Anmerkungen zur Transkription
Das Original ist in Fraktur gesetzt. Im Original gesperrter Text
ist _so ausgezeichnet_. Im Original in Antiqua gesetzter Text ist
~so markiert~.
Weitere Anmerkungen zur Transkription finden sich am Ende des
Buches.
Allgemeiner
deutscher Bier-Comment.
Vollständige Ausgabe.
Leipzig.
Druck und Verlag von Philipp Reclam jun.
»Bei lieben Freunden,
Bei ihren Scherzen
Schwinden die Sorgen,
Schweigen die Schmerzen;
Drückt Kummer deinen Sinn,
Eile zur Kneipe hin:
~Salve Gambrine!~«
(»~Salve Gambrine.~«)
Zur Einleitung.
Ein »allgemeiner deutscher Bier-Comment« nennt sich dies Büchlein,
wohl einzig mit Recht: denn es ist wirklich hervorgegangen aus dem an
den verschiedenen deutschen Hochschulen und bei den verschiedensten
studentischen Korporationen herrschenden Kneip-Comment; dabei ist unter
Zurückgehen auf die ältere Zeit, soweit es thunlich, alles sorgfältig
nachgeprüft und verglichen worden, wodurch eine kritische Ausgabe
zustande kam.
Die Grundregeln und Kneipgesetze, nach denen sich das gesamte
Kneipleben regelt, sind aus der Unmenge der Lokal-Comments
herausgeschält und allgemein wiedergegeben worden. Aus diesem Grunde
sind natürlich keine Zahlen oder ein Maß etwa zu trinkender Quanta
angegeben worden, außer bei solchen Gelegenheiten, bei denen diese ein
für allemal feststehend sind.
Die Rundgesänge und Comments sind unter möglichster Berücksichtigung
der in den letzten 25 Jahren üblich gewordenen Formen nach ihren
eigentlichen Quellen wiedergegeben. Gerade hierbei, aber auch
anderorten, hat manches Aufnahme gefunden, das neuerdings mehr der
Vergessenheit anheim gefallen ist; wird es auch nicht mehr aufleben,
so soll es doch vor gänzlichem Untergang bewahrt bleiben und an dieser
Stelle also nur historisches Interesse beanspruchen.
Die Kneipceremonien sind ja im allgemeinen ziemlich einheitlich;
soweit haben sie also festgelegte Gültigkeit; bei den feierlichen
Ceremonien ist die Zahl der Abweichungen freilich Legion, jede Stadt
und Korporation hat mit mehr oder weniger Glück und Poesie ihre eigenen
Abänderungen getroffen, deshalb sind die diesbezüglichen nur dem
Grundzüge nach wiedergegeben.
Jedenfalls aber hofft nun der Herausgeber zweierlei: einmal, daß
hiermit in der That ein allgemeiner Comment geschaffen ist, der
wirklich gebrauchs_fähig_ ist und der sich wohl auch bei dem größern
Teil der Studentenschaft einbürgern dürfte, weil er eben unter
Beiseitelassung alles überflüssigen Beiwerkes nur grundlegende und
allgemein anerkannte Dinge bringt; zum andern, daß das Büchlein auch
einiges kulturhistorische Interesse beanspruchen darf. Man mag über
den Kneip-Comment überhaupt denken wie man will, jedenfalls existiert
er und läßt sich aus den Blättern der Geschichte unseres deutschen
Studententums nicht löschen. In all seiner Eigenart ist er ein
kulturgeschichtliches Denkmal und in jedem Falle wert, in authentischer
Form festgehalten und überliefert zu werden.
Der studentische Kneip-Comment hat, namentlich in neuerer Zeit, viele
Gegner gefunden; man hat von unwürdigem und sogar unmoralischem Zwang,
der dem einzelnen angethan würde, gesprochen und noch tausend andre
schrecklichere Töne geredet: Es ist aber bei weitem der Comment nicht
so schlimm und vor allem wird er nicht mehr so schlimm gehandhabt,
als er gemacht wird. -- Daß in der That die Tage des strengen und
rücksichtslosen Comments gezählt sind, ist wohl allgemein richtig und
wird auch kein Schaden sein; daß aber die Füße derer, die jeglichen
Comment begraben, bereits vor der Thüre ständen, das ist unrichtig und
wäre auch zu bedauern: Denn Comment _muß_ auf der Kneipe herrschen, so
gut wie für andre Versammlungen Statuten und Debattenordnungen da sind.
Der Comment ist, wenn er verständig gehandhabt wird, kein notwendiges
Übel, sondern vielmehr ein unumgängliches Mittel, um Ordnung und
Gemütlichkeit zu wahren und zu heben an jedem Biertische.
»Man« hat so oft klagen gehört, daß gerade infolge des Comments der
oder jener Student dem Trunk verfallen und verkommen sei; das ist wohl
nur äußerst selten vorgekommen: wer derartige persönliche traurige
Erfahrungen zu machen Gelegenheit hatte, wird zugeben müssen, daß
solche Leute nicht Opfer des Comments sind, sondern durch Suff ohne
Regeln nach eigner Wahl und Qual zu Grunde gingen, daß es allermeist
sogar Studenten sind, die nie einer Korporation angehörten, also
niemals einem Comment unterstanden.
Aber für die fanatischen Gegner studentischer Sitte, für solche, die
in jeder Weinflasche einen Nagel zum Sarge der Menschheit und in jedem
Bierkrug einen Baustein zu deren Grabgewölbe sehen, ist dies Büchlein
ja nicht gedruckt worden; mögen diese sich immerhin dran entsetzen,
vielleicht lernen sie bei dieser Gelegenheit den vielgeschmähten
Comment auch wirklich mal kennen; es wäre dann wenigstens einiges zu
ihrer Belehrung erreicht, ob's freilich zur Bekehrung reicht --?
All denen aber, für die es geschrieben, sei das Büchlein
angelegentlichst empfohlen: Denen, die es noch angeht, die
noch sorgenlos und ungebunden die köstliche goldene Zeit ihrer
akademischen Jahre genießen; denen, die es einst anging, als liebe
Erinnerung an längst entschwundene frohe Stunden und an ihre alte
Burschenherrlichkeit; denen, die Kulturgeschichte treiben, als ein
kleiner Beitrag aus der Zahl der vielen kulturhistorischen Denkmäler,
die das deutsche Studententum bietet; allen zu Freud' und Nutz!
* * * * *
Geschrieben zu Rüdesheim am Rhein, am Tag der Sommersonnwende 1899.
~Dr.~ A. Gerlach.
Inhalt.
Seite
I. Allgemeines.
1. Begriff des Kneip-Comments 9
2. Kneippersonal und Rang 9
3. Bierehre 10
4. Kneipe 11
II. Kneipgesetze.
1. Kommando 12
2. Verbum 12
3. Tempus 13
4. Silentium 14
5. Gesang 15
6. Trinken 15
~a~) Bierimpotenz 15
~b~) Spinnen lassen 16
~c~) ~pro poena~ trinken 17
7. Kneipnamen 17
8. Bierzeitung 18
III. Kneipceremonien.
~A.~ Gesellige Ceremonien.
1. Vor- und Nachtrinken 19
2. Übers Kreuz trinken 21
3. In die Welt trinken 22
4. Biergalopp 22
5. In die Luft sprengen 23
~B.~ Rundgesänge und Comments.
