3. durch Besserung der Wohnungsverhältnisse;

4. durch Leistung von Rechtschutz bei Streitigkeiten, welche

aus dem Arbeitsverhältnis erwachsen und nicht zur Kompetenz der

Gewerbegerichte gehören, zumal durch Vermittlung der Volksbureaus;

5. durch Erstattung von Gutachten und Eingaben an die zuständigen

Behörden bezw. Parlamente;

6. durch Vorbereitung und Durchführung der Gewerbegerichtswahlen im

christlich-sozialen Sinne;

7. durch Errichtung einer Hülfskasse für alle besondere Fälle, die

innerhalb des Zweckes des Verbandes liegen, bezw. Vermittlung des

Anschlusses an andere bereits bestehende ähnliche Kassen;

8. durch Versammlungen und belehrende Vorträge unter Ausschluß

jeglicher konfessionellen oder politischen Erörterung, sowie durch

kostenfreie Zustellung des Verbandsorganes.

Der Verein bestreitet durchaus, in irgend welcher Beziehung zur

Zentrumspartei zu stehen, sondern will parteilos sein. Er fordert

von seinen Mitgliedern keine Erklärung über ihre Stellung zur

Sozialdemokratie, betrachtet auch ein Zusammengehen mit dieser in rein

wirtschaftlichen Fragen nicht als ausgeschlossen. Bei der Lohnbewegung

der Maurer in Köln im Januar 1898 hat der Verband zusammen mit dem

sozialistischen »Alten Verbande« eine gemeinschaftliche Lohnkommission

gewählt, die gemeinsam die erhobenen Forderungen gegenüber den

Unternehmern vertrat. Die Bewegung ist friedlich verlaufen und

hat teilweise Erfolg gehabt. In Kalk sind die Mitglieder beider

Organisationen gemeinschaftlich in den Ausstand getreten, der ebenfalls

teilweise Erfolg hatte.

Unterstützungskassen bestehen zur Zeit noch nicht, sind aber

beabsichtigt. Auch ein eigenes Verbandsorgan ist noch nicht geschaffen,

vielmehr bedient der Verein sich des »Christlichen Arbeiterfreundes«

der in Köln-Ehrenfeld erscheint und von einer aus 3 Präsidenten der

Arbeitervereine bestehenden Kommission redigiert wird. Dem Kölner

Vereine sollen die in Rheinland bestehenden kleineren Berufsvereine

angeschlossen werden; ein in Aussicht genommener Delegiertentag der

christlichen Gewerkvereine soll die Organisation weiter ausbauen.

In der am 16. April 1899 in Köln abgehaltenen ersten Generalversammlung

wurde die Ausdehnung der Mitgliedschaft auf alle Bauhandwerker,

einschließlich der Hülfsarbeiter, beschlossen und deshalb der Name

»Gewerkverein christlicher Bauhandwerker und verwandter Berufe«

angenommen.

h) $Gewerkverein der Metallarbeiter.$

Aus der Thätigkeit der bereits genannten sozialen Konferenz ist

auch der »Gewerkverein christlicher Metallarbeiter« in Köln

hervorgegangen. Derselbe bezweckt den »Schutz und die Förderung der

Rechte und Interessen seiner Mitglieder nach christlichen Grundsätzen

auf gesetzlichem Wege«. Die Mittel zur Erreichung dieses Zweckes

sind im Statut wörtlich gleichlautend bezeichnet mit denjenigen

des Gewerkvereins der Maurer. Der Verein ist erst im Sommer 1898

gegründet und hat deshalb eine Geschichte noch nicht aufzuweisen.

Die Mitgliederzahl beträgt 80-100. Vereinsorgan ist ebenfalls der

»Christliche Arbeiterfreund«.

