1. Die baulichen Anlagen.

Da nach den Ausführungen im vorigen Kapitel kein Zweifel darüber

bestehen kann, daß die Erziehung, der Schulunterricht und die

berufliche Ausbildung des Blinden am zweckmäßigsten in besondern

Anstalten erfolgt, so wird die Frage entstehen, wie diese Anstalten

einzurichten sind, damit sie ihrer Bestimmung am vollkommensten

entsprechen.

Bei der relativ geringen Zahl von Blinden wird eine Anstalt stets

für einen größeren Landesteil zu errichten sein, wobei natürlich

die Bevölkerungsdichte mitzusprechen hat. Eine größere Anstalt ist

aus pekuniären Gründen mehreren kleinen vorzuziehen, wenn auch

zugegeben werden muß, daß die letzteren in erziehlicher Hinsicht ihre

Vorteile haben, da sie den Familiencharakter mehr wahren können.

In unterrichtlicher Beziehung haben kleine Anstalten allerdings

erhebliche Nachteile, da die geringe Zahl von Schülern eine

Vereinigung mehrerer Jahrgänge zu einer Klasse notwendig macht, was

den Unterricht sehr erschwert. Außerdem würden sich beim Vorhandensein

mehrerer Blindenanstalten in einem Bezirke unliebsame Berührungen und

Einschränkungen beim Vertriebe der in den Werkstätten produzierten

Waren ergeben. Es ist also in jedem Falle besser, daß ein größerer

politisch abgegrenzter Landesteil nur +eine+ Anstalt besitzt. Immerhin

kann in stark bevölkerten Gegenden die Notwendigkeit eintreten,

neben einer bereits bestehenden Anstalt eine zweite in demselben

Bezirk zu gründen, wie denn tatsächlich einige preußische Provinzen

(Rheinprovinz, Westfalen, Brandenburg) zwei Blindenanstalten besitzen.

Die Blindenanstalten sind fast durchweg in größeren Städten oder in

ihrer Nähe errichtet worden; vielfach befinden sie sich in den Landes-

oder Provinzialhauptstädten. Das ist in vieler Beziehung vorteilhaft

(bequeme Eisenbahnverbindung, leichte Beschaffung der wirtschaftlichen

Bedürfnisse, leichter Absatz der produzierten Waren, Anregung der

Zöglinge durch den Besuch von guten Konzerten etc.); bei dem Neubau

von Anstalten wird man daher wohl nur aus zwingenden Gründen von der

bisherigen Praxis abweichen.

Die älteren Anstalten wurden ursprünglich inmitten der Städte erbaut;

in neuerer Zeit geht man, wie dies auch bei anderen Erziehungs-,

Heil- und Pflegeanstalten der Fall ist, mehr und mehr dazu über, die

Anstalten aus der Enge der Großstadt nach der Peripherie zu verlegen.

Hier haben sie Luft und Licht, ausreichende Höfe und Gärten für die

Zöglinge und Raum für die weitere Entwickelung.

Was die +Bauweise+ der Blindenanstalten betrifft, so findet man bei

ihnen zwei Systeme vertreten: das Korridor- oder Blocksystem und

das Pavillon- oder Koloniesystem. Eine im Korridorsystem erbaute

Anstalt vereinigt den ganzen Betrieb oder doch den größten Teil

desselben in einem einzigen Gebäude; dieses ist also Schul-, Wohn-,

Schlaf- und Wirtschaftshaus; es enthält wohl auch die Werkstätten und

Lagerräume. Durch die räumliche Nähe der den verschiedenen Zwecken

dienenden Anlagen wird die Verwaltung erleichtert; auch sind die

Baukosten nicht so hoch wie bei dem anderen System. Diesen Vorteilen

stehen aber gewichtige Nachteile gegenüber. In einem solchen Gebäude

läßt die Beschaffenheit der Luft zu wünschen übrig (man denke an

die Speisegerüche aus Küche und Eßsaal, an die Ausdünstungen der

Schlafräume, die häufig in der Nähe der Wohn- und Schulzimmer

liegen, und an die gewöhnlich im Kellergeschoß untergebrachten

Werkstätten, aus denen der Staub durch das ganze Haus dringt), und

die Lüftungsvorrichtungen können bei der großen Ausdehnung des Baues

nicht in ausreichendem Maße die Erneuerung der Luft bewerkstelligen.

Ferner erschwert der Aufenthalt von Blinden der verschiedensten

Altersstufen und beider Geschlechter in demselben Gebäude die Erziehung

und begünstigt unliebsame Berührungen der männlichen und weiblichen

Zöglinge sowie auch des Dienstpersonals mit den Blinden. Diese

Nachteile fallen dann, wenn die Anstalt nach dem Pavillonsystem erbaut

ist, zum größten Teil fort. Die einzelnen Gebäude haben eine mäßige

Ausdehnung und können darum leicht durchlüftet werden; die Werkstätten

und Wirtschaftsräume belästigen nicht durch ihre Ausdünstungen die

Schul-, Wohn- und Schlafräume, und die Trennung der Geschlechter

und der verschiedenen Altersstufen läßt sich leicht durchführen.

