Die sozialen Verhältnisse der Ziegler im Fürstentum Lippe-Detmold sind
im hohen Grade eigenartig und interessant, und da sie, soweit mir
bekannt, bisher noch keine litterarische Bearbeitung gefunden haben,
auf die ich verweisen könnte, so ist es nicht zu vermeiden, soviel über
dieselben hier mitzuteilen, wie zum Verständnisse der Thätigkeit des im
Jahre 1895 gegründeten Gewerkvereins erforderlich ist.
[305] Die nachfolgende Darstellung beruht wesentlich auf den Angaben
des mit den Verhältnissen durch eigene Erfahrung und eingehende
Studien genau bekannten Pastors $Zeiß$ in Schwalenberg i. Lippe,
dem ich für seine Unterstützung hier meinen wärmsten Dank sage,
sowie den die Zieglerbewegung betreffenden Veröffentlichungen.
Von den in der deutschen Gewerbestatistik aufgeführten 266519 Zieglern
wohnen etwa 14000 in Lippe; sie bilden fast die Hälfte der aus 130000
Köpfen bestehenden Einwohnerschaft. Von den 14000 arbeiten etwa 12500
bei den etwa 1300 lippe'schen Meistern; bei ihnen bestehen deshalb die
hier näher zu schildernden Verhältnisse:
Die sozialdemokratische Agitation hat unter den Lippe'schen Zieglern
bisher aller Mühe ungeachtet kaum irgend welchen Boden gefunden. Die
wenigen, die man gewonnen hat, sind dem »Allgemeinen Verein der Töpfer
Deutschlands« angeschlossen, dessen Mitgliederzahl sich ausweislich der
Statistik der Generalkommission für 1898 auf 4891 beläuft; doch ist
dieser Anschluß ein Notbehelf, der in den gewerblichen Verhältnissen
keinen Anhalt findet.
Der Grund für diese Erfolglosigkeit der sozialdemokratischen Agitation
liegt nun keineswegs darin, daß etwa die Lage der Ziegler in dem Maße
befriedigend wäre, um keine Wünsche nach Aenderung aufkommen zu lassen;
im Gegenteil, ihr Beruf fordert Opfer an Lebensgenuß, wie kaum ein
anderer. Mitte März, ja bei günstigem Wetter schon im Februar, ziehen
die Zieglerscharen hinaus in das Land, um erst frühestens Mitte Oktober
zu ihren Familien zurückzukehren. Die Zeit des Steinformens währt vom
15. März bis 14. Oktober; das Brennen der Ware, bei dem etwa 25 % der
Arbeiter beschäftigt werden, dauert dann noch je nach dem Betriebe bis
Mitte November oder selbst bis Mitte Dezember. Der Verdienst während
der »Campagne« beläuft sich von 200 Mk. für den Abtragejungen bis auf
700 Mk., im Durchschnitt auf etwa 440 Mk. Die Frau bewirtschaftet
während der Zeit das Land, das jeder Ziegler zu Eigentum oder
pachtweise besitzt, und zwar in der Weise, daß das Beackern durch einen
Bauern geschieht, in dessen Wirtschaft die Frau dafür einige Tage als
Tagelöhnerin arbeitet. Das ist ein schon seit Generationen bestehendes
festes Verhältnis; jede Zieglerfamilie hat ihren »Ackersmann«. Für die
Vererbung besteht ein besonderes altes Heimstättenrecht. Während des
Winters betreiben die Ziegler vielfach ein Handwerk, andere arbeiten in
den Forsten oder als Tagelöhner.
Die Arbeitszeit während der Campagne ist ungemein lang. In dem
unterelbeschen Gebiete beträgt sie in 85 % der Ziegeleien 16 Stunden;
in Westfalen gilt dies nur für etwa 50 %; nirgends ist sie unter 14
Stunden. Die Wohnungsverhältnisse sind geradezu unglaublich; oft müssen
in den nur mangelhaft gegen Regen und Wind geschützten Schlafräumen
vier Personen in demselben Bette schlafen.
Wenn trotz dieser Verhältnisse die Unzufriedenheit und deshalb die
Versuche, durch eine Organisation auf Abhülfe hinzuwirken, bisher
wenig Boden gefunden hatten, so erklärt sich dies in allererster Linie
daraus, daß die Ziegler gerade hierin einen Schutz gegen Konkurrenz
sehen; sie sprechen ganz offen aus, daß bei günstigeren Verhältnissen
der Zudrang aus anderen Gewerben sie erdrücken würde, und ebenso sehen
die Lipper hierin ein Mittel, den außerlippeschen Zieglern die Spitze
zu bieten.
Unterstützt wird aber dieser Gesichtspunkt durch die eigenartigen
gewerblichen Verhältnisse, wie sie gerade in Lippe üblich sind. Der
$Ziegeleibesitzer$ liefert nichts, als die äußeren Vorbedingungen
der Fabrikation, also insbesondere die Ziegelei, einschließlich des
Logis für die Arbeiter, außerdem das Rohmaterial, Ofen, Gerätschaften
u. s. w. Für den Betrieb wendet er sich an einen $Meister$, dem er
für den betreffenden Sommer seine Ziegelei gegen die Verpflichtung
übergiebt, ihm Steine zu einem festgesetzten Preise herzustellen. Der
Meister seinerseits sucht sich dann die erforderliche Anzahl $Ziegler$
zu verschaffen. Das Verhältnis zwischen Meister und Arbeiter ist nun
verschieden, je nachdem Maschinen- oder Handbetrieb stattfindet. Auf
den Maschinenziegeleien ist der Meister selbständiger Unternehmer,
der die von ihm angeworbenen Arbeiter gegen Lohn beschäftigt. Nach
der älteren und heute noch durchaus herrschenden Einrichtung des
Handbetriebes dagegen findet eine eigenartige Verbindung zwischen
genossenschaftlichem und Lohnsystem statt. Der Meister sucht sich
nämlich, nachdem er mit dem Besitzer abgeschlossen hat, die sog.
$Annehmer$, d. h. die ersten, vorgebildeten Arbeiter, die an dem von
ihm geschlossenen Akkorde in der Weise sich beteiligen, daß sie mit
ihm gemeinsam das Risiko tragen und ihr Gewinn von dem Geschäftserfolge
abhängig ist. Erst nachdem so der feste Stamm gebildet ist, werden
von dem Meister die eigentlichen $Lohnarbeiter$ angeworben, die
teilweise ebenfalls aus Lippe stammen, aber auch aus anderen Gegenden
kommen und insbesondere den am Orte der Beschäftigung wohnenden
Arbeitern entnommen sind. Die Zahl der »Annehmer« ist in der Regel
1/8 der Gesamtzahl. Die Beköstigung in dem vom Besitzer zur Verfügung
gestellten Logis besorgt der Meister für alle Arbeiter mit Ausnahme
der am Orte wohnenden auf gemeinsame Rechnung, jedoch so, daß er
dabei einen Vorteil hat, der sich meistens auf 2-5 % berechnet,
häufig aber auch weit höher steigt. Dieses Verhältnis heißt die
»Kommunie«. Obgleich dasselbe den Bestimmungen der Gewerbeordnung (§§
115-119) zuwiderläuft, ist es doch fast allgemein in Uebung, und wo
der Verdienst des Meisters nicht zu hoch ist, stehen sich sogar die
Arbeiter gut dabei, da bei dem Großeinkauf geringere Preise gezahlt
werden als beim Krämer. Der Beweis ergiebt sich daraus, daß der Beitrag
zur Kommunie in der Regel für jeden Arbeiter während der Campagne nur
etwa 150 Mk. beträgt.
Die Verteilung des von dem Besitzer an den Meister gezahlten Betrages
erfolgt nun in folgender Weise: Zunächst werden abgezogen die Steuern,
Versicherungsbeiträge u. s. w., dann erhalten die Lohnarbeiter ihre
festgesetzten Löhne. Von dem Reste werden zuerst die sog. »Vorzüge«
bestritten, die für die verschiedenen Klassen: Ofensetzer, Umgänger,
Brenner und Steinmacher in verschiedener Höhe berechnet werden. Dazu
gehört auch der »Meistervorzug«; früher betrug derselbe für jeden
Arbeiter 15 Mk., jetzt wird es üblich, statt dessen einen bestimmten
Prozentsatz, z. B. 5 % von der Gesamtsumme des Verdienstes anzurechnen.
Der nach allen diesen Abzügen verbleibende Rest wird zwischen dem
Meister und den Annehmern gleichmäßig geteilt.
Das Verhältnis zwischen Meister und Arbeitern ist ein durchaus
patriarchalisches. Die Ausgaben für die Kommunie werden allerdings in
ein Kommuniebuch eingetragen, aber selten kontrolliert. Die Berechnung
des Verdienstes besorgt der Meister allein, der den Arbeitern einfach
mitteilt, wie viel sie zu erhalten haben. Auch Auszahlungen während der
Campagne stehen in seinem diskretionären Ermessen; er gewährt sie nur
soweit, als er es im Interesse des Arbeiters, insbesondere um ihn vor
unnützen Ausgaben zu bewahren, für gut hält.
Im allgemeinen wird das weitgehende Vertrauen, welches die Ziegler
dem Meister entgegenbringen, nicht getäuscht und ist das Verhältnis
zwischen beiden ein gesundes. Allerdings haben sich eine Anzahl von
Meistern zu eigentlichen Unternehmern im modernen Sinne entwickelt,
aber diese Zahl ist gering. In der Regel hat jeder Meister alle Stufen
des Gewerbes selbst durchlaufen, und ebenso ist weder rechtlich noch
thatsächlich dem Ziegler die Möglichkeit verschlossen, selbst Meister
zu werden. Ueberall sind die Meister die tüchtigsten, intelligentesten
und ordentlichsten Elemente unter der Zieglerschaft, sie haben deshalb
eine starke moralische Autorität. Besteht auch zwischen Meistern und
Zieglern ein gewisser Interessengegensatz, so besteht doch nirgends ein
Klassengegensatz.
Außer den Meistern und Zieglern kommt nun aber noch eine dritte Klasse
von Personen in Betracht: Das sind die $Agenten$. Das lippesche
Zieglergewerbe hat sich nach Aufhören der dortigen Handweberei in den
40er und 50er Jahren dieses Jahrhunderts sehr schnell entwickelt unter
Beihülfe der Regierung. Zur Unterstützung des Gewerbes führte diese
einen staatlichen Arbeitsnachweis ein mittels sog. »Zieglerboten« oder
»Agenten«. Dies waren staatliche Beamte, die von jedem Ziegler bei
Vermittelung einer Stelle eine gesetzlich bestimmte Abgabe erhielten
und dafür auch gewisse Garantien für Durchführung der Verträge
leisteten. Diese Vermittelung war obligatorisch; ohne sie geschlossene
Verträge waren ungültig. Sie bezog sich auch nicht allein auf das
Verhältnis zwischen Meistern und Arbeitern, sondern ebenso auf die
Vermittelung zwischen Meistern und Besitzern. Die unzulänglich geübte
Regierungskontrolle führte zu einer völligen Abhängigkeit von den
Agenten, und so wurde am 7. September 1869 das Ziegler-Gewerbegesetz
aufgehoben. Thatsächlich vollzieht sich heute die Verhandlung zwischen
Meistern und Arbeitern ohne Mitwirkung der Agenten; dagegen wenden die
Besitzer sich nach wie vor bei Vergebung der Meisterstellen sowohl
an die früheren vier staatlichen Agenten, wie an die ferneren, die
sich auf Grund der Gewerbefreiheit besetzt haben, und so hat sich ein
ausgedehnter ungesunder Stellenschacher entwickelt, indem die Agenten
die einträglichen Meisterstellen einfach an die Meistbietenden abgeben.
Durch Einführung der Krankenversicherung hat sich die Zahl der Agenten
sehr vermehrt, indem häufig die Kassenführer der Krankenkassen ihre aus
dieser Thätigkeit gewonnenen Kenntnisse benutzen, um ein einträgliches
Agenturgeschäft zu betreiben. In einigen Gegenden, z. B. in den
unterelbeschen Bezirken, hat man in neuester Zeit begonnen, sich von
dem Agentenwesen zu befreien, und die Vermittelung durch persönliche
Beziehungen oder durch die Zeitungen eingerichtet.
Hiernach erscheinen in den Verhältnissen des Zieglergewerbes
insbesondere folgende Punkte besserungsbedürftig: