Dann beginnt die Corona mit »Rund-Rund« und wiederholt diese

Anmerkungen zur Transkription

Das Original ist in Fraktur gesetzt. Im Original gesperrter Text

ist _so ausgezeichnet_. Im Original in Antiqua gesetzter Text ist

~so markiert~.

Weitere Anmerkungen zur Transkription finden sich am Ende des

Buches.

Allgemeiner

deutscher Bier-Comment.

Vollständige Ausgabe.

Leipzig.

Druck und Verlag von Philipp Reclam jun.

»Bei lieben Freunden,

Bei ihren Scherzen

Schwinden die Sorgen,

Schweigen die Schmerzen;

Drückt Kummer deinen Sinn,

Eile zur Kneipe hin:

~Salve Gambrine!~«

(»~Salve Gambrine.~«)

Zur Einleitung.

Ein »allgemeiner deutscher Bier-Comment« nennt sich dies Büchlein,

wohl einzig mit Recht: denn es ist wirklich hervorgegangen aus dem an

den verschiedenen deutschen Hochschulen und bei den verschiedensten

studentischen Korporationen herrschenden Kneip-Comment; dabei ist unter

Zurückgehen auf die ältere Zeit, soweit es thunlich, alles sorgfältig

nachgeprüft und verglichen worden, wodurch eine kritische Ausgabe

zustande kam.

Die Grundregeln und Kneipgesetze, nach denen sich das gesamte

Kneipleben regelt, sind aus der Unmenge der Lokal-Comments

herausgeschält und allgemein wiedergegeben worden. Aus diesem Grunde

sind natürlich keine Zahlen oder ein Maß etwa zu trinkender Quanta

angegeben worden, außer bei solchen Gelegenheiten, bei denen diese ein

für allemal feststehend sind.

Die Rundgesänge und Comments sind unter möglichster Berücksichtigung

der in den letzten 25 Jahren üblich gewordenen Formen nach ihren

eigentlichen Quellen wiedergegeben. Gerade hierbei, aber auch

anderorten, hat manches Aufnahme gefunden, das neuerdings mehr der

Vergessenheit anheim gefallen ist; wird es auch nicht mehr aufleben,

so soll es doch vor gänzlichem Untergang bewahrt bleiben und an dieser

Stelle also nur historisches Interesse beanspruchen.

Die Kneipceremonien sind ja im allgemeinen ziemlich einheitlich;

soweit haben sie also festgelegte Gültigkeit; bei den feierlichen

Ceremonien ist die Zahl der Abweichungen freilich Legion, jede Stadt

und Korporation hat mit mehr oder weniger Glück und Poesie ihre eigenen

Abänderungen getroffen, deshalb sind die diesbezüglichen nur dem

Grundzüge nach wiedergegeben.

Jedenfalls aber hofft nun der Herausgeber zweierlei: einmal, daß

hiermit in der That ein allgemeiner Comment geschaffen ist, der

wirklich gebrauchs_fähig_ ist und der sich wohl auch bei dem größern

Teil der Studentenschaft einbürgern dürfte, weil er eben unter

Beiseitelassung alles überflüssigen Beiwerkes nur grundlegende und

allgemein anerkannte Dinge bringt; zum andern, daß das Büchlein auch

einiges kulturhistorische Interesse beanspruchen darf. Man mag über

den Kneip-Comment überhaupt denken wie man will, jedenfalls existiert

er und läßt sich aus den Blättern der Geschichte unseres deutschen

Studententums nicht löschen. In all seiner Eigenart ist er ein

kulturgeschichtliches Denkmal und in jedem Falle wert, in authentischer

Form festgehalten und überliefert zu werden.

Der studentische Kneip-Comment hat, namentlich in neuerer Zeit, viele

Gegner gefunden; man hat von unwürdigem und sogar unmoralischem Zwang,

der dem einzelnen angethan würde, gesprochen und noch tausend andre

schrecklichere Töne geredet: Es ist aber bei weitem der Comment nicht

so schlimm und vor allem wird er nicht mehr so schlimm gehandhabt,

als er gemacht wird. -- Daß in der That die Tage des strengen und

rücksichtslosen Comments gezählt sind, ist wohl allgemein richtig und

wird auch kein Schaden sein; daß aber die Füße derer, die jeglichen

Comment begraben, bereits vor der Thüre ständen, das ist unrichtig und

wäre auch zu bedauern: Denn Comment _muß_ auf der Kneipe herrschen, so

gut wie für andre Versammlungen Statuten und Debattenordnungen da sind.

Der Comment ist, wenn er verständig gehandhabt wird, kein notwendiges

Übel, sondern vielmehr ein unumgängliches Mittel, um Ordnung und

Gemütlichkeit zu wahren und zu heben an jedem Biertische.

»Man« hat so oft klagen gehört, daß gerade infolge des Comments der

oder jener Student dem Trunk verfallen und verkommen sei; das ist wohl

nur äußerst selten vorgekommen: wer derartige persönliche traurige

Erfahrungen zu machen Gelegenheit hatte, wird zugeben müssen, daß

solche Leute nicht Opfer des Comments sind, sondern durch Suff ohne

Regeln nach eigner Wahl und Qual zu Grunde gingen, daß es allermeist

sogar Studenten sind, die nie einer Korporation angehörten, also

niemals einem Comment unterstanden.

Aber für die fanatischen Gegner studentischer Sitte, für solche, die

in jeder Weinflasche einen Nagel zum Sarge der Menschheit und in jedem

Bierkrug einen Baustein zu deren Grabgewölbe sehen, ist dies Büchlein

ja nicht gedruckt worden; mögen diese sich immerhin dran entsetzen,

vielleicht lernen sie bei dieser Gelegenheit den vielgeschmähten

Comment auch wirklich mal kennen; es wäre dann wenigstens einiges zu

ihrer Belehrung erreicht, ob's freilich zur Bekehrung reicht --?

All denen aber, für die es geschrieben, sei das Büchlein

angelegentlichst empfohlen: Denen, die es noch angeht, die

noch sorgenlos und ungebunden die köstliche goldene Zeit ihrer

akademischen Jahre genießen; denen, die es einst anging, als liebe

Erinnerung an längst entschwundene frohe Stunden und an ihre alte

Burschenherrlichkeit; denen, die Kulturgeschichte treiben, als ein

kleiner Beitrag aus der Zahl der vielen kulturhistorischen Denkmäler,

die das deutsche Studententum bietet; allen zu Freud' und Nutz!

* * * * *

Geschrieben zu Rüdesheim am Rhein, am Tag der Sommersonnwende 1899.

~Dr.~ A. Gerlach.

Inhalt.

Seite

I. Allgemeines.

1. Begriff des Kneip-Comments 9

2. Kneippersonal und Rang 9

3. Bierehre 10

4. Kneipe 11

II. Kneipgesetze.

1. Kommando 12

2. Verbum 12

3. Tempus 13

4. Silentium 14

5. Gesang 15

6. Trinken 15

~a~) Bierimpotenz 15

~b~) Spinnen lassen 16

~c~) ~pro poena~ trinken 17

7. Kneipnamen 17

8. Bierzeitung 18

III. Kneipceremonien.

~A.~ Gesellige Ceremonien.

1. Vor- und Nachtrinken 19

2. Übers Kreuz trinken 21

3. In die Welt trinken 22

4. Biergalopp 22

5. In die Luft sprengen 23

~B.~ Rundgesänge und Comments.

