####################################################################
Anmerkungen zur Transkription
Der vorliegende Text wurde anhand der 1910 erschienenen Buchausgabe
so weit wie möglich originalgetreu wiedergegeben. Typographische
Fehler wurden stillschweigend korrigiert. Ungewöhnliche und heute
nicht mehr gebräuchliche Schreibweisen sowie Schreibvarianten
bleiben gegenüber dem Original unverändert, sofern der Sinn des
Texts dadurch nicht beeinträchtigt wird.
Der Zensurstempel auf der Titelseite der Vorlage wurde nicht mit
aufgenommen, da dieser nicht Teil des eigentlichen Buches ist.
Besondere Schriftschnitte wurden mit Hilfe der folgenden
Sonderzeichen gekennzeichnet:
gespperrt: +Pluszeichen+
größere Schrift: ~Tilden~
####################################################################
Kultur-Kuriosa
Erster Band
+Von+ Dr. +Max Kemmerich+ erschienen bei +Albert Langen+:
~Dinge, die man nicht sagt~ 9. Tausend
~Kultur-Kuriosa~ Zweiter Band 6. Tausend
~Prophezeiungen, Alter Aberglaube oder neue Wahrheit?~ 4.
Tausend
~Aus der Geschichte der menschlichen Dummheit~ 6. Tausend
~Das Kausalgesetz der Weltgeschichte~ 2 Bde.
Subskriptionspreis bis 15. Juli 1913 25 M., dann 32 M. geb. auf
Büttenpapier.
Kultur-Kuriosa
Erster Band
von
Dr. Max Kemmerich
Dreizehntes und vierzehntes Tausend
[Illustration]
Albert Langen, München
Copyright by 1910 Albert Langen, Munich
Druck von Hesse & Becker in Leipzig
Einbände von E. A. Enders, Großbuchbinderei, Leipzig
Inhaltsverzeichnis
Seite
Vorwort VII
1. Abschnitt: Modernes und Merkwürdiges in der Vergangenheit 1
2. Abschnitt: Rechtspflege 24
3. Abschnitt: Die Ketzer und die römisch-katholische Kirche 53
4. Abschnitt: Toleranz und Ähnliches 71
5. Abschnitt: Kriegswesen 96
6. Abschnitt: Ehe 115
7. Abschnitt: Sittlichkeit 132
8. Abschnitt: Schicklichkeit und anderes 157
9. Abschnitt: Medizinisches 172
10. Abschnitt: Hygiene 190
11. Abschnitt: Ehre 206
12. Abschnitt: Religion und Glauben 217
13. Abschnitt: Die „Hexen“ oder Ecclesia non sitit sanguinem! 242
14. Abschnitt: Reliquien 256
15. Abschnitt: Missionen und Kolonien 265
16. Abschnitt: Autoritäten und Fortschritt 275
Anmerkungen 294
Nachwort 305
Vorwort
Die „Kultur-Kuriosa“ sind keine Anekdotensammlung, denn sie erheben
den Anspruch, nur solche beglaubigte Tatsachen anzuführen, die nicht
nur merkwürdig, sondern auch für ihre Zeit, gewisse Institutionen
und Anschauungen +charakteristisch+ sind; sie sind auch keine
Kulturgeschichte, denn sie erstreben nach keiner Richtung hin
Vollständigkeit oder systematische Ordnung. Was sie sind, wird der
Leser wohl selbst herausfinden.
Daß die Schattenseiten stärker betont sind als die Lichtseiten, bringt
der Zweck des Buches mit sich. Sollte aber jemand aus dem Verschweigen
dieser oder jener Tatsache auf irgendeine Tendenz schließen, so möge
er sich den +Titel+ ins Gedächtnis rufen. Unterließ ich den Hinweis
darauf, daß etwa Gregor VII. die Folterung der „Hexen“ verbietet, daß
der Benediktinerorden sich die größten Verdienste um die Überlieferung
der antiken Literatur erwarb, daß ein Franz von Assisi zu den Heiligen
der Kirche zählt, daß unsere Verfassung die Gleichheit aller vor dem
Gesetz verbürgt u. a. m., so hat das seine guten Gründe: Ich finde
das alles garnicht kurios. Würde ich diese und andere Erscheinungen
aufgenommen haben, so wäre das boshaft.
Das Buch ist nun mal durchaus subjektiv, und jedem Leser sei
freigestellt, Dinge, die ich für höchst sonderbar halte, für die
natürlichsten von der Welt zu erklären und umgekehrt.
Objektiv wahr aber sind die mitgeteilten Tatsachen. Sollte ich
versehentlich in irgend einem Punkte geirrt haben, dann bitte ich um
Belehrung; sollte ich aber mit mancher liebgewordenen Vorstellung
aufräumen oder gar Gefühle verletzen, um Entschuldigung.
Wer mit mir die Achtung vor Leben, Ehre, Freiheit und Überzeugung
des Nächsten für das wichtigste Kulturkriterium hält, wichtiger
als alle technischen und wissenschaftlichen Fortschritte, als alle
künstlerischen Großtaten, der wird zugeben müssen, daß unsere Kultur
+sehr jung+ ist und noch außerordentlich große Aufgaben gerade
auf diesem Gebiete zu erfüllen hat. Diese Jugend aber ist eine
Entschuldigung für manches.
Wenn ein Gelehrter, der auf eine Reihe wohlwollend aufgenommener
Publikationen blicken kann, sich hier nicht an Fachkreise, sondern an
jeden Gebildeten wendet, dann muß er dafür seine guten Gründe haben.
+München+, im März 1909
+Der Verfasser+
Erster Abschnitt
Modernes und Merkwürdiges in der Vergangenheit
Wer kann was Dummes, wer was Kluges denken,
Das nicht die Vorwelt schon gedacht?
Goethe, Faust, I. Teil, 2. Akt
Die Richtigkeit dieser Worte des Mephistopheles wird wohl kaum
jemand ernstlich bestreiten wollen, und es hieße Eulen nach Athen
tragen, durch Sammlung moderner Ideen aus der Vorzeit eine gar
nicht bestrittene These zu beweisen. Etwas anderes ist es auch, was
wir hier versuchen, etwas viel Einfacheres, aber auch etwas viel
weniger Bekanntes: wir wollen zeigen, daß eine nicht geringe Zahl
von Erfindungen, Entdeckungen, technischen Errungenschaften und
Einrichtungen, die wir für gewöhnlich als Neuerwerbungen der Gegenwart
betrachten, auf deren Besitz wir uns vielleicht sogar viel einbilden,
schon ein respektables Alter aufzuweisen haben. Andrerseits werden wir
einiges finden, was wir nicht erwartet hätten. In zwangloser Anordnung
sei eine Reihe solcher Fakten aufgezählt:
Einer der ältesten bekannten +Tunnel+ scheint der des Königs Hiskia
von Jerusalem aus dem siebenten vorchristlichen Jahrhundert zu sein.
Dieser heute noch erhaltene Siloah-Tunnel ist +von beiden Seiten her+
in den Stein gegraben. Zwar hielt der Kanal die gerade Linie nicht
ein, erreichte vielmehr statt einer Länge der Luftlinie von 335 m eine
solche von 535 m, aber die Wagerechte wurde erstaunlich gut gewahrt,
denn der gesamte Höhenunterschied beträgt nur 30 cm. Annähernd in der
Mitte trafen sich die von beiden Seiten vordringenden Steinhauer[1].
