Das kollektivistische Rechtssubjekt.
Nicht leicht gibt es auf irgend einem Gebiete des menschlichen
Lebens so viel Unklarheit, wie auf dem Gebiete des Sozialismus. Die
Sozialisten wollen offenbar Produktion und Verteilung andere Grundlagen
geben, aber bestimmte Formen hat die Vorstellung von der zukünftigen
Gesellschaftsordnung nicht angenommen. Besonders ist der Begriff der
»Gesellschaft«, den man mit dem Begriffe »Staat« in Gegensatz setzt,
etwas ganz Nebelhaftes. Eine bestimmte Gestaltung hat die Gesellschaft
nur in den Köpfen der Freiländer angenommen. Sie fordern die Fortdauer
des Staates und sagen, der Staat müsse alle Produktionsmittel in seine
Gewalt bringen, Eigentümer aller Produktionsmittel werden, er dürfe
aber nicht selbst produzieren, sondern müsse die Produktionsmittel
den frei gebildeten Assoziationen zur Bewirtschaftung überlassen. Nur
für einige Produktionszweige gestatten die Freiländer die staatliche
Produktion und das Charakteristische der Freilandstheorie ist der
freie Anschluß eines jeden Individuums an eine oder mehrere der
bestehenden Genossenschaften. Solche Ideen haben auch manche Anhänger
des Anarchismus und manche sozialdemokratischen Theoretiker scheinen
auch an eine genossenschaftliche Organisation der Bewirtschaftung der
Produktionsmittel zu denken. Andere wieder scheinen sich die Kommune
oder Ortsgemeinde als souveräne wirtschaftliche Einheit zu denken.
Menger[2] geht von der Anschauung aus, die Vertreter der Ersetzung des
Staates durch die Gesellschaft meinten, daß alle Arbeitsorganisationen
aus Verträgen hervorgehen, und daß also die Gesetze durch Verträge
ersetzt werden sollen.
[2] »Menger, Neue Staatslehre« pag. 226. Er spricht zwar
an dieser Stelle nur von den Anarchisten, aber es ist
klar, daß das von allen Wirtschaftsformen gilt, welche
genossenschaftliche Organisation zur Grundlage haben.
Dieser Ruf, der Staat solle durch die Gesellschaft ersetzt werden,
beruht auf einem Grundirrtum der Sozialisten. Sie wollen dadurch
die Freiheit allen Gliedern des Volkes sichern. Allein solange es
ein Staatsterritorium, das heißt ein begrenztes Gebiet, auf dem
sich das wirtschaftliche Leben abspielt, gibt, gibt es einen Staat.
Der Staat hat Grenzen, er hat heimatsberechtigte Bewohner, er hat
eine Gesetzgebung, welche sich auf das Staatsgebiet und dessen
Bewohner erstreckt und dann ist der Staat in der Regel unabhängig
von allen äußeren Mächten. Obgleich für eine sehr ferne Zukunft
die Möglichkeit eines Allerweltskommunismus nicht geleugnet werden
soll, kann zunächst an nichts anderes gedacht werden, als an eine
Veränderung der Gesellschaftsordnung und der Eigentumsordnung auf dem
Gebiete eines oder mehrerer Staaten und darum ist die Erhaltung der
Staaten im Interesse des sozialistischen Ideals und der vernünftige
Sozialist bekämpft die vom Staate unabhängige wirtschaftliche Macht,
nicht den Staat, der dazu berufen ist, in Zukunft den Sozialismus zu
verwirklichen und die sozialistische Wirtschaft zu betreiben.
Die unklaren Köpfe, die über Sozialismus reden und schreiben, wollen
den Staat abschaffen, weil sie sehen, daß die Gesetze nicht für Alle,
sondern nur für die herrschenden Klassen gemacht sind. Darum glauben
viele, die Anarchisten, daß die Abschaffung der Gesetze genüge, um der
Ungerechtigkeit ein Ende zu machen. Die Gesetze sollen nun allerdings
nicht im Interesse der herrschenden Klassen und Individuen gemacht
werden, aber auch die Freiheit Aller hat die Herrschaft von Gesetzen,
wenn auch anderer Gesetze zur Voraussetzung. Absolute Freiheit Aller,
Anarchismus, ist schon wirtschaftlich unmöglich.
Bebel und andere Sozialisten meinen, der Staat sei bloß im Interesse
des Privateigentums geschaffen worden und habe nur ihm zu dienen, daher
er gegenstandslos sei, sobald das Privateigentum aufhöre. Allein der
Staat hat schon lange aufgehört, =nur= dem Privateigentum zu dienen.