1. Einleitungskantus 23

2. Rundgesang 24

3. Bacchus-Comment 24

4. ~En Angleterre~-Comment 25

5. Deutscher Comment 26

6. Deutscher Hammer 26

7. Ins versoffene Lager 27

8. Summ-Comment 28

9. Lebe-Liebe-Comment 28

10. Liebes-Comment 28

11. Lieblings-Comment 29

12. Abc-Comment 29

13. Städte-Comment 29

14. Stech-Comment 30

15. Veilchen-Comment 30

16. Hans-Comment 30

17. Allah-Comment 31

18. Relativum-Comment 31

19. Fürst von Thoren 32

20. Pappenheimer 32

21. General Laudon 33

22. Bruder Liederlich 34

23. Lasset die feurigen Bomben

erschallen 35

24. Semester-Salamander 36

25. Raketen-Salamander 36

26. Feuer-Salamander 36

27. Schweizer-Salamander 37

28. Bierwalzer 37

29. Tischhospiz 38

30. Fiskus 38

~C.~ Bierspiele.

1. Graf von Luxemburg 39

2. Bieruhr 39

3. Hammerschmied 39

4. Hinterm Ofen 40

~D.~ Biergerichtliche Ceremonien.

1. Stangenabfassen 41

2. Tempeln 42

3. Biermensuren 42

~a~) Suiten 43

~b~) Bierjunge 44

4. Biergericht 45

5. Bierkonvent oder Femgericht 46

6. Bier-Verschiß 47

~E.~ Feierliche Ceremonien.

1. Landesvater 49

2. Salamander 52

3. Rezeption 54

4. Brandung 54

5. Burschung 55

6. Totenfeier 55

IV. Bierstrafen. 58

V. Anhang:

Vom ~Doctor cerevisiae~ 59

I.

Allgemeines.

1. Begriff des Kneip-Comments.

§ 1.

Unter Kneip-Comment versteht man im allgemeinen den Inbegriff jener

studentischen meist althergebrachten Gesetze und Ceremonien, die

beim Kneipen zur bessern Handhabung der Ordnung und zur Hebung der

Gemütlichkeit beobachtet werden.

2. Kneippersonal und Rang.

§ 2.

Die Kneiptafel, d. h. das Kneippersonal besteht aus:

1. dem Präsidium (Präses, Kneipwart),

2. den Burschen,

3. den Füchsen.

§ 3.

Die Leitung des Kneippersonals liegt in der Hand:

1. des Präsidiums,

2. des Fuchsmajors oder Kontrapräsidiums.

§ 4.

Dem Präsidium liegt vor allem die Handhabung des Comments auf der

Kneipe ob; es hat -- selbst unter dem Comment stehend -- auf dem

Kneipabend unumschränkte Gewalt, Stoffmangel beschränkt seine Rechte

nicht. Es eröffnet und schließt den Kneipabend zu bestimmter Zeit und

überwacht die Bierskandale.

§ 5.

Die Gewalt des Fuchsmajors ist der des Präsidiums untergeordnet

und erstreckt sich nur auf die Füchse, während sich die Gewalt des

Kontrapräsidiums so weit erstreckt, als es das Präsidium vor Beginn der

Kneipe bestimmt.

§ 6.

Burschen sind die Mitglieder der Kneiptafel, die nach Erfüllung

bestimmter Voraussetzungen den herkömmlichen Fuchsenritt gemacht haben

und dann als vollberechtigte Glieder der Kneiptafel aufgenommen worden

sind.

§ 7.

Füchse sind die übrigen Mitglieder der Kneiptafel bis zu ihrer

erfolgten Burschung, meist bis zum Ende des zweiten Semesters. --

Füchse des ersten Semesters heißen krasse Füchse, die zweiten Semesters

Brandfüchse. -- Füchse haben sich gegen Burschen eines respektabeln und

ehrerbietigen Benehmens zu befleißigen.

3. Bierehre.

§ 8.

Im Zustand der Bierehre oder Bierehrlichkeit befindet sich ein Bursch,

wenn er sich im Vollbesitz aller Eigenschaften eines vollgültigen

Mitgliedes der Kneiptafel befindet.

§ 9.

Aus der Bierehre ergeben sich sämtliche Rechte an der Kneiptafel.

§ 10.

Die Bierehre wird verloren durch die Erklärung in den Bier-Verschiß.

§ 11.

Es wird fortgesoffen!!!

4. Kneipe.

§ 12.

Am Kopfe der Kneiptafel, bei dem gewöhnlich die Embleme (Wappen etc.)

an der Wand befestigt sind, befindet sich der Sitz des Präsidiums; ihm

gegenüber am untern Ende sitzt der Fuchsmajor, um den sich die Füchse

scharen.

§ 13.

Auf der Kneipe befindet sich eine Biertafel zum Anschreiben der

verhängten Strafen, ferner die B.-V.-Tafel zur Ankreidung der

Bierschisser.

§ 14.

Jeder Kneipabend zerfällt in offizielle Kneipe, Exkneipe und Fidulität;

die Exkneipe dauert meist bis Mitternacht, die Fidulität hierauf ~in

infinitum~.

§ 15.

Der Kneipabend wird vom Präsidium eröffnet mit den Worten: »~ad loca,

silentium! commercium incipit!~ Ein Schmollis, ihr Brüder!« worauf die

Corona mit »~fiducit~« antwortet. Dann kündigt das Präsidium das erste

Lied mit den Worten an: »Es steigt das erste Allgemeine!« und stimmt es

an. Nach Beendigung desselben ruft es: »~Cantus ex!~ Ein Schmollis, ihr

Brüder!« worauf die Corona »~fiducit~« erwidert. Darauf: »~Colloquium!~«

Der Kneipabend wird geschlossen mit den Worten: »Offizielle Kneipe

~ex~, Exkneipe bezw. Fidulitas ~incipit~!«

II.

Kneipgesetze.

1. Kommando.

§ 16.

Das Präsidium hat allein das Recht, zu jeder Zeit ~silentium~ zu

gebieten, welches sofort ~strictissime~ zu halten ist; außer dem

Präsidium darf nur der, welcher von demselben das Wort erhalten hat,

~silentium~ kommandieren und zwar unter der Formel »~silentium in

nomine!~«

§ 17.

Das Präsidium hat durch strenge Handhabung der ihm zu Gebote stehenden

Mittel alle Störungen zu unterdrücken, welche der allgemeinen

Gemütlichkeit zuwider sind. Nach seinem Ermessen jedoch kann es kleine

Störungen übersehen, wofern sie selbst zur Gemütlichkeit beitragen.

§ 18.

Jedes vom Präsidium ausgehende Kommando muß unbedingt befolgt werden.

§ 19.

Verläßt das Präsidium seinen Platz, so hat es ein Substitut zu ernennen

und falls es Insignien trägt, sie zu übergeben.

§ 20.

Das Präsidium der Exkneipe wird vom Präsidium der vorhergehenden

offiziellen Kneipe aus der Reihe der Burschen bestimmt.

§ 21.

Das Fuchsmajorat resp. Kontrapräsidium der Exkneipe wird vom Präsidium

derselben bestimmt; dazu können auch Brandfüchse genommen werden.

§ 22.

Für die Fidulität wird meist kein Präsidium ernannt; gegebenen Falles

wird es durch Acclamation erwählt.

2. Verbum.

§ 23.

Hat jemand irgend etwas vorzubringen, so bittet er das Präsidium um die

Erlaubnis dazu mit den Worten: »~Verbum peto~« oder »Bitte ums Wort.«

Dieses giebt seine Zustimmung mit den Worten: »~habes~,« andernfalls

sagt es: »~non habes~.«

§ 24.

Füchse haben sich an den Fuchsmajor zu wenden, der für sie beim

Präsidium darum nachsucht mit der Formel: »~Verbum~ rekommandiert ~pro

vulpe N. N.~,« worauf das Präsidium erwidert: »~Verbum~ diktiert (resp.

~non~ diktiert) ~pro vulpe N. N.~«

§ 25.

