12. Ueberwachung aller Werkstätten und industriellen Etablissements
mit Einschluß der Hausindustrie durch vom Staate besoldete und
mindestens zur Hälfte von Arbeitern gewählte Fabrikinspektoren.
[184] Ueber den Kongreß ist ein offizieller Bericht veröffentlicht, der
in deutscher Uebersetzung im Verlage von $Woerlein$ & Co. in
Nürnberg erschienen ist.
Zur Durchführung dieser Maßregeln forderte der Kongreß den Abschluß
internationaler Verträge, ernannte aber zugleich eine Exekutivkommission
aus 5 Mitgliedern, die bei der von der schweizerischen Regierung
berufenen internationalen Arbeiterschutzkonferenz im Sinne der
Forderungen wirken sollte. Dieselbe erhielt außerdem den Auftrag,
die Agitation für den Achtstundentag in die Hand zu nehmen und zu
diesem Zwecke ein besonderes wöchentliches Organ unter dem Titel:
»Der Achtstundenarbeitstag« herauszugeben und endlich den nächsten
internationalen Arbeiterkongreß einzuberufen. Dagegen wurde die
insbesondere von dem Holländer $Domela-Nieuwenhuis$ und der Mehrzahl der
Franzosen geforderte Empfehlung des Generalstreiks als Vorbereitung der
sozialen Revolution und insbesondere des sog. »Militärstreiks«, d. h.
der allgemeinen Weigerung der Arbeiterklasse, bei einem ausbrechenden
Kriege die Waffen zu ergreifen, nach sehr erbitterten Verhandlungen mit
großer Mehrheit abgelehnt. Endlich wurde die Einladung der Belgier
angenommen, im Jahre 1891 in Brüssel einen ferneren internationalen
Arbeiterkongreß abzuhalten.
Die übrigen Beschlüsse betrafen: die Abschaffung der stehenden Heere
und Einführung allgemeiner Volksbewaffnung, das uneingeschränkte
Vereins- und Koalitionsrecht und gleiche Löhne für die Arbeiter ohne
Unterschied des Geschlechts und der Nationalität. In einer Resolution
forderte man die Arbeiter auf, die Eroberung der politischen Macht
und des politischen Wahlrechts anzustreben und in die Reihen der
sozialdemokratischen Partei einzutreten.
Endlich faßte der Kongreß in Bezug auf die Schaffung eines allgemeinen
Arbeiterfeiertages folgenden Beschluß:
»Es ist für einen bestimmten Zeitpunkt eine große internationale
Manifestation zu organisieren, und zwar dergestalt, daß gleichzeitig
in allen Ländern und in allen Städten an einem bestimmten Tage die
Arbeiter an die öffentlichen Gewalten die Forderung richten, den
Arbeitstag auf 8 Stunden festzusetzen und die übrigen Beschlüsse des
internationalen Kongresses von Paris zur Ausführung zu bringen«.
In Anbetracht der Thatsache, daß eine solche Kundgebung bereits von der
amerikanischen _federation of labor_ auf ihrem im Dezember 1888 zu St.
Louis abgehaltenen Kongreß für den 1. Mai 1890 beschlossen worden ist,
wird dieser Zeitpunkt als Tag der internationalen Kundgebung angenommen.
Die Arbeiter der verschiedenen Nationen haben die Kundgebung in der
Art und Weise, wie sie ihnen durch die Verhältnisse ihres Landes
vorgeschrieben wird, ins Werk zu setzen.«
Der $Possibilistenkongreß$[185] war von insgesamt 651 Abgeordneten
besucht, wovon 477 aus Frankreich, 42 aus England, 35 aus Oesterreich,
66 aus Ungarn. Die englischen trade unions hatten 17 Vertreter
geschickt, obgleich das parlamentarische Komitee von der Beschickung
abgeraten hatte. Die Gewerkschaften waren hier stärker vertreten, als
bei den Marxisten, insbesondere hatten 136 französische Gewerkschaften
Abgeordnete gesandt. Der Hauptgegenstand der Verhandlungen war auch
hier die internationale Arbeiterschutzgesetzgebung, insbesondere
die Beschränkung der Arbeitszeit, Frauen-, Kinder-, Nacht- und
Sonntagsarbeit. Die Beschlüsse waren ganz ähnlich, wie bei den
Marxisten, nur forderte man noch außerdem: doppelte Bezahlung der
Ueberarbeit und Beschränkung derselben auf täglich höchstens 4
Stunden, Arbeiterwerkstätten mit Staats- oder Gemeindeunterstützung,
Regelung der Armenhaus- und Gefangenenarbeit und Ausnutzung derselben
für den Bedarf des Staates, Festsetzung eines Minimallohnes durch
die Gewerbekammern nach den Existenzbedingungen des Landes.
Außerdem verlangte man Einführung der zivilen und strafrechtlichen
Haftbarkeit der Unternehmer bei Unfällen, sowie Alters- und
Invaliditätsversicherung. In betreff der internationalen Verbindung
faßte man folgenden Beschluß:
»1. Zwischen den sozialistischen Organisationen der verschiedenen
Länder sind dauernde Beziehungen herzustellen, doch dürfen diese in
keinem Falle und unter keinem Vorwande die Autonomie der nationalen
Gruppen gefährden, da letztere die im eigenen Lande zu befolgende
Taktik am besten beurteilen können.
2. An alle Gewerkschaften und Berufsverbände soll eine Aufforderung
ergehen, sich national und international zu organisieren.
3. Die Schaffung eines internationalen Blattes, das in mehreren
Sprachen erscheint, soll für die sozialistischen Parteien der
verschiedenen Länder in Aussicht genommen werden.
4. Alle Organisationen sollen für ihre wandernden Mitglieder Karten
ausgeben, um sie für ihre Arbeitsbrüder in allen Ländern kenntlich zu
machen.
5 Für jedes Land sollen Nationalkommissionen errichtet werden,
soweit sie nicht schon bestehen; diese haben dann sowohl auf
gewerkschaftlichem wie auf politischem Gebiete die internationalen
Beziehungen zu unterhalten. Die Kommissionen haben die Pflicht, alle
diejenigen Mitteilungen in Empfang zu nehmen, zu übersetzen und an die
interessierten Kreise zu übermitteln, welche an sie über die soziale
und wirtschaftliche Lage der Arbeiter gelangen.«
[185] Einen offiziellen Kongreßbericht habe ich nicht ermitteln können;
das Material ist der »Berliner Volkstribüne«, Nr. 19 und 20 vom
20. und 27. Juli 1889, entnommen.
Endlich beschloß der Kongreß, die Arbeiter der einzelnen Länder
sollten ihre Regierungen auffordern, auf Grund der bestehenden und zu
schaffenden Gesetze allen Koalitionen und Ringen entgegenzutreten,
welche den Zweck haben, ein Monopol der Rohstoffe und der Lebensmittel
zu schaffen oder die Arbeiter zu vergewaltigen. Auch sollten die
Arbeiter ihre eigenen Koalitionen denen der Arbeitgeber entgegenstellen.
Auch hier wurde beschlossen, den nächsten Kongreß 1891 in Brüssel
abzuhalten. --
So war der Boden für ein Zusammengehen der beiden Richtungen
vorbereitet, und der vom 16. bis 22. August 1891 in $Brüssel$
abgehaltene zweite $internationale Arbeiterkongreß$[186] konnte deshalb
mit Recht den Anspruch erheben, das erste gemeinsame Parlament der
Sozialdemokratie zu sein. Anwesend waren 187 belgische und ebensoviele
auswärtige Abgeordnete, darunter 65 französische, 28 englische und 40
deutsche. Bei den englischen wird im Protokolle ausdrücklich bemerkt,
daß sie sowohl sozialistische wie bloß gewerkschaftliche Organisationen
verträten. Ebenso wird hervorgehoben, daß die vertretenen 17000
dänischen Arbeiter 90 sozialistischen und 140 gewerkschaftlichen
Vereinen angehörten; dazu kamen noch 20000 gewerkschaftlich organisierte
Arbeiter in Kopenhagen.
[186] Vergl. das im Verlage des »Vorwärts« erschienene offizielle
Protokoll.
Den Hauptgegenstand der Verhandlungen bildete wieder die
$internationale Arbeiterschutzgesetzgebung$. Nachdem die Abgeordneten
die Verhältnisse der einzelnen Länder geschildert hatten, brachte
man in einer Resolution die Enttäuschung darüber zum Ausdrucke, daß
die Berliner Arbeiterschutzkonferenz so geringe Erfolge gehabt habe
und forderte die Arbeiter aller Länder auf, fortdauernde Erhebungen
anzustellen und sich gegenseitig Mitteilungen zu machen.
Große Meinungsverschiedenheiten machten sich geltend bei der Frage
der $internationalen Organisation$. Am weitesten gingen die Belgier
und ein Teil der Franzosen, die verlangten, daß jede Nation ein
Komitee einsetzen und diese Komitees zu einer gemeinsamen Verbindung
zusammentreten sollten, indem sie diesen Vorschlag damit begründeten,
daß die Arbeiter aufhören müßten, französische, deutsche, englische
u. s. w. Arbeiter zu sein, sondern Arbeiter der Welt werden müßten.
