Die Vereine sind nicht der Meinung, daß der gesamte Kleinbetrieb dem
Untergange verfallen ist. Sie treten daher für ihn ein, soweit er sich
durch Ansätze energischer Selbsthilfe als lebensfähig erweist. Sie
fordern:
1. für das Handwerk die Einführung einer korporativen Organisation und
die Begründung und Förderung genossenschaftlicher Vereinigungen;
2. für den redlichen Handel und Gewerbebetrieb Schutz durch
Beschränkung und Beaufsichtigung des Hausierhandels und der
Abzahlungsgeschäfte, sowie durch Beseitigung der Wanderlager und
Schleuderbazare;
3. eine Börsenordnung, durch die alle Börsengeschäfte soweit als
möglich wirksamer staatlicher Aufsicht unterstellt werden und durch
die besonders dem Mißbrauch der Zeitgeschäfte als Spielgeschäfte,
namentlich in den für die Volksernährung wichtigen Artikeln
entgegengetreten wird.
B. $Arbeitsprogramm für die Evangelischen Arbeitervereine$.
1. Die Vereine suchen die religiöse, geistige und sittliche Bildung
ihrer Mitglieder zu heben.
2. Die Vereine fördern mit aller Kraft die Anhänglichkeit an Kaiser und
Reich, Fürst und Vaterland.
3. Die Vereine suchen mit allen Kräften das Familienleben zu fördern,
an dessen gottgewollter Ordnung sie festhalten. Sie treten darum
nachdrücklich für Schaffung ausreichend großer, freundlicher, gesunder
und billiger Wohnungen ein. Sie hoffen insbesondere die Unterstützung
von Arbeiterbaugenossenschaften durch die Mittel des Staates (oder
Altersversicherung), der Kommunen und reicher Kirchengemeinden.
4. Die Vereine nehmen sich auch der zeitweiligen wirtschaftlichen
Notstände ihrer Mitglieder an durch Einführung von Darlehenskassen,
Unterstützungskassen in Krankheits- und Sterbefällen,
Arbeitsnachweisung, Arbeitslosen-Versicherung u. s. w. Diese
Einrichtungen werden möglichst von Arbeitern selbst geleitet und sollen
zugleich als Mittel dienen, sie in ihrem wirtschaftlichen Urteil zu
schulen.
5. Sie wollen eine edle Geselligkeit und treue Kameradschaft unter
ihren Mitgliedern pflegen.«
Als dieses Programm beschlossen wurde, standen die Beteiligten noch
stark unter dem Einflusse der durch die kaiserlichen Februarerlasse
eingeleiteten sozialpolitischen Strömung, die damals im wesentlichen
noch als die herrschende anzusehen war. Es gab damals innerhalb
der Evangelischen Arbeitervereine nur die beiden Richtungen, die
man im allgemeinen als $sozialkonserative$ und $sozialliberale$
bezeichnen kann: die erstere war vertreten durch $Weber$, die zweite
durch $Naumann$; auf einem zwischen jenen beschlossenen Kompromisse
beruht das $Berliner Programm$. Die oben bezeichnete dritte,
$nationalliberale$ Richtung war noch nicht vorhanden oder wenigstens
nicht öffentlich hervorgetreten. Aber je mehr der soziale Wind
abflaute, kam sie zur Geltung und bald fühlte sie sich stark genug den
Kampf aufzunehmen.
Bis zum Jahre 1896 war der Pfarrer $Werth$ in Schalke, ein Mann
der Vermittelung, Vorsitzender sowohl des Rheinisch-westfälischen
Provinzialverbandes als auch des Gesamtverbandes gewesen. Bei seinem
Tode trat im Provinzialverbande an seine Stelle der Fabrikant
$Franken$. Im Gesamtverbande hätte die Besetzung des Postens eines
ersten Vorsitzenden Anlaß zur Entfesselung des Streites geben müssen,
allein das wurde verhindert durch die eigentümliche Stellung des
Pfarrers $Weber$, der als stellvertretender Vorsitzender der gegebene
Nachfolger zu sein schien. War er nämlich einerseits der Bochumer
Richtung nicht willkommen, weil er ihr zu »sozial« erschien, so galt
er andererseits den sozialreformerischen Elementen schon deshalb
als verdächtig, weil er in Anlaß des im Frühjahr 1896 erfolgten
Ausscheidens $Stöcker$'s aus dem evangelisch-sozialen Kongresse sich
mit $Stöcker$ solidarisch erklärt hatte und dadurch zum Kongresse und
insbesondere zu der $Naumann$'schen Gruppe in einen ziemlich scharfen
Gegensatz getreten war.
Die Folge dieser unklaren Verhältnisse war es, daß man auf dem
$Delegiertentage$, der am 26./27. Mai 1896 in $Frankfurt$ a. M.
gleichzeitig mit dem evangelisch-sozialen Kongresse abgehalten
wurde, von der Neuwahl eines ersten Vorsitzenden vorläufig absah.
Daß übrigens die »soziale« Richtung die Mehrheit hatte, ergab sich
daraus, daß der von $Weber$ eingebrachte und aus dessen angegebener
Stellung zu erklärende Antrag, den nächsten Delegiertentag unabhängig
vom evangelisch-sozialen Kongreß abzuhalten, auf erfolgten lebhaften
Widerspruch zurückgezogen wurde.
Aus den übrigen Verhandlungen des Delegiertentages ist zu erwähnen,
daß beschlossen wurde, vom 15. August 1896 ab die Wanderunterstützung
einzuführen die allen Mitgliedern gezahlt werden soll, welche dem
Vereine mindestens 6 Monate angehören. Den Vereinen wurde ferner
empfohlen Diskussionsabende zu veranstalten und in den Gemeinden auf
Errichtung sozialer Kommissionen hinzuwirken, welche alle auf die
Verhältnisse der städtischen Arbeiter, die Vergebung von Arbeiten,
die Bau-, Wohnungs- und Mietverhältnisse, Fortbildungsschulen,
Volks- und Wohlfahrtseinrichtungen und dgl. bezüglichen Vorlagen
der städtischen Kollegien nach sozial-ethischen Gesichtspunkten
prüfen oder denselben Gutachten zugehen lassen sollen, auch durch
das Gewerbegericht mit Arbeitgebern und Arbeitern Fühlung zu halten
und sich durch andere geeignete Persönlichkeiten, sowie durch
Vertrauensmänner der verschiedenen Arbeiterorganisationen zu ergänzen
haben. Hinsichtlich der Wohnungsfrage wurde nach ausführlicher
Erörterung des $Lechler-Schäffle$'schen Wohnungsreformplanes
beschlossen, in dieser Richtung bei dem Ministerium und den
Volksvertretungen vorstellig zu werden, auch bei den Behörden auf
eine energische polizeiliche Kontrolle der Arbeiterverherungen
hinzuwirken. Endlich wurde beschlossen, die Anstellung weiblicher
Hülfskräfte bei der Fabrikinspektion und die Verwendung der Gelder der
Invaliditätsversicherungsanstalten für ausgedehnte Krankenfürsorge
insbesondere in Genesungshäusern warm zu unterstützen, sowie eine
Vereinfachung der bisherigen Sozialversicherung zu fördern. Auf die
an die Vertreter aus Bayern gerichtete Anregung, den Anschluß ihrer
Vereine an den Gesamtverband herbeizuführen, erwiderten diese, daß ihre
Vereine dann als politische betrachtet und ihnen die Veranstaltung
der bisher sehr beliebten Familienabende verboten werden würde.
Ein Protest, der das Vorgehen des Freiherrn v. $Stumm$ gegen die
evangelischen Geistlichen im Saargebiete entschieden verurteilte, wurde
unter lebhaftem Beifall einstimmig angenommen.
Die Bochumer Richtung glaubte aber unter der Gunst der immer mehr
herrschend gewordenen antisozialen Strömung ihren Kampf weiter
führen zu sollen. Das von dem Redakteur $Quandel$ geleitete
»Rheinisch-westfälische Tageblatt« brachte mehrfache Artikel, in denen
nicht allein im allgemeinen die Ansicht vertreten wurde, daß »die ganze
Oeffentlichkeit bewußt oder unbewußt, absichtlich oder unabsichtlich,
freiwillig oder gezwungen um das große Kalb des Sozialismus tanze,«
sondern geradezu die Behauptung aufgestellt wurde, das evangelische
Vereinswesen drohe in der fortgesetzten Behandlung uferloser Doktrinen
zu versanden und durch seine kathedersozialistischen Neigungen die
vorhandenen Gegensätze zu erweitern; »alle die sozialpolitischen
Vorträge, Debatten, Resolutionen, Beschlüsse, Proteste,
Berichtigungen, das ehrliche Bestreben, auf dem verführerischen
Tanzboden sozialer Ideen sich mit ultramontanen, antisemitischen
und anderen salonfähigen Sozialpolitikern in gleichem Tanze zu
bewegen«, hätten aber bisher wenig Erfolg gehabt. Als Gegenmaßregel
wurde in einem Aufrufe des Vorstandes des Bochumer Kreisverbandes
am 17. Februar 1897 der Vorschlag gemacht, eine große $humanitäre
Verbandsanstalt$ zu begründen, die den greifbaren Mittelpunkt
der gesamten sozialpolitischen Bestrebungen des Verbandes bilden
und insbesondere den Zweck haben sollte, Feierabendhäuser für
alte Arbeiter beiderlei Geschlechts, Rekonvaleszentenhäuser für
erhaltungsbedürftige Mitglieder, Haushaltungsschulen für deren Töchter,
Zusammenkunftsorte für Jünglinge, Erziehung der Waisen, Spar-, Kredit-
und Lebensversicherungsanstalten, Arbeiterwohnungen u. s. w. in die
Hand zu nehmen.
Gegen diesen Vorschlag wandte sich nicht nur $Naumann$, der ihn
als den Versuch bezeichnete, die evangelischen Arbeitervereine
zu Kleinkinderbewahranstalten zu machen, sondern auch $Weber$,
der einerseits finanzielle und fachliche Gründe gegen denselben
geltend machte, andererseits aber auch die Befürchtung aussprach,
daß die Arbeitervereine dadurch von ihrer eigentlichen sozialen
Thätigkeit abgelenkt werden sollten. Wie es scheint, war $Weber$
durch die von der $Stumm$'schen Richtung gegen ihn erhobenen
gehässigen Angriffe allmählich in eine schärfere Gegenstellung gegen
den Unternehmerstandpunkt gedrängt, als früher, wie insbesondere
darin hervortrat, daß er nicht allein sich an der Gründung des
Christlichen Bergarbeitergewerkvereins beteiligt, sondern insbesondere
gemeinschaftlich mit $Hitze$ die Veranstaltung des am 1. Februar 1897
in Bochum abgehaltenen Bergarbeiterkongresses in die Hand genommen
hatte.
Diese neue Gruppierung mußte natürlich in der nächsten
Delegiertenversammlung ihren Ausdruck finden, ja er trat schon bei
deren Vorbereitung hervor. Als nämlich der $Ausschuß$ in seiner Sitzung
in $Kassel$ am 5. März 1897 den Beschluß, den Verbandstag am 20.
April 1897 in Bochum abzuhalten, gefaßt und bereits die entsprechende
öffentliche Bekanntmachung erlassen hatte, lehnte der Bochumer
Kreisverein dies ab, so daß statt dessen Elberfeld gewählt werden mußte.
In seiner Eröffnungsrede betonte $Weber$, daß gegenüber dem kalten
Winde der sozialen Reaktion der Verband sein soziales Programm nach
oben und nach unten, nach rechts und links vertreten müsse und daß
kein Unterschied der sozialen Richtungen, mögen sie christlich-sozial,
evangelisch-sozial oder national-sozial sein, bestehen dürfe. Er
erwähnte, daß aus dem Saarverbande zwei Vereine aus dem Grunde mit
der Begründung ausgetreten seien, daß der Delegiertentag in Frankfurt
»gegen den um die soziale Frage hochverdienten Freiherrn v. $Stumm$ ein
Mißtrauensvotum beschlossen habe«, eine Mitteilung, die mit großer
Heiterkeit aufgenommen wurde. Ebenso hatte der Verein in Hersfeld
seinen Austritt angezeigt, nachdem sein Antrag, die Nationalsozialen
aus dem Verbande auszuschließen, abgelehnt war. Der Redakteur $Quandel$
erhob scharfe Vorwürfe nicht allein gegen den von Professor A.
$Wagner$ auf dem Bergarbeiterkongreß gehaltenen Vortrag, durch den
er angeblich zum Streik angereizt habe, sondern auch gegen $Weber$,
der den Krieg gegen das Kapital erklärt habe. Es gelang mit Mühe, die
hochgehenden Wogen der hierdurch verursachten Debatte wieder soweit
zu glätten, daß die Referate über Gründung eines Unterstützungsfonds
für die Verbandsmitglieder im Falle unverschuldeter Arbeitslosigkeit,
über Einführung von Arbeitsämtern, die Sonntagsruhe der Post- und
Eisenbahnbeamten, städtische soziale Kommissionen, Zentralisation
des Arbeitsnachweises, Unterhaltungsabende und Aenderung der
Unfallgesetzgebung angehört werden konnten.
Man beschloß, durch freiwillige Beiträge einen Fonds zur Unterstützung
bei Arbeitslosigkeit zu gründen. Hinsichtlich der Arbeitsämter forderte
man Instanzen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern
und Arbeitern mit folgendem Zusatz: »Insbesondere erkennen wir zur
Verhütung von Streiks als notwendig an einerseits die getrennten
Berufsorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch gesetzliche
Anerkennung zu fördern, andererseits schon jetzt eine $gemeinsame
Organisation von Arbeitgebern und Arbeitnehmern$ in's Auge zu fassen
und durch gesetzliche Bestimmungen Garantie dafür zu schaffen, 1.,
daß beide Teile stets in engster Fühlung bleiben und 2., daß bei
ausbrechenden Streitigkeiten Instanzen vorhanden sind, die das
Vertrauen beider Teile genießen und zu Ausgleichsversuchen nicht nur
berechtigt, sondern auch verpflichtet sind.
Hinsichtlich des Arbeitsnachweises wurde eine ausführliche Resolution
angenommen, in der die Schaffung eines zusammenhängenden Netzes
von Nachweisstellen gefordert wird; diese sollen unter gemeinsamer
Verwaltung von Arbeitgebern und Arbeitern stehen und sich in
Lohnstreitigkeiten nicht einmischen, deshalb auch in solchen Fällen
ihre Thätigkeit nicht einstellen. In betreff der sozialen Kommissionen
wurde der Beschluß des vorigen Delegiertentages in mehrfachen Punkten
ergänzt. Der von $Naumann$ geäußerten Ansicht, man solle nicht neben
den bestehenden sozialistischen Gewerkschaften besondere christliche
gründen, sondern durch Eintritt der religiös und vaterländisch
gesinnten Arbeiter in jene Einfluß zu gewinnen suchen, trat
$Weber$ entgegen und vertrat den Standpunkt, daß grundsätzlich ein
Zusammenarbeiten mit der Sozialdemokratie zu verwerfen sei.
Daß auf dem Delegiertentage die Bochumer Richtung in der Minderheit
war, ist schon daraus zu ersehen, daß die Wahl des Redakteurs
$Quandel$ in den Ausschuß abgelehnt wurde; $Franken$ war nicht einmal
vorgeschlagen. In der nächsten $Ausschußsitzung$, die am 28. Juni 1897
in $Kassel$ stattfand, wurde sogar auf Antrag $Weber$'s beschlossen:
»Der Ausschuß erklärt, daß er jedem Versuche, die Rechtsbeständigkeit
und Verbindlichkeit des $evangelisch-sozialen Programmes$ der
evangelischen Arbeitervereine (Berlin 1893) für die Mitglieder des
Gesamtverbandes anzutasten, auf das allerentschiedenste entgegentreten
wird und daß er diejenigen Verbände und Vereine, welche sich von diesem
Programm lossagen sollten, nicht mehr als Glieder des Gesamtverbandes
anerkennen kann.« Dieser Beschluß wandte sich insofern gegen die
Bochumer Richtung, weil aus deren Kreisen mehrfach das Berliner
Programm und insbesondere die in demselben geforderte »Umgestaltung der
Verhältnisse« angegriffen und dessen Revision gefordert war.
Daß die Bochumer Richtung übrigens nicht einmal innerhalb des
rheinisch-westfälischen Provinzialverbandes die Mehrheit hatte, zeigte
sich auf dessen $Verbandstage in Essen$ am 6. Februar 1898, indem
hier bei der Neuwahl der bisherige Vorsitzende $Franken$ und sein
Gegenkanditat $Niemeyer$ je 68 Stimmen erhielt. Nachdem $Franken$, zu
dessen Gunsten das Los entschieden hatte, trotzdem zurückgetreten war,
wurde $Niemeyer$ gewählt. Auch $Quandel$ lehnte die auf ihn gefallene
Wahl ab.
Trotzdem setzten die Kreisverbände Bochum und Gelsenkirchen, die
zusammen 27 Vereine umfassen, ihre Agitation fort und beschlossen
auf einer Zusammenkunft in $Bochum$ am 20. Februar 1898 das sog.
$Ultimatum$, in welchem sie erklärten, fernerhin nur dann noch dem
Verbande angehören zu können, wenn:
1. Die Bochumer Richtung eine genügende Vertretung in der
Verbandsleitung erhalte,
2. der Kasseler Beschluß vom 28. Juni 1897 (wegen Verbindlichkeit des
Berliner Programmes) in aller Form zurückgenommen werde,
3. der Verbandsagent $Fischer$ nach seiner freien Ueberzeugung im
Verbande thätig sein dürfe,
4. in spätestens 6 Wochen eine Verband-Vorstandssitzung zur Ordnung
dieser Angelegenheiten berufen werde.
Punkt 3 bezieht sich darauf, daß gegen Fischer der Vorwurf erhoben
war, daß er sich mehrfach in seiner Stellung als Verbandsagent in die
Parteistreitigkeiten im Verbande eingemischt habe.
Um zu diesen Ultimatum Stellung zu nehmen, wurde am 9. März 1898 in
$Witten$ eine Ausschußsitzung des Provinzialverbandes abgehalten, in
der man den aufgestellten Forderungen weit entgegen kam. Zu 1) wurde
mit allen gegen 4 Stimmen (aus Bochum und Gelsenkirchen) erklärt, daß
die letzten Wahlen nicht im Gegensatze zu Bochum und Gelsenkirchen
gethätigt seien und man bereit sei, den genannten Kreisverbänden bei
künftigen Wahlen entgegenzukommen sowie dahin zu wirken, daß sie im
Ausschusse des Gesamtverbandes vertreten seien. Der Antrag, $Weber$
möge zu Gunsten eines Vertreters aus Bochum zurücktreten, wurde mit
großer Mehrheit abgelehnt. Zu 2) wurde den Vertretern aus Bochum und
Gelsenkirchen anheimgestellt, entsprechende Anträge auf Aenderung des
evangelisch-sozialen Programmes einzubringen und dabei erklärt, daß
dasselbe überhaupt niemals als bindende Norm für die gesamte Thätigkeit
der Vereine, sondern nur als Grundlinie und Grenzlinie für soziale
Verträge und Diskussionen aufgefaßt sei. Zu 3) wurde dem Agenten
$Fischer$ zugesichert, daß er nach wie vor ungehemmt und unbeschränkt
nach seiner freien Ueberzeugung im Verbande thätig sein dürfe, auch
betont, daß ihm dies niemals bestritten sei. Nach der Beschlußfassung
zu 2) hatten 4 Mitglieder aus Bochum und Gelsenkirchen die Sitzung
verlassen, während 4 andere geblieben waren.
Da die Bochumer sich hiermit nicht für befriedigt erklärten, so fand am
1. April 1898 in Bochum nochmals eine Ausschußsitzung statt in der es
nach scharfen Auseinandersetzungen und nachdem innerhalb der Opposition
selbst verschiedentlich die Gefahr einer Spaltung betont war, gelang,
eine Einigung dahin zustande zu bringen, daß, nachdem $Quandel$
erklärt hatte, daß er das soziale Programm durchaus anerkenne, der
Verbandsvorstand seinerseits die Gegenerklärung abgab, die Bochumer
Richtung als voll und ganz berechtigt anzuerkennen. An die Stelle
von $Fischer$, der auf sein Amt als erster Schriftführer freiwillig
verzichtete, wurde Quandel gewählt.
