3. die Wohnungsverhältnisse;

4. das Verhältnis zwischen Meistern und Zieglern wird sich auf die

Dauer in der jetzigen Form nicht haltbar erweisen, denn es führt

überall da, wo die Meister nicht wohlmeinende und ehrliche Leute sind,

zu einer unerhörten Uebervorteilung der blindlings in ihre Hände

gegebenen Arbeiter, und zwar äußert sich dies in zwei Punkten:

a. hinsichtlich der Abrechnung, insbesondere betreffs des

Meistervorzuges,

b. hinsichtlich der gemeinsamen Beschaffung der Lebensmittel. --

Unter den hier kurz skizzierten Umständen war es ein nahe liegender

Gedanke, in ähnlicher Weise, wie bei den Bergarbeitern, auch bei

den Zieglern einen auf christlich-sozialer Grundlage beruhenden

Gewerkverein ins Leben zu rufen, zumal die Ziegler überwiegend religiös

und kirchlich gesinnt sind, durchschnittlich auch in sittlicher

Hinsicht auf einer hohen Stufe stehen. Das Verdienst, die Sache in die

Hand genommen zu haben, gebührt dem Pastor $Zeiß$ in Schwalenberg, der

unter Beihülfe des Pfarrers lic. $Weber$ in Mönchen-Gladbach zunächst

durch die lippeschen Lokalblätter den Plan verbreiten ließ und nach

längeren Vorbereitungen zum 11. Dezember 1895 nach Lage eine allgemeine

Zieglerversammlung einberief, an der sich etwa 300 Ziegler und Meister

aus allen Teilen des Landes beteiligten. Hier wurde einstimmig die

Bildung eines »$Gewerkvereins der Ziegler in Lippe$« beschlossen.

Karakteristisch ist, daß die zur Vornahme der weiteren Schritte,

insbesondere Beratung der Statuten, gewählte Kommission aus zwei

Agenten, zwei Meistern und einem Ziegler gebildet wurde. Die Agenten

haben sich zunächst dem Unternehmen freundlich gegenübergestellt,

aber doch bald herausgefühlt, daß sie bei demselben eine innerlich

unmögliche Stellung einnehmen, wie ebenso auch die Meister und Ziegler

sich ihres Gegensatzes gegen die Agenten, der später einmal zu einer

Beseitigung derselben führen muß, bewußt wurden, so daß man sie in den

weiteren Entwickelungsstadien fallen ließ.

Am 9. Januar 1896 fand dann im Anschlusse an eine von etwa 500 Personen

besuchte allgemeine Zieglerversammlung die $erste Generalversammlung$

des neu begründeten Gewerkvereins statt, in der die Statuten endgültig

festgesetzt und die Vorstandswahlen vollzogen wurden. Mitglied des

Vereins kann jeder Ziegler werden, der treu zu Kaiser und Reich steht,

sich als Gegner der sozialdemokratischen Grundsätze bekennt und

verspricht, den Verpflichtungen des Vereins nachzukommen.

Der Zweck des Gewerkvereins ist im allgemeinen die Hebung der

wirtschaftlichen Lage des Zieglerstandes und Beseitigung der sozialen

Schäden im Zieglergewerbe auf christlich-patriotischer und gesetzlicher

Grundlage. Insbesondere erstrebt der Verein:

a) Sicherung eines Verdienstes, welcher dem Werte der geleisteten

Arbeit und der durch diese Arbeit bedingten Lebenshaltung entspricht.

b) Regelung der täglichen Arbeitszeit, soweit dies zum Schutze für

Leben, Gesundheit und geistiges Wohl der Arbeiter notwendig ist.

c) Vermehrung und Verbesserung der Gewerbeinspektion und der anderen

Kontrollorgane zur Ueberwachung der zum Schutze der Arbeiter über

Sonntagsruhe, Wohn- und Schlafräume, Trinkwasser u. s. w. erlassenen

Gesetzesbestimmungen.

d) Erlaß weiterer gesetzlicher Bestimmungen, die zum Gedeihen des

Zieglergewerbes notwendig sind.

e) Verbot und Regelung der Frauen- und Kinderarbeit auf Ziegeleien.

f) Erhaltung eines guten Verhältnisses zwischen Meistern und Zieglern.

g) Errichtung einer Auskunftsstelle für rechtliche,

verwaltungsrechtliche und fachmännische Fragen.

h) Errichtung eines gewerblichen Schiedsgerichtes für Ziegler in Lippe.

i) Unterstützung der Mitglieder bei unverschuldetem Lohnverluste und in

außerordentlichen Notfällen.

Die Mittel zur Erreichung dieser Zwecke sind:

Gemeinsame Beratung über die Interessen des Zieglergewerbes und

Veranstaltung von Vorträgen darüber in den Generalversammlungen und

den Bezirksvereinen; Vertretung der Interessen des Zieglergewerbes bei

der Regierung, bei anderen Behörden, bei den Parlamenten und in der

Presse; Einreichung von Petitionen an maßgebenden Stellen, Vertretung

und Durchführung gerechter Beschwerden von Zieglern, sowohl gegenüber

den Ziegeleiverwaltungen als in anderen Fällen: Erforschung und

Feststellung von gesetzwidrigen Mißständen auf Ziegeleien. Vermittelung

zwischen Meistern und Zieglern bei Streitfällen; unentgeltliche

Erteilung von Rat und Auskunft in rechtlichen, verwaltungsrechtlichen

und fachmännischen Fragen; Errichtung einer Unterstützungskasse, aus

welcher Mitglieder, die nachweislich ohne eigenes Verschulden, z. B.

bei Konkursfällen, um einen Teil ihres Verdienstes gekommen sind,

oder sich in außergewöhnlicher Notlage befinden, nach Maßgabe der

vorhandenen Mittel entschädigt werden.

Der Mitgliedsbeitrag ist für die Ziegler auf monatlich 10 Pfg.

festgestellt, für Meister ist dies der Mindestsatz, dessen Erhöhung

ihnen selbst überlassen bleibt.

Der Vorstand besteht aus sechs Meistern und sechs Zieglern.

Vorsitzender ist Ziegelmeister $August Meier$ in Sülterheide bei Lage.

Im Sommer besorgt die Geschäfte ein fünfgliedriger Geschäftsausschuß,

dessen Vorsitzender der Geschäftsführer $Ellerkamp$ in Lage ist.

Das Vereinsorgan ist die »Lippesche Zieglerzeitung«. Daneben wird

aber zu Bekanntmachungen auch noch die »Lippesche Landeszeitung«

benutzt. Während der Campagne erscheint außerdem noch das »Ziegler

Sonntagsblatt«.

Bei der außerordentlichen Generalversammlung in Schöttmar am 10. März

1896 zählte der Verein 2500 Mitglieder in 35 Bezirksvereinen. Die dort

beschlossene Auskunftsstelle (Rechtsbureau) ist am 15. April 1896 in

Wirksamkeit getreten, hat sich mit einem Rechtsanwalt in Detmold in

Verbindung gesetzt und ist bisher zur Erteilung von Rat in allerlei

Angelegenheiten mehrfach in Anspruch genommen.

Auf der am 18. Februar 1897 in Lemgo abgehaltenen $zweiten ordentlichen

Generalversammlung$ wurde mitgeteilt, daß dem Vereine zur Zeit etwa

3500 Mitglieder in 63 Bezirksvereinen angehörten. In den Verhandlungen

wurden mehrfache Erfolge der bisherigen Organisation im unterelbeschen

Gebiete, insbesondere eine Erhöhung des Preises für 1000 Steine

um 1 Mk. und Herabsetzung der Arbeitsdauer, hervorgehoben. Als

Mißstand, dessen Bekämpfung in erster Linie angestrebt werden müsse,

wurde allseitig anerkannt das Unterbieten bei Bewerbungen um die

Meisterstellen. Hier liegt in der That ein Interessengegensatz zwischen

den Meistern und denjenigen Zieglern, die beabsichtigen, selbst

Meister zu werden, indem sie mit dem bisherigen Inhaber der Stelle in

Konkurrenz treten.

