7. Die Kunst.

Aufgabe des Kollektivstaates ist es, jede Art von Kunst zu pflegen und

zu fördern, dazu selbst Anregungen zu geben und gegebene Anregungen

willig aufzunehmen. Es sind zu unterscheiden: a) schöpferische Kunst,

b) Kunstreproduktion und c) Kunstgewerbe.

a) Die schöpferische Kunst

verträgt am wenigsten eine Beeinflussung, wenngleich die höhere

Architektur sich eine solche immer auch hat gefallen lassen. Für

Monumentalbauten und Denkmäler, aber auch für Dramen hat man wiederholt

bestimmte Aufgaben gestellt und zu Preisbewerbungen aufgefordert, und

den Preisbewerbern wurden mehr oder weniger beengende Vorschriften

gemacht, ihnen ein Rahmen vorgezeichnet, an den sie sich zu halten

hatten, und manches angeordnet, was in der Regel nur von der freien

Wahl des Künstlers abhängt. Im allgemeinen aber gehört das Kunstwerk

zu jenen freien Schöpfungen, die den Individualismus zur Voraussetzung

haben.

Der Staat nun fördert die schöpferische Kunst durch Spezialunterricht,

durch Ausstellungen und Vorführung von Werken der Kunst, wodurch die

Phantasie begabter Menschen befruchtet und angeregt, sie zur Entdeckung

ihrer Gaben hingeleitet werden. Die Kunst wird gefördert durch die den

Unterrichtspersonen gestellte Aufgabe, begabte Leute zu ermuntern und

zur staatlichen Förderung vorzuschlagen. Sie wird ferner gefördert

dadurch, daß den Begabtesten durch vermehrte Zugänglichmachung von

Ausstellungen und Aufführungen, durch Beurlaubungen zum Zwecke höherer

Ausbildung und durch Reisebewilligungen noch besondere Anregungen

geboten werden. Die Beurlaubungen werden zunächst zeitlich begrenzt

sein und nur in dem Maße ausgedehnt werden, als Begabung, Schaffenslust

und schöpferische Anlagen klarer hervortreten. Sie kann aber bis zur

dauernden Befreiung von jeder geregelten Arbeit ausgedehnt werden.

Eine weitere Förderung erfährt der Dichter und Musiker durch

Drucklegung beziehungsweise Aufführung seiner Werke. Die bildenden

Künstler brauchen zur Ausübung ihrer Kunst vielerlei Stoffe und

Geräte, welche gleichfalls der Staat zu liefern haben wird, soweit die

Verteilungen allgemeiner Art nach VIII, 9, e, nicht hinreichen.

Endlich ist es der Lohn, der für =ausgezeichnete= Leistungen bewilligt

wird, der die Kunst fördert. Über die Art, wie hervorragende Dienste

belohnt werden, siehe VIII, 9. In all dem aber wird sich der Staat

hüten, das Urteil über künstlerische Leistungen zu monopolisieren, und

es mag hier auf das verwiesen werden, was in VIII, 4, d, 1, _Alinea_:

»Um aber die«, gesagt worden ist.

Zu den edelsten Künsten müssen wir die Plastik und die Architektur

rechnen, erstere insbesondere deshalb, weil sie die Phantasie mit

allem befruchtet, was zur Veredlung der menschlichen Rasse dienen

kann. Die Architekten werden besonders in den Städten Meisterwerke

schaffen und der Staat dafür einen beträchtlichen Aufwand machen.

Die Bildhauerkunst bedarf gar wenig Stoff; etwas Ton genügt, um ein

Meisterwerk hervorzubringen, aber auch zur Ausführung plastischer Werke

in edleren Stoffen kann ein sehr weitgehender Aufwand gemacht werden.

Vom einfachen Tonprodukt bis zum kostbaren Marmor- und Bronzewerk gibt

es viele Abstufungen materieller Kostbarkeit. Die edelsten Werke der

Plastik nun wird die Staatsverwaltung oder sonst eine hierzu berufene

Körperschaft oder eine Fraktion des Volkes in kostbarster Ausführung

herstellen lassen.

