II.

Das kollektivistische Rechtssubjekt.

Nicht leicht gibt es auf irgend einem Gebiete des menschlichen

Lebens so viel Unklarheit, wie auf dem Gebiete des Sozialismus. Die

Sozialisten wollen offenbar Produktion und Verteilung andere Grundlagen

geben, aber bestimmte Formen hat die Vorstellung von der zukünftigen

Gesellschaftsordnung nicht angenommen. Besonders ist der Begriff der

»Gesellschaft«, den man mit dem Begriffe »Staat« in Gegensatz setzt,

etwas ganz Nebelhaftes. Eine bestimmte Gestaltung hat die Gesellschaft

nur in den Köpfen der Freiländer angenommen. Sie fordern die Fortdauer

des Staates und sagen, der Staat müsse alle Produktionsmittel in seine

Gewalt bringen, Eigentümer aller Produktionsmittel werden, er dürfe

aber nicht selbst produzieren, sondern müsse die Produktionsmittel

den frei gebildeten Assoziationen zur Bewirtschaftung überlassen. Nur

für einige Produktionszweige gestatten die Freiländer die staatliche

Produktion und das Charakteristische der Freilandstheorie ist der

freie Anschluß eines jeden Individuums an eine oder mehrere der

bestehenden Genossenschaften. Solche Ideen haben auch manche Anhänger

des Anarchismus und manche sozialdemokratischen Theoretiker scheinen

auch an eine genossenschaftliche Organisation der Bewirtschaftung der

Produktionsmittel zu denken. Andere wieder scheinen sich die Kommune

oder Ortsgemeinde als souveräne wirtschaftliche Einheit zu denken.

Menger[2] geht von der Anschauung aus, die Vertreter der Ersetzung des

Staates durch die Gesellschaft meinten, daß alle Arbeitsorganisationen

aus Verträgen hervorgehen, und daß also die Gesetze durch Verträge

ersetzt werden sollen.

[2] »Menger, Neue Staatslehre« pag. 226. Er spricht zwar

an dieser Stelle nur von den Anarchisten, aber es ist

klar, daß das von allen Wirtschaftsformen gilt, welche

genossenschaftliche Organisation zur Grundlage haben.

Dieser Ruf, der Staat solle durch die Gesellschaft ersetzt werden,

beruht auf einem Grundirrtum der Sozialisten. Sie wollen dadurch

die Freiheit allen Gliedern des Volkes sichern. Allein solange es

ein Staatsterritorium, das heißt ein begrenztes Gebiet, auf dem

sich das wirtschaftliche Leben abspielt, gibt, gibt es einen Staat.

Der Staat hat Grenzen, er hat heimatsberechtigte Bewohner, er hat

eine Gesetzgebung, welche sich auf das Staatsgebiet und dessen

Bewohner erstreckt und dann ist der Staat in der Regel unabhängig

von allen äußeren Mächten. Obgleich für eine sehr ferne Zukunft

die Möglichkeit eines Allerweltskommunismus nicht geleugnet werden

soll, kann zunächst an nichts anderes gedacht werden, als an eine

Veränderung der Gesellschaftsordnung und der Eigentumsordnung auf dem

Gebiete eines oder mehrerer Staaten und darum ist die Erhaltung der

Staaten im Interesse des sozialistischen Ideals und der vernünftige

Sozialist bekämpft die vom Staate unabhängige wirtschaftliche Macht,

nicht den Staat, der dazu berufen ist, in Zukunft den Sozialismus zu

verwirklichen und die sozialistische Wirtschaft zu betreiben.

Die unklaren Köpfe, die über Sozialismus reden und schreiben, wollen

den Staat abschaffen, weil sie sehen, daß die Gesetze nicht für Alle,

sondern nur für die herrschenden Klassen gemacht sind. Darum glauben

viele, die Anarchisten, daß die Abschaffung der Gesetze genüge, um der

Ungerechtigkeit ein Ende zu machen. Die Gesetze sollen nun allerdings

nicht im Interesse der herrschenden Klassen und Individuen gemacht

werden, aber auch die Freiheit Aller hat die Herrschaft von Gesetzen,

wenn auch anderer Gesetze zur Voraussetzung. Absolute Freiheit Aller,

Anarchismus, ist schon wirtschaftlich unmöglich.

Bebel und andere Sozialisten meinen, der Staat sei bloß im Interesse

des Privateigentums geschaffen worden und habe nur ihm zu dienen, daher

er gegenstandslos sei, sobald das Privateigentum aufhöre. Allein der

Staat hat schon lange aufgehört, =nur= dem Privateigentum zu dienen.

Er ist auch schon zu einem Viertel kollektivistisch und hat auch die

Geschäfte der kollektivistischen Einrichtungen zu besorgen. Gar nichts

steht dem im Wege, durch den Staat selbst Alles in Gemeineigentum zu

verwandeln. Schon Aristoteles sagt, es sei eine falsche Auffassung

vom Staat, daß er keinen anderen Beruf habe, als die Privatrechte zu

beschützen und selbst Napoleon sagte: _Les lois ont pour but le bonheur

de touts._ Andere wieder glauben, die künftige Gesellschaftsordnung

könne nur international zur Herrschaft gelangen und das sei der Grund,

weshalb der Staat, eben weil er ein begrenztes Gebiet hat, verschwinden

müsse. Diese Anschauung ist aber falsch. Daß der internationale Verkehr

auch zwischen Staaten verschiedener Gesellschaftsordnung möglich ist,

wird in diesem Werke nachzuweisen sein. Ebenso gewiß ist, daß auch zwei

Staaten der gleichen Gesellschaftsordnung, zwei Kollektivstaaten, sich

verschiedene Wirtschaftsziele setzen können. Darum unterliegt es keinem

Zweifel, daß mit der kollektivistischen Gesellschaftsform die Trennung

der Völker in mehrere Staaten nicht nur nicht unvereinbar, sondern

für die nächste Zeit sogar unvermeidlich ist. Müßten alle Völker

der Erde, oder alle Völker eines Kontinentes, oder selbst nur alle

Individuen auf einem Staatsgebiete gleichzeitig zur kollektivistischen

Gesellschaftsordnung übergehen, so wäre dieser Übergang für alle Zeiten

unmöglich, weil die Änderung der Gesellschaftsordnung sich dann nicht

evolutionistisch vollzöge.

Ich spreche demnach von Kollektivstaaten, vom Übergange einzelner

Staaten aus der heutigen Gesellschaftsordnung in die kollektivistische

Gesellschaftsordnung und werde dabei insbesondere das österreichische

Staatsgebiet und dessen besondere Verhältnisse ins Auge fassen. Daß ich

zunächst an Österreich denke, hat nicht nur seinen Grund darin, daß

ich Österreicher bin und das Gute zuerst für mein Vaterland wünsche,

noch darin, daß ich mit österreichischen Verhältnissen besser vertraut

bin, als mit denen anderer Länder und Völker, sondern ich wende das

kollektivistische Staatsideal deshalb zuerst auf Österreich an, weil

ich glaube, daß Österreich und die habsburgische Dynastie nur durch

den Kollektivstaat vor dem Untergange gerettet werden können, daß also

der Selbsterhaltungstrieb, der dem österreichischen Staatsgebilde

innewohnt, mit Notwendigkeit den Gedanken reifen muß, gewissermaßen

_in extremis_ dieses letzte Heilmittel zu versuchen. Die Krankheit

Österreichs wurzelt im Privateigentum, um welches sich in letzter

Auflösung alle politischen Kämpfe drehen.

Meines Erachtens ist die politische Zersetzung Österreichs als

Bankerott der herrschenden Klassen in Österreich aufzufassen, diese

Klassen müssen als Gegner der Dynastie, als Gegner des Staatsganzen,

aber vor Allem als Gegner des produktiven Volkes erkannt werden. Sie

sind das zwar in allen Ländern,[3] aber nirgends sind sie in ihrer

gemeinschädlichen Tätigkeit so weit vorgeschritten als in Österreich

und nirgends halten sie sich so sehr gegenseitig das Gleichgewicht,

nirgends ist ihre Politik so festgefahren, wie bei uns, nirgends

ist ihre Gemeinschädlichkeit so für Jedermann evident. Der Kampf der

politischen Parteien frißt am Mark des Staates, führt zur Frechheit

gegen den Träger der Krone, bedroht die Dynastie und =zugleich=

schädigt er Bürger, Bauern und Proletarier durch Unterbindung der

Produktion, =daher Österreich nur gerettet werden kann durch eine

Allianz der Krone mit den beherrschten Klassen gegen die herrschenden

Klassen=, welche ihrer politischen Macht beraubt werden müssen, was

natürlich zur Untergrabung der wirtschaftlichen Macht dieser Klassen

führen muß.[4]

[3] In einer zu Provincetown am 20. August 1907 gehaltenen Rede

sagte Präsident Roosevelt: Es muß entschieden werden, wer

unsere freie Regierung beherrschen soll, das Volk oder ein

paar rücksichtslose Männer, =deren Reichtum sie besonders

gefährlich macht=.

[4] Diese Anschauungen waren längst im Manuskripte dieses

Werkes niedergelegt, als im Jahre 1906 sich die Allianz

zwischen Kaiser Franz Josef und der Masse des Volkes

vollzog.

Der Kollektivismus und die soziale Monarchie · 第 65 / 152 题