11. Verbot der privaten Arbeitsnachweisebureaus.

12. Ueberwachung aller Werkstätten und industriellen Etablissements

mit Einschluß der Hausindustrie durch vom Staate besoldete und

mindestens zur Hälfte von Arbeitern gewählte Fabrikinspektoren.

[184] Ueber den Kongreß ist ein offizieller Bericht veröffentlicht, der

in deutscher Uebersetzung im Verlage von $Woerlein$ & Co. in

Nürnberg erschienen ist.

Zur Durchführung dieser Maßregeln forderte der Kongreß den Abschluß

internationaler Verträge, ernannte aber zugleich eine Exekutivkommission

aus 5 Mitgliedern, die bei der von der schweizerischen Regierung

berufenen internationalen Arbeiterschutzkonferenz im Sinne der

Forderungen wirken sollte. Dieselbe erhielt außerdem den Auftrag,

die Agitation für den Achtstundentag in die Hand zu nehmen und zu

diesem Zwecke ein besonderes wöchentliches Organ unter dem Titel:

»Der Achtstundenarbeitstag« herauszugeben und endlich den nächsten

internationalen Arbeiterkongreß einzuberufen. Dagegen wurde die

insbesondere von dem Holländer $Domela-Nieuwenhuis$ und der Mehrzahl der

Franzosen geforderte Empfehlung des Generalstreiks als Vorbereitung der

sozialen Revolution und insbesondere des sog. »Militärstreiks«, d. h.

der allgemeinen Weigerung der Arbeiterklasse, bei einem ausbrechenden

Kriege die Waffen zu ergreifen, nach sehr erbitterten Verhandlungen mit

großer Mehrheit abgelehnt. Endlich wurde die Einladung der Belgier

angenommen, im Jahre 1891 in Brüssel einen ferneren internationalen

Arbeiterkongreß abzuhalten.

Die übrigen Beschlüsse betrafen: die Abschaffung der stehenden Heere

und Einführung allgemeiner Volksbewaffnung, das uneingeschränkte

Vereins- und Koalitionsrecht und gleiche Löhne für die Arbeiter ohne

Unterschied des Geschlechts und der Nationalität. In einer Resolution

forderte man die Arbeiter auf, die Eroberung der politischen Macht

und des politischen Wahlrechts anzustreben und in die Reihen der

sozialdemokratischen Partei einzutreten.

Endlich faßte der Kongreß in Bezug auf die Schaffung eines allgemeinen

Arbeiterfeiertages folgenden Beschluß:

»Es ist für einen bestimmten Zeitpunkt eine große internationale

Manifestation zu organisieren, und zwar dergestalt, daß gleichzeitig

in allen Ländern und in allen Städten an einem bestimmten Tage die

Arbeiter an die öffentlichen Gewalten die Forderung richten, den

Arbeitstag auf 8 Stunden festzusetzen und die übrigen Beschlüsse des

internationalen Kongresses von Paris zur Ausführung zu bringen«.

In Anbetracht der Thatsache, daß eine solche Kundgebung bereits von der

amerikanischen _federation of labor_ auf ihrem im Dezember 1888 zu St.

Louis abgehaltenen Kongreß für den 1. Mai 1890 beschlossen worden ist,

wird dieser Zeitpunkt als Tag der internationalen Kundgebung angenommen.

Die Arbeiter der verschiedenen Nationen haben die Kundgebung in der

Art und Weise, wie sie ihnen durch die Verhältnisse ihres Landes

vorgeschrieben wird, ins Werk zu setzen.«

Der $Possibilistenkongreß$[185] war von insgesamt 651 Abgeordneten

besucht, wovon 477 aus Frankreich, 42 aus England, 35 aus Oesterreich,

66 aus Ungarn. Die englischen trade unions hatten 17 Vertreter

geschickt, obgleich das parlamentarische Komitee von der Beschickung

abgeraten hatte. Die Gewerkschaften waren hier stärker vertreten, als

bei den Marxisten, insbesondere hatten 136 französische Gewerkschaften

Abgeordnete gesandt. Der Hauptgegenstand der Verhandlungen war auch

hier die internationale Arbeiterschutzgesetzgebung, insbesondere

die Beschränkung der Arbeitszeit, Frauen-, Kinder-, Nacht- und

Sonntagsarbeit. Die Beschlüsse waren ganz ähnlich, wie bei den

Marxisten, nur forderte man noch außerdem: doppelte Bezahlung der

Ueberarbeit und Beschränkung derselben auf täglich höchstens 4

Stunden, Arbeiterwerkstätten mit Staats- oder Gemeindeunterstützung,

Regelung der Armenhaus- und Gefangenenarbeit und Ausnutzung derselben

für den Bedarf des Staates, Festsetzung eines Minimallohnes durch

die Gewerbekammern nach den Existenzbedingungen des Landes.

Außerdem verlangte man Einführung der zivilen und strafrechtlichen

Haftbarkeit der Unternehmer bei Unfällen, sowie Alters- und

Invaliditätsversicherung. In betreff der internationalen Verbindung

faßte man folgenden Beschluß:

»1. Zwischen den sozialistischen Organisationen der verschiedenen

Länder sind dauernde Beziehungen herzustellen, doch dürfen diese in

keinem Falle und unter keinem Vorwande die Autonomie der nationalen

Gruppen gefährden, da letztere die im eigenen Lande zu befolgende

Taktik am besten beurteilen können.

2. An alle Gewerkschaften und Berufsverbände soll eine Aufforderung

ergehen, sich national und international zu organisieren.

3. Die Schaffung eines internationalen Blattes, das in mehreren

Sprachen erscheint, soll für die sozialistischen Parteien der

verschiedenen Länder in Aussicht genommen werden.

4. Alle Organisationen sollen für ihre wandernden Mitglieder Karten

ausgeben, um sie für ihre Arbeitsbrüder in allen Ländern kenntlich zu

machen.

5 Für jedes Land sollen Nationalkommissionen errichtet werden,

soweit sie nicht schon bestehen; diese haben dann sowohl auf

gewerkschaftlichem wie auf politischem Gebiete die internationalen

Beziehungen zu unterhalten. Die Kommissionen haben die Pflicht, alle

diejenigen Mitteilungen in Empfang zu nehmen, zu übersetzen und an die

interessierten Kreise zu übermitteln, welche an sie über die soziale

und wirtschaftliche Lage der Arbeiter gelangen.«

[185] Einen offiziellen Kongreßbericht habe ich nicht ermitteln können;

das Material ist der »Berliner Volkstribüne«, Nr. 19 und 20 vom

20. und 27. Juli 1889, entnommen.

Endlich beschloß der Kongreß, die Arbeiter der einzelnen Länder

sollten ihre Regierungen auffordern, auf Grund der bestehenden und zu

schaffenden Gesetze allen Koalitionen und Ringen entgegenzutreten,

welche den Zweck haben, ein Monopol der Rohstoffe und der Lebensmittel

zu schaffen oder die Arbeiter zu vergewaltigen. Auch sollten die

Arbeiter ihre eigenen Koalitionen denen der Arbeitgeber entgegenstellen.

Auch hier wurde beschlossen, den nächsten Kongreß 1891 in Brüssel

abzuhalten. --

So war der Boden für ein Zusammengehen der beiden Richtungen

vorbereitet, und der vom 16. bis 22. August 1891 in $Brüssel$

abgehaltene zweite $internationale Arbeiterkongreß$[186] konnte deshalb

mit Recht den Anspruch erheben, das erste gemeinsame Parlament der

Sozialdemokratie zu sein. Anwesend waren 187 belgische und ebensoviele

auswärtige Abgeordnete, darunter 65 französische, 28 englische und 40

deutsche. Bei den englischen wird im Protokolle ausdrücklich bemerkt,

daß sie sowohl sozialistische wie bloß gewerkschaftliche Organisationen

verträten. Ebenso wird hervorgehoben, daß die vertretenen 17000

dänischen Arbeiter 90 sozialistischen und 140 gewerkschaftlichen

Vereinen angehörten; dazu kamen noch 20000 gewerkschaftlich organisierte

Arbeiter in Kopenhagen.

[186] Vergl. das im Verlage des »Vorwärts« erschienene offizielle

Protokoll.

Den Hauptgegenstand der Verhandlungen bildete wieder die

$internationale Arbeiterschutzgesetzgebung$. Nachdem die Abgeordneten

die Verhältnisse der einzelnen Länder geschildert hatten, brachte

man in einer Resolution die Enttäuschung darüber zum Ausdrucke, daß

die Berliner Arbeiterschutzkonferenz so geringe Erfolge gehabt habe

und forderte die Arbeiter aller Länder auf, fortdauernde Erhebungen

anzustellen und sich gegenseitig Mitteilungen zu machen.

Große Meinungsverschiedenheiten machten sich geltend bei der Frage

der $internationalen Organisation$. Am weitesten gingen die Belgier

und ein Teil der Franzosen, die verlangten, daß jede Nation ein

Komitee einsetzen und diese Komitees zu einer gemeinsamen Verbindung

zusammentreten sollten, indem sie diesen Vorschlag damit begründeten,

daß die Arbeiter aufhören müßten, französische, deutsche, englische

u. s. w. Arbeiter zu sein, sondern Arbeiter der Welt werden müßten.

