Die Umwandlung der Staaten unserer Gesellschaftsordnung in
Kollektivstaaten.
Der erste Schritt zur Einleitung der Umwandlung ist die Fortführung
der hier versuchten Untersuchung und die Vervollkommnung der
von mir gemachten Vorschläge. Diese Vorschläge betreffen nicht
nur das Wesen des Kollektivismus, sondern auch die Organisation
des Kollektivstaates und den Gebrauch, den der Staat von der ihm
zustehenden wirtschaftlichen Macht machen soll. Es könnte sich
daraus eine volkswirtschaftliche Schule entwickeln, welche für
dieses größte aller Ideale Propaganda machen wird und wenn es in der
Entwicklung der menschlichen Dinge liegt, daß wir zum Kollektivismus
gelangen, so wird sich ein Umschlag in den Anschauungen vollziehen,
der der Umwandlung vorhergehen muß. Wie der Liberalismus durch die
Universitäten verbreitet wurde, so wird der Kollektivismus bald das
Ideal der Universitäten werden. Es gibt allerdings Schichten unter
den Gebildeten, welche sich, wie schon im vorhergehenden Abschnitte
erwähnt wurde, durch das kollektivistische Ideal bedroht fühlen, so
Juristen und Theologen. Allein wenn sie zur Überzeugung gelangen, daß
die Umwandlung sich nur langsam vollziehen kann, so werden sie sich
beruhigen und wir werden unsere Söhne eben nicht mehr Jurisprudenz
oder Theologie, sondern Medizin oder Naturwissenschaften oder Technik
studieren lassen. Statt der Juristen werden in Zukunft der Arzt und der
Naturforscher im Staate herrschen und wenn das Ideal Feinde hat, so hat
es naturgemäß auch Anhänger, welche den Kampf dafür aufnehmen und =die
heute so schimpfliche Lage der Ärzte wird sie zu Aposteln der neuen
Lehre machen=. Die Gegner sind einer Bewegung, die sich so Gewaltiges
zum Ziele setzt, erwünscht, denn nur was sich im Kampfe durchringen
muß, wird etwas Rechtes. Habe ich nicht mehr erreicht, als daß der
Kollektivismus nicht mehr totgeschwiegen werden kann, so habe ich genug
erreicht.
Und ist es noch niemand aufgefallen, daß die menschliche Gesellschaft
alle Richtung verloren hat, daß sie seit dreißig Jahren vergeblich nach
einem Ziele sucht: Wir wissen nicht, wo aus. Der Liberalismus hat sich
überlebt, das _laissez faire, laissez aller_ hat ausgespielt, es muß
einer schöpferischen Staatskunst Platz machen. Wir haben nur die Wahl,
eine neue Gesellschaftsordnung zu suchen oder zu veralteten Zuständen
zurückzukehren. Der Adel drängt sich wieder vor und die religiösen
Fanatiker drängen nach der Wiederherstellung jener Kirchenmacht, die
sich bis vor 200 Jahren so außerordentlich verderblich erwiesen hat.
Ihre Verdrängung durch den Aufklärungsstaat war eine Erlösung, ein Sieg
für alle Menschen. Dulden wir keine religiöse und keine ständische
Reaktion, sie führen wieder zu allen Übeln, die die mit vielen
Verbrechen befleckte, aber doch so glorreiche französische Revolution
überwunden hat. Eine kollektivistische Schule, eine kollektivistische
Partei, die sich aus den Gebildeten rekrutiert und sich die
Universitäten, Hochschulen und Mittelschulen erobert, wird vorausgehen.
Die Wirksamkeit der sozialdemokratischen Partei wird ihr in die Hände
arbeiten, wenngleich ich meine, die kollektivistische Partei müsse,
zunächst wenigstens, nicht in ihr aufgehen, sondern parallel mit ihr
arbeiten. =Daß das Proletariat allein berufen sei, den Klassenstaat zu
stürzen und den Kollektivismus ins Leben zu rufen, ist für mich kein
Evangelium, aber mich zu bekämpfen, hat die Sozialdemokratie keinen
Grund.=
Die praktischen Maßregeln zur Verbreitung des Kollektivismus
sind leicht zu erkennen. Es handelt sich um die Fortsetzung der
Verstaatlichung, Verstaatlichung der Eisenbahnen, Verstaatlichung
des Geldwesens, Verstaatlichung des Kreditwesens, Verstaatlichung
der Volksschule, Inanspruchnahme einer Mitwirkung an der Erziehung
für den Staat, Verstaatlichung des Großgrundbesitzes und aller jener
Industrien, auf welchen heute die großen Konsumsteuern lasten, das sind
die ersten Etappen der Umwandlung.
Weiter handelt es sich darum, den Staat in ein Erwerbsinstitut
umzuwandeln. Er muß zu einem entsprechenden Vermögenseinkommen gelangen
und dazu ist der erste Schritt die Schaffung eines Nationalvermögens,
welches im Zusammenhange mit der Staatskreditreform und den
verstaatlichten Kommunikationen zu einem wirtschaftlichen Übergewichte
des Staates führen muß.
Auch die Rechtsanschauungen müssen sich ändern und darum muß man
die Rechtsanschauung der in XIII erwähnten 5 Kirchenväter in die
Gesellschaft einführen. Die Anschauung, daß reiche Leute einen Besitz
innehaben, wofür sie dem Volke verantwortlich sind, gibt dem Staate
das Recht, ihnen Lasten für diese Interessen aufzubürden. Man wird
das Beispiel Englands nachahmen und in alle Ortschaften und Gebiete,
wo die Sterblichkeit 25, 20, 15 per Tausend übersteigt, Kommissionen
entsenden, die die Ursache, weshalb diese Sterblichkeit vorwaltet,
ermitteln und Mittel zur Abhilfe vorschlagen. Man wird des ferneren
von Großgrundbesitzern und Großindustriellen fordern, daß sie für einen
ihrem Besitz entsprechenden Teil der Bevölkerung Wohnungen in richtig
angelegten Niederlassungen herstellen, welche dem kollektivistischen
Bedürfnisse entsprechen.
Späterhin wird das Erbrecht auf direkte Nachkommen einzuschränken
und das Testaterbrecht, ausgenommen das Recht zugunsten des Staates
zu testieren, aufzuheben sein und endlich werden die Geldstrafen und
die Strafe der Vermögenskonfiskation zur Bekämpfung der besitzenden
Klassen dienen. Die Geldstrafen für die Verbaldelikte, aber Geldstrafen
bis zu einem vielfachen des Jahreseinkommens, würden bald zu einer
Unterwerfung der Besitzenden führen, welche heute die Herren im Staate
sind.
Auch Verfassungsänderungen, wonach das Abgeordnetenhaus die produktiven
Klassen allein zu vertreten und die herrschenden Klassen ihre
Vertretung im Herrenhause hätten, werden sich empfehlen. Endlich müßte
man recht bald das stehende Heer durch ein Milizsystem zu ersetzen
suchen, um die ungeheuren Geldmittel, welche dem stehenden Heere
gewidmet werden, für Erziehung und Unterricht und für Altersversorgung
frei zu machen.
Wenn das kollektivistische Ideal verständige Apologeten findet, werden
es gerade die Monarchen sein, welche sich zuerst dazu bekennen. Das
Gefühl der Verantwortung für all das Elend unserer Gesellschaftsordnung
wird ihnen bald zu drückend werden, wenn es klar wird, daß es nur
Privatinteressen sind, welche den wichtigsten Interessen des Volkes und
der Kultur im Wege stehen.
Endlich kann es nicht fehlen, daß auch religiöse Anschauungen uns
bald zuhilfe kommen werden. Doch wäre es nicht erwünscht, daß die
religiös-kollektivistische Bewegung zu früh in Gang käme.
Die größten Schwierigkeiten werden sich darbieten, sobald man
die Umbauten in Angriff nimmt, welche mit der Umgestaltung der
Gesellschaftsordnung Hand in Hand gehen müssen und wenn der Staat
selbst kollektivistische Gemeinden ins Leben ruft, obgleich noch
eine völlige Verdrängung der alten Gesellschaftsordnung nicht
stattgefunden hat. Eine Form zu finden, wie kollektivistisch
organisierte Volksschichten mit nicht kollektivistisch organisierten
neben einander leben können, ist sicherlich schwierig. Und doch
haben wir für die Lösung dieses Problems Anhaltspunkte in den
Mönchsorden, welche kollektivistisch organisiert sind und inmitten
von Völkern leben, welche nichts vom Kollektivismus wissen. Denken
wir uns die =wirtschaftliche= Organisation der Mönchsorden auf eine
Bevölkerung, die keine religiösen Zwecke verfolgt, die Askese verwirft
und die Zeugung pflegt, welche also Männer und Weiber, Erwachsene
und Kinder umfaßt und welche die Produktion betreibt, also die
Beschaulichkeit durch Arbeit ersetzt, so haben wir die Grundlagen
einer kollektivistisch organisierten Bevölkerung, die mitten unter
einer Bevölkerung lebt, die noch der heutigen Gesellschaftsordnung
angehört. Doch sollen diese kollektivistischen Organisationen
schon von allem Anfange an sich als Ortsgemeinden organisieren
und nicht als bloße Gesellschaften innerhalb von Ortsgemeinden mit
Privateigentum. Man würde demnächst mit Urgemeinden kollektivistischer
Wirtschaftsreform beginnen. Der Staat hätte ein Kapital von vielen
Millionen zu widmen, eine oder mehrere, etwa zwanzig neben einander
gelegene Urgemeinden aufzubauen und sie zu besiedeln. Diese Besiedelung
könnte zum größten Teil mit proletarischen Arbeitern, aber von
hervorragend körperlicher Tüchtigkeit und Gesundheit, geschehen,
aber sie könnte auch nicht produktive Volksschichten umfassen,
Waisenkinder, Altersversorgungsberechtigte, welche für Rechnung der
versorgungspflichtigen Gemeinden aufgenommen würden oder mit welchen
ein Versorgungsvertrag geschlossen würde. So könnte auch die Aufnahme
pensionierter Staatsbediensteter erfolgen, sagen wir von arbeitsunfähig
gewordenen Arbeitern des Tabakmonopols, in die Altersversorgung
aufgenommenen Staatseisenbahnbediensteten, Militärinvaliden, welche für
Rechnung der versorgungspflichtigen Institute verpflegt würden, oder
auch mit Geldpensionen versorgte Leute, welche sich mit ihrer Pension
in die kollektivistische Versorgung einkaufen.
