1. Befriedigung des Wohnungsbedürfnisses.

Wie hätte der Kollektivstaat die Wohnungsbauten einzurichten und für

das Wohnungsbedürfnis des Volkes zu sorgen?

Ich bespreche hier nur das Bedürfnis des Volkes, der Masse, nicht

derjenigen, die durch höhere Verdienste Ansprüche auf Bevorzugung

haben. Ich spreche von dem Bedürfnisse des geringsten Arbeiters und der

Arbeitsunfähigen, vom Wohnungsminimum in den Urgemeinden.

Ich befürworte vor allen die völlige Trennung der Wirtschafts- und

Industriebauten von den eigentlichen Wohnbauten, es sollen nicht

nur mit den einzelnen Wohnungen, von Küchen und von den Räumen für

die Wäsche und andere hauswirtschaftliche Arbeiten abgesehen, keine

Werkstätten in unmittelbarer Verbindung stehen, sondern auch in der

unmittelbaren Nähe der Wohnungsansiedlungen soll es weder Werkstätten,

noch Stallungen, Scheunen oder Fabriken geben und ich halte es nicht

für nötig, dafür Gründe anzuführen. Die Wohnungsansiedlung soll nur

der Ruhe, dem Genusse und der Geselligkeit dienen und auch danach

eingerichtet sein.

Doch ist vor allem eine Frage zu lösen, soll das Küchenwesen und

die hauswirtschaftliche Arbeit zentralisiert, oder nach Familien

eingerichtet sein? Ich bin für ersteres und zwar aus folgenden Gründen.

Die Großwirtschaft ist auch hier außerordentlich ökonomisch und sie

ist nirgends so ökonomisch, als gerade in der Hauswirtschaft. Die

Hauswirtschaft mit der Speisenbereitung, Wäsche, Beheizung, Reinhaltung

und Lüftung der Wohnungen und der Ausbesserung von Kleidern, Wäsche und

Utensilien, dann Kinder- und Krankenpflege und häuslichen Erziehung

beansprucht reichlich ein Fünftel der ganzen nationalen Arbeit. Es

handelt sich also um einen Produktionszweig, der in Österreich-Ungarn

etwa 4,5 Millionen Menschen beschäftigt. Die Zentralisierung dieser

Arbeiten nach Gemeinden von beiläufig 1000 Köpfen gestattet bei

besserer Herstellung dieser Arbeiten eine Ersparnis von reichlich 1-1,5

Millionen Arbeitskräften, welche der Erziehung und dem Unterrichte

zu statten käme und unsere Frauen vor Überbürdung schützen würde.

Die durch Zentralisierung der hauswirtschaftlichen Arbeiten erzielte

Ökonomie hat in Kopenhagen zur Errichtung von Einküchenhäusern geführt,

welche Küche und Bedienung für 25 Familien liefern, aber nicht für

gemeinsame Speisesäle eingerichtet sind. Diese Absonderung der Familien

vermindert zwar den ökonomischen Erfolg, ist aber beim beständigen

Wechsel in der heutigen Gesellschaftsordnung ebenso notwendig, wie

sie in der kollektivistischen Gemeinde unökonomisch, und den sozialen

Zwecken hinderlich wäre.

Dagegen nun steht die vermeintliche Forderung des Gemütes und die

Voraussetzung, daß nur liebende Frauen das alles mit gewissenhafter

Aufopferung und so besorgen, daß die Familienglieder befriedigt werden.

