$vom 1. April 1792.$
(_Schlözer's_ Staats-Anzeigen, Heft 69, Seite 125.)
Ser^{mus} haben geruhet, den schon vorhin, durch öffentliche
Anschläge publizirten höchsten Befel, daß Höchstdenenselben niemand
nachlaufen, und einer unmittelbaren Behelligung sich unterfangen
solle, dahin zu erstrecken, daß schärfest und nachdrücklichst allen
Civil- und Militär-Personen, so in herrschaftlichen Diensten
stehen, angedeutet werde, daß der Erste, so sich unterstehen
möchte, Höchstdenenselben nachzulaufen, nicht allein seines
Dienstes verlustig seyn, sondern auch bestraft werden, und die
Familien, so solche angehören, responsabel seyn, und sich an solche
gehalten, auch am Ersten, wenn solche Befele und Warnungen nicht
helfen, ein hartes Exempel statuirt werden soll. Wornach &c.