Das gleiche Interesse, welches die Arbeiter bestimmte, ihre gemeinsamen
Interessen durch gemeinsame Kraft zu schützen, mußte auch die
Unternehmer auf denselben Weg treiben. So haben wir schon aus der
zweiten Hälfte des Mittelalters Berichte über Verabredungen der
Zunftmeister, deren Zweck dahin ging, die Preise ihrer Erzeugnisse zu
erhöhen oder die Löhne der Gesellen niedrig zu halten. Die Neuzeit
mit ihren unendlich viel verwickelteren Beziehungen hat naturgemäß
die innere Notwendigkeit zu solchem Zusammenschlusse außerordentlich
gesteigert, und so finden wir denn insbesondere seit Beginn dieses
Jahrhunderts ein üppiges Emporschießen der »Vereine zur Wahrung der
gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen«, der Vereine mit dem langen
Namen wie $Steinmann-Bucher$ (»Die Nährstände und ihre zukünftige
Stellung im Staate«) sie getauft hat.
[220] Die Litteratur ist von Kleinwächter im Handw. der Staatsw.,
VI, 355 und van der Borght, daselbst S. 367 angegeben, woraus
besonders zu erwähnen sind: $Kleinwächter$, Die Kartelle.
Innsbruck 1863. $Schäffle$, Die Kartelle, in den gesammelten
Aufsätzen Bd. I, Tübingen 1885. $Steinmann-Bucher$, Die
Nährstände und ihre zukünftige Stellung im Staate. Berlin
1886. $Aschrot$, Die amerikanischen Trusts in Braun's Archiv,
II, 383. $Schönlank$, Die Kartelle, daselbst III, 490. $Raoul
Jay$, Die Syndikate der Arbeiter und Unternehmer in Frankreich,
daselbst IV, 403. $Großmann$ in Schmollers Jahrbuch XV,
238. $Steinmann-Bucher$, daselbst S. 451. Das neueste Werk,
in dem auch das Verhältnis zu den Arbeiterorganisationen
Berücksichtigung gefunden hat, ist: Die Unternehmerverbände
von $Liefmann$. Freiburg 1897. Einige Notizen, insbesondere
Statuten, verdanke ich auch der Güte befreundeter Industrieller
oder der betreffenden Vereinsvorstände.
Aber man ist nicht bei losen Vereinigungen stehen geblieben,
sondern die Mannigfaltigkeit der Arten, die sich im Laufe der Zeit
herausgebildet haben, ergiebt sich schon aus der Verschiedenartigkeit
der Bezeichnungen, von denen nur die wichtigsten: Gewerkvereine
(_trade unions of the employers_), Kartelle, Syndikate, Ringe,
_trusts_, _corners_, _pools_, Schwänze, angeführt sein mögen.
Um zu einer Einteilung der verschiedenen Arten nach großen Gruppen zu
gelangen, muß man von folgenden Erwägungen ausgehen.
Der Unternehmer befindet sich in einer Doppelstellung, die einen
doppelten Interessengegensatz begründet. Da das Ziel seiner Thätigkeit,
der geschäftliche Reingewinn, in dem $Ueberschusse des Erlöses über die
Herstellungskosten$ besteht, so ist ihm damit eine zweifache Aufgabe
gestellt, nämlich: