1. Der Verwaltungsorganismus.

Was ist die Aufgabe des sozialen Staates? In letzter Instanz ist es die

Verteilung von Arbeit und Genuß. Die Grundsätze und Ziele bestimmt das

Volk, aber die Verwirklichung dieser Grundsätze und Ziele liegt einem

Organe des Volkes, der Regierung und ihren Beamten ob und zwar nach dem

Prinzipe der Arbeitsteilung, welche jede menschliche Leistung besonders

dafür geschulten Personen überträgt, die nur ein und dieselbe Arbeit zu

besorgen haben.

In allen Zweigen der menschlichen Arbeit, wozu auch die der

Verwaltungsbeamten gehört, findet man eine hierarchische Gliederung,

deren unterste Ausläufer am meisten auf einfache Handgriffe angewiesen

sind und gewissermaßen die kleinste Spalte der Gesamtleistung

besorgen. Über diesen sind jene, die diese Teilleistungen verbinden

und Höhere, die sie zu einem Ganzen vereinigen, während noch höhere

Organe die Leistungen vergleichen, die Tätigkeiten überwachen und Pläne

entwerfen, bis endlich die Oberleitung des Ganzen in den Händen eines

Einzigen oder eines obersten beratenden Körpers vereinigt ist. Diese

Organisation ist vergleichbar dem Nervensystem im tierischen Körper.

Aber so wie in jedem einzelnen Berufe alle Teilnehmer zu einer

Einheit zusammengefaßt sind und in viele Stufen zerfallen, in welchen

die Angehörigen des Berufes vom Einzelnen zu immer Allgemeinerem

aufsteigen und in welchen auch die Träger der einzelnen Stellen

der Autorität und dem Ansehen nach abgestuft sind, so sind auch

die einzelnen Berufe untereinander hierarchisch gegliedert und im

Ansehen und der Autorität abgestuft. Da kommt man nun zur Einsicht,

daß ein eigener Verwaltungsdienst eingerichtet werden muß, welcher

die Hauptaufgabe des Staates, die Verteilung von Arbeit und Genuß

in letzter Instanz zu lösen hat. Diese Aufgabe ist die oberste,

zusammenfassendste und es ist niemand im Staate, der nicht von dieser

Körperschaft abhinge, während sie nur vom Volke abhängt. Denn es

handelt sich darum, das Gesamtleben des Volkes in eine wirkliche

Einheit zusammenzufassen, wie das Herz mit dem ganzen Apparate von

Arterien und Venen das Blut bis in die äußersten Körperteile treibt

und von dort wieder zurückerhält, um es wieder in die Arterien zu

treiben. Die spezielle Aufgabe des Verwaltungsbeamten setzt nicht die

Einseitigkeit eines Fachmenschen voraus, sondern einen Überblick über

das Ganze, die Aufeinanderbeziehung aller Teile, die Bewertung aller

Leistungen und aller Güter, die ununterbrochene Evidenthaltung aller

wirtschaftlichen Faktoren und aller Produkte. Der Verwaltungskörper hat

auch alljährlich (?) dem Volke einen Vorschlag über den Volkshaushalt

und Gesetzesvorlagen zu machen, welche die Gegenstände seines Berufes

betreffen. Dieser Volkshaushalt hat aber mit Geldsummen nichts zu tun,

sondern mit Arbeitskräften und materiellen Gütern, welche in Anspruch

genommen werden, um gewisse Mengen von Gütern herzustellen oder gewisse

Dienste zu leisten.

Jemehr jemand zum Fachmann herangebildet und geeignet ist, umsoweniger

meistens taugt er zu allgemeinen Aufgaben zusammenfassender

Natur; universelle Köpfe, das heißt philosophische Talente, die

auch philosophisch geschult sind, werden dem Verwaltungsdienste

zuzuweisen sein und da sie alles zu vergleichen, alles abzuwägen

und jeden an seine Stelle zu bringen haben, wird ihnen auch überall

innerhalb ihrer streng territorial abgegrenzten Kompetenz jeder

dienstlich untergeordnet sein. Dienstliche Unterordnung braucht aber

Kameradschaftlichkeit außer Dienst nicht auszuschließen.

