_Die Einzelnheit_ ist, wie sich ergeben, schon durch die Besonderheit
gesetzt; diese ist die _bestimmte Allgemeinheit_; also die sich auf
sich beziehende Bestimmtheit, das _bestimmte Bestimmte_.
1. Zunächst erscheint daher die Einzelnheit als _die Reflexion_ des
Begriffs aus seiner Bestimmtheit _in sich selbst_. Sie ist die
_Vermittelung_ desselben durch sich, insofern sein _Andersseyn_ sich
wieder zu einem _Andern_ gemacht, wodurch der Begriff als sich selbst
Gleiches hergestellt, aber in der Bestimmung der _absoluten
Negativität_ ist.--Das Negative am Allgemeinen, wodurch dieses ein
_Besonderes_ ist, wurde vorhin als der Doppelschein bestimmt;
insofern es Scheinen _nach Innen_ ist, bleibt das Besondere ein
Allgemeines; durch das Scheinen nach Außen ist es _Bestimmtes_; die
Rückkehr dieser Seite in das Allgemeine ist die gedoppelte,
_entweder_ durch die _Abstraktion_, welche dasselbe wegläßt, und zur
_höhern_ und _höchsten Gattung_ aufsteigt, _oder_ aber durch die
_Einzelnheit_, zu welcher das Allgemeine in der Bestimmtheit selbst
heruntersteigt.--Hier geht der Abweg ab, auf welchem die Abstraktion
vom Wege des Begriffs abkommt, und die Wahrheit verläßt. Ihr höheres
und höchstes Allgemeine, zu dem sie sich erhebt, ist nur die immer
inhaltsloser werdende Oberfläche; die von ihr verschmähte Einzelnheit
ist die Tiefe, in der der Begriff sich selbst erfaßt, und als Begriff
gesetzt ist. Die _Allgemeinheit_ und die _Besonderheit_ erschienen
einer Seits als die Momente des _Werdens_ der Einzelnheit. Aber es
ist schon gezeigt worden, daß sie an ihnen selbst der totale Begriff
sind, somit in der _Einzelnheit_ nicht in ein _Anderes_ übergehen,
sondern daß darin nur gesetzt ist, was sie an und für sich sind. Das
_Allgemeine_ ist _für sich_, weil es an ihm selbst die absolute
Vermittelung, Beziehung auf sich nur als absolute Negativität ist.
Es ist _abstraktes_ Allgemeines, insofern dieß Aufheben ein
_äußerliches_ Thun, und hierdurch ein _Weglassen_ der Bestimmtheit
ist. Diese Negativität ist daher wohl an dem Abstrakten, aber sie
bleibt _außerhalb_, als eine bloße _Bedingung_ desselben; sie ist die
Abstraktion selbst, welche ihr Allgemeines sich _gegenüber_ hält, das
daher die Einzelnheit nicht in sich selbst hat, und begrifflos bleibt.
--Leben, Geist, Gott,--so wie den reinen Begriff, vermag die
Abstraktion deswegen nicht zu fassen, weil sie von ihren Erzeugnissen,
die Einzelnheit, das Princip der Individualität und Persönlichkeit,
abhält, und so zu nichts, als leb- und geistlosen, farb- und
gehaltlosen Allgemeinheiten kommt.
Aber die Einheit des Begriffs ist so untrennbar, daß auch diese
Produkte der Abstraktion, indem sie die Einzelnheit weglassen sollen,
selbst vielmehr _einzelne_ sind. Indem sie das Konkrete in die
Allgemeinheit erhebt, das Allgemeine aber nur als bestimmte
Allgemeinheit faßt, so ist eben dieß die Einzelnheit, welche sich als
die sich auf sich beziehende Bestimmtheit ergeben hat. Die
Abstraktion ist daher eine _Trennung_ des Konkreten, und eine
_Vereinzelung_ seiner Bestimmungen; durch sie werden nur _einzelne_
Eigenschaften oder Momente aufgefaßt; denn ihr Produkt muß das
enthalten, was sie selbst ist. Der Unterschied aber dieser
Einzelnheit ihrer Produkte, und der Einzelnheit des Begriffs, ist,
daß in jenen das Einzelne als _Inhalt_, und das Allgemeine als _Form_
von einander verschieden sind;--weil eben jener nicht als die
absolute Form, als der Begriff selbst, oder diese nicht als die
Totalität der Form ist.--Diese nähere Betrachtung aber zeigt das
Abstrakte selbst als Einheit des einzelnen Inhalts und der abstrakten
Allgemeinheit, somit als _Konkretes_, als das Gegentheil dessen, was
es seyn will.
Das _Besondere_ ist aus demselben Grunde, weil es nur das bestimmte
Allgemeine ist, auch _Einzelnes_, und umgekehrt, weil das Einzelne
das bestimmte Allgemeine ist, ist es ebenso sehr ein Besonderes.
Wenn an dieser abstrakten Bestimmtheit fest gehalten wird, so hat der
Begriff die drei besonderen Bestimmungen, das Allgemeine, Besondere
und Einzelne; nachdem vorhin nur das Allgemeine und Besondere als die
Arten des Besondern angegeben wurden. Indem die Einzelnheit als die
Rückkehr des Begriffs als des Negativen in sich ist, so kann diese
Rückkehr selbst von der Abstraktion, die darin eigentlich aufgehoben
ist, als ein gleichgültiges Moment _neben_ die andern gestellt und
gezählte werden.
Wenn die Einzelnheit als eine der _besonderen_ Begriffsbestimmungen
aufgeführt wird, so ist die Besonderheit die _Totalität_, welche alle
in sich begreift; als diese Totalität eben ist sie das Konkrete
derselben, oder die Einzelnheit selbst. Sie ist das Konkrete aber
auch nach der vorhin bemerkten Seite als _bestimmte Allgemeinheit_;
so ist sie als die _unmittelbare_ Einheit, in welcher keines dieser
Momente als unterschieden oder als das Bestimmende gesetzt ist, und
in dieser Form wird sie die _Mitte des formalen Schlusses_ ausmachen.
Es fällt von selbst auf, daß jede Bestimmung, die in der bisherigen
Exposition des Begriffs gemacht worden, sich unmittelbar aufgelöst
und in ihre andere verloren hat. Jede Unterscheidung konfondirt sich
in der Betrachtung, welche sich isoliren und festhalten soll. Nur
die bloße _Vorstellung_, für welche sie das Abstrahiren isolirt hat,
vermag sich das Allgemeine, Besondere und Einzelne fest auseinander
zu halten; so sind sie zählbar, und für einen weiteren Unterschied
hält sie sich an den _völlig äußerlichen des Seyns, die Quantität_,
die nirgend weniger, als hierher gehört.--In der Einzelnheit ist
jenes wahre Verhältniß, die _Untrennbarkeit_ der Begriffsbestimmungen,
_gesetzt_; denn als Negation der Negation enthält sie den Gegensatz
derselben und ihn zugleich in seinem Grunde oder Einheit; das
Zusammengegangenseyn einer jeden mit ihrer andern Weil in dieser
Reflexion an und für sich die Allgemeinheit ist, ist sie wesentlich
die Negativität der Begriffsbestimmungen nicht nur so, daß sie nur
ein drittes Verschiedenes gegen sie wäre, sondern es ist dieß nunmehr
_gesetzt_, daß das _Gesetztseyn_ das _An- und Fürsichseyn_ ist; d. h.
daß die dem Unterschiede angehörigen Bestimmungen selbst jede die
_Totalität_ ist. Die Rückkehr des bestimmten Begriffes in sich ist,
daß er die Bestimmung hat, _in seiner Bestimmtheit_ der _ganze_
Begriff zu seyn.
2. Die Einzelnheit ist aber nicht nur die Rückkehr des Begriffes in
sich selbst, sondern unmittelbar sein Verlust. Durch die Einzelnheit,
wie er darin _in sich_ ist, wird er _außer sich_, und tritt in
Wirklichkeit. Die _Abstraktion_, welche als die _Seele_ der
Einzelnheit die Beziehung des Negativen auf das Negative ist, ist,
wie sich gezeigt, dem Allgemeinen und Besondern nichts Äußerliches,
sondern immanent, und sie sind durch sie Konkretes, Inhalt, Einzelnes.
Die Einzelnheit aber ist als diese Negativität die bestimmte
Bestimmtheit, das _Unterscheiden_ als solches; durch diese Reflexion
des Unterschiedes in sich wird er ein fester; das Bestimmen des
Besondern ist erst durch die Einzelnheit; denn _sie_ ist jene
Abstraktion, die nunmehr eben als Einzelnheit, _gesetzte Abstraktion_
ist.
Das Einzelne also ist als sich auf sich beziehende Negativität
unmittelbare Identität des Negativen mit sich; es ist
_Fürsich-seyendes_. Oder es ist die Abstraktion, welche den Begriff
nach seinem ideellen Momente des _Seyns_ als ein _Unmittelbares_
bestimmt.--So ist das Einzelne ein qualitatives _Eins_ oder _Dieses_.
Nach dieser Qualität ist es erstlich Repulsion seiner von _sich
selbst_, wodurch die vielen _andern_ Eins vorausgesetzt werden;
_zweitens_ ist es nun gegen diese vorausgesetzten _Anderen_ negative
Beziehung, und das Einzelne insofern _ausschließend_. Die
Allgemeinheit auf diese Einzelnen als gleichgültige Eins bezogen,
--und bezogen muß sie darauf werden, weil sie Moment des Begriffes
der Einzelnheit ist,--ist sie nur das _Gemeinsame_ derselben. Wenn
unter dem Allgemeinen das verstanden wird, was mehreren Einzelnen
_gemeinschaftlich_ ist, so wird von dem _gleichgültigen_ Bestehen
derselben ausgegangen, und in die Begriffsbestimmung die
Unmittelbarkeit des _Seyns_ eingemischt. Die niedrigste Vorstellung,
welche man vom Allgemeinen haben kann, wie es in der Beziehung auf
das Einzelne ist, ist dieß äußerliche Verhältniß desselben, als eines
bloß _Gemeinschaftlichen_.
Das Einzelne, welches in der Reflexionssphäre der Existenz als
_Dieses_ ist, hat nicht die _ausschließende_ Beziehung auf anderes
Eins, welche dem qualitativen Fürsichseyn zukommt. _Dieses_ ist als
das _in sich reflektirte_ Eins für sich ohne Repulsion; oder die
Repulsion ist in dieser Reflexion mit der Abstraktion in eins, und
ist die reflektirende _Vermittelung_, welche so an ihm ist, daß
dasselbe eine _gesetzte_, von einem Äußerlichen _gezeigte_
Unmittelbarkeit ist. _Dieses_ ist; es ist unmittelbar; es ist aber
nur _Dieses_, insofern es _monstrirt_ wird. Das Monstriren ist die
reflektirende Bewegung, welche sich in sich zusammennimmt und die
Unmittelbarkeit setzt, aber als ein sich Äußerliches.--Das Einzelne
nun ist wohl auch Dieses, als das aus der Vermittelung hergestellte
Unmittelbare; es hat sie aber nicht außer ihm, es ist selbst
repellirende Abscheidung, _die gesetzte Abstraktion_, aber in seiner
Abscheidung selbst positive Beziehung.
Dieses Abstrahiren des Einzelnen ist als die Reflexion des
Unterschiedes in sich erstlich ein Setzen der Unterschiedenen als
_selbstständiger_, in sich reflektirter. Sie _sind_ unmittelbar;
aber ferner ist dieses Trennen Reflexion überhaupt, das _Scheinen des
einen im Andern_; so stehen sie in wesentlicher Beziehung. Sie sind
ferner nicht bloß _seyende_ Einzelne gegen einander; solche Vielheit
gehört dem Seyn an; die sich als bestimmt setzende _Einzelnheit_
setzt sich nicht in einem äußerlichen, sondern im
Begriffsunterschiede; sie schließt also das _Allgemeine_ von sich aus,
aber da dieses Moment ihrer selbst ist, so bezieht sich ebenso
wesentlich auf sie.
Der Begriff als diese Beziehung seiner _selbstständigen_ Bestimmungen
hat sich verloren; denn so ist er nicht mehr die _gesetzte Einheit_
derselben, und sie nicht mehr als _Momente_, als der Schein desselben,
sondern als an und für sich bestehende.--Als Einzelnheit kehrt er in
der Bestimmtheit in sich zurück; damit ist das Bestimmte selbst
Totalität geworden. Seine Rückkehr in sich ist daher die absolute,
ursprüngliche _Theilung seiner_, oder als Einzelnheit ist er als
_Urtheil_ gesetzt.
Zweites Kapitel. Das Urtheil.
Das Urtheil ist die am _Begriffe_ selbst _gesetzte Bestimmtheit_
desselben. Die Begriffsbestimmungen, oder was, wie sich gezeigt hat,
dasselbe ist, die bestimmten Begriffe sind schon für sich betrachtet
worden; aber diese Betrachtung war mehr eine subjektive Reflexion,
oder subjektive Abstraktion. Der Begriff ist aber selbst dieses
Abstrahiren, das Gegeneinanderstellen seiner Bestimmungen ist sein
eigenes Bestimmen. Das _Urtheil_ ist dieß Setzen der bestimmten
Begriffe durch den Begriff selbst. Das Urtheilen ist insofern _eine
andere_ Funktion als das Begreifen, oder vielmehr _die andere_
Funktion des Begriffes, als es das _Bestimmen_ des Begriffes durch
sich selbst ist, und der weitere Fortgang des Urtheils die
Verschiedenheit der Urtheile ist diese Fortbestimmung des Begriffes.
Was es für bestimmte Begriffe _giebt_, und wie sich diese
Bestimmungen desselben nothwendig ergeben, dieß hat sich im Urtheil
zu zeigen.
Das Urtheil kann daher die nächste _Realisirung_ des Begriffs genannt
werden, insofern die Realität das Treten ins _Daseyn_ als
_bestimmtes_ Seyn überhaupt bezeichnet. Näher hat sich die Natur
dieser Realisirung so ergeben, daß _vor's Erste_ die Momente des
Begriffs durch seine Reflexion-in-sich oder seine Einzelnheit
selbstständige Totalitäten sind; _vor's Andere_ aber die Einheit des
Begriffes als deren _Beziehung_ ist. Die in sich reflektirten
Bestimmungen sind _bestimmte Totalitäten_, ebenso wesentlich in
gleichgültigem beziehungslosem Bestehen, als durch die gegenseitige
Vermittelung mit einander. Das Bestimmen selbst ist nur die
Totalität, indem es diese Totalitäten und deren Beziehung enthält.
Diese Totalität ist das Urtheil.--Es enthält erstlich also die beiden
Selbstständigen, welche _Subjekt_ und _Prädikat_ heißen. Was jedes
ist, kann eigentlich noch nicht gesagt werden; sie sind noch
unbestimmt, denn erst durch das Urtheil sollen sie bestimmt werden.
Indem es der Begriff als bestimmter ist, so ist nur der allgemeine
Unterschied gegen einander vorhanden, daß das Urtheil den
_bestimmten_ Begriff gegen den noch _unbestimmten_ enthält. Das
Subjekt kann also zunächst gegen das Prädikat als das Einzelne gegen
das Allgemeine, oder auch als das Besondere gegen das Allgemeine,
oder als das Einzelne gegen das Besondere genommen werden; insofern
sie nur überhaupt als das Bestimmtere und das Allgemeinere einander
gegenüberstehen.
Es ist daher passend und Bedürfniß, für die Urtheilsbestimmungen
diese _Namen, Subjekt_ und _Prädikat_, zu haben; als Namen sind sie
etwas Unbestimmtes, das erst noch seine Bestimmungen erhalten soll;
und mehr als Namen sind sie daher nicht. Begriffsbestimmungen selbst
könnten für die zwei Seiten des Urtheils Theils aus diesem Grunde
nicht gebraucht werden; Theils aber noch mehr darum nicht, weil die
Natur der Begriffsbestimmung sich hervorthut, nicht ein Abstraktes
und Festes zu seyn, sondern ihre entgegengesetzte in sich zu haben,
und an sich zu setzen; indem die Seiten des Urtheils selbst Begriffe,
also die Totalität seiner Bestimmungen sind, so müssen sie dieselben
alle durchlaufen und an sich zeigen; es sey in abstrakter oder
konkreter Form. Um nun doch bei dieser Veränderung ihrer Bestimmung
die Seiten des Urtheils doch auf eine allgemeine Weise festzuhalten,
sind Namen am dienlichsten, die sich darin gleich bleiben.--Der Name
aber steht der Sache oder dem Begriffe gegenüber; diese
Unterscheidung kommt an dem Urtheile als solchem selbst vor; indem
das Subjekt überhaupt das Bestimmte, und daher mehr das unmittelbar
_Seyende_, das Prädikat aber das _Allgemeine_, das Wesen oder den
Begriff ausdrückt, so ist das Subjekt als solches zunächst nur eine
Art von _Name_; denn _was es ist_, drückt erst das Prädikat aus,
welches das _Seyn_ im Sinne des Begriffs enthält. Was ist dieß, oder
was ist dieß für eine Pflanze u. s. f.? unter dem _Seyn_, nach
welchem gefragt wird, wird oft bloß der _Name_ verstanden, und wenn
man denselben erfahren, ist man befriedigt und weiß nun, was die
Sache ist. Dieß ist das _Seyn_ im Sinne des Subjekts. Aber der
_Begriff_, oder wenigstens das Wesen und das Allgemeine überhaupt
giebt erst das Prädikat, und nach diesem wird im Sinne des Urtheils
gefragt.--_Gott, Geist, Natur_ oder was es sey, ist daher als das
Subjekt eines Urtheils nur erst der Name; was ein solches Subjekt ist,
dem Begriffe nach, ist erst im Prädikate vorhanden. Wenn gesucht
wird, was solchem Subjekte für ein Prädikat zukomme, so müßte für die
Beurtheilung schon ein _Begriff_ zu Grunde liegen; aber diesen
spricht erst das Prädikat selbst aus. Es ist deswegen eigentlich die
bloße _Vorstellung_, welche die vorausgesetzte Bedeutung des Subjekts
ausmacht, und die zu einer Namenerklärung führt, wobei es zufällig
und ein historisches Faktum ist, was unter einem Namen verstanden
werde oder nicht. So viele Streitigkeiten, ob einem gewissen
Subjekte ein Prädikat zukomme oder nicht, sind darum nichts mehr als
Wortstreitigkeiten, weil sie von jener Form ausgehen; das zu Grunde
Liegende (subjectum,...) ist noch nichts weiter als der Name.
Es ist nun näher zu betrachten, wie _zweitens_ die _Beziehung_ des
Subjekts und Prädikats im Urtheile, und wie sie selbst eben dadurch
zunächst bestimmt sind. Das Urtheil hat zu seinen Seiten überhaupt
Totalitäten, welche zunächst als wesentlich selbstständig sind. Die
Einheit des Begriffes ist daher nur erst eine _Beziehung_ von
Selbstständigen; noch nicht die _konkrete_ aus dieser Realität in
sich zurückgekehrte, _erfüllte_ Einheit, sondern _außer_ der sie, als
_nicht in ihr aufgehobene Extreme_ bestehen.--Es kann nun die
Betrachtung des Urtheils von der ursprünglichen Einheit des Begriffes
oder von der Selbstständigkeit der Extreme ausgehen. Das Urtheil ist
die Diremtion des Begriffs durch sich selbst; _diese Einheit_ ist
daher der Grund, von welchem aus es nach seiner wahrhaften
_Objektivität_ betrachtet wird. Es ist insofern die _ursprüngliche
Theilung_ des ursprünglich Einen; das Wort: _Urtheil_ bezieht sich
hiermit auf das, was es an und für sich ist. Daß aber der Begriff im
Urtheil als _Erscheinung_ ist, indem seine Momente darin
Selbstständigkeit erlangt haben,--an diese Seite der _Äußerlichkeit_
hält sich mehr die _Vorstellung_.
Nach dieser _subjektiven_ Betrachtung werden daher Subjekt und
Prädikat, jedes als außer dem andern für sich fertig, betrachtet; das
Subjekt als ein Gegenstand, der auch wäre, wenn er dieses Prädikat
nicht hätte; das Prädikat als eine allgemeine Bestimmung, die auch
wäre, wenn sie diesem Subjekte nicht zukäme. Mit dem Urtheilen ist
hernach die Reflexion verbunden, ob dieses oder jenes Prädikat, das
im _Kopfe_ ist, dem Gegenstande, der _draußen_ für sich ist,
_beigelegt_ werden könne und solle; das Urtheilen selbst besteht
darin, daß erst durch dasselbe ein Prädikat mit dem Subjekte
_verbunden_ wird, so daß, wenn diese Verbindung nicht Statt fände,
Subjekt und Prädikat, jedes für sich doch bliebe, was es ist, jenes
ein existirender Gegenstand, dieses eine Vorstellung im Kopfe. --Das
Prädikat, welches dem Subjekte beigelegt wird, soll ihm aber auch
_zukommen_, das heißt, an und für sich identisch mit demselben seyn.
Durch diese Bedeutung des _Beilegens_ wird der _subjektive_ Sinn des
Urtheilens und das gleichgültige äußerliche Bestehen des Subjekts und
Prädikats wieder aufgehoben: diese Handlung ist gut; die Copula zeigt
an, daß das Prädikat zum _Seyn_ des Subjekts gehört, und nicht bloß
äußerlich damit verbunden wird. Im _grammatischen_ Sinne hat jenes
subjektive Verhältniß, in welchem von der gleichgültigen
Äußerlichkeit des Subjekts und Prädikats ausgegangen wird, sein
vollständiges Gelten; denn es sind _Worte_, die hier äußerlich
verbunden werden.--Bei dieser Gelegenheit kann auch angeführt werden,
daß ein _Satz_ zwar im grammatischen Sinne ein Subjekt und Prädikat
hat, aber darum noch kein _Urtheil_ ist. Zu Letzterem gehört, daß
das Prädikat sich zum Subjekt nach dem Verhältniß von
Begriffsbestimmungen, also als ein Allgemeines zu einem Besondern
oder Einzelnen verhalte. Drückt das, was vom einzelnen Subjekte
gesagt wird, selbst nur etwas Einzelnes aus, so ist dieß ein bloßer
Satz. Z. B. Aristoteles ist im 73. Jahre seines Alters, in dem 4.
Jahr der 115. Olympiade gestorben,--ist ein bloßer Satz, kein Urtheil.
Es wäre von Letzterem nur dann etwas darin, wenn einer der Umstände,
die Zeit des Todes oder das Alter jenes Philosophen in Zweifel
gestellt gewesen, aus irgend einem Grunde aber die angegebenen Zahlen
behauptet würden. Denn in diesem Falle würden dieselben als etwas
Allgemeines, auch ohne jenen bestimmtem Inhalt des Todes des
Aristoteles bestehende, mit Anderem erfüllte oder auch leere Zeit
genommen.
So ist die Nachricht: mein Freund N. ist gestorben, ein Satz; und
wäre nur dann ein Urtheil, wenn die Frage wäre, ob er wirklich todt,
oder nur scheintodt wäre.
Wenn das Urtheil gewöhnlich so erklärt wird, daß es die _Verbindung
zweier Begriffe_ sey, so kann man für die äußerliche Copula wohl den
unbestimmten Ausdruck: _Verbindung_ gelten lassen, ferner daß die
Verbundenen wenigstens Begriffe seyn _sollen_. Sonst aber ist diese
Erklärung wohl höchst oberflächlich nicht nur daß z.B. im
disjunktiven Urtheile mehr als _zwei_ sogenannte Begriffe verbunden
sind, sondern daß vielmehr die Erklärung viel besser ist, als die
Sache; denn es sind überhaupt keine Begriffe, die gemeint sind, kaum
Begriffs-, eigentlich nur _Vorstellungsbestimmungen_; beim Begriffe
überhaupt, und beim bestimmten Begriff ist bemerkt worden, daß das,
was man so zu benennen pflegt, keineswegs den Namen von Begriffen
verdient; wo sollten nun beim Urtheile Begriffe
herkommen?--Vornehmlich ist in jener Erklärung das Wesentliche des
Urtheils, nämlich der Unterschied seiner Bestimmungen übergangen;
noch weniger das Verhältniß des Urtheils zum Begriff berücksichtigt.