Gar aus der ersten Hälfte des 2. Jahrtausends ist der große Tunnel in
Gezer in Palästina mit einer Wölbung wie die Londoner Untergrundbahn.
Er stieg 94 Fuß unter den gewachsenen Felsen.
So neu der Gedanke der +Schienen+ uns erscheinen mag, er ist es
keineswegs. Man hatte sie bereits im Altertum, und zwar -- der jetzigen
ausschließlich auf Eisen- und Straßenbahnen sich beschränkenden
Anwendung gegenüber fast ein Vorzug -- vielfach auf stark befahrenen
öffentlichen Straßen. Man stellte diese Geleise durch Einschnitte in
den Boden her. Solche gab es z. B. an den Toren von Athen, auf dem
Wege, der direkt vom Piräus nach der Agora führte, sogar die römische
Alpenstraße in den Dauphiné-Alpen zeigt deutliche Spuren! Desgleichen
Straßen im Hauran̄, wie mir ein Reisender mitteilte. Die Ähnlichkeit
dieser in den steinigen Boden eingegrabenen Geleise mit unseren
Schienen wird noch vervollständigt durch die Anlage von richtigen
Ausweichkurven, die, im gehörigen Abstand angelegt, das Kreuzen
zweier Wagen auf dem einzigen Geleise gestatteten. Die Spurweite war
in Griechenland, bzw. in allen unter griechischem Einfluß stehenden
Ländern wohl überall ganz gleich, auf der in Frankreich entdeckten
römischen Straße betrug die Entfernung der Einschnitte voneinander
genau 1,44 m, also etwa soviel, wie bei unseren Vollbahnen[2]!
+Quellensucher+, ob mit oder ohne Wünschelrute, gab es ebenfalls
bereits im Altertum, und zwar in zunftmäßigen Verbänden. Einzelne
dieser Leute begleiteten sogar die Heere, um im Notfalle durch
sofortige Bohrungen Trinkwasser zu beschaffen. Im heutigen Algier
haben sich die Spuren zahlreicher Brunnen gefunden, die nunmehr von
den Franzosen wieder instand gesetzt wurden. Ihnen war es zu danken,
daß in der Wüste Oasen sich bildeten, die mit dem Verfall der Brunnen
im Jahrtausend der Barbarei wieder dem glühenden Sande weichen mußten.
Nachweislich haben die Römer im ungünstigen Terrain der afrikanischen
Wüste gegen 200 m tiefe Bohrungen mit größtem Erfolge angestellt.
Dabei ist es uns völlig rätselhaft, sowohl wie sie die Stelle der
unterirdischen Wasseradern erkannten, als auch wie sie die technischen
Mittel besaßen, die Bohrungen durchzuführen.
In neuerer Zeit war als Quellenfinder der französische Abbé Paramelle
am erfolgreichsten. Er hat seine Erfahrungen in einem Werke, betitelt:
„L’art de découvrir les sources“, niedergelegt. In den 64 Jahren
seines Lebens hat er 10275 Quellenangaben gemacht, von denen 9000 zur
Ausführung gekommen sind[3].
Der +Blitzableiter+ wurde von den alten Ägyptern um 1300 v.
Chr., wenn auch noch in primitiver Form, vorausgeahnt. Zur Ableitung
des Blitzes wurden nämlich von Ramses III. in Medinet Abu -- und
zweifellos auch anderwärts und wohl auch schon vor ihm -- die Spitzen
der an den Stadttoren errichteten hohen Masten vergoldet.
Die griechischen und römischen Priester scheinen die Kunst besessen
zu haben, Blitze vom Himmel herabzulocken -- wobei sie allerdings
bisweilen wie Tullus Hostilius (Livius I, 31, 8) erschlagen wurden. Sie
richteten zu diesem Zwecke metallbeschlagene Stangen auf, wohl weil sie
beobachtet hatten, daß Metalle vom Blitz bevorzugt wurden. Allerdings
fehlte noch die metallene Ableitung in das wasserhaltige Erdreich[4].
*
Daß die +Reisegeschwindigkeit+ im Altertum gar nicht so gering
war, mag aus folgenden Notizen hervorgehen: Mit der Staatspost legte
man die 150 geographischen Meilen von Antiochia bis Konstantinopel
in sechs Tagen zurück, also pro Tag etwa 190 km. Cäsar reiste von
Rom bis an die Rhone in nicht vollen acht Tagen, machte also 150 km
pro Tag, was mit Recht, in Berücksichtigung der großen Entfernung,
für sehr schnell galt. Geradezu verblüffend schnell ritt der Kurier,
der die Nachricht von der Ermordung des Maximin -- natürlich auf
gewechselten Pferden -- in knapp vier Tagen von Aquileja nach Rom
brachte. Er legte also mindestens 200 km pro Tag zurück, eine Leistung,
die jeder Kavallerist erstaunlich hoch finden wird, da sie weit die
Durchschnittsleistungen unserer allerdings mit +einem+ Pferde
bestrittenen Ritte um den Kaiserpreis übertrifft. Aber selbst wenn er
im Wagen gefahren sein sollte, was nach der Notiz möglich ist, könnte
er mit den hervorragendsten sportlichen Leistungen der Gegenwart
erfolgreich konkurrieren. Brauchte doch die Distanzfahrt im Sommer 1908
von Berlin nach München -- etwa 700 km -- vier Tage, also bedeutend
mehr Zeit auf die Einheit des Weges.
Die Kuriere, die die Nachricht vom Aufstand in Belgien, im tiefen
Winter des Jahres 69 n. Chr., nach Rom brachten, legten neun Tage lang
je etwa 240 km zurück! Hierbei ist aber zweifellos an Relais zu denken.
Die schnellste bekannte Reise ist die des Tiberius zum erkrankten
Drusus von Pavia nach Germanien. Durch das Land der eben besiegten
Chatten ritt er mit nur einem Begleiter -- natürlich mit Pferdewechsel
-- in 24 Stunden etwa 290 km!!! Das ist natürlich nur möglich, wenn
er weite Strecken galoppierte und rücksichtslos die Pferde tot ritt.
Trotzdem bietet die Sportgeschichte des letzten Jahrhunderts dazu kein
Analogon. Im Durchschnitt legte der im Wagen fahrende Reisende täglich
zur Römerzeit auf weite Entfernungen etwa 60-73 km zurück[4], während
der frühmittelalterliche Tagesmarsch nur 20-30 km betrug[5].
Im Jahre 1188 brauchte ein am 17. März mit einer päpstlichen Bulle
von Rom abgehender Bote 25 Tage, bis er am 15. April in Canterbury
eintraf[6].
In römischer Zeit galt eine +Seereise+ von fünf Tagen von Ostia
bis Taraco in Spanien für schnell. Eine in umgekehrter Richtung in
weniger als vier Tagen gemachte bezeichnet der ältere Plinius als eine
der schnellsten je vorgekommenen. Cervantes nannte schon eine 12tägige
Fahrt von Neapel nach Barcelona eine glückliche[7].
Richard Löwenherz brauchte von Marseille bis Messina vom 16. August
1190 bis zum 23. September, also sehr lange. Er schiffte sich am 9.
Oktober 1192 in Akka ein und gelangte am 11. November nach Korfu; das
war die normale Geschwindigkeit im Mittelalter, -- also bedeutend
geringer als zur Römerzeit[8].
Viel schneller ging natürlich die Nachrichtenübermittlung durch
+Brieftauben+. Die Griechen und Römer, ebenso wie die Araber
bedienten sich bereits dieser Post, und zwar in besonders ausgedehntem
Maße die letzteren, die von Bagdad bis Aleppo sowie längs der
kleinasiatischen Küste bis Alexandrien Brieftauben benutzten.
Gelegentlich wurden auch Schwalben zum gleichen Zwecke verwandt
(Plinius nat. hist. X, 71)[9]. Polybios erzählt (CX, 42 ff.) sogar von
der +Feuertelegraphie+ der Griechen, die lange vor ihm Aeschylos
(Agamemnon 268 ff.) schon kannte. Doch handelt es sich um vorher
verabredete Mitteilungen.
Vom +Verkehr+ zur Römerzeit gibt die Tatsache eine Vorstellung,
daß fast in jeder größeren Villa oder Ortschaft der Schweiz
Austernschalen gefunden wurden. Zu Avenches fand man auch Reste von
Datteln und Oliven. Die Tongefäße von Lugdunum (Lyon) finden sich in
ganz Gallien, England, Oberitalien, dem Alpengebiet bis Tirol und
Ungarn, und zwar überall mit demselben Fabrikstempel bezeichnet[10].
Die alten Römer bauten bereits Seeschiffe mit einem Raumgehalt von 2670
Tonnen[11].
*
Im Altertum gab es auch eine +Tageszeitung+ in den durch Cäsar
59 v. Chr. in Rom begründeten Acta diurna oder Acta urbis. In diesen
wurden amtlich Nachrichten öffentlichen und privaten Charakters
zusammengestellt und veröffentlicht, allerdings nicht vervielfältigt.
Ja, sogar Korrespondenten gab es, die gegen Bezahlung von Rom
Tagesneuigkeiten in die Provinz schickten.
*
+Vegetarianer+ gab es ebenfalls schon im alten Rom. Seneca und
Plutarch gehörten nachweisbarlich zu ihnen, und letzterer hat sogar mit
allen Künsten der Dialektik seine Lebensweise verteidigt bzw. die der
Fleischesser angegriffen (Moralia „de carnium esu“).
Ebenso sind +Antialkoholiker+- und +Temperenzlervereine+
bereits im Altertume bekannt. Schon ein Ramses II. (ca. 1350 v.
Chr.) hat eine Antialkoholliga gegen die Trunkenboldigkeit der alten
Ägypter gegründet, wie im Jahre 1902 aus Malereien und Inschriften in
der France Médicale nachgewiesen wurde. Allerdings trieb man es auch
toll, und die Ägypterinnen des neuen Reiches -- von den Männern ganz
zu schweigen -- fanden so wenig Anstößiges an der Trunkenheit, daß
sich sogar Damen in dem Augenblick des Übelwerdens an der Wand ihres
Grabes verewigen ließen. Dazu sei bemerkt, daß bereits das alte Reich
vier verschiedene Biersorten und mindestens sechs Weinsorten, darunter
weißen, roten, schwarzen und nördlichen unterschied und wohl auch ein
Palmbranntwein bekannt war[12].
Radikalen Erfolg mit seiner Antialkoholpropaganda hatte ein gewisser
Decaeneus kurze Zeit vor Strabon. Während die Geten bisher dem
Bacchus im Übermaße geopfert hatten, gewannen seine Brandreden auf
sie so großen Einfluß, daß sie nach und nach alle Weinstöcke im Lande
freiwillig ausrotteten und fortan ohne Wein lebten (Strabo VII, 3, 11
und Jordanis 11).
Bekanntlich werden heute noch in einigen Staaten des freien Amerika
alkoholische Getränke nur in Apotheken auf Grund von ärztlichen
Rezepten, die zu bekommen allerdings nicht allzu schwer ist,
verabreicht. Als ob erzwungene Abstinenz eine geringere Barbarei als
Völlerei wäre!
Die +Elektrizität+ wurde, wie Scribonius Largus (11) und
Dioscorides beweisen, schon im Altertum zu Heilzwecken angewandt, wenn
auch noch in recht primitiver Weise. Bei langwierigen Kopfschmerzen
legte man nämlich den Zitterrochen auf, bis an der behandelten Stelle
Taubheit entstand. Genügte ein Fisch nicht, dann wurde die Prozedur
wiederholt.
Behandlung durch +Massage+ kannte bereits Hippokrates um 400
v. Chr., und zwar noch nicht einmal als Erster. Bekanntlich ist sie
nach verschiedenen Ansätzen 1575, 1650 und 1853 erst wieder durch
den holländischen Arzt Mezger in die offizielle Medizin eingeführt
worden[13].
Ebenso wurde eine Art +Kneippkur+ angewandt, und zwar von
Asclepiades von Prusa, einem Arzt, der im 1. vorchristlichen
Jahrhundert in Rom großen Zulauf hatte. Er war ein Feind vielen
Medikamentierens, ließ seine Patienten fasten, verordnete Bewegung
und Massage und verschrieb Kaltwassergüsse, wie sein Kollege in
Wörishofen. Ferner verordnete er Regenbäder und Waten im Sande mit
nassen Füßen. Antonius Musa hat 23 v. Chr. den Augustus mit dieser
Therapie geheilt.
Auch +Vivisektionen+ zu wissenschaftlichen Zwecken kommen im
Altertum vor, und zwar außer an Tieren auch an Verbrechern, zuerst --
nach Celsus (Prooemium ed. Daremberg p. 4, Zeile 37 ff.) und Tertullian
(de anima 10) durch Herophilus, den der Kirchenvater Arzt, oder besser
„Fleischhacker“ nennt. Leichensektionen kommen (nach Plinius hist.
nat. XIX, 86) erst unter den alexandrinischen Ärzten auf, während
Aristoteles wohl aus religiösen Gründen noch davor zurückschreckte.
Das ganze frühe Mittelalter hindurch war die Leichenöffnung -- auch
bei den sonst so aufgeklärten Arabern -- verpönt. Mondino de Liucei
(ca. 1275-1326) hat seit anderthalb Jahrtausenden als Erster wieder
menschliche Kadaver seziert. Seit dem 15. Jahrhundert aber war erst
der Bann gebrochen und Anatomie ein ordnungsmäßiges Lehrfach auf den
Universitäten[14].
Während der +Star+ noch bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts durch
Versenkung der aus der Pupille geschobenen Linse in den Glaskörperraum
geheilt wurde, ist die Operation, d. h. die Entfernung nach außen
durch Eingriff bereits dem 4000 Jahre alten Papyrus Ebers bekannt und
wurde, wie Antyllus bezeugt, in der Antike geübt, um wie so vieles im
Mittelalter in Vergessenheit zu geraten.
Ein Vorläufer Harveys, der im Jahre 1619 den +Blutkreislauf+
entdeckte, war schon Erasistratos von Keos, um 300 v. Chr. Leibarzt
des Königs Seleucos I. Ebenso ist Galen, bis auf die Venenklappen,
der Entdeckung des berühmten Engländers sehr nahe gekommen. Aber
auch er hatte Vorläufer in den alten Ägyptern, die bereits eine
rudimentäre Kenntnis des Blutkreislaufes besaßen. Beginnende
Herzklappenerkrankungen suchten sie, wie die heutigen Ärzte, durch Ruhe
zu beseitigen[15].
