An Herrn Martin Weigeln Churf. S. Ober Bergkmeister Alhier Zu
Freybergk[29]
Unsere Willige Dienste zuuorn Ehrenvehster, Erbarer Und
Ehrenwohlgeachteter besonders günstiger Herr und Freund. Das der
durchlauchtigste hochgeborene Fürst und Herr, Herr Johannes Georg
Herzogk zu Sachsen Gülich, Cleve und Bergk, des heiligen römischen
Reiches Erzmarschall und Churfürst Landgraf in Düringen, Marggeraf zu
Meißen, Burggraf zu Magdeburgk, Graff zu der Margk und Rauensburgk,
Herr zu Rauenstein, unser genädigster Herr, demherr gnädigst
anbevohlen, Weill in seiner Churf. Gn. Landen an etzlichen Ortten
Steinkohl Bergwergk sich ereignet, das er sich durch unseren
Rahtsspruch erlernen solle: Ob anebliche Steinkohl vor ein _Metal_
oder _Mineral_ zu achten und zu S. Churf. Gn. _Regalien_ gehörig,
desgleichen, wessen man sich uf künftigefälle der Muthung Aufnehmung
bestettigung und zehendens wegen zu verhalten haben möchte: Und was
der Herr darauf an uns fürder gelangen lassen, haben auf desselben uns
überschickter Frage wir mit mehreren zuvernehmen gehabt:
Erachten nach vleißiger erwegung dieser Sachen zu Bergkrecht zu
erkennen zu sein: Obwohl die Steinkohlen _~res fossiles~_ seint, das
sie dennoch für kein _Metal_ zu achten, alldieweill sie nichts so zu
Nutz zu bringen mit sich führen, sondern wan sie von den Schmieden
und sonsten zu Ersparung Holzes und anderer Kohlen zu ihrer Arbeit
gebrauchet werden und durchs Feuer gehen nichts Fügliches hinder sich
lassen. Dannenhero sie dann auch von unsern lieben Vorfahren dieser
Bergstatt unter die _Metalla_ nicht mitgerechnet noch (soviel uns
Wissent) zu den Regalien gehörig gezogen und darumb weder gemuthet,
aufgenommen noch bestetiget, noch auf ichtwas in Churf. S. Zehenten
darum gereichet oder entrichtet worden. Wie dann auch weder in Churf.
S. Bergkordenung einige Nachrichtung hiervon befindtlich noch in
üblichen Bergkgebräuchen diesses Ortes bießhero dießfalß niemalßen
einige Gewißheit herbracht. Bey welchen alten Herkommen es dann auch
nochmalßen unseres ermeßens billich verbleibet von Bergkrechtswegen.
Zu Urkund haben wir gemeinerstatt _Secret_ wißentlich zurück dießes
aufgedrückt.
Versprochen Mittwochs nach Viti.
den 17ten Juni des 1612ten Jahres
Bürgermeister und Raht
der Churfürstlichen S.
Bergkstatt Freybergk
[Illustration: Abb. 15. =Rotkopfs Görge=]
Abschrift aus der Sammlung der in Dresden geltenden
Polizei-Bestimmungen nebst verschiedenen Regulativen als Anhang.
Herausgegeben von Carl Eduard _Flath_, Stadtrath in Dresden.
Dresden und Leipzig, in der Arnoldischen Buchhandlung 1842.