Bei den Verhandlungen über die Arbeitsdauer zeigte sich der Einfluß

der bereits bezeichneten Eigenart der Lippeschen Verhältnisse; man

wehrte sich energisch gegen eine zu starke Herabsetzung und einigte

sich, nachdem ein Antrag wegen Ermäßigung auf 13 Stunden gegen 12

Stimmen abgelehnt war, schließlich auf 14 Stunden. Ebenso wünschte man

die Beschäftigung der jugendlichen Arbeiter über das jetzt zulässige

Maß von 11 Stunden auszudehnen, während man für das Verbot der

Wanderarbeit der Frauen in Ziegeleien eintrat. Die Angelegenheit der

Kommunie führte zu einer Meinungsverschiedenheit zwischen Meistern und

Zieglern, indem die letzteren manche vorgekommenen Unregelmäßigkeiten

rügten, während die ersteren sich darauf beriefen, daß der Meister ja

zur Rechnungslegung verpflichtet sei. Endlich wurde die Abstellung der

Mißstände auf dem Gebiete der Wohn- und Schlafräume, der Bettwäsche

und des Trinkwassers gefordert und die Errichtung einer Zieglerschule

gewünscht.

In den Statuten wurde die Einrichtung einer Unterstützungskasse

gestrichen und beschlossen, daß jeder Bezirksverein einen eigenen

Vorstand haben solle, was in Rücksicht auf das Vereinsgesetz insofern

bedenklich ist, als der Verein dann ängstlich die Klippe der

Beschäftigung mit politischen Angelegenheiten vermeiden muß. Um die

Thätigkeit für den Verein erfolgreicher betreiben zu können, wurde ein

Geschäftsführer mit einem Gehalte von 1000 Mk. angestellt, der kein

Nebengeschäft betreiben darf.

An den Verhandlungen beteiligte sich auch der lippesche

Kabinettsminister v. $Oertzen$, der den Verein des lebhaften

Wohlwollens der Regierung versicherte.

Auch an der am 29. Januar 1898 in der »Zieglerbörse« in Lage

abgehaltenen $dritten ordentlichen Generalversammlung$ beteiligten

sich sowohl ein Vertreter des lippeschen Ministeriums als auch der

Bürgermeister von Lage, die Gewerberäte der beteiligten Bezirke,

mehrere Lippesche Landtagsabgeordnete und der Reichstagsabgeordnete

$Hüpeden$. Vertreten waren 48 Bezirksvereine durch 77 Stimmberechtigte,

daneben etwa 200 Mitglieder. Aus dem Geschäftsberichte ist folgendes

hervorzuheben:

Der Verein hat sich über das Fürstentum Lippe hinaus ausgedehnt und

zählt außer 62 Bezirksvereinen in Lippe 6 solche in der Provinz Hessen,

1 in Westfalen, 1 in Hannover und 1 in Waldeck. Seit der vorigen

Generalversammlung sind 15 Bezirksvereine neu gebildet, doch haben sich

auch einige aufgelöst. In das Verzeichnis der Mitglieder sind jetzt

nur die wirklich zahlenden aufgenommen, deren Zahl am 1. Januar 1898

2623 betrug. Der Vorstand, in dem Meister und Ziegler in gleicher Zahl

vertreten sind, ist 1897 fünfmal zusammengetreten; der Geschäftsführer

hat 34 Agitationsversammlungen abgehalten. Es wird betont, daß der

von dem Vereine befolgte Grundsatz, daß das Ziegelgewerbe nur bei

festem Zusammenhalten zwischen Meistern und Zieglern gedeihen könne,

sich bewährt und als beste Schutzwehr gegen das Eindringen der

Sozialdemokratie erwiesen habe, da die drei Jahre hindurch fortgesetzte

Agitation der letzteren in Lippe völlig vergeblich gewesen sei.

Allerdings sei ein solches Zusammenwirken nur möglich, wenn man neben

aller Verhetzung und Aufwiegelung gegen den Meisterstand zugleich alle

Ungerechtigkeiten und Ungesetzlichkeiten bekämpfe. Wenn einige Meister,

die das scheuten, bittere Gegner des Vereins geworden seien, so müsse

er das in dem Bewußtsein ertragen, daß alle verständigen Meister auf

seiner Seite standen. Abgesehen von der grundsätzlichen Bekämpfung

der Sozialdemokratie, schließe der Verein alle Parteipolitik aus.

In seiner Thätigkeit hat der Verein erhebliche Erfolge aufzuweisen,

insbesondere ist durch das im Jahre 1896 zwischen dem Gewerkverein und

den Ziegeleibesitzern in Drochtersen abgeschlossene Uebereinkommen, das

man auch für die Campagne 1897/98 aufrecht erhalten hat, im Gebiete

der unteren Elbe, der Oste und Este die Verkürzung der Arbeitszeit

um zwei Stunden unter gleichzeitiger Erhöhung der Akkordsätze um 18%

erreicht und dadurch ein Mehrverdienst der Ziegler um etwa 125000

Mk. erzielt. Ein ähnliches Vorgehen ist auch in anderen Gebieten

beabsichtigt. Großen Nutzen haben die Mitglieder von dem seitens des

Vereins eingerichteten unentgeltlichen Rechtsschutze. In 160 Fällen ist

der Rat des Vereinsanwaltes in Anspruch genommen, fünf Prozesse hat der

Verein auf seine Kosten für die betreffenden Mitglieder geführt, da

sie von grundsätzlicher Bedeutung waren. In 60 Fällen handelte es sich

um Streitigkeiten zwischen Meistern und Zieglern; in den meisten ist

durch Vermittelung des Vereins eine gütliche Verständigung erzielt. In

23 Fällen standen schlechte Wohnungsverhältnisse in Frage, insbesondere

Klagen über Reinlichkeit, Bettwäsche, Trinkwasser und dgl. Der Verein

hat sich bei solchen Klagen, ohne den Namen des Beschwerdeführers zu

nennen, an die Behörden gewandt und Abhülfe geschafft. Auch an den

Bundesrat und verschiedene Staatsbehörden hat der Verein Eingaben

gerichtet, insbesondere wegen der Beschäftigung jugendlicher Arbeiter

und Frauen, wegen Beseitigung der vielfach die Ziegler infolge ihres

Aufenthaltes an andern Orten betreffenden Doppelbesteuerung und wegen

Verlegung der Landtags- und Gemeindewahlen in den Winter.

In der Versammlung kamen großenteils dieselben Gegenstände

zur Verhandlung. Die Frage der Besteuerung wurde nach einem

eingehenden Vortrage des Vereinsanwaltes und nachdem der anwesende

Regierungsvertreter seine Unterstützung zugesagt hatte, einer

Kommission überwiesen. Ueber die Mißstände im Zieglergewerbe

wurde unter Zugrundelegung einer vom Vorstande durch Fragebogen

veranstalteten Umfrage ein ausführlicher Bericht erstattet.

Danach liegt der Schwerpunkt der vorhandenen Uebelstände in der

Schmutzkonkurrenz bei der Bewerbung um die Meisterstellen, die dann

sowohl überlange Arbeitszeit und Schädigung des Verdienstes als auch

Streitigkeiten zwischen Meistern und Gesellen zur Folge hat, die selbst

zu Arbeitsniederlegungen geführt haben. Es wurde beschlossen, jeden

Fall unangemessener Bewerbung um Meisterstellen durch Unterbietungen

mittels der Presse an die Oeffentlichkeit zu bringen und Mitglieder,

die sich eines solchen Vergehens schuldig machen oder im Gebiete der

Unterelbe, Oste oder Este länger als von 4-8 Uhr arbeiten lassen, neben

öffentlicher Namensnennung aus dem Vereine auszuschließen. Uebrigens

wurde bei den Verhandlungen auch über Kontraktbruch der Arbeiter

geklagt und zu dessen Verhütung schriftliche Abfassung der Verträge

empfohlen. Die Unzufriedenheit über die Wohnungsverhältnisse war

allgemein und fand ihren Ausdruck in einem Beschlusse, den Erlaß eines

Reichswohngesetzes, daneben aber eine einheitliche Polizeiverordnung

über die Wohnungsangelegenheit im Zieglergewerbe zu beantragen;

dabei soll insbesondere für alle Ziegeleien die Einrichtung eines

Krankenzimmers gefordert werden.