Die Mehrheit der Franzosen und die Engländer stellten sich freilich
ebenfalls auf den Boden des Grundgedankens, daß der internationalen
Verbindung des Kapitals diejenige der Arbeit entgegengesetzt werden
müsse, verlangten deshalb, daß überall Gewerkschaften begründet werden
sollten und jeder Arbeiter denselben beitreten müsse, sowie daß auf
Abschaffung aller die Koalitionsfreiheit beschränkender Gesetze
hingearbeitet werden müsse, wollten aber die internationale Verbindung
auf die Einrichtung $nationaler Gewerkschaftsekretariate$ beschränkt
sehen, die untereinander in Austausch treten und so die Vorbereitung
für die folgende Stufe, die internationalen Gewerkschaftsverbände,
bilden sollten. Die Deutschen endlich erklärten, daß ihre Gesetze ihnen
auch dies nicht gestatteten und ihnen eine internationale Organisation
nur durch Vertrauensmänner möglich sei. Sie wollten sich deshalb darauf
beschränken, den Arbeitern die gewerkschaftliche Vereinigung ans Herz
zu legen, die Form aber den einzelnen Ländern überlassen. Nachdem sie
sich dann jedoch auf Wunsch der Franzosen dazu bereit erklärt hatten,
wenigstens die Forderung nationaler Sekretariate aufzunehmen, würde
folgende Resolution fast einstimmig angenommen:
»Unter den heutigen ökonomischen Verhältnissen und bei dem
Bestreben der herrschenden Klassen, die politischen Rechte und die
wirtschaftliche Lage des Arbeiters immer tiefer herabzudrücken, sind
Streiks und Boykotts eine unumgängliche Waffe für die Arbeiterklasse,
einmal, um die auf ihre materielle und politische Schädigung
gerichteten Bestrebungen ihrer Gegner zurückzuweisen, dann aber auch,
um ihre soziale und politische Lage nach Möglichkeit innerhalb der
bürgerlichen Gesellschaft zu verbessern.
Da aber Streiks und Boykotts zweischneidige Waffen sind, die, am
unrechten Orte und zu unrechter Zeit angewandt, die Interessen der
Arbeiterklasse mehr schädigen als fördern können, empfiehlt der Kongreß
den Arbeitern sorgfältige Erwägung der Umstände, unter welchen sie von
diesen Waffen Gebrauch machen wollen. Insbesondere betrachtet es der
Kongreß als zwingende Notwendigkeit, daß die Arbeiterklasse zur Führung
solcher Kämpfe sich gewerkschaftlich organisiere, um sowohl durch die
Wucht der Zahl wie auch der materiellen Mittel die beabsichtigten
Zwecke erreichen zu können.
Von diesen Auffassungen ausgehend empfiehlt der Kongreß den Arbeitern
kräftige Unterstützung der gewerkschaftlichen Organisationen. Und
da, wie wünschenswert auch eine Zentralorganisation der Kräfte
der internationalen Arbeiterschaft wäre, diese im Augenblicke an
Schwierigkeiten aller Art scheitert, so beschließt der Kongreß,
der Solidarität der Arbeiter in den verschiedenen Ländern ein
gemeinschaftliches Mittel an die Hand zu geben, indem in jedem Lande,
wo dies möglich ist, die Errichtung nationaler Arbeitersekretariate
empfohlen wird, damit, sobald von irgend einer Seite sich ein Konflikt
zwischen Kapital und Arbeit entwickelt, die Arbeiter der verschiedenen
Nationalitäten davon benachrichtigt werden können, um ihre Maßnahmen zu
treffen.
Zugleich erhebt der Kongreß Protest gegen alle Versuche der Regierungen
und der Unternehmerklasse, das Recht der Vereinigungen der Arbeiter
irgendwie zu beschränken. Zur Sicherung des Koalitionsrechtes verlangt
der Kongreß Beseitigung aller Gesetze, welche geeignet sind, dem
Koalitionsrechte irgend welche Schranken zu ziehen, desgleichen
Bestrafung aller derjenigen, welche die Arbeiter in der Ausübung dieses
Rechtes hindern.«
Wie der Wortlaut des Beschlusses ergiebt, war man darüber
einverstanden, bei Anwendung der Kampfmittel des Streiks und des
Boykotts den Arbeitern die äußerste Vorsicht zu empfehlen; dies wurde
bei den Verhandlungen von allen Seiten hervorgehoben.
Hinsichtlich der $Maifeier$ hatten die deutschen Vertreter auf einer
Sonderbesprechung beschlossen, den Antrag zu stellen, dieselbe auf
den ersten Sonntag im Mai zu verlegen, falls aber dieser Vorschlag
keine Annahme finden sollte, die Verständigung auf der Grundlage zu
suchen, daß der Gedanke der allgemeinen Arbeitsruhe nicht obligatorisch
mit der Maifeier verbunden werde. Während die Engländer sich dieser
Auffassung anschlossen, wollten die Franzosen und die Oesterreicher
unbedingt an dem 1. Mai und an dem Gedanken der Arbeitsruhe festhalten.
