Aufgabe des Kollektivstaates ist es, jede Art von Kunst zu pflegen und
zu fördern, dazu selbst Anregungen zu geben und gegebene Anregungen
willig aufzunehmen. Es sind zu unterscheiden: a) schöpferische Kunst,
b) Kunstreproduktion und c) Kunstgewerbe.
a) Die schöpferische Kunst
verträgt am wenigsten eine Beeinflussung, wenngleich die höhere
Architektur sich eine solche immer auch hat gefallen lassen. Für
Monumentalbauten und Denkmäler, aber auch für Dramen hat man wiederholt
bestimmte Aufgaben gestellt und zu Preisbewerbungen aufgefordert, und
den Preisbewerbern wurden mehr oder weniger beengende Vorschriften
gemacht, ihnen ein Rahmen vorgezeichnet, an den sie sich zu halten
hatten, und manches angeordnet, was in der Regel nur von der freien
Wahl des Künstlers abhängt. Im allgemeinen aber gehört das Kunstwerk
zu jenen freien Schöpfungen, die den Individualismus zur Voraussetzung
haben.
Der Staat nun fördert die schöpferische Kunst durch Spezialunterricht,
durch Ausstellungen und Vorführung von Werken der Kunst, wodurch die
Phantasie begabter Menschen befruchtet und angeregt, sie zur Entdeckung
ihrer Gaben hingeleitet werden. Die Kunst wird gefördert durch die den
Unterrichtspersonen gestellte Aufgabe, begabte Leute zu ermuntern und
zur staatlichen Förderung vorzuschlagen. Sie wird ferner gefördert
dadurch, daß den Begabtesten durch vermehrte Zugänglichmachung von
Ausstellungen und Aufführungen, durch Beurlaubungen zum Zwecke höherer
Ausbildung und durch Reisebewilligungen noch besondere Anregungen
geboten werden. Die Beurlaubungen werden zunächst zeitlich begrenzt
sein und nur in dem Maße ausgedehnt werden, als Begabung, Schaffenslust
und schöpferische Anlagen klarer hervortreten. Sie kann aber bis zur
dauernden Befreiung von jeder geregelten Arbeit ausgedehnt werden.
Eine weitere Förderung erfährt der Dichter und Musiker durch
Drucklegung beziehungsweise Aufführung seiner Werke. Die bildenden
Künstler brauchen zur Ausübung ihrer Kunst vielerlei Stoffe und
Geräte, welche gleichfalls der Staat zu liefern haben wird, soweit die
Verteilungen allgemeiner Art nach VIII, 9, e, nicht hinreichen.
Endlich ist es der Lohn, der für =ausgezeichnete= Leistungen bewilligt
wird, der die Kunst fördert. Über die Art, wie hervorragende Dienste
belohnt werden, siehe VIII, 9. In all dem aber wird sich der Staat
hüten, das Urteil über künstlerische Leistungen zu monopolisieren, und
es mag hier auf das verwiesen werden, was in VIII, 4, d, 1, _Alinea_:
»Um aber die«, gesagt worden ist.
Zu den edelsten Künsten müssen wir die Plastik und die Architektur
rechnen, erstere insbesondere deshalb, weil sie die Phantasie mit
allem befruchtet, was zur Veredlung der menschlichen Rasse dienen
kann. Die Architekten werden besonders in den Städten Meisterwerke
schaffen und der Staat dafür einen beträchtlichen Aufwand machen.
Die Bildhauerkunst bedarf gar wenig Stoff; etwas Ton genügt, um ein
Meisterwerk hervorzubringen, aber auch zur Ausführung plastischer Werke
in edleren Stoffen kann ein sehr weitgehender Aufwand gemacht werden.
Vom einfachen Tonprodukt bis zum kostbaren Marmor- und Bronzewerk gibt
es viele Abstufungen materieller Kostbarkeit. Die edelsten Werke der
Plastik nun wird die Staatsverwaltung oder sonst eine hierzu berufene
Körperschaft oder eine Fraktion des Volkes in kostbarster Ausführung
herstellen lassen.
