Vorrede. #3#

Warum diese Kritik nicht eine Kritik der =reinen= praktischen, sondern

schlechthin der praktischen Vernunft überhaupt betitelt wird, obgleich

der Parallelism derselben mit der speculativen das erstere zu erfordern

scheint, darüber giebt diese Abhandlung hinreichenden Aufschluß. Sie

soll blos |3.5| darthun, =daß es reine praktische Vernunft gebe=,

und kritisirt in dieser Absicht ihr ganzes =praktisches Vermögen=.

Wenn es ihr hiemit gelingt, so bedarf sie das =reine Vermögen selbst=

nicht zu kritisiren, um zu sehen, ob sich die Vernunft mit einem

solchen als einer bloßen Anmaßung nicht =übersteige= (wie es wohl mit

der speculativen geschieht). Denn |3.10| wenn sie als reine Vernunft

wirklich praktisch ist, so beweiset sie ihre und ihrer Begriffe

Realität durch die That, und alles Vernünfteln wider die Möglichkeit,

es zu sein, ist vergeblich.

Mit diesem Vermögen steht auch die transscendentale =Freiheit= nunmehr

#4# fest, und zwar in derjenigen absoluten Bedeutung genommen, worin

|3.15| die speculative Vernunft beim Gebrauche des Begriffs der

Causalität sie bedurfte, um sich wider die Antinomie zu retten, darin

sie unvermeidlich geräth, wenn sie in der Reihe der Causalverbindung

sich das =Unbedingte= denken will, welchen Begriff sie aber nur

problematisch, als nicht unmöglich zu denken, aufstellen konnte, ohne

ihm seine objective Realität zu |3.20| sichern, sondern allein um nicht

durch vorgebliche Unmöglichkeit dessen, was sie doch wenigstens als

denkbar gelten lassen muß, in ihrem Wesen angefochten und in einen

Abgrund des Scepticisms gestürzt zu werden.

Der Begriff der Freiheit, so fern dessen Realität durch ein

apodiktisches Gesetz der praktischen Vernunft bewiesen ist, macht nun

den =Schlußstein= |3.25| von dem ganzen Gebäude eines Systems der

reinen, selbst der speculativen Vernunft aus, und alle andere Begriffe

(die von Gott und Unsterblichkeit), welche als bloße Ideen in dieser

ohne Haltung bleiben, schließen sich nun an ihn an und bekommen mit ihm

und durch ihn Bestand und objective Realität, d. i. die =Möglichkeit=

derselben wird dadurch #5# =bewiesen=, daß Freiheit wirklich ist; denn

diese Idee offenbart sich |4.5| durchs moralische Gesetz.

Freiheit ist aber auch die einzige unter allen Ideen der speculativen

Vernunft, wovon wir die Möglichkeit _a priori_ =wissen=, ohne sie

doch einzusehen, weil sie die Bedingung[1] des moralischen Gesetzes

ist, welches wir wissen. Die Ideen von =Gott= und =Unsterblichkeit=

sind aber nicht Bedingungen |4.10| des moralischen Gesetzes, sondern

nur Bedingungen des nothwendigen Objects eines durch dieses Gesetz

bestimmten Willens, d. i. des #6# bloß praktischen Gebrauchs unserer

reinen Vernunft; also können wir von jenen Ideen auch, ich will nicht

bloß sagen, nicht die Wirklichkeit, sondern auch nicht einmal die

Möglichkeit zu =erkennen= und =einzusehen= behaupten. |4.15| Gleichwohl

aber sind die Bedingungen der Anwendung des moralisch bestimmten

Willens auf sein ihm _a priori_ gegebenes Object (das höchste Gut).

Folglich kann und muß ihre Möglichkeit in dieser praktischen Beziehung

=angenommen= werden, ohne sie doch theoretisch zu erkennen und

einzusehen. Für die letztere Forderung ist in praktischer Absicht

|4.20| genug, daß sie keine innere Unmöglichkeit (Widerspruch)

enthalten. Hier ist nun ein in Vergleichung mit der speculativen

Vernunft bloß =subjectiver= Grund des Fürwahrhaltens, der doch einer

eben so reinen, aber praktischen Vernunft =objectiv= gültig ist,

dadurch den Ideen von Gott und Unsterblichkeit vermittelst des Begriffs

der Freiheit objective Realität |4.25| und Befugniß, ja subjective

Nothwendigkeit (Bedürfniß der reinen Vernunft) sie anzunehmen

verschafft wird, ohne daß dadurch doch die Vernunft im theoretischen

Erkenntnisse erweitert, sondern nur die Möglichkeit, die vorher nur

=Problem= war, hier =Assertion= wird, gegeben und so der praktische #7#

Gebrauch der Vernunft mit den Elementen des theoretischen verknüpft

wird. Und dieses Bedürfniß ist nicht etwa ein hypothetisches einer

=beliebigen= Absicht der Speculation, daß man etwas annehmen müsse,

wenn |5.5| man zur Vollendung des Vernunftgebrauchs in der Speculation

hinaufsteigen =will=, sondern ein =gesetzliches=, etwas anzunehmen,

ohne welches nicht geschehen kann, was man sich zur Absicht seines

Thuns und Lassens unnachlaßlich setzen =soll=.