Nachdem ein französischer Antrag, der Feier zugleich die Bedeutung
einer Friedensdemonstration zu geben, abgelehnt war, wurde folgender
vermittelnde Antrag angenommen:
»Um dem 1. Mai seinen bestimmten ökonomischen Karakter der Forderung
des Achtstundentages und der Bekundung des Klassenkampfes zu wahren,
beschließt der Kongreß:
Der 1. Mai ist ein gemeinsamer Festtag der Arbeiter aller Länder,
an dem die Arbeiter die Gemeinsamkeit ihrer Forderungen und ihre
Solidarität bekunden sollen. Dieser Festtag soll ein Ruhetag sein,
soweit dies durch die Zustände in den einzelnen Ländern nicht unmöglich
gemacht wird.«
Nachdem noch eine Resolution gegen den Militarismus unter Ablehnung des
von $Nieuwenhuis$ (Holland) gestellten Antrages eines Militärstreiks
zur Verhinderung des Krieges angenommen und in einem ferneren
Beschlusse die Abschaffung der Stück- und Akkordarbeit und des
Schwitzsystems, sowie die Gleichstellung der Frau mit dem Manne auf
zivilrechtlichem und politischem Gebiete gefordert war, wurde unter
Ablehnung einer Einladung nach Chicago beschlossen, den nächsten
Kongreß im Jahre 1893 in der Schweiz abzuhalten. --
Stellte bereits der Brüsseler Kongreß hinsichtlich der Vereinigung
aller Arbeiter insofern einen Fortschritt dar, als der Gegensatz unter
den sozialistischen Richtungen überwunden war, so versuchte man jetzt,
auch die englischen trade unions, die sich bisher offiziell durchaus
fern gehalten hatten, für den Anschluß zu gewinnen.
Zunächst schien dies freilich nicht erreichbar. Als nämlich auf
Grund des in Brüssel gefaßten Beschlusses, den nächsten Kongreß
1893 in der Schweiz stattfinden zu lassen, am 10. Januar 1892 die
Komitees der drei großen schweizerischen Arbeiterverbände: des
Grütlivereins, des Gewerkschaftsbundes und der sozialdemokratischen
Partei zusammengetreten waren und eine Einladung nach Zürich »an alle
Gewerkschaften und sozialistischen Parteien« erlassen hatten, fanden
sie damit bei dem parlamentarischen Komitee der englischen trade unions
wenig Gegenliebe. Wie der offizielle Kongreßbericht mitteilt, nahm man
von dem Einladungsschreiben keine Notiz, und der Erfolg wiederholter
Erinnerungen war lediglich der, daß der Gewerkschaftskongreß in
Glasgow das Parlamentarische Komitee beauftragte, seinerseits einen
internationalen Kongreß für den Achtstundentag für 1893 nach London
einzuberufen. Aber den Bemühungen des schweizerischen Komitees, das
sich unmittelbar an die einzelnen englischen Gewerkschaften wandte,
gelang es schließlich doch, die Zurücknahme der bereits erlassenen
Einladung und den Beschluß herbeizuführen, sich an dem $Züricher
Kongresse$[187] zu beteiligen.
[187] Vgl. d. i. Verlage d. Schweizerischen »Grütlivereins« erschienene
offizielle Protokoll.
Derselbe fand vom 6.-12. August 1893 statt, nachdem auf einer am 26.
März 1893 in $Brüssel$ abgehaltenen und von folgenden Verbänden:
1. für Frankreich _Comité révolutionaire central_, _parti ouvrier_ und
_bourse du travail_,
2. für Deutschland Parteikomitee und Generalkommission der
Gewerkschaften,
3. für England Parlamentarisches Komitee, Londoner Gewerkschaftsrat,
_socialdemocratic federation_, _independant labour party_ und einige
größere Einzelvereine,
4. für Belgien, Holland, Dänemark, Schweden, Italien und Oesterreich
die Zentralvorstände der sozialistischen Parteien,
besuchten Vorkonferenz die Einzelheiten und die Form der Einladung
festgesetzt waren.
Obgleich die Einladung gerichtet war: »an alle Gewerkschaften sowie an
diejenigen sozialistischen Parteien und Vereine, die die Notwendigkeit
der Arbeiterorganisation und der politischen Aktion anerkennen«, hatten
sich die Anarchisten und die deutschen »unabhängigen Sozialisten«,
die man gerade hierdurch hatte ausschließen wollen, eingefunden und
suchten ihre Zulassung zu erzwingen, bis man sie gewaltsam entfernte.