1. Einleitungskantus 23
2. Rundgesang 24
3. Bacchus-Comment 24
4. ~En Angleterre~-Comment 25
5. Deutscher Comment 26
6. Deutscher Hammer 26
7. Ins versoffene Lager 27
8. Summ-Comment 28
9. Lebe-Liebe-Comment 28
10. Liebes-Comment 28
11. Lieblings-Comment 29
12. Abc-Comment 29
13. Städte-Comment 29
14. Stech-Comment 30
15. Veilchen-Comment 30
16. Hans-Comment 30
17. Allah-Comment 31
18. Relativum-Comment 31
19. Fürst von Thoren 32
20. Pappenheimer 32
21. General Laudon 33
22. Bruder Liederlich 34
23. Lasset die feurigen Bomben
erschallen 35
24. Semester-Salamander 36
25. Raketen-Salamander 36
26. Feuer-Salamander 36
27. Schweizer-Salamander 37
28. Bierwalzer 37
29. Tischhospiz 38
30. Fiskus 38
~C.~ Bierspiele.
1. Graf von Luxemburg 39
2. Bieruhr 39
3. Hammerschmied 39
4. Hinterm Ofen 40
~D.~ Biergerichtliche Ceremonien.
1. Stangenabfassen 41
2. Tempeln 42
3. Biermensuren 42
~a~) Suiten 43
~b~) Bierjunge 44
4. Biergericht 45
5. Bierkonvent oder Femgericht 46
6. Bier-Verschiß 47
~E.~ Feierliche Ceremonien.
1. Landesvater 49
2. Salamander 52
3. Rezeption 54
4. Brandung 54
5. Burschung 55
6. Totenfeier 55
IV. Bierstrafen. 58
V. Anhang:
Vom ~Doctor cerevisiae~ 59
I.
Allgemeines.
1. Begriff des Kneip-Comments.
§ 1.
Unter Kneip-Comment versteht man im allgemeinen den Inbegriff jener
studentischen meist althergebrachten Gesetze und Ceremonien, die
beim Kneipen zur bessern Handhabung der Ordnung und zur Hebung der
Gemütlichkeit beobachtet werden.
2. Kneippersonal und Rang.
§ 2.
Die Kneiptafel, d. h. das Kneippersonal besteht aus:
1. dem Präsidium (Präses, Kneipwart),
2. den Burschen,
3. den Füchsen.
§ 3.
Die Leitung des Kneippersonals liegt in der Hand:
1. des Präsidiums,
2. des Fuchsmajors oder Kontrapräsidiums.
§ 4.
Dem Präsidium liegt vor allem die Handhabung des Comments auf der
Kneipe ob; es hat -- selbst unter dem Comment stehend -- auf dem
Kneipabend unumschränkte Gewalt, Stoffmangel beschränkt seine Rechte
nicht. Es eröffnet und schließt den Kneipabend zu bestimmter Zeit und
überwacht die Bierskandale.
§ 5.
Die Gewalt des Fuchsmajors ist der des Präsidiums untergeordnet
und erstreckt sich nur auf die Füchse, während sich die Gewalt des
Kontrapräsidiums so weit erstreckt, als es das Präsidium vor Beginn der
Kneipe bestimmt.
§ 6.
Burschen sind die Mitglieder der Kneiptafel, die nach Erfüllung
bestimmter Voraussetzungen den herkömmlichen Fuchsenritt gemacht haben
und dann als vollberechtigte Glieder der Kneiptafel aufgenommen worden
sind.
§ 7.
Füchse sind die übrigen Mitglieder der Kneiptafel bis zu ihrer
erfolgten Burschung, meist bis zum Ende des zweiten Semesters. --
Füchse des ersten Semesters heißen krasse Füchse, die zweiten Semesters
Brandfüchse. -- Füchse haben sich gegen Burschen eines respektabeln und
ehrerbietigen Benehmens zu befleißigen.
3. Bierehre.
§ 8.
Im Zustand der Bierehre oder Bierehrlichkeit befindet sich ein Bursch,
wenn er sich im Vollbesitz aller Eigenschaften eines vollgültigen
Mitgliedes der Kneiptafel befindet.
§ 9.
Aus der Bierehre ergeben sich sämtliche Rechte an der Kneiptafel.
§ 10.
Die Bierehre wird verloren durch die Erklärung in den Bier-Verschiß.
§ 11.
Es wird fortgesoffen!!!
4. Kneipe.
§ 12.
Am Kopfe der Kneiptafel, bei dem gewöhnlich die Embleme (Wappen etc.)
an der Wand befestigt sind, befindet sich der Sitz des Präsidiums; ihm
gegenüber am untern Ende sitzt der Fuchsmajor, um den sich die Füchse
scharen.
§ 13.
Auf der Kneipe befindet sich eine Biertafel zum Anschreiben der
verhängten Strafen, ferner die B.-V.-Tafel zur Ankreidung der
Bierschisser.
§ 14.
Jeder Kneipabend zerfällt in offizielle Kneipe, Exkneipe und Fidulität;
die Exkneipe dauert meist bis Mitternacht, die Fidulität hierauf ~in
infinitum~.
§ 15.
Der Kneipabend wird vom Präsidium eröffnet mit den Worten: »~ad loca,
silentium! commercium incipit!~ Ein Schmollis, ihr Brüder!« worauf die
Corona mit »~fiducit~« antwortet. Dann kündigt das Präsidium das erste
Lied mit den Worten an: »Es steigt das erste Allgemeine!« und stimmt es
an. Nach Beendigung desselben ruft es: »~Cantus ex!~ Ein Schmollis, ihr
Brüder!« worauf die Corona »~fiducit~« erwidert. Darauf: »~Colloquium!~«
Der Kneipabend wird geschlossen mit den Worten: »Offizielle Kneipe
~ex~, Exkneipe bezw. Fidulitas ~incipit~!«
II.
Kneipgesetze.
1. Kommando.
§ 16.
Das Präsidium hat allein das Recht, zu jeder Zeit ~silentium~ zu
gebieten, welches sofort ~strictissime~ zu halten ist; außer dem
Präsidium darf nur der, welcher von demselben das Wort erhalten hat,
~silentium~ kommandieren und zwar unter der Formel »~silentium in
nomine!~«
§ 17.
Das Präsidium hat durch strenge Handhabung der ihm zu Gebote stehenden
Mittel alle Störungen zu unterdrücken, welche der allgemeinen
Gemütlichkeit zuwider sind. Nach seinem Ermessen jedoch kann es kleine
Störungen übersehen, wofern sie selbst zur Gemütlichkeit beitragen.
§ 18.
Jedes vom Präsidium ausgehende Kommando muß unbedingt befolgt werden.
§ 19.
Verläßt das Präsidium seinen Platz, so hat es ein Substitut zu ernennen
und falls es Insignien trägt, sie zu übergeben.
§ 20.
Das Präsidium der Exkneipe wird vom Präsidium der vorhergehenden
offiziellen Kneipe aus der Reihe der Burschen bestimmt.
§ 21.
Das Fuchsmajorat resp. Kontrapräsidium der Exkneipe wird vom Präsidium
derselben bestimmt; dazu können auch Brandfüchse genommen werden.
§ 22.
Für die Fidulität wird meist kein Präsidium ernannt; gegebenen Falles
wird es durch Acclamation erwählt.
2. Verbum.
§ 23.
Hat jemand irgend etwas vorzubringen, so bittet er das Präsidium um die
Erlaubnis dazu mit den Worten: »~Verbum peto~« oder »Bitte ums Wort.«
Dieses giebt seine Zustimmung mit den Worten: »~habes~,« andernfalls
sagt es: »~non habes~.«
§ 24.
Füchse haben sich an den Fuchsmajor zu wenden, der für sie beim
Präsidium darum nachsucht mit der Formel: »~Verbum~ rekommandiert ~pro
vulpe N. N.~,« worauf das Präsidium erwidert: »~Verbum~ diktiert (resp.
~non~ diktiert) ~pro vulpe N. N.~«
§ 25.
Das Präsidium kann jederzeit einem jeden das Wort entziehen.
