5. Die Lippeschen Ziegler[305].

Die sozialen Verhältnisse der Ziegler im Fürstentum Lippe-Detmold sind

im hohen Grade eigenartig und interessant, und da sie, soweit mir

bekannt, bisher noch keine litterarische Bearbeitung gefunden haben,

auf die ich verweisen könnte, so ist es nicht zu vermeiden, soviel über

dieselben hier mitzuteilen, wie zum Verständnisse der Thätigkeit des im

Jahre 1895 gegründeten Gewerkvereins erforderlich ist.

[305] Die nachfolgende Darstellung beruht wesentlich auf den Angaben

des mit den Verhältnissen durch eigene Erfahrung und eingehende

Studien genau bekannten Pastors $Zeiß$ in Schwalenberg i. Lippe,

dem ich für seine Unterstützung hier meinen wärmsten Dank sage,

sowie den die Zieglerbewegung betreffenden Veröffentlichungen.

Von den in der deutschen Gewerbestatistik aufgeführten 266519 Zieglern

wohnen etwa 14000 in Lippe; sie bilden fast die Hälfte der aus 130000

Köpfen bestehenden Einwohnerschaft. Von den 14000 arbeiten etwa 12500

bei den etwa 1300 lippe'schen Meistern; bei ihnen bestehen deshalb die

hier näher zu schildernden Verhältnisse:

Die sozialdemokratische Agitation hat unter den Lippe'schen Zieglern

bisher aller Mühe ungeachtet kaum irgend welchen Boden gefunden. Die

wenigen, die man gewonnen hat, sind dem »Allgemeinen Verein der Töpfer

Deutschlands« angeschlossen, dessen Mitgliederzahl sich ausweislich der

Statistik der Generalkommission für 1898 auf 4891 beläuft; doch ist

dieser Anschluß ein Notbehelf, der in den gewerblichen Verhältnissen

keinen Anhalt findet.

Der Grund für diese Erfolglosigkeit der sozialdemokratischen Agitation

liegt nun keineswegs darin, daß etwa die Lage der Ziegler in dem Maße

befriedigend wäre, um keine Wünsche nach Aenderung aufkommen zu lassen;

im Gegenteil, ihr Beruf fordert Opfer an Lebensgenuß, wie kaum ein

anderer. Mitte März, ja bei günstigem Wetter schon im Februar, ziehen

die Zieglerscharen hinaus in das Land, um erst frühestens Mitte Oktober

zu ihren Familien zurückzukehren. Die Zeit des Steinformens währt vom

15. März bis 14. Oktober; das Brennen der Ware, bei dem etwa 25 % der

Arbeiter beschäftigt werden, dauert dann noch je nach dem Betriebe bis

Mitte November oder selbst bis Mitte Dezember. Der Verdienst während

der »Campagne« beläuft sich von 200 Mk. für den Abtragejungen bis auf

700 Mk., im Durchschnitt auf etwa 440 Mk. Die Frau bewirtschaftet

während der Zeit das Land, das jeder Ziegler zu Eigentum oder

pachtweise besitzt, und zwar in der Weise, daß das Beackern durch einen

Bauern geschieht, in dessen Wirtschaft die Frau dafür einige Tage als

Tagelöhnerin arbeitet. Das ist ein schon seit Generationen bestehendes

festes Verhältnis; jede Zieglerfamilie hat ihren »Ackersmann«. Für die

Vererbung besteht ein besonderes altes Heimstättenrecht. Während des

Winters betreiben die Ziegler vielfach ein Handwerk, andere arbeiten in

den Forsten oder als Tagelöhner.

Die Arbeitszeit während der Campagne ist ungemein lang. In dem

unterelbeschen Gebiete beträgt sie in 85 % der Ziegeleien 16 Stunden;

in Westfalen gilt dies nur für etwa 50 %; nirgends ist sie unter 14

Stunden. Die Wohnungsverhältnisse sind geradezu unglaublich; oft müssen

in den nur mangelhaft gegen Regen und Wind geschützten Schlafräumen

vier Personen in demselben Bette schlafen.

