4. Kapitel.

$Internationale Kongresse.$

Art. 26. Internationale Kongresse können einberufen werden, wenn es

das Sekretariat auf Anregung von drei nationalen Verbänden und nach

Einholung der Zustimmung der Mehrheit der Verbände beschließt, oder

wenn der vorhergegangene Kongreß einen bezüglichen Beschluß gefaßt hat.

Art. 27. Der internationale Kongreß hat folgende Kompetenzen und

Befugnisse:

a) Bestellung des Kongreßbureaus;

b) Abnahme eines Berichtes der Aufsichtskommission des internationalen

Buchdruckersekretariats über den Stand des letzten;

c) Entgegennahme eines Berichtes der nationalen Verbände über den Stand

der Sozialgesetzgebung in ihren Ländern, soweit dadurch die

Gehülfenorganisation betroffen wird;

d) Behandlung der Anträge der einzelnen Landesverbände und

Beschlußfassung über dieselben;

e) Maßnahmen gegen renitente Verbände, d. h. solche Verbände, welche

die Beschlüsse früherer internationaler Kongresse nicht innehalten

oder den Bestimmungen vorliegenden Reglements nicht nachkommen;

f) eventuell Wahl des Verbandes, der das internationale Sekretariat zu

bestellen hat;

g) Festsetzung des Ortes und der Abhaltungszeit des Kongresses.

Im Dezember 1895 wurde von dem deutschen Verbande die Einberufung eines

neuen Kongresses verlangt und damit begründet, daß die Organisation

des internationalen Sekretariates sich als reformbedürftig erwiesen

habe. Die an die vorigen Verbände gerichtete Anfrage ergab einhellige

Zustimmung und mit Mehrheit wurde die Schweiz mit der Einberufung

beauftragt. Die Aufsichtskommission betraute hierauf die Sektion Genf

mit den erforderlichen Vorarbeiten, und so fand vom 5. bis 7. August

in Genf der III. $Internationale Buchdruckerkongreß$ statt, auf dem

folgende Verbände mit den dabei bemerkten Mitgliederzahlen vertreten

waren:

Verband der Deutschen Buchdrucker 21000 Mitgl.

Verband der Vereine der Buchdrucker und Schriftgießer

und verwandter Berufe Oesterreichs 7000 "

Elsaß-Lothringischer Unterstützungsverein für Buchdrucker

und Schriftgießer 570 "

Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. · 第 192 / 323 题