Er ist auch schon zu einem Viertel kollektivistisch und hat auch die
Geschäfte der kollektivistischen Einrichtungen zu besorgen. Gar nichts
steht dem im Wege, durch den Staat selbst Alles in Gemeineigentum zu
verwandeln. Schon Aristoteles sagt, es sei eine falsche Auffassung
vom Staat, daß er keinen anderen Beruf habe, als die Privatrechte zu
beschützen und selbst Napoleon sagte: _Les lois ont pour but le bonheur
de touts._ Andere wieder glauben, die künftige Gesellschaftsordnung
könne nur international zur Herrschaft gelangen und das sei der Grund,
weshalb der Staat, eben weil er ein begrenztes Gebiet hat, verschwinden
müsse. Diese Anschauung ist aber falsch. Daß der internationale Verkehr
auch zwischen Staaten verschiedener Gesellschaftsordnung möglich ist,
wird in diesem Werke nachzuweisen sein. Ebenso gewiß ist, daß auch zwei
Staaten der gleichen Gesellschaftsordnung, zwei Kollektivstaaten, sich
verschiedene Wirtschaftsziele setzen können. Darum unterliegt es keinem
Zweifel, daß mit der kollektivistischen Gesellschaftsform die Trennung
der Völker in mehrere Staaten nicht nur nicht unvereinbar, sondern
für die nächste Zeit sogar unvermeidlich ist. Müßten alle Völker
der Erde, oder alle Völker eines Kontinentes, oder selbst nur alle
Individuen auf einem Staatsgebiete gleichzeitig zur kollektivistischen
Gesellschaftsordnung übergehen, so wäre dieser Übergang für alle Zeiten
unmöglich, weil die Änderung der Gesellschaftsordnung sich dann nicht
evolutionistisch vollzöge.
Ich spreche demnach von Kollektivstaaten, vom Übergange einzelner
Staaten aus der heutigen Gesellschaftsordnung in die kollektivistische
Gesellschaftsordnung und werde dabei insbesondere das österreichische
Staatsgebiet und dessen besondere Verhältnisse ins Auge fassen. Daß ich
zunächst an Österreich denke, hat nicht nur seinen Grund darin, daß
ich Österreicher bin und das Gute zuerst für mein Vaterland wünsche,
noch darin, daß ich mit österreichischen Verhältnissen besser vertraut
bin, als mit denen anderer Länder und Völker, sondern ich wende das
kollektivistische Staatsideal deshalb zuerst auf Österreich an, weil
ich glaube, daß Österreich und die habsburgische Dynastie nur durch
den Kollektivstaat vor dem Untergange gerettet werden können, daß also
der Selbsterhaltungstrieb, der dem österreichischen Staatsgebilde
innewohnt, mit Notwendigkeit den Gedanken reifen muß, gewissermaßen
_in extremis_ dieses letzte Heilmittel zu versuchen. Die Krankheit
Österreichs wurzelt im Privateigentum, um welches sich in letzter
Auflösung alle politischen Kämpfe drehen.
Meines Erachtens ist die politische Zersetzung Österreichs als
Bankerott der herrschenden Klassen in Österreich aufzufassen, diese
Klassen müssen als Gegner der Dynastie, als Gegner des Staatsganzen,
aber vor Allem als Gegner des produktiven Volkes erkannt werden. Sie
sind das zwar in allen Ländern,[3] aber nirgends sind sie in ihrer
gemeinschädlichen Tätigkeit so weit vorgeschritten als in Österreich
und nirgends halten sie sich so sehr gegenseitig das Gleichgewicht,
nirgends ist ihre Politik so festgefahren, wie bei uns, nirgends
ist ihre Gemeinschädlichkeit so für Jedermann evident. Der Kampf der
politischen Parteien frißt am Mark des Staates, führt zur Frechheit
gegen den Träger der Krone, bedroht die Dynastie und =zugleich=
schädigt er Bürger, Bauern und Proletarier durch Unterbindung der
Produktion, =daher Österreich nur gerettet werden kann durch eine
Allianz der Krone mit den beherrschten Klassen gegen die herrschenden
Klassen=, welche ihrer politischen Macht beraubt werden müssen, was
natürlich zur Untergrabung der wirtschaftlichen Macht dieser Klassen
führen muß.[4]
[3] In einer zu Provincetown am 20. August 1907 gehaltenen Rede
sagte Präsident Roosevelt: Es muß entschieden werden, wer
unsere freie Regierung beherrschen soll, das Volk oder ein
paar rücksichtslose Männer, =deren Reichtum sie besonders
gefährlich macht=.
[4] Diese Anschauungen waren längst im Manuskripte dieses
Werkes niedergelegt, als im Jahre 1906 sich die Allianz
zwischen Kaiser Franz Josef und der Masse des Volkes
vollzog.