Die sozialistischen und die gewerkschaftlichen Vereinigungen waren zum
Teil durch besondere Abgeordnete vertreten. Der Bericht erwähnt aus
Dänemark 2 Delegierte für 150 sozialdemokratische Vereine mit 17000 und
90 gewerkschaftliche Organisationen mit 20000 Mitgliedern, aus Spanien
einen sozialistischen und einen gewerkschaftlichen Abgeordneten, aus
Ungarn 9 Vertreter für die politische Partei und 23 Gewerkschaften,
aus England 65 Abgeordnete, die 44 politische und gewerkschaftliche
Organisationen vertraten. Insgesamt waren anwesend 296 Abgeordnete,
darunter 101 aus der Schweiz, 65 aus England, 39 aus Frankreich, 34 aus
Oesterreich, 92 aus Deutschland, 21 aus Italien, 17 aus Belgien. Die
Verhandlungen zogen sich durch die Streitigkeiten der verschiedenen
Richtungen, insbesondere mit den Anarchisten, so lange hin, daß
die Engländer erklären ließen, sie seien diese zwecklosen Debatten
übersatt; jeder von ihnen wisse bereits, wie er zu stimmen habe; sie
hätten wichtige Fragen zu verhandeln und seien es ihren Mandanten
schuldig, ihre Pflicht zu erfüllen; würde der Kongreß nicht endlich in
seine Tagesordnung eintreten, so wären die englische Delegierten leider
gezwungen, den Kongreß zu verlassen.
Der erste Punkt der Tagesordnung betraf die Maßregeln zur
internationalen Durchführung des $Achtstundentages$. Gegenstände
der Verhandlung waren insbesondere die Frage des Minimallohnes,
die Berufung einer Staatenkonferenz und die Ueberzeitarbeit. Zur
Annahme gelangte schließlich einstimmig eine Resolution, in welcher
die Bedeutung des Achtstundentages betont und als Mittel zu dessen
Durchführung die gewerkschaftliche und politische Organisation der
Arbeiterklasse auf nationaler und internationaler Grundlage und die
Agitation und Propaganda durch diese Organisation empfohlen wurde. In
derselben wurde ferner bemerkt:
»Die Gewerkschaftsorganisation der Arbeiter hat den außerpolitischen
freien Kampf mit dem Unternehmertum für den Achtstundentag zu führen,
um dadurch der gesetzlichen Einführung desselben für die ganze
Arbeiterklasse den Weg zu bereiten.«
Sehr langwierige Verhandlungen knüpften sich an die beiden Gegenstände
der Tagesordnung: »$Stellung der Sozialdemokratie im Kriegsfalle$« und
»$Politische Taktik der Sozialdemokratie$«. Bei dem ersteren Punkte
handelte es sich wieder um den Antrag der Holländer, den Krieg durch
einen allgemeinen Streik unmöglich zu machen, doch wurde derselbe gegen
die Stimmen von Holland, Frankreich, Norwegen und Australien durch die
übrigen 14 Nationen verworfen. Bei dem zweiten Punkte war man allseits
einig über die Notwendigkeit sowohl des parlamentarischen wie des
gewerkschaftlichen Kampfes, so daß eine dementsprechende Resolution mit
18 Stimmen bei einer Stimmenthaltung angenommen wurde.
Bei der Frage der $Maifeier$ kam es zu Auseinandersetzungen zwischen
den Deutschen und den Oesterreichern, die den ersteren den Vorwurf
machten den Brüsseler Beschluß nicht mit dem erforderlichen Nachdruck
und Ernst ausgeführt zu haben. Es wurde deshalb schließlich neben der
einstimmigen Wiederholung jenes Beschlusses mit allen gegen die Stimmen
von Deutschland, Dänemark, Bulgarien und Rußland ein Zusatz dahin
angenommen, daß die Sozialdemokratie jedes Landes die Pflicht habe, die
Durchführung der Arbeitsruhe am 1. Mai anzustreben und jeden Versuch zu
unterstützen, der an einzelnen Orten und von einzelnen Organisationen
in dieser Richtung gemacht werde. Uebrigens wurde in der Begründung,
daß die Feier des 1. Mai den festen Willen der Arbeiterschaft
bekunden solle, durch die soziale Revolution die Klassenunterschiede
zu beseitigen, der Ausdruck »soziale Revolution« durch »soziale
Umgestaltung« ersetzt.
Ueber die $Gewerkschaftsfrage$ wurde eingehend verhandelt. Es standen
sich, wie in Brüssel, zwei Richtungen gegenüber. Der deutsche Referent
v. $Elm$ führte aus, in der Kommission habe Uebereinstimmung darüber
geherrscht, daß es notwendig sei, die Gewerkschaftsbewegung sowohl auf
nationalem, wie auf internationalem Gebiete zu stärken; nur die Frage,
$wie$ die Gewerkschaften international am besten zu verbinden seien,
habe Meinungsverschiedenheiten hervorgerufen, wobei insbesondere für
Deutschland und Oesterreich die gesetzlichen Hindernisse in Betracht
kämen. Nationale Verbände über ganz Deutschland seien heute noch nicht
möglich, viel weniger aber festgegliederte internationale Verbände,
da sie die deutschen Gewerkschaften sofort mit dem Staatsanwalt in
Konflikt bringen würden. Durch internationale Kartellverträge bezw.
