Der Stundenplan der Blindenanstalt weicht in mancher Hinsicht ab von
den Stundenplänen der Volksschule.
Die vielfach erörterte Frage, ob der Unterricht nur am Vormittage oder
auch nachmittags erteilt werden soll, wird für die Blindenanstalt
zugunsten des +geteilten+, also des Vor- und Nachmittagsunterrichts
zu beantworten sein. Da die Anstalten fast durchweg Internate sind,
fallen bei ihnen die gegen den Nachmittagsunterricht geltend gemachten
Gründe (zweimaliger Schulweg, ungenügende Ruhe während der Mittagspause
usw.) fort[31]. Der ganztägige Unterricht bietet die Möglichkeit,
die Unterrichtsstunden gleichmäßig zu verteilen, Erholungs- und
Spielstunden einzuschieben und auch eine Verlegung der einen oder
andern Stunde, wie sie manchmal notwendig wird, vorzunehmen. (Es sei
z. B. an den Unterricht in der Pflanzenkunde erinnert, der bekanntlich
im Freien erteilt werden soll und darum vom Wetter abhängig ist.) Da
die blinden Schüler in ihrer Bewegungsfreiheit den sehenden Kindern
nachstehen, auch weniger Anregung zur Betätigung in Spiel und Arbeit
finden als diese, so wäre es für sie geradezu verhängnisvoll, wenn man
an den Nachmittagen von jeglichem Unterricht Abstand nehmen wollte; man
würde damit dem Hange zur Passivität, zum unfruchtbaren Phantasieren
oder dumpfen Hinbrüten Vorschub leisten.
Daraus folgt, daß die Zahl der Unterrichts- und sonstigen
Arbeitsabschnitte, die der Stundenplan zu regeln hat, größer sein
wird als in andern Schulen. Für einen angemessenen Wechsel zwischen
direktem Unterricht und stiller Beschäftigung, zwischen geistiger und
körperlicher Arbeit ist natürlich zu sorgen, damit in keiner Weise eine
Überbürdung der Schüler eintritt. Eine bestimmte Stundenzahl läßt sich
schwer nennen; die Höchstzahl der planmäßigen +Unterrichtsstunden+ pro
Woche dürfte sein: für die Oberstufe 36 bis 40, für die Mittelstufe 30
bis 35, für die Unterstufe 20 bis 28. (Vergl. Stundentafel).
Hier mag auch die Stundenzahl für den Lehrer erörtert werden. Wieviel
Stunden pro Woche dürfen ihm zugemutet werden? 30 bis 32, wie sie
im allgemeinen als Höchstzahl für die Lehrer der Volksschule gilt,
sind für den Blindenlehrer sicher zu viel. Es ist zu bedenken, daß
der Unterricht eine sehr sorgfältige Vorbereitung erfordert, die
nicht immer am Schreibtisch erledigt werden kann, sondern öfters auch
die Anwesenheit des Lehrers in der Anstalt außerhalb der Schulzeit
notwendig macht, daß ferner die Korrektur der schriftlichen Arbeiten
der Schüler umständlich und anstrengend ist und daß endlich die
Lehrer auch durch den Aufsichtsdienst in der Anstalt in Anspruch
genommen werden. Demnach wird man als Höchstzahl der auf einen Lehrer
entfallenden Unterrichtsstunden 26 pro Woche annehmen dürfen, für eine
Lehrerin 24.
Die Lektionen werden am besten in +ganzstündiger Dauer+ erteilt.
Die sog. +Kurzstunde+ (mit 40 oder 45 Minuten) empfiehlt sich für
die Blindenanstalt nicht. Durch die umständliche Veranschaulichung
des Lehrstoffes, die häufige manuelle Betätigung der Schüler, die
immer eine mit Zeitverlust verbundene Vorbereitung und Nachbereitung
erfordert (Austeilen und Einsammeln der Lehrmittel usw.), den öftern
Unterricht im Freien, das häufige Reinigen der Hände usw. wird die
Unterrichtsarbeit vielfach aufgehalten und unterbrochen, so daß ein
Abschnitt von 40 bis 45 Minuten unbedingt zu kurz ist.
Soll in der Blindenanstalt das +Fachlehrer-System+ herrschen, oder soll
+ein+ Lehrer +sämtliche+ Unterrichtsstunden in einer Klasse erteilen
(Klassenunterricht)? Ehe diese Frage beantwortet werden kann, muß
über die Stellung der +Anfangsklasse+ (1. und event. 2. Schuljahr)
gesprochen werden. In den Schulen der Sehenden zeigt der Stundenplan
schon im ersten Schuljahr eine Trennung der Lehrfächer. Religion,
Anschauungsunterricht, Lesen und Schreiben, Rechnen, Turnen und Gesang
wechseln in ganz- oder halbstündigen Lektionen ab. Diese Trennung ist
für die Blindenschule zu verwerfen. Die wichtigste Aufgabe des ersten
Schuljahres ist die Gewinnung eines Grundstockes von Anschauungen;
ein intensiver +Anschauungsunterricht+ macht also den +Hauptteil der
Schularbeit+ aus. Dieser Unterricht erstreckt sich nicht nur auf
das Kennenlernen von Dingen nach ihrer äußeren Gestalt, nach ihrer
Entstehung und ihrem Zweck, sondern er enthält auch das Moment der
Zahl und des Wortes, also die Anfänge des Rechnens und der Sprache. In
dem richtig betriebenen Anschauungsunterricht wird dem blinden Schüler
Sachkunde, Formkunde, Rechnen und sprachliche Übung geboten, die
letztere zunächst nur mündlich. Es wäre unpädagogisch, wenn man diese
in innigem Zusammenhange stehenden Elemente trennen und in besondere
Stunden verweisen wollte. Es dürfen demnach nicht folgende Namen
auf dem Stundenplane der Anfangsklasse zu finden sein: Anschauung,
Fröbelunterricht, Formen, Handgriffe, Hörübungen, Handturnen, Rechnen,
sprachliche Übungen, Gesang. Diese „Fächer“ bilden ein einheitliches
Gebiet, den „+Grundunterricht+“, und unter diesem zusammenfassenden
Namen werden sie am zweckmäßigsten auf dem Stundenplan erscheinen. Es
muß dabei dem Ermessen des Lehrers und seiner pädagogischen Einsicht
überlassen bleiben, die einzelnen Teilgebiete des Grundunterrichts
in solcher Folge und Kombination zu betreiben, wie sie der
fortschreitenden Erkenntnis des Schülers und seiner jeweiligen
geistigen und körperlichen Verfassung entspricht. Abgesondert vom
Grundunterricht erscheint der Religionsunterricht, der ein Gebiet für
sich bildet.
Es ist klar, daß der Grundunterricht nur von +einer+ Lehrkraft erteilt
werden kann; wir haben also auf der Anfangsstufe „Klassenunterricht“.
Aber auch in den folgenden Schuljahren, dem 2. bis 4., ist es
wünschenswert, daß zusammengehörige Disziplinen in einer Hand
liegen. Die wichtigsten der hier betriebenen Gegenstände: der
Anschauungsunterricht und die verschiedenen Formen der „Darstellung“,
haben so viele Berührungspunkte, daß eine Verteilung derselben auf
mehrere Lehrkräfte zu einer Lockerung des Zusammenhanges führen
könnte. Der Klassenunterricht, wenn auch nur in beschränkter Form, ist
darum auch hier zu empfehlen.
Auf der +Mittel- und Oberstufe+ sprechen dagegen gewichtige Gründe
für den +Fachunterricht+. Die Veranschaulichung des Lehrstoffes,
besonders des realistischen, die Handhabung der Lehrmittel, die
zweckmäßige Auswahl des Übungsstoffes und die Anleitung des Schülers
zur manuellen Darstellung erfordern viel Erfahrung und Sachkenntnis,
und diese lassen sich nur durch eingehende Beschäftigung mit dem
betreffenden Lehrgebiete und durch jahrelange praktische Übung in der
Schulklasse gewinnen. Auch kann bei Anwendung des Fachunterrichts auf
der Mittel- und Oberstufe der besonderen Begabung und persönlichen
Neigung des Lehrers Rechnung getragen werden, was dazu mithilft, die
Arbeitsfreudigkeit zu steigern. Eine +Gefahr+ wird dabei allerdings zu
vermeiden sein: +Es darf nicht jeder Lehrer isoliert arbeiten+; die
Fachlehrer müssen sich untereinander verständigen, damit diejenigen
natürlichen Verbindungen, die zwischen den einzelnen Lehrgegenständen
bzw. den jeweiligen Lehrstoffen bestehen, erhalten bleiben (man denke
z. B. an den Zusammenhang des Formens mit dem Sachunterricht). Die
Lehrfächer sollen einander stützen und fördern, auch wenn sie nicht in
einer Hand vereinigt sind.
Wichtig ist die Frage nach dem +Umfang+ einer +Unterrichtsabteilung+
(Schulklasse). Dabei kommt folgendes in Betracht. Der Blindenlehrer
kann den Unterricht nicht vom Katheder aus leiten. Er muß bald an
diesen, bald an jenen Schüler herantreten, um sich zu überzeugen, ob
er richtig tastet, richtig zeigt, eine Tätigkeit verständig ausführt;
hier muß er das Objekt, dort die tastende Hand in die beste Lage
bringen; hier muß er einen Schüler zur Ausführung eines Versuchs
anleiten, dort einen andern anregen, durch eigenes Probieren zum Ziele
zu kommen. So zwingt ihn der Unterricht, fortwährend in persönliche
Beziehung zu jedem einzelnen Schüler zu treten. Dadurch zersplittert
sich seine Kraft, und der gemeinsame Unterricht kommt nur zu leicht in
die Gefahr, sich in Einzelunterricht aufzulösen. Sind auch noch die
Veranschaulichungsmittel unvollkommen und nur in beschränkter Zahl
vorhanden, so häufen sich die Schwierigkeiten und die Zeitverluste.
Schon bei einer sehr mäßigen Schülerzahl gehört viel pädagogisches
Geschick und ein scharfer Blick dazu, +allen+ Schülern gerecht zu
werden, die Gemeinsamkeit des Unterrichts zu wahren, und doch auch
jedem einzelnen Kinde beizuspringen. Die Praxis hat ergeben, daß bei
12 Schülern der erforderliche Überblick und die Einheitlichkeit des
Unterrichts gesichert sind; diese Zahl dürfte daher als +Normalzahl+
für eine Abteilung anzusehen sein; die höchste zulässige Schülerzahl
wird 16 sein.
Zum Schluß wird umstehend als Beispiel die Stundentabelle der
Wilhelm-Augusta-Blindenanstalt in Danzig-Königsthal für das
Sommerhalbjahr 1913 geboten. Einige Erläuterungen dazu finden sich in
dem folgenden Abschnitt über den Lehrplan.
+Schorcht+, Empfiehlt sich in Blindenanstalten das Fachlehrer- oder
das Klassenlehrer-System? Kongr.-Ber. Hamburg 1907.
Stundentabelle.
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| Stundenzahl pro Woche: |
Lehrgegenstand: |-----------------------------------|
|I A|I B| I| II|III| IV | V| VI|
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Religion | --| --| 4| 4| 2| 2 | 2| 2|
Deutsch | --| --| 6| 6| 5|4/2 + 3| --| --|
Anschauung und Darstellung| --| --| --| --| 6| 6 | --| --|
Grundunterricht | --| --| --| --| --| -- | 16| 16|
Geschichte | --| --| 2| 2| --| -- | --| --|
Rechnen | --| --| 3| 3| 3|4/2 + 1| --| --|
Raumlehre | --| --| 2| 1| --| -- | --| --|
Naturgeschichte | --| --| 2| 2| --| -- | --| --|
Arbeitskunde (Naturlehre) | --| --| 2| 2| --| -- | --| --|
Heimatkunde | --| --| --| --| 2| 2 | --| --|
Erdkunde | --| --| 2| 2| --| -- | --| --|
Formen | --| --| 2| 2| --| -- | --| --|
Zeichnen | --| --| 2| --| --| -- | --| --|
Schulgesang | --| --| 3| 3| 2| 2 | --| --|
Gemischter Chorgesang | 2| 2| --| --| --| -- | --| --|
Männergesang | 1| 1| --| --| --| -- | --| --|
Instrumentalmusik | 20 | --| -- | --| --|
Handfertigkeits-Unt. | --| --| 2| 2| --| -- | --| --|
Weibl. Handarbeiten | --| 5| 5| 3| 3| -- | --| --|
Turnen | --| 2| 2| 2| 2| 2 | 2| --|
Fortbildungs-Unt. | 4| 4| --| --| --| -- | --| --|
Spiel | --| --| --| --| 2| 2 | 4| 6|
Hilfeleistung im Hause | | | | | | | | |
für die Mädchen | --| --| 2| 2| --| -- | --| --|
---------------------------------------------------------------
Knaben | 7| 9| 34| 31| 24| 24 | 24| 24|
Mädchen | 6| 13| 39| 34| 27| 24 | 24| 24|
Außerdem erhalten die Schüler der Kl. I-VI in 6-8 Stunden pro Woche
Unterricht in einfachen technischen Arbeiten (Flechtarbeiten).