Sogar eine mit Mandragora(Alraun)wurzel vorgenommene +Narkose+
war den Alten wohl bekannt. Dioskurides behauptet, daß die mit
diesem Mittel beim Patienten hervorgerufene Gefühllosigkeit drei
bis vier Stunden angehalten habe. Bilsenkraut läßt sich bereits bei
Homer als Narkotikum nachweisen. Im 12. und 13. Jahrhundert unserer
Zeitrechnung wurde es allgemein zur Schmerzlinderung verwandt und von
Guy de Chauliac um 1300 sogar bei Amputationen benützt. Bereits 1460
beschreibt Heinrich von Pflospeundt in seiner „Bündt-Ertzney“ die
Inhalationsnarkose vor Operationen mit Mohn (Opium), Bilsenkraut und
Alraun[16].
Im Altertum verstand man bereits +künstliche Glieder+
anzufertigen. Schon bei den alten Indern waren Nasen, Ohren und Lippen
aus Gips etwas ganz Gewöhnliches, was sich aus der Häufigkeit des
strafweisen Abschneidens dieser Körperteile erklärt. Griechische und
römische Soldaten, denen im Kriege ein Arm oder Bein abhanden kam,
wußten sich Ersatz zu beschaffen. Das Royal College of Surgeons in
England besitzt in seinem Museum ein solches in einem Grabe in Capua
gefundenes Bein von etwa 300 v. Chr. Es wird im Katalog folgendermaßen
beschrieben: „Das künstliche Glied stellt genau die Form des Beines
dar; es ist aus Stücken dünner Bronze hergestellt, die mit Bronzenägeln
an einem hölzernen Kern befestigt sind. Zwei Eisenstangen, die an ihren
freien Enden Löcher haben, sind an dem obersten äußersten Ende der
Bronze befestigt...[17]“
Auch +künstliche Augen+ und +künstliche Zähne+ kommen damals
schon vor. Der erste, der im christlichen Mittelalter die Einsetzung
eines künstlichen Auges in die Augenhöhle eines lebenden Menschen
beschrieb, war der berühmte französische Chirurg Ambroise Paré. Im
Jahre 1561 stellte er ein solches aus emailliertem Gold her, und zwar
in den natürlichen Farben. Paré gibt sich aber nicht als Erfinder
dieses Verfahrens aus und erklärt noch nicht einmal, daß die Sache neu
wäre[18].
Götz von Berlichingens berühmte +eiserne Hand+, die ihm der
Schmied von Olnhausen anfertigte, nachdem er seine Rechte 1504 bei
der Belagerung von Landshut eingebüßt hatte, besaß nicht nur eine
Vorläuferin in der eines Ritters, der etwa 100 Jahre vor Götz im Rhin
ertrank, und dessen Hand man 1834 in Alt-Ruppin nebst Schwert, Sporen
usw. im Rhinbett fand, sondern ein wackerer Römer war bereits auf
dasselbe Auskunftsmittel verfallen. M. Sergius Silus (d. h. Stülpnase)
hieß der verwegene Held, der z. Z. des Zweiten Punischen Krieges seine
verlorene Hand durch eine eiserne ersetzte, mit der er Meisterstücke
der Tapferkeit vollführte. Plinius, der die Heldentaten dieses kühnen
Urgroßvaters des berüchtigten Katilina überliefert (nat. hist. VII, 105
f. und Livius XXXII, 27 ff.), meint, andere seien Sieger über Menschen
gewesen, aber Sergius habe selbst das Schicksal überwunden[19].
Von +Bazillen+ als Urhebern der Malaria hatte bereits Varro eine
Vorstellung, wenn er (R. r. I, 12) schreibt, daß an sumpfigen Orten
kleinwinzige Lebewesen entstehen, die man mit dem Auge nicht wahrnehmen
kann und die vermittelst der Luft durch Mund und Nase eindringen und
geschwächte Personen infizieren. Erst 1726 kommt der niederländische
Arzt Dr. Knott auf den gleichen Gedanken, und zwar spricht er von
Kleinwesen als Erregern der Lungenschwindsucht und nimmt ebenfalls
an, daß sie eingeatmet werden. Vermutlich seien sie auch die Ursachen
anderer Krankheiten und daher als ansteckend zu betrachten. Der Erste,
der Bakterien sah, und zwar im menschlichen Speichel, war Leewenhoek
1683[20].
*
Die +Taxameterdroschke+ wird bereits im 9. Kapitel des 10. Buches
von Vitruvius „de architectura“ beschrieben. Es waren das Wagen, die an
ihren Achsen Stunden- und Meilenzeiger hatten, indem nämlich jedesmal,
wenn eine Meile zurückgelegt war, ein Steinchen mit hörbarem Tone in
ein im Innern des Wagenbodens untergestelltes Bronzegefäß fiel. Zählte
man die Steine, dann wußte man auch, wie viele Meilen man zurückgelegt
hatte. Daß solche natürlich sehr teuren Wagen auch im Gebrauch waren,
steht fest. Im Nachlaß des verschwenderischen Commodus befanden sich
einige, die Pertinax mit anderen Kostbarkeiten versteigern ließ. Aber
sogar +Automobile+ besaß Commodus. Anders wenigstens ist die von
Julius Capitolinus im 8. Kapitel der Biographie des Pertinax gegebene
Beschreibung nicht zu verstehen. Er spricht von vorspannlosen Wagen von
neuartiger Konstruktion, deren Räder sich mit Hilfe eines sinnreichen
Mechanismus und eines verwickelten Räderwerkes von selbst um ihre Achse
drehten. Die Sitze waren so angebracht, daß sie dem Wagenführer Schutz
vor den Sonnenstrahlen boten. Auch ließen sie sich so drehen, daß der
Reisende auf der Fahrt stets Rückenwind hatte.
Auch ein Araber kam auf diesen Gedanken. Im arabischen genealogischen
Werke Lubâb (zitiert von Wüstenfeld, Genealogische Tabellen der
arabischen Stämme und Familien, Register p. 377) ist ein Araber er =
Rabî ibn Zijâd erwähnt, der vor 656 starb. Er trug den Beinamen „Fâris
el-Arrâde“, d. h. der Maschinenreiter, weil er eine Maschine erfunden
hatte, auf der er fahren konnte, als ob er auf einem Kamel säße. (Nach
einer Notiz des Herrn Hauptmann E. v. Zambaur in Wiener-Neustadt.) Im
Mittelalter spricht zuerst der geniale Roger Bacon (1214-1294) im 13.
Jahrhundert einen ähnlichen Gedanken aus, doch dürfte es sich nur um
einen Schlitten mit Segeln gehandelt haben. Interessant aber ist die
weitere Notiz: „Man kann ferner Instrumente zum +Fliegen+ machen,
so daß ein in der Mitte sitzender Mann eine Kurbel dreht, durch die
besondere Flügel nach Art der Vögel die Luft treffen“[21]. Also ein
Vorläufer der Gebrüder Wright! Allerdings erging es ihm schlechter wie
diesen, denn die Kirche ließ ihn als „Zauberer“ lange Jahre im Kerker
schmachten!
