Wie hätte der Kollektivstaat die Wohnungsbauten einzurichten und für
das Wohnungsbedürfnis des Volkes zu sorgen?
Ich bespreche hier nur das Bedürfnis des Volkes, der Masse, nicht
derjenigen, die durch höhere Verdienste Ansprüche auf Bevorzugung
haben. Ich spreche von dem Bedürfnisse des geringsten Arbeiters und der
Arbeitsunfähigen, vom Wohnungsminimum in den Urgemeinden.
Ich befürworte vor allen die völlige Trennung der Wirtschafts- und
Industriebauten von den eigentlichen Wohnbauten, es sollen nicht
nur mit den einzelnen Wohnungen, von Küchen und von den Räumen für
die Wäsche und andere hauswirtschaftliche Arbeiten abgesehen, keine
Werkstätten in unmittelbarer Verbindung stehen, sondern auch in der
unmittelbaren Nähe der Wohnungsansiedlungen soll es weder Werkstätten,
noch Stallungen, Scheunen oder Fabriken geben und ich halte es nicht
für nötig, dafür Gründe anzuführen. Die Wohnungsansiedlung soll nur
der Ruhe, dem Genusse und der Geselligkeit dienen und auch danach
eingerichtet sein.
Doch ist vor allem eine Frage zu lösen, soll das Küchenwesen und
die hauswirtschaftliche Arbeit zentralisiert, oder nach Familien
eingerichtet sein? Ich bin für ersteres und zwar aus folgenden Gründen.
Die Großwirtschaft ist auch hier außerordentlich ökonomisch und sie
ist nirgends so ökonomisch, als gerade in der Hauswirtschaft. Die
Hauswirtschaft mit der Speisenbereitung, Wäsche, Beheizung, Reinhaltung
und Lüftung der Wohnungen und der Ausbesserung von Kleidern, Wäsche und
Utensilien, dann Kinder- und Krankenpflege und häuslichen Erziehung
beansprucht reichlich ein Fünftel der ganzen nationalen Arbeit. Es
handelt sich also um einen Produktionszweig, der in Österreich-Ungarn
etwa 4,5 Millionen Menschen beschäftigt. Die Zentralisierung dieser
Arbeiten nach Gemeinden von beiläufig 1000 Köpfen gestattet bei
besserer Herstellung dieser Arbeiten eine Ersparnis von reichlich 1-1,5
Millionen Arbeitskräften, welche der Erziehung und dem Unterrichte
zu statten käme und unsere Frauen vor Überbürdung schützen würde.
Die durch Zentralisierung der hauswirtschaftlichen Arbeiten erzielte
Ökonomie hat in Kopenhagen zur Errichtung von Einküchenhäusern geführt,
welche Küche und Bedienung für 25 Familien liefern, aber nicht für
gemeinsame Speisesäle eingerichtet sind. Diese Absonderung der Familien
vermindert zwar den ökonomischen Erfolg, ist aber beim beständigen
Wechsel in der heutigen Gesellschaftsordnung ebenso notwendig, wie
sie in der kollektivistischen Gemeinde unökonomisch, und den sozialen
Zwecken hinderlich wäre.
Dagegen nun steht die vermeintliche Forderung des Gemütes und die
Voraussetzung, daß nur liebende Frauen das alles mit gewissenhafter
Aufopferung und so besorgen, daß die Familienglieder befriedigt werden.
Nun meine ich zwar, daß die Familie ihre abgeschlossene Wohnung
braucht, wo sie ungestört die wahren Freuden des Familienlebens
genießen kann, daß aber mehr die gesellige Vereinigung der Eltern
mit den Kindern, als die persönliche Bemühung der Hausfrau mit allen
Einzelheiten der Familienwirtschaft das Familienglück ausmacht und
daß vielmehr gerade die Belastung der Hausfrau mit so vielerlei
Geschäften, welchen allen sie unmöglich gleichmäßig gewachsen sein
kann, die Quelle zahlreicher Mißhelligkeiten ist, und daß gerade
deshalb so wenig wahres Familienglück angetroffen wird. Am ehesten
noch allerdings bei Arbeitern, wo diese Geschäfte niemals gut besorgt
werden, noch gut besorgt werden können; bei ihnen nur, weil elende
Menschen nach jedem Strohhalm von Glück haschen und gemeinsames Leid
die Menschen verträglich macht. Wo nur etwas Wohlhabenheit ist, werden
ohnehin fremde Hilfskräfte gedungen, ohne dadurch das Familienglück
immer zu gefährden. Und auch bei zentralisierter Wirtschaft ist ja die
Familienmutter in der Lage, fehlendes zu ergänzen und auf Erfüllung
der dem Staate obliegenden Verpflichtungen zu dringen und so sich ihrer
Kinder anzunehmen, für sie besorgt zu sein.
Ein weiterer Grund, der für Gemeindewirtschaft spricht, ist die
Forderung einer über die Grenzen der Familie erweiterten Geselligkeit,
die dort vernünftig gepflegt werden kann, während sie heute gerade
auf Kosten der Kinder geht. Wir finden, daß zumeist der Hausvater ins
Wirtshaus, die Hausfrau auf Besuch geht, ja auch das Dienstmädchen
mit dem Liebhaber läuft und die Kinder, die man nicht mitnehmen
kann, entweder eingesperrt werden oder auf der Gasse tausend Gefahren
ausgesetzt sind.
Diesen Übelständen und den Rechtsverletzungen des Mannes der Frau und
der Eltern den Kindern gegenüber kann der kollektivistische Staat ein
Ende bereiten, aber nur dann, wenn er es vermag, die Familienglieder
nötigenfalls auch zu trennen und ihnen gesonderte Unterkunft zu
verschaffen, in gewöhnlichen Zeiten aber die Eltern, wenn sie abwesend
sein müssen, zu ersetzen. Das wird durch die Zentralstation der
Wohnungen in großen Gebäuden sehr erleichtert, würde aber durch das
Villensystem erschwert werden. In diesen zentralisierten Ansiedlungen
ergibt sich zwischen allen Gliedern der Gemeinde, den Männern, den
Frauen und den Kindern, eine umfassende Geselligkeit, welche den
Frieden fördert, die Anschauungen bereichert, die Intelligenz erhöht.
Doch soll auf diesem Gebiete kein Doktrinarismus aufkommen und da
man mit dem Kollektivismus nur im kleinen beginnen kann, wird das
Experiment uns belehren, ob der gemeindeweise Haushalt den Bedürfnissen
der Menschen mehr entspricht und so wird die Erfahrung den Ausschlag
geben.
Nehmen wir an, die Entscheidung wäre für den gemeindeweisen
Hauswirtschaftsbetrieb gefallen, so wäre für folgende Bedürfnisse
zu sorgen. Jedem muß es möglich sein, sich abzuschließen, oder sich
anderen im engeren Kreise anzuschließen oder endlich der Geselligkeit
im Großen zu erfreuen. Es muß also jedem, der es wünscht, ein
genügender, abgesonderter Schlaf- und Wohnraum zugewiesen werden, es
muß aber auch die Gelegenheit geboten sein, mehrere Schlafräume zu
einem Ganzen zu gemeinschaftlicher Benutzung zu vereinen und außer
diesen Schlafräumen muß es große Säle und kleinere Säle geben, in
welchen sich die ganze Gemeinde und kleinere Gesellschaften versammeln
können. Die Mahlzeiten sollen die Glieder der Gemeinde so viel als
möglich gemeinsam einnehmen, es soll aber auch gestattet sein, sich
das Essen auf seine Stube bringen zu lassen, damit die Gemeinsamkeit
nicht zur Last wird. Anfangs werden sich aus diesem Zusammenleben
vielleicht manche ärgerliche Streitigkeiten ergeben, aber je weiter
die Volkserziehung schreitet, je mehr sich die Staatsangehörigen in
die Verhältnisse einleben und wenn einmal die Zeiten kommen, wo die
überwiegende Mehrzahl der Gemeindegenossen von Jugend auf zusammen
aufgewachsen ist, endlich, wenn es der kollektivistische Charakter
des Staates ermöglicht, störende Elemente, die sich in einer Gemeinde
nicht einzufügen vermögen, in andere Gemeinden zu versetzen, wird
ein herzliches Einvernehmen der Bewohner einer Gemeinde gewiß
sich entwickeln. Man denke an die kameradschaftliche Gesinnung
der Mannschaft eines Regiments, der Offiziere einer Garnison und
daran, daß man im ältesten Griechenland so hohen Wert auf gemeinsame
Mahlzeiten legte. Doch wird hier vieles abhängen von dem Takt und der
Menschenkenntnis der Verwaltungsbeamten.
