1. Begriff der Blindheit.

In wissenschaftlichem Sinne ist ein Auge blind, wenn in ihm die

Sehkraft ganz erloschen ist, d. h. wenn die lichtempfindlichen

Schichten des Auges vollkommen zu funktionieren aufgehört haben. Ein

solches Auge kann nicht mehr hell und dunkel unterscheiden.

Für das praktische Leben muß aber die Grenze des Begriffs „Blindheit“

weiter gesteckt werden. Der Augenarzt Professor Schmidt-Rimpler gibt

folgende Definition: „Als blind ist derjenige zu bezeichnen, welcher

bei gewöhnlicher Beleuchtung Finger nicht weiter als in ca. ⅓ m

Entfernung zählt.“ Vom Standpunkt der Selbsterhaltung des Individuums

bestimmt Fuchs die Blindheit: „Wir nennen denjenigen blind, dessen

Sehvermögen in unheilbarer Weise so sehr herabgesetzt ist, daß ihm

dadurch jeder Beruf unmöglich gemacht ist, welcher den Gebrauch der

Augen verlangt.“ Der beste praktische Maßstab für die Erblindung

ist durch das Orientierungsvermögen gegeben. Man kann annehmen, daß

derjenige an der Grenze der Orientierungsfähigkeit steht, welcher die

vorgehaltenen Finger ca. 1 m Entfernung nicht mehr zu zählen vermag.

Ein solcher Mensch kann sich in der Regel nicht ohne fremde Hilfe in

einem unbekannten Raume orientieren. Demnach wäre derjenige als blind

zu bezeichnen, welcher nicht imstande ist, bei guter Tagesbeleuchtung

sich allein zu führen. Für die Entscheidung darüber, ob ein Kind

in eine Blindenanstalt gehört oder nicht, reichen die gegebenen

Erklärungen aber nicht aus. Tatsächlich befinden sich in den Anstalten

viele Kinder, die im obigen Sinne nicht blind sind. Hier muß das

entscheidende Moment darin gesucht werden, ob das Kind noch imstande

ist, die Volksschule zu besuchen. Solche Kinder, deren Sehschärfe so

mangelhaft ist, daß sie deshalb an dem Unterricht sehender Kinder nicht

mit Erfolg teilnehmen können, müssen die Blindenschule besuchen. Diese

Notwendigkeit tritt in der Regel ein, wenn das Kind nur über ⅟₁₀ der

normalen Sehschärfe oder darunter verfügt.

Nach dem preußischen Gesetz zur Beschulung blinder und taubstummer

Kinder vom 7. August 1911 sind nicht nur die völlig blinden Kinder zum

Besuch einer Blindenanstalt verpflichtet, sondern auch solche Kinder,

die so schwachsichtig sind, daß sie den blinden Kindern gleichgeachtet

werden müssen.

Erziehung und Unterricht der Blinden · 第 6 / 37 题