II. $Für den Kleinbetrieb, sowie Handel und Gewerbe$:

Die Vereine sind nicht der Meinung, daß der gesamte Kleinbetrieb dem

Untergange verfallen ist. Sie treten daher für ihn ein, soweit er sich

durch Ansätze energischer Selbsthilfe als lebensfähig erweist. Sie

fordern:

1. für das Handwerk die Einführung einer korporativen Organisation und

die Begründung und Förderung genossenschaftlicher Vereinigungen;

2. für den redlichen Handel und Gewerbebetrieb Schutz durch

Beschränkung und Beaufsichtigung des Hausierhandels und der

Abzahlungsgeschäfte, sowie durch Beseitigung der Wanderlager und

Schleuderbazare;

3. eine Börsenordnung, durch die alle Börsengeschäfte soweit als

möglich wirksamer staatlicher Aufsicht unterstellt werden und durch

die besonders dem Mißbrauch der Zeitgeschäfte als Spielgeschäfte,

namentlich in den für die Volksernährung wichtigen Artikeln

entgegengetreten wird.

B. $Arbeitsprogramm für die Evangelischen Arbeitervereine$.

1. Die Vereine suchen die religiöse, geistige und sittliche Bildung

ihrer Mitglieder zu heben.

2. Die Vereine fördern mit aller Kraft die Anhänglichkeit an Kaiser und

Reich, Fürst und Vaterland.

3. Die Vereine suchen mit allen Kräften das Familienleben zu fördern,

an dessen gottgewollter Ordnung sie festhalten. Sie treten darum

nachdrücklich für Schaffung ausreichend großer, freundlicher, gesunder

und billiger Wohnungen ein. Sie hoffen insbesondere die Unterstützung

von Arbeiterbaugenossenschaften durch die Mittel des Staates (oder

Altersversicherung), der Kommunen und reicher Kirchengemeinden.

4. Die Vereine nehmen sich auch der zeitweiligen wirtschaftlichen

Notstände ihrer Mitglieder an durch Einführung von Darlehenskassen,

Unterstützungskassen in Krankheits- und Sterbefällen,

Arbeitsnachweisung, Arbeitslosen-Versicherung u. s. w. Diese

Einrichtungen werden möglichst von Arbeitern selbst geleitet und sollen

zugleich als Mittel dienen, sie in ihrem wirtschaftlichen Urteil zu

schulen.

5. Sie wollen eine edle Geselligkeit und treue Kameradschaft unter

ihren Mitgliedern pflegen.«

Als dieses Programm beschlossen wurde, standen die Beteiligten noch

stark unter dem Einflusse der durch die kaiserlichen Februarerlasse

eingeleiteten sozialpolitischen Strömung, die damals im wesentlichen

noch als die herrschende anzusehen war. Es gab damals innerhalb

der Evangelischen Arbeitervereine nur die beiden Richtungen, die

man im allgemeinen als $sozialkonserative$ und $sozialliberale$

bezeichnen kann: die erstere war vertreten durch $Weber$, die zweite

durch $Naumann$; auf einem zwischen jenen beschlossenen Kompromisse

beruht das $Berliner Programm$. Die oben bezeichnete dritte,

$nationalliberale$ Richtung war noch nicht vorhanden oder wenigstens

nicht öffentlich hervorgetreten. Aber je mehr der soziale Wind

abflaute, kam sie zur Geltung und bald fühlte sie sich stark genug den

Kampf aufzunehmen.

Bis zum Jahre 1896 war der Pfarrer $Werth$ in Schalke, ein Mann

der Vermittelung, Vorsitzender sowohl des Rheinisch-westfälischen

Provinzialverbandes als auch des Gesamtverbandes gewesen. Bei seinem

Tode trat im Provinzialverbande an seine Stelle der Fabrikant

$Franken$. Im Gesamtverbande hätte die Besetzung des Postens eines

ersten Vorsitzenden Anlaß zur Entfesselung des Streites geben müssen,

allein das wurde verhindert durch die eigentümliche Stellung des

Pfarrers $Weber$, der als stellvertretender Vorsitzender der gegebene

Nachfolger zu sein schien. War er nämlich einerseits der Bochumer

Richtung nicht willkommen, weil er ihr zu »sozial« erschien, so galt

er andererseits den sozialreformerischen Elementen schon deshalb

als verdächtig, weil er in Anlaß des im Frühjahr 1896 erfolgten

Ausscheidens $Stöcker$'s aus dem evangelisch-sozialen Kongresse sich

mit $Stöcker$ solidarisch erklärt hatte und dadurch zum Kongresse und

insbesondere zu der $Naumann$'schen Gruppe in einen ziemlich scharfen

Gegensatz getreten war.

Die Folge dieser unklaren Verhältnisse war es, daß man auf dem

$Delegiertentage$, der am 26./27. Mai 1896 in $Frankfurt$ a. M.

gleichzeitig mit dem evangelisch-sozialen Kongresse abgehalten

wurde, von der Neuwahl eines ersten Vorsitzenden vorläufig absah.

Daß übrigens die »soziale« Richtung die Mehrheit hatte, ergab sich

daraus, daß der von $Weber$ eingebrachte und aus dessen angegebener

Stellung zu erklärende Antrag, den nächsten Delegiertentag unabhängig

vom evangelisch-sozialen Kongreß abzuhalten, auf erfolgten lebhaften

Widerspruch zurückgezogen wurde.

Aus den übrigen Verhandlungen des Delegiertentages ist zu erwähnen,

daß beschlossen wurde, vom 15. August 1896 ab die Wanderunterstützung

einzuführen die allen Mitgliedern gezahlt werden soll, welche dem

Vereine mindestens 6 Monate angehören. Den Vereinen wurde ferner

empfohlen Diskussionsabende zu veranstalten und in den Gemeinden auf

Errichtung sozialer Kommissionen hinzuwirken, welche alle auf die

Verhältnisse der städtischen Arbeiter, die Vergebung von Arbeiten,

die Bau-, Wohnungs- und Mietverhältnisse, Fortbildungsschulen,

Volks- und Wohlfahrtseinrichtungen und dgl. bezüglichen Vorlagen

der städtischen Kollegien nach sozial-ethischen Gesichtspunkten

prüfen oder denselben Gutachten zugehen lassen sollen, auch durch

das Gewerbegericht mit Arbeitgebern und Arbeitern Fühlung zu halten

und sich durch andere geeignete Persönlichkeiten, sowie durch

Vertrauensmänner der verschiedenen Arbeiterorganisationen zu ergänzen

haben. Hinsichtlich der Wohnungsfrage wurde nach ausführlicher

Erörterung des $Lechler-Schäffle$'schen Wohnungsreformplanes

beschlossen, in dieser Richtung bei dem Ministerium und den

Volksvertretungen vorstellig zu werden, auch bei den Behörden auf

eine energische polizeiliche Kontrolle der Arbeiterverherungen

hinzuwirken. Endlich wurde beschlossen, die Anstellung weiblicher

Hülfskräfte bei der Fabrikinspektion und die Verwendung der Gelder der

Invaliditätsversicherungsanstalten für ausgedehnte Krankenfürsorge

insbesondere in Genesungshäusern warm zu unterstützen, sowie eine

Vereinfachung der bisherigen Sozialversicherung zu fördern. Auf die

an die Vertreter aus Bayern gerichtete Anregung, den Anschluß ihrer

Vereine an den Gesamtverband herbeizuführen, erwiderten diese, daß ihre

Vereine dann als politische betrachtet und ihnen die Veranstaltung

der bisher sehr beliebten Familienabende verboten werden würde.

Ein Protest, der das Vorgehen des Freiherrn v. $Stumm$ gegen die

evangelischen Geistlichen im Saargebiete entschieden verurteilte, wurde

unter lebhaftem Beifall einstimmig angenommen.

Die Bochumer Richtung glaubte aber unter der Gunst der immer mehr

herrschend gewordenen antisozialen Strömung ihren Kampf weiter

führen zu sollen. Das von dem Redakteur $Quandel$ geleitete

»Rheinisch-westfälische Tageblatt« brachte mehrfache Artikel, in denen

nicht allein im allgemeinen die Ansicht vertreten wurde, daß »die ganze

Oeffentlichkeit bewußt oder unbewußt, absichtlich oder unabsichtlich,

freiwillig oder gezwungen um das große Kalb des Sozialismus tanze,«

sondern geradezu die Behauptung aufgestellt wurde, das evangelische

Vereinswesen drohe in der fortgesetzten Behandlung uferloser Doktrinen

zu versanden und durch seine kathedersozialistischen Neigungen die

vorhandenen Gegensätze zu erweitern; »alle die sozialpolitischen

Vorträge, Debatten, Resolutionen, Beschlüsse, Proteste,

Berichtigungen, das ehrliche Bestreben, auf dem verführerischen

Tanzboden sozialer Ideen sich mit ultramontanen, antisemitischen

und anderen salonfähigen Sozialpolitikern in gleichem Tanze zu

bewegen«, hätten aber bisher wenig Erfolg gehabt. Als Gegenmaßregel

wurde in einem Aufrufe des Vorstandes des Bochumer Kreisverbandes

am 17. Februar 1897 der Vorschlag gemacht, eine große $humanitäre

Verbandsanstalt$ zu begründen, die den greifbaren Mittelpunkt

der gesamten sozialpolitischen Bestrebungen des Verbandes bilden

und insbesondere den Zweck haben sollte, Feierabendhäuser für

alte Arbeiter beiderlei Geschlechts, Rekonvaleszentenhäuser für

erhaltungsbedürftige Mitglieder, Haushaltungsschulen für deren Töchter,

Zusammenkunftsorte für Jünglinge, Erziehung der Waisen, Spar-, Kredit-

und Lebensversicherungsanstalten, Arbeiterwohnungen u. s. w. in die

Hand zu nehmen.

Gegen diesen Vorschlag wandte sich nicht nur $Naumann$, der ihn

als den Versuch bezeichnete, die evangelischen Arbeitervereine

zu Kleinkinderbewahranstalten zu machen, sondern auch $Weber$,

der einerseits finanzielle und fachliche Gründe gegen denselben

geltend machte, andererseits aber auch die Befürchtung aussprach,

daß die Arbeitervereine dadurch von ihrer eigentlichen sozialen

Thätigkeit abgelenkt werden sollten. Wie es scheint, war $Weber$

durch die von der $Stumm$'schen Richtung gegen ihn erhobenen

gehässigen Angriffe allmählich in eine schärfere Gegenstellung gegen

den Unternehmerstandpunkt gedrängt, als früher, wie insbesondere

darin hervortrat, daß er nicht allein sich an der Gründung des

Christlichen Bergarbeitergewerkvereins beteiligt, sondern insbesondere

gemeinschaftlich mit $Hitze$ die Veranstaltung des am 1. Februar 1897

in Bochum abgehaltenen Bergarbeiterkongresses in die Hand genommen

hatte.

Diese neue Gruppierung mußte natürlich in der nächsten

Delegiertenversammlung ihren Ausdruck finden, ja er trat schon bei

deren Vorbereitung hervor. Als nämlich der $Ausschuß$ in seiner Sitzung

in $Kassel$ am 5. März 1897 den Beschluß, den Verbandstag am 20.

April 1897 in Bochum abzuhalten, gefaßt und bereits die entsprechende

öffentliche Bekanntmachung erlassen hatte, lehnte der Bochumer

Kreisverein dies ab, so daß statt dessen Elberfeld gewählt werden mußte.

In seiner Eröffnungsrede betonte $Weber$, daß gegenüber dem kalten

Winde der sozialen Reaktion der Verband sein soziales Programm nach

oben und nach unten, nach rechts und links vertreten müsse und daß

kein Unterschied der sozialen Richtungen, mögen sie christlich-sozial,

evangelisch-sozial oder national-sozial sein, bestehen dürfe. Er

erwähnte, daß aus dem Saarverbande zwei Vereine aus dem Grunde mit

der Begründung ausgetreten seien, daß der Delegiertentag in Frankfurt

»gegen den um die soziale Frage hochverdienten Freiherrn v. $Stumm$ ein

Mißtrauensvotum beschlossen habe«, eine Mitteilung, die mit großer

Heiterkeit aufgenommen wurde. Ebenso hatte der Verein in Hersfeld

seinen Austritt angezeigt, nachdem sein Antrag, die Nationalsozialen

aus dem Verbande auszuschließen, abgelehnt war. Der Redakteur $Quandel$

erhob scharfe Vorwürfe nicht allein gegen den von Professor A.

$Wagner$ auf dem Bergarbeiterkongreß gehaltenen Vortrag, durch den

er angeblich zum Streik angereizt habe, sondern auch gegen $Weber$,

der den Krieg gegen das Kapital erklärt habe. Es gelang mit Mühe, die

hochgehenden Wogen der hierdurch verursachten Debatte wieder soweit

zu glätten, daß die Referate über Gründung eines Unterstützungsfonds

für die Verbandsmitglieder im Falle unverschuldeter Arbeitslosigkeit,

über Einführung von Arbeitsämtern, die Sonntagsruhe der Post- und

Eisenbahnbeamten, städtische soziale Kommissionen, Zentralisation

des Arbeitsnachweises, Unterhaltungsabende und Aenderung der

Unfallgesetzgebung angehört werden konnten.

Man beschloß, durch freiwillige Beiträge einen Fonds zur Unterstützung

bei Arbeitslosigkeit zu gründen. Hinsichtlich der Arbeitsämter forderte

man Instanzen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern

und Arbeitern mit folgendem Zusatz: »Insbesondere erkennen wir zur

Verhütung von Streiks als notwendig an einerseits die getrennten

Berufsorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch gesetzliche

Anerkennung zu fördern, andererseits schon jetzt eine $gemeinsame

Organisation von Arbeitgebern und Arbeitnehmern$ in's Auge zu fassen

und durch gesetzliche Bestimmungen Garantie dafür zu schaffen, 1.,

daß beide Teile stets in engster Fühlung bleiben und 2., daß bei

ausbrechenden Streitigkeiten Instanzen vorhanden sind, die das

Vertrauen beider Teile genießen und zu Ausgleichsversuchen nicht nur

berechtigt, sondern auch verpflichtet sind.

Hinsichtlich des Arbeitsnachweises wurde eine ausführliche Resolution

angenommen, in der die Schaffung eines zusammenhängenden Netzes

von Nachweisstellen gefordert wird; diese sollen unter gemeinsamer

Verwaltung von Arbeitgebern und Arbeitern stehen und sich in

Lohnstreitigkeiten nicht einmischen, deshalb auch in solchen Fällen

ihre Thätigkeit nicht einstellen. In betreff der sozialen Kommissionen

wurde der Beschluß des vorigen Delegiertentages in mehrfachen Punkten

ergänzt. Der von $Naumann$ geäußerten Ansicht, man solle nicht neben

den bestehenden sozialistischen Gewerkschaften besondere christliche

gründen, sondern durch Eintritt der religiös und vaterländisch

gesinnten Arbeiter in jene Einfluß zu gewinnen suchen, trat

$Weber$ entgegen und vertrat den Standpunkt, daß grundsätzlich ein

Zusammenarbeiten mit der Sozialdemokratie zu verwerfen sei.

Daß auf dem Delegiertentage die Bochumer Richtung in der Minderheit

war, ist schon daraus zu ersehen, daß die Wahl des Redakteurs

$Quandel$ in den Ausschuß abgelehnt wurde; $Franken$ war nicht einmal

vorgeschlagen. In der nächsten $Ausschußsitzung$, die am 28. Juni 1897

in $Kassel$ stattfand, wurde sogar auf Antrag $Weber$'s beschlossen:

»Der Ausschuß erklärt, daß er jedem Versuche, die Rechtsbeständigkeit

und Verbindlichkeit des $evangelisch-sozialen Programmes$ der

evangelischen Arbeitervereine (Berlin 1893) für die Mitglieder des

Gesamtverbandes anzutasten, auf das allerentschiedenste entgegentreten

wird und daß er diejenigen Verbände und Vereine, welche sich von diesem

Programm lossagen sollten, nicht mehr als Glieder des Gesamtverbandes

anerkennen kann.« Dieser Beschluß wandte sich insofern gegen die

Bochumer Richtung, weil aus deren Kreisen mehrfach das Berliner

Programm und insbesondere die in demselben geforderte »Umgestaltung der

Verhältnisse« angegriffen und dessen Revision gefordert war.

Daß die Bochumer Richtung übrigens nicht einmal innerhalb des

rheinisch-westfälischen Provinzialverbandes die Mehrheit hatte, zeigte

sich auf dessen $Verbandstage in Essen$ am 6. Februar 1898, indem

hier bei der Neuwahl der bisherige Vorsitzende $Franken$ und sein

Gegenkanditat $Niemeyer$ je 68 Stimmen erhielt. Nachdem $Franken$, zu

dessen Gunsten das Los entschieden hatte, trotzdem zurückgetreten war,

wurde $Niemeyer$ gewählt. Auch $Quandel$ lehnte die auf ihn gefallene

Wahl ab.

Trotzdem setzten die Kreisverbände Bochum und Gelsenkirchen, die

zusammen 27 Vereine umfassen, ihre Agitation fort und beschlossen

auf einer Zusammenkunft in $Bochum$ am 20. Februar 1898 das sog.

$Ultimatum$, in welchem sie erklärten, fernerhin nur dann noch dem

Verbande angehören zu können, wenn:

1. Die Bochumer Richtung eine genügende Vertretung in der

Verbandsleitung erhalte,

2. der Kasseler Beschluß vom 28. Juni 1897 (wegen Verbindlichkeit des

Berliner Programmes) in aller Form zurückgenommen werde,

3. der Verbandsagent $Fischer$ nach seiner freien Ueberzeugung im

Verbande thätig sein dürfe,

4. in spätestens 6 Wochen eine Verband-Vorstandssitzung zur Ordnung

dieser Angelegenheiten berufen werde.

Punkt 3 bezieht sich darauf, daß gegen Fischer der Vorwurf erhoben

war, daß er sich mehrfach in seiner Stellung als Verbandsagent in die

Parteistreitigkeiten im Verbande eingemischt habe.

Um zu diesen Ultimatum Stellung zu nehmen, wurde am 9. März 1898 in

$Witten$ eine Ausschußsitzung des Provinzialverbandes abgehalten, in

der man den aufgestellten Forderungen weit entgegen kam. Zu 1) wurde

mit allen gegen 4 Stimmen (aus Bochum und Gelsenkirchen) erklärt, daß

die letzten Wahlen nicht im Gegensatze zu Bochum und Gelsenkirchen

gethätigt seien und man bereit sei, den genannten Kreisverbänden bei

künftigen Wahlen entgegenzukommen sowie dahin zu wirken, daß sie im

Ausschusse des Gesamtverbandes vertreten seien. Der Antrag, $Weber$

möge zu Gunsten eines Vertreters aus Bochum zurücktreten, wurde mit

großer Mehrheit abgelehnt. Zu 2) wurde den Vertretern aus Bochum und

Gelsenkirchen anheimgestellt, entsprechende Anträge auf Aenderung des

evangelisch-sozialen Programmes einzubringen und dabei erklärt, daß

dasselbe überhaupt niemals als bindende Norm für die gesamte Thätigkeit

der Vereine, sondern nur als Grundlinie und Grenzlinie für soziale

Verträge und Diskussionen aufgefaßt sei. Zu 3) wurde dem Agenten

$Fischer$ zugesichert, daß er nach wie vor ungehemmt und unbeschränkt

nach seiner freien Ueberzeugung im Verbande thätig sein dürfe, auch

betont, daß ihm dies niemals bestritten sei. Nach der Beschlußfassung

zu 2) hatten 4 Mitglieder aus Bochum und Gelsenkirchen die Sitzung

verlassen, während 4 andere geblieben waren.

Da die Bochumer sich hiermit nicht für befriedigt erklärten, so fand am

1. April 1898 in Bochum nochmals eine Ausschußsitzung statt in der es

nach scharfen Auseinandersetzungen und nachdem innerhalb der Opposition

selbst verschiedentlich die Gefahr einer Spaltung betont war, gelang,

eine Einigung dahin zustande zu bringen, daß, nachdem $Quandel$

erklärt hatte, daß er das soziale Programm durchaus anerkenne, der

Verbandsvorstand seinerseits die Gegenerklärung abgab, die Bochumer

Richtung als voll und ganz berechtigt anzuerkennen. An die Stelle

von $Fischer$, der auf sein Amt als erster Schriftführer freiwillig

verzichtete, wurde Quandel gewählt.

Nachdem so die Einigung herbeigeführt war, erhielt sie auf dem am

12./13. April 1898 in $Kassel$ abgehaltenen $Delegiertentage$ des

Gesamtverbandes noch dadurch, daß man $Franken$ in den Verbandsausschuß

wählte, ihre Bestätigung. Andererseits wurde $Weber$ jetzt endlich

zum ersten Vorsitzenden gewählt und erhielt außerdem noch dadurch

eine Stärkung seiner Stellung, daß auch $Stöcker$ als Vertreter

des in Berlin neu gegründeten evangelischen Arbeitervereins in den

Ausschuß aufgenommen wurde. In den Verhandlungen trat freilich der

Gegensatz der Anschauungen noch mehrfach hervor, insbesondere bei den

Erörterungen der Stellung des »evangelischen Arbeiterboten«, gegen

dessen Leitung von $Naumann$ ein Vorwurf daraus hergeleitet wurde,

daß er bei der Reichstagswahl für den nationalliberalen Kandidaten in

Bochum eingetreten war. $Naumann$ betonte dabei, die evangelischen

Arbeitervereine trenne von den Ultramontanen ihre evangelische,

von den Sozialdemokraten ihre nationale, von den Nationalliberalen

ihre soziale Gesinnung. Nach erregten Auseinandersetzungen würde

ein Vermittelungsantrag $Weber$ angenommen, daß die Vereine für

keine bestimmte Parteirichtung eintreten, aber von ihren Mitglieder

voraussetzen, daß sie als evangelische, patriotische und soziale

Männer sich an den Wahlen beteiligen. Der Antrag, daß der Verbandstag

künftig wieder in Verbindung mit dem evangelisch-sozialen Kongreß

stattfinden sollen, wurde gegen den Widerspruch $Quandel$'s angenommen.

Die übrigen Verhandlungen betrafen 1. die Wohnungsfrage, 2.

Koalitionsfreiheit und Berufsvereine, 3. die Bekämpfung des

Alkoholismus, 4. die Einberufung eines nationalen Schutzkongresses

und, 5. die Ausdehnung der Wanderunterstützung. Die hinsichtlich des

zweiten Punktes angenommene Resolution lautet: »Der Gesamtverband

evangelischer Arbeitervereine hält es im Interesse des sozialen

Friedens, der sozialen Gerechtigkeit und Kultur- und Machtstellung

unseres Verbandes für dringend geboten, daß 1. in Ausführung der

kaiserlichen Februarerlasse endlich gesetzliche Bestimmungen über

die Formen getroffen werden, in denen die Arbeiter durch Vertreter,

die ihr Vertrauen besitzen, zur Wahrnehmung ihrer Interessen bei

Verhandlungen mit den Arbeitgebern befähigt werden, und 2, daß auch

dementsprechend die Arbeiter in der Ausübung ihres Koalitionsrechtes

geschützt werden, indem a) den Berufsvereinen unter der Voraussetzung

der staatlichen Einführung $gemeinsamer Organisationen$ der Arbeitgeber

und Arbeitnehmer die Rechtsfähigkeit nicht länger vorenthalten bleibt,

und b) die Vertretung ihrer wirtschaftlichen Interessen nicht durch

Anwendung des politischen Vereinsgesetzes erschwert wird. Denn solange

berechtigte Forderungen der Arbeiter unerfüllt bleiben, ist an eine

erfolgreiche Bekämpfung der Sozialdemokratie nicht zu denken. Der

Zusatz bezüglich der gemeinsamen Organisation beruht auf einem von dem

Pastor $Rahlenbeck$ gestellter Antrage.

Schließlich wurde noch ein Protest gegen die von Freiherrn v. $Stumm$

im Reichstage gegen die evangelischen Arbeitervereine erhobenen

Angriffe einstimmig angenommen. Der von $Naumann$ gestellte Antrag, den

Jahresbeitrag zur Verbandskasse auf den Kopf der Mitglieder von 3 auf

10 Pf. zu erhöhen, wurde späterer Beschlußfassung vorbehalten. Es ist

bemerkenswert, daß sowohl der Oberpräsident wie der Regierungspräsident

und der Konsistorialpräsident dem Verbandstage beiwohnten.

Auch die Verhandlungen der am 19./20. September 1898 in $Wittenberg$

abgehaltenen $Ausschußsitzung$ verliefen in demselben Geiste. Auf

Antrag $Weber$'s wurde folgender Beschluß gefaßt:

»Der Ausschuß sieht die in der Aeußerung seiner Majestät des Kaisers

vom 6. Oktober 1889 betonte Notwendigkeit, »$den Arbeitern die

Ueberzeugung zu verschaffen$, daß sie ein gleichberechtigter Stand

sind und als solcher allseitig anerkannt werden,« noch nicht als

erfüllt an. Eine weitere Fortführung der sozialen Reform ist eine

unabweisbare Notwendigkeit. Insbesondere hat diese Fortführung der

Sozialreform sich zu erstrecken auf die Schaffung gesetzlicher

Bestimmungen, welche eine wirksame Vertretung der Standesinteressen

der Arbeiter durch Arbeiterausschüsse und Arbeiterkammern ermöglichen,

auf die Begründung gemeinsamer Organisationen der Arbeitgeber und

Arbeiter, auf die obligatorische Einführung von Einigungsämtern und

Schiedsgerichten mit Urteilsprechung und eventuell mit exekutorischer

Gewalt, auf ein arbeitsstatistisches Amt, auf strengere Beaufsichtigung

der Hausindustrie, auf angemessene Kürzung der Arbeitszeit, soweit sie

im Interesse der Gesundheit und des Familienlebens notwendig erscheint,

auf weitere Beschränkung der Frauen- und Kinderarbeit und auf geregelte

Durchführung der Sonntags- und Nachtruhe für die Arbeiter.

Hinsichtlich des nationalen Arbeiterschutzkongresses wurde beschlossen,

sich an demselben, falls er zustande kommen sollte, zu beteiligen.

