1. Der Stundenplan.

Der Stundenplan der Blindenanstalt weicht in mancher Hinsicht ab von

den Stundenplänen der Volksschule.

Die vielfach erörterte Frage, ob der Unterricht nur am Vormittage oder

auch nachmittags erteilt werden soll, wird für die Blindenanstalt

zugunsten des +geteilten+, also des Vor- und Nachmittagsunterrichts

zu beantworten sein. Da die Anstalten fast durchweg Internate sind,

fallen bei ihnen die gegen den Nachmittagsunterricht geltend gemachten

Gründe (zweimaliger Schulweg, ungenügende Ruhe während der Mittagspause

usw.) fort[31]. Der ganztägige Unterricht bietet die Möglichkeit,

die Unterrichtsstunden gleichmäßig zu verteilen, Erholungs- und

Spielstunden einzuschieben und auch eine Verlegung der einen oder

andern Stunde, wie sie manchmal notwendig wird, vorzunehmen. (Es sei

z. B. an den Unterricht in der Pflanzenkunde erinnert, der bekanntlich

im Freien erteilt werden soll und darum vom Wetter abhängig ist.) Da

die blinden Schüler in ihrer Bewegungsfreiheit den sehenden Kindern

nachstehen, auch weniger Anregung zur Betätigung in Spiel und Arbeit

finden als diese, so wäre es für sie geradezu verhängnisvoll, wenn man

an den Nachmittagen von jeglichem Unterricht Abstand nehmen wollte; man

würde damit dem Hange zur Passivität, zum unfruchtbaren Phantasieren

oder dumpfen Hinbrüten Vorschub leisten.

Daraus folgt, daß die Zahl der Unterrichts- und sonstigen

Arbeitsabschnitte, die der Stundenplan zu regeln hat, größer sein

wird als in andern Schulen. Für einen angemessenen Wechsel zwischen

direktem Unterricht und stiller Beschäftigung, zwischen geistiger und

körperlicher Arbeit ist natürlich zu sorgen, damit in keiner Weise eine

Überbürdung der Schüler eintritt. Eine bestimmte Stundenzahl läßt sich

schwer nennen; die Höchstzahl der planmäßigen +Unterrichtsstunden+ pro

Woche dürfte sein: für die Oberstufe 36 bis 40, für die Mittelstufe 30

bis 35, für die Unterstufe 20 bis 28. (Vergl. Stundentafel).

Hier mag auch die Stundenzahl für den Lehrer erörtert werden. Wieviel

Stunden pro Woche dürfen ihm zugemutet werden? 30 bis 32, wie sie

im allgemeinen als Höchstzahl für die Lehrer der Volksschule gilt,

sind für den Blindenlehrer sicher zu viel. Es ist zu bedenken, daß

der Unterricht eine sehr sorgfältige Vorbereitung erfordert, die

nicht immer am Schreibtisch erledigt werden kann, sondern öfters auch

die Anwesenheit des Lehrers in der Anstalt außerhalb der Schulzeit

notwendig macht, daß ferner die Korrektur der schriftlichen Arbeiten

der Schüler umständlich und anstrengend ist und daß endlich die

Lehrer auch durch den Aufsichtsdienst in der Anstalt in Anspruch

genommen werden. Demnach wird man als Höchstzahl der auf einen Lehrer

entfallenden Unterrichtsstunden 26 pro Woche annehmen dürfen, für eine

Lehrerin 24.

Die Lektionen werden am besten in +ganzstündiger Dauer+ erteilt.

Die sog. +Kurzstunde+ (mit 40 oder 45 Minuten) empfiehlt sich für

die Blindenanstalt nicht. Durch die umständliche Veranschaulichung

des Lehrstoffes, die häufige manuelle Betätigung der Schüler, die

immer eine mit Zeitverlust verbundene Vorbereitung und Nachbereitung

erfordert (Austeilen und Einsammeln der Lehrmittel usw.), den öftern

Unterricht im Freien, das häufige Reinigen der Hände usw. wird die

Unterrichtsarbeit vielfach aufgehalten und unterbrochen, so daß ein

Abschnitt von 40 bis 45 Minuten unbedingt zu kurz ist.

Soll in der Blindenanstalt das +Fachlehrer-System+ herrschen, oder soll

+ein+ Lehrer +sämtliche+ Unterrichtsstunden in einer Klasse erteilen

(Klassenunterricht)? Ehe diese Frage beantwortet werden kann, muß

über die Stellung der +Anfangsklasse+ (1. und event. 2. Schuljahr)

gesprochen werden. In den Schulen der Sehenden zeigt der Stundenplan

schon im ersten Schuljahr eine Trennung der Lehrfächer. Religion,

Anschauungsunterricht, Lesen und Schreiben, Rechnen, Turnen und Gesang

wechseln in ganz- oder halbstündigen Lektionen ab. Diese Trennung ist

für die Blindenschule zu verwerfen. Die wichtigste Aufgabe des ersten

Schuljahres ist die Gewinnung eines Grundstockes von Anschauungen;

ein intensiver +Anschauungsunterricht+ macht also den +Hauptteil der

Schularbeit+ aus. Dieser Unterricht erstreckt sich nicht nur auf

das Kennenlernen von Dingen nach ihrer äußeren Gestalt, nach ihrer

Entstehung und ihrem Zweck, sondern er enthält auch das Moment der

Zahl und des Wortes, also die Anfänge des Rechnens und der Sprache. In

dem richtig betriebenen Anschauungsunterricht wird dem blinden Schüler

Sachkunde, Formkunde, Rechnen und sprachliche Übung geboten, die

letztere zunächst nur mündlich. Es wäre unpädagogisch, wenn man diese

in innigem Zusammenhange stehenden Elemente trennen und in besondere

Stunden verweisen wollte. Es dürfen demnach nicht folgende Namen

auf dem Stundenplane der Anfangsklasse zu finden sein: Anschauung,

Fröbelunterricht, Formen, Handgriffe, Hörübungen, Handturnen, Rechnen,

sprachliche Übungen, Gesang. Diese „Fächer“ bilden ein einheitliches

Gebiet, den „+Grundunterricht+“, und unter diesem zusammenfassenden

Namen werden sie am zweckmäßigsten auf dem Stundenplan erscheinen. Es

muß dabei dem Ermessen des Lehrers und seiner pädagogischen Einsicht

überlassen bleiben, die einzelnen Teilgebiete des Grundunterrichts

in solcher Folge und Kombination zu betreiben, wie sie der

fortschreitenden Erkenntnis des Schülers und seiner jeweiligen

geistigen und körperlichen Verfassung entspricht. Abgesondert vom

Grundunterricht erscheint der Religionsunterricht, der ein Gebiet für

sich bildet.

Es ist klar, daß der Grundunterricht nur von +einer+ Lehrkraft erteilt

werden kann; wir haben also auf der Anfangsstufe „Klassenunterricht“.

Aber auch in den folgenden Schuljahren, dem 2. bis 4., ist es

wünschenswert, daß zusammengehörige Disziplinen in einer Hand

liegen. Die wichtigsten der hier betriebenen Gegenstände: der

Anschauungsunterricht und die verschiedenen Formen der „Darstellung“,

haben so viele Berührungspunkte, daß eine Verteilung derselben auf

mehrere Lehrkräfte zu einer Lockerung des Zusammenhanges führen

könnte. Der Klassenunterricht, wenn auch nur in beschränkter Form, ist

darum auch hier zu empfehlen.

Auf der +Mittel- und Oberstufe+ sprechen dagegen gewichtige Gründe

für den +Fachunterricht+. Die Veranschaulichung des Lehrstoffes,

besonders des realistischen, die Handhabung der Lehrmittel, die

zweckmäßige Auswahl des Übungsstoffes und die Anleitung des Schülers

zur manuellen Darstellung erfordern viel Erfahrung und Sachkenntnis,

und diese lassen sich nur durch eingehende Beschäftigung mit dem

betreffenden Lehrgebiete und durch jahrelange praktische Übung in der

Schulklasse gewinnen. Auch kann bei Anwendung des Fachunterrichts auf

der Mittel- und Oberstufe der besonderen Begabung und persönlichen

Neigung des Lehrers Rechnung getragen werden, was dazu mithilft, die

Arbeitsfreudigkeit zu steigern. Eine +Gefahr+ wird dabei allerdings zu

vermeiden sein: +Es darf nicht jeder Lehrer isoliert arbeiten+; die

Fachlehrer müssen sich untereinander verständigen, damit diejenigen

natürlichen Verbindungen, die zwischen den einzelnen Lehrgegenständen

bzw. den jeweiligen Lehrstoffen bestehen, erhalten bleiben (man denke

z. B. an den Zusammenhang des Formens mit dem Sachunterricht). Die

Lehrfächer sollen einander stützen und fördern, auch wenn sie nicht in

einer Hand vereinigt sind.

Wichtig ist die Frage nach dem +Umfang+ einer +Unterrichtsabteilung+

(Schulklasse). Dabei kommt folgendes in Betracht. Der Blindenlehrer

kann den Unterricht nicht vom Katheder aus leiten. Er muß bald an

diesen, bald an jenen Schüler herantreten, um sich zu überzeugen, ob

er richtig tastet, richtig zeigt, eine Tätigkeit verständig ausführt;

hier muß er das Objekt, dort die tastende Hand in die beste Lage

bringen; hier muß er einen Schüler zur Ausführung eines Versuchs

anleiten, dort einen andern anregen, durch eigenes Probieren zum Ziele

zu kommen. So zwingt ihn der Unterricht, fortwährend in persönliche

Beziehung zu jedem einzelnen Schüler zu treten. Dadurch zersplittert

sich seine Kraft, und der gemeinsame Unterricht kommt nur zu leicht in

die Gefahr, sich in Einzelunterricht aufzulösen. Sind auch noch die

Veranschaulichungsmittel unvollkommen und nur in beschränkter Zahl

vorhanden, so häufen sich die Schwierigkeiten und die Zeitverluste.

Schon bei einer sehr mäßigen Schülerzahl gehört viel pädagogisches

Geschick und ein scharfer Blick dazu, +allen+ Schülern gerecht zu

werden, die Gemeinsamkeit des Unterrichts zu wahren, und doch auch

jedem einzelnen Kinde beizuspringen. Die Praxis hat ergeben, daß bei

12 Schülern der erforderliche Überblick und die Einheitlichkeit des

Unterrichts gesichert sind; diese Zahl dürfte daher als +Normalzahl+

für eine Abteilung anzusehen sein; die höchste zulässige Schülerzahl

wird 16 sein.

Zum Schluß wird umstehend als Beispiel die Stundentabelle der

Wilhelm-Augusta-Blindenanstalt in Danzig-Königsthal für das

Sommerhalbjahr 1913 geboten. Einige Erläuterungen dazu finden sich in

dem folgenden Abschnitt über den Lehrplan.

+Schorcht+, Empfiehlt sich in Blindenanstalten das Fachlehrer- oder

das Klassenlehrer-System? Kongr.-Ber. Hamburg 1907.

Stundentabelle.

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| Stundenzahl pro Woche: |

Lehrgegenstand: |-----------------------------------|

|I A|I B| I| II|III| IV | V| VI|

---------------------------------------------------------------

Religion | --| --| 4| 4| 2| 2 | 2| 2|

Deutsch | --| --| 6| 6| 5|4/2 + 3| --| --|

Anschauung und Darstellung| --| --| --| --| 6| 6 | --| --|

Grundunterricht | --| --| --| --| --| -- | 16| 16|

Geschichte | --| --| 2| 2| --| -- | --| --|

Rechnen | --| --| 3| 3| 3|4/2 + 1| --| --|

Raumlehre | --| --| 2| 1| --| -- | --| --|

Naturgeschichte | --| --| 2| 2| --| -- | --| --|

Arbeitskunde (Naturlehre) | --| --| 2| 2| --| -- | --| --|

Heimatkunde | --| --| --| --| 2| 2 | --| --|

Erdkunde | --| --| 2| 2| --| -- | --| --|

Formen | --| --| 2| 2| --| -- | --| --|

Zeichnen | --| --| 2| --| --| -- | --| --|

Schulgesang | --| --| 3| 3| 2| 2 | --| --|

Gemischter Chorgesang | 2| 2| --| --| --| -- | --| --|

Männergesang | 1| 1| --| --| --| -- | --| --|

Instrumentalmusik | 20 | --| -- | --| --|

Handfertigkeits-Unt. | --| --| 2| 2| --| -- | --| --|

Weibl. Handarbeiten | --| 5| 5| 3| 3| -- | --| --|

Turnen | --| 2| 2| 2| 2| 2 | 2| --|

Fortbildungs-Unt. | 4| 4| --| --| --| -- | --| --|

Spiel | --| --| --| --| 2| 2 | 4| 6|

Hilfeleistung im Hause | | | | | | | | |

für die Mädchen | --| --| 2| 2| --| -- | --| --|

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Knaben | 7| 9| 34| 31| 24| 24 | 24| 24|

Mädchen | 6| 13| 39| 34| 27| 24 | 24| 24|

Außerdem erhalten die Schüler der Kl. I-VI in 6-8 Stunden pro Woche

Unterricht in einfachen technischen Arbeiten (Flechtarbeiten).

Erziehung und Unterricht der Blinden · 第 28 / 37 题