Diesen Grundsätzen würde nun ein Bau entsprechen, der nach VI, 1, a,
wie unten beschrieben eingerichtet wäre.
Der Mittelbau, ein Oblongum von etwa 1600 Quadratmeter Baufläche, würde
als Gemeindepalast dienen, im Untergeschoß Küche, Keller, Wäscherei,
geschlossene Bäder, Turnsaal und Spielräume, im Hochparterre einen
den ganzen Raum umfassenden Speisesaal, im oberen Stockwerke den
Bibliotheks- und Versammlungssaal, das Amtszimmer, die Schulzimmer,
Spielsäle und Vorratsräume enthalten. Im Bibliothekssaale könnten
auch Sonntags religiöse Feierlichkeiten abgehalten werden, wenn das
Vorurteil unterdrückt sein wird, daß solche Feierlichkeiten nur in
geweihten Räumen stattfinden dürfen. Dieser Bau würde von einem Garten
umschlossen, an den vier Wohnbauten in Kreuzform mit Erdgeschoß und
drei Stockwerken grenzen würden. Jedes dieser vier Häuser würde 256
Wohnungseinheiten enthalten und nach Bedarf in einfenstrige Stuben
und größere, gemeinsame Gemächer eingeteilt werden. Diese 1024
Wohnungseinheiten wären ausreichend für Beherbergung von 1000 ständigen
oder vorübergehenden Bewohnern, für Kranken- und Fremdenzimmer und für
Einräumung größerer Wohnungen für die Verwaltungsbeamten, Ärzte und
Lehrer und einige sonstige bevorzugte Gemeindeglieder. Dabei ist zu
beachten, daß die erstjährigen Kinder wohl kein eigenes Schlafzimmer
zugewiesen erhielten, daß auch einige Erwachsene, welche einem
Turnus nach mit Schmutzarbeiten befaßt wären, aus dem Gemeindeleben
auszuscheiden hätten und im Wirtschaftsgebäude zu schlafen hätten,
wodurch Räume in den Schlafgebäuden frei würden.
Eine solche Gemeinde besäße Bäder jeder Art, im Freien, im Souterrain
und in allen Stockwerken, so daß für Reinlichkeit und Gesundheit auf
das beste gesorgt wäre.
Wollte man familienweise für die Wohnung sorgen, mit den beliebten
»Familienhäusern«, so wäre das nicht nur ungesellig, sondern man müßte
etwa zweihundert solcher Häuschen bauen. Und wollte man drei oder
vier Familien zusammensperren, also bloß 50 Häuser für 1000 Bewohner
bauen, so wären Kosten und Übelstände immer noch groß, und der Vorteil
bestünde nur darin, daß man sich der Zentralisation genähert hätte.
Die Familienhäuser würden ein weit größeres Baukapital und einen vier-
bis fünffach größeren Raum erfordern, eine Menge Straßen und Wege
beanspruchen und einen weit umfassenderen Dienst für Beseitigung der
Fäkalien und Straßenreinigung notwendig machen, und man kann sagen, daß
durch Annahme dieses Systems der Aufwand für Wohnungsbauten mindestens
um ein Drittel erhöht würde[40], bei gleicher Bequemlichkeit.
Vorteile und Nachteile gegeneinander gehalten, wird der überwiegende
Vorteil auf Seite entsprechend zentralisierter Wohnungsansiedlungen
sein. Zudem erschwert die Zerstreuung der Gemeindeinsassen die
Aufsicht[41], die Verteilung, die Unterdrückung des Vagabundenwesens
und die Evidenthaltung der Bevölkerung und ihrer Verteilung, die
nach VI, 8, eine wesentliche Grundlage einer vollkommenen Versorgung
aller Volksgenossen bildet. Es würde von allem, was ich mir vom
Kollektivismus verspreche, kaum etwas realisiert werden können, wenn
man das Villensystem annähme.[42]
[40] Die Familienhäuser bieten auch den Nachteil, daß sie sich
den wechselnden Bedürfnissen der Familien nicht anpassen
können. Eine Familie kann kinderlos bleiben oder rasch
sich vermehren, dann wieder rasch abnehmen. In einem
kollektivistischen Schlafhause ist es möglich, sich dem
jederzeit anzupassen.
[41] Wenn ich von Aufsicht rede, die anarchistisch veranlagte
Arbeiter nicht dulden wollen, so bemerke ich nur, daß
Kinder den Eltern und Frauen den Männern viel mehr
preisgegeben sind, wenn sie in abgesonderten Häusern
wohnen, und daß gerade der Kollektivbürger ein Interesse
daran hat, daß sich niemand der Arbeit entzieht und
niemand sich aneignet, was ihm nicht gebührt. Übrigens ist
der Kollektivismus der Gegensatz des Anarchismus.
[42] Man hat im Interesse der Arbeiter in England der
Wohnungsfrage die Aufmerksamkeit zugewendet und in Port
Sunlight bei Liverpool und in Ansiedlungen bei Birmingham
Musterhäuser nach dem System der Wohnungshäuser erbaut,
die vermietet werden. Man rühmt besonders Port Sunlight
und behauptet, daß dort die Sterblichkeit auf 9/1000
(!) gesunken sei. Das wird wohl noch andere Gründe als
bloß das verbesserte Wohnungswesen haben. Doch sind das
Privatunternehmungen, sie vermehren nur die Städte und
erschweren die Einrichtung für den kollektivistischen
Betrieb.
Um die Ansiedlung recht wohnlich zu machen, würde man die Gebäude durch
gedeckte Gänge und Veranden verbinden und, wenn möglich, schattige Wege
in den nahen Wald führen.
Da drei Viertel der Fenster der Wohnstuben ins Freie führen, das letzte
Viertel aber nach den Gärten sähe, welche zwischen den Wohnhäusern und
dem Gemeindepalaste liegen, so wäre genügend für gute Luft gesorgt.
Ganz besondere Rücksicht wäre auf Vermeidung der Gefährdung der
Bevölkerung durch Elementarereignisse zu nehmen. Wo Überschwemmungen,
Vulkaneruptionen, Lawinen oder Erdbeben zu fürchten sind, sind keine
Wohnungsansiedlungen anzulegen und die etwa vorhandenen abzutragen.
Gegen Feuer hat man nicht nur alle Löschgeräte bereit zu halten,
sondern auch alle Hilfsmittel zur Flüchtung der Bewohner aus allen
Teilen der bewohnten Gebäude. Es wird sich empfehlen, von Zeit zu
Zeit Übungen für die Flüchtung der Insassen aus brennenden Gebäuden zu
veranstalten.
Die Vermeidung der Anlage von Wohnbauten an Orten, welche
erfahrungsgemäß sehr gefährdet sind, ist im Kollektivstaate sehr leicht
ausführbar; in unserer Gesellschaftsordnung werden sich immer einzelne
in der Zwangslage befinden, sich an solchen Orten anzusiedeln, weil der
andere Boden besetzt ist. Der Kollektivismus kann also auch nach dieser
Richtung einem Bedürfnisse der allgemeinen Wohlfahrt besser genügen,
als unsere Gesellschaftsordnung. Laibach, St. Pierre und andere
Beispiele lehren, wie auch gegen solche Schrecknisse der Kollektivismus
allein abhelfen kann. Es hätte die Bevölkerung von Martinique gerettet
werden können, wenn Amerika kollektivistisch organisiert wäre.
Innerhalb gewisser Grenzen wird der Staat in jeder Gemeinde für
Ästhetik und Annehmlichkeiten im Wohnwesen sorgen. Allein über diese
Grenzen hinaus wird es den Gemeindemitgliedern überlassen bleiben,
größere Annehmlichkeiten zu schaffen. Die jährlich zur Verteilung
gelangenden Konsumtibilien, VIII, 5, und die freie Zeit der Bewohner
können dazu verwendet werden, um Wege und Aussichtswarten anzulegen,
die Wohnräume zu schmücken, die Gartenanlagen zu zieren u. dergl.,
und nur insofern dadurch Flächen dem Anbau entzogen würden, wird die
Zustimmung der Staatsverwaltung erforderlich sein. Ja, wenn sich unter
den Gemeindegenossen wirkliche Künstler befinden, kann sich eine kleine
Gemeinde im Laufe von Dezennien in ein kleines Athen verwandeln, der
große Saal mit herrlichen Bildwerken und Gemälden geschmückt werden,
die Eingangspforten mit Bronzen und Holzplastik ausgestattet, die
Außenwände der Gebäude mit architektonischem Schmucke verkleidet, das
Hausinventar veredelt werden, und so ist es möglich, daß die Gemeinden
sich individualisieren und eine Art von Gemeindeeigentum geschaffen
wird. Dadurch kann sich eine Gemeinde auch Anspruch auf Privilegien
erwerben, so daß ihr ein Einspruchsrecht eingeräumt wird gegen Aufnahme
neuer Gemeindegenossen, welche des Vorzuges, solche Herrlichkeiten zu
genießen, unwürdig erscheinen.
Für die Ausstattung der Wohnräume und des Gemeindepalastes, soweit
sie vom Staate bestritten wird, wird ein allgemeines System anzunehmen
sein, um bei tunlichster Mannigfaltigkeit eine gleichmäßige Verteilung
des staatlichen Aufwandes zu sichern. Bei der Neuanlage von Gemeinden
nach VI, 2, _Alinea_: »Da bei einer Bevölkerung«, kann den künftigen
Bewohnern, insofern sie bekannt sind, eine gewisse Wahl eingeräumt
werden, vorausgesetzt, daß die zugestandene Menge an Material und
Arbeit nicht überschritten wird. So mögen die einen den Wunsch
haben, daß große Glashäuser angelegt werden, andere wünschen, einen
Wintergarten zu besitzen oder ein großes Atelier für Photographie,
selbst eine kleine Sternwarte oder eine ausgedehnte Telephonanlage im
Innern der Gemeinde zur Verbindung aller Räume zu erlangen. Was hier
vom Wohnungsschmucke gesagt wurde, hat auch Anwendung auf das Mobiliar
der Wohnhäuser und des Gemeindepalastes und alles, was zum Betriebe
der Hauswirtschaft erforderlich ist. Auch im Mobiliar ist in einem
Kollektivstaate eine viel größere Mannigfaltigkeit als in unseren
Verhältnissen möglich, weil selbst bei der Annahme vieler Tausender von
Formen doch jedes Erzeugnis zum Massenartikel wird. Nur Luxusformen
bleiben von der Verallgemeinerung ausgeschlossen und bevorzugten
Ortschaften und bevorzugten Bevölkerungsschichten[43] vorbehalten.
