Die Blindheit kann +angeboren+ oder +erworben+ sein. Die Fälle der
ersten Art sind bei weitem seltener als die der zweiten.
+Angeborene+ Blindheit wird bedingt durch Mißbildungen des Auges
während der Entwickelung im Mutterleibe. Hierher gehören: Angeborener
Star, Fehlen des Augapfels, Fehlen der Iris, angeborene Kurzsichtigkeit
mit Netzhautablösung, Mißbildungen des Sehnervs.
Als +erworben+ wird die Blindheit dann bezeichnet, wenn sie aufgetreten
ist, nachdem das betreffende Individuum vorher sehfähige Augen gehabt
hat. Nachstehend seien einige Ursachen der Erblindung genannt.
Die Erblindung infolge der +Pockenkrankheit+ war früher außerordentlich
häufig. Die Pockenblasen greifen oft die Hornhaut an und zerstören
sie. In Deutschland hatten im vorigen Jahrhundert 35% aller Blinden
ihr Augenlicht durch die Pocken verloren. In neuerer Zeit ist infolge
der obligatorischen Impfung die Krankheit und mit ihr die Gefahr der
Erblindung durch die Pocken nahezu verschwunden.
Einen großen Anteil an Augenerkrankungen und Erblindungen hat die
+Augenentzündung der Neugeborenen+ (Blennorrhoea neonatorum). Die
Krankheit äußert sich dadurch, daß in den ersten Lebenstagen das Auge
einen eitrigen Schleim absondert, der weit herausspritzt, wenn man
die Augenlider des Kindes auseinanderzieht. Die Eiterabsonderung wird
hervorgerufen durch Mikroorganismen, die sogenannten Eiterkokken.
Diese können verschiedener Art sein, so kann z. B. der Erreger der
Lungenentzündung, der Pneumokokkus, Blennorrhöe hervorrufen. In
den meisten, und zwar den schweren Fällen, handelt es sich um den
Gonokokkos, jenen Eiterkokkos, welcher sich in den Schleimabsonderungen
der Tripperkrankheit findet. Die Übertragung auf das Auge geschieht
in der Regel während des Geburtsaktes, indem etwas Eiter aus den
mütterlichen Geschlechtswegen an den Augenlidern des Kindes haften
bleibt und von da aus in die Lidspalte hineingelangt. Aber auch
später kann durch die infizierten Hände der Wöchnerin oder der
Pflegerin eine Übertragung auf das kindliche Auge stattfinden. Die
Krankheit macht sich gewöhnlich in der Zeit vom zweiten bis fünften
Tage nach der Geburt bemerkbar. Es entsteht eine Bindehautentzündung
mit starker Eiterabsonderung. +Der Eiter ist auch für andere Augen
sehr ansteckend.+ Bei längerem Bestande der Krankheit und nicht
entsprechender Behandlung und Pflege wird die Hornhaut angegriffen,
mit deren Zerstörung auch das Sehvermögen schwindet. Nach Ablauf der
Entzündung ist der Augapfel entweder zu einem grauweißen Gebilde
zusammengeschrumpft oder er bildet eine übergroße, bläulich-schwarze
Kugel, die sich oft rastlos hin- und herbewegt.
Bei Erwachsenen entsteht Blennorrhöe ebenfalls durch Übertragung des
Tripperschleims auf das Auge.
Die durch die Augenentzündung der Neugeborenen hervorgerufenen
Erblindungen sind in neuerer Zeit erheblich zurückgegangen, doch ist
der Prozentsatz immer noch ein hoher. Nach den Feststellungen des
Professors Cohn in Breslau waren im Jahre 1901 von den Insassen der
deutschen Blindenanstalten im Durchschnitt 20% infolge von Blennorrhöe
erblindet. Es ist dies um so bedauerlicher, als durch geeignete
ärztliche Maßnahmen der Ausbruch der Krankheit +sicher vermieden werden
kann+.
Das Verdienst, den sichern Weg zur Verhütung der Blennorrhöe
gewiesen zu haben, gebührt dem Arzt Credé († 1892). Als Leiter der
Entbindungsanstalt und Hebammenschule in Leipzig hatte er Gelegenheit,
an einer großen Zahl von Neugeborenen sein Verfahren zu erproben.
Es besteht darin, daß +allen Kindern ohne Ausnahme unmittelbar nach
dem ersten Bade ein Tropfen einer zweiprozentigen Höllensteinlösung
in jedes Auge eingeträufelt wird+. Jede weitere Behandlung ist
überflüssig. Das bereits infizierte Auge wird durch diese Einträufelung
mit Sicherheit gerettet; das gesunde Auge hat davon keinen Schaden[1].
Das Credésche Verfahren wird in den öffentlichen Entbindungsanstalten
durchweg mit absolutem Erfolge angewandt. Auch die Hebammen werden bei
ihrer Ausbildung in der Anwendung des Mittels geübt. In den meisten
deutschen Staaten ist ihnen das Credéisieren zur Pflicht gemacht. Wenn
trotzdem immer noch eine große Zahl von Erblindungen durch Blennorrhöe
vorkommt, so liegt dies daran, daß besonders auf dem Lande nicht immer
geprüfte Hebammen als Geburtshelferinnen zugezogen werden.
+Die Körnerkrankheit oder Trachom+ wird auch wohl ägyptische
Augenentzündung genannt, weil sie angeblich zur Zeit der napoleonischen
Kriege am Anfange des 19. Jahrhunderts aus Ägypten nach Europa
eingeschleppt worden ist. Tatsächlich ist dies ein Irrtum; die
Krankheit war schon seit dem Altertum in Europa bekannt. Wohl aber
gewann das Trachom durch die erwähnten Kriege große Ausdehnung, da
es sehr ansteckend ist; in der preußischen Armee erkrankten in der
Zeit von 1813-1817 an 25000 Mann daran. In Rußland und Ungarn ist die
Krankheit sehr häufig; auch im Osten Deutschlands tritt sie epidemisch,
besonders in Schulen, auf.
+Das Trachom besteht in einer Bindehautentzündung mit Körnerbildung
in der Übergangsfalte der Lider zum Augapfel.+ (Trachom = Rauhigkeit;
die Bindehaut wird nämlich rauh durch die eingelagerten Wucherungen.)
Später schrumpft die Bindehaut; in der Hornhaut bilden sich neue
Gefäße, und es entstehen in ihr Geschwüre und tiefe Zerstörungen.
+Jedes Trachom ist heilbar+, nur muß der Patient zum Arzt kommen,
solange das Leiden sich im ersten Stadium befindet, d. h. auf die
Bindehaut beschränkt ist. Er muß aber auch lange genug in der
Behandlung bleiben, da das Trachom ein langwieriges Leiden ist.
Nach Magnus („Die Jugendblindheit“) beträgt die Zahl der durch die
Körnerkrankheit Erblindeten 9,5%.
Zahlreiche Erblindungen treten auch durch +äußere Verletzungen+ ein; es
sind 4 bis 10%. Verletzungen der Augen erfolgen entweder bei der Arbeit
oder außerhalb derselben durch üble Zufälle, durch Leichtsinn oder
Böswilligkeit. Bei Kindern treten Verletzungen vielfach beim Spiel ein.
Das berüchtigte Quartett: Messer, Gabel, Schere und Licht spielt dabei
eine verhängnisvolle Rolle. Auch durch die Armbrust, durch Zündhütchen,
durch Schießpulver und Kalk gehen viele Augen verloren. Die Eltern
können nicht dringend genug gewarnt werden, ihre Kinder vor solchen
gefährlichen Spielzeugen zu bewahren.
Zu erwähnen ist auch, daß zuweilen eine Erblindung infolge eines
Selbstmordversuchs eintritt, weil die Kugel einen oder beide Sehnerven
durchtrennt hat.
Viele Augen gehen auch durch die +sympathische Entzündung+ zugrunde.
Wenn nämlich ein Auge durch eine schwere Verletzung sich entzündet
und vereitert, so muß es in den meisten Fällen entfernt werden, weil
sonst auch auf dem andern Auge eine Entzündung auftreten würde, die
fast durchweg zur Erblindung führt, eben die sogenannte sympathische.
Oft geht schon nach vier Wochen das unverletzte Auge ganz schleichend
zugrunde, zuweilen ohne wesentlichen Schmerz. Ist die sympathische
Entzündung erst +ausgebrochen+, dann nützt das Herausnehmen des
verletzten Auges meist nichts mehr, und der Kranke verliert beide
Augen. Das Publikum muß daher immer wieder belehrt werden, daß bei
jeder Verletzung eines Auges das andere stets gefährdet ist und daß nur
+schnellste sachverständige ärztliche Hilfe+ Rettung bringen kann.
Die bisher genannten Erblindungsursachen sind +sicher vermeidbar+.
Bei einigen der nun folgenden Erkrankungen kann die Kunst des Arztes
zuweilen die Katastrophe abwenden oder wenigstens mildern, bei den
andern ist Hilfe meist ausgeschlossen.
Die +Skrophulose+ führt in vielen Fällen zu mehr oder weniger schweren
Erkrankungen der Hornhaut. In allen augenärztlichen Kliniken der
Großstädte stellen die schwächlichen, bleichen, schlecht genährten
skrophulösen Kinder das größte Kontingent. Allgemeine Kräftigung des
Körpers durch gute Nahrung, gesunde Wohnung, frische Luft etc. kommt
bei solchen Kindern natürlich auch den Augen zugute. Skrophulöse
Erkrankungen der Augen führen übrigens nur selten zu +völliger+
Erblindung, meist hinterlassen sie nur mehr oder weniger erhebliche
Sehstörungen.
Nach manchen +Infektionskrankheiten+, z. B. Masern, Scharlach, Typhus
und epidemischer Genickstarre, treten zuweilen Augenentzündungen
ein, die zur Erblindung führen können. Infolge dieser Erblindungen
verschrumpft das Auge entweder ganz, oder die durchsichtige Hornhaut
wird durch Geschwüre mit zurückbleibenden Narben so getrübt, daß ein
hinreichender Lichteinfall nicht mehr möglich ist.
Die Erblindungen infolge von +Syphilis+ betragen zwar nur ½%. Allein es
darf nicht vergessen werden, daß im Gefolge dieser Krankheit, oft erst
nach vielen Jahren, Gehirn- und Rückenmarksleiden auftreten, die zur
Erblindung führen. Auch unter den weiter unten erwähnten Erblindungen
durch Regenbogenhaut- oder Aderhautentzündungen besteht oft ein
Zusammenhang mit der Syphilis. Nach Katz läßt sich der Beweis liefern,
daß 12% sämtlicher Augenkranken früher syphilitisch waren.
Der +grüne Star oder das Glaukom+ besteht in einer Vermehrung der
Flüssigkeitsmenge im Augapfel. Dadurch wird die Spannung, unter der die
äußeren Augenhäute stehen, vermehrt, der Augendruck wird erhöht. Die
Pupille erweitert sich und nimmt eine grünliche Färbung an. Mit der
Erhöhung des Augendrucks entwickelt sich ein Schwund, eine „Aushöhlung“
des Sehnervs, die die Ursache der Erblindung wird. Der große Augenarzt
Graefe hat die häufige Heilbarkeit des Glaukoms durch die ungefährliche
Operation der künstlichen Pupillenbildung nachgewiesen.
Ist das Glaukom angeboren oder tritt es in der ersten Kindheit auf, so
dehnen sich infolge der Drucksteigerung im Innern des Auges die noch
zarten Hüllen desselben so stark aus, daß das Auge sich unnatürlich
vergrößert. So entsteht das +Ochsenauge+ (Buphthalmus). Die Erblindung
geschieht wie beim Erwachsenen durch Aushöhlungsschwund des Sehnervs.
Die +Regenbogenhautentzündung+ (Iritis) führt nur dann zur
Erblindung, wenn sie in komplizierter Form auftritt. Es entstehen
dann Verwachsungen des Randes der Pupille mit der dahinter liegenden
Linse, wodurch sich die Pupille verengt, unrund und zackig begrenzt
wird. Die komplizierten Formen der Iritis sind meist die Folgen von
Allgemeinerkrankungen, z. B. Syphilis, Tuberkulose, Diabetes.
Die +Netzhautablösung+ (Amotio retinae) ist zwar nicht immer, aber
doch vorwiegend die Folge hochgradiger Kurzsichtigkeit. Verliert die
Netzhaut durch Erkrankung des Auges ihren natürlichen Zusammenhang mit
der Aderhaut, von welcher sie ernährt wird, so geht sie ihrer Funktion
verlustig, und das Auge erblindet. Bei dieser Krankheit und auch bei
der folgenden liegt die Grundursache häufig in der Blutsverwandtschaft
der Eltern. Durch Einschränkung der Verwandtenehen ließen sich die
Erblindungsfälle verringern.
Die +Pigmentdegeneration+ (Retinitis pigmentosa), auch getigerte
Netzhaut genannt, besteht in der Einwanderung von schwarzen
Farbstoffkörnchen in die Netzhaut, wodurch eine langsame Abnahme des
Sehvermögens hervorgerufen wird, bis völlige Erblindung eintritt.
Die Krankheit tritt meist im jugendlichen Alter auf, kann aber auch
schon im Mutterleibe erworben sein. Nach Magnus haben 13¼% aller
Jugendblinden ihr Sehvermögen durch die Retinitis pigmentosa verloren.
Häufig bestehen gleichzeitig noch andere Gebrechen, z. B. Taubheit.
Die +Sehnervenentzündung+ (Neuritis optica) führt je nach dem Grade,
in welcher sie auftritt, zu geringen oder erheblichen Sehstörungen bis
zu völliger Erblindung (Sehnervenschwund, Atrophia nervi optici). Die
Krankheit kann selbstständig auftreten, oder sie ist die Folge einer
Erkrankung des gesamten Organismus (Syphilis, chronische Blei-, Tabak-
oder Alkoholvergiftung), oder sie hat endlich ihren Grund in Gehirn-
und Rückenmarksleiden. Auch Schädelmißbildungen, z. B. Wasserkopf
und Turmschädel, führen oft zu einem Schwund der Sehnerven. Das Auge
bleibt äußerlich meist normal, aber die Pupille, die bald abnorm weit,
bald abnorm enge sein kann, ist auf Lichteinfall unveränderlich. Die
Krankheit ist unheilbar, der Prozentsatz der Erblindungen infolge von
Sehnervenschwund ist ein hoher.
Der +graue Star+ (Cataracta) besteht in einer Trübung der Kristallinse.
Das Auge erscheint äußerlich normal, die Hornhaut durchsichtig und
glänzend, die Pupille rund und beweglich, aber grau gefärbt; der
Lichtschein des Auges ist erhalten.
Der graue Star tritt meist im höheren Alter auf. Durch Entfernung der
getrübten Linse und Ersatz derselben durch ein starkes Konvexglas kann
wieder ein gutes Sehvermögen geschaffen werden.
Der graue Star kann auch angeboren sein. Eine erfolgreiche Operation
ist in diesem Falle aber nur dann möglich, wenn sie im ersten oder
spätestens im zweiten Lebensjahre ausgeführt wird[2].
Da das Auge in engster Beziehung zum Nervensystem steht, so kann
durch Erkrankung desselben, insbesondere des +Zentralorgans+, auch
das Auge in Mitleidenschaft gezogen werden. Tatsächlich werden
viele Erblindungen durch organische Erkrankungen des Nervensystems
hervorgerufen. Hierher gehören die bereits erwähnte Retinitis
pigmentosa und die Entzündungen des Sehnervs. Ferner können Geschwülste
des Gehirns, Entzündungen der Hirnhaut, Wucherungen in der Hirnhaut,
wie sie häufig infolge von Syphilis entstehen, Gehirnerweichung,
Rückenmarksschwindsucht und andere Erkrankungen des Nervensystems zur
Erblindung führen.
