4. das Verhältnis zwischen Meistern und Zieglern wird sich auf die
Dauer in der jetzigen Form nicht haltbar erweisen, denn es führt
überall da, wo die Meister nicht wohlmeinende und ehrliche Leute sind,
zu einer unerhörten Uebervorteilung der blindlings in ihre Hände
gegebenen Arbeiter, und zwar äußert sich dies in zwei Punkten:
a. hinsichtlich der Abrechnung, insbesondere betreffs des
Meistervorzuges,
b. hinsichtlich der gemeinsamen Beschaffung der Lebensmittel. --
Unter den hier kurz skizzierten Umständen war es ein nahe liegender
Gedanke, in ähnlicher Weise, wie bei den Bergarbeitern, auch bei
den Zieglern einen auf christlich-sozialer Grundlage beruhenden
Gewerkverein ins Leben zu rufen, zumal die Ziegler überwiegend religiös
und kirchlich gesinnt sind, durchschnittlich auch in sittlicher
Hinsicht auf einer hohen Stufe stehen. Das Verdienst, die Sache in die
Hand genommen zu haben, gebührt dem Pastor $Zeiß$ in Schwalenberg, der
unter Beihülfe des Pfarrers lic. $Weber$ in Mönchen-Gladbach zunächst
durch die lippeschen Lokalblätter den Plan verbreiten ließ und nach
längeren Vorbereitungen zum 11. Dezember 1895 nach Lage eine allgemeine
Zieglerversammlung einberief, an der sich etwa 300 Ziegler und Meister
aus allen Teilen des Landes beteiligten. Hier wurde einstimmig die
Bildung eines »$Gewerkvereins der Ziegler in Lippe$« beschlossen.
Karakteristisch ist, daß die zur Vornahme der weiteren Schritte,
insbesondere Beratung der Statuten, gewählte Kommission aus zwei
Agenten, zwei Meistern und einem Ziegler gebildet wurde. Die Agenten
haben sich zunächst dem Unternehmen freundlich gegenübergestellt,
aber doch bald herausgefühlt, daß sie bei demselben eine innerlich
unmögliche Stellung einnehmen, wie ebenso auch die Meister und Ziegler
sich ihres Gegensatzes gegen die Agenten, der später einmal zu einer
Beseitigung derselben führen muß, bewußt wurden, so daß man sie in den
weiteren Entwickelungsstadien fallen ließ.
Am 9. Januar 1896 fand dann im Anschlusse an eine von etwa 500 Personen
besuchte allgemeine Zieglerversammlung die $erste Generalversammlung$
des neu begründeten Gewerkvereins statt, in der die Statuten endgültig
festgesetzt und die Vorstandswahlen vollzogen wurden. Mitglied des
Vereins kann jeder Ziegler werden, der treu zu Kaiser und Reich steht,
sich als Gegner der sozialdemokratischen Grundsätze bekennt und
verspricht, den Verpflichtungen des Vereins nachzukommen.
Der Zweck des Gewerkvereins ist im allgemeinen die Hebung der
wirtschaftlichen Lage des Zieglerstandes und Beseitigung der sozialen
Schäden im Zieglergewerbe auf christlich-patriotischer und gesetzlicher
Grundlage. Insbesondere erstrebt der Verein:
a) Sicherung eines Verdienstes, welcher dem Werte der geleisteten
Arbeit und der durch diese Arbeit bedingten Lebenshaltung entspricht.
b) Regelung der täglichen Arbeitszeit, soweit dies zum Schutze für
Leben, Gesundheit und geistiges Wohl der Arbeiter notwendig ist.
c) Vermehrung und Verbesserung der Gewerbeinspektion und der anderen
Kontrollorgane zur Ueberwachung der zum Schutze der Arbeiter über
Sonntagsruhe, Wohn- und Schlafräume, Trinkwasser u. s. w. erlassenen
Gesetzesbestimmungen.
d) Erlaß weiterer gesetzlicher Bestimmungen, die zum Gedeihen des
Zieglergewerbes notwendig sind.
e) Verbot und Regelung der Frauen- und Kinderarbeit auf Ziegeleien.
f) Erhaltung eines guten Verhältnisses zwischen Meistern und Zieglern.
g) Errichtung einer Auskunftsstelle für rechtliche,
verwaltungsrechtliche und fachmännische Fragen.
h) Errichtung eines gewerblichen Schiedsgerichtes für Ziegler in Lippe.
i) Unterstützung der Mitglieder bei unverschuldetem Lohnverluste und in
außerordentlichen Notfällen.
Die Mittel zur Erreichung dieser Zwecke sind:
Gemeinsame Beratung über die Interessen des Zieglergewerbes und
Veranstaltung von Vorträgen darüber in den Generalversammlungen und
den Bezirksvereinen; Vertretung der Interessen des Zieglergewerbes bei
der Regierung, bei anderen Behörden, bei den Parlamenten und in der
Presse; Einreichung von Petitionen an maßgebenden Stellen, Vertretung
und Durchführung gerechter Beschwerden von Zieglern, sowohl gegenüber
den Ziegeleiverwaltungen als in anderen Fällen: Erforschung und
Feststellung von gesetzwidrigen Mißständen auf Ziegeleien. Vermittelung
zwischen Meistern und Zieglern bei Streitfällen; unentgeltliche
Erteilung von Rat und Auskunft in rechtlichen, verwaltungsrechtlichen
und fachmännischen Fragen; Errichtung einer Unterstützungskasse, aus
welcher Mitglieder, die nachweislich ohne eigenes Verschulden, z. B.
bei Konkursfällen, um einen Teil ihres Verdienstes gekommen sind,
oder sich in außergewöhnlicher Notlage befinden, nach Maßgabe der
vorhandenen Mittel entschädigt werden.
Der Mitgliedsbeitrag ist für die Ziegler auf monatlich 10 Pfg.
festgestellt, für Meister ist dies der Mindestsatz, dessen Erhöhung
ihnen selbst überlassen bleibt.
Der Vorstand besteht aus sechs Meistern und sechs Zieglern.
Vorsitzender ist Ziegelmeister $August Meier$ in Sülterheide bei Lage.
Im Sommer besorgt die Geschäfte ein fünfgliedriger Geschäftsausschuß,
dessen Vorsitzender der Geschäftsführer $Ellerkamp$ in Lage ist.
Das Vereinsorgan ist die »Lippesche Zieglerzeitung«. Daneben wird
aber zu Bekanntmachungen auch noch die »Lippesche Landeszeitung«
benutzt. Während der Campagne erscheint außerdem noch das »Ziegler
Sonntagsblatt«.
Bei der außerordentlichen Generalversammlung in Schöttmar am 10. März
1896 zählte der Verein 2500 Mitglieder in 35 Bezirksvereinen. Die dort
beschlossene Auskunftsstelle (Rechtsbureau) ist am 15. April 1896 in
Wirksamkeit getreten, hat sich mit einem Rechtsanwalt in Detmold in
Verbindung gesetzt und ist bisher zur Erteilung von Rat in allerlei
Angelegenheiten mehrfach in Anspruch genommen.
Auf der am 18. Februar 1897 in Lemgo abgehaltenen $zweiten ordentlichen
Generalversammlung$ wurde mitgeteilt, daß dem Vereine zur Zeit etwa
3500 Mitglieder in 63 Bezirksvereinen angehörten. In den Verhandlungen
wurden mehrfache Erfolge der bisherigen Organisation im unterelbeschen
Gebiete, insbesondere eine Erhöhung des Preises für 1000 Steine
um 1 Mk. und Herabsetzung der Arbeitsdauer, hervorgehoben. Als
Mißstand, dessen Bekämpfung in erster Linie angestrebt werden müsse,
wurde allseitig anerkannt das Unterbieten bei Bewerbungen um die
Meisterstellen. Hier liegt in der That ein Interessengegensatz zwischen
den Meistern und denjenigen Zieglern, die beabsichtigen, selbst
Meister zu werden, indem sie mit dem bisherigen Inhaber der Stelle in
Konkurrenz treten.
Bei den Verhandlungen über die Arbeitsdauer zeigte sich der Einfluß
der bereits bezeichneten Eigenart der Lippeschen Verhältnisse; man
wehrte sich energisch gegen eine zu starke Herabsetzung und einigte
sich, nachdem ein Antrag wegen Ermäßigung auf 13 Stunden gegen 12
Stimmen abgelehnt war, schließlich auf 14 Stunden. Ebenso wünschte man
die Beschäftigung der jugendlichen Arbeiter über das jetzt zulässige
Maß von 11 Stunden auszudehnen, während man für das Verbot der
Wanderarbeit der Frauen in Ziegeleien eintrat. Die Angelegenheit der
Kommunie führte zu einer Meinungsverschiedenheit zwischen Meistern und
Zieglern, indem die letzteren manche vorgekommenen Unregelmäßigkeiten
rügten, während die ersteren sich darauf beriefen, daß der Meister ja
zur Rechnungslegung verpflichtet sei. Endlich wurde die Abstellung der
Mißstände auf dem Gebiete der Wohn- und Schlafräume, der Bettwäsche
und des Trinkwassers gefordert und die Errichtung einer Zieglerschule
gewünscht.
In den Statuten wurde die Einrichtung einer Unterstützungskasse
gestrichen und beschlossen, daß jeder Bezirksverein einen eigenen
Vorstand haben solle, was in Rücksicht auf das Vereinsgesetz insofern
bedenklich ist, als der Verein dann ängstlich die Klippe der
Beschäftigung mit politischen Angelegenheiten vermeiden muß. Um die
Thätigkeit für den Verein erfolgreicher betreiben zu können, wurde ein
Geschäftsführer mit einem Gehalte von 1000 Mk. angestellt, der kein
Nebengeschäft betreiben darf.
An den Verhandlungen beteiligte sich auch der lippesche
Kabinettsminister v. $Oertzen$, der den Verein des lebhaften
Wohlwollens der Regierung versicherte.
Auch an der am 29. Januar 1898 in der »Zieglerbörse« in Lage
abgehaltenen $dritten ordentlichen Generalversammlung$ beteiligten
sich sowohl ein Vertreter des lippeschen Ministeriums als auch der
Bürgermeister von Lage, die Gewerberäte der beteiligten Bezirke,
mehrere Lippesche Landtagsabgeordnete und der Reichstagsabgeordnete
$Hüpeden$. Vertreten waren 48 Bezirksvereine durch 77 Stimmberechtigte,
daneben etwa 200 Mitglieder. Aus dem Geschäftsberichte ist folgendes
hervorzuheben:
Der Verein hat sich über das Fürstentum Lippe hinaus ausgedehnt und
zählt außer 62 Bezirksvereinen in Lippe 6 solche in der Provinz Hessen,
1 in Westfalen, 1 in Hannover und 1 in Waldeck. Seit der vorigen
Generalversammlung sind 15 Bezirksvereine neu gebildet, doch haben sich
auch einige aufgelöst. In das Verzeichnis der Mitglieder sind jetzt
nur die wirklich zahlenden aufgenommen, deren Zahl am 1. Januar 1898
2623 betrug. Der Vorstand, in dem Meister und Ziegler in gleicher Zahl
vertreten sind, ist 1897 fünfmal zusammengetreten; der Geschäftsführer
hat 34 Agitationsversammlungen abgehalten. Es wird betont, daß der
von dem Vereine befolgte Grundsatz, daß das Ziegelgewerbe nur bei
festem Zusammenhalten zwischen Meistern und Zieglern gedeihen könne,
sich bewährt und als beste Schutzwehr gegen das Eindringen der
Sozialdemokratie erwiesen habe, da die drei Jahre hindurch fortgesetzte
Agitation der letzteren in Lippe völlig vergeblich gewesen sei.
Allerdings sei ein solches Zusammenwirken nur möglich, wenn man neben
aller Verhetzung und Aufwiegelung gegen den Meisterstand zugleich alle
Ungerechtigkeiten und Ungesetzlichkeiten bekämpfe. Wenn einige Meister,
die das scheuten, bittere Gegner des Vereins geworden seien, so müsse
er das in dem Bewußtsein ertragen, daß alle verständigen Meister auf
seiner Seite standen. Abgesehen von der grundsätzlichen Bekämpfung
der Sozialdemokratie, schließe der Verein alle Parteipolitik aus.
In seiner Thätigkeit hat der Verein erhebliche Erfolge aufzuweisen,
insbesondere ist durch das im Jahre 1896 zwischen dem Gewerkverein und
den Ziegeleibesitzern in Drochtersen abgeschlossene Uebereinkommen, das
man auch für die Campagne 1897/98 aufrecht erhalten hat, im Gebiete
der unteren Elbe, der Oste und Este die Verkürzung der Arbeitszeit
um zwei Stunden unter gleichzeitiger Erhöhung der Akkordsätze um 18%
erreicht und dadurch ein Mehrverdienst der Ziegler um etwa 125000
Mk. erzielt. Ein ähnliches Vorgehen ist auch in anderen Gebieten
beabsichtigt. Großen Nutzen haben die Mitglieder von dem seitens des
Vereins eingerichteten unentgeltlichen Rechtsschutze. In 160 Fällen ist
der Rat des Vereinsanwaltes in Anspruch genommen, fünf Prozesse hat der
Verein auf seine Kosten für die betreffenden Mitglieder geführt, da
sie von grundsätzlicher Bedeutung waren. In 60 Fällen handelte es sich
um Streitigkeiten zwischen Meistern und Zieglern; in den meisten ist
durch Vermittelung des Vereins eine gütliche Verständigung erzielt. In
23 Fällen standen schlechte Wohnungsverhältnisse in Frage, insbesondere
Klagen über Reinlichkeit, Bettwäsche, Trinkwasser und dgl. Der Verein
hat sich bei solchen Klagen, ohne den Namen des Beschwerdeführers zu
nennen, an die Behörden gewandt und Abhülfe geschafft. Auch an den
Bundesrat und verschiedene Staatsbehörden hat der Verein Eingaben
gerichtet, insbesondere wegen der Beschäftigung jugendlicher Arbeiter
und Frauen, wegen Beseitigung der vielfach die Ziegler infolge ihres
Aufenthaltes an andern Orten betreffenden Doppelbesteuerung und wegen
Verlegung der Landtags- und Gemeindewahlen in den Winter.
In der Versammlung kamen großenteils dieselben Gegenstände
zur Verhandlung. Die Frage der Besteuerung wurde nach einem
eingehenden Vortrage des Vereinsanwaltes und nachdem der anwesende
Regierungsvertreter seine Unterstützung zugesagt hatte, einer
Kommission überwiesen. Ueber die Mißstände im Zieglergewerbe
wurde unter Zugrundelegung einer vom Vorstande durch Fragebogen
veranstalteten Umfrage ein ausführlicher Bericht erstattet.
Danach liegt der Schwerpunkt der vorhandenen Uebelstände in der
Schmutzkonkurrenz bei der Bewerbung um die Meisterstellen, die dann
sowohl überlange Arbeitszeit und Schädigung des Verdienstes als auch
Streitigkeiten zwischen Meistern und Gesellen zur Folge hat, die selbst
zu Arbeitsniederlegungen geführt haben. Es wurde beschlossen, jeden
Fall unangemessener Bewerbung um Meisterstellen durch Unterbietungen
mittels der Presse an die Oeffentlichkeit zu bringen und Mitglieder,
die sich eines solchen Vergehens schuldig machen oder im Gebiete der
Unterelbe, Oste oder Este länger als von 4-8 Uhr arbeiten lassen, neben
öffentlicher Namensnennung aus dem Vereine auszuschließen. Uebrigens
wurde bei den Verhandlungen auch über Kontraktbruch der Arbeiter
geklagt und zu dessen Verhütung schriftliche Abfassung der Verträge
empfohlen. Die Unzufriedenheit über die Wohnungsverhältnisse war
allgemein und fand ihren Ausdruck in einem Beschlusse, den Erlaß eines
Reichswohngesetzes, daneben aber eine einheitliche Polizeiverordnung
über die Wohnungsangelegenheit im Zieglergewerbe zu beantragen;
dabei soll insbesondere für alle Ziegeleien die Einrichtung eines
Krankenzimmers gefordert werden.
Ein weiterer Gegenstand der Verhandlungen war das $Verhältnis zwischen
Meistern und Zieglern$, insbesondere die $Kommunie$. Während von
einer Seite empfohlen wurde, im Interesse des Friedens sich mit
dieser Frage gar nicht zu befassen, hielt die Mehrheit es umgekehrt
für erforderlich, hier völlig offene Aussprache herbeizuführen. Als
Uebelstände bei der bisherigen Einrichtung wurde hervorgehoben, daß die
Meister ohne jede Beteiligung der Arbeiter das Kommuniebuch führten
und die Einkäufe besorgten, auch die Abrechnungen erst unmittelbar
vor Schluß der Campagne den Arbeitern vorlegten, so daß diesen eine
Prüfung meistens nicht möglich sei. Es wurde beschlossen, dahin zu
wirken, daß während der Campagne regelmäßig Abrechnungen über die
Kommunie stattfinden und Kontobücher für jeden Ziegler über die von dem
Meister bezogenen Gegenstände eingeführt werden, auch soll auf jeder
Ziegelei die Abrechnung mit dem Meister durch eine von den Zieglern
gewählte Kommission geprüft werden. Ein noch weiter gehender Antrag,
daß der Einkauf der Lebensmittel nicht von den Meistern allein, sondern
gemeinsam mit den Arbeitern besorgt oder daß Kantinen eingerichtet und
der Behörde unterstellt werden sollten, wurde aus dem Grunde bekämpft,
weil ein solches Verfahren die Autorität des Meisters untergraben
und ihn gewissermaßen unter Kuratel stellen würde, auch die Kantinen
durchaus zu verwerfen seien. Der Antrag wurde mit 56 gegen 32 Stimmen
abgelehnt. Endlich wurde noch beschlossen, auf Beseitigung des
Borgsystems bei den Kaufleuten hinzuwirken.
Der letzte Gegenstand der Tagesordnung war die Errichtung eines
$Arbeits$- $und Stellennachweises$ für Meister und Ziegler. Man
beschloß einerseits auf die reichsgesetzliche Regelung der Sache
hinzuwirken, andererseits aber auch einen mit der Geschäftsstelle zu
verbindenden, allen Mitgliedern gleichmäßig zugänglichen Stellen-
und Arbeitsnachweis zu errichten, der in den verschiedenen Teilen
des Landes Filialen zu unterhalten hat. Die lippesche Regierung soll
um einen Beitrag zu den Kosten aus Landesmitteln und Uebernahme der
obersten Kontrolle gebeten werden.
Schließlich verhandelte man über das Verhältnis des Vereins zu dem im
letzten Jahr gegründeten »Deutschen Ziegelmeisterverbande«. Es wurde
einstimmig folgender Antrag angenommen:
»Die Generalversammlung erklärt, daß ein bezirksweiser
Zusammenschluß der Meister im Anschluß an den Gewerkverein nützlich
und bisweilen notwendig sein kann, daß aber ein unabhängig vom
Gewerkverein stehender Meisterverein schädlich sei und nur dazu
diene, daß die Uneinigkeit zwischen Meistern und Zieglern vermehrt
und die Agitation der Sozialdemokratie befördert werde; die
Generalversammlung beschließt daher, daß niemand zugleich Mitglied
des Gewerkvereins und des Meisterverbandes sein kann, falls nicht
letzterer etwa als Glied sich dem Gewerkverein anschließen und dem
Vorstand desselben unterordnen will.«
In der am 12. Januar 1899 in Detmold abgehaltenen $vierten
Generalversammlung$ waren außer etwa 200 Mitgliedern 52
stimmberechtigte Vertreter von 36 Bezirksvereinen anwesend; die Zahl
der letzteren ist auf 78, diejenige der Mitglieder auf 3112 gestiegen.
Die Verhandlungsgegenstände waren im wesentlichen dieselben, wie in
früheren Jahren. Der Verein hat nicht allein die Herabsetzung der
Arbeitszeit Von 16 auf 14 Stunden aufrecht erhalten, sondern für die
nächste Campagne sogar eine weitere Verminderung um 1/2 Stunde unter
gleichzeitiger Erhöhung der Akkordpreise um 6% durchgesetzt. Für
Rheinland ist, wie schon früher für Westfalen, die Befreiung von der
doppelten Kirchensteuer erreicht. Der Verein besitzt eine Lesehalle
und eine Vereinsbibliothek. Er ist zu den christlichen Gewerkschaften
in ein näheres Verhältniß getreten und Mitglied der »Zentralstelle
für Arbeiterwohlfahrtseinrichtungen« geworden. Sehr wirkungsvoll hat
sich die Einrichtung des Rechtsschutzes erwiesen, insbesondere sind 41
Beschwerden an die Behörden wegen mangelhafter Wohnungseinrichtungen
von Erfolg gewesen. Die Geschäftsstelle hat wiederholt mit Erfolg als
Einigungsamt gewirkt. Die schon lange angestrebte Zieglerschule in
Lemgo ist jetzt mit staatlichem Zuschuß ins Leben getreten, dagegen
haben die von der lippeschen Regierung unterstützten Bestrebungen
weiterer Ausdehnung des Arbeiterschutzes für jugendliche Arbeiter und
Frauen, insbesondere der Ausschluß der letzteren von der Wanderarbeit,
keinen Erfolg gehabt. Die Versammlung beschloß deshalb, daß die
dem Vereine angehörenden Meister im Interesse der Sittlichkeit
Wanderarbeiterinnen nicht beschäftigen dürfen. Wegen der »zahlreichen,
ja fast allgemeinen« Uebertretungen der Arbeiterschutzgesetze in
Bezug auf Sonntagsruhe, Frauen- und Kinderarbeit seitens der vielen
belgischen und holländischen Ziegler im Rheinland soll eine Eingabe an
die Behörde gemacht werden. Besondere Kommissionen wurden eingesetzt
1. zur Beaufsichtigung der Befolgung der Arbeiterschutzgesetze, 2. für
Zusammenschluß der Meister zur Erzielung günstiger Vertragsabschlüsse,
3. zur Bekämpfung unlauterer, das ganze Gewerbe schädigender
Konkurrenz bei Bewerbung um Meisterstellen, wodurch am meisten der
Lohn herabgedrückt wird. Eingehend wurde über den Arbeitsnachweis
verhandelt. Die jetzige Vermittelung durch die Agenten hat zu großen
Uebelständen Anlaß gegeben, unter denen Besitzer und Arbeiter zu
leiden haben. Es würde deshalb bedauert, daß der von dem Vereine
unternommene Versuch eines Zusammengehens mit der Organisation der
Ziegeleibesitzer vorläufig gescheitert sei. Es würde eine Zentralstelle
für Arbeitsnachweis in Lippe mit Filialen für andere Gegenden
eingerichtet. Der Verein besitzt jetzt zwei eigene Blätter, die
»Lippesche Zieglerzeitung« und »Gut Brand«.
Der Gewerkverein der Ziegler ist eine sehr interessante Erscheinung.
Die Schwierigkeit, deren Ueberwindung große Mühe kosten wird, liegt
darin, daß, wie schon erwähnt, viele Ziegler die Abstellung der
hervorgehobenen Uebelstände gar nicht wünschen, weil sie darin einen
Schutz sehen. Insbesondere gilt dies von der Abkürzung der Arbeitszeit.
Hinsichtlich deren mußte, um laut gewordene Bedenken zu beschwichtigen,
in der ersten Generalversammlung ausdrücklich erklärt werden, daß man
an eine Herabsetzung auf 12 oder gar 11 Stunden nicht denke; außerdem
wurde der Ausdruck des Programmentwurfes »Verkürzung« in »Regelung«
der Arbeitszeit umgeändert. Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß
die Ziegler in ihrer Mehrheit für eine gewerkschaftliche Bewegung
noch nicht reif sind; die Frage, ob der neu gegründete Verein Bestand
haben wird, ist deshalb wesentlich davon abhängig, ob es den leitenden
Personen gelingen wird, einerseits auf diese Unreife die nötige
Rücksicht zu nehmen und doch andrerseits auf eine allmähliche soziale
Erziehung hinzuwirken.
Vielleicht ist der Verein in der nächsten Zeit vor eine schwere
Kraftprobe gestellt hinsichtlich des bereits erwähnten Verhältnisses
zu den $Ziegeleibesitzern$. Diese haben sich 1897 in dem »Verband
deutscher Thonindustrieller« eine einheitliche Organisation für
ganz Deutschland geschaffen. Getreu seinem Grundgedanken, ein gutes
Verhältnis zu den Arbeitgebern aufrecht zu erhalten, hatte sich der
Gewerkverein, als er den Plan eines Arbeitsnachweises in Angriff
nahm, an den Verband mit der Aufforderung gewandt, Vertreter zu
einer auf den 10. Dezember 1898 in Detmold angesetzten Besprechung
zu entsenden, um nach dem Vorbilde des »Verbandes deutscher
Arbeitsnachweise« einen paritätischen Nachweis unter gleichmäßiger
Beteiligung des Gewerkvereins und des Verbandes einzurichten. Aber
obgleich der Vorstand des Verbandes hierauf insoweit einging, als
er zu der vorgeschlagenen Besprechung zwei Vertreter entsandte,
und obgleich es den Anschein hatte, als wenn eine grundsätzliche
Verständigung erreicht sei, brachte das Organ des Verbandes, die
»Thonindustriezeitung«, am 19. Dezember 1898 und 1. Januar 1899 zwei
Artikel, in denen gegen den Gewerkverein die schwersten Beschuldigungen
erhoben wurden, insbesondere daß er die christlich-patriotische Maske
nur benutze, um seine in Wahrheit sozialdemokratischen Bestrebungen
zu verdecken, die hauptsächlich darin hervorträten, daß der Verein
nach seinen Statuten einen dem Werte der geleisteten Arbeit und der
Lebenshaltung entsprechenden Lohn und eine der Gesundheit und dem
geistigen Wohle der Ziegler angemessene Regelung der Arbeitszeit
fordere, außerdem aber Erforschung und Feststellung von gesetzwidrigen
Mißständen auf Ziegeleien beabsichtige. Der Ziegeleibesitzer sei Herr
in seinem Hause, und es sei ein trauriges Bestreben, die Arbeiter zu
Denunziationen anzuregen. Eine Verminderung der Arbeitszeit sei ganz
unmöglich, und wenn der Gewerkverein schon die Herabsetzung auf 14
Stunden durchgesetzt habe, so sei es die höchste Zeit, ihm energisch
entgegenzutreten. Die Führer des Vereins seien systematisch bestrebt,
den Arbeitern höhere Ansprüche an das Leben einzuimpfen und sie
unzufrieden zu machen. Wenn die lippesche Regierung einen solchen
Verein begünstige, so wisse sie gar nicht, daß sie damit Bestrebungen
unterstütze, die darauf hinausliefen, die Mitglieder zu tüchtigen,
zielbewußten Sozialdemokraten zu machen. Es schien angezeigt, diesen
Angriff hier etwas genauer wiederzugeben, da er den Normaltypus
bildet für alle ähnlichen, wie sie heute in den Kreisen eines
engherzigen Unternehmertums gegen alle gewerkvereinliche Bestrebungen
als solche erhoben werden, denn deren Grundgedanke ist nun einmal
der, die Lebenshaltung der Arbeiterschaft zu erhöhen. Selbst die
Sozialdemokratie, soweit sie nur dies thut, ist nicht Sozialdemokratie,
sondern berechtigte Arbeiterbewegung. Wer solche Ziele bekämpft,
bekämpft den Kulturfortschritt, wer es aber dadurch thut, daß er das
Schlagwort »sozialdemokratisch« hinwirft, versteht entweder nicht,
was das Wort bedeutet, und sollte deshalb seinen Mund halten oder er
will mit Bewußtsein die gegen die Sozialdemokratie im Volke bestehende
Abneigung und Furcht als Hülfsmittel gegen eine Bewegung benutzen, die
ihm von seinem egoistischen Standpunkte aus unangenehm ist, d. h. er
betrügt.
Der Verband der Thonindustriellen hat übrigens den Feldzug gegen
den Gewerkverein bereits begonnen, indem er die Parole ausgegeben
hat, Meister, die »agitatorisch« thätig gewesen sind, nicht zu
beschäftigen, ja auf die Tagesordnung der nächsten Generalversammlung
ist ausdrücklich gesetzt: »die Bekämpfung des Gewerkvereins«. Man
nimmt in Lippe an, daß dieser Haß durch die »Agenten« geschürt sei,
deren Treiben durch den Verein lahm gelegt ist. Gesetzt, es gelänge,
durch Gewaltmaßregeln den noch jungen Gewerkverein zu vernichten,
so könnte ja die weitere Entwickelung nicht zweifelhaft sein: die
Sozialdemokratie, die bisher keinen Boden hat fassen können, würde
dann bald besseren Erfolg haben. Das hat ja freilich den Vorzug,
klare Verhältnisse zu schaffen, und der Verband der Thonindustriellen
wird dies wünschen, aber man soll dann wenigstens auch darüber keine
Unklarheit lassen, wer es ist, der die Sozialdemokratie begünstigt.
Uebrigens ist das Lippe'sche Ministerium mit Nachdruck für den
Gewerkverein eingetreten und hat durch sein Eingreifen den Verband
der Thonindustriellen schließlich zum Nachgeben bewogen; es ist
begreiflich, daß diese sozialpolitische Haltung, die mit derjenigen
der Preußischen Regierung im schärfsten Gegensatze steht, allgemeines
Aufsehen erregt hat.