Das Präsidium kann jederzeit einem jeden das Wort entziehen.

3. Tempus.

§ 26.

Wer sich zeitweilig von seinem Platz am Kneiptisch entfernen will, muß

das Präsidium um Erlaubnis dazu bitten mit den Worten: »~Peto tempus.~«

Kehrt er zu seinem Platze zurück, so spricht er: »~Tempus ex.~« Füchse

erhalten ~tempus~ vom Fuchsmajor.

§ 27.

Während der Kneipe wird die Zeit nach Bierminuten gerechnet. 5

Bierminuten = 3 Zeitminuten.

§ 28.

Ohne besondere Erlaubnis, die nur das Präsidium erteilen kann, darf

kein Tempus über 5 Bierminuten ausgedehnt werden.

§ 29.

Hat das Präsidium allgemeines Tempus angekündigt, so ruht während

dieser Zeit jeglicher Comment.

§ 30.

Bei allem, was binnen oder nach bestimmter Zeit geschehen muß, wird

~tempus utile~ abgerechnet.

§ 31.

Als ~tempus utile~ gilt:

~a~) Allgemeines oder spezielles ~tempus~,

~b~) allgemeine Lieder,

~c~) Reden und Vorträge,

~d~) alle Bierfunktionen,

~e~) unverschuldeter Stoffmangel.

4. Silentium.

§ 32.

Silentium ist zu halten:

~a~) so oft es das Präsidium gebietet,

~b~) bei allen Kneipceremonien,

~c~) bei allen Reden und Liedern.

§ 33.

Das gebotene Silentium erstreckt sich stets nur auf den gerade

vorzunehmenden Akt.

§ 34.

~Silentium triste~ ist das nach irgend einer miserablen Leistung eines

Mitgliedes der Kneiptafel gebotene Stillschweigen als Ausdruck des

Bedauerns.

5. Gesang.

§ 35.

Die allgemeinen Lieder können nur vom Präsidium bestimmt werden.

§ 36.

Jeder ist verpflichtet, bei Liedern, Rundgesängen und Refrains nach

Kräften mitzusingen. Wer nicht singen kann, muß es vor der Kneipe dem

Präsidium mitteilen.

§ 37.

Das Präsidium ist berechtigt, einen oder mehrere zu einem Solo zu

verdonnern; Substitut ist nicht gestattet.

§ 38.

Nach Beendigung eines Liedes müssen sofort die Kommersbücher

geschlossen werden. -- Rundgesänge und Comments müssen auswendig

gesungen werden.

6. Vom Trinken.

§ 39.

Commentmäßiger Kneipstoff ist streng genommen _nur_ das Bier. Mit

Erlaubnis des Präsidiums und bei Angabe gewichtiger Gründe darf auch

Wein getrunken werden. In diesem Falle zählt Wein doppelt so viel als

Bier.

~a~) Bierimpotenz.

§ 40.

Damit niemand über seine Kräfte zu trinken genötigt werde und wenn er

Gründe hat, sich des Bieres zu enthalten, so hat er dies dem Präsidium

mitzuteilen und falls dieses die Gründe für stichhaltig erachtet,

wird der Betreffende auf bestimmte Zeit für bierimpotent (bierkrank)

erklärt. Zum äußern Zeichen muß über dem Bierglas des Bierimpotenten

ein angebrannter Fidibus liegen.

§ 41.

Bierimpotente stehen außerhalb des Comments; ziehen sie sich aber

Bierstrafen zu, so fahren sie mit dem doppelten Quantum an die

Biertafel.

~b~) Vom Spinnenlassen.

§ 42.

Wenn sich jemand gegen den Comment oder sonstwie verfehlt, so hat

jedes ältere Semester das Recht, das jüngere in die Kanne zu schicken

(steigen zu lassen; spinnen zu lassen; ihm ~ex pleno~ zu bieten); --

Füchse können niemand steigen lassen, während jeder Bursch sie in die

Kanne schicken kann. -- Gleiche Semester können sich nicht steigen

lassen.

§ 43.

Vorbedingung zu jedem Steigenlassen ist, daß man selbst Stoff hat:

Stoffpumpen, ebenso das Semesterpumpen, ist unstatthaft.

§ 44.

Das »Steigen« hat sofort und ohne Widerrede zu geschehen; geschieht

es nicht sofort, so heißt es: »In die Kanne! (>~Ex pleno!~<) Eins

ist eins, zwei ist zwei, drei ist eine böse Z--a--h--l!« Ist bis zum

Buchstaben »l« nicht getrunken, so folgt die Erklärung in B.-V.

§ 45.

Eine Begründung der Strafe des Steigenlassens kann erst nach dem

Trinken verlangt werden. Es muß so lange fortgetrunken werden, bis der

in die Kanne Schickende sich zu dem Kommando »Geschenkt« herbeiläßt;

dann ist ~a tempo~ abzusetzen; es braucht jedoch nicht mehr als ein

Ganzer getrunken zu werden.

§ 46.

Mit der Blume wird nicht gestiegen. Hat jedoch ein Fuchs sich dermaßen

verfehlt, daß es zu seinem Besten erscheint, ihn mit seiner Blume

spinnen zu lassen, so ist dies in Anbetracht des guten Zweckes

gestattet, wenn der Spinnenlassende beifügt: »ohne Blume zu verletzen.«

§ 47.

Hat der in die Kanne Geschickte nur noch einen Rest im Glase, so muß

der Spinnenlassende wenigstens einen Schluck mittrinken, widrigenfalls

ihm der B.-V. droht.

~c~) ~Pro poena~ trinken.

§ 48.

~Pro poena~ trinken ist das vom Präsidium zudiktierte Strafquantum

wegen Biervergehens; es muß sofort getrunken werden bis zu dem Kommando

»Geschenkt,« jedoch nur bis zu einem Ganzen.

7. Kneipnamen.

§ 49.

Auf der Kneipe darf jeder nur mit seinem Kneipnamen (Biernamen, Spitz)

angeredet werden. Wird jemand statt dessen mit seinem Familien- oder

einem sonstigen Namen angeredet, so ist er berechtigt, ohne Rücksicht

auf Semesterzahl dies durch Steigenlassen mit den Worten »wegen

Spitzverhunzung« zu ahnden.

8. Bierzeitung.

§ 50.

Die Bierzeitung (Kneipzeitung, Topfzeitung) ist eine Sammlung

humoristisch gehaltener Begebenheiten, in denen Mitglieder

der Kneiptafel eine Rolle spielen, ferner witzig-satirischer

Meinungsäußerungen über einzelne etc., die zur allgemeinen

Erheiterung vorgelesen wird. Es wird ein besonderer Redakteur

(Bierzeitungs-Redakteur) hierzu gewählt, der die einzelnen Beiträge

zusammenstellt und redigiert.

III.

Kneipceremonien.

~A.~ Gesellige Ceremonien.

1. Vor- und Nachtrinken.

§ 51.

Jeder hat das Recht, mit den Worten: »Komme dir etwas« (»Es kommt,

steigt dir etwas; ich komme, steige, trinke dir ein Stück; komme dir

meine Blume«) einem andern etwas vorzutrinken.

§ 52.

Jeder, dem etwas vorgetrunken wird (der »Honorierte«), kann das

vorgetrunkene Quantum annehmen oder nicht. Letzteres geschieht mit den

Worten: »Nicht acceptiert!« Jedoch gilt grundlose Verweigerung als

Beleidigung.

§ 53.

Nimmt der Angesprochene an, so hat er die Pflicht, binnen 5 Bierminuten

nachzukommen mit den Worten: »Prosit, komme mit,« oder wenn er nicht

sogleich mitkommen will, so annonciert er dies mit den Worten: »Prosit,

komme nach!« Das Nachtrinken wird dem Vortrinkenden angezeigt.