Die Forderung eines Reichswohnungsgesetzes und wegen Einrichtung

sozialer Kommissionen wurde wiederholt und daneben die Gründung von

Baugenossenschaften empfohlen. Die Schaffung eines arbeitsstatistischen

Reichsamtes und die Verbesserung der Invaliditätsversicherung im

Sinne einer Herabsetzung der Altersrente und der Rentenzahlung bei

teilweiser Invalidität soll angestrebt werden. Die Zentralisation des

Arbeitsnachweises ist festzuhalten, doch soll er weder in den Händen

der Arbeiter noch in denen der Arbeitgeber liegen, sondern unter

gemeinsamer oder neutraler Leitung stehen.

Die am 23./24. Mai 1899 in Kiel abgehaltene Delegiertenversammlung

bot noch einige Nachklänge der vorangegangenen Streitigkeiten,

insbesondere erhob $Naumann$ von neuem Angriffe gegen die Haltung des

»Evangelischen Arbeiterboten,« die durch die offizielle Erklärung ihre

Erledigung fanden, daß das Blatt nicht Organ des Gesamtverbandes,

sondern nur dessen Anzeigenblatt sei. Daraufhin hat der badische und

württembergische Verband die frühere Verpflichtung seiner Vereine,

den »Arbeiterboten« zu halten, aufgehoben mit der ausdrücklichen

Begründung, daß man mit dessen sozialpolitischer Haltung nicht

einverstanden sei. Auf den Antrag $Naumanns$ wurde übrigens in Kiel

beschlossen zu erklären, »daß die evangelischen Arbeitervereine

nicht bloß religiösen, sondern ebenso sozialen Karakter haben.« Bei

der Stellungnahme zu der »Zuchthausvorlage« trat der Gegensatz der

Auffassungen scharf hervor, doch blieb der von $Franken$ vertretene,

dem Gesetze günstige Standpunkt in der Minderheit, und es wurde

beschlossen, daß freilich der Terrorismus, möge er von Arbeitern

oder von Arbeitgebern ausgehen, zu mißbilligen sei, daß aber »die

bestehenden Gesetze eine vollständig genügende Abhülfe böten und in

ihrer Verschärfung eine bedenkliche Bedrohung der freiheitlichen

Rechte der Arbeiter und eine Gefahr für unser Volksleben zu erblicken«

sei. Hinsichtlich der Errichtung von Arbeiterkammern begrüßte die

Versammlung die von dem Abgeordneten $Hitze$ und v. $Hehl$ im

Reichstage eingebrachten Anträge »als einen ernsten Versuch, die

Frage einer gemeinsamen, der Verständigung dienenden und nach Berufen

gegliederten Organisation der Arbeiter und Arbeitgeber der Lösung

näher zu bringen.« Die übrigen Gegenstände der Tagesordnung betrafen

die alttestamentlichen Propheten, die katholischen Männerorden und das

Krankenkassenwesen; in letzterer Beziehung wünschte man Aufhebung der

freien Hülfskassen und Verallgemeinerung der Ortskrankenkassen unter

fest angestellten beeidigten Beamten. --

Die Grundlage der evangelischen Arbeitervereine ist eine dreifache

und wird dies bleiben müssen, nämlich 1. die religiöse, 2. die

vaterländische, 3. die soziale. Damit ist gegeben, daß eine einseitige

Betonung einer dieser Punkte dem Karakter der Vereine widerspricht,

und dies gilt auch hinsichtlich der sozialen Stellung. Die Vereine

zu reinen Arbeiterinteressenvertretungen umzugestalten, würde

ihrem Wesen widersprechen, womit völlig vereinbar ist, daß sie das

Menschenmaterial liefern, um Vereinigungen rein sozialer Art ins Leben

zu rufen. Auch der Umstand, daß in den Vereinen sehr verschiedene

Elemente gemischt sind, daß ihnen insbesondere auch kleinere und

größere Arbeitgeber angehören, kommt hierbei in Betracht. Zweifellos

ist dies eine Schwäche der Vereine, aber sie bieten dafür den Vorteil

eines gewissen Ausgleiches und gegenseitiger Annäherung. Man kann

sie in sozialer Beziehung als eine Schule bezeichnen, und das trifft

zugleich insofern zu, als die Mitglieder sich ganz überwiegend noch

auf der Stufe von Lernenden und Geleiteten befinden. Nicht allein

bilden die treibende Kraft regelmäßig die Geistlichen, sondern auch die

Anregungen sind stets von oben gekommen, nicht aber aus den eigenen

Reihen der Mitglieder hervorgegangen. Die Ausschußsitzungen und

Verbandstage sind die Gelegenheiten, wo von den leitenden Personen die

in ihnen entsprungenen oder im Austausch mit anderen Kreisen gewonnenen

Ideen den übrigen Teilnehmern als Anregungen geboten werden, um sie

ihrerseits wieder in den einzelnen Vereinen weiterzugeben. Der Gang ist

von oben noch unten, nicht umgekehrt. Die Vereinsmitglieder pflegen

sogar solchen Anregungen gegenüber nicht einmal sonderlich empfänglich

zu sein, wie sich darin zeigt, daß Versammlungen, die lediglich

geselligen oder patriotischen Zwecken dienen, viel lebhafter besucht

sind, als solche, in denen Vorträge und Diskussionen stattfinden.

