Auch ein Araber kam auf diesen Gedanken. Im arabischen genea

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Anmerkungen zur Transkription

Der vorliegende Text wurde anhand der 1910 erschienenen Buchausgabe

so weit wie möglich originalgetreu wiedergegeben. Typographische

Fehler wurden stillschweigend korrigiert. Ungewöhnliche und heute

nicht mehr gebräuchliche Schreibweisen sowie Schreibvarianten

bleiben gegenüber dem Original unverändert, sofern der Sinn des

Texts dadurch nicht beeinträchtigt wird.

Der Zensurstempel auf der Titelseite der Vorlage wurde nicht mit

aufgenommen, da dieser nicht Teil des eigentlichen Buches ist.

Besondere Schriftschnitte wurden mit Hilfe der folgenden

Sonderzeichen gekennzeichnet:

gespperrt: +Pluszeichen+

größere Schrift: ~Tilden~

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Kultur-Kuriosa

Erster Band

+Von+ Dr. +Max Kemmerich+ erschienen bei +Albert Langen+:

~Dinge, die man nicht sagt~ 9. Tausend

~Kultur-Kuriosa~ Zweiter Band 6. Tausend

~Prophezeiungen, Alter Aberglaube oder neue Wahrheit?~ 4.

Tausend

~Aus der Geschichte der menschlichen Dummheit~ 6. Tausend

~Das Kausalgesetz der Weltgeschichte~ 2 Bde.

Subskriptionspreis bis 15. Juli 1913 25 M., dann 32 M. geb. auf

Büttenpapier.

Kultur-Kuriosa

Erster Band

von

Dr. Max Kemmerich

Dreizehntes und vierzehntes Tausend

[Illustration]

Albert Langen, München

Copyright by 1910 Albert Langen, Munich

Druck von Hesse & Becker in Leipzig

Einbände von E. A. Enders, Großbuchbinderei, Leipzig

Inhaltsverzeichnis

Seite

Vorwort VII

1. Abschnitt: Modernes und Merkwürdiges in der Vergangenheit 1

2. Abschnitt: Rechtspflege 24

3. Abschnitt: Die Ketzer und die römisch-katholische Kirche 53

4. Abschnitt: Toleranz und Ähnliches 71

5. Abschnitt: Kriegswesen 96

6. Abschnitt: Ehe 115

7. Abschnitt: Sittlichkeit 132

8. Abschnitt: Schicklichkeit und anderes 157

9. Abschnitt: Medizinisches 172

10. Abschnitt: Hygiene 190

11. Abschnitt: Ehre 206

12. Abschnitt: Religion und Glauben 217

13. Abschnitt: Die „Hexen“ oder Ecclesia non sitit sanguinem! 242

14. Abschnitt: Reliquien 256

15. Abschnitt: Missionen und Kolonien 265

16. Abschnitt: Autoritäten und Fortschritt 275

Anmerkungen 294

Nachwort 305

Vorwort

Die „Kultur-Kuriosa“ sind keine Anekdotensammlung, denn sie erheben

den Anspruch, nur solche beglaubigte Tatsachen anzuführen, die nicht

nur merkwürdig, sondern auch für ihre Zeit, gewisse Institutionen

und Anschauungen +charakteristisch+ sind; sie sind auch keine

Kulturgeschichte, denn sie erstreben nach keiner Richtung hin

Vollständigkeit oder systematische Ordnung. Was sie sind, wird der

Leser wohl selbst herausfinden.

Daß die Schattenseiten stärker betont sind als die Lichtseiten, bringt

der Zweck des Buches mit sich. Sollte aber jemand aus dem Verschweigen

dieser oder jener Tatsache auf irgendeine Tendenz schließen, so möge

er sich den +Titel+ ins Gedächtnis rufen. Unterließ ich den Hinweis

darauf, daß etwa Gregor VII. die Folterung der „Hexen“ verbietet, daß

der Benediktinerorden sich die größten Verdienste um die Überlieferung

der antiken Literatur erwarb, daß ein Franz von Assisi zu den Heiligen

der Kirche zählt, daß unsere Verfassung die Gleichheit aller vor dem

Gesetz verbürgt u. a. m., so hat das seine guten Gründe: Ich finde

das alles garnicht kurios. Würde ich diese und andere Erscheinungen

aufgenommen haben, so wäre das boshaft.

Das Buch ist nun mal durchaus subjektiv, und jedem Leser sei

freigestellt, Dinge, die ich für höchst sonderbar halte, für die

natürlichsten von der Welt zu erklären und umgekehrt.

Objektiv wahr aber sind die mitgeteilten Tatsachen. Sollte ich

versehentlich in irgend einem Punkte geirrt haben, dann bitte ich um

Belehrung; sollte ich aber mit mancher liebgewordenen Vorstellung

aufräumen oder gar Gefühle verletzen, um Entschuldigung.

Wer mit mir die Achtung vor Leben, Ehre, Freiheit und Überzeugung

des Nächsten für das wichtigste Kulturkriterium hält, wichtiger

als alle technischen und wissenschaftlichen Fortschritte, als alle

künstlerischen Großtaten, der wird zugeben müssen, daß unsere Kultur

+sehr jung+ ist und noch außerordentlich große Aufgaben gerade

auf diesem Gebiete zu erfüllen hat. Diese Jugend aber ist eine

Entschuldigung für manches.

Wenn ein Gelehrter, der auf eine Reihe wohlwollend aufgenommener

Publikationen blicken kann, sich hier nicht an Fachkreise, sondern an

jeden Gebildeten wendet, dann muß er dafür seine guten Gründe haben.

+München+, im März 1909

+Der Verfasser+

Erster Abschnitt

Modernes und Merkwürdiges in der Vergangenheit

Wer kann was Dummes, wer was Kluges denken,

Das nicht die Vorwelt schon gedacht?

Goethe, Faust, I. Teil, 2. Akt

Die Richtigkeit dieser Worte des Mephistopheles wird wohl kaum

jemand ernstlich bestreiten wollen, und es hieße Eulen nach Athen

tragen, durch Sammlung moderner Ideen aus der Vorzeit eine gar

nicht bestrittene These zu beweisen. Etwas anderes ist es auch, was

wir hier versuchen, etwas viel Einfacheres, aber auch etwas viel

weniger Bekanntes: wir wollen zeigen, daß eine nicht geringe Zahl

von Erfindungen, Entdeckungen, technischen Errungenschaften und

Einrichtungen, die wir für gewöhnlich als Neuerwerbungen der Gegenwart

betrachten, auf deren Besitz wir uns vielleicht sogar viel einbilden,

schon ein respektables Alter aufzuweisen haben. Andrerseits werden wir

einiges finden, was wir nicht erwartet hätten. In zwangloser Anordnung

sei eine Reihe solcher Fakten aufgezählt:

Einer der ältesten bekannten +Tunnel+ scheint der des Königs Hiskia

von Jerusalem aus dem siebenten vorchristlichen Jahrhundert zu sein.

Dieser heute noch erhaltene Siloah-Tunnel ist +von beiden Seiten her+

in den Stein gegraben. Zwar hielt der Kanal die gerade Linie nicht

ein, erreichte vielmehr statt einer Länge der Luftlinie von 335 m eine

solche von 535 m, aber die Wagerechte wurde erstaunlich gut gewahrt,

denn der gesamte Höhenunterschied beträgt nur 30 cm. Annähernd in der

Mitte trafen sich die von beiden Seiten vordringenden Steinhauer[1].

Gar aus der ersten Hälfte des 2. Jahrtausends ist der große Tunnel in

Gezer in Palästina mit einer Wölbung wie die Londoner Untergrundbahn.

Er stieg 94 Fuß unter den gewachsenen Felsen.

So neu der Gedanke der +Schienen+ uns erscheinen mag, er ist es

keineswegs. Man hatte sie bereits im Altertum, und zwar -- der jetzigen

ausschließlich auf Eisen- und Straßenbahnen sich beschränkenden

Anwendung gegenüber fast ein Vorzug -- vielfach auf stark befahrenen

öffentlichen Straßen. Man stellte diese Geleise durch Einschnitte in

den Boden her. Solche gab es z. B. an den Toren von Athen, auf dem

Wege, der direkt vom Piräus nach der Agora führte, sogar die römische

Alpenstraße in den Dauphiné-Alpen zeigt deutliche Spuren! Desgleichen

Straßen im Hauran̄, wie mir ein Reisender mitteilte. Die Ähnlichkeit

dieser in den steinigen Boden eingegrabenen Geleise mit unseren

Schienen wird noch vervollständigt durch die Anlage von richtigen

Ausweichkurven, die, im gehörigen Abstand angelegt, das Kreuzen

zweier Wagen auf dem einzigen Geleise gestatteten. Die Spurweite war

in Griechenland, bzw. in allen unter griechischem Einfluß stehenden

Ländern wohl überall ganz gleich, auf der in Frankreich entdeckten

römischen Straße betrug die Entfernung der Einschnitte voneinander

genau 1,44 m, also etwa soviel, wie bei unseren Vollbahnen[2]!

+Quellensucher+, ob mit oder ohne Wünschelrute, gab es ebenfalls

bereits im Altertum, und zwar in zunftmäßigen Verbänden. Einzelne

dieser Leute begleiteten sogar die Heere, um im Notfalle durch

sofortige Bohrungen Trinkwasser zu beschaffen. Im heutigen Algier

haben sich die Spuren zahlreicher Brunnen gefunden, die nunmehr von

den Franzosen wieder instand gesetzt wurden. Ihnen war es zu danken,

daß in der Wüste Oasen sich bildeten, die mit dem Verfall der Brunnen

im Jahrtausend der Barbarei wieder dem glühenden Sande weichen mußten.

Nachweislich haben die Römer im ungünstigen Terrain der afrikanischen

Wüste gegen 200 m tiefe Bohrungen mit größtem Erfolge angestellt.

Dabei ist es uns völlig rätselhaft, sowohl wie sie die Stelle der

unterirdischen Wasseradern erkannten, als auch wie sie die technischen

Mittel besaßen, die Bohrungen durchzuführen.

In neuerer Zeit war als Quellenfinder der französische Abbé Paramelle

am erfolgreichsten. Er hat seine Erfahrungen in einem Werke, betitelt:

„L’art de découvrir les sources“, niedergelegt. In den 64 Jahren

seines Lebens hat er 10275 Quellenangaben gemacht, von denen 9000 zur

Ausführung gekommen sind[3].

Der +Blitzableiter+ wurde von den alten Ägyptern um 1300 v.

Chr., wenn auch noch in primitiver Form, vorausgeahnt. Zur Ableitung

des Blitzes wurden nämlich von Ramses III. in Medinet Abu -- und

zweifellos auch anderwärts und wohl auch schon vor ihm -- die Spitzen

der an den Stadttoren errichteten hohen Masten vergoldet.

Die griechischen und römischen Priester scheinen die Kunst besessen

zu haben, Blitze vom Himmel herabzulocken -- wobei sie allerdings

bisweilen wie Tullus Hostilius (Livius I, 31, 8) erschlagen wurden. Sie

richteten zu diesem Zwecke metallbeschlagene Stangen auf, wohl weil sie

beobachtet hatten, daß Metalle vom Blitz bevorzugt wurden. Allerdings

fehlte noch die metallene Ableitung in das wasserhaltige Erdreich[4].

*

Daß die +Reisegeschwindigkeit+ im Altertum gar nicht so gering

war, mag aus folgenden Notizen hervorgehen: Mit der Staatspost legte

man die 150 geographischen Meilen von Antiochia bis Konstantinopel

in sechs Tagen zurück, also pro Tag etwa 190 km. Cäsar reiste von

Rom bis an die Rhone in nicht vollen acht Tagen, machte also 150 km

pro Tag, was mit Recht, in Berücksichtigung der großen Entfernung,

für sehr schnell galt. Geradezu verblüffend schnell ritt der Kurier,

der die Nachricht von der Ermordung des Maximin -- natürlich auf

gewechselten Pferden -- in knapp vier Tagen von Aquileja nach Rom

brachte. Er legte also mindestens 200 km pro Tag zurück, eine Leistung,

die jeder Kavallerist erstaunlich hoch finden wird, da sie weit die

Durchschnittsleistungen unserer allerdings mit +einem+ Pferde

bestrittenen Ritte um den Kaiserpreis übertrifft. Aber selbst wenn er

im Wagen gefahren sein sollte, was nach der Notiz möglich ist, könnte

er mit den hervorragendsten sportlichen Leistungen der Gegenwart

erfolgreich konkurrieren. Brauchte doch die Distanzfahrt im Sommer 1908

von Berlin nach München -- etwa 700 km -- vier Tage, also bedeutend

mehr Zeit auf die Einheit des Weges.

Die Kuriere, die die Nachricht vom Aufstand in Belgien, im tiefen

Winter des Jahres 69 n. Chr., nach Rom brachten, legten neun Tage lang

je etwa 240 km zurück! Hierbei ist aber zweifellos an Relais zu denken.

Die schnellste bekannte Reise ist die des Tiberius zum erkrankten

Drusus von Pavia nach Germanien. Durch das Land der eben besiegten

Chatten ritt er mit nur einem Begleiter -- natürlich mit Pferdewechsel

-- in 24 Stunden etwa 290 km!!! Das ist natürlich nur möglich, wenn

er weite Strecken galoppierte und rücksichtslos die Pferde tot ritt.

Trotzdem bietet die Sportgeschichte des letzten Jahrhunderts dazu kein

Analogon. Im Durchschnitt legte der im Wagen fahrende Reisende täglich

zur Römerzeit auf weite Entfernungen etwa 60-73 km zurück[4], während

der frühmittelalterliche Tagesmarsch nur 20-30 km betrug[5].

Im Jahre 1188 brauchte ein am 17. März mit einer päpstlichen Bulle

von Rom abgehender Bote 25 Tage, bis er am 15. April in Canterbury

eintraf[6].

In römischer Zeit galt eine +Seereise+ von fünf Tagen von Ostia

bis Taraco in Spanien für schnell. Eine in umgekehrter Richtung in

weniger als vier Tagen gemachte bezeichnet der ältere Plinius als eine

der schnellsten je vorgekommenen. Cervantes nannte schon eine 12tägige

Fahrt von Neapel nach Barcelona eine glückliche[7].

Richard Löwenherz brauchte von Marseille bis Messina vom 16. August

1190 bis zum 23. September, also sehr lange. Er schiffte sich am 9.

Oktober 1192 in Akka ein und gelangte am 11. November nach Korfu; das

war die normale Geschwindigkeit im Mittelalter, -- also bedeutend

geringer als zur Römerzeit[8].

Viel schneller ging natürlich die Nachrichtenübermittlung durch

+Brieftauben+. Die Griechen und Römer, ebenso wie die Araber

bedienten sich bereits dieser Post, und zwar in besonders ausgedehntem

Maße die letzteren, die von Bagdad bis Aleppo sowie längs der

kleinasiatischen Küste bis Alexandrien Brieftauben benutzten.

Gelegentlich wurden auch Schwalben zum gleichen Zwecke verwandt

(Plinius nat. hist. X, 71)[9]. Polybios erzählt (CX, 42 ff.) sogar von

der +Feuertelegraphie+ der Griechen, die lange vor ihm Aeschylos

(Agamemnon 268 ff.) schon kannte. Doch handelt es sich um vorher

verabredete Mitteilungen.

Vom +Verkehr+ zur Römerzeit gibt die Tatsache eine Vorstellung,

daß fast in jeder größeren Villa oder Ortschaft der Schweiz

Austernschalen gefunden wurden. Zu Avenches fand man auch Reste von

Datteln und Oliven. Die Tongefäße von Lugdunum (Lyon) finden sich in

ganz Gallien, England, Oberitalien, dem Alpengebiet bis Tirol und

Ungarn, und zwar überall mit demselben Fabrikstempel bezeichnet[10].

Die alten Römer bauten bereits Seeschiffe mit einem Raumgehalt von 2670

Tonnen[11].

*

Im Altertum gab es auch eine +Tageszeitung+ in den durch Cäsar

59 v. Chr. in Rom begründeten Acta diurna oder Acta urbis. In diesen

wurden amtlich Nachrichten öffentlichen und privaten Charakters

zusammengestellt und veröffentlicht, allerdings nicht vervielfältigt.

Ja, sogar Korrespondenten gab es, die gegen Bezahlung von Rom

Tagesneuigkeiten in die Provinz schickten.

*

+Vegetarianer+ gab es ebenfalls schon im alten Rom. Seneca und

Plutarch gehörten nachweisbarlich zu ihnen, und letzterer hat sogar mit

allen Künsten der Dialektik seine Lebensweise verteidigt bzw. die der

Fleischesser angegriffen (Moralia „de carnium esu“).

Ebenso sind +Antialkoholiker+- und +Temperenzlervereine+

bereits im Altertume bekannt. Schon ein Ramses II. (ca. 1350 v.

Chr.) hat eine Antialkoholliga gegen die Trunkenboldigkeit der alten

Ägypter gegründet, wie im Jahre 1902 aus Malereien und Inschriften in

der France Médicale nachgewiesen wurde. Allerdings trieb man es auch

toll, und die Ägypterinnen des neuen Reiches -- von den Männern ganz

zu schweigen -- fanden so wenig Anstößiges an der Trunkenheit, daß

sich sogar Damen in dem Augenblick des Übelwerdens an der Wand ihres

Grabes verewigen ließen. Dazu sei bemerkt, daß bereits das alte Reich

vier verschiedene Biersorten und mindestens sechs Weinsorten, darunter

weißen, roten, schwarzen und nördlichen unterschied und wohl auch ein

Palmbranntwein bekannt war[12].

Radikalen Erfolg mit seiner Antialkoholpropaganda hatte ein gewisser

Decaeneus kurze Zeit vor Strabon. Während die Geten bisher dem

Bacchus im Übermaße geopfert hatten, gewannen seine Brandreden auf

sie so großen Einfluß, daß sie nach und nach alle Weinstöcke im Lande

freiwillig ausrotteten und fortan ohne Wein lebten (Strabo VII, 3, 11

und Jordanis 11).

Bekanntlich werden heute noch in einigen Staaten des freien Amerika

alkoholische Getränke nur in Apotheken auf Grund von ärztlichen

Rezepten, die zu bekommen allerdings nicht allzu schwer ist,

verabreicht. Als ob erzwungene Abstinenz eine geringere Barbarei als

Völlerei wäre!

Die +Elektrizität+ wurde, wie Scribonius Largus (11) und

Dioscorides beweisen, schon im Altertum zu Heilzwecken angewandt, wenn

auch noch in recht primitiver Weise. Bei langwierigen Kopfschmerzen

legte man nämlich den Zitterrochen auf, bis an der behandelten Stelle

Taubheit entstand. Genügte ein Fisch nicht, dann wurde die Prozedur

wiederholt.

Behandlung durch +Massage+ kannte bereits Hippokrates um 400

v. Chr., und zwar noch nicht einmal als Erster. Bekanntlich ist sie

nach verschiedenen Ansätzen 1575, 1650 und 1853 erst wieder durch

den holländischen Arzt Mezger in die offizielle Medizin eingeführt

worden[13].

Ebenso wurde eine Art +Kneippkur+ angewandt, und zwar von

Asclepiades von Prusa, einem Arzt, der im 1. vorchristlichen

Jahrhundert in Rom großen Zulauf hatte. Er war ein Feind vielen

Medikamentierens, ließ seine Patienten fasten, verordnete Bewegung

und Massage und verschrieb Kaltwassergüsse, wie sein Kollege in

Wörishofen. Ferner verordnete er Regenbäder und Waten im Sande mit

nassen Füßen. Antonius Musa hat 23 v. Chr. den Augustus mit dieser

Therapie geheilt.

Auch +Vivisektionen+ zu wissenschaftlichen Zwecken kommen im

Altertum vor, und zwar außer an Tieren auch an Verbrechern, zuerst --

nach Celsus (Prooemium ed. Daremberg p. 4, Zeile 37 ff.) und Tertullian

(de anima 10) durch Herophilus, den der Kirchenvater Arzt, oder besser

„Fleischhacker“ nennt. Leichensektionen kommen (nach Plinius hist.

nat. XIX, 86) erst unter den alexandrinischen Ärzten auf, während

Aristoteles wohl aus religiösen Gründen noch davor zurückschreckte.

Das ganze frühe Mittelalter hindurch war die Leichenöffnung -- auch

bei den sonst so aufgeklärten Arabern -- verpönt. Mondino de Liucei

(ca. 1275-1326) hat seit anderthalb Jahrtausenden als Erster wieder

menschliche Kadaver seziert. Seit dem 15. Jahrhundert aber war erst

der Bann gebrochen und Anatomie ein ordnungsmäßiges Lehrfach auf den

Universitäten[14].

Während der +Star+ noch bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts durch

Versenkung der aus der Pupille geschobenen Linse in den Glaskörperraum

geheilt wurde, ist die Operation, d. h. die Entfernung nach außen

durch Eingriff bereits dem 4000 Jahre alten Papyrus Ebers bekannt und

wurde, wie Antyllus bezeugt, in der Antike geübt, um wie so vieles im

Mittelalter in Vergessenheit zu geraten.

Ein Vorläufer Harveys, der im Jahre 1619 den +Blutkreislauf+

entdeckte, war schon Erasistratos von Keos, um 300 v. Chr. Leibarzt

des Königs Seleucos I. Ebenso ist Galen, bis auf die Venenklappen,

der Entdeckung des berühmten Engländers sehr nahe gekommen. Aber

auch er hatte Vorläufer in den alten Ägyptern, die bereits eine

rudimentäre Kenntnis des Blutkreislaufes besaßen. Beginnende

Herzklappenerkrankungen suchten sie, wie die heutigen Ärzte, durch Ruhe

zu beseitigen[15].

Sogar eine mit Mandragora(Alraun)wurzel vorgenommene +Narkose+

war den Alten wohl bekannt. Dioskurides behauptet, daß die mit

diesem Mittel beim Patienten hervorgerufene Gefühllosigkeit drei

bis vier Stunden angehalten habe. Bilsenkraut läßt sich bereits bei

Homer als Narkotikum nachweisen. Im 12. und 13. Jahrhundert unserer

Zeitrechnung wurde es allgemein zur Schmerzlinderung verwandt und von

Guy de Chauliac um 1300 sogar bei Amputationen benützt. Bereits 1460

beschreibt Heinrich von Pflospeundt in seiner „Bündt-Ertzney“ die

Inhalationsnarkose vor Operationen mit Mohn (Opium), Bilsenkraut und

Alraun[16].

Im Altertum verstand man bereits +künstliche Glieder+

anzufertigen. Schon bei den alten Indern waren Nasen, Ohren und Lippen

aus Gips etwas ganz Gewöhnliches, was sich aus der Häufigkeit des

strafweisen Abschneidens dieser Körperteile erklärt. Griechische und

römische Soldaten, denen im Kriege ein Arm oder Bein abhanden kam,

wußten sich Ersatz zu beschaffen. Das Royal College of Surgeons in

England besitzt in seinem Museum ein solches in einem Grabe in Capua

gefundenes Bein von etwa 300 v. Chr. Es wird im Katalog folgendermaßen

beschrieben: „Das künstliche Glied stellt genau die Form des Beines

dar; es ist aus Stücken dünner Bronze hergestellt, die mit Bronzenägeln

an einem hölzernen Kern befestigt sind. Zwei Eisenstangen, die an ihren

freien Enden Löcher haben, sind an dem obersten äußersten Ende der

Bronze befestigt...[17]“

Auch +künstliche Augen+ und +künstliche Zähne+ kommen damals

schon vor. Der erste, der im christlichen Mittelalter die Einsetzung

eines künstlichen Auges in die Augenhöhle eines lebenden Menschen

beschrieb, war der berühmte französische Chirurg Ambroise Paré. Im

Jahre 1561 stellte er ein solches aus emailliertem Gold her, und zwar

in den natürlichen Farben. Paré gibt sich aber nicht als Erfinder

dieses Verfahrens aus und erklärt noch nicht einmal, daß die Sache neu

wäre[18].

Götz von Berlichingens berühmte +eiserne Hand+, die ihm der

Schmied von Olnhausen anfertigte, nachdem er seine Rechte 1504 bei

der Belagerung von Landshut eingebüßt hatte, besaß nicht nur eine

Vorläuferin in der eines Ritters, der etwa 100 Jahre vor Götz im Rhin

ertrank, und dessen Hand man 1834 in Alt-Ruppin nebst Schwert, Sporen

usw. im Rhinbett fand, sondern ein wackerer Römer war bereits auf

dasselbe Auskunftsmittel verfallen. M. Sergius Silus (d. h. Stülpnase)

hieß der verwegene Held, der z. Z. des Zweiten Punischen Krieges seine

verlorene Hand durch eine eiserne ersetzte, mit der er Meisterstücke

der Tapferkeit vollführte. Plinius, der die Heldentaten dieses kühnen

Urgroßvaters des berüchtigten Katilina überliefert (nat. hist. VII, 105

f. und Livius XXXII, 27 ff.), meint, andere seien Sieger über Menschen

gewesen, aber Sergius habe selbst das Schicksal überwunden[19].

Von +Bazillen+ als Urhebern der Malaria hatte bereits Varro eine

Vorstellung, wenn er (R. r. I, 12) schreibt, daß an sumpfigen Orten

kleinwinzige Lebewesen entstehen, die man mit dem Auge nicht wahrnehmen

kann und die vermittelst der Luft durch Mund und Nase eindringen und

geschwächte Personen infizieren. Erst 1726 kommt der niederländische

Arzt Dr. Knott auf den gleichen Gedanken, und zwar spricht er von

Kleinwesen als Erregern der Lungenschwindsucht und nimmt ebenfalls

an, daß sie eingeatmet werden. Vermutlich seien sie auch die Ursachen

anderer Krankheiten und daher als ansteckend zu betrachten. Der Erste,

der Bakterien sah, und zwar im menschlichen Speichel, war Leewenhoek

1683[20].

*

Die +Taxameterdroschke+ wird bereits im 9. Kapitel des 10. Buches

von Vitruvius „de architectura“ beschrieben. Es waren das Wagen, die an

ihren Achsen Stunden- und Meilenzeiger hatten, indem nämlich jedesmal,

wenn eine Meile zurückgelegt war, ein Steinchen mit hörbarem Tone in

ein im Innern des Wagenbodens untergestelltes Bronzegefäß fiel. Zählte

man die Steine, dann wußte man auch, wie viele Meilen man zurückgelegt

hatte. Daß solche natürlich sehr teuren Wagen auch im Gebrauch waren,

steht fest. Im Nachlaß des verschwenderischen Commodus befanden sich

einige, die Pertinax mit anderen Kostbarkeiten versteigern ließ. Aber

sogar +Automobile+ besaß Commodus. Anders wenigstens ist die von

Julius Capitolinus im 8. Kapitel der Biographie des Pertinax gegebene

Beschreibung nicht zu verstehen. Er spricht von vorspannlosen Wagen von

neuartiger Konstruktion, deren Räder sich mit Hilfe eines sinnreichen

Mechanismus und eines verwickelten Räderwerkes von selbst um ihre Achse

drehten. Die Sitze waren so angebracht, daß sie dem Wagenführer Schutz

vor den Sonnenstrahlen boten. Auch ließen sie sich so drehen, daß der

Reisende auf der Fahrt stets Rückenwind hatte.

Auch ein Araber kam auf diesen Gedanken. Im arabischen genealogischen

Werke Lubâb (zitiert von Wüstenfeld, Genealogische Tabellen der

arabischen Stämme und Familien, Register p. 377) ist ein Araber er =

Rabî ibn Zijâd erwähnt, der vor 656 starb. Er trug den Beinamen „Fâris

el-Arrâde“, d. h. der Maschinenreiter, weil er eine Maschine erfunden

hatte, auf der er fahren konnte, als ob er auf einem Kamel säße. (Nach

einer Notiz des Herrn Hauptmann E. v. Zambaur in Wiener-Neustadt.) Im

Mittelalter spricht zuerst der geniale Roger Bacon (1214-1294) im 13.

Jahrhundert einen ähnlichen Gedanken aus, doch dürfte es sich nur um

einen Schlitten mit Segeln gehandelt haben. Interessant aber ist die

weitere Notiz: „Man kann ferner Instrumente zum +Fliegen+ machen,

so daß ein in der Mitte sitzender Mann eine Kurbel dreht, durch die

besondere Flügel nach Art der Vögel die Luft treffen“[21]. Also ein

Vorläufer der Gebrüder Wright! Allerdings erging es ihm schlechter wie

diesen, denn die Kirche ließ ihn als „Zauberer“ lange Jahre im Kerker

schmachten!