Gerade bei plastischen Werken ist eine mehrfache Reproduktion in mehr

oder weniger kostbarer Ausführung möglich, und ehe viele Dezennien

des Kollektivismus ins Land gegangen sein werden, wird nicht nur

die Reichshauptstadt mit dem Rom des 4. Jahrhunderts, das ein Volk

in Marmor beherbergte, wetteifern, sondern zahlreiche Nachbildungen

werden in die kleinsten Ortschaften und die Wohnungen der Geringsten

dringen, um jeden an das Schöne zu erinnern und den ästhetischen Sinn

zu wecken, der nach und nach alles umgestalten und auf die =völlige

Verdrängung alles Häßlichen= hinarbeiten soll. Ist doch die heutige

Gesellschaftsordnung das Häßlichste von allem!

Soll dereinst ein Geschlecht von Halbgöttern die Erde bewohnen, so wird

die Kunst der Bildhauer nicht am wenigsten dazu beitragen.

Die Reichshauptstadt soll dann ein großer Tempel werden, gemischt aus

prachtvollen Bauten, Statuen, Hainen und Gartenanlagen, in welchen eine

Fülle von Wasser sprudelt und in welchen jede Bodenerhebung benutzt

ist, um den Reichtum der Formen zu vermehren. Nicht jenes sonderbare

Gemisch von Protzentum und Elend wird man finden, das in unseren

Großstädten einen widerlichen Eindruck macht, noch werden sich die

Häuser aneinanderdrängen und von staubigen Straßen begleitet werden.

Geleisanlagen und elektrische Fuhrwerke werden es möglich machen,

auch die größten Verkehrsadern mit Vegetation zu schmücken, in die

nur Kieswege für die Fußgänger eingelegt sind. Und jeder Raum soll zur

Aufnahme von Skulpturen benutzt werden.

Nicht nur die Statue, sondern auch das Basrelief und die Medaille

werden ihre Pflege finden und in großer Anzahl vervielfältigt werden.

Auch Gemälde und Stiche sollen nicht bloß in großen Sammlungen

zu finden sein, sondern in die kleinsten Orte dringen, und die

herrlichsten Zeichnungen nicht nur die Bücher schmücken, sondern

Briefpapiere, Umschläge und das zu Umhüllungen bestimmte Papier

bedecken. Für das Rohe und Gemeine soll kein Platz übrig bleiben und

alle Materie in Verkörperung des Schönen aufgebraucht werden.

Besondere Unterstützung wird der Staat der musikalischen Komposition

und der Pflege der Musik zuteil werden lassen, welche zu fördern er

gleichermaßen die größten Mittel hat.

b) Kunstreproduktion.

Abgesehen von der Reproduktion der Werke der bildenden Künste in

Abgüssen und Stichen wird der Staat die Aufführung von Werken der

Musik und Dichtkunst vor großen Versammlungen zu veranstalten haben,

und alle großen Säle werden dazu dienen. Besondere Schulen werden für

die Ausbildung der darstellenden Künstler errichtet werden, und diese

werden sich dann berufsmäßig der Ausübung ihrer Kunst widmen, eine

besondere Gattung der geregelten Arbeit, wenn auch edlerer Art.

c) Das Kunstgewerbe.

Das Gewerbe zu veredeln ist eine der wichtigsten Aufgaben des

Kollektivstaates, und so wird er auch das Kunstgewerbe pflegen durch

Schulen, Ausstellungen, Prämiierungen und Aufträge. Doch wird es

in monarchischen Staaten insbesondere die Dynastie sein, welche

dem Kunstgewerbe Anregungen geben und Aufträge zuwenden wird. Es

handelt sich dabei hauptsächlich um die Ausschmückung von Bauten

höherer Ordnung und insofern es Mobilien betrifft, um die Wohnungen

der Bevorzugten, insofern es Stoffe angeht, um die Huldigung an die

weibliche Schönheit.

Der Kollektivismus und die soziale Monarchie · 第 127 / 152 题