Das Erziehungs- und Unterrichtswesen der Gemeinde und des Quartiers
untersteht einem Pädagogen. Er wird selbst am Unterricht sich
beteiligen, vorzüglich aber die Oberaufsicht jener Geschäfte führen,
die das Erziehungs- und Unterrichtswesen betreffen. Er stellt
die Erziehungs- und Unterrichtsstatistik zusammen, hat für die
Beobachtung der Gesetze und eventuell deren Ergänzung zu sorgen,
in den Disziplinarfällen des ihm untergeordneten Personals dem
Verwaltungsbeamten Vortrag zu halten und den leitenden Einfluß auf die
gesamte geistige Bewegung in der Gemeinde (dem Quartier) zu nehmen.
Außer ihm werden in jeder Gemeinde (Quartier) mit volksschulpflichtigen
Kindern sieben oder acht Fachlehrer für die acht oberen Klassen
bestellt werden und der Unterricht in den ersten vier Klassen wird
vier Personen des weiblichen Erziehungspersonales überlassen werden
können. Der Pädagoge und die Lehrer werden sich verdient machen, wenn
sie sich ab und zu an den Vorträgen beteiligen, die vor der gesamten
Gemeinde über die Fortschritte in den einzelnen Wissenszweigen
nach Art der _university extension_ gehalten werden sollen, wobei
übrigens auch auf Gelehrte, Forscher, Akademiker, höhere Lehrpersonen
und Erfinder gerechnet werden wird und wobei tunlichst viele
Demonstrationen vorgeführt werden sollen. Da man annehmen kann, daß
die Volksschullehrer der acht oberen Klassen in wissenschaftlicher
Beziehung auf der Höhe unserer heutigen Mittelschulprofessoren stehen
werden, kann der populärwissenschaftliche Vortrag an mindestens einem
Tage in der Woche für jede Urgemeinde gewiß sichergestellt werden.
Sind besondere Klassen für Mädchen eingerichtet, so werden für
selbe weibliche Fachkräfte zu bestellen sein. Für die Überwachung
des Erziehungs- und Schuldienstes werden im Bezirke, Kreise, der
Provinz höhere Lehrpersonen, Einzelne oder Kollegien, zu bestellen
sein, welche den Geschäftsgang zwischen den untersten Organen und der
Zentralverwaltung zu vermitteln haben.
Wir wissen, welches Interesse unsere Universitäten für die
psychologischen Versuchsanstalten in neuerer Zeit gezeigt haben. Sie
werden nützliche Vorarbeiten leisten, welche dem künftigen Erziehungs-
und Verwaltungsdienste zustatten kommen werden. Doch wird man sich
dann mit vereinzelten Beobachtungen nicht begnügen, sondern soviel
als möglich Beobachtungen an jedem einzelnen Individuum machen und die
einzelnen Personen zu Selbstbeobachtungen heranbilden.
Die Unterrichtspersonen werden 4 oder 5 Lehrstunden im Tage geben
können, nachdem die Zahl der Schüler 25 in einer Klasse nicht
übersteigen soll und demnach auch die Revision der Aufgabenhefte
weniger Arbeit macht.[9] Die Ferien werden wohl etwas kürzer bemessen
werden als heute.
[9] Da in einer Gemeinde von 1000 Köpfen nicht mehr als 240
Kinder und junge Leute von 6-18 Jahren wohnen und eine
beträchtliche Abweichung von dieser Durchschnittsziffer
nach VI, 2, leicht vermieden werden kann, diese Anzahl von
Schülern sich aber auf zwölf Jahrgänge verteilt, davon die
oberen Klassen nicht stärker, sondern schwächer besetzt
sind, ist die Maximalzahl von 25 unüberschreitbar. Dem
Lehrer arbeiten auch jene begabten Schüler in die Hand,
welchen die Korrepetition überlassen werden kann.
Der Volksunterricht ohne Spezialschulen und höhere Unterrichtsanstalten
wird in einem Staate von 45 Millionen für die acht höheren Jahrgänge
360,000 Personen in Anspruch nehmen, nämlich 8 Lehrpersonen für 1000
Bewohner. Vom untergeordneten Erziehungspersonale ist in VII, b, die
Rede. Es haben sich die Lehrkräfte an der Erziehung selbstverständlich
mit zu beteiligen und besonders die Oberaufsicht im Verein mit den
Pädagogen zu besorgen. Es werden ferner auch die Lehrkräfte vorzüglich
zu Hilfsarbeiten für die Verwaltungsbeamten herangezogen werden und
die statistischen Kalkulationsarbeiten besorgen oder, sofern die Menge
dieser Arbeiten so groß wäre, daß Schulkinder zu deren Bewältigung
herangezogen werden müßten, diese Arbeiten organisieren und leiten.
Außerdem erwartet man von den Lehrpersonen nicht nur, daß sie
sich in den Fortschritten ihrer wissenschaftlichen Fächer auf dem
Laufenden erhalten, zu welchem Ende ihnen die Verwaltung entsprechende
Wochenschriften zusenden und mindestens in den Bezirksvororten
vollständige Sammlungen der wissenschaftlichen Behelfe einrichten
und fortlaufend ergänzen wird, sondern es wird auch vorausgesetzt,
daß sie sich an der Forschung beteiligen, in welcher Richtung
durch Vermittelung der Akademie eine gewisse Art von Organisierung
stattfinden könnte, daß nämlich jedem gewisse Forschungsprobleme
zugewiesen würden.
Auch den Lehrpersonen würden regelmäßige Zusammenkünfte am
Bezirksvororte und den Vertretern der einzelnen Fächer am Kreisvororte
zur Pflicht gemacht.
Zeigt es sich, daß die Frauen für den Betrieb der Wissenschaften
als Schüler, Lehrer und Forscher eine der der Männer ebenbürtige
Veranlagung haben, so wird es sich empfehlen, ihnen die Hälfte aller
Lehrkanzeln offen zu halten.
b) Höherer Unterricht.
Zur Pflege der eigentlichen Wissenschaft und Kunst und der Technik
in allen ihren Zweigen dienen die Hochschulen, welche in der
Reichshauptstadt vereiniget werden.
Die Gründe dieser Konzentrierung sind folgende: Da die Reichshauptstadt
in einem monarchischen Staate, wir haben hier Österreich im Auge,
das eine habsburgische Monarchie bleiben oder zerfallen muß, der
regelmäßige Wohnsitz der Familien des höchsten Adels ist, so entwickelt
sich naturgemäß dort die höchste Blüte geselligen Lebens, also jene
Atmosphäre, in welcher, wenn sie der richtige Geist erfüllt, das
geistige Leben die meisten Anregungen empfängt. So wohl angebracht
der Individualismus auf dem Gebiete der Forschung und der Kunst ist,
so hat sich auch für dieses Gebiet des menschlichen Schaffens die
Organisation zum Teile bewährt, wie die organisierte Kooperation der
Sternwarten sich längst als förderlich erwiesen hat. Gerade jene großen
Geister, die an der Spitze der geistigen Bewegung wirken, bedürfen
auch ihrerseits der mannigfaltigsten Anregungen, sind dafür am meisten
empfänglich und verbreiten auch wieder die mannigfaltigsten Anregungen,
die gerade bei den hervorragendsten Männern und Frauen ihres Kreises am
befruchtendsten wirken. Es hat also kaum einen Zweck, diese Personen
zu trennen und in eine größere Anzahl von Orten zu zerstreuen, sie
werden sich am wohlsten fühlen in einer großen Zentrale, welche alles
umfaßt, was groß und herrlich ist, an Geist, schöpferischer Kraft und
andererseits wieder an Schönheit und äußeren Vorzügen. Damit ist nur
gesagt, daß ein solcher Mittelpunkt des geistigen Lebens gegeben sein
wird, nicht daß die geistigen Größen dorthin gebannt werden müssen, da
sie, sofern sie ihr Beruf daran nicht hindert, sich auch in die Stille
der Einsamkeit zurückziehen mögen. Der Staat könnte einem Virchow auch
auf jeder Alpe ein wissenschaftliches Institut ersten Ranges einrichten
und ihm einen Stab von Hilfsarbeitern beigeben. Aber das sind
jedenfalls Ausnahmsfälle und es wird schwerlich ein Rufer im Streit der
Wissenschaft ein solches Bedürfnis empfinden.
Diese Schicht der Bevölkerung bedarf für ihre Wirksamkeit eines
unermeßlichen Schatzes an Gütern, Sammlungen, Bibliotheken,
Maschinen, Stoffen und Instrumenten, ein Schatz, der in seiner ganzen
Vollständigkeit nur an einem Orte vereinigt sein kann, dort aber Allen
zugänglich sein wird, die seiner bedürfen.
Es gibt im kollektivistischen Staate keinen Grund, der eine
Dezentralisation dieser Anstalten wünschenswert machen würde. Im
kollektivistischen Staate sind Provinzen, Kreise, Bezirke keine
sogenannten historischen Individualitäten, sondern ihre Hauptorte
Knotenpunkte für Administration, Reiseverkehr, Umsatz von Gütern und
diese Städte haben keinen Grund, auf die Reichshauptstadt eifersüchtig
zu sein. Denn in diesen Städten gibt es keine Eigentümer von Häusern
und Grundstücken, die, auf die Erhöhung des Wertes ihres Besitzes
bedacht, einen Anlaß hätten, die Errichtung einer Anstalt innerhalb
des Weichbildes ihrer Stadt zu verlangen, ein Begehren, das sich
in der heutigen Gesellschaftsordnung als politischer Faktor geltend
macht. In unserer Gesellschaftsordnung macht sich der Besitz immer zum
Schaden des Gemeinwohles geltend. So wie die Unbewohnbarkeit der Dörfer
für Menschen, die eine höhere Kultur beanspruchen, demnach auch die
ungesunde Verteilung der Bevölkerung auf die einzelnen Ortschaften,
so ist auch wieder die Dezentralisation, wo sie nicht am Platze ist,
lediglich eine Folge unserer Gesellschaftsordnung und demnach können
die Erfahrungen unserer Tage keinen Beweis dafür liefern, daß die
Verlegung der Universitäten in kleinere Städte irgendwie von Vorteil
ist. Übrigens wird es von der politischen Geschichte, die Österreich
bis zum Übergange zum Kollektivismus durchzumachen haben wird,
abhängen, ob eine gleichberechtigte Metropole für Ungarn in Budapest
aufrecht zu erhalten sein wird.
Die heutige Gestaltung der Universitäten wird in einer vernünftigen
staatlichen Einrichtung kaum noch mehr einen Bestand haben
können, ja es scheint, als hätten sie sich auch für die heutige
Gesellschaftsordnung überlebt. Das Überwiegen der theologischen
und juristischen Studien, obwohl diese beiden Fakultäten nichts
als Abrichtungsanstalten für den praktischen Dienst der Kirche und
der heutigen Staatsverwaltung sind und sie als wissenschaftliche
Forschungszentren gar keinen Wert haben, ist ebenso unnatürlich,
wie das Zusammenpferchen mannigfaltiger und unendlich reicher
wissenschaftlicher Disziplinen in einer einzigen philosophischen
Fakultät und der Ausschluß der Technik, Bodenkultur und
Forstwirtschaft, dann der Kunst aus dem Bereiche der Universitäten,
wonach viele ebenbürtige Gebiete geistigen Schaffens an der
Universität gar nicht vertreten, viele kümmerlich vertreten, dafür
aber die rückständigen Disziplinen in den Vordergrund geschoben
sind. Brutanstalten des Aberglaubens stehen wahrem Wissen nicht nur
gleichberechtigt an der Seite, sondern sie überwuchern und dominieren,
und so wird Vieles an den künftigen Universitäten zu hohem Ansehen
gelangen und als gleichwertiger Teil einer wahren _universitas
scientiarium et artium_ am Hochschulleben teilnehmen, während Vieles
nach und nach absterben wird, was vor 800 Jahren in Bologna oder Padua,
oder in Paris eine hervorragende Rolle spielte. Es verdienten diese
Wissenschaften schon heute keinen hervorragenden Platz mehr, und sie
werden im Kollektivstaat nur kulturgeschichtlich in Betracht kommen.
Die Universität wird als Forschungsanstalt im organischen Verbande mit
der Akademie stehen und über unermeßliche Mittel für Forschungszwecke
verfügen. Da der gesamte Verwaltungs-, Sanitäts- und Unterrichtsdienst
mit wissenschaftlich gebildeten Personen besetzt sein soll, wird
ein jährlicher Ersatz von 20,000 Abiturienten der Hochschulen
erforderlich sein und es werden demnach an 100,000 Universitätshörer
die Hochschule frequentieren, zu deren Ausbildung eine Anzahl von
etwa 10,000 Professoren erforderlich sein wird, welche in einem Staat,
wie Österreich in den verschiedenen Landessprachen zu dozieren haben
werden.
Die staatliche Organisation verträgt im allgemeinen keine
Überproduktion auf irgend einem Gebiete. Man wird daher den
Hochschulunterricht in jedem Fache auf eine gewisse, nicht allzu
eng bemessene Zahl von Hörern beschränken und wird wenigstens für
einen bestimmten Teil von Lehrfächern vorschreiben, welche Kollegien
die Studierenden zur Ausbildung für einen bestimmten Beruf zu hören
und welche Seminare sie zu besuchen haben werden. Da der Staat die
Absolventen auch zu versorgen und auch Jene zu erhalten hat, die keine
wissenschaftliche Tauglichkeit erlangen, wird der Staat nicht nur
die Berufung an die Universität auf jene beschränken, welche sich am
besten dafür eignen, sondern es wird auch zu den Obliegenheiten der
Professoren und ihrer Assistenten gehören, sich von den Fortschritten
der Hörer in ihren Studien zu überzeugen, wozu eben die Seminare die
Gelegenheit bieten.
Als stimmfähigen Bürgern des Reiches, eine Eigenschaft, die man
wahrscheinlich mit dem zurückgelegten achtzehnten Jahre, also
vor Eintritt in die Universitätsstudien, erlangen wird, wird den
Studierenden Anteil an den öffentlichen Angelegenheiten natürlich
freistehen, ja Pflicht sein, aber die politische Demonstration, wie sie
in unserer Zeit betrieben wird, wird man der studierenden Jugend ganz
verwehren. An den geselligen Vereinigungen sollen sich die Lehrkräfte
tunlichst beteiligen. Renitente Hörer wird man heimschicken und zu
Sense und Sichel greifen lassen.
Auch am höheren gesellschaftlichen Leben werden die Studierenden
Anteil nehmen und sie werden daher Einladungen zu Hof und von Seite des
Hochadels erhalten und ebenso werden ihnen die Bildungsanstalten offen
stehen, welche dem ästhetischen Bedürfnisse entgegenkommen; Theater und
musikalische Veranstaltungen u. dergl.
Der Wechsel der Unterrichtsfächer und des wissenschaftlichen Berufes,
für den sich die Hörer ausbilden, wird zu gestatten sein, wenn es
sich nicht bloß um eine Laune handelt und dabei wird es nicht darauf
ankommen, ob die Studienzeit verlängert wird.
Mädchen werden als gleichberechtigte Hörer zu den Universitätsstudien
zugelassen werden, nach Maßgabe jedoch des Bedarfes für jene
wissenschaftlichen Berufe, die den Frauen eröffnet werden.
c. Die Akademie.
Es wurde bereits hervorgehoben, daß die Akademie als oberste
Vereinigung aller Jener, die auf dem Gebiete des geistigen
Vermögens über alle hervorragen, in einem organischen Verband
mit der Zentralhochschule stehen soll. Der Akademiker bekleidet
den höchsten Rang im Staate, wird in der Regel aus der Reihe der
Hochschulprofessoren hervorgehen, entweder durch die Wahl der Akademie
selbst, mit oder ohne Bestätigung des Monarchen, seinen Platz einnehmen
oder von der Unterrichtsverwaltung ernannt werden, er wird unabsetzbar
sein und die größten Ehrenvorzüge und materiellen Vorteile, immer mit
Ausschluß jeden Eigentums, genießen. Inwiefern seine Familie an jenen
Vorteilen, so lange er lebt, teilnimmt, wird zu erwägen sein. Wenn
zu den materiellen Vorteilen auch ein reicher Hausstand, ausgedehnte
Wohnungs- und Repräsentationsräume gehören, werden Frau und Töchter
allerdings die oberste Leitung des Hauswesens und der Hausgenossen über
sich haben können, aber im allgemeinen ist der Grundsatz zu beobachten,
daß Verdienste nicht vererbbar sind und der Lohn sich auf denjenigen
zu beschränken hat, der sich verdient gemacht hat. Es gibt nur einen
Erben, den Staat, und so erbt er auch die Verdienste.
Der Akademiker kann auch zugleich Professor sein, jedenfalls werden
ihm alle wissenschaftlichen Institute seines Faches für seine eigenen
Forschungsarbeiten und die seiner Hilfsarbeiter zu Gebote stehen
und, so wie die Zahl der Akademiker eine unbeschränkte ist, da mit
der Ausdehnung und fortgesetzten Spaltung und Differenzierung der
verschiedenen Wissenschaften sich immer neue Lücken auftun werden, die
man auszufüllen genötigt sein wird, so wird sich auch die Akademie nach
den jeweiligen Bedürfnissen in Sektionen und Unterabteilungen gliedern,
welche gesonderte und Einzelberatungen möglich machen. Die Aufgabe
der Akademie wird es sein, jeweilig die wichtigsten Forschungs- und
Kunstziele für die nächste Zeit festzustellen und bekannt zu machen.
Die Akademie wird nicht nur Forscher, sondern auch Techniker und
Künstler jeder Art, welche einen alle überwiegenden Rang erklommen
haben, als gleichberechtigte Mitglieder aufnehmen und sich nicht auf
jene wissenschaftlichen Zweige beschränken, die heutzutage in den
Akademien vertreten sind.
Der naturwissenschaftlichen und astronomischen Forschungen wegen wird
sich das Reich nicht mit dem vaterländischen Boden allein begnügen
können, sondern wissenschaftliche Stationen in allen Teilen der Erde
zu errichten trachten, welche unter der obersten Leitung der Akademie
stehen. So wird der Kollektivismus auf allen Gebieten einen Fortschritt
entfesseln, welcher alles übertrifft, was bisher bekannt war und für
dessen Befruchtung die heutige Gesellschaftsordnung die Mittel nicht
schaffen kann.
Noch sei erwähnt, daß das weibliche Geschlecht von den Lehrkanzeln
der Hochschulen und von den curulischen Stühlen der Akademie
keineswegs ausgeschlossen sein wird, vielmehr die Lehrkanzeln für
Frauenkrankheiten und das weibliche Geschlechtsleben mit Inbegriff der
anatomischen, pathologischen und physiologischen Hilfsinstitute der
Gynäkologie geradezu den Frauen als Forschern, Lehrern und Schülern
reserviert sein werden.
Die Fachabteilungen der Akademie werden auch der Verwaltung Anfragen
zu beantworten und Anträge und Gutachten zu erstatten haben. Sie werden
auch literarische Arbeiten begutachten.