[1] Damit man hier nicht =Inconsequenzen= anzutreffen wähne, wenn

ich jetzt die Freiheit die Bedingung des moralischen Gesetzes

nenne und in der Abhandlung nachher behaupte, daß das moralische

Gesetz die Bedingung sei, unter der wir |4.30| uns allererst der

Freiheit =bewußt werden= können, so will ich nur erinnern, daß

die Freiheit allerdings die _ratio essendi_ des moralischen

Gesetzes, das moralische Gesetz aber die _ratio cognoscendi_ der

Freiheit sei. Denn wäre nicht das moralische Gesetz in unserer

Vernunft =eher= deutlich gedacht, so würden wir uns niemals

berechtigt halten, so etwas, als Freiheit ist (ob diese gleich

sich nicht widerspricht), |4.35| =anzunehmen=. Wäre aber keine

Freiheit, so würde das moralische Gesetz in uns gar =nicht

anzutreffen= sein.

Es wäre allerdings befriedigender für unsere speculative Vernunft,

|5.10| ohne diesen Umschweif jene Aufgaben für sich aufzulösen und sie

als Einsicht zum praktischen Gebrauche aufzubewahren; allein es ist

einmal mit unserem Vermögen der Speculation nicht so gut bestellt.

Diejenige, welche sich solcher hohen Erkenntnisse rühmen, sollten

damit nicht zurückhalten, sondern sie öffentlich zur Prüfung und

Hochschätzung darstellen. Sie wollen |5.15| =beweisen=; wohlan! so

mögen sie denn beweisen, und die Kritik legt ihnen als Siegern ihre

ganze Rüstung zu Füßen. _Quid statis? Nolint. Atqui licet esse beatis._

-- Da sie also in der That nicht wollen, vermuthlich weil sie nicht

können, so müssen wir jene doch nur wiederum zur Hand #8# nehmen,

um die Begriffe von =Gott=, =Freiheit= und =Unsterblichkeit=, für

|5.20| welche die Speculation nicht hinreichende Gewährleistung ihrer

=Möglichkeit= findet, in moralischem Gebrauche der Vernunft zu suchen

und auf demselben zu gründen.

Hier erklärt sich auch allererst das Räthsel der Kritik, wie man dem

übersinnlichen =Gebrauche der Kategorien= in der Speculation objective

|5.25| =Realität absprechen= und ihnen doch in Ansehung der Objecte

der reinen praktischen Vernunft diese =Realität zugestehen= könne;

denn vorher muß dieses nothwendig =inconsequent= aussehen, so lange

man einen solchen praktischen Gebrauch nur dem Namen nach kennt. Wird

man aber jetzt durch eine vollständige Zergliederung des letzteren

inne, daß |5.30| gedachte Realität hier gar auf keine theoretische

=Bestimmung der Kategorien= und Erweiterung des Erkenntnisses zum

Übersinnlichen hinausgehe, sondern nur hiedurch gemeint sei, daß ihnen

in dieser Beziehung überall =ein Object= zukomme, weil sie entweder

in der nothwendigen Willensbestimmung _a priori_ enthalten, oder mit

dem Gegenstande derselben |5.35| unzertrennlich verbunden sind, so

verschwindet jene Inconsequenz, weil man #9# einen anderen Gebrauch

von jenen Begriffen macht, als speculative Vernunft bedarf. Dagegen

eröffnet sich nun eine vorher kaum zu erwartende und sehr befriedigende

Bestätigung der =consequenten Denkungsart= der speculativen Kritik

darin, daß, da diese die Gegenstände der Erfahrung als solche und

darunter selbst unser eigenes Subject nur für =Erscheinungen= gelten zu

lassen, ihnen aber gleichwohl Dinge an sich selbst zum |6.5| Grunde zu

legen, also nicht alles Übersinnliche für Erdichtung und dessen Begriff

für leer an Inhalt zu halten einschärfte: praktische Vernunft jetzt für

sich selbst, und ohne mit der speculativen Verabredung getroffen zu

haben, einem übersinnlichen Gegenstande der Kategorie der Causalität,

nämlich der =Freiheit=, Realität verschafft (obgleich als praktischem

Begriffe |6.10| auch nur zum praktischen Gebrauche), also dasjenige,

was dort bloß =gedacht= werden konnte, durch ein Factum bestätigt.

Hiebei erhält nun zugleich die befremdliche, obzwar unstreitige,

Behauptung der speculativen Kritik, daß sogar =das denkende Subject ihm

selbst= IN DER INNEREN ANSCHAUUNG =bloß Erscheinung sei=, in der Kritik

der praktischen Vernunft |6.15| auch ihre volle Bestätigung, so gut,

daß man auf sie kommen muß, #10# wenn die erstere diesen Satz auch gar

nicht bewiesen hätte[2].

[2] Die Vereinigung der Causalität als Freiheit mit ihr als

Naturmechanism, davon die erste durchs Sittengesetz, die zweite

durchs Naturgesetz, und zwar in einem und demselben Subjecte, dem

Menschen, fest steht, ist unmöglich, ohne diesen in Beziehung

auf das erstere als Wesen an sich selbst, auf das zweite aber

als |6.35| Erscheinung, jenes im =reinen=, dieses im =empirischen=

Bewußtsein vorzustellen. Ohne dieses ist der Widerspruch der

Vernunft mit sich selbst unvermeidlich.

Hiedurch verstehe ich auch, warum die erheblichsten Einwürfe wider die

Kritik, die mir bisher noch vorgekommen sind, sich gerade um diese

zwei Angel drehen: nämlich =einerseits= im theoretischen Erkenntniß

geleugnete |6.20| und im praktischen behauptete objective Realität

der auf Noumenen angewandten Kategorien, =andererseits= die paradoxe

Forderung, sich als Subject der Freiheit zum Noumen, zugleich aber auch

in Absicht auf die Natur zum Phänomen in seinem eigenen empirischen

Bewußtsein zu machen. Denn so lange man sich noch keine bestimmte

Begriffe von |6.25| Sittlichkeit und Freiheit machte, konnte man nicht

errathen, was man #11# einerseits der vorgeblichen Erscheinung als

Noumen zum Grunde legen wolle, und andererseits, ob es überall auch

möglich sei, sich noch von ihm einen Begriff zu machen, wenn man vorher

alle Begriffe des reinen Verstandes im theoretischen Gebrauche schon

ausschließungsweise den bloßen |6.30| Erscheinungen gewidmet hätte.

Nur eine ausführliche Kritik der praktischen Vernunft kann alle diese

Mißdeutung heben und die consequente Denkungsart, welche eben ihren

größten Vorzug ausmacht, in ein helles Licht setzen.

So viel zur Rechtfertigung, warum in diesem Werke die Begriffe

und Grundsätze der reinen speculativen Vernunft, welche doch ihre

besondere |7.5| Kritik schon erlitten haben, hier hin und wieder

nochmals der Prüfung unterworfen werden, welches dem systematischen

Gange einer zu errichtenden Wissenschaft sonst nicht wohl geziemt

(da abgeurtheilte Sachen billig nur angeführt und nicht wiederum in

Anregung gebracht werden müssen), doch =hier= erlaubt, ja nöthig war:

weil die Vernunft mit jenen Begriffen |7.10| im Übergange zu einem

ganz anderen Gebrauche betrachtet wird, als den sie =dort= von ihnen

machte. Ein solcher Übergang macht aber eine Vergleichung #12# des

älteren mit dem neuern Gebrauche nothwendig, um das neue Gleis von dem

vorigen wohl zu unterscheiden und zugleich den Zusammenhang derselben

bemerken zu lassen. Man wird also Betrachtungen |7.15| dieser Art,

unter andern diejenige, welche nochmals auf den Begriff der Freiheit,

aber im praktischen Gebrauche der reinen Vernunft, gerichtet worden,

nicht wie Einschiebsel betrachten, die etwa nur dazu dienen sollen, um

Lücken des kritischen Systems der speculativen Vernunft auszufüllen

(denn dieses ist in seiner Absicht vollständig) und, wie es bei einem

übereilten |7.20| Baue herzugehen pflegt, hintennach noch Stützen

und Strebepfeiler anzubringen, sondern als wahre Glieder, die den

Zusammenhang des Systems bemerklich machen, um Begriffe, die dort

nur problematisch vorgestellt werden konnten, jetzt in ihrer realen

Darstellung einsehen zu lassen. Diese Erinnerung geht vornehmlich den

Begriff der Freiheit an, von dem |7.25| man mit Befremdung bemerken

muß, daß noch so viele ihn ganz wohl einzusehen und die Möglichkeit

derselben erklären zu können sich rühmen, indem sie ihn bloß in

psychologischer Beziehung betrachten, indessen daß, wenn sie ihn vorher

in transscendentaler genau erwogen hätten, sie sowohl #13# seine

=Unentbehrlichkeit= als problematischen Begriffs in vollständigem

|7.30| Gebrauche der speculativen Vernunft, als auch die völlige

=Unbegreiflichkeit= desselben hätten erkennen und, wenn sie nachher

mit ihm zum praktischen Gebrauche gingen, gerade auf die nämliche

Bestimmung des letzteren in Ansehung seiner Grundsätze von selbst

hätten kommen müssen, zu welcher sie sich sonst so ungern verstehen

wollen. Der Begriff der Freiheit ist |7.35| der Stein des Anstoßes

für alle =Empiristen=, aber auch der Schlüssel zu den erhabensten

praktischen Grundsätzen für =kritische= Moralisten, die dadurch

einsehen, daß sie nothwendig =rational= verfahren müssen. Um deswillen

ersuche ich den Leser, das, was zum Schlusse der Analytik über diesen

Begriff gesagt wird, nicht mit flüchtigem Auge zu übersehen.

Ob ein solches System, als hier von der reinen praktischen Vernunft aus

der Kritik der letzeren entwickelt wird, viel oder wenig Mühe gemacht

|8.5| habe, um vornehmlich den rechten Gesichtspunkt, aus dem das Ganze

derselben richtig vorgezeichnet werden kann, nicht zu verfehlen, muß

ich den Kennern einer dergleichen Arbeit zu beurtheilen überlassen. Es

setzt zwar #14# die =Grundlegung zur Metaphysik der Sitten= voraus,

aber nur in so fern, als diese mit dem Princip der Pflicht vorläufige

Bekanntschaft |8.10| macht und eine bestimmte Formel derselben angiebt

und rechtfertigt[3]; sonst besteht es durch sich selbst. Daß die

=Eintheilung= aller praktischen Wissenschaften zur =Vollständigkeit=

nicht mit beigefügt worden, wie es die Kritik der speculativen Vernunft

leistete, dazu ist auch gültiger Grund in der Beschaffenheit dieses

praktischen Vernunftvermögens anzutreffen. Denn |8.15| die besondere

Bestimmung der Pflichten als Menschenpflichten, um sie einzutheilen,

ist nur möglich, wenn vorher das Subject dieser Bestimmung #15# (der

Mensch) nach der Beschaffenheit, mit der er wirklich ist, obzwar nur

so viel als in Beziehung auf Pflicht überhaupt nöthig ist, erkannt

worden; diese aber gehört nicht in eine Kritik der praktischen Vernunft

überhaupt, |8.20| die nur die Principien ihrer Möglichkeit, ihres

Umfanges und Grenzen vollständig ohne besondere Beziehung auf die

menschliche Natur angeben soll. Die Eintheilung gehört also hier zum

System der Wissenschaft, nicht zum System der Kritik.

[3] Ein Recensent, der etwas zum Tadel dieser Schrift sagen

wollte, hat es besser getroffen, als er wohl selbst gemeint haben

mag, indem er sagt: daß darin kein neues Princip der Moralität,

sondern nur eine =neue Formel= aufgestellt |8.30| worden. Wer

wollte aber auch einen neuen Grundsatz aller Sittlichkeit

einführen und diese gleichsam zuerst erfinden? gleich als ob

vor ihm die Welt in dem, was Pflicht sei, unwissend oder in

durchgängigem Irrthume gewesen wäre. Wer aber weiß, was dem

Mathematiker eine =Formel= bedeutet, die das, was zu thun sei,

um eine Aufgabe zu befolgen, ganz genau bestimmt und nicht

verfehlen läßt, wird |8.35| eine Formel, welche dieses in Ansehung

aller Pflicht überhaupt thut, nicht für etwas Unbedeutendes und

Entbehrliches halten.