Die Mehrheit der Franzosen und die Engländer stellten sich freilich

ebenfalls auf den Boden des Grundgedankens, daß der internationalen

Verbindung des Kapitals diejenige der Arbeit entgegengesetzt werden

müsse, verlangten deshalb, daß überall Gewerkschaften begründet werden

sollten und jeder Arbeiter denselben beitreten müsse, sowie daß auf

Abschaffung aller die Koalitionsfreiheit beschränkender Gesetze

hingearbeitet werden müsse, wollten aber die internationale Verbindung

auf die Einrichtung $nationaler Gewerkschaftsekretariate$ beschränkt

sehen, die untereinander in Austausch treten und so die Vorbereitung

für die folgende Stufe, die internationalen Gewerkschaftsverbände,

bilden sollten. Die Deutschen endlich erklärten, daß ihre Gesetze ihnen

auch dies nicht gestatteten und ihnen eine internationale Organisation

nur durch Vertrauensmänner möglich sei. Sie wollten sich deshalb darauf

beschränken, den Arbeitern die gewerkschaftliche Vereinigung ans Herz

zu legen, die Form aber den einzelnen Ländern überlassen. Nachdem sie

sich dann jedoch auf Wunsch der Franzosen dazu bereit erklärt hatten,

wenigstens die Forderung nationaler Sekretariate aufzunehmen, würde

folgende Resolution fast einstimmig angenommen:

»Unter den heutigen ökonomischen Verhältnissen und bei dem

Bestreben der herrschenden Klassen, die politischen Rechte und die

wirtschaftliche Lage des Arbeiters immer tiefer herabzudrücken, sind

Streiks und Boykotts eine unumgängliche Waffe für die Arbeiterklasse,

einmal, um die auf ihre materielle und politische Schädigung

gerichteten Bestrebungen ihrer Gegner zurückzuweisen, dann aber auch,

um ihre soziale und politische Lage nach Möglichkeit innerhalb der

bürgerlichen Gesellschaft zu verbessern.

Da aber Streiks und Boykotts zweischneidige Waffen sind, die, am

unrechten Orte und zu unrechter Zeit angewandt, die Interessen der

Arbeiterklasse mehr schädigen als fördern können, empfiehlt der Kongreß

den Arbeitern sorgfältige Erwägung der Umstände, unter welchen sie von

diesen Waffen Gebrauch machen wollen. Insbesondere betrachtet es der

Kongreß als zwingende Notwendigkeit, daß die Arbeiterklasse zur Führung

solcher Kämpfe sich gewerkschaftlich organisiere, um sowohl durch die

Wucht der Zahl wie auch der materiellen Mittel die beabsichtigten

Zwecke erreichen zu können.

Von diesen Auffassungen ausgehend empfiehlt der Kongreß den Arbeitern

kräftige Unterstützung der gewerkschaftlichen Organisationen. Und

da, wie wünschenswert auch eine Zentralorganisation der Kräfte

der internationalen Arbeiterschaft wäre, diese im Augenblicke an

Schwierigkeiten aller Art scheitert, so beschließt der Kongreß,

der Solidarität der Arbeiter in den verschiedenen Ländern ein

gemeinschaftliches Mittel an die Hand zu geben, indem in jedem Lande,

wo dies möglich ist, die Errichtung nationaler Arbeitersekretariate

empfohlen wird, damit, sobald von irgend einer Seite sich ein Konflikt

zwischen Kapital und Arbeit entwickelt, die Arbeiter der verschiedenen

Nationalitäten davon benachrichtigt werden können, um ihre Maßnahmen zu

treffen.

Zugleich erhebt der Kongreß Protest gegen alle Versuche der Regierungen

und der Unternehmerklasse, das Recht der Vereinigungen der Arbeiter

irgendwie zu beschränken. Zur Sicherung des Koalitionsrechtes verlangt

der Kongreß Beseitigung aller Gesetze, welche geeignet sind, dem

Koalitionsrechte irgend welche Schranken zu ziehen, desgleichen

Bestrafung aller derjenigen, welche die Arbeiter in der Ausübung dieses

Rechtes hindern.«

Wie der Wortlaut des Beschlusses ergiebt, war man darüber

einverstanden, bei Anwendung der Kampfmittel des Streiks und des

Boykotts den Arbeitern die äußerste Vorsicht zu empfehlen; dies wurde

bei den Verhandlungen von allen Seiten hervorgehoben.

Hinsichtlich der $Maifeier$ hatten die deutschen Vertreter auf einer

Sonderbesprechung beschlossen, den Antrag zu stellen, dieselbe auf

den ersten Sonntag im Mai zu verlegen, falls aber dieser Vorschlag

keine Annahme finden sollte, die Verständigung auf der Grundlage zu

suchen, daß der Gedanke der allgemeinen Arbeitsruhe nicht obligatorisch

mit der Maifeier verbunden werde. Während die Engländer sich dieser

Auffassung anschlossen, wollten die Franzosen und die Oesterreicher

unbedingt an dem 1. Mai und an dem Gedanken der Arbeitsruhe festhalten.

Nachdem ein französischer Antrag, der Feier zugleich die Bedeutung

einer Friedensdemonstration zu geben, abgelehnt war, wurde folgender

vermittelnde Antrag angenommen:

»Um dem 1. Mai seinen bestimmten ökonomischen Karakter der Forderung

des Achtstundentages und der Bekundung des Klassenkampfes zu wahren,

beschließt der Kongreß:

Der 1. Mai ist ein gemeinsamer Festtag der Arbeiter aller Länder,

an dem die Arbeiter die Gemeinsamkeit ihrer Forderungen und ihre

Solidarität bekunden sollen. Dieser Festtag soll ein Ruhetag sein,

soweit dies durch die Zustände in den einzelnen Ländern nicht unmöglich

gemacht wird.«

Nachdem noch eine Resolution gegen den Militarismus unter Ablehnung des

von $Nieuwenhuis$ (Holland) gestellten Antrages eines Militärstreiks

zur Verhinderung des Krieges angenommen und in einem ferneren

Beschlusse die Abschaffung der Stück- und Akkordarbeit und des

Schwitzsystems, sowie die Gleichstellung der Frau mit dem Manne auf

zivilrechtlichem und politischem Gebiete gefordert war, wurde unter

Ablehnung einer Einladung nach Chicago beschlossen, den nächsten

Kongreß im Jahre 1893 in der Schweiz abzuhalten. --

Stellte bereits der Brüsseler Kongreß hinsichtlich der Vereinigung

aller Arbeiter insofern einen Fortschritt dar, als der Gegensatz unter

den sozialistischen Richtungen überwunden war, so versuchte man jetzt,

auch die englischen trade unions, die sich bisher offiziell durchaus

fern gehalten hatten, für den Anschluß zu gewinnen.

Zunächst schien dies freilich nicht erreichbar. Als nämlich auf

Grund des in Brüssel gefaßten Beschlusses, den nächsten Kongreß

1893 in der Schweiz stattfinden zu lassen, am 10. Januar 1892 die

Komitees der drei großen schweizerischen Arbeiterverbände: des

Grütlivereins, des Gewerkschaftsbundes und der sozialdemokratischen

Partei zusammengetreten waren und eine Einladung nach Zürich »an alle

Gewerkschaften und sozialistischen Parteien« erlassen hatten, fanden

sie damit bei dem parlamentarischen Komitee der englischen trade unions

wenig Gegenliebe. Wie der offizielle Kongreßbericht mitteilt, nahm man

von dem Einladungsschreiben keine Notiz, und der Erfolg wiederholter

Erinnerungen war lediglich der, daß der Gewerkschaftskongreß in

Glasgow das Parlamentarische Komitee beauftragte, seinerseits einen

internationalen Kongreß für den Achtstundentag für 1893 nach London

einzuberufen. Aber den Bemühungen des schweizerischen Komitees, das

sich unmittelbar an die einzelnen englischen Gewerkschaften wandte,

gelang es schließlich doch, die Zurücknahme der bereits erlassenen

Einladung und den Beschluß herbeizuführen, sich an dem $Züricher

Kongresse$[187] zu beteiligen.

[187] Vgl. d. i. Verlage d. Schweizerischen »Grütlivereins« erschienene

offizielle Protokoll.

Derselbe fand vom 6.-12. August 1893 statt, nachdem auf einer am 26.

März 1893 in $Brüssel$ abgehaltenen und von folgenden Verbänden:

1. für Frankreich _Comité révolutionaire central_, _parti ouvrier_ und

_bourse du travail_,

2. für Deutschland Parteikomitee und Generalkommission der

Gewerkschaften,

3. für England Parlamentarisches Komitee, Londoner Gewerkschaftsrat,

_socialdemocratic federation_, _independant labour party_ und einige

größere Einzelvereine,

4. für Belgien, Holland, Dänemark, Schweden, Italien und Oesterreich

die Zentralvorstände der sozialistischen Parteien,

besuchten Vorkonferenz die Einzelheiten und die Form der Einladung

festgesetzt waren.

Obgleich die Einladung gerichtet war: »an alle Gewerkschaften sowie an

diejenigen sozialistischen Parteien und Vereine, die die Notwendigkeit

der Arbeiterorganisation und der politischen Aktion anerkennen«, hatten

sich die Anarchisten und die deutschen »unabhängigen Sozialisten«,

die man gerade hierdurch hatte ausschließen wollen, eingefunden und

suchten ihre Zulassung zu erzwingen, bis man sie gewaltsam entfernte.

Die sozialistischen und die gewerkschaftlichen Vereinigungen waren zum

Teil durch besondere Abgeordnete vertreten. Der Bericht erwähnt aus

Dänemark 2 Delegierte für 150 sozialdemokratische Vereine mit 17000 und

90 gewerkschaftliche Organisationen mit 20000 Mitgliedern, aus Spanien

einen sozialistischen und einen gewerkschaftlichen Abgeordneten, aus

Ungarn 9 Vertreter für die politische Partei und 23 Gewerkschaften,

aus England 65 Abgeordnete, die 44 politische und gewerkschaftliche

Organisationen vertraten. Insgesamt waren anwesend 296 Abgeordnete,

darunter 101 aus der Schweiz, 65 aus England, 39 aus Frankreich, 34 aus

Oesterreich, 92 aus Deutschland, 21 aus Italien, 17 aus Belgien. Die

Verhandlungen zogen sich durch die Streitigkeiten der verschiedenen

Richtungen, insbesondere mit den Anarchisten, so lange hin, daß

die Engländer erklären ließen, sie seien diese zwecklosen Debatten

übersatt; jeder von ihnen wisse bereits, wie er zu stimmen habe; sie

hätten wichtige Fragen zu verhandeln und seien es ihren Mandanten

schuldig, ihre Pflicht zu erfüllen; würde der Kongreß nicht endlich in

seine Tagesordnung eintreten, so wären die englische Delegierten leider

gezwungen, den Kongreß zu verlassen.

Der erste Punkt der Tagesordnung betraf die Maßregeln zur

internationalen Durchführung des $Achtstundentages$. Gegenstände

der Verhandlung waren insbesondere die Frage des Minimallohnes,

die Berufung einer Staatenkonferenz und die Ueberzeitarbeit. Zur

Annahme gelangte schließlich einstimmig eine Resolution, in welcher

die Bedeutung des Achtstundentages betont und als Mittel zu dessen

Durchführung die gewerkschaftliche und politische Organisation der

Arbeiterklasse auf nationaler und internationaler Grundlage und die

Agitation und Propaganda durch diese Organisation empfohlen wurde. In

derselben wurde ferner bemerkt:

»Die Gewerkschaftsorganisation der Arbeiter hat den außerpolitischen

freien Kampf mit dem Unternehmertum für den Achtstundentag zu führen,

um dadurch der gesetzlichen Einführung desselben für die ganze

Arbeiterklasse den Weg zu bereiten.«

Sehr langwierige Verhandlungen knüpften sich an die beiden Gegenstände

der Tagesordnung: »$Stellung der Sozialdemokratie im Kriegsfalle$« und

»$Politische Taktik der Sozialdemokratie$«. Bei dem ersteren Punkte

handelte es sich wieder um den Antrag der Holländer, den Krieg durch

einen allgemeinen Streik unmöglich zu machen, doch wurde derselbe gegen

die Stimmen von Holland, Frankreich, Norwegen und Australien durch die

übrigen 14 Nationen verworfen. Bei dem zweiten Punkte war man allseits

einig über die Notwendigkeit sowohl des parlamentarischen wie des

gewerkschaftlichen Kampfes, so daß eine dementsprechende Resolution mit

18 Stimmen bei einer Stimmenthaltung angenommen wurde.

Bei der Frage der $Maifeier$ kam es zu Auseinandersetzungen zwischen

den Deutschen und den Oesterreichern, die den ersteren den Vorwurf

machten den Brüsseler Beschluß nicht mit dem erforderlichen Nachdruck

und Ernst ausgeführt zu haben. Es wurde deshalb schließlich neben der

einstimmigen Wiederholung jenes Beschlusses mit allen gegen die Stimmen

von Deutschland, Dänemark, Bulgarien und Rußland ein Zusatz dahin

angenommen, daß die Sozialdemokratie jedes Landes die Pflicht habe, die

Durchführung der Arbeitsruhe am 1. Mai anzustreben und jeden Versuch zu

unterstützen, der an einzelnen Orten und von einzelnen Organisationen

in dieser Richtung gemacht werde. Uebrigens wurde in der Begründung,

daß die Feier des 1. Mai den festen Willen der Arbeiterschaft

bekunden solle, durch die soziale Revolution die Klassenunterschiede

zu beseitigen, der Ausdruck »soziale Revolution« durch »soziale

Umgestaltung« ersetzt.

Ueber die $Gewerkschaftsfrage$ wurde eingehend verhandelt. Es standen

sich, wie in Brüssel, zwei Richtungen gegenüber. Der deutsche Referent

v. $Elm$ führte aus, in der Kommission habe Uebereinstimmung darüber

geherrscht, daß es notwendig sei, die Gewerkschaftsbewegung sowohl auf

nationalem, wie auf internationalem Gebiete zu stärken; nur die Frage,

$wie$ die Gewerkschaften international am besten zu verbinden seien,

habe Meinungsverschiedenheiten hervorgerufen, wobei insbesondere für

Deutschland und Oesterreich die gesetzlichen Hindernisse in Betracht

kämen. Nationale Verbände über ganz Deutschland seien heute noch nicht

möglich, viel weniger aber festgegliederte internationale Verbände,

da sie die deutschen Gewerkschaften sofort mit dem Staatsanwalt in

Konflikt bringen würden. Durch internationale Kartellverträge bezw.