40 Prozent aller Erblindungen sind als vermeidbar anzusehen. Würde es
gelingen, diese vermeidbaren Erblindungen tatsächlich fernzuhalten,
so gäbe es nach der Schätzung von Fuchs in Europa etwa 100000 Blinde
weniger. Durch Aufklärung des großen Publikums könnte dieses Ziel
wenigstens zum Teil erreicht werden. Insbesondere müßten die Eltern
belehrt werden, wie sie ihre Kinder vor der Blindheit bewahren
können. Zu diesem Zwecke wird von den Standesämtern der Rheinprovinz
ein Flugblatt jedem Vater ausgehändigt, der die Geburt eines Kindes
anmeldet. Das Blatt enthält zwei kurze Abhandlungen: 1. Was sollen
die Eltern tun, um ihre sehenden Kinder vor der Blindheit zu behüten?
2. Wie sollen die Eltern ihre blinden Kinder in der ersten Jugend zu
Hause behandeln und erziehen? Das Beispiel der Rheinprovinz hat auch in
anderen deutschen Landesteilen Beachtung und Nachahmung gefunden.
Andeutungsweise mögen hier noch einige Formen von Sehstörungen erwähnt
sein, welche die Sprache mit der Bezeichnung „blind“ in Zusammenhang
bringt.
Die +Nachtblindheit+ besteht darin, daß die von ihr heimgesuchten
Personen nur bei heller Beleuchtung gut sehen, in der Dämmerung aber
nichts wahrnehmen, so daß sie kaum noch allein gehen können. Die
Ursache liegt wahrscheinlich in einer verlangsamten Anpassung der
Netzhaut, die in Stoffwechselstörungen ihren Grund hat.
Die +Schneeblindheit+ hat mit Blindheit nichts zu tun. Sie besteht in
einer Entzündung der Bindehaut des Auges infolge der Einwirkung von
ultravioletten Strahlen, wie sie sich bei längeren Gebirgswanderungen
über Schneefelder und Gletscher bemerkbar macht. Bei derartigen
Wanderungen müssen die Augen durch eine Schneebrille geschützt werden,
um die scharfen, ätzenden und zerstörenden ultravioletten Strahlen
abzufangen.
Die +Chininblindheit+ besteht in einer zeitweiligen Trübung des
Gesichtsfeldes, die durch den Genuß von Chinin in größerer Menge
hervorgerufen wird. Chinin hat nämlich eine giftige Wirkung auf
die Nervenzellen der Netzhaut. Ähnliche Sehstörungen werden durch
Antifebrin und gewöhnlichen Alkohol hervorgerufen. Schlimmer sind die
Schädigungen des Auges durch Methylalkohol (Genuß desselben in Likör
oder Einatmen der Dämpfe); in 90 von 100 Fällen tritt sogar eine
dauernde Schwächung des Sehvermögens ein.
Die +Seelenblindheit+ wird hervorgerufen durch Erkrankung oder
Zerstörung des optischen Erinnerungsfeldes im Gehirn. Seelenblinde
+sehen+ alle Dinge, aber sie +erkennen+ sie nicht. Bekannte Personen,
Vater, Mutter, Geschwister, kommen ihnen fremd vor. Ein Kranker
erkannte sein eigenes Spiegelbild nicht und bat es, ihm Platz zu
machen. Eine seelenblinde Dame verwechselte einen Hund mit ihrem Arzt,
ihr Dienstmädchen sogar mit einem gedeckten Tisch. Zum Glück kommt die
Seelenblindheit sehr selten vor.
+Magnus+, Die Jugendblindheit. Wiesbaden 1886.
+Cohn+, Lehrbuch der Hygiene des Auges. Wien und Leipzig 1892.
+Hirsch+, Entstehung und Verhütung der Blindheit. Jena 1902.
+Neuburger+, Die häufigsten Ursachen der Erblindung und deren
Verhütung. Bldfrd. 1897 S. 129 u. 1898 S. 16.
+Greeff+, Über Ursachen und Verhütung der Blindheit.
Kongr.-Ber. Steglitz-Berlin 1898. S. 40.
An die Eltern sehender und blinder Kinder. Flugblatt der
rheinischen Prov.-Blindenanstalt zu Düren.