[43] Wenn von Bevölkerungsschichten die Rede ist, so sind
darunter weder Stände noch Klassen verstanden, weil es
sich weder um erbliche noch um eigenmächtig erkämpfte
Vorteile handelt, sie vielmehr im einzelnen nach dem
Volkswillen einzelnen Personen zugestanden werden und sie
in jedem Augenblick auf dem Volkswillen beruhen, der sie
jederzeit entziehen kann.
Diese zentralisierten Wohnansiedlungen entsprechen am besten dem
Charakter des Kollektivismus. Die Lage der großen Mehrzahl des Volkes
ist von der Art, daß die Familien das häusliche Glück nur während
weniger Stunden genießen können, Arbeit und Beruf halten die Eltern den
größten Teil des Tages hindurch von den Kindern fern, bis auch diese
wieder, durch ihren Beruf in Anspruch genommen, das Haus verlassen
müssen oder wenigstens nur für wenige Stunden dahin zurückkehren.
Selbst wo die Mutter den Tag über zu Hause bleiben kann, wird sie von
vielerlei Geschäften in Anspruch genommen, und sie kann den Kindern
eine ununterbrochene Aufmerksamkeit nicht zuwenden. Das Ideal des
Familienlebens, das man den Arbeitern so verlockend darstellt, damit
sie dessen Verlust durch den Sozialismus für ein großes Unglück
halten sollen, besteht nicht. Sie müssen ihre Kinder in die Krippen,
Spielschulen und Schulen senden und sich so auch heute von ihnen
trennen. Aber diese Anstalten gewähren nur einen ungenügenden Ersatz
der häuslichen Erziehung, weil sie oft weit entlegen und die den
Kindern gewidmeten Stunden beschränkt sind. Auch spielen in allen
solchen Dingen die Entfernungen eine große Rolle. In großen Städten
sind selbst Familien des höheren Mittelstandes in Verlegenheit, wenn
zwei oder drei Kinder in verschiedene Schulen geschickt werden müssen.
In einer zentralisierten Gemeinde können die Kinder auf dem kurzen Wege
zur Schule im Gemeindepalast vom Fenster der Wohnung aus überwacht oder
von den Erziehungspersonen abgeholt und geleitet werden.
Da unser Erziehungswesen viele Mängel hat, die von Plato aufgestellte
Forderung, alle Kinder von den Eltern zu trennen, ebenso absurd ist,
wie es verwerflich wäre, verwahrloste, verwaiste oder mißhandelte
Kinder nicht zu schützen, so sind in VII, 2, und 5, a und b jene
Grundsätze dargestellt, welche eine Verbindung der Familienerziehung
mit der staatlichen Erziehung ermöglichen und im Kollektivstaat leicht
durchzuführen sind. Diesem Bedürfnisse, den Eltern für die Zeit ihrer
berufsmäßigen Arbeit die Sorge für die Kinder abzunehmen und einen
Erziehungseinfluß von Staats wegen auszuüben, entspricht der hier
dargestellte Charakter der Ansiedlungen.
Derselbe ermöglicht ferner die arbeitsteilige Besorgung
der hauswirtschaftlichen Geschäfte, die Zentralisierung der
Speisenbereitung und die ausgiebigste Ausnützung aller Räumlichkeiten.
Er erleichtert demnach auch die Verwaltung und jene Überwachung der
Bevölkerung, welche alle Vagabundage unmöglich macht. In dieser
Ansiedlung können gemeinsame Beratungen und Abstimmungen leicht
vorgenommen werden, und ohne die Absonderung unmöglich zu machen, wird
doch der staatliche Einfluß dahin geltend gemacht, die Geselligkeit im
weitesten Sinne zu fördern, welche das erreichen soll, was Plato für
die höchste Aufgabe der Staatskunst erklärt, alle Teile des Volkes wie
in ein »königliches Geflecht« zu vereinigen.