Was die weitere Bestimmung des Subjekts und Prädikats betrifft, so
ist erinnert worden, daß sie im Urtheil eigentlich erst ihre
Bestimmung zu erhalten haben. Insofern dasselbe aber die gesetzte
Bestimmtheit des Begriffs ist, so hat sie die angegebenen
Unterschiede _unmittelbar_ und _abstrakt, als Einzelnheit_ und
_Allgemeinheit_.--Insofern es aber überhaupt das _Daseyn_ oder das
_Andersseyn_ des Begriffs, welcher sich noch nicht zu der Einheit,
wodurch er _als Begriff_ ist, wieder hergestellt hat, so tritt auch
die Bestimmtheit hervor, welche begrifflos ist; der Gegensatz des
_Seyns_ und der Reflexion oder _des Ansichseyns_. Indem aber der
Begriff den wesentlichen _Grund_ des Urtheils ausmacht, so sind jene
Bestimmungen wenigstens so gleichgültig, daß jede, indem die eine dem
Subjekte, die andere dem Prädikate zukommt, dieß Verhältniß umgekehrt
ebenso sehr Statt hat. Das _Subjekt_ als das _Einzelne_ erscheint
zunächst als das _Seyenden_ oder _Fürsichseyende_ nach der bestimmten
Bestimmtheit des Einzelnen--als ein wirklicher Gegenstand, wenn er
auch nur Gegenstand in der Vorstellung ist,--wie z.B. die
Tapferkeit, das Recht, Übereinstimmung u. s. f.--über welchen
geurtheilt wird;--das _Prädikat_ dagegen als das _Allgemeine_
erscheint als diese _Reflexion_ über ihn, oder auch vielmehr als
dessen Reflexion in-sich-selbst, welche über jene Unmittelbarkeit
hinausgeht und die Bestimmtheiten als bloß seyende aufhebt,--_als
sein Ansichseyn_.--Insofern wird vom Einzelnen, als dem Ersten,
Unmittelbaren ausgegangen, und dasselbe durch das Urtheil in _die
Allgemeinheit erhoben_, so wie umgekehrt das nur _an sich_ seyende
Allgemeine im Einzelnen ins Daseyn heruntersteigt oder ein
_Für-sich-seyendes_ wird.
Diese Bedeutung des Urtheils ist als der _objektive_ Sinn desselben,
und zugleich als die _wahre_ der früheren Formen des Übergangs zu
nehmen. Das Seyende _wird_ und _verändert_ sich, das Endliche _geht_
im Unendlichen _unter_; das Existierende _geht_ aus seinem _Grunde
hervor_ in die Erscheinung, und _geht zu Grunde_; die Accidenz
_manifestirt_ den _Reichthum_ der Substanz, so wie deren _Macht_; im
Seyn ist _Übergang_ in Anderes, im Wesen Scheinen an einem Andern,
wodurch die _nothwendige_ Beziehung sich offenbart. Dieß Übergehen
und Scheinen ist nun in das _ursprüngliche Theilen_ des _Begriffes_
übergegangen, welcher, indem er das Einzelne in das _Ansichseyn_
seiner Allgemeinheit zurückführt, ebenso sehr das Allgemeine als
_Wirkliches_ bestimmt. Dieß Beides ist ein und dasselbe, daß die
Einzelnheit in ihre Reflexion-in-sich, und das Allgemeine als
Bestimmtes gesetzt wird.
Zu dieser objektiven Bedeutung gehört nun aber ebenso wohl, daß die
angegebenen Unterschiede, indem sie in der Bestimmtheit des Begriffes
wieder hervortreten, zugleich nur als Erscheinende gesetzt seyen, das
heißt, daß sie nichts Fixes sind, sondern der einen
Begriffsbestimmung ebenso gut zukommen als der andern. Das Subjekt
ist daher ebenso wohl als das _Ansichseyn_, das Prädikat dagegen als
das _Daseyn_ zu nehmen. Das _Subjekt ohne Prädikat_ ist, was in der
Erscheinung das _Ding ohne Eigenschaften_, das _Ding-an-sich_ ist,
ein leerer unbestimmter Grund; es ist so der _Begriff in sich selbst_,
welcher erst am Prädikate eine Unterscheidung und Bestimmtheit
erhält; dieses macht hiermit die Seite des _Daseyns_ des Subjekts aus.
Durch diese bestimmte Allgemeinheit steht das Subjekt in Beziehung
auf Äußerliches, ist für den Einfluß anderer Dinge offen, und tritt
dadurch in Thätigkeit gegen sie. _Was da ist_, tritt aus seinem
_In-sich-seyn_ in das _allgemeine_ Element des Zusammenhanges und der
Verhältnisse, in die negativen Beziehungen und das Wechselspiel der
Wirklichkeit, was eine _Kontinuation_ des Einzelnen in andere, und
daher Allgemeinheit ist.
Die so eben aufgezeigte Identität, daß die Bestimmung des Subjekts
ebenso wohl auch dem Prädikat zukommt und umgekehrt, fällt jedoch
nicht nur in unsere Betrachtung; sie ist nicht nur _an sich_, sondern
ist auch im Urtheile gesetzt; denn das Urtheil ist die Beziehung
beider; die Kopula drückt aus, _daß das Subjekt das Prädikat_ ist.
Das Subjekt ist die bestimmte Bestimmtheit, und das Prädikat ist
diese _gesetzte_ Bestimmtheit desselben; das Subjekt ist nur in
seinem Prädikat bestimmt, oder nur in demselben ist es Subjekt, es
ist im Prädikat in sich zurückgekehrt, und ist darin das Allgemeine.
