_ als daß es noch ein Urtheil

bliebe; Subjekt und Prädikat haben gar keine positive Beziehung auf

einander; im Gegentheil ist im Positiv-Unendlichen nur die Identität

vorhanden, und es ist wegen des ganz ermangelnden Unterschiedes kein

Urtheil mehr.

Näher ist es das _Urtheil des Daseyns_; welches sich aufgehoben hat;

es ist damit das _gesetzt_, was die _Kopula_ des Urtheils enthält,

daß die qualitativen Extreme in dieser ihrer Identität aufgehoben

sind. Indem aber diese Einheit der Begriff ist, so ist sie

unmittelbar ebenso wieder in ihre Extreme dirimirt, und ist als

Urtheil, dessen Bestimmungen aber nicht mehr unmittelbare, sondern in

sich reflektirte sind. _Das Urtheil des Daseyns_ ist in das _Urtheil

der Reflexion_ übergegangen.

B. Das Urtheil der Reflexion.

Das Subjekt ist in dem nunmehr entstandenen Urtheil ein Einzelnes als

solches; ingleichen das Allgemeine nicht mehr _abstrakte_

Allgemeinheit, oder _einzelne Eigenschaft_, sondern gesetzt als

Allgemeines, das sich durch die Beziehung Unterschiedener als in eins

zusammengefaßt hat, oder nach dem Inhalt verschiedener Bestimmungen

überhaupt betrachtet, das sich das _Zusammennehmen_ mannigfaltiger

Eigenschaften und Existenzen.--Wenn Beispiele von Prädikaten der

Reflexions-Urtheile gegeben werden sollen, so müssen sie von anderer

Art seyn, als für Urtheile das Daseyns. Im Reflexions-Urtheil ist

eigentlich erst ein _bestimmter Inhalt_, d. h. ein Inhalt überhaupt

vorhanden; denn er ist die in die Identität reflektirte

Formbestimmung, als von der Form, insofern sie unterschiedene

Bestimmtheit ist,--wie sie es noch als Urtheil ist, unterschieden.

Im Urtheil des Daseyns ist der Inhalt nur ein unmittelbarer, oder

abstrakter, unbestimmter.--Als Beispiele von Reflexions-Urtheilen

können daher dienen: Der Mensch ist _sterblich_, die Dinge sind

_vergänglich_, dieß Ding ist _nützlich, schädlich; Härte,

Elasticität_ der Körper, _die Glückseligkeit_ u. s. f. sind solche

eigenthümliche Prädikate. Sie drücken eine Wesentlichkeit, welche

aber eine Bestimmung im _Verhältnisse_, oder eine _zusammenfassende_

Allgemeinheit ist. Diese _Allgemeinheit_, die sich in der Bewegung

des Reflexions-Urtheils weiter bestimmen wird, ist noch von der

_Allgemeinheit des Begriffes_ als solcher unterschieden; sie ist zwar

nicht mehr die abstrakte des qualitativen Urtheils, aber hat noch die

Beziehung auf das Unmittelbare, woraus sie herkommt, und hat dasselbe

für ihre Negativität zu Grunde liegen.--Der Begriff bestimmt das

Daseyn zunächst zu _Verhältnißbestimmungen_, zu Kontinuitäten ihrer

selbst in der verschiedenen Mannigfaltigkeit der Existenz,--so daß

wohl das wahrhaft Allgemeine ihr inneres Wesen aber _in der

Erscheinung_, und diese _relative_ Natur, oder auch ihr _Merkmal_,

noch nicht das An- und Fürsichseyende derselben ist.

Dem Reflexions-Urtheile kann es als nahe liegend erscheinen, als

Urtheil der _Quantität_ bestimmt zu werden, wie das Urtheil des

Daseyns auch als _qualitatives_ Urtheil bestimmt wurde. Aber wie die

_Unmittelbarkeit_ in diesem nicht nur die _seyende_, sondern

wesentlich auch die vermittelte und _abstrakte_ war, so ist auch hier

jene aufgehobene Unmittelbarkeit nicht bloß die aufgehobene Qualität,

also nicht bloß _Quantität_; diese ist vielmehr, wie die Qualität die

äußerlichste Unmittelbarkeit, auf dieselbe Weise die _äußerlichste_

der Vermittelung angehörige _Bestimmung_.

