Anhang

An Herrn Martin Weigeln Churf. S. Ober Bergkmeister Alhier Zu

Freybergk[29]

Unsere Willige Dienste zuuorn Ehrenvehster, Erbarer Und

Ehrenwohlgeachteter besonders günstiger Herr und Freund. Das der

durchlauchtigste hochgeborene Fürst und Herr, Herr Johannes Georg

Herzogk zu Sachsen Gülich, Cleve und Bergk, des heiligen römischen

Reiches Erzmarschall und Churfürst Landgraf in Düringen, Marggeraf zu

Meißen, Burggraf zu Magdeburgk, Graff zu der Margk und Rauensburgk,

Herr zu Rauenstein, unser genädigster Herr, demherr gnädigst

anbevohlen, Weill in seiner Churf. Gn. Landen an etzlichen Ortten

Steinkohl Bergwergk sich ereignet, das er sich durch unseren

Rahtsspruch erlernen solle: Ob anebliche Steinkohl vor ein _Metal_

oder _Mineral_ zu achten und zu S. Churf. Gn. _Regalien_ gehörig,

desgleichen, wessen man sich uf künftigefälle der Muthung Aufnehmung

bestettigung und zehendens wegen zu verhalten haben möchte: Und was

der Herr darauf an uns fürder gelangen lassen, haben auf desselben uns

überschickter Frage wir mit mehreren zuvernehmen gehabt:

Erachten nach vleißiger erwegung dieser Sachen zu Bergkrecht zu

erkennen zu sein: Obwohl die Steinkohlen _~res fossiles~_ seint, das

sie dennoch für kein _Metal_ zu achten, alldieweill sie nichts so zu

Nutz zu bringen mit sich führen, sondern wan sie von den Schmieden

und sonsten zu Ersparung Holzes und anderer Kohlen zu ihrer Arbeit

gebrauchet werden und durchs Feuer gehen nichts Fügliches hinder sich

lassen. Dannenhero sie dann auch von unsern lieben Vorfahren dieser

Bergstatt unter die _Metalla_ nicht mitgerechnet noch (soviel uns

Wissent) zu den Regalien gehörig gezogen und darumb weder gemuthet,

aufgenommen noch bestetiget, noch auf ichtwas in Churf. S. Zehenten

darum gereichet oder entrichtet worden. Wie dann auch weder in Churf.

S. Bergkordenung einige Nachrichtung hiervon befindtlich noch in

üblichen Bergkgebräuchen diesses Ortes bießhero dießfalß niemalßen

einige Gewißheit herbracht. Bey welchen alten Herkommen es dann auch

nochmalßen unseres ermeßens billich verbleibet von Bergkrechtswegen.

Zu Urkund haben wir gemeinerstatt _Secret_ wißentlich zurück dießes

aufgedrückt.

Versprochen Mittwochs nach Viti.

den 17ten Juni des 1612ten Jahres

Bürgermeister und Raht

der Churfürstlichen S.

Bergkstatt Freybergk

[Illustration: Abb. 15. =Rotkopfs Görge=]

Abschrift aus der Sammlung der in Dresden geltenden

Polizei-Bestimmungen nebst verschiedenen Regulativen als Anhang.

Herausgegeben von Carl Eduard _Flath_, Stadtrath in Dresden.

Dresden und Leipzig, in der Arnoldischen Buchhandlung 1842.

Landesverein Sächsischer Heimatschutz — Mitteilungen Band XVI, Heft 3–6 · 第 28 / 99 题