Nachdem so die Einigung herbeigeführt war, erhielt sie auf dem am
12./13. April 1898 in $Kassel$ abgehaltenen $Delegiertentage$ des
Gesamtverbandes noch dadurch, daß man $Franken$ in den Verbandsausschuß
wählte, ihre Bestätigung. Andererseits wurde $Weber$ jetzt endlich
zum ersten Vorsitzenden gewählt und erhielt außerdem noch dadurch
eine Stärkung seiner Stellung, daß auch $Stöcker$ als Vertreter
des in Berlin neu gegründeten evangelischen Arbeitervereins in den
Ausschuß aufgenommen wurde. In den Verhandlungen trat freilich der
Gegensatz der Anschauungen noch mehrfach hervor, insbesondere bei den
Erörterungen der Stellung des »evangelischen Arbeiterboten«, gegen
dessen Leitung von $Naumann$ ein Vorwurf daraus hergeleitet wurde,
daß er bei der Reichstagswahl für den nationalliberalen Kandidaten in
Bochum eingetreten war. $Naumann$ betonte dabei, die evangelischen
Arbeitervereine trenne von den Ultramontanen ihre evangelische,
von den Sozialdemokraten ihre nationale, von den Nationalliberalen
ihre soziale Gesinnung. Nach erregten Auseinandersetzungen würde
ein Vermittelungsantrag $Weber$ angenommen, daß die Vereine für
keine bestimmte Parteirichtung eintreten, aber von ihren Mitglieder
voraussetzen, daß sie als evangelische, patriotische und soziale
Männer sich an den Wahlen beteiligen. Der Antrag, daß der Verbandstag
künftig wieder in Verbindung mit dem evangelisch-sozialen Kongreß
stattfinden sollen, wurde gegen den Widerspruch $Quandel$'s angenommen.
Die übrigen Verhandlungen betrafen 1. die Wohnungsfrage, 2.
Koalitionsfreiheit und Berufsvereine, 3. die Bekämpfung des
Alkoholismus, 4. die Einberufung eines nationalen Schutzkongresses
und, 5. die Ausdehnung der Wanderunterstützung. Die hinsichtlich des
zweiten Punktes angenommene Resolution lautet: »Der Gesamtverband
evangelischer Arbeitervereine hält es im Interesse des sozialen
Friedens, der sozialen Gerechtigkeit und Kultur- und Machtstellung
unseres Verbandes für dringend geboten, daß 1. in Ausführung der
kaiserlichen Februarerlasse endlich gesetzliche Bestimmungen über
die Formen getroffen werden, in denen die Arbeiter durch Vertreter,
die ihr Vertrauen besitzen, zur Wahrnehmung ihrer Interessen bei
Verhandlungen mit den Arbeitgebern befähigt werden, und 2, daß auch
dementsprechend die Arbeiter in der Ausübung ihres Koalitionsrechtes
geschützt werden, indem a) den Berufsvereinen unter der Voraussetzung
der staatlichen Einführung $gemeinsamer Organisationen$ der Arbeitgeber
und Arbeitnehmer die Rechtsfähigkeit nicht länger vorenthalten bleibt,
und b) die Vertretung ihrer wirtschaftlichen Interessen nicht durch
Anwendung des politischen Vereinsgesetzes erschwert wird. Denn solange
berechtigte Forderungen der Arbeiter unerfüllt bleiben, ist an eine
erfolgreiche Bekämpfung der Sozialdemokratie nicht zu denken. Der
Zusatz bezüglich der gemeinsamen Organisation beruht auf einem von dem
Pastor $Rahlenbeck$ gestellter Antrage.
Schließlich wurde noch ein Protest gegen die von Freiherrn v. $Stumm$
im Reichstage gegen die evangelischen Arbeitervereine erhobenen
Angriffe einstimmig angenommen. Der von $Naumann$ gestellte Antrag, den
Jahresbeitrag zur Verbandskasse auf den Kopf der Mitglieder von 3 auf
10 Pf. zu erhöhen, wurde späterer Beschlußfassung vorbehalten. Es ist
bemerkenswert, daß sowohl der Oberpräsident wie der Regierungspräsident
und der Konsistorialpräsident dem Verbandstage beiwohnten.
Auch die Verhandlungen der am 19./20. September 1898 in $Wittenberg$
abgehaltenen $Ausschußsitzung$ verliefen in demselben Geiste. Auf
Antrag $Weber$'s wurde folgender Beschluß gefaßt:
»Der Ausschuß sieht die in der Aeußerung seiner Majestät des Kaisers
vom 6. Oktober 1889 betonte Notwendigkeit, »$den Arbeitern die
Ueberzeugung zu verschaffen$, daß sie ein gleichberechtigter Stand
sind und als solcher allseitig anerkannt werden,« noch nicht als
erfüllt an. Eine weitere Fortführung der sozialen Reform ist eine
unabweisbare Notwendigkeit. Insbesondere hat diese Fortführung der
Sozialreform sich zu erstrecken auf die Schaffung gesetzlicher
Bestimmungen, welche eine wirksame Vertretung der Standesinteressen
der Arbeiter durch Arbeiterausschüsse und Arbeiterkammern ermöglichen,
auf die Begründung gemeinsamer Organisationen der Arbeitgeber und
Arbeiter, auf die obligatorische Einführung von Einigungsämtern und
Schiedsgerichten mit Urteilsprechung und eventuell mit exekutorischer
Gewalt, auf ein arbeitsstatistisches Amt, auf strengere Beaufsichtigung
der Hausindustrie, auf angemessene Kürzung der Arbeitszeit, soweit sie
im Interesse der Gesundheit und des Familienlebens notwendig erscheint,
auf weitere Beschränkung der Frauen- und Kinderarbeit und auf geregelte
Durchführung der Sonntags- und Nachtruhe für die Arbeiter.
Hinsichtlich des nationalen Arbeiterschutzkongresses wurde beschlossen,
sich an demselben, falls er zustande kommen sollte, zu beteiligen.
