Reskript an die Dienerschaft

$vom 1. April 1792.$

(_Schlözer's_ Staats-Anzeigen, Heft 69, Seite 125.)

Ser^{mus} haben geruhet, den schon vorhin, durch öffentliche

Anschläge publizirten höchsten Befel, daß Höchstdenenselben niemand

nachlaufen, und einer unmittelbaren Behelligung sich unterfangen

solle, dahin zu erstrecken, daß schärfest und nachdrücklichst allen

Civil- und Militär-Personen, so in herrschaftlichen Diensten

stehen, angedeutet werde, daß der Erste, so sich unterstehen

möchte, Höchstdenenselben nachzulaufen, nicht allein seines

Dienstes verlustig seyn, sondern auch bestraft werden, und die

Familien, so solche angehören, responsabel seyn, und sich an solche

gehalten, auch am Ersten, wenn solche Befele und Warnungen nicht

helfen, ein hartes Exempel statuirt werden soll. Wornach &c.

Der Soldatenhandel deutscher Fürsten nach Amerika · 第 22 / 32 题