1. Die Wohnungsansiedelungen.

Die heutigen Wohnungsansiedelungen sind für den kollektivistischen

Staat ziemlich ungeeignet und nur weil eine völlige Umgestaltung

innerhalb kurzer Zeit unmöglich ist, wird man sich anfangs mit

den vorhandenen Wohnbauten und Ortschaften behelfen müssen. Im

nachfolgenden werden die Wohnungsansiedelungen verschiedener Ordnung

besprochen, wie sie mit Rücksicht auf Produktion, Verwaltung,

Erziehung, Unterricht, Geselligkeit, die Bedürfnisse des Einzelnen und

der Gesamtheit im Kollektivstaate einzurichten wären.

Insbesondere wird man Wohnungsansiedelungen irgend welcher Art nicht

in solchen Gegenden dulden oder errichten, wo erfahrungsmäßig größere

Gefahren von Elementarereignissen drohen, Lawinen, Eruptionen von

Vulkanen, Erdbeben, Überschwemmungen usw.

a) Urgemeinden und Dörfer.

Die Gemeinden niederster Ordnung, welche man bisher Dörfer oder Weiler

nannte, wollen wir die Urgemeinden nennen. Sie sollen die gesamte

produktive Bevölkerung beherbergen, nicht nur die der Urproduktion

sich widmende, wesentlich bäuerliche Bevölkerung, sondern auch die

gesamte Industrie- und gewerbliche Bevölkerung wird ausschließlich

in diesen Urgemeinden und den Bezirksvororten, welche schon um eine

Stufe höherer Ordnung sind, angesiedelt und dadurch dem Übelstande

abgeholfen, daß der Bildungs- und Kulturstand der Bauern und der

Industriebevölkerung ein wesentlich verschiedener ist. Die Dorfbewohner

können unter den heutigen Verhältnissen nur eine sehr unvollkommene

Schulbildung erlangen, während die in den Städten angesiedelte

industrielle und gewerbliche Bevölkerung in den städtischen Volks-

und Bürgerschulen eine viel höhere Ausbildung erlangen kann. Auch

die Weltanschauung dieser beiden Bevölkerungsschichten ist heute eine

wesentlich verschiedene. In den Dörfern hat Klerus und Religion eine

viel größere Bedeutung als in der Industriebevölkerung der Städte. Und

wenn diese beiden Volksschichten in den Urgemeinden und Bezirksvororten

angesiedelt und die Städte nur einer ausgewählten Bevölkerung

höherer wissenschaftlicher Ausbildung, dann den Hochschulen und dem

Reiseverkehr vorbehalten werden sollen, so soll das nicht geschehen,

um die Ausbildung der Industriebevölkerung zu verkümmern, sondern

vielmehr um sie beträchtlich über das heutige Niveau hinauszuheben,

aber die heutige bäuerliche oder Dorfbevölkerung ihr in der Ausbildung

vollkommen gleichzustellen.

Aber nicht nur dieses wesentlich soziale Bedürfnis soll durch

die hier vorgeschlagene Ausdehnung der Urgemeinden und die damit

zusammenhängende Verteilung der Bevölkerung befriediget werden, auch

zahlreiche wirtschaftliche Vorteile hängen damit zusammen und die

Ermöglichung einer, das ganze Volk umfassenden staatlichen Erziehung,

ein intensiverer Landbau, eine größere Frachtökonomie und vieles andere

ist davon abhängig. Auch eine wirkliche Assanierung der ländlichen

=und= der städtischen Ansiedlungen ist anders, als wie die Ansiedlungen

hier gedacht sind, kaum möglich.

Durch diese Verteilung der Bevölkerung und die Einrichtung der

Urgemeinden, welchen im Wesentlichen die nächst höhere Stufe der

Wohnungsansiedelungen, die Bezirksvororte, beizuzählen sind, soll

die Besiedelung der Urgemeinden auf rund 1000 Köpfe gebracht werden,

welche höchstens 240 Kinder im schulpflichtigen Alter, das für den

kollektivistischen Staat vom 6. bis zum 18. Jahre, also zwölf Jahre

dauern soll, enthalten wird. Das gibt eine entsprechende Anzahl von

durchschnittlich 20 Schulkindern in jedem der Schuljahrgänge und

ermöglicht einen außerordentlich vollkommenen Volksschulunterricht,

welchem entsprechend der Unterrichtsdienst, wie in V, 3, a,

dargestellt, organisiert sein soll.

Alle Altersstufen sind in einer solchen Urgemeinde genügend besetzt,

die Geselligkeit wird eine reichhaltige sein und, hält man sich an eine

solche Maximalzahl von 1000 Köpfen, so kann man die Urgemeinden nach

einem gewissen Schema erbauen, hat nicht nötig der Volksvermehrung

wegen die bestehenden Ansiedlungen zu erweitern, sondern wird für

sie immer wieder neue Urgemeinden erbauen. Ein solches Schema für die

Urgemeinden, wie es in seinen Hauptzügen nachfolgend geschildert wird,

steht doch einer großen Mannigfaltigkeit und Individualisierung der

einzelnen Urgemeinden, insbesondere in der Architektur, der dekorativen

Ausschmückung und in der Benützung der Terrainverhältnisse nicht im

Wege.

Wie der Bevölkerungsstand der Urgemeinden, nicht pedantisch aber

innerhalb gewisser, durch die Verwaltungsinteressen gezogener Grenzen,

konstant erhalten werden kann, ist in VI, 2, genau angegeben.

In der Urgemeinde wird es sich empfehlen, die eigentliche

Wohnungsansiedlung von den Wirtschaftsgebäuden und Betriebsstätten

zu trennen, besonders weil die Stallungen einen schlechten Geruch

verbreiten und sich dort Ungeziefer und Insekten aufhalten, welche

lästig werden. Auch andere Betriebsstätten verderben die Luft, daher

es am besten wäre, wenn sie von der eigentlichen Wohnungsansiedlung

durch einen breiten Streifen dichten Waldes getrennt wären. Die

Landstraße (oder Eisenbahn, Kanal usw.) wird an den Wirtschaftsgebäuden

und Betriebsstätten vorbeiführen und zwischen ihnen und der

Wohnungsansiedlung eine Zweigstraße, vielleicht mit einer Geleisanlage,

hergestellt werden.

Die Mitte der eigentlichen Wohnungsansiedlung wird ein großer Bau

-- den ich Gemeindepalast nennen will -- einnehmen, in welchem

sich Küchen, Wäscherei, Keller, gewisse Arten von Bädern, dann die

Versammlungssäle für die gemeinsamen Mahlzeiten und Geselligkeit,

Schulzimmer, Amtsräume und Bibliothek befinden. In vier großen

Gebäuden, welche den Gemeindepalast umgeben, könnten je 256, zusammen

1024 Schlafzellen (richtiger Wohnungseinheiten für die Nachtruhe)

erbaut werden, nämlich in 4 Gebäuden, jedes mit 4 Flügeln, die

von einer Zentralstiege aus zugänglich sind, und in jedem der

vier Stockwerke, einem Hochparterre, 1., 2. und 3. Stock, je 16

Wohnungseinheiten, 8 zu beiden Seiten des Kommunikationsganges,

enthalten. Diese Wohnungseinheiten würden nach Wunsch der Ortsinsassen

in Wohnzellen zum Alleinbewohnen, oder größere und kleinere

gemeinschaftliche Schlafgemächer, oder auch Familienwohnungen

abgeteilt. Zwischen diesen fünf großen Gebäuden wären Gärten anzulegen,

Freibäder und Eislaufplätze einzurichten und Verbindungen durch

gedeckte Gänge herzustellen. Für gewisse Arten von Bädern wäre in jedem

Stockwerke der Schlafhäuser Vorsorge zu treffen. Um die Fäkalien jeden

Tag entfernen zu können, wird es sich empfehlen, die Abortgruben durch

unterirdische Gänge zu verbinden und diese an einer entsprechenden

Stelle ins Freie münden zu lassen. Nach bestimmten Typen wäre für

Beheizung, Beleuchtung, Ventilation, gesundes Wasser, Spaziergänge

usw. vorzusorgen. In manchen Beziehungen können auch Verschiedenheiten

in den Gemeinden zugestanden werden, daher es sich empfehlen würde,

jeder Gemeinde ein bestimmtes Maß von Aufwand, ausgedrückt in Material

und Arbeit, zu dem Zwecke einzuräumen, um Gemeindeanstalten nach

dem Wunsche der Ortsbewohner zu errichten, welche ihnen besondere

Annehmlichkeiten bieten und eine Individualisierung der Ansiedlungen

ermöglichen sollen. Man könnte an Wintergärten, Volieren, Glashäuser,

Aussichtstürme, Parkwege denken. In diesen Urgemeinden, mit Einschluß

der Bezirksvororte, von welchen sofort die Rede sein wird, sollen

95-98% der Bevölkerung angesiedelt sein, ja mehr noch, da in den

städtischen Ansiedlungen der größere Teil der Besiedelung die Reisenden

sind, wovon wieder die meisten beurlaubte Bewohner der Urgemeinde sein

werden.

Der allgemeine Charakter der Urgemeinden wäre also: Besiedelung

nicht nur durch jene Bevölkerung, die wir heute die bäuerliche

nennen und durch die Arbeiter der Urproduktion, sondern auch durch

die Industrie- und gewerbliche Bevölkerung und eine große Zahl

wissenschaftlich gebildeter Personen, Trennung der Wirtschaftsgebäude

und Betriebsstätten von der eigentlichen Wohnungsansiedlung, in dieser

Trennung der Schlafhäuser vom Gemeindepalaste und Einrichtung der

Bauten für eine Gesamthauswirtschaft, welche gemeinsame Speisebereitung

und die Zentralisierung aller heute familienweise betriebenen

hauswirtschaftlichen Arbeiten ermöglicht.

b) Die Bezirksvororte.

Nach einem bestimmten Verhältnisse und teilweise dem Charakter des

Landes angemessen wären nach Art der heutigen Märkte Ortschaften, die

zu den Urgemeinden gehören, zu Bezirksvororten zu erweitern und sie

werden etwa zwei Gemeindepaläste und sechs Schlafhäuser enthalten

und Raum für 1500 Bewohner bieten. Hier werden Verwaltungsbeamte,

Ärzte und Unterrichtspersonen von höherem Range ihren Sitz haben,

etwa eine Fachlehranstalt für Gewerbe, Landbau, Gartenbau, Bergbau

oder für Musik, bildende Kunst, Kunstgewerbe errichtet, eine größere

Fabrik betrieben, größere Magazine eingerichtet und schon für

Fremdenbeherbergung gesorgt, da die Reisenden, welche das Land zu Fuß

durchziehen, oder sich eines Fahrrades oder Reitpferdes bedienen, nur

in sehr geringer Zahl in den Urgemeinden Unterkunft finden können.

Auch eine große Zahl von arbeitsbefreiten Alten, XI, 1, e, wird in

den Bezirksvororten Platz finden. Hier werden größere Bücherbestände

und Sammlungen untergebracht, Versammlungen der Verwaltungsbeamten,

Ärzte und Lehrpersonen, dann Volksversammlungen des ganzen Bezirkes

abgehalten und kleine Bühnen eingerichtet für Vorstellungen fliegender

Truppen oder von Dilettanten und für größere Konzertaufführungen.

Wo es ökonomische Verhältnisse gebieterisch fordern, daß viele Tausende

von Arbeitern an einem Orte vereiniget werden, um in Bergwerken oder

großen Fabriken zu arbeiten, wird man das vorstehende Schema der

Ansiedlungen verlassen müssen. Aber das wird so viel als möglich zu

vermeiden sein.

c) Die städtischen Ansiedlungen.

Hierher gehören nur die Kreisstädte, etwa hundert für einen Staat wie

Österreich, die Provinzialstädte, etwa 10-15 für einen solchen Staat,

und die Reichshauptstadt. Doch sollen, die Reisenden eingeschlossen,

die Kreisstädte nur je 4000 Personen, die Provinzstädte je 15-20,000

Personen, die Reichshauptstadt nur 400,000 Personen beherbergen

können. Die stabile Bevölkerung werden nur die höheren Behörden und

Unterrichtsanstalten mit einem kleinen Stabe von Handwerkern und

hauswirtschaftlichen Arbeitern (Köchinnen, Wäscherinnen, Stubenmädchen

u. dergl.) bilden und in der Reichshauptstadt außer der kaiserlichen

Familie und dem hohen Adel, wenn ein solcher fortbesteht, die Beamten

der Zentralbehörden, die Akademiker, Universitätsprofessoren und

Hochschüler bleibend wohnen.

Die städtischen Ansiedlungen sollen in Quartiere zerlegt werden,

deren jedes tausend Personen beherbergen und verpflegen kann. Ein

solches Quartier untersteht der Leitung eines Verwaltungsbeamten

untersten Ranges und verfügt über dasselbe ärztliche Personal, wie

eine Urgemeinde. Ob aber auch das Erziehungs- und Unterrichtspersonal

für ein Quartier aufgestellt wird, wie für eine Urgemeinde, hängt

von Umständen ab. Es mag eines der Quartiere einer Kreisstadt eine

Volksschule haben für die Kinder der wenigen dauernd angesiedelten

Familien. Aber Quartiere, welche nur Studenten oder Reisende aufnehmen,

brauchen keine Volksschule. Ähnliche Verhältnisse werden für die

Provinzialstädte und die Reichshauptstadt gelten. Eine ganze Reihe

von Quartieren solcher Städte brauchen keine Volksschulen und kein

Volkserziehungspersonal.

Die Urgemeinden eines Bezirkes würden mit dem Bezirksvororte und

dieser mit der Kreisstadt durch Telephone verbunden, welche von

den Amtslokalitäten direkt zu den Amtslokalitäten gingen; weiterhin

würde eine telephonische und eine telegraphische Verbindung von den

Kreisstädten zu den Provinzstädten und von hier zur Reichshauptstadt

führen.

Diese Verteilung der Ansiedlungen und ihre hier vorgeschlagene

Einrichtung muß man sich vor Augen halten, um die sonstigen organischen

Einrichtungen, wie sie im nachfolgenden entworfen sind, zu verstehen,

wobei kein einziger Vorschlag als etwas Unabänderliches oder das Beste

gedacht ist, aber die Orientierung bieten soll, welche Vorteile die

Zentralisation von Produktion und Verteilung und die Naturalwirtschaft

der individualistischen Gesellschaftsordnung gegenüber für Ökonomie,

Kultur und die höchsten Gesellschaftszwecke haben würde.

Während im Kollektivismus das allgemeine Interesse immer den

Vorrang hat und der Individualismus nur geduldet wird, wo er sich

als nützlich erweist, also nicht in wirtschaftlichen Dingen, ist in

unserer Gesellschaftsordnung der Staat von den Individuen abhängig,

welche sich im Besitze der politischen Macht befinden. In unserer

Gesellschaftsordnung ist der Staat nur geduldet und er wird von den

herrschenden Parteien für ihre Zwecke ausgebeutet. Der Kollektivismus

macht dem ein Ende.

Je genauer und ausschließlicher die gesamten Wohnungseinrichtungen den

hier geschilderten kollektivistischen Charakter an sich tragen werden,

um so schwieriger werden sie es machen, wieder zum Individualismus

zurückzukehren, daher revolutionäre Angriffe, weil gegenstandslos,

nicht mehr zu fürchten sind.

Der Kollektivismus und die soziale Monarchie · 第 79 / 152 题