Die vielfach gegliederten, zum Teil allen Bewohnern und Fremden
zugänglichen, zum Teil nach Bedarf und in einem Turnus einzelnen
Schichten, Geschlechtern und Altersstufen geöffneten Räume lassen jede
einzelne Ansiedlung als eine der großen Toynbeehalls erscheinen, welche
wegen des zwanglosen Zusammenkommens der Arbeiterfamilien mit den
Gebildeten sich in England und Amerika so besonders kulturförderlich
erwiesen haben und als Fortsetzung des Volksunterrichtes
anzusehen sind. So werden auch die in allen Gemeinden periodisch
veranstalteten Vorträge populär wissenschaftlicher Art die Zwecke
der _university-extension_ im umfassendsten Maßstabe anstreben und in
weit vollkommener Art das leisten, was die Bemühungen der Gebildeten
in den Landgemeinden Dänemarks bereits heute leisten. Aber auch der
Besuch dieser Vorträge würde viel schwächer sein, wenn jede Familie ihr
abgesondertes Wohnhaus hätte.
=Reinigung, Beheizung, Ventilation, Beleuchtung.= Auch für viele
hauswirtschaftliche Arbeiten und hygienische Anstalten ist die
Zentralisierung der Wohnbauten sehr förderlich. Das gilt nicht nur
für die Speisenbereitung, sondern auch für die Reinigung der Wäsche,
der Kleider, der Wohnungen und des Mobiliars. Der Vakuum Cleaner, der
jede Art von Reinigung von Staub und Bakterien auf das gründlichste
besorgt, kann nicht für kleine Familien angeschafft werden, wohl aber
für eine Ansiedlung, wie sie hier geschildert wird. Dadurch wird die
Wohltat einer vollkommenen Reinigung der Zimmer, Betten, Kleider, Möbel
und Teppiche auch dem Geringsten gesichert. Wenn die Wohnungsbauten
danach eingerichtet sind, kann die Versorgung mit gut gereinigter,
entsprechend angefeuchteter warmer oder abgekühlter Luft durch in der
Tiefe angelegte Heizvorrichtungen oder in den Dachräumen untergebrachte
Kühlanlagen mit geringen Kosten besorgt werden, vorausgesetzt, daß die
Wohnungsbauten nicht zerstreut, sondern zentralisiert erbaut werden und
schon die ursprüngliche Bauanlage dafür eingerichtet ist.
Was die größeren Ansiedlungen anbelangt, so ist folgendes zu bemerken.
Schon die Anlage eines Bezirksvorortes wird sich einigermaßen von der
der Urgemeinden unterscheiden. Denn es wird dort nicht nur ein größerer
Stab von Beamten, Lehrern und Ärzten unterzubringen sein, sondern auch
irgend eine Schule höherer Ordnung, ein ausgedehnterer gewerblicher
Betrieb, eine größere Zentralbibliothek für den ganzen Bezirk, eine
größere Sammlung, eine Druckerei zur Herausgabe des Bezirksblattes, und
es soll sich die Möglichkeit bieten, wenigstens einen namhaften Teil
der stimmberechtigten Bevölkerung des ganzen Bezirkes von beiläufig
12,000 Personen in einem großen Saale zu versammeln. Auch eine Bühne
einfacherer Art für kleinere Produktionen und Dilettantenvorstellungen
wird man im Bezirksvororte errichten wollen. Endlich wird zwar der
größte Teil der arbeitsbefreiten Bevölkerung aus den Arbeiterschichten
in den Urgemeinden unterzubringen sein, aber die arbeitsbefreiten
Alten werden doch nach den Bezirksvororten streben, weil dort mehr
Geselligkeit, geistige Anregung und Gelegenheit zu freiem Schaffen
zu finden ist. Trotzdem wird man trachten, den Bevölkerungsstand
eines Bezirksvorortes nicht über 1500 Köpfe anwachsen zu lassen und
in sinngemäßer Anpassung der Grundanlage einer Gemeinde unterster
Ordnung wird man also etwa sechs Wohnhäuser und zwei Paläste
anordnen. Jedenfalls werden in den Bezirksvorort Anstalten für solche
Heilmethoden verlegt werden, die größere bauliche Anlagen voraussetzen,
sowie auch Isolierspitäler, wenn sie in so großer Zahl nötig sein
sollten. Schon die Bezirksvororte werden als Knotenpunkte nicht nur
des Güterumsatzes, sondern auch des Reiseverkehrs dienen, welchem in
ausgedehnterem Maße die Kreisstädte dienen.
In den Kreisstädten werden die Kreisbehörden ihren Sitz haben,
Fremdenhäuser erbaut werden, Prachttheater erstehen und ausgedehnte
Bibliotheken, Sammlungen, Luxusbäder, dann Speziallehranstalten
eingerichtet und solche Industrien betrieben werden, die eine größere
Arbeiterzahl bedingen. Doch soll man auch diese Städte nicht über 4000
oder 5000 Bewohner, die Reisenden inbegriffen, anwachsen lassen, weil
die Bevölkerung nur so weit in einzelnen Orten angehäuft werden soll,
als es durch bestimmte volkswirtschaftliche Zwecke unbedingt geboten
erscheint. Für einen Staat von 45 Millionen Einwohnern, wie Österreich,
werden 2000 bis 2200 Bezirksvororte und 100 bis 120 Kreisstädte
genügen, welche in 10 bis 20 Provinzen verteilt werden. Städte höherer
Ordnung sind dann die Provinzstädte und die Reichshauptstadt.
Die Provinzstädte würden in Österreich besonders national unterschieden
werden und je eine das geistige Leben einer Nationalität ausschließlich
zum Ausdruck bringen, auch die nationalen Bücherschätze in größter
Vollständigkeit beherbergen. Auch die nationale Kunst, Musik und
das nationale Schauspiel wird da gepflegt werden, wenngleich auch
Theater in den Provinzstädten errichtet werden, an welchen in
einer weitverbreiteten Sprache gespielt wird. Doch soll auch eine
Provinzstadt nicht für mehr als etwa 20,000 Bewohner, die Reisenden
mit inbegriffen, eingerichtet werden, nachdem nur eine ausgewählte
Bevölkerung, zumeist von höherer Bildung und ein wechselndes
Reisepublikum dort beherbergt werden.
Auch in den Kreis- und Provinzstädten wird der Typus der Urgemeinde
mit Wohnhäusern und einem gemeinsamen Palaste für je 1000 Bewohner
zur Geltung kommen und diese Städte werden sich aus einer größeren
Zahl solcher Quartiere zusammensetzen. Daneben aber werden große
Hotels für Reisende und hervorragende Inländer errichtet werden,
welche vom allgemeinen Wohnungscharakter abweichen und eine große
Pracht an Wohnräumen und Mobiliar zeigen sollen. In diesen Hotels wird
auch die Verpflegung der Insassen, seien es Reisende oder ständige
Bewohner, eine kostbarere sein. Die Verwaltung auch dieser Häuser wird
übrigens den Verwaltungsbeamten der Quartiere untergeben sein, die den
Hauptstock der Bewohner beherbergen.
Diese Quartiere werden auch die Masse der Bevölkerung der
Reichshauptstadt aufnehmen. Für Hof und Adel und die geringe Anzahl
sehr bevorzugter Personen werden prächtige Wohnungen in den von Alters
her bestehenden Palästen genug vorhanden sein. Doch sollen auch diese
Paläste in den Verwaltungsbezirk eines Quartiers einbezogen werden.
Auch die Reichshauptstadt wird eines gänzlichen Umbaues bedürfen, doch
wird vorher für die Masse der Bevölkerung vorgesorgt werden müssen,
weil ein Überfluß von Wohnungen in den großen Städten vorhanden ist
und dort die Bauten bei weitem nicht so sehr dem kollektivistischen
Betriebe unangemessen sind, wie in den Dörfern.