Doch muß ich bemerken, daß ich glaube, es könne der Verwaltungsbeamte

außer der obersten allgemeinen Leitung seines Gebietes auch die

oberste Leitung für einzelne Produktionszweige eines weiteren

Sprengels besorgen, wenn er außer der allgemeinen Schulung für

den Verwaltungsdienst auch Fachkenntnisse für ein besonderes

Produktionsgebiet erworben hätte. Der eigentliche Verwaltungsdienst

beansprucht nämlich schwerlich die ganze Zeit des Verwaltungsbeamten,

denn, wenn sich die Verteilungsgrundsätze einmal eingelebt haben

und es sich nur um Überwachung und Verbesserung handelt, wird die im

bloßen Verwaltungsdienste zu leistende Arbeit selbst für einen einzigen

Beamten in einer Gemeinde von tausend Köpfen nicht erheblich sein. Und

doch ersetzt dieser eine Beamte die Tätigkeit der Richter, politischen

und Finanzbeamten, und überdies die der Kaufleute und wenn irgendwelche

richterlichen Geschäfte, insbesondere eine Strafjustiz noch fortdauern

müßten, so würden keine eigentlichen Strafbehörden eingesetzt,

sondern eine Art von Volksjustiz geübt werden, wie die Schöffen und

Geschworenen und zwar ohne fachjuristische Leitung.

Um also die erforderliche Einheit in die Verwaltung zu bringen, wird

der Verwaltungsbeamte niedersten Ranges Vorstand einer Gemeinde und

ihres Territoriums oder eines städtischen Quartiers werden und zwar

derart, daß alle Menschen und Sachen auf diesem Territorium ihm

unterstehen und ihm die oberste Leitung aller Arbeit und die oberste

Verteilung aller Genüsse und Güter auf diesem Gebiete zusteht.

In jeder Ansiedlung und in jedem städtischen Quartier regiert ein

solcher Beamter. Die weitere Gliederung des Verwaltungsdienstes baut

sich nun so auf, daß etwa 20 Gemeinden unter einem Bezirksbeamten,

etwa 20 Bezirke unter einem Kreisbeamten, etwa 10 Kreise unter einem

Provinzialbeamten stehen und die Provinzialbeamten der Zentralregierung

direkt untergeordnet sind.

Es ist sorgfältig zu erwägen, welche Verteilungsgeschäfte den

Verwaltungsbeamten innerhalb ihrer örtlichen Kompetenz =persönlich=

zuzuweisen und welche von ihren Organen unter ihrer Oberleitung und

=Mitverantwortung= zu besorgen sind.

Daß nun diese Verteilungsgeschäfte keineswegs eine ganze Tagesarbeit

eines Beamten in Anspruch nehmen, ist leicht zu zeigen, wenn man die

Zahl von 1000 Köpfen als Grundlage der Berechnung annimmt. Es ist im

Auge zu behalten, daß der Beamte nach den natürlichen Verhältnissen

des Kollektivismus mit allen Gliedern seiner Gemeinde lebt, jeden

persönlich kennt, auch zahlreiche Interessen mit ihnen gemein hat.

Dieser Beamte hat auf Grund der Berichte des Arztes und nach anderen

Daten die Geburten, Trauungen und Sterbefälle in Evidenz zu halten,

allerdings mit der genauesten Angabe der näheren Umstände. So

sollen Geburten und Sterbefälle mit Angabe von Stunde, Minute und

Sekunde verzeichnet werden, soweit sie bekannt sind oder in Fällen

unvorhergesehener Ereignisse abgeschätzt werden können. Alle Geburten

und Sterbefälle zusammen werden 30-36 im Jahre kaum übersteigen und

wenn sie selbst die doppelte Zahl erreichen, fiele nur ein solches

Ereignis in =fünf= Tagen. Die Verfügungen über die dienstlichen

Veränderungen innerhalb der Gemeinde und die an den Bezirksbeamten

zu erstattenden Anträge in Fällen einer Versetzung außerhalb der

Gemeinde oder der Besetzung einer Stelle durch gemeindefremde

Personen stehen dem Verwaltungsbeamten zu, aber wenn jeder Einzelne

10 solche Veränderungen, Versetzungen und Beförderungen in seinem

Leben zu erwarten hätte, eine Ziffer, die ohnehin hoch gegriffen

ist, so würden bei 550 in regelmäßigen Arbeitsalter stehenden

Gemeindegenossen im Jahre 120 solche Veränderungen vorfallen oder

10 im Monate. Beurlaubungen kämen täglich zwei zur Behandlung.

Disziplinäre und friedensrichterliche Erkenntnisse höchstens zwei

oder drei in der Woche. Außerdem hat der Beamte von Zeit zu Zeit jede

Betriebsstelle, Fabrik, Schule, Spital usw. zu inspizieren und dafür

zu sorgen, daß täglich der erforderliche Güteraustausch zwischen

Gemeinde und Bezirk richtig abgewickelt wird. Dabei sind aber immer

andere mitverantwortliche Personen beteiligt und die Beispiele im

Abschnitte über die Statistik VI, 8, e, insbesondere die Tabelle über

Milchproduktion und Verteilung zeigen klar, daß es sich da immer um

beinahe automatisch sich vollziehende Bewegungen handelt, die dem

Beamten mehr Aufsicht, als Arbeit zur Aufgabe machen.

Die Angaben über die tägliche Arbeitsleistung des Einzelnen und über

den Verbrauch der Gemeinde im Tage empfängt der Beamte von den unteren

Organen und er wird für deren Richtigkeit und genaue Buchung zu sorgen

haben, wobei die Summierung und die Ermittelung von Verhältniszahlen,

sofern sie von der vorgesetzten Behörde gefordert werden, von Lehrern,

hauswirtschaftlichen Personen, Schulkindern, hauptsächlich aber

auch vom Volksbeamten, der ja auch als Gehilfe gedacht wird, unter

gegenseitiger Kontrolle besorgt werden können.

Alle diese Arbeit ist, soweit sie der Gemeindebeamte persönlich leisten

muß, gering.

In einem Staate von 45 Millionen Einwohnern würde der ganze

Verwaltungsbeamtenstab mit Inbegriff der hierarchisch übergeordneten

Beamten 50-60,000 Köpfe und wenn, nach den unten entwickelten

Vorschlägen, neben jedem Staatsbeamten ein gewählter Volksbeamter

als Gehilfe und Kontrollorgan säße, 100-120,000 Köpfe betragen,

nur ein kleiner Bruchteil des Handelspersonals, das eine gleich

zahlreiche Bevölkerung heute beschäftigt. Der Beamte hätte überdies

den regelmäßigen Versammlungen der Beamten des Bezirks unter dem

Vorsitze des Bezirksbeamten beizuwohnen und einen geselligen Verkehr

mit den Gemeindegenossen einerseits und am Sitze des Bezirks- und

des Kreisbeamten mit Gleichgestellten und höher gestellten Personen

andererseits zu unterhalten.

Man merke, daß die statistische Arbeit, wenn sie gehörig veröffentlicht

wird, das Volk in die Lage setzt, Fortschritt und Rückschritt auf

allen Gebieten der Produktion und Verteilung zu verfolgen und daß diese

Arbeit es möglich macht, die Krankheits- und Sterbestatistik von Tag

zu Tag mit Genauigkeit festzustellen, und das Durchschnittsalter auf

Minuten zu ermitteln und wie das gemacht wird, wird in dem Abschnitte

über Statistik VI, 8, genau aufgezeigt werden.

Freilich hat der Verwaltungsbeamte auch eine Verteilungsarbeit

zu besorgen bezüglich der Instrumente und Apparate, welche zum

Inventar seines Bezirkes gehören und bezüglich der Benützung der

Gesellschaftsräume zu besonderen Zwecken. So kann es vorkommen, daß

die Benutzung der musikalischen Instrumente von so vielen Personen

beansprucht wird, daß der Vorrat nicht reicht, oder daß sich viele

Gesellschaften in der Gemeinde bilden, welche Räume für ihre Übungen

und Verhandlungen beanspruchen und daß die Gesellschaften sich

wechselseitig im Wege stehen. Ordnung zu schaffen, ist Aufgabe des

Verwaltungsbeamten.