Ich habe einem gewissen wahrheitliebenden und scharfen, dabei also

|8.25| doch immer achtungswürdigen Recensenten jener =Grundlegung zur

Metaphysik der Sitten= auf seinen Einwurf, =daß der Begriff des Guten

dort nicht= (wie es seiner Meinung nach nöthig gewesen wäre) =vor dem

moralischen Princip festgesetzt worden=[4], in dem zweiten Hauptstücke

der Analytik, wie ich hoffe, Genüge gethan; eben so auch auf #16#

manche andere Einwürfe Rücksicht genommen, die mir von Männern zu #17#

Händen gekommen sind, die den Willen blicken lassen, daß die Wahrheit

|9.5| auszumitteln ihnen am Herzen liegt (denn die, so nur ihr altes

System #18# vor Augen haben, und bei denen schon vorher beschlossen

ist, was gebilligt oder mißbilligt werden soll, verlangen doch keine

Erörterung, die ihrer Privatabsicht im Wege sein könnte); und so werde

ich es auch fernerhin halten.

[4] Man könnte mir noch den Einwurf machen, warum ich nicht auch

den Begriff des =Begehrungsvermögens=, oder des =Gefühls der

Lust= vorher erklärt |9.10| habe; obgleich dieser Vorwurf unbillig

sein würde, weil man diese Erklärung, als in der Psychologie

gegeben, billig sollte voraussetzen können. Es könnte aber

freilich die Definition daselbst so eingerichtet sein, daß das

Gefühl der Lust der Bestimmung des Begehrungsvermögens zum Grunde

gelegt würde (wie es auch wirklich gemeinhin so zu geschehen

pflegt), dadurch aber das oberste Princip der |9.15| praktischen

Philosophie nothwendig =empirisch= ausfallen müßte, welches

doch allererst auszumachen ist und in dieser Kritik gänzlich

widerlegt wird. Daher will ich diese Erklärung hier so geben,

wie sie sein muß, um diesen streitigen Punkt wie billig im

Anfange unentschieden zu lassen. -- LEBEN ist das Vermögen eines

Wesens, nach Gesetzen des Begehrungsvermögens zu handeln. Das

BEGEHRUNGSVERMÖGEN |9.20| ist =das Vermögen= desselben, =durch

seine Vorstellungen Ursache von der Wirklichkeit der Gegenstände

dieser Vorstellungen zu sein=. LUST ist die =Vorstellung der

Übereinstimmung des Gegenstandes oder der Handlung mit den=

SUBJECTIVEN =Bedingungen des Lebens=, d. i. mit dem Vermögen

der =Causalität einer Vorstellung in Ansehung der Wirklichkeit

|9.25| ihres Objects= (oder der Bestimmung der Kräfte des Subjects

zur Handlung es hervorzubringen). Mehr brauche ich nicht zum

Behuf der Kritik von Begriffen, die aus der Psychologie entlehnt

werden, das übrige leistet die Kritik selbst. Man wird leicht

gewahr, daß die Frage, ob die Lust dem Begehrungsvermögen

jederzeit zum Grunde gelegt werden müsse, oder ob sie auch unter

gewissen |9.30| Bedingungen nur auf die Bestimmung desselben

folge, durch diese Erklärung unentschieden bleibt; denn sie ist

aus lauter Merkmalen des reinen Verstandes, d. i. Kategorien,

zusammengesetzt, die nichts Empirisches enthalten. Eine solche

Behutsamkeit ist in der ganzen Philosophie sehr empfehlungswürdig

und wird dennoch oft verabsäumt, nämlich seinen Urtheilen vor der

vollständigen Zergliederung des |9.35| Begriffs, die oft nur sehr

spät erreicht wird, durch gewagte Definition nicht vorzugreifen.

Man wird auch durch den ganzen Lauf der Kritik (der theoretischen

sowohl als praktischen Vernunft) bemerken, daß sich in demselben

mannigfaltige Veranlassung vorfinde, manche Mängel im alten

dogmatischen Gange der Philosophie zu ergänzen und Fehler

abzuändern, die nicht eher bemerkt werden, als wenn man von |9.40|

Begriffen einen Gebrauch der Vernunft macht, =der aufs Ganze

derselben geht=.

Wenn es um die Bestimmung eines besonderen Vermögens der menschlichen

Seele nach seinen Quellen, Inhalte und Grenzen zu thun ist, so kann man

zwar nach der Natur des menschlichen Erkenntnisses nicht |10.5| anders

als von den =Theilen= derselben, ihrer genauen und (so viel als nach

der jetzigen Lage unserer schon erworbenen Elemente derselben möglich

ist) vollständigen Darstellung anfangen. Aber es ist noch eine zweite

Aufmerksamkeit, die mehr philosophisch und =architektonisch= ist:

nämlich die =Idee des Ganzen= richtig zu fassen und aus derselben alle

jene Theile |10.10| in ihrer wechselseitigen Beziehung auf einander

vermittelst der Ableitung derselben von dem Begriffe jenes Ganzen in

einem reinen Vernunftvermögen ins Auge zu fassen. Diese Prüfung und

Gewährleistung ist nur #19# durch die innigste Bekanntschaft mit dem

System möglich, und die, welche in Ansehung der ersteren Nachforschung

verdrossen gewesen, also diese Bekanntschaft |10.15| zu erwerben

nicht der Mühe werth geachtet haben, gelangen nicht zur zweiten

Stufe, nämlich der Übersicht, welche eine synthetische Wiederkehr zu

demjenigen ist, was vorher analytisch gegeben worden, und es ist kein

Wunder, wenn sie allerwärts Inconsequenzen finden, obgleich die Lücken,

die diese vermuthen lassen, nicht im System selbst, |10.20| sondern

blos in ihrem eigenen unzusammenhängenden Gedankengange anzutreffen

sind.

Ich besorge in Ansehung dieser Abhandlung nichts von dem Vorwurfe,

eine =neue= Sprache einführen zu wollen, weil die Erkenntnißart sich

hier von selbst der Popularität nähert. Dieser Vorwurf konnte auch

niemanden |10.25| in Ansehung der ersteren Kritik beifallen, der sie

nicht blos durchgeblättert, sondern durchgedacht hatte. Neue Worte zu

künsteln, wo die Sprache schon so an Ausdrücken für gegebene Begriffe

keinen Mangel #20# hat, ist eine kindische Bemühung, sich unter der

Menge, wenn nicht durch neue und wahre Gedanken, doch durch einen

neuen Lappen auf dem alten |10.30| Kleide auszuzeichnen. Wenn daher die

Leser jener Schrift populärere Ausdrücke wissen, die doch dem Gedanken

eben so angemessen sind, als mir jene zu sein scheinen, oder etwa die

Nichtigkeit dieser Gedanken selbst, mithin zugleich jedes Ausdrucks,

der ihn bezeichnet, darzuthun sich getrauen: so würden sie mich durch

das erstere sehr verbinden, denn ich will |10.35| nur verstanden sein,

in Ansehung des zweiten aber sich ein Verdienst um die Philosophie

erwerben. So lange aber jene Gedanken noch stehen, zweifele ich sehr,

daß ihnen angemessene und doch gangbarere Ausdrücke dazu aufgefunden

werden dürften.[5]

[5] Mehr (als jene Unverständlichkeit) besorge ich hier hin

und wieder Mißdeutung in Ansehung einiger Ausdrücke, die ich

mit größter Sorgfalt aussuchte, um den Begriff nicht verfehlen

zu lassen, darauf sie weisen. So hat in der Tafel |11.5| der

Kategorien der =praktischen= Vernunft in dem Titel der Modalität

das =Erlaubte= und =Unerlaubte= (praktisch-objectiv Mögliche

und Unmögliche) mit der nächstfolgenden Kategorie der =Pflicht=

und des =Pflichtwidrigen= im gemeinen Sprachgebrauche beinahe

einerlei Sinn; hier aber soll das =erstere= dasjenige bedeuten,

was mit einer blos =möglichen= praktischen Vorschrift in

Einstimmung oder |11.10| Widerstreit ist (wie etwa die Auflösung

aller Probleme der Geometrie und Mechanik), das =zweite=, was in

solcher Beziehung auf ein in der Vernunft überhaupt =wirklich=

liegendes Gesetz steht; und dieser Unterschied der Bedeutung

ist auch dem gemeinen Sprachgebrauche nicht ganz fremd, wenn

gleich etwas ungewöhnlich. So ist es z. B. einem Redner als

solchem =unerlaubt=, neue Worte |11.15| oder Wortfügungen zu

schmieden; dem Dichter ist es in gewissem Maße =erlaubt=; in

keinem von beiden wird hier an Pflicht gedacht. Denn wer sich

um den Ruf eines Redners bringen will, dem kann es niemand

wehren. Es ist hier nur um den Unterschied der =Imperativen=

unter =problematischem=, =assertorischem= und =apodiktischem=

Bestimmungsgrunde zu thun. Eben so habe ich in derjenigen |11.20|

Note, wo ich die moralischen Ideen praktischer Vollkommenheit in

verschiedenen philosophischen Schulen gegen einander stellte,

die Idee der =Weisheit= von der der =Heiligkeit= unterschieden,

ob ich sie gleich selbst im Grunde und objectiv für einerlei

erklärt habe. Allein ich verstehe an diesem Orte darunter

nur diejenige Weisheit, die sich der Mensch (der Stoiker)