§ 54.

Es muß mit demselben Quantum, mit dem vorgetrunken wurde, auch

nachgekommen werden.

§ 55.

Ist der Honorierte innerhalb 5 Bierminuten, nachdem er das

vorgetrunkene Quantum angenommen hat, nicht nachgekommen (sei es, daß

er sich jetzt weigert oder es nur vergessen hat), so hat der, welcher

vorgetrunken hat, ihn darauf aufmerksam zu machen mit den Worten:

»N. N. getreten zum ersten.« Ist nach weitern 5 Bierminuten das

Nachtrinken nicht erfolgt, so heißt es: »N. N. getreten zum zweiten«

und schließlich: »Getreten zum dritten.«

Folgt er dieser letzten Aufforderung nicht und läßt die angegebene Zeit

unbenutzt, so kann ihm der Honorierende einen Bierjungen aufbrummen

oder ihn in B.-V. erklären lassen.

§ 56.

Füchse können Burschen nicht direkt treten, sondern müssen einen andern

Burschen geziemend ersuchen, dies für sie zu thun.

§ 57.

Man darf mit dem Quantum, mit dem man einem andern nachkommt, nicht

auch zugleich einem dritten vorkommen.

§ 58.

Vielerorts ist es dem einzelnen gestattet, allen Bierverpflichtungen,

die sich in 5 Bierminuten bei ihm angesammelt haben, auf einmal mit

einem Halben nachzukommen.

§ 59.

Trinkt man jemandem in seiner Abwesenheit nach, so muß man 2 Bierzeugen

haben.

§ 60.

Wird einem etwas »aufs Spezielle« vorgetrunken, was mit den Worten

geschieht: »N. N. es steigt, ich komme dir was auf dein Specielles,« so

steht es im Belieben des Betreffenden, ob er nachkommen will.

§ 61.

Glaubt aber der auf diese Weise Honorierte dem Vortrinkenden eine

Gegenehre erweisen zu sollen, so geschieht es mit den Worten: »N. N.

ich löffele mich, revanchiere mich.« -- Es kann der Honorierende dies

aber von vornherein ausschließen mit den Worten: »Aufs Specielle ohne

Löffelung« oder »~sine sine~.«

2. Übers Kreuz trinken.

§ 62.

Der Kreuz-Comment kommt in drei Modifikationen vor:

~a~) Das »übers Kreuz trinken« geschieht, um jemand besonders zu

ehren, in folgender Weise:

A. sagt: »N. komme dir was!«

B. sagt: »N. komme dir was übers Kreuz vor!«

Darauf sagt A.: »N. komme unterm Kreuz nach!«

Darauf antwortet B.: »N. komme definitiv nach!«

§ 63.

~b~) Es geschieht, wenn man zweien nachzukommen hat, in folgender

Weise:

A. und B. kommen dem C. etwas!

C. zu A.: »Komme dir nach!«

C. zu B.: »Übers Kreuz vor!«

B. zu C.: »Unterm Kreuz nach!«

C.: »Ich schließe das Kreuz!«

§ 64.

~c~) Es beruht auf dem Gebrauch, daß man mit der Blume nicht

nachtrinkt, und geht folgendermaßen vor sich:

A. sagt: »N. N. es kommt dir meine Blume!«

B. sagt: »N. N. meine Blume kommt dir übers Kreuz vor!«

Dann hat sowohl A. als auch B. dem andern noch einmal nachzukommen

mit der gewöhnlichen Formel. Man kann mit einer Blume bloß übers

Kreuz nachkommen, wenn eine Blume vorgetrunken wurde; doch ist niemand

gezwungen, die Blume übers Kreuz steigen zu lassen.

3. In die Welt trinken.

§ 65.

Einen Halben in die Welt trinken geschieht auf folgende Weise:

Das Präsidium oder auch sonst jemand aus der Corona trinken dem A.

einen Halben vor mit den Worten: »A. ich steige dir einen Halben in

die Welt vor!« -- A. kommt mit demselben Quantum nach und zugleich

einem andern vor mit den Worten: »Den Halben in die Welt nach, B. einen

Halben in die Welt vor!«

§ 66.

Kommt jemand binnen 5 Bierminuten nicht nach, so stimmt der

Vortrinkende den ~cantus~ an: »Wo bleibt der Halbe in die Welt etc.?«

Jedoch hat jeder Nachkommende sowohl wie das Präsidium das Recht,

den »Halben in die Welt« zu sistieren mit den Worten: »Halber in die

Welt unter den Tisch!« -- Es braucht niemand einen Halben in die Welt

zweimal anzunehmen.

4. Der Biergalopp.

§ 67.

Der Biergalopp geht auf folgende Weise vor sich:

Jeder präpariert sich auf einen Ganzen; das Präsidium trinkt seinem

Nachbar zur Rechten einen Halben vor, dieser ebenfalls sofort dem

Nachbar zur Rechten, und so geht es fort bis zum linken Nachbar des

Präsidiums, welcher dem Präsidium ebenfalls einen Halben vortrinkt.

Dieses kommt seinem linken Nachbar mit dem zweiten Halben nach,

letzterer wiederum seinem Nachbar zur Linken etc. bis zum rechten

Nachbar des Präsidiums.

5. In die Luft sprengen.

§ 68.

Das »in die Luft sprengen, sprengen, hochsetzen,« besteht darin, daß

mehrere zugleich eine Anzahl gleichgroße aber mindestens je einen

Halben betragende Quanta einem oder mehreren andern vorkommen. Dies muß

dem Gesprengten mit Angabe der Quanta vernehmlich und bevor zu trinken

begonnen wird angezeigt werden. Wer schon zu trinken angefangen hat,

bevor der Gesprengte »Prosit« gesagt und so die Annahme erklärt hat,

dessen Quantum zählt nicht mit.

§ 69.

Der Gesprengte muß von 5 zu 5 Bierminuten die Quanta nachkommen und

dies dem, der ihm die Sprengung angesagt hatte, mitteilen.

§ 70.

Das »in die Luft sprengen« kann auch, um jemanden auszuzeichnen, »aufs

Specielle« geschehen. Dieser hat sich jedoch dann mit einem guten Stück

zu löffeln.

~B.~ Rundgesänge und Comments.

§ 71.

1. Einleitungskantus.

Jeder Rundgesang oder Comment wird eingeleitet und geschlossen auf

folgende Weise:

»Es geht (ging) ein ...

An unserm Tisch herum

Dreimal drei ist neune

Wißt ja, wie ich's meine

Zwanzig ist ja 2 × 10

Laßt eine gehn, laßt eine gehn etc.«

Daran schließt sich nach dem Kommando und etwaigen Erläuterungen des

Präsidiums die betr. Ceremonie etc.

§ 72.

2. Der Rundgesang.

Beim Rundgesang singen alle:

»Rundgesang und Gerstensaft

Lieben wir ja alle,

Darum trinkt mit Jugendkraft

Schäumende Pokale.

Bruder, deine Schönste heißt?«

Hier erhebt sich der rechte Nachbar des Präsidiums, singt den Namen

seiner Geliebten und trinkt seinen Rest. Der Chor fährt unterdessen

fort:

»N. N. soll leben hoch,

Am jüngsten Tage noch!

:,: Sie lebe :,: sie lebe, lebe hoch!

:,: Sie lebe :,: sie lebe, lebe hoch!«

Dann beginnt die Corona mit »Rund-Rund« und wiederholt dieses Wort so

oft, als Personen gesungen haben; doch kann das Präsidium auch früher

ein Zeichen geben, worauf wieder von allen gesungen wird: »Rundgesang

und Gerstensaft etc.« Die Ceremonie macht die Runde durch die Corona

bis zum Präsidium.

§ 73.

