Einleitung. #29#

Von der Idee einer Kritik der praktischen Vernunft.

Der theoretische Gebrauch der Vernunft beschäftigte sich mit

Gegenständen des bloßen Erkenntnißvermögens, und eine Kritik derselben

in Absicht auf diesen Gebrauch betraf eigentlich nur das =reine=

Erkenntnißvermögen, |15.5| weil dieses Verdacht erregte, der sich

auch hernach bestätigte, daß es sich leichtlich über seine Grenzen

unter unerreichbare Gegenstände, oder gar einander widerstreitende

Begriffe verlöre. Mit dem praktischen Gebrauche der Vernunft verhält

es sich schon anders. In diesem beschäftigt sich die Vernunft mit

Bestimmungsgründen des Willens, welcher ein |15.10| Vermögen ist, den

Vorstellungen entsprechende Gegenstände entweder hervorzubringen, oder

doch sich selbst zu Bewirkung derselben (das physische Vermögen mag

nun hinreichend sein, oder nicht), d. i. seine Causalität, #30# zu

bestimmen. Denn da kann wenigstens die Vernunft zur Willensbestimmung

gelangen und hat so fern immer objective Realität, als es nur |15.15|

auf das Wollen ankommt. Hier ist also die erste Frage: ob reine

Vernunft zur Bestimmung des Willens für sich allein zulange, oder

ob sie nur als empirisch-bedingte ein Bestimmungsgrund derselben

sein könne. Nun tritt hier ein durch die Kritik der reinen Vernunft

gerechtfertigter, obzwar keiner empirischen Darstellung fähiger

Begriff der Causalität, nämlich |15.20| der der =Freiheit=, ein, und

wenn wir anjetzt Gründe ausfindig machen können, zu beweisen, daß

diese Eigenschaft dem menschlichen Willen (und so auch dem Willen

aller vernünftigen Wesen) in der That zukomme, so wird dadurch nicht

allein dargethan, daß reine Vernunft praktisch sein könne, sondern

daß sie allein und nicht die empirisch-beschränkte unbedingterweise

|15.25| praktisch sei. Folglich werden wir nicht eine Kritik der

=reinen praktischen=, sondern nur der =praktischen= Vernunft überhaupt

zu bearbeiten haben. Denn reine Vernunft, wenn allererst dargethan

worden, daß es eine solche gebe, bedarf keiner Kritik. Sie ist es,

welche selbst die Richtschnur zur Kritik alles ihres Gebrauchs

enthält. Die Kritik der #31# praktischen Vernunft überhaupt hat also

die Obliegenheit, die empirisch bedingte Vernunft von der Anmaßung

abzuhalten, ausschließungsweise den |16.5| Bestimmungsgrund des Willens

allein abgeben zu wollen. Der Gebrauch der reinen Vernunft, wenn,

daß es eine solche gebe, ausgemacht ist, ist allein immanent; der

empirisch-bedingte, der sich die Alleinherrschaft anmaßt, ist dagegen

transscendent und äußert sich in Zumuthungen und Geboten, die ganz

über ihr Gebiet hinausgehen, welches gerade das umgekehrte |16.10|

Verhältniß von dem ist, was von der reinen Vernunft im speculativen

Gebrauche gesagt werden konnte.

Indessen, da es immer noch reine Vernunft ist, deren Erkenntniß

hier dem praktischen Gebrauche zum Grunde liegt, so wird doch die

Eintheilung einer Kritik der praktischen Vernunft dem allgemeinen

Abrisse |16.15| nach der der speculativen gemäß angeordnet werden

müssen. Wir werden also eine =Elementarlehre= und =Methodenlehre=

derselben, in jener als dem ersten Theile eine =Analytik= als Regel

der Wahrheit und eine =Dialektik= als Darstellung und Auflösung des

Scheins in Urtheilen der praktischen Vernunft haben müssen. Allein

die Ordnung in der Unterabtheilung |16.20| der Analytik wird wiederum

das Umgewandte von der in der #32# Kritik der reinen speculativen

Vernunft sein. Denn in der gegenwärtigen werden wir von =Grundsätzen=

anfangend zu =Begriffen= und von diesen allererst, wo möglich, zu den

Sinnen gehen; da wir hingegen bei der speculativen Vernunft von den

Sinnen anfingen und bei den Grundsätzen |16.25| endigen mußten. Hievon

liegt der Grund nun wiederum darin: daß wir es jetzt mit einem Willen

zuthun haben und die Vernunft nicht im Verhältniß auf Gegenstände,

sondern auf diesen Willen und dessen Causalität zu erwägen haben, da

denn die Grundsätze der empirisch unbedingten Causalität den Anfang

machen müssen, nach welchem der Versuch gemacht |16.30| werden kann,

unsere Begriffe von dem Bestimmungsgrunde eines solchen Willens,

ihrer Anwendung auf Gegenstände, zuletzt auf das Subject und dessen

Sinnlichkeit, allererst festzusetzen. Das Gesetz der Causalität aus

Freiheit, d. i. irgend ein reiner praktischer Grundsatz, macht hier

unvermeidlich den Anfang und bestimmt die Gegenstände, worauf er allein

bezogen |16.35| werden kann.

Kant's gesammelte Schriften. Band V. Kritik der praktischen Vernunft. · 第 15 / 44 题