3. a) Der Erziehungs- und Volksschul-Unterrichtsdienst.

Das Erziehungs- und Unterrichtswesen der Gemeinde und des Quartiers

untersteht einem Pädagogen. Er wird selbst am Unterricht sich

beteiligen, vorzüglich aber die Oberaufsicht jener Geschäfte führen,

die das Erziehungs- und Unterrichtswesen betreffen. Er stellt

die Erziehungs- und Unterrichtsstatistik zusammen, hat für die

Beobachtung der Gesetze und eventuell deren Ergänzung zu sorgen,

in den Disziplinarfällen des ihm untergeordneten Personals dem

Verwaltungsbeamten Vortrag zu halten und den leitenden Einfluß auf die

gesamte geistige Bewegung in der Gemeinde (dem Quartier) zu nehmen.

Außer ihm werden in jeder Gemeinde (Quartier) mit volksschulpflichtigen

Kindern sieben oder acht Fachlehrer für die acht oberen Klassen

bestellt werden und der Unterricht in den ersten vier Klassen wird

vier Personen des weiblichen Erziehungspersonales überlassen werden

können. Der Pädagoge und die Lehrer werden sich verdient machen, wenn

sie sich ab und zu an den Vorträgen beteiligen, die vor der gesamten

Gemeinde über die Fortschritte in den einzelnen Wissenszweigen

nach Art der _university extension_ gehalten werden sollen, wobei

übrigens auch auf Gelehrte, Forscher, Akademiker, höhere Lehrpersonen

und Erfinder gerechnet werden wird und wobei tunlichst viele

Demonstrationen vorgeführt werden sollen. Da man annehmen kann, daß

die Volksschullehrer der acht oberen Klassen in wissenschaftlicher

Beziehung auf der Höhe unserer heutigen Mittelschulprofessoren stehen

werden, kann der populärwissenschaftliche Vortrag an mindestens einem

Tage in der Woche für jede Urgemeinde gewiß sichergestellt werden.

Sind besondere Klassen für Mädchen eingerichtet, so werden für

selbe weibliche Fachkräfte zu bestellen sein. Für die Überwachung

des Erziehungs- und Schuldienstes werden im Bezirke, Kreise, der

Provinz höhere Lehrpersonen, Einzelne oder Kollegien, zu bestellen

sein, welche den Geschäftsgang zwischen den untersten Organen und der

Zentralverwaltung zu vermitteln haben.

Wir wissen, welches Interesse unsere Universitäten für die

psychologischen Versuchsanstalten in neuerer Zeit gezeigt haben. Sie

werden nützliche Vorarbeiten leisten, welche dem künftigen Erziehungs-

und Verwaltungsdienste zustatten kommen werden. Doch wird man sich

dann mit vereinzelten Beobachtungen nicht begnügen, sondern soviel

als möglich Beobachtungen an jedem einzelnen Individuum machen und die

einzelnen Personen zu Selbstbeobachtungen heranbilden.

Die Unterrichtspersonen werden 4 oder 5 Lehrstunden im Tage geben

können, nachdem die Zahl der Schüler 25 in einer Klasse nicht

übersteigen soll und demnach auch die Revision der Aufgabenhefte

weniger Arbeit macht.[9] Die Ferien werden wohl etwas kürzer bemessen

werden als heute.

[9] Da in einer Gemeinde von 1000 Köpfen nicht mehr als 240

Kinder und junge Leute von 6-18 Jahren wohnen und eine

beträchtliche Abweichung von dieser Durchschnittsziffer

nach VI, 2, leicht vermieden werden kann, diese Anzahl von

Schülern sich aber auf zwölf Jahrgänge verteilt, davon die

oberen Klassen nicht stärker, sondern schwächer besetzt

sind, ist die Maximalzahl von 25 unüberschreitbar. Dem

Lehrer arbeiten auch jene begabten Schüler in die Hand,

welchen die Korrepetition überlassen werden kann.

Der Volksunterricht ohne Spezialschulen und höhere Unterrichtsanstalten

wird in einem Staate von 45 Millionen für die acht höheren Jahrgänge

360,000 Personen in Anspruch nehmen, nämlich 8 Lehrpersonen für 1000

Bewohner. Vom untergeordneten Erziehungspersonale ist in VII, b, die

Rede. Es haben sich die Lehrkräfte an der Erziehung selbstverständlich

mit zu beteiligen und besonders die Oberaufsicht im Verein mit den

Pädagogen zu besorgen. Es werden ferner auch die Lehrkräfte vorzüglich

zu Hilfsarbeiten für die Verwaltungsbeamten herangezogen werden und

die statistischen Kalkulationsarbeiten besorgen oder, sofern die Menge

dieser Arbeiten so groß wäre, daß Schulkinder zu deren Bewältigung

herangezogen werden müßten, diese Arbeiten organisieren und leiten.

Außerdem erwartet man von den Lehrpersonen nicht nur, daß sie

sich in den Fortschritten ihrer wissenschaftlichen Fächer auf dem

Laufenden erhalten, zu welchem Ende ihnen die Verwaltung entsprechende

Wochenschriften zusenden und mindestens in den Bezirksvororten

vollständige Sammlungen der wissenschaftlichen Behelfe einrichten

und fortlaufend ergänzen wird, sondern es wird auch vorausgesetzt,

daß sie sich an der Forschung beteiligen, in welcher Richtung

durch Vermittelung der Akademie eine gewisse Art von Organisierung

stattfinden könnte, daß nämlich jedem gewisse Forschungsprobleme

zugewiesen würden.

Auch den Lehrpersonen würden regelmäßige Zusammenkünfte am

Bezirksvororte und den Vertretern der einzelnen Fächer am Kreisvororte

zur Pflicht gemacht.

Zeigt es sich, daß die Frauen für den Betrieb der Wissenschaften

als Schüler, Lehrer und Forscher eine der der Männer ebenbürtige

Veranlagung haben, so wird es sich empfehlen, ihnen die Hälfte aller

Lehrkanzeln offen zu halten.

b) Höherer Unterricht.

Zur Pflege der eigentlichen Wissenschaft und Kunst und der Technik

in allen ihren Zweigen dienen die Hochschulen, welche in der

Reichshauptstadt vereiniget werden.

Die Gründe dieser Konzentrierung sind folgende: Da die Reichshauptstadt

in einem monarchischen Staate, wir haben hier Österreich im Auge,

das eine habsburgische Monarchie bleiben oder zerfallen muß, der

regelmäßige Wohnsitz der Familien des höchsten Adels ist, so entwickelt

sich naturgemäß dort die höchste Blüte geselligen Lebens, also jene

Atmosphäre, in welcher, wenn sie der richtige Geist erfüllt, das

geistige Leben die meisten Anregungen empfängt. So wohl angebracht

der Individualismus auf dem Gebiete der Forschung und der Kunst ist,

so hat sich auch für dieses Gebiet des menschlichen Schaffens die

Organisation zum Teile bewährt, wie die organisierte Kooperation der

Sternwarten sich längst als förderlich erwiesen hat. Gerade jene großen

Geister, die an der Spitze der geistigen Bewegung wirken, bedürfen

auch ihrerseits der mannigfaltigsten Anregungen, sind dafür am meisten

empfänglich und verbreiten auch wieder die mannigfaltigsten Anregungen,

die gerade bei den hervorragendsten Männern und Frauen ihres Kreises am

befruchtendsten wirken. Es hat also kaum einen Zweck, diese Personen

zu trennen und in eine größere Anzahl von Orten zu zerstreuen, sie

werden sich am wohlsten fühlen in einer großen Zentrale, welche alles

umfaßt, was groß und herrlich ist, an Geist, schöpferischer Kraft und

andererseits wieder an Schönheit und äußeren Vorzügen. Damit ist nur

gesagt, daß ein solcher Mittelpunkt des geistigen Lebens gegeben sein

wird, nicht daß die geistigen Größen dorthin gebannt werden müssen, da

sie, sofern sie ihr Beruf daran nicht hindert, sich auch in die Stille

der Einsamkeit zurückziehen mögen. Der Staat könnte einem Virchow auch

auf jeder Alpe ein wissenschaftliches Institut ersten Ranges einrichten

und ihm einen Stab von Hilfsarbeitern beigeben. Aber das sind

jedenfalls Ausnahmsfälle und es wird schwerlich ein Rufer im Streit der

Wissenschaft ein solches Bedürfnis empfinden.

Diese Schicht der Bevölkerung bedarf für ihre Wirksamkeit eines

unermeßlichen Schatzes an Gütern, Sammlungen, Bibliotheken,

Maschinen, Stoffen und Instrumenten, ein Schatz, der in seiner ganzen

Vollständigkeit nur an einem Orte vereinigt sein kann, dort aber Allen

zugänglich sein wird, die seiner bedürfen.

Es gibt im kollektivistischen Staate keinen Grund, der eine

Dezentralisation dieser Anstalten wünschenswert machen würde. Im

kollektivistischen Staate sind Provinzen, Kreise, Bezirke keine

sogenannten historischen Individualitäten, sondern ihre Hauptorte

Knotenpunkte für Administration, Reiseverkehr, Umsatz von Gütern und

diese Städte haben keinen Grund, auf die Reichshauptstadt eifersüchtig

zu sein. Denn in diesen Städten gibt es keine Eigentümer von Häusern

und Grundstücken, die, auf die Erhöhung des Wertes ihres Besitzes

bedacht, einen Anlaß hätten, die Errichtung einer Anstalt innerhalb

des Weichbildes ihrer Stadt zu verlangen, ein Begehren, das sich

in der heutigen Gesellschaftsordnung als politischer Faktor geltend

macht. In unserer Gesellschaftsordnung macht sich der Besitz immer zum

Schaden des Gemeinwohles geltend. So wie die Unbewohnbarkeit der Dörfer

für Menschen, die eine höhere Kultur beanspruchen, demnach auch die

ungesunde Verteilung der Bevölkerung auf die einzelnen Ortschaften,

so ist auch wieder die Dezentralisation, wo sie nicht am Platze ist,

lediglich eine Folge unserer Gesellschaftsordnung und demnach können

die Erfahrungen unserer Tage keinen Beweis dafür liefern, daß die

Verlegung der Universitäten in kleinere Städte irgendwie von Vorteil

ist. Übrigens wird es von der politischen Geschichte, die Österreich

bis zum Übergange zum Kollektivismus durchzumachen haben wird,

abhängen, ob eine gleichberechtigte Metropole für Ungarn in Budapest

aufrecht zu erhalten sein wird.

Die heutige Gestaltung der Universitäten wird in einer vernünftigen

staatlichen Einrichtung kaum noch mehr einen Bestand haben

können, ja es scheint, als hätten sie sich auch für die heutige

Gesellschaftsordnung überlebt. Das Überwiegen der theologischen

und juristischen Studien, obwohl diese beiden Fakultäten nichts

als Abrichtungsanstalten für den praktischen Dienst der Kirche und

der heutigen Staatsverwaltung sind und sie als wissenschaftliche

Forschungszentren gar keinen Wert haben, ist ebenso unnatürlich,

wie das Zusammenpferchen mannigfaltiger und unendlich reicher

wissenschaftlicher Disziplinen in einer einzigen philosophischen

Fakultät und der Ausschluß der Technik, Bodenkultur und

Forstwirtschaft, dann der Kunst aus dem Bereiche der Universitäten,

wonach viele ebenbürtige Gebiete geistigen Schaffens an der

Universität gar nicht vertreten, viele kümmerlich vertreten, dafür

aber die rückständigen Disziplinen in den Vordergrund geschoben

sind. Brutanstalten des Aberglaubens stehen wahrem Wissen nicht nur

gleichberechtigt an der Seite, sondern sie überwuchern und dominieren,

und so wird Vieles an den künftigen Universitäten zu hohem Ansehen

gelangen und als gleichwertiger Teil einer wahren _universitas

scientiarium et artium_ am Hochschulleben teilnehmen, während Vieles

nach und nach absterben wird, was vor 800 Jahren in Bologna oder Padua,

oder in Paris eine hervorragende Rolle spielte. Es verdienten diese

Wissenschaften schon heute keinen hervorragenden Platz mehr, und sie

werden im Kollektivstaat nur kulturgeschichtlich in Betracht kommen.

Die Universität wird als Forschungsanstalt im organischen Verbande mit

der Akademie stehen und über unermeßliche Mittel für Forschungszwecke

verfügen. Da der gesamte Verwaltungs-, Sanitäts- und Unterrichtsdienst

mit wissenschaftlich gebildeten Personen besetzt sein soll, wird

ein jährlicher Ersatz von 20,000 Abiturienten der Hochschulen

erforderlich sein und es werden demnach an 100,000 Universitätshörer

die Hochschule frequentieren, zu deren Ausbildung eine Anzahl von

etwa 10,000 Professoren erforderlich sein wird, welche in einem Staat,

wie Österreich in den verschiedenen Landessprachen zu dozieren haben

werden.

Die staatliche Organisation verträgt im allgemeinen keine

Überproduktion auf irgend einem Gebiete. Man wird daher den

Hochschulunterricht in jedem Fache auf eine gewisse, nicht allzu

eng bemessene Zahl von Hörern beschränken und wird wenigstens für

einen bestimmten Teil von Lehrfächern vorschreiben, welche Kollegien

die Studierenden zur Ausbildung für einen bestimmten Beruf zu hören

und welche Seminare sie zu besuchen haben werden. Da der Staat die

Absolventen auch zu versorgen und auch Jene zu erhalten hat, die keine

wissenschaftliche Tauglichkeit erlangen, wird der Staat nicht nur

die Berufung an die Universität auf jene beschränken, welche sich am

besten dafür eignen, sondern es wird auch zu den Obliegenheiten der

Professoren und ihrer Assistenten gehören, sich von den Fortschritten

der Hörer in ihren Studien zu überzeugen, wozu eben die Seminare die

Gelegenheit bieten.

Als stimmfähigen Bürgern des Reiches, eine Eigenschaft, die man

wahrscheinlich mit dem zurückgelegten achtzehnten Jahre, also

vor Eintritt in die Universitätsstudien, erlangen wird, wird den

Studierenden Anteil an den öffentlichen Angelegenheiten natürlich

freistehen, ja Pflicht sein, aber die politische Demonstration, wie sie

in unserer Zeit betrieben wird, wird man der studierenden Jugend ganz

verwehren. An den geselligen Vereinigungen sollen sich die Lehrkräfte

tunlichst beteiligen. Renitente Hörer wird man heimschicken und zu

Sense und Sichel greifen lassen.

Auch am höheren gesellschaftlichen Leben werden die Studierenden

Anteil nehmen und sie werden daher Einladungen zu Hof und von Seite des

Hochadels erhalten und ebenso werden ihnen die Bildungsanstalten offen

stehen, welche dem ästhetischen Bedürfnisse entgegenkommen; Theater und

musikalische Veranstaltungen u. dergl.

Der Wechsel der Unterrichtsfächer und des wissenschaftlichen Berufes,

für den sich die Hörer ausbilden, wird zu gestatten sein, wenn es

sich nicht bloß um eine Laune handelt und dabei wird es nicht darauf

ankommen, ob die Studienzeit verlängert wird.

Mädchen werden als gleichberechtigte Hörer zu den Universitätsstudien

zugelassen werden, nach Maßgabe jedoch des Bedarfes für jene

wissenschaftlichen Berufe, die den Frauen eröffnet werden.

c. Die Akademie.

Es wurde bereits hervorgehoben, daß die Akademie als oberste

Vereinigung aller Jener, die auf dem Gebiete des geistigen

Vermögens über alle hervorragen, in einem organischen Verband

mit der Zentralhochschule stehen soll. Der Akademiker bekleidet

den höchsten Rang im Staate, wird in der Regel aus der Reihe der

Hochschulprofessoren hervorgehen, entweder durch die Wahl der Akademie

selbst, mit oder ohne Bestätigung des Monarchen, seinen Platz einnehmen

oder von der Unterrichtsverwaltung ernannt werden, er wird unabsetzbar

sein und die größten Ehrenvorzüge und materiellen Vorteile, immer mit

Ausschluß jeden Eigentums, genießen. Inwiefern seine Familie an jenen

Vorteilen, so lange er lebt, teilnimmt, wird zu erwägen sein. Wenn

zu den materiellen Vorteilen auch ein reicher Hausstand, ausgedehnte

Wohnungs- und Repräsentationsräume gehören, werden Frau und Töchter

allerdings die oberste Leitung des Hauswesens und der Hausgenossen über

sich haben können, aber im allgemeinen ist der Grundsatz zu beobachten,

daß Verdienste nicht vererbbar sind und der Lohn sich auf denjenigen

zu beschränken hat, der sich verdient gemacht hat. Es gibt nur einen

Erben, den Staat, und so erbt er auch die Verdienste.

Der Akademiker kann auch zugleich Professor sein, jedenfalls werden

ihm alle wissenschaftlichen Institute seines Faches für seine eigenen

Forschungsarbeiten und die seiner Hilfsarbeiter zu Gebote stehen

und, so wie die Zahl der Akademiker eine unbeschränkte ist, da mit

der Ausdehnung und fortgesetzten Spaltung und Differenzierung der

verschiedenen Wissenschaften sich immer neue Lücken auftun werden, die

man auszufüllen genötigt sein wird, so wird sich auch die Akademie nach

den jeweiligen Bedürfnissen in Sektionen und Unterabteilungen gliedern,

welche gesonderte und Einzelberatungen möglich machen. Die Aufgabe

der Akademie wird es sein, jeweilig die wichtigsten Forschungs- und

Kunstziele für die nächste Zeit festzustellen und bekannt zu machen.

Die Akademie wird nicht nur Forscher, sondern auch Techniker und

Künstler jeder Art, welche einen alle überwiegenden Rang erklommen

haben, als gleichberechtigte Mitglieder aufnehmen und sich nicht auf

jene wissenschaftlichen Zweige beschränken, die heutzutage in den

Akademien vertreten sind.

Der naturwissenschaftlichen und astronomischen Forschungen wegen wird

sich das Reich nicht mit dem vaterländischen Boden allein begnügen

können, sondern wissenschaftliche Stationen in allen Teilen der Erde

zu errichten trachten, welche unter der obersten Leitung der Akademie

stehen. So wird der Kollektivismus auf allen Gebieten einen Fortschritt

entfesseln, welcher alles übertrifft, was bisher bekannt war und für

dessen Befruchtung die heutige Gesellschaftsordnung die Mittel nicht

schaffen kann.

Noch sei erwähnt, daß das weibliche Geschlecht von den Lehrkanzeln

der Hochschulen und von den curulischen Stühlen der Akademie

keineswegs ausgeschlossen sein wird, vielmehr die Lehrkanzeln für

Frauenkrankheiten und das weibliche Geschlechtsleben mit Inbegriff der

anatomischen, pathologischen und physiologischen Hilfsinstitute der

Gynäkologie geradezu den Frauen als Forschern, Lehrern und Schülern

reserviert sein werden.

Die Fachabteilungen der Akademie werden auch der Verwaltung Anfragen

zu beantworten und Anträge und Gutachten zu erstatten haben. Sie werden

auch literarische Arbeiten begutachten.

Der Kollektivismus und die soziale Monarchie · 第 77 / 152 题