Von +Automaten+, in deren Konstruktion das Altertum so
außerordentlich erfindungsreich war, interessiert uns im Zeitalter der
Luftschiffahrt besonders eine hölzerne Taube des Archytas von Tarent,
die tatsächlich imstande war, auf kürzere Strecken in der Luft umher
zu fliegen. Wenn die Taube nach beendetem Fluge sich auf die Erde
niedergelassen hatte, konnte sie sich allerdings nicht wieder erheben.
(Vgl. Gellius X, 12.) Demetrius von Phaleron hatte eine kriechende
Schnecke, in Olympia aber war ein flügelschlagender eherner Adler
(Pausanias VI, 20, 12).
Sogar +Warenautomaten+ kannte das Altertum. Heron von Alexandrien
im 2. Jahrhundert v. Chr. (vgl. die Ausgabe von W. Schmidt, Leipzig
1899-1901 mit Illustrationen) erzählt außer von vielen anderen auch von
Weihwasserautomaten, die in den Tempeln aufgestellt waren und aus denen
Wasser floß, wenn man eine Drachme oder einen Obolus hineinwarf.
Besonders merkwürdig ist der Automat, den nach Erzählung der
byzantinischen Chronographen der oströmische Kaiser Theophilus
(829-842), durch die Schriften des genialen Heron angeregt, sich
anfertigen ließ. Er ließ nämlich zu beiden Seiten seines Thrones zwei
Löwen aus reinem Golde anbringen. So oft der Kaiser nun auf dem Throne
Platz nahm, erhoben sie sich mittels einer mechanischen Vorrichtung,
brüllten und legten sich dann wieder nieder.
Der Gedanke des +Taucherbootes+ begegnet uns bereits zur Zeit der
Kreuzzüge. Es war allerdings sehr primitiv. Im Gedichte Salomon und
Morolf (Vers 174 und 342, Voigt) heißt es nämlich: „Môrolf im bereiten
hiez Ein schiffelîn von ledere Er ûf daz mere stiez. Daz was mit beche
wol berant; Zwei venster (glase fenster) gâben im daz liecht: Alsô
meistert ez sîn hant.“ „An ir aller angesicht Senkt er sich nider ûf
den grunt. Ein rôre in daz schiffelîn ging, Dâ mit Môrolf den âtem
ving. Daz het er gewirket dar an Mit eime starken ledere Môrolf der
listige man. Ein snuore die lag oben dar an, Daz der dugenthafte man
Daz rôre nit liez brechen abe. Er barg sich zuo dem grunde Volleclîchen
vierzehen tage[22].“ Ob ein ähnliches Fahrzeug in der Wirklichkeit
existierte, sei dahingestellt. Keinesfalls war es ein behaglicher
Aufenthalt. Die Abbildung eines Unterseebootes bzw. einer Taucherglocke
aus dem 14. Jahrhundert befindet sich im cod. germ. 5 der Münchner Hof-
und Staatsbibliothek.
*
Die berühmte +Schnurrbartbinde+ „Es ist erreicht“ hat ihre Vorläufer
schon um 1600 gehabt. Im 15. Kapitel des 4. Buches schreibt Cervantes
in seinem Don Quichote: „Er stellte sich im Bett auf, eine spitze Mütze
auf dem Kopfe, den Knebelbart in Banden, damit er nicht schlaff würde
und nieder fiele“.
Daß die +geschnürte Taille mit Decolleté+ bereits im 2. vorchristlichen
Jahrtausend in Kreta getragen wurde, dürfte manche Dame interessieren.
Das reizende 34 cm hohe dort gefundene Figürchen der Schlangengöttin
zeigt ein solches Kostüm, das mit unserer Frauenmode verblüffende
Ähnlichkeit besitzt. Der über und über gefältelte Rock einer andern
Figur ist ebenfalls ganz mit eleganten Volants besetzt, dazu trägt
sie ein enges Mieder, eine im Bogen ausgeschnittene Korsage und
stark ausgebogene, wohl wattierte Hüften. Der Rock ist deutlich
glockenförmig. Besonders von rückwärts könnte man diese Figuren leicht
für Modedamen unserer Zeit ansehen[23].
*
Die +Kugelgestalt der Erde+ lehrten bereits im 6. vorchristlichen
Jahrhundert Anaximander und Pythagoras, und mit besonderem Nachdruck
wies etwa 350 v. Chr. Eudoxos auf dieselbe hin, Archimedes aber suchte
einen aprioristischen Beweis dafür zu erbringen. Der Kalif Al Manûm
ließ den Umfang der Kugel auf 24000 engl. Meilen, die Länge eines
Grades bis auf 500 m genau berechnen[24].
Um 270 v. Chr. hat der alexandrinische Mathematiker und Astronom
Aristarchos von Samos den +Stillstand der Sonne+ und die +Bewegung
der Erde um die Sonne+ gelehrt. Seleucus aus Seleucia hat bereits um
150 v. Chr. eine unendliche Ausdehnung der Welt angenommen und das
sonnenzentrische System geradezu als Lehre aufgestellt.
*
Die +athenische Landwirtschaft+ der griechischen Blütezeit kannte
weder die Sense, noch den Flegel: man schnitt das Getreide in halber
Höhe mit der Sichel und drosch, indem man die Körner durch Pferde und
Maultiere aus den Ähren treten ließ. Auch die Egge war unbekannt; man
mußte den Samen mit der Schaufel unter die Erde bringen. Auch die
Dreifelderwirtschaft kannten die Griechen zu keiner Zeit. Ebenso fehlte
ein brauchbares Feuerzeug, so daß das Herdfeuer nie ausgehen durfte.
Geschah es aber doch, dann mußte die Hausfrau es mit der Lampe von der
Nachbarin wieder ins Haus tragen[25].
*
Zur römischen Kaiserzeit kamen in Gallien bereits +Glasfenster+
vor[26].
Damals konnte in Rom jedermann einen Auslaß aus der allgemeinen
+Wasserleitung+ in seinem Hause haben, ebenso in Antiochia und
Alexandrien. Sogar nächtliche Straßenbeleuchtung war vorhanden[27].
Während im alten Rom die +Prügelstrafe+ selbst bei Stabsoffizieren
noch zulässig war, wird in der humanen Gegenwart der größte Rohling,
der Baumpflanzungen und Blumenbeete aus Übermut zerstört, den Frauen
die Zöpfe abschneidet und die Kleider mit Kot beschmiert, lediglich
einige Zeit auf Staatskosten verpflegt[28].
*
Das +Scheck- und Girowesen+ bestand bereits im Altertum (Cicero epist.
ad Att. XI, 24, XII, 24, 27, XV, 15), ja, Wechsel wurden bereits bei
den Babyloniern verwandt. Ebenso ist die +Hypothek+ eine bereits im 6.
vorchristlichen Jahrhundert bestehende Einrichtung[29].
*
+Anarchisten+ gab es auch schon im Altertum, und zwar in Palästina,
das in dieser Hinsicht durch fast anderthalb Jahrtausende die Welt
in Atem hielt. Flavius Josephus erzählt von den Sicariern oder
Dolchbrüdern, die in der 2. Hälfte des 1. nachchristlichen Jahrhunderts
die Propaganda der Tat in größtem Stile betrieben, und zwar nicht
etwa als Räuber, sondern -- wie in der Gegenwart -- als politische
Mordgesellschaft.