Vereinbarungen könne bei gutem Willen dasselbe erreicht werden,
wie durch festgegliederte internationale Organisationen, wie dies
die Buchdrucker und die Tabakarbeiter bewiesen hätten. Bezüglich
der internationalen Arbeitersekretariate halte es die Mehrheit der
Kommission für am zweckmäßigsten, zunächst in den verschiedenen Berufen
nationale Sekretariate zu bilden; diese könnten alle Nachrichten
von Bedeutung gegenseitig austauschen. Einem gemeinschaftlich
zu bestimmenden Lande müsse die Aufgabe zugeteilt werden, das
gemeinschaftliche internationale Sekretariat zu bilden. In Ländern, wo
die Gesetze Schwierigkeiten böten, könnten die nationalen Sekretariate
durch in öffentlichen Versammlungen oder auch in internationalen
Kongressen zu wählende Vertrauenspersonen gebildet werden. Ein einziges
internationales Sekretariat für alle Berufe würde organisatorisch zu
schwerfällig arbeiten, hinsichtlich Auskunft- und Raterteilung in allen
internationalen Arbeiterangelegenheiten sei dasselbe zu empfehlen.
Was endlich die Arbeitsbörsen betrifft, so war die Kommission darin
einig, daß sie notwendig seien, doch müßten die Gewerkschaften selbst
deren Leitung in die Hand nehmen.
Die von dem Referenten vorgeschlagene Resolution betonte die Pflicht
aller Arbeiter, sich ihren Organisationen anzuschließen und die
Pflicht der politischen Parteien, die Organisationen der Arbeiter
auf gewerkschaftlichem Gebiete mit aller Energie zu fördern, mit der
Begründung, daß die Gewerkschaften berufen seien, die Pfeiler der
künftigen Organisation der Gesellschaft zu bilden und daß deren Ausbau
deshalb neben der Erringung der politischen Macht der Arbeiterklasse
eine absolute Notwendigkeit sei. Sie schloß mit folgenden Forderungen:
»1. Gründung von nationalen Verbänden der gleichen Berufe;
2. Abschluß von internationalen Vereinbarungen zwecks gegenseitiger
Hülfeleistung;
3. Errichtung von nationalen Arbeitersekretariaten der einzelnen
Arbeitsbranchen, bei denen alle Verbände beteiligt sind;
denselben wird es zur Pflicht gemacht, alle Nachrichten von
Bedeutung über die Arbeiterbewegung, Streiks und Ausschlüsse,
sowie die Jahresberichte der einzelnen Gewerkschaften gegenseitig
auszutauschen;
4. zwecks einheitlicher Organisation des Arbeitsnachweises sollen
die Gewerkschaften in allen Plätzen die Errichtung von
Arbeitsbörsen von den Gemeinden verlangen, deren Leitung einzig
und allein den organisierten Gewerkschaften der betreffenden Stadt
zu übertragen ist.«
Bei der Abstimmung wurde aber der Antrag des Referenten verworfen und
statt dessen folgender von $Volders$ (Belgien) gestellte Gegenantrag
angenommen:
»Indem der Kongreß die auf die Gewerkschaftsorganisationen bezüglichen
Resolutionen, welche in Brüssel angenommen worden waren, aufrecht
erhält und indem er für die Arbeiterklasse die Pflicht, sich in
Fachvereinen zu organisieren, nachdrücklich betont, erklärt er, daß die
Industriearbeiter, die landwirtschaftlichen und maritimen Arbeiter die
Obliegenheit haben:
1. Berufsvereine zu bilden, um ihre Berufsinteressen zu verteidigen,
ihre Löhne zu schützen und der kapitalistischen Ausbeutung
Widerstand leisten zu können;
2. die Gewerkschaften eines und desselben Berufes, deren Interessen
identisch sind, überall, wo dies möglich ist, zu Landesverbänden zu
vereinigen;
3. durch Verständigung der Landesverbände einen internationalen
Verband der organisierten Berufe zu bilden, um die Organisationen
der verschiedenen Länder zu einem festen Bande zu vereinigen;
4. die Gewerkschaften aller Berufe, wo dies möglich ist, regional,
national und international zu organisieren, damit in den
Lohnkämpfen die Arbeiter aller Korporationen geschlossen und im
Einverständnis handeln;
5. durch die im Brüsseler Kongreß beschlossenen Arbeitersekretariate,
deren Funktionen gesichert werden müssen, von Land zu Land
gegenseitig zu verkehren und, wenn nötig, durch internationale, mit
der Aufgabe betraute Arbeitersekretariate den Landesverbänden alle
die einzelnen Korporationen berührenden Nachrichten zu übermitteln;
6. durch die Initiative der Arbeiter oder Intervention der
öffentlichen Gewalten überall, wo keine Arbeitsbörsen bestehen,
solche zu gründen, damit die Arbeiter sowohl leichter Beschäftigung
finden, als auch leichter den Gewerkschaften beitreten können;
7. für jeden Beruf besondere internationale Kongresse abzuhalten, um
daselbst die den verschiedenen Verbänden eigenen Fragen zu
behandeln;
8. die Arbeiter oder Organisationen ohne Unterschied der Rasse und der
Berufe zu einer kompakten Masse zu gruppieren, um für die
politische Thätigkeit im Kampfe gegen den Kapitalismus eine
genügende Macht zu besitzen, um die vollständige Emanzipation des
Proletariats zu sichern.«
Für den deutschen Antrag stimmten außer Deutschland: Oesterreich,
Dänemarck, Schweiz, Ungarn und Polen. Schweden und Rußland enthielten
sich der Abstimmung. Die übrigen 12 Nationen stimmten für die
holländische Resolution.