Vereinbarungen könne bei gutem Willen dasselbe erreicht werden,

wie durch festgegliederte internationale Organisationen, wie dies

die Buchdrucker und die Tabakarbeiter bewiesen hätten. Bezüglich

der internationalen Arbeitersekretariate halte es die Mehrheit der

Kommission für am zweckmäßigsten, zunächst in den verschiedenen Berufen

nationale Sekretariate zu bilden; diese könnten alle Nachrichten

von Bedeutung gegenseitig austauschen. Einem gemeinschaftlich

zu bestimmenden Lande müsse die Aufgabe zugeteilt werden, das

gemeinschaftliche internationale Sekretariat zu bilden. In Ländern, wo

die Gesetze Schwierigkeiten böten, könnten die nationalen Sekretariate

durch in öffentlichen Versammlungen oder auch in internationalen

Kongressen zu wählende Vertrauenspersonen gebildet werden. Ein einziges

internationales Sekretariat für alle Berufe würde organisatorisch zu

schwerfällig arbeiten, hinsichtlich Auskunft- und Raterteilung in allen

internationalen Arbeiterangelegenheiten sei dasselbe zu empfehlen.

Was endlich die Arbeitsbörsen betrifft, so war die Kommission darin

einig, daß sie notwendig seien, doch müßten die Gewerkschaften selbst

deren Leitung in die Hand nehmen.

Die von dem Referenten vorgeschlagene Resolution betonte die Pflicht

aller Arbeiter, sich ihren Organisationen anzuschließen und die

Pflicht der politischen Parteien, die Organisationen der Arbeiter

auf gewerkschaftlichem Gebiete mit aller Energie zu fördern, mit der

Begründung, daß die Gewerkschaften berufen seien, die Pfeiler der

künftigen Organisation der Gesellschaft zu bilden und daß deren Ausbau

deshalb neben der Erringung der politischen Macht der Arbeiterklasse

eine absolute Notwendigkeit sei. Sie schloß mit folgenden Forderungen:

»1. Gründung von nationalen Verbänden der gleichen Berufe;

2. Abschluß von internationalen Vereinbarungen zwecks gegenseitiger

Hülfeleistung;

3. Errichtung von nationalen Arbeitersekretariaten der einzelnen

Arbeitsbranchen, bei denen alle Verbände beteiligt sind;

denselben wird es zur Pflicht gemacht, alle Nachrichten von

Bedeutung über die Arbeiterbewegung, Streiks und Ausschlüsse,

sowie die Jahresberichte der einzelnen Gewerkschaften gegenseitig

auszutauschen;

4. zwecks einheitlicher Organisation des Arbeitsnachweises sollen

die Gewerkschaften in allen Plätzen die Errichtung von

Arbeitsbörsen von den Gemeinden verlangen, deren Leitung einzig

und allein den organisierten Gewerkschaften der betreffenden Stadt

zu übertragen ist.«

Bei der Abstimmung wurde aber der Antrag des Referenten verworfen und

statt dessen folgender von $Volders$ (Belgien) gestellte Gegenantrag

angenommen:

»Indem der Kongreß die auf die Gewerkschaftsorganisationen bezüglichen

Resolutionen, welche in Brüssel angenommen worden waren, aufrecht

erhält und indem er für die Arbeiterklasse die Pflicht, sich in

Fachvereinen zu organisieren, nachdrücklich betont, erklärt er, daß die

Industriearbeiter, die landwirtschaftlichen und maritimen Arbeiter die

Obliegenheit haben:

1. Berufsvereine zu bilden, um ihre Berufsinteressen zu verteidigen,

ihre Löhne zu schützen und der kapitalistischen Ausbeutung

Widerstand leisten zu können;

2. die Gewerkschaften eines und desselben Berufes, deren Interessen

identisch sind, überall, wo dies möglich ist, zu Landesverbänden zu

vereinigen;

3. durch Verständigung der Landesverbände einen internationalen

Verband der organisierten Berufe zu bilden, um die Organisationen

der verschiedenen Länder zu einem festen Bande zu vereinigen;

4. die Gewerkschaften aller Berufe, wo dies möglich ist, regional,

national und international zu organisieren, damit in den

Lohnkämpfen die Arbeiter aller Korporationen geschlossen und im

Einverständnis handeln;