Von +Automaten+, in deren Konstruktion das Altertum so

außerordentlich erfindungsreich war, interessiert uns im Zeitalter der

Luftschiffahrt besonders eine hölzerne Taube des Archytas von Tarent,

die tatsächlich imstande war, auf kürzere Strecken in der Luft umher

zu fliegen. Wenn die Taube nach beendetem Fluge sich auf die Erde

niedergelassen hatte, konnte sie sich allerdings nicht wieder erheben.

(Vgl. Gellius X, 12.) Demetrius von Phaleron hatte eine kriechende

Schnecke, in Olympia aber war ein flügelschlagender eherner Adler

(Pausanias VI, 20, 12).

Sogar +Warenautomaten+ kannte das Altertum. Heron von Alexandrien

im 2. Jahrhundert v. Chr. (vgl. die Ausgabe von W. Schmidt, Leipzig

1899-1901 mit Illustrationen) erzählt außer von vielen anderen auch von

Weihwasserautomaten, die in den Tempeln aufgestellt waren und aus denen

Wasser floß, wenn man eine Drachme oder einen Obolus hineinwarf.

Besonders merkwürdig ist der Automat, den nach Erzählung der

byzantinischen Chronographen der oströmische Kaiser Theophilus

(829-842), durch die Schriften des genialen Heron angeregt, sich

anfertigen ließ. Er ließ nämlich zu beiden Seiten seines Thrones zwei

Löwen aus reinem Golde anbringen. So oft der Kaiser nun auf dem Throne

Platz nahm, erhoben sie sich mittels einer mechanischen Vorrichtung,

brüllten und legten sich dann wieder nieder.

Der Gedanke des +Taucherbootes+ begegnet uns bereits zur Zeit der

Kreuzzüge. Es war allerdings sehr primitiv. Im Gedichte Salomon und

Morolf (Vers 174 und 342, Voigt) heißt es nämlich: „Môrolf im bereiten

hiez Ein schiffelîn von ledere Er ûf daz mere stiez. Daz was mit beche

wol berant; Zwei venster (glase fenster) gâben im daz liecht: Alsô

meistert ez sîn hant.“ „An ir aller angesicht Senkt er sich nider ûf

den grunt. Ein rôre in daz schiffelîn ging, Dâ mit Môrolf den âtem

ving. Daz het er gewirket dar an Mit eime starken ledere Môrolf der

listige man. Ein snuore die lag oben dar an, Daz der dugenthafte man

Daz rôre nit liez brechen abe. Er barg sich zuo dem grunde Volleclîchen

vierzehen tage[22].“ Ob ein ähnliches Fahrzeug in der Wirklichkeit

existierte, sei dahingestellt. Keinesfalls war es ein behaglicher

Aufenthalt. Die Abbildung eines Unterseebootes bzw. einer Taucherglocke

aus dem 14. Jahrhundert befindet sich im cod. germ. 5 der Münchner Hof-

und Staatsbibliothek.

*

Die berühmte +Schnurrbartbinde+ „Es ist erreicht“ hat ihre Vorläufer

schon um 1600 gehabt. Im 15. Kapitel des 4. Buches schreibt Cervantes

in seinem Don Quichote: „Er stellte sich im Bett auf, eine spitze Mütze

auf dem Kopfe, den Knebelbart in Banden, damit er nicht schlaff würde

und nieder fiele“.

Daß die +geschnürte Taille mit Decolleté+ bereits im 2. vorchristlichen

Jahrtausend in Kreta getragen wurde, dürfte manche Dame interessieren.

Das reizende 34 cm hohe dort gefundene Figürchen der Schlangengöttin

zeigt ein solches Kostüm, das mit unserer Frauenmode verblüffende

Ähnlichkeit besitzt. Der über und über gefältelte Rock einer andern

Figur ist ebenfalls ganz mit eleganten Volants besetzt, dazu trägt

sie ein enges Mieder, eine im Bogen ausgeschnittene Korsage und

stark ausgebogene, wohl wattierte Hüften. Der Rock ist deutlich

glockenförmig. Besonders von rückwärts könnte man diese Figuren leicht

für Modedamen unserer Zeit ansehen[23].

*

Die +Kugelgestalt der Erde+ lehrten bereits im 6. vorchristlichen

Jahrhundert Anaximander und Pythagoras, und mit besonderem Nachdruck

wies etwa 350 v. Chr. Eudoxos auf dieselbe hin, Archimedes aber suchte

einen aprioristischen Beweis dafür zu erbringen. Der Kalif Al Manûm

ließ den Umfang der Kugel auf 24000 engl. Meilen, die Länge eines

Grades bis auf 500 m genau berechnen[24].

Um 270 v. Chr. hat der alexandrinische Mathematiker und Astronom

Aristarchos von Samos den +Stillstand der Sonne+ und die +Bewegung

der Erde um die Sonne+ gelehrt. Seleucus aus Seleucia hat bereits um

150 v. Chr. eine unendliche Ausdehnung der Welt angenommen und das

sonnenzentrische System geradezu als Lehre aufgestellt.

*

Die +athenische Landwirtschaft+ der griechischen Blütezeit kannte

weder die Sense, noch den Flegel: man schnitt das Getreide in halber

Höhe mit der Sichel und drosch, indem man die Körner durch Pferde und

Maultiere aus den Ähren treten ließ. Auch die Egge war unbekannt; man

mußte den Samen mit der Schaufel unter die Erde bringen. Auch die

Dreifelderwirtschaft kannten die Griechen zu keiner Zeit. Ebenso fehlte

ein brauchbares Feuerzeug, so daß das Herdfeuer nie ausgehen durfte.

Geschah es aber doch, dann mußte die Hausfrau es mit der Lampe von der

Nachbarin wieder ins Haus tragen[25].

*

Zur römischen Kaiserzeit kamen in Gallien bereits +Glasfenster+

vor[26].

Damals konnte in Rom jedermann einen Auslaß aus der allgemeinen

+Wasserleitung+ in seinem Hause haben, ebenso in Antiochia und

Alexandrien. Sogar nächtliche Straßenbeleuchtung war vorhanden[27].

Während im alten Rom die +Prügelstrafe+ selbst bei Stabsoffizieren

noch zulässig war, wird in der humanen Gegenwart der größte Rohling,

der Baumpflanzungen und Blumenbeete aus Übermut zerstört, den Frauen

die Zöpfe abschneidet und die Kleider mit Kot beschmiert, lediglich

einige Zeit auf Staatskosten verpflegt[28].

*

Das +Scheck- und Girowesen+ bestand bereits im Altertum (Cicero epist.

ad Att. XI, 24, XII, 24, 27, XV, 15), ja, Wechsel wurden bereits bei

den Babyloniern verwandt. Ebenso ist die +Hypothek+ eine bereits im 6.

vorchristlichen Jahrhundert bestehende Einrichtung[29].

*

+Anarchisten+ gab es auch schon im Altertum, und zwar in Palästina,

das in dieser Hinsicht durch fast anderthalb Jahrtausende die Welt

in Atem hielt. Flavius Josephus erzählt von den Sicariern oder

Dolchbrüdern, die in der 2. Hälfte des 1. nachchristlichen Jahrhunderts

die Propaganda der Tat in größtem Stile betrieben, und zwar nicht

etwa als Räuber, sondern -- wie in der Gegenwart -- als politische

Mordgesellschaft.

