Was ist die Aufgabe des sozialen Staates? In letzter Instanz ist es die
Verteilung von Arbeit und Genuß. Die Grundsätze und Ziele bestimmt das
Volk, aber die Verwirklichung dieser Grundsätze und Ziele liegt einem
Organe des Volkes, der Regierung und ihren Beamten ob und zwar nach dem
Prinzipe der Arbeitsteilung, welche jede menschliche Leistung besonders
dafür geschulten Personen überträgt, die nur ein und dieselbe Arbeit zu
besorgen haben.
In allen Zweigen der menschlichen Arbeit, wozu auch die der
Verwaltungsbeamten gehört, findet man eine hierarchische Gliederung,
deren unterste Ausläufer am meisten auf einfache Handgriffe angewiesen
sind und gewissermaßen die kleinste Spalte der Gesamtleistung
besorgen. Über diesen sind jene, die diese Teilleistungen verbinden
und Höhere, die sie zu einem Ganzen vereinigen, während noch höhere
Organe die Leistungen vergleichen, die Tätigkeiten überwachen und Pläne
entwerfen, bis endlich die Oberleitung des Ganzen in den Händen eines
Einzigen oder eines obersten beratenden Körpers vereinigt ist. Diese
Organisation ist vergleichbar dem Nervensystem im tierischen Körper.
Aber so wie in jedem einzelnen Berufe alle Teilnehmer zu einer
Einheit zusammengefaßt sind und in viele Stufen zerfallen, in welchen
die Angehörigen des Berufes vom Einzelnen zu immer Allgemeinerem
aufsteigen und in welchen auch die Träger der einzelnen Stellen
der Autorität und dem Ansehen nach abgestuft sind, so sind auch
die einzelnen Berufe untereinander hierarchisch gegliedert und im
Ansehen und der Autorität abgestuft. Da kommt man nun zur Einsicht,
daß ein eigener Verwaltungsdienst eingerichtet werden muß, welcher
die Hauptaufgabe des Staates, die Verteilung von Arbeit und Genuß
in letzter Instanz zu lösen hat. Diese Aufgabe ist die oberste,
zusammenfassendste und es ist niemand im Staate, der nicht von dieser
Körperschaft abhinge, während sie nur vom Volke abhängt. Denn es
handelt sich darum, das Gesamtleben des Volkes in eine wirkliche
Einheit zusammenzufassen, wie das Herz mit dem ganzen Apparate von
Arterien und Venen das Blut bis in die äußersten Körperteile treibt
und von dort wieder zurückerhält, um es wieder in die Arterien zu
treiben. Die spezielle Aufgabe des Verwaltungsbeamten setzt nicht die
Einseitigkeit eines Fachmenschen voraus, sondern einen Überblick über
das Ganze, die Aufeinanderbeziehung aller Teile, die Bewertung aller
Leistungen und aller Güter, die ununterbrochene Evidenthaltung aller
wirtschaftlichen Faktoren und aller Produkte. Der Verwaltungskörper hat
auch alljährlich (?) dem Volke einen Vorschlag über den Volkshaushalt
und Gesetzesvorlagen zu machen, welche die Gegenstände seines Berufes
betreffen. Dieser Volkshaushalt hat aber mit Geldsummen nichts zu tun,
sondern mit Arbeitskräften und materiellen Gütern, welche in Anspruch
genommen werden, um gewisse Mengen von Gütern herzustellen oder gewisse
Dienste zu leisten.
Jemehr jemand zum Fachmann herangebildet und geeignet ist, umsoweniger
meistens taugt er zu allgemeinen Aufgaben zusammenfassender
Natur; universelle Köpfe, das heißt philosophische Talente, die
auch philosophisch geschult sind, werden dem Verwaltungsdienste
zuzuweisen sein und da sie alles zu vergleichen, alles abzuwägen
und jeden an seine Stelle zu bringen haben, wird ihnen auch überall
innerhalb ihrer streng territorial abgegrenzten Kompetenz jeder
dienstlich untergeordnet sein. Dienstliche Unterordnung braucht aber
Kameradschaftlichkeit außer Dienst nicht auszuschließen.
Doch muß ich bemerken, daß ich glaube, es könne der Verwaltungsbeamte
außer der obersten allgemeinen Leitung seines Gebietes auch die
oberste Leitung für einzelne Produktionszweige eines weiteren
Sprengels besorgen, wenn er außer der allgemeinen Schulung für
den Verwaltungsdienst auch Fachkenntnisse für ein besonderes
Produktionsgebiet erworben hätte. Der eigentliche Verwaltungsdienst
beansprucht nämlich schwerlich die ganze Zeit des Verwaltungsbeamten,
denn, wenn sich die Verteilungsgrundsätze einmal eingelebt haben
und es sich nur um Überwachung und Verbesserung handelt, wird die im
bloßen Verwaltungsdienste zu leistende Arbeit selbst für einen einzigen
Beamten in einer Gemeinde von tausend Köpfen nicht erheblich sein. Und
doch ersetzt dieser eine Beamte die Tätigkeit der Richter, politischen
und Finanzbeamten, und überdies die der Kaufleute und wenn irgendwelche
richterlichen Geschäfte, insbesondere eine Strafjustiz noch fortdauern
müßten, so würden keine eigentlichen Strafbehörden eingesetzt,
sondern eine Art von Volksjustiz geübt werden, wie die Schöffen und
Geschworenen und zwar ohne fachjuristische Leitung.
Um also die erforderliche Einheit in die Verwaltung zu bringen, wird
der Verwaltungsbeamte niedersten Ranges Vorstand einer Gemeinde und
ihres Territoriums oder eines städtischen Quartiers werden und zwar
derart, daß alle Menschen und Sachen auf diesem Territorium ihm
unterstehen und ihm die oberste Leitung aller Arbeit und die oberste
Verteilung aller Genüsse und Güter auf diesem Gebiete zusteht.
In jeder Ansiedlung und in jedem städtischen Quartier regiert ein
solcher Beamter. Die weitere Gliederung des Verwaltungsdienstes baut
sich nun so auf, daß etwa 20 Gemeinden unter einem Bezirksbeamten,
etwa 20 Bezirke unter einem Kreisbeamten, etwa 10 Kreise unter einem
Provinzialbeamten stehen und die Provinzialbeamten der Zentralregierung
direkt untergeordnet sind.
Es ist sorgfältig zu erwägen, welche Verteilungsgeschäfte den
Verwaltungsbeamten innerhalb ihrer örtlichen Kompetenz =persönlich=
zuzuweisen und welche von ihren Organen unter ihrer Oberleitung und
=Mitverantwortung= zu besorgen sind.
Daß nun diese Verteilungsgeschäfte keineswegs eine ganze Tagesarbeit
eines Beamten in Anspruch nehmen, ist leicht zu zeigen, wenn man die
Zahl von 1000 Köpfen als Grundlage der Berechnung annimmt. Es ist im
Auge zu behalten, daß der Beamte nach den natürlichen Verhältnissen
des Kollektivismus mit allen Gliedern seiner Gemeinde lebt, jeden
persönlich kennt, auch zahlreiche Interessen mit ihnen gemein hat.
Dieser Beamte hat auf Grund der Berichte des Arztes und nach anderen
Daten die Geburten, Trauungen und Sterbefälle in Evidenz zu halten,
allerdings mit der genauesten Angabe der näheren Umstände. So
sollen Geburten und Sterbefälle mit Angabe von Stunde, Minute und
Sekunde verzeichnet werden, soweit sie bekannt sind oder in Fällen
unvorhergesehener Ereignisse abgeschätzt werden können. Alle Geburten
und Sterbefälle zusammen werden 30-36 im Jahre kaum übersteigen und
wenn sie selbst die doppelte Zahl erreichen, fiele nur ein solches
Ereignis in =fünf= Tagen. Die Verfügungen über die dienstlichen
Veränderungen innerhalb der Gemeinde und die an den Bezirksbeamten
zu erstattenden Anträge in Fällen einer Versetzung außerhalb der
Gemeinde oder der Besetzung einer Stelle durch gemeindefremde
Personen stehen dem Verwaltungsbeamten zu, aber wenn jeder Einzelne
10 solche Veränderungen, Versetzungen und Beförderungen in seinem
Leben zu erwarten hätte, eine Ziffer, die ohnehin hoch gegriffen
ist, so würden bei 550 in regelmäßigen Arbeitsalter stehenden
Gemeindegenossen im Jahre 120 solche Veränderungen vorfallen oder
10 im Monate. Beurlaubungen kämen täglich zwei zur Behandlung.
Disziplinäre und friedensrichterliche Erkenntnisse höchstens zwei
oder drei in der Woche. Außerdem hat der Beamte von Zeit zu Zeit jede
Betriebsstelle, Fabrik, Schule, Spital usw. zu inspizieren und dafür
zu sorgen, daß täglich der erforderliche Güteraustausch zwischen
Gemeinde und Bezirk richtig abgewickelt wird. Dabei sind aber immer
andere mitverantwortliche Personen beteiligt und die Beispiele im
Abschnitte über die Statistik VI, 8, e, insbesondere die Tabelle über
Milchproduktion und Verteilung zeigen klar, daß es sich da immer um
beinahe automatisch sich vollziehende Bewegungen handelt, die dem
Beamten mehr Aufsicht, als Arbeit zur Aufgabe machen.
Die Angaben über die tägliche Arbeitsleistung des Einzelnen und über
den Verbrauch der Gemeinde im Tage empfängt der Beamte von den unteren
Organen und er wird für deren Richtigkeit und genaue Buchung zu sorgen
haben, wobei die Summierung und die Ermittelung von Verhältniszahlen,
sofern sie von der vorgesetzten Behörde gefordert werden, von Lehrern,
hauswirtschaftlichen Personen, Schulkindern, hauptsächlich aber
auch vom Volksbeamten, der ja auch als Gehilfe gedacht wird, unter
gegenseitiger Kontrolle besorgt werden können.
Alle diese Arbeit ist, soweit sie der Gemeindebeamte persönlich leisten
muß, gering.
In einem Staate von 45 Millionen Einwohnern würde der ganze
Verwaltungsbeamtenstab mit Inbegriff der hierarchisch übergeordneten
Beamten 50-60,000 Köpfe und wenn, nach den unten entwickelten
Vorschlägen, neben jedem Staatsbeamten ein gewählter Volksbeamter
als Gehilfe und Kontrollorgan säße, 100-120,000 Köpfe betragen,
nur ein kleiner Bruchteil des Handelspersonals, das eine gleich
zahlreiche Bevölkerung heute beschäftigt. Der Beamte hätte überdies
den regelmäßigen Versammlungen der Beamten des Bezirks unter dem
Vorsitze des Bezirksbeamten beizuwohnen und einen geselligen Verkehr
mit den Gemeindegenossen einerseits und am Sitze des Bezirks- und
des Kreisbeamten mit Gleichgestellten und höher gestellten Personen
andererseits zu unterhalten.
Man merke, daß die statistische Arbeit, wenn sie gehörig veröffentlicht
wird, das Volk in die Lage setzt, Fortschritt und Rückschritt auf
allen Gebieten der Produktion und Verteilung zu verfolgen und daß diese
Arbeit es möglich macht, die Krankheits- und Sterbestatistik von Tag
zu Tag mit Genauigkeit festzustellen, und das Durchschnittsalter auf
Minuten zu ermitteln und wie das gemacht wird, wird in dem Abschnitte
über Statistik VI, 8, genau aufgezeigt werden.
Freilich hat der Verwaltungsbeamte auch eine Verteilungsarbeit
zu besorgen bezüglich der Instrumente und Apparate, welche zum
Inventar seines Bezirkes gehören und bezüglich der Benützung der
Gesellschaftsräume zu besonderen Zwecken. So kann es vorkommen, daß
die Benutzung der musikalischen Instrumente von so vielen Personen
beansprucht wird, daß der Vorrat nicht reicht, oder daß sich viele
Gesellschaften in der Gemeinde bilden, welche Räume für ihre Übungen
und Verhandlungen beanspruchen und daß die Gesellschaften sich
wechselseitig im Wege stehen. Ordnung zu schaffen, ist Aufgabe des
Verwaltungsbeamten.
Mit Rücksicht auf diese Natur des Verwaltungsdienstes, die zwar ein
scharfes Auge und richtiges Urteil voraussetzt, aber wenig Arbeit
verursacht, scheint es nun, daß dem Beamten außer dieser leitenden
Tätigkeit noch irgend welche andere Arbeit aufgebürdet werden
sollte und darum scheint es zweckmäßig, daß mit der Ausbildung im
Verwaltungsdienste auch anderer Fachunterricht verbunden werden sollte,
damit jeder der Gemeindeverwaltungsbeamten noch einen Produktionszweig
für den ganzen Bezirk solle überwachen können. Das gilt besonders für
solche Aufgaben, die ihrer Natur nach zusammenfassend für größere
Territorien zu lösen sind, so Straßen- und Wasserbau, Forstwesen,
Kulturtechnik, die Abfassung von landwirtschaftlichen Betriebs- und
Anbauplänen, chemische Untersuchungen und dergl., wobei dann die
Gemeindebeamten immer mit dem fachtechnisch gebildeten Kollegen in
Fühlung zu stehen hätten. Ist bei der Anstellung von Verwaltungsbeamten
auf dieses Bedürfnis Rücksicht genommen, so bildet das Beamtenkollegium
eines Bezirkes eine Körperschaft, deren Mitglieder über die
mannigfaltigsten Fachkenntnisse verfügen.
Das sind Ideen, die sich bei der Untersuchung unseres Problemes
von selbst aufdrängen, aber es wird erst die Erfahrung während der
Umwandlung unserer Gesellschaftsordnung lehren, ob eine so beschaffene
Organisation die beste ist. Sie wird nur dann gut sein, wenn der
unterste Beamte, der eigentlich das wichtigste Glied der Organisation
ist, nicht überbürdet, aber so beschäftigt ist, daß er sich mit
allen Zweigen der Produktion und Verteilung auf seinem Gebiete
vertraut machen und dort alles, soweit als die Einheitlichkeit des
Dienstes es erfordert, durch seine Hand gehen muß. Übrigens muß ihm
das Recht zustehen, sich seine Organe zu wählen, und jedem Einzelnen
Hilfeleistungen aufzutragen, zu welchen er befähigt ist und welche
mit seinem eigenen Berufe vereinbar sind, oder zu welchen er sich
freiwillig erbietet. Die Vereinigung der ganzen Verteilungsarbeit
in =einer= leitenden Hand löst alle Kompetenzkonflikte, welche die
heute übliche Trennung der Ressorts mit sich bringt, die im Betriebe
der Kollektivwirtschaft wenig Sinn hätte. Übrigens vertreten die dem
Verwaltungsbeamten untergebenen Organe die einander gegenüberstehenden
sachlichen und persönlichen Interessen.
Die Belastung der Beamten im gleichen Range wird so ziemlich gleich
sein, wenn die Glieder einer Gemeinde, oder eines Quartiers der
Zahl nach nicht sehr verschieden sind. Aber die Verwaltungsbeamten
der Quartiere in den Städten dürften etwas weniger belastet sein,
weil sie ein kleineres Gebiet haben und weil in den Städten weniger
Produktion ist. Darum eignen sich diese Posten, die auch sonst größere
Annehmlichkeiten bieten, als Ruheposten für ältere, verdiente Beamte.
