C. Das Einzelne.

_Die Einzelnheit_ ist, wie sich ergeben, schon durch die Besonderheit

gesetzt; diese ist die _bestimmte Allgemeinheit_; also die sich auf

sich beziehende Bestimmtheit, das _bestimmte Bestimmte_.

1. Zunächst erscheint daher die Einzelnheit als _die Reflexion_ des

Begriffs aus seiner Bestimmtheit _in sich selbst_. Sie ist die

_Vermittelung_ desselben durch sich, insofern sein _Andersseyn_ sich

wieder zu einem _Andern_ gemacht, wodurch der Begriff als sich selbst

Gleiches hergestellt, aber in der Bestimmung der _absoluten

Negativität_ ist.--Das Negative am Allgemeinen, wodurch dieses ein

_Besonderes_ ist, wurde vorhin als der Doppelschein bestimmt;

insofern es Scheinen _nach Innen_ ist, bleibt das Besondere ein

Allgemeines; durch das Scheinen nach Außen ist es _Bestimmtes_; die

Rückkehr dieser Seite in das Allgemeine ist die gedoppelte,

_entweder_ durch die _Abstraktion_, welche dasselbe wegläßt, und zur

_höhern_ und _höchsten Gattung_ aufsteigt, _oder_ aber durch die

_Einzelnheit_, zu welcher das Allgemeine in der Bestimmtheit selbst

heruntersteigt.--Hier geht der Abweg ab, auf welchem die Abstraktion

vom Wege des Begriffs abkommt, und die Wahrheit verläßt. Ihr höheres

und höchstes Allgemeine, zu dem sie sich erhebt, ist nur die immer

inhaltsloser werdende Oberfläche; die von ihr verschmähte Einzelnheit

ist die Tiefe, in der der Begriff sich selbst erfaßt, und als Begriff

gesetzt ist. Die _Allgemeinheit_ und die _Besonderheit_ erschienen

einer Seits als die Momente des _Werdens_ der Einzelnheit. Aber es

ist schon gezeigt worden, daß sie an ihnen selbst der totale Begriff

sind, somit in der _Einzelnheit_ nicht in ein _Anderes_ übergehen,

sondern daß darin nur gesetzt ist, was sie an und für sich sind. Das

_Allgemeine_ ist _für sich_, weil es an ihm selbst die absolute

Vermittelung, Beziehung auf sich nur als absolute Negativität ist.

Es ist _abstraktes_ Allgemeines, insofern dieß Aufheben ein

_äußerliches_ Thun, und hierdurch ein _Weglassen_ der Bestimmtheit

ist. Diese Negativität ist daher wohl an dem Abstrakten, aber sie

bleibt _außerhalb_, als eine bloße _Bedingung_ desselben; sie ist die

Abstraktion selbst, welche ihr Allgemeines sich _gegenüber_ hält, das

daher die Einzelnheit nicht in sich selbst hat, und begrifflos bleibt.

--Leben, Geist, Gott,--so wie den reinen Begriff, vermag die

Abstraktion deswegen nicht zu fassen, weil sie von ihren Erzeugnissen,

die Einzelnheit, das Princip der Individualität und Persönlichkeit,

abhält, und so zu nichts, als leb- und geistlosen, farb- und

gehaltlosen Allgemeinheiten kommt.

Aber die Einheit des Begriffs ist so untrennbar, daß auch diese

Produkte der Abstraktion, indem sie die Einzelnheit weglassen sollen,

selbst vielmehr _einzelne_ sind. Indem sie das Konkrete in die

Allgemeinheit erhebt, das Allgemeine aber nur als bestimmte

Allgemeinheit faßt, so ist eben dieß die Einzelnheit, welche sich als

die sich auf sich beziehende Bestimmtheit ergeben hat. Die

Abstraktion ist daher eine _Trennung_ des Konkreten, und eine

_Vereinzelung_ seiner Bestimmungen; durch sie werden nur _einzelne_

Eigenschaften oder Momente aufgefaßt; denn ihr Produkt muß das

enthalten, was sie selbst ist. Der Unterschied aber dieser

Einzelnheit ihrer Produkte, und der Einzelnheit des Begriffs, ist,

daß in jenen das Einzelne als _Inhalt_, und das Allgemeine als _Form_

von einander verschieden sind;--weil eben jener nicht als die

absolute Form, als der Begriff selbst, oder diese nicht als die

Totalität der Form ist.--Diese nähere Betrachtung aber zeigt das

Abstrakte selbst als Einheit des einzelnen Inhalts und der abstrakten

Allgemeinheit, somit als _Konkretes_, als das Gegentheil dessen, was

es seyn will.

Das _Besondere_ ist aus demselben Grunde, weil es nur das bestimmte

Allgemeine ist, auch _Einzelnes_, und umgekehrt, weil das Einzelne

das bestimmte Allgemeine ist, ist es ebenso sehr ein Besonderes.

Wenn an dieser abstrakten Bestimmtheit fest gehalten wird, so hat der

Begriff die drei besonderen Bestimmungen, das Allgemeine, Besondere

und Einzelne; nachdem vorhin nur das Allgemeine und Besondere als die

Arten des Besondern angegeben wurden. Indem die Einzelnheit als die

Rückkehr des Begriffs als des Negativen in sich ist, so kann diese

Rückkehr selbst von der Abstraktion, die darin eigentlich aufgehoben

ist, als ein gleichgültiges Moment _neben_ die andern gestellt und

gezählte werden.

Wenn die Einzelnheit als eine der _besonderen_ Begriffsbestimmungen

aufgeführt wird, so ist die Besonderheit die _Totalität_, welche alle

in sich begreift; als diese Totalität eben ist sie das Konkrete

derselben, oder die Einzelnheit selbst. Sie ist das Konkrete aber

auch nach der vorhin bemerkten Seite als _bestimmte Allgemeinheit_;

so ist sie als die _unmittelbare_ Einheit, in welcher keines dieser

Momente als unterschieden oder als das Bestimmende gesetzt ist, und

in dieser Form wird sie die _Mitte des formalen Schlusses_ ausmachen.

Es fällt von selbst auf, daß jede Bestimmung, die in der bisherigen

Exposition des Begriffs gemacht worden, sich unmittelbar aufgelöst

und in ihre andere verloren hat. Jede Unterscheidung konfondirt sich

in der Betrachtung, welche sich isoliren und festhalten soll. Nur

die bloße _Vorstellung_, für welche sie das Abstrahiren isolirt hat,

vermag sich das Allgemeine, Besondere und Einzelne fest auseinander

zu halten; so sind sie zählbar, und für einen weiteren Unterschied

hält sie sich an den _völlig äußerlichen des Seyns, die Quantität_,

die nirgend weniger, als hierher gehört.--In der Einzelnheit ist

jenes wahre Verhältniß, die _Untrennbarkeit_ der Begriffsbestimmungen,

_gesetzt_; denn als Negation der Negation enthält sie den Gegensatz

derselben und ihn zugleich in seinem Grunde oder Einheit; das

Zusammengegangenseyn einer jeden mit ihrer andern Weil in dieser

Reflexion an und für sich die Allgemeinheit ist, ist sie wesentlich

die Negativität der Begriffsbestimmungen nicht nur so, daß sie nur

ein drittes Verschiedenes gegen sie wäre, sondern es ist dieß nunmehr

_gesetzt_, daß das _Gesetztseyn_ das _An- und Fürsichseyn_ ist; d. h.

daß die dem Unterschiede angehörigen Bestimmungen selbst jede die

_Totalität_ ist. Die Rückkehr des bestimmten Begriffes in sich ist,

daß er die Bestimmung hat, _in seiner Bestimmtheit_ der _ganze_

Begriff zu seyn.

2. Die Einzelnheit ist aber nicht nur die Rückkehr des Begriffes in

sich selbst, sondern unmittelbar sein Verlust. Durch die Einzelnheit,

wie er darin _in sich_ ist, wird er _außer sich_, und tritt in

Wirklichkeit. Die _Abstraktion_, welche als die _Seele_ der

Einzelnheit die Beziehung des Negativen auf das Negative ist, ist,

wie sich gezeigt, dem Allgemeinen und Besondern nichts Äußerliches,

sondern immanent, und sie sind durch sie Konkretes, Inhalt, Einzelnes.

Die Einzelnheit aber ist als diese Negativität die bestimmte

Bestimmtheit, das _Unterscheiden_ als solches; durch diese Reflexion

des Unterschiedes in sich wird er ein fester; das Bestimmen des

Besondern ist erst durch die Einzelnheit; denn _sie_ ist jene

Abstraktion, die nunmehr eben als Einzelnheit, _gesetzte Abstraktion_

ist.

Das Einzelne also ist als sich auf sich beziehende Negativität

unmittelbare Identität des Negativen mit sich; es ist

_Fürsich-seyendes_. Oder es ist die Abstraktion, welche den Begriff

nach seinem ideellen Momente des _Seyns_ als ein _Unmittelbares_

bestimmt.--So ist das Einzelne ein qualitatives _Eins_ oder _Dieses_.

Nach dieser Qualität ist es erstlich Repulsion seiner von _sich

selbst_, wodurch die vielen _andern_ Eins vorausgesetzt werden;

_zweitens_ ist es nun gegen diese vorausgesetzten _Anderen_ negative

Beziehung, und das Einzelne insofern _ausschließend_. Die

Allgemeinheit auf diese Einzelnen als gleichgültige Eins bezogen,

--und bezogen muß sie darauf werden, weil sie Moment des Begriffes

der Einzelnheit ist,--ist sie nur das _Gemeinsame_ derselben. Wenn

unter dem Allgemeinen das verstanden wird, was mehreren Einzelnen

_gemeinschaftlich_ ist, so wird von dem _gleichgültigen_ Bestehen

derselben ausgegangen, und in die Begriffsbestimmung die

Unmittelbarkeit des _Seyns_ eingemischt. Die niedrigste Vorstellung,

welche man vom Allgemeinen haben kann, wie es in der Beziehung auf

das Einzelne ist, ist dieß äußerliche Verhältniß desselben, als eines

bloß _Gemeinschaftlichen_.

Das Einzelne, welches in der Reflexionssphäre der Existenz als

_Dieses_ ist, hat nicht die _ausschließende_ Beziehung auf anderes

Eins, welche dem qualitativen Fürsichseyn zukommt. _Dieses_ ist als

das _in sich reflektirte_ Eins für sich ohne Repulsion; oder die

Repulsion ist in dieser Reflexion mit der Abstraktion in eins, und

ist die reflektirende _Vermittelung_, welche so an ihm ist, daß

dasselbe eine _gesetzte_, von einem Äußerlichen _gezeigte_

Unmittelbarkeit ist. _Dieses_ ist; es ist unmittelbar; es ist aber

nur _Dieses_, insofern es _monstrirt_ wird. Das Monstriren ist die

reflektirende Bewegung, welche sich in sich zusammennimmt und die

Unmittelbarkeit setzt, aber als ein sich Äußerliches.--Das Einzelne

nun ist wohl auch Dieses, als das aus der Vermittelung hergestellte

Unmittelbare; es hat sie aber nicht außer ihm, es ist selbst

repellirende Abscheidung, _die gesetzte Abstraktion_, aber in seiner

Abscheidung selbst positive Beziehung.

Dieses Abstrahiren des Einzelnen ist als die Reflexion des

Unterschiedes in sich erstlich ein Setzen der Unterschiedenen als

_selbstständiger_, in sich reflektirter. Sie _sind_ unmittelbar;

aber ferner ist dieses Trennen Reflexion überhaupt, das _Scheinen des

einen im Andern_; so stehen sie in wesentlicher Beziehung. Sie sind

ferner nicht bloß _seyende_ Einzelne gegen einander; solche Vielheit

gehört dem Seyn an; die sich als bestimmt setzende _Einzelnheit_

setzt sich nicht in einem äußerlichen, sondern im

Begriffsunterschiede; sie schließt also das _Allgemeine_ von sich aus,

aber da dieses Moment ihrer selbst ist, so bezieht sich ebenso

wesentlich auf sie.

Der Begriff als diese Beziehung seiner _selbstständigen_ Bestimmungen

hat sich verloren; denn so ist er nicht mehr die _gesetzte Einheit_

derselben, und sie nicht mehr als _Momente_, als der Schein desselben,

sondern als an und für sich bestehende.--Als Einzelnheit kehrt er in

der Bestimmtheit in sich zurück; damit ist das Bestimmte selbst

Totalität geworden. Seine Rückkehr in sich ist daher die absolute,

ursprüngliche _Theilung seiner_, oder als Einzelnheit ist er als

_Urtheil_ gesetzt.

Zweites Kapitel. Das Urtheil.

Das Urtheil ist die am _Begriffe_ selbst _gesetzte Bestimmtheit_

desselben. Die Begriffsbestimmungen, oder was, wie sich gezeigt hat,

dasselbe ist, die bestimmten Begriffe sind schon für sich betrachtet

worden; aber diese Betrachtung war mehr eine subjektive Reflexion,

oder subjektive Abstraktion. Der Begriff ist aber selbst dieses

Abstrahiren, das Gegeneinanderstellen seiner Bestimmungen ist sein

eigenes Bestimmen. Das _Urtheil_ ist dieß Setzen der bestimmten

Begriffe durch den Begriff selbst. Das Urtheilen ist insofern _eine

andere_ Funktion als das Begreifen, oder vielmehr _die andere_

Funktion des Begriffes, als es das _Bestimmen_ des Begriffes durch

sich selbst ist, und der weitere Fortgang des Urtheils die

Verschiedenheit der Urtheile ist diese Fortbestimmung des Begriffes.

Was es für bestimmte Begriffe _giebt_, und wie sich diese

Bestimmungen desselben nothwendig ergeben, dieß hat sich im Urtheil

zu zeigen.

Das Urtheil kann daher die nächste _Realisirung_ des Begriffs genannt

werden, insofern die Realität das Treten ins _Daseyn_ als

_bestimmtes_ Seyn überhaupt bezeichnet. Näher hat sich die Natur

dieser Realisirung so ergeben, daß _vor's Erste_ die Momente des

Begriffs durch seine Reflexion-in-sich oder seine Einzelnheit

selbstständige Totalitäten sind; _vor's Andere_ aber die Einheit des

Begriffes als deren _Beziehung_ ist. Die in sich reflektirten

Bestimmungen sind _bestimmte Totalitäten_, ebenso wesentlich in

gleichgültigem beziehungslosem Bestehen, als durch die gegenseitige

Vermittelung mit einander. Das Bestimmen selbst ist nur die

Totalität, indem es diese Totalitäten und deren Beziehung enthält.

Diese Totalität ist das Urtheil.--Es enthält erstlich also die beiden

Selbstständigen, welche _Subjekt_ und _Prädikat_ heißen. Was jedes

ist, kann eigentlich noch nicht gesagt werden; sie sind noch

unbestimmt, denn erst durch das Urtheil sollen sie bestimmt werden.

Indem es der Begriff als bestimmter ist, so ist nur der allgemeine

Unterschied gegen einander vorhanden, daß das Urtheil den

_bestimmten_ Begriff gegen den noch _unbestimmten_ enthält. Das

Subjekt kann also zunächst gegen das Prädikat als das Einzelne gegen

das Allgemeine, oder auch als das Besondere gegen das Allgemeine,

oder als das Einzelne gegen das Besondere genommen werden; insofern

sie nur überhaupt als das Bestimmtere und das Allgemeinere einander

gegenüberstehen.

Es ist daher passend und Bedürfniß, für die Urtheilsbestimmungen

diese _Namen, Subjekt_ und _Prädikat_, zu haben; als Namen sind sie

etwas Unbestimmtes, das erst noch seine Bestimmungen erhalten soll;

und mehr als Namen sind sie daher nicht. Begriffsbestimmungen selbst

könnten für die zwei Seiten des Urtheils Theils aus diesem Grunde

nicht gebraucht werden; Theils aber noch mehr darum nicht, weil die

Natur der Begriffsbestimmung sich hervorthut, nicht ein Abstraktes

und Festes zu seyn, sondern ihre entgegengesetzte in sich zu haben,

und an sich zu setzen; indem die Seiten des Urtheils selbst Begriffe,

also die Totalität seiner Bestimmungen sind, so müssen sie dieselben

alle durchlaufen und an sich zeigen; es sey in abstrakter oder

konkreter Form. Um nun doch bei dieser Veränderung ihrer Bestimmung

die Seiten des Urtheils doch auf eine allgemeine Weise festzuhalten,

sind Namen am dienlichsten, die sich darin gleich bleiben.--Der Name

aber steht der Sache oder dem Begriffe gegenüber; diese

Unterscheidung kommt an dem Urtheile als solchem selbst vor; indem

das Subjekt überhaupt das Bestimmte, und daher mehr das unmittelbar

_Seyende_, das Prädikat aber das _Allgemeine_, das Wesen oder den

Begriff ausdrückt, so ist das Subjekt als solches zunächst nur eine

Art von _Name_; denn _was es ist_, drückt erst das Prädikat aus,

welches das _Seyn_ im Sinne des Begriffs enthält. Was ist dieß, oder

was ist dieß für eine Pflanze u. s. f.? unter dem _Seyn_, nach

welchem gefragt wird, wird oft bloß der _Name_ verstanden, und wenn

man denselben erfahren, ist man befriedigt und weiß nun, was die

Sache ist. Dieß ist das _Seyn_ im Sinne des Subjekts. Aber der

_Begriff_, oder wenigstens das Wesen und das Allgemeine überhaupt

giebt erst das Prädikat, und nach diesem wird im Sinne des Urtheils

gefragt.--_Gott, Geist, Natur_ oder was es sey, ist daher als das

Subjekt eines Urtheils nur erst der Name; was ein solches Subjekt ist,

dem Begriffe nach, ist erst im Prädikate vorhanden. Wenn gesucht

wird, was solchem Subjekte für ein Prädikat zukomme, so müßte für die

Beurtheilung schon ein _Begriff_ zu Grunde liegen; aber diesen

spricht erst das Prädikat selbst aus. Es ist deswegen eigentlich die

bloße _Vorstellung_, welche die vorausgesetzte Bedeutung des Subjekts

ausmacht, und die zu einer Namenerklärung führt, wobei es zufällig

und ein historisches Faktum ist, was unter einem Namen verstanden

werde oder nicht. So viele Streitigkeiten, ob einem gewissen

Subjekte ein Prädikat zukomme oder nicht, sind darum nichts mehr als

Wortstreitigkeiten, weil sie von jener Form ausgehen; das zu Grunde

Liegende (subjectum,...) ist noch nichts weiter als der Name.

Es ist nun näher zu betrachten, wie _zweitens_ die _Beziehung_ des

Subjekts und Prädikats im Urtheile, und wie sie selbst eben dadurch

zunächst bestimmt sind. Das Urtheil hat zu seinen Seiten überhaupt

Totalitäten, welche zunächst als wesentlich selbstständig sind. Die

Einheit des Begriffes ist daher nur erst eine _Beziehung_ von

Selbstständigen; noch nicht die _konkrete_ aus dieser Realität in

sich zurückgekehrte, _erfüllte_ Einheit, sondern _außer_ der sie, als

_nicht in ihr aufgehobene Extreme_ bestehen.--Es kann nun die

Betrachtung des Urtheils von der ursprünglichen Einheit des Begriffes

oder von der Selbstständigkeit der Extreme ausgehen. Das Urtheil ist

die Diremtion des Begriffs durch sich selbst; _diese Einheit_ ist

daher der Grund, von welchem aus es nach seiner wahrhaften

_Objektivität_ betrachtet wird. Es ist insofern die _ursprüngliche

Theilung_ des ursprünglich Einen; das Wort: _Urtheil_ bezieht sich

hiermit auf das, was es an und für sich ist. Daß aber der Begriff im

Urtheil als _Erscheinung_ ist, indem seine Momente darin

Selbstständigkeit erlangt haben,--an diese Seite der _Äußerlichkeit_

hält sich mehr die _Vorstellung_.

Nach dieser _subjektiven_ Betrachtung werden daher Subjekt und

Prädikat, jedes als außer dem andern für sich fertig, betrachtet; das

Subjekt als ein Gegenstand, der auch wäre, wenn er dieses Prädikat

nicht hätte; das Prädikat als eine allgemeine Bestimmung, die auch

wäre, wenn sie diesem Subjekte nicht zukäme. Mit dem Urtheilen ist

hernach die Reflexion verbunden, ob dieses oder jenes Prädikat, das

im _Kopfe_ ist, dem Gegenstande, der _draußen_ für sich ist,

_beigelegt_ werden könne und solle; das Urtheilen selbst besteht

darin, daß erst durch dasselbe ein Prädikat mit dem Subjekte

_verbunden_ wird, so daß, wenn diese Verbindung nicht Statt fände,

Subjekt und Prädikat, jedes für sich doch bliebe, was es ist, jenes

ein existirender Gegenstand, dieses eine Vorstellung im Kopfe. --Das

Prädikat, welches dem Subjekte beigelegt wird, soll ihm aber auch

_zukommen_, das heißt, an und für sich identisch mit demselben seyn.

Durch diese Bedeutung des _Beilegens_ wird der _subjektive_ Sinn des

Urtheilens und das gleichgültige äußerliche Bestehen des Subjekts und

Prädikats wieder aufgehoben: diese Handlung ist gut; die Copula zeigt

an, daß das Prädikat zum _Seyn_ des Subjekts gehört, und nicht bloß

äußerlich damit verbunden wird. Im _grammatischen_ Sinne hat jenes

subjektive Verhältniß, in welchem von der gleichgültigen

Äußerlichkeit des Subjekts und Prädikats ausgegangen wird, sein

vollständiges Gelten; denn es sind _Worte_, die hier äußerlich

verbunden werden.--Bei dieser Gelegenheit kann auch angeführt werden,

daß ein _Satz_ zwar im grammatischen Sinne ein Subjekt und Prädikat

hat, aber darum noch kein _Urtheil_ ist. Zu Letzterem gehört, daß

das Prädikat sich zum Subjekt nach dem Verhältniß von

Begriffsbestimmungen, also als ein Allgemeines zu einem Besondern

oder Einzelnen verhalte. Drückt das, was vom einzelnen Subjekte

gesagt wird, selbst nur etwas Einzelnes aus, so ist dieß ein bloßer

Satz. Z. B. Aristoteles ist im 73. Jahre seines Alters, in dem 4.

Jahr der 115. Olympiade gestorben,--ist ein bloßer Satz, kein Urtheil.

Es wäre von Letzterem nur dann etwas darin, wenn einer der Umstände,

die Zeit des Todes oder das Alter jenes Philosophen in Zweifel

gestellt gewesen, aus irgend einem Grunde aber die angegebenen Zahlen

behauptet würden. Denn in diesem Falle würden dieselben als etwas

Allgemeines, auch ohne jenen bestimmtem Inhalt des Todes des

Aristoteles bestehende, mit Anderem erfüllte oder auch leere Zeit

genommen.

So ist die Nachricht: mein Freund N. ist gestorben, ein Satz; und

wäre nur dann ein Urtheil, wenn die Frage wäre, ob er wirklich todt,

oder nur scheintodt wäre.

Wenn das Urtheil gewöhnlich so erklärt wird, daß es die _Verbindung

zweier Begriffe_ sey, so kann man für die äußerliche Copula wohl den

unbestimmten Ausdruck: _Verbindung_ gelten lassen, ferner daß die

Verbundenen wenigstens Begriffe seyn _sollen_. Sonst aber ist diese

Erklärung wohl höchst oberflächlich nicht nur daß z.B. im

disjunktiven Urtheile mehr als _zwei_ sogenannte Begriffe verbunden

sind, sondern daß vielmehr die Erklärung viel besser ist, als die

Sache; denn es sind überhaupt keine Begriffe, die gemeint sind, kaum

Begriffs-, eigentlich nur _Vorstellungsbestimmungen_; beim Begriffe

überhaupt, und beim bestimmten Begriff ist bemerkt worden, daß das,

was man so zu benennen pflegt, keineswegs den Namen von Begriffen

verdient; wo sollten nun beim Urtheile Begriffe

herkommen?--Vornehmlich ist in jener Erklärung das Wesentliche des

Urtheils, nämlich der Unterschied seiner Bestimmungen übergangen;

noch weniger das Verhältniß des Urtheils zum Begriff berücksichtigt.

Was die weitere Bestimmung des Subjekts und Prädikats betrifft, so

ist erinnert worden, daß sie im Urtheil eigentlich erst ihre

Bestimmung zu erhalten haben. Insofern dasselbe aber die gesetzte

Bestimmtheit des Begriffs ist, so hat sie die angegebenen

Unterschiede _unmittelbar_ und _abstrakt, als Einzelnheit_ und

_Allgemeinheit_.--Insofern es aber überhaupt das _Daseyn_ oder das

_Andersseyn_ des Begriffs, welcher sich noch nicht zu der Einheit,

wodurch er _als Begriff_ ist, wieder hergestellt hat, so tritt auch

die Bestimmtheit hervor, welche begrifflos ist; der Gegensatz des

_Seyns_ und der Reflexion oder _des Ansichseyns_. Indem aber der

Begriff den wesentlichen _Grund_ des Urtheils ausmacht, so sind jene

Bestimmungen wenigstens so gleichgültig, daß jede, indem die eine dem

Subjekte, die andere dem Prädikate zukommt, dieß Verhältniß umgekehrt

ebenso sehr Statt hat. Das _Subjekt_ als das _Einzelne_ erscheint

zunächst als das _Seyenden_ oder _Fürsichseyende_ nach der bestimmten

Bestimmtheit des Einzelnen--als ein wirklicher Gegenstand, wenn er

auch nur Gegenstand in der Vorstellung ist,--wie z.B. die

Tapferkeit, das Recht, Übereinstimmung u. s. f.--über welchen

geurtheilt wird;--das _Prädikat_ dagegen als das _Allgemeine_

erscheint als diese _Reflexion_ über ihn, oder auch vielmehr als

dessen Reflexion in-sich-selbst, welche über jene Unmittelbarkeit

hinausgeht und die Bestimmtheiten als bloß seyende aufhebt,--_als

sein Ansichseyn_.--Insofern wird vom Einzelnen, als dem Ersten,

Unmittelbaren ausgegangen, und dasselbe durch das Urtheil in _die

Allgemeinheit erhoben_, so wie umgekehrt das nur _an sich_ seyende

Allgemeine im Einzelnen ins Daseyn heruntersteigt oder ein

_Für-sich-seyendes_ wird.

Diese Bedeutung des Urtheils ist als der _objektive_ Sinn desselben,

und zugleich als die _wahre_ der früheren Formen des Übergangs zu

nehmen. Das Seyende _wird_ und _verändert_ sich, das Endliche _geht_

im Unendlichen _unter_; das Existierende _geht_ aus seinem _Grunde

hervor_ in die Erscheinung, und _geht zu Grunde_; die Accidenz

_manifestirt_ den _Reichthum_ der Substanz, so wie deren _Macht_; im

Seyn ist _Übergang_ in Anderes, im Wesen Scheinen an einem Andern,

wodurch die _nothwendige_ Beziehung sich offenbart. Dieß Übergehen

und Scheinen ist nun in das _ursprüngliche Theilen_ des _Begriffes_

übergegangen, welcher, indem er das Einzelne in das _Ansichseyn_

seiner Allgemeinheit zurückführt, ebenso sehr das Allgemeine als

_Wirkliches_ bestimmt. Dieß Beides ist ein und dasselbe, daß die

Einzelnheit in ihre Reflexion-in-sich, und das Allgemeine als

Bestimmtes gesetzt wird.

Zu dieser objektiven Bedeutung gehört nun aber ebenso wohl, daß die

angegebenen Unterschiede, indem sie in der Bestimmtheit des Begriffes

wieder hervortreten, zugleich nur als Erscheinende gesetzt seyen, das

heißt, daß sie nichts Fixes sind, sondern der einen

Begriffsbestimmung ebenso gut zukommen als der andern. Das Subjekt

ist daher ebenso wohl als das _Ansichseyn_, das Prädikat dagegen als

das _Daseyn_ zu nehmen. Das _Subjekt ohne Prädikat_ ist, was in der

Erscheinung das _Ding ohne Eigenschaften_, das _Ding-an-sich_ ist,

ein leerer unbestimmter Grund; es ist so der _Begriff in sich selbst_,

welcher erst am Prädikate eine Unterscheidung und Bestimmtheit

erhält; dieses macht hiermit die Seite des _Daseyns_ des Subjekts aus.

Durch diese bestimmte Allgemeinheit steht das Subjekt in Beziehung

auf Äußerliches, ist für den Einfluß anderer Dinge offen, und tritt

dadurch in Thätigkeit gegen sie. _Was da ist_, tritt aus seinem

_In-sich-seyn_ in das _allgemeine_ Element des Zusammenhanges und der

Verhältnisse, in die negativen Beziehungen und das Wechselspiel der

Wirklichkeit, was eine _Kontinuation_ des Einzelnen in andere, und

daher Allgemeinheit ist.

Die so eben aufgezeigte Identität, daß die Bestimmung des Subjekts

ebenso wohl auch dem Prädikat zukommt und umgekehrt, fällt jedoch

nicht nur in unsere Betrachtung; sie ist nicht nur _an sich_, sondern

ist auch im Urtheile gesetzt; denn das Urtheil ist die Beziehung

beider; die Kopula drückt aus, _daß das Subjekt das Prädikat_ ist.

Das Subjekt ist die bestimmte Bestimmtheit, und das Prädikat ist

diese _gesetzte_ Bestimmtheit desselben; das Subjekt ist nur in

seinem Prädikat bestimmt, oder nur in demselben ist es Subjekt, es

ist im Prädikat in sich zurückgekehrt, und ist darin das Allgemeine.

--Insofern nun aber das Subjekt das selbstständige ist, so hat jene

Identität das Verhältniß, daß das Prädikat nicht ein selbstständiges

Bestehen für sich, sondern sein Bestehen nur in dem Subjekte hat; es

_inhärirt_ diesem. Insofern hiernach das Prädikat vom Subjekte

unterschieden wird, so ist es nur eine _vereinzelte_ Bestimmtheit

desselben, nur _Eine_ seiner Eigenschaften; das Subjekt selbst aber

ist das _Konkrete_, die Totalität von mannigfaltigen Bestimmtheiten,

wie das Prädikat Eine enthält; es ist das Allgemeine.--Aber anderer

Seits ist auch das Prädikat selbstständige Allgemeinheit, und das

Subjekt umgekehrt nur eine Bestimmung desselben. Das Prädikat

_subsumirt_ insofern das Subjekt; die Einzelnheit und Besonderheit

ist nicht für sich, sondern hat ihr Wesen und ihre Substanz im

Allgemeinen. Das Prädikat drückt das Subjekt in seinem Begriffe aus;

das Einzelne und Besondere sind zufällige Bestimmungen an demselben;

es ist deren absolute Möglichkeit. Wenn beim _Subsumiren_ an eine

äußerliche Beziehung des Subjekts und Prädikats gedacht und das

Subjekt als ein Selbstständiges vorgestellt wird, so bezieht sich das

Subsumiren auf das oben erwähnte subjektive Urtheilen, worin von der

Selbstständigkeit _beider_ ausgegangen wird. Die Subsumtion ist

hiernach nur die _Anwendung_ des Allgemeinen auf ein Besonderes oder

Einzelnes, das _unter_ dasselbe nach einer unbestimmten Vorstellung,

als von minderer Quantität gesetzt wird.

Wenn die Identität des Subjekts und Prädikats so betrachtet worden;

daß _das eine Mal_ jenem die eine Begriffsbestimmung zukommt, und

diesem die andere, aber das _andere Mal_ ebenso sehr unmgekehrt, so

ist die Identität hiermit immer noch erst eine _an sich seyende_; um

der selbstständigen Verschiedenheit der beiden Seiten das Urtheils

willen hat ihre _gesetzte_ Beziehung auch diese Seiten, zunächst als

verschiedene. Aber die _unterschiedslose Identität_ macht eigentlich

die _wahre_ Beziehung des Subjekts auf das Prädikat aus. Die

Begriffsbestimmung ist wesentlich selbst _Beziehung_, denn sie ist

ein _Allgemeines_; dieselben Bestimmungen also, welche das Subjekt

und Prädikat hat, hat damit auch ihre Beziehung selbst. Sie ist

_allgemein_, denn sie ist die positive Identität beider, des Subjekts

und Prädikats; sie ist aber auch _bestimmte_, denn die Bestimmtheit

des Prädikats ist die des Subjekts; sie ist ferner auch _einzelne_,

denn in ihr sind die selbstständigen Extreme als in ihrer negativen

Einheit aufgehoben.--Im Urtheile aber ist diese Identität noch nicht

gesetzt; die Kopula ist als die noch unbestimmte Beziehung des

_Seyns_ überhaupt: A ist B; denn die Selbstständigkeit der

Bestimmtheiten des Begriffs oder Extreme ist im Urtheile die

_Realität_, welche der Begriff in ihm hat. Wäre das _Ist_ der Kopula

schon _gesetzt_ als jene bestimmte und erfüllte _Einheit_ des

Subjekts und Prädikats, als ihr _Begriff_, so wäre es bereits _der

Schluß_.

Diese _Identität_ des Begriffs wieder herzustellen oder vielmehr zu

_setzen_, ist das Ziel der _Bewegung_ des Urtheils. Was im Urtheil

schon _vorhanden_ ist, ist Theils die Selbstständigkeit, aber auch

die Bestimmtheit des Subjekts und Prädikats gegen einander, Theils

aber ihre jedoch _abstrakte_ Beziehung. _Das Subjekt ist das

Prädikat_, ist zunächst das, was das Urtheil aussagt; aber da das

Prädikat _nicht_ das seyn soll, was das Subjekt ist, so ist ein

_Widerspruch_ vorhanden, der sich _auflösen_, in ein Resultat

_übergehen_ muß. Vielmehr aber, da _an und für sich_ Subjekt und

Prädikat die Totalität des Begriffes sind, und das Urtheil die

Realität des Begriffes ist, so ist seine Fortbewegung nur

_Entwickelung_; es ist in ihm dasjenige schon vorhanden, was in ihm

hervortritt, und die _Demonstration_ ist insofern nur eine

_Monstration_, eine Reflexion als _Setzen_ desjenigen, was in den

Extremen des Urtheils schon _vorhanden_ ist; aber auch dieß Setzen

selbst ist schon vorhanden; es ist die _Beziehung_ der Extreme. Das

Urtheil, wie es _unmittelbar_ ist, ist es _zunächst_ das Urtheil des

_Daseyns_; unmittelbar ist sein Subjekt ein _abstraktes, seyendes

Einzelnes_; das Prädikat eine _unmittelbare Bestimmtheit_ oder

Eigenschaft desselben, ein abstrakt Allgemeines.

Indem sich dieß Qualitative des Subjekts und Prädikats aufhebt,

_scheint_ zunächst die Bestimmung des einen an dem andern; das

Urtheil ist nun _zweitens_ Urtheil der _Reflexion_.

Dieses mehr äußerliche Zusammenfassen aber geht in die _wesentliche

Identität_ eines substantiellen, _nothwendigen Zusammenhangs_ über;

so ist es _drittens_ das Urtheil der _Nothwendigkeit_.

_Viertens_, indem in dieser wesentlichen Identität der Unterschied

des Subjekts und Prädikats zu einer _Form_ geworden, so wird das

Urtheil _subjektiv_; es enthält den Gegensatz des _Begriffes_ und

seiner _Realität_, und die _Vergleichung_ beider; es ist das _Urtheil

des Begriffs_.

Dieses Hervortreten des Begriffs begründet den _Übergang des

Urtheils in den Schluß_.

A. Das Urtheil des Daseyns.

Im subjektiven Urtheil will man _einen und denselben_ Gegenstand

_doppelt_ sehen, das eine Mal in seiner einzelnen Wirklichkeit, das

andere Mal in seiner wesentlichen Identität oder in seinem Begriffe;

das Einzelne in seine Allgemeinheit erhoben, oder, was dasselbe ist,

das Allgemeine in seine Wirklichkeit vereinzelt. Das Urtheil ist in

dieser Weise _Wahrheit_; denn es ist die Übereinstimmung des

Begriffs und der Realität. So aber ist _zuerst_ das Urtheil nicht

beschaffen; denn _zuerst_ ist es _unmittelbar_, indem sich an ihm

noch keine Reflexion und Bewegung der Bestimmungen ergeben hat.

Diese _Unmittelbarkeit_ macht das erste Urtheil zu einem _Urtheile

des Daseyns_, das auch das _qualitative_ genannt werden kann, jedoch

nur insofern, als die _Qualität_ nicht nur der Bestimmtheit des

_Seyns_ zukommt, sondern auch die abstrakte Allgemeinheit darin

begriffen ist, die um ihrer Einfachheit willen gleichfalls die Form

der _Unmittelbarkeit_ hat.

Das Urtheil des Daseyns ist auch das Urtheil der _Inhärenz_; weil die

Unmittelbarkeit seine Bestimmung, im Unterschiede des Subjekts und

Prädikats aber jenes das Unmittelbare, hierdurch das Erste und

Wesentliche in diesem Urtheile ist, so hat das Prädikat die Form

eines Unselbstständigen, das am Subjekte seine Grundlage hat.

a. Das positive Urtheil.

1. Das Subjekt und Prädikat sind, wie erinnert worden, zunächst Namen,

deren wirkliche Bestimmung erst durch den Verlauf des Urtheils

erhalten wird. Als Seiten des Urtheil aber, welches der _gesetzte_

bestimmte Begriff ist, haben sie die Bestimmung der Momente desselben,

aber um der Unmittelbarkeit willen, die noch ganz _einfache_, Theils

nicht durch Vermittelung bereicherte, Theils zunächst nach dem

abstrakten Gegensatze, als _abstrakte Einzelnheit_ und

_Allgemeinheit_.--Das Prädikat, um von diesem zuerst zu sprechen, ist

das _abstrakte_ Allgemeine; da das Abstrakte aber durch die

Vermittelung des Aufhebens des Einzelnen oder Besondern bedingt ist,

so ist sie insofern nur eine _Voraussetzung_. In der Sphäre des

Begriffs kann es keine andere _Unmittelbarkeit_ geben, als eine

solche, die _an und für sich_ die Vermittelung enthält, und nur durch

deren Aufheben entstanden ist, d. i. die _allgemeine_. So ist auch

das _qualitative Seyn_ selbst _in seinem Begriffe_ ein Allgemeines;

als _Seyn_ aber ist die Unmittelbarkeit noch nicht _so gesetzt_; erst

als _Allgemeinheit_ ist sie die Begriffsbestimmung, an welcher

_gesetzt_ ist, daß ihr die Negativität wesentlich angehört. Diese

Beziehung ist im Urtheil vorhanden, worin sie Prädikat eines Subjekts

ist.--Ebenso ist das Subjekt ein _abstrakt_ Einzelnes; oder das

_Unmittelbare_, das _als solches_ seyn soll; es soll daher das

Einzelne als ein _Etwas_ überhaupt seyn. Das Subjekt macht insofern

die abstrakte Seite am Urtheil aus, nach welcher in ihm der Begriff

in _die Äußerlichkeit_ übergegangen ist.--Wie die beiden

Begriffsbestimmungen bestimmt sind, so ist es auch ihre Beziehung,

das: _ist_, Kopula; sie kann ebenso nur die Bedeutung eines

unmittelbaren, abstrakten _Seyns_ haben. Von der Beziehung, welche

noch keine Vermittelung oder Negation enthält, wird dieß Urtheil das

_Positive_ genannt.

2. Der nächste reine Ausdruck des positiven Urtheils ist daher der

Satz:

_Das Einzelne ist allgemein._

Dieser Ausdruck muß nicht gefaßt werden: A ist B; denn A und B sind

gänzlich formlose und daher bedeutungslose Namen; das Urtheil

überhaupt aber, und daher selbst schon das Urtheil des Daseyns, hat

Begriffsbestimmungen zu seinen Extremen. A ist B, kann ebenso gut

jeden bloßen _Satz_ vorstellen, als ein _Urtheil_. In jedem auch dem

in seiner Form reicher Bestimmten Urtheile aber wird der Satz von

diesem bestimmten Inhalt behauptet: _das Einzelne_ ist _allgemein_;

insofern nämlich jedes Urtheil auch abstraktes Urtheil überhaupt ist.

Von dem negativen Urtheil, inwiefern es unter diesen Ausdruck

gleichfalls gehöre, wird sogleich die Rede seyn.--Wenn sonst eben

nicht daran gedacht wird, daß mit jedem zunächst wenigstens positiven

Urtheile die Behauptung gemacht werde, daß das Einzelne ein

Allgemeines sey, so geschieht dieß, weil Theils die _bestimmte Form_,

wodurch sich Subjekt und Prädikat unterscheiden, übersehen wird,

--indem das Urtheil nichts als die Beziehung _zweier_ Begriffe seyn

soll,--Theils etwa auch, weil der sonstige _Inhalt_ des Urtheils:

_Cajus ist gelehrt,_ oder _die Rose ist roth_, dem Bewußtseyn

vorschwebt, das mit der Vorstellung des _Cajus_ u. s. f. beschäftigt,

auf die Form nicht reflektirt,--obgleich wenigstens solcher Inhalt,

wie der _logische Cajus_, der gewöhnlich zum Beispiel herhalten muß,

ein sehr wenig interessanter Inhalt ist, und vielmehr gerade so

uninteressant gewählt wird, um nicht die Aufmerksamkeit von der Form

ab, auf sich zu ziehen.

Nach der objektiven Bedeutung bezeichnet der Satz: _daß das Einzelne

allgemein_ ist, wie vorhin gelegentlich erinnert, Theils die

Vergänglichkeit der einzelnen Dinge, Theils ihr positives Bestehen in

dem Begriffe überhaupt. Der Begriff selbst ist unsterblich, aber das

in seiner Theilung aus ihm Heraustretende ist der Veränderung und dem

Rückgange in seine _allgemeine_ Natur unterworfen. Aber umgekehrt

giebt sich das Allgemeine ein _Daseyn_. Wie das Wesen zum _Schein_

in seinen Bestimmungen, der Grund in die _Erscheinung_ der Existenz,

die Substanz in die Offenbarung, in ihre Accidenzen herausgeht, so

_entschließt_ sich das Allgemeine zum Einzelnen; das Urtheil ist

dieser sein _Aufschluß_, die _Entwickelung_ der Negativität, die es

an sich schon ist.--Das Letzere drückt der umgekehrte Satz aus: _das

Allgemeine ist einzeln_, der ebenso wohl im positiven Urtheile

ausgesprochen ist. Das Subjekt, zunächst das _unmittelbar Einzelne_,

ist im Urtheile selbst auf sein _Anderes_, nämlich das Allgemeine,

bezogen; es ist somit als das _Konkrete_ gesetzt; nach dem Seyn als

ein Etwas _von vielen Qualitäten_;--oder als das Konkrete der

Reflexion, _ein Ding von mannigfaltigen Eigenschaften_, ein

_Wirkliches_ von _mannigfaltigen Möglichkeiten_, eine _Substanz_ von

eben solchen _Accidenzen_. Weil diese Mannigfaltigen hier dem

Subjekte des Urtheils angehören, so ist das Etwas oder das Ding u. s.

f. in seinen Qualitäten, Eigenschaften oder Accidenzen in sich

reflektirt, oder sich durch dieselben hindurch _kontinuirend_; sich

in ihnen, und sie ebenso in sich erhaltend. Das Gesetztseyn oder die

Bestimmtheit gehört zum An- und Fürsichseyn. Das Subjekt ist daher

an ihm selbst das _Allgemeine_.--Das Prädikat dagegen, als diese

nicht reale oder konkrete, sondern _abstrakte Allgemeinheit_, ist

gegen jenes die _Bestimmtheit_, und enthält nur _Ein Moment_ der

Totalität desselben, mit Ausschluß der andern. Um dieser Negativität

willen, welche zugleich als Extrem des Urtheils sich auf sich bezieht,

ist das Prädikat ein _abstrakt-Einzelnes_.--Es drückt z.B. in dem

Satze: _die Rose ist wohlriechend_, nur _Eine_ der _vielen_

Eigenschaften der Rose aus; es vereinzelt sie, die im Subjekte mit

den andern zusammengewachsen ist, wie in der Auflösung des Dings die

mannigfaltigen Eigenschaften, die ihm inhäriren, indem sie sich zu

_Materien_ verselbstständigen, _vereinzelt_ werden. Der Satz des

Urtheils lautet daher nach dieser Seite so: _das Allgemeine ist

einzeln_.

Indem wir diese _Wechselbestimmung_ des Subjekts und Prädikats im

Urtheile zusammenstellen, so ergiebt sich also das Gedoppelte: 1) daß

das Subjekt zwar unmittelbar als das Seyende oder Einzelne, das

Prädikat aber das Allgemeine ist. Weil aber das Urtheil die

_Beziehung_ beider, und das Subjekt durch das Prädikat als

Allgemeines bestimmt ist, so ist das Subjekt das Allgemeine; 2) ist

das Prädikat im Subjekte bestimmt; denn es ist nicht eine Bestimmung

_überhaupt_, sondern _des Subjekts_; die Rose ist wohlriechend;

dieser Wohlgeruch ist nicht irgend ein unbestimmter Wohlgeruch,

sondern der der Rose; das Prädikat ist also _ein Einzelnes_.--Weil

nun Subjekt und Prädikat im Verhältnisse des Urtheils stehen, sollen

sie nach den Begriffsbestimmungen entgegengesetzt bleiben; wie in der

_Wechselwirkung_ der Kausalität, ehe sie ihre Wahrheit erreicht, die

beiden Seiten gegen die Gleichheit ihrer Bestimmung noch

selbstständige und entgegengesetzte bleiben sollen. Wenn daher das

Subjekt als Allgemeines bestimmt ist, so ist vom Prädikate nicht auch

seine Bestimmung der Allgemeinheit aufzunehmen, sonst wäre kein

Urtheil vorhanden; sondern nur seine Bestimmung der Einzelnheit; so

wie insofern das Subjekt als Einzelnes bestimmt ist, das Prädikat als

Allgemeines zu nehmen ist.--Wenn auf jene bloße Identität reflektirt

wird, so stellen sich die zwei identischen Sätze dar:

Das Einzelne ist Einzelnes,

Das Allgemeine ist Allgemeines, worin die Urtheilsbestimmungen ganz

auseinander gefallen, nur ihre Beziehung auf sich ausgedrückt, die

Beziehung derselben auf einander aber aufgelöst, und das Urtheil

somit aufgehoben wäre.--Von jenen beiden Sätzen drückt der eine: _das

Allgemeine ist einzeln_, das Urtheil seinem _Inhalte_ nach aus, der

im Prädikate eine vereinzelnte Bestimmung, im Subjekte aber die

Totalität derselben ist; der andere: _das Einzelne ist allgemein_,

die _Form_, die durch ihn selbst unmittelbar angegeben ist.--Im

unmittelbaren positiven Urtheile sind die Extreme noch einfach: Form

und Inhalt sind daher noch vereinigt. Oder es besteht nicht aus zwei

Sätzen; die gedoppelte Beziehung, welche sich in ihm ergab, macht

unmittelbar das _eine_ positive Urtheil aus. Denn seine Extreme sind

a) als die selbstständigen, abstrakten Urtheilsbestimmungen, b) ist

jede Seite durch die andere bestimmt, vermöge der sie beziehenden

Kopula. _An sich_ aber ist deswegen der Form- und Inhaltsunterschied

in ihm vorhanden, wie sich ergeben hat; und zwar gehört das, was der

erste Satz: das Einzelne ist allgemein, enthält, zur Form, weil er

die _unmittelbare Bestimmtheit_ des Urtheils ausdrückt. Das

Verhältniß dagegen, das der andere Satz ausdrückt: _das Allgemeine

ist einzeln_, oder daß das Subjekt als Allgemeines, das Prädikat

dagegen als Besonderes oder Einzelnes bestimmt, betrifft den _Inhalt_,

weil sich seine Bestimmungen erst durch die Reflexion-in-sich

erheben, wodurch die unmittelbaren Bestimmtheiten aufgehoben werden,

und hiermit die Form sich zu einer in sich gegangen Identität, die

gegen den Formunterschied besteht, zum Inhalte macht.

Wissenschaft der Logik — Band 2 · 第 6 / 23 题