1. Allgemeines.

Das natürliche Ziel der Entwickelung der Gesellschaft ist die

Volkssouveränität, von welcher man heute nur theoretisch spricht.

Sobald das Privateigentum und der Reichtum, also das wirtschaftliche

Übergewicht, Einzelner unterdrückt ist, gibt es keine Macht

mehr, welche sich dem Volke gegenüber behaupten könnte. Mit der

Volkssouveränität ist aber die Monarchie recht wohl vereinbar. Sie

würde bedeuten, daß die oberste Leitung der Staatsgeschäfte, wie sie

heute dem Staatsoberhaupte in den Kulturstaaten, seien diese Monarchien

oder Republiken, zusteht, einer Familie erblich übertragen ist und

vom Oberhaupt dieser Familie ohne persönliche Verantwortlichkeit

ausgeübt wird. Selbstverständlich wird die Regierungsgewalt des

Staatsoberhauptes in einem Kollektivstaate eine wesentlich andere

sein, als in einem Staate unserer Gesellschaftsordnung und auch das

Staatsoberhaupt wird, wie jeder andere Volksgenosse, mehr Freiheit zu

nützen, aber viel weniger Freiheit zu schaden haben, als heute.

Vereinbar mit der Volkssouveränität ist die Monarchie dann, wenn die

monarchische Gewalt namens des Volkes ausgeübt, von ihm abhängig

erklärt wird und wenn das Volk das Recht hat, die Monarchie

abzuschaffen, den Monarchen abzusetzen, die Successionsordnung

abzuändern. Es ist höchst wahrscheinlich, daß sich die Monarchie, wo

sie heute besteht, wenigstens für eine Reihe von Generationen auch in

der neuen Gesellschaftsordnung dann erhalten wird, wenn die Dynastie

der Umwandlung der Gesellschaftsordnung Vorschub geleistet hat. Die

Befugnisse des Monarchen werden nach mancher Richtung sehr beschränkt

sein und die Hauptaufgabe des Monarchen wird nicht sein Anteil an

der Gesetzgebung und Verwaltung, sondern die soziale Repräsentation

des Volkes und Staates sein. Der Monarch wird die Personifikation des

Volkes und Staates darstellen und diese Stellung wird vorzüglich zum

Ausdrucke kommen bei großen Festlichkeiten und bei den obersten und

prächtigsten geselligen Vereinigungen, deren Mittelpunkt regelmäßig

der Monarch sein wird. Er und seine Familie werden eine oberste

Stellung einnehmen und damit er imstande sein soll, die umfassenden

repräsentativen Aufgaben zu lösen, welche der Monarchie gestellt

sind, wird zu prüfen sein, ob nicht eine kleine Zahl adeliger Familien

fortbestehen soll, die den Monarchen dabei unterstützen. Der Monarch,

seine Familie und der Adel, wenn ein solcher forterhalten wird, können

ebensowenig Privateigentum haben, wie irgend ein anderer Volksgenosse

und den Aufwand der Hofhaltung bestreiten sie aus den ihnen vom Volke

jährlich naturalwirtschaftlich angewiesenen Mitteln an Arbeitskräften

und Naturalien. Über diese Hofhaltung wird in IV, Näheres gesagt

werden.

Der Kollektivismus und die soziale Monarchie · 第 67 / 152 题