Ihre höchste Blüte erlebte die anarchistische Gesellschaft der

Assasinen zur Zeit der Kreuzzüge im gelobten Lande. Sie gingen

hervor aus der mohammedanischen ketzerischen Sekte der Ismaeliten

und lehrten den reinen Nihilismus, d. h., daß alles gleichgültig

und daher auch alles erlaubt sei. Ums Jahr 1100 war ihr gewaltiger

Führer Hasan-i-Sabbah, der Alte vom Berge, der vom Schlosse Alamut aus

durch Meuchelmord und Gewalttaten seine Gegner im Zaume hielt. Trotz

ihrer sittlichen Grundsätze waren diese Assasinen -- wie noch heute

die Anarchisten -- ihren Führern blind ergeben, und zwar in solchem

Grade, daß sich auf einen Wink des Führers hin die Wachen vom Turm

herabstürzten, nur um ihren Gehorsam zu zeigen, oder daß eine Mutter in

Verzweiflung geriet, wenn ihr Sohn von einer gelungenen Mordexkursion

zurückkehrte, statt für seinen Glauben zu sterben. Ihr Wirken lebt noch

heute im Abendlande fort: assassino und assassin, von Haschischin, dem

Rauchen des berauschenden Hanfes abgeleitet, heißt Mörder[30].

*

+Reliquien von Heiligen+ wurden bereits im Altertum gesammelt. Man ging

im Blödsinn vielleicht nicht so weit, wie das Mittelalter, das ein

Stück von der ägyptischen Finsternis und ähnliches vorwies, immerhin

wurde nach Pausanias das Ei der Leda in einem Tempel in Sparta, und

die falschen(!) Zähne des erymanthischen Ebers im Tempel des Apollo

im Lande Opike denen, die nicht alle werden, gezeigt. Eine antike

Reliquienliste gibt Fr. Pfister „Der Reliquien-Kult im Altertum“

(Gießen 1909) I. Bd., S. 323 ff.

*

Auch eine besoldete +Claque+ besaßen bereits die alten Römer. Nero soll

gar 5000 in seinen Diensten gehabt haben. Die Chefs der verschiedenen

Claquedivisionen erhielten je 40000 Sestertien Gehalt! (Sueton, Nero

XX, Tacitus Ann. XIV, 15, Dio. Cassius LXI, 20)[31].

*

Das +Monocle+ oder Lorgnon darf sich gleichfalls eines ehrwürdigen

Alters rühmen. Kaiser Nero sah den Gladiatorenkämpfen im Zirkus durch

einen Smaragd zu (Plinius nat. hist. XXXVII, 64)[32]. Erst 1730 wird

wieder ein Monocle erwähnt, das Keyßler beim englischen Gesandten in

Rom, Herrn von Storsch, sieht und wie folgt beschreibt: „Wegen seiner

blöden Augen bedient er sich eines Fernglases, so mit einem dünnen

Kettchen am Rocke befestiget ist. Die Haut um sein Auge ist also

gewöhnet, daß sie sich fest um dieses Glas schließt, und er nicht

nöthig hat, solches mit den Händen daran zu halten“.

*

Ein jährliches +Honorar+ von etwa 90000 Mark bezog Q. Roscius, ein

Zeitgenosse Ciceros, als +Schauspieler+ (Plinius nat. hist. VII,

128, X, 141, XXXV, 163 Sueton. Vesp. 19). Damit dürfte er von den

höchstbesoldeten Mimen der Gegenwart kaum übertroffen werden. Im

dritten vorchristlichen Jahrhundert bezog der Kitharode Amoibeus in

Athen für jedes Auftreten 1 Talent, also 4715 Mark! Die in Korinth

gekaufte Flöte des großen Virtuosen Ismenios kostete 7 Talente! (Vgl.

Aristeas bei Athenaeus XIV, 623d)[33].

*

Im Museum zu Odessa steht ein Stein, der in der alten Griechenstadt

Olbia aufgefunden wurde. Er trägt die Inschrift: „Ich künde, daß

282 Klafter weit mit dem +Bogen geschossen+ hat der berühmte

Anaxagoras, des Demagoras Sohn --...“ Das war allerdings eine

fabelhafte Leistung, denn 500 m sind selbst für einen Gewehrschuß nicht

wenig, geschweige für einen Bogenschuß! Allerdings dürfte es sich nur

um einen Weitschuß ohne Rücksicht auf ein bestimmtes Ziel gehandelt

haben. Daß aber der Stein von einer +Schützengilde+ gesetzt

wurde, und zwar auf einer scheibenartigen Tafel, erinnert stark an die

modernen Gebräuche.

*

Die einzige +Steuer+, die der in Italien wohnende römische Bürger

zu zahlen hatte, war eine +Erbschaftssteuer+ von 5% von allen

Erbschaften und Legaten über 20000 Mark mit Ausnahme der von den

nächsten Blutsverwandten herrührenden[34].

*

Außer in Rom standen in keiner Stadt Italiens im Altertum

+Soldaten+.

*

Die Errichtung von +Statuen+ war in der Antike eine so häufige Ehrung,

daß in Brescia einmal sogar dem 6jährigen Sohne eines Decurionen eine

Reiterstatue aus vergoldeter Bronze errichtet wurde. Allerdings waren

Statuen billig, der Ausgezeichnete zahlte sie meist selbst und gab

zudem Festivitäten.

Bereits im Jahre 73 n. Chr. wurde ein offizieller +Katalog+ der dem

römischen Staate gehörigen +Kunstwerke+, vielleicht unter Mitwirkung

des Plinius, angelegt. Das Bruchstück eines zweisprachigen aus dem 3.

Jahrhundert stammenden Museumskatalogs hat sich noch erhalten[35].

+Anschlagsäulen+ für Vergnügungsanzeigen und Reklamezwecke gab es

schon in Herculanum. Und zwar waren die Plakate mit Gummiarabicum

angeklebt[36].

*

Das +Zweikindersystem+ wird bereits von Hesiod empfohlen, und zwar

in der Form, daß das Haus höchstens zwei Söhne besitzen soll. Man

erreichte dies durch Kinderaussetzung, was aber bei dem humanen Sinn

der Griechen mehr rechtliche als praktische Bedeutung hatte, und durch

Förderung des außerehelichen Verkehrs der Geschlechter[37].

Die Römer trugen vielfach einen +Phallus+ als Brosche bzw. Amulett, wie

auch die öffentlichen Häuser in Pompeji durch einen großen steinernen

Phallus kenntlich gemacht waren. Im Geheimkabinett des Museo Nationale

in Neapel befindet sich eine große Sammlung solcher Phalli. Die

ägyptischen Prinzessinnen erhielten denselben Gegenstand in Naturgröße

aus Stein gefertigt ins Grab mitgegeben, um auch im Jenseits nichts

entbehren zu müssen[38].

*

Ein +Zahlungsmoratorium+ kennt bereits das Gesetz Hammurabis, das

älteste Gesetzbuch der Welt, das etwa anderthalb Jahrtausende in

Kraft blieb. Der 48. Paragraph lautet nämlich: „Wenn jemand eine

verzinsbare Schuld hat und ein Unwetter sein Feld verwüstet, oder die

Ernte vernichtet, oder wegen Wassermangel Getreide auf dem Felde nicht

wächst: so soll er in diesem Jahre dem Gläubiger kein Getreide geben,

seine Schuldtafel (im Wasser) aufweichen und Zinsen für dieses Jahr

nicht zahlen“[39].