Hinsichtlich des $Schutzes der Arbeiterinnen$ wurde ein Antrag
einstimmig angenommen, der im wesentlichen den Beschlüssen der früheren
Kongresse entspricht, jedoch die Landarbeiterinnen einbezog und
außerdem gleichen Lohn für gleiche Arbeit forderte.
Der letzte Punkt, die Agrarfrage, wurde von der Tagesordnung abgesetzt
und dem nächsten Kongresse vorbehalten, dessen Zusammentritt für 1896
in London festgesetzt wurde. --
Dieser Kongreß, der unter dem Namen »$Internationaler sozialistischer
Arbeiter- und Gewerkschaftskongreß$«[188] vom 27. Juli bis 1. August
1896 in $London$ tagte, war der erste, an dem die englischen trade
unions offiziell teilnahmen, aber dieser Umstand hat nicht vermocht,
ihm einen wesentlich anderen Karakter zu verleihen, als seinen
Vorgängern. Auch dieses Mal wurden die ersten drei Verhandlungstage
ausgefüllt durch die Redekämpfe mit den Anarchisten, die so heftig
wurden, daß die Sitzungen wiederholt unterbrochen werden mußten,
bis endlich mit den Stimmen von 18 Nationen gegen 2 (Frankreich und
Holland) bei einer Stimmenthaltung (Italien) beschlossen wurde, die
Anarchisten von den weiteren Verhandlungen auszuschließen. Mit ihnen
verließ dann auch die von Domela Nieuvenhuis geführte Mehrheit der
Holländer den Kongreß.
[188] Das offizielle Protokoll ist im Verlage des »Vorwärts«
erschienen.
Nach Entfernung der Anarchisten waren auf dem Kongresse folgende
Nationen vertreten:
England durch 475 Abgeordnete, wovon 185 den Gewerkschaften, 120 der
_Socialdemocratic Federation_, 115 der _Independant Labour Party_,
22 der _Fabian Society_, 5 kleineren sozialistischen Gesellschaften,
3 der Arbeiterkirche, 13 dem parlamentarischen und 12 dem
Organisationskomitee angehörten. Außerdem Frankreich (113 Abgeordnete),
Deutschland (46)[189], Belgien (19), Schweiz (12), Rußland (7),
Italien (7), Polen (14), Oesterreich (7), Dänemark (7), Spanien (8),
Holland (15), Rumänien, Bulgarien, Böhmen, Ungarn, Schweden, Amerika,
Australien, Portugal. Da die Franzosen sich aus zwei fast gleich
starken Gruppen zusammensetzen, so wurde auf ihren Antrag beschlossen,
ihnen eine geteilte Vertretung in den Kommissionen zu bewilligen.
[189] Vertreten waren nur die sozialdemokratische Partei und die
»Generalkommission der Gewerkschaften«. Die
$Hirsch-Duncker$'schen Gewerkvereine hatten, da an sie
eine besondere Einladung nicht ergangen war, beschlossen,
sich nicht zu beteiligen, dagegen ist der Verbandsanwalt
ausweislich eines im »Gewerkverein« Nr. 32 vom 7. August 1896
veröffentlichten Briefes mit dem englischen Gewerkschaftsführer
$Thomas Burt$ zu dem Zwecke in Verbindung getreten, künftig
besondere internationale Kongresse von ausschließlich
gewerkschaftlichem Karakter zu veranstalten. Doch ist der
bezügliche, vom parlamentarischen Komitee gestellte Antrag auf
dem _Trade-Unions_-Kongresse abgelehnt. (Vgl. oben S. 35.)