--Insofern nun aber das Subjekt das selbstständige ist, so hat jene
Identität das Verhältniß, daß das Prädikat nicht ein selbstständiges
Bestehen für sich, sondern sein Bestehen nur in dem Subjekte hat; es
_inhärirt_ diesem. Insofern hiernach das Prädikat vom Subjekte
unterschieden wird, so ist es nur eine _vereinzelte_ Bestimmtheit
desselben, nur _Eine_ seiner Eigenschaften; das Subjekt selbst aber
ist das _Konkrete_, die Totalität von mannigfaltigen Bestimmtheiten,
wie das Prädikat Eine enthält; es ist das Allgemeine.--Aber anderer
Seits ist auch das Prädikat selbstständige Allgemeinheit, und das
Subjekt umgekehrt nur eine Bestimmung desselben. Das Prädikat
_subsumirt_ insofern das Subjekt; die Einzelnheit und Besonderheit
ist nicht für sich, sondern hat ihr Wesen und ihre Substanz im
Allgemeinen. Das Prädikat drückt das Subjekt in seinem Begriffe aus;
das Einzelne und Besondere sind zufällige Bestimmungen an demselben;
es ist deren absolute Möglichkeit. Wenn beim _Subsumiren_ an eine
äußerliche Beziehung des Subjekts und Prädikats gedacht und das
Subjekt als ein Selbstständiges vorgestellt wird, so bezieht sich das
Subsumiren auf das oben erwähnte subjektive Urtheilen, worin von der
Selbstständigkeit _beider_ ausgegangen wird. Die Subsumtion ist
hiernach nur die _Anwendung_ des Allgemeinen auf ein Besonderes oder
Einzelnes, das _unter_ dasselbe nach einer unbestimmten Vorstellung,
als von minderer Quantität gesetzt wird.
Wenn die Identität des Subjekts und Prädikats so betrachtet worden;
daß _das eine Mal_ jenem die eine Begriffsbestimmung zukommt, und
diesem die andere, aber das _andere Mal_ ebenso sehr unmgekehrt, so
ist die Identität hiermit immer noch erst eine _an sich seyende_; um
der selbstständigen Verschiedenheit der beiden Seiten das Urtheils
willen hat ihre _gesetzte_ Beziehung auch diese Seiten, zunächst als
verschiedene. Aber die _unterschiedslose Identität_ macht eigentlich
die _wahre_ Beziehung des Subjekts auf das Prädikat aus. Die
Begriffsbestimmung ist wesentlich selbst _Beziehung_, denn sie ist
ein _Allgemeines_; dieselben Bestimmungen also, welche das Subjekt
und Prädikat hat, hat damit auch ihre Beziehung selbst. Sie ist
_allgemein_, denn sie ist die positive Identität beider, des Subjekts
und Prädikats; sie ist aber auch _bestimmte_, denn die Bestimmtheit
des Prädikats ist die des Subjekts; sie ist ferner auch _einzelne_,
denn in ihr sind die selbstständigen Extreme als in ihrer negativen
Einheit aufgehoben.--Im Urtheile aber ist diese Identität noch nicht
gesetzt; die Kopula ist als die noch unbestimmte Beziehung des
_Seyns_ überhaupt: A ist B; denn die Selbstständigkeit der
Bestimmtheiten des Begriffs oder Extreme ist im Urtheile die
_Realität_, welche der Begriff in ihm hat. Wäre das _Ist_ der Kopula
schon _gesetzt_ als jene bestimmte und erfüllte _Einheit_ des
Subjekts und Prädikats, als ihr _Begriff_, so wäre es bereits _der
Schluß_.
Diese _Identität_ des Begriffs wieder herzustellen oder vielmehr zu
_setzen_, ist das Ziel der _Bewegung_ des Urtheils. Was im Urtheil
schon _vorhanden_ ist, ist Theils die Selbstständigkeit, aber auch
die Bestimmtheit des Subjekts und Prädikats gegen einander, Theils
aber ihre jedoch _abstrakte_ Beziehung. _Das Subjekt ist das
Prädikat_, ist zunächst das, was das Urtheil aussagt; aber da das
Prädikat _nicht_ das seyn soll, was das Subjekt ist, so ist ein
_Widerspruch_ vorhanden, der sich _auflösen_, in ein Resultat
_übergehen_ muß. Vielmehr aber, da _an und für sich_ Subjekt und
Prädikat die Totalität des Begriffes sind, und das Urtheil die
Realität des Begriffes ist, so ist seine Fortbewegung nur
_Entwickelung_; es ist in ihm dasjenige schon vorhanden, was in ihm
hervortritt, und die _Demonstration_ ist insofern nur eine
_Monstration_, eine Reflexion als _Setzen_ desjenigen, was in den
Extremen des Urtheils schon _vorhanden_ ist; aber auch dieß Setzen
selbst ist schon vorhanden; es ist die _Beziehung_ der Extreme. Das
Urtheil, wie es _unmittelbar_ ist, ist es _zunächst_ das Urtheil des
_Daseyns_; unmittelbar ist sein Subjekt ein _abstraktes, seyendes
Einzelnes_; das Prädikat eine _unmittelbare Bestimmtheit_ oder
Eigenschaft desselben, ein abstrakt Allgemeines.
Indem sich dieß Qualitative des Subjekts und Prädikats aufhebt,
_scheint_ zunächst die Bestimmung des einen an dem andern; das
Urtheil ist nun _zweitens_ Urtheil der _Reflexion_.
Dieses mehr äußerliche Zusammenfassen aber geht in die _wesentliche
Identität_ eines substantiellen, _nothwendigen Zusammenhangs_ über;
so ist es _drittens_ das Urtheil der _Nothwendigkeit_.
_Viertens_, indem in dieser wesentlichen Identität der Unterschied
des Subjekts und Prädikats zu einer _Form_ geworden, so wird das
Urtheil _subjektiv_; es enthält den Gegensatz des _Begriffes_ und
seiner _Realität_, und die _Vergleichung_ beider; es ist das _Urtheil
des Begriffs_.
Dieses Hervortreten des Begriffs begründet den _Übergang des
Urtheils in den Schluß_.
A. Das Urtheil des Daseyns.
Im subjektiven Urtheil will man _einen und denselben_ Gegenstand
_doppelt_ sehen, das eine Mal in seiner einzelnen Wirklichkeit, das
andere Mal in seiner wesentlichen Identität oder in seinem Begriffe;
das Einzelne in seine Allgemeinheit erhoben, oder, was dasselbe ist,
das Allgemeine in seine Wirklichkeit vereinzelt. Das Urtheil ist in
dieser Weise _Wahrheit_; denn es ist die Übereinstimmung des
Begriffs und der Realität. So aber ist _zuerst_ das Urtheil nicht
beschaffen; denn _zuerst_ ist es _unmittelbar_, indem sich an ihm
noch keine Reflexion und Bewegung der Bestimmungen ergeben hat.