Ihre höchste Blüte erlebte die anarchistische Gesellschaft der
Assasinen zur Zeit der Kreuzzüge im gelobten Lande. Sie gingen
hervor aus der mohammedanischen ketzerischen Sekte der Ismaeliten
und lehrten den reinen Nihilismus, d. h., daß alles gleichgültig
und daher auch alles erlaubt sei. Ums Jahr 1100 war ihr gewaltiger
Führer Hasan-i-Sabbah, der Alte vom Berge, der vom Schlosse Alamut aus
durch Meuchelmord und Gewalttaten seine Gegner im Zaume hielt. Trotz
ihrer sittlichen Grundsätze waren diese Assasinen -- wie noch heute
die Anarchisten -- ihren Führern blind ergeben, und zwar in solchem
Grade, daß sich auf einen Wink des Führers hin die Wachen vom Turm
herabstürzten, nur um ihren Gehorsam zu zeigen, oder daß eine Mutter in
Verzweiflung geriet, wenn ihr Sohn von einer gelungenen Mordexkursion
zurückkehrte, statt für seinen Glauben zu sterben. Ihr Wirken lebt noch
heute im Abendlande fort: assassino und assassin, von Haschischin, dem
Rauchen des berauschenden Hanfes abgeleitet, heißt Mörder[30].
*
+Reliquien von Heiligen+ wurden bereits im Altertum gesammelt. Man ging
im Blödsinn vielleicht nicht so weit, wie das Mittelalter, das ein
Stück von der ägyptischen Finsternis und ähnliches vorwies, immerhin
wurde nach Pausanias das Ei der Leda in einem Tempel in Sparta, und
die falschen(!) Zähne des erymanthischen Ebers im Tempel des Apollo
im Lande Opike denen, die nicht alle werden, gezeigt. Eine antike
Reliquienliste gibt Fr. Pfister „Der Reliquien-Kult im Altertum“
(Gießen 1909) I. Bd., S. 323 ff.
*
Auch eine besoldete +Claque+ besaßen bereits die alten Römer. Nero soll
gar 5000 in seinen Diensten gehabt haben. Die Chefs der verschiedenen
Claquedivisionen erhielten je 40000 Sestertien Gehalt! (Sueton, Nero
XX, Tacitus Ann. XIV, 15, Dio. Cassius LXI, 20)[31].
*
Das +Monocle+ oder Lorgnon darf sich gleichfalls eines ehrwürdigen
Alters rühmen. Kaiser Nero sah den Gladiatorenkämpfen im Zirkus durch
einen Smaragd zu (Plinius nat. hist. XXXVII, 64)[32]. Erst 1730 wird
wieder ein Monocle erwähnt, das Keyßler beim englischen Gesandten in
Rom, Herrn von Storsch, sieht und wie folgt beschreibt: „Wegen seiner
blöden Augen bedient er sich eines Fernglases, so mit einem dünnen
Kettchen am Rocke befestiget ist. Die Haut um sein Auge ist also
gewöhnet, daß sie sich fest um dieses Glas schließt, und er nicht
nöthig hat, solches mit den Händen daran zu halten“.
*
Ein jährliches +Honorar+ von etwa 90000 Mark bezog Q. Roscius, ein
Zeitgenosse Ciceros, als +Schauspieler+ (Plinius nat. hist. VII,
128, X, 141, XXXV, 163 Sueton. Vesp. 19). Damit dürfte er von den
höchstbesoldeten Mimen der Gegenwart kaum übertroffen werden. Im
dritten vorchristlichen Jahrhundert bezog der Kitharode Amoibeus in
Athen für jedes Auftreten 1 Talent, also 4715 Mark! Die in Korinth
gekaufte Flöte des großen Virtuosen Ismenios kostete 7 Talente! (Vgl.
Aristeas bei Athenaeus XIV, 623d)[33].
*
Im Museum zu Odessa steht ein Stein, der in der alten Griechenstadt
Olbia aufgefunden wurde. Er trägt die Inschrift: „Ich künde, daß
282 Klafter weit mit dem +Bogen geschossen+ hat der berühmte
Anaxagoras, des Demagoras Sohn --...“ Das war allerdings eine
fabelhafte Leistung, denn 500 m sind selbst für einen Gewehrschuß nicht
wenig, geschweige für einen Bogenschuß! Allerdings dürfte es sich nur
um einen Weitschuß ohne Rücksicht auf ein bestimmtes Ziel gehandelt
haben. Daß aber der Stein von einer +Schützengilde+ gesetzt
wurde, und zwar auf einer scheibenartigen Tafel, erinnert stark an die
modernen Gebräuche.
*
Die einzige +Steuer+, die der in Italien wohnende römische Bürger
zu zahlen hatte, war eine +Erbschaftssteuer+ von 5% von allen
Erbschaften und Legaten über 20000 Mark mit Ausnahme der von den
nächsten Blutsverwandten herrührenden[34].
*
Außer in Rom standen in keiner Stadt Italiens im Altertum
+Soldaten+.
*
Die Errichtung von +Statuen+ war in der Antike eine so häufige Ehrung,
daß in Brescia einmal sogar dem 6jährigen Sohne eines Decurionen eine
Reiterstatue aus vergoldeter Bronze errichtet wurde. Allerdings waren
Statuen billig, der Ausgezeichnete zahlte sie meist selbst und gab
zudem Festivitäten.
Bereits im Jahre 73 n. Chr. wurde ein offizieller +Katalog+ der dem
römischen Staate gehörigen +Kunstwerke+, vielleicht unter Mitwirkung
des Plinius, angelegt. Das Bruchstück eines zweisprachigen aus dem 3.
Jahrhundert stammenden Museumskatalogs hat sich noch erhalten[35].
+Anschlagsäulen+ für Vergnügungsanzeigen und Reklamezwecke gab es
schon in Herculanum. Und zwar waren die Plakate mit Gummiarabicum
angeklebt[36].
*
Das +Zweikindersystem+ wird bereits von Hesiod empfohlen, und zwar
in der Form, daß das Haus höchstens zwei Söhne besitzen soll. Man
erreichte dies durch Kinderaussetzung, was aber bei dem humanen Sinn
der Griechen mehr rechtliche als praktische Bedeutung hatte, und durch
Förderung des außerehelichen Verkehrs der Geschlechter[37].
Die Römer trugen vielfach einen +Phallus+ als Brosche bzw. Amulett, wie
auch die öffentlichen Häuser in Pompeji durch einen großen steinernen
Phallus kenntlich gemacht waren. Im Geheimkabinett des Museo Nationale
in Neapel befindet sich eine große Sammlung solcher Phalli. Die
ägyptischen Prinzessinnen erhielten denselben Gegenstand in Naturgröße
aus Stein gefertigt ins Grab mitgegeben, um auch im Jenseits nichts
entbehren zu müssen[38].
*
Ein +Zahlungsmoratorium+ kennt bereits das Gesetz Hammurabis, das
älteste Gesetzbuch der Welt, das etwa anderthalb Jahrtausende in
Kraft blieb. Der 48. Paragraph lautet nämlich: „Wenn jemand eine
verzinsbare Schuld hat und ein Unwetter sein Feld verwüstet, oder die
Ernte vernichtet, oder wegen Wassermangel Getreide auf dem Felde nicht
wächst: so soll er in diesem Jahre dem Gläubiger kein Getreide geben,
seine Schuldtafel (im Wasser) aufweichen und Zinsen für dieses Jahr
nicht zahlen“[39].
*
Die Könige der Spartaner, Alexander der Große, Justinian und viele
andere wurden in +Honig+ zur letzten Ruhe gebettet. Die konservierende
Eigenschaft von Wachs und Honig war bereits den Scythen und Persern
bekannt[40].
Dagegen war es im Mittelalter Sitte, die Leiche der verstorbenen
Fürstlichkeiten und hohen Personen auszuweiden. Dabei verfuhr man
oft unglaublich roh. Matthäus Parisiensis (1135) erzählt von den
Prozeduren, denen der Leichnam König Heinrichs I. von England († 1135)
durch einen Fleischer unterworfen wurde, folgendes: „Sein Leichnam
wurde nach Rouen gebracht und da begrub man seine Eingeweide, sein
Gehirn und seine Augen. Der übrige Körper wurde überall mit kleinen
Messern geschnitten, mit vielem Salze bestreut, in Rindshäute gehüllt
und so, um den üblen Geruch zu vermeiden, eingenäht. Aber letzterer
war doch so stark und überwältigend, daß er die Umstehenden krank
machte. Darum starb auch der Mann, welcher, durch eine große Belohnung
gewonnen, des Toten Haupt, um das stinkende Gehirn herauszunehmen, mit
einem Beile gespaltet hatte, obwohl er sich den Kopf mit Leintüchern
umwickelt, und hatte schlechte Freude an dem Lohne. Das ist auch der
letzte von vielen, die König Heinrich umgebracht hat. Darauf wurde
die königliche Leiche nach Caën von den Dienstleuten getragen, und
als man sie daselbst in der Kirche, in der sein Vater beerdigt war,
aufgestellt hatte, so floß doch, obschon der Körper mit vielem Salze
gefüllt, und in viele Häute gepackt war, beständig eine schwarze und
gräßliche Flüssigkeit durch die Häute hindurch und wurde in unter die
Bahre gestellten Gefäßen von den Dienern, die vor Ekel fast vergingen,
aufgefangen und fortgeschüttet“[41].
Die getrennte Bestattung von Weichteilen und Fleisch war durchaus
Sitte. So wurden z. B. die Eingeweide Kaiser Heinrichs IV. in Lüttich
beigesetzt, seine Leiche aber in Speier[42]. Hier fand auch sein Sohn
Heinrich V. die letzte Ruhe, nachdem seine Eingeweide in Utrecht
beigesetzt worden waren[43]. Richard Löwenherz verordnete gar, daß sein
Leichnam in Fontevrauld, sein Herz in Rouen, seine Eingeweide, Blut und
Hirn aber bei Chaluz bestattet werden sollten (Rog. de Hovedene)[44].
Ganz sonderbar war der Brauch, die Leichen der in weiter Ferne
Verstorbenen zu zerstückeln und die Stücke so lange in Wasser und Wein
zu sieden, bis sich die Knochen vom Fleisch lösten. Während die Gebeine
in die Heimat gebracht wurden, fand die Bestattung des Fleisches an Ort
und Stelle statt. So wurde z. B. auch Friedrich Barbarossa († 1190)
gesotten! (Itin. reg. Ric. I, 24). Landgraf Ludwig IV. von Thüringen
(† 1227), der Gemahl der heiligen Elisabeth, wurde ebenso behandelt
(h. Elis. 3580 ff.), desgleichen, um noch ein Beispiel zu nennen,
Ludwig der Heilige von Frankreich († 1270) (Guilelmi de Nangiaco Gesta
Philippi regis. Bouquet, Rec. XX, 466)[45].
Übrigens verbot Papst Bonifazius VIII. im Jahre 1299 bei der Strafe der
Exkommunikation die Leichen auszuweiden, zu kochen und zu zerstückeln
(Nach Heinrich Rebdorf)[46].
Zweiter Abschnitt
Rechtspflege
Eine Schadenersatzpflicht des Tierhalters, wie sie gegenwärtig die
öffentliche Meinung beschäftigt und wie sie im Bürgerlichen Gesetzbuch
ausgesprochen ist, kennt bereits Hammurabi. Die §§ 250 und 251 lauten:
„Wenn ein Ochse beim Gehen auf der Straße (Markt) jemand stößt und
tötet, so soll diese Rechtsfrage keinen Anspruch bieten. Wenn der
stößige Ochse jemandes ihm seinen Fehler, daß er stößig ist, gezeigt
hat, er seine Hörner nicht umwunden, den Ochsen nicht gehemmt hat, und
dieser Ochse stößt einen Freigeborenen und tötet ihn, so soll er ½
Mine Silber zahlen.“ Also nur bei grober Fahrlässigkeit des Tierhalters
ist er verpflichtet, für den entstandenen Schaden aufzukommen.[47]
Das gilt auch dem Arzt gegenüber, wie aus § 218 hervorgeht: „Wenn
ein Arzt jemand eine schwere Wunde mit dem Operationsmesser aus
Bronze macht und ihn tötet, oder jemand eine Geschwulst mit dem
Operationsmesser aus Bronze öffnet und sein Auge zerstört, so soll man
ihm die Hände abhauen.“ Dagegen ist aber auch das ärztliche Honorar
festgesetzt: „Wenn ein Arzt jemandem eine schwere Wunde mit dem
Operationsmesser aus Bronze macht und ihn heilt, oder wenn er jemand
eine Geschwulst mit dem Operationsmesser aus Bronze öffnet und das Auge
des Mannes erhält, so soll er 10 Sekel Silber erhalten“, heißt es im
§ 215. Immerhin war es unter diesen Umständen nicht immer angenehm,
Operateur zu sein.[48]
*
Nach altdeutschem Rechte mußte der Richter mit einem Stabe in der Hand
auf seinem Sitze so bis zum Sonnenuntergang oder Abbruch des Dinges
-- unter Umständen in Wind und Wetter, Sonnenbrand oder Schneesturm
-- sitzen bleiben, wie er sich bei Beginn des Dings niedergelassen
hatte, „Bein mit Bein“ deckend. Die Soester Rechtsordnung schreibt
darüber: „Es soll der Richter auf seinem Richterstuhl sitzen als ein
grisgrimmender Löwe, den rechten Fuß über den linken schlagen, und
wann er aus der Sache nicht recht könne urteilen, soll er dieselbe
ein-, zwei-, dreimal überlegen“[A]. Sein Aufstehen oder Niederlegen des
Stabes hob die Rechtskraft der Sitzung auf[49].
Das vom Richter gefällte Todesurteil mußte noch bei scheinender Sonne
vollstreckt werden. Während der Verurteilte hingerichtet wurde, saßen
Richter und Schöffen in nächster Nähe, um sich bei Speise und Trank von
den Anstrengungen der Sitzung zu erholen[50].