Nun meine ich zwar, daß die Familie ihre abgeschlossene Wohnung

braucht, wo sie ungestört die wahren Freuden des Familienlebens

genießen kann, daß aber mehr die gesellige Vereinigung der Eltern

mit den Kindern, als die persönliche Bemühung der Hausfrau mit allen

Einzelheiten der Familienwirtschaft das Familienglück ausmacht und

daß vielmehr gerade die Belastung der Hausfrau mit so vielerlei

Geschäften, welchen allen sie unmöglich gleichmäßig gewachsen sein

kann, die Quelle zahlreicher Mißhelligkeiten ist, und daß gerade

deshalb so wenig wahres Familienglück angetroffen wird. Am ehesten

noch allerdings bei Arbeitern, wo diese Geschäfte niemals gut besorgt

werden, noch gut besorgt werden können; bei ihnen nur, weil elende

Menschen nach jedem Strohhalm von Glück haschen und gemeinsames Leid

die Menschen verträglich macht. Wo nur etwas Wohlhabenheit ist, werden

ohnehin fremde Hilfskräfte gedungen, ohne dadurch das Familienglück

immer zu gefährden. Und auch bei zentralisierter Wirtschaft ist ja die

Familienmutter in der Lage, fehlendes zu ergänzen und auf Erfüllung

der dem Staate obliegenden Verpflichtungen zu dringen und so sich ihrer

Kinder anzunehmen, für sie besorgt zu sein.

Ein weiterer Grund, der für Gemeindewirtschaft spricht, ist die

Forderung einer über die Grenzen der Familie erweiterten Geselligkeit,

die dort vernünftig gepflegt werden kann, während sie heute gerade

auf Kosten der Kinder geht. Wir finden, daß zumeist der Hausvater ins

Wirtshaus, die Hausfrau auf Besuch geht, ja auch das Dienstmädchen

mit dem Liebhaber läuft und die Kinder, die man nicht mitnehmen

kann, entweder eingesperrt werden oder auf der Gasse tausend Gefahren

ausgesetzt sind.

Diesen Übelständen und den Rechtsverletzungen des Mannes der Frau und

der Eltern den Kindern gegenüber kann der kollektivistische Staat ein

Ende bereiten, aber nur dann, wenn er es vermag, die Familienglieder

nötigenfalls auch zu trennen und ihnen gesonderte Unterkunft zu

verschaffen, in gewöhnlichen Zeiten aber die Eltern, wenn sie abwesend

sein müssen, zu ersetzen. Das wird durch die Zentralstation der

Wohnungen in großen Gebäuden sehr erleichtert, würde aber durch das

Villensystem erschwert werden. In diesen zentralisierten Ansiedlungen

ergibt sich zwischen allen Gliedern der Gemeinde, den Männern, den

Frauen und den Kindern, eine umfassende Geselligkeit, welche den

Frieden fördert, die Anschauungen bereichert, die Intelligenz erhöht.

Doch soll auf diesem Gebiete kein Doktrinarismus aufkommen und da

man mit dem Kollektivismus nur im kleinen beginnen kann, wird das

Experiment uns belehren, ob der gemeindeweise Haushalt den Bedürfnissen

der Menschen mehr entspricht und so wird die Erfahrung den Ausschlag

geben.