Wenn trotz dieser Verhältnisse die Unzufriedenheit und deshalb die

Versuche, durch eine Organisation auf Abhülfe hinzuwirken, bisher

wenig Boden gefunden hatten, so erklärt sich dies in allererster Linie

daraus, daß die Ziegler gerade hierin einen Schutz gegen Konkurrenz

sehen; sie sprechen ganz offen aus, daß bei günstigeren Verhältnissen

der Zudrang aus anderen Gewerben sie erdrücken würde, und ebenso sehen

die Lipper hierin ein Mittel, den außerlippeschen Zieglern die Spitze

zu bieten.

Unterstützt wird aber dieser Gesichtspunkt durch die eigenartigen

gewerblichen Verhältnisse, wie sie gerade in Lippe üblich sind. Der

$Ziegeleibesitzer$ liefert nichts, als die äußeren Vorbedingungen

der Fabrikation, also insbesondere die Ziegelei, einschließlich des

Logis für die Arbeiter, außerdem das Rohmaterial, Ofen, Gerätschaften

u. s. w. Für den Betrieb wendet er sich an einen $Meister$, dem er

für den betreffenden Sommer seine Ziegelei gegen die Verpflichtung

übergiebt, ihm Steine zu einem festgesetzten Preise herzustellen. Der

Meister seinerseits sucht sich dann die erforderliche Anzahl $Ziegler$

zu verschaffen. Das Verhältnis zwischen Meister und Arbeiter ist nun

verschieden, je nachdem Maschinen- oder Handbetrieb stattfindet. Auf

den Maschinenziegeleien ist der Meister selbständiger Unternehmer,

der die von ihm angeworbenen Arbeiter gegen Lohn beschäftigt. Nach

der älteren und heute noch durchaus herrschenden Einrichtung des

Handbetriebes dagegen findet eine eigenartige Verbindung zwischen

genossenschaftlichem und Lohnsystem statt. Der Meister sucht sich

nämlich, nachdem er mit dem Besitzer abgeschlossen hat, die sog.

$Annehmer$, d. h. die ersten, vorgebildeten Arbeiter, die an dem von

ihm geschlossenen Akkorde in der Weise sich beteiligen, daß sie mit

ihm gemeinsam das Risiko tragen und ihr Gewinn von dem Geschäftserfolge

abhängig ist. Erst nachdem so der feste Stamm gebildet ist, werden

von dem Meister die eigentlichen $Lohnarbeiter$ angeworben, die

teilweise ebenfalls aus Lippe stammen, aber auch aus anderen Gegenden

kommen und insbesondere den am Orte der Beschäftigung wohnenden

Arbeitern entnommen sind. Die Zahl der »Annehmer« ist in der Regel

1/8 der Gesamtzahl. Die Beköstigung in dem vom Besitzer zur Verfügung

gestellten Logis besorgt der Meister für alle Arbeiter mit Ausnahme

der am Orte wohnenden auf gemeinsame Rechnung, jedoch so, daß er

dabei einen Vorteil hat, der sich meistens auf 2-5 % berechnet,

häufig aber auch weit höher steigt. Dieses Verhältnis heißt die

»Kommunie«. Obgleich dasselbe den Bestimmungen der Gewerbeordnung (§§

115-119) zuwiderläuft, ist es doch fast allgemein in Uebung, und wo

der Verdienst des Meisters nicht zu hoch ist, stehen sich sogar die

Arbeiter gut dabei, da bei dem Großeinkauf geringere Preise gezahlt

werden als beim Krämer. Der Beweis ergiebt sich daraus, daß der Beitrag

zur Kommunie in der Regel für jeden Arbeiter während der Campagne nur

etwa 150 Mk. beträgt.

Die Verteilung des von dem Besitzer an den Meister gezahlten Betrages

erfolgt nun in folgender Weise: Zunächst werden abgezogen die Steuern,

Versicherungsbeiträge u. s. w., dann erhalten die Lohnarbeiter ihre

festgesetzten Löhne. Von dem Reste werden zuerst die sog. »Vorzüge«

bestritten, die für die verschiedenen Klassen: Ofensetzer, Umgänger,

Brenner und Steinmacher in verschiedener Höhe berechnet werden. Dazu

gehört auch der »Meistervorzug«; früher betrug derselbe für jeden

Arbeiter 15 Mk., jetzt wird es üblich, statt dessen einen bestimmten

Prozentsatz, z. B. 5 % von der Gesamtsumme des Verdienstes anzurechnen.

Der nach allen diesen Abzügen verbleibende Rest wird zwischen dem

Meister und den Annehmern gleichmäßig geteilt.

Das Verhältnis zwischen Meister und Arbeitern ist ein durchaus

patriarchalisches. Die Ausgaben für die Kommunie werden allerdings in

ein Kommuniebuch eingetragen, aber selten kontrolliert. Die Berechnung

des Verdienstes besorgt der Meister allein, der den Arbeitern einfach

mitteilt, wie viel sie zu erhalten haben. Auch Auszahlungen während der

Campagne stehen in seinem diskretionären Ermessen; er gewährt sie nur

soweit, als er es im Interesse des Arbeiters, insbesondere um ihn vor

unnützen Ausgaben zu bewahren, für gut hält.

Im allgemeinen wird das weitgehende Vertrauen, welches die Ziegler

dem Meister entgegenbringen, nicht getäuscht und ist das Verhältnis

zwischen beiden ein gesundes. Allerdings haben sich eine Anzahl von

Meistern zu eigentlichen Unternehmern im modernen Sinne entwickelt,

aber diese Zahl ist gering. In der Regel hat jeder Meister alle Stufen

des Gewerbes selbst durchlaufen, und ebenso ist weder rechtlich noch

thatsächlich dem Ziegler die Möglichkeit verschlossen, selbst Meister

zu werden. Ueberall sind die Meister die tüchtigsten, intelligentesten

und ordentlichsten Elemente unter der Zieglerschaft, sie haben deshalb

eine starke moralische Autorität. Besteht auch zwischen Meistern und

Zieglern ein gewisser Interessengegensatz, so besteht doch nirgends ein

Klassengegensatz.

Außer den Meistern und Zieglern kommt nun aber noch eine dritte Klasse

von Personen in Betracht: Das sind die $Agenten$. Das lippesche

Zieglergewerbe hat sich nach Aufhören der dortigen Handweberei in den

40er und 50er Jahren dieses Jahrhunderts sehr schnell entwickelt unter

Beihülfe der Regierung. Zur Unterstützung des Gewerbes führte diese

einen staatlichen Arbeitsnachweis ein mittels sog. »Zieglerboten« oder

»Agenten«. Dies waren staatliche Beamte, die von jedem Ziegler bei

Vermittelung einer Stelle eine gesetzlich bestimmte Abgabe erhielten

und dafür auch gewisse Garantien für Durchführung der Verträge

leisteten. Diese Vermittelung war obligatorisch; ohne sie geschlossene

Verträge waren ungültig. Sie bezog sich auch nicht allein auf das

Verhältnis zwischen Meistern und Arbeitern, sondern ebenso auf die

Vermittelung zwischen Meistern und Besitzern. Die unzulänglich geübte

Regierungskontrolle führte zu einer völligen Abhängigkeit von den

Agenten, und so wurde am 7. September 1869 das Ziegler-Gewerbegesetz

aufgehoben. Thatsächlich vollzieht sich heute die Verhandlung zwischen

Meistern und Arbeitern ohne Mitwirkung der Agenten; dagegen wenden die

Besitzer sich nach wie vor bei Vergebung der Meisterstellen sowohl

an die früheren vier staatlichen Agenten, wie an die ferneren, die

sich auf Grund der Gewerbefreiheit besetzt haben, und so hat sich ein

ausgedehnter ungesunder Stellenschacher entwickelt, indem die Agenten

die einträglichen Meisterstellen einfach an die Meistbietenden abgeben.

Durch Einführung der Krankenversicherung hat sich die Zahl der Agenten

sehr vermehrt, indem häufig die Kassenführer der Krankenkassen ihre aus

dieser Thätigkeit gewonnenen Kenntnisse benutzen, um ein einträgliches

Agenturgeschäft zu betreiben. In einigen Gegenden, z. B. in den

unterelbeschen Bezirken, hat man in neuester Zeit begonnen, sich von

dem Agentenwesen zu befreien, und die Vermittelung durch persönliche

Beziehungen oder durch die Zeitungen eingerichtet.

Hiernach erscheinen in den Verhältnissen des Zieglergewerbes

insbesondere folgende Punkte besserungsbedürftig:

Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. · 第 288 / 323 题