Da nach den Ausführungen im vorigen Kapitel kein Zweifel darüber
bestehen kann, daß die Erziehung, der Schulunterricht und die
berufliche Ausbildung des Blinden am zweckmäßigsten in besondern
Anstalten erfolgt, so wird die Frage entstehen, wie diese Anstalten
einzurichten sind, damit sie ihrer Bestimmung am vollkommensten
entsprechen.
Bei der relativ geringen Zahl von Blinden wird eine Anstalt stets
für einen größeren Landesteil zu errichten sein, wobei natürlich
die Bevölkerungsdichte mitzusprechen hat. Eine größere Anstalt ist
aus pekuniären Gründen mehreren kleinen vorzuziehen, wenn auch
zugegeben werden muß, daß die letzteren in erziehlicher Hinsicht ihre
Vorteile haben, da sie den Familiencharakter mehr wahren können.
In unterrichtlicher Beziehung haben kleine Anstalten allerdings
erhebliche Nachteile, da die geringe Zahl von Schülern eine
Vereinigung mehrerer Jahrgänge zu einer Klasse notwendig macht, was
den Unterricht sehr erschwert. Außerdem würden sich beim Vorhandensein
mehrerer Blindenanstalten in einem Bezirke unliebsame Berührungen und
Einschränkungen beim Vertriebe der in den Werkstätten produzierten
Waren ergeben. Es ist also in jedem Falle besser, daß ein größerer
politisch abgegrenzter Landesteil nur +eine+ Anstalt besitzt. Immerhin
kann in stark bevölkerten Gegenden die Notwendigkeit eintreten,
neben einer bereits bestehenden Anstalt eine zweite in demselben
Bezirk zu gründen, wie denn tatsächlich einige preußische Provinzen
(Rheinprovinz, Westfalen, Brandenburg) zwei Blindenanstalten besitzen.
Die Blindenanstalten sind fast durchweg in größeren Städten oder in
ihrer Nähe errichtet worden; vielfach befinden sie sich in den Landes-
oder Provinzialhauptstädten. Das ist in vieler Beziehung vorteilhaft
(bequeme Eisenbahnverbindung, leichte Beschaffung der wirtschaftlichen
Bedürfnisse, leichter Absatz der produzierten Waren, Anregung der
Zöglinge durch den Besuch von guten Konzerten etc.); bei dem Neubau
von Anstalten wird man daher wohl nur aus zwingenden Gründen von der
bisherigen Praxis abweichen.
Die älteren Anstalten wurden ursprünglich inmitten der Städte erbaut;
in neuerer Zeit geht man, wie dies auch bei anderen Erziehungs-,
Heil- und Pflegeanstalten der Fall ist, mehr und mehr dazu über, die
Anstalten aus der Enge der Großstadt nach der Peripherie zu verlegen.
Hier haben sie Luft und Licht, ausreichende Höfe und Gärten für die
Zöglinge und Raum für die weitere Entwickelung.
Was die +Bauweise+ der Blindenanstalten betrifft, so findet man bei
ihnen zwei Systeme vertreten: das Korridor- oder Blocksystem und
das Pavillon- oder Koloniesystem. Eine im Korridorsystem erbaute
Anstalt vereinigt den ganzen Betrieb oder doch den größten Teil
desselben in einem einzigen Gebäude; dieses ist also Schul-, Wohn-,
Schlaf- und Wirtschaftshaus; es enthält wohl auch die Werkstätten und
Lagerräume. Durch die räumliche Nähe der den verschiedenen Zwecken
dienenden Anlagen wird die Verwaltung erleichtert; auch sind die
Baukosten nicht so hoch wie bei dem anderen System. Diesen Vorteilen
stehen aber gewichtige Nachteile gegenüber. In einem solchen Gebäude
läßt die Beschaffenheit der Luft zu wünschen übrig (man denke an
die Speisegerüche aus Küche und Eßsaal, an die Ausdünstungen der
Schlafräume, die häufig in der Nähe der Wohn- und Schulzimmer
liegen, und an die gewöhnlich im Kellergeschoß untergebrachten
Werkstätten, aus denen der Staub durch das ganze Haus dringt), und
die Lüftungsvorrichtungen können bei der großen Ausdehnung des Baues
nicht in ausreichendem Maße die Erneuerung der Luft bewerkstelligen.
Ferner erschwert der Aufenthalt von Blinden der verschiedensten
Altersstufen und beider Geschlechter in demselben Gebäude die Erziehung
und begünstigt unliebsame Berührungen der männlichen und weiblichen
Zöglinge sowie auch des Dienstpersonals mit den Blinden. Diese
Nachteile fallen dann, wenn die Anstalt nach dem Pavillonsystem erbaut
ist, zum größten Teil fort. Die einzelnen Gebäude haben eine mäßige
Ausdehnung und können darum leicht durchlüftet werden; die Werkstätten
und Wirtschaftsräume belästigen nicht durch ihre Ausdünstungen die
Schul-, Wohn- und Schlafräume, und die Trennung der Geschlechter
und der verschiedenen Altersstufen läßt sich leicht durchführen.
Allerdings ist eine derartige Bauart wesentlich teurer als die
vorhin gekennzeichnete, schon deshalb, weil sie ein größeres Terrain
erfordert. Der scheinbare Nachteil, daß die Zöglinge und die sonstigen
blinden Insassen der Anstalt täglich zu kleinen Wanderungen nach dem
Wirtschaftsgebäude (Speisesäle), den Werkstätten, dem Schulgebäude usw.
genötigt sind, ist in Wirklichkeit ein Vorteil, da auf diese Weise
die so heilsame Bewegung im Freien, für die manche Blinden, besonders
die älteren Mädchen, durchaus nicht zu gewinnen sind, befördert
wird. Wo die Mittel zur völligen Durchführung des Pavillonsystems
nicht zur Verfügung stehen, kann vorteilhaft eine Vereinigung beider
Systeme in der Weise vorgenommen werden, daß ein Hauptgebäude für die
Unterbringung sämtlicher schulpflichtigen Zöglinge errichtet wird,
das auch zugleich die Klassenräume enthält, während für die in der
Lehrwerkstätte tätigen Zöglinge, sowie für die Heiminsassen +besondere+
Häuser erbaut werden. Ein gemeinsames Wirtschaftsgebäude, das bequeme
Zugänge hat, sowie die verschiedenen Werkstättenhäuser vervollständigen
die Anlage.
Wenn es sich um einen Neubau handelt, werden die besten Informationen
und die wertvollsten Anregungen durch eine Besichtigung neuerer,
mustergiltig eingerichteten Anstalten zu gewinnen sein. Gewöhnlich wird
an einer solchen Besichtigung sich auch der Leiter der zu erbauenden
Anstalt beteiligen; er wird in erster Linie ein Urteil darüber haben,
welche Abweichungen bei dem Bau der heimatlichen Anstalt notwendig
sind. Hier mögen nur einige allgemeine Bemerkungen über die baulichen
Anlagen stehen.
Der Luftraum für Arbeitssäle (Werkstätten) soll etwa 17, für
Schlafräume 19, für Schul- und Aufenthaltsräume 10 bis 12 Kubikmeter
pro Kopf betragen. Die zweckmäßigste Höhe für die Klassen-, Wohn- und
Schlafräume ist mit 3,50 bis 3,75 m anzunehmen. Die Fensterfläche eines
Raumes soll ⅙ bis ¼ der Fußbodenfläche ausmachen. Um eine schnelle,
zugfreie Lufterneuerung zu ermöglichen, empfiehlt es sich, die oberen
Flügel als sog. Kippflügel einzurichten. Auf ein bequemes Öffnen und
Feststellen der unteren Flügel ist ebenfalls Bedacht zu nehmen. Für
die Klassenräume wird ein Maß von etwa 7 × 5½ m bei einer Besetzung
mit 10 bis 12 Schülern anzunehmen sein. Dieselbe Größe dürften etwa
die Wohnräume für die gleiche Zahl von Zöglingen haben. Die Korridore
dienen bei einer Breite von 2-2,50 m gleichzeitig als Wandelhallen
bei ungünstiger Witterung. Die Schlafräume liegen am zweckmäßigsten
im obersten Stockwerk, die Schul- und Aufenthaltsräume in den unteren
Stockwerken. Im Untergeschoß (Kellergeschoß) sollten Räume, die zum
längeren Verweilen der Zöglinge bestimmt sind, also Wohn-, Schlaf- und
Arbeitsräume, in keinem Falle eingerichtet werden; wohl aber ist es zur
Unterbringung der Küche, der Speise-, Bade- und Vorratsräume geeignet.
Sämtliche Gebäude werden massiv mit harter Bedachung aufzuführen
sein. Massivdecken und Linoleum-Fußbelag sind in unserer Zeit
selbstverständlich. Für die Küchen- und Baderäume sind Fliesen als
Fußbelag zu empfehlen. Bei den Treppen sind Windungen zu vermeiden.
Die Stufen -- Stein- oder Kunststeinstufen mit Linoleumauflage --
sollen eine Steigungshöhe von 17 cm haben. Für die Werkstätten wird
Asphaltbelag, der fußwarm ist, noch am ersten zu empfehlen sein.
Handläufer an den Wänden sind zwar nicht unbedingt erforderlich, doch
tragen sie zur Schonung der Wände bei, an denen die wenig gewandten
Blinden sich bekanntlich entlang tasten. Eine schmale Holzleiste, in
Handhöhe befestigt, erfüllt allerdings denselben Zweck. Dagegen sind
bei den Treppen Handgeländer nicht zu entbehren. Der Anstrich der
Wände, Türen und Fenster soll hell und freundlich sein; der untere Teil
der Wände ist mit einem Ölanstrich zu versehen. Die Erwärmung der Räume
erfolgt am zweckmäßigsten durch Zentralheizung; in erster Linie ist
Warmwasserheizung zu empfehlen, die eine gleichmäßige Wärme entwickelt.
Die Bereitung der Speisen geschieht in Wasserbad-Dampfkochapparaten;
daneben ist ein größerer Herd mit Bratöfen und Wärmeröhren
erforderlich. Für die Waschküche kann in einer größeren Anstalt
nur der Dampfbetrieb in Frage kommen. Die Badeeinrichtung wird als
Zentralbad, für sämtliche Insassen der Anstalt, einzurichten sein. Um
in kurzer Zeit eine größere Zahl von badenden Blinden abfertigen zu
können, empfiehlt sich die Benutzung von Brausen; doch werden auch
einige Wannen nicht zu entbehren sein. Für Kranke sind besondere, von
den Krankenzimmern aus bequem zu erreichende Badezellen erforderlich.
Die +Beleuchtung+ der Anstaltsgebäude wird durch Gas oder Elektrizität
erfolgen, eventuell wendet man beide Beleuchtungsarten an. Die Vorzüge
der elektrischen Beleuchtung sind bekannt; leider stellen sich die
Brennkosten verhältnismäßig hoch. Wo man aus diesem Grunde von der
elektrischen Beleuchtung glaubt absehen zu müssen, sollte man doch
erwägen, ob sie sich nicht wenigstens für die Schlafräume und die
Werkstätten einführen läßt; bei den Schlafzimmern sprechen hygienische
Gründe, bei den Werkstätten Gründe der Feuersicherheit dafür. In jedem
Falle wird darauf zu achten sein, daß alle Räume, in denen die Zöglinge
wohnen und arbeiten, genügend beleuchtet sind; es gebietet dies die
Rücksicht auf diejenigen Zöglinge, die noch über Sehreste verfügen, und
die Rücksicht auf das Lehr- und Aufsichtspersonal.
Für den Bau der Werkstätten lassen sich allgemeine Regeln und
Vorschriften schwer aufstellen. Hier wird die +Erfahrung+ in erster
Linie das entscheidende Wort zu sprechen haben. Auch die Wünsche und
Vorschläge der Werkmeister müssen ernstlich geprüft werden. Vor allem
werden folgende Punkte Aufmerksamkeit erfordern: zweckmäßige Ausnützung
des Raumes bei gehöriger Bewegungsfreiheit des einzelnen Arbeiters,
leichte Übersicht der Räume für den leitenden Werkmeister, ausreichende
und gut funktionierende Lüftungsvorrichtungen, bequeme Erreichung
der Materialienvorräte und Erweiterungsfähigkeit der Anlage. -- Die
fertigen Waren nimmt ein besonderes Lagerhaus auf, das vorteilhaft mit
einem an der Straße liegenden Verkaufsladen verbunden ist.
Große Bedeutung in gesundheitlicher, erziehlicher und unterrichtlicher
Hinsicht hat der zur Anstalt gehörige Garten. Es ist zu wünschen, daß
er recht ausgedehnt sei, damit die Zöglinge in ihm die Möglichkeit
tüchtiger körperlicher Bewegung finden. Breite, trockene Fußwege laden
zum Wandern ein, ein großer Platz regt zur Betätigung im Spiel an; auf
dem Spielplatz dürfen auch einige Turngeräte nicht fehlen[11].
Eine Kegelbahn wird die älteren männlichen Blinden an den Sommerabenden
zur fröhlichen Erprobung ihrer Kunst und Geschicklichkeit vereinigen.
In Heckenlauben und Gartenhäuschen finden kleinere Gruppen von
Zöglingen Ruhe und Erholung nach der Arbeit. In der Nähe des
Schulhauses ist der für den botanischen Unterricht bestimmte
Garten einzurichten. Etwas abseits wird man ein Fleckchen Land für
Arbeitsversuche (Pflügen, Graben, einzelne physikalische Versuche
usw.) reservieren. Auch ein Stückchen „Wildnis“, das der ordnenden
Hand des Gärtners ganz entzogen wird, ist aus unterrichtlichen Gründen
sehr wünschenswert, damit der Blinde auch mit einem Ausschnitt
unverfälschter Natur umgehen lernt. Läßt sich im Garten ein Teich
anlegen, so ist dies in vieler Beziehung sehr wertvoll, z. B. für die
im ersten geographischen Unterricht zu entwickelnden Begriffe. --
Ältere Anstalten verfügen zuweilen über einen weitausgedehnten Park;
sie besitzen in demselben einen Schatz, der dem gesamten Betriebe
zugute kommt.
+Dr. Johnen+, Die Hygiene der Blindenanstalt. Kongr.-Ber. Köln 1888.
+Dietrich+, Bau und Organisation einer Blindenanstalt. Kongr.-Ber.
Hamburg 1907.