Die Forderung eines Reichswohnungsgesetzes und wegen Einrichtung
sozialer Kommissionen wurde wiederholt und daneben die Gründung von
Baugenossenschaften empfohlen. Die Schaffung eines arbeitsstatistischen
Reichsamtes und die Verbesserung der Invaliditätsversicherung im
Sinne einer Herabsetzung der Altersrente und der Rentenzahlung bei
teilweiser Invalidität soll angestrebt werden. Die Zentralisation des
Arbeitsnachweises ist festzuhalten, doch soll er weder in den Händen
der Arbeiter noch in denen der Arbeitgeber liegen, sondern unter
gemeinsamer oder neutraler Leitung stehen.
Die am 23./24. Mai 1899 in Kiel abgehaltene Delegiertenversammlung
bot noch einige Nachklänge der vorangegangenen Streitigkeiten,
insbesondere erhob $Naumann$ von neuem Angriffe gegen die Haltung des
»Evangelischen Arbeiterboten,« die durch die offizielle Erklärung ihre
Erledigung fanden, daß das Blatt nicht Organ des Gesamtverbandes,
sondern nur dessen Anzeigenblatt sei. Daraufhin hat der badische und
württembergische Verband die frühere Verpflichtung seiner Vereine,
den »Arbeiterboten« zu halten, aufgehoben mit der ausdrücklichen
Begründung, daß man mit dessen sozialpolitischer Haltung nicht
einverstanden sei. Auf den Antrag $Naumanns$ wurde übrigens in Kiel
beschlossen zu erklären, »daß die evangelischen Arbeitervereine
nicht bloß religiösen, sondern ebenso sozialen Karakter haben.« Bei
der Stellungnahme zu der »Zuchthausvorlage« trat der Gegensatz der
Auffassungen scharf hervor, doch blieb der von $Franken$ vertretene,
dem Gesetze günstige Standpunkt in der Minderheit, und es wurde
beschlossen, daß freilich der Terrorismus, möge er von Arbeitern
oder von Arbeitgebern ausgehen, zu mißbilligen sei, daß aber »die
bestehenden Gesetze eine vollständig genügende Abhülfe böten und in
ihrer Verschärfung eine bedenkliche Bedrohung der freiheitlichen
Rechte der Arbeiter und eine Gefahr für unser Volksleben zu erblicken«
sei. Hinsichtlich der Errichtung von Arbeiterkammern begrüßte die
Versammlung die von dem Abgeordneten $Hitze$ und v. $Hehl$ im
Reichstage eingebrachten Anträge »als einen ernsten Versuch, die
Frage einer gemeinsamen, der Verständigung dienenden und nach Berufen
gegliederten Organisation der Arbeiter und Arbeitgeber der Lösung
näher zu bringen.« Die übrigen Gegenstände der Tagesordnung betrafen
die alttestamentlichen Propheten, die katholischen Männerorden und das
Krankenkassenwesen; in letzterer Beziehung wünschte man Aufhebung der
freien Hülfskassen und Verallgemeinerung der Ortskrankenkassen unter
fest angestellten beeidigten Beamten. --
Die Grundlage der evangelischen Arbeitervereine ist eine dreifache
und wird dies bleiben müssen, nämlich 1. die religiöse, 2. die
vaterländische, 3. die soziale. Damit ist gegeben, daß eine einseitige
Betonung einer dieser Punkte dem Karakter der Vereine widerspricht,
und dies gilt auch hinsichtlich der sozialen Stellung. Die Vereine
zu reinen Arbeiterinteressenvertretungen umzugestalten, würde
ihrem Wesen widersprechen, womit völlig vereinbar ist, daß sie das
Menschenmaterial liefern, um Vereinigungen rein sozialer Art ins Leben
zu rufen. Auch der Umstand, daß in den Vereinen sehr verschiedene
Elemente gemischt sind, daß ihnen insbesondere auch kleinere und
größere Arbeitgeber angehören, kommt hierbei in Betracht. Zweifellos
ist dies eine Schwäche der Vereine, aber sie bieten dafür den Vorteil
eines gewissen Ausgleiches und gegenseitiger Annäherung. Man kann
sie in sozialer Beziehung als eine Schule bezeichnen, und das trifft
zugleich insofern zu, als die Mitglieder sich ganz überwiegend noch
auf der Stufe von Lernenden und Geleiteten befinden. Nicht allein
bilden die treibende Kraft regelmäßig die Geistlichen, sondern auch die
Anregungen sind stets von oben gekommen, nicht aber aus den eigenen
Reihen der Mitglieder hervorgegangen. Die Ausschußsitzungen und
Verbandstage sind die Gelegenheiten, wo von den leitenden Personen die
in ihnen entsprungenen oder im Austausch mit anderen Kreisen gewonnenen
Ideen den übrigen Teilnehmern als Anregungen geboten werden, um sie
ihrerseits wieder in den einzelnen Vereinen weiterzugeben. Der Gang ist
von oben noch unten, nicht umgekehrt. Die Vereinsmitglieder pflegen
sogar solchen Anregungen gegenüber nicht einmal sonderlich empfänglich
zu sein, wie sich darin zeigt, daß Versammlungen, die lediglich
geselligen oder patriotischen Zwecken dienen, viel lebhafter besucht
sind, als solche, in denen Vorträge und Diskussionen stattfinden.
Diese niedrige Entwickelungsstufe hat naturgemäß zur Folge, daß die
intelligenteren und im besten Sinne zielbewußten Arbeiter auf die
Vereine mit einem gewissen Gefühle der Ueberlegenheit herabblicken,
in ihnen ihre Befriedigung nicht finden und sich ihnen fernhalten,
was dann umgekehrt wieder ein Hindernis bietet, zu einer Besserung zu
gelangen. Es ist deshalb heute noch nicht möglich, die evangelischen
Arbeitervereine als Faktor des sozialen Fortschrittes sehr hoch
einzuschätzen, aber es ist nicht zu verkennen, daß sie sich in
aufsteigender Richtung bewegen, und es ist zu hoffen, daß ihnen noch
eine Zukunft beschieden ist.
B. Katholische[164].
$Die katholische Kirche$ hat von jeher ihre gewaltige äußere Macht
aufgebaut auf einer Anpassung an die Verhältnisse des Lebens, wie sie
die protestantische niemals erreicht hat und vielleicht nach ihrer
Grundauffassung niemals erreichen kann. Dazu gehört einerseits die
kluge Ausnutzung weltgeschichtlicher Entwickelungen und andererseits
die enge Fühlung mit dem Volksleben. Beide Gesichtspunkte treffen
zusammen bei der Stellung der katholischen Kirche zur sozialen Frage:
sie hat früh erkannt, daß in der sozialen Bewegung der Gegenwart ein
Machtfaktor allerersten Ranges geboten ist, und indem sie sich auf ihn
stützt, macht sie sich ihn selbst dienstbar; sie kann dies aber um so
eher, als die Fühlung mit dem Volksleben, die Fürsorge für die breiten
Volksschichten und eine gewisse zwischen Leiten und Nachgeben gegen die
Volksströmungen gemischte Haltung ihrem Wesen und ihrer geschichtlichen
Entwicklung entspricht.
[164] Eine zusammenhängende Darstellung des katholischen
Arbeitervereinswesens giebt es nicht außer dem schon 1879
erschienenen Buche von $Bongartz$: Das katholisch-soziale
Vereinswesen in Deutschland, Würzburg. Ich verdanke das benutzte
Material der Vermittelung der Herren Prof. Dr. $Hitze$,
Dr. $Pieper$, Generalsekretärs des kathol. Volksvereins
in M.-Gladbach und des Benefizianten $Huber$ in München,
sowie der Redaktion des »Arbeiter« in München. Die letztere
Zeitschrift ist die beste Sammelstelle für die katholische
Arbeiterbewegung. Daneben bestehen noch an Zeitschriften: »Der
christliche Arbeiter« in $Zell$ für Baden, der »Christliche
Arbeiterfreund« in Köln-Ehrenfeld für Westdeutschland und
»Der Arbeiter« in Berlin für Nord- und Ostdeutschland. Seit
1. April 1899 erscheint die »Westdeutsche Arbeiterzeitung«
in Mönchen-Gladbach. Sie ist das Organ der katholischen
Arbeitervereine der Erzdiözese Köln. Berücksichtigt ist
das katholische Vereinswesen auch in der Schrift von L. v.
$Hammerstein$: Das soziale Wirken der Kirche, Trier 1890.
Von besonderer Bedeutung sind hierbei zwei Vereine geworden, die
sich zu geistigen Mittelpunkten der katholisch-sozialen Bestrebungen
entwickelt haben. Der erste ist der 1880 gegründete $Verband
katholischer Industrieller$ und $Arbeiterfreunde$, der die Förderung
der religiösen, sittlichen und materiellen Interessen der Arbeiter
verfolgt; die Mitgliederzahl betrug 1897: 1205. Vorsitzender ist
der bekannte sozialreformerische Fabrikant Landesrat $Brandts$ in
Mönchen-Gladbach, Generalsekretär ist Professor Dr. $Hitze$. Die vom
Vereine herausgegebene Zeitschrift »Arbeiterwohl« mit 2400 Auflage
ist ein wertvolles Organ für sozialpolitische Studien. Während dieser
Verein sich mehr an die gebildeten Kreise wendet, hat der zweite
Verein, der am 20. November 1890 gegründete »$Volksverein für das
katholische Deutschland$«, die Masse des Volkes ins Auge gefaßt; auch
sein Vorsitzender ist der genannte Fabrikant $Brandts$; er zählte
Ende 1891 108000, Anfang 1898 schon 185000 Mitglieder, die Einnahmen
betrugen 1895 142000 Mk., die Ausgaben 111000 Mk. Der Zweck des
Vereins ist die Bekämpfung der Sozialdemokratie und die Verteidigung
der christlichen Ordnung. Er besitzt eine »Soziale Auskunftsstelle«
in Mönchen-Gladbach, sowie eine ganze Anzahl von Volksbureaus und
wirkt hauptsächlich durch Schriftenverbreitung, insbesondere durch
die alle 14 Tage unentgeltlich an 240 katholische Zeitungen versandte
»sozialpolitische Korrespondenz«.
Die ersten Versuche zu einer Organisation der Arbeiterklasse sind
ausgegangen von dem »Vater $Kolping$«, der bereits Ende der 1840er
Jahre die $katholischen Gesellenvereine$ ins Leben rief. Dieselben
erreichten bald eine große Ausdehnung und zählten 1891 974 Zweigvereine
in allen Ländern mit 75000 Mitglieder und 190 eigenen Hospizen.
Mitglieder können nur ledige katholische Handwerksgesellen sein.
Vorsitzender ist kraft seines Amtes der Diözesangeistliche. Politik und
religiöse Polemik sind von den Verhandlungen ausgeschlossen. An der
Spitze des ganzen Verbandes steht der Generalpräses in Köln. Das Organ
sind die »Rheinischen Volksblätter«.
Daneben giebt es etwa 110 $Lehrlingsvereine$ mit 1000 Lehrlingen, die
möglichst noch an die Gesellenvereine angeschlossen werden.
Die ersten $katholischen Arbeitervereine$ sind aus den in den 60er
Jahren von dem Bischof v. $Ketteler$ gegründeten christlich-sozialen
Vereinen hervorgegangen. Eine umfassende Statistik derselben ist 1897
von Benefiziat L. $Huber$ in München veröffentlicht[165]. Danach giebt
es insgesamt in Deutschland 790 Vereine mit 152969 Mitglieder, wovon
auf die Rheinprovinz 231 V. mit 58800 M., auf Westfalen 161 V. mit
30400 M., Hessen-Nassau 11 V. mit 2200 M., Hannover 16 V. mit 1500
M., Provinz Sachsen 23 V. mit 1650 M., Brandenburg 19 V. mit 2220 M.,
Pommern 1 V. mit 145 M., Schlesien 35 V. mit 11000 M., Posen 1 V. mit
270 M., Westpreußen 3 V. mit 1000 M., Ostpreußen 2 V. mit 650 M.,
Bayern 122 V. mit 25362 M., Württemberg 29 V. mit 4371 M., Sachsen
2 V. mit 100 M., Baden 56 V. mit 7636 M., Hessen 58 V. mit 9500 M.,
Elsaß-Lothringen 23 V. mit 5800 M., Oldenburg 1 V. mit 100 M., Anhalt
1 V. mit 45 M. und Hamburg 1 V. mit 120 M. entfielen. Die Vereine
Süddeutschlands bilden einen besonderen »Verband der katholischen
Arbeitervereine Süddeutschlands«, der Ende 1898 281 Vereine mit 46535
ordentlichen und 6184 außerordentlichen Mitgliedern umfaßte und
regelmäßige jährliche Verbandstage abhält. Außerhalb desselben stehen
in Bayern noch 31 Vereine mit 4000 Mitgliedern, in Elsaß-Lothringen
22 Vereine mit 5000 Mitgliedern. Die hessischen Vereine bilden einen
besonderen Verband. Rechnet man alle diese Vereine zusammen, so ergeben
sich für Süddeutschland 340 Vereine mit rund 60000 ordentlichen
Mitgliedern. Von den Vereinen besitzen 102 eigne Sterbekassen mit 22454
Mitgliedern, die 1898 25784 Mk. Sterbegeld auszahlten. In 105 Vereinen
bestehen Krankenkassen mit 14597 Mitgliedern, die 1898 an Krankengeld
89835 Mk. verteilten. Sechs Vereine haben Häuser mit Wohnungen für
die Mitglieder im Gesamtwerte von fast 2 Millionen Mark. Die in
den Sparkassen der Vereine hinterlassenen Guthaben der Mitglieder
betragen 430962 Mk. bei 3357 Einlegern. Das Vermögen aller Vereine
einschließlich des Reservefonds der Kranken- und Sterbekassen beläuft
sich auf 396750 Mk.
[165] Unter dem Titel »Verzeichnis der katholischen Arbeitervereine
Deutschlands, Oesterreichs und der Schweiz.« München, Verlag des
»Arbeiters«, 1897.
Das Hauptgewicht wird in den meisten Vereinen neben der Pflege
religiöser Gesinnung und Vorträgen belehrender und unterhaltender
Natur auf die Kasseneinrichtungen gelegt. In 79 Vereinen bestehen
Sterbekassen, in denen 17407 Mitglieder versichert sind; 88 Vereine
haben Krankenkassen mit 12197 Mitgliedern.
Der Gesamtverband besitzt eine »Zentralkrankengeldzuschußkasse der
katholischen Arbeitervereine Deutschlands« mit dem Sitze in Düsseldorf,
der 28 Vereine mit 1923 Mitgliedern, und eine Sterbekasse, der 29
Vereine mit 2281 Mitglieder angehören.
Viele Vereine haben Spar-, Darlehns-, Mietzins- und Invalidenkassen,
Kassen für Arbeitslose, Arbeitsnachweisestellen, Volksbureaus,
Bibliotheken und Konsumvereine, 5 Vereine besitzen eigene Häuser. Das
Vermögen aller Vereine beträgt 327504 Mk.
Außer den eigentlichen Arbeitervereinen bestehen schon seit den 50er
Jahren noch zahlreiche Vereine junger Kaufleute, die sich im September
1897 in Mainz zu einem »$Verbande der kaufmännischen Kongregationen und
katholischen kaufmännischen Vereine Deutschlands$« zusammengeschlossen
haben. Der Verband besteht aus 78 Vereinen und 9 Kongregationen mit
82000 Mitgliedern und besitzt in der »Mercuria« ein eigenes Organ.
Sämtliche Vereinigungen dieser Art stehen untereinander in Verbindung
durch die jährlichen Generalversammlungen der Präsides, durch ein
ständiges Zentralkomitee und die von Dr. $Oberdörffer$ herausgegebenen
Kölner »Korrespondenz für die geistlichen Präsides katholischer
Vereinigungen der arbeitenden Stände.«