Diese niedrige Entwickelungsstufe hat naturgemäß zur Folge, daß die

intelligenteren und im besten Sinne zielbewußten Arbeiter auf die

Vereine mit einem gewissen Gefühle der Ueberlegenheit herabblicken,

in ihnen ihre Befriedigung nicht finden und sich ihnen fernhalten,

was dann umgekehrt wieder ein Hindernis bietet, zu einer Besserung zu

gelangen. Es ist deshalb heute noch nicht möglich, die evangelischen

Arbeitervereine als Faktor des sozialen Fortschrittes sehr hoch

einzuschätzen, aber es ist nicht zu verkennen, daß sie sich in

aufsteigender Richtung bewegen, und es ist zu hoffen, daß ihnen noch

eine Zukunft beschieden ist.

B. Katholische[164].

$Die katholische Kirche$ hat von jeher ihre gewaltige äußere Macht

aufgebaut auf einer Anpassung an die Verhältnisse des Lebens, wie sie

die protestantische niemals erreicht hat und vielleicht nach ihrer

Grundauffassung niemals erreichen kann. Dazu gehört einerseits die

kluge Ausnutzung weltgeschichtlicher Entwickelungen und andererseits

die enge Fühlung mit dem Volksleben. Beide Gesichtspunkte treffen

zusammen bei der Stellung der katholischen Kirche zur sozialen Frage:

sie hat früh erkannt, daß in der sozialen Bewegung der Gegenwart ein

Machtfaktor allerersten Ranges geboten ist, und indem sie sich auf ihn

stützt, macht sie sich ihn selbst dienstbar; sie kann dies aber um so

eher, als die Fühlung mit dem Volksleben, die Fürsorge für die breiten

Volksschichten und eine gewisse zwischen Leiten und Nachgeben gegen die

Volksströmungen gemischte Haltung ihrem Wesen und ihrer geschichtlichen

Entwicklung entspricht.

[164] Eine zusammenhängende Darstellung des katholischen

Arbeitervereinswesens giebt es nicht außer dem schon 1879

erschienenen Buche von $Bongartz$: Das katholisch-soziale

Vereinswesen in Deutschland, Würzburg. Ich verdanke das benutzte

Material der Vermittelung der Herren Prof. Dr. $Hitze$,

Dr. $Pieper$, Generalsekretärs des kathol. Volksvereins

in M.-Gladbach und des Benefizianten $Huber$ in München,

sowie der Redaktion des »Arbeiter« in München. Die letztere

Zeitschrift ist die beste Sammelstelle für die katholische

Arbeiterbewegung. Daneben bestehen noch an Zeitschriften: »Der

christliche Arbeiter« in $Zell$ für Baden, der »Christliche

Arbeiterfreund« in Köln-Ehrenfeld für Westdeutschland und

»Der Arbeiter« in Berlin für Nord- und Ostdeutschland. Seit

1. April 1899 erscheint die »Westdeutsche Arbeiterzeitung«

in Mönchen-Gladbach. Sie ist das Organ der katholischen

Arbeitervereine der Erzdiözese Köln. Berücksichtigt ist

das katholische Vereinswesen auch in der Schrift von L. v.

$Hammerstein$: Das soziale Wirken der Kirche, Trier 1890.

Von besonderer Bedeutung sind hierbei zwei Vereine geworden, die

sich zu geistigen Mittelpunkten der katholisch-sozialen Bestrebungen

entwickelt haben. Der erste ist der 1880 gegründete $Verband

katholischer Industrieller$ und $Arbeiterfreunde$, der die Förderung

der religiösen, sittlichen und materiellen Interessen der Arbeiter

verfolgt; die Mitgliederzahl betrug 1897: 1205. Vorsitzender ist

der bekannte sozialreformerische Fabrikant Landesrat $Brandts$ in

Mönchen-Gladbach, Generalsekretär ist Professor Dr. $Hitze$. Die vom

Vereine herausgegebene Zeitschrift »Arbeiterwohl« mit 2400 Auflage

ist ein wertvolles Organ für sozialpolitische Studien. Während dieser

Verein sich mehr an die gebildeten Kreise wendet, hat der zweite

Verein, der am 20. November 1890 gegründete »$Volksverein für das

katholische Deutschland$«, die Masse des Volkes ins Auge gefaßt; auch

sein Vorsitzender ist der genannte Fabrikant $Brandts$; er zählte

Ende 1891 108000, Anfang 1898 schon 185000 Mitglieder, die Einnahmen

betrugen 1895 142000 Mk., die Ausgaben 111000 Mk. Der Zweck des

Vereins ist die Bekämpfung der Sozialdemokratie und die Verteidigung

der christlichen Ordnung. Er besitzt eine »Soziale Auskunftsstelle«

in Mönchen-Gladbach, sowie eine ganze Anzahl von Volksbureaus und

wirkt hauptsächlich durch Schriftenverbreitung, insbesondere durch

die alle 14 Tage unentgeltlich an 240 katholische Zeitungen versandte

»sozialpolitische Korrespondenz«.

Die ersten Versuche zu einer Organisation der Arbeiterklasse sind

ausgegangen von dem »Vater $Kolping$«, der bereits Ende der 1840er

Jahre die $katholischen Gesellenvereine$ ins Leben rief. Dieselben

erreichten bald eine große Ausdehnung und zählten 1891 974 Zweigvereine

in allen Ländern mit 75000 Mitglieder und 190 eigenen Hospizen.

Mitglieder können nur ledige katholische Handwerksgesellen sein.