Nehmen wir an, die Entscheidung wäre für den gemeindeweisen

Hauswirtschaftsbetrieb gefallen, so wäre für folgende Bedürfnisse

zu sorgen. Jedem muß es möglich sein, sich abzuschließen, oder sich

anderen im engeren Kreise anzuschließen oder endlich der Geselligkeit

im Großen zu erfreuen. Es muß also jedem, der es wünscht, ein

genügender, abgesonderter Schlaf- und Wohnraum zugewiesen werden, es

muß aber auch die Gelegenheit geboten sein, mehrere Schlafräume zu

einem Ganzen zu gemeinschaftlicher Benutzung zu vereinen und außer

diesen Schlafräumen muß es große Säle und kleinere Säle geben, in

welchen sich die ganze Gemeinde und kleinere Gesellschaften versammeln

können. Die Mahlzeiten sollen die Glieder der Gemeinde so viel als

möglich gemeinsam einnehmen, es soll aber auch gestattet sein, sich

das Essen auf seine Stube bringen zu lassen, damit die Gemeinsamkeit

nicht zur Last wird. Anfangs werden sich aus diesem Zusammenleben

vielleicht manche ärgerliche Streitigkeiten ergeben, aber je weiter

die Volkserziehung schreitet, je mehr sich die Staatsangehörigen in

die Verhältnisse einleben und wenn einmal die Zeiten kommen, wo die

überwiegende Mehrzahl der Gemeindegenossen von Jugend auf zusammen

aufgewachsen ist, endlich, wenn es der kollektivistische Charakter

des Staates ermöglicht, störende Elemente, die sich in einer Gemeinde

nicht einzufügen vermögen, in andere Gemeinden zu versetzen, wird

ein herzliches Einvernehmen der Bewohner einer Gemeinde gewiß

sich entwickeln. Man denke an die kameradschaftliche Gesinnung

der Mannschaft eines Regiments, der Offiziere einer Garnison und

daran, daß man im ältesten Griechenland so hohen Wert auf gemeinsame

Mahlzeiten legte. Doch wird hier vieles abhängen von dem Takt und der

Menschenkenntnis der Verwaltungsbeamten.

Diesen Grundsätzen würde nun ein Bau entsprechen, der nach VI, 1, a,

wie unten beschrieben eingerichtet wäre.

Der Mittelbau, ein Oblongum von etwa 1600 Quadratmeter Baufläche, würde

als Gemeindepalast dienen, im Untergeschoß Küche, Keller, Wäscherei,

geschlossene Bäder, Turnsaal und Spielräume, im Hochparterre einen

den ganzen Raum umfassenden Speisesaal, im oberen Stockwerke den

Bibliotheks- und Versammlungssaal, das Amtszimmer, die Schulzimmer,

Spielsäle und Vorratsräume enthalten. Im Bibliothekssaale könnten

auch Sonntags religiöse Feierlichkeiten abgehalten werden, wenn das

Vorurteil unterdrückt sein wird, daß solche Feierlichkeiten nur in

geweihten Räumen stattfinden dürfen. Dieser Bau würde von einem Garten

umschlossen, an den vier Wohnbauten in Kreuzform mit Erdgeschoß und

drei Stockwerken grenzen würden. Jedes dieser vier Häuser würde 256

Wohnungseinheiten enthalten und nach Bedarf in einfenstrige Stuben

und größere, gemeinsame Gemächer eingeteilt werden. Diese 1024

Wohnungseinheiten wären ausreichend für Beherbergung von 1000 ständigen

oder vorübergehenden Bewohnern, für Kranken- und Fremdenzimmer und für

Einräumung größerer Wohnungen für die Verwaltungsbeamten, Ärzte und

Lehrer und einige sonstige bevorzugte Gemeindeglieder. Dabei ist zu

beachten, daß die erstjährigen Kinder wohl kein eigenes Schlafzimmer

zugewiesen erhielten, daß auch einige Erwachsene, welche einem

Turnus nach mit Schmutzarbeiten befaßt wären, aus dem Gemeindeleben

auszuscheiden hätten und im Wirtschaftsgebäude zu schlafen hätten,

wodurch Räume in den Schlafgebäuden frei würden.

Eine solche Gemeinde besäße Bäder jeder Art, im Freien, im Souterrain

und in allen Stockwerken, so daß für Reinlichkeit und Gesundheit auf

das beste gesorgt wäre.

Wollte man familienweise für die Wohnung sorgen, mit den beliebten

»Familienhäusern«, so wäre das nicht nur ungesellig, sondern man müßte

etwa zweihundert solcher Häuschen bauen. Und wollte man drei oder

vier Familien zusammensperren, also bloß 50 Häuser für 1000 Bewohner

bauen, so wären Kosten und Übelstände immer noch groß, und der Vorteil

bestünde nur darin, daß man sich der Zentralisation genähert hätte.

Die Familienhäuser würden ein weit größeres Baukapital und einen vier-

bis fünffach größeren Raum erfordern, eine Menge Straßen und Wege

beanspruchen und einen weit umfassenderen Dienst für Beseitigung der

Fäkalien und Straßenreinigung notwendig machen, und man kann sagen, daß

durch Annahme dieses Systems der Aufwand für Wohnungsbauten mindestens

um ein Drittel erhöht würde[40], bei gleicher Bequemlichkeit.