Mit den in die Besiedelung aufgenommenen proletarischen Arbeitskräften
müßte zunächst ein Vertrag abgeschlossen werden, wonach sie
naturalwirtschaftliche Versorgung als Lohn zu empfangen hätten
mit dem Anspruch auf einen kollektivistischen Vermögensanteil nach
Ablauf einer Reihe von Jahren, während welcher jeder Teil den Vertrag
lösen könnte. Nach Ablauf jener Probezeit würde der Arbeiter wie
ein kollektivistischer Bürger das Recht auf jede Art von Versorgung
für sich und seine aus einer von der Verwaltung gebilligten Ehe
entspringenden Nachkommen haben, freilich in der ersten Zeit nicht in
jenem Ausmaße, wie der Anteil eines Kollektivbürgers nach vollendeter
Umwandlung sich gestalten würde. So wie der Kollektivstaat späterhin
inmitten von Staaten der alten Gesellschaftsordnung wird leben müssen,
werden auch die so entstandenen kollektivistischen Volksschichten
inmitten einer Bevölkerung leben müssen, welche noch der alten
Gesellschaftsordnung angehört.
Diese Kollektivgemeinden werden bald die Kirchengüter und den
Großgrundbesitz, deren Erwerb der Staat sich zuerst wird angelegen
sein lassen, umgestalten und zugleich als Erziehungs- und
Versorgungsanstalten und als große Hotels Erwerbsinstitute darstellen.
Es werden kollektivistische Versuchsanstalten sein, welche aber
nur einen Teil der Vorteile bieten können, die der siegreiche
Kollektivismus nach Niederringung der alten Gesellschaftsordnung bieten
wird. Man darf von solchen Versuchsgemeinden nicht fordern, was wir
vom Kollektivismus eines großen Reiches erhoffen, aber einen großen
Fortschritt wird man sicher erkennen.
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Es ist hier die Aufmerksamkeit darauf zu lenken, daß die Verdrängung
des Privatkredits durch den Staatskredit und der Geldwirtschaft durch
die Naturalwirtschaft sich nur langsam vollziehen kann, und daß demnach
die Verstaatlichung des Großbesitzes sich anfangs in derselben Form
vollziehen muß, wie die Verstaatlichung der Eisenbahnen. Da sich aber
die Rechtsanschauungen nach und nach auch verändern müssen, besonders
sobald die Forderung nach erhöhtem Aufwande für die arbeitende Klasse
auf Grund der von den Kirchenvätern verkündeten Rechtsgrundsätze
zu einer religiösen Forderung des Christentums gemacht wird, müssen
die Verstaatlichungsprinzipien immer ungünstiger für die Besitzenden
werden. So ist es offenbar, daß der Großgrundbesitz in österreichisch
Polen mit der Verpflichtung belastet werden wird, das Wohnungswesen
der bäuerlichen Bevölkerung auf Kosten der Besitzenden umzugestalten.
So werden auch der Großindustrie Verpflichtungen im Interesse der
Arbeiterschaft auferlegt werden, welche die Verstaatlichung sehr
erleichtern müssen.
Der Sozialreform wird auch der, wie es scheint, uns bevorstehende
Weltkrieg sehr zustatten kommen, denn er wird einen allgemeinem
Bankrott, nicht nur der Staaten, sondern auch der Großbesitzer im
Gefolge haben, daher ich in meinem Roman »Österreich im Jahre 2020« auf
Seite 59 prophezeit habe, daß der Weltkrieg zur Staatsomnipotenz führen
muß. Besser freilich wäre es, die Umgestaltung würde früher in Angriff
genommen und dadurch die Phantasie der Völker von jenen Interessen
abgelenkt, die zum allgemeinen Kriege drängen.