Gerade bei plastischen Werken ist eine mehrfache Reproduktion in mehr
oder weniger kostbarer Ausführung möglich, und ehe viele Dezennien
des Kollektivismus ins Land gegangen sein werden, wird nicht nur
die Reichshauptstadt mit dem Rom des 4. Jahrhunderts, das ein Volk
in Marmor beherbergte, wetteifern, sondern zahlreiche Nachbildungen
werden in die kleinsten Ortschaften und die Wohnungen der Geringsten
dringen, um jeden an das Schöne zu erinnern und den ästhetischen Sinn
zu wecken, der nach und nach alles umgestalten und auf die =völlige
Verdrängung alles Häßlichen= hinarbeiten soll. Ist doch die heutige
Gesellschaftsordnung das Häßlichste von allem!
Soll dereinst ein Geschlecht von Halbgöttern die Erde bewohnen, so wird
die Kunst der Bildhauer nicht am wenigsten dazu beitragen.
Die Reichshauptstadt soll dann ein großer Tempel werden, gemischt aus
prachtvollen Bauten, Statuen, Hainen und Gartenanlagen, in welchen eine
Fülle von Wasser sprudelt und in welchen jede Bodenerhebung benutzt
ist, um den Reichtum der Formen zu vermehren. Nicht jenes sonderbare
Gemisch von Protzentum und Elend wird man finden, das in unseren
Großstädten einen widerlichen Eindruck macht, noch werden sich die
Häuser aneinanderdrängen und von staubigen Straßen begleitet werden.
Geleisanlagen und elektrische Fuhrwerke werden es möglich machen,
auch die größten Verkehrsadern mit Vegetation zu schmücken, in die
nur Kieswege für die Fußgänger eingelegt sind. Und jeder Raum soll zur
Aufnahme von Skulpturen benutzt werden.
Nicht nur die Statue, sondern auch das Basrelief und die Medaille
werden ihre Pflege finden und in großer Anzahl vervielfältigt werden.
Auch Gemälde und Stiche sollen nicht bloß in großen Sammlungen
zu finden sein, sondern in die kleinsten Orte dringen, und die
herrlichsten Zeichnungen nicht nur die Bücher schmücken, sondern
Briefpapiere, Umschläge und das zu Umhüllungen bestimmte Papier
bedecken. Für das Rohe und Gemeine soll kein Platz übrig bleiben und
alle Materie in Verkörperung des Schönen aufgebraucht werden.
Besondere Unterstützung wird der Staat der musikalischen Komposition
und der Pflege der Musik zuteil werden lassen, welche zu fördern er
gleichermaßen die größten Mittel hat.
b) Kunstreproduktion.
Abgesehen von der Reproduktion der Werke der bildenden Künste in
Abgüssen und Stichen wird der Staat die Aufführung von Werken der
Musik und Dichtkunst vor großen Versammlungen zu veranstalten haben,
und alle großen Säle werden dazu dienen. Besondere Schulen werden für
die Ausbildung der darstellenden Künstler errichtet werden, und diese
werden sich dann berufsmäßig der Ausübung ihrer Kunst widmen, eine
besondere Gattung der geregelten Arbeit, wenn auch edlerer Art.
c) Das Kunstgewerbe.
Das Gewerbe zu veredeln ist eine der wichtigsten Aufgaben des
Kollektivstaates, und so wird er auch das Kunstgewerbe pflegen durch
Schulen, Ausstellungen, Prämiierungen und Aufträge. Doch wird es
in monarchischen Staaten insbesondere die Dynastie sein, welche
dem Kunstgewerbe Anregungen geben und Aufträge zuwenden wird. Es
handelt sich dabei hauptsächlich um die Ausschmückung von Bauten
höherer Ordnung und insofern es Mobilien betrifft, um die Wohnungen
der Bevorzugten, insofern es Stoffe angeht, um die Huldigung an die
weibliche Schönheit.