Vorteile und Nachteile gegeneinander gehalten, wird der überwiegende

Vorteil auf Seite entsprechend zentralisierter Wohnungsansiedlungen

sein. Zudem erschwert die Zerstreuung der Gemeindeinsassen die

Aufsicht[41], die Verteilung, die Unterdrückung des Vagabundenwesens

und die Evidenthaltung der Bevölkerung und ihrer Verteilung, die

nach VI, 8, eine wesentliche Grundlage einer vollkommenen Versorgung

aller Volksgenossen bildet. Es würde von allem, was ich mir vom

Kollektivismus verspreche, kaum etwas realisiert werden können, wenn

man das Villensystem annähme.[42]

[40] Die Familienhäuser bieten auch den Nachteil, daß sie sich

den wechselnden Bedürfnissen der Familien nicht anpassen

können. Eine Familie kann kinderlos bleiben oder rasch

sich vermehren, dann wieder rasch abnehmen. In einem

kollektivistischen Schlafhause ist es möglich, sich dem

jederzeit anzupassen.

[41] Wenn ich von Aufsicht rede, die anarchistisch veranlagte

Arbeiter nicht dulden wollen, so bemerke ich nur, daß

Kinder den Eltern und Frauen den Männern viel mehr

preisgegeben sind, wenn sie in abgesonderten Häusern

wohnen, und daß gerade der Kollektivbürger ein Interesse

daran hat, daß sich niemand der Arbeit entzieht und

niemand sich aneignet, was ihm nicht gebührt. Übrigens ist

der Kollektivismus der Gegensatz des Anarchismus.

[42] Man hat im Interesse der Arbeiter in England der

Wohnungsfrage die Aufmerksamkeit zugewendet und in Port

Sunlight bei Liverpool und in Ansiedlungen bei Birmingham

Musterhäuser nach dem System der Wohnungshäuser erbaut,

die vermietet werden. Man rühmt besonders Port Sunlight

und behauptet, daß dort die Sterblichkeit auf 9/1000

(!) gesunken sei. Das wird wohl noch andere Gründe als

bloß das verbesserte Wohnungswesen haben. Doch sind das

Privatunternehmungen, sie vermehren nur die Städte und

erschweren die Einrichtung für den kollektivistischen

Betrieb.

Um die Ansiedlung recht wohnlich zu machen, würde man die Gebäude durch

gedeckte Gänge und Veranden verbinden und, wenn möglich, schattige Wege

in den nahen Wald führen.

Da drei Viertel der Fenster der Wohnstuben ins Freie führen, das letzte

Viertel aber nach den Gärten sähe, welche zwischen den Wohnhäusern und

dem Gemeindepalaste liegen, so wäre genügend für gute Luft gesorgt.

Ganz besondere Rücksicht wäre auf Vermeidung der Gefährdung der

Bevölkerung durch Elementarereignisse zu nehmen. Wo Überschwemmungen,

Vulkaneruptionen, Lawinen oder Erdbeben zu fürchten sind, sind keine

Wohnungsansiedlungen anzulegen und die etwa vorhandenen abzutragen.

Gegen Feuer hat man nicht nur alle Löschgeräte bereit zu halten,

sondern auch alle Hilfsmittel zur Flüchtung der Bewohner aus allen

Teilen der bewohnten Gebäude. Es wird sich empfehlen, von Zeit zu

Zeit Übungen für die Flüchtung der Insassen aus brennenden Gebäuden zu

veranstalten.

Die Vermeidung der Anlage von Wohnbauten an Orten, welche

erfahrungsgemäß sehr gefährdet sind, ist im Kollektivstaate sehr leicht

ausführbar; in unserer Gesellschaftsordnung werden sich immer einzelne

in der Zwangslage befinden, sich an solchen Orten anzusiedeln, weil der

andere Boden besetzt ist. Der Kollektivismus kann also auch nach dieser

Richtung einem Bedürfnisse der allgemeinen Wohlfahrt besser genügen,

als unsere Gesellschaftsordnung. Laibach, St. Pierre und andere

Beispiele lehren, wie auch gegen solche Schrecknisse der Kollektivismus

allein abhelfen kann. Es hätte die Bevölkerung von Martinique gerettet

werden können, wenn Amerika kollektivistisch organisiert wäre.

Innerhalb gewisser Grenzen wird der Staat in jeder Gemeinde für

Ästhetik und Annehmlichkeiten im Wohnwesen sorgen. Allein über diese

Grenzen hinaus wird es den Gemeindemitgliedern überlassen bleiben,

größere Annehmlichkeiten zu schaffen. Die jährlich zur Verteilung

gelangenden Konsumtibilien, VIII, 5, und die freie Zeit der Bewohner

können dazu verwendet werden, um Wege und Aussichtswarten anzulegen,

die Wohnräume zu schmücken, die Gartenanlagen zu zieren u. dergl.,

und nur insofern dadurch Flächen dem Anbau entzogen würden, wird die

Zustimmung der Staatsverwaltung erforderlich sein. Ja, wenn sich unter

den Gemeindegenossen wirkliche Künstler befinden, kann sich eine kleine

Gemeinde im Laufe von Dezennien in ein kleines Athen verwandeln, der

große Saal mit herrlichen Bildwerken und Gemälden geschmückt werden,

die Eingangspforten mit Bronzen und Holzplastik ausgestattet, die

Außenwände der Gebäude mit architektonischem Schmucke verkleidet, das

Hausinventar veredelt werden, und so ist es möglich, daß die Gemeinden

sich individualisieren und eine Art von Gemeindeeigentum geschaffen

wird. Dadurch kann sich eine Gemeinde auch Anspruch auf Privilegien

erwerben, so daß ihr ein Einspruchsrecht eingeräumt wird gegen Aufnahme

neuer Gemeindegenossen, welche des Vorzuges, solche Herrlichkeiten zu

genießen, unwürdig erscheinen.

Für die Ausstattung der Wohnräume und des Gemeindepalastes, soweit

sie vom Staate bestritten wird, wird ein allgemeines System anzunehmen

sein, um bei tunlichster Mannigfaltigkeit eine gleichmäßige Verteilung

des staatlichen Aufwandes zu sichern. Bei der Neuanlage von Gemeinden

nach VI, 2, _Alinea_: »Da bei einer Bevölkerung«, kann den künftigen

Bewohnern, insofern sie bekannt sind, eine gewisse Wahl eingeräumt

werden, vorausgesetzt, daß die zugestandene Menge an Material und

Arbeit nicht überschritten wird. So mögen die einen den Wunsch

haben, daß große Glashäuser angelegt werden, andere wünschen, einen

Wintergarten zu besitzen oder ein großes Atelier für Photographie,

selbst eine kleine Sternwarte oder eine ausgedehnte Telephonanlage im

Innern der Gemeinde zur Verbindung aller Räume zu erlangen. Was hier

vom Wohnungsschmucke gesagt wurde, hat auch Anwendung auf das Mobiliar

der Wohnhäuser und des Gemeindepalastes und alles, was zum Betriebe

der Hauswirtschaft erforderlich ist. Auch im Mobiliar ist in einem

Kollektivstaate eine viel größere Mannigfaltigkeit als in unseren

Verhältnissen möglich, weil selbst bei der Annahme vieler Tausender von

Formen doch jedes Erzeugnis zum Massenartikel wird. Nur Luxusformen

bleiben von der Verallgemeinerung ausgeschlossen und bevorzugten

Ortschaften und bevorzugten Bevölkerungsschichten[43] vorbehalten.

[43] Wenn von Bevölkerungsschichten die Rede ist, so sind

darunter weder Stände noch Klassen verstanden, weil es

sich weder um erbliche noch um eigenmächtig erkämpfte

Vorteile handelt, sie vielmehr im einzelnen nach dem

Volkswillen einzelnen Personen zugestanden werden und sie

in jedem Augenblick auf dem Volkswillen beruhen, der sie

jederzeit entziehen kann.

Diese zentralisierten Wohnansiedlungen entsprechen am besten dem

Charakter des Kollektivismus. Die Lage der großen Mehrzahl des Volkes

ist von der Art, daß die Familien das häusliche Glück nur während

weniger Stunden genießen können, Arbeit und Beruf halten die Eltern den

größten Teil des Tages hindurch von den Kindern fern, bis auch diese

wieder, durch ihren Beruf in Anspruch genommen, das Haus verlassen

müssen oder wenigstens nur für wenige Stunden dahin zurückkehren.

Selbst wo die Mutter den Tag über zu Hause bleiben kann, wird sie von

vielerlei Geschäften in Anspruch genommen, und sie kann den Kindern

eine ununterbrochene Aufmerksamkeit nicht zuwenden. Das Ideal des

Familienlebens, das man den Arbeitern so verlockend darstellt, damit

sie dessen Verlust durch den Sozialismus für ein großes Unglück

halten sollen, besteht nicht. Sie müssen ihre Kinder in die Krippen,

Spielschulen und Schulen senden und sich so auch heute von ihnen

trennen. Aber diese Anstalten gewähren nur einen ungenügenden Ersatz

der häuslichen Erziehung, weil sie oft weit entlegen und die den

Kindern gewidmeten Stunden beschränkt sind. Auch spielen in allen

solchen Dingen die Entfernungen eine große Rolle. In großen Städten

sind selbst Familien des höheren Mittelstandes in Verlegenheit, wenn

zwei oder drei Kinder in verschiedene Schulen geschickt werden müssen.

In einer zentralisierten Gemeinde können die Kinder auf dem kurzen Wege

zur Schule im Gemeindepalast vom Fenster der Wohnung aus überwacht oder

von den Erziehungspersonen abgeholt und geleitet werden.

Da unser Erziehungswesen viele Mängel hat, die von Plato aufgestellte

Forderung, alle Kinder von den Eltern zu trennen, ebenso absurd ist,

wie es verwerflich wäre, verwahrloste, verwaiste oder mißhandelte

Kinder nicht zu schützen, so sind in VII, 2, und 5, a und b jene

Grundsätze dargestellt, welche eine Verbindung der Familienerziehung

mit der staatlichen Erziehung ermöglichen und im Kollektivstaat leicht

durchzuführen sind. Diesem Bedürfnisse, den Eltern für die Zeit ihrer

berufsmäßigen Arbeit die Sorge für die Kinder abzunehmen und einen

Erziehungseinfluß von Staats wegen auszuüben, entspricht der hier

dargestellte Charakter der Ansiedlungen.

Derselbe ermöglicht ferner die arbeitsteilige Besorgung

der hauswirtschaftlichen Geschäfte, die Zentralisierung der

Speisenbereitung und die ausgiebigste Ausnützung aller Räumlichkeiten.

Er erleichtert demnach auch die Verwaltung und jene Überwachung der

Bevölkerung, welche alle Vagabundage unmöglich macht. In dieser

Ansiedlung können gemeinsame Beratungen und Abstimmungen leicht

vorgenommen werden, und ohne die Absonderung unmöglich zu machen, wird

doch der staatliche Einfluß dahin geltend gemacht, die Geselligkeit im

weitesten Sinne zu fördern, welche das erreichen soll, was Plato für

die höchste Aufgabe der Staatskunst erklärt, alle Teile des Volkes wie

in ein »königliches Geflecht« zu vereinigen.

Die vielfach gegliederten, zum Teil allen Bewohnern und Fremden

zugänglichen, zum Teil nach Bedarf und in einem Turnus einzelnen

Schichten, Geschlechtern und Altersstufen geöffneten Räume lassen jede

einzelne Ansiedlung als eine der großen Toynbeehalls erscheinen, welche

wegen des zwanglosen Zusammenkommens der Arbeiterfamilien mit den

Gebildeten sich in England und Amerika so besonders kulturförderlich

erwiesen haben und als Fortsetzung des Volksunterrichtes

anzusehen sind. So werden auch die in allen Gemeinden periodisch

veranstalteten Vorträge populär wissenschaftlicher Art die Zwecke

der _university-extension_ im umfassendsten Maßstabe anstreben und in

weit vollkommener Art das leisten, was die Bemühungen der Gebildeten

in den Landgemeinden Dänemarks bereits heute leisten. Aber auch der

Besuch dieser Vorträge würde viel schwächer sein, wenn jede Familie ihr

abgesondertes Wohnhaus hätte.

=Reinigung, Beheizung, Ventilation, Beleuchtung.= Auch für viele

hauswirtschaftliche Arbeiten und hygienische Anstalten ist die

Zentralisierung der Wohnbauten sehr förderlich. Das gilt nicht nur

für die Speisenbereitung, sondern auch für die Reinigung der Wäsche,

der Kleider, der Wohnungen und des Mobiliars. Der Vakuum Cleaner, der

jede Art von Reinigung von Staub und Bakterien auf das gründlichste

besorgt, kann nicht für kleine Familien angeschafft werden, wohl aber

für eine Ansiedlung, wie sie hier geschildert wird. Dadurch wird die

Wohltat einer vollkommenen Reinigung der Zimmer, Betten, Kleider, Möbel

und Teppiche auch dem Geringsten gesichert. Wenn die Wohnungsbauten

danach eingerichtet sind, kann die Versorgung mit gut gereinigter,

entsprechend angefeuchteter warmer oder abgekühlter Luft durch in der

Tiefe angelegte Heizvorrichtungen oder in den Dachräumen untergebrachte

Kühlanlagen mit geringen Kosten besorgt werden, vorausgesetzt, daß die

Wohnungsbauten nicht zerstreut, sondern zentralisiert erbaut werden und

schon die ursprüngliche Bauanlage dafür eingerichtet ist.

Was die größeren Ansiedlungen anbelangt, so ist folgendes zu bemerken.

Schon die Anlage eines Bezirksvorortes wird sich einigermaßen von der

der Urgemeinden unterscheiden. Denn es wird dort nicht nur ein größerer

Stab von Beamten, Lehrern und Ärzten unterzubringen sein, sondern auch

irgend eine Schule höherer Ordnung, ein ausgedehnterer gewerblicher

Betrieb, eine größere Zentralbibliothek für den ganzen Bezirk, eine

größere Sammlung, eine Druckerei zur Herausgabe des Bezirksblattes, und

es soll sich die Möglichkeit bieten, wenigstens einen namhaften Teil

der stimmberechtigten Bevölkerung des ganzen Bezirkes von beiläufig

12,000 Personen in einem großen Saale zu versammeln. Auch eine Bühne

einfacherer Art für kleinere Produktionen und Dilettantenvorstellungen

wird man im Bezirksvororte errichten wollen. Endlich wird zwar der

größte Teil der arbeitsbefreiten Bevölkerung aus den Arbeiterschichten

in den Urgemeinden unterzubringen sein, aber die arbeitsbefreiten

Alten werden doch nach den Bezirksvororten streben, weil dort mehr

Geselligkeit, geistige Anregung und Gelegenheit zu freiem Schaffen

zu finden ist. Trotzdem wird man trachten, den Bevölkerungsstand

eines Bezirksvorortes nicht über 1500 Köpfe anwachsen zu lassen und

in sinngemäßer Anpassung der Grundanlage einer Gemeinde unterster

Ordnung wird man also etwa sechs Wohnhäuser und zwei Paläste

anordnen. Jedenfalls werden in den Bezirksvorort Anstalten für solche

Heilmethoden verlegt werden, die größere bauliche Anlagen voraussetzen,

sowie auch Isolierspitäler, wenn sie in so großer Zahl nötig sein

sollten. Schon die Bezirksvororte werden als Knotenpunkte nicht nur

des Güterumsatzes, sondern auch des Reiseverkehrs dienen, welchem in

ausgedehnterem Maße die Kreisstädte dienen.

In den Kreisstädten werden die Kreisbehörden ihren Sitz haben,

Fremdenhäuser erbaut werden, Prachttheater erstehen und ausgedehnte

Bibliotheken, Sammlungen, Luxusbäder, dann Speziallehranstalten

eingerichtet und solche Industrien betrieben werden, die eine größere

Arbeiterzahl bedingen. Doch soll man auch diese Städte nicht über 4000

oder 5000 Bewohner, die Reisenden inbegriffen, anwachsen lassen, weil

die Bevölkerung nur so weit in einzelnen Orten angehäuft werden soll,

als es durch bestimmte volkswirtschaftliche Zwecke unbedingt geboten

erscheint. Für einen Staat von 45 Millionen Einwohnern, wie Österreich,

werden 2000 bis 2200 Bezirksvororte und 100 bis 120 Kreisstädte

genügen, welche in 10 bis 20 Provinzen verteilt werden. Städte höherer

Ordnung sind dann die Provinzstädte und die Reichshauptstadt.

Die Provinzstädte würden in Österreich besonders national unterschieden

werden und je eine das geistige Leben einer Nationalität ausschließlich

zum Ausdruck bringen, auch die nationalen Bücherschätze in größter

Vollständigkeit beherbergen. Auch die nationale Kunst, Musik und

das nationale Schauspiel wird da gepflegt werden, wenngleich auch

Theater in den Provinzstädten errichtet werden, an welchen in

einer weitverbreiteten Sprache gespielt wird. Doch soll auch eine

Provinzstadt nicht für mehr als etwa 20,000 Bewohner, die Reisenden

mit inbegriffen, eingerichtet werden, nachdem nur eine ausgewählte

Bevölkerung, zumeist von höherer Bildung und ein wechselndes

Reisepublikum dort beherbergt werden.

Auch in den Kreis- und Provinzstädten wird der Typus der Urgemeinde

mit Wohnhäusern und einem gemeinsamen Palaste für je 1000 Bewohner

zur Geltung kommen und diese Städte werden sich aus einer größeren

Zahl solcher Quartiere zusammensetzen. Daneben aber werden große

Hotels für Reisende und hervorragende Inländer errichtet werden,

welche vom allgemeinen Wohnungscharakter abweichen und eine große

Pracht an Wohnräumen und Mobiliar zeigen sollen. In diesen Hotels wird

auch die Verpflegung der Insassen, seien es Reisende oder ständige

Bewohner, eine kostbarere sein. Die Verwaltung auch dieser Häuser wird

übrigens den Verwaltungsbeamten der Quartiere untergeben sein, die den

Hauptstock der Bewohner beherbergen.

Diese Quartiere werden auch die Masse der Bevölkerung der

Reichshauptstadt aufnehmen. Für Hof und Adel und die geringe Anzahl

sehr bevorzugter Personen werden prächtige Wohnungen in den von Alters

her bestehenden Palästen genug vorhanden sein. Doch sollen auch diese

Paläste in den Verwaltungsbezirk eines Quartiers einbezogen werden.

Auch die Reichshauptstadt wird eines gänzlichen Umbaues bedürfen, doch

wird vorher für die Masse der Bevölkerung vorgesorgt werden müssen,

weil ein Überfluß von Wohnungen in den großen Städten vorhanden ist

und dort die Bauten bei weitem nicht so sehr dem kollektivistischen

Betriebe unangemessen sind, wie in den Dörfern.

Der Kollektivismus und die soziale Monarchie · 第 133 / 152 题