3. Tempus.
§ 26.
Wer sich zeitweilig von seinem Platz am Kneiptisch entfernen will, muß
das Präsidium um Erlaubnis dazu bitten mit den Worten: »~Peto tempus.~«
Kehrt er zu seinem Platze zurück, so spricht er: »~Tempus ex.~« Füchse
erhalten ~tempus~ vom Fuchsmajor.
§ 27.
Während der Kneipe wird die Zeit nach Bierminuten gerechnet. 5
Bierminuten = 3 Zeitminuten.
§ 28.
Ohne besondere Erlaubnis, die nur das Präsidium erteilen kann, darf
kein Tempus über 5 Bierminuten ausgedehnt werden.
§ 29.
Hat das Präsidium allgemeines Tempus angekündigt, so ruht während
dieser Zeit jeglicher Comment.
§ 30.
Bei allem, was binnen oder nach bestimmter Zeit geschehen muß, wird
~tempus utile~ abgerechnet.
§ 31.
Als ~tempus utile~ gilt:
~a~) Allgemeines oder spezielles ~tempus~,
~b~) allgemeine Lieder,
~c~) Reden und Vorträge,
~d~) alle Bierfunktionen,
~e~) unverschuldeter Stoffmangel.
4. Silentium.
§ 32.
Silentium ist zu halten:
~a~) so oft es das Präsidium gebietet,
~b~) bei allen Kneipceremonien,
~c~) bei allen Reden und Liedern.
§ 33.
Das gebotene Silentium erstreckt sich stets nur auf den gerade
vorzunehmenden Akt.
§ 34.
~Silentium triste~ ist das nach irgend einer miserablen Leistung eines
Mitgliedes der Kneiptafel gebotene Stillschweigen als Ausdruck des
Bedauerns.
5. Gesang.
§ 35.
Die allgemeinen Lieder können nur vom Präsidium bestimmt werden.
§ 36.
Jeder ist verpflichtet, bei Liedern, Rundgesängen und Refrains nach
Kräften mitzusingen. Wer nicht singen kann, muß es vor der Kneipe dem
Präsidium mitteilen.
§ 37.
Das Präsidium ist berechtigt, einen oder mehrere zu einem Solo zu
verdonnern; Substitut ist nicht gestattet.
§ 38.
Nach Beendigung eines Liedes müssen sofort die Kommersbücher
geschlossen werden. -- Rundgesänge und Comments müssen auswendig
gesungen werden.
6. Vom Trinken.
§ 39.
Commentmäßiger Kneipstoff ist streng genommen _nur_ das Bier. Mit
Erlaubnis des Präsidiums und bei Angabe gewichtiger Gründe darf auch
Wein getrunken werden. In diesem Falle zählt Wein doppelt so viel als
Bier.
~a~) Bierimpotenz.
§ 40.
Damit niemand über seine Kräfte zu trinken genötigt werde und wenn er
Gründe hat, sich des Bieres zu enthalten, so hat er dies dem Präsidium
mitzuteilen und falls dieses die Gründe für stichhaltig erachtet,
wird der Betreffende auf bestimmte Zeit für bierimpotent (bierkrank)
erklärt. Zum äußern Zeichen muß über dem Bierglas des Bierimpotenten
ein angebrannter Fidibus liegen.
§ 41.
Bierimpotente stehen außerhalb des Comments; ziehen sie sich aber
Bierstrafen zu, so fahren sie mit dem doppelten Quantum an die
Biertafel.
~b~) Vom Spinnenlassen.
§ 42.
Wenn sich jemand gegen den Comment oder sonstwie verfehlt, so hat
jedes ältere Semester das Recht, das jüngere in die Kanne zu schicken
(steigen zu lassen; spinnen zu lassen; ihm ~ex pleno~ zu bieten); --
Füchse können niemand steigen lassen, während jeder Bursch sie in die
Kanne schicken kann. -- Gleiche Semester können sich nicht steigen
lassen.
§ 43.
Vorbedingung zu jedem Steigenlassen ist, daß man selbst Stoff hat:
Stoffpumpen, ebenso das Semesterpumpen, ist unstatthaft.
§ 44.
Das »Steigen« hat sofort und ohne Widerrede zu geschehen; geschieht
es nicht sofort, so heißt es: »In die Kanne! (>~Ex pleno!~<) Eins
ist eins, zwei ist zwei, drei ist eine böse Z--a--h--l!« Ist bis zum
Buchstaben »l« nicht getrunken, so folgt die Erklärung in B.-V.
§ 45.
Eine Begründung der Strafe des Steigenlassens kann erst nach dem
Trinken verlangt werden. Es muß so lange fortgetrunken werden, bis der
in die Kanne Schickende sich zu dem Kommando »Geschenkt« herbeiläßt;
dann ist ~a tempo~ abzusetzen; es braucht jedoch nicht mehr als ein
Ganzer getrunken zu werden.
§ 46.
Mit der Blume wird nicht gestiegen. Hat jedoch ein Fuchs sich dermaßen
verfehlt, daß es zu seinem Besten erscheint, ihn mit seiner Blume
spinnen zu lassen, so ist dies in Anbetracht des guten Zweckes
gestattet, wenn der Spinnenlassende beifügt: »ohne Blume zu verletzen.«
§ 47.
Hat der in die Kanne Geschickte nur noch einen Rest im Glase, so muß
der Spinnenlassende wenigstens einen Schluck mittrinken, widrigenfalls
ihm der B.-V. droht.
~c~) ~Pro poena~ trinken.
§ 48.
~Pro poena~ trinken ist das vom Präsidium zudiktierte Strafquantum
wegen Biervergehens; es muß sofort getrunken werden bis zu dem Kommando
»Geschenkt,« jedoch nur bis zu einem Ganzen.
7. Kneipnamen.
§ 49.
Auf der Kneipe darf jeder nur mit seinem Kneipnamen (Biernamen, Spitz)
angeredet werden. Wird jemand statt dessen mit seinem Familien- oder
einem sonstigen Namen angeredet, so ist er berechtigt, ohne Rücksicht
auf Semesterzahl dies durch Steigenlassen mit den Worten »wegen
Spitzverhunzung« zu ahnden.
8. Bierzeitung.
§ 50.
Die Bierzeitung (Kneipzeitung, Topfzeitung) ist eine Sammlung
humoristisch gehaltener Begebenheiten, in denen Mitglieder
der Kneiptafel eine Rolle spielen, ferner witzig-satirischer
Meinungsäußerungen über einzelne etc., die zur allgemeinen
Erheiterung vorgelesen wird. Es wird ein besonderer Redakteur
(Bierzeitungs-Redakteur) hierzu gewählt, der die einzelnen Beiträge
zusammenstellt und redigiert.
III.
Kneipceremonien.
~A.~ Gesellige Ceremonien.
1. Vor- und Nachtrinken.
§ 51.
Jeder hat das Recht, mit den Worten: »Komme dir etwas« (»Es kommt,
steigt dir etwas; ich komme, steige, trinke dir ein Stück; komme dir
meine Blume«) einem andern etwas vorzutrinken.
§ 52.
Jeder, dem etwas vorgetrunken wird (der »Honorierte«), kann das
vorgetrunkene Quantum annehmen oder nicht. Letzteres geschieht mit den
Worten: »Nicht acceptiert!« Jedoch gilt grundlose Verweigerung als
Beleidigung.
§ 53.
Nimmt der Angesprochene an, so hat er die Pflicht, binnen 5 Bierminuten
nachzukommen mit den Worten: »Prosit, komme mit,« oder wenn er nicht
sogleich mitkommen will, so annonciert er dies mit den Worten: »Prosit,
komme nach!« Das Nachtrinken wird dem Vortrinkenden angezeigt.
§ 54.
Es muß mit demselben Quantum, mit dem vorgetrunken wurde, auch
nachgekommen werden.
§ 55.
Ist der Honorierte innerhalb 5 Bierminuten, nachdem er das
vorgetrunkene Quantum angenommen hat, nicht nachgekommen (sei es, daß
er sich jetzt weigert oder es nur vergessen hat), so hat der, welcher
vorgetrunken hat, ihn darauf aufmerksam zu machen mit den Worten:
»N. N. getreten zum ersten.« Ist nach weitern 5 Bierminuten das
Nachtrinken nicht erfolgt, so heißt es: »N. N. getreten zum zweiten«
und schließlich: »Getreten zum dritten.«
Folgt er dieser letzten Aufforderung nicht und läßt die angegebene Zeit
unbenutzt, so kann ihm der Honorierende einen Bierjungen aufbrummen
oder ihn in B.-V. erklären lassen.
§ 56.
Füchse können Burschen nicht direkt treten, sondern müssen einen andern
Burschen geziemend ersuchen, dies für sie zu thun.
§ 57.
Man darf mit dem Quantum, mit dem man einem andern nachkommt, nicht
auch zugleich einem dritten vorkommen.
§ 58.
Vielerorts ist es dem einzelnen gestattet, allen Bierverpflichtungen,
die sich in 5 Bierminuten bei ihm angesammelt haben, auf einmal mit
einem Halben nachzukommen.
§ 59.
Trinkt man jemandem in seiner Abwesenheit nach, so muß man 2 Bierzeugen
haben.
§ 60.
Wird einem etwas »aufs Spezielle« vorgetrunken, was mit den Worten
geschieht: »N. N. es steigt, ich komme dir was auf dein Specielles,« so
steht es im Belieben des Betreffenden, ob er nachkommen will.
§ 61.
Glaubt aber der auf diese Weise Honorierte dem Vortrinkenden eine
Gegenehre erweisen zu sollen, so geschieht es mit den Worten: »N. N.
ich löffele mich, revanchiere mich.« -- Es kann der Honorierende dies
aber von vornherein ausschließen mit den Worten: »Aufs Specielle ohne
Löffelung« oder »~sine sine~.«
2. Übers Kreuz trinken.
§ 62.
Der Kreuz-Comment kommt in drei Modifikationen vor:
~a~) Das »übers Kreuz trinken« geschieht, um jemand besonders zu
ehren, in folgender Weise:
A. sagt: »N. komme dir was!«
B. sagt: »N. komme dir was übers Kreuz vor!«
Darauf sagt A.: »N. komme unterm Kreuz nach!«
Darauf antwortet B.: »N. komme definitiv nach!«
§ 63.
~b~) Es geschieht, wenn man zweien nachzukommen hat, in folgender
Weise:
A. und B. kommen dem C. etwas!
C. zu A.: »Komme dir nach!«
C. zu B.: »Übers Kreuz vor!«
B. zu C.: »Unterm Kreuz nach!«
C.: »Ich schließe das Kreuz!«
§ 64.
~c~) Es beruht auf dem Gebrauch, daß man mit der Blume nicht
nachtrinkt, und geht folgendermaßen vor sich:
A. sagt: »N. N. es kommt dir meine Blume!«
B. sagt: »N. N. meine Blume kommt dir übers Kreuz vor!«
Dann hat sowohl A. als auch B. dem andern noch einmal nachzukommen
mit der gewöhnlichen Formel. Man kann mit einer Blume bloß übers
Kreuz nachkommen, wenn eine Blume vorgetrunken wurde; doch ist niemand
gezwungen, die Blume übers Kreuz steigen zu lassen.
3. In die Welt trinken.
§ 65.
Einen Halben in die Welt trinken geschieht auf folgende Weise:
Das Präsidium oder auch sonst jemand aus der Corona trinken dem A.
einen Halben vor mit den Worten: »A. ich steige dir einen Halben in
die Welt vor!« -- A. kommt mit demselben Quantum nach und zugleich
einem andern vor mit den Worten: »Den Halben in die Welt nach, B. einen
Halben in die Welt vor!«
§ 66.
Kommt jemand binnen 5 Bierminuten nicht nach, so stimmt der
Vortrinkende den ~cantus~ an: »Wo bleibt der Halbe in die Welt etc.?«
Jedoch hat jeder Nachkommende sowohl wie das Präsidium das Recht,
den »Halben in die Welt« zu sistieren mit den Worten: »Halber in die
Welt unter den Tisch!« -- Es braucht niemand einen Halben in die Welt
zweimal anzunehmen.
4. Der Biergalopp.
§ 67.
Der Biergalopp geht auf folgende Weise vor sich:
Jeder präpariert sich auf einen Ganzen; das Präsidium trinkt seinem
Nachbar zur Rechten einen Halben vor, dieser ebenfalls sofort dem
Nachbar zur Rechten, und so geht es fort bis zum linken Nachbar des
Präsidiums, welcher dem Präsidium ebenfalls einen Halben vortrinkt.
Dieses kommt seinem linken Nachbar mit dem zweiten Halben nach,
letzterer wiederum seinem Nachbar zur Linken etc. bis zum rechten
Nachbar des Präsidiums.
5. In die Luft sprengen.
§ 68.
Das »in die Luft sprengen, sprengen, hochsetzen,« besteht darin, daß
mehrere zugleich eine Anzahl gleichgroße aber mindestens je einen
Halben betragende Quanta einem oder mehreren andern vorkommen. Dies muß
dem Gesprengten mit Angabe der Quanta vernehmlich und bevor zu trinken
begonnen wird angezeigt werden. Wer schon zu trinken angefangen hat,
bevor der Gesprengte »Prosit« gesagt und so die Annahme erklärt hat,
dessen Quantum zählt nicht mit.
§ 69.
Der Gesprengte muß von 5 zu 5 Bierminuten die Quanta nachkommen und
dies dem, der ihm die Sprengung angesagt hatte, mitteilen.
§ 70.
Das »in die Luft sprengen« kann auch, um jemanden auszuzeichnen, »aufs
Specielle« geschehen. Dieser hat sich jedoch dann mit einem guten Stück
zu löffeln.
~B.~ Rundgesänge und Comments.
§ 71.
1. Einleitungskantus.
Jeder Rundgesang oder Comment wird eingeleitet und geschlossen auf
folgende Weise:
»Es geht (ging) ein ...
An unserm Tisch herum
Dreimal drei ist neune
Wißt ja, wie ich's meine
Zwanzig ist ja 2 × 10
Laßt eine gehn, laßt eine gehn etc.«
Daran schließt sich nach dem Kommando und etwaigen Erläuterungen des
Präsidiums die betr. Ceremonie etc.
§ 72.
2. Der Rundgesang.
Beim Rundgesang singen alle:
»Rundgesang und Gerstensaft
Lieben wir ja alle,
Darum trinkt mit Jugendkraft
Schäumende Pokale.
Bruder, deine Schönste heißt?«
Hier erhebt sich der rechte Nachbar des Präsidiums, singt den Namen
seiner Geliebten und trinkt seinen Rest. Der Chor fährt unterdessen
fort:
»N. N. soll leben hoch,
Am jüngsten Tage noch!
:,: Sie lebe :,: sie lebe, lebe hoch!
:,: Sie lebe :,: sie lebe, lebe hoch!«
Dann beginnt die Corona mit »Rund-Rund« und wiederholt dieses Wort so
oft, als Personen gesungen haben; doch kann das Präsidium auch früher
ein Zeichen geben, worauf wieder von allen gesungen wird: »Rundgesang
und Gerstensaft etc.« Die Ceremonie macht die Runde durch die Corona
bis zum Präsidium.
§ 73.