Mit Rücksicht auf diese Natur des Verwaltungsdienstes, die zwar ein

scharfes Auge und richtiges Urteil voraussetzt, aber wenig Arbeit

verursacht, scheint es nun, daß dem Beamten außer dieser leitenden

Tätigkeit noch irgend welche andere Arbeit aufgebürdet werden

sollte und darum scheint es zweckmäßig, daß mit der Ausbildung im

Verwaltungsdienste auch anderer Fachunterricht verbunden werden sollte,

damit jeder der Gemeindeverwaltungsbeamten noch einen Produktionszweig

für den ganzen Bezirk solle überwachen können. Das gilt besonders für

solche Aufgaben, die ihrer Natur nach zusammenfassend für größere

Territorien zu lösen sind, so Straßen- und Wasserbau, Forstwesen,

Kulturtechnik, die Abfassung von landwirtschaftlichen Betriebs- und

Anbauplänen, chemische Untersuchungen und dergl., wobei dann die

Gemeindebeamten immer mit dem fachtechnisch gebildeten Kollegen in

Fühlung zu stehen hätten. Ist bei der Anstellung von Verwaltungsbeamten

auf dieses Bedürfnis Rücksicht genommen, so bildet das Beamtenkollegium

eines Bezirkes eine Körperschaft, deren Mitglieder über die

mannigfaltigsten Fachkenntnisse verfügen.

Das sind Ideen, die sich bei der Untersuchung unseres Problemes

von selbst aufdrängen, aber es wird erst die Erfahrung während der

Umwandlung unserer Gesellschaftsordnung lehren, ob eine so beschaffene

Organisation die beste ist. Sie wird nur dann gut sein, wenn der

unterste Beamte, der eigentlich das wichtigste Glied der Organisation

ist, nicht überbürdet, aber so beschäftigt ist, daß er sich mit

allen Zweigen der Produktion und Verteilung auf seinem Gebiete

vertraut machen und dort alles, soweit als die Einheitlichkeit des

Dienstes es erfordert, durch seine Hand gehen muß. Übrigens muß ihm

das Recht zustehen, sich seine Organe zu wählen, und jedem Einzelnen

Hilfeleistungen aufzutragen, zu welchen er befähigt ist und welche

mit seinem eigenen Berufe vereinbar sind, oder zu welchen er sich

freiwillig erbietet. Die Vereinigung der ganzen Verteilungsarbeit

in =einer= leitenden Hand löst alle Kompetenzkonflikte, welche die

heute übliche Trennung der Ressorts mit sich bringt, die im Betriebe

der Kollektivwirtschaft wenig Sinn hätte. Übrigens vertreten die dem

Verwaltungsbeamten untergebenen Organe die einander gegenüberstehenden

sachlichen und persönlichen Interessen.

Die Belastung der Beamten im gleichen Range wird so ziemlich gleich

sein, wenn die Glieder einer Gemeinde, oder eines Quartiers der

Zahl nach nicht sehr verschieden sind. Aber die Verwaltungsbeamten

der Quartiere in den Städten dürften etwas weniger belastet sein,

weil sie ein kleineres Gebiet haben und weil in den Städten weniger

Produktion ist. Darum eignen sich diese Posten, die auch sonst größere

Annehmlichkeiten bieten, als Ruheposten für ältere, verdiente Beamte.