*

Die Könige der Spartaner, Alexander der Große, Justinian und viele

andere wurden in +Honig+ zur letzten Ruhe gebettet. Die konservierende

Eigenschaft von Wachs und Honig war bereits den Scythen und Persern

bekannt[40].

Dagegen war es im Mittelalter Sitte, die Leiche der verstorbenen

Fürstlichkeiten und hohen Personen auszuweiden. Dabei verfuhr man

oft unglaublich roh. Matthäus Parisiensis (1135) erzählt von den

Prozeduren, denen der Leichnam König Heinrichs I. von England († 1135)

durch einen Fleischer unterworfen wurde, folgendes: „Sein Leichnam

wurde nach Rouen gebracht und da begrub man seine Eingeweide, sein

Gehirn und seine Augen. Der übrige Körper wurde überall mit kleinen

Messern geschnitten, mit vielem Salze bestreut, in Rindshäute gehüllt

und so, um den üblen Geruch zu vermeiden, eingenäht. Aber letzterer

war doch so stark und überwältigend, daß er die Umstehenden krank

machte. Darum starb auch der Mann, welcher, durch eine große Belohnung

gewonnen, des Toten Haupt, um das stinkende Gehirn herauszunehmen, mit

einem Beile gespaltet hatte, obwohl er sich den Kopf mit Leintüchern

umwickelt, und hatte schlechte Freude an dem Lohne. Das ist auch der

letzte von vielen, die König Heinrich umgebracht hat. Darauf wurde

die königliche Leiche nach Caën von den Dienstleuten getragen, und

als man sie daselbst in der Kirche, in der sein Vater beerdigt war,

aufgestellt hatte, so floß doch, obschon der Körper mit vielem Salze

gefüllt, und in viele Häute gepackt war, beständig eine schwarze und

gräßliche Flüssigkeit durch die Häute hindurch und wurde in unter die

Bahre gestellten Gefäßen von den Dienern, die vor Ekel fast vergingen,

aufgefangen und fortgeschüttet“[41].

Die getrennte Bestattung von Weichteilen und Fleisch war durchaus

Sitte. So wurden z. B. die Eingeweide Kaiser Heinrichs IV. in Lüttich

beigesetzt, seine Leiche aber in Speier[42]. Hier fand auch sein Sohn

Heinrich V. die letzte Ruhe, nachdem seine Eingeweide in Utrecht

beigesetzt worden waren[43]. Richard Löwenherz verordnete gar, daß sein

Leichnam in Fontevrauld, sein Herz in Rouen, seine Eingeweide, Blut und

Hirn aber bei Chaluz bestattet werden sollten (Rog. de Hovedene)[44].

Ganz sonderbar war der Brauch, die Leichen der in weiter Ferne

Verstorbenen zu zerstückeln und die Stücke so lange in Wasser und Wein

zu sieden, bis sich die Knochen vom Fleisch lösten. Während die Gebeine

in die Heimat gebracht wurden, fand die Bestattung des Fleisches an Ort

und Stelle statt. So wurde z. B. auch Friedrich Barbarossa († 1190)

gesotten! (Itin. reg. Ric. I, 24). Landgraf Ludwig IV. von Thüringen

(† 1227), der Gemahl der heiligen Elisabeth, wurde ebenso behandelt

(h. Elis. 3580 ff.), desgleichen, um noch ein Beispiel zu nennen,

Ludwig der Heilige von Frankreich († 1270) (Guilelmi de Nangiaco Gesta

Philippi regis. Bouquet, Rec. XX, 466)[45].

Übrigens verbot Papst Bonifazius VIII. im Jahre 1299 bei der Strafe der

Exkommunikation die Leichen auszuweiden, zu kochen und zu zerstückeln

(Nach Heinrich Rebdorf)[46].

Zweiter Abschnitt

Rechtspflege

Eine Schadenersatzpflicht des Tierhalters, wie sie gegenwärtig die

öffentliche Meinung beschäftigt und wie sie im Bürgerlichen Gesetzbuch

ausgesprochen ist, kennt bereits Hammurabi. Die §§ 250 und 251 lauten:

„Wenn ein Ochse beim Gehen auf der Straße (Markt) jemand stößt und

tötet, so soll diese Rechtsfrage keinen Anspruch bieten. Wenn der

stößige Ochse jemandes ihm seinen Fehler, daß er stößig ist, gezeigt

hat, er seine Hörner nicht umwunden, den Ochsen nicht gehemmt hat, und

dieser Ochse stößt einen Freigeborenen und tötet ihn, so soll er ½

Mine Silber zahlen.“ Also nur bei grober Fahrlässigkeit des Tierhalters

ist er verpflichtet, für den entstandenen Schaden aufzukommen.[47]

Das gilt auch dem Arzt gegenüber, wie aus § 218 hervorgeht: „Wenn

ein Arzt jemand eine schwere Wunde mit dem Operationsmesser aus

Bronze macht und ihn tötet, oder jemand eine Geschwulst mit dem

Operationsmesser aus Bronze öffnet und sein Auge zerstört, so soll man

ihm die Hände abhauen.“ Dagegen ist aber auch das ärztliche Honorar

festgesetzt: „Wenn ein Arzt jemandem eine schwere Wunde mit dem

Operationsmesser aus Bronze macht und ihn heilt, oder wenn er jemand

eine Geschwulst mit dem Operationsmesser aus Bronze öffnet und das Auge

des Mannes erhält, so soll er 10 Sekel Silber erhalten“, heißt es im

§ 215. Immerhin war es unter diesen Umständen nicht immer angenehm,

Operateur zu sein.[48]

*

Nach altdeutschem Rechte mußte der Richter mit einem Stabe in der Hand

auf seinem Sitze so bis zum Sonnenuntergang oder Abbruch des Dinges

-- unter Umständen in Wind und Wetter, Sonnenbrand oder Schneesturm

-- sitzen bleiben, wie er sich bei Beginn des Dings niedergelassen

hatte, „Bein mit Bein“ deckend. Die Soester Rechtsordnung schreibt

darüber: „Es soll der Richter auf seinem Richterstuhl sitzen als ein

grisgrimmender Löwe, den rechten Fuß über den linken schlagen, und

wann er aus der Sache nicht recht könne urteilen, soll er dieselbe

ein-, zwei-, dreimal überlegen“[A]. Sein Aufstehen oder Niederlegen des

Stabes hob die Rechtskraft der Sitzung auf[49].

Das vom Richter gefällte Todesurteil mußte noch bei scheinender Sonne

vollstreckt werden. Während der Verurteilte hingerichtet wurde, saßen

Richter und Schöffen in nächster Nähe, um sich bei Speise und Trank von

den Anstrengungen der Sitzung zu erholen[50].

*

Der Übermut der „heiligen Feme“ ging so weit, daß auf die Klage des

Freischöffen Meister Steinmetz im Jahre 1495 durch Femspruch alle

über 18 Jahre alten Mannspersonen des Hochgerichtes Waltersburg in

Graubünden geächtet und der Rache des Gegners preisgegeben wurden. Im

Jahre 1471 hatte es dieses westfälische Sondergericht sogar gewagt, den

Kaiser zur Verantwortung zu ziehen[51].