Allerdings ist eine derartige Bauart wesentlich teurer als die

vorhin gekennzeichnete, schon deshalb, weil sie ein größeres Terrain

erfordert. Der scheinbare Nachteil, daß die Zöglinge und die sonstigen

blinden Insassen der Anstalt täglich zu kleinen Wanderungen nach dem

Wirtschaftsgebäude (Speisesäle), den Werkstätten, dem Schulgebäude usw.

genötigt sind, ist in Wirklichkeit ein Vorteil, da auf diese Weise

die so heilsame Bewegung im Freien, für die manche Blinden, besonders

die älteren Mädchen, durchaus nicht zu gewinnen sind, befördert

wird. Wo die Mittel zur völligen Durchführung des Pavillonsystems

nicht zur Verfügung stehen, kann vorteilhaft eine Vereinigung beider

Systeme in der Weise vorgenommen werden, daß ein Hauptgebäude für die

Unterbringung sämtlicher schulpflichtigen Zöglinge errichtet wird,

das auch zugleich die Klassenräume enthält, während für die in der

Lehrwerkstätte tätigen Zöglinge, sowie für die Heiminsassen +besondere+

Häuser erbaut werden. Ein gemeinsames Wirtschaftsgebäude, das bequeme

Zugänge hat, sowie die verschiedenen Werkstättenhäuser vervollständigen

die Anlage.

Wenn es sich um einen Neubau handelt, werden die besten Informationen

und die wertvollsten Anregungen durch eine Besichtigung neuerer,

mustergiltig eingerichteten Anstalten zu gewinnen sein. Gewöhnlich wird

an einer solchen Besichtigung sich auch der Leiter der zu erbauenden

Anstalt beteiligen; er wird in erster Linie ein Urteil darüber haben,

welche Abweichungen bei dem Bau der heimatlichen Anstalt notwendig

sind. Hier mögen nur einige allgemeine Bemerkungen über die baulichen

Anlagen stehen.

Der Luftraum für Arbeitssäle (Werkstätten) soll etwa 17, für

Schlafräume 19, für Schul- und Aufenthaltsräume 10 bis 12 Kubikmeter

pro Kopf betragen. Die zweckmäßigste Höhe für die Klassen-, Wohn- und

Schlafräume ist mit 3,50 bis 3,75 m anzunehmen. Die Fensterfläche eines

Raumes soll ⅙ bis ¼ der Fußbodenfläche ausmachen. Um eine schnelle,

zugfreie Lufterneuerung zu ermöglichen, empfiehlt es sich, die oberen

Flügel als sog. Kippflügel einzurichten. Auf ein bequemes Öffnen und

Feststellen der unteren Flügel ist ebenfalls Bedacht zu nehmen. Für

die Klassenräume wird ein Maß von etwa 7 × 5½ m bei einer Besetzung

mit 10 bis 12 Schülern anzunehmen sein. Dieselbe Größe dürften etwa

die Wohnräume für die gleiche Zahl von Zöglingen haben. Die Korridore

dienen bei einer Breite von 2-2,50 m gleichzeitig als Wandelhallen

bei ungünstiger Witterung. Die Schlafräume liegen am zweckmäßigsten

im obersten Stockwerk, die Schul- und Aufenthaltsräume in den unteren

Stockwerken. Im Untergeschoß (Kellergeschoß) sollten Räume, die zum

längeren Verweilen der Zöglinge bestimmt sind, also Wohn-, Schlaf- und

Arbeitsräume, in keinem Falle eingerichtet werden; wohl aber ist es zur

Unterbringung der Küche, der Speise-, Bade- und Vorratsräume geeignet.

Sämtliche Gebäude werden massiv mit harter Bedachung aufzuführen

sein. Massivdecken und Linoleum-Fußbelag sind in unserer Zeit

selbstverständlich. Für die Küchen- und Baderäume sind Fliesen als

Fußbelag zu empfehlen. Bei den Treppen sind Windungen zu vermeiden.

Die Stufen -- Stein- oder Kunststeinstufen mit Linoleumauflage --

sollen eine Steigungshöhe von 17 cm haben. Für die Werkstätten wird

Asphaltbelag, der fußwarm ist, noch am ersten zu empfehlen sein.

Handläufer an den Wänden sind zwar nicht unbedingt erforderlich, doch

tragen sie zur Schonung der Wände bei, an denen die wenig gewandten

Blinden sich bekanntlich entlang tasten. Eine schmale Holzleiste, in

Handhöhe befestigt, erfüllt allerdings denselben Zweck. Dagegen sind

bei den Treppen Handgeländer nicht zu entbehren. Der Anstrich der

Wände, Türen und Fenster soll hell und freundlich sein; der untere Teil

der Wände ist mit einem Ölanstrich zu versehen. Die Erwärmung der Räume

erfolgt am zweckmäßigsten durch Zentralheizung; in erster Linie ist

Warmwasserheizung zu empfehlen, die eine gleichmäßige Wärme entwickelt.