Vorsitzender ist kraft seines Amtes der Diözesangeistliche. Politik und

religiöse Polemik sind von den Verhandlungen ausgeschlossen. An der

Spitze des ganzen Verbandes steht der Generalpräses in Köln. Das Organ

sind die »Rheinischen Volksblätter«.

Daneben giebt es etwa 110 $Lehrlingsvereine$ mit 1000 Lehrlingen, die

möglichst noch an die Gesellenvereine angeschlossen werden.

Die ersten $katholischen Arbeitervereine$ sind aus den in den 60er

Jahren von dem Bischof v. $Ketteler$ gegründeten christlich-sozialen

Vereinen hervorgegangen. Eine umfassende Statistik derselben ist 1897

von Benefiziat L. $Huber$ in München veröffentlicht[165]. Danach giebt

es insgesamt in Deutschland 790 Vereine mit 152969 Mitglieder, wovon

auf die Rheinprovinz 231 V. mit 58800 M., auf Westfalen 161 V. mit

30400 M., Hessen-Nassau 11 V. mit 2200 M., Hannover 16 V. mit 1500

M., Provinz Sachsen 23 V. mit 1650 M., Brandenburg 19 V. mit 2220 M.,

Pommern 1 V. mit 145 M., Schlesien 35 V. mit 11000 M., Posen 1 V. mit

270 M., Westpreußen 3 V. mit 1000 M., Ostpreußen 2 V. mit 650 M.,

Bayern 122 V. mit 25362 M., Württemberg 29 V. mit 4371 M., Sachsen

2 V. mit 100 M., Baden 56 V. mit 7636 M., Hessen 58 V. mit 9500 M.,

Elsaß-Lothringen 23 V. mit 5800 M., Oldenburg 1 V. mit 100 M., Anhalt

1 V. mit 45 M. und Hamburg 1 V. mit 120 M. entfielen. Die Vereine

Süddeutschlands bilden einen besonderen »Verband der katholischen

Arbeitervereine Süddeutschlands«, der Ende 1898 281 Vereine mit 46535

ordentlichen und 6184 außerordentlichen Mitgliedern umfaßte und

regelmäßige jährliche Verbandstage abhält. Außerhalb desselben stehen

in Bayern noch 31 Vereine mit 4000 Mitgliedern, in Elsaß-Lothringen

22 Vereine mit 5000 Mitgliedern. Die hessischen Vereine bilden einen

besonderen Verband. Rechnet man alle diese Vereine zusammen, so ergeben

sich für Süddeutschland 340 Vereine mit rund 60000 ordentlichen

Mitgliedern. Von den Vereinen besitzen 102 eigne Sterbekassen mit 22454

Mitgliedern, die 1898 25784 Mk. Sterbegeld auszahlten. In 105 Vereinen

bestehen Krankenkassen mit 14597 Mitgliedern, die 1898 an Krankengeld

89835 Mk. verteilten. Sechs Vereine haben Häuser mit Wohnungen für

die Mitglieder im Gesamtwerte von fast 2 Millionen Mark. Die in

den Sparkassen der Vereine hinterlassenen Guthaben der Mitglieder

betragen 430962 Mk. bei 3357 Einlegern. Das Vermögen aller Vereine

einschließlich des Reservefonds der Kranken- und Sterbekassen beläuft

sich auf 396750 Mk.

[165] Unter dem Titel »Verzeichnis der katholischen Arbeitervereine

Deutschlands, Oesterreichs und der Schweiz.« München, Verlag des

»Arbeiters«, 1897.

Das Hauptgewicht wird in den meisten Vereinen neben der Pflege

religiöser Gesinnung und Vorträgen belehrender und unterhaltender

Natur auf die Kasseneinrichtungen gelegt. In 79 Vereinen bestehen

Sterbekassen, in denen 17407 Mitglieder versichert sind; 88 Vereine

haben Krankenkassen mit 12197 Mitgliedern.

Der Gesamtverband besitzt eine »Zentralkrankengeldzuschußkasse der

katholischen Arbeitervereine Deutschlands« mit dem Sitze in Düsseldorf,

der 28 Vereine mit 1923 Mitgliedern, und eine Sterbekasse, der 29

Vereine mit 2281 Mitglieder angehören.

Viele Vereine haben Spar-, Darlehns-, Mietzins- und Invalidenkassen,

Kassen für Arbeitslose, Arbeitsnachweisestellen, Volksbureaus,

Bibliotheken und Konsumvereine, 5 Vereine besitzen eigene Häuser. Das

Vermögen aller Vereine beträgt 327504 Mk.

Außer den eigentlichen Arbeitervereinen bestehen schon seit den 50er

Jahren noch zahlreiche Vereine junger Kaufleute, die sich im September

1897 in Mainz zu einem »$Verbande der kaufmännischen Kongregationen und

katholischen kaufmännischen Vereine Deutschlands$« zusammengeschlossen

haben. Der Verband besteht aus 78 Vereinen und 9 Kongregationen mit

82000 Mitgliedern und besitzt in der »Mercuria« ein eigenes Organ.

Sämtliche Vereinigungen dieser Art stehen untereinander in Verbindung

durch die jährlichen Generalversammlungen der Präsides, durch ein

ständiges Zentralkomitee und die von Dr. $Oberdörffer$ herausgegebenen

Kölner »Korrespondenz für die geistlichen Präsides katholischer

Vereinigungen der arbeitenden Stände.«

Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. · 第 163 / 323 题