3. Der Bacchus-Comment.
Beim Bacchus-Comment singt die Corona:
»Vivat, vivat, Bacchus, Bacchus lebe!
Bacchus war ein braver Mann,
Der zuerst der goldnen Rebe
Süßen Nektar abgewann.
Es leben die Schwarzem die Blonden, die Braunen,
:,: Sie leben alle hoch!« :,:
Jetzt erhebt sich die vom Präsidium bestimmte Anzahl der zur Rechten
aufeinanderfolgenden Mitglieder mit dem Glase und singt:
»Ob ich's wag' und ob ich's thu'
Ob's die Herrn auch lassen zu?«
Der Chor antwortet:
:,: »Hinunter mit dem Plunder :,:
Hinunter mit ihm!«
Währenddessen trinken die Betreffenden ihren Rest; haben sie getrunken,
so singen sie:
»Es ist geschehn!«
was der Chor bestätigt mit den Worten:
»Wir alle haben's gesehn!«
Dann beginnt die Corona aufs neue: »Vivat« etc. Die Ceremonie macht die
Runde bis zum Präsidium.
§ 74.
4. Der ~En Angleterre~-Comment.
Beim ~En Angleterre~-Comment wird von allen gesungen:
»~En Angleterre
Nous irons
Chercher la guerre
Sans canons,
:,: C'est pour la prouver
De l'artillerie :,:
:,: Brave soldatesca
Tirez! Tirez! Tirez!~«
Bei »~brave soldatesca~« erhebt sich die vom Präsidium bestimmte
Anzahl der zur Rechten aufeinanderfolgenden Mitglieder der Kneiptafel
und trinkt bei »~tirez~« ihren Rest; das »~tirez~« wird so lange
wiederholt, bis sämtliche ihr Glas geleert haben. Dann fährt der Chor
fort:
»~Ah! ce brave compagnon
Qui sait tirez sans canon!~«
Diejenigen, welche leergetrunken haben, schlagen dabei im Takte die
Gläser auf den Tisch, dann beginnen alle wieder: »~En Angleterre
etc.~,« wobei diejenigen, welche schon getrunken haben, mit den Gläsern
auf den Tisch trommeln, bei »~brave soldatesca~« aber durch einen
Schlag mit dem Glase auf den Tisch abschließen; darauf geht der Comment
wie vorher weiter bis zum Präsidium.
§ 75.
5. Der deutsche Comment.
Beim deutschen Comment sind Ceremonien und Melodie genau die gleichen
wie beim französischen Text des ~En Angleterre~-Comments. Die deutschen
Worte lauten:
»Auf mit dem Becher
An den Mund!
Auf und leert ihn
Bis zum Grund!
:,: Trinket und schlürfet
Den köstlichen Trank :,:
:,: Auf, tapfre Zecher! :,:
Ziehet! Ziehet! Ziehet!
-- -- -- -- -- -- -- --
-- -- -- -- -- -- -- --
Ha, das ist ein wackrer Mann,
Der den Becher leeren kann!«
§ 76.
6. Der deutsche Hammer.
Beim deutschen Hammer singt die Corona:
»Auf mit dem Hammer,
Nieder mit ihm,
Schmiedet das Eisen,
So lang es noch warm ist,
Schmiedet das Eisen
So lang es noch glüht!«
Bei »Auf« erhebt sich die vom Präsidium bestimmte Anzahl der zur
Rechten aufeinanderfolgenden Mitglieder der Corona und trinkt bei dem
Wort »glüht« ihren Rest. Diejenigen, welche ausgetrunken haben, erheben
mit dem Worte »auf« ihr Glas, stoßen es mit dem Worte »nieder« auf den
Tisch und begleiten die Worte »schmiedet -- glüht« mit Stoßen, das Wort
»glüht« mit Trommeln.
§ 77.
7. Ins versoffene Lager.
Bei diesem Comment singen alle:
»Ins versoffene Lager ziehen wir,
Da giebt's schöne Mädchen, Wein und Bier!
Wohlauf, Kameraden, ladet die Gewehre,
Es gilt unserm Freunde, dem N. N. zur Ehre!
N. N. gebe Feuer! -- Feuer! Feuer! Feuer! Feuer!«
Nach dem ersten »Feuer« erhebt sich der rechte Nebenmann des Präsidiums
und trinkt bei dem letzten »Feuer!« seinen Rest. Darauf reicht man sich
kreuzweise die Hände und singt:
»Ihr Brüder zur Rechten,
Ihr Brüder zur Linken,
Wir wollen einander
Ein Schmollis zutrinken!
:,: Ihr Brüder Hallo!
Macht's alleweil so!« :,:
Bei dem Wort »so« klatscht man in die Hände und schließt die Kette
wieder; beim wiederholten »so« wird mit Händeklatschen geschlossen.
Dann hebt der Comment von neuem an.
~NB.~ Bei einer größern Kneiptafel steht bei den Worten »N. N. gebe
Feuer!« nicht ein einzelner, sondern eine vom Präsidium bestimmte Zahl
zur Rechten aufeinanderfolgenden Mitglieder auf und trinkt bei »Feuer!«
ihren Rest, wobei der Name des linken Flügelmannes gesungen wird.
§ 78.
8. Der Summ-Comment.
Der Summ-Comment geht in folgender Weise vor sich:
Das Präsidium ruft: »Wer summt mit einem Viertel?« Wer singen will,
antwortet: »Summ!« darf es aber nur, wenn das Präsidium antwortet: »N.
N. ~habes~.« Nachdem einige gesungen haben, fragt das Präsidium: »Wer
summt mit einem Halben?« und schließlich: »Wer summt mit einem Ganzen?«
Wer gesungen hat, trinkt sofort sein betreffendes Quantum. Will niemand
mehr singen, so wird der Comment geschlossen.
Für jeden Summ-Comment bestimmt das Präsidium mehrere Mitglieder der
Kneiptafel als Refrainkommission, die nach jedem Liede einen passenden
Refrain anzustimmen hat.
§ 79.
9. Der Lebe-Liebe-Comment.
Beim »Lebe-Liebe-Comment« singt die ganze Corona:
»Lebe, liebe, trinke, lärme
Und bekränze dich mit mir,
Härme dich, wenn ich mich härme
Und sei wieder froh mit mir!«
Auf »Lebe« stößt das Präsidium mit seinem Nachbar zur Rechten an,
auf »Liebe« dieser mit dem nächsten etc. bis zum Ende des Liedes.
Derjenige, bei dem das Lied endet, trinkt seinen Rest und beteiligt
sich nicht mehr am Gesange. Sein rechter Nachbar beginnt den Rundgesang
von neuem. Der Gesang wird so lange fortgesetzt, bis nur noch drei
Mitglieder der Kneiptafel Bier haben. Diese drei singen darauf mit
verteilten Rollen das Lied: »Es hatten drei Gesellen« etc.
§ 80.
10. Der Liebes-Comment.
Beim Liebes-Comment dürfen nur Liebeslieder gesungen werden. Das
Präsidium bestimmt ein Mitglied der Kneiptafel, welches anfängt; dann
wird der Reihenfolge nach gesungen, jedoch nur, nachdem das Präsidium
~vivat sequens~ gerufen hat. Das Präsidium darf auch einen oder mehrere
übergehen. Wer kein Lied singt, stärkt sich mit einem Halben und wem
kein Lied einfällt, während das Präsidium 1, 2, 3 zählt, ebenfalls mit
einem Halben.
§ 81.
11. Der Lieblings-Comment.
Der Lieblings-Comment unterscheidet sich vom Liebes-Comment nur
dadurch, daß nicht ausschließlich Liebeslieder, sondern von jedem
einzelnen sein Leiblied gesungen wird.
§ 82.
12. Der Abc-Comment.
Der Abc-Comment geht auf folgende Art vor sich:
Das Präsidium befiehlt dem einzelnen, ohne sich jedoch an eine
bestimmte Reihenfolge zu halten, ein Lied zu singen, das mit einem vom
Präsidium bestimmten Buchstaben anfängt. Wer kein entsprechendes Lied
weiß, nachdem das Präsidium 1, 2, 3 gezählt hat, zahlt einen Halben als
Fiskus; er hat aber das Recht, das Präsidium um Nennung eines Liedes
mit dem betreffenden Buchstaben zu bitten. Kann dieses der Forderung
nicht entsprechen, so zahlt es ebenfalls einen Halben, andernfalls
zahlt der Fragesteller den zweiten Halben.
§ 83.
13. Der Städte-Comment.
Beim Städte-Comment singt jeder der Reihe nach, vom rechten Nachbar
des Präsidiums angefangen, nach der Melodie: »Und in Jene, da lebt's
sich ~bene~ etc.« einen selbstgemachten Vers, der sich auf eine vom
Vordermann genannte Stadt zu reimen hat. -- Wer einen solchen Vers
nicht zustande bringt, zahlt einen Halben.
§ 84.
14. Der Stech-Comment.
Beim Stech-Comment wird (bei Burschen vom Präsidium, bei Füchsen vom
Fuchsmajor) durch einen Stich mit dem Schläger jedem der Reihe nach,
von rechts angefangen, das Kommersbuch aufgeschlagen. Jeder hat das
hierdurch getroffene Lied nach eigner Melodie (jedenfalls aber _nicht_
mit der dem betreffenden Lied zukommenden) zu singen. Das Präsidium
bezw. der Fuchsmajor bestimmt, wenn auf den zwei offenen Seiten
verschiedene Lieder stehen, den zu singenden Kantus mit dem Rufe:
rechts, links, oben, unten.
§ 85.
15. Der Veilchen-Comment.
Der Veilchen-Comment geht auf folgende Weise vor sich:
Die ganze Corona singt:
»Freut euch des Lebens,
Weil noch das Lämpchen glüht,
Pflücket die Rose,
Eh' sie verblüht!«
Statt nun weiter zu singen: »man schafft so gern -- -- findet sie,«
wird ein von jedem einzelnen der Reihe nach improvisierter Vers
eingefügt und von dem Betreffenden in der fortlaufenden Melodie Solo
gesungen, worauf dann die Corona einfällt mit:
»Und läßt das Veilchen unbemerkt,
Das dort am Wege blüht!«
Wer keinen Vers zustande bringt, zahlt einen Halben.
§ 86.
16. Der Hans-Comment.
Die Grundlage des Hans-Comment bildet der Vers:
»Unser Hans hat Hosa an
Und dia sind blau;
Schnell wie der Wind weht,
Und wie der Hahn kräht;
Unser Hans hat Hosa an
Und dia sind blau.«
Alles wird allgemein gesungen mit Ausnahme der Worte: »blau, weht,
kräht, blau.« Während die Worte gesungen werden: »Und dia sind,«
»Schnell wie der Wind,« »Und wie der Hahn,« trinkt jeder der Reihe
nach, rechts vom Präsidium angefangen, bei jeder Zeile ein anderer, und
muß dann das Wort singen: »blau, weht, kräht, blau.«
§ 87.
17. Der Allah-Comment.
Beim Allah-Comment singt das Präsidium oder ein von diesem bestimmter
Solo:
»Allah ist groß!«
und begiebt sich dabei in eine bestimmte Stellung, die von der Corona
unter dem allgemeinen Gesange
:,: »Und Mohammed, und Mohammed
Ist sein Prophet« :,:
nachgemacht wird. Nach Ausführung verschiedener ulkiger Stellungen, die
in der Willkür des Vorsängers liegen, kehrt man in die ursprüngliche
Stellung zurück.
§ 88.
18. Der Relativum-Comment.
Es erhebt von der Rechten des Präsidiums an die bestimmte Anzahl mit
Ganzen.
Die Corona singt:
:,: »Dat Relativum ~Qui~, ~quae~, ~quod~ :,:
~Qui~: Dat sünd wi! (deuten auf sich)
~Quae~: Dat is hä! (deuten auf die Stehenden)
~Quod~: is dä Pott
Den hä utsupen mott!«
Bei den beiden letzten Versen wird im Takte auf den Tisch gehämmert und
der letzte Vers oder auch nur das Wort »mott« so lange wiederholt, bis
die Betreffenden ihren Rest getrunken haben.
§ 89.
19. Der Fürst von Thoren.
Ein Bierfaß wird als Fürstenthron auf den Tisch gestellt. Das jeweilige
Präsidium setzt sich auf das Faß, alle andern stellen sich in einer
Reihe auf, die Gläser in der Hand. Hierauf wird das Lied: »Ich bin der
Fürst von Thoren« in folgender Weise gesungen:
1. Strophe vom Fürsten,
2. Strophe von allen übrigen mit Ausnahme des Fürsten,
3. Strophe wieder vom Fürsten,
dann bewegt sich unter fortwährendem Absingen der 4. Strophe die
aufgestellte Reihe um den Fürsten herum und jeder reicht diesem der
Reihe nach das geöffnete Deckelglas zum Trinken dar, welches er dann
auf der linken Seite vom Fürsten wieder empfängt. Nachdem in dieser
Weise die ganze Reihe vorbeigezogen, singt der Fürst die letzte
Strophe Solo bis: »Ich leg' es nun in N. N.s Hand,« wodurch er seinen
Nachfolger bestimmt. Dieser nimmt die gleiche Ceremonie vor. Der
Fürstenthron wird zuerst in Besitz genommen vom Präsidium, dann von den
Burschen der Kneiptafel, Füchse sind ausgeschlossen. Will der Fürst die
Ceremonie schließen, so singt er: »Ich leg' es nun in niemands Hand.«
§ 90.
20. Der Pappenheimer.
Das Präsidium kommandiert: »Silentium! es präpariert sich der
Pappenheimer; N. N., auf!« Dann setzen sich beide auf die Stuhllehne
und singen nach der Melodie »Schier dreißig Jahre«:
:,: Wir steigen :,:
:,: Einen Halben in die Welt :,:
:,: Warum sollten wir nicht steigen einen Halben in die Welt? :,:
Einen Halben in die Welt.
Bei Wein und Bier,
Lustige Pappenheimer sind wir;
Bei Bier und bei Wein,
Lustige Pappenheimer wollen wir sein.
:,: General Pappenheim :,:
:,: Der soll leben :,:
:,: General Pappenheim :,:
:,: Er lebe hoch! :,:
Jetzt wird getrunken; darauf ernennen sich beide ein Substitut und
alle vier singen wieder; dann ernennen sich diese vier wieder weiter
vier Substitute und singen von neuem etc., bis alle daran waren. Ist
dies geschehen, so erhebt sich die ganze Corona auf den Tisch und
singt: »Wir steigen einen Halben :,: einen Halben, überm Tisch« etc.
:,: Bei dem letzten Hoch werden alle Gläser geleert. Hierauf duckt
sich die ganze Corona unter den Tisch und singt mit gedämpfter Stimme:
»Wir steigen einen Halben unterm Tisch« etc. Hierauf kommandiert das
Präsidium zu Ehren des Generals Pappenheim einen Raketensalamander und
nach dessen Beendigung »Pappenheimer ~ex~.«
§ 91.
21. General Laudon.
Die ganze Kneiptafel singt:
»General Laudon, Laudon rückt an,
General Laudon, Laudon rückt an.
Mit 600000 Mann
Rückt General Laudon an.
General Laudon, Laudon rückt an.«
Darauf werden von den einzelnen Mitgliedern der Corona, vom rechten
Nachbar des Präsidiums angefangen, folgende Kommandos abgegeben:
»Halt! -- Werda! -- Ronde! -- Was für 'ne Ronde! -- Kneipronde --
Schnapsronde! -- Wer thut die Ronde? -- General Laudon! -- Raus! --
Stillgestanden! -- Gewehr auf! -- Achtung, präsentiert das Gewehr! --
Gewehr auf Schulter! -- Gewehr ab! -- Weggetreten!«
Und zwar wird, nachdem das Lied einmal gesungen ist, zunächst nur
das erste Kommando gerufen, darauf nach Wiederholung des Liedes die
früheren Kommandos und das folgende dazu. Variationen der Kommandos
sind je nach Größe der Corona zulässig.
§ 92.
22. Der Bruder Liederlich.
Die ganze Kneiptafel singt:
:,: »Bruder Liederlich, Bruder Liederlich,
Warum sauft Ihr denn so fürchterlich?« :,:
Hier erheben sich die vom Präsidium zu seiner Rechten Bestimmten und
singen:
»Ei, :,: was können wir dafür, :,:
Daß uns schmeckt so gut der Bier, der Bier;
:,: was können wir dafür, :,:
Daß uns schmeckt so gut der Bier?«
Die Corona singt darauf:
»Aus euch, liebe Burschen (Füchse) kann niemals was werden,
Aus euch, liebe Burschen (Füchse) kann nochmal was werden,
Schluck, Schluck, Schluck, den ersten Schluck!«
Hier trinken die Betreffenden einen Schluck, dann singen sie:
»Ei, wie schmeckt das Bier so ~bene~!«
Darauf singt die Corona:
»Schluck, Schluck, Schluck, den zweiten Schluck!«
Die Betreffenden trinken wieder einen Schluck und singen dann:
»Sind wir nicht Gambrini Söhne!«
Die Corona singt nun:
»Schluck, Schluck, Schluck, den letzten Schluck!«
Die Betreffenden trinken hierauf ihr Glas leer und die Corona singt
weiter:
»Sie haben brav gehoben,
Drum wollen wir sie loben;
Im Glas ist nichts geblieben,
Drum wollen wir sie lieben!
Bruder Liederlich, Bruder Liederlich,
Warum sauft Ihr denn so fürchterlich!«
Der Comment geht weiter und diejenigen, welche getrunken haben,
trommeln bei den Worten: »Sie haben brav gehoben -- fürchterlich« mit
den Gläsern auf dem Tisch. Die Ceremonie geht rund bis zum Präsidium.
§ 93.
23. Lasset die feurigen Bomben erschallen.
Bei gegebener Gelegenheit wird zu Ehren eines Mitgliedes der Kneiptafel
gesungen:
»Lasset die feurigen Bomben erschallen,
Piff, paff, puff, vivalleralala!
Unser Bruder N. N., der soll leben,
Es lebe das ganze N. N.'sche Haus!
Und sein Mädchen auch daneben,
Drum trink er jetzt sein Gläschen aus!
Aus! Aus! Aus!«
Währenddessen trinkt der Honorierte seinen Rest, dann fährt die Corona
fort:
»Leeret die Gläser, schenkt sie wieder ein!
Laßt uns alle fidele Brüder sein!«
§ 94.
24. Der Semester-Salamander.
Nach dem Einleitungskantus kommandiert das Präsidium: »1. Semester!«
Ein Mitglied der Kneiptafel im 1. Semester erhebt sich und spricht:
»Es erhebe sich das 1. Semester und reibe mit mir auf das Wohl aller
nachfolgenden ehrwürdigen Semester einen urkräftigen Salamander!«
Hierauf kommandiert das Präsidium: »2. Semester!«
Ein Vertreter des 2. Semesters spricht: »Es erhebe sich das 2. Semester
und reibe mit mir auf das Wohl aller vorhergegangenen glorreichen und
aller nachfolgenden ehrwürdigen Semester einen urkräftigen Salamander!«
Darauf kommt das 3. Semester an die Reihe etc.
~NB.~ Die Füchse, eventuell die Corona reiben auf Kommando des
Präsidiums mit.
§ 95.
25. Der Raketen-Salamander.
Der Raketen-Salamander geht auf gleiche Weise vor sich wie der
feierliche Salamander bis zum ersten Kommando 1, 2, 3 nach dem Trinken.
Das Präsidium ruft dann dreimal nacheinander: »Erste (bezw. zweite,
dritte) Rakete steigt!« Die Corona ahmt jedesmal das Zischen einer
aufsteigenden Rakete nach und verleiht der Bewunderung darüber durch
ein lautes »Ah« Ausdruck. Dann: »Raketen-Salamander ~ex~!«
§ 96.
26. Der Feuer-Salamander.
Er verläuft folgendermaßen:
_Kommando_: Achtung!
(_Ausführung_: Das Glas wird ergriffen.)
Kameraden, es brennt!
(Das Glas wird kreisend auf dem Tische gerieben, wobei die
einzelnen brummend Signale und Kommandos nachahmen.)
Spritz' -- fertig!
(Das Glas wird zum Mund geführt.)
Los!
(Das Glas wird geleert.)
Achtung! Protzt ab!
(Ein Schlag mit dem Glas auf den Tisch.)
Vorwärts! Führer links -- Marsch!
(Es wird mit dem Glase das Signal: »Kamerad komm!« getrommelt
und auf das Kommando:)
Trab -- Marsch!
(in Wirbel übergegangen.)
Compagnie -- Halt!
(Das Glas wird erhoben.)
Auf der Stelle ruht!
(Aufschlag auf den Tisch.)
§ 97.
27. Der Schweizer-Salamander.
Die Kommandos beim Schweizer-Salamander lauten:
»Standet uff ihr Chaiba! de recht Hand an de rechta Schankul, de link
Hand an de linka Schankul! de recht Hand ans Gläsli! De link Hand uff
de Tisch! De Dackchel ufi! 's Gläsli ans Mul! Sufet ihr Chaiba! no emol
ihr Chaiba! Sufet us ihr Chaiba! 's Gläsli uff de Tisch! De Dackchel
zu! De recht Hand an de linka Schankul! De link Hand an de rechta
Schankul! So jetzt hocket abi, ihr Chaiba!«
§ 98.
28. Der Bierwalzer.
Zur Melodie des Bierwalzers wird bei der 1. Strophe das »la, la,
la« mitgesungen. Bei den Worten »Hat sie!« »Ist sie!« wird mit dem
Hausschlüssel ans Glas geklopft, ebenso von den Worten: »O jerum« an
bis zum Schluß.
Bei der 2. und den folgenden Wiederholungen wird nach Kommando
gestampft, gepfiffen, getrommelt, mit den Gläsern geklappert etc.
§ 99.
29. Tischhospiz.
Tischhospize sind bestimmte Lieder oder Strophen, die auf Kommando des
Präsidiums von den Mitgliedern der einzelnen Tische gesungen werden.
§ 100.
30. Der Fiskus.
Fiskus ist ein Bierquantum, das gemeinsam getrunken wird, und zwar auf
folgende Weise:
Die Gläser werden in gerader Linie vor dem Präsidium aufgestellt
und zwar so, daß abwechselnd die Henkel nach rechts und nach links
gerichtet sind. Darauf sagt das Präsidium: »Es ist ein Fiskus
angetanzt, ich lasse ihn kreisen unter Absingen des Liedes ...« oder
»unter Absingung des N.-Comments.« Hierauf verteilt das Präsidium die
einzelnen Gläser, nachdem es sie angetrunken, unter die Corona. Die
Gläser werden mit offenen Deckeln und ohne den Tisch zu berühren dem
Nachbar gereicht mit den Worten: »Prosit Fiskus!« Die geleerten Gläser
werden mit geöffneten Deckeln in derselben Weise vor dem Präsidium
aufgestellt, wie vorher die vollen. Derjenige, der den letzten Rest
trinkt, sagt: »~Fiscus ex!~« Das Präsidium ruft nun: »Fuchs N. N. zähle
die Leichen!« Der Fuchs steigt auf den Tisch und klappt laut zählend
die Deckel zu.
