Das natürliche Ziel der Entwickelung der Gesellschaft ist die
Volkssouveränität, von welcher man heute nur theoretisch spricht.
Sobald das Privateigentum und der Reichtum, also das wirtschaftliche
Übergewicht, Einzelner unterdrückt ist, gibt es keine Macht
mehr, welche sich dem Volke gegenüber behaupten könnte. Mit der
Volkssouveränität ist aber die Monarchie recht wohl vereinbar. Sie
würde bedeuten, daß die oberste Leitung der Staatsgeschäfte, wie sie
heute dem Staatsoberhaupte in den Kulturstaaten, seien diese Monarchien
oder Republiken, zusteht, einer Familie erblich übertragen ist und
vom Oberhaupt dieser Familie ohne persönliche Verantwortlichkeit
ausgeübt wird. Selbstverständlich wird die Regierungsgewalt des
Staatsoberhauptes in einem Kollektivstaate eine wesentlich andere
sein, als in einem Staate unserer Gesellschaftsordnung und auch das
Staatsoberhaupt wird, wie jeder andere Volksgenosse, mehr Freiheit zu
nützen, aber viel weniger Freiheit zu schaden haben, als heute.
Vereinbar mit der Volkssouveränität ist die Monarchie dann, wenn die
monarchische Gewalt namens des Volkes ausgeübt, von ihm abhängig
erklärt wird und wenn das Volk das Recht hat, die Monarchie
abzuschaffen, den Monarchen abzusetzen, die Successionsordnung
abzuändern. Es ist höchst wahrscheinlich, daß sich die Monarchie, wo
sie heute besteht, wenigstens für eine Reihe von Generationen auch in
der neuen Gesellschaftsordnung dann erhalten wird, wenn die Dynastie
der Umwandlung der Gesellschaftsordnung Vorschub geleistet hat. Die
Befugnisse des Monarchen werden nach mancher Richtung sehr beschränkt
sein und die Hauptaufgabe des Monarchen wird nicht sein Anteil an
der Gesetzgebung und Verwaltung, sondern die soziale Repräsentation
des Volkes und Staates sein. Der Monarch wird die Personifikation des
Volkes und Staates darstellen und diese Stellung wird vorzüglich zum
Ausdrucke kommen bei großen Festlichkeiten und bei den obersten und
prächtigsten geselligen Vereinigungen, deren Mittelpunkt regelmäßig
der Monarch sein wird. Er und seine Familie werden eine oberste
Stellung einnehmen und damit er imstande sein soll, die umfassenden
repräsentativen Aufgaben zu lösen, welche der Monarchie gestellt
sind, wird zu prüfen sein, ob nicht eine kleine Zahl adeliger Familien
fortbestehen soll, die den Monarchen dabei unterstützen. Der Monarch,
seine Familie und der Adel, wenn ein solcher forterhalten wird, können
ebensowenig Privateigentum haben, wie irgend ein anderer Volksgenosse
und den Aufwand der Hofhaltung bestreiten sie aus den ihnen vom Volke
jährlich naturalwirtschaftlich angewiesenen Mitteln an Arbeitskräften
und Naturalien. Über diese Hofhaltung wird in IV, Näheres gesagt
werden.