i) $Gewerkverein der Gastwirtsgehülfen.$

Eine erfolgreiche weitere Gründung der mehrgedachten Konferenz

ist der am 13. Oktober 1898 gegründete »Berufsverein christlicher

Gastwirtsgehülfen«. Der Verein, dessen Sitz in Köln ist, der aber

die Organisation der Kellner für ganz Deutschland anstrebt, bezweckt

nach seinen Statuten den Schutz und die Förderung der Rechte und

Interessen seiner Mitglieder nach christlichen Grundsätzen auf

gesetzlichem Wege. Er setzt sich zur Aufgabe: 1. Erzielung geregelter

Arbeits- und Gehaltsbedingungen; 2. Herbeiführung einer angemessenen

Arbeitsdauer; 3. Rechtsschutz der Mitglieder; 4. Unterstützung in

Fällen der Not; 5. geistige Hebung seiner Mitglieder durch Fortbildung

der Fachkenntnisse; 6. Ermahnung zur Pflichttreue im Berufe und im

bürgerlichen Leben, zu ehrenhafter Gesinnungs- und Handlungsweise im

allgemeinen. Diese Zwecke sucht der Verein zu erreichen: 1. durch

Regelung der Stellenvermittelung mittels eines unentgeltlichen

Arbeitsnachweisebureaus im Anschluß an kommunale oder behördliche

Einrichtungen; 2. durch Leistung von Rechtsschutz mittels der

Volksbureaus; 3. durch Erstattung von Gutachten und Eingaben an die

Behörden bezw. Parlamente; 4. durch Verbreitung und Durchführung der

Gewerbegerichtswahlen in christlich-sozialem Sinne; 5. durch Errichtung

einer Hülfskasse; 6. durch Versammlungen und Vorträge unter Ausschluß

jeglicher konfessioneller und parteipolitischer Erörterungen.

Der Verein ist als Zentralverein mit Verwaltungsstellen

beabsichtigt. Die Mitgliederzahl betrug am 7. November 1898 etwa

200. Auf Veranlassung der Arbeitsstatistischen Kommission hat der

Verein zwei Vertreter zum Zwecke der Erhebungen über die Lage der

Gastwirtsangestellten entsendet. Vereinsorgan ist der »Christliche

Arbeiterfreund«.

k) $Gewerkverein kaufmännischer Hülfsarbeiter$.

Von geringerer Bedeutung ist die letzte Gründung der Konferenz, der

»Verband der Arbeiter im kaufmännischen Gewerbe«, der insbesondere die

Packer, Hausknechte, Faktoren, Lagerarbeiter u. s. w., also ungelernte

Arbeiter umfassen will. Das Statut ist demjenigen des Maurervereins

nachgebildet, doch ist der Verband zunächst nur als ein Lokalverband

für Köln beabsichtigt. Er ist hervorgegangen aus dem Kampfe um die

Verwaltung der Ortskrankenkassen und ist deshalb auch von deren

christlich-sozialen Mitgliedern ins Leben gerufen, um ein Gegengewicht

gegen die Sozialdemokratie zu schaffen. Der Zweck des Verbandes ist

hauptsächlich gegenseitige Unterstützung; der gewerkschaftliche

Karakter tritt zurück. Auch dieser Verband hat als Organ den

»Christlichen Arbeiterfreund«.

l) $Schwarzwälder Uhrenindustriearbeiter$.

Am 4. Dezember 1898 hat sich ein »$Christlicher

Uhrenindustriearbeiterverband Schwarzwald$« mit dem Sitze in Villingen

gebildet, der alle Schwarzwälder Uhrenarbeiter und die Arbeiter

verwandter Gewerbe umfaßt. Der Verband »steht auf christlich-gläubigem

Boden und verfolgt auf der Grundlage des Rechtes und des Gesetzes

soziale Zwecke zur Förderung der Lage und der geistigen, moralischen

und materiellen Interessen der christlichen Uhrenarbeiterschaft

(männlich und weiblich)«.

Insbesondere erstrebt und bezweckt derselbe:

1. die Erhaltung und Befestigung friedlicher Verhältnisse zwischen

allen am gewerblichen Leben Beteiligten, vornehmlich zwischen

$Arbeitgeber$- und $Arbeitnehmerschaft$;

2. die Regelung der $Lohnverhältnisse$ der Arbeiterschaft, die

Erhebung und Erhaltung derselben auf einer Höhe, die dem Arbeiter

und seiner Familie ein auskömmliches, geordnetes und sicheres Dasein

gewährleistet. Vereinbarung von $Lohntarifen$, soweit möglich;

3. die Besserung der $Verhältnisse$ in den $Fabriken$ und

$Werkstätten$ selbst, die Herstellung und Erhaltung von ausreichenden

Schutzvorrichtungen, die Mehrung der Lüftungs- und anderer die

Gesundheit erhaltender Vorrichtungen, die gerechte Regelung der

$Arbeitszeit$, die Trennung der Geschlechter in den Fabriken,

Einrichtung besonderer Ankleidungs- und Waschräume für beide

Geschlechter, die Zulassung von Arbeiterausschüssen &c.;

4. die Einsetzung einer $Vermittelungsinstanz$ bei etwaigen

Lohndifferenzen und Streiks zur Erzielung eines Ausgleichs zwischen den

streitenden Parteien;

Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. · 第 173 / 323 题