~C.~ Bierspiele.
§ 101.
Bierspiele sind Veranstaltungen, bei denen für jeden Fehler oder auch
auf Grund persönlichen Pechs das einzelne Mitglied der Kneiptafel
zu einer vom Präsidium bestimmten Strafe verdonnert wird. Die
angelaufenen Quanta werden auf der Biertafel angekreidet und gemeinsam
getrunken.
§ 102.
1. Der Graf von Luxemburg.
Diesem Bierspiel liegt das Lied zu Grunde:
:,: »Der Graf von Luxemburg,
Hat all sein Geld verjuckt. :,:
:,: Hat 100000 Thaler
In einer Nacht verjuckt!« :,:
Es werden auf einer Tafel für die Worte: »Graf,« »Luxemburg,«
»Geld,« »verjuckt,« »100000,« »Thaler,« »Nacht« entsprechende Bilder
gezeichnet. Das Präsidium bestimmt nun einen, der, während das Lied
gesungen wird, mit einem Stock auf das betreffende Bild zu zeigen
hat. Zeigt der Betreffende auf ein falsches Bild, so fährt er mit dem
bestimmten Quantum bei.
§ 103.
2. Die Bieruhr.
Die Bieruhr geht folgendermaßen vor sich:
Das Präsidium teilt die Corona nach Tischen ab. Jede Abteilung macht
für ihren Bereich mit Kreide einen Kreis auf den Tisch, die Anzahl der
Radien entsprechend der Personenzahl. Im Centrum eines jeden Kreises
wird ein Schlüssel eingesetzt; auf Kommando des Präsidiums wird der
Schlüssel gedreht. Derjenige, bei welchem der Bart des Schlüssels
stehen bleibt, erhält einen Bierstrich, was solange fortgesetzt wird,
bis jeder wenigstens einen solchen hat. Dann erfolgt vom Präsidium die
Mitteilung des zu zahlenden Quantums.
§ 104.
3. Der Hammerschmied.
Dem Hammerschmied liegt das Lied zu Grunde:
»Es ist ja kein Dörflein so klein,
Ein Hammerschmied muß ja drin sein,
Zieh', zieh' Hammerschmied
Und laß es wacker laufen;
So, so ist's eben recht,
So wirst du dich besaufen!«
Die folgenden Strophen werden von einem durchs Präsidium bestimmten
Solosänger vorgetragen.
Die zweite Strophe wird mit a gesungen:
»As ast ja kan Darflan sa klan,
An Hammarschmad maß ja dran san« etc.
Die 3. Strophe mit e:
»Es est je ken Derflen se klen
En Hemmerschmed meß je dren sen« etc.
und so fort mit i, o, u, au etc. etc.
Jeder Fehler eines Solosängers wird angemerkt und je nach der Anzahl
der Bierstriche bestimmt sich der Beitrag zum Fiskus.
§ 105.
4. Hinterm Ofen.
Es liegt diesem Bierspiel das Lied zu Grunde:
»Hinterm Ofen
Liegt ein alter Ranzen;
Seht einmal den Ranzen an,
Wie der Ranzen tanzen kann!«
Für die folgenden Strophen werden vom Präsidium Solosänger bestimmt.
2. Strophe: Die Silben »O, Ran, tan« werden weggelassen.
3. Strophe: »fen, zen« wird ausgelassen.
4. Strophe: »Ofen, Ranzen, tanzen« bleibt weg.
5. Strophe: »Ofen, Ranzen, tanzen« wird gesungen, alles andere
mit stummen Lippenbewegungen.
6. Strophe: »Ofen, Ranzen, tanzen« wird gepfiffen, alles andre
ausgelassen.
7. Strophe: »Ofen, Ranzen, tanzen« wird gesungen, das andere
gepfiffen.
8. Strophe: »Ofen, Ranzen, tanzen« wird gemimt, das andere
gesungen.
9. Strophe: wie 1. Strophe.
Jeder Fehler wird mit einem Bierstrich geahndet und nach deren Anzahl
das zum Fiskus beizutragende Quantum bestimmt.
~D.~ Biergerichtliche Ceremonien.
1. Das Stangenabfassen.
§ 106.
Niemand darf mit offenem Deckelglas am Biertisch sitzen. Die Blume muß
binnen 5 Bierminuten angetrunken sein, widrigenfalls das Glas abgefaßt
werden darf. -- Dem Präsidium kann das Glas nicht abgefaßt werden.
§ 107.
Beim Abfassen wird also verfahren:
Der Abfassende nimmt das betreffende Glas dem Eigentümer weg und trinkt
es selbst aus oder seinem Nachbarn zur Rechten zu, mit den Worten:
»Abgefaßte Stange von N. N.« Jeder Folgende wiederholt beim Weitergeben
und -trinken diese Worte. Niemand darf übersprungen werden und so macht
die Stange, ohne den Tisch zu berühren, mit geöffnetem Deckel die Runde
und wird mit einem schäbigen Miste dem Eigentümer wieder vorgesetzt mit
den Worten: »Abgefaßte Stange von N. N. zurück!«
§ 108.
Die abgefaßte Stange darf nicht an dem Eigentümer vorbeigereicht
werden und es muß daher dessen Nachbar zur Linken, selbst wenn er der
Abfassende ist, dieselbe bis auf den schäbigen Mist austrinken.
§ 109.
Jeder der diesen Bestimmungen zuwiderhandelt oder Formfehler begeht,
zahlt die abgefaßte Stange.
§ 110.
Gesetzte Stangen dürfen nicht abgefaßt werden.
2. Das Tempeln.
§ 111.
Läßt jemand ein Glas, dessen Blume bereits abgetrunken ist, offen
stehen ohne dasselbe anzufassen, so hat jeder das Recht, sein Glas auf
das geöffnete zu setzen und die Corona mit den Worten: »Füchse herbei!«
aufzufordern, dasselbe zu thun, bis von irgend einem der Deckel des
obersten Glases zugeschlagen wird. Der Inhaber des untersten Glases
zahlt die sämtlichen aufgesetzten Gläser.
§ 112.
Hierher gehört auch der Fuchsenmist: Jeder Fuchs hat das Recht, einem
Mitgliede des Burschensalons ein Glas unter dem Rufe: »Fuchsenmist!«
abzufassen, falls dasselbe die Hand nicht ans Glas gelegt hat. Der
betreffende Fuchs hat das Glas völlig zu leeren. Jeder Zuwiderhandelnde
hat das Glas zu zahlen.
Der Fuchsmajor hat die Pflicht, zu verhüten, daß dieser Brauch nicht in
Ungebührlichkeiten ausarte.
3. Biermensuren.
§ 113.
Die Biermensur ist ein Wettstreit im Schnelltrinken. Wer sich in seiner
Bierehre verletzt fühlt (was durch einen Tusch geschieht), kann den
Beleidiger hierzu veranlassen, um sich so Genugthuung zu verschaffen.
§ 114.
Ein Fuchs kann einen Burschen nicht zu einer Biermensur veranlassen.
§ 115.
Ein Tusch (Verletzung der Bierehre) sind die Äußerungen: »Du bist
gelehrt,« »Du bist Doktor,« »Du bist Papst,« »Bierjunge.«
~a~) Biersuiten.
§ 116.