Die Bereitung der Speisen geschieht in Wasserbad-Dampfkochapparaten;

daneben ist ein größerer Herd mit Bratöfen und Wärmeröhren

erforderlich. Für die Waschküche kann in einer größeren Anstalt

nur der Dampfbetrieb in Frage kommen. Die Badeeinrichtung wird als

Zentralbad, für sämtliche Insassen der Anstalt, einzurichten sein. Um

in kurzer Zeit eine größere Zahl von badenden Blinden abfertigen zu

können, empfiehlt sich die Benutzung von Brausen; doch werden auch

einige Wannen nicht zu entbehren sein. Für Kranke sind besondere, von

den Krankenzimmern aus bequem zu erreichende Badezellen erforderlich.

Die +Beleuchtung+ der Anstaltsgebäude wird durch Gas oder Elektrizität

erfolgen, eventuell wendet man beide Beleuchtungsarten an. Die Vorzüge

der elektrischen Beleuchtung sind bekannt; leider stellen sich die

Brennkosten verhältnismäßig hoch. Wo man aus diesem Grunde von der

elektrischen Beleuchtung glaubt absehen zu müssen, sollte man doch

erwägen, ob sie sich nicht wenigstens für die Schlafräume und die

Werkstätten einführen läßt; bei den Schlafzimmern sprechen hygienische

Gründe, bei den Werkstätten Gründe der Feuersicherheit dafür. In jedem

Falle wird darauf zu achten sein, daß alle Räume, in denen die Zöglinge

wohnen und arbeiten, genügend beleuchtet sind; es gebietet dies die

Rücksicht auf diejenigen Zöglinge, die noch über Sehreste verfügen, und

die Rücksicht auf das Lehr- und Aufsichtspersonal.

Für den Bau der Werkstätten lassen sich allgemeine Regeln und

Vorschriften schwer aufstellen. Hier wird die +Erfahrung+ in erster

Linie das entscheidende Wort zu sprechen haben. Auch die Wünsche und

Vorschläge der Werkmeister müssen ernstlich geprüft werden. Vor allem

werden folgende Punkte Aufmerksamkeit erfordern: zweckmäßige Ausnützung

des Raumes bei gehöriger Bewegungsfreiheit des einzelnen Arbeiters,

leichte Übersicht der Räume für den leitenden Werkmeister, ausreichende

und gut funktionierende Lüftungsvorrichtungen, bequeme Erreichung

der Materialienvorräte und Erweiterungsfähigkeit der Anlage. -- Die

fertigen Waren nimmt ein besonderes Lagerhaus auf, das vorteilhaft mit

einem an der Straße liegenden Verkaufsladen verbunden ist.

Große Bedeutung in gesundheitlicher, erziehlicher und unterrichtlicher

Hinsicht hat der zur Anstalt gehörige Garten. Es ist zu wünschen, daß

er recht ausgedehnt sei, damit die Zöglinge in ihm die Möglichkeit

tüchtiger körperlicher Bewegung finden. Breite, trockene Fußwege laden

zum Wandern ein, ein großer Platz regt zur Betätigung im Spiel an; auf

dem Spielplatz dürfen auch einige Turngeräte nicht fehlen[11].

Eine Kegelbahn wird die älteren männlichen Blinden an den Sommerabenden

zur fröhlichen Erprobung ihrer Kunst und Geschicklichkeit vereinigen.

In Heckenlauben und Gartenhäuschen finden kleinere Gruppen von

Zöglingen Ruhe und Erholung nach der Arbeit. In der Nähe des

Schulhauses ist der für den botanischen Unterricht bestimmte

Garten einzurichten. Etwas abseits wird man ein Fleckchen Land für

Arbeitsversuche (Pflügen, Graben, einzelne physikalische Versuche

usw.) reservieren. Auch ein Stückchen „Wildnis“, das der ordnenden

Hand des Gärtners ganz entzogen wird, ist aus unterrichtlichen Gründen

sehr wünschenswert, damit der Blinde auch mit einem Ausschnitt

unverfälschter Natur umgehen lernt. Läßt sich im Garten ein Teich

anlegen, so ist dies in vieler Beziehung sehr wertvoll, z. B. für die

im ersten geographischen Unterricht zu entwickelnden Begriffe. --

Ältere Anstalten verfügen zuweilen über einen weitausgedehnten Park;

sie besitzen in demselben einen Schatz, der dem gesamten Betriebe

zugute kommt.

+Dr. Johnen+, Die Hygiene der Blindenanstalt. Kongr.-Ber. Köln 1888.

+Dietrich+, Bau und Organisation einer Blindenanstalt. Kongr.-Ber.

Hamburg 1907.

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