Zu dem ersten Gegenstande der Tagesordnung, der $Agrarfrage$, wurde
im Widerspruche zu einem Antrage, der in die Einzelheiten eingehen
wollte, eine Resolution angenommen, die sich darauf beschränkt, neben
der Forderung der Ueberführung des Grund und Bodens in Gemeinbesitz
das Studium der Agrarfrage zu empfehlen und es als wichtigste Aufgabe
zu bezeichnen, das Landproletariat in seinem Kampfe gegen seine
Ausbeuter zu organisieren, jedoch die Festsetzung der Mittel bei der
Verschiedenheit der Verhältnisse in den einzelnen Ländern diesen selbst
überläßt und von der Aufstellung eines sogen. Aktionsprogrammes absieht.
Zu der Frage der $politischen Aktion$ wurde beschlossen, den Arbeitern
die Erringung der politischen Macht und des Stimmrechtes sowie den
Beitritt zu der internationalen Sozialdemokratie zu empfehlen, und
zwar »unabhängig von allen bürgerlichen Parteien«. Der letztere Zusatz
wurde von Seiten der englischen _trade unions_ und der _Fabian Society_
bekämpft, jedoch mit großer Mehrheit angenommen.
Unter der Bezeichnung »$Erziehung und körperliche Entwicklung$« wurden
Fragen der Schule und des Arbeiterschutzes behandelt. Man beschloß
in ersterer Beziehung unentgeltlichen Unterricht vom Kindergarten
bis zur Universität, dagegen wurde die Forderung der Schulmahlzeiten
abgelehnt. Hinsichtlich des Arbeiterschutzes wurden die Forderungen der
früheren Kongresse wiederholt und die Wirkungslosigkeit der Berliner
internationalen Konferenz betont.
In Bezug auf die »$Wirtschaftspolitik der Arbeiterklasse$«
wurde die Vergesellschaftung aller Produktions-, Transport- und
Verteilungsmittel, sowie die Organisation der Produktion unter
demokratischer Kontrolle der ganzen Gesellschaft gefordert und den
Arbeitern empfohlen, eine internationale Agentur zu schaffen, welche
die Machinationen der kapitalistischen Trusts und Kartelle mittels
nationaler und internationaler Gesetzgebung verfolgen soll.
Bei dieser Gelegenheit wurde die Stellung zur $Gewerkschaftsfrage$ in
einer ausführlichen Resolution niedergelegt, die folgenden Wortlaut hat:
»Der gewerkschaftliche Kampf der Arbeiter ist unerläßlich, um der
wirtschaftlichen Uebermacht des Kapitals zu trotzen und so die Lage
der Arbeiter in der Gegenwart zu verbessern. Ohne Gewerkschaften keine
auskömmlichen Löhne und keine verkürzte Arbeitszeit. Durch diesen Kampf
wird aber die Ausbeutung nur gelindert, nicht beseitigt. Die Ausbeutung
der Arbeiter kann nur ein Ende nehmen, wenn die Gesellschaft selbst
Besitz ergriffen hat von den Produktionsmitteln einschließlich des
Grund und Bodens und der Verkehrsmittel. Das hat zur Voraussetzung ein
System gesetzgeberischer Maßnahmen. Um diese vollkommen durchzuführen,
muß die Arbeiterklasse die ausschlaggebende politische Macht sein. Sie
wird aber zur politischen Macht nur in dem Maße, wie sie organisiert
ist. Die Gewerkschaften machen die Arbeiterklasse schon deshalb zur
politischen Macht, weil sie die Arbeiter organisieren.
Die Organisation der Arbeiterklasse ist ungenügend und unvollständig,
wenn sie nur politisch ist. Aber der gewerkschaftliche Kampf
erfordert auch die politische Bethätigung der Arbeiterklasse.
Was die Arbeiter im freien Kampfe gegen die Ausbeuter erringen,
müssen sie oft erst als politische Macht gesetzgeberisch festlegen,
um es zu sichern. In anderen Fällen macht die gesetzgeberische
Errungenschaft den gewerkschaftlichen Konflikt überflüssig. Ein
internationales Zusammenwirken der Arbeiterklasse in Bezug auf den
gewerkschaftlichen Kampf, wie insbesondere auch in Bezug auf die
Arbeiterschutzgesetzgebung wird desto mehr zur Notwendigkeit, je mehr
der wirtschaftliche Zusammenhang des kapitalistischen Weltmarktes und
damit zugleich die Konflikte der nationalen Industrien sich entwickeln.
Für die nächste Zeit ist ein internationales Vorgehen des Proletariats
nach folgenden Richtungen notwendig: