Die heutigen Wohnungsansiedelungen sind für den kollektivistischen
Staat ziemlich ungeeignet und nur weil eine völlige Umgestaltung
innerhalb kurzer Zeit unmöglich ist, wird man sich anfangs mit
den vorhandenen Wohnbauten und Ortschaften behelfen müssen. Im
nachfolgenden werden die Wohnungsansiedelungen verschiedener Ordnung
besprochen, wie sie mit Rücksicht auf Produktion, Verwaltung,
Erziehung, Unterricht, Geselligkeit, die Bedürfnisse des Einzelnen und
der Gesamtheit im Kollektivstaate einzurichten wären.
Insbesondere wird man Wohnungsansiedelungen irgend welcher Art nicht
in solchen Gegenden dulden oder errichten, wo erfahrungsmäßig größere
Gefahren von Elementarereignissen drohen, Lawinen, Eruptionen von
Vulkanen, Erdbeben, Überschwemmungen usw.
a) Urgemeinden und Dörfer.
Die Gemeinden niederster Ordnung, welche man bisher Dörfer oder Weiler
nannte, wollen wir die Urgemeinden nennen. Sie sollen die gesamte
produktive Bevölkerung beherbergen, nicht nur die der Urproduktion
sich widmende, wesentlich bäuerliche Bevölkerung, sondern auch die
gesamte Industrie- und gewerbliche Bevölkerung wird ausschließlich
in diesen Urgemeinden und den Bezirksvororten, welche schon um eine
Stufe höherer Ordnung sind, angesiedelt und dadurch dem Übelstande
abgeholfen, daß der Bildungs- und Kulturstand der Bauern und der
Industriebevölkerung ein wesentlich verschiedener ist. Die Dorfbewohner
können unter den heutigen Verhältnissen nur eine sehr unvollkommene
Schulbildung erlangen, während die in den Städten angesiedelte
industrielle und gewerbliche Bevölkerung in den städtischen Volks-
und Bürgerschulen eine viel höhere Ausbildung erlangen kann. Auch
die Weltanschauung dieser beiden Bevölkerungsschichten ist heute eine
wesentlich verschiedene. In den Dörfern hat Klerus und Religion eine
viel größere Bedeutung als in der Industriebevölkerung der Städte. Und
wenn diese beiden Volksschichten in den Urgemeinden und Bezirksvororten
angesiedelt und die Städte nur einer ausgewählten Bevölkerung
höherer wissenschaftlicher Ausbildung, dann den Hochschulen und dem
Reiseverkehr vorbehalten werden sollen, so soll das nicht geschehen,
um die Ausbildung der Industriebevölkerung zu verkümmern, sondern
vielmehr um sie beträchtlich über das heutige Niveau hinauszuheben,
aber die heutige bäuerliche oder Dorfbevölkerung ihr in der Ausbildung
vollkommen gleichzustellen.
Aber nicht nur dieses wesentlich soziale Bedürfnis soll durch
die hier vorgeschlagene Ausdehnung der Urgemeinden und die damit
zusammenhängende Verteilung der Bevölkerung befriediget werden, auch
zahlreiche wirtschaftliche Vorteile hängen damit zusammen und die
Ermöglichung einer, das ganze Volk umfassenden staatlichen Erziehung,
ein intensiverer Landbau, eine größere Frachtökonomie und vieles andere
ist davon abhängig. Auch eine wirkliche Assanierung der ländlichen
=und= der städtischen Ansiedlungen ist anders, als wie die Ansiedlungen
hier gedacht sind, kaum möglich.
Durch diese Verteilung der Bevölkerung und die Einrichtung der
Urgemeinden, welchen im Wesentlichen die nächst höhere Stufe der
Wohnungsansiedelungen, die Bezirksvororte, beizuzählen sind, soll
die Besiedelung der Urgemeinden auf rund 1000 Köpfe gebracht werden,
welche höchstens 240 Kinder im schulpflichtigen Alter, das für den
kollektivistischen Staat vom 6. bis zum 18. Jahre, also zwölf Jahre
dauern soll, enthalten wird. Das gibt eine entsprechende Anzahl von
durchschnittlich 20 Schulkindern in jedem der Schuljahrgänge und
ermöglicht einen außerordentlich vollkommenen Volksschulunterricht,
welchem entsprechend der Unterrichtsdienst, wie in V, 3, a,
dargestellt, organisiert sein soll.
Alle Altersstufen sind in einer solchen Urgemeinde genügend besetzt,
die Geselligkeit wird eine reichhaltige sein und, hält man sich an eine
solche Maximalzahl von 1000 Köpfen, so kann man die Urgemeinden nach
einem gewissen Schema erbauen, hat nicht nötig der Volksvermehrung
wegen die bestehenden Ansiedlungen zu erweitern, sondern wird für
sie immer wieder neue Urgemeinden erbauen. Ein solches Schema für die
Urgemeinden, wie es in seinen Hauptzügen nachfolgend geschildert wird,
steht doch einer großen Mannigfaltigkeit und Individualisierung der
einzelnen Urgemeinden, insbesondere in der Architektur, der dekorativen
Ausschmückung und in der Benützung der Terrainverhältnisse nicht im
Wege.
Wie der Bevölkerungsstand der Urgemeinden, nicht pedantisch aber
innerhalb gewisser, durch die Verwaltungsinteressen gezogener Grenzen,
konstant erhalten werden kann, ist in VI, 2, genau angegeben.
In der Urgemeinde wird es sich empfehlen, die eigentliche
Wohnungsansiedlung von den Wirtschaftsgebäuden und Betriebsstätten
zu trennen, besonders weil die Stallungen einen schlechten Geruch
verbreiten und sich dort Ungeziefer und Insekten aufhalten, welche
lästig werden. Auch andere Betriebsstätten verderben die Luft, daher
es am besten wäre, wenn sie von der eigentlichen Wohnungsansiedlung
durch einen breiten Streifen dichten Waldes getrennt wären. Die
Landstraße (oder Eisenbahn, Kanal usw.) wird an den Wirtschaftsgebäuden
und Betriebsstätten vorbeiführen und zwischen ihnen und der
Wohnungsansiedlung eine Zweigstraße, vielleicht mit einer Geleisanlage,
hergestellt werden.
Die Mitte der eigentlichen Wohnungsansiedlung wird ein großer Bau
-- den ich Gemeindepalast nennen will -- einnehmen, in welchem
sich Küchen, Wäscherei, Keller, gewisse Arten von Bädern, dann die
Versammlungssäle für die gemeinsamen Mahlzeiten und Geselligkeit,
Schulzimmer, Amtsräume und Bibliothek befinden. In vier großen
Gebäuden, welche den Gemeindepalast umgeben, könnten je 256, zusammen
1024 Schlafzellen (richtiger Wohnungseinheiten für die Nachtruhe)
erbaut werden, nämlich in 4 Gebäuden, jedes mit 4 Flügeln, die
von einer Zentralstiege aus zugänglich sind, und in jedem der
vier Stockwerke, einem Hochparterre, 1., 2. und 3. Stock, je 16
Wohnungseinheiten, 8 zu beiden Seiten des Kommunikationsganges,
enthalten. Diese Wohnungseinheiten würden nach Wunsch der Ortsinsassen
in Wohnzellen zum Alleinbewohnen, oder größere und kleinere
gemeinschaftliche Schlafgemächer, oder auch Familienwohnungen
abgeteilt. Zwischen diesen fünf großen Gebäuden wären Gärten anzulegen,
Freibäder und Eislaufplätze einzurichten und Verbindungen durch
gedeckte Gänge herzustellen. Für gewisse Arten von Bädern wäre in jedem
Stockwerke der Schlafhäuser Vorsorge zu treffen. Um die Fäkalien jeden
Tag entfernen zu können, wird es sich empfehlen, die Abortgruben durch
unterirdische Gänge zu verbinden und diese an einer entsprechenden
Stelle ins Freie münden zu lassen. Nach bestimmten Typen wäre für
Beheizung, Beleuchtung, Ventilation, gesundes Wasser, Spaziergänge
usw. vorzusorgen. In manchen Beziehungen können auch Verschiedenheiten
in den Gemeinden zugestanden werden, daher es sich empfehlen würde,
jeder Gemeinde ein bestimmtes Maß von Aufwand, ausgedrückt in Material
und Arbeit, zu dem Zwecke einzuräumen, um Gemeindeanstalten nach
dem Wunsche der Ortsbewohner zu errichten, welche ihnen besondere
Annehmlichkeiten bieten und eine Individualisierung der Ansiedlungen
ermöglichen sollen. Man könnte an Wintergärten, Volieren, Glashäuser,
Aussichtstürme, Parkwege denken. In diesen Urgemeinden, mit Einschluß
der Bezirksvororte, von welchen sofort die Rede sein wird, sollen
95-98% der Bevölkerung angesiedelt sein, ja mehr noch, da in den
städtischen Ansiedlungen der größere Teil der Besiedelung die Reisenden
sind, wovon wieder die meisten beurlaubte Bewohner der Urgemeinde sein
werden.
Der allgemeine Charakter der Urgemeinden wäre also: Besiedelung
nicht nur durch jene Bevölkerung, die wir heute die bäuerliche
nennen und durch die Arbeiter der Urproduktion, sondern auch durch
die Industrie- und gewerbliche Bevölkerung und eine große Zahl
wissenschaftlich gebildeter Personen, Trennung der Wirtschaftsgebäude
und Betriebsstätten von der eigentlichen Wohnungsansiedlung, in dieser
Trennung der Schlafhäuser vom Gemeindepalaste und Einrichtung der
Bauten für eine Gesamthauswirtschaft, welche gemeinsame Speisebereitung
und die Zentralisierung aller heute familienweise betriebenen
hauswirtschaftlichen Arbeiten ermöglicht.
b) Die Bezirksvororte.
Nach einem bestimmten Verhältnisse und teilweise dem Charakter des
Landes angemessen wären nach Art der heutigen Märkte Ortschaften, die
zu den Urgemeinden gehören, zu Bezirksvororten zu erweitern und sie
werden etwa zwei Gemeindepaläste und sechs Schlafhäuser enthalten
und Raum für 1500 Bewohner bieten. Hier werden Verwaltungsbeamte,
Ärzte und Unterrichtspersonen von höherem Range ihren Sitz haben,
etwa eine Fachlehranstalt für Gewerbe, Landbau, Gartenbau, Bergbau
oder für Musik, bildende Kunst, Kunstgewerbe errichtet, eine größere
Fabrik betrieben, größere Magazine eingerichtet und schon für
Fremdenbeherbergung gesorgt, da die Reisenden, welche das Land zu Fuß
durchziehen, oder sich eines Fahrrades oder Reitpferdes bedienen, nur
in sehr geringer Zahl in den Urgemeinden Unterkunft finden können.
Auch eine große Zahl von arbeitsbefreiten Alten, XI, 1, e, wird in
den Bezirksvororten Platz finden. Hier werden größere Bücherbestände
und Sammlungen untergebracht, Versammlungen der Verwaltungsbeamten,
Ärzte und Lehrpersonen, dann Volksversammlungen des ganzen Bezirkes
abgehalten und kleine Bühnen eingerichtet für Vorstellungen fliegender
Truppen oder von Dilettanten und für größere Konzertaufführungen.
Wo es ökonomische Verhältnisse gebieterisch fordern, daß viele Tausende
von Arbeitern an einem Orte vereiniget werden, um in Bergwerken oder
großen Fabriken zu arbeiten, wird man das vorstehende Schema der
Ansiedlungen verlassen müssen. Aber das wird so viel als möglich zu
vermeiden sein.
c) Die städtischen Ansiedlungen.
Hierher gehören nur die Kreisstädte, etwa hundert für einen Staat wie
Österreich, die Provinzialstädte, etwa 10-15 für einen solchen Staat,
und die Reichshauptstadt. Doch sollen, die Reisenden eingeschlossen,
die Kreisstädte nur je 4000 Personen, die Provinzstädte je 15-20,000
Personen, die Reichshauptstadt nur 400,000 Personen beherbergen
können. Die stabile Bevölkerung werden nur die höheren Behörden und
Unterrichtsanstalten mit einem kleinen Stabe von Handwerkern und
hauswirtschaftlichen Arbeitern (Köchinnen, Wäscherinnen, Stubenmädchen
u. dergl.) bilden und in der Reichshauptstadt außer der kaiserlichen
Familie und dem hohen Adel, wenn ein solcher fortbesteht, die Beamten
der Zentralbehörden, die Akademiker, Universitätsprofessoren und
Hochschüler bleibend wohnen.
Die städtischen Ansiedlungen sollen in Quartiere zerlegt werden,
deren jedes tausend Personen beherbergen und verpflegen kann. Ein
solches Quartier untersteht der Leitung eines Verwaltungsbeamten
untersten Ranges und verfügt über dasselbe ärztliche Personal, wie
eine Urgemeinde. Ob aber auch das Erziehungs- und Unterrichtspersonal
für ein Quartier aufgestellt wird, wie für eine Urgemeinde, hängt
von Umständen ab. Es mag eines der Quartiere einer Kreisstadt eine
Volksschule haben für die Kinder der wenigen dauernd angesiedelten
Familien. Aber Quartiere, welche nur Studenten oder Reisende aufnehmen,
brauchen keine Volksschule. Ähnliche Verhältnisse werden für die
Provinzialstädte und die Reichshauptstadt gelten. Eine ganze Reihe
von Quartieren solcher Städte brauchen keine Volksschulen und kein
Volkserziehungspersonal.
Die Urgemeinden eines Bezirkes würden mit dem Bezirksvororte und
dieser mit der Kreisstadt durch Telephone verbunden, welche von
den Amtslokalitäten direkt zu den Amtslokalitäten gingen; weiterhin
würde eine telephonische und eine telegraphische Verbindung von den
Kreisstädten zu den Provinzstädten und von hier zur Reichshauptstadt
führen.
Diese Verteilung der Ansiedlungen und ihre hier vorgeschlagene
Einrichtung muß man sich vor Augen halten, um die sonstigen organischen
Einrichtungen, wie sie im nachfolgenden entworfen sind, zu verstehen,
wobei kein einziger Vorschlag als etwas Unabänderliches oder das Beste
gedacht ist, aber die Orientierung bieten soll, welche Vorteile die
Zentralisation von Produktion und Verteilung und die Naturalwirtschaft
der individualistischen Gesellschaftsordnung gegenüber für Ökonomie,
Kultur und die höchsten Gesellschaftszwecke haben würde.
Während im Kollektivismus das allgemeine Interesse immer den
Vorrang hat und der Individualismus nur geduldet wird, wo er sich
als nützlich erweist, also nicht in wirtschaftlichen Dingen, ist in
unserer Gesellschaftsordnung der Staat von den Individuen abhängig,
welche sich im Besitze der politischen Macht befinden. In unserer
Gesellschaftsordnung ist der Staat nur geduldet und er wird von den
herrschenden Parteien für ihre Zwecke ausgebeutet. Der Kollektivismus
macht dem ein Ende.
Je genauer und ausschließlicher die gesamten Wohnungseinrichtungen den
hier geschilderten kollektivistischen Charakter an sich tragen werden,
um so schwieriger werden sie es machen, wieder zum Individualismus
zurückzukehren, daher revolutionäre Angriffe, weil gegenstandslos,
nicht mehr zu fürchten sind.