5. durch die im Brüsseler Kongreß beschlossenen Arbeitersekretariate,

deren Funktionen gesichert werden müssen, von Land zu Land

gegenseitig zu verkehren und, wenn nötig, durch internationale, mit

der Aufgabe betraute Arbeitersekretariate den Landesverbänden alle

die einzelnen Korporationen berührenden Nachrichten zu übermitteln;

6. durch die Initiative der Arbeiter oder Intervention der

öffentlichen Gewalten überall, wo keine Arbeitsbörsen bestehen,

solche zu gründen, damit die Arbeiter sowohl leichter Beschäftigung

finden, als auch leichter den Gewerkschaften beitreten können;

7. für jeden Beruf besondere internationale Kongresse abzuhalten, um

daselbst die den verschiedenen Verbänden eigenen Fragen zu

behandeln;

8. die Arbeiter oder Organisationen ohne Unterschied der Rasse und der

Berufe zu einer kompakten Masse zu gruppieren, um für die

politische Thätigkeit im Kampfe gegen den Kapitalismus eine

genügende Macht zu besitzen, um die vollständige Emanzipation des

Proletariats zu sichern.«

Für den deutschen Antrag stimmten außer Deutschland: Oesterreich,

Dänemarck, Schweiz, Ungarn und Polen. Schweden und Rußland enthielten

sich der Abstimmung. Die übrigen 12 Nationen stimmten für die

holländische Resolution.

Hinsichtlich des $Schutzes der Arbeiterinnen$ wurde ein Antrag

einstimmig angenommen, der im wesentlichen den Beschlüssen der früheren

Kongresse entspricht, jedoch die Landarbeiterinnen einbezog und

außerdem gleichen Lohn für gleiche Arbeit forderte.

Der letzte Punkt, die Agrarfrage, wurde von der Tagesordnung abgesetzt

und dem nächsten Kongresse vorbehalten, dessen Zusammentritt für 1896

in London festgesetzt wurde. --

Dieser Kongreß, der unter dem Namen »$Internationaler sozialistischer

Arbeiter- und Gewerkschaftskongreß$«[188] vom 27. Juli bis 1. August

1896 in $London$ tagte, war der erste, an dem die englischen trade

unions offiziell teilnahmen, aber dieser Umstand hat nicht vermocht,

ihm einen wesentlich anderen Karakter zu verleihen, als seinen

Vorgängern. Auch dieses Mal wurden die ersten drei Verhandlungstage

ausgefüllt durch die Redekämpfe mit den Anarchisten, die so heftig

wurden, daß die Sitzungen wiederholt unterbrochen werden mußten,

bis endlich mit den Stimmen von 18 Nationen gegen 2 (Frankreich und

Holland) bei einer Stimmenthaltung (Italien) beschlossen wurde, die

Anarchisten von den weiteren Verhandlungen auszuschließen. Mit ihnen

verließ dann auch die von Domela Nieuvenhuis geführte Mehrheit der

Holländer den Kongreß.

[188] Das offizielle Protokoll ist im Verlage des »Vorwärts«

erschienen.

Nach Entfernung der Anarchisten waren auf dem Kongresse folgende

Nationen vertreten:

England durch 475 Abgeordnete, wovon 185 den Gewerkschaften, 120 der

_Socialdemocratic Federation_, 115 der _Independant Labour Party_,

22 der _Fabian Society_, 5 kleineren sozialistischen Gesellschaften,

3 der Arbeiterkirche, 13 dem parlamentarischen und 12 dem

Organisationskomitee angehörten. Außerdem Frankreich (113 Abgeordnete),

Deutschland (46)[189], Belgien (19), Schweiz (12), Rußland (7),

Italien (7), Polen (14), Oesterreich (7), Dänemark (7), Spanien (8),

Holland (15), Rumänien, Bulgarien, Böhmen, Ungarn, Schweden, Amerika,

Australien, Portugal. Da die Franzosen sich aus zwei fast gleich

starken Gruppen zusammensetzen, so wurde auf ihren Antrag beschlossen,

ihnen eine geteilte Vertretung in den Kommissionen zu bewilligen.

[189] Vertreten waren nur die sozialdemokratische Partei und die

»Generalkommission der Gewerkschaften«. Die

$Hirsch-Duncker$'schen Gewerkvereine hatten, da an sie

eine besondere Einladung nicht ergangen war, beschlossen,

sich nicht zu beteiligen, dagegen ist der Verbandsanwalt

ausweislich eines im »Gewerkverein« Nr. 32 vom 7. August 1896

veröffentlichten Briefes mit dem englischen Gewerkschaftsführer

$Thomas Burt$ zu dem Zwecke in Verbindung getreten, künftig

besondere internationale Kongresse von ausschließlich

gewerkschaftlichem Karakter zu veranstalten. Doch ist der

bezügliche, vom parlamentarischen Komitee gestellte Antrag auf

dem _Trade-Unions_-Kongresse abgelehnt. (Vgl. oben S. 35.)