Noch ist über die _Bestimmung_, wie sie im Reflexions-Urtheile in

ihrer Bewegung erscheint, die Bemerkung zu machen, daß im Urtheile

des Daseyns die _Bewegung_ derselben sich am _Prädikate_ zeigte, weil

dieses Urtheil in der Bestimmung der Unmittelbarkeit war, das Subjekt

daher als das zu Grunde Liegende erschien. Aus gleichem Grunde

verläuft sich im Reflexions-Urtheile die Fortbewegung des Bestimmens

_am Subjekte_, weil dieses Urtheil das _reflektirte Ansichseyn_ zu

seiner Bestimmung hat. Das Wesentliche ist daher hier das

_Allgemeine_ oder das Prädikat; es macht daher das zu _Grunde

Liegende_ aus, an welchem das Subjekt zu messen, und ihm entsprechend

zu bestimmen ist.--Jedoch erhält auch das Prädikat durch die weitere

Fortbildung der Form des Subjekts eine weitere Bestimmung, jedoch

_indirekt_, jene dagegen zeigt sich auf dem angegebenen Grunde als

_direkte_ Fortbestimmung.

Was die objektive Bedeutung des Urtheils betrifft, so tritt das

Einzelne durch seine Allgemeinheit in das Daseyn, aber als in einer

wesentlichen Verhältnißbestimmung, einer durch die Mannigfaltigkeit

der Erscheinung hindurch sich erhaltenden Wesentlichkeit; das Subjekt

_soll_ das an und für sich Bestimmte seyn; diese Bestimmtheit hat es

in seinem Prädikate. Das Einzelne ist anderer Seits in dieß sein

Prädikat reflektirt, welches dessen allgemeines Wesen; das Subjekt

ist insofern das Existirende und Erscheinende. Das Prädikat

_inhärirt_ in diesem Urtheile nicht mehr dem Subjekte; es ist

vielmehr das _Ansichseyende_, unter welches jenes Einzelne als ein

Accidentelles _subsumirt_ ist. Wenn die Urtheile des Daseyns auch

als _Urtheil_ der _Inhärenz_ bestimmt werden können, so sind die

Urtheile der Reflexion vielmehr _Urtheile der Subsumtion_.

a. Das singulare Urtheil.

Das unmittelbare Reflexions-Urtheil ist nun wieder: _Das Einzelne ist

allgemein_; aber Subjekt und Prädikat in der angegebenen Bedeutung;

es kann daher näher so ausgedrückt werden: _Dieses ist ein wesentlich

Allgemeines_. Jenes seiner allgemeinen Form nach _positive_ Urtheil

überhaupt muß negativ genommen werden. Aber indem das Urtheil der

Reflexion nicht bloß ein Positives ist, so geht die Negation nicht

direkt das Prädikat an, das nicht inhärirt, sondern das

_Ansichseyende_ ist. Das Subjekt ist vielmehr das Veränderliche und

zu Bestimmende. Das negative Urtheil ist hier daher so zu fassen:

_Nicht ein Dieses_ ist ein Allgemeines der Reflexion; ein solches

_Ansich_ hat eine allgemeinere Existenz als nur in einem Diesen. Das

singuläre Urtheil hat hiermit seine nächste Wahrheit im

_partikularen_.

b. Das partikulare Urtheil.

Die Nichteinzelnheit des Subjekts, welche statt seiner Singularität

im ersten Reflexions-Urtheile gesetzt werden muß, ist die

_Besonderheit_. Aber die Einzelnheit ist im Reflexions-Urtheile als

_wesentliche Einzelnheit_ bestimmt; die Besonderheit kann daher nicht

_einfache, abstrakte_ Bestimmung seyn, in welcher das Einzelne

aufgehoben, das Existirende zu Grunde gegangen wäre, sondern nur als

eine Erweiterung desselben in äußerer Reflexion; das Subjekt ist

daher: _Einige Diese_, oder eine _besondere Menge_ von _Einzelnen_.

Dieß Urtheil: _Einige Einzelne sind ein Allgemeines der Reflexion_,

erscheint zunächst als positives Urtheil, aber ist ebenso wohl auch

negativ; denn _Einiges_ enthält die Allgemeinheit; nach dieser kann

es als _komprehensiv_ betrachtet werden; aber insofern es

Besonderheit ist, ist es ihr ebenso sehr nicht angemessen. Die

_negative_ Bestimmung, welche das Subjekt durch den Übergang des

singularen Urtheils erhalten hat, ist, wie oben gezeigt, auch

Bestimmung der Beziehung, der Kopula.--In dem Urtheile, _einige_

Menschen sind glückselig, liegt _die unmittelbare Konsequenz: einige_

Menschen sind _nicht_ glückselig. Wenn _einige_ Dinge nützlich sind,

so sind eben deswegen _einige_ Dinge _nicht_ nützlich. Das positive

und negative Urtheil fallen nicht mehr außereinander, sondern das

partikulare enthält unmittelbar beide zugleich, eben weil es ein

Reflexions-Urtheil ist.--Aber das partikulare Urtheil ist darum

_unbestimmt_.