3. Der Bacchus-Comment.

Beim Bacchus-Comment singt die Corona:

»Vivat, vivat, Bacchus, Bacchus lebe!

Bacchus war ein braver Mann,

Der zuerst der goldnen Rebe

Süßen Nektar abgewann.

Es leben die Schwarzem die Blonden, die Braunen,

:,: Sie leben alle hoch!« :,:

Jetzt erhebt sich die vom Präsidium bestimmte Anzahl der zur Rechten

aufeinanderfolgenden Mitglieder mit dem Glase und singt:

»Ob ich's wag' und ob ich's thu'

Ob's die Herrn auch lassen zu?«

Der Chor antwortet:

:,: »Hinunter mit dem Plunder :,:

Hinunter mit ihm!«

Währenddessen trinken die Betreffenden ihren Rest; haben sie getrunken,

so singen sie:

»Es ist geschehn!«

was der Chor bestätigt mit den Worten:

»Wir alle haben's gesehn!«

Dann beginnt die Corona aufs neue: »Vivat« etc. Die Ceremonie macht die

Runde bis zum Präsidium.

§ 74.

4. Der ~En Angleterre~-Comment.

Beim ~En Angleterre~-Comment wird von allen gesungen:

»~En Angleterre

Nous irons

Chercher la guerre

Sans canons,

:,: C'est pour la prouver

De l'artillerie :,:

:,: Brave soldatesca

Tirez! Tirez! Tirez!~«

Bei »~brave soldatesca~« erhebt sich die vom Präsidium bestimmte

Anzahl der zur Rechten aufeinanderfolgenden Mitglieder der Kneiptafel

und trinkt bei »~tirez~« ihren Rest; das »~tirez~« wird so lange

wiederholt, bis sämtliche ihr Glas geleert haben. Dann fährt der Chor

fort:

»~Ah! ce brave compagnon

Qui sait tirez sans canon!~«

Diejenigen, welche leergetrunken haben, schlagen dabei im Takte die

Gläser auf den Tisch, dann beginnen alle wieder: »~En Angleterre

etc.~,« wobei diejenigen, welche schon getrunken haben, mit den Gläsern

auf den Tisch trommeln, bei »~brave soldatesca~« aber durch einen

Schlag mit dem Glase auf den Tisch abschließen; darauf geht der Comment

wie vorher weiter bis zum Präsidium.

§ 75.

5. Der deutsche Comment.

Beim deutschen Comment sind Ceremonien und Melodie genau die gleichen

wie beim französischen Text des ~En Angleterre~-Comments. Die deutschen

Worte lauten:

»Auf mit dem Becher

An den Mund!

Auf und leert ihn

Bis zum Grund!

:,: Trinket und schlürfet

Den köstlichen Trank :,:

:,: Auf, tapfre Zecher! :,:

Ziehet! Ziehet! Ziehet!

-- -- -- -- -- -- -- --

-- -- -- -- -- -- -- --

Ha, das ist ein wackrer Mann,

Der den Becher leeren kann!«

§ 76.

6. Der deutsche Hammer.

Beim deutschen Hammer singt die Corona:

»Auf mit dem Hammer,

Nieder mit ihm,

Schmiedet das Eisen,

So lang es noch warm ist,

Schmiedet das Eisen

So lang es noch glüht!«

Bei »Auf« erhebt sich die vom Präsidium bestimmte Anzahl der zur

Rechten aufeinanderfolgenden Mitglieder der Corona und trinkt bei dem

Wort »glüht« ihren Rest. Diejenigen, welche ausgetrunken haben, erheben

mit dem Worte »auf« ihr Glas, stoßen es mit dem Worte »nieder« auf den

Tisch und begleiten die Worte »schmiedet -- glüht« mit Stoßen, das Wort

»glüht« mit Trommeln.

§ 77.

7. Ins versoffene Lager.

Bei diesem Comment singen alle:

»Ins versoffene Lager ziehen wir,

Da giebt's schöne Mädchen, Wein und Bier!

Wohlauf, Kameraden, ladet die Gewehre,

Es gilt unserm Freunde, dem N. N. zur Ehre!

N. N. gebe Feuer! -- Feuer! Feuer! Feuer! Feuer!«

Nach dem ersten »Feuer« erhebt sich der rechte Nebenmann des Präsidiums

und trinkt bei dem letzten »Feuer!« seinen Rest. Darauf reicht man sich

kreuzweise die Hände und singt:

»Ihr Brüder zur Rechten,

Ihr Brüder zur Linken,

Wir wollen einander

Ein Schmollis zutrinken!

:,: Ihr Brüder Hallo!

Macht's alleweil so!« :,:

Bei dem Wort »so« klatscht man in die Hände und schließt die Kette

wieder; beim wiederholten »so« wird mit Händeklatschen geschlossen.

Dann hebt der Comment von neuem an.

~NB.~ Bei einer größern Kneiptafel steht bei den Worten »N. N. gebe

Feuer!« nicht ein einzelner, sondern eine vom Präsidium bestimmte Zahl

zur Rechten aufeinanderfolgenden Mitglieder auf und trinkt bei »Feuer!«

ihren Rest, wobei der Name des linken Flügelmannes gesungen wird.

§ 78.

8. Der Summ-Comment.

Der Summ-Comment geht in folgender Weise vor sich:

Das Präsidium ruft: »Wer summt mit einem Viertel?« Wer singen will,

antwortet: »Summ!« darf es aber nur, wenn das Präsidium antwortet: »N.

N. ~habes~.« Nachdem einige gesungen haben, fragt das Präsidium: »Wer

summt mit einem Halben?« und schließlich: »Wer summt mit einem Ganzen?«

Wer gesungen hat, trinkt sofort sein betreffendes Quantum. Will niemand

mehr singen, so wird der Comment geschlossen.

Für jeden Summ-Comment bestimmt das Präsidium mehrere Mitglieder der

Kneiptafel als Refrainkommission, die nach jedem Liede einen passenden

Refrain anzustimmen hat.

§ 79.

9. Der Lebe-Liebe-Comment.

Beim »Lebe-Liebe-Comment« singt die ganze Corona:

»Lebe, liebe, trinke, lärme

Und bekränze dich mit mir,

Härme dich, wenn ich mich härme

Und sei wieder froh mit mir!«

Auf »Lebe« stößt das Präsidium mit seinem Nachbar zur Rechten an,

auf »Liebe« dieser mit dem nächsten etc. bis zum Ende des Liedes.

Derjenige, bei dem das Lied endet, trinkt seinen Rest und beteiligt

sich nicht mehr am Gesange. Sein rechter Nachbar beginnt den Rundgesang

von neuem. Der Gesang wird so lange fortgesetzt, bis nur noch drei

Mitglieder der Kneiptafel Bier haben. Diese drei singen darauf mit

verteilten Rollen das Lied: »Es hatten drei Gesellen« etc.

§ 80.

10. Der Liebes-Comment.

Beim Liebes-Comment dürfen nur Liebeslieder gesungen werden. Das

Präsidium bestimmt ein Mitglied der Kneiptafel, welches anfängt; dann

wird der Reihenfolge nach gesungen, jedoch nur, nachdem das Präsidium

~vivat sequens~ gerufen hat. Das Präsidium darf auch einen oder mehrere

übergehen. Wer kein Lied singt, stärkt sich mit einem Halben und wem

kein Lied einfällt, während das Präsidium 1, 2, 3 zählt, ebenfalls mit

einem Halben.

§ 81.

11. Der Lieblings-Comment.

Der Lieblings-Comment unterscheidet sich vom Liebes-Comment nur

dadurch, daß nicht ausschließlich Liebeslieder, sondern von jedem

einzelnen sein Leiblied gesungen wird.

§ 82.