*

Die Folter drang in die deutsche Rechtspflege ein als Folge der

kirchlichen Inquisition. Nach altgermanischem Rechte hatte der Beklagte

sich durch Eid und Eideshelfer befreien können, in seltenen Fällen

durch Gottesurteil oder Zweikampf. Hier wird man also kaum behaupten

können, die Kirche habe eine Milderung der Sitten herbeigeführt[52].

Wie es noch im 17. Jahrhundert bei der Folterung zuging, lehrt

ein Bericht über das Verfahren unter Bischof Julius Heinrich von

Halberstadt-Braunschweig: „Sie (die in der Folterkammer anwesenden

Glieder des peinlichen Gerichts) trunken einander fleißig zu, daß sie

auch so toll und voll wurden, daß sie einesteils eingeschlafen...

Etwan in die dritte Woche kamen sie wieder, und als sie nun in solcher

Trunkenheit ihr gefaßtes Mütlein ziemlichermaßen ausgeschüttet, seyn

sie für diesmal davongegangen... Zum dritten Male bin ich abermal in

die peinliche Kammer gebracht usw. und Hans Saub war so trunken und

voll, daß er beim Tisch einschlief, und wenn er hörte, daß ich etwas

härter sprach, so wachte er auf und weisete mit den Fingern, sagend:

Meister Peter, hinan, hinan mit dem Schelm und Stadtverräter, und wenn

er solches gesagt, schlief er wieder ein vor Trunkenheit. Ingleichen

soffen die andern tapfer auch herum Wein und Bier, und wurden aus

Trunkenheit und sonsten so verbittert, daß nicht zu sagen“[53].

*

Im Mittelalter gehörte jeder zehnte der zum Tode Verurteilten dem

Henker, der ihn -- natürlich gegen entsprechende Entschädigung -- frei

lassen konnte. Der Kaiser bzw. römische König hatte nicht nur das

Recht, jeden zu begnadigen, es genügte bereits, wenn der Missetäter vor

Zeugen den fürstlichen Gewandsaum berührte und küßte. Die aus der Stadt

Verbannten konnten, wenn es ihnen gelang, den Zügel des Königspferdes

zu erfassen, mit dem Herrscher sicher und freien Fußes in die Stadt

zurückkehren. Trotzdem hatte der Henker bisweilen alle Hände voll zu

tun. So erzählt Felix Platter in seiner Selbstbiographie (S. 327) der

von Basel habe im Bauernkriege über 500 köpfen müssen.

*

Als eine vom Richter zu erbittende Gnade galt auch sein Verbot an

den Scharfrichter, vor oder nach der Hinrichtung den Körper des

Delinquenten zu berühren und damit die Schande der Familie nicht zu

vergrößern.

*

Analog dem Seidenfaden, der nach altdeutschem Recht die Gerichtsstätte

umzog, eine festere Schranke bildend als stehende Barrieren, wurden

auch einzelne Gefangene auf diese Weise gebannt. So wurde vom Baseler

Schultheiß ein bischöflicher Dienstmann im 13. Jahrhundert im roten St.

Ulrichturm eingesperrt, indem er den Eingang des Gefängnisses mit einem

Seidenfaden umspannte, dessen beide Enden mit Wachs versiegelt waren.

*

Vor der Hinrichtung trat der Scharfrichter vor den armen Sünder, ihn um

Verzeihung bittend für das Leid, das er ihm im Namen der Gerechtigkeit

zufügen müsse. Die Carolina Karls V. bestimmt im 98. Artikel, daß der

Scharfrichter nach vollzogenem Hauptschlage mit dem blutrauchenden

Schwerte vom Schafott herab die Vertreter der Justiz zu begrüßen

und zu fragen habe: „Habe ich recht gerichtet?“, worauf der Richter

urteilte: „Du hast gerichtet, wie Urteil und Recht gegeben, und wie

der arme Sünder es verschuldet hat.“ Darauf schloß der Scharfrichter

mit dem Lobspruch: „Dafür danke ich Gott und meinem Meister, der mir

diese Kunst gelehrt.“ Machte er einen „Kunstfehler“, dann konnte es

ihn allerdings den Kragen kosten, denn das Volk verstand darin keinen

Spaß[54].

*

Der Gehenkte mußte, eine nicht gerade hygienische Verordnung, über

der Erde verwesen. Als zwei Brüder zu Freiburg in der Schweiz im 16.

Jahrhundert es wagten, die Leiche des dritten Bruders in der Nacht vom

Galgen zu nehmen, um sie zu bestatten, wurden sie vom Richterkollegium

mit +Ausstechen der Augen+ bestraft[55].

*

Bei Tierplagen, hervorgerufen durch Maikäfer, Heuschrecken, Engerlinge

usw. wurde mit Erlaubnis der Bischöfe ein Prozeß nach kanonischem Recht

eingeleitet. Von der Kirchenkanzel herunter verkündete der Priester

unter dem Läuten der Glocken den Klageakt, das sündige Ungeziefer vor

das geistliche Gericht ladend. Ein Advocatus diaboli wurde für die

Tiere bestellt, hier ein Maikäferanwalt, dort ein Rattenfürsprecher.

Klage und Gegenklage wurde vernommen und damit lange Seiten der noch

erhaltenen Prozeßakten gefüllt. Ein Verteidigungstermin wurde gestellt,

ja nach dem Zeugnis des Züricher Chorherren Felix Hämmerlin ließ man

in einem Maikäferprozeß der Diözese Chur „+in Anbetracht ihres

jugendlichen Alters und ihrer Kleinheit+“ die Vorladung dreimal

ergehen. Endlich erfolgte das Kontumazialverfahren mit +schwerem

Bannfluch+, den sich die Stadtbehörden jeweils aus den bischöflichen

Kanzleien verschrieben.

Noch 1796 wurde in Schwaben ein Stier zur Abwehr gegen die Tierseuche

lebendig begraben[56].

*

Im Weistum von Wilzhut, zwischen Braunau und Salzburg, wird (um 1400)

bestimmt, daß im Falle +ein Bauer um Geld gestraft wurde+, ohne

daß er es zahlen konnte, +seine Frau geschändet werden sollte+.

Die Weisheit des Gesetzgebers hat aber sogar den Fall vorausgesehen,

daß dem Gerichtspfleger die Frau nicht gefällt. Da aber ja nicht

dieser, sondern der Bauer bestraft werden soll, so hat eintretenden

Falles der Gerichtspfleger das Recht, dem Gerichtsschreiber die

Exekution zu übertragen. Kann aber auch er den Reizen der Bäuerin

keinen Geschmack abgewinnen, dann kann er dem Amtsdiener den Vollzug

„auferladen“. Auf dessen Neigungen erstreckt sich die Fürsorge des

Gesetzgebers nicht mehr[57].

*

Felix Platter erzählt in seiner Selbstbiographie (S. 269), er habe im

Jahre 1556 selbst gesehen, wie die +Leichenteile einer anatomierten

Kindsmörderin+ in Südfrankreich +am Galgen gehenkt wurden+.

Kultur-Kuriosa, Erster Band · 第 1 / 18 段