Betrachten wir weiter in dem Beispiele eines solchen Urtheils das

Subjekt, _einige Menschen, Thiere u. s. f_, so enthält es außer der

partikularen Formbestimmung. _Einige_, auch noch die

Inhaltsbestimmung: _Mensch_ u. s. f. Das Subjekt des singularen

Urtheils konnte heißen: _Dieser Mensch_, eine Singularität, die

eigentlich dem äußerlichen Monstriren angehört; es soll daher

vielmehr lauten, etwa _Cajus_. Aber das Subjekt des partikularen

Urtheils kann nicht mehr seyn: _Einige Caji_; denn Cajus soll ein

Einzelner als solcher seyn. _Dem Einigen_ wird daher ein

allgemeinerer _Inhalt_ beigegeben, etwa _Menschen, Thieren u. s. f._.

Dieß ist nicht bloß ein empirischer, sondern durch die Form des

Urtheils bestimmter Inhalt; er ist nämlich ein _Allgemeines_, weil

_Einige_ die Allgemeinheit enthält, und sie zugleich von den

Einzelnen, da die reflektirte Einzelnheit zu Grunde liegt, getrennt

seyn muß. Näher ist sie auch die _allgemeine Natur_, oder die

_Gattung_ Mensch, Thier;--diejenige Allgemeinheit, welche das

Resultat des Reflexions-Urtheils ist, _anticipirt_; wie auch das

positive Urtheil, indem es _das Einzelne_ zum Subjekt hat, die

Bestimmung anticipirte, welche Resultat des Urtheils des Daseyns ist.

Das Subjekt, das die Einzelnen, deren Beziehung zur Besonderheit, und

die allgemeine Natur enthält, ist insofern schon gesetzt als die

Totalität der Begriffsbestimmungen. Aber diese Betrachtung ist

eigentlich eine äußerliche. Was im Subjekte schon in _Beziehung_ auf

einander durch seiner Form zunächst gesetzt ist, ist die

_Erweiterung_ des _Diesen_ zur Besonderheit; allein diese

Verallgemeinerung ist ihm nicht angemessen; _Dieses_ ist ein

vollkommen Bestimmtes, _einiges Dieses_ aber ist unbestimmt. Die

Erweiterung soll dem Diesen zukommen, also ihm entsprechend,

_vollkommen bestimmt_ seyn; eine solche ist die Totalität, oder

zunächst _Allgemeinheit_ überhaupt.

Diese Allgemeinheit hat das _Dieses_ zu Grunde liegen, denn das

Einzelne ist hier das in sich Reflektirte; seine weiteren

Bestimmungen verlaufen sich daher _äußerlich_ an ihm, und wie die

Besonderheit sich deswegen als _Einige_ bestimmte, so ist die

Allgemeinheit, die das Subjekt erlangt hat, Allheit, und das

partikulare Urtheil ist in das _universelle_ übergegangen.

c. Das universelle Urtheil.

Die Allgemeinheit, wie sie am Subjekte des universellen Urtheils ist,

ist die äußere Reflexions-Allgemeinheit, _Allheit; Alle_ sind alle

_Einzelne_; das Einzelne ist unverändert darin. Diese Allgemeinheit

ist daher nur ein _Zusammenfassen_ der für sich bestehenden Einzelnen;

sie ist eine _Gemeinschaftlichkeit_, welche ihnen nur in der

_Vergleichung_ zukommt.--Diese Gemeinschaftlichkeit pflegt dem

subjektiven _Vorstellen_ zunächst einzufallen, wenn von Allgemeinheit

die Rede ist. Als der zunächst liegende Grund, warum eine Bestimmung

als eine allgemeine angesehen werden soll, wird angegeben, _weil sie

Mehreren zukomme_. In der _Analysis_ schwebt vornehmlich auch dieser

Begriff von Allgemeinheit vor, indem z.B. die Entwickelung einer

Funktion an einem _Polynomium_ für das _Allgemeinere_ gilt, als die

Entwickelung derselben an einem _Binomium_; weil das _Polynomium

mehrere Einzelnheiten_ darstellt, als das _Binomium_. Die Forderung,

daß die Funktion in ihrer Allgemeinheit dargestellt würde, verlangt

eigentlich ein _Pantonomium_, die erschöpfte Unendlichkeit; aber hier

stellt sich von selbst die Schranke jener Forderung ein, und die

Darstellung der _unendlichen_ Menge muß sich mit dem _Sollen_

derselben, und daher auch mit einem _Polynomium_ begnügen. In der

That aber ist in den Fällen des Binomium schon das Pantonomium, in

denen die _Methode_ oder _Regel_ nur die Abhängigkeit Eines Gliedes

von Einem andern betrifft, und die Abhängigkeit Mehrerer Glieder von

ihren vorhergehenden sich nicht partikularisirt, sondern eine und

dieselbe Funktion zu Grunde liegen bleibt. Die _Methode_ oder

_Regel_ ist als das wahrhaft _Allgemeine_ anzusehen; in der

Fortsetzung der Entwickelung, oder in der Entwickelung eines

Polynomiums wird sie nur _wiederholt_; sie gewinnt somit durch die

vergrößerte Mehrheit der Glieder nichts an Allgemeinheit. Es ist von

der schlechten Unendlichkeit und deren Täuschung schon früher die

Rede gewesen; die Allgemeinheit des Begriffs ist das _erreichte

Jenseits_; jene Unendlichkeit aber bleibt mit dem Jenseits als einem

Unerreichbaren behaftet, insofern sie der bloße _Progreß_ ins

Unendliche bleibt. Wenn bei der Allgemeinheit nur die _Allheit_

vorschwebt, eine Allgemeinheit, welche in den Einzelnen als Einzelnen

erschöpft werden soll, so ist dieß ein Rückfall in jene schlechte

Unendlichkeit; oder aber es wird auch nur die _Vielheit_ für Allheit

genommen. Die Vielheit jedoch, so groß sie auch sey, bleibt

schlechthin nur Partikularität, und ist nicht Allheit.--Es schwebt

aber dabei die an und für sich seyende Allgemeinheit des _Begriffs_

dunkel vor; er ist es, der gewaltsam über die beharrliche Einzelnheit,

woran sich die Vorstellung hält, und über das Äußerliche ihrer

Reflexion hinaustreibt, und die Allheit _als Totalität_, oder

vielmehr das kategorische An- und Fürsichseyn unterscheidet.

Dieß zeigt sich auch sonst an der Allheit, welche überhaupt die

_empirische_ Allgemeinheit ist. Insofern das Einzelne als ein

Unmittelbares vorausgesetzt ist, daher _vorgefunden_ und äußerlich

_aufgenommen_ wird, ist ihm die Reflexion, welche es zur Allheit

zusammenfaßt, ebenso äußerlich. Weil aber das einzelne als _Dieses_

schlechthin gleichgültig gegen diese Reflexion ist, so können sich

die Allgemeinheit und solches Einzelnes nicht zu einer Einheit

vereinigen. Die empirische Allheit _bleibt_ darum eine _Aufgabe_;

ein _Sollen_, welches so nicht als Seyn dargestellt werden kann. Ein

empirisch-allgemeiner Satz, denn es werden deren doch aufgestellt,

beruht nun auf der stillschweigenden Übereinkunft, daß wenn nur

keine _Instanz_ des Gegentheils angeführt werden könne, die

_Mehrheit_ von Fällen für _Allheit_ gelten solle; oder daß die

_subjektive_ Allheit, nämlich die der _zur Kenntniß gekommenen_ Fälle,

für eine _objektive_ Allheit genommen werden dürfe.

Näher nun das _universelle Urtheil_, bei dem wir stehen, betrachtet,

so hat das Subjekt, das, wie vorhin bemerkt worden, die an- und

fürsichseyende Allgemeinheit _als vorausgesetzt_ enthält, dieselbe

nun auch als _gesetzte_ an ihm. _Alle Menschen_ drückt _erstlich_ die

_Gattung_ Mensch aus, _zweitens_ diese Gattung in ihrer Vereinzelung,

aber so, daß die Einzelnen zugleich zur Allgemeinheit der Gattung

erweitert sind; umgekehrt ist die Allgemeinheit durch diese

Verknüpfung mit der Einzelnheit ebenso vollkommen bestimmt, als die

Einzelnheit; hierdurch ist die _gesetzte_ Allgemeinheit _der

vorausgesetzten gleich_ geworden.

Eigentlich aber ist nicht auf das _Vorausgesetzte_ zum Voraus

Rücksicht zu nehmen, sondern das Resultat an der Formbestimmung für

sich zu betrachten.--Die Einzelnheit, indem sie sich zur Allheit

erweitert hat, ist _gesetzt_ als Negativität, welche identische

Beziehung auf sich ist. Sie ist damit nicht jene erste Einzelnheit

geblieben, wie z.B. die eines Cajus, sondern ist die mit der

Allgemeinheit identische Bestimmung, oder das absolute Bestimmtseyn

des Allgemeinen.--Jene _erste_ Einzelnheit des singularen Urtheils

war nicht die _unmittelbare_ des positiven Urtheils des Daseyns

überhaupt entstanden; sie war schon bestimmt, die _negative

Identität_ der Bestimmungen jenes Urtheils zu seyn. Dieß ist die

wahrhafte Voraussetzung im Reflexions-Urtheil; gegen das an diesem

sich verlaufende Setzen war jene _erste_ Bestimmtheit der Einzelnheit

das _Ansich_ derselben; was sie somit _ansich_ ist, ist nun durch die

Bewegung des Reflexions-Urtheils _gesetzt_, nämlich die Einzelnheit

als identische Beziehung des Bestimmten auf sich selbst. Dadurch ist

jene _Reflexion_, welche die Einzelnheit zur Allheit erweitert, eine

ihr nicht äußerliche; sondern es wird dadurch nur _für sich_, was sie

schon _an sich_ ist.--Das Resultat ist somit in Wahrheit die

_objektive Allgemeinheit_. Das Subjekt hat insofern die

Formbestimmung des Reflexions-Urtheils, welche vom _Diesen_ durch

_Einiges_ zur _Allheit_ hindurchging abgestreift; statt _Alle

Menschen_ ist nunmehr zu sagen: _der Mensch_.

Die Allgemeinheit, welche hierdurch entstanden ist, ist _die Gattung_;

die Allgemeinheit, welche an ihr selbst Konkretes ist. Die Gattung

_inhärirt_ dem Subjekte nicht, oder ist nicht eine _einzelne_

Eigenschaft, überhaupt nicht eine Eigenschaft desselben; sie enthält

alle vereinzelnte Bestimmtheit in ihrer substantiellen Gediegenheit

aufgelöst.--Sie ist darum, weil sie als diese negative Identität mit

sich gesetzt ist, wesentlich Subjekt; aber ist ihrem Prädikate nicht

mehr _subsumirt_. Hiermit verändert sich nun überhaupt die Natur des

Reflexions-Urtheils.

Dasselbe war wesentlich Urtheil der _Subsumtion_. Das Prädikat war

als das _ansichseyende_ Allgemeiner gegen sein Subjekt bestimmt;

seinem Inhalte nach konnte es als wesentliche Verhältnißbestimmung

oder auch als Merkmal genommen werden;--eine Bestimmung, nach welcher

das Subjekt nur eine wesentliche _Erscheinung_ ist. Aber zur

_objektiven Allgemeinheit_ bestimmt, hört es auf, unter solche

Verhältnißbestimmung, oder zusammenfassende Reflexion subsumirt zu

seyn; solches Prädikat ist gegen dies Allgemeinheit vielmehr ein

Besonderes. Das Verhältniß von Subjekt und Prädikat hat sich somit

umgekehrt, und das Urtheil sich insofern zunächst aufgehoben.

Diese Aufhebung des Urtheils fällt mit dem zusammen, was die

_Bestimmung der Kopula_ wird, die wir noch zu betrachten haben; die

Aufhebung der Urtheilsbestimmungen und ihr Übergang in die Kopula

ist dasselbe.--Insofern nämlich das Subjekt sich in die Allgemeinheit

erhoben hat, ist es in dieser Bestimmung dem Prädikate gleich

geworden, welches als die reflektirte Allgemeinheit auch die

Besonderheit in sich begreift; Subjekt und Prädikat sind daher

identisch, d. i. sie sind in die Kopula zusammengegangen. Diese

Identität ist die Gattung, oder an und für sich seyende Natur eines

Dings. Insofern dieselbe also sich wieder in ein Urtheil dirimirt,

ist es die _innere Natur_, wodurch sich Subjekt und Prädikat auf

einander beziehen:--eine Beziehung der _Nothwendigkeit_, worin jene

Urtheilsbestimmungen nur unwesentliche Unterschiede sind. _Was allen

Einzelnen einer Gattung zukommt, kommt durch ihre Natur der Gattung

zu_,--ist eine unmittelbare Konsequenz, und der Ausdruck dessen, was

sich vorhin ergab, daß das Subjekt z.B. _alle Menschen_, seine

Formbestimmung abstreift, und _der Mensch_ dafür zu sagen ist.

--Dieser an und für sich seyende Zusammenhang macht die Grundlage

eines neuen Urtheils aus;--_des Urtheils der Nothwendigkeit_.

Wissenschaft der Logik — Band 2 · 第 9 / 23 题