12. Der Abc-Comment.

Der Abc-Comment geht auf folgende Art vor sich:

Das Präsidium befiehlt dem einzelnen, ohne sich jedoch an eine

bestimmte Reihenfolge zu halten, ein Lied zu singen, das mit einem vom

Präsidium bestimmten Buchstaben anfängt. Wer kein entsprechendes Lied

weiß, nachdem das Präsidium 1, 2, 3 gezählt hat, zahlt einen Halben als

Fiskus; er hat aber das Recht, das Präsidium um Nennung eines Liedes

mit dem betreffenden Buchstaben zu bitten. Kann dieses der Forderung

nicht entsprechen, so zahlt es ebenfalls einen Halben, andernfalls

zahlt der Fragesteller den zweiten Halben.

§ 83.

13. Der Städte-Comment.

Beim Städte-Comment singt jeder der Reihe nach, vom rechten Nachbar

des Präsidiums angefangen, nach der Melodie: »Und in Jene, da lebt's

sich ~bene~ etc.« einen selbstgemachten Vers, der sich auf eine vom

Vordermann genannte Stadt zu reimen hat. -- Wer einen solchen Vers

nicht zustande bringt, zahlt einen Halben.

§ 84.

14. Der Stech-Comment.

Beim Stech-Comment wird (bei Burschen vom Präsidium, bei Füchsen vom

Fuchsmajor) durch einen Stich mit dem Schläger jedem der Reihe nach,

von rechts angefangen, das Kommersbuch aufgeschlagen. Jeder hat das

hierdurch getroffene Lied nach eigner Melodie (jedenfalls aber _nicht_

mit der dem betreffenden Lied zukommenden) zu singen. Das Präsidium

bezw. der Fuchsmajor bestimmt, wenn auf den zwei offenen Seiten

verschiedene Lieder stehen, den zu singenden Kantus mit dem Rufe:

rechts, links, oben, unten.

§ 85.

15. Der Veilchen-Comment.

Der Veilchen-Comment geht auf folgende Weise vor sich:

Die ganze Corona singt:

»Freut euch des Lebens,

Weil noch das Lämpchen glüht,

Pflücket die Rose,

Eh' sie verblüht!«

Statt nun weiter zu singen: »man schafft so gern -- -- findet sie,«

wird ein von jedem einzelnen der Reihe nach improvisierter Vers

eingefügt und von dem Betreffenden in der fortlaufenden Melodie Solo

gesungen, worauf dann die Corona einfällt mit:

»Und läßt das Veilchen unbemerkt,

Das dort am Wege blüht!«

Wer keinen Vers zustande bringt, zahlt einen Halben.

§ 86.

16. Der Hans-Comment.

Die Grundlage des Hans-Comment bildet der Vers:

»Unser Hans hat Hosa an

Und dia sind blau;

Schnell wie der Wind weht,

Und wie der Hahn kräht;

Unser Hans hat Hosa an

Und dia sind blau.«

Alles wird allgemein gesungen mit Ausnahme der Worte: »blau, weht,

kräht, blau.« Während die Worte gesungen werden: »Und dia sind,«

»Schnell wie der Wind,« »Und wie der Hahn,« trinkt jeder der Reihe

nach, rechts vom Präsidium angefangen, bei jeder Zeile ein anderer, und

muß dann das Wort singen: »blau, weht, kräht, blau.«

§ 87.

17. Der Allah-Comment.

Beim Allah-Comment singt das Präsidium oder ein von diesem bestimmter

Solo:

»Allah ist groß!«

und begiebt sich dabei in eine bestimmte Stellung, die von der Corona

unter dem allgemeinen Gesange

:,: »Und Mohammed, und Mohammed

Ist sein Prophet« :,:

nachgemacht wird. Nach Ausführung verschiedener ulkiger Stellungen, die

in der Willkür des Vorsängers liegen, kehrt man in die ursprüngliche

Stellung zurück.

§ 88.

18. Der Relativum-Comment.

Es erhebt von der Rechten des Präsidiums an die bestimmte Anzahl mit

Ganzen.

Die Corona singt:

:,: »Dat Relativum ~Qui~, ~quae~, ~quod~ :,:

~Qui~: Dat sünd wi! (deuten auf sich)

~Quae~: Dat is hä! (deuten auf die Stehenden)

~Quod~: is dä Pott

Den hä utsupen mott!«

Bei den beiden letzten Versen wird im Takte auf den Tisch gehämmert und

der letzte Vers oder auch nur das Wort »mott« so lange wiederholt, bis

die Betreffenden ihren Rest getrunken haben.

§ 89.

19. Der Fürst von Thoren.

Ein Bierfaß wird als Fürstenthron auf den Tisch gestellt. Das jeweilige

Präsidium setzt sich auf das Faß, alle andern stellen sich in einer

Reihe auf, die Gläser in der Hand. Hierauf wird das Lied: »Ich bin der

Fürst von Thoren« in folgender Weise gesungen:

1. Strophe vom Fürsten,

2. Strophe von allen übrigen mit Ausnahme des Fürsten,

3. Strophe wieder vom Fürsten,

dann bewegt sich unter fortwährendem Absingen der 4. Strophe die

aufgestellte Reihe um den Fürsten herum und jeder reicht diesem der

Reihe nach das geöffnete Deckelglas zum Trinken dar, welches er dann

auf der linken Seite vom Fürsten wieder empfängt. Nachdem in dieser

Weise die ganze Reihe vorbeigezogen, singt der Fürst die letzte

Strophe Solo bis: »Ich leg' es nun in N. N.s Hand,« wodurch er seinen

Nachfolger bestimmt. Dieser nimmt die gleiche Ceremonie vor. Der

Fürstenthron wird zuerst in Besitz genommen vom Präsidium, dann von den

Burschen der Kneiptafel, Füchse sind ausgeschlossen. Will der Fürst die

Ceremonie schließen, so singt er: »Ich leg' es nun in niemands Hand.«

§ 90.

20. Der Pappenheimer.

Das Präsidium kommandiert: »Silentium! es präpariert sich der

Pappenheimer; N. N., auf!« Dann setzen sich beide auf die Stuhllehne

und singen nach der Melodie »Schier dreißig Jahre«:

:,: Wir steigen :,:

:,: Einen Halben in die Welt :,:

:,: Warum sollten wir nicht steigen einen Halben in die Welt? :,:

Einen Halben in die Welt.

Bei Wein und Bier,

Lustige Pappenheimer sind wir;

Bei Bier und bei Wein,

Lustige Pappenheimer wollen wir sein.

:,: General Pappenheim :,:

:,: Der soll leben :,:

:,: General Pappenheim :,:

:,: Er lebe hoch! :,:

Jetzt wird getrunken; darauf ernennen sich beide ein Substitut und

alle vier singen wieder; dann ernennen sich diese vier wieder weiter

vier Substitute und singen von neuem etc., bis alle daran waren. Ist

dies geschehen, so erhebt sich die ganze Corona auf den Tisch und

singt: »Wir steigen einen Halben :,: einen Halben, überm Tisch« etc.

:,: Bei dem letzten Hoch werden alle Gläser geleert. Hierauf duckt

sich die ganze Corona unter den Tisch und singt mit gedämpfter Stimme:

»Wir steigen einen Halben unterm Tisch« etc. Hierauf kommandiert das

Präsidium zu Ehren des Generals Pappenheim einen Raketensalamander und

nach dessen Beendigung »Pappenheimer ~ex~.«

§ 91.

21. General Laudon.

Die ganze Kneiptafel singt:

»General Laudon, Laudon rückt an,

General Laudon, Laudon rückt an.

Mit 600000 Mann

Rückt General Laudon an.

General Laudon, Laudon rückt an.«

Darauf werden von den einzelnen Mitgliedern der Corona, vom rechten

Nachbar des Präsidiums angefangen, folgende Kommandos abgegeben:

»Halt! -- Werda! -- Ronde! -- Was für 'ne Ronde! -- Kneipronde --

Schnapsronde! -- Wer thut die Ronde? -- General Laudon! -- Raus! --

Stillgestanden! -- Gewehr auf! -- Achtung, präsentiert das Gewehr! --

Gewehr auf Schulter! -- Gewehr ab! -- Weggetreten!«

Und zwar wird, nachdem das Lied einmal gesungen ist, zunächst nur

das erste Kommando gerufen, darauf nach Wiederholung des Liedes die

früheren Kommandos und das folgende dazu. Variationen der Kommandos

sind je nach Größe der Corona zulässig.

§ 92.

22. Der Bruder Liederlich.

Die ganze Kneiptafel singt:

:,: »Bruder Liederlich, Bruder Liederlich,

Warum sauft Ihr denn so fürchterlich?« :,:

Hier erheben sich die vom Präsidium zu seiner Rechten Bestimmten und

singen:

»Ei, :,: was können wir dafür, :,:

Daß uns schmeckt so gut der Bier, der Bier;

:,: was können wir dafür, :,:

Daß uns schmeckt so gut der Bier?«

Die Corona singt darauf:

»Aus euch, liebe Burschen (Füchse) kann niemals was werden,

Aus euch, liebe Burschen (Füchse) kann nochmal was werden,

Schluck, Schluck, Schluck, den ersten Schluck!«

Hier trinken die Betreffenden einen Schluck, dann singen sie:

»Ei, wie schmeckt das Bier so ~bene~!«

Darauf singt die Corona:

»Schluck, Schluck, Schluck, den zweiten Schluck!«

Die Betreffenden trinken wieder einen Schluck und singen dann:

»Sind wir nicht Gambrini Söhne!«

Die Corona singt nun:

»Schluck, Schluck, Schluck, den letzten Schluck!«

Die Betreffenden trinken hierauf ihr Glas leer und die Corona singt

weiter:

»Sie haben brav gehoben,

Drum wollen wir sie loben;

Im Glas ist nichts geblieben,

Drum wollen wir sie lieben!

Bruder Liederlich, Bruder Liederlich,

Warum sauft Ihr denn so fürchterlich!«

Der Comment geht weiter und diejenigen, welche getrunken haben,

trommeln bei den Worten: »Sie haben brav gehoben -- fürchterlich« mit

den Gläsern auf dem Tisch. Die Ceremonie geht rund bis zum Präsidium.

§ 93.

23. Lasset die feurigen Bomben erschallen.

Bei gegebener Gelegenheit wird zu Ehren eines Mitgliedes der Kneiptafel

gesungen:

»Lasset die feurigen Bomben erschallen,

Piff, paff, puff, vivalleralala!

Unser Bruder N. N., der soll leben,

Es lebe das ganze N. N.'sche Haus!

Und sein Mädchen auch daneben,

Drum trink er jetzt sein Gläschen aus!

Aus! Aus! Aus!«

Währenddessen trinkt der Honorierte seinen Rest, dann fährt die Corona

fort:

»Leeret die Gläser, schenkt sie wieder ein!

Laßt uns alle fidele Brüder sein!«

§ 94.

24. Der Semester-Salamander.

Nach dem Einleitungskantus kommandiert das Präsidium: »1. Semester!«

Ein Mitglied der Kneiptafel im 1. Semester erhebt sich und spricht:

»Es erhebe sich das 1. Semester und reibe mit mir auf das Wohl aller

nachfolgenden ehrwürdigen Semester einen urkräftigen Salamander!«

Hierauf kommandiert das Präsidium: »2. Semester!«

Ein Vertreter des 2. Semesters spricht: »Es erhebe sich das 2. Semester

und reibe mit mir auf das Wohl aller vorhergegangenen glorreichen und

aller nachfolgenden ehrwürdigen Semester einen urkräftigen Salamander!«

Darauf kommt das 3. Semester an die Reihe etc.

~NB.~ Die Füchse, eventuell die Corona reiben auf Kommando des

Präsidiums mit.

§ 95.

25. Der Raketen-Salamander.

Der Raketen-Salamander geht auf gleiche Weise vor sich wie der

feierliche Salamander bis zum ersten Kommando 1, 2, 3 nach dem Trinken.

Das Präsidium ruft dann dreimal nacheinander: »Erste (bezw. zweite,

dritte) Rakete steigt!« Die Corona ahmt jedesmal das Zischen einer

aufsteigenden Rakete nach und verleiht der Bewunderung darüber durch

ein lautes »Ah« Ausdruck. Dann: »Raketen-Salamander ~ex~!«

§ 96.

26. Der Feuer-Salamander.

Er verläuft folgendermaßen:

_Kommando_: Achtung!

(_Ausführung_: Das Glas wird ergriffen.)

Kameraden, es brennt!

(Das Glas wird kreisend auf dem Tische gerieben, wobei die

einzelnen brummend Signale und Kommandos nachahmen.)

Spritz' -- fertig!

(Das Glas wird zum Mund geführt.)

Los!

(Das Glas wird geleert.)

Achtung! Protzt ab!

(Ein Schlag mit dem Glas auf den Tisch.)

Vorwärts! Führer links -- Marsch!

(Es wird mit dem Glase das Signal: »Kamerad komm!« getrommelt

und auf das Kommando:)

Trab -- Marsch!

(in Wirbel übergegangen.)

Compagnie -- Halt!

(Das Glas wird erhoben.)

Auf der Stelle ruht!

(Aufschlag auf den Tisch.)

§ 97.

27. Der Schweizer-Salamander.

Die Kommandos beim Schweizer-Salamander lauten:

»Standet uff ihr Chaiba! de recht Hand an de rechta Schankul, de link

Hand an de linka Schankul! de recht Hand ans Gläsli! De link Hand uff

de Tisch! De Dackchel ufi! 's Gläsli ans Mul! Sufet ihr Chaiba! no emol

ihr Chaiba! Sufet us ihr Chaiba! 's Gläsli uff de Tisch! De Dackchel

zu! De recht Hand an de linka Schankul! De link Hand an de rechta

Schankul! So jetzt hocket abi, ihr Chaiba!«

§ 98.

28. Der Bierwalzer.

Zur Melodie des Bierwalzers wird bei der 1. Strophe das »la, la,

la« mitgesungen. Bei den Worten »Hat sie!« »Ist sie!« wird mit dem

Hausschlüssel ans Glas geklopft, ebenso von den Worten: »O jerum« an

bis zum Schluß.

Bei der 2. und den folgenden Wiederholungen wird nach Kommando

gestampft, gepfiffen, getrommelt, mit den Gläsern geklappert etc.

§ 99.

29. Tischhospiz.

Tischhospize sind bestimmte Lieder oder Strophen, die auf Kommando des

Präsidiums von den Mitgliedern der einzelnen Tische gesungen werden.

§ 100.

30. Der Fiskus.

Fiskus ist ein Bierquantum, das gemeinsam getrunken wird, und zwar auf

folgende Weise:

Die Gläser werden in gerader Linie vor dem Präsidium aufgestellt

und zwar so, daß abwechselnd die Henkel nach rechts und nach links

gerichtet sind. Darauf sagt das Präsidium: »Es ist ein Fiskus

angetanzt, ich lasse ihn kreisen unter Absingen des Liedes ...« oder

»unter Absingung des N.-Comments.« Hierauf verteilt das Präsidium die

einzelnen Gläser, nachdem es sie angetrunken, unter die Corona. Die

Gläser werden mit offenen Deckeln und ohne den Tisch zu berühren dem

Nachbar gereicht mit den Worten: »Prosit Fiskus!« Die geleerten Gläser

werden mit geöffneten Deckeln in derselben Weise vor dem Präsidium

aufgestellt, wie vorher die vollen. Derjenige, der den letzten Rest

trinkt, sagt: »~Fiscus ex!~« Das Präsidium ruft nun: »Fuchs N. N. zähle

die Leichen!« Der Fuchs steigt auf den Tisch und klappt laut zählend

die Deckel zu.