*
Der Übermut der „heiligen Feme“ ging so weit, daß auf die Klage des
Freischöffen Meister Steinmetz im Jahre 1495 durch Femspruch alle
über 18 Jahre alten Mannspersonen des Hochgerichtes Waltersburg in
Graubünden geächtet und der Rache des Gegners preisgegeben wurden. Im
Jahre 1471 hatte es dieses westfälische Sondergericht sogar gewagt, den
Kaiser zur Verantwortung zu ziehen[51].
*
Die Folter drang in die deutsche Rechtspflege ein als Folge der
kirchlichen Inquisition. Nach altgermanischem Rechte hatte der Beklagte
sich durch Eid und Eideshelfer befreien können, in seltenen Fällen
durch Gottesurteil oder Zweikampf. Hier wird man also kaum behaupten
können, die Kirche habe eine Milderung der Sitten herbeigeführt[52].
Wie es noch im 17. Jahrhundert bei der Folterung zuging, lehrt
ein Bericht über das Verfahren unter Bischof Julius Heinrich von
Halberstadt-Braunschweig: „Sie (die in der Folterkammer anwesenden
Glieder des peinlichen Gerichts) trunken einander fleißig zu, daß sie
auch so toll und voll wurden, daß sie einesteils eingeschlafen...
Etwan in die dritte Woche kamen sie wieder, und als sie nun in solcher
Trunkenheit ihr gefaßtes Mütlein ziemlichermaßen ausgeschüttet, seyn
sie für diesmal davongegangen... Zum dritten Male bin ich abermal in
die peinliche Kammer gebracht usw. und Hans Saub war so trunken und
voll, daß er beim Tisch einschlief, und wenn er hörte, daß ich etwas
härter sprach, so wachte er auf und weisete mit den Fingern, sagend:
Meister Peter, hinan, hinan mit dem Schelm und Stadtverräter, und wenn
er solches gesagt, schlief er wieder ein vor Trunkenheit. Ingleichen
soffen die andern tapfer auch herum Wein und Bier, und wurden aus
Trunkenheit und sonsten so verbittert, daß nicht zu sagen“[53].
*
Im Mittelalter gehörte jeder zehnte der zum Tode Verurteilten dem
Henker, der ihn -- natürlich gegen entsprechende Entschädigung -- frei
lassen konnte. Der Kaiser bzw. römische König hatte nicht nur das
Recht, jeden zu begnadigen, es genügte bereits, wenn der Missetäter vor
Zeugen den fürstlichen Gewandsaum berührte und küßte. Die aus der Stadt
Verbannten konnten, wenn es ihnen gelang, den Zügel des Königspferdes
zu erfassen, mit dem Herrscher sicher und freien Fußes in die Stadt
zurückkehren. Trotzdem hatte der Henker bisweilen alle Hände voll zu
tun. So erzählt Felix Platter in seiner Selbstbiographie (S. 327) der
von Basel habe im Bauernkriege über 500 köpfen müssen.
*
Als eine vom Richter zu erbittende Gnade galt auch sein Verbot an
den Scharfrichter, vor oder nach der Hinrichtung den Körper des
Delinquenten zu berühren und damit die Schande der Familie nicht zu
vergrößern.
*
Analog dem Seidenfaden, der nach altdeutschem Recht die Gerichtsstätte
umzog, eine festere Schranke bildend als stehende Barrieren, wurden
auch einzelne Gefangene auf diese Weise gebannt. So wurde vom Baseler
Schultheiß ein bischöflicher Dienstmann im 13. Jahrhundert im roten St.
Ulrichturm eingesperrt, indem er den Eingang des Gefängnisses mit einem
Seidenfaden umspannte, dessen beide Enden mit Wachs versiegelt waren.
*
Vor der Hinrichtung trat der Scharfrichter vor den armen Sünder, ihn um
Verzeihung bittend für das Leid, das er ihm im Namen der Gerechtigkeit
zufügen müsse. Die Carolina Karls V. bestimmt im 98. Artikel, daß der
Scharfrichter nach vollzogenem Hauptschlage mit dem blutrauchenden
Schwerte vom Schafott herab die Vertreter der Justiz zu begrüßen
und zu fragen habe: „Habe ich recht gerichtet?“, worauf der Richter
urteilte: „Du hast gerichtet, wie Urteil und Recht gegeben, und wie
der arme Sünder es verschuldet hat.“ Darauf schloß der Scharfrichter
mit dem Lobspruch: „Dafür danke ich Gott und meinem Meister, der mir
diese Kunst gelehrt.“ Machte er einen „Kunstfehler“, dann konnte es
ihn allerdings den Kragen kosten, denn das Volk verstand darin keinen
Spaß[54].
*
Der Gehenkte mußte, eine nicht gerade hygienische Verordnung, über
der Erde verwesen. Als zwei Brüder zu Freiburg in der Schweiz im 16.
Jahrhundert es wagten, die Leiche des dritten Bruders in der Nacht vom
Galgen zu nehmen, um sie zu bestatten, wurden sie vom Richterkollegium
mit +Ausstechen der Augen+ bestraft[55].
*
Bei Tierplagen, hervorgerufen durch Maikäfer, Heuschrecken, Engerlinge
usw. wurde mit Erlaubnis der Bischöfe ein Prozeß nach kanonischem Recht
eingeleitet. Von der Kirchenkanzel herunter verkündete der Priester
unter dem Läuten der Glocken den Klageakt, das sündige Ungeziefer vor
das geistliche Gericht ladend. Ein Advocatus diaboli wurde für die
Tiere bestellt, hier ein Maikäferanwalt, dort ein Rattenfürsprecher.
Klage und Gegenklage wurde vernommen und damit lange Seiten der noch
erhaltenen Prozeßakten gefüllt. Ein Verteidigungstermin wurde gestellt,
ja nach dem Zeugnis des Züricher Chorherren Felix Hämmerlin ließ man
in einem Maikäferprozeß der Diözese Chur „+in Anbetracht ihres
jugendlichen Alters und ihrer Kleinheit+“ die Vorladung dreimal
ergehen. Endlich erfolgte das Kontumazialverfahren mit +schwerem
Bannfluch+, den sich die Stadtbehörden jeweils aus den bischöflichen
Kanzleien verschrieben.
Noch 1796 wurde in Schwaben ein Stier zur Abwehr gegen die Tierseuche
lebendig begraben[56].
*
Im Weistum von Wilzhut, zwischen Braunau und Salzburg, wird (um 1400)
bestimmt, daß im Falle +ein Bauer um Geld gestraft wurde+, ohne
daß er es zahlen konnte, +seine Frau geschändet werden sollte+.
Die Weisheit des Gesetzgebers hat aber sogar den Fall vorausgesehen,
daß dem Gerichtspfleger die Frau nicht gefällt. Da aber ja nicht
dieser, sondern der Bauer bestraft werden soll, so hat eintretenden
Falles der Gerichtspfleger das Recht, dem Gerichtsschreiber die
Exekution zu übertragen. Kann aber auch er den Reizen der Bäuerin
keinen Geschmack abgewinnen, dann kann er dem Amtsdiener den Vollzug
„auferladen“. Auf dessen Neigungen erstreckt sich die Fürsorge des
Gesetzgebers nicht mehr[57].
*
Felix Platter erzählt in seiner Selbstbiographie (S. 269), er habe im
Jahre 1556 selbst gesehen, wie die +Leichenteile einer anatomierten
Kindsmörderin+ in Südfrankreich +am Galgen gehenkt wurden+.