anmaßt, also =subjectiv= als Eigenschaft |11.25| dem Menschen

angedichtet. (Vielleicht könnte der Ausdruck =Tugend=, womit der

Stoiker auch großen Staat trieb, besser das Charakteristische

seiner Schule bezeichnen.) Aber der Ausdruck eines =Postulats=

der reinen praktischen Vernunft konnte noch am meisten

Mißdeutung veranlassen, wenn man damit die Bedeutung vermengte,

welche die Postulate der reinen Mathematik haben, und welche

apodiktische Gewißheit |11.30| bei sich führen. Aber diese

postuliren die =Möglichkeit einer Handlung=, deren Gegenstand

man _a priori_ theoretisch mit völliger Gewißheit als =möglich=

voraus erkannt hat. Jenes aber postulirt die Möglichkeit eines

=Gegenstandes= (Gottes und der Unsterblichkeit der Seele) selbst

aus apodiktischen =praktischen= Gesetzen, also nur zum Behuf

einer praktischen Vernunft; da denn diese Gewißheit |11.35|

der postulirten Möglichkeit gar nicht theoretisch, mithin auch

nicht apodiktisch, d. i. in Ansehung des Objects erkannte

Nothwendigkeit, sondern in Ansehung des Subjects zu Befolgung

ihrer objectiven, aber praktischen Gesetze nothwendige Annehmung,

mithin blos nothwendige Hypothesis ist. Ich wußte für diese

subjective, aber doch wahre und unbedingte Vernunftnothwendigkeit

keinen besseren Ausdruck |11.40| auszufinden.

Auf diese Weise wären denn nunmehr die Principien _a priori_ zweier

#21# Vermögen des Gemüths, des Erkenntniß- und Begehrungsvermögens,

ausgemittelt #22# und nach den Bedingungen, dem Umfange und Grenzen

ihres #23# Gebrauchs bestimmt, hiedurch aber zu einer systematischen,

theoretischen sowohl als praktischen Philosophie als Wissenschaft

sicherer Grund gelegt. |12.5|

Was Schlimmeres könnte aber diesen Bemühungen wohl nicht begegnen, als

wenn jemand die unerwartete Entdeckung machte, daß es überall gar kein

Erkenntniß _a priori_ gebe, noch geben könne. Allein es hat hiemit

keine Noth. Es wäre eben so viel, als ob jemand durch Vernunft beweisen

wollte, daß es keine Vernunft gebe. Denn wir sagen nur, daß wir etwas

|12.10| durch Vernunft erkennen, wenn wir uns bewußt sind, daß wir es

auch hätten wissen können, wenn es uns auch nicht so in der Erfahrung

vorgekommen wäre; mithin ist Vernunfterkenntniß und Erkenntniß _a

priori_ #24# einerlei. Aus einem Erfahrungssatze Nothwendigkeit (_ex

pumice aquam_) auspressen wollen, mit dieser auch wahre Allgemeinheit

(ohne welche kein |12.15| Vernunftschluß, mithin auch nicht der Schluß

aus der Analogie, welche eine wenigstens präsumirte Allgemeinheit und

objective Nothwendigkeit ist und diese also doch immer voraussetzt)

einem Urtheile verschaffen wollen, ist gerader Widerspruch. Subjective

Nothwendigkeit, d. i. Gewohnheit, statt der objectiven, die nur in

Urtheilen _a priori_ stattfindet, unterschieben, |12.20| heißt der

Vernunft das Vermögen absprechen, über den Gegenstand zu urtheilen,

d. i. ihn, und was ihm zukomme, zu erkennen, und z. B. von dem, was

öfters und immer auf einen gewissen vorhergehenden Zustand folgte,

nicht sagen, daß man aus diesem auf jenes =schließen= könne (denn das

würde objective Nothwendigkeit und Begriff von einer Verbindung |12.25|

_a priori_ bedeuten), sondern nur ähnliche Fälle (mit den Thieren auf

ähnliche Art) erwarten dürfe, d. i. den Begriff der Ursache im Grunde

als falsch und bloßen Gedankenbetrug verwerfen. Diesem Mangel der

objectiven #25# und daraus folgenden allgemeinen Gültigkeit dadurch

abhelfen wollen, daß man doch keinen Grund sähe, andern vernünftigen

Wesen eine |12.30| andere Vorstellungsart beizulegen, wenn das einen

gültigen Schluß abgäbe, so würde uns unsere Unwissenheit mehr Dienste

zu Erweiterung unserer Erkenntniß leisten, als alles Nachdenken. Denn

blos deswegen, weil wir andere vernünftige Wesen außer dem Menschen

nicht kennen, würden wir ein Recht haben, sie als so beschaffen

anzunehmen, wie wir |12.35| uns erkennen, d. i. wir würden sie wirklich

kennen. Ich erwähne hier nicht einmal, daß nicht die Allgemeinheit des

Fürwahrhaltens die objective Gültigkeit eines Urtheils (d. i. die

Gültigkeit desselben als Erkenntnisses) beweise, sondern, wenn jene

auch zufälliger Weise zuträfe, dieses doch noch nicht einen Beweis der

Übereinstimmung mit dem Object abgeben könne; vielmehr die objective

Gültigkeit allein den Grund einer nothwendigen allgemeinen Einstimmung

ausmache. |13.5|

=Hume= würde sich bei diesem System des =allgemeinen Empirisms=

#26# in Grundsätzen auch sehr wohl befinden; denn er verlangte, wie

bekannt, nichts mehr, als daß statt aller objectiven Bedeutung der

Nothwendigkeit im Begriffe der Ursache eine blos subjective, nämlich

Gewohnheit, angenommen werde, um der Vernunft alles Urtheil über Gott,

Freiheit |13.10| und Unsterblichkeit abzusprechen; und er verstand sich

gewiß sehr gut darauf, um, wenn man ihm nur die Principien zugestand,

Schlüsse mit aller logischen Bündigkeit daraus zu folgern. Aber so

allgemein hat selbst Hume den Empirism nicht gemacht, um auch die

Mathematik darin einzuschließen. Er hielt ihre Sätze für analytisch,

und wenn das seine Richtigkeit |13.15| hätte, würden sie in der That

auch apodiktisch sein, gleichwohl aber daraus kein Schluß auf ein

Vermögen der Vernunft, auch in der Philosophie apodiktische Urtheile,

nämlich solche, die synthetisch wären (wie der Satz der Causalität),

zu fällen, gezogen werden können. Nähme man aber den Empirism der

Principien =allgemein= an, so wäre auch Mathematik |13.20| damit

eingeflochten.

Wenn nun diese mit der Vernunft, die blos empirische Grundsätze

#27# zuläßt, in Widerstreit geräth, wie dieses in der Antinomie, da

Mathematik die unendliche Theilbarkeit des Raumes unwidersprechlich

beweiset, der Empirism aber sie nicht verstatten kann, unvermeidlich

ist: so ist |13.25| die größte mögliche Evidenz der Demonstration mit

den vorgeblichen Schlüssen aus Erfahrungsprincipien in offenbarem

Widerspruch, und nun muß man wie der Blinde des Cheselden fragen: was

betrügt mich, das Gesicht oder Gefühl? (Denn der Empirism gründet sich

auf einer =gefühlten=, der Rationalism aber auf einer =eingesehenen=

Nothwendigkeit.) |13.30| Und so offenbart sich der allgemeine Empirism

als den ächten =Scepticism=, den man dem Hume fälschlich in so

unbeschränkter Bedeutung beilegte[6], da er wenigstens einen sicheren

Probirstein der Erfahrung #28# an der Mathematik übrig ließ, statt daß

jener schlechterdings keinen Probirstein derselben (der immer nur in

Principien _a priori_ angetroffen werden kann) verstattet, obzwar diese

doch nicht aus bloßen Gefühlen, sondern auch aus Urtheilen besteht.

[6] Namen, welche einen Sectenanhang bezeichnen, haben zu aller

Zeit viel Rechtsverdrehung bei sich geführt; ungefähr so, als

wenn jemand sagte: +_N._+ ist ein |13.35| =Idealist=. Denn ob er

gleich durchaus nicht allein einräumt, sondern darauf dringt,

daß unseren Vorstellungen äußerer Dinge wirkliche Gegenstände

äußerer Dinge correspondiren, so will er doch, daß die Form der

Anschauung derselben nicht ihnen, sondern nur dem menschlichen

Gemüthe anhänge.

Doch da es in diesem philosophischen und kritischen Zeitalter

schwerlich |14.5| mit jenem Empirism Ernst sein kann, und er

vermuthlich nur zur Übung der Urtheilskraft, und um durch den Contrast

die Nothwendigkeit rationaler Principien _a priori_ in ein helleres

Licht zu setzen, aufgestellt wird: so kann man es denen doch Dank

wissen, die sich mit dieser sonst eben nicht belehrenden Arbeit bemühen

wollen. |14.10|

Kant's gesammelte Schriften. Band V. Kritik der praktischen Vernunft. · 第 14 / 44 题