Ein weiterer Gegenstand der Verhandlungen war das $Verhältnis zwischen

Meistern und Zieglern$, insbesondere die $Kommunie$. Während von

einer Seite empfohlen wurde, im Interesse des Friedens sich mit

dieser Frage gar nicht zu befassen, hielt die Mehrheit es umgekehrt

für erforderlich, hier völlig offene Aussprache herbeizuführen. Als

Uebelstände bei der bisherigen Einrichtung wurde hervorgehoben, daß die

Meister ohne jede Beteiligung der Arbeiter das Kommuniebuch führten

und die Einkäufe besorgten, auch die Abrechnungen erst unmittelbar

vor Schluß der Campagne den Arbeitern vorlegten, so daß diesen eine

Prüfung meistens nicht möglich sei. Es wurde beschlossen, dahin zu

wirken, daß während der Campagne regelmäßig Abrechnungen über die

Kommunie stattfinden und Kontobücher für jeden Ziegler über die von dem

Meister bezogenen Gegenstände eingeführt werden, auch soll auf jeder

Ziegelei die Abrechnung mit dem Meister durch eine von den Zieglern

gewählte Kommission geprüft werden. Ein noch weiter gehender Antrag,

daß der Einkauf der Lebensmittel nicht von den Meistern allein, sondern

gemeinsam mit den Arbeitern besorgt oder daß Kantinen eingerichtet und

der Behörde unterstellt werden sollten, wurde aus dem Grunde bekämpft,

weil ein solches Verfahren die Autorität des Meisters untergraben

und ihn gewissermaßen unter Kuratel stellen würde, auch die Kantinen

durchaus zu verwerfen seien. Der Antrag wurde mit 56 gegen 32 Stimmen

abgelehnt. Endlich wurde noch beschlossen, auf Beseitigung des

Borgsystems bei den Kaufleuten hinzuwirken.

Der letzte Gegenstand der Tagesordnung war die Errichtung eines

$Arbeits$- $und Stellennachweises$ für Meister und Ziegler. Man

beschloß einerseits auf die reichsgesetzliche Regelung der Sache

hinzuwirken, andererseits aber auch einen mit der Geschäftsstelle zu

verbindenden, allen Mitgliedern gleichmäßig zugänglichen Stellen-

und Arbeitsnachweis zu errichten, der in den verschiedenen Teilen

des Landes Filialen zu unterhalten hat. Die lippesche Regierung soll

um einen Beitrag zu den Kosten aus Landesmitteln und Uebernahme der

obersten Kontrolle gebeten werden.

Schließlich verhandelte man über das Verhältnis des Vereins zu dem im

letzten Jahr gegründeten »Deutschen Ziegelmeisterverbande«. Es wurde

einstimmig folgender Antrag angenommen:

»Die Generalversammlung erklärt, daß ein bezirksweiser

Zusammenschluß der Meister im Anschluß an den Gewerkverein nützlich

und bisweilen notwendig sein kann, daß aber ein unabhängig vom

Gewerkverein stehender Meisterverein schädlich sei und nur dazu

diene, daß die Uneinigkeit zwischen Meistern und Zieglern vermehrt

und die Agitation der Sozialdemokratie befördert werde; die

Generalversammlung beschließt daher, daß niemand zugleich Mitglied

des Gewerkvereins und des Meisterverbandes sein kann, falls nicht

letzterer etwa als Glied sich dem Gewerkverein anschließen und dem

Vorstand desselben unterordnen will.«

In der am 12. Januar 1899 in Detmold abgehaltenen $vierten

Generalversammlung$ waren außer etwa 200 Mitgliedern 52

stimmberechtigte Vertreter von 36 Bezirksvereinen anwesend; die Zahl

der letzteren ist auf 78, diejenige der Mitglieder auf 3112 gestiegen.

Die Verhandlungsgegenstände waren im wesentlichen dieselben, wie in

früheren Jahren. Der Verein hat nicht allein die Herabsetzung der

Arbeitszeit Von 16 auf 14 Stunden aufrecht erhalten, sondern für die

nächste Campagne sogar eine weitere Verminderung um 1/2 Stunde unter

gleichzeitiger Erhöhung der Akkordpreise um 6% durchgesetzt. Für

Rheinland ist, wie schon früher für Westfalen, die Befreiung von der

doppelten Kirchensteuer erreicht. Der Verein besitzt eine Lesehalle

und eine Vereinsbibliothek. Er ist zu den christlichen Gewerkschaften

in ein näheres Verhältniß getreten und Mitglied der »Zentralstelle

für Arbeiterwohlfahrtseinrichtungen« geworden. Sehr wirkungsvoll hat

sich die Einrichtung des Rechtsschutzes erwiesen, insbesondere sind 41

Beschwerden an die Behörden wegen mangelhafter Wohnungseinrichtungen

von Erfolg gewesen. Die Geschäftsstelle hat wiederholt mit Erfolg als

Einigungsamt gewirkt. Die schon lange angestrebte Zieglerschule in

Lemgo ist jetzt mit staatlichem Zuschuß ins Leben getreten, dagegen

haben die von der lippeschen Regierung unterstützten Bestrebungen

weiterer Ausdehnung des Arbeiterschutzes für jugendliche Arbeiter und

Frauen, insbesondere der Ausschluß der letzteren von der Wanderarbeit,

keinen Erfolg gehabt. Die Versammlung beschloß deshalb, daß die

dem Vereine angehörenden Meister im Interesse der Sittlichkeit

Wanderarbeiterinnen nicht beschäftigen dürfen. Wegen der »zahlreichen,

ja fast allgemeinen« Uebertretungen der Arbeiterschutzgesetze in

Bezug auf Sonntagsruhe, Frauen- und Kinderarbeit seitens der vielen

belgischen und holländischen Ziegler im Rheinland soll eine Eingabe an

die Behörde gemacht werden. Besondere Kommissionen wurden eingesetzt

1. zur Beaufsichtigung der Befolgung der Arbeiterschutzgesetze, 2. für

Zusammenschluß der Meister zur Erzielung günstiger Vertragsabschlüsse,

3. zur Bekämpfung unlauterer, das ganze Gewerbe schädigender

Konkurrenz bei Bewerbung um Meisterstellen, wodurch am meisten der

Lohn herabgedrückt wird. Eingehend wurde über den Arbeitsnachweis

verhandelt. Die jetzige Vermittelung durch die Agenten hat zu großen

Uebelständen Anlaß gegeben, unter denen Besitzer und Arbeiter zu

leiden haben. Es würde deshalb bedauert, daß der von dem Vereine

unternommene Versuch eines Zusammengehens mit der Organisation der

Ziegeleibesitzer vorläufig gescheitert sei. Es würde eine Zentralstelle

für Arbeitsnachweis in Lippe mit Filialen für andere Gegenden

eingerichtet. Der Verein besitzt jetzt zwei eigene Blätter, die

»Lippesche Zieglerzeitung« und »Gut Brand«.

Der Gewerkverein der Ziegler ist eine sehr interessante Erscheinung.

Die Schwierigkeit, deren Ueberwindung große Mühe kosten wird, liegt

darin, daß, wie schon erwähnt, viele Ziegler die Abstellung der

hervorgehobenen Uebelstände gar nicht wünschen, weil sie darin einen

Schutz sehen. Insbesondere gilt dies von der Abkürzung der Arbeitszeit.

Hinsichtlich deren mußte, um laut gewordene Bedenken zu beschwichtigen,

in der ersten Generalversammlung ausdrücklich erklärt werden, daß man

an eine Herabsetzung auf 12 oder gar 11 Stunden nicht denke; außerdem

wurde der Ausdruck des Programmentwurfes »Verkürzung« in »Regelung«

der Arbeitszeit umgeändert. Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß

die Ziegler in ihrer Mehrheit für eine gewerkschaftliche Bewegung

noch nicht reif sind; die Frage, ob der neu gegründete Verein Bestand

haben wird, ist deshalb wesentlich davon abhängig, ob es den leitenden

Personen gelingen wird, einerseits auf diese Unreife die nötige

Rücksicht zu nehmen und doch andrerseits auf eine allmähliche soziale

Erziehung hinzuwirken.

Vielleicht ist der Verein in der nächsten Zeit vor eine schwere

Kraftprobe gestellt hinsichtlich des bereits erwähnten Verhältnisses

zu den $Ziegeleibesitzern$. Diese haben sich 1897 in dem »Verband

deutscher Thonindustrieller« eine einheitliche Organisation für

ganz Deutschland geschaffen. Getreu seinem Grundgedanken, ein gutes

Verhältnis zu den Arbeitgebern aufrecht zu erhalten, hatte sich der

Gewerkverein, als er den Plan eines Arbeitsnachweises in Angriff

nahm, an den Verband mit der Aufforderung gewandt, Vertreter zu

einer auf den 10. Dezember 1898 in Detmold angesetzten Besprechung

zu entsenden, um nach dem Vorbilde des »Verbandes deutscher

Arbeitsnachweise« einen paritätischen Nachweis unter gleichmäßiger

Beteiligung des Gewerkvereins und des Verbandes einzurichten. Aber

obgleich der Vorstand des Verbandes hierauf insoweit einging, als

er zu der vorgeschlagenen Besprechung zwei Vertreter entsandte,

und obgleich es den Anschein hatte, als wenn eine grundsätzliche

Verständigung erreicht sei, brachte das Organ des Verbandes, die

»Thonindustriezeitung«, am 19. Dezember 1898 und 1. Januar 1899 zwei

Artikel, in denen gegen den Gewerkverein die schwersten Beschuldigungen

erhoben wurden, insbesondere daß er die christlich-patriotische Maske

nur benutze, um seine in Wahrheit sozialdemokratischen Bestrebungen

zu verdecken, die hauptsächlich darin hervorträten, daß der Verein

nach seinen Statuten einen dem Werte der geleisteten Arbeit und der

Lebenshaltung entsprechenden Lohn und eine der Gesundheit und dem

geistigen Wohle der Ziegler angemessene Regelung der Arbeitszeit

fordere, außerdem aber Erforschung und Feststellung von gesetzwidrigen

Mißständen auf Ziegeleien beabsichtige. Der Ziegeleibesitzer sei Herr

in seinem Hause, und es sei ein trauriges Bestreben, die Arbeiter zu

Denunziationen anzuregen. Eine Verminderung der Arbeitszeit sei ganz

unmöglich, und wenn der Gewerkverein schon die Herabsetzung auf 14

Stunden durchgesetzt habe, so sei es die höchste Zeit, ihm energisch

entgegenzutreten. Die Führer des Vereins seien systematisch bestrebt,

den Arbeitern höhere Ansprüche an das Leben einzuimpfen und sie

unzufrieden zu machen. Wenn die lippesche Regierung einen solchen

Verein begünstige, so wisse sie gar nicht, daß sie damit Bestrebungen

unterstütze, die darauf hinausliefen, die Mitglieder zu tüchtigen,

zielbewußten Sozialdemokraten zu machen. Es schien angezeigt, diesen

Angriff hier etwas genauer wiederzugeben, da er den Normaltypus

bildet für alle ähnlichen, wie sie heute in den Kreisen eines

engherzigen Unternehmertums gegen alle gewerkvereinliche Bestrebungen

als solche erhoben werden, denn deren Grundgedanke ist nun einmal

der, die Lebenshaltung der Arbeiterschaft zu erhöhen. Selbst die

Sozialdemokratie, soweit sie nur dies thut, ist nicht Sozialdemokratie,

sondern berechtigte Arbeiterbewegung. Wer solche Ziele bekämpft,

bekämpft den Kulturfortschritt, wer es aber dadurch thut, daß er das

Schlagwort »sozialdemokratisch« hinwirft, versteht entweder nicht,

was das Wort bedeutet, und sollte deshalb seinen Mund halten oder er

will mit Bewußtsein die gegen die Sozialdemokratie im Volke bestehende

Abneigung und Furcht als Hülfsmittel gegen eine Bewegung benutzen, die

ihm von seinem egoistischen Standpunkte aus unangenehm ist, d. h. er

betrügt.

Der Verband der Thonindustriellen hat übrigens den Feldzug gegen

den Gewerkverein bereits begonnen, indem er die Parole ausgegeben

hat, Meister, die »agitatorisch« thätig gewesen sind, nicht zu

beschäftigen, ja auf die Tagesordnung der nächsten Generalversammlung

ist ausdrücklich gesetzt: »die Bekämpfung des Gewerkvereins«. Man

nimmt in Lippe an, daß dieser Haß durch die »Agenten« geschürt sei,

deren Treiben durch den Verein lahm gelegt ist. Gesetzt, es gelänge,

durch Gewaltmaßregeln den noch jungen Gewerkverein zu vernichten,

so könnte ja die weitere Entwickelung nicht zweifelhaft sein: die

Sozialdemokratie, die bisher keinen Boden hat fassen können, würde

dann bald besseren Erfolg haben. Das hat ja freilich den Vorzug,

klare Verhältnisse zu schaffen, und der Verband der Thonindustriellen

wird dies wünschen, aber man soll dann wenigstens auch darüber keine

Unklarheit lassen, wer es ist, der die Sozialdemokratie begünstigt.

Uebrigens ist das Lippe'sche Ministerium mit Nachdruck für den

Gewerkverein eingetreten und hat durch sein Eingreifen den Verband

der Thonindustriellen schließlich zum Nachgeben bewogen; es ist

begreiflich, daß diese sozialpolitische Haltung, die mit derjenigen

der Preußischen Regierung im schärfsten Gegensatze steht, allgemeines

Aufsehen erregt hat.

Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. · 第 291 / 323 题