Diese _Unmittelbarkeit_ macht das erste Urtheil zu einem _Urtheile
des Daseyns_, das auch das _qualitative_ genannt werden kann, jedoch
nur insofern, als die _Qualität_ nicht nur der Bestimmtheit des
_Seyns_ zukommt, sondern auch die abstrakte Allgemeinheit darin
begriffen ist, die um ihrer Einfachheit willen gleichfalls die Form
der _Unmittelbarkeit_ hat.
Das Urtheil des Daseyns ist auch das Urtheil der _Inhärenz_; weil die
Unmittelbarkeit seine Bestimmung, im Unterschiede des Subjekts und
Prädikats aber jenes das Unmittelbare, hierdurch das Erste und
Wesentliche in diesem Urtheile ist, so hat das Prädikat die Form
eines Unselbstständigen, das am Subjekte seine Grundlage hat.
a. Das positive Urtheil.
1. Das Subjekt und Prädikat sind, wie erinnert worden, zunächst Namen,
deren wirkliche Bestimmung erst durch den Verlauf des Urtheils
erhalten wird. Als Seiten des Urtheil aber, welches der _gesetzte_
bestimmte Begriff ist, haben sie die Bestimmung der Momente desselben,
aber um der Unmittelbarkeit willen, die noch ganz _einfache_, Theils
nicht durch Vermittelung bereicherte, Theils zunächst nach dem
abstrakten Gegensatze, als _abstrakte Einzelnheit_ und
_Allgemeinheit_.--Das Prädikat, um von diesem zuerst zu sprechen, ist
das _abstrakte_ Allgemeine; da das Abstrakte aber durch die
Vermittelung des Aufhebens des Einzelnen oder Besondern bedingt ist,
so ist sie insofern nur eine _Voraussetzung_. In der Sphäre des
Begriffs kann es keine andere _Unmittelbarkeit_ geben, als eine
solche, die _an und für sich_ die Vermittelung enthält, und nur durch
deren Aufheben entstanden ist, d. i. die _allgemeine_. So ist auch
das _qualitative Seyn_ selbst _in seinem Begriffe_ ein Allgemeines;
als _Seyn_ aber ist die Unmittelbarkeit noch nicht _so gesetzt_; erst
als _Allgemeinheit_ ist sie die Begriffsbestimmung, an welcher
_gesetzt_ ist, daß ihr die Negativität wesentlich angehört. Diese
Beziehung ist im Urtheil vorhanden, worin sie Prädikat eines Subjekts
ist.--Ebenso ist das Subjekt ein _abstrakt_ Einzelnes; oder das
_Unmittelbare_, das _als solches_ seyn soll; es soll daher das
Einzelne als ein _Etwas_ überhaupt seyn. Das Subjekt macht insofern
die abstrakte Seite am Urtheil aus, nach welcher in ihm der Begriff
in _die Äußerlichkeit_ übergegangen ist.--Wie die beiden
Begriffsbestimmungen bestimmt sind, so ist es auch ihre Beziehung,
das: _ist_, Kopula; sie kann ebenso nur die Bedeutung eines
unmittelbaren, abstrakten _Seyns_ haben. Von der Beziehung, welche
noch keine Vermittelung oder Negation enthält, wird dieß Urtheil das
_Positive_ genannt.
2. Der nächste reine Ausdruck des positiven Urtheils ist daher der
Satz:
_Das Einzelne ist allgemein._
Dieser Ausdruck muß nicht gefaßt werden: A ist B; denn A und B sind
gänzlich formlose und daher bedeutungslose Namen; das Urtheil
überhaupt aber, und daher selbst schon das Urtheil des Daseyns, hat
Begriffsbestimmungen zu seinen Extremen. A ist B, kann ebenso gut
jeden bloßen _Satz_ vorstellen, als ein _Urtheil_. In jedem auch dem
in seiner Form reicher Bestimmten Urtheile aber wird der Satz von
diesem bestimmten Inhalt behauptet: _das Einzelne_ ist _allgemein_;
insofern nämlich jedes Urtheil auch abstraktes Urtheil überhaupt ist.
Von dem negativen Urtheil, inwiefern es unter diesen Ausdruck
gleichfalls gehöre, wird sogleich die Rede seyn.--Wenn sonst eben
nicht daran gedacht wird, daß mit jedem zunächst wenigstens positiven
Urtheile die Behauptung gemacht werde, daß das Einzelne ein
Allgemeines sey, so geschieht dieß, weil Theils die _bestimmte Form_,
wodurch sich Subjekt und Prädikat unterscheiden, übersehen wird,
--indem das Urtheil nichts als die Beziehung _zweier_ Begriffe seyn
soll,--Theils etwa auch, weil der sonstige _Inhalt_ des Urtheils:
_Cajus ist gelehrt,_ oder _die Rose ist roth_, dem Bewußtseyn
vorschwebt, das mit der Vorstellung des _Cajus_ u. s. f. beschäftigt,
auf die Form nicht reflektirt,--obgleich wenigstens solcher Inhalt,
wie der _logische Cajus_, der gewöhnlich zum Beispiel herhalten muß,
ein sehr wenig interessanter Inhalt ist, und vielmehr gerade so
uninteressant gewählt wird, um nicht die Aufmerksamkeit von der Form
ab, auf sich zu ziehen.
Nach der objektiven Bedeutung bezeichnet der Satz: _daß das Einzelne
allgemein_ ist, wie vorhin gelegentlich erinnert, Theils die
Vergänglichkeit der einzelnen Dinge, Theils ihr positives Bestehen in
dem Begriffe überhaupt. Der Begriff selbst ist unsterblich, aber das
in seiner Theilung aus ihm Heraustretende ist der Veränderung und dem
Rückgange in seine _allgemeine_ Natur unterworfen. Aber umgekehrt
giebt sich das Allgemeine ein _Daseyn_. Wie das Wesen zum _Schein_
in seinen Bestimmungen, der Grund in die _Erscheinung_ der Existenz,
die Substanz in die Offenbarung, in ihre Accidenzen herausgeht, so
_entschließt_ sich das Allgemeine zum Einzelnen; das Urtheil ist
dieser sein _Aufschluß_, die _Entwickelung_ der Negativität, die es
an sich schon ist.--Das Letzere drückt der umgekehrte Satz aus: _das
Allgemeine ist einzeln_, der ebenso wohl im positiven Urtheile
ausgesprochen ist. Das Subjekt, zunächst das _unmittelbar Einzelne_,
ist im Urtheile selbst auf sein _Anderes_, nämlich das Allgemeine,
bezogen; es ist somit als das _Konkrete_ gesetzt; nach dem Seyn als
ein Etwas _von vielen Qualitäten_;--oder als das Konkrete der
Reflexion, _ein Ding von mannigfaltigen Eigenschaften_, ein
_Wirkliches_ von _mannigfaltigen Möglichkeiten_, eine _Substanz_ von
eben solchen _Accidenzen_. Weil diese Mannigfaltigen hier dem
Subjekte des Urtheils angehören, so ist das Etwas oder das Ding u. s.
f. in seinen Qualitäten, Eigenschaften oder Accidenzen in sich
reflektirt, oder sich durch dieselben hindurch _kontinuirend_; sich
in ihnen, und sie ebenso in sich erhaltend. Das Gesetztseyn oder die
Bestimmtheit gehört zum An- und Fürsichseyn. Das Subjekt ist daher
an ihm selbst das _Allgemeine_.--Das Prädikat dagegen, als diese
nicht reale oder konkrete, sondern _abstrakte Allgemeinheit_, ist
gegen jenes die _Bestimmtheit_, und enthält nur _Ein Moment_ der
Totalität desselben, mit Ausschluß der andern. Um dieser Negativität
willen, welche zugleich als Extrem des Urtheils sich auf sich bezieht,
ist das Prädikat ein _abstrakt-Einzelnes_.--Es drückt z.B. in dem
Satze: _die Rose ist wohlriechend_, nur _Eine_ der _vielen_
Eigenschaften der Rose aus; es vereinzelt sie, die im Subjekte mit
den andern zusammengewachsen ist, wie in der Auflösung des Dings die
mannigfaltigen Eigenschaften, die ihm inhäriren, indem sie sich zu
_Materien_ verselbstständigen, _vereinzelt_ werden. Der Satz des
Urtheils lautet daher nach dieser Seite so: _das Allgemeine ist
einzeln_.
Indem wir diese _Wechselbestimmung_ des Subjekts und Prädikats im
Urtheile zusammenstellen, so ergiebt sich also das Gedoppelte: 1) daß
das Subjekt zwar unmittelbar als das Seyende oder Einzelne, das
Prädikat aber das Allgemeine ist. Weil aber das Urtheil die
_Beziehung_ beider, und das Subjekt durch das Prädikat als
Allgemeines bestimmt ist, so ist das Subjekt das Allgemeine; 2) ist
das Prädikat im Subjekte bestimmt; denn es ist nicht eine Bestimmung
_überhaupt_, sondern _des Subjekts_; die Rose ist wohlriechend;
dieser Wohlgeruch ist nicht irgend ein unbestimmter Wohlgeruch,
sondern der der Rose; das Prädikat ist also _ein Einzelnes_.--Weil
nun Subjekt und Prädikat im Verhältnisse des Urtheils stehen, sollen
sie nach den Begriffsbestimmungen entgegengesetzt bleiben; wie in der
_Wechselwirkung_ der Kausalität, ehe sie ihre Wahrheit erreicht, die
beiden Seiten gegen die Gleichheit ihrer Bestimmung noch
selbstständige und entgegengesetzte bleiben sollen. Wenn daher das
Subjekt als Allgemeines bestimmt ist, so ist vom Prädikate nicht auch
seine Bestimmung der Allgemeinheit aufzunehmen, sonst wäre kein
Urtheil vorhanden; sondern nur seine Bestimmung der Einzelnheit; so
wie insofern das Subjekt als Einzelnes bestimmt ist, das Prädikat als
Allgemeines zu nehmen ist.--Wenn auf jene bloße Identität reflektirt
wird, so stellen sich die zwei identischen Sätze dar:
Das Einzelne ist Einzelnes,
Das Allgemeine ist Allgemeines, worin die Urtheilsbestimmungen ganz
auseinander gefallen, nur ihre Beziehung auf sich ausgedrückt, die
Beziehung derselben auf einander aber aufgelöst, und das Urtheil
somit aufgehoben wäre.--Von jenen beiden Sätzen drückt der eine: _das
Allgemeine ist einzeln_, das Urtheil seinem _Inhalte_ nach aus, der
im Prädikate eine vereinzelnte Bestimmung, im Subjekte aber die
Totalität derselben ist; der andere: _das Einzelne ist allgemein_,
die _Form_, die durch ihn selbst unmittelbar angegeben ist.--Im
unmittelbaren positiven Urtheile sind die Extreme noch einfach: Form
und Inhalt sind daher noch vereinigt. Oder es besteht nicht aus zwei
Sätzen; die gedoppelte Beziehung, welche sich in ihm ergab, macht
unmittelbar das _eine_ positive Urtheil aus. Denn seine Extreme sind
a) als die selbstständigen, abstrakten Urtheilsbestimmungen, b) ist
jede Seite durch die andere bestimmt, vermöge der sie beziehenden
Kopula. _An sich_ aber ist deswegen der Form- und Inhaltsunterschied
in ihm vorhanden, wie sich ergeben hat; und zwar gehört das, was der
erste Satz: das Einzelne ist allgemein, enthält, zur Form, weil er
die _unmittelbare Bestimmtheit_ des Urtheils ausdrückt. Das
Verhältniß dagegen, das der andere Satz ausdrückt: _das Allgemeine
ist einzeln_, oder daß das Subjekt als Allgemeines, das Prädikat
dagegen als Besonderes oder Einzelnes bestimmt, betrifft den _Inhalt_,
weil sich seine Bestimmungen erst durch die Reflexion-in-sich
erheben, wodurch die unmittelbaren Bestimmtheiten aufgehoben werden,
und hiermit die Form sich zu einer in sich gegangen Identität, die
gegen den Formunterschied besteht, zum Inhalte macht.