Zu dem ersten Gegenstande der Tagesordnung, der $Agrarfrage$, wurde

im Widerspruche zu einem Antrage, der in die Einzelheiten eingehen

wollte, eine Resolution angenommen, die sich darauf beschränkt, neben

der Forderung der Ueberführung des Grund und Bodens in Gemeinbesitz

das Studium der Agrarfrage zu empfehlen und es als wichtigste Aufgabe

zu bezeichnen, das Landproletariat in seinem Kampfe gegen seine

Ausbeuter zu organisieren, jedoch die Festsetzung der Mittel bei der

Verschiedenheit der Verhältnisse in den einzelnen Ländern diesen selbst

überläßt und von der Aufstellung eines sogen. Aktionsprogrammes absieht.

Zu der Frage der $politischen Aktion$ wurde beschlossen, den Arbeitern

die Erringung der politischen Macht und des Stimmrechtes sowie den

Beitritt zu der internationalen Sozialdemokratie zu empfehlen, und

zwar »unabhängig von allen bürgerlichen Parteien«. Der letztere Zusatz

wurde von Seiten der englischen _trade unions_ und der _Fabian Society_

bekämpft, jedoch mit großer Mehrheit angenommen.

Unter der Bezeichnung »$Erziehung und körperliche Entwicklung$« wurden

Fragen der Schule und des Arbeiterschutzes behandelt. Man beschloß

in ersterer Beziehung unentgeltlichen Unterricht vom Kindergarten

bis zur Universität, dagegen wurde die Forderung der Schulmahlzeiten

abgelehnt. Hinsichtlich des Arbeiterschutzes wurden die Forderungen der

früheren Kongresse wiederholt und die Wirkungslosigkeit der Berliner

internationalen Konferenz betont.

In Bezug auf die »$Wirtschaftspolitik der Arbeiterklasse$«

wurde die Vergesellschaftung aller Produktions-, Transport- und

Verteilungsmittel, sowie die Organisation der Produktion unter

demokratischer Kontrolle der ganzen Gesellschaft gefordert und den

Arbeitern empfohlen, eine internationale Agentur zu schaffen, welche

die Machinationen der kapitalistischen Trusts und Kartelle mittels

nationaler und internationaler Gesetzgebung verfolgen soll.

Bei dieser Gelegenheit wurde die Stellung zur $Gewerkschaftsfrage$ in

einer ausführlichen Resolution niedergelegt, die folgenden Wortlaut hat:

»Der gewerkschaftliche Kampf der Arbeiter ist unerläßlich, um der

wirtschaftlichen Uebermacht des Kapitals zu trotzen und so die Lage

der Arbeiter in der Gegenwart zu verbessern. Ohne Gewerkschaften keine

auskömmlichen Löhne und keine verkürzte Arbeitszeit. Durch diesen Kampf

wird aber die Ausbeutung nur gelindert, nicht beseitigt. Die Ausbeutung

der Arbeiter kann nur ein Ende nehmen, wenn die Gesellschaft selbst

Besitz ergriffen hat von den Produktionsmitteln einschließlich des

Grund und Bodens und der Verkehrsmittel. Das hat zur Voraussetzung ein

System gesetzgeberischer Maßnahmen. Um diese vollkommen durchzuführen,

muß die Arbeiterklasse die ausschlaggebende politische Macht sein. Sie

wird aber zur politischen Macht nur in dem Maße, wie sie organisiert

ist. Die Gewerkschaften machen die Arbeiterklasse schon deshalb zur

politischen Macht, weil sie die Arbeiter organisieren.

Die Organisation der Arbeiterklasse ist ungenügend und unvollständig,

wenn sie nur politisch ist. Aber der gewerkschaftliche Kampf

erfordert auch die politische Bethätigung der Arbeiterklasse.

Was die Arbeiter im freien Kampfe gegen die Ausbeuter erringen,

müssen sie oft erst als politische Macht gesetzgeberisch festlegen,

um es zu sichern. In anderen Fällen macht die gesetzgeberische

Errungenschaft den gewerkschaftlichen Konflikt überflüssig. Ein

internationales Zusammenwirken der Arbeiterklasse in Bezug auf den

gewerkschaftlichen Kampf, wie insbesondere auch in Bezug auf die

Arbeiterschutzgesetzgebung wird desto mehr zur Notwendigkeit, je mehr

der wirtschaftliche Zusammenhang des kapitalistischen Weltmarktes und

damit zugleich die Konflikte der nationalen Industrien sich entwickeln.

Für die nächste Zeit ist ein internationales Vorgehen des Proletariats

nach folgenden Richtungen notwendig:

Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. · 第 183 / 323 题