Ich bemerke noch, daß ich nicht für die Wahl der Verwaltungsbeamten

durch das Volk bin, weil das zu einer gefährlichen Dezentralisation

führen müßte, und dadurch einerseits das Parteiwesen wieder

großgezogen, andererseits eine Desorganisation in der Wirtschaft

herbeigeführt würde. Es würde dann überall nach verschiedenen

Grundsätzen produziert und damit ein großer Teil der Vorteile des

Gesamtbetriebes aufs Spiel gesetzt werden. Auch wären die Angaben

der Verwaltungsbeamten über die Produktionsergebnisse, welche die

Hauptgrundlage der Verteilung bilden, nicht mehr verläßlich, wenn

die Beamten von der Gemeinde gewählt würden. Der Grundgedanke des

Kollektivismus ist die Zentralisation, die Wahl der Beamten aber

hätte immer eine dezentralisierende Tendenz. Es ist auch besser, das

Staatsinteresse den Staatsbeamten, das Interesse der Gemeinde und des

Einzelnen immer dem Volksbeamten anzuvertrauen und so einen möglichst

genauen Gleichgewichtszustand herbeizuführen, wobei aber immer noch

im Zweifel das Staatsinteresse überwiegen müßte, daher auch nur der

Staatsbeamte eine =entscheidende= Stimme hätte, der Volksbeamte nur zu

hören wäre, zu beaufsichtigen hätte und bei den vorgesetzten Behörden

Einspruch oder Berufung einlegen könnte. Diese Verwaltungsbeamten

wären also wie heute durch die Zentralstelle zu ernennen und so ist es

ja auch mit dem Unterrichtspersonale, den Ärzten und den technischen

Beamten und Vorständen.

Um nun jedem Einzelnen aus den kleinen Volksgruppen der Gemeinde,

des Bezirkes, Kreises usw. den größten Schutz zu verleihen, scheint

es mir, wie schon gesagt, zweckmäßig, daß das Volk in diesen Gruppen

je einen Volksbeamten wählen sollte, der vom Gemeindebeamten bis zum

Minister dem Verwaltungsbeamten beigegeben werden soll, der in allen

mechanischen Arbeiten Gehilfe des Verwaltungsbeamten wäre und dem

Staatsinteresse gegenüber das Teil- und Einzelinteresse wahrzunehmen

hätte. Nicht =er=, sondern der Staatsbeamte hätte zu dezernieren, der

Volksbeamte aber müßte immer vorher gehört werden und er könnte an den

Bezirksbeamten berufen oder vielleicht auch in wichtigen Fällen eine

Sistierung der angefochtenen Entscheidung erwirken. Durch Vermittelung

des Fernsprechers, der alle Ämter verbindet, kann das in wenigen

Minuten geschehen.

Diese Volksbeamten würden von der Gemeinde und dem Bezirke durch das

Votum aller stimmberechtigten Volksgenossen gewählt und es scheint,

daß es vernünftiger wäre, auf unbestimmte Zeit zu wählen als auf eine

bestimmte Zeit, wie der Amerikaner sagt, _during good behaviour_. Die

periodischen Wahlen haben gar keinen vernünftigen Sinn. Eine Neuwahl

wird stattfinden, so oft sie begehrt wird und sobald ein anderer

Volksbeamter für eine Stelle gewählt ist, hat der frühere abzutreten.

Sehr zweckmäßig wäre es auch, den Kreis- und

Provinzialverwaltungsbeamten, sowie auch den Ministern einen solchen

Vertreter des Volkes mit gleicher Kompetenz beizugeben und selbst dem

Monarchen würde es die Geschäfte erleichtern, wenn er einen solchen

Vertrauensmann des Volkes, oder in Österreich etwa Vertrauensmänner

aller Nationalitäten an der Seite hätte, die er hören könnte, aber

es scheint nicht zweckmäßig, daß diese höheren Organe durch das Volk

unmittelbar gewählt werden, weil die wählbaren Personen in diesen

großen Sprengeln nicht so allgemein bekannt sind, daß das Volk selbst

wählen könnte. Besser würde es sich empfehlen, daß die Volksbeamten des

Kreises den dem Kreisbeamten beizugebenden Volksbeamten und so weiter

die Volksbeamten der ganzen Provinz der ganzen Nation oder des ganzen

Reiches diese höheren Organe des Volkswillens wählen würden.

Dies ist die wünschenswerte Organisation des Verwaltungsdienstes

und es scheint nicht notwendig zu erwähnen, daß die Kreis- und

Provinzialbeamten und die Minister eine Reihe von geringeren Beamten

als Mitarbeiter haben müßten.

~Detailverwaltungsämter.~ Zur unmittelbaren Leitung von

Produktionszweigen und Fabriken werden in jeder Gemeinde oder Quartier

nach Art unserer Verwalter und Direktoren Leute, erforderlichen Falles

von höherer Ausbildung und dann auch von angemessen höherem Range, zu

bestellen sein, welchen die erforderlichen Hilfsorgane zur Seite zu

stellen sind und welche dem Verwaltungsbeamten untergeordnet sind.

So wird für die Futterwirtschaft, die Viehzucht, eine industrielle

Anstalt und für die gesamte Hauswirtschaft ein oberster Leiter in jeder

Gemeinde, für manche andere Betriebe, so die Forstwirtschaft, wo sie

einen größeren Umfang hat, für einen etwaigen Bergbau, den Hochbau,

Straßen- und Wasserbauten in jedem Bezirke ein Produktionsleiter

oder Direktor anzustellen sein, welche Personen wieder höheren Ämtern

ihres Faches unterzuordnen sind. Sie haben die Arbeits-, Materials-

und Produktionsstatistik für ihren Produktionszweig herzustellen,

die rechtzeitige Anschaffung aller Maschinen, Werkzeuge und Stoffe,

die Einstellung und Ausbildung der Arbeitskräfte, die Einrichtung

und Instandhaltung der Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen,

die zweckmäßige Verteilung der verschiedenen Arbeiten unter ihre

Arbeiter, dann die Beförderung der geeigneten Personen zu besorgen

und Anträge wegen Verbesserung der Produktion zu stellen. Besonders

jene Statistik, die den organischen Einrichtungen zufolge nicht

täglich abzuschließen und zu veröffentlichen ist, ist von ihnen für

ihren Betrieb doch so viel als möglich täglich zu journalisieren,

so beim Empfange von Stoffen, bei der Hinausgabe von Stoffen und

anderen Verbrauchsartikeln an den einzelnen Arbeiter, bei der Abgabe

der Produkte von einer Werkstätte zur anderen, von einem Arbeiter an

den anderen und schließlich bei der Ablieferung fertiger Erzeugnisse

an die Magazine und aus den Magazinen an die Frächter und alle diese

Verrechnungsarbeiten, wofür in jeder Betriebsstätte Instruktionen

bestehen, sind von den untergeordneten Organen gegenzuzeichnen, vom

Verwaltungsbeamten zu überwachen und zu revidieren. Da doch alles, was

durch die Produktionsverwaltungen an andere Verwaltungen abgegeben

wird, von diesen wieder in Empfang zu stellen ist, und so doppelte

Buchungen geschehen, so ist eine genaue Verrechnung sichergestellt

und es ist auch der Gesamterfolg einer Betriebsanstalt leicht zu

beurteilen, da ein Vergleich mit Betrieben gleicher Art ergibt, ob

für eine bestimmte Gesamtleistung mehr als anderwärts an Material

oder Arbeit verrechnet wurde, wie auch die Verwendung aller Stoffe,

Werkzeuge, Halbfabrikate und Erzeugnisse immer feststellbar sein muß.

Bei absoluter Naturalwirtschaft kann in den Betrieben nicht leicht ein

Unterschleif vorkommen. Kassegebarung gibt es nicht, falsche Buchungen

sind der Gegenbuchungen wegen nicht wohl möglich, würden aber auch

keinen ersichtlichen Zweck haben und wer Material oder Fabrikate

defraudieren wollte, fände keinen Frächter und Abnehmer, hätte viele

Mitwisser, daher die sichere Entdeckung zu fürchten und so wäre nur

ein rechtswidriger Verbrauch von Dingen, die man unmittelbar verzehren

kann, von Milch, Eiern, Obst zu fürchten und auch das könnte nicht

lange verborgen bleiben, keinesfalls aber könnte sich jemand daran

bereichern.

Alle Arten von Betrieben haben ihre hierarchisch abgestuften

Oberleitungen, deren Zentralorgane wieder Fachorgane der

Ministerien bilden. Von der Verwaltung der Hauswirtschaft und der

Bekleidungsindustrie wird noch im Abschnitte IX, besonders zu sprechen

sein, weil sie von unmittelbarem Interesse für die Einzelnen sind.

Der Kollektivismus und die soziale Monarchie · 第 75 / 152 题