C. Fachabteilungen.

Die evangelischen wie die katholischen Arbeitervereine sind nicht

als wirkliche Gewerkvereine anzusehen, und zwar schon aus dem

Grunde, weil sie keinen Unterschied nach der Berufsthätigkeit

machen; außerdem pflegen sie auch mehr allgemeine Zwecke als die

eigentlich gewerkschaftlichen Aufgaben zu fördern. Trotzdem kommen

die Arbeitervereine als Vorstufen der gewerkschaftlichen Entwickelung

in Betracht, da sie das Zusammengehörigkeitsgefühl der Mitglieder

ausbilden und im guten Sinn das Klassenbewußtsein entwickeln.

In neuester Zeit ist man im Lager beider Religionsbekenntnisse sich

dieser Stellung der Arbeitervereine immer mehr bewußt geworden und

hat als bestes Mittel, jene Entwickelung zu befördern, die Errichtung

von $Fachabteilungen$ oder $Fachsektionen$ erkannt. Dieselben

bilden, wie der Name besagt, nur Abteilungen innerhalb des Vereins

und unterscheiden sich dadurch von wirklichen Gewerkvereinen. Alle

Mitglieder der Abteilung sind auch solche des Vereines. Inventar

und Vermögen gehört dem letzteren. Dagegen hat die Ableitung einen

besonderen Vorstand, und die Fühlung mit dem Vereine beruht nur darauf,

daß dessen Vorsitzender befugt ist, den Sitzungen der Abteilung

beizuwohnen. Der verfolgte Zweck ist in erster Linie die fachliche und

die allgemeine Ausbildung der Mitglieder; Lohnkämpfe sollen möglichst

durch gütlichen Ausgleich vermieden werden, ist aber dieser nicht

möglich, so soll auch vor Streiks nicht zurückgeschreckt werden.

Gesellige Vergnügungen sind ausgeschlossen und bleiben dem Vereine

vorbehalten.

Die Gründung von Fachabteilungen ist zuerst auf katholischer Seite

ins Auge gefaßt und durch einen von Dr. $Oberdörffer$ in der Kölner

Korrespondenz von 1891, Nr. 1 und 2, veröffentlichten Entwurf

vorbereitet. Durch den Beschluß des 1893 in Regensburg abgehaltenen

Verbandstages wurde sie allen katholischen Arbeitervereinen warm

empfohlen.

Ziele und Organisation der Fachabteilungen lassen sich am besten

ersehen aus den von Dr. $Hitze$ aufgestellten Leitsätzen, welche

sowohl auf der Generalversammlung der Präsides der katholischen

Gesellenvereine in Würzburg am 24. September 1894 als von dem

Gesamtverbande der evangelischen Arbeitervereine in der Sitzung vom

11. Oktober 1894 in Köln angenommen sind und deshalb jetzt deren

gemeinsames Programm bilden. Dieselben lauten:

I. Die Arbeiter haben ebensogut, wie andere Berufsgruppen, das

Recht wie das Bedürfnis, sich zur Wahrung und Förderung ihrer

Berufsinteressen zusammenzuschließen.

II. Die bestehenden Berufsvereine (Gewerk- und Fachvereine) stehen

fast ausnahmslos unter sozialdemokratischem und liberalem

Einfluß, sind so eine bedrohliche Gefahr für die christlichen

Arbeiter.

III. Diese Gefahr kann nur dadurch beseitigt werden, daß entweder

$christliche Gewerkvereine$ gegründet werden, oder aber daß

die christlichen Arbeiter so geschult werden, daß sie den

sozialdemokratischen bezw. liberalen Einfluß zu paralysieren

vermögen.

IV. Der beste und sicherste Weg zur Erreichung einer gesunden,

erfolgreichen Organisation unserer Arbeiter -- sei es

selbständig, sei es im Rahmen der bestehenden Organisationen

-- ist die Bildung von $Fachabteilungen$ in den bestehenden

katholischen (evangelischen) Arbeitervereinen.

Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. · 第 164 / 323 题