Ich bemerke noch, daß ich nicht für die Wahl der Verwaltungsbeamten
durch das Volk bin, weil das zu einer gefährlichen Dezentralisation
führen müßte, und dadurch einerseits das Parteiwesen wieder
großgezogen, andererseits eine Desorganisation in der Wirtschaft
herbeigeführt würde. Es würde dann überall nach verschiedenen
Grundsätzen produziert und damit ein großer Teil der Vorteile des
Gesamtbetriebes aufs Spiel gesetzt werden. Auch wären die Angaben
der Verwaltungsbeamten über die Produktionsergebnisse, welche die
Hauptgrundlage der Verteilung bilden, nicht mehr verläßlich, wenn
die Beamten von der Gemeinde gewählt würden. Der Grundgedanke des
Kollektivismus ist die Zentralisation, die Wahl der Beamten aber
hätte immer eine dezentralisierende Tendenz. Es ist auch besser, das
Staatsinteresse den Staatsbeamten, das Interesse der Gemeinde und des
Einzelnen immer dem Volksbeamten anzuvertrauen und so einen möglichst
genauen Gleichgewichtszustand herbeizuführen, wobei aber immer noch
im Zweifel das Staatsinteresse überwiegen müßte, daher auch nur der
Staatsbeamte eine =entscheidende= Stimme hätte, der Volksbeamte nur zu
hören wäre, zu beaufsichtigen hätte und bei den vorgesetzten Behörden
Einspruch oder Berufung einlegen könnte. Diese Verwaltungsbeamten
wären also wie heute durch die Zentralstelle zu ernennen und so ist es
ja auch mit dem Unterrichtspersonale, den Ärzten und den technischen
Beamten und Vorständen.
Um nun jedem Einzelnen aus den kleinen Volksgruppen der Gemeinde,
des Bezirkes, Kreises usw. den größten Schutz zu verleihen, scheint
es mir, wie schon gesagt, zweckmäßig, daß das Volk in diesen Gruppen
je einen Volksbeamten wählen sollte, der vom Gemeindebeamten bis zum
Minister dem Verwaltungsbeamten beigegeben werden soll, der in allen
mechanischen Arbeiten Gehilfe des Verwaltungsbeamten wäre und dem
Staatsinteresse gegenüber das Teil- und Einzelinteresse wahrzunehmen
hätte. Nicht =er=, sondern der Staatsbeamte hätte zu dezernieren, der
Volksbeamte aber müßte immer vorher gehört werden und er könnte an den
Bezirksbeamten berufen oder vielleicht auch in wichtigen Fällen eine
Sistierung der angefochtenen Entscheidung erwirken. Durch Vermittelung
des Fernsprechers, der alle Ämter verbindet, kann das in wenigen
Minuten geschehen.
Diese Volksbeamten würden von der Gemeinde und dem Bezirke durch das
Votum aller stimmberechtigten Volksgenossen gewählt und es scheint,
daß es vernünftiger wäre, auf unbestimmte Zeit zu wählen als auf eine
bestimmte Zeit, wie der Amerikaner sagt, _during good behaviour_. Die
periodischen Wahlen haben gar keinen vernünftigen Sinn. Eine Neuwahl
wird stattfinden, so oft sie begehrt wird und sobald ein anderer
Volksbeamter für eine Stelle gewählt ist, hat der frühere abzutreten.
Sehr zweckmäßig wäre es auch, den Kreis- und
Provinzialverwaltungsbeamten, sowie auch den Ministern einen solchen
Vertreter des Volkes mit gleicher Kompetenz beizugeben und selbst dem
Monarchen würde es die Geschäfte erleichtern, wenn er einen solchen
Vertrauensmann des Volkes, oder in Österreich etwa Vertrauensmänner
aller Nationalitäten an der Seite hätte, die er hören könnte, aber
es scheint nicht zweckmäßig, daß diese höheren Organe durch das Volk
unmittelbar gewählt werden, weil die wählbaren Personen in diesen
großen Sprengeln nicht so allgemein bekannt sind, daß das Volk selbst
wählen könnte. Besser würde es sich empfehlen, daß die Volksbeamten des
Kreises den dem Kreisbeamten beizugebenden Volksbeamten und so weiter
die Volksbeamten der ganzen Provinz der ganzen Nation oder des ganzen
Reiches diese höheren Organe des Volkswillens wählen würden.
Dies ist die wünschenswerte Organisation des Verwaltungsdienstes
und es scheint nicht notwendig zu erwähnen, daß die Kreis- und
Provinzialbeamten und die Minister eine Reihe von geringeren Beamten
als Mitarbeiter haben müßten.
~Detailverwaltungsämter.~ Zur unmittelbaren Leitung von
Produktionszweigen und Fabriken werden in jeder Gemeinde oder Quartier
nach Art unserer Verwalter und Direktoren Leute, erforderlichen Falles
von höherer Ausbildung und dann auch von angemessen höherem Range, zu
bestellen sein, welchen die erforderlichen Hilfsorgane zur Seite zu
stellen sind und welche dem Verwaltungsbeamten untergeordnet sind.
So wird für die Futterwirtschaft, die Viehzucht, eine industrielle
Anstalt und für die gesamte Hauswirtschaft ein oberster Leiter in jeder
Gemeinde, für manche andere Betriebe, so die Forstwirtschaft, wo sie
einen größeren Umfang hat, für einen etwaigen Bergbau, den Hochbau,
Straßen- und Wasserbauten in jedem Bezirke ein Produktionsleiter
oder Direktor anzustellen sein, welche Personen wieder höheren Ämtern
ihres Faches unterzuordnen sind. Sie haben die Arbeits-, Materials-
und Produktionsstatistik für ihren Produktionszweig herzustellen,
die rechtzeitige Anschaffung aller Maschinen, Werkzeuge und Stoffe,
die Einstellung und Ausbildung der Arbeitskräfte, die Einrichtung
und Instandhaltung der Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen,
die zweckmäßige Verteilung der verschiedenen Arbeiten unter ihre
Arbeiter, dann die Beförderung der geeigneten Personen zu besorgen
und Anträge wegen Verbesserung der Produktion zu stellen. Besonders
jene Statistik, die den organischen Einrichtungen zufolge nicht
täglich abzuschließen und zu veröffentlichen ist, ist von ihnen für
ihren Betrieb doch so viel als möglich täglich zu journalisieren,
so beim Empfange von Stoffen, bei der Hinausgabe von Stoffen und
anderen Verbrauchsartikeln an den einzelnen Arbeiter, bei der Abgabe
der Produkte von einer Werkstätte zur anderen, von einem Arbeiter an
den anderen und schließlich bei der Ablieferung fertiger Erzeugnisse
an die Magazine und aus den Magazinen an die Frächter und alle diese
Verrechnungsarbeiten, wofür in jeder Betriebsstätte Instruktionen
bestehen, sind von den untergeordneten Organen gegenzuzeichnen, vom
Verwaltungsbeamten zu überwachen und zu revidieren. Da doch alles, was
durch die Produktionsverwaltungen an andere Verwaltungen abgegeben
wird, von diesen wieder in Empfang zu stellen ist, und so doppelte
Buchungen geschehen, so ist eine genaue Verrechnung sichergestellt
und es ist auch der Gesamterfolg einer Betriebsanstalt leicht zu
beurteilen, da ein Vergleich mit Betrieben gleicher Art ergibt, ob
für eine bestimmte Gesamtleistung mehr als anderwärts an Material
oder Arbeit verrechnet wurde, wie auch die Verwendung aller Stoffe,
Werkzeuge, Halbfabrikate und Erzeugnisse immer feststellbar sein muß.
Bei absoluter Naturalwirtschaft kann in den Betrieben nicht leicht ein
Unterschleif vorkommen. Kassegebarung gibt es nicht, falsche Buchungen
sind der Gegenbuchungen wegen nicht wohl möglich, würden aber auch
keinen ersichtlichen Zweck haben und wer Material oder Fabrikate
defraudieren wollte, fände keinen Frächter und Abnehmer, hätte viele
Mitwisser, daher die sichere Entdeckung zu fürchten und so wäre nur
ein rechtswidriger Verbrauch von Dingen, die man unmittelbar verzehren
kann, von Milch, Eiern, Obst zu fürchten und auch das könnte nicht
lange verborgen bleiben, keinesfalls aber könnte sich jemand daran
bereichern.
Alle Arten von Betrieben haben ihre hierarchisch abgestuften
Oberleitungen, deren Zentralorgane wieder Fachorgane der
Ministerien bilden. Von der Verwaltung der Hauswirtschaft und der
Bekleidungsindustrie wird noch im Abschnitte IX, besonders zu sprechen
sein, weil sie von unmittelbarem Interesse für die Einzelnen sind.