~C.~ Bierspiele.

§ 101.

Bierspiele sind Veranstaltungen, bei denen für jeden Fehler oder auch

auf Grund persönlichen Pechs das einzelne Mitglied der Kneiptafel

zu einer vom Präsidium bestimmten Strafe verdonnert wird. Die

angelaufenen Quanta werden auf der Biertafel angekreidet und gemeinsam

getrunken.

§ 102.

1. Der Graf von Luxemburg.

Diesem Bierspiel liegt das Lied zu Grunde:

:,: »Der Graf von Luxemburg,

Hat all sein Geld verjuckt. :,:

:,: Hat 100000 Thaler

In einer Nacht verjuckt!« :,:

Es werden auf einer Tafel für die Worte: »Graf,« »Luxemburg,«

»Geld,« »verjuckt,« »100000,« »Thaler,« »Nacht« entsprechende Bilder

gezeichnet. Das Präsidium bestimmt nun einen, der, während das Lied

gesungen wird, mit einem Stock auf das betreffende Bild zu zeigen

hat. Zeigt der Betreffende auf ein falsches Bild, so fährt er mit dem

bestimmten Quantum bei.

§ 103.

2. Die Bieruhr.

Die Bieruhr geht folgendermaßen vor sich:

Das Präsidium teilt die Corona nach Tischen ab. Jede Abteilung macht

für ihren Bereich mit Kreide einen Kreis auf den Tisch, die Anzahl der

Radien entsprechend der Personenzahl. Im Centrum eines jeden Kreises

wird ein Schlüssel eingesetzt; auf Kommando des Präsidiums wird der

Schlüssel gedreht. Derjenige, bei welchem der Bart des Schlüssels

stehen bleibt, erhält einen Bierstrich, was solange fortgesetzt wird,

bis jeder wenigstens einen solchen hat. Dann erfolgt vom Präsidium die

Mitteilung des zu zahlenden Quantums.

§ 104.

3. Der Hammerschmied.

Dem Hammerschmied liegt das Lied zu Grunde:

»Es ist ja kein Dörflein so klein,

Ein Hammerschmied muß ja drin sein,

Zieh', zieh' Hammerschmied

Und laß es wacker laufen;

So, so ist's eben recht,

So wirst du dich besaufen!«

Die folgenden Strophen werden von einem durchs Präsidium bestimmten

Solosänger vorgetragen.

Die zweite Strophe wird mit a gesungen:

»As ast ja kan Darflan sa klan,

An Hammarschmad maß ja dran san« etc.

Die 3. Strophe mit e:

»Es est je ken Derflen se klen

En Hemmerschmed meß je dren sen« etc.

und so fort mit i, o, u, au etc. etc.

Jeder Fehler eines Solosängers wird angemerkt und je nach der Anzahl

der Bierstriche bestimmt sich der Beitrag zum Fiskus.

§ 105.

4. Hinterm Ofen.

Es liegt diesem Bierspiel das Lied zu Grunde:

»Hinterm Ofen

Liegt ein alter Ranzen;

Seht einmal den Ranzen an,

Wie der Ranzen tanzen kann!«

Für die folgenden Strophen werden vom Präsidium Solosänger bestimmt.

2. Strophe: Die Silben »O, Ran, tan« werden weggelassen.

3. Strophe: »fen, zen« wird ausgelassen.

4. Strophe: »Ofen, Ranzen, tanzen« bleibt weg.

5. Strophe: »Ofen, Ranzen, tanzen« wird gesungen, alles andere

mit stummen Lippenbewegungen.

6. Strophe: »Ofen, Ranzen, tanzen« wird gepfiffen, alles andre

ausgelassen.

7. Strophe: »Ofen, Ranzen, tanzen« wird gesungen, das andere

gepfiffen.

8. Strophe: »Ofen, Ranzen, tanzen« wird gemimt, das andere

gesungen.

9. Strophe: wie 1. Strophe.

Jeder Fehler wird mit einem Bierstrich geahndet und nach deren Anzahl

das zum Fiskus beizutragende Quantum bestimmt.

~D.~ Biergerichtliche Ceremonien.

1. Das Stangenabfassen.

§ 106.

Niemand darf mit offenem Deckelglas am Biertisch sitzen. Die Blume muß

binnen 5 Bierminuten angetrunken sein, widrigenfalls das Glas abgefaßt

werden darf. -- Dem Präsidium kann das Glas nicht abgefaßt werden.

§ 107.

Beim Abfassen wird also verfahren:

Der Abfassende nimmt das betreffende Glas dem Eigentümer weg und trinkt

es selbst aus oder seinem Nachbarn zur Rechten zu, mit den Worten:

»Abgefaßte Stange von N. N.« Jeder Folgende wiederholt beim Weitergeben

und -trinken diese Worte. Niemand darf übersprungen werden und so macht

die Stange, ohne den Tisch zu berühren, mit geöffnetem Deckel die Runde

und wird mit einem schäbigen Miste dem Eigentümer wieder vorgesetzt mit

den Worten: »Abgefaßte Stange von N. N. zurück!«

§ 108.

Die abgefaßte Stange darf nicht an dem Eigentümer vorbeigereicht

werden und es muß daher dessen Nachbar zur Linken, selbst wenn er der

Abfassende ist, dieselbe bis auf den schäbigen Mist austrinken.

§ 109.

Jeder der diesen Bestimmungen zuwiderhandelt oder Formfehler begeht,

zahlt die abgefaßte Stange.

§ 110.

Gesetzte Stangen dürfen nicht abgefaßt werden.

2. Das Tempeln.

§ 111.

Läßt jemand ein Glas, dessen Blume bereits abgetrunken ist, offen

stehen ohne dasselbe anzufassen, so hat jeder das Recht, sein Glas auf

das geöffnete zu setzen und die Corona mit den Worten: »Füchse herbei!«

aufzufordern, dasselbe zu thun, bis von irgend einem der Deckel des

obersten Glases zugeschlagen wird. Der Inhaber des untersten Glases

zahlt die sämtlichen aufgesetzten Gläser.

§ 112.

Hierher gehört auch der Fuchsenmist: Jeder Fuchs hat das Recht, einem

Mitgliede des Burschensalons ein Glas unter dem Rufe: »Fuchsenmist!«

abzufassen, falls dasselbe die Hand nicht ans Glas gelegt hat. Der

betreffende Fuchs hat das Glas völlig zu leeren. Jeder Zuwiderhandelnde

hat das Glas zu zahlen.

Der Fuchsmajor hat die Pflicht, zu verhüten, daß dieser Brauch nicht in

Ungebührlichkeiten ausarte.

3. Biermensuren.

§ 113.

Die Biermensur ist ein Wettstreit im Schnelltrinken. Wer sich in seiner

Bierehre verletzt fühlt (was durch einen Tusch geschieht), kann den

Beleidiger hierzu veranlassen, um sich so Genugthuung zu verschaffen.

§ 114.

Ein Fuchs kann einen Burschen nicht zu einer Biermensur veranlassen.

§ 115.

Ein Tusch (Verletzung der Bierehre) sind die Äußerungen: »Du bist

gelehrt,« »Du bist Doktor,« »Du bist Papst,« »Bierjunge.«

~a~) Biersuiten.

§ 116.

Allgemeiner deutscher Bier-Comment · 第 1 / 3 段